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Download - Wadzeck-Stiftung

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Selbstverpflichtung<br />

Die <strong>Wadzeck</strong>‐<strong>Stiftung</strong> ist Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und<br />

verpflichtet sich, offen zu legen, welche Ziele verfolgt werden, woher welche Mittel<br />

stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet. Daher macht die<br />

<strong>Stiftung</strong> die im Folgenden aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zugänglich, indem<br />

diese auf die stiftungseigenen Website gesetzt werden und auf Anfrage auch elektronisch<br />

bzw. postalisch versendet werden.<br />

1.) Name, Sitz, Gründungsjahr<br />

Die <strong>Stiftung</strong> führt ihren Namen nach dem Gründervater<br />

Friedrich Franz Daniel <strong>Wadzeck</strong><br />

<strong>Wadzeck</strong> eröffnete die<br />

"Anstalten für Fünf‐ und Zwanzig Unmündige und elternlose Waisen"<br />

am 3. August 1819 . Einen kleinen geschichtlichen Abriss zur Gründung der <strong>Stiftung</strong> ist<br />

nachzulesen unter<br />

Zur Geschichte der <strong>Wadzeck</strong>‐<strong>Stiftung</strong>.pdf<br />

Heute trägt der Träger mit seinen Einrichtungen den Namen:<br />

WADZECK‐STIFTUNG<br />

gegründet 1819 als erstes evangelisches Waisenhaus in Berlin<br />

Heilpädagogisches Zentrum<br />

Sie ist eine rechtsfähige <strong>Stiftung</strong> des bürgerlichen Rechts<br />

mit Sitz in 12205 Berlin, Drakestr. 79<br />

2.) Die rechtlichen und pädagogischen Grundlagen der <strong>Stiftung</strong>sarbeit<br />

Die vollständige Satzung der <strong>Wadzeck</strong>‐<strong>Stiftung</strong> und die Leitbilder für die Arbeit der <strong>Stiftung</strong><br />

sind unter folgenden Links erreichbar:<br />

Satzung der <strong>Wadzeck</strong>‐<strong>Stiftung</strong><br />

Leitbilder 2012


3.) Angaben zur Steuerbegünstigung<br />

Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften<br />

4.) Entscheidungsträger und Gremien der <strong>Wadzeck</strong>‐<strong>Stiftung</strong><br />

Laut Satzung ist das Kuratorium das oberste Organ der <strong>Wadzeck</strong>‐<strong>Stiftung</strong>. Das Kuratorium<br />

wählt einen Vorsitzenden und einen Schatzmeister sowie dessen Vertreter.<br />

Name des Vorsitzenden: Prof. Dr. Günter Köhler<br />

Name des Schatzmeisters Hans Ulrich Grashof<br />

Das Kuratorium beauftragt den Leiter der Einrichtungen mit der laufenden<br />

Geschäftsführung.<br />

Name des Geschäftsführers Peter Gizzi<br />

5.) Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung für das Jahr 2011<br />

Lagebericht 2011<br />

6.) Personalstruktur<br />

Das Durchschnittsalter der Mitarbeiter betrug im Jahr 2011 44,06 Jahre. Die<br />

durchschnittliche Betriebszugehörigkeit betrug 8,11 Jahre. Am 31.12.2011 waren 125<br />

Mitarbeiter angestellt, davon 68 Teilzeitkräfte. Es waren im Verlauf des Jahres insgesamt 82<br />

Frauen und 43 Männer tätig.<br />

7.) Angaben zur Mittelherkunft<br />

Gewinn‐ und Verlustrechnung sowie Bilanz für das Jahr 2011<br />

Bestätigungsvermerk Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Jahr 2011


8.) Angaben zur Mittelverwendung<br />

Gewinn‐ und Verlustrechnung sowie Bilanz für das Jahr 2011<br />

9) Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten<br />

Die <strong>Wadzeck</strong>‐<strong>Stiftung</strong> ist Mitglied in folgenden Organisationen<br />

Diakonisches Werk Berlin Brandenburg<br />

Fachverband Fej<br />

EREV<br />

Qualitätsoffensive stationäre Jugendhilfe<br />

Bundesverband deutscher <strong>Stiftung</strong>en<br />

Deutscher Jugendherbergsverband<br />

10) Jahreseinnahmen von Organisationen und Personen<br />

Die Jahreseinnahmen stammen im wesentlichen von den Berliner Jugendämtern, von diesen<br />

im Schwerpunkt:<br />

Mitte<br />

Spandau<br />

Steglitz‐Zehlendorf<br />

Tempelhof‐Schöneberg<br />

Es handelt sich dabei um Entgelte für Leistungen nach SGB VIII §§ 27 ff. Es gab keine<br />

Einzelspenden von Personen oder Organisationen, die über 10 % der Jahreseinnahmen<br />

lagen.


