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Allgemeine Einkaufsbedingungen der Mirion Technologies (MGPI ...

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Einkaufsbedingungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Mirion</strong> <strong>Technologies</strong> (<strong>MGPI</strong> H&B)<br />

§ 1 Geltung<br />

- <strong>Allgemeine</strong> <strong>Einkaufsbedingungen</strong> <strong>Mirion</strong> <strong>Technologies</strong> (<strong>MGPI</strong> H&B) GmbH -<br />

1/5<br />

Stand: 03/2012<br />

(1) Diese <strong>Einkaufsbedingungen</strong> gelten ausschließlich. Abweichende o<strong>der</strong> entgegenstehende<br />

Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich<br />

zugestimmt haben.<br />

(2) Diese <strong>Einkaufsbedingungen</strong> gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den<br />

Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> entgegenstehen<strong>der</strong> Bedingungen<br />

die Ware vorbehaltlos annehmen.<br />

(3) Diese <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Einkaufsbedingungen</strong> gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen<br />

Personen des öffentlichen Rechts o<strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen Son<strong>der</strong>vermögens im<br />

Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.<br />

§ 2 Angebot, Annahme<br />

(1) Der Verkäufer ist verpflichtet, die Bestellung innerhalb angemessener Frist, längstens<br />

jedoch innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen, wenn nicht etwas an<strong>der</strong>es vereinbart<br />

wurde.<br />

(2) Bestellungen und Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen o<strong>der</strong> bestätigt<br />

werden.<br />

§ 3 Preise, Zahlung<br />

(1) Die in <strong>der</strong> Bestellung genannten Preise verstehen sich als Festpreise, einschließlich<br />

sämtlicher Nachlässe und Zuschläge, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

(2) Der Preis versteht sich für Lieferung frei Haus, einschließlich <strong>der</strong> Kosten für Verpackung,<br />

soweit nicht ausdrücklich an<strong>der</strong>s vereinbart.<br />

(3) Der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab ordnungsgemäßer Rechnungsstellung<br />

mit 2% Skonto o<strong>der</strong> innerhalb von 30 Tagen ab ordnungsgemäßer Rechnungsstellung<br />

netto.<br />

(4) Rechnungen sind unter Beachtung <strong>der</strong> gesetzlichen Vorschriften und unter Angabe <strong>der</strong><br />

Bestell- und Artikelnummer unverzüglich nach Versand <strong>der</strong> Ware zu erstellen. Die Umsatzsteuer<br />

ist geson<strong>der</strong>t auszuweisen.<br />

(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrags<br />

stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbeson<strong>der</strong>e berechtigt, fällige Zahlungen<br />

zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen o<strong>der</strong> mangelhaften<br />

Leistungen gegen den Verkäufer zustehen.<br />

(6) Der Verkäufer ist nur berechtigt, mit unbestrittenen o<strong>der</strong> rechtskräftig festgestellten For<strong>der</strong>ungen<br />

aufzurechnen.


§ 4 Eigentumsübergang<br />

- <strong>Allgemeine</strong> <strong>Einkaufsbedingungen</strong> <strong>Mirion</strong> <strong>Technologies</strong> (<strong>MGPI</strong> H&B) GmbH -<br />

2/5<br />

Stand: 03/2012<br />

Soweit nicht geson<strong>der</strong>t individuell vereinbart, erfolgt die Übereignung <strong>der</strong> Ware auf uns unbedingt<br />

und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Preises.<br />

§ 5 Lieferung<br />

(1) Alle in <strong>der</strong> Bestellung und <strong>der</strong> nachfolgenden Auftragsbestätigung genannten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitig<br />

vereinbarten Liefertermine sind bindend und verstehen sich eintreffend an dem in<br />

<strong>der</strong> Bestellung genannten Lieferort.<br />

(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, uns über jegliche drohende o<strong>der</strong> eingetretene Nichteinhaltung<br />

eines Liefertermins, <strong>der</strong>en Ursachen und die voraussichtliche Dauer <strong>der</strong> Verzögerung<br />

unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Eintritt des Lieferverzugs bleibt davon unberührt.<br />

(3) Der Verkäufer hat die Versandvorschriften von uns und dem Spediteur bzw. Frachtführer<br />

einzuhalten. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen sind unsere Bestell- und<br />

Artikelnummern anzugeben.<br />

(4) Die zu liefernden Waren sind handelsüblich und sachgerecht o<strong>der</strong> auf unser Verlangen<br />

nach unseren Anweisungen zu verpacken. Für Beschädigung infolge mangelhafter Verpackung<br />

haftet <strong>der</strong> Käufer.<br />

(5) Soweit die an uns gelieferten Waren für den Export benötigt werden, hat <strong>der</strong> Verkäufer<br />

spätestens mit <strong>der</strong> ersten Anlieferung eine schriftliche Erklärung über den zollrechtlichen<br />

