Max-Planck-Institut für Psychiatrie Einkauf Kraepelinstraße 2-16 ...
Max-Planck-Institut für Psychiatrie Einkauf Kraepelinstraße 2-16 ...
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<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
<strong>Einkauf</strong><br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2-<strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!<br />
An alle interessierten Bieter<br />
Geschäftszeichen: 2009-EU-01<br />
Vergabeart<br />
Öffentliche Ausschreibung<br />
Beschränkte Ausschreibung<br />
Freihändige Vergabe<br />
Offenes Verfahren<br />
Nichtoffenes Verfahren<br />
Verhandlungsverfahren<br />
(AA-VOL)<br />
Angebotsfrist endet am: 10.06.2009, 12:00 h<br />
Zuschlagsfrist endet am: 31.08.2009<br />
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.09.2009<br />
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes <strong>für</strong><br />
Neuausstattung der Druckumgebung des <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong>es <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong> (Multifunktionale<br />
Systeme, Drucker, Faxe und Software) inkl. Full-Service<br />
Anlagen:<br />
Angebotsschreiben (MPIP Ang-VOL)<br />
Verdingungsunterlagen komplett<br />
Sämtliche notwendigen Informationen zu dieser Ausschreibung und <strong>für</strong> die Erstellung eines<br />
Angebotes sind in den beigefügten Vergabeunterlagen aufgeführt.
Name und Anschrift des Bieters<br />
<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
<strong>Einkauf</strong><br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2-<strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Angebot <strong>für</strong><br />
VOL Ang<br />
(Angebotsschreiben)<br />
Geschäftszeichen: 2009-EU-01<br />
Vergabeart<br />
Öffentliche Ausschreibung<br />
Beschränkte Ausschreibung<br />
Freihändige Vergabe<br />
Offenes Verfahren<br />
Nichtoffenes Verfahren<br />
Verhandlungsverfahren<br />
Ende Angebotsfrist: 10.06.2009, 12:00 h<br />
Ende Zuschlagsfrist: 31.08.2009<br />
die Neuausstattung der Druckumgebung (Multifunktionale Systeme, Drucker, Faxe und Software) des<br />
<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong>es <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong> inkl. Full-Service<br />
Anlagen:<br />
Vergabeunterlagen, ausgefüllt und unterzeichnet<br />
Bieterfragen/-antworten bzw. Konkretisierungen<br />
Nachweise/Bescheinigungen<br />
Anlagen zur Ausschreibung<br />
Seite 1 von 3
1 Meinem/Unserem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde:<br />
1.1 Verdingungsunterlagen zu Ausschreibung 2009-EU-01 (ausgefüllt)<br />
1.2 Nachträgliche Bieterinformationen (Bieterfragen/ -antworten)<br />
1.3 Die zusätzlichen Vertragsbedingungen der <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft zur Förderung der<br />
Wissenschaften e.V.<br />
VOL Ang<br />
(Angebotsschreiben)<br />
1.4 BVB Mietschein (Ergänzung nach Zuschlag) und die Besonderen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Miete<br />
von EDV-Anlagen und -Geräten (BVB-Miete) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung<br />
1.5 die Allgemeinen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Ausführung von Leistungen (VOL/B), in der bei<br />
Vertragsschluss gültigen Fassung (Ausgabe 2006)<br />
1.6 das BGB<br />
2 Ich/Wir erkläre(n) in den entsprechenden geforderten Erklärungen in den Verdingungsunterlagen, dass<br />
ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der<br />
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,<br />
mein/unser Betrieb Mitglied in den aufgeführten Berufsgenossenschaften ist:<br />
(Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den <strong>für</strong> sie<br />
zuständigen Versicherungsträger an.)<br />
ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen <strong>für</strong> die Ausführung der angebotenen Leistungen<br />
erfülle(n).<br />
gegen mein/unser Unternehmen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet<br />
oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.<br />
eine Haftpflicht- und Betriebsunterbrechungsversicherung <strong>für</strong> Sach- und Personenschäden<br />
vorliegt<br />
gegen die Mitglieder der Geschäftsleitung keine strafrechtliches Ermittlungen eröffnet oder<br />
anhängig ist.<br />
durch unser Unternehmen keine unzulässigen, den Wettbewerb beschränkenden Abreden<br />
stattgefunden haben<br />
Erklärungen sind in den Verdingungsunterlagen auszufüllen und zu unterzeichnen und Nachweise/Belege<br />
beizulegen.<br />
Seite 2 von 3
3 Ich bin / Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem/vorliegendem Nachweis.<br />
VOL Ang<br />
(Angebotsschreiben)<br />
4 Ich/Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns in der Preisübersicht<br />
- Angebotsblatt eingesetzten Preisen an.<br />
5 Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir bei Nichtabgabe von Erklärungen bzw. bei unvollständiger oder nicht<br />
rechtzeitiger Abgabe bei diesem Vergabeverfahren unberücksichtigt bleibe(n).<br />
Ich bin mir /Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben<br />
gemäß § 7 Nr. 5 Buchst. e) VOL/A meinen /unseren Ausschluss von diesem und weiteren<br />
Vergabeverfahren zur Folge haben kann.<br />
6 An mein/unser Angebot halte ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.<br />
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift:<br />
Wird das Angebotsschreiben nicht an dieser Stelle unterschrieben, gilt das Angebot als nicht<br />
abgegeben. Die Unterschrift gilt <strong>für</strong> alle Bestandteile des Angebots; dazu gehören auch die auf<br />
Seite 1 aufgeführten Anlagen.<br />
Seite 3 von 3
Auftraggeber:<br />
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Neuausstattung der Druckumgebung des<br />
<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong>es <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Vergabeunterlagen<br />
<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.<br />
hier: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 - 10<br />
80804 München<br />
Seite 1 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
I Vergabebestimmungen<br />
II Eignung des Bieters<br />
III Rahmenbedingungen<br />
IV Leistungsverzeichnis<br />
V Preisübersicht – Angebotsblatt<br />
VI Vertragsgrundlagen<br />
VII Anlagen<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Seite 2 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
I Vergabebestimmungen<br />
1 Allgemein<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Die <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (MPG) ist eine aus überwiegend öffentlichen<br />
Mitteln geförderte und gemeinnützige Forschungsorganisation. Sie unterhält mehr als 80 <strong>Institut</strong>e und<br />
sonstige Forschungseinrichtungen unterschiedlicher Größe, Struktur und Aufgabenstellung, die sich vorwiegend<br />
der Grundlagenforschung in den Natur- und Geisteswissenschaften widmen.<br />
Am <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong> (MPIP) erforschen klinische und Grundlagenwissenschaftler in enger<br />
Zusammenarbeit die Ursachen komplexer Erkrankungen des Gehirns und suchen neue Wege <strong>für</strong> ihre Behandlung.<br />
Hierzu stehen neben einer modernen Klinik, die über alle <strong>für</strong> die Krankenversorgung und Forschung<br />
notwendigen apparativen Einrichtungen verfügt, umfangreiche Labors zur Verfügung, in denen neurobiologische<br />
Untersuchungsmethoden von der Verhaltensforschung bis hin zur Molekulargenetik angewandt werden.<br />
Ziel ist es, den Nutzen der Forschung <strong>für</strong> den Patienten durch eine enge und innovative Vernetzung von<br />
grundlagenorientierter und klinischer Neurowissenschaft zu optimieren.<br />
Das <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong> (MPIP = Auftraggeber) betreibt derzeit eine einheitliche Druckumgebung<br />
unter standardisierten und wirtschaftlichen Aspekten. Das MPIP beabsichtigt zum 01.09.2009 die<br />
Neuausstattung dieser Druckumgebung. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Offenen Verfahrens.<br />
2 Form der Beschaffung und Inhalt<br />
Die Beschaffung der notwendigen Hardware (multifunktionale Systemen, Druck- und Faxsysteme) + Software<br />
(Lösungen <strong>für</strong> verschiedene Bereiche) + Serviceleistungen (Full-Service) hier<strong>für</strong> erfolgt durch Anmietung.<br />
Vertragsart: Mietvertrag inkl. Full-Service<br />
Vertragsbeginn: 1.09.2009<br />
Vertragslaufzeit: 48 Monate<br />
Vertragsende: Der Vertrag endet nach der obigen Laufzeit automatisch ohne Kündigung.<br />
Verlängerungsoption: Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag um 12 Monate zu verlängern.<br />
Vertragsvolumen: 265.000 Seiten DIN A4 mtl. monatlich, davon 250.000 schwarz-weiß<br />
und 15.000 colour: Das Volumen wird als Mindestabnahme garantiert<br />
Vertragsumfang: Lieferung von 196 fabrikneuen Systemen inkl. Software und Zubehör laut Leistungsbeschreibung<br />
inkl. Full-Service (Wartungen, Ersatzteile, Reparaturen, Verbrauchsmaterialien<br />
etc.).<br />
Vertragsabrechnung: Das Druck-/Kopiervolumen wird in einem Pool vereinigt und abgerechnet.<br />
Losbildung: Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht.<br />
Das MPIP betreibt durch die Vergabe einer einheitlichen Druckumgebung eine homogene,<br />
standardisierte und wirtschaftliche Systemlandschaft.<br />
Seite 3 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3 Grundsätzliche Bestimmungen<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Der Auftraggeber verfährt nach Teil A der VOL/A "Allgemeine Bestimmungen <strong>für</strong> die Vergabe von Leistungen"<br />
(ausgenommen Bauleistungen), ohne dass dieser Teil A Vertragsbestandteil wird, ein Rechtsanspruch<br />
des Bieters auf die Anwendung besteht nicht. Für die Bearbeitung und Erstellung des Angebotes wird keine<br />
Vergütung gewährt.<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen und führen zum Ausschluss.<br />
Es gilt deutsches Recht.<br />
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung<br />
und Weitergabe an Dritte (auch auszugsweise) ist nicht zulässig.<br />
Sämtliche Angebotsunterlagen werden Eigentum des MPIP und nur zur Auswertung der Angebote bzw. Entscheidung<br />
<strong>für</strong> den Zuschlag verwendet, sofern nicht <strong>für</strong> ein Nachprüfungsverfahren die Weitergabe an die<br />
Vergabekammer erforderlich ist. Zur Wahrung Ihrer Interessen können Sie Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse<br />
in Ihrem Angebot bzw. Teile davon mit einem entsprechenden Vermerk (z.B. „vertraulich“)<br />
versehen.<br />
Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne Ansprüche<br />
auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.<br />
Der Bieter hat - auch nach Beendigung der Angebotsphase - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen<br />
dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch<br />
die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.<br />
Die Verdingungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nur zur Angebotserstellung verwendet<br />
werden, jede Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – ist ohne die ausdrückliche<br />
Genehmigung der vergebenden Stelle nicht statthaft.<br />
Die Bieter erklären sich bereit im Bedarfsfalle (z.B. inhaltliche Klärungen zum Angebot, festgestellt durch<br />
und nach Aufforderung durch das MPIP), sein Angebot im angemessenen Umfang zu erläutern.<br />
Allgemein erfolgt der Ausschluss von Angeboten unter Beachtung der unter VOL/A § 25 Ziffer 1. (1) und 2.<br />
(1) aufgeführten Kriterien. Das Angebot muss sonstigen geforderten Angaben, Erklärungen und Unterschriften<br />
enthalten. Sollten diese Angaben fehlen oder nicht vollständig sein, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.<br />
4 Preisangabe<br />
Das Angebot muss den Preis/die Preise (in Euro netto) enthalten (Preisübersicht – Angebotsblatt). Der Preis<br />
muss <strong>für</strong> die gesamte Vertragslaufzeit Gültigkeit haben.<br />
Zur Preisermittlung geben Sie die monatlich zu entrichteten Beträge (Mietzins <strong>für</strong> Hardware + Software +<br />
Zubehör sowie Full-Service + garantiertes Mindestvolumen) auf der Preisübersicht – Angebotsblatt an. Zur<br />
Feststellung des Gesamtauftragswertes wird der monatliche Mietzins auf den Vertragszeitraum (48 Monate)<br />
hochgerechnet. Der Gesamtauftragswert (netto) wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes in das<br />
Verhältnis zur Leistung gesetzt.<br />
Das Angebot und dessen Preis wird auf Verhältnismäßigkeit überprüft nach VOL/A § 25 Ziffer 2. (2) und (3).<br />
Seite 4 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
5 Information zur ausschreibenden Stelle und Fragen zur Auftragsvergabe<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Für die Kommunikation hinsichtlich der Ausschreibung ist beim MPIP der Bereich <strong>Einkauf</strong> zuständig.<br />
<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
<strong>Einkauf</strong><br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2-<strong>16</strong><br />
80802 München<br />
Fax: 089-30622-444<br />
Email: ausschreibung@mpipsykl.mpg.de<br />
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen<br />
können, so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich (per<br />
Email an ausschreibung@mpipsykl.mpg.de) darauf hinzuweisen. Ergänzende oder berichtigende Angaben<br />
zur Ausschreibung werden allen Bietern schriftlich mitgeteilt. Die Bereitstellung erfolgt auf der Homepage<br />
des <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong>es <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong> unter der Internetadresse:<br />
www.mpipsykl.mpg.de -> <strong>Institut</strong> -> Aktuelles -> Ausschreibungen<br />
Fragen zur Leistungsbeschreibung sind ausschließlich schriftlich (Fax, Email) an die obige Stelle zu richten..<br />
Beantwortete Fragen sind grundsätzlich eine Konkretisierung zur Leistungsbeschreibung. Sämtliche Konkretisierungen<br />
werden Bestandteil der Verdingungsunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu beachten<br />
und dem Angebot beizulegen.<br />
6 Fristen<br />
Die Angebotsfrist beginnt mit der Veröffentlichung der Ausschreibung und endet am 10.06.2009, 12:00 h<br />
(Abgabe des Angebotes). Angebote, die nicht bis zu diesem Termin eingegangen sind, können nicht mehr<br />
berücksichtigt werden, es sei denn der Bieter weist nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat.<br />
Der Bieter kann sein Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich berichtigen (per Post) oder<br />
zurückziehen (per Post, Fax).<br />
Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und endet spätestens am 31.08.2009. Der Bieter<br />
ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Am Öffnungstermin der Angebote sind<br />
Bieter nicht zugelassen.<br />
Fragen zur Ausschreibung und Auftragsvergabe sind bis spätestens 22.05.2009 schriftlich einzureichen unter<br />
Angabe des Aktenzeichens<br />
2009-EU-01 – „Neuausstattung der Druckumgebung des <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong>es <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong>“.<br />
Alle Fragen und Antworten werden allen Bietern bereitgestellt. Die Bereitstellung erfolgt auf der Homepage<br />
des <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong>es <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong> unter der Internetadresse:<br />
www.mpipsykl.mpg.de -> <strong>Institut</strong> -> Aktuelles -> Ausschreibungen<br />
Die 3 besten Bieter werden zu einer Teststellung aufgefordert, die in der KW 28 (6.07. – 10-07-2009) <strong>für</strong><br />
max. 5 Arbeitstage erfolgen soll. Die schriftliche Einladung hier<strong>für</strong> erhalten die 3 besten Bieter zwischen<br />
22.06 – 24.06.2009. Die Lieferung der Testsysteme soll am 3.07.2009, spätestens jedoch am 6.07.2009 an die<br />
Warenannahme beim MPI erfolgen. Wir bitten Sie, diesen straffen Zeitplan bei Ihrer Planung rechtzeitig zu<br />
berücksichtigen (siehe auch „Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes“).<br />
7 Form und Inhalt des Angebotes<br />
Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen, ebenso muss das Angebot selbst<br />
in deutscher Sprache verfasst sein.<br />
Seite 5 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Das Angebot ist ausschließlich auf den übermittelten Unterlagen des MPIP unter Einhaltung der untenstehenden<br />
Gliederungsstruktur abzugeben. Die Unterlagen sind an den da<strong>für</strong> vorgesehenen Stellen auszufüllen und<br />
rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die Abgabe von an entsprechenden Stellen der Verdingungsunterlagen<br />
geforderten Anlagen und Bescheinigungen bleibt hiervon unberührt. Wo Anlagen des Bieters in der Leistungsbeschreibung/Fragenkatalog<br />
ausdrücklich gefordert sind bzw. Möglichkeiten <strong>für</strong> die Abgabe dieser bestehen,<br />
sind diese den Angebotsunterlagen beizufügen.<br />
Eintragungen in den Verdingungsunterlagen sind an den vorgesehenen Positionen handschriftlich oder mit<br />
Schreibmaschine vorzunehmen. Änderungen und/oder Ergänzungen in den Verdingungsunterlagen, ebenso<br />
eine elektronische Bearbeitung der Unterlagen (Konvertierung in ein bearbeitbares Dateiformat, elektronische<br />
Veränderung desselben und Abgabe dieser veränderten Unterlagen) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss<br />
des eingereichten Angebotes.<br />
Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, kann der Bieter<br />
sie auf besonderer Anlage (Beiblätter) dem Angebot beifügen. Sie dürfen jedoch nur kommentierenden Charakter<br />
haben und müssen zweifelsfrei erkennbar sein.<br />
Wollen Sie an bereits von Ihnen im Angebot gemachten Eintragungen Änderungen vornehmen, so empfehlen<br />
wir, die entsprechende(n) Seite(n) erneut auszudrucken und die Eintragungen erneut vorzunehmen. Die vorgenommenen<br />
Änderungen müssen zweifelsfrei sein, da das Angebot ansonsten zwingend von der Wertung<br />
auszuschließen ist.<br />
Soweit in den Leistungsbeschreibung / Fragenkatalog auf deutsche Normen Bezug genommen wird, sind<br />
auch Angebote zugelassen, die sich auf Normen beziehen, von denen in einem Mitgliedstaat der EU anerkannt<br />
ist, dass sie gleichwertige Garantien <strong>für</strong> Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bieten.<br />
Angebote in elektronisch (E-Mail) oder telefonisch (Fax) übermittelter Form sind nicht zulässig und führen<br />
zum Ausschluss.<br />
Das Angebot ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss in kopierfähiger Form (keine Klebe- oder<br />
Spiralbindung, ohne Prospekthüllen etc.) sowie gelocht und nach folgender Gliederung zusammengestellt<br />
sein (bitte Unterteilung der nachfolgenden Gliederung durch Trennblätter):<br />
- Ihr Bieteranschreiben<br />
- Angebotsschreiben<br />
- Verdingungsunterlagen<br />
o Eignung des Bieters<br />
o Rahmenbedingungen<br />
o Leistungsbeschreibung / Fragenkatalog<br />
o Preisübersicht – Angebotsblatt<br />
o Vertragsgrundlagen<br />
o Anlagen<br />
- Bieterfragen/ -antworten bzw. Konkretisierungen zur Ausschreibung<br />
- Nachweise / Bescheinigungen<br />
- Anlagen des Bieters<br />
o Beiblätter (Erläuterungen/Kommentierungen des Bieters)<br />
o Produktinformationen<br />
o Serviceinformationen<br />
o Umweltinformationen<br />
o Datensicherheitsinformationen<br />
o Unternehmensinformationen<br />
Das Angebotsschreiben und die Verdingungsunterlagen müssen an den entsprechenden Stellen ausgefüllt<br />
sein. Nicht ausgefüllte Unterlagen führen zum Ausschluss.<br />
Seite 6 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Bitte geben Sie nachfolgend einen Ansprechpartner <strong>für</strong> Rückfragen durch das MPIP an:<br />
Name:<br />
Telefon:<br />
Fax:<br />
Email:<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
8 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme des Angebotes<br />
Nachträgliche Änderungen oder Berichtigungen des Angebotes eines Bieters sind als solche zu kennzeichnen<br />
und müssen in einem verschlossenen Umschlag (wie das Angebot selbst) zugestellt werden. Änderungen oder<br />
Berichtigungen des Angebotes werden nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist berücksichtigt.<br />
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder fernschriftlich per Fax zurückgezogen<br />
werden.<br />
9 Nebenangebote/Varianten/Alternativangebote oder Änderungsvorschläge<br />
Nebenangebote/Varianten/Alternativangebote oder Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.<br />
10 Ausschlusskriterien<br />
Angebote, die die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Mindestanforderungen (A-Kriterium) nicht<br />
erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.<br />
11 Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen<br />
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen (gem. § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)<br />
vom 26.08.1998 – BGBl I S. 2546) sind nicht zulässig, insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über<br />
Gewinnaufschläge<br />
Gewinnbeteiligung<br />
die zu fordernden Preise<br />
Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen o.ä.<br />
Zahlungs-, Lieferungs- oder andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder mittelbar den<br />
Preis beeinflussen, es sei denn, dass sie im Einzelfall nach Maßgabe des GWB ausnahmsweise zulässig<br />
sind<br />
Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten.<br />
12 Weitergabe an Nachunternehmer (Unteraufträge)<br />
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachunternehmen/Unterauftragnehmer<br />
übertragen will. Der Bieter hat die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen. Für diesen Falle sind ebenfalls<br />
die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Prüfung der Eignung von den beteiligten Nachunternehmen/Unterauftragnehmern<br />
zu beantworten und auszufüllen.<br />
13 Bietergemeinschaften<br />
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene<br />
Erklärung abzugeben,<br />
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,<br />
in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse<br />
aufgeführt sind und ein von allen <strong>für</strong> die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber<br />
bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,<br />
dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,<br />
in der <strong>für</strong> die Mitglieder die postalische Anschrift des Vertreters gegenüber dem Auftraggeber angegeben<br />
wird, über den der gesamte Schriftverkehr abgewickelt wird,<br />
Seite 7 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
dass alle Mitglieder <strong>für</strong> die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner<br />
haften,<br />
in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist, auf die sämtliche<br />
Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung <strong>für</strong> alle am Vertrag Beteiligten geleistet<br />
werden können.<br />
14 Schutzrechte<br />
Im Angebot ist anzugeben, ob <strong>für</strong> den Gegenstand des Angebotes gewerbliche Schutzrechte bestehen oder<br />
vom Bieter oder anderen beantragt sind.<br />
15 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots<br />
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste<br />
Angebotspreise alleine ist nicht ausschlaggebend. Es können außerdem nur Angebote berücksichtigt<br />
werden, die alle Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllen.<br />
Sind A-Kriterien der Ausschreibung nicht erfüllt wird das Angebot ausgeschlossen.<br />
Das wirtschaftlichste Angebot errechnet sich aus der Anwendung der einfachen Richtwertmethode nach<br />
UfAB IV (www.cio.bund.de). Hierzu wird die Summe der bei den Bewertungskriterien des Leistungsverzeichnisses<br />
erreichten Punktewerte (Leistungspunkte = Gewichtungspunkte x Bewertungspunkte) zusätzlich<br />
der erreichten Punkte in der Teststellung in das Verhältnis zum Preis gesetzt. Zur Preisermittlung werden die<br />
monatlich zu entrichteten Beträge (Mietzins <strong>für</strong> Hardware , Software + Serviceleistungen und <strong>für</strong> garantiertes<br />
Mindestvolumen) auf den Vertragszeitraum (48 Monate) hochgerechnet.<br />
Die Einteilung der einzelnen Kriterienhauptgruppen, Kriteriengruppen und Kriterien und deren Gewichtung<br />
ist in der Anlage 3 dieser Ausschreibung hinterlegt.<br />
Teststellung:<br />
Zur ergänzenden Bewertung der angebotenen Systeme der werden im Rahmen einer Teststellung von Anbietern<br />
jeweils 1 System der Leistungsklasse D1 und M4 (jeweils Standardsysteme) <strong>für</strong> 5 Arbeitstage getestet.<br />
D.h. alle mit der Teststellung in Verbindung stehenden Dienstleistungen, Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien,<br />
etc. werden <strong>für</strong> den Testzeitraum seitens der Anbieter kostenfrei und rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die<br />
Teststellung beinhaltet auch die Integration der Systeme in das Netzwerk des MPIP.<br />
Zur Teststellung aufgefordert werden nur die 3 besten Bieter, die in der Bewertung der eingereichten Angebote<br />
die höchsten 3 Gesamtsummen an (Leistungs-)Punktzahlen erreichen (Zwischenergebnis). In der bewertenden<br />
und verifizierenden Teststellung selbst werden nochmals Punkte vergeben, die in Summe auf die bereits<br />
ermittelnden Punkte aus der Vorauswahl addiert werden.<br />
Der genaue Ablauf und die Kriterien der Bewertung der Teststellung entnehmen Sie der Anlage 2.<br />
<strong>16</strong> Zuschlagserteilung<br />
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (siehe Punkt 15) erteilt. Die Entscheidung über den<br />
Zuschlag wird innerhalb der Zuschlagsfrist schriftlich mitgeteilt. Der Zuschlag erfolgt nach § 25 Nr.3 und<br />
kommt nach § 28 Nr. 2 (1) zustande.<br />
17 Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 27 bzw. 27a VOL/A<br />
Ihr Angebot wurde nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde.<br />
Bieter die nicht berücksichtigt werden sollen, werden entsprechend § 13 VgV unterrichtet.<br />
Seite 8 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
18 Zuständige Nachprüfungsstelle<br />
Für dieses Ausschreibungsverfahren zuständige Nachprüfungsstelle<br />
Regierung von Oberbayern,<br />
Vergabekammer Südbayern<br />
80534 München<br />
Telefon: 089 / 5143 - 647<br />
Fax: 089 / 5143 - 767<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
19 Form und Einreichung der Angebote<br />
Das Angebot ist ausschließlich schriftlich abzugeben, in einem fensterlosen Briefumschlag mit der Aufschrift<br />
„Nicht öffnen!“<br />
Angebot zum Offenen Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
„Neuausstattung der Druckumgebung des <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong>es <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong>“<br />
zu stecken und zu verschließen. Der Briefumschlag ist mit der Firmenanschrift des Bieters zu versehen.<br />
Der so gekennzeichnete Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) Briefumschlag unterzubringen. Für diesen<br />
äußeren Briefumschlag ist folgende Aufschrift anzubringen.<br />
<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2-<strong>16</strong><br />
80804 München<br />
<strong>Einkauf</strong><br />
Ausschreibung 2009-EU-01<br />
„Neuausstattung der Druckumgebung des <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong>es <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong>“<br />
Eine Angebotsabgabe in elektronischer Form oder auf elektronisch übermitteltem Wege (Fernschreiben, Telegramm.<br />
Telex etc.) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.<br />
Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist bei der unter Punkt 4 angegebenen Stelle eingegangen sein.<br />
Zur Fristwahrung können die Angebote bis zum letzten Tag der Angebotsfrist auch in Haus <strong>16</strong>/ Zi. 3 bzw. 4<br />
persönlich abgegeben werden.<br />
Angebote die nicht rechtzeitig eingehen werden von der Wertung ausgeschlossen!<br />
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Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
20 Aufhebung der Ausschreibung<br />
Sollte eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) erfolgen, so wird dies allen beteiligten Bietern<br />
mitgeteilt.<br />
Ich/wir haben die Vergabebestimmungen und –bedingungen zur Kenntnis genommen und bei der Angebotsbearbeitung<br />
und -erstellung beachtet.<br />
(Ort, Datum) (Stempel, Unterschrift)<br />
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Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
II Eignung des Bieters<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Es werden nur Anbieter berücksichtigt, welche die <strong>für</strong> die zu vergebende Leistung nötige Fachkunde, Leistungsfähigkeit<br />
und Zuverlässigkeit besitzen und diese nachgewiesen haben. Dasselbe gilt <strong>für</strong> vom Bieter noch<br />
zu beauftragende Nachunternehmen bzw. Bietergemeinschaften ebenso.<br />
Die beizufügenden Nachweise und Bescheinigungen sind im Angebotschreiben bereits abgefragt, Nachweise<br />
und Bescheinigungen legen Sie bitte unter dem Register „Nachweise/Bescheinigungen“ bei.<br />
Füllen Sie bitte alle Felder aus. Sollte der Platz nicht ausreichen, können Sie Anlagen beilegen. Anlagen, bei<br />
denen der genaue Bezug auf die Ziffer zur Eignung des Bieters fehlt, werden nicht berücksichtigt.<br />
Fehlende Angaben und Erklärungen zur Eignung des Bieters als auch fehlende Nachweise führen zum<br />
Ausschluss des Angebotes!<br />
21 Leistungsfähigkeit des Unternehmens<br />
Historie, Betriebsgeschichte, Aufbau, Struktur, Entwicklungen etc.<br />
Weitere Angaben siehe Anlagen des Bieters:<br />
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2009-EU-01<br />
Standorte z.B. Zentrale, Niederlassungen etc.<br />
Weitere Angaben siehe Anlagen des Bieters:<br />
Zahlen zum Unternehmen<br />
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80804 München<br />
Geschäftsjahr 2006 2007 2008<br />
Umsatz in €<br />
Umsatz in € bezogen auf den ausgeschriebenen Auftrag<br />
Anzahl Mitarbeiter gesamt<br />
davon Anzahl Servicemitarbeiter gesamt<br />
Anzahl Servicemitarbeiter des betreuenden Standortes<br />
Anzahl Auszubildende gesamt<br />
Geschäftsbereiche und Tätigkeitsfelder<br />
Weitere Angaben siehe Anlagen des Bieters:<br />
Referenzen<br />
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Bitte geben Sie in nachstehender Tabelle Referenzen vergleichbarer Größenordnung der in den letzten 3 Jahren<br />
durch Ihre Firma erbrachten vergleichbaren Leistungen (Gesamtkonzept im Druckumfeld, Gesamt- bzw.<br />
Teilausstattung mit entsprechenden Hardware-Systemen, Software etc.) im öffentlichen und/oder privaten<br />
Umfeld an. Markieren Sie die Referenzen entsprechend mit „P“ (privat) oder „Ö“ (öffentlich). Wollen Sie<br />
mehr Referenzen angeben vervielfältigen Sie diese Mustertabelle und legen Sie den Anlagen des Bieters bei.<br />
Art der Leistung Jahr Auftragswert<br />
in €<br />
Weitere Angaben siehe Anlagen des Bieters:<br />
Ö/P Auftraggeber Name / Telefonnummer<br />
des Ansprechpartners<br />
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2009-EU-01<br />
22 Fachkunde des Unternehmens<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Bitte stellen Sie dar, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Ihrem Unternehmen implementiert wurden,<br />
die die entsprechende Fachkunde Ihres Unternehmens in geeigneter Weise belegen. Der Nachweis kann<br />
auch durch das Beifügen geeigneter Zertifikate (z.B. DIN ISO 9001 oder vergleichbar) erbracht werden. Ansonsten<br />
erwarten wir aussagekräftige Darstellungen hierzu.<br />
Weitere Angaben siehe Anlage des Bieters:<br />
Ich/wir haben die Fragestellungen zur Eignung des Bieters zur Kenntnis genommen und beantwortet.<br />
