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tiptop in NRW. Gefahrstoffe - aber sicher!? Eine ... - LIA.NRW

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<strong>tiptop</strong> <strong>in</strong> <strong>NRW</strong>. <strong>Gefahrstoffe</strong> - <strong>aber</strong> <strong>sicher</strong>!? E<strong>in</strong>e Handlungshilfe<br />

für Kle<strong>in</strong>betriebe aus dem Bereich der Kfz-Werkstätten


Inhaltsverzeichnis:<br />

2<br />

4<br />

5<br />

8<br />

10<br />

12<br />

13<br />

14<br />

14<br />

16<br />

16<br />

17<br />

18<br />

19<br />

20<br />

21<br />

22<br />

24<br />

„<strong>Gefahrstoffe</strong>“ <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Kfz-Werkstattbetrieb?<br />

„Bestandsaufnahme“ - Stoffe suchen und registrieren<br />

Beispiel Sicherheitsdatenblatt<br />

Stoffe und Tätigkeiten nach ihrer Gefährlichkeit sortieren<br />

Gefährdungspyramide<br />

Immer durchzuführende Schutzmaßnahmen (M<strong>in</strong>destschutz)<br />

Ergänzende Schutzmaßnahmen<br />

Die Betriebsanweisung<br />

Die Unterweisung<br />

Schutzmaßnahmen bei besonders hohen Gefährdungen<br />

Bleiben Sie aktuell!<br />

Zum Abschluss e<strong>in</strong> Blick nach vorne<br />

Checkliste zur Handlungshilfe<br />

Vordruck Betriebsanweisung<br />

Verzeichnis für <strong>Gefahrstoffe</strong><br />

Unterweisungsdokumentation<br />

Kontaktadressen<br />

Impressum


„<strong>Gefahrstoffe</strong>“ <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Kfz- Werkstattbetrieb?<br />

2<br />

Klar, das ist e<strong>in</strong> Motor, und?<br />

Aber - wissen Sie auch, ...<br />

... dass der Motor <strong>Gefahrstoffe</strong> enthält?<br />

● Kraftstoffe (Benz<strong>in</strong> oder Diesel)!<br />

● Schmierstoffe (Motoröle)!<br />

● Kühlflüssigkeit!<br />

... dass beim Arbeiten an e<strong>in</strong>em Motor <strong>Gefahrstoffe</strong> freigesetzt<br />

werden können?<br />

● Sie werden abgelassen!<br />

● Sie werden durch neue ersetzt!<br />

● Sie können unbeabsichtigt austreten!<br />

Auf jeden Fall kommen die Beschäftigten der Werkstatt mit verschiedensten<br />

<strong>Gefahrstoffe</strong>n <strong>in</strong> Berührung, sei es an der Haut (Hände) oder durch<br />

E<strong>in</strong>atmen.<br />

E<strong>in</strong> weiterer Gegenstand, den Sie aus Ihrem Betrieb kennen: e<strong>in</strong> Kotflügel.<br />

E<strong>in</strong> harmloser Gegenstand?<br />

Nur solange nicht an ihm gearbeitet werden muss!<br />

Das Arbeiten an der Fahrzeugkarosserie - Schleifen, Spachteln, Löten,<br />

Schweißen und Lackieren - setzt <strong>Gefahrstoffe</strong> frei, beispielsweise:<br />

Metallstaub, Lackpartikel oder Schweißdämpfe. Auch werden Produkte mit<br />

gefährlichen Inhaltsstoffen e<strong>in</strong>gesetzt: Spachtelmasse, Grundierung, Lacke.


Was ist die Folge?<br />

Die angeführten Mittel und Stoffe können die Gesundheit Ihrer<br />

Beschäftigten bee<strong>in</strong>trächtigen oder sogar schädigen! Es ist ratsam, dass<br />

Sie sich und Ihre Beschäftigten über den richtigen und <strong>sicher</strong>en Umgang<br />

mit <strong>Gefahrstoffe</strong>n umfassend <strong>in</strong>formieren. Mit „Abwaschen“ ist das<br />

Problem nicht immer beseitigt!<br />

Was heißt das für Sie?<br />

Schützen Sie Ihre Beschäftigten vor den Gefahren durch <strong>Gefahrstoffe</strong> - es<br />

lohnt sich! Auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten:<br />

... denken Sie an krankheitsbed<strong>in</strong>gte Ausfalltage Ihrer Beschäftigten!<br />

... denken Sie an Ablaufstörungen durch Unfälle!<br />

Was Sie für e<strong>in</strong>en <strong>sicher</strong>en Umgang mit <strong>Gefahrstoffe</strong>n <strong>in</strong> Ihrem Betrieb<br />

beachten müssen, wie Sie dies <strong>in</strong> wenigen wichtigen Schritten erreichen<br />

können und dabei gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen erfüllen -<br />

dabei soll Sie diese Handlungshilfe mit praktischen Vorschlägen unterstützen.<br />

Dazu werden im Folgenden e<strong>in</strong>zelne Schritte vorgestellt. Wenn Sie<br />

danach vorgehen, kommen Sie nicht nur Ihren gesetzlichen<br />

Verpflichtungen nach, sondern Sie schützen aktiv sich und Ihre<br />

Beschäftigten!<br />

3


„Bestandsaufnahme“ - Stoffe suchen und registrieren<br />

4<br />

Nur wer weiß, mit welchen <strong>Gefahrstoffe</strong>n er es <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em<br />

Betrieb zu tun hat, kann auch geeignete Maßnahmen für den<br />

<strong>sicher</strong>en Umgang mit ihnen durchführen!<br />

D. h., um mit den Worten der Gefahrstoffverordnung zu sprechen: Sie müssen<br />

mit e<strong>in</strong>er „Gefährdungsbeurteilung“ beg<strong>in</strong>nen. Im ersten Schritt schaffen<br />

Sie sich e<strong>in</strong>en Überblick darüber, an welcher Stelle <strong>in</strong> Ihrem Betrieb Sie welche<br />

Stoffe oder möglicherweise gefährliche Produkte verwenden.<br />

Wo und was?<br />

Gehen Sie <strong>in</strong> Ihr Vorratslager:<br />

Achten Sie dabei auf alle Behälter und Geb<strong>in</strong>de, auf deren Etikett sich<br />

Warnh<strong>in</strong>weise <strong>in</strong> Form von Gefahrensymbolen bef<strong>in</strong>den.<br />

Bei der ersten Lieferung des Produktes erhalten Sie vom Hersteller zusätzlich<br />

e<strong>in</strong> EG-Sicherheitsdatenblatt, das ausführliche Informationen über<br />

die <strong>sicher</strong>e Verwendung enthält. Beziehen Sie Ihr Produkt bei e<strong>in</strong>em<br />

Großhändler, so fragen Sie ihn nach dem Sicherheitsdatenblatt. Er<br />

muss Ihnen die Informationen liefern. Zur Klärung noch offener Fragen zum<br />

Produkt rufen Sie die im Sicherheitsdatenblatt angegebene Hotl<strong>in</strong>e an.<br />

Dort können Sie auch erfahren, ob bereits e<strong>in</strong> Produkt mit ger<strong>in</strong>gerem<br />

gesundheitlichen Risiko auf dem Markt erhältlich ist.<br />

Aber Achtung: Sie haben möglicherweise Behälter, die nicht mit e<strong>in</strong>em<br />