W A D Z E C K - S T I F T U N G<br />

Die <strong>Wadzeck</strong>-<strong>Stiftung</strong>, früher <strong>Wadzeck</strong>-Anstalt, ist am 3. August 1819 von<br />

Professor Friedrich <strong>Wadzeck</strong> gegründet worden und hat seit dem 29. Juli<br />

1834 als Milde <strong>Stiftung</strong> Korporationsrechte. Nachdem die <strong>Stiftung</strong>ssatzung,<br />

ohne die Aufgabe der <strong>Stiftung</strong> wesentlich zu verändern, mehrfach, zuletzt<br />

mit Wirkung vom 26.2.1971, geändert worden ist, erhält sie nunmehr<br />

folgende Fassung:<br />

§1<br />

Die <strong>Stiftung</strong> führt den Namen<br />

W A D Z E C K - S T I F T U N G<br />

gegründet 1819 als erstes evangelisches Waisenhaus in Berlin<br />

Heilpädagogisches Zentrum<br />

Sie ist eine rechtsfähige <strong>Stiftung</strong> des bürgerlichen Rechts mit dem Sitz in<br />

Berlin.<br />

§ 2<br />

(1) Die <strong>Stiftung</strong> hat die Aufgabe, in Betätigung christlicher Nächstenliebe in<br />

ihren Einrichtungen der stationären, teilstationären oder ambulanten<br />

Jugendhilfe bedürftige Kinder und Jugendliche im schul- oder<br />

berufsschulpflichtigen Alter aufzunehmen und sie auf christlicher Grundlage<br />

und mit geeigneten pädagogischen Methoden zu toleranten und<br />

demokratisch orientierten Menschen zu erziehen. Bei der Belegung eines<br />

freien Platzes entscheidet sich die <strong>Stiftung</strong> im Einzelfall bei ansonsten<br />

gleichem Hilfebedarf unter mehreren Bewerbern für denjenigen<br />

evangelischen Glaubens.<br />

(2) Die <strong>Stiftung</strong> verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im<br />

Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die<br />

<strong>Stiftung</strong> ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie<br />

eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />

Ihre Tätigkeit ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.<br />

Mittel sind nur für die satzungsmäßigen Aufgaben zu verwenden. Es darf<br />

keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der <strong>Stiftung</strong> fremd sind, oder<br />

durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />

(3) Die <strong>Stiftung</strong> ist als Mitglied dem Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg<br />

e.V. als Spitzenverband der Liga der freien Wohlfahrtspflege<br />

angeschlossen.<br />

§ 3<br />

(1) Das Vermögen der <strong>Stiftung</strong> besteht aus dem bebauten Grundstück<br />

12205 Berlin, Drakestr. 79, Ecke Karwendelstr. 47-53, eingetragen im<br />

1


Grundbuch des Amtsgerichts Lichterfelde von Lichterfelde Band 230 Blatt<br />

6629 und weiterem Anlage- und Umlaufvermögen.<br />

(2) Das <strong>Stiftung</strong>svermögen ist in seinem Bestand ungeschmälert zu<br />

erhalten. Zur Erfüllung des <strong>Stiftung</strong>szwecks dürfen nur dessen Erträge<br />

sowie die sonstigen Mittel gemäß Absatz 3 herangezogen werden. Zur<br />

Vermehrung des <strong>Stiftung</strong>svermögens bestimmte Zuwendungen sind als<br />

Zustiftungen dem <strong>Stiftung</strong>svermögen zuzuführen.<br />

(3) Alle Mittel der <strong>Stiftung</strong> (Pflegegelder und sonstige Einnahmen) sind für<br />

die satzungsgemäßen Zwecke (§ 2 Abs. 1) gebunden und entweder<br />

laufend dafür zu verwenden oder zweckgebundenen Fonds zuzuführen. Sie<br />

sind in der Jahresrechnung nachzuweisen.<br />

§ 4<br />

(1) Organ der <strong>Stiftung</strong> ist das Kuratorium, das aus mindestens neun<br />

ehrenamtlich tätigen Männern und Frauen christlichen Glaubens besteht.<br />

Von dem letzten Erfordernis kann das Kuratorium Ausnahmen zulassen.<br />

(2) Das Kuratorium ergänzt sich durch Zuwahl. Wahlvorschläge können von<br />

jedem Mitglied gemacht werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der<br />

abgegebenen Stimmen erhält. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang<br />