(Ort, Datum) (Stempel, Unterschrift)<br />
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2009-EU-01<br />
III Rahmenbedingungen<br />
Allgemeine Anforderungen:<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
‐ Die geforderten Servicezeiten sind wie folgt definiert:<br />
Reaktionszeit = Zeit innerhalb der der AN mit der Störungsbehebung/Service vor Ort beginnen muss.<br />
‐ Als Papier wird Blanko-Papier (Formatgrößen A5, A4, A3) verwendet mit einem Gewicht von<br />
80g/m² (normal als auch Recycling nach DIN EN 12281). Schwere Papiersorten oder Sonderpapiere<br />
(Etiketten, Folien etc.) müssen über die jeweiligen manuellen Zufuhren verarbeitet werden können<br />
‐ Die Anlieferung von Verbrauchsmaterial und Ersatzteilen als auch die Abholung und Entsorgung von<br />
Verbrauchsmaterial erfolgt zentral an die Warenannahme des MPIP.<br />
Organisatorische Anforderungen:<br />
Die Neuausstattung der Drucklandschaft beim MPIP hat so zu erfolgen, dass der produktive Betrieb aufrecht<br />
erhalten und nicht gestört wird. Hier<strong>für</strong> erfolgt in gemeinsamer Zusammenarbeit mit dem gewählten Bieter<br />
eine detaillierte Rollout-Planung (Termine, Ressourcen, Räumliche Gegebenheiten etc.). Die da<strong>für</strong> notwendigen<br />
Ressourcen werden vom Auftraggebers und Auftragnehmer entsprechend geplant und eingesetzt.<br />
Full-Service:<br />
Erstmalig zur Projektumsetzung und während der gesamten Vertragslaufzeit muss ein Full-Service gewährleistet<br />
sein. Folgender Umfang ist zu erbringen und muss im Mietzins beinhaltet sein:<br />
‐ „Rollout“ der Systeme inklusive aller vorbereitenden Maßnahmen (z.B. Vorkonfiguration) sowie An-<br />
und Abtransport frei Verwendungsstelle und die Rücknahme des Verpackungsmaterials der angelieferten<br />
Systeme<br />
‐ Die Anbindung bzw. Netzwerkanbindung (Installation + Konfiguration) der Systeme an den Endstandorten<br />
beim Auftraggeber. Die Netzwerkanbindung wird mit Unterstützung der Systemadministratoren<br />
des AG realisiert<br />
‐ Inbetriebnahme der Systeme und Software vollständig und lauffähig<br />
‐ Ausführliche Einweisung der User an den Systemen (einmalig + 1 Nachschulung bei Bedarf) in deren<br />
Funktion und Gebrauch<br />
‐ Ausführliche Einweisung der Systemadministratoren in die technischen Möglichkeiten der Systeme<br />
und Software hinsichtlich Administration, Installation, Konfiguration etc. (einmalig + 1 Nachschulung<br />
bei Bedarf)<br />
‐ Urheberrechtsabgaben<br />
‐ Serviceeinsätze des technischen Kundendienstes (An-/Abfahrt, Arbeitszeiten)<br />
‐ Wartung/Instandhaltung der Systeme<br />
‐ Instandsetzung und Reparaturen<br />
‐ Wartung/Pflege (inkl. Updates) der eingesetzten Software<br />
‐ Verschleiß- /Ersatzteile etc.<br />
‐ Verbrauchsmaterial (z.B. Toner, Resttonerbehälter, etc.), nicht jedoch Strom, Papier, Heftklammern<br />
Für Zubehör (auch nachträglich) zu Hardware und Software gelten ebenfalls die oben angeführten Bedingungen.<br />
Im Full-Service bzw. dem Preis sind auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten enthalten, die zur Erbringung<br />
der geforderten und angebotenen Leistungen erforderlich sind (z.B. Spesen, Übernachtungs- und Fahrtkosten,<br />
etc.); Reisezeiten werden nicht vergütet.<br />
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2009-EU-01<br />
Anforderungen an den Datenschutz/die Datensicherheit:<br />
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Das MPI <strong>Psychiatrie</strong> als Klinik <strong>für</strong> psychiatrische und neurologische Krankheiten verwaltet Patientendaten.<br />
Damit der Schutz dieser Daten gewährleistet ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:<br />
- Während der Vertragslaufzeit:<br />
Bei Reparaturen, zu denen Systeme mit festem Massenspeicher / Festplatten das Gelände des MPIP<br />
verlassen müssen, müssen evtl. vorhandene feste Massenspeicher / Festplatten dem MPIP übergeben<br />
werden. Diese dürfen das Gelände des MPIP nicht verlassen! Hier muss der Anbieter sicherstellen,<br />
dass diese festen Massenspeicher/Festplatten z.B. von ihm ausgebaut und an das MPIP übergeben<br />
werden bzw. bei erneutem Anliefern des reparierten Systems die festen Massenspeicher/Festplatten<br />
wieder eingebaut werden.<br />
Bei Nutzung der Systeme muss gewährleistet sein, dass nach jedem Job dieser unmittelbar nach Erledigung<br />
automatisch gelöscht wird, ohne Initiative eines Users.<br />
- Am Vertragsende:<br />
Alle in den Vertragssystemen verbauten festen Massenspeicher / Festplatten müssen am Vertragsende<br />
vor Rückgabe der Systeme ausgebaut und dem MPIP übergeben werden. Diese dürfen das Gelände<br />
des MPIP nicht verlassen!<br />
- Der AN hat entsprechende Nachweise zu erbringen und beizulegen, die die Datensicherheit der Systeme<br />
als auch des Unternehmens in geeigneter Weise belegen (z.B. Zertifikate oder gleichwertiges<br />
etc.). Ein Remote Zugang von extern in das Netzwerk des MPIP wird nicht gestattet!<br />
EDV-technische Voraussetzungen:<br />
Mengengerüst<br />
Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über die Einteilung in Leistungsklassen, der Mengen an<br />
Systemen, sowie der Volumen.<br />
Leistungsklasse<br />
(LK)<br />
Bezeichnung Ausprägung Volumen Aufteilung Anzahl<br />
D1 Drucksystem sw 1.000 (100%) 127<br />
D2 Drucksystem Hybrid (sw/Farbe) 1.000 (95% - 5 %) 2<br />
M1 Multifunktionales System sw 1.000 (100%) 2<br />
M2 Multifunktionales System sw 5.000 (100%) 19<br />
M3 Multifunktionales System sw 50.000 (100%) 1<br />
M4 Multifunktionales System Hybrid (sw/Farbe) 5000 (95% - 5 %) 14<br />
F1 Fax-System sw 400 (100%) 26<br />
F2 Fax-System sw 600 (100%) 5<br />
Summe Systeme 196<br />
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Eine Abweichung der hochgerechneten Einzelwerte (Volumen x Systemanzahl je Leistungsklasse) vom vereinbarten<br />
Gesamtvolumen monatlich ist möglich und basiert auf bisherigen Erfahrungswerten. Den Anbietern<br />
soll hierdurch ein kalkulatorischer als auch leistungsgerechter Ansatz <strong>für</strong> eine möglichst optimale Systemauswahl<br />
gegeben werden.<br />
Hardware:<br />
Die angebotenen Systeme müssen, genauso wie die zur Nutzung der geforderten bzw. angebotenen Funktionen<br />
erforderliche Software (Treiber sowie sonstige Software) mit den EDV-technischen Voraussetzungen<br />
und Anforderungen des MPI <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong> unter Beibehaltung des geforderten bzw. angebotenen Funktionsumfangs<br />
vollständig kompatibel sein.<br />
Netzwerk<br />
Netzwerktyp: Ethernet<br />
Netzwerkprotokolle: Standard TCP/IP, WINS<br />
Server Funktionen<br />
Printserver: Dezidierter PC (Win2000 aufwärts), wird vom AG gestellt<br />
Betriebssysteme: MS Windows 2000/2003 Active Directory, OS X, Mac OS 9<br />
Client Funktionen<br />
Client Betriebssysteme: MS Windows 98/NT, MS Windows 2000/XP (SP 1-3, 32/64bit),<br />
Vista (32/64bit), Linux, Solaris<br />
Netzwerksysteme<br />
Anschlüsse: 10Base-T/100 MBit (RJ45) keine externen Printservern/Printboxen!<br />
lokal: USB 2.0<br />
Funktion Drucken<br />
Datenströme/Seitenbeschreibung: PCL 4, PCL5e/5c, PCL 6, Original Adobe Postscript Level 3<br />
Druckarten: Direktdruck: Peer-to-Peer (PC>Drucker), Printserver<br />
(PC>Server>Drucker)<br />
Funktion Scannen<br />
Scan Optionen: Scan-to-Mail<br />
Mail-System: Exim 4 Mailsystem (SMTP)<br />
Bidlformate: PDF, JPEG, TIFF<br />
Größe Anhang Email: bis zu 20 MB intern<br />
Sicherheit<br />
Interne Netzwerkstruktur: Standort Verbund (LAN/Router)<br />
Authentifizierung: Am vom Anbieter installierten Printserver (per Karte)<br />
Anwendungen/Programme<br />
Software Microsoft Windows/Office<br />
Spezielle Anwendungen: SAP, Barcode (EAN Code39)<br />
Die Funktionsfähigkeit kann anhand obiger Voraussetzungen seitens des Bieters grob abgeschätzt werden.<br />
Die konkrete Funktionsfähigkeit der angebotenen Systeme der 3 letzten Bieter wird über die Teststellung im<br />
Netzwerk des MPIP geprüft.<br />
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Software:<br />
Im nachfolgenden erhalten Sie eine Übersicht welche (Software)-Lösungen bei welchen Leistungsklassen<br />
derzeit eingesetzt werden.<br />
Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />
Software/Lösung<br />
Administration X X X X X X - -<br />
Authentifizierung - - - X X X - -<br />
Follow-Me-Printing - - - X X X - -<br />
Kostenstellenmanagement - - - X X X - -<br />
Texterkennung - - - - - - - -<br />
Barcodedruck X - X X X X - -<br />
Administration/Verwaltung der Systemumgebung:<br />
Die netzgebundenen Systeme werden zentral verwaltet, ein Zugriff auf das jeweilige System per Web-<br />
Oberfläche ist möglich. Ebenso besteht hierüber die Möglichkeit diese zu konfigurieren. Störmeldungen werden<br />
telefonisch von den Usern oder Administratoren der Systeme ausgelöst. Gleiches gilt bei der Bestellung<br />
von Verbrauchsmaterial (Toner). Zählerstände werden über die Kostenstellenmanagement Software an den<br />
Anbieter gemeldet.<br />
Authentifizierung/zum Follow-Me-Printing/Secure-Printing:<br />
Die Nutzung der Funktionen der multifunktionalen Systeme sind generell gesperrt. Die Authentifizierung und<br />
somit Freischaltung der Systeme erfolgt mit gesonderten Kopierkarten (mit Magnetstreifen) am System. Dies<br />
erfolgt mit Einsatz entsprechender Kartenlesesystemen an den Systemen.<br />
Die da<strong>für</strong> nötigen Karten (800 Stück <strong>für</strong> die User des gesamten MPIP inkl. Reserve) wurden vom Anbieter<br />
mitgeliefert. Der Benutzer begibt sich nach Absenden eines Druckauftrages vom PC zu einem im Netzwerk<br />
eingebundenen beliebigen System. Der gesendete Druckauftrag wird festgehalten, der User authentifiziert<br />
sich mit seiner Karte am jeweiligen System. Nach der Identifikation des Users gibt das System den Druckauftrag<br />
frei und startet den Druckprozess. Sind mehrere Druckaufträge des gleichen Users in der Warteschlange,<br />
können alle Druckaufträge des User ausgedruckt werden.<br />
Kostenstellenmanagement:<br />
Es ist eine Software zur Erfassung der Druck- und Kopierkosten installiert, die die anfallenden Kosten pro<br />
Druck- und Kopierauftrag erfasst und verursachungsgerecht den Kostenstellen zuordnet. Bestimmte Attribute<br />
zu Abrechungszwecken werden in einer zentralen Datenbank abgelegt. Eine detaillierte Übersicht über die<br />
aufgewendeten Leistungen in Bezug auf die Kostenstelle soll auf diesem System erstellt werden. Diese Übersicht<br />
kann als Bericht ausgedruckt und als pdf oder Excel Tabelle abgespeichert werden. Die Berichte sind<br />
anpassbar. Die Zuordnung zwischen einem Benutzer und seiner Karte ist möglich, diese dient zur Authentifizierung<br />
an den Systemen.<br />
Barcodedruck:<br />
Im MPIP wird auf Dokumente der Barcode EAN 39 aufgedruckt, dies erfolgt derzeit mittels entsprechender<br />
Hardwaremodule, die in den Systemen verbaut sind.<br />
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Im nachfolgenden erhalten Sie eine Übersicht welche (Software)-Lösungen bei welchen Leistungsklassen<br />
zukünftig eingesetzt werden.<br />
Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />
Software/Lösung<br />
Administration X X X X X X - -<br />
Authentifizierung/<br />
Follow-Me-Printing<br />
Secure-Printing<br />
- - - X X X - -<br />
Kostenstellenmanagement - - - X X X - -<br />
Texterkennung - - - - - X - -<br />
Barcodedruck X - X X X X - -<br />
Die genauen Anforderungen an die zukünftigen (Software) Lösungen im nachfolgenden Leistungsverzeichnis.<br />
Ich/wir haben die Rahmenbedingungen zur Kenntnis genommen und haben diese bei der Angebotserstellung<br />
beachtet.<br />
(Ort, Datum) (Stempel, Unterschrift<br />
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Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
IV Leistungsverzeichnis<br />
Das Leistungsverzeichnis gliedert zur besseren Übersichtlichkeit in folgende Bereiche:<br />
Leistungsbereich Grundlegende Anforderungen<br />
Allgemeine Anforderungen<br />
Dienstleistung + Service<br />
Umweltfreundlichkeit + Benutzerfreundlichkeit<br />
Leistungsbereich Hardware<br />
Nach Leistungsklassen eingeteilt (D1, D2, M1, M2, M3, M4, F1, F2)<br />
Leistungsbereich Software<br />
Administration/Systemverwaltung<br />
Authentifizierung/Follow-Me-Printing/Secure-Printing Umgebung<br />
Kostenstellenmanagementsoftware<br />
Texterkennung OCR<br />
Barcode<br />
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Legende:<br />
[ A ] = Ausschlusskriterium<br />
Ausschlusskriterien werden nicht gewichtet und bei späteren Bewertungen nicht mit Bewertungspunkten<br />
versehen. Angebote die ein Ausschlusskriterium nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.<br />
[ B ] = Bewertungskriterium<br />
Die unter „B“ gekennzeichneten Kriterien unterliegen einer Bewertung. Der Bewertungssystematik<br />
ist in Anlage 3 hinterlegt.<br />
[ I ] = Informationskriterium<br />
Die unter „I“ gekennzeichneten Kriterien dienen lediglich zur zusätzlichen Information <strong>für</strong><br />
den Auftraggeber.<br />
Das Leistungsverzeichnis / die Fragebögen sind einheitlich und übersichtlich aufgebaut. Füllen Sie diese unbedingt<br />
vollständig aus. Nicht ausgefüllte Kästchen werden als Nichterfüllung des Kriteriums gewertet und<br />
führen zum Ausschluss. Geben Sie bei den Bewertungskriterien „B“ in den da<strong>für</strong> vorgesehenen leeren Feldern<br />
die jeweiligen tatsächlichen Werte („Tatsächliche Werte“) an bzw. kreuzen Sie die zutreffende Aussage<br />
(Ja, Nein) an. Sollten die gemachten Angaben nicht nachprüfbar bzw. nicht wahrheitsgemäß eingetragen sein<br />
führt dies ebenfalls zum Ausschluss aus dem Verfahren.<br />
Hinweis(e):<br />
Die Punktezahlen in den dunkelgrau markierten Feldern des Leistungsverzeichnisses geben die Gewichtung<br />
der Kriterienhauptgruppe (KHG) in der Übersicht der Zuschlagskriterien an.<br />
Die Punktezahlen in den hellgrau markierten Feldern des Leistungsverzeichnisses geben die Gewichtung<br />
der jeweiligen Kriteriengruppe (KG) innerhalb der Kriterienhauptgruppe bzw. der Kriterien (K) innerhalb<br />
der Kriteriengruppe an. Die jeweilige konkreten Gewichtungspunkte eines Kriteriums ergeben sich<br />
aus der Gesamtpunktezahl innerhalb der jeweiligen Kriteriengruppe geteilt durch die Anzahl der B-Kriterien.<br />
Hierzu finden Sie die Übersicht in der Bewertungsmatrix - Anlage 3. In dieser sind nur die Bewertungskriterien<br />
aufgeführt.<br />
Sofern Ausschlusskriterien aufgeführt sind, entfällt die Angabe der Gewichtung. Ausschlusskriterien werden<br />
in dieser Übersicht nicht aufgeführt, da diese nicht bewertungsrelevant sind. Die Nichterfüllung von Ausschlusskriterien<br />
führt zum Ausschluss aus dem Verfahren!<br />
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2009-EU-01<br />
23 Leistungsbereich Grundlegende Anforderungen<br />
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Dieser Leistungsbereich listet die Anforderungen auf, die grundsätzlich erfüllt sein müssen also auch <strong>für</strong> den<br />
Leistungsbereich Hardware und Leistungsbereich Software Gültigkeit haben.<br />
1 Allgemeine Anforderungen 50,00<br />
1.1 Investitionsschutz 40,00<br />
1.1.1 Die angebotenen Systeme stammen alle von einem Hersteller?<br />
(Bei Nein: Bitte erläutern Sie auf einer Anlage, in welchem Umfang die Systeme<br />
von mehreren Herstellern stammen.)<br />
(Weitere Angaben siehe Anlage des Bieters: )<br />
1.1.2 Der Anbieter ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2005 ?<br />
(Weitere Angaben siehe Anlage des Bieters: )<br />
1.1.3 Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sind die angebotenen Systeme/Software nicht<br />
abgekündigt.<br />
1.1.4 Bei den angebotenen Systemen handelt es sich um fabrikneue Systeme (keine<br />
Recycling-Systeme).bzw. aktuelle Software.<br />
1.1.5 Ist die Ersatzteilversorgung der angebotenen Systeme <strong>für</strong> die nächsten 5 Jahre<br />
gesichert?<br />
1.1.6 Die zu liefernden Systeme entsprechen den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe<br />
gültigen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.<br />
(EN, DIN, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften, sicherheitstechnische<br />
und arbeitsmedizinische Regeln etc.)<br />
[ B ]<br />
[ B ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
1.2 Allgemeine Produktanforderungen 10,00<br />
1.2.1 Die angebotenen Systeme müssen netzwerkfähig sein, dies muss über einen<br />
Netzwerkanschluss realisiert sein (Vom MPIP wird bauseitig nur ein Anschluss je<br />
System bereitgestellt).<br />
1.2.2 Für die Netzwerkanbindung der angebotenen Systeme sowie <strong>für</strong> die Nutzung der<br />
geforderten bzw. angebotenen Funktionen wird keine zusätzliche Hard- und Software<br />
(z.B. externe Printserver) benötigt.<br />
1.2.3 Im Lieferumfang der angebotenen Systeme ist eine Administrationssoftware enthalten,<br />
mit der die Installation, Konfiguration, Überwachung und Verwaltung<br />
(inkl. Statusabfrage) der im Netz befindlichen Systeme durch einen Systemadministrator<br />
möglich ist. (Anforderungen siehe Punkt Software)<br />
1.2.4 Die Systeme der Leistungsklasse M (multifunktionale Systeme) sind mit einer<br />
Scanfunktion ausgestattet.<br />
Bitte erläutern Sie in einer Anlage, ob zur Nutzung der Scanfunktion im geforderten<br />
Umfang eine gesonderte Scansoftware installiert werden muss oder nicht.<br />
(Im letzteren Fall erläutern Sie bitte ob alle Systeme der Leistungsklasse M im geforderten<br />
Umfang über eine Scansoftware angesteuert werden können.<br />
(Weitere Angaben siehe Anlage des Bieters: )<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
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2 Dienstleistung + Service 110,00<br />
2.1 Lieferung und Herstellung der Einsatzbereitschaft (erstmalig) 50,00<br />
2.1.1 Besteht die Möglichkeit der Herstellung der ersten Einsatzbereitschaft der Neusysteme<br />
durch eine Vorab-Installation/Konfiguration vor Auslieferung an den Auftraggeber<br />
(„Plug-and-Play“) nach vorheriger Übermittlung der nötigen Daten<br />
durch den Auftraggeber?<br />
2.1.2 Erfolgt die Anlieferung und der Aufbau der Neusysteme beim Auftraggeber frei<br />
Verwendungsstelle (nach Systemübersicht bzw. Absprache mit AG)?<br />
2.1.3 Erfolgt ein <strong>für</strong> den AG kostenfreier Abbau und Abtransport der Vertragssysteme<br />
nach Vertragsablauf ?<br />
2.1.4 Erfolgt eine Unterstützung das EDV-Personals vor Ort beim AG bei der Installation<br />
und Konfiguration der Neusysteme und der Software?<br />
2.1.5 Erfolgt eine Einweisung des Personals vor Ort beim AG nach Aufstellung der<br />
Systeme beim MPIP in deren Funktion und Gebrauch?<br />
2.1.6 Erfolgt eine Einweisung des EDV Personals vor Ort beim AG nach Aufstellung<br />
der Systeme und Installation der Software beim MPIP in deren Funktion und<br />
Gebrauch (Administratorschulung)?<br />
2.1.7 Erläutern Sie im Rahmen einer Anlage Ihre Planungen/Überlegungen <strong>für</strong> die initative<br />
Lieferung und Herstellung der Einsatzbereitschaft der neuen Systemlandschaft<br />
(Rollout - Konzept <strong>für</strong> Systeme, Einweisung Anwender, Unterstützung bei Installationen<br />
etc.).<br />
(Weitere Angaben siehe Anlage des Bieters: )<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
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2.2 Service- und Supportleistungen, Wartungen etc. (laufend) 60,00<br />
2.2.1 Reaktionszeit (Beginn vor Ort Service)<br />
in Arbeitsstunden innerhalb der Servicezeiten?<br />
2.2.2 Servicezeiten des AG<br />
(innerhalb dieser Zeiten können Störungsbehebungen<br />
beim AG erfolgen,<br />
darüber hinaus nach Absprache mit<br />
dem AG)<br />
2.2.3 Callzeit<br />
(Möglichkeit Service Calls beim AG<br />
abzusetzen)<br />
2.2.4 Call - Wege des AN<br />
(Wege um Störungsmeldungen beim<br />
AN absetzen zu können. Hier müssen<br />
mindestens zwei alternative Call – Kanäle<br />
als Kombination telefonisch/elektronisch<br />
bestehen!)<br />
Die Call – Annahme seitens des AN<br />
muss in deutscher Sprache erfolgen!<br />
<strong>Max</strong>imalwert 8 Stunden<br />
Tatsächlicher Wert<br />
Mo.- Do. 8:00 – <strong>16</strong>:00 h<br />
Fr. 8:00 – 14:00 h<br />
365 Tage / 00:00 – 24:00 h<br />
Servicecall über Telefon (Ortstarif)<br />
Servicecall über Fax (Ortstarif)<br />
Servicecall über Email<br />
Servicecall über Internet<br />
2.2.5 Gibt es ein telefonisches Help-Desk, das bei Problemen die User bei einer Vorab<br />
Klärung bzw. Lösung unterstützt?<br />
2.2.6 Kann über die entsprechenden Call – Wege auch Verbrauchsmaterial und dessen<br />
Entsorgung beauftragt werden?<br />
2.2.7 Existiert die Möglichkeit der durch den AN eigenverantwortlichen Verwaltung/Bestandsführung<br />
eines Kundenlagers <strong>für</strong> Ersatzteile beim Auftraggeber <strong>für</strong><br />
schnelle Serviceeinsätze (Platz wird vom AG zur Verfügung gestellt)<br />
2.2.8 Erläutern Sie im Rahmen einer Anlage Ihr Servicekonzept <strong>für</strong> den laufenden Betrieb<br />
der Systemlandschaft.<br />
(Weitere Angaben siehe Anlage des Bieters: )<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ B ]<br />
[ A ]<br />
[ B ]<br />
[ B ]<br />
[ B ]<br />
[ B ]<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
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3 Umweltfreundlichkeit + Benutzerfreundlichkeit 60,00<br />
3.1 Umweltfreundlichkeit 52,00<br />
3.1.1 Arbeitet das Unternehmen nach umwelt- und ressourcen schonenden Gesichtspunkten?<br />
(z.B. nach Kriterien/Merkmalen der DIN ISO 14001 oder erfüllt es entsprechende<br />
gleichwertige Kriterien?)<br />
3.1.2 Erfolgt eine Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung/Verwertung der<br />
Verbrauchsmaterialien durch den Auftragnehmer?<br />
(z.B. geregelt in entsprechender Zertifizierung oder gleichwertiger Darstellung)<br />
3.1.3 Stellt der AN kostenfreie Sammelbehältnisse in entsprechenden Größen beim Auftraggeber<br />
vor Ort <strong>für</strong> die Rücknahme von intern beim AG gesammelten Verbrauchsmaterialien<br />
(leere Tonerkartuschen) bereit?<br />
3.1.4 Erfolgt eine Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung/Verwertung der Verpackungsmaterialien<br />
(bei Anlieferung der Neusysteme) durch den Auftragnehmer??<br />
3.1.5 Erfüllen die angebotenen Systeme die Kriterien/Merkmale des „Blauen Engels“ oder<br />
gleichwertige? (Bei gleichwertigen Kriterien bitte Erläuterung/Nachweis in gesonderter<br />
Anlage)<br />
3.1.6 Erfüllen die angebotenen Systeme die Kriterien/Merkmale des „CE Siegels “ oder<br />
gleichwertige? (Bei gleichwertigen Kriterien bitte Erläuterung/Nachweis in gesonderter<br />
Anlage)<br />
3.1.7 Erfüllen die angebotenen Systeme die Kriterien/Merkmale des „TÜV/GS Siegels “<br />
oder gleichwertige? (Bei gleichwertigen Kriterien bitte Erläuterung/Nachweis in gesonderter<br />
Anlage)<br />
3.1.8 Die Funktionsfähigkeit der Systeme wird auch bei ausschließlicher Verwendung von<br />
Recyclingpapier nach DIN EN 12281 (früher DIN 19309) gewährleistet.<br />
3.1.9 Der Energieverbrauch der gesamten Systemlandschaft unterliegt einer Bewertung.<br />
Diese Bewertung erfolgt auf Basis des sog. „TEC Wertes“ (Typical Electricity Consumption)<br />
ermittelt nach Energy Star 2007. Dieser Wert wird bei den einzelnen Leistungsklassen<br />
abgefragt und geht im Rahmen einer Energiematrix mit Rangfolgebildung<br />
(Anlage 1) in die Bewertung mit ein.<br />
Hinweis:<br />
Mit der TEC Methode wird das Ziel verfolgt, die Energieeffizienz der Systemlandschaft<br />
(Multifunktionale Systeme, Drucker, Faxe) vergleichbar zu machen. Das<br />
Schlüsselkriterium des TEC Ansatzes ist der typische wöchentliche Energieverbrauch<br />
in Kilowattstunden (kWh/Woche). Informationen zum Testverfahren sind unter<br />
www.energystar.gov/products, „ENERGY STAR Qualified Imaging Equipment Typical<br />
Electrcity Consumption Test Procedure“ abrufbar.<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ B ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.2 Benutzerfreundlichkeit 10,00<br />
3.2.1 Weisen die Systeme Displays auf, anhand derer dem Anwender Informationen bereitgestellt<br />
werden?<br />
3.2.2 Displayinformationen und Tastaturhinweise sind in deutscher Sprache bzw. mit eindeutigen<br />
Symbolen abgefasst (wahlweise in englischer Sprache)?<br />
[ B ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 24 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.2.3 Wird dem Benutzer am Display der Systeme textlich (D1, D2, M1, F1, F3) oder graphisch<br />
(M2, M3, M4) angezeigt, dass eine Störung vorliegt?<br />
3.2.4 Kann der Benutzer einen Papierstau eigenständig ohne Technikerhilfe auf dem gesamten<br />
Papierweg beseitigen?<br />
3.2.5 Sind Kontaktinformationen an den Systemen hinterlegt, die dem Benutzer im Servicefall<br />
die Kontaktaufnahme zum Anbieter ermöglichen?<br />
3.2.6 Kann ein Auftrag nach Beseitigung der Störung (z.B. Papierstau, Toner leer, Papiervorrat<br />
aufgefüllt etc.) nahtlos wieder fortgesetzt werden?<br />
3.2.7 Die Bedienungsanleitungen sind in deutscher Sprache <strong>für</strong> die jeweiligen Systeme zur<br />
Verfügung zu stellen. Diese muss <strong>für</strong> die Grundfunktionen als Druckversion den Systemen<br />
beiliegen. Darüber hinaus sind die Anleitungen in Ihrem kompletten Umfang<br />
elektronisch verfügbar zu machen (CD-ROM, Download Homepage des Anbieters)<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
[ B ]<br />
[ A ]<br />
[ B ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 25 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
24 Leistungsbereich Hardware<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Zur besseren Übersicht und im Rahmen einer Standardisierung und Optimierung wurden die notwendigen<br />
Hardware Systeme in verschiedene Leistungsklassen eingeteilt.<br />
Leistungsklasse (LK) Bezeichnung Ausprägung Anzahl<br />
D1 Drucksystem sw 127<br />
D2 Drucksystem colour 2<br />
M1 Multifunktionales System sw 2<br />
M2 Multifunktionales System sw 19<br />
M3 Multifunktionales System sw 1<br />
M4 Multifunktionales System colour 14<br />
F1 Fax-System sw 26<br />
F2 Fax-System sw 5<br />
Summe Systeme 196<br />
Seite 26 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Leistungsklasse (LK) Bezeichnung Ausprägung Anzahl<br />
D1 Drucker sw 127<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Diese Systeme dienen als Arbeitsplatz bzw. Arbeitsgruppendrucker in Einzelbüros bzw. kleinen Abteilungen.<br />
Geben Sie die genaue Modellbezeichnung des angebotenen Systems an und legen Sie <strong>für</strong> das angebotene<br />
Modell Prospektmaterial, Datenblätter etc. sowie die geforderten Nachweise (CE, TÜV/GS, Blauer Engel<br />
oder gleichwertige, die Kriterien/Merkmale erfüllende und aussagekräftige Nachweise) im Anhang bei.<br />
Nachfolgend ist vermerkt in welcher gesamten Anzahl die entsprechende Funktion bzw. Zubehör je Leistungsklasse<br />
benötigt wird.<br />
Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />
Funktionen<br />
Zubehör<br />
Kopieren<br />
Drucken 127<br />
Scannen<br />
Faxen<br />
Unterschrank<br />
Zus. Papierkassette(n) 127<br />
Großraummagazin<br />
Zus. Ablage <strong>für</strong> Faxe<br />
Versatzablage intern<br />
Finisher (Heften/Lochen)<br />
Originaleinzug<br />
Duplex 127<br />
Manuelle Zuführung 127<br />
Barcode 127<br />
PostScript3 127<br />
Seite 27 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Modellbezeichnung:<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Drucker D1 28,00<br />
3.3 Druckfunktion 8,00<br />
3.3.1 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten pro Minute Mindestwert 30 [ A ]<br />
3.3.2 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten pro Minute Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.3.3 Druckgeschwindigkeit erste Seite sw in Sekunden<br />
3.3.4 Druckgeschwindigkeit erste Seite sw in Sekunden<br />
<strong>Max</strong>imalwert 7,0 [ A ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.3.5 Druckerspeicher (RAM) in MB Mindestwert 256 [ A ]<br />
3.3.6 Druckerspeicher (RAM) in MB Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.3.7 Welcher maximale RAM Ausbau in MB ist möglich? [ B ]<br />
3.3.8 Geben Sie bitte das durchschnittliche monatliche Druckvolumen an (in<br />
Seiten DIN A4)<br />
3.3.9 Weist das angebotene System ein Display (mind. Ein-Zeilen-Display) auf? [ A ]<br />
3.3.10 Ist ein deutschsprachiger, signierter PCL Treiber (mindestens PCL 5/6) <strong>für</strong> Microsoft<br />
Windows vorhanden?<br />
3.3.11 Ist ein deutschsprachiger, signierter PostScript Treiber (mindestens PS 3 Original Adobe)<br />
<strong>für</strong> Microsoft Windows vorhanden?<br />
3.3.12 Ist eine Postscript Printer Description (PPD) vorhanden? [ A ]<br />
3.3.13 Werden während der Vertragslaufzeit <strong>für</strong> das angebotene System kostenfreie Treiber <strong>für</strong><br />
Microsoft Windows zur Verfügung gestellt? (Bevorzugt: Download auf Anbieter Homepage)<br />
[ I ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.4 Anschlussmöglichkeiten und Netzwerkanbindung 8,00<br />
3.4.1 Ethernet (RJ45 Schnittstelle), Mindestwert: 100 Mbit/s vorhanden? [ A ]<br />
3.4.2 USB 2.0 Anschluss vorhanden? [ A ]<br />
3.4.3 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels LPR Port möglich? [ A ]<br />
3.4.4 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels Standard TCP/IP Port möglich? [ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 28 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.4.5 Drucken über IPP (Internet Printing Protocol) möglich? [ B ]<br />
3.4.6 Drucken über SMB Protokoll möglich? [ B ]<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.4.7 Überwachung des Systems über SNMP Protokoll möglich? [ B ]<br />
Ja Nein<br />
3.4.8 Ist eine Zugrifferlaubnis bzw. -verweigerung auf das System per IP-Adressbereich definierbar<br />
(IP-Filterung)?<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
3.5 Papiermanagement, Zufuhr und Ausgabemöglichkeiten 6,00<br />
3.5.1 Sind die folgenden Mindestanforderungen an die Zufuhrmöglichkeiten erfüllt:<br />
ein Kassette <strong>für</strong> Papierformat A4 mit Mindestkapazität von 500 Blatt (80 g/m²)<br />
ein Kassette <strong>für</strong> Papierformat A4 mit Mindestkapazität von 500 Blatt (80 g/m²)<br />
eine zusätzliche manuelle Zufuhr mit Mindestkapazität von 100 Blatt <strong>für</strong> die Verwendung<br />
von Sondermaterial (z.B. Etiketten, Folien ...) in den Formaten DIN A5 +<br />
A4<br />
3.5.2 Duplex-Druck möglich (Bedrucken von Vorder- und Rückseite eines Blattes) ? [ A ]<br />
3.5.3 Materialformate DIN A5+ DIN A4 bei einseitigem/doppelseitigem Druck verarbeitbar? [ A ]<br />
3.5.4 Verschiedene Papiermedien aus verschiedenen Kassetten innerhalb eines Druckauftrages<br />
kombinierbar?<br />
3.5.5 Größtes verarbeitbares Materialgewicht in g/m²<br />
3.5.6 Kleinstes verarbeitbares Materialgewicht in g/m²<br />
3.5.7 <strong>Max</strong>. Papierausgabekapazität Standard in Blatt<br />
(Papierablage)?<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ B ]<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.6 Energie Management und Umweltschutz 6,00<br />
3.6.1 In den Gehäusen werden keine halogenierten Flammschutzmittel eingesetzt?? [ A ]<br />
3.6.2 Ist ein automatisches Abschalten des Systems konfigurierbar? [ A ]<br />
3.6.3 Standby bzw. Ruhe - Modus vorhanden? [ A ]<br />
3.6.4 Aufwärmzeit (aus Standby / Ruhe - Modus)<br />
in Sekunden<br />
3.6.5 Geräuschemissionen in dB (A) im Druckbetrieb<br />
(Schallleistungspegel)<br />
3.6.6 Geräuschemissionen in dB (A) im Standby<br />
(Schallleistungspegel)<br />
[ B ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 29 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.6.7 Stromverbrauch TEC Wert (kWh)?<br />