Ursprung <strong>der</strong> Waren abzugeben.<br />

(6) Der Ursprung neu aufgenommener Liefergegenstände o<strong>der</strong> ein Ursprungswechsel ist uns<br />

unverzüglich und unaufgefor<strong>der</strong>t anzuzeigen. Der Verkäufer haftet für sämtliche Nachteile,<br />

die uns durch eine nicht ordnungsgemäße o<strong>der</strong> verspätete Abgabe <strong>der</strong> Lieferantenerklärung<br />

entstehen.<br />

(7) Auf das Ausbleiben notwendiger, von uns zu liefern<strong>der</strong> Unterlagen, kann sich <strong>der</strong> Verkäufer<br />

nur berufen, wenn er diese Unterlagen trotz vorheriger schriftlicher Auffor<strong>der</strong>ung nicht<br />

innerhalb einer angemessenen Frist erhalten hat.<br />

§ 6 Gefahrübergang, Verzug<br />

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs o<strong>der</strong> <strong>der</strong> zufälligen Verschlechterung <strong>der</strong> Ware<br />

geht mit ordnungsgemäßer und vollständiger Lieferung frei Haus am genannten Bestimmungsort<br />

auf uns über.<br />

(2) Gerät <strong>der</strong> Verkäufer mit <strong>der</strong> Lieferung <strong>der</strong> Waren in Verzug, so sind wir unbeschadet <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Regelungen berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,2% des Bestellwerts pro Kalen<strong>der</strong>tag<br />

<strong>der</strong> Verspätung, höchstens aber 5% des Bestellwerts zu verlangen. Uns bleibt <strong>der</strong><br />

Nachweis vorbehalten, dass uns ein höherer Schaden entstanden ist, wobei <strong>der</strong> pauschalisierte<br />

Schaden auf die Ansprüche angerechnet wird. Dem Verkäufer bleibt <strong>der</strong> Nachweis<br />

vorbehalten, dass uns überhaupt kein o<strong>der</strong> nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden<br />

ist.


- <strong>Allgemeine</strong> <strong>Einkaufsbedingungen</strong> <strong>Mirion</strong> <strong>Technologies</strong> (<strong>MGPI</strong> H&B) GmbH -<br />

3/5<br />

Stand: 03/2012<br />

(3) Im Falle <strong>der</strong> Terminüberschreitung sind wir bei Gefahr im Verzuge, bei Eilbedürftigkeit<br />

o<strong>der</strong> um weiteren Schaden zu vermeiden, ohne Nachfristsetzung dazu berechtigt, die vom<br />

Verkäufer noch nicht erbrachte Leistung durch einen Dritten zulasten des Verkäufers durchführen<br />

zu lassen.<br />

(4) Höhere Gewalt und sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare<br />

Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in <strong>der</strong> Material- o<strong>der</strong> Energiebeschaffung,<br />

Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an<br />

Arbeitskräften, Energie o<strong>der</strong> Rohstoffen, Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Beschaffung von notwendigen<br />

behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen o<strong>der</strong> die ausbleibende, nicht<br />

richtige o<strong>der</strong> nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) die verursacht worden sind,<br />

ohne dass ein Vertragspartner dies zu vertreten hat, befreien den Vertragspartner für die<br />

Dauer <strong>der</strong> Störung und im Umfang ihrer Wirkung von <strong>der</strong> Leistungspflicht. Der betroffene<br />

Vertragspartner hat den an<strong>der</strong>en Vertragspartner unverzüglich schriftlich darüber zu informieren<br />

und wird seine Verpflichtungen den verän<strong>der</strong>ten Verhältnissen nach Treu und Glauben<br />

anpassen. Wir sind von <strong>der</strong> Verpflichtung zur Abnahme <strong>der</strong> bestellten Lieferung ganz<br />

o<strong>der</strong> teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung<br />

wegen <strong>der</strong> durch die höhere Gewalt bzw. des sonstigen nicht vorhersehbaren Ereignisses<br />

verursachten Verzögerung bei uns - unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte -<br />

nicht mehr verwertbar ist.<br />

§ 7 Mängelhaftung, Gewährleistung<br />

(1) Gesetzliche Gewährleistungsrechte stehen uns uneingeschränkt zu. Insbeson<strong>der</strong>e sind<br />

wir berechtigt, nach unserer Wahl Beseitigung des Mangels o<strong>der</strong> Lieferung einer mangelfreien<br />

Sache bzw. Schadensersatz zu verlangen.<br />

(2) Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften<br />

(§§ 377, 381 HGB), mit folgen<strong>der</strong> Maßgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschränkt<br />

sich auf Mängel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung<br />

einschließlich <strong>der</strong> Lieferpapiere sowie bei unserer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren<br />

offen zutage treten (z. B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Min<strong>der</strong>lieferung). Soweit<br />

eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf<br />

an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Umstände des Einzelfalls<br />

nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Unsere Rügepflicht für später entdeckte<br />

