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ERA-Informationsbrief Nr. 4/2004 - Verband der Metall

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<strong>ERA</strong>-<strong>Informationsbrief</strong> <strong>Nr</strong>. 4/<strong>2004</strong> - 2 -<br />

Intensive Verhandlungen und umfangreiche Vorbereitungsarbeiten<br />

Das Entgeltrahmenabkommen entstand<br />

in seiner am 6. Juli <strong>2004</strong> erzielten Konzeption<br />

aus zahlreichen vorbereitenden<br />

Beratungen, Sitzungen, Teilergebnissen<br />

und zusammenführenden Verhandlungen.<br />

Auch die weiteren notwendigen<br />

Schritte zur Erfüllung des Informationsund<br />

Beratungsbedarfs <strong>der</strong> Mitgliedsunternehmen<br />

in <strong>der</strong> Vorbereitungsphase<br />

sowie später in <strong>der</strong> Einführungsphase<br />

zum <strong>ERA</strong> werden unverän<strong>der</strong>t<br />

intensive Anstrengungen <strong>der</strong> Verbände<br />

<strong>der</strong> Mittelgruppe und <strong>der</strong> beteiligten<br />

Fachabteilungen in den Firmen erfor<strong>der</strong>n.<br />

<strong>ERA</strong>-Verhandlungen und -Sitzungen<br />

16 Tarifverhandlungen (Oktober 2001<br />

bis bis Juli <strong>2004</strong>)<br />

68 Sitzungen <strong>der</strong> Technischen Kommission<br />

<strong>ERA</strong> und <strong>der</strong> Arbeitsgruppen<br />

mit <strong>der</strong> IG <strong>Metall</strong><br />

22 Sitzungen des <strong>ERA</strong>-Arbeitskreises<br />

M+E MITTE<br />

Von „Bausteinen“ zum fertigen „Gebäude“: Das Reformprojekt <strong>ERA</strong> nimmt<br />

Gestalt an<br />

Das Reformprojekt <strong>ERA</strong> wird tariftechnisch in vier Elemente geglie<strong>der</strong>t sein:<br />

- Verhandlungsergebnis,<br />

- Entgeltrahmenabkommen (<strong>ERA</strong>) mit Anlagen, u. a. 108 tarifliche Niveaubeispiele,<br />

- Tarifvertrag zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens (<strong>ERA</strong>-ETV) und<br />

- Entgelttarifvertrag.<br />

Flankierende Maßnahmen, insbeson<strong>der</strong>e zur Wahrung <strong>der</strong> systembedingten und <strong>der</strong><br />

betrieblichen Kostenneutralität des <strong>ERA</strong> ergeben sich aus den M+E-Tarifabschlüssen<br />

vom 28. Mai 2002, vom 17. Februar <strong>2004</strong> (<strong>ERA</strong>-Strukturkomponenten) und aus dem<br />

Tarifvertrag zum <strong>ERA</strong>-Anpassungsfonds vom 23. Dezember 2003 / 17. Februar<br />

<strong>2004</strong>.<br />

Die einzelnen Punkte <strong>der</strong> <strong>ERA</strong>-Einigung vom 6. Juli <strong>2004</strong><br />

Nach den bereits erzielten <strong>ERA</strong>-Teilverhandlungsergebnissen aus den Jahren 2002<br />

und 2003 ging es nun in zähen Verhandlungen um die Lösungen <strong>der</strong> letzten noch<br />

offenen Themen und um die Festlegung <strong>der</strong> Entgeltlinie. Im einzelnen waren dies<br />

folgende Punkte:<br />

• Entgeltstufen: § 6 <strong>ERA</strong> regelt, dass auf Verlangen einer Betriebspartei durch Betriebsvereinbarung<br />

für die Entgeltgruppen E 4 bis E 11 jeweils eine Zusatzstufe<br />

eingeführt wird. In diesen Zusatzstufen werden spezielle betriebliche Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

bewertet, die über die in den Entgeltgruppen E 4 bis E 11 beschriebenen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen hinausgehen. Ihre Konkretisierung erfolgt durch die Betriebsvereinbarung.<br />

Die jeweiligen Entgeltbeträge <strong>der</strong> Zusatzstufen errechnen sich aus

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