(Die Bewertung erfolgt gesammelt in der<br />
Energiematrix)<br />
3.7 Optionen + Maße<br />
3.7.1 Zusätzliche Papierkassetten<br />
(Anzahl + Blattkapazität je Kassette)<br />
3.7.2 Zusätzlicher Speicher in MB<br />
(Anzahl + Speichergröße)<br />
Tatsächlicher Wert<br />
Anzahl<br />
Anzahl<br />
Kapazität<br />
Speichergröße<br />
3.7.3 Abmessungen (HxBxT) in cm. [ I ]<br />
3.7.4 Gewicht in kg [ I ]<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
[ I ]<br />
[ I ]<br />
Seite 30 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Leistungsklasse (LK) Bezeichnung Ausprägung Anzahl<br />
D2 Drucker Hybrid (sw/Farbe) 2<br />
Diese Systeme dienen als Arbeitsplatzdrucker colour in Einzelbüros.<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Geben Sie die genaue Modellbezeichnung des angebotenen Systems an und legen Sie <strong>für</strong> das angebotene<br />
Modell Prospektmaterial, Datenblätter etc. sowie die geforderten Nachweise (CE, TÜV/GS, Blauer Engel<br />
oder gleichwertige, die Kriterien/Merkmale erfüllende und aussagekräftige Nachweise) im Anhang bei.<br />
Nachfolgend ist vermerkt in welcher gesamten Anzahl die entsprechende Funktion bzw. Zubehör je Leistungsklasse<br />
benötigt wird.<br />
Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />
Funktionen<br />
Zubehör<br />
Kopieren<br />
Drucken 2<br />
Scannen<br />
Faxen<br />
Unterschrank<br />
Zus. Papierkassette(n)<br />
Großraummagazin<br />
Zus. Ablage <strong>für</strong> Faxe<br />
Versatzablage intern<br />
Finisher (Heften/Lochen)<br />
Originaleinzug<br />
Duplex 2<br />
Manuelle Zuführung 2<br />
Barcode<br />
PostScript3 2<br />
Seite 31 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Modellbezeichnung:<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Drucker D2 32,00<br />
3.8 Druckfunktion 12,00<br />
3.8.1 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten pro Minute<br />
3.8.2 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten pro Minute<br />
3.8.3 Druckgeschwindigkeit erste Seite in Sekunden<br />
3.8.4 Druckgeschwindigkeit erste Seite in Sekunden<br />
Mindestwert sw<br />
Mindestwert colour<br />
Tatsächlicher Wert sw<br />
Tatsächlicher Wert<br />
colour<br />
<strong>Max</strong>imalwert sw<br />
Mindestwert colour<br />
Tatsächlicher Wert sw<br />
Tatsächlicher Wert<br />
colour<br />
3.8.5 Druckerspeicher (RAM) in MB Mindestwert 128 [ A ]<br />
3.8.6 Druckerspeicher (RAM) in MB Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.8.7 Welcher maximale RAM Ausbau in MB ist möglich? [ B ]<br />
3.8.8 Geben Sie bitte das durchschnittliche monatliche Druckvolumen an (in<br />
Seiten DIN A4)<br />
3.8.9 Weist das angebotene System ein Display (mind. Ein-Zeilen-Display) auf? [ A ]<br />
3.8.10 Ist ein deutschsprachiger, signierter PCL Treiber (mindestens PCL 5/6) <strong>für</strong> Microsoft<br />
Windows vorhanden?<br />
3.8.11 Ist ein deutschsprachiger, signierter PostScript Treiber (mindestens PS 3 Original<br />
Adobe) <strong>für</strong> Microsoft Windows vorhanden?<br />
3.8.12 Ist eine Postscript Printer Description (PPD) vorhanden? [ A ]<br />
3.8.13 Werden während der Vertragslaufzeit <strong>für</strong> das angebotene System kostenfreie Treiber<br />
<strong>für</strong> Microsoft Windows zur Verfügung gestellt? (Bevorzugt: Download auf Anbieter<br />
Homepage)<br />
25<br />
25<br />
14<br />
14<br />
[ A ]<br />
[ B ]<br />
[ B ]<br />
[ A ]<br />
[ B ]<br />
[ B ]<br />
[ I ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.9 Anschlussmöglichkeiten und Netzwerkanbindung 8,00<br />
3.9.1 Ethernet (RJ45 Schnittstelle), Mindestwert: 100 Mbit/s vorhanden? [ A ]<br />
3.9.2 USB 2.0 Anschluss vorhanden? [ A ]<br />
Ja Nein<br />
Seite 32 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.9.3 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels LPR Port möglich? [ A ]<br />
3.9.4 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels Standard TCP/IP Port möglich? [ A ]<br />
3.9.5 Drucken über IPP (Internet Printing Protocol) möglich? [ B ]<br />
3.9.6 Drucken über SMB Protokoll möglich? [ B ]<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.9.7 Überwachung des Systems über SNMP Protokoll möglich? [ B ]<br />
Ja Nein<br />
3.9.8 Ist eine Zugrifferlaubnis bzw. -verweigerung auf das System per IP-Adressbereich<br />
definierbar (IP-Filterung)?<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
3.10 Papiermanagement, Zufuhr und Ausgabemöglichkeiten 6,00<br />
3.10.1 Sind die folgenden Mindestanforderungen an die Zufuhrmöglichkeiten erfüllt:<br />
ein Kassette <strong>für</strong> Papierformat A4 mit Mindestkapazität von 500 Blatt (80 g/m²)<br />
eine zusätzliche manuelle Zufuhr mit Mindestkapazität von 100 Blatt <strong>für</strong> die<br />
Verwendung von Sondermaterial (z.B. Etiketten, Folien ...) in den Formaten DIN<br />
A5 + A4<br />
3.10.2 Duplexdruck möglich (Bedrucken von Vorder- und Rückseite eines Blattes) ? [ A ]<br />
3.10.3 Materialformate DIN A5+ DIN A4 bei einseitigem/doppelseitigem Druck verarbeitbar?<br />
3.10.4 Verschiedene Papiermedien aus verschiedenen Kassetten innerhalb eines Druckauftrages<br />
kombinierbar ?<br />
3.10.5 Größtes verarbeitbares Materialgewicht in g/m² ? [ B ]<br />
3.10.6 Kleinstes verarbeitbares Materialgewicht in g/m² ? [ B ]<br />
3.10.7 <strong>Max</strong>. Papierausgabekapazität Standard in Blatt<br />
(Papierablage)?<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.11 Energie Management und Umweltschutz 6,00<br />
3.11.1 In den Gehäusen werden keine halogenierten Flammschutzmittel eingesetzt?? [ A ]<br />
3.11.2 Ist ein automatisches Abschalten des Systems konfigurierbar? [ A ]<br />
3.11.3 Standby bzw. Ruhe - Modus vorhanden? [ A ]<br />
3.11.4 Aufwärmzeit (aus Standby / Ruhe - Modus)<br />
in Sekunden<br />
[ B ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 33 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.11.5 Geräuschemissionen in dB (A) im Druckbetrieb<br />
(Schallleistungspegel)<br />
3.11.6 Geräuschemissionen in dB (A) im Standby<br />
(Schallleistungspegel)<br />
3.11.7 Stromverbrauch TEC Wert (kWh)?<br />
(Die Bewertung erfolgt gesammelt in der<br />
Energiematrix)<br />
3.12 Optionales Zubehör<br />
3.12.1 Zusätzliche Papierkassetten<br />
(Anzahl + Blattkapazität je Kassette)<br />
3.12.2 Zusätzlicher Speicher in MB<br />
(Anzahl + Speichergröße)<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Tatsächlicher Wert<br />
Anzahl<br />
Anzahl<br />
Kapazität<br />
Speichergröße<br />
3.12.3 Abmessungen (HxBxT) in cm. [ I ]<br />
3.12.4 Gewicht in kg [ I ]<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
[ I ]<br />
[ I ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 34 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Leistungsklasse (LK) Bezeichnung Ausprägung Anzahl<br />
M1 Multifunktionales System sw 2<br />
Diese markierten Systeme dienen als Arbeitsgruppensysteme in kleinen Abteilungen.<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Geben Sie die genaue Modellbezeichnung des angebotenen Systems an und legen Sie <strong>für</strong> das angebotene<br />
Modell Prospektmaterial, Datenblätter etc. sowie die geforderten Nachweise (CE, TÜV/GS, Blauer Engel<br />
oder gleichwertige, die Kriterien/Merkmale erfüllende und aussagekräftige Nachweise) im Anhang bei.<br />
Nachfolgend ist vermerkt in welcher gesamten Anzahl die entsprechende Funktion bzw. Zubehör je Leistungsklasse<br />
benötigt wird.<br />
Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />
Funktionen<br />
Zubehör<br />
Kopieren 2<br />
Drucken 2<br />
Scannen 2<br />
Faxen 2<br />
Unterschrank 2<br />
Zus. Papierkassette(n) 2<br />
Großraummagazin<br />
Zus. Ablage <strong>für</strong> Faxe<br />
Versatzablage intern<br />
Finisher (Heften/Lochen)<br />
Originaleinzug 2<br />
Duplex 2<br />
Manuelle Zuführung 2<br />
Barcode 2<br />
PostScript3 2<br />
Seite 35 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Modellbezeichnung:<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Multifunktionales System M1 66,00<br />
3.13 Kopierfunktion <strong>16</strong>,00<br />
3.13.1 Kopiergeschwindigkeit in Seiten pro Minute Mindestwert 15 [ A ]<br />
3.13.2 Kopiergeschwindigkeit in Seiten pro Minute Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.13.3 Kopiergeschwindigkeit erste Seite in Sekunden <strong>Max</strong>imalwert 14 [ A ]<br />
3.13.4 Kopiergeschwindigkeit erste Seite in Sekunden Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.13.5 Automatischer Vorlageneinzug <strong>für</strong> Formate DIN A5, A4 vorhanden? [ A ]<br />
3.13.6 Kapazität des automatischen Vorlageneinzugs<br />
in Blättern (DIN A4 bei 80 g/m²)<br />
3.13.7 Kapazität des automatischen Vorlageneinzugs<br />
in Blättern (DIN A4 bei 80 g/m²)<br />
3.13.8 Welches maximale Materialgewicht in g/m² kann über den automatischen<br />
Vorlageneinzug verarbeitet werden?<br />
Mindestwert 50 [ A ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.13.9 Kopieren vom Vorlagenglas im Format DIN A5, A4, A3 möglich? [ A ]<br />
3.13.10 Kopier-Auflösung in dpi [ B ]<br />
3.13.11 Graustufen [ B ]<br />
3.13.12 Kann die Anzahl der Kopien am System frei bestimmt werden? (Kopienvorwahl) [ A ]<br />
3.13.13 Kopienvorwahl (Anzahl max. wählbarer Kopien) [ B ]<br />
3.13.14 Kopiermodus Einseitig – Einseitig [ A ]<br />
3.13.15 Kopiermodus Einseitig – Doppelseitig [ A ]<br />
3.13.<strong>16</strong> Kopiermodus Doppelseitig – Doppelseitig [ A ]<br />
3.13.17 Kopiermodus Doppelseitig – Einseitig [ A ]<br />
3.13.18 Können mehrere Originalseiten auf eine Kopienseite kopiert werden? [ A ]<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 36 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.13.19 Ist eine Vergrößerung/Verkleinerung beim Kopieren in festen Faktoren möglich? [ A ]<br />
3.13.20 Kleinster Zoom Wert / Größter Zoom Wert in %? [ B ]<br />
3.13.21 Kann ein Kopiervorgang nach dem Start abgebrochen werden? [ A ]<br />
3.13.22 Kann ein Kopierauftrag während des Kopiervorgangs kurzeitig unterbrochen (und<br />
anschließend wieder fortgesetzt) werden?<br />
3.13.23 Kann die Helligkeit der Kopien verändert werden? [ A ]<br />
3.13.24 Wählt das Gerät an Hand der Kopiervorlage das passende Ausgabeformat aus (automatische<br />
Formatwahl)?<br />
3.13.25 Ist ein Display (Zeilen-Display) zur Überwachung und Bedienung am Gerät vorhanden?<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.14 Druckfunktion 10,00<br />
3.14.1 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten pro Minute Mindestwert 15 [ A ]<br />
3.14.2 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten pro Minute Tatsächlicher<br />
Wert<br />
3.14.3 Duplex-Druck möglich (Bedrucken von Vorder- und Rückseite eines Blattes) ? [ A ]<br />
3.14.4 Simplex- und Duplexdruck innerhalb eines Druckauftrags kombinierbar? [ A ]<br />
3.14.5 Materialformate A5, A4 in Simplex- und Duplexdruck verarbeitbar? [ A ]<br />
3.14.6 Verschiedene Papiermedien aus verschiedenen Kassetten innerhalb eines Druckauftrages<br />
kombinierbar?<br />
3.14.7 Physikalische Auflösung in dpi Mindestwert 600 * 600 [ A ]<br />
3.14.8 Druck-Auflösung in dpi Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.14.9 Druckerspeicher (RAM) in MB Mindestwert 512 [ A ]<br />
3.14.10 Druckerspeicher (RAM) in MB Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.14.11 Festplattengröße in GB Mindestwert 80 [ A ]<br />
[ B ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 37 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.14.12 Festplattengröße in GB Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.14.13 Geben Sie bitte das durchschnittliche monatliche Kopier-<br />
/Druckvolumen an (in Seiten DIN A4)<br />
3.14.14 Ist ein deutschsprachiger, signierter PCL Treiber (mindestens PCL 5/6) <strong>für</strong> Microsoft<br />
Windows vorhanden?<br />
3.14.15 Ist eine Postscript Printer Description (PPD) vorhanden? [ B ]<br />
3.14.<strong>16</strong> Werden während der Vertragslaufzeit <strong>für</strong> das angebotene System kostenfreie Treiber<br />
<strong>für</strong> Microsoft Windows zur Verfügung gestellt? (Bevorzugt: Download auf Anbieter<br />
Homepage)<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
[ I ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.15 Scanfunktion 14,00<br />
3.15.1 Scannen vom automatischen Vorlageneinzug und vom Vorlagenglas möglich? [ A ]<br />
3.15.2 Farbscannen vom automatischen Vorlageneinzug und vom Vorlagenglas möglich? [ B ]<br />
3.15.3 Scan-Auflösung in dpi [ B ]<br />
3.15.4 Graustufen [ B ]<br />
3.15.5 Scangeschwindigkeit sw in Blättern (bei 200 dpi Auflösung) [ B ]<br />
3.15.6 Scangeschwindigkeit colour in Blättern (bei 200 dpi Auflösung) [ B ]<br />
3.15.7 „Scan-To-Email“ Funktionalität vorhanden? [ A ]<br />
3.15.8 „Scan-To-SMB, FTP, NCP“ Funktionalität vorhanden? [ B ]<br />
3.15.9 Zugriff auf E-Mail Adressen in einem LDAP Verzeichnis möglich? [ A ]<br />
3.15.10 Scanmodi Text, Text/Foto, Foto, Graustufen vorhanden [ A ]<br />
3.15.11 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im PDF-Format möglich?<br />
(Single + Multipage PDF)<br />
3.15.12 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im TIFF-Format möglich?<br />
(Single + Multipage TIFF)<br />
3.15.13 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im JPEG Format möglich?<br />
(Singlepage JPEG)<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.<strong>16</strong> Faxfunktion 4,00<br />
3.<strong>16</strong>.1 Fax-Auflösung in dpi [ B ]<br />
Ja Nein<br />
Seite 38 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.<strong>16</strong>.2 Datenübertragungsrate mind. 33.600 bps [ A ]<br />
3.<strong>16</strong>.3 Speicherkapazität in MB [ B ]<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.17 Anschlussmöglichkeiten und Netzwerkanbindung 8,00<br />
3.17.1 Ethernet (RJ45 Schnittstelle), Mindestwert: 10/100 Mbit/s vorhanden? [ A ]<br />
3.17.2 USB 2.0 Anschluss vorhanden? [ A ]<br />
3.17.3 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels LPR Port möglich? [ A ]<br />
3.17.4 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels Standard TCP/IP Port möglich? [ A ]<br />
3.17.5 Drucken über IPP (Internet Printing Protocol) möglich? [ B ]<br />
3.17.6 Drucken über SMB Protokoll möglich? [ B ]<br />
3.17.7 Überwachung des Systems über SNMP Protokoll möglich? [ B ]<br />
3.17.8 Ist eine Zugrifferlaubnis bzw. -verweigerung auf das System per IP-Adressbereich<br />
definierbar (IP-Filterung)?<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.18 Papiermanagement, Zufuhr und Ausgabemöglichkeiten 8,00<br />
3.18.1 Sind die folgenden Mindestanforderungen an die Zufuhrmöglichkeiten erfüllt:<br />
Mindestens 250 Blatt <strong>für</strong> Papierformat A4 bei Materialgewicht 80 g/m²<br />
Mindestens 250 Blatt <strong>für</strong> Papierformat A4 bei Materialgewicht 80 g/m²<br />
eine zusätzliche manuelle Zufuhr von mindestens 100 Blatt (bei Materialgewicht<br />
80 g/m²) zur Verwendung von Sondermaterial (Folien, Etiketten ...) in<br />
den Formaten DIN A5, A4, A3<br />
3.18.2 Materialformate DIN A5+ DIN A4 bei einseitigem und doppelseitigem<br />
Kopie/Druck verarbeitbar?<br />
3.18.3 Verschiedene Papiermedien aus verschiedenen Kassetten innerhalb eines Kopier-<br />
/Druckauftrages kombinierbar?<br />
3.18.4 Größtes verarbeitbares Materialgewicht in g/m² ? [ B ]<br />
3.18.5 Kleinstes verarbeitbares Materialgewicht in g/m² ? [ B ]<br />
3.18.6 <strong>Max</strong>. Papierausgabekapazität Standard in Blatt<br />
(Papierablage)?<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.19 Energie Management und Umweltschutz 6,00<br />
[ B ]<br />
Seite 39 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.19.1 Die Gehäuse sind frei von halogenierten Flammschutzmittel? [ A ]<br />
3.19.2 Ist ein automatisches Abschalten des Systems konfigurierbar? [ A ]<br />
3.19.3 Standby bzw. Ruhe - Modus vorhanden? [ A ]<br />
3.19.4 Aufwärmzeit (aus Standby Modus) in<br />
Sekunden<br />
3.19.5 Geräuschemissionen in dB (A) im Druckbetrieb<br />
(Schallleistungspegel)<br />
3.19.6 Geräuschemissionen in dB (A) im Standby<br />
(Schallleistungspegel)<br />
3.19.7 Stromverbrauch TEC Wert (kWh)?<br />
(Die Bewertung erfolgt gesammelt in der<br />
Energiematrix)<br />
3.20 Datenschutz/Datensicherheit<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Tatsächlicher Wert<br />
3.20.1 Automatisches Löschen von Festplattendaten nach Kopier-/Druckvorgang (ohne<br />
Initiierung durch den User) möglich ?<br />
3.20.2 Erfüllt das Automatische Löschen bzw. das dazu nötige Zubehör die jeweiligen<br />
Sicherheitsstandards gem. ISO 15408 EAL (oder gleichwertige) ?<br />
3.21 Optionen + Maße<br />
3.21.1 Zusätzliche Papierkassetten<br />
(Anzahl + Blattkapazität je Kassette)<br />
3.21.2 Zusätzlicher Speicher in MB<br />
(Anzahl + Speichergröße)<br />
Anzahl<br />
Anzahl<br />
Kapazität<br />
Speichergröße<br />
3.21.3 Abmessungen (HxBxT) in cm. [ I ]<br />
3.21.4 Gewicht in kg [ I ]<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ I ]<br />
[ I ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 40 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Leistungsklasse (LK) Bezeichnung Ausprägung Anzahl<br />
M2 Multifunktionales System sw 19<br />
Diese Systeme dienen als zentrale schwarz-weiß Arbeitsgruppensysteme.<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Geben Sie die genaue Modellbezeichnung des angebotenen Systems an und legen Sie <strong>für</strong> das angebotene<br />
Modell Prospektmaterial, Datenblätter etc. sowie die geforderten Nachweise (CE, TÜV/GS, Blauer Engel<br />
oder gleichwertige, die Kriterien/Merkmale erfüllende und aussagekräftige Nachweise) im Anhang bei.<br />
Nachfolgend ist vermerkt in welcher gesamten Anzahl die entsprechende Funktion bzw. Zubehör je Leistungsklasse<br />
benötigt wird.<br />
Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />
Funktionen<br />
Zubehör<br />
Kopieren 19<br />
Drucken 19<br />
Scannen 19<br />
Faxen<br />
Unterschrank 19<br />
Zus. Papierkassette(n)<br />
Großraummagazin<br />
Zus. Ablage <strong>für</strong> Faxe<br />
Versatzablage intern 19<br />
Finisher (Heften/Lochen)<br />
Originaleinzug 19<br />
Duplex 19<br />
Manuelle Zuführung 19<br />
Barcode 19<br />
PostScript3 19<br />
Seite 41 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Modellbezeichnung:<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Multifunktionales System M2 62,00<br />
3.22 Kopierfunktion <strong>16</strong>,00<br />
3.22.1 Kopiergeschwindigkeit in Seiten pro Minute Mindestwert 25 [ A ]<br />
3.22.2 Kopiergeschwindigkeit in Seiten pro Minute Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.22.3 Kopiergeschwindigkeit erste Seite in Sekunden <strong>Max</strong>imalwert 5 [ A ]<br />
3.22.4 Kopiergeschwindigkeit erste Seite in Sekunden Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.22.5 Automatischer Vorlageneinzug <strong>für</strong> Formate DIN A5, A4, A3 vorhanden? [ A ]<br />
3.22.6 Kapazität des automatischen Vorlageneinzugs<br />
in Blättern (DIN A4 bei 80 g/m²)<br />
3.22.7 Kapazität des automatischen Vorlageneinzugs<br />
in Blättern (DIN A4 bei 80 g/m²)<br />
3.22.8 Welches maximale Materialgewicht in g/m² kann über den automatischen<br />
Vorlageneinzug verarbeitet werden?<br />
Mindestwert 50 [ A ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.22.9 Kopieren vom Vorlagenglas im Format DIN A5, A4, A3 möglich? [ A ]<br />
3.22.10 Optische Scanauflösung in dpi [ B ]<br />
3.22.11 Graustufen [ B ]<br />
3.22.12 Kann die Anzahl der Kopien am System frei bestimmt werden? (Kopienvorwahl) [ A ]<br />
3.22.13 Kopienvorwahl (Anzahl max. wählbarer Kopien) [ B ]<br />
3.22.14 Kopiermodus Einseitig – Einseitig [ A ]<br />
3.22.15 Kopiermodus Einseitig – Doppelseitig [ A ]<br />
3.22.<strong>16</strong> Kopiermodus Doppelseitig – Doppelseitig [ A ]<br />
3.22.17 Kopiermodus Doppelseitig – Einseitig [ A ]<br />
3.22.18 Können mehrere Originalseiten auf eine Kopienseite kopiert werden? [ A ]<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 42 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.22.19 Ist eine Vergrößerung/Verkleinerung beim Kopieren in festen Faktoren möglich? [ A ]<br />
3.22.20 Kleinster Zoom Wert / Größter Zoom Wert in %? [ B ]<br />
3.22.21 Kann ein Kopiervorgang nach dem Start abgebrochen werden? [ A ]<br />
3.22.22 Kann ein Kopierauftrag während des Kopiervorgangs kurzeitig unterbrochen (und<br />
anschließend wieder fortgesetzt) werden?<br />
3.22.23 Kann die Helligkeit der Kopien verändert werden? [ A ]<br />
3.22.24 Wählt das Gerät an Hand der Kopiervorlage das passende Ausgabeformat aus (automatische<br />
Formatwahl)?<br />
3.22.25 Ist ein Display (Touch-Screen-Display) zur Überwachung und Bedienung am Gerät<br />
vorhanden?<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.23 Druckfunktion 10,00<br />
3.23.1 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten pro Minute Mindestwert 25 [ A ]<br />
3.23.2 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten pro Minute Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.23.3 Duplex-Druck möglich (Bedrucken von Vorder- und Rückseite eines Blattes) ? [ A ]<br />
3.23.4 Simplex- und Duplexdruck innerhalb eines Druckauftrags kombinierbar? [ A ]<br />
3.23.5 Materialformate A5, A4, A3 in Simplex- und Duplexdruck verarbeitbar? [ A ]<br />
3.23.6 Verschiedene Papiermedien aus verschiedenen Kassetten innerhalb eines Druckauftrages<br />
kombinierbar?<br />
3.23.7 Physikalische Auflösung in dpi Mindestwert 600 * 600 [ A ]<br />
3.23.8 Physikalische Auflösung in dpi Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.23.9 Druckerspeicher (RAM) in MB Mindestwert 512 [ A ]<br />
3.23.10 Druckerspeicher (RAM) in MB Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 43 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.23.11 Festplattengröße in GB Mindestwert 40 [ A ]<br />
3.23.12 Festplattengröße in GB Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.23.13 Geben Sie bitte das durchschnittliche monatliche Kopier-<br />
/Druckvolumen an.<br />
3.23.14 Ist ein deutschsprachiger, signierter PCL Treiber (mindestens PCL 5/6) <strong>für</strong> Microsoft<br />
Windows vorhanden?<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
[ I ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.23.15 Ist eine Postscript Printer Description (PPD) vorhanden? [ B ]<br />
Ja Nein<br />
3.23.<strong>16</strong> Werden während der Vertragslaufzeit <strong>für</strong> das angebotene System kostenfreie Treiber<br />
<strong>für</strong> Microsoft Windows zur Verfügung gestellt? (Bevorzugt: Download auf<br />
Anbieter Homepage)<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
3.24 Scanfunktion 14,00<br />
3.24.1 Scannen vom automatischen Vorlageneinzug und vom Vorlagenglas möglich? [ A ]<br />
3.24.2 Farbscannen vom automatischen Vorlageneinzug und vom Vorlagenglas möglich? [ B ]<br />
3.24.3 Scanauflösung in dpi [ B ]<br />
3.24.4 Graustufen [ B ]<br />
3.24.5 Scangeschwindigkeit sw in Blättern (bei 200 dpi Auflösung) [ B ]<br />
3.24.6 Scangeschwindigkeit colour in Blättern (bei 200 dpi Auflösung) [ B ]<br />
3.24.7 „Scan-To-Email“ Funktionalität vorhanden? [ A ]<br />
3.24.8 „Scan-To-SMB, FTP, NCP“ Funktionalität vorhanden? [ B ]<br />
3.24.9 Zugriff auf E-Mail Adressen in einem LDAP Verzeichnis möglich? [ A ]<br />
3.24.10 Scanmodi Text, Text/Foto, Foto, Graustufen vorhanden [ A ]<br />
3.24.11 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im PDF-Format möglich?<br />
(Single + Multipage PDF)<br />
3.24.12 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im TIFF-Format möglich?<br />
(Single + Multipage TIFF)<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 44 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
3.24.13 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im JPEG Format möglich?<br />
(Singlepage JPEG)<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
3.25 Anschlussmöglichkeiten und Netzwerkanbindung 8,00<br />
3.25.1 Ethernet (RJ45 Schnittstelle), Mindestwert: 10/100 Mbit/s vorhanden? [ A ]<br />
3.25.2 USB 2.0 Anschluss vorhanden? [ A ]<br />
3.25.3 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels LPR Port möglich? [ A ]<br />
3.25.4 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels Standard TCP/IP Port möglich? [ A ]<br />
3.25.5 Drucken über IPP (Internet Printing Protocol) möglich? [ B ]<br />
3.25.6 Drucken über SMB Protokoll möglich? [ B ]<br />
3.25.7 Überwachung des Systems über SNMP Protokoll möglich? [ B ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.25.8 Ist eine Zugrifferlaubnis bzw. -verweigerung auf das System per IP-Adressbereich<br />
definierbar (IP-Filterung)?<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
3.26 Papiermanagement, Zufuhr und Ausgabemöglichkeiten 8,00<br />
3.26.1 Sind die folgenden Mindestanforderungen an die Zufuhrmöglichkeiten erfüllt:<br />
Mindestens 500 Blatt <strong>für</strong> Papierformat A4 bei Materialgewicht 80 g/m²<br />
Mindestens 500 Blatt <strong>für</strong> Papierformat A3 bei Materialgewicht 80 g/m²<br />
eine zusätzliche manuelle Zufuhr von mindestens 100 Blatt (bei Materialgewicht<br />
80 g/m²) zur Verwendung von Sondermaterial (Folien, Etiketten ...) in<br />
den Formaten DIN A5, A4, A3<br />
3.26.2 Materialformate DIN A5+ DIN A4 + DIN A3 bei einseitigem und doppelseitigem<br />
Kopie/Druck verarbeitbar?<br />
3.26.3 Verschiedene Papiermedien aus verschiedenen Kassetten innerhalb eines Kopier-<br />
/Druckauftrages kombinierbar?<br />
3.26.4 Größtes verarbeitbares Materialgewicht in g/m² ?<br />
3.26.5 Kleinstes verarbeitbares Materialgewicht in g/m² ? [ B ]<br />
3.26.6 <strong>Max</strong>. Papierausgabekapazität Standard in Blatt<br />
(Papierablage)?<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ B ]<br />
[ B ]<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 45 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
3.27 Energie Management und Umweltschutz 6,00<br />
3.27.1 Die Gehäuse sind frei von halogenierten Flammschutzmittel? [ A ]<br />
3.27.2 Ist ein automatisches Abschalten des Systems konfigurierbar? [ A ]<br />
3.27.3 Standby bzw. Ruhe Modus vorhanden? [ A ]<br />
3.27.4 Aufwärmzeit (aus Standby Modus) in<br />
Sekunden<br />
3.27.5 Geräuschemissionen in dB (A) im Druckbetrieb<br />
(Schallleistungspegel)<br />
3.27.6 Geräuschemissionen in dB (A) im Standby<br />
(Schallleistungspegel)<br />
3.27.7 Stromverbrauch TEC Wert (kWh)?<br />
(Die Bewertung erfolgt gesammelt in der<br />
Energiematrix)<br />
3.28 Datenschutz/Datensicherheit<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Tatsächlicher Wert<br />
3.28.1 Können Benutzerkonten zur Authentifizierung am System eingerichtet werden?<br />
3.28.2 Automatisches Löschen von Festplattendaten nach Kopier-/Druckvorgang (ohne<br />
Initiierung durch den User) möglich ?<br />
3.28.3 Erfüllt das Automatische Löschen bzw. das dazu nötige Zubehör die jeweiligen<br />
Sicherheitsstandards gem. ISO 15408 EAL (oder gleichwertige) ?<br />
3.29 Optionen + Maße<br />
3.29.1 Zusätzliche Papierkassetten<br />
(Anzahl + Blattkapazität je Kassette)<br />
3.29.2 Zusätzlicher Speicher in MB<br />
(Anzahl + Speichergröße)<br />
Anzahl<br />
Anzahl<br />
Kapazität<br />
Speichergröße<br />
3.29.3 Abmessungen (HxBxT) in cm. [ I ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ I ]<br />
[ I ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 46 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.29.4 Gewicht in kg [ I ]<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Seite 47 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Leistungsklasse (LK) Bezeichnung Ausprägung Anzahl<br />
M3 Multifunktionales System sw 1<br />
Dieses System dient in der zentralen Vervielfältigung als leistungsfähiges Kopier-/Drucksystem.<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Geben Sie die genaue Modellbezeichnung des angebotenen Systems an und legen Sie <strong>für</strong> das angebotene<br />
Modell Prospektmaterial, Datenblätter etc. sowie die geforderten Nachweise (CE, TÜV/GS, Blauer Engel<br />
oder gleichwertige, die Kriterien/Merkmale erfüllende und aussagekräftige Nachweise) im Anhang bei.<br />
Nachfolgend ist vermerkt in welcher gesamten Anzahl die entsprechende Funktion bzw. Zubehör je Leistungsklasse<br />
benötigt wird.<br />
Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />
Funktionen<br />
Zubehör<br />
Kopieren 1<br />
Drucken 1<br />
Scannen 1<br />
Faxen<br />
Unterschrank<br />
Zus. Papierkassette(n)<br />
Großraummagazin 1<br />
Zus. Ablage <strong>für</strong> Faxe<br />
Versatzablage intern<br />
Finisher (Heften/Lochen) 1<br />
Originaleinzug 1<br />
Duplex 1<br />
Manuelle Zuführung 1<br />
Barcode 1<br />
PostScript3 1<br />
Seite 48 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Modellbezeichnung:<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Multifunktionales System M3 62,00<br />
3.30 Kopierfunktion <strong>16</strong>,00<br />
3.30.1 Kopiergeschwindigkeit in Seiten pro Minute Mindestwert 60 [ A ]<br />
3.30.2 Kopiergeschwindigkeit in Seiten pro Minute Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.30.3 Kopiergeschwindigkeit erste Seite in Sekunden <strong>Max</strong>imalwert 5 [ A ]<br />
3.30.4 Kopiergeschwindigkeit erste Seite in Sekunden Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.30.5 Automatischer Vorlageneinzug <strong>für</strong> Formate DIN A5, A4, A3 vorhanden? [ A ]<br />
3.30.6 Kapazität des automatischen Vorlageneinzugs<br />
in Blättern (DIN A4 bei 80 g/m²)<br />
3.30.7 Kapazität des automatischen Vorlageneinzugs<br />
in Blättern (DIN A4 bei 80 g/m²)<br />
3.30.8 Welches maximale Materialgewicht in g/m² kann über den automatischen<br />
Vorlageneinzug verarbeitet werden?<br />
Mindestwert 100 [ A ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.30.9 Kopieren vom Vorlagenglas im Format DIN A5, A4, A3 möglich? [ A ]<br />
3.30.10 Optische Scanauflösung in dpi [ B ]<br />
3.30.11 Graustufen [ B ]<br />
3.30.12 Kann die Anzahl der Kopien am System frei bestimmt werden? (Kopienvorwahl) [ A ]<br />
3.30.13 Kopienvorwahl (Anzahl max. wählbarer Kopien) [ B ]<br />
3.30.14 Kopiermodus Einseitig – Einseitig [ A ]<br />
3.30.15 Kopiermodus Einseitig – Doppelseitig [ A ]<br />
3.30.<strong>16</strong> Kopiermodus Doppelseitig – Doppelseitig [ A ]<br />
3.30.17 Kopiermodus Doppelseitig – Einseitig [ A ]<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 49 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.30.18 Können mehrere Originalseiten auf eine Kopienseite kopiert werden? [ A ]<br />
3.30.19 Ist eine Vergrößerung/Verkleinerung beim Kopieren in festen Faktoren möglich? [ A ]<br />
3.30.20 Kleinster Zoom Wert / Größter Zoom Wert in %? [ B ]<br />
3.30.21 Kann ein Kopiervorgang nach dem Start abgebrochen werden? [ A ]<br />
3.30.22 Kann ein Kopierauftrag während des Kopiervorgangs kurzeitig unterbrochen (und<br />
anschließend wieder fortgesetzt) werden?<br />
3.30.23 Kann die Helligkeit der Kopien verändert werden? [ A ]<br />
3.30.24 Wählt das Gerät an Hand der Kopiervorlage das passende Ausgabeformat aus (automatische<br />
Formatwahl)?<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.30.25 Ist ein Display (Touch-Screen-Display) zur Überwachung und Bedienung am Gerät<br />
vorhanden?<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
3.31 Druckfunktion 10,00<br />
3.31.1 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten pro Minute Mindestwert 60 [ A ]<br />
3.31.2 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten pro Minute Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.31.3 Duplex-Druck möglich (Bedrucken von Vorder- und Rückseite eines Blattes) ? [ A ]<br />
3.31.4 Simplex- und Duplexdruck innerhalb eines Druckauftrags kombinierbar? [ A ]<br />
3.31.5 Materialformate A5, A4, A3 in Simplex- und Duplexdruck verarbeitbar? [ A ]<br />
3.31.6 Verschiedene Papiermedien aus verschiedenen Kassetten innerhalb eines Druckauftrages<br />