Gefahrensymbol gekennzeichnet s<strong>in</strong>d, <strong>aber</strong> trotzdem gefährliche Stoffe<br />

enthalten. Wenn Sie <strong>sicher</strong>gehen wollen, <strong>in</strong>formieren Sie sich bei Ihrem<br />

Händler. Auch Produkte, die Sie schon lange benutzen, können durch neue<br />

Erkenntnisse als gefährlich e<strong>in</strong>gestuft werden - denken Sie z. B. an die steigende<br />

Anzahl von Allergien. Oder denken Sie an das Auto mit beschädigtem<br />

Kotflügel, der ausgebessert werden muss. Beim Abschleifen gelangen<br />

Lackpartikel und Metallstaub <strong>in</strong> die Luft. Aber <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Fall wird Ihnen<br />

bei der Abgabe der Fahrzeuge durch die Kunden e<strong>in</strong> Sicherheitsdatenblatt<br />

beigefügt.<br />

Verzeichnisse und andere nützliche Informationen f<strong>in</strong>den Sie unter:<br />

www.gefahrstoffe-im-griff.de


Beispiel Sicherheitsdatenblatt<br />

Sicherheitsdatenblatt gemäß RL 91/155/EWG<br />

Hersteller: Kühlermann GmbH<br />

Produkt-Nr.: CV1<br />

Handelsname: Kühlflüssigkeit Moto Protect<br />

Druckdatum: 14.08.2004 überarbeitet gemäß Richtl<strong>in</strong>ie 2001/58/EG am 30.06.2004 Seite 1/7<br />

01. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichung<br />

Handelsname<br />

Kühlflüssigkeit Moto Protect<br />

Hersteller / Lieferant<br />

Kühlermann GmbH<br />

Straße / Postfach<br />

Kühlerstraße 1<br />

Nat.-Kenn. / PLZ / Ort<br />

D-12345 Kühlerhausen<br />

Telefon / Telefax<br />

Telefon: 01234-56789<br />

Telefax: 01234-56788<br />

Auskunftgebender Bereich<br />

Herr / Frau: Klug Telefon: 01234-56787<br />

Notrufnummer<br />

Informations- und Behandlungszentrum für Vergiftungen, Telefon: 01234-56780<br />

02. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen<br />

Chemische Charakterisierung<br />

Ethylenglykol mit Inhibitoren<br />

Gefährliche Inhaltsstoffe<br />

Ethandiol Anteil: 95% EINECS-Nr. 203-473-3<br />

Symbol(e): Xn; R 22<br />

03. Mögliche Gefahren<br />

Bezeichnung der Gefahren<br />

Xn Gesundheitsschädlich<br />

Besondere Gefahrenh<strong>in</strong>weise für Mensch und Umwelt<br />

R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken<br />

04. Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />

Allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise: Benetzte Kleidung entfernen, dabei Selbstschutz beachten.<br />

Nach Hautkontakt: Betroffene Hautpartien sofort gründlich unter fließendem Wasser mit Seife re<strong>in</strong>igen.<br />

Nach E<strong>in</strong>atmen: Bei Beschwerden nach E<strong>in</strong>atmen von Dampf/Aerosol: Frischluft, Arzthilfe.<br />

Nach Augenkontakt: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 M<strong>in</strong>uten unter fließendem Wasser bei gespreiztem Lid spülen.<br />

Für ärztliche Behandlung sorgen.<br />

5


6<br />

Gehen Sie systematisch durch Ihren Betrieb:<br />

Fragen Sie dabei auch Ihre Beschäftigten, welche Produkte sie an ihrem<br />

Arbeitsplatz verwenden, damit Sie auch die kle<strong>in</strong>en Behälter, die kle<strong>in</strong>en<br />

Tuben, die „irgendwo <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Ecke“ stehen oder liegen, nicht übersehen.<br />

Gehen Sie <strong>in</strong> Ihr Büro:<br />

Sehen Sie die Unterlagen durch, die belegen, von welchem Lieferanten Sie<br />

welche Produkte <strong>in</strong> welcher Menge beziehen oder bezogen haben: Ihr<br />

Lieferant muss Ihnen für als gefährlich e<strong>in</strong>gestufte Produkte e<strong>in</strong><br />

Sicherheitsdatenblatt mitliefern!<br />

Damit Sie alle Informationen <strong>in</strong> übersichtlicher Form festhalten können, haben<br />

wir im Anhang zu dieser Handlungshilfe e<strong>in</strong> Verzeichnis vorbereitet. Dar<strong>in</strong><br />

können Sie für jeden Gefahrstoff alle Informationen e<strong>in</strong>tragen.<br />

Tipp:<br />

Überprüfen Sie bei dieser Gelegenheit doch e<strong>in</strong>mal, ob Sie die vorgefundenen<br />

Stoffe wirklich noch alle brauchen! Die Gelegenheit zum<br />

Aufräumen!


Ist jetzt alles vollständig?<br />

Noch nicht ganz! Sie müssen das Verzeichnis noch um die gefährlichen<br />

Entstehungsprodukte ergänzen, die <strong>in</strong> Ihrem Betrieb durch Tätigkeiten an<br />

bestimmten Arbeitsplätzen freigesetzt werden.<br />

Beispiele:<br />

... Karosseriearbeiten:<br />

● beim Schleifen werden gefährliche Stäube (Lackreste) freigesetzt<br />

● beim Schweißen und Löten treten gefährliche Rauche auf<br />

... Lackieren:<br />

● beim Grundieren und Lackieren werden gefährliche Dämpfe freigesetzt<br />

... Abgasuntersuchungen:<br />

● das Abgas von Ottomotoren enthält Kohlenmonoxid, das von<br />

Dieselmotoren krebserzeugende Stoffe.<br />

Tipp:<br />

Sprechen Sie die e<strong>in</strong>zelnen Arbeitsvorgänge mit den betroffenen<br />

Beschäftigten durch!<br />

Wenn Sie auch diese Stoffe <strong>in</strong> das Verzeichnis im Anhang e<strong>in</strong>getragen<br />

haben, ist der erste Schritt zum <strong>sicher</strong>en Umgang mit <strong>Gefahrstoffe</strong>n abgeschlossen,<br />

die Bestandsaufnahme erledigt!<br />

7


Stoffe und Tätigkeiten nach ihrer Gefährlichkeit sortieren<br />

8<br />

Nur wer weiß, wie gefährlich se<strong>in</strong>e Arbeitsstoffe s<strong>in</strong>d, kann<br />

auch geeignete Schutzmaßnahmen durchführen!<br />

Ihre nächste Aufgabe wird es se<strong>in</strong>, die Tätigkeiten <strong>in</strong> Ihrem Betrieb mit<br />

<strong>Gefahrstoffe</strong>n nach ihrer Gefährlichkeit e<strong>in</strong>zuordnen. Hierbei bieten wir<br />

Ihnen als Hilfsmittel unsere „Gefährdungspyramide“ an.<br />

Das Pr<strong>in</strong>zip:<br />

Anhand ihrer Gefahrensymbole lassen sich die <strong>Gefahrstoffe</strong> und die<br />

