LETZTE CHANCE FÜRS MIETRECHT FLUGLÄRM ... - Mieterverband
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MIETEN & WOHNEN 1 | 02<br />
DAS RECHT AUF EINE<br />
WARME STUBE<br />
In unseren Breitengraden muss eine<br />
Wohnung im Winter beheizt werden.<br />
Sonst ist sie nicht benutzbar. In Wirklichkeit<br />
lässt das Raumklima aber oft<br />
zu wünschen übrig. Das zeigen zahlreiche<br />
Anrufe an die Beratungs-Hotline<br />
des MV.<br />
Zu kalt<br />
Heutzutage ist davon auszugehen,<br />
dass die Raumtemperatur 20 bis 21<br />
Grad betragen muss. Zwischen 23 und<br />
7 Uhr darf sie auf 15 Grad absinken.<br />
Bei grosser Kälte darf die Heizung<br />
nachts also nicht einfach abgestellt<br />
werden. Dies wäre auch aus ökologischer<br />
und wirtschaftlicher Sicht ein<br />
Unsinn, weil das Aufheizen ausgekühlter<br />
Räume enorm viel Energie benötigt.<br />
Zu trocken<br />
Durch das Heizen trocknet die Luft<br />
aus, was zu trockenen Schleimhäuten<br />
und Halsweh führen kann. Fachleute<br />
empfehlen in Wohnräumen eine Luftfeuchtigkeit<br />
von mindestens 40 Prozent.<br />
Wird dieser Wert nicht erreicht,<br />
m&w | Zu kalt, zu feucht, Wände mit Schimmelpilz: Darüber beschweren<br />
sich im Winter viele Mieterinnen und Mieter. Sie müssen sich<br />
das aber nicht bieten lassen. Wer eine Wohnung mietet, hat ein unverzichtbares<br />
Recht auf ein behagliches Raumklima.<br />
empfiehlt sich die Zufuhr zusätzlicher<br />
Feuchtigkeit. Zu diesem Zweck sind<br />
im Fachhandel spezielle Geräte erhältlich.<br />
Diese müssen aber regelmässig<br />
gereinigt und gewartet werden. Sonst<br />
bilden sie einen ungesunden Bakterienherd.<br />
Häufig lässt sich die Luft<br />
allerdings auch ohne den Einsatz von<br />
Technik befeuchten. Etwa indem man<br />
Zimmerpflanzen aufstellt oder in der<br />
Wohnung Wäsche aufhängt.<br />
Zu nass<br />
Das schwerwiegendere Problem sind<br />
zu feuchte Wohnräume. Auf über 50<br />
Prozent sollte die Luftfeuchtigkeit in<br />
einer Wohnung nicht ansteigen. Dieser<br />
Wert wird aber oft deutlich überschritten.<br />
Viele MieterInnen beklagen<br />
sich jedenfalls über Feuchtigkeitsflecken<br />
und Schimmelpilz an den<br />
Wänden. Die Vermieterschaft behauptet<br />
in solchen Fällen häufig, dies sei<br />
auf ungenügendes Lüften zurückzu-<br />
führen. Diese Schuldzuweisung ist in<br />
der Regel aber unzutreffend. Meistens<br />
liegt die Ursache vielmehr in der Bausubstanz.<br />
Befällt der Schimmel die<br />
oberen Zimmerecken, kann er zwar<br />
tatsächlich auf ungenügende Belüftung<br />
zurückzuführen sein. Genauso<br />
gut können aber bauliche Mängel wie<br />
eine sogenannte Wärmebrücke oder<br />
ungenügende Isolation die Ursache<br />
sein. Schimmel in den unteren Zimmerecken<br />
ist fast immer auf bauliche<br />
Mängel zurückzuführen. Das Gleiche<br />
gilt, wenn der weissgraue Pilz an den<br />
Fenstereinleibungen auftritt oder<br />
wenn die Fensterrahmen faulen.<br />
Die Kunst des Lüftens<br />
Trotzdem empfiehlt es sich, beim<br />
Lüften folgenden Tipp zu beachten:<br />
Dreimal täglich während 5–10 Minuten<br />
die Fenster vollständig öffnen und<br />
wenn möglich Durchzug verursachen.<br />
Die Fenster dauernd einen Spalt offen