nicht erreicht, so findet unter den beiden Bewerbern, welche die meisten<br />

Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit<br />

entscheidet das Los.<br />

(3) Die Mitgliedschaft im Kuratorium endet durch schriftliche Niederlegung<br />

des Amtes oder durch Ausschluß, den das Kuratorium mit einer Mehrheit<br />

von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder aus wichtigen Gründen<br />

beschließen kann. Für ausscheidende Mitglieder sind neue Mitglieder zu<br />

wählen, wenn die in Absatz 1 bestimmte Mindestzahl der<br />

Kuratoriumsmitglieder unterschritten ist.<br />

§ 5<br />

(1) Das Kuratorium wählt aus seinen Mitgliedern den Vorsitzenden, den<br />

Schatzmeister und deren Stellvertreter mit einfacher Stimmenmehrheit.<br />

(2) Die <strong>Stiftung</strong> wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den<br />

Vorsitzenden gemeinschaftlich mit dem Schatzmeister bzw. durch deren<br />

Stellvertreter. Die Vertretungsbefugnis wird nachgewiesen durch eine<br />

Bescheinigung der Aufsichtsbehörde.<br />

(3) Das Kuratorium leitet und verwaltet die <strong>Stiftung</strong> nach Maßgabe der<br />

Satzung im Geiste der Inneren Mission, aber in völliger Selbständigkeit und<br />

eigener Verantwortung.<br />

(4) Die Geschäfte der laufenden Verwaltung führt der Vorsitzende unter<br />

Beachtung bestehender Beschlüsse des Kuratoriums.<br />

2


§ 6<br />

(1) Das Kuratorium ist beschlußfähig, wenn mindestens sechs Mitglieder<br />

anwesend sind. Im Falle der Beschlußunfähigkeit ist eine Sitzung mit der<br />

gleichen Tagesordnung anzuberaumen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der<br />

Anwesenden beschlußfähig ist. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen. Die<br />

Beschlußfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei<br />

Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<br />

(2) Dagegen bedürfen Beschlüsse über Änderungen der Satzung sowie über<br />

die Aufhebung der <strong>Stiftung</strong> und die Verwendung ihres Vermögens der<br />

Zustimmung von zwei Dritteln aller Kuratoriumsmitglieder. Diese<br />

Abstimmung kann schriftlich erfolgen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die<br />

Stimme des Vorsitzenden.<br />

§ 7<br />

(1) Sitzungen des Kuratoriums finden nach Bedarf statt; in der Regel<br />

mindestens zweimal im Jahr, außerdem, wenn mindestens vier Mitglieder sie<br />

beantragen.<br />

(2) Der Vorsitzende erläßt die Einladungen unter Mitteilung des<br />

Tagesordnung, möglichst acht Tage vor der Sitzung. Er ist berechtigt, auch<br />

andere nicht zum Kuratorium gehörende Damen oder Herren zur Sitzung<br />

einzuladen, die an dieser dann nur mit beratender Stimme teilnehmen<br />

dürfen.<br />

(3) Der Leiter der Einrichtungen ist berechtigt, stets an den Sitzungen mit<br />

beratender Stimme teilzunehmen.<br />

(4) Die über das Sitzungsergebnis zu fertigenden Protokolle sind von dem<br />

Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Kuratoriums zu<br />

unterschreiben. Beschlüsse sind im Wortlaut festzuhalten.<br />

§ 8<br />

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§9<br />

Bei Aufhebung der <strong>Stiftung</strong>, die insbesondere bei Wegfall der<br />

steuerbegünstigten Zwecke nach § 2 dieser Satzung zu beschließen ist, ist<br />

das Vermögen auf das Diakonische Werk Berlin Brandenburg e.V. zu<br />

übertragen, der es ausschließlich und unmittelbar für Zwecke gemäß dieser<br />

Satzung zu verwenden hat.<br />

§ 10<br />

3


Beschlüsse des Kuratoriums über Satzungsänderungen und über die<br />

Aufhebung der <strong>Stiftung</strong> bedürfen der staatlichen Genehmigung gemäß den<br />

Vorschriften des Berliner <strong>Stiftung</strong>sgesetzes.<br />

4


Leitbilder 1 in der <strong>Wadzeck</strong>-<strong>Stiftung</strong> für die Betreuung von Kindern<br />

und Jugendlichen sowie deren Familien:<br />

1. Leitbild<br />

Mit unseren Betreuungsangeboten für ein Kind bieten wir Familien ergänzende und/oder<br />

kompensierende Hilfen an und treten mit unserer Arbeit zu den Familien nicht in<br />

Konkurrenz. Nur im Ausnahmefall bieten wir familienersetzende Hilfen an. Auch in<br />

diesem Fall arbeiten wir herkunftsfamilienbezogen im Hinblick auf die biographische<br />