Tätigkeiten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e bestimmte Höhe der Pyramide e<strong>in</strong>ordnen. Dabei gilt: Je<br />

höher <strong>in</strong> der Pyramide - desto gefährlicher die Eigenschaften des Stoffs<br />

oder desto gefährlicher die Tätigkeit!<br />

Je nachdem, wie lange und wie häufig dieser dann verwendet wird, s<strong>in</strong>d<br />

unterschiedliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.<br />

Beispiel:<br />

Vergaserkraftstoff (mit Benzol) hat als giftiger Stoff („T“) se<strong>in</strong>en Platz weit<br />

oben <strong>in</strong> der Pyramide, Bremsflüssigkeit wird als gesundheitsschädlicher<br />

Stoff („Xn“) im mittleren Bereich zu f<strong>in</strong>den se<strong>in</strong>.<br />

Auch unseren Beispielstoff „Kühlflüssigkeit Moto Protect“ f<strong>in</strong>den Sie hier.<br />

In gleicher Weise müssen Sie alle aufgeschriebenen <strong>Gefahrstoffe</strong> aus Ihrem<br />

Verzeichnis zuordnen. Entsprechend der „Gefährdungsbeurteilung“<br />

müssen Sie bei dieser Zuordnung auch die Menge des verwendeten Stoffs<br />

beachten und berücksichtigen, wie schnell sich der Stoff <strong>in</strong> der Raumluft<br />

verteilen kann. Um Ihnen die Zuordnung Ihrer Stoffe und Tätigkeiten zu<br />

erleichtern, hier e<strong>in</strong>ige Tipps aus der praktischen Erfahrung.<br />

Tipp:<br />

Da die Gefährdungsbeurteilung mit Fachkunde erstellt werden muss, lohnt<br />

es sich auf jeden Fall, wenn Sie sich Unterstützung bei Ihrer Fachkraft für<br />

Arbeits<strong>sicher</strong>heit oder Ihrem Betriebsarzt holen.<br />

Erfahrungsgemäß werden Sie bei den meisten Tätigkeiten <strong>in</strong> Ihrem Betrieb<br />

mit Stoffen zu tun haben, zu denen die Gefahrensymbole Xn, Xi, C oder F<br />

gehören.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs treten <strong>in</strong> wenigen Betriebsbereichen, z. B. bei der Abgasuntersuchung<br />

(Dieselmotoremissionen) oder beim Hantieren mit Ottokraftstoffen<br />

(Benzol) auch krebserzeugende Stoffe auf.


Und nun?<br />

Nur wer die richtigen Schutzmaßnahmen ergreift, kann se<strong>in</strong>e<br />

Beschäftigten wirksam schützen!<br />

Sie fragen sich: „Was mache ich nun mit all diesen Informationen“?<br />

Wir antworten: „Sie können jetzt die richtigen Schutzmaßnahmen an der<br />

richtigen Stelle treffen“!<br />

E<strong>in</strong> Blick auf die Gefährdungspyramide auf der nächsten Seite:<br />

Hier sehen Sie, welche Gefährdungen mit bestimmten Tätigkeiten verbunden<br />

s<strong>in</strong>d und welche Schutzmaßnahmen erforderlich bzw. s<strong>in</strong>nvoll s<strong>in</strong>d.<br />

Maßnahmen zum Schutz vor besonders hohen Gefährdungen s<strong>in</strong>d aufwändiger<br />

umzusetzen als Maßnahmen zum Schutz vor ger<strong>in</strong>geren<br />

Gefährdungen.<br />

Tipp:<br />

Prüfen Sie doch mal, ob Sie nicht e<strong>in</strong>ige Arbeitsabläufe bzw. Aufträge<br />

so ändern können, dass diese e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere Gefährdung darstellen. So<br />

kann der Aufwand für bestimmte Schutzmaßnahmen reduziert werden. Hierzu<br />

gehört z. B. auch der Austausch von gefährlichen Arbeitsstoffen durch weniger<br />

gefährliche. Verzichten Sie auf e<strong>in</strong>en möglichen Ersatz, müssen Sie das jedoch<br />

schriftlich begründen.<br />

9


Gefährdungspyramide:<br />

Beispiele von Tätigkeiten mit <strong>Gefahrstoffe</strong>n<br />

10<br />

Immer vorhandene<br />

ger<strong>in</strong>gere Gefährdungen<br />

Erhöhte Gefährdungen<br />

-typisch-<br />

Besonders hohe<br />

Gefährdungen<br />

● Abgasuntersuchungen an Dieselmotoren<br />

● Hantieren mit Ottokraftstoffen<br />

● Arbeiten am laufenden Motor allgeme<strong>in</strong><br />

● Re<strong>in</strong>igen von Motorteilen<br />

● Wechseln von Kühl- oder Bremsflüssigkeit<br />

● Schweißarbeiten<br />

● Vulkanisieren mit Klebern<br />

● Arbeiten mit Kühlflüssigkeit (denken Sie auch an unseren Beispielstoff<br />

„Kühlflüssigkeit Moto Protect“)<br />

● Entwachsen von Neufahrzeugen<br />

● Entfernen von Teerverunre<strong>in</strong>igungen<br />

● Kle<strong>in</strong>ere Lackausbesserungen<br />

● Polsterre<strong>in</strong>igung


● Beim Arbeiten mit laufenden Dieselmotoren müssen die Abgase<br />

am Auspuff vollständig abgesaugt werden<br />

● Stellen Sie <strong>sicher</strong>, dass giftige und sehr giftige Stoffe (mit<br />

Totenkopf gekennzeichnet) nur unter Verschluss aufbewahrt werden<br />

● ... und zusätzlich die Maßnahmen aus den beiden unteren<br />

Pyramidenbereichen!<br />

● Sorgen Sie für e<strong>in</strong>e gute Be- und Entlüftung <strong>in</strong> Ihrer Werkstatt<br />

● Bei Arbeiten am laufenden Motor ist e<strong>in</strong>e Absaugung der Abgase erfor-<br />

derlich<br />

● Die Beschäftigten müssen beim Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen<br />

Schutzhandschuhe tragen oder vergleichbare Vorkehrungen treffen<br />

● In Arbeitsbereichen mit gefährlichen Arbeitsstoffen dürfen die<br />

Beschäftigten nicht rauchen, essen oder tr<strong>in</strong>ken<br />

● ...und zusätzlich die Maßnahmen aus dem unteren Pyramidenbereich!<br />

Beispiele von Schutzmaßnahmen:<br />

● Veranlassen Sie e<strong>in</strong>e regelmäßige Re<strong>in</strong>igung der Arbeitsplätze<br />

● Sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten die erforderlichen Maßnahmen aus<br />

e<strong>in</strong>em Hautschutzplan anwenden<br />

● An den Arbeitsplätzen nur die Mengen an gefährlichen Arbeitsstoffen aufbewahren,<br />

die für die Arbeit erforderlich s<strong>in</strong>d<br />

● Gefährliche Arbeitsstoffe dürfen nicht <strong>in</strong> solchen Behältern aufbewahrt werden,<br />

die e<strong>in</strong>e Verwechslung mit Lebensmitteln ermöglichen<br />

● Stellen Sie <strong>sicher</strong>, dass leere Behälter von gefährlichen Arbeitsstoffen ordnungs-<br />

gemäß entsorgt werden<br />

● Sammelbehälter für brennbare Abfälle müssen immer geschlossen se<strong>in</strong><br />