kombinierbar?<br />
3.31.7 Physikalische Auflösung in dpi Mindestwert 600 * 600 [ A ]<br />
3.31.8 Physikalische Auflösung in dpi Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 50 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.31.9 Druckerspeicher (RAM) in MB Mindestwert 512 [ A ]<br />
3.31.10 Druckerspeicher (RAM) in MB Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.31.11 Festplattengröße in GB Mindestwert 80 [ A ]<br />
3.31.12 Festplattengröße in GB Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.31.13 Geben Sie bitte das durchschnittliche monatliche Kopier-<br />
/Druckvolumen an.<br />
3.31.14 Ist ein deutschsprachiger, signierter PCL Treiber (mindestens PCL 5/6) <strong>für</strong> Microsoft<br />
Windows vorhanden?<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
[ I ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.31.15 Ist eine Postscript Printer Description (PPD) vorhanden? [ B ]<br />
Ja Nein<br />
3.31.<strong>16</strong> Werden während der Vertragslaufzeit <strong>für</strong> das angebotene System kostenfreie Treiber<br />
<strong>für</strong> Microsoft Windows zur Verfügung gestellt? (Bevorzugt: Download auf<br />
Anbieter Homepage)<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
3.32 Scanfunktion 14,00<br />
3.32.1 Scannen vom automatischen Vorlageneinzug und vom Vorlagenglas möglich? [ A ]<br />
3.32.2 Farbscannen vom automatischen Vorlageneinzug und vom Vorlagenglas möglich? [ B ]<br />
3.32.3 Optische Scanauflösung in dpi [ B ]<br />
3.32.4 Graustufen [ B ]<br />
3.32.5 Scanngeschwindigkeit sw in Blättern (bei 200 dpi Auflösung) [ B ]<br />
3.32.6 Scanngeschwindigkeit colour in Blättern (bei 200 dpi Auflösung) [ B ]<br />
3.32.7 „Scan-To-Email“ Funktionalität vorhanden? [ A ]<br />
3.32.8 „Scan-To-SMB, FTP, NCP“ Funktionalität vorhanden? [ B ]<br />
3.32.9 Zugriff auf E-Mail Adressen in einem LDAP Verzeichnis möglich? [ A ]<br />
3.32.10 Scanmodi Text, Text/Foto, Foto, Graustufen vorhanden [ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 51 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.32.11 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im PDF-Format möglich?<br />
(Single + Multipage PDF)<br />
3.32.12 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im TIFF-Format möglich?<br />
(Single + Multipage TIFF)<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.32.13 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im JPEG Format möglich?<br />
(Singlepage JPEG)<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
3.33 Anschlussmöglichkeiten und Netzwerkanbindung 8,00<br />
3.33.1 Ethernet (RJ45 Schnittstelle), Mindestwert: 10/100 Mbit/s vorhanden? [ A ]<br />
3.33.2 USB 2.0 Anschluss vorhanden? [ A ]<br />
3.33.3 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels LPR Port möglich? [ A ]<br />
3.33.4 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels Standard TCP/IP Port möglich? [ A ]<br />
3.33.5 Drucken über IPP (Internet Printing Protocol) möglich? [ B ]<br />
3.33.6 Drucken über SMB Protokoll möglich? [ B ]<br />
3.33.7 Überwachung des Systems über SNMP Protokoll möglich? [ B ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.33.8 Ist eine Zugrifferlaubnis bzw. -verweigerung auf das System per IP-Adressbereich<br />
definierbar (IP-Filterung)?<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
3.34 Papiermanagement, Zufuhr und Ausgabemöglichkeiten 6,00<br />
3.34.1 Sind die folgenden Mindestanforderungen an die Zufuhrmöglichkeiten erfüllt:<br />
Mindestens 3.100 Blatt (Tandem-)Großraummagazin <strong>für</strong> Papierformat A4 bei<br />
Materialgewicht 80 g/m²<br />
Mindestens 550 Blatt <strong>für</strong> Papierformat A5 bei Materialgewicht 80 g/m²<br />
Mindestens 550 Blatt <strong>für</strong> Papierformat A3 bei Materialgewicht 80 g/m²<br />
eine zusätzliche manuelle Zufuhr von mindestens 100 Blatt (bei Materialgewicht<br />
80 g/m²) zur Verwendung von Sondermaterial (Folien, Etiketten ...) in<br />
den Formaten DIN A5, A4, A3<br />
3.34.2 Materialformate DIN A5+ DIN A4 + DIN A3 bei einseitigem und doppelseitigem<br />
Kopie/Druck verarbeitbar?<br />
3.34.3 Verschiedene Papiermedien aus verschiedenen Kassetten innerhalb eines Kopier-<br />
/Druckauftrages kombinierbar?<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 52 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.34.4 Größtes verarbeitbares Materialgewicht in g/m² ?<br />
3.34.5 Kleinstes verarbeitbares Materialgewicht in g/m² ? [ B ]<br />
3.34.6 <strong>Max</strong>. Papierausgabekapazität Standard in Blatt<br />
(Papierablage)?<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
[ B ]<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
3.35 Energie Management und Umweltschutz 6,00<br />
3.35.1 Die Gehäuse sind frei von halogenierten Flammschutzmittel? [ A ]<br />
3.35.2 Ist ein automatisches Abschalten des Systems konfigurierbar? [ A ]<br />
3.35.3 Standby bzw. Ruhe Modus vorhanden? [ A ]<br />
3.35.4 Aufwärmzeit (aus Standby Modus) in<br />
Sekunden<br />
3.35.5 Geräuschemissionen in dB (A) im Druckbetrieb<br />
(Schallleistungspegel)<br />
3.35.6 Geräuschemissionen in dB (A) im Standby<br />
(Schallleistungspegel)<br />
3.35.7 Stromverbrauch TEC Wert (kWh)?<br />
(Die Bewertung erfolgt gesammelt in der<br />
Energiematrix)<br />
3.36 Datenschutz/Datensicherheit<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Tatsächlicher Wert<br />
3.36.1 Können Benutzerkonten zur Authentifizierung am System eingerichtet werden?<br />
3.36.2 Automatisches Löschen von Festplattendaten nach Kopier-/Druckvorgang (ohne<br />
Initiierung durch den User) möglich ?<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.36.3 Erfüllt das Automatische Löschen bzw. das dazu nötige Zubehör die jeweiligen<br />
Sicherheitsstandards gem. ISO 15408 EAL (oder gleichwertige) ?<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
3.37 Optionen + Maße 2,00<br />
3.37.1 Finisher mit Sortier/Heftfunktion mit Mindestpapierablagekapazität?<br />
3.37.2 Finisher mit Sortier/Heftfunktion mit Mindestpapierablagekapazität?<br />
Mindestwert 3.000 Blatt [ A ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Seite 53 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.37.3 Zusätzliche Papierkassetten<br />
(Anzahl + Blattkapazität je Kassette)<br />
3.37.4 Zusätzlicher Speicher in MB<br />
(Anzahl + Speichergröße)<br />
Anzahl<br />
Anzahl<br />
Kapazität<br />
Speichergröße<br />
3.37.5 Abmessungen (HxBxT) in cm. [ I ]<br />
3.37.6 Abmessungen Finisher (HxBxT) in cm. [ I ]<br />
3.37.7 Gewicht in kg [ I ]<br />
3.37.8 Gewicht Finisher in kg [ I ]<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
[ I ]<br />
[ I ]<br />
Seite 54 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Leistungsklasse (LK) Bezeichnung Ausprägung Anzahl<br />
M4 Multifunktionales System sw 14<br />
Diese Systeme dienen als zentrale colour Arbeitsgruppensysteme.<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Geben Sie die genaue Modellbezeichnung des angebotenen Systems an und legen Sie <strong>für</strong> das angebotene<br />
Modell Prospektmaterial, Datenblätter etc. sowie die geforderten Nachweise (CE, TÜV/GS, Blauer Engel<br />
oder gleichwertige, die Kriterien/Merkmale erfüllende und aussagekräftige Nachweise) im Anhang bei.<br />
Nachfolgend ist vermerkt in welcher gesamten Anzahl die entsprechende Funktion bzw. Zubehör je Leistungsklasse<br />
benötigt wird.<br />
Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />
Funktionen<br />
Zubehör<br />
Kopieren 14<br />
Drucken 14<br />
Scannen 14<br />
Faxen<br />
Unterschrank 8<br />
Zus. Papierkassette(n) 1<br />
Großraummagazin 5<br />
Zus. Ablage <strong>für</strong> Faxe<br />
Versatzablage intern 10<br />
Finisher (Heften/Lochen) 4<br />
Originaleinzug 14<br />
Duplex 14<br />
Manuelle Zuführung 14<br />
Barcode 14<br />
PostScript3 14<br />
Seite 55 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Modellbezeichnung:<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Multifunktionales System M4 70,00<br />
3.38 Kopierfunktion 20,00<br />
3.38.1 Kopiergeschwindigkeit in Seiten schwarz-weiß<br />
pro Minute<br />
3.38.2 Kopiergeschwindigkeit in Seiten schwarz-weiß<br />
pro Minute<br />
3.38.3 Kopiergeschwindigkeit in Seiten colour pro<br />
Minute<br />
3.38.4 Kopiergeschwindigkeit in Seiten colour pro<br />
Minute<br />
3.38.5 Kopiergeschwindigkeit erste Seite schwarzweiß<br />
in Sekunden<br />
3.38.6 Kopiergeschwindigkeit erste Seite schwarzweiß<br />
in Sekunden<br />
3.38.7 Kopiergeschwindigkeit erste Seite colour in<br />
Sekunden<br />
3.38.8 Kopiergeschwindigkeit erste Seite colour in<br />
Sekunden<br />
Mindestwert 30 [ A ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Mindestwert 30 [ A ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
<strong>Max</strong>imalwert 5,0 [ A ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
<strong>Max</strong>imalwert 8,0 [ A ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.38.9 Automatischer Vorlageneinzug <strong>für</strong> Formate DIN A5, A4, A3 vorhanden? [ A ]<br />
3.38.10 Kapazität des automatischen Vorlageneinzugs<br />
in Blättern (DIN A4 bei 80 g/m²)<br />
3.38.11 Kapazität des automatischen Vorlageneinzugs<br />
in Blättern (DIN A4 bei 80 g/m²)<br />
3.38.12 Welches maximale Materialgewicht in g/m² kann über den automatischen<br />
Vorlageneinzug verarbeitet werden?<br />
Mindestwert 50 [ A ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.38.13 Kopieren vom Vorlagenglas im Format DIN A5, A4, A3 möglich? [ A ]<br />
3.38.14 Optische Scanauflösung in dpi [ B ]<br />
3.38.15 Graustufen [ B ]<br />
3.38.<strong>16</strong> Kann die Anzahl der Kopien am System frei bestimmt werden? (Kopienvorwahl) [ A ]<br />
3.38.17 Kopienvorwahl (Anzahl max. wählbarer Kopien) [ B ]<br />
3.38.18 Kopiermodus Einseitig – Einseitig [ A ]<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 56 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.38.19 Kopiermodus Einseitig – Doppelseitig [ A ]<br />
3.38.20 Kopiermodus Doppelseitig – Doppelseitig [ A ]<br />
3.38.21 Kopiermodus Doppelseitig – Einseitig [ A ]<br />
3.38.22 Können mehrere Originalseiten auf eine Kopienseite kopiert werden? [ A ]<br />
3.38.23 Ist eine Vergrößerung/Verkleinerung beim Kopieren in festen Faktoren möglich? [ A ]<br />
3.38.24 Kleinster Zoom Wert / Größter Zoom Wert in %? [ B ]<br />
3.38.25 Kann ein Kopiervorgang nach dem Start abgebrochen werden? [ A ]<br />
3.38.26 Kann ein Kopierauftrag während des Kopiervorgangs kurzeitig unterbrochen (und<br />
anschließend wieder fortgesetzt) werden?<br />
3.38.27 Kann die Helligkeit der Kopien verändert werden? [ A ]<br />
3.38.28 Wählt das Gerät an Hand der Kopiervorlage das passende Ausgabeformat aus (automatische<br />
Formatwahl)?<br />
3.38.29 Ist ein Display (Touch-Screen-Display) zur Überwachung und Bedienung am Gerät<br />
vorhanden?<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.39 Druckfunktion 10,00<br />
3.39.1 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten schwarzweiß<br />
pro Minute<br />
3.39.2 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten schwarzweiß<br />
pro Minute<br />
Mindestwert 30 [ A ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.39.3 Duplex-Druck möglich (Bedrucken von Vorder- und Rückseite eines Blattes) ? [ A ]<br />
3.39.4 Simplex- und Duplexdruck innerhalb eines Druckauftrags kombinierbar? [ A ]<br />
3.39.5 Materialformate A5, A4, A3 in Simplex- und Duplexdruck verarbeitbar? [ A ]<br />
3.39.6 Verschiedene Papiermedien aus verschiedenen Kassetten innerhalb eines Druckauftrages<br />
kombinierbar?<br />
3.39.7 Physikalische Auflösung in dpi Mindestwert 1.200 * 1.200 [ A ]<br />
3.39.8 Physikalische Auflösung in dpi Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 57 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.39.9 Druckerspeicher (RAM) in MB Mindestwert 1.024 [ A ]<br />
3.39.10 Welcher maximale RAM Ausbau in MB ist möglich? [ B ]<br />
3.39.11 Festplattengröße in GB Mindestwert 80 [ A ]<br />
3.39.12 Festplattengröße in GB Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.39.13 Geben Sie bitte das durchschnittliche monatliche Kopier-<br />
/Druckvolumen an.<br />
3.39.14 Ist ein deutschsprachiger, signierter PCL Treiber (mindestens PCL 5/6) <strong>für</strong> Microsoft<br />
Windows vorhanden?<br />
3.39.15 Ist eine Postscript Printer Description (PPD) vorhanden? [ B ]<br />
3.39.<strong>16</strong> Werden während der Vertragslaufzeit <strong>für</strong> das angebotene System kostenfreie Treiber<br />
<strong>für</strong> Microsoft Windows zur Verfügung gestellt? (Bevorzugt: Download auf<br />
Anbieter Homepage)<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
[ I ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.40 Scanfunktion 12,00<br />
3.40.1 Scannen vom automatischen Vorlageneinzug und vom Vorlagenglas möglich? [ A ]<br />
3.40.2 Farbscannen vom automatischen Vorlageneinzug und vom Vorlagenglas möglich? [ A ]<br />
3.40.3 Optische Scanauflösung in dpi [ B ]<br />
3.40.4 Graustufen [ B ]<br />
3.40.5 Scanngeschwindigkeit schwarz-weiß in Blättern (bei 200 dpi<br />
Auflösung) ?<br />
3.40.6 Scanngeschwindigkeit colour in Blättern (bei 200 dpi Auflösung)?<br />
3.40.7 „Scan-To-Email“ Funktionalität vorhanden? [ A ]<br />
3.40.8 „Scan-To-SMB, FTP, NCP“ Funktionalität vorhanden? [ B ]<br />
3.40.9 Zugriff auf E-Mail Adressen in einem LDAP Verzeichnis möglich? [ A ]<br />
3.40.10 Scanmodi Text, Text/Foto, Foto, Graustufen vorhanden [ A ]<br />
3.40.11 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im PDF-Format möglich?<br />
(Single + Multipage PDF)<br />
3.40.12 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im TIFF-Format möglich?<br />
(Single + Multipage TIFF)<br />
[ B ]<br />
[ B ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 58 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.40.13 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im JPEG Format möglich?<br />
(Singlepage JPEG)<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
3.41 Anschlussmöglichkeiten und Netzwerkanbindung 8,00<br />
3.41.1 Ethernet (RJ45 Schnittstelle), Mindestwert: 10/100 Mbit/s vorhanden? [ A ]<br />
3.41.2 USB 2.0 Anschluss vorhanden? [ A ]<br />
3.41.3 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels LPR Port möglich? [ A ]<br />
3.41.4 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels Standard TCP/IP Port möglich? [ A ]<br />
3.41.5 Drucken über IPP (Internet Printing Protocol) möglich? [ B ]<br />
3.41.6 Drucken über SMB Protokoll möglich? [ B ]<br />
3.41.7 Überwachung des Systems über SNMP Protokoll möglich? [ B ]<br />
3.41.8 Ist eine Zugrifferlaubnis bzw. -verweigerung auf das System per IP-Adressbereich<br />
definierbar (IP-Filterung)?<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.42 Papiermanagement, Zufuhr und Ausgabemöglichkeiten 6,00<br />
3.42.1 Sind die folgenden Mindestanforderungen an die Zufuhrmöglichkeiten erfüllt:<br />
Mindestens 550 Blatt <strong>für</strong> Papierformat A4 bei Materialgewicht 80 g/m²<br />
Mindestens 550 Blatt <strong>für</strong> Papierformat A3 bei Materialgewicht 80 g/m²<br />
eine zusätzliche manuelle Zufuhr von mindestens 100 Blatt (bei Materialgewicht<br />
80 g/m²) zur Verwendung von Sondermaterial (Folien, Etiketten ...) in<br />
den Formaten DIN A5, A4, A3<br />
3.42.2 Materialformate DIN A5+ DIN A4 + DIN A3 bei einseitigem und doppelseitigem<br />
Kopie/Druck verarbeitbar?<br />
3.42.3 Verschiedene Papiermedien aus verschiedenen Kassetten innerhalb eines Kopier-<br />
/Druckauftrages kombinierbar?<br />
3.42.4 Größtes verarbeitbares Materialgewicht in g/m² ? [ B ]<br />
3.42.5 Kleinstes verarbeitbares Materialgewicht in g/m² ? [ B ]<br />
3.42.6 <strong>Max</strong>. Papierausgabekapazität Standard in Blatt<br />
(Ablage)?<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.43 Energie Management und Umweltschutz 6,00<br />
3.43.1 Die Gehäuse sind frei von halogenierten Flammschutzmittel? [ A ]<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
Seite 59 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.43.2 Ist ein automatisches Abschalten des Systems konfigurierbar? [ A ]<br />
3.43.3 Standby Modus vorhanden? [ A ]<br />
3.43.4 Aufwärmzeit (aus Standby Modus) in<br />
Sekunden<br />
3.43.5 Geräuschemissionen in dB (A) im Druckbetrieb<br />
(Schallleistungspegel)<br />
3.43.6 Geräuschemissionen in dB (A) im Standby<br />
(Schallleistungspegel)<br />
3.43.7 Stromverbrauch TEC Wert (kWh)?<br />
(Die Bewertung erfolgt gesammelt in der<br />
Energiematrix)<br />
3.44 Datenschutz/Datensicherheit<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Tatsächlicher Wert<br />
3.44.1 Können Benutzerkonten zur Authentifizierung am System eingerichtet werden?<br />
3.44.2 Automatisches Löschen von Festplattendaten nach Kopier-/Druckvorgang (ohne<br />
Initiierung durch den User) möglich ?<br />
3.44.3 Erfüllt das Automatische Löschen bzw. das dazu nötige Zubehör die jeweiligen<br />
Sicherheitsstandards gem. ISO 15408 EAL (oder gleichwertige) ?<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.45 Optionen + Maße 8,00<br />
3.45.1 Zusätzliche Großraummagazin (an 5<br />
Standorten notwendig) ?<br />
3.45.2 Zusätzliche Großraummagazin (an 5<br />
Standorten notwendig) ?<br />
3.45.3 Zusätzliche Papierkassetten (an 1 Standort<br />
notwendig) ?<br />
3.45.4 Zusätzliche Papierkassetten (an 1 Standort<br />
notwendig) ?<br />
3.45.5 Finisher mit Sortier/Heftfunktion mit Mindestpapierablagekapazität<br />
(an 3 Standorten<br />
notwendig) ?<br />
3.45.6 Finisher mit Sortier/Heftfunktion mit Mindestpapierablagekapazität<br />
(an 3 Standorten<br />
notwendig) ?<br />
3.45.7 Finisher mit Sortier/Heftfunktion und Broschürenfunktion<br />
mit Mindestpapierablagekapazität<br />
(an 1 Standort notwendig) ?<br />
3.45.8 Finisher mit Sortier/Heftfunktion und Broschürenfunktion<br />
mit Mindestpapierablagekapazität<br />
(an 1 Standort notwendig) ?<br />
Mindestwert 2.000 Blatt [ A ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Mindestwert 2 x 550 Blatt [ A ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Mindestwert 1.000 Blatt [ A ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Mindestwert 1.000 Blatt [ A ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Ja Nein<br />
Seite 60 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.45.9 Zusätzlicher Speicher in MB<br />
(Anzahl + Speichergröße)<br />
Anzahl<br />
Speichergröße<br />
3.45.10 Abmessungen (HxBxT) in cm. [ I ]<br />
3.45.11 Abmessungen Finisher (HxBxT) in cm. [ I ]<br />
3.45.12 Gewicht in kg [ I ]<br />
3.45.13 Gewicht Finisher in kg [ I ]<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
[ I ]<br />
Seite 61 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Leistungsklasse (LK) Bezeichnung Ausprägung Anzahl<br />
F1 Fax-System sw 24<br />
Diese Systeme dienen als Faxsysteme <strong>für</strong> Arbeitsplätze/kleine Arbeitsgruppen.<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Geben Sie die genaue Modellbezeichnung des angebotenen Systems an und legen Sie <strong>für</strong> das angebotene<br />
Modell Prospektmaterial, Datenblätter etc. sowie die geforderten Nachweise (CE, TÜV/GS, Blauer Engel<br />
oder gleichwertige, die Kriterien/Merkmale erfüllende und aussagekräftige Nachweise) im Anhang bei.<br />
Nachfolgend ist vermerkt in welcher gesamten Anzahl die entsprechende Funktion bzw. Zubehör je Leistungsklasse<br />
benötigt wird.<br />
Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />
Funktionen<br />
Zubehör<br />
Kopieren 26<br />
Drucken<br />
Scannen<br />
Unterschrank<br />
Zus. Papierkassette(n)<br />
Großraummagazin<br />
Zus. Ablage <strong>für</strong> Faxe<br />
Versatzablage intern<br />
Finisher (Heften/Lochen)<br />
Faxen 26<br />
Originaleinzug 26<br />
Duplex<br />
Manuelle Zuführung 26<br />
Barcode<br />
PostScript3<br />
Seite 62 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Modellbezeichnung:<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Fax System F1 18,00<br />
3.46 Faxfunktion 8,00<br />
3.46.1 Ist ein Display (Zeilen-Display) zur Überwachung/Bedienung am Gerät vorhanden? [ A ]<br />
3.46.2 Druckgeschwindigkeit in Seiten DIN A4<br />
pro Minute sw<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.46.3 Vorlageneinzug <strong>für</strong> Formate DIN A4 vorhanden? [ A ]<br />
3.46.4 Kapazität des Vorlageneinzugs in Blättern<br />
(DIN A4 bei 80 g/m²)<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.46.5 Scanauflösung in dpi [ B ]<br />
3.46.6 Datenübertragungsrate [ A ]<br />
3.46.7 Speicherkapazität in MB [ B ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.47 Kopierfunktion 2,00<br />
3.47.1 Kopieren im Format DIN A4 möglich? [ B ]<br />
3.47.2 Kopiermodus Einseitig – Einseitig [ A ]<br />
3.48 Anschlussmöglichkeiten<br />
3.48.1 Anschluss an das öffentliche Telefonnetz über die Telefonleitung ? [ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.49 Papiermanagement, Zufuhr und Ausgabemöglichkeiten 2,00<br />
3.49.1 Sind die folgenden Mindestanforderungen an die Zufuhrmöglichkeiten erfüllt:<br />
Mindestens 250 Blatt Kassette <strong>für</strong> Papierformat A4 bei Materialgewicht 80<br />
g/m²<br />
eine zusätzliche manuelle Zufuhr von mindestens 1 Blatt (=Einzelblatt) bei<br />
Materialgewicht 80 g/m²<br />
3.49.2 <strong>Max</strong>. Papierausgabekapazität in Blatt gesamt [ B ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
3.50 Energie Management und Umweltschutz 6,00<br />
3.50.1 Die Gehäuse sind frei von halogenierten Flammschutzmittel? [ A ]<br />
3.50.2 Ist ein automatisches Abschalten des Systems konfigurierbar? [ A ]<br />
3.50.3 Standby / Ruhe Modus vorhanden? [ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 63 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.50.4 Aufwärmzeit (aus Standby /Ruhe Modus)<br />
in Sekunden<br />
3.50.5 Geräuschemissionen in dB im Druckbetrieb<br />
(Schallleistungspegel)<br />
3.50.6 Geräuschemissionen in dB (A) im Standby<br />
(Schallleistungspegel)<br />
3.50.7 Stromverbrauch TEC Wert (kWh) Tatsächlicher Wert<br />
3.51 Datenschutz/Datensicherheit<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.51.1 Ist das System gegen Zugriffe von außen über die Telefonleitung sicher? [ A ]<br />
3.52 Optionen und Maße<br />
3.52.1 Zusätzliche Papierkassetten<br />
(Anzahl + Blattkapazität je Kassette)<br />
Anzahl<br />
Kapazität<br />
3.52.2 Abmessungen (HxBxT) in cm. [ I ]<br />
3.52.3 Gewicht in kg [ I ]<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
[ I ]<br />
Ja Nein<br />
Seite 64 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Leistungsklasse (LK) Bezeichnung Ausprägung Anzahl<br />
F2 Fax-System sw 5<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Diese markierten Systeme dienen als Faxsysteme <strong>für</strong> größere Arbeitsgruppen und sollten leistungsfähiger als<br />
F1 Systeme sein..<br />
Geben Sie die genaue Modellbezeichnung des angebotenen Systems an und legen Sie <strong>für</strong> das angebotene<br />
Modell Prospektmaterial, Datenblätter etc. sowie die geforderten Nachweise (CE, TÜV/GS, Blauer Engel<br />
oder gleichwertige, die Kriterien/Merkmale erfüllende und aussagekräftige Nachweise) im Anhang bei.<br />
Nachfolgend ist vermerkt in welcher gesamten Anzahl die entsprechende Funktion bzw. Zubehör je Leistungsklasse<br />
benötigt wird.<br />
Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />
Funktionen<br />
Zubehör<br />
Kopieren 5<br />
Drucken<br />
Scannen<br />
Unterschrank<br />
Zus. Papierkassette(n)<br />
Großraummagazin<br />
Zus. Ablage <strong>für</strong> Faxe<br />
Versatzablage intern<br />
Finisher (Heften/Lochen)<br />
Faxen 5<br />
Originaleinzug 5<br />
Duplex<br />
Manuelle Zuführung 5<br />
Barcode<br />
PostScript3<br />
Seite 65 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Modellbezeichnung:<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Fax System F2 18,00<br />
3.53 Faxfunktion 8,00<br />
3.53.1 Ist ein Display (Zeilen-Display) zur Überwachung/Bedienung am Gerät vorhanden? [ A ]<br />
3.53.2 Druckgeschwindigkeit in Seiten DIN A4<br />
pro Minute sw<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.53.3 Vorlageneinzug <strong>für</strong> Formate DIN A4 vorhanden? [ A ]<br />
3.53.4 Kapazität des Vorlageneinzugs in Blättern<br />
(DIN A4 bei 80 g/m²)<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.53.5 Scanauflösung in dpi [ B ]<br />
3.53.6 Datenübertragungsrate [ A ]<br />
3.53.7 Speicherkapazität in MB [ B ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.54 Kopierfunktion 2,00<br />
3.54.1 Kopieren im Format DIN A4 möglich? [ B ]<br />
3.54.2 Kopiermodus Einseitig – Einseitig [ A ]<br />
3.55 Anschlussmöglichkeiten<br />
3.55.1 Anschluss an das öffentliche Telefonnetz über die Telefonleitung ? [ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
3.56 Papiermanagement, Zufuhr und Ausgabemöglichkeiten 2,00<br />
3.56.1 Sind die folgenden Mindestanforderungen an die Zufuhrmöglichkeiten erfüllt:<br />
Mindestens 250 Blatt Kassette <strong>für</strong> Papierformat A4 bei Materialgewicht 80<br />
g/m²<br />
eine zusätzliche manuelle Zufuhr von mindestens 100 Blatt (bei Materialgewicht<br />
80 g/m²)<br />
3.56.2 <strong>Max</strong>. Papierausgabekapazität in Blatt gesamt? [ B ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
3.57 Energie und Umweltschutz 6,00<br />
3.57.1 Die Gehäuse sind frei von halogenierten Flammschutzmittel? [ A ]<br />
3.57.2 Ist ein automatisches Abschalten des Systems konfigurierbar? [ A ]<br />
3.57.3 Standby / Ruhe Modus vorhanden? [ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 66 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
3.57.4 Aufwärmzeit (aus Standby /Ruhe Modus)<br />
in Sekunden<br />
3.57.5 Geräuschemissionen in dB im Druckbetrieb<br />
(Schallleistungspegel)<br />
3.57.6 Geräuschemissionen in dB (A) im Standby<br />
(Schallleistungspegel)<br />
3.57.7 Stromverbrauch TEC Wert (kWh) Tatsächlicher Wert<br />
3.58 Datenschutz/Datensicherheit<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
Tatsächlicher Wert [ B ]<br />
3.58.1 Ist das System gegen Zugriffe von außen über die Telefonleitung sicher? [ A ]<br />
3.59 Optionales Zubehör<br />
3.59.1 Zusätzliche Papierkassetten<br />
(Anzahl + Blattkapazität je Kassette)<br />
Anzahl<br />
Kapazität<br />
3.59.2 Abmessungen (HxBxT) in cm [ I ]<br />
3.59.3 Gewicht in kg [ I ]<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
[ I ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 67 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
25 Leistungsbereich Software<br />
Das MPIP beabsichtigt auch den Einsatz entsprechender Software (siehe Übersicht)<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />
Software/Lösung<br />
Administration X X X X X X - -<br />
Authentifizierung/<br />
Follow-Me-Printing<br />
Secure-Printing<br />
- - - X X X - -<br />
Kostenstellenmanagement - - - X X X - -<br />
Texterkennung - - - - - X - -<br />
Barcodedruck X - X X X X - -<br />
Im nachfolgenden werden die allgemeinen Softwareanforderungen im Rahmen der Leistungsbeschreibung<br />
erläutert. Sämtliche zum Einsatz kommenden Softwareanwendungen (inkl. möglicher bzw. nötiger Zusatzmodule)<br />
werden in das Netzwerk integriert und müssen vollständig lauffähig sein. Die eingesetzte Software<br />
muss entsprechend lizenziert sein und über die Vertragslaufzeit genutzt werden können. Updates und Wartung/Pflege<br />
der eingesetzten Software müssen ebenso über die Vertragslaufzeit gegeben sein.<br />
Bitte geben Sie die genaue Bezeichnungen der angebotenen Software an und legen Sie bitte entsprechendes<br />
Prospektmaterial im Anhang bei. Es muss gewährleistet sein, dass die angebotenen Lösungen die beschriebene<br />
Funktionsfähigkeit bereitstellen. Bitte erläutern Sie die Funktionsfähigkeit der eingesetzten Software bzw.<br />
Lösung(en) und deren Zusammenwirken.<br />
Die angebotene Software und notwendige zusätzliche Module <strong>für</strong> die Realisierung der kompletten lauffähigen<br />
Softwarelösung muss im monatlichen Mietpreis enthalten sein.<br />
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Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
4 Software 50,00<br />
Systemverwaltung:<br />
Die netzgebundenen Systeme sollen zentral verwaltet werden können. Ein Zugriff auf das jeweilige System<br />
per Web-Oberfläche muss möglich sein. Ebenso soll hierüber die Möglichkeit bestehen diese zu konfigurieren.<br />
Ferner sollen Störmeldungen der Systeme direkt per Email an den Anbieter gesendet werden können und<br />
damit einen Service Call beim Anbieter auslösen. Ferner sollen die Systeme direkt per Email automatisch<br />
Verbrauchsmaterial (Toner) bestellen können bei Unterschreitung eines Schwellenwertes (von z.B. 10 %).<br />
Die Zählerstände sollen ebenfalls automatisch an den Anbieter übermittelt werden können. Die Versendung<br />
von Daten an den Anbieter muss verschlüsselt erfolgen.<br />
Softwarebezeichnung:<br />
4.1 Administration/Systemverwaltung 15,00<br />
4.1.1 Ist eine zentrale Software zur gemeinsamen Überwachung und Verwaltung sämtlicher<br />
netzgebundener Systeme (D1, D2, M1, M2; M3, M4) dieser Ausschreibung<br />
vorhanden?<br />
4.1.2 Bietet diese Software eine Weboberfläche zur Konfiguration der Systeme ? [ A ]<br />
4.1.3 Bietet diese Software die Möglichkeit automatisiert Störungs- und Verbrauchsmaterialmeldungen<br />
an definierte Email-Ziele zu senden?<br />
4.1.4 Bietet diese Software die Möglichkeit unterschiedlichen Benutzern differenzierte<br />
Zugriffsmöglichkeiten zu gewähren (Verwaltung Benutzerrechte)?<br />
4.1.5 Bietet diese Software die Möglichkeit den Port <strong>für</strong> den Web-Zugriff frei zu definieren?<br />
4.1.6 Automatische Verbrauchsmaterialbestellung ? [ A ]<br />
4.1.7 Automatische Servicebestellung ? [ A ]<br />
4.1.8 Automatische Zählerstandsmeldung ? [ A ]<br />
4.1.9 Bietet diese Software die Möglichkeit die angezeigten Informationen benutzerdefiniert<br />
zu konfigurieren ?<br />
4.1.10 Bietet diese Software die Möglichkeit die angezeigten Systeme frei definierbaren<br />
Gruppen zuzuordnen?<br />
4.1.11 Ermöglicht die Lösung die automatisierte Zählerstandsabfrage (über alle Kopier-<br />
und Druckvorgänge hinweg) und Bereitstellung der abgefragten Daten über eine<br />
Web-Oberfläche ?<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ B ]<br />
[ B ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 69 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Authentifizierung (Zugriffskontrolle)<br />
Die Authentifizierung erfolgt am jeweiligen multifunktionalen System (LK M2, M3, M4). Die Nutzung der<br />
Funktionen der multifunktionalen Systeme sind generell gesperrt. Nutzt der User die Druck, Kopier- bzw.<br />
Scanfunktion des Systems, so muss er sich mit seiner Karte identifizieren, um das System frei zu schalten.<br />
Die Authentifizierung und somit Freischaltung der Systeme soll mit gesonderten Karten („Kopierkarten“) am<br />
System erfolgen. Dies soll bevorzugt kontaktlos erfolgen, falls nicht kontaktlos realisierbar auch mit Magnetkarten.<br />
Die da<strong>für</strong> nötigen Karten (800 Stück <strong>für</strong> die User des gesamten MPIP inkl. Reserve) müssen vom<br />
Anbieter mitgeliefert werden können, ebenso sind die (Karten)-Lesegeräte in der entsprechenden Anzahl der<br />
betroffenen Leistungsklassen zu kalkulieren und mitzuliefern. Die Zusammenarbeit der Karten mit den Lesegeräten<br />
muss gewährleistet sein.<br />
Hinweis:<br />
Es ist evtl. geplant in Zukunft auch den vorhandenen Dienstausweis der Mitarbeiter (nicht mehr die gesonderten<br />
Kopierkarten) <strong>für</strong> die Authentifizierung an den Systemen zu nutzen. Eine abschließende Entscheidung<br />
hierüber ist jedoch noch nicht gefallen. Diese Entscheidung kann allerdings während der Vertragslaufzeit<br />
eintreten. Die Systeme müssen grundsätzlich technisch in der Lage sein, die Authentifizierung per Dienstausweis<br />