Bedeutung der Familie für das künftige Leben des Kindes oder Jugendlichen.<br />

Kurzform: Familien haben Anspruch auf Hilfen, die ihnen ermöglichen, (wieder)<br />

mit ihren Kindern zusammen leben zu können, und auf Einbeziehung in unsere<br />

Erziehungsarbeit<br />

2. Leitbild<br />

Kinder und Jugendliche haben eine besondere Schutzbedürftigkeit vor psychischen und<br />

physischen Übergriffen durch Erwachsene. Deshalb stehen angemessene<br />

Kinderschutzinteressen manchmal in scheinbarem oder wirklichem Widerspruch zu den<br />

Interessen von Eltern. Hier besteht ein hoher Anspruch an verantwortliches<br />

pädagogisches Handeln von Professionellen, die in einer solchen Situation einer<br />

besonders reflektierten Haltung bedürfen.<br />

Kurzform: Kinder brauchen bei psychischen und physischen Übergriffen durch<br />

Erwachsene unseren Schutz und unseren Beistand<br />

3. Leitbild<br />

Wir begegnen dem Kind und Jugendlichen, den Familien und dem beauftragenden<br />

Jugendamt mit persönlich und fachlich kompetenter Betreuungsverantwortung. In jedem<br />

Einzelfall loten wir alle Möglichkeiten der Betreuung aus und bedarfsweise nutzen wir<br />

neue Chancen bzw. kreieren neue Varianten. Wir sind da für die Umsetzung von<br />

Lösungen von Problemen der bei uns untergebrachten Kinder, Jugendlichen und deren<br />

Familien.<br />

Kurzform: Wir stellen uns unserer Betreuungsverantwortung<br />

4. Leitbild<br />

Stoßen wir in der Betreuung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien an Grenzen<br />

des augenblicklich Machbaren, so gibt es für die Einrichtung die Aufgabe, eine neue,<br />

angemessene Lösung zu suchen und umzusetzen (z.B. durch die Einrichtung eines<br />

“runden Tisches zur Krisenbewältigung”).<br />

Kurzform: Das Erkennen eigener Grenzen provoziert und produziert kreative<br />

Lösungen<br />

5. Leitbild<br />

Für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen und deren Familien ist die stetige<br />

Reflektion optimaler Entwicklungsbedingungen sowohl auf der Ebene des Einzelfalles als<br />

auch auf konzeptioneller Ebene für uns selbstverständlich. Vorhandene institutionelle<br />

Lösungen und Konzepte bedürfen einer ständigen Überprüfung und gegebenenfalls<br />

Verbesserung oder Erneuerung. Prägendes Merkmal dafür ist der Betreuungsbedarf der<br />

jeweiligen Zielgruppe.<br />

Kurzform: Wir konstruieren unsere Konzepte und institutionellen Lösungen<br />

entsprechend dem Betreuungsbedarf unserer Zielgruppen<br />

6. Leitbild<br />

Methodisch arbeiten wir mit dem systemischen familientherapeutisch orientierten Ansatz,<br />

der menschlichem Miteinander nicht eindimensionale Problemlösungs- und<br />

Problemerklärungsmuster zuordnet, sondern stets ein Bündel von<br />

Entscheidungsspielräumen und damit auch Entwicklungschancen. Diese zu suchen,<br />

1 Abgestimmt mit dem Kuratorium am 2.9.1999, Beschluß des Gesamtteams vom 7.9.1999<br />

1


auszuprobieren, zu verwerfen, neu zu suchen ist eine Aufgabe des solcherart<br />

zusammenarbeitenden Helfersystems.<br />

Kurzform: Es gibt nie nur eine Lösung<br />

7. Leitbild<br />

Die <strong>Wadzeck</strong>-<strong>Stiftung</strong> verfolgt im stationären Bereich schon seit vielen Jahren das Ziel,<br />

daß durch unterschiedliche Umstände belastete Kinder und jüngere Jugendliche in<br />

kleinen, überschaubaren Gruppen von wenigen Bezugspersonen betreut werden. Bei<br />

diesen sich ansatzweise familienähnlich strukturierenden Betreuungsformen achten wir<br />

darauf, daß auch diese Angebote familienergänzenden Charakter haben. Auch in Zukunft<br />

wird davon auszugehen sein, daß angemessene Entwicklungsförderung von Kindern<br />

eher und regelmäßiger in Gruppen zu erreichen ist, die von längeren<br />

Betreuungsintervallen der Bezugspersonen, von überschaubaren Gruppengrößen und<br />

von der Intimität der Wohnform geprägt sind. Soweit Eltern stärker in die Alltagsarbeit mit<br />

den Kindern eingebunden werden, hat dieses Leitbild eine weniger intensive Bedeutung.<br />