● Das unnötige Laufenlassen von Motoren ist zu vermeiden<br />

Besonders geforderte<br />

Schutzmaßnahmen<br />

Ergänzende<br />

Schutzmaßnahmen<br />

Immer durchzuführende<br />

Schutzmaßnahmen<br />

(M<strong>in</strong>destschutz)<br />

11


12<br />

Im Folgenden haben wir für Sie Beispiele zusammengestellt,<br />

● welche Schutzmaßnahmen <strong>in</strong> Ihrem Kfz-Werkstattbetrieb zu treffen s<strong>in</strong>d,<br />

● was die e<strong>in</strong>zelnen Schutzmaßnahmen für Ihren Kfz-Werkstattbetrieb<br />

bedeuten,<br />

● wie Sie <strong>in</strong> Ihrem Kfz-Werkstattbetrieb Maßnahmen umsetzen können.<br />

E<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis vorab: Schutzmaßnahmen bei ger<strong>in</strong>geren und erhöhten<br />

Gefährdungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Ihrem Betrieb <strong>in</strong> der Regel immer erforderlich!<br />

Eventuell f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> den Sicherheitsdatenblättern weitere spezielle<br />

Schutzmaßnahmen, die auf die jeweiligen Arbeitsstoffe abgestimmt s<strong>in</strong>d.<br />

Immer durchzuführende Schutzmaßnahmen<br />

(M<strong>in</strong>destschutz)<br />

● Veranlassen Sie e<strong>in</strong>e regelmäßige Re<strong>in</strong>igung der Arbeitsplätze!<br />

● Sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten die erforderlichen<br />

Maßnahmen aus e<strong>in</strong>em Hautschutzplan anwenden!<br />

Stichwort „Hautschutzplan“<br />

E<strong>in</strong> Hautschutzplan stellt <strong>in</strong> übersichtlicher Form alle Maßnahmen zusammen,<br />

die zum Schutz der Haut getroffen werden müssen. Wenden Sie sich an die<br />

Hersteller von Hautschutzmitteln! Sie erhalten dort Plakate zum Aufhängen.<br />

● An den Arbeitsplätzen nur die Mengen an gefährlichen<br />

Arbeitsstoffen aufbewahren, die für die Arbeit erforderlich s<strong>in</strong>d!<br />

D.h. ke<strong>in</strong> „Vorratslager“ am Arbeitsplatz e<strong>in</strong>richten, evtl. aus größeren<br />

Behältern umfüllen.<br />

● Gefährliche Arbeitsstoffe dürfen nicht <strong>in</strong> solchen Behältern<br />

aufbewahrt werden, die e<strong>in</strong>e Verwechslung mit Lebensmitteln<br />

ermöglichen!<br />

In die Apfelsaftflasche gehört nur Apfelsaft.<br />

● Stellen Sie <strong>sicher</strong>, dass leere Behälter von gefährlichen<br />

Arbeitsstoffen ordnungsgemäß entsorgt werden!<br />

Denn oft ist auch e<strong>in</strong> leerer Behälter nicht so leer, als dass er später<br />

nicht noch gefährlich se<strong>in</strong> könnte (denken Sie an brennbare<br />

Restdämpfe).<br />

● Sammelbehälter für brennbare Abfälle müssen immer<br />

geschlossen se<strong>in</strong>!<br />

Wie schnell könnte sonst e<strong>in</strong> Funke <strong>in</strong> den Behälter mit den ölgetränkten<br />

Putzlappen fliegen und dann ...!<br />

Und noch e<strong>in</strong> organisatorischer H<strong>in</strong>weis für e<strong>in</strong>en speziellen<br />

Arbeitsbereich <strong>in</strong> Ihrem Betrieb:<br />

● Das unnötige Laufenlassen von Motoren ist zu vermeiden!<br />

Z. B. am Motorprüfstand.


Ergänzende Schutzmaßnahmen<br />

Diese Maßnahmen ergänzen die immer durchzuführenden Maßnahmen<br />

bei ger<strong>in</strong>geren Gefährdungen, d. h. sie werden zusätzlich umgesetzt.<br />

● Sorgen Sie für e<strong>in</strong>e gute Be- und Entlüftung <strong>in</strong> Ihrer<br />

Werkstatt!<br />

So verh<strong>in</strong>dern Sie generell die Ansammlung von gefährlichen<br />

Gasen oder Dämpfen <strong>in</strong> der Raumluft, <strong>aber</strong> ... Ihre Beschäftigten sollen<br />

nicht im Durchzug stehen.<br />

● Bei Arbeiten am laufenden Motor ist e<strong>in</strong>e Absaugung der<br />

Abgase erforderlich!<br />

Achten Sie auf e<strong>in</strong>e ausreichende Leistung der Anlage.<br />

Bei der persönlichen Schutzausrüstung für Ihre Beschäftigten ist wichtig:<br />

● Die Beschäftigten müssen beim Arbeiten mit gefährlichen<br />

Arbeitsstoffen Schutzhandschuhe tragen oder vergleichbare<br />

Vorkehrungen treffen.<br />

Schutzhandschuhe schützen bei e<strong>in</strong>igen Arbeiten <strong>aber</strong> nicht nur, sie „beh<strong>in</strong>dern“<br />

gleichzeitig auch ..., so empf<strong>in</strong>den es häufig die betroffenen Beschäftigten.<br />

Deshalb gibt es gerade für Arbeiten <strong>in</strong> Ihrem Bereich e<strong>in</strong>e Alternative:<br />

Schutzcremes mit e<strong>in</strong>em wässrigen Grundstoff und fettfreie Suspensionscremes<br />

s<strong>in</strong>d für Arbeiten mit Ölen und Fetten, d. h. nicht wasserlöslichen Stoffen, gut<br />

geeignet und bieten Schutz, wenn sie vor dem Arbeitsgang auf die saubere,<br />

trockene Hand aufgetragen werden.<br />

Und auch wenn es oft <strong>in</strong> der Praxis anders aussieht ...:<br />

● In Arbeitsbereichen mit gefährlichen Arbeitsstoffen<br />

dürfen die Beschäftigten nicht rauchen, essen oder tr<strong>in</strong>ken!<br />

Das heißt für Sie als Unternehmer: Geben Sie Ihren Beschäftigten<br />

Gelegenheit, ihre Pause abseits der Arbeitsplätze zu verbr<strong>in</strong>gen. Richten Sie<br />

Pausenräume oder abgetrennte Pausenecken e<strong>in</strong>.<br />

● Bieten Sie Ihren Beschäftigten abhängig von ihren<br />

Tätigkeiten arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorgeuntersuchungen an!<br />

Anzubieten s<strong>in</strong>d die Vorsorgeuntersuchungen z. B. den Beschäftigten,<br />

die häufig Hautkontakt mit gefährlichen Arbeitsstoffen<br />

haben (Gefahr von Hauterkrankungen!). Haben Ihre Beschäftigten mit<br />

Benzol oder Dieselmotoremissionen zu tun (z. B. bei Abgasuntersuchungen),<br />

s<strong>in</strong>d arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorgeuntersuchungen anzuordnen,<br />

wenn die Arbeitsplatzgrenzwerte nicht e<strong>in</strong>gehalten werden können.<br />