des MPIP zu unterstützen (Legic Chip; EM 4102 ISO Card ID Karten Art. Nr.: 02636800). Eine<br />
Realisierung wird dann während der Vertragslaufzeit mit dem gewählten Bieter geklärt und umgesetzt.<br />
Mit den angebotenen Systemen muss <strong>für</strong> die Nutzung der Druckfunktion die Realisierung einer „Follow-Me-<br />
Printing/Secure-Printing“ Umgebung möglich sein. Zielsetzung: Der Benutzer begibt sich nach Absenden<br />
eines Druckauftrages vom PC zu einem im Netzwerk eingebundenen beliebigen System. Der gesendete<br />
Druckauftrag wird festgehalten, der User authentifiziert sich mit seiner Karte am jeweiligen System. Nach der<br />
Identifikation des Users gibt das System den Druckauftrag frei und startet den Druckprozess. Sind mehrere<br />
Druckaufträge des gleichen Users in der Warteschlange, besteht die Möglichkeit alle Druckaufträge des User<br />
auszudrucken.<br />
Softwarebezeichnung:<br />
4.2 Authentifizierung/Follow-Me-Printing/Secure-Printing 10,00<br />
4.2.1 Ist mit den angebotenen multifunktionalen Systemen die Realisierung einer „Follow-Me-Printing/Secure-Printing“-Umgebung<br />
möglich?<br />
4.2.2 Sind <strong>für</strong> die Authentifizierung an den multifunktionalen Systemen Kartenlesesysteme<br />
angebracht ?<br />
4.2.3 Kann <strong>für</strong> die Kartenlesesysteme sichergestellt werden, dass bei einem Anbau keine<br />
zusätzlichen Wandhalterungen, Standfüße etc. nötig sind?<br />
(Möglichkeit des direkten Anbaus an die Systeme)<br />
4.2.4 Können entsprechende Karten <strong>für</strong> die Authentifizierung vom Anbieter geliefert<br />
werden?<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ B ]<br />
[ B ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 70 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Kostenstellenmanagement (verursachungsgerechte Zuordnung von Kopier-/Druckkosten):<br />
Es soll eine Software zur Erfassung der Druck- und Kopierkosten installiert werden, die die anfallenden Kosten<br />
pro Druck- und Kopierauftrag erfasst und verursachungsgerecht den Kostenstellen zuordnet. Bestimmte<br />
Attribute zu Abrechungszwecken sollen in einer zentralen Datenbank abgelegt werden. Eine detaillierte<br />
Übersicht über die aufgewendeten Leistungen in Bezug auf die Kostenstelle soll auf diesem System erstellt<br />
werden. Diese Übersicht soll als Bericht ausgedruckt und als pdf oder Excel Tabelle abgespeichert werden<br />
können. Die Berichte müssen anpassbar sein. Die Zuordnung zwischen einem Benutzer und seiner Karte<br />
muss möglich sein, da diese zur Authentifizierung an den Systemen verwendet werden sollen.<br />
Softwarebezeichnung:<br />
4.3 Kostenstellenmanagement (Zuordnung der Druck-/Kopierkosten) 5,00<br />
4.3.1 Ist der Einsatz einer zentralen Software zur verursachergerechten Zuordnung/Abrechnung<br />
der laufenden Druck-/Kopierkosten <strong>für</strong> die angebotene Systemlandschaft<br />
möglich?<br />
4.3.2 Ist bei der Softwarelösung sichergestellt dass die Anwender ohne zusätzliche Eingabe<br />
von Benutzerinformationen Abteilungen/Gruppen/Kostenstellen zugeordnet<br />
werden können?<br />
(Hinweis: Betrifft die Druckfunktion, insofern die Benutzerinformationen im<br />
Druckdatenstrom enthalten sind)<br />
4.3.3 Ist mit den angebotenen multifunktionalen Systemen in Verbindung mit der Kostenstellenmanagementlösung<br />
die Realisierung einer „Follow-Me-Printing“-<br />
Umgebung möglich?<br />
4.3.4 Ist mit den angebotenen multifunktionalen Systemen in Verbindung mit der Authentifizierung/Follow-Me-Printing/Secure-Printing<br />
Lösung eine verursachergerechte<br />
Zuordnung der Druck-/Kopierkosten möglich?<br />
4.3.5 Können Budgets/Quoten festgelegt werden (z.B. <strong>für</strong> Farbdrucke)? [ B ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Seite 71 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
OCR Texterkennung<br />
Die Systeme der Leistungsklasse M4 sollen die Möglichkeit bieten, eine Volltextsuche im gescannten Dokument<br />
durchführen zu können. Der User scannt ein Papierdokument (pdf-Format) dezentral am multifunktionalen<br />
System ein und kann den Inhalt des gescannten Dokumentes per OCR erkennen lassen, in ein bearbeitbares<br />
Format konvertieren (z.B. Word.doc, Excel.xls, Powerpoint.ppt etc.) und an seinem Arbeitsplatz entsprechend<br />
weiter bearbeiten. Dabei soll die Erfassung dieser Dokumente dezentral an den Systemen erfolgen,<br />
die Verarbeitung und Bereitstellung jedoch zentral vorgenommen werden. Ferner soll die Zusammenarbeit<br />
mit Dokumenten-Management/Archivierungssystemen möglich sein.<br />
Softwarebezeichnung:<br />
4.4 OCR Texterkennung 20,00<br />
4.4.1 Die Erfassung der Papierdokumente erfolgt dezentral (direkt am jeweiligen multifunktionalen<br />
System) ?<br />
4.4.2 Die Verarbeitung einschließlich OCR-Erkennung läuft zentral auf einem Server ? [ A ]<br />
4.4.3 Eine Konvertierung der gescannten Dokumente in verschiedenste Formate (z.B.<br />
MS Word, Excel, Powerpoint etc.) ist möglich?<br />
4.4.4 Indexierung und Klassifizierung von Dokumenten am multifunktionalen System? [ B ]<br />
4.4.5 Texterkennung <strong>für</strong> Zonen/Bereiche auf Dokumenten und Formulare ? [ B ]<br />
4.4.6 Bildoptimierung (z.B. Entfernung leerer Seiten, schwarzer Punkte etc.) ? [ B ]<br />
4.4.7 Barcode Erkennung ? [ B ]<br />
[ A ]<br />
[ A ]<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
Barcode<br />
Alle Systeme (Ausnahme Faxsysteme F1, F2) müssen Barcode (EAN Code 39) drucken können. Eine Realisierung<br />
kann auf Soft- oder Hardwarebasis erfolgen. In beiden Fällen beschreiben Sie diese Lösungen kurz in<br />
einem Beiblatt.<br />
Softwarelösung:<br />
(Bezeichnung)<br />
Hardwarelösung:<br />
(Bezeichnung)<br />
Seite 72 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
V Preisübersicht - Angebotsblatt<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Name und Anschrift des Bieters Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Ablauf der Angebotsfrist:<br />
10.06.2009, 12:00 h<br />
Ablauf der Zuschlags- /Bindefrist:<br />
31.08.2009<br />
Miete von 196 fabrikneuen multifunktionalen Systemen, Druck- und Faxsystemen verschiedener Leistungsklassen,<br />
Software und Zubehör vom 1.09.2009 – 31.08.2013 (Laufzeit 48 Monate) inkl. Full-Service laut<br />
Leistungsbeschreibung.<br />
Ich/wir bieten die Ausführung der in der beigefügten Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungen mit allen<br />
den Preis betreffenden Angaben wir folgt an:<br />
Monatlicher Mietzins Euro (netto)<br />
Monatsmiete <strong>für</strong> alle angebotenen Hardware Systeme + Software + Zubehör<br />
Monatsmiete <strong>für</strong> garantiertes Mindestvolumen von 265.000 Seiten DIN A4<br />
(250.000 Seiten DIN A4 sw, 15.000 Seiten DIN A4 Farbe) inkl. Full-Service<br />
Angebotssumme monatlich netto:<br />
Gesamtbetrag über 48 Monate (netto):<br />
zzgl. gesetzliche MwSt.:<br />
Angebotssumme brutto:<br />
Folgeseitenpreise DIN A4 je Seite (netto zzgl. gesetzl. MwSt.)<br />
Schwarz-weiß – Seiten<br />
Colour – Seiten<br />
An mein/unser Angebot halte ich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.<br />
(Ort, Datum) (Stempel, Unterschrift)<br />
Seite 73 von 79
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
VI Vertragsgrundlagen<br />
Allgemein<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Der Vertrag über die ausgeschriebene Leistung kommt nach VOL/A § 28 Nr. 2 (1) zustande, unabhängig von<br />
einer späteren urkundlichen Festlegung. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die in seinem Angebot gemachten<br />
Aussagen des Bieters zu den Forderungen und Fragen dieser Leistungsbeschreibung automatisch<br />
Teil eines entsprechenden Vertrages.<br />
Die Beschaffung der neuen Druckumgebung beim MPIP erfolgt Anmietung. Die vertragliche Grundlage soll<br />
ein Vertrag nach BVB Miete (Vertragsdeckblatt + Mietschein) sein. Den Verdingungsunterlagen ist ein Vertragsentwurf<br />
(siehe Anlage 4) zu Ihrer Information beigefügt. In diesem sind Positionen gelb markiert, die<br />
nach Zuschlagserteilung zu ergänzen sind.<br />
Ferner möchte das MPIP auch von jedem Bieter einen Mustervertrag zur Information erhalten, bitte legen Sie<br />
ein Exemplar den Angebotsunterlagen bei.<br />
Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters wird <strong>für</strong> diesen Auftrag jedoch<br />
ausgeschlossen. Mit der Abgabe eines Angebotes anerkennt der Bieter diese Grundlage an.<br />
Für die Auftragsausführung/Vertragsbestandteile gilt nachstehende Reihenfolge:<br />
a) die Verdingungsunterlagen, einschließlich der Vergabebekanntmachung<br />
b) das Angebot des Bieters (mit allen Anlagen), auf das der Zuschlag erteilt worden ist<br />
c) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften<br />
e.V. (ZVB)<br />
d) Vertrag gemäß BVB-Miete (Vertragsdeckblatt + Mietschein; Vertragsbedingungen gemäß BVB-<br />
Miete)<br />
e) die Allgemeinen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Ausführung von Leistungen (VOL/B)<br />
f) das BGB<br />
Sollten einzelne Bestimmungen des zu schließenden Vertrages unwirksam, undurchführbar oder widersprechend<br />
sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen<br />
Bestimmung tritt eine solche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, undurchführbaren<br />
oder widersprechenden Bestimmung am nächsten kommt. Darüber haben sich Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
gemeinsam zu einigen.<br />
Der zu schließende Vertag enthält sämtliche Absprachen zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabsprachen<br />
und Zusicherungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen zu den Regelungen in der BVB Miete<br />
sind in der Anlage des Mietscheines aufgeführt.<br />
Weitere Änderungen und Ergänzungen der Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch <strong>für</strong> einen etwaigen<br />
Verzicht auf die Schriftformerfordernis. Machen Parteien von Rechten aus diesen Verträgen keinen<br />
Gebrauch, bedeutet dies keinen Verzicht <strong>für</strong> die Zukunft.<br />
Beide Geschäftsparteien verpflichten sich, Geschäftsdaten des Vertragspartners vertraulich zu behandeln und<br />
nur zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen einzusetzen. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der<br />
Bestimmungen der Datenschutzgesetze (Bundesdatenschutzgesetz, Bayerisches Datenschutzgesetz) verpflichtet.<br />
Alle Daten und Unterlagen des Auftraggebers, von denen der Auftragnehmer Kenntnis erlangt bzw. die vom<br />
Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben und nur zur Erfüllung der<br />
vertraglichen Pflichten verwendet werden. Sie sind auf Aufforderung des Auftraggebers zurückzugeben.<br />
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Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
VII Anlagen Ausschreibung<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Die Anlagen zur Ausschreibung geben Ihnen wichtige Informationen <strong>für</strong> eine vollständige Angebotsbearbeitung.<br />
Die Anlagen gliedern sich wie folgt<br />
Energieverbrauch (Anlage 1)<br />
Anhand dieser Liste wird der gesamte Energieverbrauch der Systemlandschaft in eine Rangfolge gebracht<br />
und bewertet.<br />
Teststellungsablauf und –fragebogen (Anlage 2)<br />
Eine Bewertung der Teststellung erfolgt <strong>für</strong> die 3 besten Bieter mit Systemen der Klasse D1 und M4. Das<br />
Bewertungsschema und der Fragebogen sind in dieser Anlage aufgeführt und erläutert.<br />
Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien mit Gewichtung (Anlage 3)<br />
Die Bewertungsmatrix zeigt auf, welche Kriterien entsprechend gewichtet und bewertet werden.<br />
Anlagen zu vertraglichen Regelungen (Anlage 4)<br />
- BVB Mietvertragsdeckblatt<br />
- BVB Mietschein<br />
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) der <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft<br />
- Besondere Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Miete von EDV Anlagen und Geräten (BVB Miete)<br />
Ich/wir haben die Anlagen zur Ausschreibung zur Kenntnis genommen und haben diese bei der Angebotserstellung<br />
beachtet.<br />
(Ort, Datum) (Stempel, Unterschrift<br />
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Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Energiematrix (Anlage 1)<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Im Rahmen der Ausschreibung findet eine Bewertung der Systemlandschaft hinsichtlich des gesamten Energieverbrauches<br />
statt. Hierzu wird nachfolgende Tabelle <strong>für</strong> die Auswertung verwendet.<br />
Grundlage hier<strong>für</strong> sind die in den jeweiligen Leistungsklassen angebotenen Systeme mit deren TEC Wert<br />
(„Typical Electricity Consumption“; Abfrage erfolgt im Leistungsverzeichnis Hardware). Die Anzahl der<br />
jeweiligen Systeme wird mit dem TEC Wert pro Woche auf die gesamte Laufzeit (48 Monate) berechnet. Mit<br />
einem internen Kostenansatz <strong>für</strong> die Energie werden die Energiekosten <strong>für</strong> die Laufzeit berechnet.<br />
Anbieter:<br />
LK Bezeichnung Modell Anzahl<br />
kwh/Woche Laufzeit Kosten Laufzeit<br />
TEC 48 Monate €/kWh<br />
D1 0 0,0 0 0,00 €<br />
D2 0 0,0 0 0,00 €<br />
M1 0 0,0 0 0,00 €<br />
M2 0 0,0 0 0,00 €<br />
M3 0 0,0 0 0,00 €<br />
M4 0 0,0 0 0,00 €<br />
F1 0 0,0 0 0,00 €<br />
F2 0 0,0 0 0,00 €<br />
Summen 0 0,0 0,0 0,00 €<br />
Unter den Anbietern wird eine Rangfolge gebildet. Der beste Anbieter erhält die maximale Punktezahl, die<br />
übrigen Werte werden entsprechend Ihrer Abweichung abgewertet.<br />
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Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Teststellungsablauf und –fragebogen (Anlage 2)<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Die Teststellung wird von den 3 rangbesten Bietern dem AG zur Verfügung gestellt. Die rangbesten Anbieter<br />
werden auf Basis der eingereichten Angebotsunterlagen nach den entsprechenden Kriterien ermittelt (Zwischensumme<br />
Punktewertung). Bei den Teststellungssystemen handelt es sich jeweils um 1 System aus der LK<br />
D1 und M4 (jeweils in der geforderten Standardausstattung)<br />
In der Teststellung erfolgt eine Bewertung der zur Verfügung gestellten Systeme durch die technischen Mitarbeiter<br />
des MPIP (EDV/IT) als auch durch ausgewählte Anwender anhand des untenstehenden Kriterienkataloges.<br />
Hier<strong>für</strong> werden die Fragebögen ausgefüllt und über alle Fragebögen hinweg in Summe die jeweiligen<br />
Durchschnittswerte ermittelt. Sollten diese keine ganzen Zahlen sein erfolgt eine Rundung nach kaufmännischen<br />
Regeln.<br />
Die in der Teststellung erreichte (Leistungs-)Punkteanzahl (Leistung = Gewichtungspunkte x Bewertungspunkte)<br />
wird bei den 3 rangbesten Bietern zusätzlich zu den bereits errechneten Punktewerten (Vorauswahl<br />
der 3 besten Anbieter) addiert und <strong>für</strong> die Gesamtbewertung mit herangezogen.<br />
Die Bewertung der einzelnen Kriterien des Fragebogens erfolgt nach der unter der bei der Bewertungsmatrix<br />
aufgeführten Bepunktung <strong>für</strong> konzeptionelle Fragen.<br />
Fragebogen Teststellung<br />
Leistungsklasse D1 M4<br />
5 Benutzerbewertung 10,00 10,00<br />
5.1.1 Anmutung und Ergonomie des Systems<br />
5.1.2 Bedienbarkeit und Verständlichkeit der Funktionen des Systems<br />
5.1.3 Störungsbehebung (Papierstau, Tonerwechsel etc.)<br />
5.1.4 Ergebnisqualität<br />
6 IT-technische Bewertung 10,00 10,00<br />
6.1.1 Einrichtung des Systems im Netzwerk<br />
(Installation, Konfiguration, etc.)<br />
6.1.2 Verwaltung des Systems im Netzwerk<br />
(Web-Oberfläche, Treiberverhalten, Änderungen etc.)<br />
6.1.3 Verhalten des Systems im Netzwerk<br />
(Zusammenwirken mit Anwendungen, Störungen etc.)<br />
6.1.4 Ergebnisqualität<br />
7 Service Bewertung 10,00 10,00<br />
7.1.1 Logistik bei der Teststellung<br />
7.1.2 Erreichbarkeit während der Teststellung<br />
7.1.3 Unterstützung während der Teststellung<br />
7.1.4 Know-How Qualität und Transfer während der Teststellung<br />
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Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien mit Gewichtung (Anlage 3)<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Der Nutzwert wird im Rahmen einer nichtmonetären Bewertung von Kriterien ermittelt.<br />
Die Gewichtungspunkte geben die jeweilige Bedeutung der Zuschlagskriterien wieder. Es sind nur die Zuschlagskriterien<br />
aufgeführt die eine Bewertung erfahren (B). Reine A-Kriterien sind nicht in dieser Aufstellung<br />
aufgeführt, da diese keine Bewertung erfahren und bei Nichterfüllung zum Ausschluss des Angebotes<br />
führen. A-Kriterien und B-Kriterien sind nur dann mit Ja zu beantworten, wenn die geforderten Funktionalitäten<br />
oder Eigenschaften auch den Tatsachen entsprechen. Werden diese geforderten Funktionalitäten oder<br />
Eigenschaften positiv bestätigt, gelten diese als angeboten.<br />
Die Punktezahlen in den dunkelgrau markierten Feldern des Leistungsverzeichnisses geben die Gewichtung<br />
der Kriterienhauptgruppe in der Übersicht der Zuschlagskriterien an.<br />
Die Punktezahlen in den hellgrau markierten Feldern des Leistungsverzeichnisses geben die Gewichtung<br />
der jeweiligen Kriteriengruppe innerhalb der Kriterienhauptgruppe bzw. der Kriterien innerhalb der<br />
Kriteriengruppe an. Die dort angegebene Gesamtpunktzahl verteilt sich gleich auf die Anzahl der in dieser<br />
Gruppe angegebenen Kriterien (z.B. Drucksystem D1: Druckfunktion = 10 Gewichtungspunkte bei 5B-<br />
Kriterein -> pro B-Kriterium 2 Gewichtungspunkte).<br />
Die Bewertung der einzelnen Kriterien der Leistungsbeschreibung erfolgt anhand nachfolgender Bewertungspunkte<br />
(BP):<br />
- Ja/Nein – Fragen werden dabei mit 0 Punkten (=Nein) oder der entsprechenden <strong>Max</strong>imalpunktzahl<br />
der Bewertungspunkte (BP) =Ja bewertet.<br />
- Bei Kriterien mit messbaren Werten („Tatsächliche Werte“; Angabe in den freien Feldern) werden<br />
diese miteinander verglichen. Der beste Wert erhält die jeweils höchste Bewertungspunktezahl, die<br />
übrigen Werte werden entsprechend Ihrer Abweichung abgewertet und bepunktet.<br />
- Bei konzeptionellen Fragen (Scanfunktion Leistungsklasse M, Rollout-Konzept, Servicekonzept,<br />
Energieverbrauch Systemlandschaft, Teststellung etc.) werden alle eingereichten Unterlagen miteinander<br />
verglichen. Der beste Wert erhält die jeweils höchste Bewertungspunktezahl, die übrigen Werte<br />
werden entsprechend Ihrer Abweichung abgewertet und bepunktet. Die Vergleichbarkeit der konzeptionellen<br />
Angaben orientiert sich an folgender Matrix:<br />
Zielerfüllungsgrad<br />
Geringe Zielerfüllung Durchschnittliche Zielerfüllung Hohe Zielerfüllung<br />
Darstellung unzureichend<br />
entspricht nicht den Anforderungen<br />
Darstellung schlüssig und gut<br />
entspricht den Anforderungen<br />
Darstellung fundiert und sehr gut<br />
entspricht besonders der Zielerreichung<br />
der Anforderungen<br />
Im Rahmen der Bewertung der Angebote werden die Bewertungspunkte entsprechend verteilt.<br />
Die Bewertungspunkte multipliziert mit den jeweiligen Gewichtungspunkten ergeben die Leistungspunkte<br />
des jeweiligen Angebotes<br />
Die sich so ergebenden Leistungspunkte (LP) in Summe werden <strong>für</strong> die Ermittlung des wirtschaftlichsten<br />
Angebotes (Einfache Richtwertmethode nach UfAB IV; www.cio.bund.de) verwendet.<br />
Sollten diese keine ganzen Zahlen sein erfolgt eine Rundung nach kaufmännischen Regeln.<br />
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<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong> Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien mit Gewichtung<br />
KHG KG K KA GP BP LP<br />
Allgemeine Anforderungen 50,00 300,00<br />
Investitionsschutz 40,00<br />
Qualitätszertifizierung B 20,00 10,00 200,00<br />
Quelle der Systeme (Hersteller) B 20,00 10,00 200,00<br />
Allgemeine Produktanforderungen 10,00<br />
Scanfunktion der Leistungsklasse M B 10,00 10,00 100,00<br />
Dienstleistung + Service 110,00 800,00<br />
Lieferung + Einsatzbereitschaft (einmalig) 50,00<br />
Konzept Projektumsetzung/Rollout B 50,00 10,00 500,00<br />
Service+Support+Wartung (laufend) 60,00 300,00<br />
Call-Wege des AN B 4,00 5,00 20,00<br />
Help-Desk telefonisch 2,00 5,00 10,00<br />
Verbrauchsmaterial + Entsorgung B 2,00 5,00 10,00<br />
Ersatzteillagerung beim AG B 2,00 5,00 10,00<br />
Servicekonzept des AN B 50,00 5,00 250,00<br />
Umweltfreundlichkeit + Benutzerfreundlichkeit 62,00 560,00<br />
Umweltfreundlichkeit 52,00 510,00<br />
Sammelbehältnisse <strong>für</strong> VM B 2,00 5,00 10,00<br />
Energieverbrauch Systemlandschaft B 50,00 10,00 500,00<br />
Benutzerfreundlichkeit 10,00 50,00<br />
Störungsmeldung im Display B 5,00 5,00 25,00<br />
Kontaktinformationen <strong>für</strong> Service B 5,00 5,00 25,00<br />
Hardware + Software 406,00 2280,00<br />
Drucksystem D1 28,00 140,00<br />
Druckfunktion B 8,00 5,00 40,00<br />
Anschlüsse B 8,00 5,00 40,00<br />
Papiermanagement B 6,00 5,00 30,00<br />
Energie und Umweltschutz B 6,00 5,00 30,00<br />
Drucksystem D2 32,00 <strong>16</strong>0,00<br />
Druckfunktion B 12,00 5,00 60,00<br />
Anschlüsse B 8,00 5,00 40,00<br />
Papiermanagement B 6,00 5,00 30,00<br />
Energie und Umweltschutz B 6,00 5,00 30,00<br />
Multifunktionales System M1 66,00 5,00 330,00<br />
Kopierfunktion B <strong>16</strong>,00 5,00 80,00<br />
Druckfunktion B 10,00 5,00 50,00<br />
Scanfunktion B 14,00 5,00 70,00<br />
Faxfunktion B 4,00 5,00 20,00<br />
Anschlüsse B 8,00 5,00 40,00<br />
Papiermanagement B 8,00 5,00 40,00<br />
Energie und Umweltschutz B 6,00 5,00 30,00<br />
Multifunktionales System M2 62,00 310,00<br />
Kopierfunktion B <strong>16</strong>,00 5,00 80,00<br />
Druckfunktion B 10,00 5,00 50,00<br />
Scanfunktion B 14,00 5,00 70,00<br />
Anschlüsse B 8,00 5,00 40,00<br />
Papiermanagement B 8,00 5,00 40,00<br />
Energie und Umweltschutz B 6,00 5,00 30,00<br />
Multifunktionales System M3 62,00 310,00<br />
Kopierfunktion B <strong>16</strong>,00 5,00 80,00<br />
Druckfunktion B 10,00 5,00 50,00<br />
Scanfunktion B 14,00 5,00 70,00<br />
Anschlüsse B 8,00 5,00 40,00<br />
Papiermanagement B 6,00 5,00 30,00<br />
Energie und Umweltschutz B 6,00 5,00 30,00<br />
Optionen und Maße B 2,00 5,00 10,00<br />
Multifunktionales System M4 70,00 350,00<br />
Kopierfunktion B 20,00 5,00 100,00<br />
Druckfunktion B 10,00 5,00 50,00<br />
Scanfunktion B 12,00 5,00 60,00<br />
Anschlüsse B 8,00 5,00 40,00<br />
Papiermanagement B 6,00 5,00 30,00<br />
Energiemanagement B 6,00 5,00 30,00<br />
Optionen und Maße B 8,00 5,00 40,00<br />
Faxsystem F1 18,00 90,00<br />
Faxfunktion B 8,00 5,00 40,00<br />
Kopierfunktion B 2,00 5,00 10,00<br />
Papiermanagement B 2,00 5,00 10,00<br />
Energie und Umweltschutz B 6,00 5,00 30,00<br />
Faxsystem F2 18,00 90,00<br />
Faxfunktion B 8,00 5,00 40,00<br />
Kopierfunktion B 2,00 5,00 10,00<br />
Papiermanagement B 2,00 5,00 10,00<br />
Energie und Umweltschutz B 6,00 5,00 30,00<br />
Software 50,00 500,00<br />
Administration/Systemverwaltung 15,00 10,00 150,00<br />
Authentifizierung/Follow-Me-Printing 10,00 10,00 100,00<br />
Kostenstellenmanagement 5,00 10,00 50,00<br />
Texterkennung (OCR) 20,00 10,00 200,00<br />
Zwischensumme 628,00 3940,00<br />
Teststellung D1 und M1 60,00 600,00<br />
Benutzerbewertung B 20,00 10,00 200,00<br />
IT-technische Bewertung B 20,00 10,00 200,00<br />
Servicebewertung B 20,00 10,00 200,00<br />
Gesamtsumme 688,00 4540,00<br />
KHG = Kriteriumshauptgruppe K = Kriterium GP = Gewichtungspunkte LP = Leistungspunkte<br />
KG = Kriteriumsgruppe KA = Kriteriumsart BP = Bewertungspunkte<br />
vertraulich<br />
Anlage 3
Offenes Verfahren<br />
2009-EU-01<br />
<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
Anlagen zu vertraglichen Regelungen (Anlage 4)<br />
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) der <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft<br />
- BVB Mietvertragsdeckblatt<br />
- BVB Mietschein<br />
- Besondere Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Miete von EDV Anlagen und Geräten (BVB Miete)<br />
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Zusätzliche Vertragsbedingungen der <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.<br />
(gem. §9 der Verdingungsordnung <strong>für</strong> Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL Teil A)<br />
1. Sachlicher Geltungsbereich<br />
Die nachstehenden Bedingungen gelten <strong>für</strong> alle von den<br />
Einrichtungen der <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft abzuschließenden<br />
Verträge über Leistungen, insbesondere <strong>für</strong> Dienst-,<br />
Kauf- und Werkverträge sowie <strong>für</strong> Verträge über die<br />
Lieferung herzustellender oder zu erzeugender<br />
beweglicher Sachen.<br />
Soweit nicht zwingendes Gesetzesrecht entgegensteht<br />
gelten als Grundlage <strong>für</strong> die Auftragsdurchführung in<br />
nachfolgender Reihenfolge:<br />
1.1 der Wortlaut der Beauftragung (Auftrags- oder<br />
Zuschlagsschreiben bzw. Vertrag) einschließlich<br />
eventueller Leistungsbeschreibungen und Anlagen;<br />
1.2 soweit vereinbart: Ergänzende Vertragsbedingungen;<br />
1.3 die nachstehenden "Zusätzlichen Vertragsbedingungen“<br />
der <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft;<br />
1.4 die "Allgemeinen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Ausführung<br />
von Leistungen" (VOL/B) in der jeweils gültigen<br />
Fassung;<br />
1.5 das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie sonstige einschlägige<br />
Gesetze und Verordnungen, in der jeweils<br />
gültigen Fassung.<br />
Mit der Abgabe eines Angebotes akzeptiert der Bieter diese<br />
"Zusätzlichen Vertragsbedingungen" der <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<br />
Gesellschaft, die damit Bestandteil des Angebotes und bei<br />
dessen Annahme Vertragsbestandteil werden. Die Anwendbarkeit<br />
von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des<br />
Bieters/Auftragnehmers ist hierdurch ausgeschlossen.<br />
Abweichungen von den "Zusätzlichen Vertragsbedingungen"<br />
sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich als Abweichung<br />
bezeichnet und vom Auftraggeber schriftlich<br />
bestätigt wurden.<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Zusätzlichen<br />
Vertragsbedingungen" aus irgendwelchen Gründen nicht<br />
zur Anwendung kommen, bleiben die übrigen<br />
Bestimmungen davon unberührt.<br />
2. Art und Umfang der Leistungen<br />
Angebot:<br />
Das Angebot ist kostenlos und schriftlich abzugeben. Es ist<br />
<strong>für</strong> die Dauer von 6 Monaten ab Angebotsdatum bindend,<br />
wenn nicht vom Bieter ein abweichender Zeitraum angegeben<br />
wird.<br />
Für Maschinen, Geräte oder sonstige Arbeitsmittel muss<br />
als Bestandteil der zu erbringenden Leistung eine<br />
Erklärung der Konformität mit den einschlägigen<br />
europäischen Normen vorliegen bzw. erbracht werden<br />
und durch CE-Kennzeichnung belegt werden. Außerdem<br />
ist eine Betriebsanweisung in deutscher Sprache<br />
mitzuliefern. Alle hiermit verbundenen Kosten sind im<br />
Angebotspreis enthalten.<br />
Nachweise zur Umweltverträglichkeit, wie z.B. die Vergabe<br />
des Umweltzeichens "Blauer Engel", sind beizufügen.<br />
Gefahrstoffe nach der jeweils gültigen Gefahrstoffverordnung<br />
sind besonders zu kennzeichnen (siehe hierzu auch<br />
Pkt. 7).<br />
Stellen bei einer späteren Entsorgung der Auftragsgegenstand<br />
oder einzelne seiner Komponenten Sondermüll dar,<br />
so ist hierauf hinzuweisen und eine mögliche Entsorgung<br />
aufzuzeigen.<br />
Bei Nichtverbrauchsgütern sind die Kosten <strong>für</strong> die<br />
Rücknahme zur Entsorgung nach Gebrauch gesondert<br />
auszuweisen. Andernfalls gilt die kostenfreie Rücknahme<br />
und Entsorgung als vereinbart.<br />
Auftrag:<br />
Für den gesamten Inhalt der Beauftragung des<br />
Auftraggebers ist nur die schriftliche und unterschriebene<br />
Fassung des Auftrages verbindlich.<br />
Auftragsbestätigung:<br />
Der Empfang der Beauftragung ist unverzüglich schriftlich<br />
zu bestätigen.<br />
Weicht die Auftragsbestätigung vom Inhalt des Auftrages<br />
ab, so ist dies zu begründen und wird als neues Vertragsangebot<br />
gewertet. Gleiches gilt, falls die Auftragsbestätigung<br />
- abweichend vom ursprünglichen Angebot - Liefervorbehalte<br />
oder Freizeichnungen enthält.<br />
Erfüllungsort:<br />
Erfüllungsort ist der Sitz der bestellenden Einrichtung der<br />
<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft oder ein von dieser in der<br />
Beauftragung genannter Ort der Leistungserfüllung.<br />
Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen<br />
Zustimmung des Auftraggebers.<br />
3. Änderungen der Leistung<br />
Die Leistung, die Gegenstand des Vertrages ist, kann durch<br />
schriftliche Vereinbarung geändert werden. Begründet eine<br />
Leistungsänderung Mehr- oder Minderkosten, so ist der<br />
neue Preis vor Ausführung der Leistungsänderung zu<br />
vereinbaren. Auswirkungen auf sonstige<br />
Vertragsbedingungen, insbesondere auf Ausführungsfristen,<br />
sind zu berücksichtigen.<br />
Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter<br />
eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt,<br />
werden nicht vergütet. Solche Leistungen hat er auf Verlangen<br />
innerhalb einer angemessenen Frist zurückzunehmen<br />
oder zu beseitigen, sonst können sie auf seine Kosten<br />
und Gefahr zurückgesandt oder beseitigt werden.<br />
4. Ausführungsunterlagen<br />
Die dem Auftragnehmer überlassenen Ausführungsunterlagen<br />
in textlicher, bildlicher oder gegenständlicher Form<br />
dürfen weder veröffentlicht, vervielfältigt noch <strong>für</strong> einen<br />
anderen als den vereinbarten Zweck genutzt werden. Sie<br />
sind spätestens nach Auftragsabwicklung dem<br />
Auftraggeber zurückzugeben.<br />
Erfolgt die Auftragsvergabe nach einem Muster des Auftragnehmers,<br />
so geht dieses, soweit nichts anderes vereinbart<br />
ist, ohne Anrechnung auf die Leistung oder besondere<br />
Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.<br />
5. Ausführung der Leistung<br />
Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung<br />
oder wesentlicher Teile davon nur mit vorheriger Zustimmung<br />
des Auftraggebers an andere übertragen.<br />
Hierbei hat er kleine und mittlere Unternehmen angemessen<br />
zu beteiligen.<br />
Der Auftragnehmer ist <strong>für</strong> die Erfüllung der gesetzlichen,<br />
behördlichen, steuerlichen und berufsgenossenschaftlichen<br />
Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern alleine<br />
verantwortlich.<br />
Der Auftragnehmer bzw. seine Erfüllungsgehilfen haben<br />
bei Leistungen in den Räumen oder auf den Grundstücken<br />
des Auftraggebers dessen Anweisungen zu befolgen. Wird<br />
gegen wesentliche Anweisungen verstoßen, so kann der<br />
Auftraggeber ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.<br />
Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haften<br />
Auftragnehmer und Auftraggeber im Rahmen der<br />
gesetzlichen Bestimmungen. Die Produkthaftung <strong>für</strong> die<br />
Leistung einschließlich eventueller Beistellungen obliegt<br />
ausschließlich dem Auftragnehmer.<br />
Der Auftraggeber kann sich während der Geschäftsstunden<br />
im Werk des Auftragnehmers über die vertragsgemäße<br />
Ausführung der Leistung, insbesondere über die technischen<br />
Bedingungen und Lieferfristen unterrichten.<br />
6. Behinderung und Unterbrechung der Leistung<br />
Behinderungen, die einer ordnungsgemäßen Ausführung<br />
der Leistung entgegenstehen, hat der Auftragnehmer unter<br />
Angabe von Gründen dem Auftraggeber unverzüglich<br />
schriftlich anzuzeigen.