Kurzform: Kinder brauchen kleine Gruppen<br />

8. Leitbild<br />

Nicht alle Kinder und Jugendlichen können in ihren familiären Rahmen zurückgeführt<br />

werden. Diese jungen Menschen haben dann selbstverständlich anhaltende<br />

Unterstützung nötig auf dem Weg zu ihrer persönlichen Stabilisierung, bei dem Erreichen<br />

eines Schul- und Berufsabschlusses und einer individuellen Lebens- und<br />

Arbeitsperspektive. Neben der Klärung von Familienbeziehungen spielt die Entwicklung<br />

sozialer Kompetenz, der Hilfe zur Selbsthilfe und der Entwicklung von Fähigkeiten zur<br />

selbständigen Lebensführung eine zentrale Rolle.<br />

Kurzform: Wir fördern Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Ziel der<br />

Selbsthilfe und Selbständigkeit und richten unsere Angebote und Methoden<br />

danach aus.<br />

9. Leitbild<br />

Die Mitarbeiter/innen der <strong>Wadzeck</strong>-<strong>Stiftung</strong> stellen ihr Wissen und ihr Können mit<br />

angemessenen, flexiblen und geeigneten Hilfeformen in den Dienst der jeweiligen<br />

Zielgruppen. Sowohl der interne Dialog als auch der externe Austausch ist geprägt durch<br />

Transparenz, Achtung, offene Auseinandersetzung, gegenseitige Wertschätzung und<br />

hohes fachlich begründetes Kooperationsbewußtsein. Sowohl Jugendämter als auch<br />

Kinder und Jugendliche und deren Familien können sich auf menschlich und fachlich<br />

kompetente Mitarbeiter/innen verlassen.<br />

Kurzform: Die Mitarbeiter/innen der <strong>Wadzeck</strong>-<strong>Stiftung</strong> zeichnen sich aus durch<br />

gegenseitige Wertschätzung, hohe Fachlichkeit und Verläßlichkeit und<br />

Orientierung ihrer Arbeit an den Bedürfnissen der Zielgruppen.<br />

10. Leitbild<br />

Die unterschiedlichen Betreuungsformen der <strong>Wadzeck</strong>-<strong>Stiftung</strong> vernetzen sich sowohl<br />

untereinander als auch mit anderen, vor allem regionalen Diensten und Hilfeformen. Bei<br />

der Suche angemessener Veränderungen der Betreuungsform und ggf. der<br />

Unterbringungsform fördert einerseits die Beteiligung aller erforderlichen Fachkräfte und<br />

der betreffenden jungen Menschen und ihrer Familien und andererseits die Herstellung<br />

größtmöglicher Transparenz über die Hilfechancen die Formulierung einer optimalen<br />

Lösung.<br />

Kurzform: Die Vernetzung eigener und externer Fachkräfte, die Transparenz<br />

über das eigene Handeln sowie angemessene Beteiligung der Betroffenen<br />

fördert die optimale Lösung schwieriger Betreuungsprobleme<br />

2


Lagebericht zu der Arbeit der <strong>Wadzeck</strong>-<strong>Stiftung</strong> im Jahr 2011<br />

Zur Situation der Jugendhilfe in Berlin<br />

Die Situation der Jugendhilfe in Berlin hat sich im wesentlichen nicht verändert. Die Ausgaben der Stadt für die Jugendhilfe liegt noch<br />

immer weit unter den Zahlen, die 2002 vor den Absenkungen der Kostensätze und Verringerung der Budgets an die einzelnen Bezirke<br />

gegeben war . Die gegenwärtige Lage wird durch einen Positionspapier der Ligaverbände zur Lage der Erziehungshilfen in Berlin<br />

beschrieben, die im folgenden zitiert wird:<br />

....<br />

Zur Kostenentwicklung<br />

Die Kosten für öffentliche Erziehungshilfen sind dabei nicht aus dem Ruder gelaufen. In<br />

2010 lagen die Ausgaben mit 408 Millionen EUR um 42 Millionen EUR unter dem Niveau<br />

von 2002. Wenn überhaupt, gibt es nur wenige Bereiche im Landeshaushalt, deren heutiges<br />

Volumen unter dem Niveau von vor 10 Jahren liegt. Mit Ausnahme der Krisenunterbringungen<br />

(+44%) sind die Ausgaben für stationäre Hilfen gegenüber 2009 um moderate 2 % gestiegen,<br />

die für ambulante Hilfen sind konstant. Von einem, in die politische Diskussion immer<br />

wieder eingebrachten ungesteuerten Anstieg der Kosten, kann keine Rede sein.<br />

