Werkvertrag Menschenhandel Änderung und Erweiterung der ... - KOK
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Nachfolgend werden die internationalen <strong>und</strong> europäischen Verpflichtungen <strong>und</strong> die<br />
Voraussetzungen für die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>en <strong>der</strong> Straftatbestände zu <strong>Menschenhandel</strong> im deutschen<br />
Strafgesetzbuch zum 19. Februar 2005 dargestellt. In einer Synopse werden die textlichen<br />
<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>en <strong>der</strong> alten <strong>und</strong> <strong>der</strong> neuen Strafrechtsparagraphen gegenübergestellt. Einzelaspekte<br />
<strong>der</strong> Strafrechtsreform werden dargestellt, die sowohl für potentielle Opferzeuginnen <strong>und</strong> –<br />
zeugen, wie auch bei <strong>der</strong> Strafverfolgung von Bedeutung sind.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Diskussion innerhalb des <strong>KOK</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Ergebnisse verweise ich<br />
insbeson<strong>der</strong>e auf die ausführliche Stellungnahme des <strong>KOK</strong> vom 22. Juni 2004, die von<br />
Nivedita Prasad in Rücksprache mit den Mitgliedsorganisationen erstellt wurde <strong>und</strong> allen<br />
vorliegt bzw. in <strong>der</strong> Geschäftsstelle des <strong>KOK</strong> noch angefor<strong>der</strong>t werden können müsste.<br />
Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Strafrechtsän<strong>der</strong>ung<br />
Am 19. Februar 2005 trat das „Sieben<strong>und</strong>dreißigstes Strafrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz - §§ 180b,<br />
181 StGB – (37. StrÄndG) vom 11. Februar 2005 (BGBl. I v. 18.02.2005, S. 239-241) in<br />
Kraft (Artikel 4 des Gesetzes).<br />
Der B<strong>und</strong>estag stimmte bereits am 28. Oktober 2004 im breiten Konsens den <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>en des<br />
Strafgesetzbuches zu, mit denen <strong>der</strong> <strong>Menschenhandel</strong> effektiver bekämpft werden soll.<br />
Ziel <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>en ist es, die Täter härter zu bestrafen <strong>und</strong> die Opfer besser zu beschützen,<br />
so B<strong>und</strong>esjustizministerin Brigitte Zypries. „Es ist nicht nur strafbar, Menschen in die<br />
Prostitution zu treiben, son<strong>der</strong>n auch, sie in Peep-Shows o<strong>der</strong> für pornographische<br />
Darstellungen unwürdig auszunutzen. Die heute schon strafbare Zwangsverheiratung wird<br />
zukünftig als beson<strong>der</strong>s schwerer Fall <strong>der</strong> Nötigung bestraft“ (aus <strong>der</strong> Pressemitteilung des<br />
BMJ vom 19.02.2005). Laut BMJ sollen zudem die neuen Regelungen übersichtlicher sein als<br />
die alten <strong>und</strong> umfassen<strong>der</strong> als bislang den <strong>Menschenhandel</strong> bestrafen, <strong>der</strong> die Ausbeutung <strong>der</strong><br />
Arbeitskraft verfolgt. Für Opfer von <strong>Menschenhandel</strong> sei es nun einfacher, Strafanzeige<br />
gegen ihre Peiniger zu erstatten. Strafrechtliche Ermittlungen, die sich auf mögliche<br />
auslän<strong>der</strong>rechtliche Verstöße des Opfers selbst beziehen, könnten leichter als bisher<br />
eingestellt werden. „Nun kommt es darauf an“, so B<strong>und</strong>esjustizministerin Zypries, „das neue<br />
rechtliche Instrumentarium auch in <strong>der</strong> Praxis zur Bekämpfung des <strong>Menschenhandel</strong>s<br />
wirkungsvoll einzusetzen.“