Führt eine ordnungsgemäß angezeigte Behinderung zu<br />
einer von keiner Vertragspartei zu vertretenden Unterbrechung<br />
der Leistung, so können beide Parteien nach<br />
Ablauf einer dreimonatigen Leistungsunterbrechung mit<br />
sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung ganz oder<br />
teilweise vom Vertrag zurücktreten.<br />
7. Anlieferung/Versand<br />
Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, beinhaltet<br />
der Preis die Lieferung frei Erfüllungsort. Sind zur Leistungserfüllung<br />
Aufbauarbeiten erforderlich, versteht sich<br />
hier, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Preis frei<br />
Verwendungsstelle einschließlich aller Kosten, die dem<br />
Auftragnehmer durch diese Aufbauleistung entstehen.<br />
Werden die Versandkosten dem Auftraggeber gesondert in<br />
Rechnung gestellt, so werden sie maximal bis zur tarifmäßig<br />
günstigsten Versandart vergütet, jedoch nur, wenn<br />
sie durch Belege nachgewiesen werden. Durch den Versand<br />
entstehende Nebenkosten wie Gebühren und dergleichen<br />
sind in jedem Fall durch den Preis der Leistung<br />
abgegolten. Zuschläge <strong>für</strong> Eil- oder Expreßsendungen<br />
werden nur nach vorhergehender Vereinbarung erstattet.<br />
Verpackungsstoffe:<br />
Verpackungsstoffe verbleiben, wenn nichts anderes vereinbart<br />
ist, im Eigentum des Auftragnehmers. Dies gilt<br />
sowohl <strong>für</strong> Transport- als auch <strong>für</strong> Verkaufsverpackungen.<br />
Die kostenfreie Rücknahme der Verpackungsstoffe gilt als<br />
vereinbart.<br />
Gefahrstoffe:<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der Lieferung in allen<br />
Fällen, in denen der Vertragsgegenstand bei Auftragserfüllung<br />
unter die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung<br />
vom 26.08.1986 in der jeweils gültigen Fassung<br />
fällt, die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter gemäß<br />
den einschlägigen EU-Richtlinien, der TRGS 220 oder der<br />
DIN 52900 beizufügen.<br />
8. Rücktritt, Kündigung<br />
Tritt der Auftraggeber in den Fällen<br />
- einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverletzung,<br />
- der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das<br />
Vermögen des Auftragnehmers oder des Antrages auf<br />
Eröffnung oder eines vergleichbaren Verfahrens oder der<br />
Ablehnung dieser Eröffnung mangels Masse oder der nicht<br />
nur vorübergehenden Einstellung von Zahlungen durch<br />
den Auftragnehmer,<br />
- unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung bei der Vergabe<br />
vom Vertrag zurück, so kann er die Herstellung des vor<br />
Vertragsabschluß bestehenden Zustandes fordern.<br />
Kündigt der Auftraggeber aus den oben genannten Gründen<br />
den Vertrag, so kann er die bisherigen Leistungen, soweit<br />
er hier<strong>für</strong> Verwendung hat, behalten. Diese sind nach<br />
den Vertragspreisen bzw. nach dem Verhältnis des geleisteten<br />
Teils zu den gesamten vertraglichen Leistungen<br />
auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen. Nicht<br />
verwendbare Leistungen werden auf Kosten des<br />
Auftragnehmers zurückgewährt.<br />
Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte und<br />
Ansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzungen des<br />
Auftragneh-mers bleiben hiervon unberührt.<br />
9. Güteprüfung<br />
Der Vertragspreis enthält auch die Kosten, die dem<br />
Auftragnehmer durch die Prüfung der Leistung auf<br />
Erfüllung der vertraglich vereinbarten Anforderungen<br />
entstehen. Die zur Güteprüfung erforderlichen<br />
Arbeitskräfte, Räume, Maschinen, Geräte, Prüf- und<br />
Meßeinrichtungen sowie Betriebsstoffe hat der<br />
Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.<br />
Auf Verlangen der Auftraggebers können auch<br />
Teilleistungen Prüfungen unterzogen werden.<br />
Unbrauchbar gewordene Stücke werden nicht auf die<br />
Leistung angerechnet.<br />
10. Gefahrübergang, Abnahme<br />
Die Lieferung gilt mit Eingang der Ware an der Anlieferungsstelle<br />
des vereinbarten Erfüllungsortes als erfolgt.<br />
Sind keine weiteren Leistungen vereinbart (Aufbau-, Installationsleistungen<br />
u.dgl.) geht mit ordnungsgemäßer<br />
Übergabe der Ware an der Anlieferungsstelle die Gefahr<br />
des zufälligen Unterganges bzw. der zufälligen Ver-<br />
schlechterung auf den Auftraggeber über. Sind über die<br />
reine Lieferung hinaus weitere Leistungen vereinbart, erfolgt<br />
der Gefahrübergang erst nach Abnahme der Gesamtleistung<br />
durch den Auftraggeber.<br />
Voraus- oder Abschlagszahlungen auf den Kaufpreis<br />
bedeuten weder eine Abnahme noch eine Anerkennung<br />
der Mängelfreiheit der Leistung.<br />
Vor- bzw. Zwischenabnahmen sind nur Prüfungen, die<br />
weder <strong>für</strong> den Gefahrübergang noch <strong>für</strong> den Lauf von<br />
Fristen relevant sind.<br />
Sind im Zusammenhang mit Abnahmen kalendarische<br />
Fristen vereinbart, dienen diese zur Feststellung eines<br />
Verzugs bei der Leistungserbringung, bedingen jedoch<br />
keinesfalls mit Ablauf eine automatische Abnahme.<br />
Ist ein Probebetrieb vorgesehen, so wird die Abnahme<br />
nach einwandfreiem Probelauf durch ein gemeinsames Abnahmeprotokoll<br />
ausgesprochen.<br />
11. Haftung des Auftragnehmers <strong>für</strong> Verletzung von<br />
Schutzrechten<br />
Der Auftragnehmer übernimmt bezüglich der Verletzung<br />
gewerblicher Schutzrechte Dritten gegenüber die alleinige<br />
Haftung. Dies gilt auch dann, wenn zur Ausführung der<br />
Leistung Zeichnungen oder andere Fertigungsunterlagen<br />
bzw. gegenständliche Beistellungen vom Auftraggeber<br />
beigestellt worden sind.<br />
Werden Ansprüche aus Verletzung eines gewerblichen<br />
Schutzrechtes oder eines Urheberrechtes gegen den<br />
Auftraggeber geltend gemacht, ist der Auftragnehmer<br />
verpflichtet, auf seine Kosten den Auftraggeber gegen<br />
diese Ansprüche zu verteidigen und von etwaigen, dem<br />
Schutz-/ Urheberrechtsinhaber gerichtlich zugesprochenen<br />
oder vom Auftragnehmer zugestandenen Kosten und<br />
Schadensersatzbeiträgen vollständig frei zu stellen<br />
Der Vertragspreis enthält Schutzrechtsgebühren sowie alle<br />
erforderlichen Lizenzvergütungen.<br />
12. Sach- und Rechtsmängelhaftung<br />
Die Frist <strong>für</strong> die Mängelhaftung beginnt mit der Abnahme<br />
der Leistung (vgl. Pkt. 10), bei Teilabnahmen mit der<br />
Endabnahme und beträgt in allen Fällen, in denen<br />
vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, 24 Monate.<br />
Der Auftragnehmer übernimmt die Mängelhaftung auch<br />
<strong>für</strong> unerhebliche Abweichungen der gelieferten Sache von<br />
den vereinbarten Spezifikationen, wenn diese den Wert<br />
oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach<br />
dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder<br />
mindern.<br />
Für gelieferte Ersatzstücke oder erforderliche Ergänzungen<br />
gelten diese Bestimmungen entsprechend. Fristen<br />
beginnen nach Feststellung der Mängelbeseitigung durch<br />
den Auftraggeber.<br />
Der Ablauf der Frist <strong>für</strong> die Mängelhaftung wird <strong>für</strong> den<br />
Zeitraum gehemmt, in dem sich die Lieferung/Leistung<br />
nicht im vertragsgemäßen Zustand befindet.<br />
Mängelansprüche können auch nach Ablauf der<br />
diesbezüglichen Frist geltend gemacht werden, wenn die<br />
entsprechenden Mängel vor Fristablauf dem Auftragnehmer<br />
gemeldet worden sind.<br />
13. Rechnung, Abschlagszahlung<br />
Rechnungen sind in dreifacher Ausfertigung gemäß den<br />
gesetzlichen Erfordernissen einzureichen. Zahlungs- und<br />
Skontofristen beginnen mit Eingang einer anforderungsgerechten<br />
Rechnung beim Auftraggeber, jedoch nicht vor<br />
ordnungsgemäßer Leistungserbringung.<br />
Werden aufgrund der vertraglichen Vereinbarung Abschlagszahlungen<br />
geleistet, so gilt die Gestellung einer<br />
Bankbürgschaft in gleicher Höhe als vereinbart.<br />
Bei Teilrechnungen ist die Schlußrechnung als solche zu<br />
kennzeichnen.<br />
14. Geltendes Recht<br />
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
BVB Miete Vertragsdeckblatt Seite 1 von 2<br />
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Gz.: 2009-EU-01<br />
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______________<br />
Vertrag über<br />
die Anmietung von EDV-Anlagen und -Geräten<br />
Zwischen <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraepelinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
- im folgenden „Auftraggeber„ genannt -<br />
und<br />
wird folgender Vertrag geschlossen:<br />
- im folgenden „Auftragnehmer„ genannt -<br />
1 Vertragsgegenstand<br />
1.1 Anmietung von 196 neuen Systemen (Drucker, Kopierer, multifunktionale System) und Software inkl.<br />
Full Service <strong>für</strong> die Vertragslaufzeit<br />
1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.<br />
1.3 Der Gesamtpreis (netto) dieses Vertrages beträgt____________<br />
zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer.<br />
2 Vertragsbestandteile<br />
2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:<br />
- Vergabeunterlagen einschließlich der Vergabebekanntmachung<br />
- Angebot des Bieters inkl. aller Anlagen vom [ ] auf Grundlage der Ausschreibung und der nachträglichen<br />
Bieterinformationen<br />
- die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft (ZVB)<br />
Die gelb gekennzeichneten Felder werden<br />
nach Zuschlagserteilung ausgefüllt. Dieser<br />
Entwurf dient nur zur Vorab-Information.<br />
- BVB-Mietschein (Seite 1 bis _20_) einschließlich der Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB<br />
Miete) <strong>für</strong> die Miete von EDV-Anlagen und –Geräten in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung<br />
- Verdingungsordnung <strong>für</strong> Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss<br />
geltenden Fassung.<br />
- das BGB<br />
-<br />
2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
BVB Miete Vertragsdeckblatt Seite 2 von 2<br />
4 Ergänzende Beschreibung des Vertragsgegenstandes<br />
Die Beschreibung der EDV-Anlage und –Geräte ergibt sich ergänzend aus<br />
folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom<br />
den Leistungsbeschreibungen des Auftraggebers vom<br />
folgenden weiteren Dokumenten<br />
Es gelten die Dokumente in<br />
obiger Reihenfolge gemäß Punkt 2.1<br />
folgender Reihenfolge<br />
Anlage(n) Nr.<br />
Anlage(n) Nr.<br />
Anlage(n) Nr.<br />
Ort , Datum München , Datum<br />
Firma <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Name (in Druckschrift) Name (in Druckschrift)<br />
Unterschrift Auftragnehmer Unterschrift Auftraggeber
Seite: 1 von 20<br />
Gz.: 2009-EU-01<br />
Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />
Vermieter:<br />
Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
1. Geräte, Grundsoftware (§§ 1, 2, 3, 4 und 22)<br />
1.1. Geräte<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
nach<br />
LK<br />
Anzahl<br />
Typ/Modell a) Bezeichnung<br />
b) Leistung<br />
c) technische Beschreibung (ggf. Erläuterungen<br />
auf besonderem Beiblatt)<br />
d) ggf. Maschinen-Nr.<br />
e) Anzahl der Freikopien pro Monat DIN A4(Pool)<br />
f) Folgepreis je Kopie<br />
Mindest-<br />
Mietzeit<br />
(in<br />
Monaten)<br />
Monatsmiete<br />
a) GrundmonatsmieteHardware+Softwar<br />
b) Monatsmiete<br />
vereinbartes<br />
Mindestvolumen <br />
Berechnungsart<br />
lfd.<br />
Sp. 6<br />
Wartungskostenanteil<br />
in % aus a)<br />
oder c) gem. Sp. 6<br />
a) während der<br />
Garantiezeit<br />
b) nach Ablauf<br />
der Garantiezeit<br />
Kaufpreis<br />
bei Abschluss<br />
des<br />
Mietvertrages<br />
(<strong>für</strong><br />
Kaufoption)<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
D1 127 Drucker sw a)<br />
D2 2 Drucker<br />
sw/Farbe<br />
M1 2 MFS sw a)<br />
b); c) jeweils als Anlage beifügen<br />
a)<br />
b); c) jeweils als Anlage beifügen<br />
b); c) jeweils als Anlage beifügen<br />
M2 19 MFS sw a)<br />
b); c) jeweils als Anlage beifügen<br />
M3 1 MFS sw a)<br />
b); c) jeweils als Anlage beifügen<br />
M4 14 MFS<br />
sw/Farbe<br />
a)<br />
F1 26 Fax a)<br />
F2 5 Fax a)<br />
Alle<br />
LK<br />
b); c) jeweils als Anlage beifügen<br />
b); c) jeweils als Anlage beifügen<br />
b); c) jeweils als Anlage beifügen<br />
e)<br />
Schwarz-weiß: 250.000<br />
Farbe:<br />
f)<br />
10.000<br />
Schwarz-Weiß:<br />
Farbe:<br />
48 a)<br />
Die gelb gekennzeichneten Felder werden<br />
nach Zuschlagserteilung ausgefüllt. Dieser<br />
Entwurf dient nur zur Vorab-Information.<br />
b)<br />
Mtl.<br />
Zahl der<br />
Nutzungsstunden,<br />
die im 1.<br />
Vj. bei der<br />
Berechnung<br />
von<br />
Mehrstunden<br />
außer<br />
Ansatz<br />
bleiben<br />
MS 1
Seite: 2 von 20<br />
Gz.: 2009-EU-01<br />
Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />
Vermieter:<br />
Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
1.2. Grundsoftware<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Programmbezeichnung Anzahl<br />
der<br />
Ausfertigungen<br />
Beschreibung<br />
(ggf. Erläuterungen auf besonderer Anlage)<br />
Datenträger Vergütung<br />
(EUR)<br />
1 2 3 4 5 6<br />
1 Sytemverwaltung<br />
MS 2
Seite: 3 von 20<br />
Gz.: 2009-EU-01<br />
Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />
Vermieter:<br />
Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
2. Sonstige Leistungen (§ 6 Nr. 4)<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Leistung (EUR)<br />
1 2 3<br />
1<br />
Enthaltene Leistungen siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)<br />
Gesamtbetrag<br />
MS 3
Seite: 4 von 20<br />
Gz.: 2009-EU-01<br />
Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />
Vermieter:<br />
Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
3. Anlieferung (§ 6)<br />
3.1 Zeitpunkt der Anlieferung und der Betriebsbereitschaft<br />
Gegenstand Zeitpunkt der Zeitpunkt der<br />
Gegenstand Zeitpunkt der Zeitpunkt der<br />
Lfd. Nr. Lfd. Nr. Anlieferung<br />
Betriebsbereitschaft Lfd. Nr. Lfd. Nr. Anlieferung<br />
Betriebsbereitschaft<br />
HardGrund- ggf a) frühester ggf. a) frühester HardGrund- ggf. a) frühester ggf. a) frühester<br />
waresoft b) spätester<br />
b) spätester waresoft b) spätester b) spätester<br />
wareware<br />
1 2 3 4 1 2 3 4<br />
Alle<br />
LK<br />
HW<br />
Alle<br />
LK SW<br />
3.2 Aufstellungsort (Anschrift):<br />
a) 15.08.2009<br />
b) 1.09.2009<br />
<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraepelinstr. 2 – <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
a) 15.08.2009<br />
b) 1.09.2009<br />
3.3 Lage der Aufstellungsräume (z.B. Stockwerk usw.):<br />
Nach Vorgabe/Absprache mit AG<br />
MS 4
Seite: 5 von 20<br />
Gz.: 2009-EU-01<br />
Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />
Vermieter:<br />
Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
4. Installations- und Aufstellungsvoraussetzungen beim Mieter (§ 6 Nr. 2, 3 und 5)<br />
Siehe Rahmenbedigungen des <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong>es <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong> in den Vergabeunterlagen.<br />
4.1 Bauliche, elektrotechnische, klimatische u.ä. Erfordernisse (ggf. Erläuterungen auf besonderem Blatt)<br />
4.2 Spätester Termin <strong>für</strong> die Fertigstellung<br />
01.09.2009 <strong>16</strong>.00 Uhr<br />
4.3 Bereitstellung eines Raumes <strong>für</strong> Wartungspersonal, <strong>für</strong> die Aufbewahrung von Geräten u.ä. (ggf. Erläuterungen auf besonderem<br />
Blatt)<br />
X ja Nein<br />
MS 5
Seite: 6 von 20<br />
Gz.: 2009-EU-01<br />
Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />
Vermieter:<br />
Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
5. Personalausbildung (§ 13)<br />
Ausbildung zur<br />
X Maschinenbedienung Programmierung Organisation und Systemanalyse Sonstige Ausbildung<br />
Art der Ausbildung<br />
Lfd. Nr. a) Maschinen- Anzahl der<br />
bedienung<br />
b) Programmierung<br />
c) Organisation<br />
und Systemanalyse<br />
d) Sonstige<br />
Ausbildung<br />
Auszubildenden<br />
ohne<br />
Berechnung<br />
gegen<br />
Vergütung<br />
Ausbildungsprogramm Ausbildungsdauer<br />
(Stunden)<br />
Voraussichtlicher<br />
Termin<br />
Ausbildungsort <br />
Ausbildungskosten<br />
(bei<br />
Vertragsabschluss)<br />
pro<br />
Teilnehmer/Tag<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />
Alle LK Einweisung in<br />
die Bedienung<br />
der Systeme<br />
Alle LK Einweisung in<br />
die<br />
Konfiguration/Installation<br />
der Systeme<br />
und Software<br />
Alle<br />
Nutzer<br />
der<br />
neuen<br />
Systeme<br />
IT<br />
Administratoren<br />
der<br />
neuen<br />
System<br />
landschaft<br />
Grundeinweisung in die neuen<br />
Systeme, bei Bedarf einmalige<br />
Nachschulung<br />
Erweiterte Einweisung in die<br />
Konfiguration/Installation der<br />
Systeme und Software<br />
Je multifunktionales<br />
System<br />
ca. 60 min.<br />
Nach<br />
Bedarf<br />
Festlegung<br />
bei gemeinsamer<br />
Rollout<br />
Planung<br />
Festlegung<br />
bei gemeinsamer<br />
Rollout<br />
Planung<br />
An den<br />
Standorten<br />
der Systeme<br />
im <strong>Max</strong>-<br />
<strong>Planck</strong>-<br />
<strong>Institut</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>Psychiatrie</strong><br />
An den<br />
Standorten<br />
der Systeme<br />
im <strong>Max</strong>-<br />
<strong>Planck</strong>-<br />
<strong>Institut</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>Psychiatrie</strong><br />
bzw. in der<br />
zentralen<br />
IT/EDV<br />
EUR<br />
MS 6
Seite: 7 von 20<br />
Gz.: 2009-EU-01<br />
Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />
Vermieter:<br />
Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
6. Einsatzvorbereitung (§13)<br />
6.1 Beratung<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Art der Beratung Zeitplan<br />
Beratung<br />
ohne Berechnung<br />
(in Std.)<br />
Bei Beratung gegen<br />
Vergütung: Vergütungssatz<br />
pro Stunde<br />
(bei Vertragsabschluß<br />
EUR<br />
1 2 3 4 5<br />
1 Rollout- Konzept Neusysteme Nach Absprache mit<br />
AG<br />
MS 7
Seite: 8 von 20<br />
Gz.: 2009-EU-01<br />
Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />
Vermieter:<br />
Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
6.2 Testzeiten (entfällt)<br />
Vereinbarte Testzeit:<br />
davon ohne Berechnung:<br />
Die Anlage steht zur Verfügung in (Anschrift):<br />
Besondere Vereinbarungen (Benutzungszeiten u.ä.)<br />
Std.<br />
Bei Vertragsabschluss<br />
gültiger Vergütungssatz<br />
pro Stunde (EUR):<br />
Anlagenkonfiguration <strong>für</strong> den Test<br />
MS 8
Seite: 9 von 20<br />
Gz.: 2009-EU-01<br />
Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />
Vermieter:<br />
Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
7. Gebrauchsüberlassung (§ <strong>16</strong> Nr. 2, letzter Satz<br />
Der Mieter ist berechtigt, den nachfolgend aufgeführten <strong>Institut</strong>ionen die Mietsache zur Benutzung zu überlassen:<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
<strong>Institut</strong>ion (Name) Ort (Anschrift)<br />
1 2 3<br />
MS 9
Seite: 10 von 20<br />
Gz.: 2009-EU-01<br />
Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />
Vermieter:<br />
Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
8. Wartung<br />
8.1 Instandhaltung<br />
Lfd. Nr.<br />
der Geräte<br />
gem.<br />
1.1 Sp. 1<br />
Zeitplan 1 <strong>für</strong> die<br />
Durchführung der<br />
Arbeiten<br />
(innerhalb des Zeitplans<br />
können die einzelnen<br />
Termine von Fall zu Fall<br />
vereinbart werden)<br />
Dauer der<br />
Instandhaltungsarbeiten<br />
in Minuten je<br />
Gerät<br />
Umfang der Instandhaltungsarbeiten<br />
Geräteteile auszuführende Arbeiten<br />
1 2 3 4 5<br />
Alle LK nach Bedarf nach Bedarf Entsprechend systembedingter Vorgaben<br />
nach Bedarf<br />
Prozentualer Zuschlag auf 1/180 des Wartungskostenanteils der Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete je Stunde <strong>für</strong> Instandhaltungsarbeiten<br />
außerhalb der normalen Geschäftszeit des Vermieters<br />
montags-freitags<br />
samstags<br />
montags - freitags von Uhr bis Uhr<br />
Wartungstage von (Uhr) bis (Uhr) Zuschlag (%)<br />
sonn- und feiertags<br />
1<br />
Kann ein Zeitplan <strong>für</strong> die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten bei Vertragsabschluß noch nicht festgelegt werden, sind die notwendigen Absprachen<br />
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sobald wie möglich zu treffen.<br />
MS 10
Seite: 11 von 20<br />
Gz.: 2009-EU-01<br />
Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />
Vermieter:<br />
Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
8.2. Instandsetzung<br />
Störungsmeldungen sind zu richten an:<br />
(Anschrift, Fernsprecher)<br />
Bei Instandsetzungen<br />
a) während der normalen Geschäftszeit<br />
des Vermieters<br />
b) außerhalb der normalen<br />
Geschäftszeit des Vermieters<br />
Vergütungssatz pro<br />
Arbeitsstunde, soweit<br />
die Kosten vom<br />
Mieter zu tragen sind<br />
EUR<br />
Prozentualer Zuschlag auf<br />
1/180 des Wartungskostenanteils<br />
der Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete<br />
je Stunde<br />
<strong>für</strong> Instandsetzung aus Gewährleistung<br />
an Samstagen,<br />
Sonn- und Feiertagen <strong>für</strong> die<br />
der Mieter die Nutzung der<br />
Anlage nicht vorgesehen hat.<br />
1 2 3 4<br />
a) montags - donnerstags<br />
von (Uhr)<br />
8:00<br />
a) freitags<br />
von (Uhr)<br />
8:00<br />
bis (Uhr)<br />
<strong>16</strong>:00<br />
bis (Uhr)<br />
14:00<br />
b) montags - freitags<br />
von (Uhr) bis (Uhr)<br />
b) samstags<br />
von (Uhr)<br />
bis (Uhr)<br />
b) sonn- und feiertags<br />
von (Uhr) bis (Uhr)<br />
%<br />
%<br />
MS 11
Seite: 12 von 20<br />
Gz.: 2009-EU-01<br />
Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />
Vermieter:<br />
Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
MS 11
Seite: 13 von 20<br />
Gz.: 2009-EU-01<br />
Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />
Vermieter:<br />
Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
9. Gestellung einer Ausweichanlage (§§ 7, 9, 10 und 18) (entfällt)<br />
Die Ausweichanlage ist zur Verfügung zu stellen<br />
a) bei Lieferverzug nach Verzugstagen ja X Nein<br />
b) bei Ausfall nach Stunden Ausfallzeit ja X Nein<br />
c) bei Ausfall während der Funktionsprüfung nach Stunden Ausfallzeit ja X Nein<br />
Fällt der Zeitpunkt <strong>für</strong> die Bereitstellung der Ausweichanalge außerhalb der Arbeitszeit des Mieters, ist die Ausweichanlage am nächsten<br />
vorgesehenen Nutzungstag der gemieteten Anlage mit Beginn der Arbeitszeit des Mieters zur Verfügung zu stellen.<br />
Als Ausweichanlage wird bestimmt:<br />
Anlagen-Konfiguration Ort (Anschrift)<br />
Anlagen-Konfiguration Ort (Anschrift)<br />
Anlagen-Konfiguration Ort (Anschrift)<br />
MS 12
Seite: 14 von 20<br />
Gz.: 2009-EU-01<br />
Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />
Vermieter:<br />
Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
10. Preisvorbehalt (§ 4 Nr. 5)<br />
Es wird ein Preisvorbehalt vereinbart nach:<br />
a) § 4 Nr. 5a der Besonderen Vertragsbedingungen<br />
X<br />
nein ja<br />
Bei einer Erhöhung des in § 4 Nr. 5 angegebenen Ecklohns um 1 Ct./Stunde kann der Wartungskostenanteil der Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete<br />
um höchstens<br />
0,00 % erhöht werden<br />
X<br />
X<br />
b) § 4 Nr. 5b der Besonderen Vertragsbedingungen<br />
nein ja<br />
c) § 4 Nr. 5c der Besonderen Vertragsbedingungen<br />
nein ja<br />
d) Wird abweichend von der Regelung nach § 4 Nr. 5 a, 5b oder 5c ein anderer Preisvorbehalt vereinbart<br />
X<br />
nein ja<br />
Ggf. welche Regelung wird vereinbart?<br />
Die Angebotspreis gilt während der gesamten Vertragslaufzeit.<br />
MS 13
Seite: 15 von 20<br />
Gz.: 2009-EU-01<br />
Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />
Vermieter:<br />
Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
11. Mietanrechnung beim Kauf einer Anlage (§ 22) (entfällt)<br />
Auf den Kaufpreis gemäß 1.1. werden die gezahlten Mieten zu %angerechnet<br />
Mindestkaufpreis % des Kaufpreises gemäß 1.1 Spalte 9<br />
12. Ablösebeträge bei Kündigung von Geräten innerhalb der Mindestmietzeit (§ 3 Nr. 2 Abs. 2)<br />
13. Rücktransport der Anlage (§ 21)<br />
Nach Beendigung des Mietvertrages übernimmt der Vermieter den Rücktransport der Mietsache (Rücktransporthort)<br />
nach:<br />
Die Kosten <strong>für</strong> den Rücktransport gehen nur dann zu Lasten des Mieters, wenn die Geräte weniger als 4 Jahre gemietet waren.<br />
MS 14
Seite: <strong>16</strong> von 20<br />
Gz.: 2009-EU-01<br />
Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />
Vermieter:<br />
Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
14. Software (soweit nicht unter 1.2 erfasst) §§ 1, 2, 7, 8, 9 und 10<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
3<br />
4<br />
5<br />
Programm<br />
typ a),<br />
b), c)<br />
b)<br />
b)<br />
b)<br />
Vom Vermieter zu liefernde systemnahe Software:<br />
Maschinenprogramme, die Anwenderprogramme in die Maschinensprache übersetzen (z. B. Assembler, Compiler),<br />
soweit sie nicht in der Grundsoftware enthalten sind, Standardprogramme <strong>für</strong> häufig wiederkehrende, nicht problembezogene<br />
Aufgaben (z. B. Sortier- und Mischprogramme), Standardprogrammgeneratoren (Programmtyp a),<br />
Sonstige vom Vermieter zu liefernde Programme, die vereinbarungsgemäß zur Lösung der der Anlage gestellten Aufgaben<br />
unabdingbar sind (Programmtyp b),<br />
Vorhandene ablauffähige Programme des Mieters, zu deren Nutzung die Anlage oder Geräte beschafft wurden (Programmtyp<br />
c),<br />
Programmbezeichnung <br />
Kostenstellenmanagement<br />
OCR Texterkennung<br />
Barcode (nur bei<br />
softwarebasierender<br />
Lösung)<br />
Anzahl der<br />
Ausfertigungen<br />
bei<br />
Programmtyp<br />
a) und<br />
b)<br />
Beschreibung<br />
(ggf. Erläuterungen auf besonderem Blatt)<br />
Datenträger<br />
bei<br />
Programmtyp<br />
a) und<br />
b)<br />
Vergütung<br />
<strong>für</strong> Programmtyp<br />
a) und b)<br />
EUR<br />
Liefertermin <strong>für</strong><br />
Programmtyp<br />
a) und b)<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
1 b) Administration<br />
In mtl. Siehe Miet-<br />
Miete<br />
enthalten<br />
schein 3.1<br />
2 b) Authentifizierung<br />
MS 15
Gz.: 07 Seite: 17<br />
Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen<br />
<strong>für</strong> die Miete von EDV-Anlagen und -Geräten<br />
Vermieter:<br />
Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
1. Erfüllungsort (§ 24)<br />
München, Kraepelinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
2. Gerichtsstand (§ 24)<br />
München<br />
3. Nachweis einer Versicherung (§ 11 Nr. 3)<br />
Angaben über die bestehenden Versicherungen<br />
X ja nein<br />
- Haftpflicht und Betriebsunterbrechungsversicherung <strong>für</strong> Sach- und Personenschäden<br />
MS <strong>16</strong>
Gz.: 07 Seite: 18<br />
Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen<br />
<strong>für</strong> die Miete von EDV-Anlagen und -Geräten<br />
Vermieter:<br />
Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
4. Änderungen und Ergänzungen (§ 25)<br />
§ 341 Abs. 3 BGB findet keine Anwendung.<br />
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags und des Mietscheins unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />
nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen<br />
Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.<br />
§ 4 Mietzins<br />
Der Mietzins <strong>für</strong> die bei der Neuausstattung der Druckumgebung gelieferten Systeme + Software (lt. Leistungsbeschreibung) besteht aus dem<br />
monatlichen Mietpreis der Hardware + Software +Zubehör zzgl. des vereinbarten monatlichen Mindestvolumens (garantierte Mindestabnahme<br />
monatlich).<br />
Der Mietzins beinhaltet alle Kosten <strong>für</strong> :<br />
Finanzierung der in den Verdingungsunterlagen angeführten Anzahl an Systemen inkl. des Zubehörs und der Funktionalität welches in der Leistungsbeschreibung<br />
als erforderlich gekennzeichnet ist.<br />
„Rollout“ der Systeme inklusive aller vorbereitenden Maßnahmen (z.B. Vorkonfiguration) sowie An- und Abtransport frei Verwendungsstelle und<br />
die Rücknahme des Verpackungsmaterials der angelieferten Systeme<br />
Anbindung bzw. Netzwerkanbindung (Installation + Konfiguration) der Systeme an den Endstandorten beim Auftraggeber. Die Netzwerkanbindung<br />
wird mit Unterstützung der Systemadministratoren des AG realisiert<br />
Inbetriebnahme der Systeme und Software vollständig und lauffähig<br />
Ausführliche Einweisung der User an den Systemen (einmalig + 1 Nachschulung bei Bedarf) in deren Funktion und Gebrauch<br />
Ausführliche Einweisung der Systemadministratoren in die technischen Möglichkeiten der Systeme und Software hinsichtlich Administration,<br />
Installation, Konfiguration etc. (einmalig + 1 Nachschulung bei Bedarf)<br />
Urheberrechtsabgaben<br />
Serviceeinsätze des technischen Kundendienstes (An-/Abfahrt, Arbeitszeiten)<br />
Wartung/Instandhaltung der Systeme<br />
Instandsetzung und Reparaturen<br />
Wartung/Pflege (inkl. Updates) der eingesetzten Software<br />
Verschleiß- /Ersatzteile etc.<br />
Verbrauchsmaterial (z.B. Toner, Resttonerbehälter, etc.), nicht jedoch Strom, Papier, Heftklammern<br />
Für Zubehör zu obigen Systemen und Software gelten ebenfalls die oben angeführten Bedingungen.<br />
In den Preisen sind auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten enthalten, die zur Erbringung der geforderten und angebotenen Leistungen erforderlich<br />
sind. (z.B. Spesen, Übernachtungs- und Fahrtkosten, etc.); Reisezeiten werden nicht vergütet.<br />
Im übrigen müssen die Angebotspreise <strong>für</strong> die gesamte Vertragslaufzeit Gültigkeit haben.<br />
Die bei Überschreitung des garantierten Mindestvolumens anfallenden Folgeseitenpreise müssen <strong>für</strong> die gesamte Systemlandschaft einheitlich sein<br />
Eine DIN A3 Seite zählt als zwei DIN A4 Seiten. Eine Farbseite muss als eine Seite abgerechnet werden, nicht nach den 4 einzelnen Grundfarben<br />
(CYMK). Es dürfen nur gefertigte (gedruckte bzw. kopierte) Seiten abgerechnet werden; <strong>für</strong> Scans sowie Dateierstellung z.B. PDF, TIFF, JPEG<br />
usw.) dürfen keine gesonderten kosten erhoben werden. Wird ein Blatt nur einseitig bedruckt (Simplex) , so darf – unabhängig vom angebotenen<br />
bzw. gewählten Druck- oder Kopierverfarhen – auch nur eine Seite abgerechnet werden, im übrigen zählt ein doppelseitig bedrucketes Blatt<br />
(Duplex) als zwei Seiten.<br />
Der Schwärzungsgrad bei schwarz-weiß DIN A4 Seiten beträgt 8 %, bei Farbseiten einen Farbanteil von je 10 % pro Farbe.<br />