2. Die Erziehungshilfen in Berlin sind wesentlich billiger als in fast allen anderen deutschen<br />

Großstädten. Dies belegen zwei Städtevergleiche aus den vergangenen Jahren. Während in<br />

Berlin eine Hilfe zur Erziehung pro Fall 12.576 EUR kostet, zahlen die am Kennzahlenvergleich<br />

der Universität Koblenz3 teilnehmenden Großstädte im Schnitt 15.150 EUR pro Fall –<br />

rund 2600 EUR mehr. Ein Stadtstaatenvergleich vor fünf Jahren hatte schon für Berlin geringere<br />

Fallkosten gegenüber Hamburg und Bremen belegt. Der Schlussbericht des Senats benannte<br />

dazu u.a. als Ursachen den hohen Anteil ambulanter Hilfen und die Personal- und<br />

Tarifstruktur, die unter den Niveaus von Hamburg und Bremen liegt.<br />

3. Seit 2005 steigen die Fallzahlen wieder an und haben aktuell den Level von 2002 überschritten.<br />

Dies, verbunden mit der o.g. Kostenentwicklung, macht deutlich, in welchem<br />

Spannungsverhältnis heute in Berlin im Bereich der Hilfen zur Erziehung gearbeitet wird.<br />

Nimmt man dann noch die soziale Situation Berlins hinzu (s.o.) verbietet sich u.E. die fachliche<br />

und politische Behandlung der Hilfen zur Erziehung als Schmuddelkind.<br />

Steuerung der HzE<br />

1. Die sozialpädagogischen ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen versuchen<br />

seit Jahren durch die Weiterentwicklung ihrer Angebote und Leistungen Antworten auf den<br />

oben beschriebenen Befund zu geben. Dabei besteht in der Unterschiedlichkeit der Landschaft<br />

1


der Leistungsanbieter, die durch einen Kernbestand von ca. 250 Trägern aus dem Liga-<br />

Bereich geprägt wird, eine große Ressource, deren Zahl seit Jahren weitgehend konstant<br />

ist. Traditionsreiche Einrichtungen prägen die öffentliche Erziehung in Berlin seit fast 200<br />

Jahren.<br />

2. Es sollte gemeinsam nach Lösungen gesucht werden, die präventive Angebote und Unterstützungsmaßnahmen<br />

im Sozialraum ebenso im Blick hat, wie die auf den Einzelfall zugeschnittenen Hilfen zur Erziehung.<br />

HzE und Sozialraumorientierung dürfen nicht in ein Rangverhältnis gesetzt oder gegeneinander ausgespielt werden.4<br />

Dort wo sinnvoll können auch Kooperationen zwischen professionellem Arbeiten und ehrenamtlichem<br />

Engagement insbesondere zur Stärkung regionaler Bezüge in den Blick genommen<br />

werden.<br />

3. Seit 2009 gibt es ein Fach- und Finanzcontrolling HzE mit Wirksamkeitserhebungen. Anstatt<br />

kurzatmig immer wieder neue Steuerungslogiken zu erfinden, sollten die neu eingeführten<br />

Instrumente ihren Nutzen erst einmal entfaltet können. Das eingerichtete Fach- und Finanzcontrolling<br />

HzE hat sich aus unserer Sicht bewährt und sollte unbedingt fortgesetzt und<br />

ausgeweitet werden. Wir sind der festen Überzeugung, dass man mit einer intensiveren zumindest<br />

in verschiedenen Arbeitspaketen zeitweisen Beteiligung der freien Wohlfahrtspflege<br />

konstruktiv gemeinsam zukünftige Angebote und Programme gestalten und über die Wirksamkeit<br />

der Hilfen zur Erziehung diskutieren kann.<br />

In Berlin gibt es ein deutliches Spannungsfeld zwischen den einzelnen Jugendämtern/Bezirken und der Senatsverwaltung. Während<br />

letztere in Aushandlung mit den Ligaverbänden die Standards der einzelnen Angebotsformen und damit die Inhalte der Trägerverträge<br />

definiert und die Bezirke daran nur peripher beteiligt sind, müssen die Bezirke mit den zugewiesenen Haushaltssummen sparsam<br />

umgehen und trotzdem die Hilfebedarfe angemessen befriedigen. Daraus ergibt sich tendenziell ein Druck auf die Trägerlandschaft,<br />

die Angebote zu einem billigeren Preis oder zu einem niedrigeren Standard anzubieten, als mit Senatsverwaltung ausgehandelt<br />

wurde. Daran haben wiederum die Träger und letztlich auch die Kunden/Klienten kein Interesse.<br />

