07.03.2013 Aufrufe

Werkvertrag Menschenhandel Änderung und Erweiterung der ... - KOK

Werkvertrag Menschenhandel Änderung und Erweiterung der ... - KOK

Werkvertrag Menschenhandel Änderung und Erweiterung der ... - KOK

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2<br />

Nachfolgend werden die internationalen <strong>und</strong> europäischen Verpflichtungen <strong>und</strong> die<br />

Voraussetzungen für die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>en <strong>der</strong> Straftatbestände zu <strong>Menschenhandel</strong> im deutschen<br />

Strafgesetzbuch zum 19. Februar 2005 dargestellt. In einer Synopse werden die textlichen<br />

<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>en <strong>der</strong> alten <strong>und</strong> <strong>der</strong> neuen Strafrechtsparagraphen gegenübergestellt. Einzelaspekte<br />

<strong>der</strong> Strafrechtsreform werden dargestellt, die sowohl für potentielle Opferzeuginnen <strong>und</strong> –<br />

zeugen, wie auch bei <strong>der</strong> Strafverfolgung von Bedeutung sind.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Diskussion innerhalb des <strong>KOK</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Ergebnisse verweise ich<br />

insbeson<strong>der</strong>e auf die ausführliche Stellungnahme des <strong>KOK</strong> vom 22. Juni 2004, die von<br />

Nivedita Prasad in Rücksprache mit den Mitgliedsorganisationen erstellt wurde <strong>und</strong> allen<br />

vorliegt bzw. in <strong>der</strong> Geschäftsstelle des <strong>KOK</strong> noch angefor<strong>der</strong>t werden können müsste.<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Strafrechtsän<strong>der</strong>ung<br />

Am 19. Februar 2005 trat das „Sieben<strong>und</strong>dreißigstes Strafrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz - §§ 180b,<br />

181 StGB – (37. StrÄndG) vom 11. Februar 2005 (BGBl. I v. 18.02.2005, S. 239-241) in<br />

Kraft (Artikel 4 des Gesetzes).<br />

Der B<strong>und</strong>estag stimmte bereits am 28. Oktober 2004 im breiten Konsens den <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>en des<br />

Strafgesetzbuches zu, mit denen <strong>der</strong> <strong>Menschenhandel</strong> effektiver bekämpft werden soll.<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>en ist es, die Täter härter zu bestrafen <strong>und</strong> die Opfer besser zu beschützen,<br />

so B<strong>und</strong>esjustizministerin Brigitte Zypries. „Es ist nicht nur strafbar, Menschen in die<br />

Prostitution zu treiben, son<strong>der</strong>n auch, sie in Peep-Shows o<strong>der</strong> für pornographische<br />

Darstellungen unwürdig auszunutzen. Die heute schon strafbare Zwangsverheiratung wird<br />

zukünftig als beson<strong>der</strong>s schwerer Fall <strong>der</strong> Nötigung bestraft“ (aus <strong>der</strong> Pressemitteilung des<br />

BMJ vom 19.02.2005). Laut BMJ sollen zudem die neuen Regelungen übersichtlicher sein als<br />

die alten <strong>und</strong> umfassen<strong>der</strong> als bislang den <strong>Menschenhandel</strong> bestrafen, <strong>der</strong> die Ausbeutung <strong>der</strong><br />

Arbeitskraft verfolgt. Für Opfer von <strong>Menschenhandel</strong> sei es nun einfacher, Strafanzeige<br />

gegen ihre Peiniger zu erstatten. Strafrechtliche Ermittlungen, die sich auf mögliche<br />

auslän<strong>der</strong>rechtliche Verstöße des Opfers selbst beziehen, könnten leichter als bisher<br />

eingestellt werden. „Nun kommt es darauf an“, so B<strong>und</strong>esjustizministerin Zypries, „das neue<br />

rechtliche Instrumentarium auch in <strong>der</strong> Praxis zur Bekämpfung des <strong>Menschenhandel</strong>s<br />

wirkungsvoll einzusetzen.“

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!