Schutzmaßnahmen s<strong>in</strong>d nur dann wirksam, wenn die<br />

Beschäftigten Bescheid wissen!<br />

Wie können Sie Ihre Beschäftigten am besten darüber <strong>in</strong>formieren, was<br />

bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen zu beachten ist?<br />

Wir stellen Ihnen im Folgenden zwei wichtige organisatorische<br />

Maßnahmen vor: Die Betriebsanweisung und die Unterweisung.<br />

13


Die Betriebsanweisung<br />

Die Unterweisung<br />

14<br />

Erstellen Sie für jeden Arbeitsbereich e<strong>in</strong>e Betriebsanweisung, aus der Ihre<br />

Beschäftigten die wichtigen Informationen zu dem jeweiligen Gefahrstoff<br />

entnehmen können.<br />

Was muss die Betriebsanweisung enthalten?<br />

● Genaue Bezeichnung des Arbeitsplatzes und der Tätigkeit<br />

● Bezeichnung des Stoffs<br />

● Angaben zu den Gefahren, die von ihm ausgehen<br />

● Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen<br />

● Verhalten im Gefahrfall<br />

● Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />

● Vorschläge für die Entsorgung<br />

E<strong>in</strong> Muster für unser Beispiel „Kühlflüssigkeit Moto Protect“ haben wir vorbereitet.<br />

Wie muss die Betriebsanweisung gestaltet se<strong>in</strong>?<br />

● Verständlich für die Beschäftigten!<br />

Falls e<strong>in</strong>e(r) Ihrer Beschäftigten die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht,<br />

denken Sie auch an e<strong>in</strong>e Betriebsanweisung <strong>in</strong> der Muttersprache.<br />

Woh<strong>in</strong> mit der fertigen Betriebsanweisung?<br />

● Sie muss für die Beschäftigten zugänglich se<strong>in</strong>!<br />

E<strong>in</strong>e Betriebsanweisung macht natürlich nur S<strong>in</strong>n, wenn sie am<br />

Arbeitsplatz zugänglich ist.<br />

Unterweisung heißt:<br />

● Sie sprechen mit Ihren Beschäftigten über die Gefahren, die von den<br />

verwendeten Stoffen ausgehen.<br />

● Sie <strong>in</strong>formieren sie über Schutzmaßnahmen.<br />

● Wichtiges Hilfsmittel: Die Betriebsanweisung als Grundlage für<br />

Ihre Erläuterungen.<br />

Führen Sie e<strong>in</strong>e Unterweisung auf jeden Fall durch,<br />

● wenn Sie e<strong>in</strong>e/n neue/n Beschäftigte(n) e<strong>in</strong>stellen,<br />

● wenn Sie e<strong>in</strong>er bzw. e<strong>in</strong>em Beschäftigten e<strong>in</strong>en anderen Arbeitsplatz<br />

zuweisen, und<br />

● machen Sie die „Unterweisung“ m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal im Jahr zu e<strong>in</strong>er<br />

festen E<strong>in</strong>richtung!<br />

● Lassen Sie sich von Ihren Beschäftigten die Teilnahme an<br />

e<strong>in</strong>er Unterweisung schriftlich bestätigen.


Firma: Extramotor Betriebsanweisung Nr.: 000<br />

Arbeitsbereich/Baustelle: gemäß § 14 GefStoffV<br />

Prüfstand<br />

Verantwortlich: Herr Motormann Arbeitsplatz: Werkstatt Stand: 03/05<br />

Unterschrift: Tätigkeit: Wechsel der Kühlflüssigkeit<br />

GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG<br />

Kühlflüssigkeit Moto Protect<br />

GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT<br />

- E<strong>in</strong>atmen, Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut kann zu Gesundheitsschädigungen führen. Kann Augen, Magen-Darm-Trakt<br />

und Haut reizen. Vorübergehend Schw<strong>in</strong>del, Kopfschmerzen, Augenzittern möglich. Verschlucken kann zu Farbsehstörungen,<br />

Nierenschaden, Nervenschaden führen.<br />

- Gefahr durch Ansammlung explosionsfähiger Atmosphäre <strong>in</strong> Bodennähe bei Versprühen bzw. Erwärmung!<br />

- Reagiert mit starken Oxidationsmitteln unter heftiger Wärmeentwicklung.<br />

- Reagiert mit starken Laugen unter heftiger Wärmentwicklung. Reagiert unter heftiger Wärmeentwicklung z.B. mit Chromtrioxid,<br />

Perchlorsäure, Natronlauge. Bei unkontrollierter Reaktion besteht Explosionsgefahr.<br />

- Gefährliche Reaktionen am Arbeitsplatz. E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!<br />

SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN<br />

- Bei Dämpfen oder Nebel Absaugung e<strong>in</strong>schalten und <strong>in</strong> ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Gefäße nicht offen stehen lassen! Beim<br />

Ab- und Umfüllen Verspritzen und Nachlauf vermeiden. Reaktionsfähige Stoffe fern halten bzw. nur kontrolliert zugeben.<br />

- Versprühen bzw. Erwärmung vermeiden, sonst Brand- und Explosionsgefahr.<br />

- Nicht Essen, Tr<strong>in</strong>ken, Rauchen. E<strong>in</strong>atmen von Dämpfen vermeiden! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!<br />

Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und andere verschmutzte Körperstellen gründlich re<strong>in</strong>igen. Produkt selbst<br />

nicht zur Hautre<strong>in</strong>igung verwenden. Hautpflegemittel verwenden! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren!<br />

- Beschäftigungsbeschränkungen beachten.<br />

Augenschutz: Bei Überwachungstätigkeiten: Gestellbrille mit Seitenschutz.<br />

Handschutz: Handschuhe aus Polychloropren, Nitril, PVC, Butylkautschuk, Fluorkautschuk - Beim Tragen von Schutzhandschuhen<br />

s<strong>in</strong>d Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!<br />

Atemschutz: Komb<strong>in</strong>ationsfilter A-P2 (braun/weiß).<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden. Hand- und Hautschutz besonders beachten - der<br />

Stoff kann auch durch die Haut <strong>in</strong> den Körper gelangen!<br />

VERHALTEN IM GEFAHRFALL<br />

- Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzte <strong>in</strong>formieren.<br />

- Bei der Beseitigung von ausgelaufenem/verschüttetem Produkt immer Schutzbrille, Handschuhe sowie bei größeren Mengen<br />

Atemschutz tragen. Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z. B. Sand) aufnehmen und entsorgen!<br />

- Produkt ist brennbar. Entstehungsbrand: Tragbare Feuerlöscher e<strong>in</strong>setzen. Nicht zu verwenden: Wasser im Vollstrahl! Bei Brand entstehen<br />

gefährliche Dämpfe (z. B. Kohlenmonoxid, Methan)! Berst- und Explosionsgefahr bei Erwärmung! Bei Brand <strong>in</strong> der<br />

Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen! Bei starker Erhitzung können sich explosionsfähige Gemische bilden.<br />

- Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten. Feuerwehr alarmieren.<br />

Zuständiger Arzt: Herr Notfall Unfalltelefon: 112<br />

ERSTE HILFE<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Auf Selbstschutz achten, ärztliche Behandlung. Lebensrettende Sofortmaßnahmen, wie „Stabile<br />

Seitenlage“, „Herz-Lungen-Wiederbelebung“, „Schockbekämpfung“ müssen situationsabhängig durchgeführt werden. Wunden keimfrei<br />

bedecken. Für Körperruhe sorgen, vor Wärmeverlust schützen.<br />

Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des unverletzten Auges ausgiebig (10 M<strong>in</strong>uten) bei gespreiztem Lid mit Wasser spülen.<br />