Im Bereich der Trägerverträge haben sich im Nachklang zu der sog. Maseratti-Affaire bei der Treberhilfe auch Auswirkungen auf die<br />

Träger im Bereich der Jugendhilfe ergeben. Dazu zählen unter anderem:<br />

Begrenzung von Trägerverträgen jeweils auf 3 Jahre, dann muss neu vereinbart werden<br />

Träger sollen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft beitreten<br />

Träger müssen sich für tariforientierte (TVÖD) Vergütungsrichtlinien verpflichten<br />

Mitarbeiter dürfen nicht mehr nach Fallakquise-Erfolg bezahlt werden<br />

2


Insbesondere im Hinblick auf die Transparente Zivilgesellschaft ergeben sich bedeutende Arbeitsaufwände für die Träger. Inhaltlich<br />

haben wir als <strong>Stiftung</strong> allerdings keinerlei Probleme mit den Anforderungen.<br />

Umsatz- und Nachfrageentwicklung für die <strong>Wadzeck</strong>-<strong>Stiftung</strong><br />

Die Auslastung der stationären Bereiche konnte 20011 weiterhin stabil gehalten bzw. sogar gesteigert werden. Die Belegung in Alt<br />

Schadow entspricht mittlerweile den Erwartungen und Erfordernissen. Die <strong>Stiftung</strong> hat im Kinderdorf am 1.2.2010 eine neue<br />

Leitungsstruktur eingezogen; weiterhin wurde der Schwerpunkt der schulischen Ersatzbetreuung konzeptionell, personell und räumlich<br />

verstärkt. Für Kinder, die gemäß SGB VIII § 35a als von Behinderung bedroht beschrieben werden, wird ein zusätzlicher Kosten- und<br />

Leistungsbaustein angeboten, was die Leistung einerseits verteuert, andererseits aber auch die Ausstattung erhöht und damit fachlich<br />

qualifiziert.<br />

Es zeigt sich hier wie insgesamt in der <strong>Stiftung</strong>, dass sich die seit Jahren vertretene Linie, fachlich gut ausgestattete - damit zwar<br />

preislich teure - Angebote zu machen, auch weiterhin bewährt; sie werden von den Jugendämtern trotz der grundsätzlichen<br />

Finanzierungsproblematik immer noch gut angefragt. Dies gilt für alle stationären und teilstationären Betreuungsangebote. Lediglich<br />

bei den ambulanten Angeboten in Spandau setzt sich der abnehmende Trend der letzten Jahre fort. Zum Ende des Jahres wurde eine<br />

Kündigung des Kooperationsvertrags für die Krisengruppe Jana mit Wirkung zum 30.6.2012 ausgesprochen. Nach über zehnjähriger<br />

erfolgreichen Krisengruppenarbeit wird die <strong>Stiftung</strong> ein alternatives Angebot im Klein-Kindbereich entwickeln, das sich nicht nur an<br />

den Bezirk Spandau, sondern wie alle anderen Angebote der <strong>Stiftung</strong> auch an alle Jugendämter der Stadt wenden wird.<br />

Die <strong>Wadzeck</strong>-<strong>Stiftung</strong> hat sich auch 2011 erneut intensiv und weiterhin erfolgreich im Verein „Qualitätsoffensive – Trägerverbund<br />

stationäre Jugendhilfe…“ dafür eingesetzt, mit dem „Heimatbezirk“ Steglitz-Zehlendorf zu besseren Kooperationsformen zu kommen.<br />

Die Arbeit des Schulprojekts als Kooperationsprojekt mit zwei Schulen des Bezirks hat sich weiter gut entwickelt und trägt aufgrund<br />

der Spezifik des "Schulersatz"-Charakters zur Nachfrage nach den stationären und teilstationären Angeboten der <strong>Stiftung</strong> bei.<br />

Leistung- und Entgeltvertragsentwicklung<br />

In allen schon abgeschlossenen Verhandlungsbereichen wurden die Ziele der <strong>Wadzeck</strong>-<strong>Stiftung</strong> für eine qualitativ gute und finanziell<br />

ebenfalls auskömmlich ausgestattete Arbeit erreicht und damit für die nächsten Jahre gute wirtschaftliche Grundlagen gelegt. Es gibt<br />

das ständige Bestreben der Leitung im Haus, diese Standards mindestens zu halten, nach Möglichkeit sogar auszubauen. 2012 wird<br />

es nach langer Zeit wieder eine pauschale Kostensatzerhöhung geben, die die anstehenden Personalkostenentwicklung des TVÖD<br />

und damit auch im Bereich des Tarifgefüges der <strong>Stiftung</strong> kompensieren soll. Im Bereich der ambulanten Hilfen beträgt die<br />

