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LETZTE CHANCE FÜRS MIETRECHT FLUGLÄRM ... - Mieterverband

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12<br />

MIETEN & WOHNEN 1 | 02<br />

DAS RECHT AUF EINE<br />

WARME STUBE<br />

In unseren Breitengraden muss eine<br />

Wohnung im Winter beheizt werden.<br />

Sonst ist sie nicht benutzbar. In Wirklichkeit<br />

lässt das Raumklima aber oft<br />

zu wünschen übrig. Das zeigen zahlreiche<br />

Anrufe an die Beratungs-Hotline<br />

des MV.<br />

Zu kalt<br />

Heutzutage ist davon auszugehen,<br />

dass die Raumtemperatur 20 bis 21<br />

Grad betragen muss. Zwischen 23 und<br />

7 Uhr darf sie auf 15 Grad absinken.<br />

Bei grosser Kälte darf die Heizung<br />

nachts also nicht einfach abgestellt<br />

werden. Dies wäre auch aus ökologischer<br />

und wirtschaftlicher Sicht ein<br />

Unsinn, weil das Aufheizen ausgekühlter<br />

Räume enorm viel Energie benötigt.<br />

Zu trocken<br />

Durch das Heizen trocknet die Luft<br />

aus, was zu trockenen Schleimhäuten<br />

und Halsweh führen kann. Fachleute<br />

empfehlen in Wohnräumen eine Luftfeuchtigkeit<br />

von mindestens 40 Prozent.<br />

Wird dieser Wert nicht erreicht,<br />

m&w | Zu kalt, zu feucht, Wände mit Schimmelpilz: Darüber beschweren<br />

sich im Winter viele Mieterinnen und Mieter. Sie müssen sich<br />

das aber nicht bieten lassen. Wer eine Wohnung mietet, hat ein unverzichtbares<br />

Recht auf ein behagliches Raumklima.<br />

empfiehlt sich die Zufuhr zusätzlicher<br />

Feuchtigkeit. Zu diesem Zweck sind<br />

im Fachhandel spezielle Geräte erhältlich.<br />

Diese müssen aber regelmässig<br />

gereinigt und gewartet werden. Sonst<br />

bilden sie einen ungesunden Bakterienherd.<br />

Häufig lässt sich die Luft<br />

allerdings auch ohne den Einsatz von<br />

Technik befeuchten. Etwa indem man<br />

Zimmerpflanzen aufstellt oder in der<br />

Wohnung Wäsche aufhängt.<br />

Zu nass<br />

Das schwerwiegendere Problem sind<br />

zu feuchte Wohnräume. Auf über 50<br />

Prozent sollte die Luftfeuchtigkeit in<br />

einer Wohnung nicht ansteigen. Dieser<br />

Wert wird aber oft deutlich überschritten.<br />

Viele MieterInnen beklagen<br />

sich jedenfalls über Feuchtigkeitsflecken<br />

und Schimmelpilz an den<br />

Wänden. Die Vermieterschaft behauptet<br />

in solchen Fällen häufig, dies sei<br />

auf ungenügendes Lüften zurückzu-<br />

führen. Diese Schuldzuweisung ist in<br />

der Regel aber unzutreffend. Meistens<br />

liegt die Ursache vielmehr in der Bausubstanz.<br />

Befällt der Schimmel die<br />

oberen Zimmerecken, kann er zwar<br />

tatsächlich auf ungenügende Belüftung<br />

zurückzuführen sein. Genauso<br />

gut können aber bauliche Mängel wie<br />

eine sogenannte Wärmebrücke oder<br />

ungenügende Isolation die Ursache<br />

sein. Schimmel in den unteren Zimmerecken<br />

ist fast immer auf bauliche<br />

Mängel zurückzuführen. Das Gleiche<br />

gilt, wenn der weissgraue Pilz an den<br />

Fenstereinleibungen auftritt oder<br />

wenn die Fensterrahmen faulen.<br />

Die Kunst des Lüftens<br />

Trotzdem empfiehlt es sich, beim<br />

Lüften folgenden Tipp zu beachten:<br />

Dreimal täglich während 5–10 Minuten<br />

die Fenster vollständig öffnen und<br />

wenn möglich Durchzug verursachen.<br />

Die Fenster dauernd einen Spalt offen

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