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Amtsblatt 01 / 2008 - Bad Lobenstein

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<strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong> – 8 – Nr. <strong>01</strong>/<strong>2008</strong><br />

Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

wird der Haushaltsplan bis 08.02.<strong>2008</strong> öffentlich<br />

ausgelegt. Die Auslegung erfolgt:<br />

Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr<br />

Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr<br />

Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr<br />

im Zimmer 7 des Rathauses der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong>.<br />

Bekanntmachung und Offenlegung der<br />

Schlussfeststellung vom 7. Januar <strong>2008</strong><br />

zum Flurbereinigungsverfahren Schönbrunn<br />

gemäß § 86 Flurbereinigungsgesetz<br />

(FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I Seite<br />

546), zuletzt geändert durch Gesetz<br />

vom 12. August 2005 (BGBl. I Seite 2354),<br />

Saale-Orla-Kreis<br />

Die Schlussfeststellung mit Gründen wird vom 21.1.<strong>2008</strong> bis<br />

4.2.<strong>2008</strong> in der Stadtinformation der Stadtverwaltung <strong>Bad</strong><br />

<strong>Lobenstein</strong>, Am Graben 18, während der Dienstzeiten:<br />

Montag bis Freitag: 10:00 Uhr – 17:00 Uhr<br />

offen ausgelegt.<br />

Amt für Landentwicklung Gera, den 7. Januar <strong>2008</strong><br />

Und Flurneuordnung Gera<br />

Burgstraße 5<br />

07545 Gera<br />

Aktenzeichen 2-2-0<strong>01</strong>7<br />

Schlussfeststellung<br />

1. Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom<br />

16. März 1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I Seite 2354), wird<br />

das Flurbereinigungsverfahren Schönbrunn, Saale-Orla-<br />

Kreis, mit den folgenden Feststellungen abgeschlossen:<br />

1.1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist<br />

bewirkt.<br />

1.2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im<br />

Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden<br />

müssen.<br />

1.3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind<br />

abgeschlossen.<br />

2. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung<br />

an die Teilnehmer gemeinschaft der Flurbereinigung<br />

Schönbrunn ist das Flurbereinigungsverfahren<br />

Schönbrunn beendet und die Teilnehmergemeinschaft<br />

erloschen.<br />

3. Der Stadtverwaltung Saalburg-Ebersdorf werden die in<br />

§ 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen zur Aufbewahrung<br />

übergeben.<br />

4. Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieser<br />

Schlussfeststellung liegt zwei Wochen lang nach dem<br />

ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der<br />

Flurbereinigungsgemeinde Stadt Saalburg-Ebersdorf, in<br />

der angrenzenden Gemeinde Remptendorf und in den<br />

angrenzenden Städten <strong>Bad</strong> <strong>Lobenstein</strong>, Tanna und<br />

Schleiz zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.<br />

Der Stadtverwaltung Saalburg-Ebersdorf werden eine<br />

Ausfertigung der die neue Feldeinteilung nachweisenden Karte,<br />

ein Verzeichnis der neuen Grundstücke und der<br />

gemeinschaftlichen Anlage mit Kartenbezeichnung und Größe,<br />

eine Zusammenstellung der Bestimmungen des<br />

Flurbereinigungsplanes, die dauernd von allgemeiner<br />

Bedeutung sind und nicht in das Grundbuch oder in andere<br />

öffentliche Bücher übernommen wurden sowie eine Abschrift<br />

der Schlussfeststellung übersandt.<br />

Die Teilnehmergemeinschaft hat ihre Aufgaben abgeschlossen.<br />

Sie wird mit Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung<br />

aufgelöst.<br />

Die beteiligten Behörden erhalten eine Abschrift der<br />

Schlussfeststellung.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb einer Frist von<br />

einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen<br />

Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der<br />

Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem<br />

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera<br />

Burgstraße 5<br />

07545 Gera<br />

einzulegen.<br />

Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die<br />

Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch<br />

noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.<br />

Friedmar Müller<br />

Amtsleiter<br />

Ende der amtlichen Bekanntmachungen<br />

Fortsetzung von Titelseite!<br />

Wie bereits 2007 ist auch <strong>2008</strong> der An- und Ausbau der Stützpunktfeuerwehr<br />

der absolute Schwerpunkt neben der weiteren<br />

Sanierung des „Neuen Schlosses“ und dem Beginn des grundhaften<br />

Straßenausbaus am Langen Weg. Beim Langen Weg<br />

warten wir allerdings noch auf die Förderzusage des Freistaates<br />

und die abschließende Stellungnahme des Zweckverbandes<br />

WALO zur erforderlichen Maßnahmebegleitung. Weniger<br />

erfreulich ist die Tatsache, dass die Liste der nicht realisierbaren<br />

Investitionsmaßnahmen stetig länger wird. Die Grafik zur<br />

Entwicklung des Haushaltsvolumens (siehe Titelseite) verdeutlicht<br />

bei leicht sinkenden Volumen des Verwaltungshaushaltes<br />

auch das erhebliche Abschmelzen des Vermögenshaushaltsvolumens<br />

(Investitionshaushalt), wobei die besonderen Spitzen<br />

im Jahr 20<strong>01</strong> und 2007 lediglich investitionsneutrale Kreditumschuldungen<br />

beinhalten. Auch wenn die Entwicklungsschritte in<br />

den nächsten Jahren kleiner werden, sollten wir dennoch optimistisch<br />

in die Zukunft sehen, denn bereits 1992 teilte Bürgermeister<br />

Rudi Tröger - aus damaliger Sicht berechtigt – der OTZ<br />

mit, dass bei weiterem Finanzeinbußen durch das Land der<br />

Aufbau nicht in Gang kommen kann und viele Einrichtungen<br />

der Stadt schließen müssten. Aus heutiger Sicht wären wir<br />

froh, wenn wir die Finanzzuweisungen der 90er Jahre, vor<br />

allem im investiven Bereich noch in dieser Höhe erhalten würden.<br />

Der gesamte Haushaltsplan der Stadt wird nach der öffentlichen<br />

Bekanntmachung öffentlich im Rathaus ausgelegt,<br />

so dass ihn jeder interessierte Bürger einsehen kann. Darüber<br />

hinaus wird zur alljährlichen Einwohnerversammlung - voraussichtlich<br />

im April – so wie in den vergangenen Jahren auch<br />

ausführlich über den Haushalt und die anstehenden Investitionen<br />

informiert. Gehen wir also optimistisch, trotz einiger Probleme,<br />

in das neue Jahr und versuchen gemeinsam nach besten

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