3


Kostensatzsteigerung 2%. Dies ist nach Auffassung vieler Träger nicht angemessen an der Kostenentwicklung im Personal- und im<br />

Sachkostenbereich.<br />

Im Bereich der ambulanten Hilfen in Spandau und im Bereich der stationären Hilfen in Steglitz-Zehlendorf fanden 2011 entsprechend<br />

der Trägervertragskonstruktion sogenannte Qualitätsdialoge statt, die in Gruppenform, also unter mehreren Trägern und dem<br />

Jugendamt und der Senatsverwaltung durchgeführt wurden. Dieses Verfahren wird von allen Seiten als erfolgreiche und auch gut<br />

realisierbare Form des Qualitätsdialogs eingeschätzt.<br />

Personal- und Sozialbereich.<br />

Mit Wirkung zum 1.8.2011 sind die Arbeitsvertraglichen Richtlinien der <strong>Wadzeck</strong>-<strong>Stiftung</strong> in Kraft getreten. Sie regeln insbesondere<br />

die Angleichung der Tarifentwicklung in der <strong>Stiftung</strong> an die Tarifentwicklung im Lande Berlin. Hier wie dort wird bis zum Jahr 2017 der<br />

Anschluss der Tarifentwicklung an die Entwicklung des TVÖD in der Bundesrepublik vollzogen sein. Die Beendigung der gegenwärtig<br />

noch ungleichen Vergütung alter und neuer Mitarbeiter wird schon nach 3 Jahren erreicht sein. Zwingende Voraussetzung für eine<br />

Umsetzung dieses finanziell anspruchsvollen Vorhabens ist eine dauerhaft hohe Auslastung der Angebote des Hauses.<br />

Das Durchschnittsalter der Mitarbeiter betrug im Jahr 2011 44,06 Jahre. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit betrug 8,11<br />

Jahre. Es waren am 31.12.2011 125 .Mitarbeiter hier tätig, davon 68 Teilzeitkräfte. Es waren im Verlauf des Jahres insgesamt 82<br />

Frauen und 43 Männer tätig.<br />

In den nächsten Jahren werden weiterhin einige schon viele Jahre in der <strong>Stiftung</strong> tätige Mitarbeiter das Haus wegen erreichter<br />

Altergrenze verlassen, der Altersschnitt des Mitarbeiterstabs wird sich dadurch weiter verjüngen.<br />

Sonstige wesentliche Geschäftsvorgänge:<br />

Der stellvertretende Leiter des Hauses hat die <strong>Stiftung</strong> im Sommer 2011 verlassen; seine Aufgaben wurden auf verschiedene<br />

MitarbeiterInnen verteilt. Eine Neubesetzung dieser Stelle erfolgt nicht vor 2013.<br />

Die Vernetzung aller Einrichtungen mit einem servergestützten Computernetzwerk hat erneut einen großen finanziellen Aufwand<br />

gemacht und stellt das gesamte Haus weiterhin vor große Herausforderungen. Gegenwärtig steht die Einführung einer neuen<br />

Verwaltungssoftware an, mit der vor allem der pädagogische Bereich eine gute Arbeitsgrundlage erhalten soll.<br />

Die <strong>Stiftung</strong> wird sich finanziell an dem Fond für die Opfer der Heimerziehung aus den Jahren 1950 bis 1970 gemäß einer<br />

Vereinbarung im Diakonischen Werk in Höhe von voraussichtlich 30.000 Euro beteiligen, der Betrag wird in drei Jahresraten zu<br />

begleichen sein.<br />

4


In 2012 wird von der EZVK erneut ein Sanierungsgeld lt. Satzung von den Trägern erhoben. Ein Jahresbetrag von ca. 40.000 Euro<br />

wird in monatlichen Raten zu finanzieren sein.<br />

Anstehende Investitionsmaßnahmen:<br />

Anschaffung eines neuen VW-Busses in Alt Schadow 26000 Euro in 2012<br />

Neues Schließsystem in der Drakestraße (vorläufig nur Haupttüren) 5000 Euro in 2012<br />

Wärmedämmung Haus 2 und 3 in der Drakestr. 250000 Euro ggf. in den nächsten Jahren<br />

Fertigstellung Auflagen Haus 4 (Weißes Haus) 25000 Euro in 2012<br />

Anschaffung einer übergreifenden Verwaltungssoftware 30000 Euro in 2012<br />

ggf. Umbau einer Etage in Alt Schadow 80000 Euro<br />

Berlin, 5.1.2012<br />

Peter Gizzi<br />

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