Download hier! - Oleandershop
Download hier! - Oleandershop
Download hier! - Oleandershop
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Rasendüngung – aber richtig!<br />
Allgemeine Hinweise zur Anwendung von Substral Rasen-Düngern:<br />
● Den Rasendünger am besten mit einem Streuwagen auf trockenem Rasen gleichmäßig verteilen<br />
● Anschließendes Einwässern beschleunigt die Startwirkung.<br />
Spezielle Hinweise zur Anwendung von Substral Rasendünger mit Unkrautvernichter:<br />
● Anwendung bei feuchtwarmer Witterung ca. 3 – 4 Tage nach dem Mähen, wenn die Unkräuter genügend Blattmasse<br />
besitzen.<br />
● Empfohlener Anwendungszeitraum: Mitte April bis Ende August.<br />
● Bei der Anwendung sollte der Rasen feucht sein, gegebenenfalls vorher wässern.<br />
● Die schnellste und beste Wirkung wird erreicht, wenn Substral Rasendünger mit Unkrautvernichter 1 – 2 Tage<br />
auf den Unkräutern haftet. Regen oder Bewässerung 2 – 3 Tage nach der Anwendung fördert die Wirkung.<br />
● Der Rasen sollte frühestens 7 Tage nach der Behandlung wieder gemäht werden.<br />
● Andere Kulturen (z.B. angrenzende Zier- und Nutzpflanzenbeete) dürfen nicht getroffen werden, weil eventuell<br />
Schäden möglich sind. Bäume werden nicht geschädigt.<br />
Spezielle Hinweise zur Anwendung von Substral Rasendünger plus Moosvernichter:<br />
● Am besten auf feuchtem Rasen 3 – 4 Tage nach dem Mähen anwenden. Eine Bewässerung sollte 48 Stunden nach<br />
der Anwendung erfolgen. Der Rasen sollte frühestens 4 Tage nach der Behandlung wieder gemäht werden. Nach<br />
10 – 14 Tagen kann das abgestorbene und inzwischen braun-schwarz gewordene Moos herausvertikutiert werden.<br />
● Anwendung während der gesamten Vegetationsperiode, vorzugsweise Mai bis August.<br />
● Keine Stein-/Betonplatten behandeln, da Rostflecken entstehen können. Versehentlich auf Platten gelangte<br />
Dünger plus Moosvernichter sofort trocken abfegen.<br />
60