Nach Hautkontakt: Verunre<strong>in</strong>igte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife re<strong>in</strong>igen.<br />

Nach Verschlucken: Wasser <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en Schlucken tr<strong>in</strong>ken lassen.<br />

Nach E<strong>in</strong>atmen: Verletzten aus dem Gefahrenbereich br<strong>in</strong>gen.<br />

Ersthelfer: Herr Blaulicht<br />

SACHGERECHTE ENTSORGUNG<br />

Nicht <strong>in</strong> Ausguss oder Mülltonne schütten!<br />

Stoff/Produkt-Abfälle zur Entsorgung sammeln: Behälter C.<br />

Verpackungen mit Rest<strong>in</strong>halten: Behälter A.<br />

Verunre<strong>in</strong>igtes Aufsaugmaterial und Putzlappen sammeln <strong>in</strong>: Behälter Z.<br />

15


Schutzmaßnahmen bei besonders<br />

hohen Gefährdungen<br />

Bleiben Sie aktuell!<br />

16<br />

Falls Sie <strong>in</strong> Ihrem Betrieb auch <strong>Gefahrstoffe</strong> verwenden, die als „giftig“<br />

oder „sehr giftig“ e<strong>in</strong>gestuft s<strong>in</strong>d - oder wenn diese <strong>in</strong> Ihrem Betrieb entstehen,<br />

müssen Sie zusätzlich Maßnahmen zum Schutz vor besonders<br />

hohen Gefährdungen umsetzen.<br />

● Beim Arbeiten mit laufenden Dieselmotoren müssen die<br />

Abgase am Auspuff vollständig erfasst und abgesaugt<br />

werden!<br />

E<strong>in</strong>e Lüftung über e<strong>in</strong> offenes Hallentor oder über die allgeme<strong>in</strong>e<br />

Raumentlüftung reicht nicht aus. Achten Sie auf dicht sitzende<br />

Ansaugschläuche und e<strong>in</strong>e ausreichende Kapazität der Anlage.<br />

Und noch e<strong>in</strong>e letzte wichtige Schutzmaßnahme:<br />

● Stellen Sie <strong>sicher</strong>, dass giftige und sehr giftige Stoffe (mit<br />

Totenkopf gekennzeichnet) nur unter Verschluss aufbewahrt<br />

werden!<br />

So wird <strong>sicher</strong>gestellt, dass Sie e<strong>in</strong>en Überblick über den Verbleib dieser<br />

Stoffe haben und dass nur diejenigen Beschäftigten mit ihnen arbeiten,<br />

die auch über entsprechende Kenntnisse verfügen.<br />

Wir haben Ihnen nun vorgestellt, wie Sie <strong>in</strong> Ihrem Betrieb Tätigkeiten mit<br />

<strong>Gefahrstoffe</strong>n zu e<strong>in</strong>er „<strong>sicher</strong>en Sache“ machen können - Hilfsmittel f<strong>in</strong>den<br />

Sie im Anhang.<br />

Zum Schluss <strong>aber</strong> noch e<strong>in</strong> wichtiger H<strong>in</strong>weis:<br />

In Ihrem Betrieb kann sich im Laufe der Zeit e<strong>in</strong>iges verändern,<br />

● Sie werden möglicherweise andere Stoffe verwenden,<br />

● Sie werden vielleicht auch zusätzliche Arbeiten <strong>in</strong> Ihr Angebot aufnehmen.<br />

In diesem Fall<br />

● aktualisieren Sie Ihr Verzeichnis für <strong>Gefahrstoffe</strong>,<br />

● stufen Sie die neuen gefährlichen Arbeitsstoffe e<strong>in</strong> und<br />

● passen Sie, falls erforderlich, die Schutzmaßnahmen an!


Zum Abschluss e<strong>in</strong> Blick nach vorne<br />

„Was Sie für e<strong>in</strong>en <strong>sicher</strong>en Umgang mit <strong>Gefahrstoffe</strong>n <strong>in</strong> Ihrem Betrieb<br />

beachten müssen, wie Sie dies <strong>in</strong> wenigen wichtigen Schritten erreichen können<br />

und dabei gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen erfüllen - dabei<br />

soll Sie diese Handlungshilfe mit praktischen Vorschlägen unterstützen.“<br />

... Mit diesen Worten haben wir am Anfang das Ziel dieser Handlungshilfe<br />

beschrieben. An dieser Stelle, „am Ende“, möchten wir noch e<strong>in</strong>mal ausdrücklich<br />

auf den Punkt „Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften“ h<strong>in</strong>weisen.<br />

Die Gefahrstoffverordnung verlangt e<strong>in</strong>iges von Ihnen <strong>in</strong> Ihrer Rolle als<br />

Unternehmer bzw. Arbeitgeber. Wenn Sie alle unsere Ratschläge und<br />

H<strong>in</strong>weise beachtet und umgesetzt haben, s<strong>in</strong>d Sie schon e<strong>in</strong> gutes Stück<br />

weiter.<br />

Aber es gibt noch weitere Vorschriften zu Tätigkeiten mit <strong>Gefahrstoffe</strong>n,<br />

z. B. zu Beschäftigungsverboten, Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten,<br />

die wir <strong>in</strong> unserer kompakten Handlungshilfe nicht abhandeln konnten.<br />

Hier kann Ihnen Ihre zuständige Staatliche Arbeitsschutzbehörde weiterhelfen.<br />

Hotl<strong>in</strong>e der Arbeitsschutzverwaltung <strong>NRW</strong>: 0180 1 022 022 *<br />

* max. 4,6 Cent pro M<strong>in</strong>ute im deutschen Festnetz (automatische Weiterleitung)<br />

Weitere Ratschläge und Hilfsmittel (z. B. Musterbetriebsanweisungen)<br />

erhalten Sie auch bei Ihrer Berufsgenossenschaft (Adressen siehe Anhang).<br />

17


18<br />

Checkliste zur Handlungshilfe<br />

Das muss ich tun... erledigt nicht erledigt, weil bis wann<br />

bzw.<br />

trifft nicht zu, weil<br />

Ich habe <strong>in</strong> me<strong>in</strong>em gesamten Betrieb nach <strong>Gefahrstoffe</strong>n gesucht, denn ...<br />

●<br />

ich b<strong>in</strong> im Lager gewesen.<br />

● ich b<strong>in</strong> an allen Arbeitsplätzen gewesen.<br />

● ich habe me<strong>in</strong>e Unterlagen im Büro durchgesehen.<br />

● ich habe auch an die Stoffe gedacht, die beim Arbeiten<br />

entstehen oder auftreten können.<br />

Ich habe nicht vorhandene Sicherheitsdatenblätter beim Lieferanten angefordert.<br />

Ich habe alles <strong>in</strong> die Liste aus dieser Handlungshilfe e<strong>in</strong>getragen (Verzeichnis<br />

im Anhang) und kenne jetzt alle <strong>Gefahrstoffe</strong> <strong>in</strong> me<strong>in</strong>em Betrieb.<br />

Ich habe danach alle notierten Stoffe nach ihrer Gefährlichkeit e<strong>in</strong>geordnet.<br />

