Amtsblatt 01 / 2008 - Bad Lobenstein
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<strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong> – 6 – Nr. <strong>01</strong>/<strong>2008</strong><br />
kleine Regelschulen auf Dauer nicht halten, zumal auch das<br />
pädagogische Personal nicht grenzenlos zur Verfügung steht.<br />
Um im Regelschulenbereich ein breit gefächertes Bildungsangebot<br />
vorhalten zu können, müssen Regelschulstandorte konzentriert<br />
werden, um für jeden Fachbereich, z. B. bei den<br />
Fremdsprachen, Fachlehrer vorhalten zu können, die wiederum<br />
vor gefüllten Klassen unterrichten. Anderenfalls leidet die so<br />
wichtige Bildungsqualität, bei gleichzeitig steigenden Kosten.<br />
Eine neue Regelschule im geplanten Schulzentrum, mit deutlich<br />
niedrigerer Raumkapazität als die Diesterwegschule, aber<br />
wesentlich höheren Kosten als die Fertigsanierung der<br />
Diesterwegschule zu bauen, macht also weder wirtschaftlich<br />
noch pädagogisch einen Sinn. Über diese Gesamtproblematik<br />
soll in der nächsten Stadtratssitzung eine Beratung durchgeführt<br />
werden.<br />
Glückwünsche<br />
Im Namen der Stadt konnte der stellvertretende Bürgermeister,<br />
Herr Seiferth, in <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong> Herrn Werner Wurzbacher<br />
zum 85., Herrn Helmut Peter zum 85., Frau Martha Schmidt<br />
zum 93. und in Unterlemnitz Frau Ursula Kallinich zum<br />
85. Geburtstag gratulieren. Der Hauptamtsleiter, Herr Scheunemann,<br />
überbrachte zum 93. Geburtstag Grüße an Herrn<br />
Franz Drewa in <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong> und ich konnte in <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong><br />
Frau Gerda Alt zum 80., Frau Helena Schuster zum 95.,<br />
Frau Florentina Reder zum 96., Frau Rosamunde Glüher zum<br />
80. und Frau Ilse Weiß ebenfalls zum 80. Geburtstag sowie in<br />
Unterlemnitz Frau Elfriede Klug zum 80., Frau Anneliese Funk<br />
zum 80. und Herrn Helmut Rank zum 80. Geburtstag Glückwünsche<br />
überbringen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihr<br />
Peter Oppel, Bürgermeister<br />
Beschlüsse der 25. Sitzung des<br />
Bauausschusses am 13.12.2007<br />
Der Bauausschuss der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong> hat in seiner 25.<br />
öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung am 13. Dezember 2007<br />
folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
Dem Bauausschuss lagen 4 Anträge auf Baugenehmigung vor.<br />
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt für die Anbringung<br />
einer Werbeanlage am Kurmittelhaus (Ardesia-Therme),<br />
die Aufstockung eines Nebengebäudes zum Einfamilienwohnhaus<br />
in Saaldorf und den Neubau eines Einfamilienhauses in<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong>. Der Antrag zum Bau eines PKW-Stellplatzes<br />
in <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong> wurde in der vorliegenden Form nicht befürwortet,<br />
jedoch wird dem Antragsteller ein Vorschlag zur etwas<br />
veränderten Lage des Pkw-Stellplatzes unterbreitet, wofür das<br />
gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.<br />
Dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Produktionshalle<br />
in <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong> wurde das gemeindliche Einvernehmen<br />
nicht erteilt, aber in Aussicht gestellt, wenn die Lage des<br />
Gebäudes in die festgesetzte Baufläche versetzt wird. Der<br />
Verlängerung eines Vorbescheides zum Neubau von 5 Einfamilienhäusern<br />
in <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong> wurde das gemeindliche<br />
Einvernehmen erteilt.<br />
Für die Bauvoranfragen zum Bau eines Einfamilienhauses in<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong> und für die Bebaubarkeit von Grundstücken in<br />
Helmsgrün sowie in <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong> wurde das gemeindliche<br />
Einvernehmen in Aussicht gestellt.<br />
Wolfgang Glüher, Ausschussvorsitzender<br />
Beschlüsse der 33. Sitzung des Stadtrates<br />
am 18. Dezember 2007<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong> hat in seiner 33. öffentlichen<br />
/ nichtöffentlichen Sitzung am 18. Dezember 2007 folgende<br />
Beschlüsse gefasst:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
Beschluss Nr. 108/2007:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong> beschließt auf Grund<br />
der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2008</strong> einschließlich<br />
aller Anlagen.<br />
Beschluss Nr. 109/2007:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong> beschließt gemäß<br />
der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung in Verbindung<br />
mit der Thüringer Kommunalordnung den Finanzplan<br />
für den Planungszeitraum 2007 bis 2<strong>01</strong>1 zum Haushaltsplan<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong> für das Jahr <strong>2008</strong> mit dem<br />
dazugehörigen Investitionsprogramm.<br />
Beschluss Nr. 104/2007:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong> beschließt die 1. Änderung<br />
der Richtlinie zur Förderung gemeinnütziger städtischer<br />
Vereine der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong> wie folgt:<br />
1. Punkt VII. Antrags- und Bewilligungsverfahren erhält<br />
folgenden neuen Wortlaut:<br />
Anträge sind an die Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong><br />
zu richten. Für die Antragstellung sind die in der Stadtverwaltung<br />
erhältlichen Formulare zu verwenden. Anträge<br />
auf Vereinsförderung zu III. Punkt 1 und 2 sind<br />
bis zum 30. September des laufenden Jahres für das<br />
Folgejahr einzureichen.<br />
Anträge auf Vereinsförderung zu III. Punkt 3 sind bis<br />
zum 31. Juli des laufenden Jahres für das Folgejahr<br />
einzureichen.<br />
Bei positiver Entscheidung wird dem Antragsteller ein<br />
Zuwendungsbescheid zugesandt, in dem die genaue<br />
Höhe und Art der Verwendung genannt sind.<br />
2. Inkrafttreten:<br />
Die Änderung tritt am 1. Januar <strong>2008</strong> in Kraft.<br />
Beschluss Nr. 105/2007:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong> beschließt im Sinne<br />
von § 12 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung, die<br />
Verzinsung des Anlagekapitals entsprechend der Durchschnittswertmethode<br />
vorzunehmen. Bei dieser Methode<br />
werden die kalkulatorischen Zinsen kostenrechnender Einrichtungen<br />
aus den halben Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
ermittelt. Die Festlegung im Beschluss<br />
105/2002, bei der die Restwertmethode Anwendung finden<br />
sollte, wird mit diesem Beschluss aufgehoben.<br />
Beschluss Nr. 106/2007:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong> beschließt die Einrichtung<br />
des gewerblichen Verpachtungsbetriebes Ardesia-<br />
Therme als Betrieb gewerblicher Art im Jahr 2007.<br />
Beschluss Nr. 107/2007:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong> beschließt, zu Gunsten<br />
der KGL Kurgesellschaft <strong>Lobenstein</strong> mbH eine Kommunalbürgschaft<br />
für eine Kontokorrentlinie in Höhe von maximal<br />
120.000,00 Euro vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigung<br />
der Rechtsaufsichtsbehörde zu bewilligen. Der<br />
Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Gesellschafterbeschluss<br />
herbeizuführen.