Amtsblatt 01 / 2008 - Bad Lobenstein
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<strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong> – 8 – Nr. <strong>01</strong>/<strong>2008</strong><br />
Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
wird der Haushaltsplan bis 08.02.<strong>2008</strong> öffentlich<br />
ausgelegt. Die Auslegung erfolgt:<br />
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr<br />
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr<br />
Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr<br />
im Zimmer 7 des Rathauses der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong>.<br />
Bekanntmachung und Offenlegung der<br />
Schlussfeststellung vom 7. Januar <strong>2008</strong><br />
zum Flurbereinigungsverfahren Schönbrunn<br />
gemäß § 86 Flurbereinigungsgesetz<br />
(FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I Seite<br />
546), zuletzt geändert durch Gesetz<br />
vom 12. August 2005 (BGBl. I Seite 2354),<br />
Saale-Orla-Kreis<br />
Die Schlussfeststellung mit Gründen wird vom 21.1.<strong>2008</strong> bis<br />
4.2.<strong>2008</strong> in der Stadtinformation der Stadtverwaltung <strong>Bad</strong><br />
<strong>Lobenstein</strong>, Am Graben 18, während der Dienstzeiten:<br />
Montag bis Freitag: 10:00 Uhr – 17:00 Uhr<br />
offen ausgelegt.<br />
Amt für Landentwicklung Gera, den 7. Januar <strong>2008</strong><br />
Und Flurneuordnung Gera<br />
Burgstraße 5<br />
07545 Gera<br />
Aktenzeichen 2-2-0<strong>01</strong>7<br />
Schlussfeststellung<br />
1. Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom<br />
16. März 1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch<br />
Gesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I Seite 2354), wird<br />
das Flurbereinigungsverfahren Schönbrunn, Saale-Orla-<br />
Kreis, mit den folgenden Feststellungen abgeschlossen:<br />
1.1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist<br />
bewirkt.<br />
1.2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im<br />
Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden<br />
müssen.<br />
1.3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind<br />
abgeschlossen.<br />
2. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung<br />
an die Teilnehmer gemeinschaft der Flurbereinigung<br />
Schönbrunn ist das Flurbereinigungsverfahren<br />
Schönbrunn beendet und die Teilnehmergemeinschaft<br />
erloschen.<br />
3. Der Stadtverwaltung Saalburg-Ebersdorf werden die in<br />
§ 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen zur Aufbewahrung<br />
übergeben.<br />
4. Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieser<br />
Schlussfeststellung liegt zwei Wochen lang nach dem<br />
ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der<br />
Flurbereinigungsgemeinde Stadt Saalburg-Ebersdorf, in<br />
der angrenzenden Gemeinde Remptendorf und in den<br />
angrenzenden Städten <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong>, Tanna und<br />
Schleiz zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.<br />
Der Stadtverwaltung Saalburg-Ebersdorf werden eine<br />
Ausfertigung der die neue Feldeinteilung nachweisenden Karte,<br />
ein Verzeichnis der neuen Grundstücke und der<br />
gemeinschaftlichen Anlage mit Kartenbezeichnung und Größe,<br />
eine Zusammenstellung der Bestimmungen des<br />
Flurbereinigungsplanes, die dauernd von allgemeiner<br />
Bedeutung sind und nicht in das Grundbuch oder in andere<br />
öffentliche Bücher übernommen wurden sowie eine Abschrift<br />
der Schlussfeststellung übersandt.<br />
Die Teilnehmergemeinschaft hat ihre Aufgaben abgeschlossen.<br />
Sie wird mit Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung<br />
aufgelöst.<br />
Die beteiligten Behörden erhalten eine Abschrift der<br />
Schlussfeststellung.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb einer Frist von<br />
einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen<br />
Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der<br />
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem<br />
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera<br />
Burgstraße 5<br />
07545 Gera<br />
einzulegen.<br />
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die<br />
Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch<br />
noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.<br />
Friedmar Müller<br />
Amtsleiter<br />
Ende der amtlichen Bekanntmachungen<br />
Fortsetzung von Titelseite!<br />
Wie bereits 2007 ist auch <strong>2008</strong> der An- und Ausbau der Stützpunktfeuerwehr<br />
der absolute Schwerpunkt neben der weiteren<br />
Sanierung des „Neuen Schlosses“ und dem Beginn des grundhaften<br />
Straßenausbaus am Langen Weg. Beim Langen Weg<br />
warten wir allerdings noch auf die Förderzusage des Freistaates<br />
und die abschließende Stellungnahme des Zweckverbandes<br />
WALO zur erforderlichen Maßnahmebegleitung. Weniger<br />
erfreulich ist die Tatsache, dass die Liste der nicht realisierbaren<br />
Investitionsmaßnahmen stetig länger wird. Die Grafik zur<br />
Entwicklung des Haushaltsvolumens (siehe Titelseite) verdeutlicht<br />
bei leicht sinkenden Volumen des Verwaltungshaushaltes<br />
auch das erhebliche Abschmelzen des Vermögenshaushaltsvolumens<br />
(Investitionshaushalt), wobei die besonderen Spitzen<br />
im Jahr 20<strong>01</strong> und 2007 lediglich investitionsneutrale Kreditumschuldungen<br />
beinhalten. Auch wenn die Entwicklungsschritte in<br />
den nächsten Jahren kleiner werden, sollten wir dennoch optimistisch<br />
in die Zukunft sehen, denn bereits 1992 teilte Bürgermeister<br />
Rudi Tröger - aus damaliger Sicht berechtigt – der OTZ<br />
mit, dass bei weiterem Finanzeinbußen durch das Land der<br />
Aufbau nicht in Gang kommen kann und viele Einrichtungen<br />
der Stadt schließen müssten. Aus heutiger Sicht wären wir<br />
froh, wenn wir die Finanzzuweisungen der 90er Jahre, vor<br />
allem im investiven Bereich noch in dieser Höhe erhalten würden.<br />
Der gesamte Haushaltsplan der Stadt wird nach der öffentlichen<br />
Bekanntmachung öffentlich im Rathaus ausgelegt,<br />
so dass ihn jeder interessierte Bürger einsehen kann. Darüber<br />
hinaus wird zur alljährlichen Einwohnerversammlung - voraussichtlich<br />
im April – so wie in den vergangenen Jahren auch<br />
ausführlich über den Haushalt und die anstehenden Investitionen<br />
informiert. Gehen wir also optimistisch, trotz einiger Probleme,<br />
in das neue Jahr und versuchen gemeinsam nach besten