Ich habe geprüft, ob ich ungefährliche Stoffe e<strong>in</strong>setzen oder die Arbeitstechnik<br />

verändern kann.<br />

Ich habe mir alle notwendigen Schutzmaßnahmen überlegt.<br />

Ich habe veranlasst, dass ...<br />

●<br />

alle Arbeitsplätze regelmäßig gere<strong>in</strong>igt werden.<br />

● me<strong>in</strong>e Beschäftigten die erforderlichen Maßnahmen aus dem Hautschutzplan<br />

anwenden.<br />

● an den Arbeitsplätzen nur die Mengen an gefährlichen<br />

Arbeitsstoffen aufbewahrt werden, die für die Arbeit erforderlich s<strong>in</strong>d.<br />

● für die gefährlichen Arbeitsstoffe ke<strong>in</strong>e Behälter verwendet werden,<br />

die e<strong>in</strong>e Verwechslung mit Lebensmitteln ermöglichen.<br />

● leere Behälter ordnungsgemäß entsorgt werden.<br />

● Sammelbehälter für gefährliche Arbeitsstoffe immer geschlossen werden.<br />

● die Beschäftigten Motoren nicht unnötig laufen lassen.<br />

● die Werkstatt gut be- und entlüftet wird.<br />

● bei Arbeiten am laufenden Motor die Abgase abgesaugt werden.<br />

● me<strong>in</strong>e Beschäftigten beim Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen Schutzhandschuhe<br />

tragen bzw. andere geeignete Vorkehrungen treffen.<br />

● me<strong>in</strong>e Beschäftigten an Arbeitsplätzen mit gefährlichen Arbeitsstoffen<br />

nicht rauchen, essen oder tr<strong>in</strong>ken.<br />

● den Beschäftigten abhängig von ihren Tätigkeiten arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorgeuntersuchungen<br />

angeboten werden bzw. diese angeordnet worden s<strong>in</strong>d.<br />

● beim Arbeiten an laufenden Dieselmotoren die Abgase am Auspuff<br />

vollständig erfasst und abgesaugt werden.<br />

● alle giftigen und sehr giftigen Stoffe immer unter Verschluss aufbewahrt<br />

werden.<br />

Ich habe kontrolliert, ob alle Schutzmaßnahmen wirksam s<strong>in</strong>d und ggf.<br />

Änderungen vorgenommen.<br />

Ich habe alle notwendigen Betriebsanweisungen beschafft und ausgehängt.<br />

Ich habe Unterweisungen mit allen Beschäftigten durchgeführt.<br />

Den nächsten Komplett-Check werde ich durchführen am:


Vordruck Betriebsanweisung<br />

Vordrucke für Betriebsanweisungen unter: www.gefahrstoffe-im-griff.de/Betriebsanweisungen<br />

Firma: Betriebsanweisung Nr.:<br />

Arbeitsbereich/Baustelle: gemäß § 14 GefStoffV<br />

Verantwortlich: Arbeitsplatz: Stand:<br />

Unterschrift: Tätigkeit:<br />

GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG<br />

GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT<br />

SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN<br />

VERHALTEN IM GEFAHRFALL<br />

ERSTE HILFE<br />

SACHGERECHTE ENTSORGUNG<br />

19


Verzeichnis für <strong>Gefahrstoffe</strong><br />

20<br />

Arbeitsbereich: Bearbeitungsdatum:<br />

Bitte ankreuzen<br />

T+ T C Xi Xn E F+ F O<br />

ke<strong>in</strong><br />

Symbol<br />

vorhanden<br />

Sstoff ungefähr verwendete Sicherheitsdatenblatt<br />

bzw. Produktname Menge pro Woche liegt vor JA/NEIN<br />

habe bei<br />

Hersteller/<br />

Händler<br />

nachgefragt<br />

Sehr Giftig Ätzend Reizend Gesund- Explosions- Hochent- Leichtent- Brandgiftig<br />

heits- gefährlich zündlich zündlich fördernd<br />

schädlich


Unterweisungsdokumentation<br />

§ 14 GefStoffV<br />

Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter(<strong>in</strong>nen) s<strong>in</strong>d anhand der Betriebsanweisung(en) über die<br />

● auftretenden Gefahren für Mensch und Umwelt<br />

● erforderlichen Schutzmaßnahmen<br />

unterwiesen worden.<br />

Ort, Datum:<br />

Themen der Unterweisung:<br />

Unterweisung durchgeführt von:<br />

Nr.: NAME, VORNAME UNTERSCHRIFT<br />

Die Unterweisung muss m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal im Jahr erfolgen.<br />

Dieser Nachweis der Unterweisung ist m<strong>in</strong>destens 2 Jahre aufzubewahren.<br />

21


Kontaktadressen<br />

22<br />

Arbeitsschutzverwaltung des Landes <strong>NRW</strong><br />

Die Staatlichen Arbeitsschutzbehörden<br />

Staatliches Amt für Arbeitsschutz Tel.: (0241) 8873-0 Amtsbezirke: Kreise Aachen,<br />

Aachen Fax: (0241) 8873-555 Düren, He<strong>in</strong>sberg und Euskirchen,<br />

Borchersstr. 20 E-Mail: poststelle@stafa-ac.nrw.de kreisfreie Stadt Aachen<br />

52072 Aachen Internet: www.stafa-aachen.nrw.de<br />

Staatliches Amt für Arbeitsschutz Tel.: (02931) 555-00 Amtsbezirke: Hochsauerlandkreis,<br />

Arnsberg Fax: (02931) 555-299 Kreise Soest und Unna, kreisfreie<br />

Königstr. 22 E-Mail: poststelle@stafa-ar.nrw.de Stadt Hamm<br />

59821 Arnsberg Internet: www.stafa-arnsberg.nrw.de<br />

Staatliches Amt für Arbeitsschutz Tel.: (02541) 845-0 Amtsbezirke: Kreise Coesfeld,<br />

Coesfeld Fax: (02541) 845-333 Ste<strong>in</strong>furt und Warendorf, kreisfreie<br />

Leisweg 12 E-Mail: poststelle@stafa-coe.nrw.de Stadt Münster<br />

48653 Coesfeld Internet: www.stafa-coesfeld.nrw.de<br />

Staatliches Amt für Arbeitsschutz Tel.: (0231) 5415-1 Amtsbezirke: Ennepe-Ruhr-Kreis<br />

Dortmund Fax: (0231) 5415-384 und Märkischer Kreis, kreisfreie Städte<br />

Ruhrallee 3 E-Mail: poststelle@stafa-do.nrw.de Dortmund, Bochum, Hagen und Herne<br />

44139 Dortmund Internet: www.stafa-dortmund.nrw.de<br />

Staatliches Amt für Arbeitsschutz Tel.: (0201) 2767-0 Amtsbezirke: Kreis Wesel,<br />

Essen Fax: (0201) 2767-323 kreisfreie Städte Duisburg, Essen,<br />

Ruhrallee 55-57 E-Mail: poststelle@stafa-e.nrw.de Mülheim/Ruhr und Oberhausen<br />

45138 Essen Internet: www.stafa-essen.nrw.de<br />

Staatliches Amt für Arbeitsschutz Tel.: (0221) 96277-0 Amtsbezirke: Erftkreis, Oberbergischer<br />

Köln Fax: (0221) 96277-444 Kreis, Rhe<strong>in</strong>isch-Bergischer Kreis und<br />

Schanzenstr. 38 E-Mail: poststelle@stafa-k.nrw.de Rhe<strong>in</strong>-Sieg-Kreis, kreisfreie Städte<br />