Die Abrechnung der tatsächlich gefertigten Seiten erfolgt im Pool.<br />
Nicht mit der Miete abgegolten sind solche Instandsetzungsarbeiten, die nachweislich wegen unsachgemäßer Behandlung durch den Mieter erforderlich<br />
werden. Diese werden zu den entsprechenden Stundensätzen des Auftragnehmers berechnet.<br />
MS <strong>16</strong>
Gz.: 07 Seite: 19<br />
Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen<br />
<strong>für</strong> die Miete von EDV-Anlagen und -Geräten<br />
Vermieter:<br />
Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
§ 5 Zahlungen<br />
Ergänzend zu § 13 der ZVB erfolgt die Abrechung des Mietpreises auf Basis des vereinbarten Mindestvolumens zum Kalendervierteljahr im voraus.<br />
Die Abrechnung des tatsächlich produzierten Seitenvolumens erfolgt zweimal jährlich zum 30.06 und 31.12. eines Jahres auf Basis der Zählerstandsmeldung<br />
des Auftraggebers, erstmalig am 31.12.2009. Die Zählerstände vom Auftraggeber ausgelesen und dem Auftragnehmer mitgeteilt.<br />
Das Zählwerk darf durch den Anwender nicht rückstellbar sein.<br />
Bei Überschreitung des vertraglich vereinbarten Mindestvolumens werden zusätzliche Kopien/Drucke zu den vertraglich festgelegten Folgeseitenpreisen<br />
abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt (siehe Preisbildung). Bei Unterschreitung des vertraglich vereinbarten Mindestvolumens<br />
wird die Menge der nicht produzierten Kopien/Drucke als Guthaben in das Folgejahr übertragen und kann zusätzlich zu dem vertraglich<br />
vereinbarten Mindestvolumen bis zum Jahresende abkopiert werden.<br />
Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils in 3-facher Ausfertigung an das <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong>. Die Prüfbarkeit der Rechnung muss<br />
hinsichtlich der einzelnen Aufstellungsorte, Geräte und Seitenzahlen gewährleistet sein (Angabe von Standort, Modell, Seriennummer). Auf den<br />
Rechnungen sind die Grundmiete und die zusätzlich abgerechneten Seiten (getrennt nach sw und Farbe) separat aufzuführen.<br />
§ 8 Abnahme<br />
Ergänzend zu den vertraglichen Regelungen in § 8 wird folgende Regelung <strong>für</strong> die Abnahme getroffen:<br />
Die Abnahme seitens des AG erfolgt durch die Unterzeichnung der Lieferscheine <strong>für</strong> die Systeme. Ferner wird die Abnahme der eingesetzten<br />
Software zusätzlich durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Pflichtenheftes dokumentiert. Im Pflichtenheft sind Stand, Funktionsprüfung und<br />
Zuverlässigkeit der eingesetzten Software zum Zeitpunkt der Installation dokumentiert.<br />
§ 17 Erweiterung und Änderung der Anlage<br />
Ergänzend zu den vertraglichen Regelungen in §17 wird folgende Regelung <strong>für</strong> Zumietungen von Systemen, Zubehör und Software während der<br />
Vertragslaufzeit getroffen:<br />
Der Mieter ist berechtigt, innerhalb der Vertragslaufzeit weitere Systeme nachträglich zu den vereinbarten Konditionen anzumieten. Die jeweilige<br />
Höhe der vom Mieter zu zahlenden monatlichen Mietrate <strong>für</strong> hinzugemietete Systeme berechnet der Vermieter auf Basis des vorhandenen Preisspiegels<br />
in Abhängigkeit der verkürzten Restlaufzeit des Vertrages. Die Zumietung erfolgt nach der Berechnungsformel „Mietpreisberechung <strong>für</strong><br />
verkürzte Laufzeiten“. Diese Formel lautet wie folgt: Monatlicher Grundmietpreis x Vertragslaufzeit : Restlaufzeit“.<br />
In den ersten 12 Monaten müssen fabrikneue Systeme, danach dürfen auch generalüberholte Gebrauchtsysteme geliefert werden. Hierüber stimmen<br />
sich Auftraggeber und Auftragnehmer jeweils vor Zumietung ab. Eine Zumietung ist bis maximal 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit möglich.<br />
Sollte ein in den Verdingungsunterlagen vertraglich angebotenes System nicht mehr zur Verfügung stehen, sind entsprechende technologische<br />
Nachfolgemodelle mit denselben oder höheren Leistungsmerkmalen ohne Berechnung von Mehrkosten zu verwenden.<br />
Maßgebend ist der mit dem Auftraggeber gemeinsam definierte Zumietzeitpunkt während der Vertragslaufzeit (z.B. 1.01. 2010). Die Nachbestellung<br />
von Systemen muss rechtzeitig vor dem Zumietzeitpunkt erfolgen (ca. 2-4 Wochen). Das auf den zugemieteten Systemen produzierte Seitenvolumen<br />
wird mit in dem bestehenden Vertragspool abgerechnet.<br />
§ 21 Umsetzungen, Rückgabe, Rücktransport der Systeme (Ergänzung)<br />
3. Umsetzungen vermieteter Systeme müssen dem Vermieter angezeigt werden (Standortaktualität). Systeme der Leistungsklassen D1, D2, M1; F1;<br />
F2 können durch den Auftraggeber auf dessen Risiko umgesetzt werden.<br />
Für die Klassen M2, M3, M4 erfolgt die Umsetzung durch den Auftragnehmer bzw. durch den Auftragnehmer beauftragten Dritten (z.B. Fachspedition)<br />
kostenpflichtig zu den Konditionen des Auftragnehmers. Die Umsetzungskosten werden zu einem pauschalen Satz von 75,00 je System festgelegt.<br />
Ist der Einsatz einzelner Systeme aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich, kann der Auftraggeber einmalig bis zu<br />
10 % der gemieteten Systeme kostenfrei zurückgeben. Grundlage <strong>für</strong> die Berechnung ist der Ist-Stand der durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber<br />
platzierten Systeme zum jeweiligen Betrachtungszeitpunkt.<br />
Der Auftraggeber wird jedoch versuchen, die von einer Rückgabe betroffenen Systeme vor Rückgabe an den Auftragnehmer auf andere Standorte<br />
zu verteilen. Die Kosten <strong>für</strong> den vom Vermieter durchzuführenden Transport trägt der Auftraggeber<br />
Die monatliche Gesamtmiete wird durch die vorzeitige Rückgabe entsprechend, jedoch maximal um 10%, reduziert. Die Rückgabe muss der Auftraggeber<br />
unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Monatsende schriftlich anzeigen. Sollte der Auftragnhemer versehentlich mehr als 10% der<br />
gemieteten Systeme zurücknehmen, so liegt darin keine Zustimmung zu einer kostenfreien vorzeitigen Rückgabe. Solche Rückgaben sind nicht<br />
kostenfrei, sondern nur gegen Zahlung einer angemessenen Ablösesumme möglich. Eine vorzeitige Rückgabe einzelner Systeme ist ausgeschlossen,<br />
wenn diese durch Systeme eines Mitbewerbers vom Auftraggeber ersetzt werden sollen.<br />
MS <strong>16</strong>
Gz.: 07 Seite: 20<br />
Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen<br />
<strong>für</strong> die Miete von EDV-Anlagen und -Geräten<br />
Vermieter:<br />
Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />
Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />
80804 München<br />
MS <strong>16</strong>
Besondere Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Miete von EDV-Anlagen und<br />
–Geräten<br />
(BVB-Miete)<br />
Inhaltsübersicht<br />
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich<br />
§ 2 Art und Umfang der Leistungen<br />
§ 3 Mindestmietzeit, Kündigung<br />
§ 4 Mietzins<br />
§ 5 Zahlungen<br />
§ 6 Anlieferung, Aufstellung und Betriebsbereitschaft<br />
§ 7 Verzug<br />
§ 8 Abnahme<br />
§ 9 Gewährleistung<br />
§ 10 Haftung des Vermieters <strong>für</strong> Verletzung von Schutzrechten<br />
§ 11 Haftung <strong>für</strong> sonstige Schäden, Versicherung<br />
§ 12 Behinderung und Unterbrechung der Leistung<br />
§ 13 Personalausbildung, Einsatzvorbereitung<br />
§ 14 Einweisung des Personals, Bedienung der Anlage<br />
§ 15 Zutritt zu der Anlage<br />
§ <strong>16</strong> Gebrauchsüberlassung<br />
§ 17 Erweiterung und Änderung der Anlage<br />
§ 18 Wartung<br />
§ 19 Ergänzung der Software<br />
§ 20 Datenträger, Zubehör<br />
§ 21 Umsetzungen, Rückgabe, Rücktransport der Anlage<br />
§ 22 Kaufrecht des Mieters<br />
§ 23 Geheimhaltung, Sicherheit<br />
§ 24 Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />
§ 25 Schriftform<br />
Anhang: Begriffsbestimmungen<br />
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich<br />
Die nachstehenden Bedingungen gelten <strong>für</strong> die Miete von EDV-Anlagen und -Geräten,<br />
die Überlassung der Grundsoftware, die Wartung und andere vereinbarte Leistungen.<br />
§ 2 Art und Umfang der Leistungen<br />
Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen<br />
geregelt. Maßgebend da<strong>für</strong> sind:<br />
a) Leistungsbeschreibung (Mietschein)<br />
b) nachstehende Bedingungen einschließlich der Begriffsbestimmungen (Anhang)<br />
c) allgemeingültige technische Richtlinien und Fachnormen<br />
d) die Allgemeinen Bedingungen <strong>für</strong> die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge.<br />
§ 3 Mindestmietzeit, Kündigung<br />
1. Die Mindestmietzeit wird im Mietschein festgelegt; sie beträgt wenigstens ein Jahr,<br />
gerechnet von dem vereinbarten Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft an. Zum Ende<br />
der Mindestmietzeit oder zum Ende eines jeden darauffolgenden Kalendermonats<br />
können Anlage und/oder Geräte mit einer 6monatigen Frist vom Mieter oder Vermieter<br />
durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Kürzere oder längere Kündigungsfristen<br />
können vereinbart werden.<br />
2. Bei der Kündigung der Zentraleinheit können angeschlossene oder zugeordnete<br />
Geräte zusammen mit der Zentraleinheit gekündigt werden, auch wenn sie weniger<br />
als ein Jahr in Betrieb sind. Voraussetzung hier<strong>für</strong> ist, dass die Kündigung der Zentraleinheit<br />
bei Anmietung dieser Geräte nicht vorhersehbar war und deren Weiterverwendung<br />
<strong>für</strong> den Mieter technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar<br />
ist.<br />
Wurde <strong>für</strong> diese Geräte eine Mindestmietzeit von mehr als einem Jahr vereinbart<br />
und war hiermit ein Preisnachlass verbunden, so hat der Mieter, wenn ein Gerät vor<br />
Ablauf der vereinbarten Mindestmietzeit gekündigt wird, den entsprechenden<br />
Preisvorteil zurückzugewähren oder im Mietschein vereinbarte Ablösebeträge zu<br />
zahlen.<br />
Der Absatz 1 gilt nicht, wenn eine Zentraleinheit zum Zwecke des Austausches gekündigt<br />
wird und der wirtschaftliche Wert der auszutauschenden Zentraleinheit zu<br />
dem der übrigen Anlagenkonfiguration in einem solchen Verhältnis steht, dass dem<br />
Mieter zugemutet werden kann, die neue Zentraleinheit der bestehenden Konfiguration<br />
anzupassen.<br />
§ 4 Mietzins<br />
1. Der Mietzins ist von dem in § 8 Nr. 6 bestimmten Tage an zu entrichten. Er errechnet<br />
sich nach einer monatlichen Nutzungsdauer (Kalendermonat) von 180 Stunden,<br />
die durch Zähler an den einzelnen Geräten ermittelt wird (Grundmonatsmiete).<br />
Während eines Kalendervierteljahres werden Mehr- und Minderstunden gegeneinander<br />
verrechnet; mindestens sind jedoch im Vierteljahr drei Grundmonatsmieten<br />
zu zahlen. Werden im Kalendervierteljahr mehr als 540 Nutzungsstunden ermittelt<br />
und sind Zuschläge <strong>für</strong> mehr Stunden vereinbart, so ist <strong>für</strong> jede volle Mehrstunde<br />
ein Betrag zu entrichten, der aus einem Prozentsatz aus 1/180 der Grundmonatsmiete<br />
errechnet wird. Dieser Prozentsatz ist im Mietschein festzulegen. Ob und in<br />
welchem Umfang im ersten Vierteljahr bei der Berechnung des Mietzinses Mehrstunden<br />
außer Ansatz bleiben, wird im Mietschein festgelegt.<br />
2. Werden in einem Rechenzentrum mehrere Anlagen oder Geräte gleichen Typs und<br />
gleicher Ausstattung verwendet, <strong>für</strong> die gleiche Grundmonatsmieten vereinbart<br />
sind, so werden innerhalb eines Kalendervierteljahres deren Nutzungsstunden gegeneinander<br />
verrechnet; mindestens ist jedoch je Monat eine Grundmonatsmiete <strong>für</strong><br />
jede Anlage oder jedes Gerät zu zahlen.
3. Für Geräte ohne Zählwerk gilt unabhängig von der Nutzungsdauer eine Pauschalmonatsmiete.<br />
4. Für Anlagen oder Geräte, <strong>für</strong> die die Mietzahlungsverpflichtung im Laufe eines<br />
Kalendervierteljahres beginnt oder endet, beträgt der Mietzins je Kalendertag 1/30<br />
der Grundmonatsmiete gemäß Nummer 1 bzw. der Pauschalmonatsmiete gemäß<br />
Nummer 3.<br />
Bei Anlagen oder Geräten, <strong>für</strong> die eine Grundmonatsmiete und Zuschläge <strong>für</strong><br />
Mehrstunden vereinbart sind, werden Mehrstunden vergütet, wenn die Zahl der<br />
Nutzungsstunden das Produkt aus sechs Stunden und der Zahl der Kalendertage, <strong>für</strong><br />
die die Grundmonatsmiete anteilig berechnet wird, übersteigt.<br />
5. Der vereinbarte Mietzins (Grund- und Pauschalmonatsmiete, der Zuschlag <strong>für</strong><br />
Mehrbenutzung) und die Vergütung <strong>für</strong> Nebenleistungen (Personalausbildung, Beratung,<br />
Testzeiten, Vergütung <strong>für</strong> nicht durch den Mietzins abgegoltene Wartungsleistungen)<br />
gelten grundsätzlich <strong>für</strong> die Dauer des Vertrages, es sei denn, dass im<br />
Mietschein ein Preisvorbehalt vereinbart ist.<br />
Für den Fall, dass <strong>für</strong> den Preisvorbehalt keine anderweitigen Regelungen vereinbart<br />
sind, gilt folgendes:<br />
a) Eine Erhöhung der Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete ist auf den im Mietschein<br />
angegebenen Wartungskostenanteil beschränkt. Dieser kann nur erhöht<br />
werden, wenn sich nach Angebotsabgabe der Ecklohn <strong>für</strong> die Metallindustrie<br />
auf Grund einer oder mehrerer Erhöhungen um mindestens 8 % durch Änderungen<br />
der Tarife oder bei einem tariflosen Zustand durch Änderungen von<br />
orts- und gewerbeüblichen Betriebsvereinbarungen erhöht und wenn die Frist<br />
zwischen Angebotsabgabe und der Mietpreiserhöhung mehr als zehn Monate<br />
beträgt. Der Vermieter hat im Mietschein anzugeben, um wieviel Prozent sich<br />
der Wartungskostenanteil der Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete erhöht bei einer<br />
Erhöhung des o.a. Ecklohns um 1 Dpf./Stunde. Die auf Grund der Erhöhung<br />
des Wartungskostenanteils neu festgelegte Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete<br />
darf jedoch die unter gleichartigen Voraussetzungen von anderen<br />
Mietern allgemein und stetig geforderte und erzielte Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete<br />
nicht überschreiten.<br />
b) Handelt es sich bei der Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete um einen nachgewiesenen<br />
Listenpreis und ist nicht eine Regelung nach Buchstabe a vereinbart,<br />
so wird bei einer Erhöhung der Listenpreise der Mehrbetrag entrichtet, wenn<br />
der Vermieter nachweist, dass die Preisliste der Koordinierungs- und Beratungsstelle<br />
der Bundesregierung <strong>für</strong> die EDV vorliegt und dass er die erhöhte<br />
Miete als Listenpreis von anderen Mietern allgemein und stetig fordert und erzielt<br />
und die Frist zwischen Angebotsabgabe und Mietpreiserhöhung mehr als<br />
zehn Monate beträgt.<br />
c) Erhöhungen der Vergütungen <strong>für</strong> Nebenleistungen kann der Vermieter nur insoweit<br />
geltend machen, als die Frist zwischen Angebotsabgabe und der Erhöhung<br />
mehr als zehn Monate beträgt und er nachweist, dass diese Vergütungen<br />
von anderen Mietern allgemein und stetig gefordert und erzielt werden.
Erhöhungen nach den Buchstaben b oder c sind wenigstens drei Monate vor ihrem<br />
Inkrafttreten dem Mieter schriftlich anzukündigen.<br />
Ist eine Mietpreiserhöhung oder eine Erhöhung der Vergütungen <strong>für</strong> Nebenleistungen<br />
erfolgt, können weitere Erhöhungen nur geltend gemacht werden, wenn die<br />
vorherigen Preise mindestens zehn Monate beibehalten wurden und im Falle des<br />
Buchstabens a seit der letzten Erhöhung der Ecklohn sich um mindestens 8 % erhöht<br />
hat.<br />
Bei einer Erhöhung nach Buchstabe b kann der Mieter jedes von der Erhöhung betroffene<br />
Gerät mit einer Frist von einem Monat zu dem Tage, an dem die Erhöhung<br />
in Kraft tritt, kündigen. Diese Kündigungsmöglichkeit besteht auch <strong>für</strong> solche Geräte,<br />
deren Nutzung durch die Kündigung der von der Erhöhung betroffenen Geräte<br />
dem Mieter nicht mehr möglich oder zumutbar ist.<br />
Ermäßigen sich die <strong>für</strong> gleichartige Leistungen von anderen Mietern allgemein und<br />
stetig geforderten Grund- bzw. Pauschalmonatsmieten oder die Vergütungen <strong>für</strong><br />
Nebenleistungen, so sind die niedrigeren Sätze vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der<br />
neuen Preise an vom Mieter zu entrichten.<br />
§ 5 Zahlungen<br />
1. Der Vermieter wird<br />
a) die Grund- bzw. Pauschalmonatsmieten vierteljährlich zum Ersten des zweiten<br />
Vierteljahresmonats,<br />
b) die über die Grund- bzw. Pauschalmonatsmieten hinausgehenden Zuschläge<br />
<strong>für</strong> Mehrstunden vierteljährlich nachträglich,<br />
c) die Vergütung <strong>für</strong> sonstige Leistungen nach Leistungserbringung<br />
in Rechnung stellen.<br />
2. Der Mieter wird alle Rechnungen unverzüglich nach Eingang prüfen, feststellen<br />
und den Betrag zahlen.<br />
§ 6 Anlieferung, Aufstellung und Betriebsbereitschaft<br />
1. Ort und Zeitpunkt der Anlieferung sowie der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft<br />
(Nummer 4) sind im Mietschein anzugeben. Können infolge langer Lieferfristen bei<br />
Vertragsabschluß verbindliche Termine nicht angegeben werden, so ist zunächst<br />
ein frühester und spätester Anlieferungstermin zu vereinbaren; das gleiche gilt <strong>für</strong><br />
den Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft. Spätestens acht Monate vor dem vereinbarten<br />
frühesten Termin sind der Anlieferungstermin sowie der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft<br />
endgültig zu vereinbaren.<br />
2. Rechtzeitig, spätestens bei Vertragsabschluss, gibt der Vermieter dem Mieter die<br />
Installations- und Aufstellungsvoraussetzungen schriftlich verbindlich bekannt. Auf<br />
Verlangen berät er den Mieter ohne besondere Berechnung bei der Durchführung<br />
der notwendigen Maßnahmen in angemessenem und <strong>für</strong> ihn zumutbarem Umfang.
3. Der Mieter verpflichtet sich, bis zum Anlieferungstermin die Installations- und<br />
Aufstellungsvoraussetzungen gemäß Nummer 2 zu schaffen. Auf Verlangen teilt er<br />
dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf des Anlieferungstermins mit, dass die Installations-<br />
und Aufstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.<br />
4. Der Vermieter übernimmt die Anlieferung der Anlage oder Geräte bis in die Aufstellungsräume<br />
des Mieters, versetzt sie in betriebsbereiten Zustand und teilt die<br />
Betriebsbereitschaft dem Mieter schriftlich mit.<br />
Soweit die Kosten <strong>für</strong> den Transport der Anlage oder Geräte vom Hof des Mieters<br />
bis in die Aufstellungsräume nicht durch den Mietzins abgegolten werden, sind diese<br />
im Mietschein anzugeben. Ist dies in Ausnahmefällen nicht möglich, werden diese<br />
Kosten zusammen mit der ersten Mietzahlung gegen Nachweis erstattet.<br />
Auf Verlangen hat der Vermieter dem Mieter die Unterlagen über die durchgeführte<br />
erfolgreiche Prüfung der Anlage oder Geräte in einer <strong>für</strong> Mieter nachprüfbaren<br />
Form zur Verfügung zu stellen.<br />
5. Auf Verlangen stellt der Mieter dem Vermieter den notwendigen Raum zum Aufbewahren<br />
von Geräten, Werkzeugen, Ersatzteilen usw. sowie ggf. <strong>für</strong> Wartungspersonal<br />
zur Verfügung.<br />
§ 7 Verzug<br />
1. Kommt der Vermieter mit der betriebsbereiten Überlassung der Anlage oder Geräte<br />
in Verzug, teilt er insbesondere aus von ihm zu vertretenden Gründen die Betriebsbereitschaft<br />
nicht zu dem nach § 6 Nr. 1 maßgeblichen Zeitpunkt mit, so stellt er<br />
dem Mieter, sofern im Mietschein vereinbart, eine Ausweichanlage zur Verfügung.<br />
Einzelheiten, insbesondere der späteste Zeitpunkt <strong>für</strong> die Bereitstellung der Ausweichanlage,<br />
sind im Mietschein festzulegen.<br />
Bei der Bereitstellung einer Ausweichanlage ist <strong>für</strong> deren Benutzung - nach Abzug<br />
der Kosten <strong>für</strong> die dem Mieter zusätzlich entstehende Nutzungszeit, die der Vorbereitung<br />
der programmwirksamen Nutzung der Ausweichanlage dient - der übliche<br />
Preis zugrunde zu legen. Die Summe aus der hier<strong>für</strong> anfallenden Vergütung und der<br />
dem Mieter zusätzlich entstehenden Kosten <strong>für</strong> das Bedienungspersonal (Reiseund<br />
Aufenthaltskosten) sowie <strong>für</strong> den Transport der erforderlichen Materialien<br />
(Datenträgermaterial, Formulare usw.) trägt bis zur Höhe des Mietzinses, der sich<br />
bei gleicher Benutzung der Mietanlage ergeben hätte, der Mieter; der darüber hinausgehende<br />
Betrag und die Kosten <strong>für</strong> die Nutzungszeit der Ausweichanlage, die<br />
der Vorbereitung der programmwirksamen Nutzung dient, gehen zu Lasten des<br />
Vermieters. § 4 Nr. 1 Satz 3 bis 6 sowie § 4 Nr. 3 bleiben unberührt. Kann der vorhandene<br />
Rechenbedarf des Mieters nicht auf der Ausweichanlage gedeckt werden,<br />
so dass nach Inbetriebnahme der gemieteten Anlage oder Geräte Mehrstunden erforderlich<br />
werden, bleibt diese Rechenzeit bei der Berechnung des Zuschlags <strong>für</strong><br />
Mehrstunden (§ 4 Nr. 1) außer Ansatz.<br />
Stellt der Vermieter die Ausweichanlage nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung,<br />
so hat er von diesem Zeitpunkt an <strong>für</strong> jeden Kalendertag 1/30 der im Mietschein<br />
festgelegten Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete als Vertragsstrafe zu zahlen.<br />
Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe endet mit Ablauf des Tages, an<br />
dem die Ausweichanlage nachträglich zur Verfügung gestellt oder die Betriebsbe-
eitschaft der Anlage oder Geräte dem Mieter mitgeteilt wird. Kann der Mieter an<br />
diesem Tage die Ausweichanlage bzw. die Mietanlage oder die gemieteten Geräte<br />
mehr als zwölf Stunden nutzen, endet die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe<br />
bereits mit Ablauf des Vortages. Ist eine Ausweichanlage nicht vereinbart<br />
und überschreitet der Verzug 30 Kalendertage, so ist <strong>für</strong> jeden Tag des Verzugs<br />
1/30 der im Mietschein festgelegten Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete Vertragsstrafe<br />
an den Mieter zu zahlen.<br />
2. Verzug bei der Überlassung der Grundsoftware nach § 1 oder der im Mietschein<br />
festgelegten übrigen Software, zu deren Überlassung spätestens zusammen mit der<br />
Anlage oder den Geräten sich der Vermieter verpflichtet hat, gilt als Verzug bei der<br />
Überlassung der Anlage oder Geräte, zu deren Nutzung diese Software bestimmt<br />
ist.<br />
3. Gerät der Vermieter mit einem Teil der Leistung in Verzug und ist dem Mieter die<br />
Nutzung der gelieferten Geräte zuzumuten, so entfällt nur <strong>für</strong> die nicht gelieferten<br />
Geräte die Mietzahlung.<br />
Falls der Mieter sich darauf beruft, dass ihm die Benutzung der gelieferten Geräte<br />
nicht zumutbar ist, hat er die Gründe dem Vermieter mitzuteilen.<br />
Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nach den Vorschriften der Nummer 1 bezogen<br />
auf den Mietzins <strong>für</strong> die nicht gelieferten Geräte.<br />
Wird darüber hinaus durch die Nichtlieferung von Geräten die Nutzung der gelieferten<br />
Geräte gemindert, so ist unbeschadet der Regelung nach Absatz 1 der Mietzins<br />
<strong>für</strong> diese Geräte um den Teil herabzusetzen, der der Gebrauchsminderung entspricht.<br />
Die Höhe der Vertragsstrafe wird nach dem Maß der Gebrauchsminderung<br />
berechnet.<br />
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Vermieter mit einem<br />
Teil der Software gemäß Nummer 2 in Verzug gerät.<br />
4. Steht fest, dass der Vermieterverzug 100 Kalendertage überschreiten wird, so kann<br />
der Mieter fristlos kündigen. Macht der Mieter nicht innerhalb der Frist von 100<br />
Kalendertagen von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, kann er erst dann kündigen,<br />
wenn feststeht, dass der Vermieter auch während einer weiteren vom Mieter gesetzten<br />
Nachfrist seine Leistungen nicht erbringt.<br />
5. Die Zahlungsverpflichtung des Vermieters nach den Nummern 1, 2 und 3 ist auf<br />
100 Verzugstage beschränkt; im Falle der Nummer 4 zahlt der Vermieter unabhängig<br />
vom Zeitpunkt der Kündigung eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages <strong>für</strong> 100<br />
Verzugstage.<br />
6. Werden vom Mieter die technischen Installations- und Aufstellungsvoraussetzungen<br />
aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht termingerecht erfüllt, so kann der<br />
Vermieter <strong>für</strong> jeden Kalendertag, um den sich die Betriebsbereitschaft der Anlage<br />
oder Geräte nachweislich verzögert, die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von<br />
1/30 der Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete verlangen, wenn der Verzug 30 Kalendertage<br />
überschreitet.
Ist <strong>für</strong> den Fall des Vermieterverzugs bereits innerhalb der ersten 30 Verzugstage<br />
eine Ausweichanlage vorgesehen, so beginnt die Verpflichtung zur Mietzahlung<br />
mit dem Tage, <strong>für</strong> den die Bereitstellung einer Ausweichanlage vereinbart ist.<br />
7. Die Regelungen des § 343 BGB über die Herabsetzung der Vertragsstrafe bleiben<br />
in den vorgenannten Fällen unberührt.<br />
§ 8 Abnahme<br />
1. Entspricht die Leistung des Vermieters den Vereinbarungen, erklärt der Mieter unverzüglich<br />
nach erfolgreicher Funktionsprüfung (Leistungs- und Zuverlässigkeitsprüfung)<br />
schriftlich die Abnahme. Zum Zweck der Funktionsprüfung stellt der<br />
Vermieter dem Mieter mit der Mitteilung der Betriebsbereitschaft die Anlage oder<br />
Geräte zur Verfügung. Die Funktionsprüfung beginnt am ersten Werktag nach Zugang<br />
der Mitteilung über die Betriebsbereitschaft. Für die Funktionsprüfung dürfen<br />
außer den Fällen der Nummer 2 Buchstabe c nur solche Programme verwendet<br />
werden, die auf vergleichbaren Anlagen erfolgreich geprüft sind. Welche Anlagen<br />
vergleichbar sind, bestimmen Vermieter und Mieter im gegenseitigem Einvernehmen.<br />
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu unterrichten, wenn während<br />
der Funktionsprüfung Mängel auftreten.<br />
2. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn im Rahmen der vertragsgemäßen<br />
Nutzung an 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen<br />
a) die Anlage oder Geräte und die Grundsoftware nach § 1 die Leistungen erbringen,<br />
die den Spezifikationen des Vermieters sowie den vertraglich zugesicherten<br />
Eigenschaften entsprechen,<br />
b) die vom Vermieter zu vertretende Ausfallzeit bei einer Nutzungszeit von mindestens<br />
100 Stunden nicht mehr als 10 % der Summe der Nutzungszeit und der<br />
Ausfallzeit beträgt,<br />
c) die im Mietschein festgelegte übrige Software, zu deren Lieferung spätestens<br />
zusammen mit der Anlage oder den Geräten sich der Vermieter verpflichtet<br />
hat, ihren Zweck erfüllt, so dass die Aufgaben wahrgenommen werden können,<br />
und<br />
d) von der Anlage oder den Geräten und der Grundsoftware nach § 1 die bei Vertragsabschluss<br />
vorhandenen ablauffähigen, auf vergleichbaren Anlagen erfolgreich<br />
geprüften Programme des Mieters verarbeitet werden, zu deren Nutzung<br />
die Anlage oder Geräte ausdrücklich beschafft wurden und die im Mietschein<br />
aufgeführt sind.<br />
Für die 30 aufeinanderfolgenden Kalendertage gelten Ausfalltage, die nicht vom<br />
Vermieter zu vertreten sind, nicht als Unterbrechung der Funktionsprüfung. Die<br />
Funktionsprüfung verlängert sich auf Verlangen des Mieters um die Zahl dieser<br />
Tage, es sei denn, dass der Mieter die Unterbrechung vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />
verursacht hat. Bei Verschulden des Mieters kann der Vermieter die Erstattung<br />
der notwendigen Mehraufwendungen verlangen.
3. Sind <strong>für</strong> einzelne Geräte einer Anlage im Mietschein unterschiedliche Anlieferungstermine<br />
vereinbart, so beschränkt sich die Funktionsprüfung jeweils auf die<br />
unter die Teillieferung fallenden Geräte. Auf eine Funktionsprüfung der gesamten<br />
Anlage kann der Mieter verzichten, wenn nach Abschluss der Teillieferungen die<br />
Anlage insgesamt ordnungsgemäß arbeitet.<br />
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung im Falle des § 7 Nr. 3.<br />
4. Führt die Funktionsprüfung nur deshalb nicht zum Erfolg, weil innerhalb der Prüfperiode<br />
gemäß Nummer 2 aus vom Mieter zu vertretenden Gründen keine 100 Nutzungsstunden<br />
<strong>für</strong> die Anlage oder Geräte erreicht werden, gelten Anlage oder Geräte<br />
als abgenommen.<br />
5. Der Mieter kann im Einvernehmen mit dem Vermieter auf die Durchführung einer<br />
Funktionsprüfung schriftlich verzichten, wenn eine sachliche Notwendigkeit <strong>für</strong> eine<br />
Prüfung nicht besteht.<br />
6. Die Mietzahlungsverpflichtung - auch bei Teillieferungen gemäß Nummer 3 - beginnt<br />
mit dem ersten Tag der erfolgreichen dreißigtägigen Prüfperiode. Verlängert<br />
sich diese Prüfperiode gemäß Nummer 2, so ist auch <strong>für</strong> die Verlängerungstage der<br />
vereinbarte Mietzins zu zahlen, soweit der Mieter die Verlängerung zu vertreten<br />
hat.<br />
Im Falle der Nummer 5 beginnt die Mietzahlungsverpflichtung mit dem Tage nach<br />
Eingang der Betriebsbereitschaftserklärung.<br />
7. Kann die Funktionsprüfung aus vom Vermieter zu vertretenden Gründen nicht innerhalb<br />
von 100 Kalendertagen - gerechnet vom Zeitpunkt der Meldung der Betriebsbereitschaft<br />
an - erfolgreich abgeschlossen werden, kann der Mieter den Vertrag<br />
fristlos kündigen. § 9 Nr. 7 findet insoweit keine Anwendung.<br />
§ 9 Gewährleistung<br />
1. Der Vermieter gewährleistet im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung die ständige<br />
Betriebsbereitschaft der im Mietschein aufgeführten Anlage oder Geräte.<br />
Der Mieter hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine<br />
Feststellung der Fehler und ihrer Ursache erleichtern und Wiederholungsläufe abkürzen<br />
(z.B. Prüfsummenbildung, Programm-Fixpunktroutinen).<br />
Die Gewährleistung beginnt mit dem Tage nach Erklärung der Betriebsbereitschaft<br />
(§ 6 Nr. 4) der Anlage oder Geräte durch den Vermieter.<br />
2. Treten bei vertragsgemäßer Nutzung Mängel an der Anlage oder den Geräten auf,<br />
so hat der Vermieter unverzüglich durch Instandsetzung <strong>für</strong> die Beseitigung der<br />
Störungen zu sorgen. Nach Durchführung der Arbeiten hat der Vermieter in den<br />
Unterlagen (z.B. im Betriebsbuch) des Mieters anzugeben, dass die Betriebsbereitschaft<br />
der Anlage oder Geräte wiederhergestellt wurde; die Angaben sind vom<br />
Wartungstechniker zu unterschreiben. Auf Verlangen unterrichtet der Mieter den<br />
Vermieter über die vorgesehenen Einsatzzeiten der Anlage oder Geräte.