Mängel bleibt unberührt. In allen Fällen gilt unsere Rüge (Mängelanzeige) als unverzüglich<br />

und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zehn Arbeitstagen beim Verkäufer eingeht.<br />

(3) Bei Gefahr im Verzug sind wir berechtigt, nach entsprechen<strong>der</strong> Anzeige an den Verkäufer<br />

Mängelbeseitigung auf Kosten des Verkäufers selbst vorzunehmen. Das gleiche gilt, wenn<br />

<strong>der</strong> Verkäufer mit <strong>der</strong> Erfüllung seiner Gewährleistungsverpflichtung in Verzug gerät.<br />

(4) Wird gemäß dem in <strong>der</strong> Bestellung bezeichneten statistischen Prüfverfahren die Überschreitung<br />

des höchstzulässigen Fehleranteils festgestellt, so sind wir berechtigt, hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> gesamten Lieferung Mangelansprüche zu erheben o<strong>der</strong> auf Kosten des Verkäufers nach<br />

vorheriger Rücksprache mit dem Verkäufer die gesamte Lieferung zu überprüfen.<br />

(5) Mängelgewährleistungsansprüche verjähren 30 Monate nach Gefahrübergang.


§ 8 Rechtsmängel<br />

- <strong>Allgemeine</strong> <strong>Einkaufsbedingungen</strong> <strong>Mirion</strong> <strong>Technologies</strong> (<strong>MGPI</strong> H&B) GmbH -<br />

4/5<br />

Stand: 03/2012<br />

(1) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware frei von Rechten Dritter geliefert wird und<br />

durch die Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Verkäufer stellt uns insoweit<br />

von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfor<strong>der</strong>n frei.<br />

(2) Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren gemäß § 7 (5).<br />

§ 9 Produkthaftung, Versicherung<br />

(1) Der Verkäufer ist verpflichtet, uns von jeglicher Haftung gegenüber Dritten bzw. von Ansprüchen<br />

Dritter, die durch Herstellung, Lieferung, Lagerung o<strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong> gelieferten<br />

Ware entstehen, auf erstes Anfor<strong>der</strong>n freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung gilt<br />

nicht, soweit <strong>der</strong> Anspruch auf grob fahrlässiger o<strong>der</strong> vorsätzlicher Pflichtverletzung unsererseits<br />

beruht.<br />

(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, während <strong>der</strong> Laufzeit dieses Vertrags stets eine Produkthaftpflicht-Versicherung<br />

mit einer angemessenen Mindest-Deckungssumme zu unterhalten.<br />

Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.<br />

(3) Der Verkäufer ist verpflichtet, angemessene Kosten für eine Rückrufaktion aufgrund Produkthaftungsrecht<br />

zu erstatten. Eine Mitteilung zur Stellungnahme wird vorher schnellstmöglich<br />

an den Auftragnehmer durch uns erfolgen.<br />

§ 10 Sonstiges<br />

(1) Sollten von uns bezogene Waren aus <strong>der</strong> aktuellen o<strong>der</strong> aus früheren Bestellungen o<strong>der</strong><br />

Teile davon aus dem Sortiment genommen bzw. abgekündigt werden, wird uns <strong>der</strong> Verkäufer<br />

unverzüglich darüber informieren und eine angemessene Frist, mindestens aber 60 Tage,<br />

für eine letzte Bestellung einräumen.<br />

(2) Der Verkäufer verpflichtet sich, die notwendige Unterstützung für ein Lieferantenaudit zu<br />

geben. Der Auftragnehmer erklärt sich einverstanden, jährlich in Form einer Lieferantenbewertung<br />

beurteilt zu werden. Die Lieferantenbewertung dient als Grundlage für die kontinuierliche<br />

Verbesserung und Intensivierung <strong>der</strong> Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem<br />

Verkäufer. Wir haben das Recht zur diesbezüglichen Veröffentlichung.<br />

Bewertet werden dabei:<br />

Einkauf (Kostentransparenz, Preisentwicklung, Risiken, Zahlungsbedingungen, Lieferpreisqualität,<br />

Richtigkeit <strong>der</strong> Rechnung),<br />

Qualität (Qualität <strong>der</strong> Leistung, Zertifizierung nach Qualitätsmanagementnorm, Behandlung<br />

von Reklamationen),<br />

Logistik (Liefermengentreue – bestellte Menge, Liefertermintreue – bestätigter Termin, Liefertermintreue<br />

– Wunschtermin, Lieferkonzepte, Verpackung).<br />

§ 11 Rechtswahl, Gerichtsstand<br />

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss<br />

des UN-Kaufrechts).


- <strong>Allgemeine</strong> <strong>Einkaufsbedingungen</strong> <strong>Mirion</strong> <strong>Technologies</strong> (<strong>MGPI</strong> H&B) GmbH -<br />

5/5<br />

Stand: 03/2012<br />

(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus o<strong>der</strong> im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag ist München.<br />

- Ende -

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