51063 Köln Internet: www.stafa-koeln.nrw.de Bonn, Köln und Leverkusen<br />

Staatliches Amt für Arbeitsschutz Tel.: (02161) 815-0 Amtsbezirke: Kreise Kleve, Viersen<br />

Mönchengladbach Fax: (02161) 815-199 und Rhe<strong>in</strong>-Kreis Neuss, kreisfreie Städte<br />

Viktoriastr. 52 E-Mail: poststelle@stafa-mg.nrw.de Krefeld und Mönchengladbach<br />

41061 Mönchengladbach Internet:<br />

www.stafa-moenchengladbach.nrw.de<br />

Staatliches Amt für Umwelt Tel.: (05231) 703-0 Amtsbezirk: Regierungsbezirk Detmold<br />

und Arbeitsschutz OWL Fax: (02161) 815-299 seit 19.04.2004 Nachfolgebehörde<br />

Willi-Hofmann-Str. 33A E-Mail: poststelle@stafua-owl.nrw.de der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz<br />

32756 Detmold Internet: www.stafua-owl.nrw.de Detmold, Paderborn und der Umweltämter<br />

Bielefeld und M<strong>in</strong>den<br />

Staatliches Amt für Arbeitsschutz Tel.: (02361) 581-0 Amtsbezirke: Kreise Borken und<br />

Reckl<strong>in</strong>ghausen Fax: (02361) 16159 Reckl<strong>in</strong>ghausen, kreisfreie Städte<br />

Hubertusstr. 13 E-Mail: poststelle@stafa-re.nrw.de Bottrop und Gelsenkirchen<br />

45657 Reckl<strong>in</strong>ghausen Internet: www.stafa-reckl<strong>in</strong>ghausen.nrw.de<br />

Staatliches Amt für Arbeitsschutz Tel.: (0271) 3387-6 Amtsbezirke: Kreise Siegen-<br />

Siegen Fax: (0271) 3387-777 Wittgenste<strong>in</strong> und Olpe<br />

Unteres Schloß E-Mail: poststelle@stafa-si.nrw.de<br />

57072 Siegen Internet: www.stafa-siegen.nrw.de<br />

Staatliches Amt für Arbeitsschutz Tel.: (0202) 5744-0 Amtsbezirke: Kreis Mettmann,<br />

Wuppertal Fax: (0202) 5744-150 kreisfreie Städte Düsseldorf, Remscheid,<br />

Alter Markt 9-13 E-Mail: poststelle@stafa-w.nrw.de Sol<strong>in</strong>gen und Wuppertal<br />

42275 Wuppertal Internet: www.stafa-wuppertal.nrw.de


Westdeutscher Handwerkskammertag<br />

Dachorganisation der Handwerkskammern <strong>in</strong> <strong>NRW</strong><br />

Sternwartstraße 27-29<br />

40223 Düsseldorf<br />

Telefon: 0211- 3007-700<br />

Telefax: 0211- 3007-900<br />

E-Mail: whkt@handwerk-nrw.de<br />

http://www.handwerkskammern-nrw.de<br />

Masch<strong>in</strong>enbau- und Metall Berufsgenossenschaft (MMBG)<br />

Kreuzstr. 45<br />

40210 Düsseldorf<br />

Postanschrift:<br />

Postfach 101015<br />

40001 Düsseldorf<br />

Telefon: 02 11 / 82 24 - 0<br />

Telefax: 02 11 / 82 24 - 444<br />

E-Mail: <strong>in</strong>fo@mmbg.de<br />

http://www.mmbg.de<br />

Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft (NMBG)<br />

Präventionsbezirk und Bezirksverwaltung Hannover<br />

Seligmannallee 4<br />

30173 Hannover<br />

Telefon: 05 11 / 81 18-218 (Prävention)<br />

Telefax: 05 11 / 81 18-569 (Prävention)<br />

pb-h@nmbg.de<br />

Telefon: 0511 / 81 18-0 (Bezirksverwaltung)<br />

Telefax: 0511 / 81 18-288 und -606 (Bezirksverwaltung)<br />

E-Mail: bv-h@nmbg.de<br />

http://www.nmbg.de<br />

Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen<br />

Ottenser Hauptstraße 54<br />

22765 Hamburg<br />

Telefon: 040 / 3980-0<br />

Telefax: 040 / 3980-1666<br />

E-Mail: <strong>in</strong>fo@bgf.de<br />

http://www.bgf.de<br />

Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen e.V.<br />

Gerresheimer Landstr. 119<br />

40627 Düsseldorf<br />

Telefon: 0211/ 925 95 - 0<br />

Telefax: 0211/ 925 95 - 90<br />

E-Mail: <strong>in</strong>fo@kfz-nrw.de<br />

http://www.kfz-nrw.de<br />

Weitere wichtige Internetadressen:<br />

http://www.arbeitsschutz.nrw.de<br />

http://www.gefahrstoffe-im-griff.de<br />

http://www.komnet.nrw.de<br />

http://www.gisbau.de<br />

23


Impressum<br />

24<br />

Herausgeber<br />

Landesanstalt für Arbeitsschutz des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

Ulenbergstr. 127-131, 40225 Düsseldorf<br />

Telefon: 0211/3101-0, Fax: 0211/3101-1189<br />

E-Mail: poststelle@lafa.nrw.de<br />

www.lafa-duesseldorf.nrw.de<br />

Inhaltliche Bearbeitung<br />

Dr. Kai Seiler (Programmleiter),<br />

Landesanstalt für Arbeitsschutz des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen,<br />

Dr. Werner Ködel (stellv. Programmleiter),<br />

Landesanstalt für Arbeitsschutz des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen,<br />

Claudia Bensberg, Staatliches Amt für Arbeitsschutz Köln,<br />

Gerd Evers, Landesanstalt für Arbeitsschutz des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen,<br />

Dieter Krusch<strong>in</strong>ski, Staatliches Amt für Arbeitsschutz Essen,<br />

Petra Lehmann, Landesanstalt für Arbeitsschutz des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen,<br />

Dorothee Ludwig, Staatliches Amt für Arbeitsschutz Siegen,<br />

Erw<strong>in</strong> Lynen, Staatliches Amt für Arbeitsschutz Aachen,<br />

Gert Salfer, Landesanstalt für Arbeitsschutz des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen.<br />

In Zusammenarbeit mit der BG für Fahrzeughaltungen, der Norddeutschen<br />

Metall-BG und dem Verband des Kfz-Gewerbes <strong>NRW</strong>.<br />

Gestaltung<br />

Landesanstalt für Arbeitsschutz des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

Druck<br />

Garcia Druckhaus GmbH, Leverkusen<br />

c<br />

Juni 2005


Wer hilft weiter?<br />

Ihre zuständige Arbeitsschutzbehörde<br />

erreichen Sie immer ...<br />

0180 1 022 022 *<br />

* max. 4,6 Cent pro M<strong>in</strong>ute im deutschen Festnetz<br />

(automatische Weiterleitung)<br />

Infos im Internet ...<br />

www.arbeitsschutz.nrw.de<br />

Expertenberatung onl<strong>in</strong>e ...<br />

www.komnet.nrw.de<br />

KomNet - das Kompetenznetz Arbeitsschutz <strong>NRW</strong><br />

Per Telefon: 0180 3 100 110 **<br />

** 9 Cent pro M<strong>in</strong>ute im deutschen Festnetz


www.arbeitsschutz.nrw.de

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