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Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Bassenheim

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F r i e d h o f s g e b ü h r e n s a t z u n g<br />

Satzung<br />

über die Erhebung von Friedhofsgebühren<br />

<strong>der</strong> <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Bassenheim</strong><br />

vom 15. April 2005<br />

geän<strong>der</strong>t am 05.12.2008<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at hat auf Grund des § 24 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und <strong>der</strong><br />

§§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die<br />

hiermit bekannt gemacht wird:<br />

§ 1<br />

Allgemeines<br />

Für die Benutzung <strong>der</strong> Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden<br />

Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus <strong>der</strong> Anlage zu dieser Satzung.<br />

§ 2<br />

Gebührenschuldner<br />

Gebührenschuldner sind:<br />

Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, und <strong>der</strong><br />

Antragsteller,<br />

bei Umbettungen und Wie<strong>der</strong>bestattungen <strong>der</strong> Antragsteller.<br />

§ 3<br />

Entstehung <strong>der</strong> Ansprüche und Fälligkeit<br />

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit <strong>der</strong> Inanspruchnahme <strong>der</strong> Leistungen nach <strong>der</strong><br />

Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit <strong>der</strong> Antragstellung.<br />

(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids<br />

fällig.<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

Gleichzeitig treten die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 17.12.1998 und Artikel<br />

2 <strong>der</strong> Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung) <strong>der</strong><br />

<strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Bassenheim</strong> vom 5.10.2001 und alle bisherigen Bestimmungen außer Kraft


Anlage zur <strong>Friedhofsgebührensatzung</strong><br />

I. Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten<br />

Überlassung einer Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte<br />

nach § 2 <strong>der</strong> Friedhofssatzung für Verstorbene<br />

für 20 Jahre Ruhezeit<br />

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 75,00 Euro<br />

b) vom vollendeten 5. Lebensjahr 150,00 Euro<br />

c) Urnenreihengrab als Erdgrab 100,00 Euro<br />

d) Urnenreihengrab in Urnenwand 500,00 Euro<br />

e) Urnenreihengrab im Rasengrabfeld (inklusive Namenstafel) 450,00 €<br />

f) Urnenreihengrab im anonymen Grabfeld 300,00 €<br />

II. Verleihung von Nutzungsrechten an<br />

Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten<br />

1. Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 und<br />

§§ 14 und 15 <strong>der</strong> Friedhofssatzung auf 35 Jahre<br />

a) Einzelgrabstelle Erdbestattung 332,50 Euro<br />

Doppelgrabstelle Erdbestattung 511,50 Euro<br />

jede weitere Stelle Erdbestattung 332,50 Euro<br />

b) Urnenbeisetzung Erdbestattung<br />

wie 1. a)<br />

c) Urnenbeisetzung in Urnenwand<br />

für die erste Beisetzung 700,00 Euro<br />

für jede weitere Beisetzung 500,00 Euro<br />

2. Verlängerung des Nutzungsrechts nach Nr. 1 bei späteren Bestattungen,<br />

je angefangenes Jahr 1/35 des Grundbetrages (gilt nur für Erdbestattung und<br />

Urnenerdbestattung).<br />

3. Bei Wie<strong>der</strong>verleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf <strong>der</strong> ersten Nutzungszeit<br />

wird die gleiche Gebühr erhoben wie nach Nr. 1.<br />

III. Ausheben und Schließen <strong>der</strong> Gräber<br />

1. Reihengräber für Verstorbene (§§ 13 und 15 <strong>der</strong> Friedhofssatzung)


a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 80.00 €<br />

b) vom vollendeten 5. Lebensjahr 250,00 €<br />

c) Urnenbeisetzung in Erdgrab 180,00 €<br />

d) Urnenbeisetzung in Urnenwand 100,00 €<br />

e) Urnenbeisetzung im Rasengrabfeld 180,00 €<br />

f) Urnenbeisetzung im anonymen Grabfeld 180,00 €<br />

2. Wahlgräber (§§ 14 und 15 <strong>der</strong> Friedhofssatzung)<br />

a) für die erste<br />

Bestattung<br />

b) für jede weitere<br />

Bestattung<br />

c) Urnenbeisetzung<br />

Erdgrab<br />

in<br />

d) Urnenbeisetzung<br />

Urnenwand (je)<br />

in<br />

250,00 €<br />

250,00 €<br />

180,00 €<br />

100,00 €<br />

3. Für die Bestattung einer Frühgeburt unter<br />

6 Monaten,<br />

für die kein beson<strong>der</strong>es Grab in Anspruch<br />

genommen wird, die Hälfte <strong>der</strong> Gebühr,<br />

die für die Leiche eines Kindes unter 5<br />

Jahren zu zahlen ist.<br />

4. Bei Bestattungen und Beisetzungen an<br />

Samstagen wird ein Zuschlag von<br />

erhoben.<br />

IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen<br />

36,00<br />

Euro<br />

179,00<br />

Euro<br />

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durch gewerbliche<br />

Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den<br />

Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen.<br />

V. Benutzung <strong>der</strong> Leichenhalle<br />

Für die Aufbewahrung<br />

a) einer Leiche bis zu 4 Tagen 92,00 Euro<br />

für jeden weiteren Tag 23,00 Euro<br />

b) einer Urne bis zu 10 Tagen 92,00 Euro<br />

für jeden weiteren Tag 13,00 Euro


VI. Verlegung von Gehwegplatten<br />

zwischen den Gräbern im Friedhofsteil B<br />

a) Reihengrab für Verstorbene bis<br />

zum vollendeten 5. Lebensjahr<br />

b) Reihengrab für Verstorbene vom<br />

46,00 Euro<br />

vollendeten 5. Lebensjahr ab 66,50 Euro<br />

c) Wahlgrab 66,50 Euro<br />

d) Urnengrab 46,00 Euro<br />

Die Lieferung, Ausgestaltung und Anbringung <strong>der</strong> Namenstafeln an den Grabkammern<br />

<strong>der</strong> Urnenwand erfolgt ausschließlich durch die <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Bassenheim</strong>.<br />

Sollten im Fall einer Beisetzung weitere Gebühren zu erheben sein, so richtet sich<br />

<strong>der</strong>en Höhe nach den tatsächlich entstandenen Kosten.<br />

Hierzu zählen ebenso die Kosten für Einebnung <strong>der</strong> Gräber nach Ablauf <strong>der</strong><br />

Ruhezeiten bei Reihengräbern und Nutzungszeiten bei Wahlgrabstätten.

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