3. Können wegen der in Nummer 2 genannten Mängel die Anlage oder Geräte nicht<br />
oder nicht voll genutzt werden, stellt der Vermieter dem Mieter, sofern im Mietschein<br />
vereinbart, unverzüglich eine Ausweichanlage zur Verfügung. Einzelheiten,<br />
insbesondere der späteste Zeitpunkt <strong>für</strong> die Bereitstellung der Anlage, sind im<br />
Mietschein festzulegen. Während der Funktionsprüfung wird auf die Bereitstellung<br />
einer Ausweichanlage verzichtet, es sei denn, dass Gegenteiliges im Mietschein<br />
vereinbart ist.<br />
Wird eine Ausweichanlage bereitgestellt, ist bei der Berechnung der Vergütung <strong>für</strong><br />
deren Benutzung der übliche Preis zugrunde zu legen. Hierbei sind die Kosten abzuziehen,<br />
die daraus entstehen, dass der Mieter zur Vorbereitung der programmwirksamen<br />
Nutzung der Ausweichanlage zusätzliche Nutzungszeit in Anspruch<br />
nehmen musste. Die Summe aus der so errechneten Vergütung und der dem Mieter<br />
entstehenden Kosten <strong>für</strong> das Bedienungspersonal (Reise- und Aufenthaltskosten)<br />
sowie der Kosten <strong>für</strong> den Transport der erforderlichen Materialien (Datenträgermaterial,<br />
Formulare usw.) trägt bis zur Höhe des Mietzinses, der sich bei gleicher<br />
Benutzung der Mietanlage ergeben hätte, der Mieter; der darüber hinausgehende<br />
Betrag geht zu Lasten des Vermieters.<br />
§ 4 Nr. 1 Satz 3 bis 6 und § 4 Nr. 3 bleiben unberührt.<br />
Kann der vorhandene Rechenbedarf des Mieters nicht auf der Ausweichanlage gedeckt<br />
werden, so dass nach Inbetriebnahme der gemieteten Anlage oder Geräte<br />
Mehrstunden erforderlich werden, bleibt diese Rechenzeit bei der Berechnung des<br />
Zuschlags <strong>für</strong> Mehrstunden (§ 4 Nr. 1) außer Ansatz.<br />
4. Für jeden Kalendertag, an dem die Anlage oder Geräte genutzt werden sollten, aber<br />
wegen der in Nummer 2 genannten Mängel - beginnend mit dem Zeitpunkt der Störungsmeldung<br />
an den Vermieter - mehr als zwölf Stunden nicht genutzt werden<br />
können, entfällt die Mietzahlung, sofern der Vermieter <strong>für</strong> die nicht rechtzeitige<br />
Behebung der Mängel einzustehen hat. Einstehen ist nicht auf Verschulden beschränkt,<br />
andererseits umfasst es nicht höhere Gewalt oder andere vom Vermieter<br />
nicht beeinflussbare Umstände; es sei denn, dass sie in der Mietsache begründet<br />
sind. In diesem Fall verringert sich bei Geräten mit Zählwerk die nach § 4 Nr. 1 der<br />
Berechnung von Mehrbenutzungsstunden zugrunde zu legende und durch die<br />
Grundmonatsmiete abgegoltene vierteljährliche Nutzungsdauer von 540 Stunden je<br />
Ausfalltag um sechs Stunden.<br />
Wird eine Ausweichanlage zum vereinbarten Zeitpunkt nicht bereitgestellt, so zahlt<br />
der Vermieter <strong>für</strong> jeden Kalendertag - beginnend mit dem Tage, an dem die Mietzahlungsverpflichtung<br />
entfällt - 1/30 der Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete als<br />
Vertragsstrafe. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe endet mit Ablauf<br />
des Tages, an dem die Ausweichanlage nachträglich zur Verfügung gestellt wird<br />
bzw. die Anlage oder Geräte wieder betriebsbereit übergeben werden. Kann der<br />
Mieter an diesem Tage die Ausweichanlage bzw. die Mietanlage oder die gemieteten<br />
Geräte mehr als zwölf Stunden nutzen, endet die Verpflichtung zur Zahlung der<br />
Vertragsstrafe bereits mit Ablauf des Vortages.<br />
Ist eine Ausweichanlage nicht vereinbart, beginnt die Verpflichtung zur Zahlung<br />
der Vertragsstrafe mit dem dritten vorgesehenen Nutzungstag der Anlage oder Geräte<br />
nach Wegfall des Mietzinses; sie endet mit Ablauf des Tages, an dem die Anlage<br />
oder Geräte wieder betriebsbereit übergeben werden. Kann der Mieter an die-
sem Tage die Anlage oder Geräte mehr als zwölf Stunden nutzen, endet die Verpflichtung<br />
zur Zahlung der Vertragsstrafe bereits mit Ablauf des Vortages.<br />
5. Wird durch einen der in Nummer 2 genannten Mängel die Nutzung der Anlage oder<br />
Geräte nur gemindert, so ist der Mieter berechtigt, den Mietzins um den Teil herabzusetzen,<br />
der der sich <strong>für</strong> ihn ergebenden Gebrauchsminderung entspricht. Die Höhe<br />
der Vertragsstrafe berechnet sich nach Maßgabe der Mietzinsminderung.<br />
6. Der Vermieter gewährleistet die einwandfreie Funktion der Grundsoftware nach § 1<br />
sowie der im Mietschein festgelegten übrigen Software, zu deren Lieferung spätestens<br />
zusammen mit der Anlage oder den Geräten sich der Vermieter verpflichtet<br />
hat. Mängel an dieser Software gelten als Mängel an der Anlage oder den Geräten.<br />
Der Gewährleistung unterliegt die letzte vom Mieter übernommene Programmversion.<br />
Eine neue Programmversion ist vom Mieter, sobald es ihm zumutbar ist, zu übernehmen,<br />
wenn die Programmänderung zur Vermeidung von Ausfällen der Anlage<br />
oder Geräte oder zur Behebung von Schutzrechtsverletzungen notwendig ist<br />
oder der Fehlerbeseitigung dient; § 17 Nr. 3 Abs. 2 bleibt unberührt. In allen übrigen<br />
Fällen kann der Mieter die Übernahme einer neuen Programmversion aus berechtigten<br />
Gründen ablehnen.<br />
Im Falle des Absatzes 1 Satz 4 hat der Vermieter Mängel der bisher vom Mieter<br />
genutzten Programmversion zu beheben, bis der Mieter eine neue Programmversion<br />
übernehmen kann. Übernimmt der Mieter aus den in Absatz 1 Satz 5 genannten<br />
Gründen eine neue Programmversion nicht, so ist der Vermieter verpflichtet, Mängel<br />
der bisher verwendeten Programmversion während eines Zeitraums von 2 Jahren,<br />
beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem der Vermieter eine neue Version angeboten<br />
hat, zu beseitigen.<br />
Werden Programme des Mieters, zu deren Nutzung die Anlage oder Geräte ausdrücklich<br />
beschafft wurden und die im Mietschein aufgeführt sind, von der Anlage<br />
oder den Geräten nicht verarbeitet oder führt ihre Verarbeitung zu falschen oder<br />
unvollständigen Ergebnissen, obwohl sie auf vergleichbaren Anlagen oder Geräten<br />
fehlerfrei verarbeitet werden können, gilt dies als Mangel an der Anlage oder den<br />
Geräten.<br />
Die Nummern 2, 4, 5 und 7 bis 9 gelten sinngemäß.<br />
Die Gewährleistung entfällt <strong>für</strong> vom Mieter geänderte Programme.<br />
7. Werden Mängel während einer Frist von 30 Kalendertagen, gerechnet vom Zeitpunkt<br />
der Störungsmeldung an den Vermieter an, nicht so beseitigt, dass die Mietsache<br />
vertragsgemäß genutzt werden kann, kann der Mieter den Vertrag fristlos<br />
kündigen.<br />
Hat der Vermieter eine Ausweichanlage zur Verfügung gestellt, kann der Mieter<br />
den Vertrag nach Ablauf von 30 Ausfalltagen mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.<br />
Absatz 1 gilt auch <strong>für</strong> die Software gemäß Nummer 6 Abs. 3. Das Recht zur außerordentlichen<br />
Kündigung gilt nicht bei Minderung (Nummer 5), vorausgesetzt, dass<br />
der Mieter seine Aufgaben im wesentlichen erfüllen kann.
8. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe gemäß Nummern 4, 5 und 6 ist<br />
auf 100 Kalendertage begrenzt; im Falle der Nummer 7 und des § 8 Nr. 7 zahlt der<br />
Vermieter unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung eine Vertragsstrafe in Höhe<br />
des Betrages <strong>für</strong> 100 Kalendertage.<br />
9. Wiederholt sich eine auf derselben Ursache beruhende Störung innerhalb von acht<br />
Nutzungsstunden nach Beendigung der Instandsetzungsarbeiten, so gilt die gesamte<br />
Zeit von der Meldung der ersten Störung an als Nutzungsausfall gemäß den<br />
Nummern 4 und 5, es sei denn, dass die zwischenzeitlich erzielten Arbeitsergebnisse<br />
<strong>für</strong> den Mieter einwandfrei und ohne besonderen Zeitaufwand erkennbar<br />
fehlerfrei und damit voll verwertbar waren.<br />
10. Die Regelungen des § 343 BGB über die Herabsetzung der Vertragsstrafe bleiben<br />
in den vorgenannten Fällen unberührt.<br />
§ 10 Haftung des Vermieters <strong>für</strong> die Verletzung von Schutzrechten<br />
1. Der Vermieter steht da<strong>für</strong> ein, dass die Mietsache frei von Schutzrechten Dritter (z.<br />
B. Patente, Urheberrechte, bekanntgemachte Patentanmeldungen, eingetragene Warenzeichen,<br />
Gebrauchsmuster) ist, die ihre Nutzung ausschließen bzw. einschränken.<br />
Das gleiche gilt <strong>für</strong> nicht bekanntgemachte Patentanmeldungen, von denen der<br />
Vermieter Kenntnis hat.<br />
2. Werden nach Vertragsabschluss Verletzungen von Schutzrechten gemäß Nummer 1<br />
geltend gemacht und wird die Nutzung der Mietsache beeinträchtigt oder untersagt,<br />
ist der Vermieter verpflichtet, nach seiner Wahl entweder die Mietsache in der<br />
Weise zu ändern oder zu ersetzen, dass sie nicht mehr unter die Schutzrechte fällt,<br />
gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entspricht oder das Recht zu erwirken,<br />
dass der Mieter die Mietsache uneingeschränkt ohne Anlastung von Lizenzgebühren<br />
benutzen kann. Ist dies dem Vermieter nicht möglich, gelten die Bestimmungen<br />
des § 9 entsprechend. Werden Schutzrechte geltend gemacht, die dem<br />
Vermieter bei Vertragsabschluss nicht bekannt sein konnten, entfällt die Verpflichtung<br />
zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach § 9.<br />
3. Der Vermieter übernimmt die alleinige Haftung Dritten gegenüber wegen Verletzung<br />
von Schutzrechten. Er ist insbesondere verpflichtet, alle Rechtsstreitigkeiten,<br />
die sich aus Ansprüchen Dritter gegen den Mieter ergeben, auf eigene Kosten<br />
durchzuführen. Dies gilt unter der Voraussetzung, daß die Mietsache vom Mieter<br />
vertragsgemäß genutzt wurde. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich<br />
schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung<br />
von Schutzrechten geltend gemacht werden.<br />
4. Können die Anlage oder Geräte wegen Verletzung von Schutzrechten nicht genutzt<br />
werden, ist, wenn im Mietschein vereinbart, eine Ausweichanlage zur Verfügung<br />
zu stellen. Die Nummern 1 bis 3 gelten entsprechend.<br />
§ 11 Haftung <strong>für</strong> sonstige Schäden, Versicherung<br />
1. Der Vermieter stellt den Mieter, soweit gesetzlich zulässig, von der Haftung <strong>für</strong><br />
Verlust und Beschädigung der Anlage oder Geräte frei, mit Ausnahme des Verlus-
tes und der Beschädigung durch Kernreaktion, radioaktive Strahlung oder radioaktive<br />
Verseuchung, soweit der Mieter diese Ursachen gesetzlich zu vertreten hat.<br />
2. Der Vermieter haftet <strong>für</strong> Personen- und Sachschäden, die dem Mieter oder Dritten<br />
entstehen, soweit er da<strong>für</strong> einzustehen hat (vgl. hierzu § 9 Nr. 4 Abs. 1 Satz 2). Für<br />
sonstige Schäden haftet der Vermieter soweit sie durch den Vermieter oder die<br />
Mietsache unmittelbar verursacht wurden und den Vermieter ein Verschulden trifft.<br />
Die Haftungshöchstsumme je Schadensfall beträgt eine Million DM. Die Haftungsregelung<br />
gilt nicht <strong>für</strong> Verzug, Gewährleistung und <strong>für</strong> Schutzrechtsverletzungen<br />
soweit der Schaden dadurch entsteht, dass die Anlage oder Geräte keine oder fehlerhafte<br />
Ergebnisse liefern; die Haftung hier<strong>für</strong> ist in den §§ 7, 9 und 10 abschließend<br />
geregelt.<br />
Der Vermieter haftet nicht <strong>für</strong> die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass<br />
er deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Mieter sichergestellt<br />
hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer<br />
Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.<br />
3. Der Mieter kann vom Vermieter den Nachweis verlangen, dass diese Ansprüche -<br />
soweit sie versicherbar sind - durch eine Versicherung abgedeckt sind.<br />
§ 12 Behinderung und Unterbrechung der Leistung<br />
1. Soweit der Vermieter seine vertraulichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer<br />
Gewalt, Krieg oder Aufruhr nicht erbringen kann, treten <strong>für</strong> ihn keine nachteiligen<br />
Rechtsfolgen ein. Das gilt nicht, wenn die Behinderung oder Unterbrechung durch<br />
einen Arbeitskampf verursacht werden, den der Vermieter durch rechtswidrige<br />
Handlungen verschuldet hat.<br />
Tritt die Behinderung oder Unterbrechung aus den in Absatz 1 genannten Gründen<br />
bei Vor- oder Unterlieferern ein, so gilt Absatz 1 nur, wenn die Leistung der Voroder<br />
Unterlieferer von Teilen oder Ersatzteilen hierdurch länger als zwanzig Kalendertage<br />
und die Leistung der Unterlieferer von Geräten hierdurch länger als zehn<br />
Tage verzögert wird.<br />
2. Sieht sich der Vermieter in der ordnungsgemäßen Durchführung der übernommenen<br />
Leistungen behindert, so hat er dies dem Mieter unverzüglich anzuzeigen. Sobald<br />
zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Leistung wieder aufgenommen<br />
werden kann, ist dies dem Mieter mitzuteilen.<br />
3. Sobald die Ursache der Behinderung oder Unterbrechung wegfällt, hat der Vermieter<br />
unter schriftlicher Mitteilung an den Mieter die Leistungen ohne besondere<br />
Aufforderung unverzüglich wieder aufzunehmen.<br />
4. Die Nummern 1 bis 3 gelten entsprechend <strong>für</strong> die vertraglichen Leistungen des<br />
Mieters.<br />
§ 13 Personalausbildung, Einsatzvorbereitung<br />
1. Der Vermieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Mieters in angemessenem Umfang<br />
das zur Programmerstellung und Maschinenbedienung notwendige geeignete
Personal auszubilden und das hierzu notwendige Material einschließlich der Literatur<br />
über Grundsoftware in deutscher Sprache, bei Übersetzungen auf Verlangen<br />
auch im Originaltext, zu überlassen.<br />
Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Ausbildung in den Ausbildungskursen<br />
des Vermieters.<br />
2. Der Vermieter berät den Mieter bei der Einsatzvorbereitung (z.B. Systemanalyse,<br />
Organisation, Programmierung und Programmtest) und während der Anlaufphase<br />
in angemessenem Umfang durch entsprechend qualifiziertes Personal. Er haftet<br />
nicht <strong>für</strong> ein bestimmtes Ergebnis.<br />
3. Der Vermieter stellt dem Mieter rechtzeitig vor dem Anlieferungstermin auf einer<br />
geeigneten Anlage ausreichende Testzeiten zur Verfügung.<br />
4. Die beiderseitigen Leistungen sind im Mietschein oder in einem gesonderten Vertrag<br />
zu vereinbaren.<br />
§ 14 Einweisung des Personals, Bedienung der Anlage<br />
1. Der Vermieter weist das Bedienungspersonal rechtzeitig ein und stellt gleichzeitig<br />
die notwendigen Bedienungsanweisungen in angemessenem Umfang in deutscher<br />
Sprache, bei Übersetzungen auf Verlangen auch im Originaltext, zur Verfügung.<br />
2. Der Mieter ist verpflichtet, die Anlage oder Geräte entsprechend der Bedienungsanweisung<br />
des Vermieters zu benutzen. Auftretende Mängel sind dem Vermieter<br />
unter Angabe der <strong>für</strong> die Störungsbeseitigung zweckdienlichen Informationen unverzüglich<br />
zu melden.<br />
3. Über die Betriebs-, Stillstands- und Wartungszeiten der Anlage oder Geräte führt<br />
der Mieter Aufzeichnungen (z. B. ein Betriebsbuch). Die Angaben über die Wartungszeiten<br />
sind vom Wartungspersonal des Vermieters zu unterschreiben. Bei Ansprüchen<br />
aus Gewährleistung sind die unterschriebenen Zeitangaben in diesen Aufzeichnungen<br />
<strong>für</strong> beide Seiten verbindlich.<br />
§ 15 Zutritt zu der Anlage<br />
Für Instandsetzungsarbeiten hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich und ohne unzumutbare<br />
Auflagen Zutritt zu der Anlage oder den Geräten zu gewähren; die Sicherheitsauflagen<br />
sind in § 23 geregelt.<br />
Für alle sonstigen Tätigkeiten des Vermieters an der Anlage oder den Geräten wird der<br />
Zutritt durch besondere Vereinbarungen geregelt.<br />
§ <strong>16</strong> Gebrauchsüberlassung<br />
1. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache anderen Stellen des Bundes, der Länder,<br />
der Gemeinden und Gemeindeverbände und kommunalen Zweckverbänden sowie<br />
sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Benutzung zu überlassen.
2. Die Benutzung der Anlage oder Geräte durch Dritte, die nicht unter Nummer 1 fallen,<br />
ist im Rahmen eines vorübergehenden Kapazitätsausgleichs einschließlich der<br />
Bereitstellung als Ausweichanlage zulässig; sie ist vom Mieter dem Vermieter anzuzeigen.<br />
Eine weitergehende Gebrauchsüberlassung bedarf der Zustimmung des<br />
Vermieters.<br />
3. In den Fällen der Nummern 1 und 2 gewährleistet der Mieter, daß nur geschultes<br />
Personal eingesetzt wird und der Benutzer die Verpflichtungen, die vertragsgemäß<br />
mit dem Betrieb der Anlage oder Geräte verbunden sind, erfüllt und dass dem<br />
Vermieter keine über den Rahmen dieser Vertragsbedingungen hinausgehende<br />
Verpflichtung entsteht.<br />
4. Im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten stellt der Mieter dem Vermieter<br />
jeweils nach Vereinbarung auf der Anlage Rechenzeit zur Verfügung.<br />
§ 17 Erweiterung und Änderung der Anlage<br />
1. Nimmt der Vermieter Änderungen an den von ihm vertriebenen Anlagen oder Geräten<br />
vor, so hat er den Mieter rechtzeitig zu unterrichten, soweit die Anlage oder<br />
Geräte des Mieters hiervon betroffen werden. Entstehen dem Mieter durch derartige<br />
Änderungen keine unzumutbaren Nachteile, hat er diese Änderungen zuzulassen.<br />
Der Vermieter führt in diesem Falle diese Änderung und ggf. hierdurch notwendige<br />
Änderungen an der von ihm vertraglich zur Verfügung gestellten Software ohne<br />
Berechnung durch. Werden durch die Änderung der Mietsache auch Änderungen<br />
an der Software des Mieters notwendig, kann der Mieter die Änderung der Mietsache<br />
ablehnen, es sei denn, dass der Vermieter auf Verlangen des Mieters diese<br />
Software-Änderung ohne Berechnung vornimmt, oder dem Mieter die Änderungskosten<br />
erstattet.<br />
2. Der Mieter ist berechtigt, an der Anlage oder den Geräten Anbauten oder Änderungen<br />
vorzunehmen oder Geräte anderer Hersteller anzuschließen. Voraussetzung<br />
hier<strong>für</strong> ist, dass der eigentliche Verwendungszweck, die Sicherheit und ordnungsgemäße<br />
Arbeitsweise sowie Wartung der Anlage oder Geräte oder die Durchführung<br />
einer vom Vermieter geplanten Änderung an einem Gerät nicht beeinträchtigt<br />
bzw. wesentlich erschwert werden. Die Durchführung dieser Maßnahme bedarf der<br />
vorherigen Anzeige an den Vermieter. Schließt der Mieter an die Anlage oder Geräte<br />
des Vermieters Geräte anderer Hersteller an, so erstreckt sich die Gewährleistungspflicht<br />
des Vermieters bis zur Schnittstelle seiner Anlage oder Geräte. Der<br />
Vermieter ist verpflichtet, die <strong>für</strong> den Anschluss der Geräte anderer Hersteller notwendigen<br />
Geräte oder Geräteteile dem Mieter zu vermieten, soweit diese allgemein<br />
verfügbar sind.<br />
Sind nach Auffassung des Vermieters die Voraussetzungen <strong>für</strong> die Durchführung<br />
der angezeigten Änderungen oder Anbauten bzw. den Anschluss der Fremdgeräte<br />
nicht gegeben, so ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter hierauf schriftlich hinzuweisen.<br />
Der Vermieter übernimmt jedoch keine Gewähr da<strong>für</strong>, dass die Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> die geplanten Maßnahmen gegeben sind, und zwar auch dann nicht,<br />
wenn eine entsprechende Prüfung durch ihn erfolgt ist. Für Schutzrechtsverletzungen,<br />
die durch derartige Maßnahmen des Mieters entstehen, haftet der Mieter. Ungeachtet<br />
dessen ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter zu unterrichten, wenn
ihm bekannt ist, dass durch die Anbauten oder Änderungen oder den Anschluss der<br />
Fremdgeräte Schutzrechte Dritter verletzt werden oder verletzt werden könnten.<br />
3. Sollen die Anlage oder Geräte vereinbarungsgemäß im Zusammenwirken mit anderen<br />
EDV-Anlagen oder -Geräten genutzt werden, so gewährleistet der Vermieter<br />
der anzuschließenden Geräte, daß diese anschlußkompatibel sind und daß die von<br />
ihm gelieferte Software auch im Zusammenwirken mit den Geräten, die vereinbarungsgemäß<br />
an die Geräte des Vermieters angeschlossen werden, ordnungsgemäß<br />
arbeitet. Für alle Nachteile, die dem Mieter dadurch entstehen, dass die genannten<br />
Voraussetzungen nicht gegeben sind, haftet der Vermieter dieser Geräte im Rahmen<br />
der Vertragsbedingungen. Dies gilt auch <strong>für</strong> Schäden oder Mängel, die durch<br />
diese Geräte an den Geräten verursacht werden, an die sie angeschlossen sind und<br />
<strong>für</strong> Schutzrechtsverletzungen.<br />
Änderungen, die der Vermieter nachträglich an seinen Geräten vornimmt, dürfen<br />
die Anschlusskompatibilität nicht beeinträchtigen; ebenso darf durch Änderungen<br />
an der Anlage oder den Geräten oder durch Änderungen an der gelieferten Software<br />
deren Funktionsfähigkeit auch in bezug auf die angeschlossenen Fremdgeräte nicht<br />
beeinträchtigt werden.<br />
4. Werden an die Anlage oder Geräte des Vermieters Geräte anderer Hersteller angeschlossen,<br />
so ist der Vermieter verpflichtet, sich auf Verlangen des Mieters im<br />
Rahmen des Zumutbaren an der Eingrenzung der Fehler zu beteiligen, die sich aus<br />
dem Zusammenwirken der Geräte ergeben können. Stellt sich hierbei heraus, dass<br />
der Fehler von den Geräten verursacht wurde, die an die Geräte des Vermieters angeschlossen<br />
wurden, ist der Vermieter berechtigt, eine Vergütung <strong>für</strong> seine Leistungen<br />
bei der Fehlereingrenzung zu verlangen,<br />
5. Beeinflussen Änderungen oder Anbauten die Wartungsleistungen derart, dass eine<br />
Neufestsetzung des Mietpreises erforderlich ist, teilt dies der Vermieter dem Mieter<br />
unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die vom Mieter beabsichtigten Maßnahmen<br />
mit.<br />
Kann der Vermieter vor Durchführung der Änderungen oder Anbauten den Mehrpreis<br />
nicht ermitteln und führt der Mieter die Änderungen dennoch durch, stellt der<br />
Vermieter dem Mieter seine üblichen Preise, bezogen auf den Mehraufwand, in<br />
Rechnung.<br />
6. Auf Verlangen des Vermieters stellt der Mieter bei Rückgabe der Mietsache deren<br />
ursprünglichen Zustand wieder her. Dasselbe gilt, wenn sich nach der Durchführung<br />
von Anbauten oder Änderungen oder dem Anschluss von Fremdgeräten herausstellt,<br />
dass die Voraussetzungen gemäß Nummer 2 nicht gegeben waren.<br />
§ 18 Wartung<br />
1. Der Vermieter ist verpflichtet, die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten regelmäßig<br />
durchzuführen. Die Kosten hier<strong>für</strong> sind durch den Mietzins abgegolten, soweit<br />
die Instandhaltungsarbeiten während der im Mietschein vereinbarten normalen<br />
Wartungszeiten des Vermieters durchgeführt werden. Für Instandhaltungsarbeiten,<br />
die auf Verlangen des Mieters zu anderen Zeiten durchgeführt werden, kann ein<br />
prozentualer Zuschlag auf 1/180 des Wartungskostenanteils der Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete<br />
je Wartungsstunde vereinbart werden; der Zuschlagsatz ist im
Mietschein festzulegen. Der Mieter stellt dem Vermieter die Anlagen oder Geräte<br />
<strong>für</strong> die Durchführung der erforderlichen Instandhaltungsarbeiten zur Verfügung.<br />
Die Arbeiten werden nach einem zu vereinbarenden Zeitplan durchgeführt.<br />
2. Für Instandsetzungsarbeiten aus Gewährleistung, die auf Verlangen des Mieters an<br />
Samstagen oder Sonn- und Feiertagen, <strong>für</strong> die der Mieter die Nutzung der Anlage<br />
oder Geräte nicht vorgesehen hat, durchgeführt werden, kann ein prozentualer Zuschlag<br />
auf 1/180 des Wartungskostenanteils der Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete<br />
je Wartungsstunde vereinbart werden; der Zuschlagsatz ist im Mietschein festzulegen.<br />
Der Vermieter hat auch die Instandsetzungsarbeiten, zu denen er nicht nach § 9 und<br />
§ 11 verpflichtet ist, unverzüglich durchzuführen; hier<strong>für</strong> kann er eine Vergütung<br />
verlangen.<br />
3. Nach Durchführung der Wartungsarbeiten hat der Wartungstechniker in den Unterlagen<br />
(z.B. im Betriebsbuch) des Mieters (§ 14 Nr. 3) anzugeben, dass die Betriebsbereitschaft<br />
der Anlage oder Geräte wieder hergestellt wurde; die Angaben<br />
sind vom Wartungstechniker zu unterschreiben.<br />
4. Wird im Rahmen der Wartung von den Zählern an den Geräten Betriebszeit ermittelt,<br />
so bleibt diese Zeit bei der Mietberechnung außer Ansatz. Die Zählerstände<br />
sind in den Unterlagen (z.B. im Betriebsbuch) des Mieters (§ 14 Nr. 3) zu vermerken<br />
und vom Wartungstechniker zu unterschreiben. Entsprechendes gilt <strong>für</strong> die Instandsetzungsarbeiten,<br />
die im Rahmen der §§ 9 und 11 durchgeführt werden.<br />
5. Um behördliche Genehmigungen <strong>für</strong> Arbeiten an Sonn- und Feiertagen wird der<br />
Vermieter mit Unterstützung des Mieters nachsuchen.<br />
6. Ist auf Grund der §§ 7, 9 und 10 eine Ausweichanlage vereinbart, kann der Mieter<br />
diese gegen besondere Vergütung auch dann benutzen, wenn die gemietete Anlage<br />
oder die gemieteten Geräte aus anderen Gründen ausfallen.<br />
§ 19 Ergänzung der Software<br />
1. Der Vermieter unterrichtet den Mieter über seine vorhandene Grundsoftware sowie<br />
über eigene Neuentwicklungen der <strong>für</strong> die Anlagenkonfiguration des Mieters geeigneten<br />
Grundsoftware und bietet ihm diese zur Benutzung an, soweit sie allgemein<br />
verfügbar sind.<br />
2. Verbesserungen oder Änderungen der dem Mieter überlassenen Grundsoftware<br />
sind unverzüglich nach Erprobung dem Mieter auf Verlangen ohne Berechnung zur<br />
Verfügung zu stellen.<br />
3. Im übrigen unterrichtet der Vermieter den Mieter ständig über die von ihm entwickelte<br />
Software, soweit sie allgemein verfügbar und <strong>für</strong> den Mieter nach dessen<br />
Aufgabenbereich von Bedeutung sein kann.
§ 20 Datenträger, Zubehör<br />
Die vom Mieter verwendeten Datenträger und Zubehörteile müssen den üblichen Richtlinien<br />
und Fachnormen entsprechen. Der Vermieter berät den Mieter in allen im Zusammenhang<br />
mit der Beschaffung von Datenträgern, Zubehör und Arbeitsmitteln auftretenden<br />
Fragen; er stellt ihm hierbei seine Spezifikationen zur Verfügung. Die Spezifikationen<br />
des Vermieters sind <strong>für</strong> den Mieter insoweit verbindlich, als allgemeingültige<br />
Richtlinien und Fachnormen noch nicht vorliegen oder aus maschinenspezifischen<br />
Gründen ein Abweichen von diesen Richtlinien und Fachnormen notwendig ist.<br />
§ 21 Umsetzungen, Rückgabe, Rücktransport der Anlage<br />
1. Eine örtliche Verlagerung von Geräten innerhalb der Bundesrepublik ist zulässig.<br />
Soweit die Verlagerung nach Bauart und Konstruktion der Geräte ohne technischen<br />
Aufwand und ohne Mitwirkung des Vermieters durchgeführt werden kann, bedarf<br />
sie lediglich der Anzeige an den Vermieter; der Mieter trägt die aus der örtlichen<br />
Verlagerung sich ergebenden Risiken.<br />
Ist die Mitwirkung des Vermieters erforderlich, hat der Vermieter den Abbau, die<br />
Verpackung, den Transport und die Wiederinstallation gegen Vergütung durchzuführen.<br />
Der Mieter ist nicht berechtigt, die Umsetzung durch Dritte durchführen zu<br />
lassen.<br />
Beeinflusst die Umsetzung von Geräten die Wartungsleistungen derart, dass eine<br />
Neufestsetzung des Mietzinses erforderlich wird, teilt dies der Vermieter dem<br />
Mieter unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die beabsichtigte Umsetzung<br />
mit. § 17 Nr. 5 Abs. 2 gilt entsprechend.<br />
2. Nach Beendigung des Mietvertrags übernimmt der Vermieter den Abbau, die Verpackung<br />
und den Rücktransport der Anlage oder Geräte. Die Kosten hier<strong>für</strong> sind<br />
bei einer Mietzeit von mindestens vier Jahren durch den Mietzins abgegolten. Bei<br />
einer kürzeren Mietzeit trägt der Mieter die Kosten <strong>für</strong> den Abtransport der Anlage<br />
bis zu einem Ort innerhalb der Bundesrepublik, der bei Vertragsabschluss im Mietschein<br />
festzulegen ist.<br />
§ 22 Kaufrecht des Mieters<br />
Der Mieter kann jederzeit - bei Verträgen mit einer Mindestmietzeit von fünf Jahren bis<br />
zum Ablauf von 36 Monaten nach Beginn der Mietzahlungsverpflichtung - die Umwandlung<br />
des Mietvertrags in einen Kaufvertrag verlangen. Der Vermieter ist verpflichtet,<br />
auf den zu vereinbarenden Kaufpreis den bereits gezahlten Mietzins prozentual<br />
anzurechnen; die Höhe des Prozentsatzes ist im Mietschein zu vereinbaren. Im Mietschein<br />
wird ferner festgelegt, wieviel Prozent des Kaufpreises der Vermieter in jedem<br />
Fall bei Umwandlung des Mietvertrags in einen Kaufvertrag verlangen kann.<br />
Einem derartigen Kaufvertrag werden die Besonderen Bedingungen <strong>für</strong> den Kauf von<br />
EDV-Anlagen und -Geräten zugrunde gelegt. Soweit in den Besonderen Bedingungen<br />
<strong>für</strong> den Kauf von EDV-Anlagen und -Geräten Fristen enthalten sind, die sich auf den<br />
Beginn des Vertrags oder auf die Betriebsbereitschaft beziehen, gelten die entsprechenden<br />
Daten des Mietvertrags.
§ 23 Geheimhaltung, Sicherheit<br />
1. Der Vermieter hat mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuweisen, daß alle Personen,<br />
die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind,<br />
die hierbei erlangten Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an<br />
Dritte weitergeben oder sonst verwerten.<br />
Der Mieter ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten<br />
Kenntnisse von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen vertraulich zu behandeln;<br />
eine weitergehende Verpflichtung ist im Mietschein festzulegen. Unberührt<br />
hiervon bleibt der Erfahrungsaustausch zwischen den öffentlichen Auftraggebern.<br />
2. Dem Vermieter können über die Verpflichtungen der Nummer 1 hinaus Sicherheitsauflagen<br />
gemacht werden, wenn dies insbesondere aus Gründen der Geheimhaltung<br />
oder der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist. Einzelheiten sind im Mietschein<br />
oder in einem gesonderten Vertrag zu vereinbaren.<br />
§ 24 Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />
Erfüllungsort ist der im Mietschein angegebene Aufstellungsort.<br />
Für Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk diejenige<br />
Stelle des Mieters ihren Sitz hat, die <strong>für</strong> die Prozessvertretung zuständig ist.<br />
§ 25 Schriftform<br />
Der Mietvertrag, seine Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; Ergänzungen<br />
und Änderungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. ◄
Anhang<br />
zu den Besonderen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Miete von EDV-Anlagen und -Geräten<br />
Begriffsbestimmungen<br />
einiger in den Besonderen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Miete von EDV-Anlagen und<br />
-Geräten verwendeter Begriffe<br />
Anlage Zentraleinheit(en) einschließlich angeschlossener und zugeordneter<br />
Geräte.<br />
Ausfallzeit Die Zeit, in der die Anlage oder Geräte keine oder fehlerhafte<br />
Leistungen erbringen.<br />
Ausweichanlage Eine der Konfiguration des Anwenders entsprechende Anlage,<br />
die <strong>für</strong> die Programme des Anwenders geeignet ist.<br />
Betriebsbereitschaft Uneingeschränkte Einsatzfähigkeit der Anlage oder Geräte.<br />
Geräte Zentraleinheit oder die an die Zentraleinheit unmittelbar oder<br />
mittelbar angeschlossenen oder der Anlage zugeordneten<br />
maschinen.<br />
Grundsoftware Programme (einschließlich fest verdrahteter Programme), die<br />
zum Betrieb einer festverlegten Anlagenkonfiguration Voraussetzung<br />
sind, insbesondere die zur Steuerung, Überwachung,<br />
Wartung und Diagnose der einzelnen Systemelemente<br />
(Zentraleinheit, Arbeitsspeicher, Anschlussgeräte) sowie die<br />
zur Verwaltung und Kontrolle der Programmabläufe erforderlichen<br />
Organisationsprogramme eines Betriebssystems.<br />
Instandhaltung Alle vorbeugenden, zur Werterhaltung und Aufrechterhaltung<br />
der Betriebsbereitschaft der Anlage oder Geräte erforderlichen<br />
Leistungen.<br />
Instandsetzung Beseitigung von Störungen an der Anlage oder den Geräten<br />
durch Reparatur und/oder Ersatz.<br />
Mietsache Die gemäß Mietschein vom Vermieter zu liefernde Anlage<br />
Nutzungsdauer/-Stunden/-Zeit<br />
oder Geräte und Software.<br />
Die Zeit, während der die Anlage oder Geräte programmwirksam<br />
- ausgenommen Programmläufe <strong>für</strong> Wartungszwecke<br />
- eingesetzt sind.<br />
Rechenzentrum Eine oder eine Mehrzahl von EDV-Anlagen oder -Geräten,<br />
die eine organisatorische Einheit bilden und ein und derselben<br />
unmittelbaren Leistung unterstehen.<br />
Wartung Leistungen zur Instandhaltung und Instandsetzung der EDV-<br />
Anlagen oder -Geräte.<br />
Wartungszeiten Tag, Uhrzeit und Dauer der Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten.