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Max-Planck-Institut für Psychiatrie Einkauf Kraepelinstraße 2-16 ...

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<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

<strong>Einkauf</strong><br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2-<strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!<br />

An alle interessierten Bieter<br />

Geschäftszeichen: 2009-EU-01<br />

Vergabeart<br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

Beschränkte Ausschreibung<br />

Freihändige Vergabe<br />

Offenes Verfahren<br />

Nichtoffenes Verfahren<br />

Verhandlungsverfahren<br />

(AA-VOL)<br />

Angebotsfrist endet am: 10.06.2009, 12:00 h<br />

Zuschlagsfrist endet am: 31.08.2009<br />

Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.09.2009<br />

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes <strong>für</strong><br />

Neuausstattung der Druckumgebung des <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong>es <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong> (Multifunktionale<br />

Systeme, Drucker, Faxe und Software) inkl. Full-Service<br />

Anlagen:<br />

Angebotsschreiben (MPIP Ang-VOL)<br />

Verdingungsunterlagen komplett<br />

Sämtliche notwendigen Informationen zu dieser Ausschreibung und <strong>für</strong> die Erstellung eines<br />

Angebotes sind in den beigefügten Vergabeunterlagen aufgeführt.


Name und Anschrift des Bieters<br />

<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

<strong>Einkauf</strong><br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2-<strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Angebot <strong>für</strong><br />

VOL Ang<br />

(Angebotsschreiben)<br />

Geschäftszeichen: 2009-EU-01<br />

Vergabeart<br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

Beschränkte Ausschreibung<br />

Freihändige Vergabe<br />

Offenes Verfahren<br />

Nichtoffenes Verfahren<br />

Verhandlungsverfahren<br />

Ende Angebotsfrist: 10.06.2009, 12:00 h<br />

Ende Zuschlagsfrist: 31.08.2009<br />

die Neuausstattung der Druckumgebung (Multifunktionale Systeme, Drucker, Faxe und Software) des<br />

<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong>es <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong> inkl. Full-Service<br />

Anlagen:<br />

Vergabeunterlagen, ausgefüllt und unterzeichnet<br />

Bieterfragen/-antworten bzw. Konkretisierungen<br />

Nachweise/Bescheinigungen<br />

Anlagen zur Ausschreibung<br />

Seite 1 von 3


1 Meinem/Unserem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde:<br />

1.1 Verdingungsunterlagen zu Ausschreibung 2009-EU-01 (ausgefüllt)<br />

1.2 Nachträgliche Bieterinformationen (Bieterfragen/ -antworten)<br />

1.3 Die zusätzlichen Vertragsbedingungen der <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft zur Förderung der<br />

Wissenschaften e.V.<br />

VOL Ang<br />

(Angebotsschreiben)<br />

1.4 BVB Mietschein (Ergänzung nach Zuschlag) und die Besonderen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Miete<br />

von EDV-Anlagen und -Geräten (BVB-Miete) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung<br />

1.5 die Allgemeinen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Ausführung von Leistungen (VOL/B), in der bei<br />

Vertragsschluss gültigen Fassung (Ausgabe 2006)<br />

1.6 das BGB<br />

2 Ich/Wir erkläre(n) in den entsprechenden geforderten Erklärungen in den Verdingungsunterlagen, dass<br />

ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der<br />

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,<br />

mein/unser Betrieb Mitglied in den aufgeführten Berufsgenossenschaften ist:<br />

(Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den <strong>für</strong> sie<br />

zuständigen Versicherungsträger an.)<br />

ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen <strong>für</strong> die Ausführung der angebotenen Leistungen<br />

erfülle(n).<br />

gegen mein/unser Unternehmen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet<br />

oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.<br />

eine Haftpflicht- und Betriebsunterbrechungsversicherung <strong>für</strong> Sach- und Personenschäden<br />

vorliegt<br />

gegen die Mitglieder der Geschäftsleitung keine strafrechtliches Ermittlungen eröffnet oder<br />

anhängig ist.<br />

durch unser Unternehmen keine unzulässigen, den Wettbewerb beschränkenden Abreden<br />

stattgefunden haben<br />

Erklärungen sind in den Verdingungsunterlagen auszufüllen und zu unterzeichnen und Nachweise/Belege<br />

beizulegen.<br />

Seite 2 von 3


3 Ich bin / Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem/vorliegendem Nachweis.<br />

VOL Ang<br />

(Angebotsschreiben)<br />

4 Ich/Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns in der Preisübersicht<br />

- Angebotsblatt eingesetzten Preisen an.<br />

5 Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir bei Nichtabgabe von Erklärungen bzw. bei unvollständiger oder nicht<br />

rechtzeitiger Abgabe bei diesem Vergabeverfahren unberücksichtigt bleibe(n).<br />

Ich bin mir /Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben<br />

gemäß § 7 Nr. 5 Buchst. e) VOL/A meinen /unseren Ausschluss von diesem und weiteren<br />

Vergabeverfahren zur Folge haben kann.<br />

6 An mein/unser Angebot halte ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.<br />

Ort, Datum, Stempel und Unterschrift:<br />

Wird das Angebotsschreiben nicht an dieser Stelle unterschrieben, gilt das Angebot als nicht<br />

abgegeben. Die Unterschrift gilt <strong>für</strong> alle Bestandteile des Angebots; dazu gehören auch die auf<br />

Seite 1 aufgeführten Anlagen.<br />

Seite 3 von 3


Auftraggeber:<br />

Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Neuausstattung der Druckumgebung des<br />

<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong>es <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Vergabeunterlagen<br />

<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.<br />

hier: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 - 10<br />

80804 München<br />

Seite 1 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

I Vergabebestimmungen<br />

II Eignung des Bieters<br />

III Rahmenbedingungen<br />

IV Leistungsverzeichnis<br />

V Preisübersicht – Angebotsblatt<br />

VI Vertragsgrundlagen<br />

VII Anlagen<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Seite 2 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

I Vergabebestimmungen<br />

1 Allgemein<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Die <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (MPG) ist eine aus überwiegend öffentlichen<br />

Mitteln geförderte und gemeinnützige Forschungsorganisation. Sie unterhält mehr als 80 <strong>Institut</strong>e und<br />

sonstige Forschungseinrichtungen unterschiedlicher Größe, Struktur und Aufgabenstellung, die sich vorwiegend<br />

der Grundlagenforschung in den Natur- und Geisteswissenschaften widmen.<br />

Am <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong> (MPIP) erforschen klinische und Grundlagenwissenschaftler in enger<br />

Zusammenarbeit die Ursachen komplexer Erkrankungen des Gehirns und suchen neue Wege <strong>für</strong> ihre Behandlung.<br />

Hierzu stehen neben einer modernen Klinik, die über alle <strong>für</strong> die Krankenversorgung und Forschung<br />

notwendigen apparativen Einrichtungen verfügt, umfangreiche Labors zur Verfügung, in denen neurobiologische<br />

Untersuchungsmethoden von der Verhaltensforschung bis hin zur Molekulargenetik angewandt werden.<br />

Ziel ist es, den Nutzen der Forschung <strong>für</strong> den Patienten durch eine enge und innovative Vernetzung von<br />

grundlagenorientierter und klinischer Neurowissenschaft zu optimieren.<br />

Das <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong> (MPIP = Auftraggeber) betreibt derzeit eine einheitliche Druckumgebung<br />

unter standardisierten und wirtschaftlichen Aspekten. Das MPIP beabsichtigt zum 01.09.2009 die<br />

Neuausstattung dieser Druckumgebung. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Offenen Verfahrens.<br />

2 Form der Beschaffung und Inhalt<br />

Die Beschaffung der notwendigen Hardware (multifunktionale Systemen, Druck- und Faxsysteme) + Software<br />

(Lösungen <strong>für</strong> verschiedene Bereiche) + Serviceleistungen (Full-Service) hier<strong>für</strong> erfolgt durch Anmietung.<br />

Vertragsart: Mietvertrag inkl. Full-Service<br />

Vertragsbeginn: 1.09.2009<br />

Vertragslaufzeit: 48 Monate<br />

Vertragsende: Der Vertrag endet nach der obigen Laufzeit automatisch ohne Kündigung.<br />

Verlängerungsoption: Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag um 12 Monate zu verlängern.<br />

Vertragsvolumen: 265.000 Seiten DIN A4 mtl. monatlich, davon 250.000 schwarz-weiß<br />

und 15.000 colour: Das Volumen wird als Mindestabnahme garantiert<br />

Vertragsumfang: Lieferung von 196 fabrikneuen Systemen inkl. Software und Zubehör laut Leistungsbeschreibung<br />

inkl. Full-Service (Wartungen, Ersatzteile, Reparaturen, Verbrauchsmaterialien<br />

etc.).<br />

Vertragsabrechnung: Das Druck-/Kopiervolumen wird in einem Pool vereinigt und abgerechnet.<br />

Losbildung: Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht.<br />

Das MPIP betreibt durch die Vergabe einer einheitlichen Druckumgebung eine homogene,<br />

standardisierte und wirtschaftliche Systemlandschaft.<br />

Seite 3 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3 Grundsätzliche Bestimmungen<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Der Auftraggeber verfährt nach Teil A der VOL/A "Allgemeine Bestimmungen <strong>für</strong> die Vergabe von Leistungen"<br />

(ausgenommen Bauleistungen), ohne dass dieser Teil A Vertragsbestandteil wird, ein Rechtsanspruch<br />

des Bieters auf die Anwendung besteht nicht. Für die Bearbeitung und Erstellung des Angebotes wird keine<br />

Vergütung gewährt.<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen und führen zum Ausschluss.<br />

Es gilt deutsches Recht.<br />

Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung<br />

und Weitergabe an Dritte (auch auszugsweise) ist nicht zulässig.<br />

Sämtliche Angebotsunterlagen werden Eigentum des MPIP und nur zur Auswertung der Angebote bzw. Entscheidung<br />

<strong>für</strong> den Zuschlag verwendet, sofern nicht <strong>für</strong> ein Nachprüfungsverfahren die Weitergabe an die<br />

Vergabekammer erforderlich ist. Zur Wahrung Ihrer Interessen können Sie Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse<br />

in Ihrem Angebot bzw. Teile davon mit einem entsprechenden Vermerk (z.B. „vertraulich“)<br />

versehen.<br />

Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne Ansprüche<br />

auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.<br />

Der Bieter hat - auch nach Beendigung der Angebotsphase - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen<br />

dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch<br />

die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.<br />

Die Verdingungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nur zur Angebotserstellung verwendet<br />

werden, jede Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – ist ohne die ausdrückliche<br />

Genehmigung der vergebenden Stelle nicht statthaft.<br />

Die Bieter erklären sich bereit im Bedarfsfalle (z.B. inhaltliche Klärungen zum Angebot, festgestellt durch<br />

und nach Aufforderung durch das MPIP), sein Angebot im angemessenen Umfang zu erläutern.<br />

Allgemein erfolgt der Ausschluss von Angeboten unter Beachtung der unter VOL/A § 25 Ziffer 1. (1) und 2.<br />

(1) aufgeführten Kriterien. Das Angebot muss sonstigen geforderten Angaben, Erklärungen und Unterschriften<br />

enthalten. Sollten diese Angaben fehlen oder nicht vollständig sein, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.<br />

4 Preisangabe<br />

Das Angebot muss den Preis/die Preise (in Euro netto) enthalten (Preisübersicht – Angebotsblatt). Der Preis<br />

muss <strong>für</strong> die gesamte Vertragslaufzeit Gültigkeit haben.<br />

Zur Preisermittlung geben Sie die monatlich zu entrichteten Beträge (Mietzins <strong>für</strong> Hardware + Software +<br />

Zubehör sowie Full-Service + garantiertes Mindestvolumen) auf der Preisübersicht – Angebotsblatt an. Zur<br />

Feststellung des Gesamtauftragswertes wird der monatliche Mietzins auf den Vertragszeitraum (48 Monate)<br />

hochgerechnet. Der Gesamtauftragswert (netto) wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes in das<br />

Verhältnis zur Leistung gesetzt.<br />

Das Angebot und dessen Preis wird auf Verhältnismäßigkeit überprüft nach VOL/A § 25 Ziffer 2. (2) und (3).<br />

Seite 4 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

5 Information zur ausschreibenden Stelle und Fragen zur Auftragsvergabe<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Für die Kommunikation hinsichtlich der Ausschreibung ist beim MPIP der Bereich <strong>Einkauf</strong> zuständig.<br />

<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

<strong>Einkauf</strong><br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2-<strong>16</strong><br />

80802 München<br />

Fax: 089-30622-444<br />

Email: ausschreibung@mpipsykl.mpg.de<br />

Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen<br />

können, so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich (per<br />

Email an ausschreibung@mpipsykl.mpg.de) darauf hinzuweisen. Ergänzende oder berichtigende Angaben<br />

zur Ausschreibung werden allen Bietern schriftlich mitgeteilt. Die Bereitstellung erfolgt auf der Homepage<br />

des <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong>es <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong> unter der Internetadresse:<br />

www.mpipsykl.mpg.de -> <strong>Institut</strong> -> Aktuelles -> Ausschreibungen<br />

Fragen zur Leistungsbeschreibung sind ausschließlich schriftlich (Fax, Email) an die obige Stelle zu richten..<br />

Beantwortete Fragen sind grundsätzlich eine Konkretisierung zur Leistungsbeschreibung. Sämtliche Konkretisierungen<br />

werden Bestandteil der Verdingungsunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu beachten<br />

und dem Angebot beizulegen.<br />

6 Fristen<br />

Die Angebotsfrist beginnt mit der Veröffentlichung der Ausschreibung und endet am 10.06.2009, 12:00 h<br />

(Abgabe des Angebotes). Angebote, die nicht bis zu diesem Termin eingegangen sind, können nicht mehr<br />

berücksichtigt werden, es sei denn der Bieter weist nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat.<br />

Der Bieter kann sein Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich berichtigen (per Post) oder<br />

zurückziehen (per Post, Fax).<br />

Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und endet spätestens am 31.08.2009. Der Bieter<br />

ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Am Öffnungstermin der Angebote sind<br />

Bieter nicht zugelassen.<br />

Fragen zur Ausschreibung und Auftragsvergabe sind bis spätestens 22.05.2009 schriftlich einzureichen unter<br />

Angabe des Aktenzeichens<br />

2009-EU-01 – „Neuausstattung der Druckumgebung des <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong>es <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong>“.<br />

Alle Fragen und Antworten werden allen Bietern bereitgestellt. Die Bereitstellung erfolgt auf der Homepage<br />

des <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong>es <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong> unter der Internetadresse:<br />

www.mpipsykl.mpg.de -> <strong>Institut</strong> -> Aktuelles -> Ausschreibungen<br />

Die 3 besten Bieter werden zu einer Teststellung aufgefordert, die in der KW 28 (6.07. – 10-07-2009) <strong>für</strong><br />

max. 5 Arbeitstage erfolgen soll. Die schriftliche Einladung hier<strong>für</strong> erhalten die 3 besten Bieter zwischen<br />

22.06 – 24.06.2009. Die Lieferung der Testsysteme soll am 3.07.2009, spätestens jedoch am 6.07.2009 an die<br />

Warenannahme beim MPI erfolgen. Wir bitten Sie, diesen straffen Zeitplan bei Ihrer Planung rechtzeitig zu<br />

berücksichtigen (siehe auch „Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes“).<br />

7 Form und Inhalt des Angebotes<br />

Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen, ebenso muss das Angebot selbst<br />

in deutscher Sprache verfasst sein.<br />

Seite 5 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Das Angebot ist ausschließlich auf den übermittelten Unterlagen des MPIP unter Einhaltung der untenstehenden<br />

Gliederungsstruktur abzugeben. Die Unterlagen sind an den da<strong>für</strong> vorgesehenen Stellen auszufüllen und<br />

rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die Abgabe von an entsprechenden Stellen der Verdingungsunterlagen<br />

geforderten Anlagen und Bescheinigungen bleibt hiervon unberührt. Wo Anlagen des Bieters in der Leistungsbeschreibung/Fragenkatalog<br />

ausdrücklich gefordert sind bzw. Möglichkeiten <strong>für</strong> die Abgabe dieser bestehen,<br />

sind diese den Angebotsunterlagen beizufügen.<br />

Eintragungen in den Verdingungsunterlagen sind an den vorgesehenen Positionen handschriftlich oder mit<br />

Schreibmaschine vorzunehmen. Änderungen und/oder Ergänzungen in den Verdingungsunterlagen, ebenso<br />

eine elektronische Bearbeitung der Unterlagen (Konvertierung in ein bearbeitbares Dateiformat, elektronische<br />

Veränderung desselben und Abgabe dieser veränderten Unterlagen) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss<br />

des eingereichten Angebotes.<br />

Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, kann der Bieter<br />

sie auf besonderer Anlage (Beiblätter) dem Angebot beifügen. Sie dürfen jedoch nur kommentierenden Charakter<br />

haben und müssen zweifelsfrei erkennbar sein.<br />

Wollen Sie an bereits von Ihnen im Angebot gemachten Eintragungen Änderungen vornehmen, so empfehlen<br />

wir, die entsprechende(n) Seite(n) erneut auszudrucken und die Eintragungen erneut vorzunehmen. Die vorgenommenen<br />

Änderungen müssen zweifelsfrei sein, da das Angebot ansonsten zwingend von der Wertung<br />

auszuschließen ist.<br />

Soweit in den Leistungsbeschreibung / Fragenkatalog auf deutsche Normen Bezug genommen wird, sind<br />

auch Angebote zugelassen, die sich auf Normen beziehen, von denen in einem Mitgliedstaat der EU anerkannt<br />

ist, dass sie gleichwertige Garantien <strong>für</strong> Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bieten.<br />

Angebote in elektronisch (E-Mail) oder telefonisch (Fax) übermittelter Form sind nicht zulässig und führen<br />

zum Ausschluss.<br />

Das Angebot ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss in kopierfähiger Form (keine Klebe- oder<br />

Spiralbindung, ohne Prospekthüllen etc.) sowie gelocht und nach folgender Gliederung zusammengestellt<br />

sein (bitte Unterteilung der nachfolgenden Gliederung durch Trennblätter):<br />

- Ihr Bieteranschreiben<br />

- Angebotsschreiben<br />

- Verdingungsunterlagen<br />

o Eignung des Bieters<br />

o Rahmenbedingungen<br />

o Leistungsbeschreibung / Fragenkatalog<br />

o Preisübersicht – Angebotsblatt<br />

o Vertragsgrundlagen<br />

o Anlagen<br />

- Bieterfragen/ -antworten bzw. Konkretisierungen zur Ausschreibung<br />

- Nachweise / Bescheinigungen<br />

- Anlagen des Bieters<br />

o Beiblätter (Erläuterungen/Kommentierungen des Bieters)<br />

o Produktinformationen<br />

o Serviceinformationen<br />

o Umweltinformationen<br />

o Datensicherheitsinformationen<br />

o Unternehmensinformationen<br />

Das Angebotsschreiben und die Verdingungsunterlagen müssen an den entsprechenden Stellen ausgefüllt<br />

sein. Nicht ausgefüllte Unterlagen führen zum Ausschluss.<br />

Seite 6 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Bitte geben Sie nachfolgend einen Ansprechpartner <strong>für</strong> Rückfragen durch das MPIP an:<br />

Name:<br />

Telefon:<br />

Fax:<br />

Email:<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

8 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme des Angebotes<br />

Nachträgliche Änderungen oder Berichtigungen des Angebotes eines Bieters sind als solche zu kennzeichnen<br />

und müssen in einem verschlossenen Umschlag (wie das Angebot selbst) zugestellt werden. Änderungen oder<br />

Berichtigungen des Angebotes werden nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist berücksichtigt.<br />

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder fernschriftlich per Fax zurückgezogen<br />

werden.<br />

9 Nebenangebote/Varianten/Alternativangebote oder Änderungsvorschläge<br />

Nebenangebote/Varianten/Alternativangebote oder Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.<br />

10 Ausschlusskriterien<br />

Angebote, die die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Mindestanforderungen (A-Kriterium) nicht<br />

erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.<br />

11 Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen<br />

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen (gem. § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)<br />

vom 26.08.1998 – BGBl I S. 2546) sind nicht zulässig, insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über<br />

Gewinnaufschläge<br />

Gewinnbeteiligung<br />

die zu fordernden Preise<br />

Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen o.ä.<br />

Zahlungs-, Lieferungs- oder andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder mittelbar den<br />

Preis beeinflussen, es sei denn, dass sie im Einzelfall nach Maßgabe des GWB ausnahmsweise zulässig<br />

sind<br />

Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten.<br />

12 Weitergabe an Nachunternehmer (Unteraufträge)<br />

Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachunternehmen/Unterauftragnehmer<br />

übertragen will. Der Bieter hat die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen. Für diesen Falle sind ebenfalls<br />

die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Prüfung der Eignung von den beteiligten Nachunternehmen/Unterauftragnehmern<br />

zu beantworten und auszufüllen.<br />

13 Bietergemeinschaften<br />

Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene<br />

Erklärung abzugeben,<br />

in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,<br />

in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse<br />

aufgeführt sind und ein von allen <strong>für</strong> die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber<br />

bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,<br />

dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,<br />

in der <strong>für</strong> die Mitglieder die postalische Anschrift des Vertreters gegenüber dem Auftraggeber angegeben<br />

wird, über den der gesamte Schriftverkehr abgewickelt wird,<br />

Seite 7 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

dass alle Mitglieder <strong>für</strong> die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner<br />

haften,<br />

in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist, auf die sämtliche<br />

Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung <strong>für</strong> alle am Vertrag Beteiligten geleistet<br />

werden können.<br />

14 Schutzrechte<br />

Im Angebot ist anzugeben, ob <strong>für</strong> den Gegenstand des Angebotes gewerbliche Schutzrechte bestehen oder<br />

vom Bieter oder anderen beantragt sind.<br />

15 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots<br />

Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste<br />

Angebotspreise alleine ist nicht ausschlaggebend. Es können außerdem nur Angebote berücksichtigt<br />

werden, die alle Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllen.<br />

Sind A-Kriterien der Ausschreibung nicht erfüllt wird das Angebot ausgeschlossen.<br />

Das wirtschaftlichste Angebot errechnet sich aus der Anwendung der einfachen Richtwertmethode nach<br />

UfAB IV (www.cio.bund.de). Hierzu wird die Summe der bei den Bewertungskriterien des Leistungsverzeichnisses<br />

erreichten Punktewerte (Leistungspunkte = Gewichtungspunkte x Bewertungspunkte) zusätzlich<br />

der erreichten Punkte in der Teststellung in das Verhältnis zum Preis gesetzt. Zur Preisermittlung werden die<br />

monatlich zu entrichteten Beträge (Mietzins <strong>für</strong> Hardware , Software + Serviceleistungen und <strong>für</strong> garantiertes<br />

Mindestvolumen) auf den Vertragszeitraum (48 Monate) hochgerechnet.<br />

Die Einteilung der einzelnen Kriterienhauptgruppen, Kriteriengruppen und Kriterien und deren Gewichtung<br />

ist in der Anlage 3 dieser Ausschreibung hinterlegt.<br />

Teststellung:<br />

Zur ergänzenden Bewertung der angebotenen Systeme der werden im Rahmen einer Teststellung von Anbietern<br />

jeweils 1 System der Leistungsklasse D1 und M4 (jeweils Standardsysteme) <strong>für</strong> 5 Arbeitstage getestet.<br />

D.h. alle mit der Teststellung in Verbindung stehenden Dienstleistungen, Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien,<br />

etc. werden <strong>für</strong> den Testzeitraum seitens der Anbieter kostenfrei und rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die<br />

Teststellung beinhaltet auch die Integration der Systeme in das Netzwerk des MPIP.<br />

Zur Teststellung aufgefordert werden nur die 3 besten Bieter, die in der Bewertung der eingereichten Angebote<br />

die höchsten 3 Gesamtsummen an (Leistungs-)Punktzahlen erreichen (Zwischenergebnis). In der bewertenden<br />

und verifizierenden Teststellung selbst werden nochmals Punkte vergeben, die in Summe auf die bereits<br />

ermittelnden Punkte aus der Vorauswahl addiert werden.<br />

Der genaue Ablauf und die Kriterien der Bewertung der Teststellung entnehmen Sie der Anlage 2.<br />

<strong>16</strong> Zuschlagserteilung<br />

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (siehe Punkt 15) erteilt. Die Entscheidung über den<br />

Zuschlag wird innerhalb der Zuschlagsfrist schriftlich mitgeteilt. Der Zuschlag erfolgt nach § 25 Nr.3 und<br />

kommt nach § 28 Nr. 2 (1) zustande.<br />

17 Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 27 bzw. 27a VOL/A<br />

Ihr Angebot wurde nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde.<br />

Bieter die nicht berücksichtigt werden sollen, werden entsprechend § 13 VgV unterrichtet.<br />

Seite 8 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

18 Zuständige Nachprüfungsstelle<br />

Für dieses Ausschreibungsverfahren zuständige Nachprüfungsstelle<br />

Regierung von Oberbayern,<br />

Vergabekammer Südbayern<br />

80534 München<br />

Telefon: 089 / 5143 - 647<br />

Fax: 089 / 5143 - 767<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

19 Form und Einreichung der Angebote<br />

Das Angebot ist ausschließlich schriftlich abzugeben, in einem fensterlosen Briefumschlag mit der Aufschrift<br />

„Nicht öffnen!“<br />

Angebot zum Offenen Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

„Neuausstattung der Druckumgebung des <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong>es <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong>“<br />

zu stecken und zu verschließen. Der Briefumschlag ist mit der Firmenanschrift des Bieters zu versehen.<br />

Der so gekennzeichnete Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) Briefumschlag unterzubringen. Für diesen<br />

äußeren Briefumschlag ist folgende Aufschrift anzubringen.<br />

<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2-<strong>16</strong><br />

80804 München<br />

<strong>Einkauf</strong><br />

Ausschreibung 2009-EU-01<br />

„Neuausstattung der Druckumgebung des <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong>es <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong>“<br />

Eine Angebotsabgabe in elektronischer Form oder auf elektronisch übermitteltem Wege (Fernschreiben, Telegramm.<br />

Telex etc.) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.<br />

Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist bei der unter Punkt 4 angegebenen Stelle eingegangen sein.<br />

Zur Fristwahrung können die Angebote bis zum letzten Tag der Angebotsfrist auch in Haus <strong>16</strong>/ Zi. 3 bzw. 4<br />

persönlich abgegeben werden.<br />

Angebote die nicht rechtzeitig eingehen werden von der Wertung ausgeschlossen!<br />

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Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

20 Aufhebung der Ausschreibung<br />

Sollte eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) erfolgen, so wird dies allen beteiligten Bietern<br />

mitgeteilt.<br />

Ich/wir haben die Vergabebestimmungen und –bedingungen zur Kenntnis genommen und bei der Angebotsbearbeitung<br />

und -erstellung beachtet.<br />

(Ort, Datum) (Stempel, Unterschrift)<br />

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Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

II Eignung des Bieters<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Es werden nur Anbieter berücksichtigt, welche die <strong>für</strong> die zu vergebende Leistung nötige Fachkunde, Leistungsfähigkeit<br />

und Zuverlässigkeit besitzen und diese nachgewiesen haben. Dasselbe gilt <strong>für</strong> vom Bieter noch<br />

zu beauftragende Nachunternehmen bzw. Bietergemeinschaften ebenso.<br />

Die beizufügenden Nachweise und Bescheinigungen sind im Angebotschreiben bereits abgefragt, Nachweise<br />

und Bescheinigungen legen Sie bitte unter dem Register „Nachweise/Bescheinigungen“ bei.<br />

Füllen Sie bitte alle Felder aus. Sollte der Platz nicht ausreichen, können Sie Anlagen beilegen. Anlagen, bei<br />

denen der genaue Bezug auf die Ziffer zur Eignung des Bieters fehlt, werden nicht berücksichtigt.<br />

Fehlende Angaben und Erklärungen zur Eignung des Bieters als auch fehlende Nachweise führen zum<br />

Ausschluss des Angebotes!<br />

21 Leistungsfähigkeit des Unternehmens<br />

Historie, Betriebsgeschichte, Aufbau, Struktur, Entwicklungen etc.<br />

Weitere Angaben siehe Anlagen des Bieters:<br />

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2009-EU-01<br />

Standorte z.B. Zentrale, Niederlassungen etc.<br />

Weitere Angaben siehe Anlagen des Bieters:<br />

Zahlen zum Unternehmen<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Geschäftsjahr 2006 2007 2008<br />

Umsatz in €<br />

Umsatz in € bezogen auf den ausgeschriebenen Auftrag<br />

Anzahl Mitarbeiter gesamt<br />

davon Anzahl Servicemitarbeiter gesamt<br />

Anzahl Servicemitarbeiter des betreuenden Standortes<br />

Anzahl Auszubildende gesamt<br />

Geschäftsbereiche und Tätigkeitsfelder<br />

Weitere Angaben siehe Anlagen des Bieters:<br />

Referenzen<br />

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2009-EU-01<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Bitte geben Sie in nachstehender Tabelle Referenzen vergleichbarer Größenordnung der in den letzten 3 Jahren<br />

durch Ihre Firma erbrachten vergleichbaren Leistungen (Gesamtkonzept im Druckumfeld, Gesamt- bzw.<br />

Teilausstattung mit entsprechenden Hardware-Systemen, Software etc.) im öffentlichen und/oder privaten<br />

Umfeld an. Markieren Sie die Referenzen entsprechend mit „P“ (privat) oder „Ö“ (öffentlich). Wollen Sie<br />

mehr Referenzen angeben vervielfältigen Sie diese Mustertabelle und legen Sie den Anlagen des Bieters bei.<br />

Art der Leistung Jahr Auftragswert<br />

in €<br />

Weitere Angaben siehe Anlagen des Bieters:<br />

Ö/P Auftraggeber Name / Telefonnummer<br />

des Ansprechpartners<br />

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2009-EU-01<br />

22 Fachkunde des Unternehmens<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Bitte stellen Sie dar, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Ihrem Unternehmen implementiert wurden,<br />

die die entsprechende Fachkunde Ihres Unternehmens in geeigneter Weise belegen. Der Nachweis kann<br />

auch durch das Beifügen geeigneter Zertifikate (z.B. DIN ISO 9001 oder vergleichbar) erbracht werden. Ansonsten<br />

erwarten wir aussagekräftige Darstellungen hierzu.<br />

Weitere Angaben siehe Anlage des Bieters:<br />

Ich/wir haben die Fragestellungen zur Eignung des Bieters zur Kenntnis genommen und beantwortet.<br />

(Ort, Datum) (Stempel, Unterschrift)<br />

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2009-EU-01<br />

III Rahmenbedingungen<br />

Allgemeine Anforderungen:<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

‐ Die geforderten Servicezeiten sind wie folgt definiert:<br />

Reaktionszeit = Zeit innerhalb der der AN mit der Störungsbehebung/Service vor Ort beginnen muss.<br />

‐ Als Papier wird Blanko-Papier (Formatgrößen A5, A4, A3) verwendet mit einem Gewicht von<br />

80g/m² (normal als auch Recycling nach DIN EN 12281). Schwere Papiersorten oder Sonderpapiere<br />

(Etiketten, Folien etc.) müssen über die jeweiligen manuellen Zufuhren verarbeitet werden können<br />

‐ Die Anlieferung von Verbrauchsmaterial und Ersatzteilen als auch die Abholung und Entsorgung von<br />

Verbrauchsmaterial erfolgt zentral an die Warenannahme des MPIP.<br />

Organisatorische Anforderungen:<br />

Die Neuausstattung der Drucklandschaft beim MPIP hat so zu erfolgen, dass der produktive Betrieb aufrecht<br />

erhalten und nicht gestört wird. Hier<strong>für</strong> erfolgt in gemeinsamer Zusammenarbeit mit dem gewählten Bieter<br />

eine detaillierte Rollout-Planung (Termine, Ressourcen, Räumliche Gegebenheiten etc.). Die da<strong>für</strong> notwendigen<br />

Ressourcen werden vom Auftraggebers und Auftragnehmer entsprechend geplant und eingesetzt.<br />

Full-Service:<br />

Erstmalig zur Projektumsetzung und während der gesamten Vertragslaufzeit muss ein Full-Service gewährleistet<br />

sein. Folgender Umfang ist zu erbringen und muss im Mietzins beinhaltet sein:<br />

‐ „Rollout“ der Systeme inklusive aller vorbereitenden Maßnahmen (z.B. Vorkonfiguration) sowie An-<br />

und Abtransport frei Verwendungsstelle und die Rücknahme des Verpackungsmaterials der angelieferten<br />

Systeme<br />

‐ Die Anbindung bzw. Netzwerkanbindung (Installation + Konfiguration) der Systeme an den Endstandorten<br />

beim Auftraggeber. Die Netzwerkanbindung wird mit Unterstützung der Systemadministratoren<br />

des AG realisiert<br />

‐ Inbetriebnahme der Systeme und Software vollständig und lauffähig<br />

‐ Ausführliche Einweisung der User an den Systemen (einmalig + 1 Nachschulung bei Bedarf) in deren<br />

Funktion und Gebrauch<br />

‐ Ausführliche Einweisung der Systemadministratoren in die technischen Möglichkeiten der Systeme<br />

und Software hinsichtlich Administration, Installation, Konfiguration etc. (einmalig + 1 Nachschulung<br />

bei Bedarf)<br />

‐ Urheberrechtsabgaben<br />

‐ Serviceeinsätze des technischen Kundendienstes (An-/Abfahrt, Arbeitszeiten)<br />

‐ Wartung/Instandhaltung der Systeme<br />

‐ Instandsetzung und Reparaturen<br />

‐ Wartung/Pflege (inkl. Updates) der eingesetzten Software<br />

‐ Verschleiß- /Ersatzteile etc.<br />

‐ Verbrauchsmaterial (z.B. Toner, Resttonerbehälter, etc.), nicht jedoch Strom, Papier, Heftklammern<br />

Für Zubehör (auch nachträglich) zu Hardware und Software gelten ebenfalls die oben angeführten Bedingungen.<br />

Im Full-Service bzw. dem Preis sind auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten enthalten, die zur Erbringung<br />

der geforderten und angebotenen Leistungen erforderlich sind (z.B. Spesen, Übernachtungs- und Fahrtkosten,<br />

etc.); Reisezeiten werden nicht vergütet.<br />

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2009-EU-01<br />

Anforderungen an den Datenschutz/die Datensicherheit:<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Das MPI <strong>Psychiatrie</strong> als Klinik <strong>für</strong> psychiatrische und neurologische Krankheiten verwaltet Patientendaten.<br />

Damit der Schutz dieser Daten gewährleistet ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:<br />

- Während der Vertragslaufzeit:<br />

Bei Reparaturen, zu denen Systeme mit festem Massenspeicher / Festplatten das Gelände des MPIP<br />

verlassen müssen, müssen evtl. vorhandene feste Massenspeicher / Festplatten dem MPIP übergeben<br />

werden. Diese dürfen das Gelände des MPIP nicht verlassen! Hier muss der Anbieter sicherstellen,<br />

dass diese festen Massenspeicher/Festplatten z.B. von ihm ausgebaut und an das MPIP übergeben<br />

werden bzw. bei erneutem Anliefern des reparierten Systems die festen Massenspeicher/Festplatten<br />

wieder eingebaut werden.<br />

Bei Nutzung der Systeme muss gewährleistet sein, dass nach jedem Job dieser unmittelbar nach Erledigung<br />

automatisch gelöscht wird, ohne Initiative eines Users.<br />

- Am Vertragsende:<br />

Alle in den Vertragssystemen verbauten festen Massenspeicher / Festplatten müssen am Vertragsende<br />

vor Rückgabe der Systeme ausgebaut und dem MPIP übergeben werden. Diese dürfen das Gelände<br />

des MPIP nicht verlassen!<br />

- Der AN hat entsprechende Nachweise zu erbringen und beizulegen, die die Datensicherheit der Systeme<br />

als auch des Unternehmens in geeigneter Weise belegen (z.B. Zertifikate oder gleichwertiges<br />

etc.). Ein Remote Zugang von extern in das Netzwerk des MPIP wird nicht gestattet!<br />

EDV-technische Voraussetzungen:<br />

Mengengerüst<br />

Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über die Einteilung in Leistungsklassen, der Mengen an<br />

Systemen, sowie der Volumen.<br />

Leistungsklasse<br />

(LK)<br />

Bezeichnung Ausprägung Volumen Aufteilung Anzahl<br />

D1 Drucksystem sw 1.000 (100%) 127<br />

D2 Drucksystem Hybrid (sw/Farbe) 1.000 (95% - 5 %) 2<br />

M1 Multifunktionales System sw 1.000 (100%) 2<br />

M2 Multifunktionales System sw 5.000 (100%) 19<br />

M3 Multifunktionales System sw 50.000 (100%) 1<br />

M4 Multifunktionales System Hybrid (sw/Farbe) 5000 (95% - 5 %) 14<br />

F1 Fax-System sw 400 (100%) 26<br />

F2 Fax-System sw 600 (100%) 5<br />

Summe Systeme 196<br />

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2009-EU-01<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Eine Abweichung der hochgerechneten Einzelwerte (Volumen x Systemanzahl je Leistungsklasse) vom vereinbarten<br />

Gesamtvolumen monatlich ist möglich und basiert auf bisherigen Erfahrungswerten. Den Anbietern<br />

soll hierdurch ein kalkulatorischer als auch leistungsgerechter Ansatz <strong>für</strong> eine möglichst optimale Systemauswahl<br />

gegeben werden.<br />

Hardware:<br />

Die angebotenen Systeme müssen, genauso wie die zur Nutzung der geforderten bzw. angebotenen Funktionen<br />

erforderliche Software (Treiber sowie sonstige Software) mit den EDV-technischen Voraussetzungen<br />

und Anforderungen des MPI <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong> unter Beibehaltung des geforderten bzw. angebotenen Funktionsumfangs<br />

vollständig kompatibel sein.<br />

Netzwerk<br />

Netzwerktyp: Ethernet<br />

Netzwerkprotokolle: Standard TCP/IP, WINS<br />

Server Funktionen<br />

Printserver: Dezidierter PC (Win2000 aufwärts), wird vom AG gestellt<br />

Betriebssysteme: MS Windows 2000/2003 Active Directory, OS X, Mac OS 9<br />

Client Funktionen<br />

Client Betriebssysteme: MS Windows 98/NT, MS Windows 2000/XP (SP 1-3, 32/64bit),<br />

Vista (32/64bit), Linux, Solaris<br />

Netzwerksysteme<br />

Anschlüsse: 10Base-T/100 MBit (RJ45) keine externen Printservern/Printboxen!<br />

lokal: USB 2.0<br />

Funktion Drucken<br />

Datenströme/Seitenbeschreibung: PCL 4, PCL5e/5c, PCL 6, Original Adobe Postscript Level 3<br />

Druckarten: Direktdruck: Peer-to-Peer (PC>Drucker), Printserver<br />

(PC>Server>Drucker)<br />

Funktion Scannen<br />

Scan Optionen: Scan-to-Mail<br />

Mail-System: Exim 4 Mailsystem (SMTP)<br />

Bidlformate: PDF, JPEG, TIFF<br />

Größe Anhang Email: bis zu 20 MB intern<br />

Sicherheit<br />

Interne Netzwerkstruktur: Standort Verbund (LAN/Router)<br />

Authentifizierung: Am vom Anbieter installierten Printserver (per Karte)<br />

Anwendungen/Programme<br />

Software Microsoft Windows/Office<br />

Spezielle Anwendungen: SAP, Barcode (EAN Code39)<br />

Die Funktionsfähigkeit kann anhand obiger Voraussetzungen seitens des Bieters grob abgeschätzt werden.<br />

Die konkrete Funktionsfähigkeit der angebotenen Systeme der 3 letzten Bieter wird über die Teststellung im<br />

Netzwerk des MPIP geprüft.<br />

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Software:<br />

Im nachfolgenden erhalten Sie eine Übersicht welche (Software)-Lösungen bei welchen Leistungsklassen<br />

derzeit eingesetzt werden.<br />

Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />

Software/Lösung<br />

Administration X X X X X X - -<br />

Authentifizierung - - - X X X - -<br />

Follow-Me-Printing - - - X X X - -<br />

Kostenstellenmanagement - - - X X X - -<br />

Texterkennung - - - - - - - -<br />

Barcodedruck X - X X X X - -<br />

Administration/Verwaltung der Systemumgebung:<br />

Die netzgebundenen Systeme werden zentral verwaltet, ein Zugriff auf das jeweilige System per Web-<br />

Oberfläche ist möglich. Ebenso besteht hierüber die Möglichkeit diese zu konfigurieren. Störmeldungen werden<br />

telefonisch von den Usern oder Administratoren der Systeme ausgelöst. Gleiches gilt bei der Bestellung<br />

von Verbrauchsmaterial (Toner). Zählerstände werden über die Kostenstellenmanagement Software an den<br />

Anbieter gemeldet.<br />

Authentifizierung/zum Follow-Me-Printing/Secure-Printing:<br />

Die Nutzung der Funktionen der multifunktionalen Systeme sind generell gesperrt. Die Authentifizierung und<br />

somit Freischaltung der Systeme erfolgt mit gesonderten Kopierkarten (mit Magnetstreifen) am System. Dies<br />

erfolgt mit Einsatz entsprechender Kartenlesesystemen an den Systemen.<br />

Die da<strong>für</strong> nötigen Karten (800 Stück <strong>für</strong> die User des gesamten MPIP inkl. Reserve) wurden vom Anbieter<br />

mitgeliefert. Der Benutzer begibt sich nach Absenden eines Druckauftrages vom PC zu einem im Netzwerk<br />

eingebundenen beliebigen System. Der gesendete Druckauftrag wird festgehalten, der User authentifiziert<br />

sich mit seiner Karte am jeweiligen System. Nach der Identifikation des Users gibt das System den Druckauftrag<br />

frei und startet den Druckprozess. Sind mehrere Druckaufträge des gleichen Users in der Warteschlange,<br />

können alle Druckaufträge des User ausgedruckt werden.<br />

Kostenstellenmanagement:<br />

Es ist eine Software zur Erfassung der Druck- und Kopierkosten installiert, die die anfallenden Kosten pro<br />

Druck- und Kopierauftrag erfasst und verursachungsgerecht den Kostenstellen zuordnet. Bestimmte Attribute<br />

zu Abrechungszwecken werden in einer zentralen Datenbank abgelegt. Eine detaillierte Übersicht über die<br />

aufgewendeten Leistungen in Bezug auf die Kostenstelle soll auf diesem System erstellt werden. Diese Übersicht<br />

kann als Bericht ausgedruckt und als pdf oder Excel Tabelle abgespeichert werden. Die Berichte sind<br />

anpassbar. Die Zuordnung zwischen einem Benutzer und seiner Karte ist möglich, diese dient zur Authentifizierung<br />

an den Systemen.<br />

Barcodedruck:<br />

Im MPIP wird auf Dokumente der Barcode EAN 39 aufgedruckt, dies erfolgt derzeit mittels entsprechender<br />

Hardwaremodule, die in den Systemen verbaut sind.<br />

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Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Im nachfolgenden erhalten Sie eine Übersicht welche (Software)-Lösungen bei welchen Leistungsklassen<br />

zukünftig eingesetzt werden.<br />

Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />

Software/Lösung<br />

Administration X X X X X X - -<br />

Authentifizierung/<br />

Follow-Me-Printing<br />

Secure-Printing<br />

- - - X X X - -<br />

Kostenstellenmanagement - - - X X X - -<br />

Texterkennung - - - - - X - -<br />

Barcodedruck X - X X X X - -<br />

Die genauen Anforderungen an die zukünftigen (Software) Lösungen im nachfolgenden Leistungsverzeichnis.<br />

Ich/wir haben die Rahmenbedingungen zur Kenntnis genommen und haben diese bei der Angebotserstellung<br />

beachtet.<br />

(Ort, Datum) (Stempel, Unterschrift<br />

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Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

IV Leistungsverzeichnis<br />

Das Leistungsverzeichnis gliedert zur besseren Übersichtlichkeit in folgende Bereiche:<br />

Leistungsbereich Grundlegende Anforderungen<br />

Allgemeine Anforderungen<br />

Dienstleistung + Service<br />

Umweltfreundlichkeit + Benutzerfreundlichkeit<br />

Leistungsbereich Hardware<br />

Nach Leistungsklassen eingeteilt (D1, D2, M1, M2, M3, M4, F1, F2)<br />

Leistungsbereich Software<br />

Administration/Systemverwaltung<br />

Authentifizierung/Follow-Me-Printing/Secure-Printing Umgebung<br />

Kostenstellenmanagementsoftware<br />

Texterkennung OCR<br />

Barcode<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Legende:<br />

[ A ] = Ausschlusskriterium<br />

Ausschlusskriterien werden nicht gewichtet und bei späteren Bewertungen nicht mit Bewertungspunkten<br />

versehen. Angebote die ein Ausschlusskriterium nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.<br />

[ B ] = Bewertungskriterium<br />

Die unter „B“ gekennzeichneten Kriterien unterliegen einer Bewertung. Der Bewertungssystematik<br />

ist in Anlage 3 hinterlegt.<br />

[ I ] = Informationskriterium<br />

Die unter „I“ gekennzeichneten Kriterien dienen lediglich zur zusätzlichen Information <strong>für</strong><br />

den Auftraggeber.<br />

Das Leistungsverzeichnis / die Fragebögen sind einheitlich und übersichtlich aufgebaut. Füllen Sie diese unbedingt<br />

vollständig aus. Nicht ausgefüllte Kästchen werden als Nichterfüllung des Kriteriums gewertet und<br />

führen zum Ausschluss. Geben Sie bei den Bewertungskriterien „B“ in den da<strong>für</strong> vorgesehenen leeren Feldern<br />

die jeweiligen tatsächlichen Werte („Tatsächliche Werte“) an bzw. kreuzen Sie die zutreffende Aussage<br />

(Ja, Nein) an. Sollten die gemachten Angaben nicht nachprüfbar bzw. nicht wahrheitsgemäß eingetragen sein<br />

führt dies ebenfalls zum Ausschluss aus dem Verfahren.<br />

Hinweis(e):<br />

Die Punktezahlen in den dunkelgrau markierten Feldern des Leistungsverzeichnisses geben die Gewichtung<br />

der Kriterienhauptgruppe (KHG) in der Übersicht der Zuschlagskriterien an.<br />

Die Punktezahlen in den hellgrau markierten Feldern des Leistungsverzeichnisses geben die Gewichtung<br />

der jeweiligen Kriteriengruppe (KG) innerhalb der Kriterienhauptgruppe bzw. der Kriterien (K) innerhalb<br />

der Kriteriengruppe an. Die jeweilige konkreten Gewichtungspunkte eines Kriteriums ergeben sich<br />

aus der Gesamtpunktezahl innerhalb der jeweiligen Kriteriengruppe geteilt durch die Anzahl der B-Kriterien.<br />

Hierzu finden Sie die Übersicht in der Bewertungsmatrix - Anlage 3. In dieser sind nur die Bewertungskriterien<br />

aufgeführt.<br />

Sofern Ausschlusskriterien aufgeführt sind, entfällt die Angabe der Gewichtung. Ausschlusskriterien werden<br />

in dieser Übersicht nicht aufgeführt, da diese nicht bewertungsrelevant sind. Die Nichterfüllung von Ausschlusskriterien<br />

führt zum Ausschluss aus dem Verfahren!<br />

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2009-EU-01<br />

23 Leistungsbereich Grundlegende Anforderungen<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Dieser Leistungsbereich listet die Anforderungen auf, die grundsätzlich erfüllt sein müssen also auch <strong>für</strong> den<br />

Leistungsbereich Hardware und Leistungsbereich Software Gültigkeit haben.<br />

1 Allgemeine Anforderungen 50,00<br />

1.1 Investitionsschutz 40,00<br />

1.1.1 Die angebotenen Systeme stammen alle von einem Hersteller?<br />

(Bei Nein: Bitte erläutern Sie auf einer Anlage, in welchem Umfang die Systeme<br />

von mehreren Herstellern stammen.)<br />

(Weitere Angaben siehe Anlage des Bieters: )<br />

1.1.2 Der Anbieter ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2005 ?<br />

(Weitere Angaben siehe Anlage des Bieters: )<br />

1.1.3 Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sind die angebotenen Systeme/Software nicht<br />

abgekündigt.<br />

1.1.4 Bei den angebotenen Systemen handelt es sich um fabrikneue Systeme (keine<br />

Recycling-Systeme).bzw. aktuelle Software.<br />

1.1.5 Ist die Ersatzteilversorgung der angebotenen Systeme <strong>für</strong> die nächsten 5 Jahre<br />

gesichert?<br />

1.1.6 Die zu liefernden Systeme entsprechen den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe<br />

gültigen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.<br />

(EN, DIN, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften, sicherheitstechnische<br />

und arbeitsmedizinische Regeln etc.)<br />

[ B ]<br />

[ B ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

1.2 Allgemeine Produktanforderungen 10,00<br />

1.2.1 Die angebotenen Systeme müssen netzwerkfähig sein, dies muss über einen<br />

Netzwerkanschluss realisiert sein (Vom MPIP wird bauseitig nur ein Anschluss je<br />

System bereitgestellt).<br />

1.2.2 Für die Netzwerkanbindung der angebotenen Systeme sowie <strong>für</strong> die Nutzung der<br />

geforderten bzw. angebotenen Funktionen wird keine zusätzliche Hard- und Software<br />

(z.B. externe Printserver) benötigt.<br />

1.2.3 Im Lieferumfang der angebotenen Systeme ist eine Administrationssoftware enthalten,<br />

mit der die Installation, Konfiguration, Überwachung und Verwaltung<br />

(inkl. Statusabfrage) der im Netz befindlichen Systeme durch einen Systemadministrator<br />

möglich ist. (Anforderungen siehe Punkt Software)<br />

1.2.4 Die Systeme der Leistungsklasse M (multifunktionale Systeme) sind mit einer<br />

Scanfunktion ausgestattet.<br />

Bitte erläutern Sie in einer Anlage, ob zur Nutzung der Scanfunktion im geforderten<br />

Umfang eine gesonderte Scansoftware installiert werden muss oder nicht.<br />

(Im letzteren Fall erläutern Sie bitte ob alle Systeme der Leistungsklasse M im geforderten<br />

Umfang über eine Scansoftware angesteuert werden können.<br />

(Weitere Angaben siehe Anlage des Bieters: )<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

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2 Dienstleistung + Service 110,00<br />

2.1 Lieferung und Herstellung der Einsatzbereitschaft (erstmalig) 50,00<br />

2.1.1 Besteht die Möglichkeit der Herstellung der ersten Einsatzbereitschaft der Neusysteme<br />

durch eine Vorab-Installation/Konfiguration vor Auslieferung an den Auftraggeber<br />

(„Plug-and-Play“) nach vorheriger Übermittlung der nötigen Daten<br />

durch den Auftraggeber?<br />

2.1.2 Erfolgt die Anlieferung und der Aufbau der Neusysteme beim Auftraggeber frei<br />

Verwendungsstelle (nach Systemübersicht bzw. Absprache mit AG)?<br />

2.1.3 Erfolgt ein <strong>für</strong> den AG kostenfreier Abbau und Abtransport der Vertragssysteme<br />

nach Vertragsablauf ?<br />

2.1.4 Erfolgt eine Unterstützung das EDV-Personals vor Ort beim AG bei der Installation<br />

und Konfiguration der Neusysteme und der Software?<br />

2.1.5 Erfolgt eine Einweisung des Personals vor Ort beim AG nach Aufstellung der<br />

Systeme beim MPIP in deren Funktion und Gebrauch?<br />

2.1.6 Erfolgt eine Einweisung des EDV Personals vor Ort beim AG nach Aufstellung<br />

der Systeme und Installation der Software beim MPIP in deren Funktion und<br />

Gebrauch (Administratorschulung)?<br />

2.1.7 Erläutern Sie im Rahmen einer Anlage Ihre Planungen/Überlegungen <strong>für</strong> die initative<br />

Lieferung und Herstellung der Einsatzbereitschaft der neuen Systemlandschaft<br />

(Rollout - Konzept <strong>für</strong> Systeme, Einweisung Anwender, Unterstützung bei Installationen<br />

etc.).<br />

(Weitere Angaben siehe Anlage des Bieters: )<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

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2.2 Service- und Supportleistungen, Wartungen etc. (laufend) 60,00<br />

2.2.1 Reaktionszeit (Beginn vor Ort Service)<br />

in Arbeitsstunden innerhalb der Servicezeiten?<br />

2.2.2 Servicezeiten des AG<br />

(innerhalb dieser Zeiten können Störungsbehebungen<br />

beim AG erfolgen,<br />

darüber hinaus nach Absprache mit<br />

dem AG)<br />

2.2.3 Callzeit<br />

(Möglichkeit Service Calls beim AG<br />

abzusetzen)<br />

2.2.4 Call - Wege des AN<br />

(Wege um Störungsmeldungen beim<br />

AN absetzen zu können. Hier müssen<br />

mindestens zwei alternative Call – Kanäle<br />

als Kombination telefonisch/elektronisch<br />

bestehen!)<br />

Die Call – Annahme seitens des AN<br />

muss in deutscher Sprache erfolgen!<br />

<strong>Max</strong>imalwert 8 Stunden<br />

Tatsächlicher Wert<br />

Mo.- Do. 8:00 – <strong>16</strong>:00 h<br />

Fr. 8:00 – 14:00 h<br />

365 Tage / 00:00 – 24:00 h<br />

Servicecall über Telefon (Ortstarif)<br />

Servicecall über Fax (Ortstarif)<br />

Servicecall über Email<br />

Servicecall über Internet<br />

2.2.5 Gibt es ein telefonisches Help-Desk, das bei Problemen die User bei einer Vorab<br />

Klärung bzw. Lösung unterstützt?<br />

2.2.6 Kann über die entsprechenden Call – Wege auch Verbrauchsmaterial und dessen<br />

Entsorgung beauftragt werden?<br />

2.2.7 Existiert die Möglichkeit der durch den AN eigenverantwortlichen Verwaltung/Bestandsführung<br />

eines Kundenlagers <strong>für</strong> Ersatzteile beim Auftraggeber <strong>für</strong><br />

schnelle Serviceeinsätze (Platz wird vom AG zur Verfügung gestellt)<br />

2.2.8 Erläutern Sie im Rahmen einer Anlage Ihr Servicekonzept <strong>für</strong> den laufenden Betrieb<br />

der Systemlandschaft.<br />

(Weitere Angaben siehe Anlage des Bieters: )<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ B ]<br />

[ A ]<br />

[ B ]<br />

[ B ]<br />

[ B ]<br />

[ B ]<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

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80804 München<br />

3 Umweltfreundlichkeit + Benutzerfreundlichkeit 60,00<br />

3.1 Umweltfreundlichkeit 52,00<br />

3.1.1 Arbeitet das Unternehmen nach umwelt- und ressourcen schonenden Gesichtspunkten?<br />

(z.B. nach Kriterien/Merkmalen der DIN ISO 14001 oder erfüllt es entsprechende<br />

gleichwertige Kriterien?)<br />

3.1.2 Erfolgt eine Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung/Verwertung der<br />

Verbrauchsmaterialien durch den Auftragnehmer?<br />

(z.B. geregelt in entsprechender Zertifizierung oder gleichwertiger Darstellung)<br />

3.1.3 Stellt der AN kostenfreie Sammelbehältnisse in entsprechenden Größen beim Auftraggeber<br />

vor Ort <strong>für</strong> die Rücknahme von intern beim AG gesammelten Verbrauchsmaterialien<br />

(leere Tonerkartuschen) bereit?<br />

3.1.4 Erfolgt eine Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung/Verwertung der Verpackungsmaterialien<br />

(bei Anlieferung der Neusysteme) durch den Auftragnehmer??<br />

3.1.5 Erfüllen die angebotenen Systeme die Kriterien/Merkmale des „Blauen Engels“ oder<br />

gleichwertige? (Bei gleichwertigen Kriterien bitte Erläuterung/Nachweis in gesonderter<br />

Anlage)<br />

3.1.6 Erfüllen die angebotenen Systeme die Kriterien/Merkmale des „CE Siegels “ oder<br />

gleichwertige? (Bei gleichwertigen Kriterien bitte Erläuterung/Nachweis in gesonderter<br />

Anlage)<br />

3.1.7 Erfüllen die angebotenen Systeme die Kriterien/Merkmale des „TÜV/GS Siegels “<br />

oder gleichwertige? (Bei gleichwertigen Kriterien bitte Erläuterung/Nachweis in gesonderter<br />

Anlage)<br />

3.1.8 Die Funktionsfähigkeit der Systeme wird auch bei ausschließlicher Verwendung von<br />

Recyclingpapier nach DIN EN 12281 (früher DIN 19309) gewährleistet.<br />

3.1.9 Der Energieverbrauch der gesamten Systemlandschaft unterliegt einer Bewertung.<br />

Diese Bewertung erfolgt auf Basis des sog. „TEC Wertes“ (Typical Electricity Consumption)<br />

ermittelt nach Energy Star 2007. Dieser Wert wird bei den einzelnen Leistungsklassen<br />

abgefragt und geht im Rahmen einer Energiematrix mit Rangfolgebildung<br />

(Anlage 1) in die Bewertung mit ein.<br />

Hinweis:<br />

Mit der TEC Methode wird das Ziel verfolgt, die Energieeffizienz der Systemlandschaft<br />

(Multifunktionale Systeme, Drucker, Faxe) vergleichbar zu machen. Das<br />

Schlüsselkriterium des TEC Ansatzes ist der typische wöchentliche Energieverbrauch<br />

in Kilowattstunden (kWh/Woche). Informationen zum Testverfahren sind unter<br />

www.energystar.gov/products, „ENERGY STAR Qualified Imaging Equipment Typical<br />

Electrcity Consumption Test Procedure“ abrufbar.<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ B ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.2 Benutzerfreundlichkeit 10,00<br />

3.2.1 Weisen die Systeme Displays auf, anhand derer dem Anwender Informationen bereitgestellt<br />

werden?<br />

3.2.2 Displayinformationen und Tastaturhinweise sind in deutscher Sprache bzw. mit eindeutigen<br />

Symbolen abgefasst (wahlweise in englischer Sprache)?<br />

[ B ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 24 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.2.3 Wird dem Benutzer am Display der Systeme textlich (D1, D2, M1, F1, F3) oder graphisch<br />

(M2, M3, M4) angezeigt, dass eine Störung vorliegt?<br />

3.2.4 Kann der Benutzer einen Papierstau eigenständig ohne Technikerhilfe auf dem gesamten<br />

Papierweg beseitigen?<br />

3.2.5 Sind Kontaktinformationen an den Systemen hinterlegt, die dem Benutzer im Servicefall<br />

die Kontaktaufnahme zum Anbieter ermöglichen?<br />

3.2.6 Kann ein Auftrag nach Beseitigung der Störung (z.B. Papierstau, Toner leer, Papiervorrat<br />

aufgefüllt etc.) nahtlos wieder fortgesetzt werden?<br />

3.2.7 Die Bedienungsanleitungen sind in deutscher Sprache <strong>für</strong> die jeweiligen Systeme zur<br />

Verfügung zu stellen. Diese muss <strong>für</strong> die Grundfunktionen als Druckversion den Systemen<br />

beiliegen. Darüber hinaus sind die Anleitungen in Ihrem kompletten Umfang<br />

elektronisch verfügbar zu machen (CD-ROM, Download Homepage des Anbieters)<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

[ B ]<br />

[ A ]<br />

[ B ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 25 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

24 Leistungsbereich Hardware<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Zur besseren Übersicht und im Rahmen einer Standardisierung und Optimierung wurden die notwendigen<br />

Hardware Systeme in verschiedene Leistungsklassen eingeteilt.<br />

Leistungsklasse (LK) Bezeichnung Ausprägung Anzahl<br />

D1 Drucksystem sw 127<br />

D2 Drucksystem colour 2<br />

M1 Multifunktionales System sw 2<br />

M2 Multifunktionales System sw 19<br />

M3 Multifunktionales System sw 1<br />

M4 Multifunktionales System colour 14<br />

F1 Fax-System sw 26<br />

F2 Fax-System sw 5<br />

Summe Systeme 196<br />

Seite 26 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Leistungsklasse (LK) Bezeichnung Ausprägung Anzahl<br />

D1 Drucker sw 127<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Diese Systeme dienen als Arbeitsplatz bzw. Arbeitsgruppendrucker in Einzelbüros bzw. kleinen Abteilungen.<br />

Geben Sie die genaue Modellbezeichnung des angebotenen Systems an und legen Sie <strong>für</strong> das angebotene<br />

Modell Prospektmaterial, Datenblätter etc. sowie die geforderten Nachweise (CE, TÜV/GS, Blauer Engel<br />

oder gleichwertige, die Kriterien/Merkmale erfüllende und aussagekräftige Nachweise) im Anhang bei.<br />

Nachfolgend ist vermerkt in welcher gesamten Anzahl die entsprechende Funktion bzw. Zubehör je Leistungsklasse<br />

benötigt wird.<br />

Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />

Funktionen<br />

Zubehör<br />

Kopieren<br />

Drucken 127<br />

Scannen<br />

Faxen<br />

Unterschrank<br />

Zus. Papierkassette(n) 127<br />

Großraummagazin<br />

Zus. Ablage <strong>für</strong> Faxe<br />

Versatzablage intern<br />

Finisher (Heften/Lochen)<br />

Originaleinzug<br />

Duplex 127<br />

Manuelle Zuführung 127<br />

Barcode 127<br />

PostScript3 127<br />

Seite 27 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Modellbezeichnung:<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Drucker D1 28,00<br />

3.3 Druckfunktion 8,00<br />

3.3.1 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten pro Minute Mindestwert 30 [ A ]<br />

3.3.2 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten pro Minute Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.3.3 Druckgeschwindigkeit erste Seite sw in Sekunden<br />

3.3.4 Druckgeschwindigkeit erste Seite sw in Sekunden<br />

<strong>Max</strong>imalwert 7,0 [ A ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.3.5 Druckerspeicher (RAM) in MB Mindestwert 256 [ A ]<br />

3.3.6 Druckerspeicher (RAM) in MB Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.3.7 Welcher maximale RAM Ausbau in MB ist möglich? [ B ]<br />

3.3.8 Geben Sie bitte das durchschnittliche monatliche Druckvolumen an (in<br />

Seiten DIN A4)<br />

3.3.9 Weist das angebotene System ein Display (mind. Ein-Zeilen-Display) auf? [ A ]<br />

3.3.10 Ist ein deutschsprachiger, signierter PCL Treiber (mindestens PCL 5/6) <strong>für</strong> Microsoft<br />

Windows vorhanden?<br />

3.3.11 Ist ein deutschsprachiger, signierter PostScript Treiber (mindestens PS 3 Original Adobe)<br />

<strong>für</strong> Microsoft Windows vorhanden?<br />

3.3.12 Ist eine Postscript Printer Description (PPD) vorhanden? [ A ]<br />

3.3.13 Werden während der Vertragslaufzeit <strong>für</strong> das angebotene System kostenfreie Treiber <strong>für</strong><br />

Microsoft Windows zur Verfügung gestellt? (Bevorzugt: Download auf Anbieter Homepage)<br />

[ I ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.4 Anschlussmöglichkeiten und Netzwerkanbindung 8,00<br />

3.4.1 Ethernet (RJ45 Schnittstelle), Mindestwert: 100 Mbit/s vorhanden? [ A ]<br />

3.4.2 USB 2.0 Anschluss vorhanden? [ A ]<br />

3.4.3 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels LPR Port möglich? [ A ]<br />

3.4.4 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels Standard TCP/IP Port möglich? [ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 28 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.4.5 Drucken über IPP (Internet Printing Protocol) möglich? [ B ]<br />

3.4.6 Drucken über SMB Protokoll möglich? [ B ]<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.4.7 Überwachung des Systems über SNMP Protokoll möglich? [ B ]<br />

Ja Nein<br />

3.4.8 Ist eine Zugrifferlaubnis bzw. -verweigerung auf das System per IP-Adressbereich definierbar<br />

(IP-Filterung)?<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

3.5 Papiermanagement, Zufuhr und Ausgabemöglichkeiten 6,00<br />

3.5.1 Sind die folgenden Mindestanforderungen an die Zufuhrmöglichkeiten erfüllt:<br />

ein Kassette <strong>für</strong> Papierformat A4 mit Mindestkapazität von 500 Blatt (80 g/m²)<br />

ein Kassette <strong>für</strong> Papierformat A4 mit Mindestkapazität von 500 Blatt (80 g/m²)<br />

eine zusätzliche manuelle Zufuhr mit Mindestkapazität von 100 Blatt <strong>für</strong> die Verwendung<br />

von Sondermaterial (z.B. Etiketten, Folien ...) in den Formaten DIN A5 +<br />

A4<br />

3.5.2 Duplex-Druck möglich (Bedrucken von Vorder- und Rückseite eines Blattes) ? [ A ]<br />

3.5.3 Materialformate DIN A5+ DIN A4 bei einseitigem/doppelseitigem Druck verarbeitbar? [ A ]<br />

3.5.4 Verschiedene Papiermedien aus verschiedenen Kassetten innerhalb eines Druckauftrages<br />

kombinierbar?<br />

3.5.5 Größtes verarbeitbares Materialgewicht in g/m²<br />

3.5.6 Kleinstes verarbeitbares Materialgewicht in g/m²<br />

3.5.7 <strong>Max</strong>. Papierausgabekapazität Standard in Blatt<br />

(Papierablage)?<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ B ]<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.6 Energie Management und Umweltschutz 6,00<br />

3.6.1 In den Gehäusen werden keine halogenierten Flammschutzmittel eingesetzt?? [ A ]<br />

3.6.2 Ist ein automatisches Abschalten des Systems konfigurierbar? [ A ]<br />

3.6.3 Standby bzw. Ruhe - Modus vorhanden? [ A ]<br />

3.6.4 Aufwärmzeit (aus Standby / Ruhe - Modus)<br />

in Sekunden<br />

3.6.5 Geräuschemissionen in dB (A) im Druckbetrieb<br />

(Schallleistungspegel)<br />

3.6.6 Geräuschemissionen in dB (A) im Standby<br />

(Schallleistungspegel)<br />

[ B ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 29 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.6.7 Stromverbrauch TEC Wert (kWh)?<br />

(Die Bewertung erfolgt gesammelt in der<br />

Energiematrix)<br />

3.7 Optionen + Maße<br />

3.7.1 Zusätzliche Papierkassetten<br />

(Anzahl + Blattkapazität je Kassette)<br />

3.7.2 Zusätzlicher Speicher in MB<br />

(Anzahl + Speichergröße)<br />

Tatsächlicher Wert<br />

Anzahl<br />

Anzahl<br />

Kapazität<br />

Speichergröße<br />

3.7.3 Abmessungen (HxBxT) in cm. [ I ]<br />

3.7.4 Gewicht in kg [ I ]<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

[ I ]<br />

[ I ]<br />

Seite 30 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Leistungsklasse (LK) Bezeichnung Ausprägung Anzahl<br />

D2 Drucker Hybrid (sw/Farbe) 2<br />

Diese Systeme dienen als Arbeitsplatzdrucker colour in Einzelbüros.<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Geben Sie die genaue Modellbezeichnung des angebotenen Systems an und legen Sie <strong>für</strong> das angebotene<br />

Modell Prospektmaterial, Datenblätter etc. sowie die geforderten Nachweise (CE, TÜV/GS, Blauer Engel<br />

oder gleichwertige, die Kriterien/Merkmale erfüllende und aussagekräftige Nachweise) im Anhang bei.<br />

Nachfolgend ist vermerkt in welcher gesamten Anzahl die entsprechende Funktion bzw. Zubehör je Leistungsklasse<br />

benötigt wird.<br />

Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />

Funktionen<br />

Zubehör<br />

Kopieren<br />

Drucken 2<br />

Scannen<br />

Faxen<br />

Unterschrank<br />

Zus. Papierkassette(n)<br />

Großraummagazin<br />

Zus. Ablage <strong>für</strong> Faxe<br />

Versatzablage intern<br />

Finisher (Heften/Lochen)<br />

Originaleinzug<br />

Duplex 2<br />

Manuelle Zuführung 2<br />

Barcode<br />

PostScript3 2<br />

Seite 31 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Modellbezeichnung:<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Drucker D2 32,00<br />

3.8 Druckfunktion 12,00<br />

3.8.1 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten pro Minute<br />

3.8.2 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten pro Minute<br />

3.8.3 Druckgeschwindigkeit erste Seite in Sekunden<br />

3.8.4 Druckgeschwindigkeit erste Seite in Sekunden<br />

Mindestwert sw<br />

Mindestwert colour<br />

Tatsächlicher Wert sw<br />

Tatsächlicher Wert<br />

colour<br />

<strong>Max</strong>imalwert sw<br />

Mindestwert colour<br />

Tatsächlicher Wert sw<br />

Tatsächlicher Wert<br />

colour<br />

3.8.5 Druckerspeicher (RAM) in MB Mindestwert 128 [ A ]<br />

3.8.6 Druckerspeicher (RAM) in MB Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.8.7 Welcher maximale RAM Ausbau in MB ist möglich? [ B ]<br />

3.8.8 Geben Sie bitte das durchschnittliche monatliche Druckvolumen an (in<br />

Seiten DIN A4)<br />

3.8.9 Weist das angebotene System ein Display (mind. Ein-Zeilen-Display) auf? [ A ]<br />

3.8.10 Ist ein deutschsprachiger, signierter PCL Treiber (mindestens PCL 5/6) <strong>für</strong> Microsoft<br />

Windows vorhanden?<br />

3.8.11 Ist ein deutschsprachiger, signierter PostScript Treiber (mindestens PS 3 Original<br />

Adobe) <strong>für</strong> Microsoft Windows vorhanden?<br />

3.8.12 Ist eine Postscript Printer Description (PPD) vorhanden? [ A ]<br />

3.8.13 Werden während der Vertragslaufzeit <strong>für</strong> das angebotene System kostenfreie Treiber<br />

<strong>für</strong> Microsoft Windows zur Verfügung gestellt? (Bevorzugt: Download auf Anbieter<br />

Homepage)<br />

25<br />

25<br />

14<br />

14<br />

[ A ]<br />

[ B ]<br />

[ B ]<br />

[ A ]<br />

[ B ]<br />

[ B ]<br />

[ I ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.9 Anschlussmöglichkeiten und Netzwerkanbindung 8,00<br />

3.9.1 Ethernet (RJ45 Schnittstelle), Mindestwert: 100 Mbit/s vorhanden? [ A ]<br />

3.9.2 USB 2.0 Anschluss vorhanden? [ A ]<br />

Ja Nein<br />

Seite 32 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.9.3 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels LPR Port möglich? [ A ]<br />

3.9.4 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels Standard TCP/IP Port möglich? [ A ]<br />

3.9.5 Drucken über IPP (Internet Printing Protocol) möglich? [ B ]<br />

3.9.6 Drucken über SMB Protokoll möglich? [ B ]<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.9.7 Überwachung des Systems über SNMP Protokoll möglich? [ B ]<br />

Ja Nein<br />

3.9.8 Ist eine Zugrifferlaubnis bzw. -verweigerung auf das System per IP-Adressbereich<br />

definierbar (IP-Filterung)?<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

3.10 Papiermanagement, Zufuhr und Ausgabemöglichkeiten 6,00<br />

3.10.1 Sind die folgenden Mindestanforderungen an die Zufuhrmöglichkeiten erfüllt:<br />

ein Kassette <strong>für</strong> Papierformat A4 mit Mindestkapazität von 500 Blatt (80 g/m²)<br />

eine zusätzliche manuelle Zufuhr mit Mindestkapazität von 100 Blatt <strong>für</strong> die<br />

Verwendung von Sondermaterial (z.B. Etiketten, Folien ...) in den Formaten DIN<br />

A5 + A4<br />

3.10.2 Duplexdruck möglich (Bedrucken von Vorder- und Rückseite eines Blattes) ? [ A ]<br />

3.10.3 Materialformate DIN A5+ DIN A4 bei einseitigem/doppelseitigem Druck verarbeitbar?<br />

3.10.4 Verschiedene Papiermedien aus verschiedenen Kassetten innerhalb eines Druckauftrages<br />

kombinierbar ?<br />

3.10.5 Größtes verarbeitbares Materialgewicht in g/m² ? [ B ]<br />

3.10.6 Kleinstes verarbeitbares Materialgewicht in g/m² ? [ B ]<br />

3.10.7 <strong>Max</strong>. Papierausgabekapazität Standard in Blatt<br />

(Papierablage)?<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.11 Energie Management und Umweltschutz 6,00<br />

3.11.1 In den Gehäusen werden keine halogenierten Flammschutzmittel eingesetzt?? [ A ]<br />

3.11.2 Ist ein automatisches Abschalten des Systems konfigurierbar? [ A ]<br />

3.11.3 Standby bzw. Ruhe - Modus vorhanden? [ A ]<br />

3.11.4 Aufwärmzeit (aus Standby / Ruhe - Modus)<br />

in Sekunden<br />

[ B ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 33 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.11.5 Geräuschemissionen in dB (A) im Druckbetrieb<br />

(Schallleistungspegel)<br />

3.11.6 Geräuschemissionen in dB (A) im Standby<br />

(Schallleistungspegel)<br />

3.11.7 Stromverbrauch TEC Wert (kWh)?<br />

(Die Bewertung erfolgt gesammelt in der<br />

Energiematrix)<br />

3.12 Optionales Zubehör<br />

3.12.1 Zusätzliche Papierkassetten<br />

(Anzahl + Blattkapazität je Kassette)<br />

3.12.2 Zusätzlicher Speicher in MB<br />

(Anzahl + Speichergröße)<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Tatsächlicher Wert<br />

Anzahl<br />

Anzahl<br />

Kapazität<br />

Speichergröße<br />

3.12.3 Abmessungen (HxBxT) in cm. [ I ]<br />

3.12.4 Gewicht in kg [ I ]<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

[ I ]<br />

[ I ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 34 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Leistungsklasse (LK) Bezeichnung Ausprägung Anzahl<br />

M1 Multifunktionales System sw 2<br />

Diese markierten Systeme dienen als Arbeitsgruppensysteme in kleinen Abteilungen.<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Geben Sie die genaue Modellbezeichnung des angebotenen Systems an und legen Sie <strong>für</strong> das angebotene<br />

Modell Prospektmaterial, Datenblätter etc. sowie die geforderten Nachweise (CE, TÜV/GS, Blauer Engel<br />

oder gleichwertige, die Kriterien/Merkmale erfüllende und aussagekräftige Nachweise) im Anhang bei.<br />

Nachfolgend ist vermerkt in welcher gesamten Anzahl die entsprechende Funktion bzw. Zubehör je Leistungsklasse<br />

benötigt wird.<br />

Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />

Funktionen<br />

Zubehör<br />

Kopieren 2<br />

Drucken 2<br />

Scannen 2<br />

Faxen 2<br />

Unterschrank 2<br />

Zus. Papierkassette(n) 2<br />

Großraummagazin<br />

Zus. Ablage <strong>für</strong> Faxe<br />

Versatzablage intern<br />

Finisher (Heften/Lochen)<br />

Originaleinzug 2<br />

Duplex 2<br />

Manuelle Zuführung 2<br />

Barcode 2<br />

PostScript3 2<br />

Seite 35 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Modellbezeichnung:<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Multifunktionales System M1 66,00<br />

3.13 Kopierfunktion <strong>16</strong>,00<br />

3.13.1 Kopiergeschwindigkeit in Seiten pro Minute Mindestwert 15 [ A ]<br />

3.13.2 Kopiergeschwindigkeit in Seiten pro Minute Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.13.3 Kopiergeschwindigkeit erste Seite in Sekunden <strong>Max</strong>imalwert 14 [ A ]<br />

3.13.4 Kopiergeschwindigkeit erste Seite in Sekunden Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.13.5 Automatischer Vorlageneinzug <strong>für</strong> Formate DIN A5, A4 vorhanden? [ A ]<br />

3.13.6 Kapazität des automatischen Vorlageneinzugs<br />

in Blättern (DIN A4 bei 80 g/m²)<br />

3.13.7 Kapazität des automatischen Vorlageneinzugs<br />

in Blättern (DIN A4 bei 80 g/m²)<br />

3.13.8 Welches maximale Materialgewicht in g/m² kann über den automatischen<br />

Vorlageneinzug verarbeitet werden?<br />

Mindestwert 50 [ A ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.13.9 Kopieren vom Vorlagenglas im Format DIN A5, A4, A3 möglich? [ A ]<br />

3.13.10 Kopier-Auflösung in dpi [ B ]<br />

3.13.11 Graustufen [ B ]<br />

3.13.12 Kann die Anzahl der Kopien am System frei bestimmt werden? (Kopienvorwahl) [ A ]<br />

3.13.13 Kopienvorwahl (Anzahl max. wählbarer Kopien) [ B ]<br />

3.13.14 Kopiermodus Einseitig – Einseitig [ A ]<br />

3.13.15 Kopiermodus Einseitig – Doppelseitig [ A ]<br />

3.13.<strong>16</strong> Kopiermodus Doppelseitig – Doppelseitig [ A ]<br />

3.13.17 Kopiermodus Doppelseitig – Einseitig [ A ]<br />

3.13.18 Können mehrere Originalseiten auf eine Kopienseite kopiert werden? [ A ]<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 36 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.13.19 Ist eine Vergrößerung/Verkleinerung beim Kopieren in festen Faktoren möglich? [ A ]<br />

3.13.20 Kleinster Zoom Wert / Größter Zoom Wert in %? [ B ]<br />

3.13.21 Kann ein Kopiervorgang nach dem Start abgebrochen werden? [ A ]<br />

3.13.22 Kann ein Kopierauftrag während des Kopiervorgangs kurzeitig unterbrochen (und<br />

anschließend wieder fortgesetzt) werden?<br />

3.13.23 Kann die Helligkeit der Kopien verändert werden? [ A ]<br />

3.13.24 Wählt das Gerät an Hand der Kopiervorlage das passende Ausgabeformat aus (automatische<br />

Formatwahl)?<br />

3.13.25 Ist ein Display (Zeilen-Display) zur Überwachung und Bedienung am Gerät vorhanden?<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.14 Druckfunktion 10,00<br />

3.14.1 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten pro Minute Mindestwert 15 [ A ]<br />

3.14.2 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten pro Minute Tatsächlicher<br />

Wert<br />

3.14.3 Duplex-Druck möglich (Bedrucken von Vorder- und Rückseite eines Blattes) ? [ A ]<br />

3.14.4 Simplex- und Duplexdruck innerhalb eines Druckauftrags kombinierbar? [ A ]<br />

3.14.5 Materialformate A5, A4 in Simplex- und Duplexdruck verarbeitbar? [ A ]<br />

3.14.6 Verschiedene Papiermedien aus verschiedenen Kassetten innerhalb eines Druckauftrages<br />

kombinierbar?<br />

3.14.7 Physikalische Auflösung in dpi Mindestwert 600 * 600 [ A ]<br />

3.14.8 Druck-Auflösung in dpi Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.14.9 Druckerspeicher (RAM) in MB Mindestwert 512 [ A ]<br />

3.14.10 Druckerspeicher (RAM) in MB Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.14.11 Festplattengröße in GB Mindestwert 80 [ A ]<br />

[ B ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 37 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.14.12 Festplattengröße in GB Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.14.13 Geben Sie bitte das durchschnittliche monatliche Kopier-<br />

/Druckvolumen an (in Seiten DIN A4)<br />

3.14.14 Ist ein deutschsprachiger, signierter PCL Treiber (mindestens PCL 5/6) <strong>für</strong> Microsoft<br />

Windows vorhanden?<br />

3.14.15 Ist eine Postscript Printer Description (PPD) vorhanden? [ B ]<br />

3.14.<strong>16</strong> Werden während der Vertragslaufzeit <strong>für</strong> das angebotene System kostenfreie Treiber<br />

<strong>für</strong> Microsoft Windows zur Verfügung gestellt? (Bevorzugt: Download auf Anbieter<br />

Homepage)<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

[ I ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.15 Scanfunktion 14,00<br />

3.15.1 Scannen vom automatischen Vorlageneinzug und vom Vorlagenglas möglich? [ A ]<br />

3.15.2 Farbscannen vom automatischen Vorlageneinzug und vom Vorlagenglas möglich? [ B ]<br />

3.15.3 Scan-Auflösung in dpi [ B ]<br />

3.15.4 Graustufen [ B ]<br />

3.15.5 Scangeschwindigkeit sw in Blättern (bei 200 dpi Auflösung) [ B ]<br />

3.15.6 Scangeschwindigkeit colour in Blättern (bei 200 dpi Auflösung) [ B ]<br />

3.15.7 „Scan-To-Email“ Funktionalität vorhanden? [ A ]<br />

3.15.8 „Scan-To-SMB, FTP, NCP“ Funktionalität vorhanden? [ B ]<br />

3.15.9 Zugriff auf E-Mail Adressen in einem LDAP Verzeichnis möglich? [ A ]<br />

3.15.10 Scanmodi Text, Text/Foto, Foto, Graustufen vorhanden [ A ]<br />

3.15.11 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im PDF-Format möglich?<br />

(Single + Multipage PDF)<br />

3.15.12 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im TIFF-Format möglich?<br />

(Single + Multipage TIFF)<br />

3.15.13 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im JPEG Format möglich?<br />

(Singlepage JPEG)<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.<strong>16</strong> Faxfunktion 4,00<br />

3.<strong>16</strong>.1 Fax-Auflösung in dpi [ B ]<br />

Ja Nein<br />

Seite 38 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.<strong>16</strong>.2 Datenübertragungsrate mind. 33.600 bps [ A ]<br />

3.<strong>16</strong>.3 Speicherkapazität in MB [ B ]<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.17 Anschlussmöglichkeiten und Netzwerkanbindung 8,00<br />

3.17.1 Ethernet (RJ45 Schnittstelle), Mindestwert: 10/100 Mbit/s vorhanden? [ A ]<br />

3.17.2 USB 2.0 Anschluss vorhanden? [ A ]<br />

3.17.3 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels LPR Port möglich? [ A ]<br />

3.17.4 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels Standard TCP/IP Port möglich? [ A ]<br />

3.17.5 Drucken über IPP (Internet Printing Protocol) möglich? [ B ]<br />

3.17.6 Drucken über SMB Protokoll möglich? [ B ]<br />

3.17.7 Überwachung des Systems über SNMP Protokoll möglich? [ B ]<br />

3.17.8 Ist eine Zugrifferlaubnis bzw. -verweigerung auf das System per IP-Adressbereich<br />

definierbar (IP-Filterung)?<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.18 Papiermanagement, Zufuhr und Ausgabemöglichkeiten 8,00<br />

3.18.1 Sind die folgenden Mindestanforderungen an die Zufuhrmöglichkeiten erfüllt:<br />

Mindestens 250 Blatt <strong>für</strong> Papierformat A4 bei Materialgewicht 80 g/m²<br />

Mindestens 250 Blatt <strong>für</strong> Papierformat A4 bei Materialgewicht 80 g/m²<br />

eine zusätzliche manuelle Zufuhr von mindestens 100 Blatt (bei Materialgewicht<br />

80 g/m²) zur Verwendung von Sondermaterial (Folien, Etiketten ...) in<br />

den Formaten DIN A5, A4, A3<br />

3.18.2 Materialformate DIN A5+ DIN A4 bei einseitigem und doppelseitigem<br />

Kopie/Druck verarbeitbar?<br />

3.18.3 Verschiedene Papiermedien aus verschiedenen Kassetten innerhalb eines Kopier-<br />

/Druckauftrages kombinierbar?<br />

3.18.4 Größtes verarbeitbares Materialgewicht in g/m² ? [ B ]<br />

3.18.5 Kleinstes verarbeitbares Materialgewicht in g/m² ? [ B ]<br />

3.18.6 <strong>Max</strong>. Papierausgabekapazität Standard in Blatt<br />

(Papierablage)?<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.19 Energie Management und Umweltschutz 6,00<br />

[ B ]<br />

Seite 39 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.19.1 Die Gehäuse sind frei von halogenierten Flammschutzmittel? [ A ]<br />

3.19.2 Ist ein automatisches Abschalten des Systems konfigurierbar? [ A ]<br />

3.19.3 Standby bzw. Ruhe - Modus vorhanden? [ A ]<br />

3.19.4 Aufwärmzeit (aus Standby Modus) in<br />

Sekunden<br />

3.19.5 Geräuschemissionen in dB (A) im Druckbetrieb<br />

(Schallleistungspegel)<br />

3.19.6 Geräuschemissionen in dB (A) im Standby<br />

(Schallleistungspegel)<br />

3.19.7 Stromverbrauch TEC Wert (kWh)?<br />

(Die Bewertung erfolgt gesammelt in der<br />

Energiematrix)<br />

3.20 Datenschutz/Datensicherheit<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Tatsächlicher Wert<br />

3.20.1 Automatisches Löschen von Festplattendaten nach Kopier-/Druckvorgang (ohne<br />

Initiierung durch den User) möglich ?<br />

3.20.2 Erfüllt das Automatische Löschen bzw. das dazu nötige Zubehör die jeweiligen<br />

Sicherheitsstandards gem. ISO 15408 EAL (oder gleichwertige) ?<br />

3.21 Optionen + Maße<br />

3.21.1 Zusätzliche Papierkassetten<br />

(Anzahl + Blattkapazität je Kassette)<br />

3.21.2 Zusätzlicher Speicher in MB<br />

(Anzahl + Speichergröße)<br />

Anzahl<br />

Anzahl<br />

Kapazität<br />

Speichergröße<br />

3.21.3 Abmessungen (HxBxT) in cm. [ I ]<br />

3.21.4 Gewicht in kg [ I ]<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ I ]<br />

[ I ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 40 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Leistungsklasse (LK) Bezeichnung Ausprägung Anzahl<br />

M2 Multifunktionales System sw 19<br />

Diese Systeme dienen als zentrale schwarz-weiß Arbeitsgruppensysteme.<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Geben Sie die genaue Modellbezeichnung des angebotenen Systems an und legen Sie <strong>für</strong> das angebotene<br />

Modell Prospektmaterial, Datenblätter etc. sowie die geforderten Nachweise (CE, TÜV/GS, Blauer Engel<br />

oder gleichwertige, die Kriterien/Merkmale erfüllende und aussagekräftige Nachweise) im Anhang bei.<br />

Nachfolgend ist vermerkt in welcher gesamten Anzahl die entsprechende Funktion bzw. Zubehör je Leistungsklasse<br />

benötigt wird.<br />

Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />

Funktionen<br />

Zubehör<br />

Kopieren 19<br />

Drucken 19<br />

Scannen 19<br />

Faxen<br />

Unterschrank 19<br />

Zus. Papierkassette(n)<br />

Großraummagazin<br />

Zus. Ablage <strong>für</strong> Faxe<br />

Versatzablage intern 19<br />

Finisher (Heften/Lochen)<br />

Originaleinzug 19<br />

Duplex 19<br />

Manuelle Zuführung 19<br />

Barcode 19<br />

PostScript3 19<br />

Seite 41 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Modellbezeichnung:<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Multifunktionales System M2 62,00<br />

3.22 Kopierfunktion <strong>16</strong>,00<br />

3.22.1 Kopiergeschwindigkeit in Seiten pro Minute Mindestwert 25 [ A ]<br />

3.22.2 Kopiergeschwindigkeit in Seiten pro Minute Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.22.3 Kopiergeschwindigkeit erste Seite in Sekunden <strong>Max</strong>imalwert 5 [ A ]<br />

3.22.4 Kopiergeschwindigkeit erste Seite in Sekunden Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.22.5 Automatischer Vorlageneinzug <strong>für</strong> Formate DIN A5, A4, A3 vorhanden? [ A ]<br />

3.22.6 Kapazität des automatischen Vorlageneinzugs<br />

in Blättern (DIN A4 bei 80 g/m²)<br />

3.22.7 Kapazität des automatischen Vorlageneinzugs<br />

in Blättern (DIN A4 bei 80 g/m²)<br />

3.22.8 Welches maximale Materialgewicht in g/m² kann über den automatischen<br />

Vorlageneinzug verarbeitet werden?<br />

Mindestwert 50 [ A ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.22.9 Kopieren vom Vorlagenglas im Format DIN A5, A4, A3 möglich? [ A ]<br />

3.22.10 Optische Scanauflösung in dpi [ B ]<br />

3.22.11 Graustufen [ B ]<br />

3.22.12 Kann die Anzahl der Kopien am System frei bestimmt werden? (Kopienvorwahl) [ A ]<br />

3.22.13 Kopienvorwahl (Anzahl max. wählbarer Kopien) [ B ]<br />

3.22.14 Kopiermodus Einseitig – Einseitig [ A ]<br />

3.22.15 Kopiermodus Einseitig – Doppelseitig [ A ]<br />

3.22.<strong>16</strong> Kopiermodus Doppelseitig – Doppelseitig [ A ]<br />

3.22.17 Kopiermodus Doppelseitig – Einseitig [ A ]<br />

3.22.18 Können mehrere Originalseiten auf eine Kopienseite kopiert werden? [ A ]<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 42 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.22.19 Ist eine Vergrößerung/Verkleinerung beim Kopieren in festen Faktoren möglich? [ A ]<br />

3.22.20 Kleinster Zoom Wert / Größter Zoom Wert in %? [ B ]<br />

3.22.21 Kann ein Kopiervorgang nach dem Start abgebrochen werden? [ A ]<br />

3.22.22 Kann ein Kopierauftrag während des Kopiervorgangs kurzeitig unterbrochen (und<br />

anschließend wieder fortgesetzt) werden?<br />

3.22.23 Kann die Helligkeit der Kopien verändert werden? [ A ]<br />

3.22.24 Wählt das Gerät an Hand der Kopiervorlage das passende Ausgabeformat aus (automatische<br />

Formatwahl)?<br />

3.22.25 Ist ein Display (Touch-Screen-Display) zur Überwachung und Bedienung am Gerät<br />

vorhanden?<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.23 Druckfunktion 10,00<br />

3.23.1 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten pro Minute Mindestwert 25 [ A ]<br />

3.23.2 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten pro Minute Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.23.3 Duplex-Druck möglich (Bedrucken von Vorder- und Rückseite eines Blattes) ? [ A ]<br />

3.23.4 Simplex- und Duplexdruck innerhalb eines Druckauftrags kombinierbar? [ A ]<br />

3.23.5 Materialformate A5, A4, A3 in Simplex- und Duplexdruck verarbeitbar? [ A ]<br />

3.23.6 Verschiedene Papiermedien aus verschiedenen Kassetten innerhalb eines Druckauftrages<br />

kombinierbar?<br />

3.23.7 Physikalische Auflösung in dpi Mindestwert 600 * 600 [ A ]<br />

3.23.8 Physikalische Auflösung in dpi Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.23.9 Druckerspeicher (RAM) in MB Mindestwert 512 [ A ]<br />

3.23.10 Druckerspeicher (RAM) in MB Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 43 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.23.11 Festplattengröße in GB Mindestwert 40 [ A ]<br />

3.23.12 Festplattengröße in GB Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.23.13 Geben Sie bitte das durchschnittliche monatliche Kopier-<br />

/Druckvolumen an.<br />

3.23.14 Ist ein deutschsprachiger, signierter PCL Treiber (mindestens PCL 5/6) <strong>für</strong> Microsoft<br />

Windows vorhanden?<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

[ I ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.23.15 Ist eine Postscript Printer Description (PPD) vorhanden? [ B ]<br />

Ja Nein<br />

3.23.<strong>16</strong> Werden während der Vertragslaufzeit <strong>für</strong> das angebotene System kostenfreie Treiber<br />

<strong>für</strong> Microsoft Windows zur Verfügung gestellt? (Bevorzugt: Download auf<br />

Anbieter Homepage)<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

3.24 Scanfunktion 14,00<br />

3.24.1 Scannen vom automatischen Vorlageneinzug und vom Vorlagenglas möglich? [ A ]<br />

3.24.2 Farbscannen vom automatischen Vorlageneinzug und vom Vorlagenglas möglich? [ B ]<br />

3.24.3 Scanauflösung in dpi [ B ]<br />

3.24.4 Graustufen [ B ]<br />

3.24.5 Scangeschwindigkeit sw in Blättern (bei 200 dpi Auflösung) [ B ]<br />

3.24.6 Scangeschwindigkeit colour in Blättern (bei 200 dpi Auflösung) [ B ]<br />

3.24.7 „Scan-To-Email“ Funktionalität vorhanden? [ A ]<br />

3.24.8 „Scan-To-SMB, FTP, NCP“ Funktionalität vorhanden? [ B ]<br />

3.24.9 Zugriff auf E-Mail Adressen in einem LDAP Verzeichnis möglich? [ A ]<br />

3.24.10 Scanmodi Text, Text/Foto, Foto, Graustufen vorhanden [ A ]<br />

3.24.11 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im PDF-Format möglich?<br />

(Single + Multipage PDF)<br />

3.24.12 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im TIFF-Format möglich?<br />

(Single + Multipage TIFF)<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 44 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

3.24.13 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im JPEG Format möglich?<br />

(Singlepage JPEG)<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

3.25 Anschlussmöglichkeiten und Netzwerkanbindung 8,00<br />

3.25.1 Ethernet (RJ45 Schnittstelle), Mindestwert: 10/100 Mbit/s vorhanden? [ A ]<br />

3.25.2 USB 2.0 Anschluss vorhanden? [ A ]<br />

3.25.3 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels LPR Port möglich? [ A ]<br />

3.25.4 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels Standard TCP/IP Port möglich? [ A ]<br />

3.25.5 Drucken über IPP (Internet Printing Protocol) möglich? [ B ]<br />

3.25.6 Drucken über SMB Protokoll möglich? [ B ]<br />

3.25.7 Überwachung des Systems über SNMP Protokoll möglich? [ B ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.25.8 Ist eine Zugrifferlaubnis bzw. -verweigerung auf das System per IP-Adressbereich<br />

definierbar (IP-Filterung)?<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

3.26 Papiermanagement, Zufuhr und Ausgabemöglichkeiten 8,00<br />

3.26.1 Sind die folgenden Mindestanforderungen an die Zufuhrmöglichkeiten erfüllt:<br />

Mindestens 500 Blatt <strong>für</strong> Papierformat A4 bei Materialgewicht 80 g/m²<br />

Mindestens 500 Blatt <strong>für</strong> Papierformat A3 bei Materialgewicht 80 g/m²<br />

eine zusätzliche manuelle Zufuhr von mindestens 100 Blatt (bei Materialgewicht<br />

80 g/m²) zur Verwendung von Sondermaterial (Folien, Etiketten ...) in<br />

den Formaten DIN A5, A4, A3<br />

3.26.2 Materialformate DIN A5+ DIN A4 + DIN A3 bei einseitigem und doppelseitigem<br />

Kopie/Druck verarbeitbar?<br />

3.26.3 Verschiedene Papiermedien aus verschiedenen Kassetten innerhalb eines Kopier-<br />

/Druckauftrages kombinierbar?<br />

3.26.4 Größtes verarbeitbares Materialgewicht in g/m² ?<br />

3.26.5 Kleinstes verarbeitbares Materialgewicht in g/m² ? [ B ]<br />

3.26.6 <strong>Max</strong>. Papierausgabekapazität Standard in Blatt<br />

(Papierablage)?<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ B ]<br />

[ B ]<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 45 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

3.27 Energie Management und Umweltschutz 6,00<br />

3.27.1 Die Gehäuse sind frei von halogenierten Flammschutzmittel? [ A ]<br />

3.27.2 Ist ein automatisches Abschalten des Systems konfigurierbar? [ A ]<br />

3.27.3 Standby bzw. Ruhe Modus vorhanden? [ A ]<br />

3.27.4 Aufwärmzeit (aus Standby Modus) in<br />

Sekunden<br />

3.27.5 Geräuschemissionen in dB (A) im Druckbetrieb<br />

(Schallleistungspegel)<br />

3.27.6 Geräuschemissionen in dB (A) im Standby<br />

(Schallleistungspegel)<br />

3.27.7 Stromverbrauch TEC Wert (kWh)?<br />

(Die Bewertung erfolgt gesammelt in der<br />

Energiematrix)<br />

3.28 Datenschutz/Datensicherheit<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Tatsächlicher Wert<br />

3.28.1 Können Benutzerkonten zur Authentifizierung am System eingerichtet werden?<br />

3.28.2 Automatisches Löschen von Festplattendaten nach Kopier-/Druckvorgang (ohne<br />

Initiierung durch den User) möglich ?<br />

3.28.3 Erfüllt das Automatische Löschen bzw. das dazu nötige Zubehör die jeweiligen<br />

Sicherheitsstandards gem. ISO 15408 EAL (oder gleichwertige) ?<br />

3.29 Optionen + Maße<br />

3.29.1 Zusätzliche Papierkassetten<br />

(Anzahl + Blattkapazität je Kassette)<br />

3.29.2 Zusätzlicher Speicher in MB<br />

(Anzahl + Speichergröße)<br />

Anzahl<br />

Anzahl<br />

Kapazität<br />

Speichergröße<br />

3.29.3 Abmessungen (HxBxT) in cm. [ I ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ I ]<br />

[ I ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 46 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.29.4 Gewicht in kg [ I ]<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Seite 47 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Leistungsklasse (LK) Bezeichnung Ausprägung Anzahl<br />

M3 Multifunktionales System sw 1<br />

Dieses System dient in der zentralen Vervielfältigung als leistungsfähiges Kopier-/Drucksystem.<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Geben Sie die genaue Modellbezeichnung des angebotenen Systems an und legen Sie <strong>für</strong> das angebotene<br />

Modell Prospektmaterial, Datenblätter etc. sowie die geforderten Nachweise (CE, TÜV/GS, Blauer Engel<br />

oder gleichwertige, die Kriterien/Merkmale erfüllende und aussagekräftige Nachweise) im Anhang bei.<br />

Nachfolgend ist vermerkt in welcher gesamten Anzahl die entsprechende Funktion bzw. Zubehör je Leistungsklasse<br />

benötigt wird.<br />

Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />

Funktionen<br />

Zubehör<br />

Kopieren 1<br />

Drucken 1<br />

Scannen 1<br />

Faxen<br />

Unterschrank<br />

Zus. Papierkassette(n)<br />

Großraummagazin 1<br />

Zus. Ablage <strong>für</strong> Faxe<br />

Versatzablage intern<br />

Finisher (Heften/Lochen) 1<br />

Originaleinzug 1<br />

Duplex 1<br />

Manuelle Zuführung 1<br />

Barcode 1<br />

PostScript3 1<br />

Seite 48 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Modellbezeichnung:<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Multifunktionales System M3 62,00<br />

3.30 Kopierfunktion <strong>16</strong>,00<br />

3.30.1 Kopiergeschwindigkeit in Seiten pro Minute Mindestwert 60 [ A ]<br />

3.30.2 Kopiergeschwindigkeit in Seiten pro Minute Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.30.3 Kopiergeschwindigkeit erste Seite in Sekunden <strong>Max</strong>imalwert 5 [ A ]<br />

3.30.4 Kopiergeschwindigkeit erste Seite in Sekunden Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.30.5 Automatischer Vorlageneinzug <strong>für</strong> Formate DIN A5, A4, A3 vorhanden? [ A ]<br />

3.30.6 Kapazität des automatischen Vorlageneinzugs<br />

in Blättern (DIN A4 bei 80 g/m²)<br />

3.30.7 Kapazität des automatischen Vorlageneinzugs<br />

in Blättern (DIN A4 bei 80 g/m²)<br />

3.30.8 Welches maximale Materialgewicht in g/m² kann über den automatischen<br />

Vorlageneinzug verarbeitet werden?<br />

Mindestwert 100 [ A ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.30.9 Kopieren vom Vorlagenglas im Format DIN A5, A4, A3 möglich? [ A ]<br />

3.30.10 Optische Scanauflösung in dpi [ B ]<br />

3.30.11 Graustufen [ B ]<br />

3.30.12 Kann die Anzahl der Kopien am System frei bestimmt werden? (Kopienvorwahl) [ A ]<br />

3.30.13 Kopienvorwahl (Anzahl max. wählbarer Kopien) [ B ]<br />

3.30.14 Kopiermodus Einseitig – Einseitig [ A ]<br />

3.30.15 Kopiermodus Einseitig – Doppelseitig [ A ]<br />

3.30.<strong>16</strong> Kopiermodus Doppelseitig – Doppelseitig [ A ]<br />

3.30.17 Kopiermodus Doppelseitig – Einseitig [ A ]<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 49 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.30.18 Können mehrere Originalseiten auf eine Kopienseite kopiert werden? [ A ]<br />

3.30.19 Ist eine Vergrößerung/Verkleinerung beim Kopieren in festen Faktoren möglich? [ A ]<br />

3.30.20 Kleinster Zoom Wert / Größter Zoom Wert in %? [ B ]<br />

3.30.21 Kann ein Kopiervorgang nach dem Start abgebrochen werden? [ A ]<br />

3.30.22 Kann ein Kopierauftrag während des Kopiervorgangs kurzeitig unterbrochen (und<br />

anschließend wieder fortgesetzt) werden?<br />

3.30.23 Kann die Helligkeit der Kopien verändert werden? [ A ]<br />

3.30.24 Wählt das Gerät an Hand der Kopiervorlage das passende Ausgabeformat aus (automatische<br />

Formatwahl)?<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.30.25 Ist ein Display (Touch-Screen-Display) zur Überwachung und Bedienung am Gerät<br />

vorhanden?<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

3.31 Druckfunktion 10,00<br />

3.31.1 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten pro Minute Mindestwert 60 [ A ]<br />

3.31.2 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten pro Minute Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.31.3 Duplex-Druck möglich (Bedrucken von Vorder- und Rückseite eines Blattes) ? [ A ]<br />

3.31.4 Simplex- und Duplexdruck innerhalb eines Druckauftrags kombinierbar? [ A ]<br />

3.31.5 Materialformate A5, A4, A3 in Simplex- und Duplexdruck verarbeitbar? [ A ]<br />

3.31.6 Verschiedene Papiermedien aus verschiedenen Kassetten innerhalb eines Druckauftrages<br />

kombinierbar?<br />

3.31.7 Physikalische Auflösung in dpi Mindestwert 600 * 600 [ A ]<br />

3.31.8 Physikalische Auflösung in dpi Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 50 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.31.9 Druckerspeicher (RAM) in MB Mindestwert 512 [ A ]<br />

3.31.10 Druckerspeicher (RAM) in MB Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.31.11 Festplattengröße in GB Mindestwert 80 [ A ]<br />

3.31.12 Festplattengröße in GB Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.31.13 Geben Sie bitte das durchschnittliche monatliche Kopier-<br />

/Druckvolumen an.<br />

3.31.14 Ist ein deutschsprachiger, signierter PCL Treiber (mindestens PCL 5/6) <strong>für</strong> Microsoft<br />

Windows vorhanden?<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

[ I ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.31.15 Ist eine Postscript Printer Description (PPD) vorhanden? [ B ]<br />

Ja Nein<br />

3.31.<strong>16</strong> Werden während der Vertragslaufzeit <strong>für</strong> das angebotene System kostenfreie Treiber<br />

<strong>für</strong> Microsoft Windows zur Verfügung gestellt? (Bevorzugt: Download auf<br />

Anbieter Homepage)<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

3.32 Scanfunktion 14,00<br />

3.32.1 Scannen vom automatischen Vorlageneinzug und vom Vorlagenglas möglich? [ A ]<br />

3.32.2 Farbscannen vom automatischen Vorlageneinzug und vom Vorlagenglas möglich? [ B ]<br />

3.32.3 Optische Scanauflösung in dpi [ B ]<br />

3.32.4 Graustufen [ B ]<br />

3.32.5 Scanngeschwindigkeit sw in Blättern (bei 200 dpi Auflösung) [ B ]<br />

3.32.6 Scanngeschwindigkeit colour in Blättern (bei 200 dpi Auflösung) [ B ]<br />

3.32.7 „Scan-To-Email“ Funktionalität vorhanden? [ A ]<br />

3.32.8 „Scan-To-SMB, FTP, NCP“ Funktionalität vorhanden? [ B ]<br />

3.32.9 Zugriff auf E-Mail Adressen in einem LDAP Verzeichnis möglich? [ A ]<br />

3.32.10 Scanmodi Text, Text/Foto, Foto, Graustufen vorhanden [ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 51 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.32.11 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im PDF-Format möglich?<br />

(Single + Multipage PDF)<br />

3.32.12 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im TIFF-Format möglich?<br />

(Single + Multipage TIFF)<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.32.13 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im JPEG Format möglich?<br />

(Singlepage JPEG)<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

3.33 Anschlussmöglichkeiten und Netzwerkanbindung 8,00<br />

3.33.1 Ethernet (RJ45 Schnittstelle), Mindestwert: 10/100 Mbit/s vorhanden? [ A ]<br />

3.33.2 USB 2.0 Anschluss vorhanden? [ A ]<br />

3.33.3 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels LPR Port möglich? [ A ]<br />

3.33.4 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels Standard TCP/IP Port möglich? [ A ]<br />

3.33.5 Drucken über IPP (Internet Printing Protocol) möglich? [ B ]<br />

3.33.6 Drucken über SMB Protokoll möglich? [ B ]<br />

3.33.7 Überwachung des Systems über SNMP Protokoll möglich? [ B ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.33.8 Ist eine Zugrifferlaubnis bzw. -verweigerung auf das System per IP-Adressbereich<br />

definierbar (IP-Filterung)?<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

3.34 Papiermanagement, Zufuhr und Ausgabemöglichkeiten 6,00<br />

3.34.1 Sind die folgenden Mindestanforderungen an die Zufuhrmöglichkeiten erfüllt:<br />

Mindestens 3.100 Blatt (Tandem-)Großraummagazin <strong>für</strong> Papierformat A4 bei<br />

Materialgewicht 80 g/m²<br />

Mindestens 550 Blatt <strong>für</strong> Papierformat A5 bei Materialgewicht 80 g/m²<br />

Mindestens 550 Blatt <strong>für</strong> Papierformat A3 bei Materialgewicht 80 g/m²<br />

eine zusätzliche manuelle Zufuhr von mindestens 100 Blatt (bei Materialgewicht<br />

80 g/m²) zur Verwendung von Sondermaterial (Folien, Etiketten ...) in<br />

den Formaten DIN A5, A4, A3<br />

3.34.2 Materialformate DIN A5+ DIN A4 + DIN A3 bei einseitigem und doppelseitigem<br />

Kopie/Druck verarbeitbar?<br />

3.34.3 Verschiedene Papiermedien aus verschiedenen Kassetten innerhalb eines Kopier-<br />

/Druckauftrages kombinierbar?<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 52 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.34.4 Größtes verarbeitbares Materialgewicht in g/m² ?<br />

3.34.5 Kleinstes verarbeitbares Materialgewicht in g/m² ? [ B ]<br />

3.34.6 <strong>Max</strong>. Papierausgabekapazität Standard in Blatt<br />

(Papierablage)?<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

[ B ]<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

3.35 Energie Management und Umweltschutz 6,00<br />

3.35.1 Die Gehäuse sind frei von halogenierten Flammschutzmittel? [ A ]<br />

3.35.2 Ist ein automatisches Abschalten des Systems konfigurierbar? [ A ]<br />

3.35.3 Standby bzw. Ruhe Modus vorhanden? [ A ]<br />

3.35.4 Aufwärmzeit (aus Standby Modus) in<br />

Sekunden<br />

3.35.5 Geräuschemissionen in dB (A) im Druckbetrieb<br />

(Schallleistungspegel)<br />

3.35.6 Geräuschemissionen in dB (A) im Standby<br />

(Schallleistungspegel)<br />

3.35.7 Stromverbrauch TEC Wert (kWh)?<br />

(Die Bewertung erfolgt gesammelt in der<br />

Energiematrix)<br />

3.36 Datenschutz/Datensicherheit<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Tatsächlicher Wert<br />

3.36.1 Können Benutzerkonten zur Authentifizierung am System eingerichtet werden?<br />

3.36.2 Automatisches Löschen von Festplattendaten nach Kopier-/Druckvorgang (ohne<br />

Initiierung durch den User) möglich ?<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.36.3 Erfüllt das Automatische Löschen bzw. das dazu nötige Zubehör die jeweiligen<br />

Sicherheitsstandards gem. ISO 15408 EAL (oder gleichwertige) ?<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

3.37 Optionen + Maße 2,00<br />

3.37.1 Finisher mit Sortier/Heftfunktion mit Mindestpapierablagekapazität?<br />

3.37.2 Finisher mit Sortier/Heftfunktion mit Mindestpapierablagekapazität?<br />

Mindestwert 3.000 Blatt [ A ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Seite 53 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.37.3 Zusätzliche Papierkassetten<br />

(Anzahl + Blattkapazität je Kassette)<br />

3.37.4 Zusätzlicher Speicher in MB<br />

(Anzahl + Speichergröße)<br />

Anzahl<br />

Anzahl<br />

Kapazität<br />

Speichergröße<br />

3.37.5 Abmessungen (HxBxT) in cm. [ I ]<br />

3.37.6 Abmessungen Finisher (HxBxT) in cm. [ I ]<br />

3.37.7 Gewicht in kg [ I ]<br />

3.37.8 Gewicht Finisher in kg [ I ]<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

[ I ]<br />

[ I ]<br />

Seite 54 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Leistungsklasse (LK) Bezeichnung Ausprägung Anzahl<br />

M4 Multifunktionales System sw 14<br />

Diese Systeme dienen als zentrale colour Arbeitsgruppensysteme.<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Geben Sie die genaue Modellbezeichnung des angebotenen Systems an und legen Sie <strong>für</strong> das angebotene<br />

Modell Prospektmaterial, Datenblätter etc. sowie die geforderten Nachweise (CE, TÜV/GS, Blauer Engel<br />

oder gleichwertige, die Kriterien/Merkmale erfüllende und aussagekräftige Nachweise) im Anhang bei.<br />

Nachfolgend ist vermerkt in welcher gesamten Anzahl die entsprechende Funktion bzw. Zubehör je Leistungsklasse<br />

benötigt wird.<br />

Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />

Funktionen<br />

Zubehör<br />

Kopieren 14<br />

Drucken 14<br />

Scannen 14<br />

Faxen<br />

Unterschrank 8<br />

Zus. Papierkassette(n) 1<br />

Großraummagazin 5<br />

Zus. Ablage <strong>für</strong> Faxe<br />

Versatzablage intern 10<br />

Finisher (Heften/Lochen) 4<br />

Originaleinzug 14<br />

Duplex 14<br />

Manuelle Zuführung 14<br />

Barcode 14<br />

PostScript3 14<br />

Seite 55 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Modellbezeichnung:<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Multifunktionales System M4 70,00<br />

3.38 Kopierfunktion 20,00<br />

3.38.1 Kopiergeschwindigkeit in Seiten schwarz-weiß<br />

pro Minute<br />

3.38.2 Kopiergeschwindigkeit in Seiten schwarz-weiß<br />

pro Minute<br />

3.38.3 Kopiergeschwindigkeit in Seiten colour pro<br />

Minute<br />

3.38.4 Kopiergeschwindigkeit in Seiten colour pro<br />

Minute<br />

3.38.5 Kopiergeschwindigkeit erste Seite schwarzweiß<br />

in Sekunden<br />

3.38.6 Kopiergeschwindigkeit erste Seite schwarzweiß<br />

in Sekunden<br />

3.38.7 Kopiergeschwindigkeit erste Seite colour in<br />

Sekunden<br />

3.38.8 Kopiergeschwindigkeit erste Seite colour in<br />

Sekunden<br />

Mindestwert 30 [ A ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Mindestwert 30 [ A ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

<strong>Max</strong>imalwert 5,0 [ A ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

<strong>Max</strong>imalwert 8,0 [ A ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.38.9 Automatischer Vorlageneinzug <strong>für</strong> Formate DIN A5, A4, A3 vorhanden? [ A ]<br />

3.38.10 Kapazität des automatischen Vorlageneinzugs<br />

in Blättern (DIN A4 bei 80 g/m²)<br />

3.38.11 Kapazität des automatischen Vorlageneinzugs<br />

in Blättern (DIN A4 bei 80 g/m²)<br />

3.38.12 Welches maximale Materialgewicht in g/m² kann über den automatischen<br />

Vorlageneinzug verarbeitet werden?<br />

Mindestwert 50 [ A ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.38.13 Kopieren vom Vorlagenglas im Format DIN A5, A4, A3 möglich? [ A ]<br />

3.38.14 Optische Scanauflösung in dpi [ B ]<br />

3.38.15 Graustufen [ B ]<br />

3.38.<strong>16</strong> Kann die Anzahl der Kopien am System frei bestimmt werden? (Kopienvorwahl) [ A ]<br />

3.38.17 Kopienvorwahl (Anzahl max. wählbarer Kopien) [ B ]<br />

3.38.18 Kopiermodus Einseitig – Einseitig [ A ]<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 56 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.38.19 Kopiermodus Einseitig – Doppelseitig [ A ]<br />

3.38.20 Kopiermodus Doppelseitig – Doppelseitig [ A ]<br />

3.38.21 Kopiermodus Doppelseitig – Einseitig [ A ]<br />

3.38.22 Können mehrere Originalseiten auf eine Kopienseite kopiert werden? [ A ]<br />

3.38.23 Ist eine Vergrößerung/Verkleinerung beim Kopieren in festen Faktoren möglich? [ A ]<br />

3.38.24 Kleinster Zoom Wert / Größter Zoom Wert in %? [ B ]<br />

3.38.25 Kann ein Kopiervorgang nach dem Start abgebrochen werden? [ A ]<br />

3.38.26 Kann ein Kopierauftrag während des Kopiervorgangs kurzeitig unterbrochen (und<br />

anschließend wieder fortgesetzt) werden?<br />

3.38.27 Kann die Helligkeit der Kopien verändert werden? [ A ]<br />

3.38.28 Wählt das Gerät an Hand der Kopiervorlage das passende Ausgabeformat aus (automatische<br />

Formatwahl)?<br />

3.38.29 Ist ein Display (Touch-Screen-Display) zur Überwachung und Bedienung am Gerät<br />

vorhanden?<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.39 Druckfunktion 10,00<br />

3.39.1 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten schwarzweiß<br />

pro Minute<br />

3.39.2 Druckgeschwindigkeit A4 in Seiten schwarzweiß<br />

pro Minute<br />

Mindestwert 30 [ A ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.39.3 Duplex-Druck möglich (Bedrucken von Vorder- und Rückseite eines Blattes) ? [ A ]<br />

3.39.4 Simplex- und Duplexdruck innerhalb eines Druckauftrags kombinierbar? [ A ]<br />

3.39.5 Materialformate A5, A4, A3 in Simplex- und Duplexdruck verarbeitbar? [ A ]<br />

3.39.6 Verschiedene Papiermedien aus verschiedenen Kassetten innerhalb eines Druckauftrages<br />

kombinierbar?<br />

3.39.7 Physikalische Auflösung in dpi Mindestwert 1.200 * 1.200 [ A ]<br />

3.39.8 Physikalische Auflösung in dpi Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 57 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.39.9 Druckerspeicher (RAM) in MB Mindestwert 1.024 [ A ]<br />

3.39.10 Welcher maximale RAM Ausbau in MB ist möglich? [ B ]<br />

3.39.11 Festplattengröße in GB Mindestwert 80 [ A ]<br />

3.39.12 Festplattengröße in GB Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.39.13 Geben Sie bitte das durchschnittliche monatliche Kopier-<br />

/Druckvolumen an.<br />

3.39.14 Ist ein deutschsprachiger, signierter PCL Treiber (mindestens PCL 5/6) <strong>für</strong> Microsoft<br />

Windows vorhanden?<br />

3.39.15 Ist eine Postscript Printer Description (PPD) vorhanden? [ B ]<br />

3.39.<strong>16</strong> Werden während der Vertragslaufzeit <strong>für</strong> das angebotene System kostenfreie Treiber<br />

<strong>für</strong> Microsoft Windows zur Verfügung gestellt? (Bevorzugt: Download auf<br />

Anbieter Homepage)<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

[ I ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.40 Scanfunktion 12,00<br />

3.40.1 Scannen vom automatischen Vorlageneinzug und vom Vorlagenglas möglich? [ A ]<br />

3.40.2 Farbscannen vom automatischen Vorlageneinzug und vom Vorlagenglas möglich? [ A ]<br />

3.40.3 Optische Scanauflösung in dpi [ B ]<br />

3.40.4 Graustufen [ B ]<br />

3.40.5 Scanngeschwindigkeit schwarz-weiß in Blättern (bei 200 dpi<br />

Auflösung) ?<br />

3.40.6 Scanngeschwindigkeit colour in Blättern (bei 200 dpi Auflösung)?<br />

3.40.7 „Scan-To-Email“ Funktionalität vorhanden? [ A ]<br />

3.40.8 „Scan-To-SMB, FTP, NCP“ Funktionalität vorhanden? [ B ]<br />

3.40.9 Zugriff auf E-Mail Adressen in einem LDAP Verzeichnis möglich? [ A ]<br />

3.40.10 Scanmodi Text, Text/Foto, Foto, Graustufen vorhanden [ A ]<br />

3.40.11 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im PDF-Format möglich?<br />

(Single + Multipage PDF)<br />

3.40.12 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im TIFF-Format möglich?<br />

(Single + Multipage TIFF)<br />

[ B ]<br />

[ B ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 58 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.40.13 Ist eine Ausgabe des gescannten Dokuments im JPEG Format möglich?<br />

(Singlepage JPEG)<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

3.41 Anschlussmöglichkeiten und Netzwerkanbindung 8,00<br />

3.41.1 Ethernet (RJ45 Schnittstelle), Mindestwert: 10/100 Mbit/s vorhanden? [ A ]<br />

3.41.2 USB 2.0 Anschluss vorhanden? [ A ]<br />

3.41.3 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels LPR Port möglich? [ A ]<br />

3.41.4 Drucken über TCP/IP Protokoll mittels Standard TCP/IP Port möglich? [ A ]<br />

3.41.5 Drucken über IPP (Internet Printing Protocol) möglich? [ B ]<br />

3.41.6 Drucken über SMB Protokoll möglich? [ B ]<br />

3.41.7 Überwachung des Systems über SNMP Protokoll möglich? [ B ]<br />

3.41.8 Ist eine Zugrifferlaubnis bzw. -verweigerung auf das System per IP-Adressbereich<br />

definierbar (IP-Filterung)?<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.42 Papiermanagement, Zufuhr und Ausgabemöglichkeiten 6,00<br />

3.42.1 Sind die folgenden Mindestanforderungen an die Zufuhrmöglichkeiten erfüllt:<br />

Mindestens 550 Blatt <strong>für</strong> Papierformat A4 bei Materialgewicht 80 g/m²<br />

Mindestens 550 Blatt <strong>für</strong> Papierformat A3 bei Materialgewicht 80 g/m²<br />

eine zusätzliche manuelle Zufuhr von mindestens 100 Blatt (bei Materialgewicht<br />

80 g/m²) zur Verwendung von Sondermaterial (Folien, Etiketten ...) in<br />

den Formaten DIN A5, A4, A3<br />

3.42.2 Materialformate DIN A5+ DIN A4 + DIN A3 bei einseitigem und doppelseitigem<br />

Kopie/Druck verarbeitbar?<br />

3.42.3 Verschiedene Papiermedien aus verschiedenen Kassetten innerhalb eines Kopier-<br />

/Druckauftrages kombinierbar?<br />

3.42.4 Größtes verarbeitbares Materialgewicht in g/m² ? [ B ]<br />

3.42.5 Kleinstes verarbeitbares Materialgewicht in g/m² ? [ B ]<br />

3.42.6 <strong>Max</strong>. Papierausgabekapazität Standard in Blatt<br />

(Ablage)?<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.43 Energie Management und Umweltschutz 6,00<br />

3.43.1 Die Gehäuse sind frei von halogenierten Flammschutzmittel? [ A ]<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

Seite 59 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.43.2 Ist ein automatisches Abschalten des Systems konfigurierbar? [ A ]<br />

3.43.3 Standby Modus vorhanden? [ A ]<br />

3.43.4 Aufwärmzeit (aus Standby Modus) in<br />

Sekunden<br />

3.43.5 Geräuschemissionen in dB (A) im Druckbetrieb<br />

(Schallleistungspegel)<br />

3.43.6 Geräuschemissionen in dB (A) im Standby<br />

(Schallleistungspegel)<br />

3.43.7 Stromverbrauch TEC Wert (kWh)?<br />

(Die Bewertung erfolgt gesammelt in der<br />

Energiematrix)<br />

3.44 Datenschutz/Datensicherheit<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Tatsächlicher Wert<br />

3.44.1 Können Benutzerkonten zur Authentifizierung am System eingerichtet werden?<br />

3.44.2 Automatisches Löschen von Festplattendaten nach Kopier-/Druckvorgang (ohne<br />

Initiierung durch den User) möglich ?<br />

3.44.3 Erfüllt das Automatische Löschen bzw. das dazu nötige Zubehör die jeweiligen<br />

Sicherheitsstandards gem. ISO 15408 EAL (oder gleichwertige) ?<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.45 Optionen + Maße 8,00<br />

3.45.1 Zusätzliche Großraummagazin (an 5<br />

Standorten notwendig) ?<br />

3.45.2 Zusätzliche Großraummagazin (an 5<br />

Standorten notwendig) ?<br />

3.45.3 Zusätzliche Papierkassetten (an 1 Standort<br />

notwendig) ?<br />

3.45.4 Zusätzliche Papierkassetten (an 1 Standort<br />

notwendig) ?<br />

3.45.5 Finisher mit Sortier/Heftfunktion mit Mindestpapierablagekapazität<br />

(an 3 Standorten<br />

notwendig) ?<br />

3.45.6 Finisher mit Sortier/Heftfunktion mit Mindestpapierablagekapazität<br />

(an 3 Standorten<br />

notwendig) ?<br />

3.45.7 Finisher mit Sortier/Heftfunktion und Broschürenfunktion<br />

mit Mindestpapierablagekapazität<br />

(an 1 Standort notwendig) ?<br />

3.45.8 Finisher mit Sortier/Heftfunktion und Broschürenfunktion<br />

mit Mindestpapierablagekapazität<br />

(an 1 Standort notwendig) ?<br />

Mindestwert 2.000 Blatt [ A ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Mindestwert 2 x 550 Blatt [ A ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Mindestwert 1.000 Blatt [ A ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Mindestwert 1.000 Blatt [ A ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Ja Nein<br />

Seite 60 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.45.9 Zusätzlicher Speicher in MB<br />

(Anzahl + Speichergröße)<br />

Anzahl<br />

Speichergröße<br />

3.45.10 Abmessungen (HxBxT) in cm. [ I ]<br />

3.45.11 Abmessungen Finisher (HxBxT) in cm. [ I ]<br />

3.45.12 Gewicht in kg [ I ]<br />

3.45.13 Gewicht Finisher in kg [ I ]<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

[ I ]<br />

Seite 61 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Leistungsklasse (LK) Bezeichnung Ausprägung Anzahl<br />

F1 Fax-System sw 24<br />

Diese Systeme dienen als Faxsysteme <strong>für</strong> Arbeitsplätze/kleine Arbeitsgruppen.<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Geben Sie die genaue Modellbezeichnung des angebotenen Systems an und legen Sie <strong>für</strong> das angebotene<br />

Modell Prospektmaterial, Datenblätter etc. sowie die geforderten Nachweise (CE, TÜV/GS, Blauer Engel<br />

oder gleichwertige, die Kriterien/Merkmale erfüllende und aussagekräftige Nachweise) im Anhang bei.<br />

Nachfolgend ist vermerkt in welcher gesamten Anzahl die entsprechende Funktion bzw. Zubehör je Leistungsklasse<br />

benötigt wird.<br />

Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />

Funktionen<br />

Zubehör<br />

Kopieren 26<br />

Drucken<br />

Scannen<br />

Unterschrank<br />

Zus. Papierkassette(n)<br />

Großraummagazin<br />

Zus. Ablage <strong>für</strong> Faxe<br />

Versatzablage intern<br />

Finisher (Heften/Lochen)<br />

Faxen 26<br />

Originaleinzug 26<br />

Duplex<br />

Manuelle Zuführung 26<br />

Barcode<br />

PostScript3<br />

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Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Modellbezeichnung:<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Fax System F1 18,00<br />

3.46 Faxfunktion 8,00<br />

3.46.1 Ist ein Display (Zeilen-Display) zur Überwachung/Bedienung am Gerät vorhanden? [ A ]<br />

3.46.2 Druckgeschwindigkeit in Seiten DIN A4<br />

pro Minute sw<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.46.3 Vorlageneinzug <strong>für</strong> Formate DIN A4 vorhanden? [ A ]<br />

3.46.4 Kapazität des Vorlageneinzugs in Blättern<br />

(DIN A4 bei 80 g/m²)<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.46.5 Scanauflösung in dpi [ B ]<br />

3.46.6 Datenübertragungsrate [ A ]<br />

3.46.7 Speicherkapazität in MB [ B ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.47 Kopierfunktion 2,00<br />

3.47.1 Kopieren im Format DIN A4 möglich? [ B ]<br />

3.47.2 Kopiermodus Einseitig – Einseitig [ A ]<br />

3.48 Anschlussmöglichkeiten<br />

3.48.1 Anschluss an das öffentliche Telefonnetz über die Telefonleitung ? [ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.49 Papiermanagement, Zufuhr und Ausgabemöglichkeiten 2,00<br />

3.49.1 Sind die folgenden Mindestanforderungen an die Zufuhrmöglichkeiten erfüllt:<br />

Mindestens 250 Blatt Kassette <strong>für</strong> Papierformat A4 bei Materialgewicht 80<br />

g/m²<br />

eine zusätzliche manuelle Zufuhr von mindestens 1 Blatt (=Einzelblatt) bei<br />

Materialgewicht 80 g/m²<br />

3.49.2 <strong>Max</strong>. Papierausgabekapazität in Blatt gesamt [ B ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

3.50 Energie Management und Umweltschutz 6,00<br />

3.50.1 Die Gehäuse sind frei von halogenierten Flammschutzmittel? [ A ]<br />

3.50.2 Ist ein automatisches Abschalten des Systems konfigurierbar? [ A ]<br />

3.50.3 Standby / Ruhe Modus vorhanden? [ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 63 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.50.4 Aufwärmzeit (aus Standby /Ruhe Modus)<br />

in Sekunden<br />

3.50.5 Geräuschemissionen in dB im Druckbetrieb<br />

(Schallleistungspegel)<br />

3.50.6 Geräuschemissionen in dB (A) im Standby<br />

(Schallleistungspegel)<br />

3.50.7 Stromverbrauch TEC Wert (kWh) Tatsächlicher Wert<br />

3.51 Datenschutz/Datensicherheit<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.51.1 Ist das System gegen Zugriffe von außen über die Telefonleitung sicher? [ A ]<br />

3.52 Optionen und Maße<br />

3.52.1 Zusätzliche Papierkassetten<br />

(Anzahl + Blattkapazität je Kassette)<br />

Anzahl<br />

Kapazität<br />

3.52.2 Abmessungen (HxBxT) in cm. [ I ]<br />

3.52.3 Gewicht in kg [ I ]<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

[ I ]<br />

Ja Nein<br />

Seite 64 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Leistungsklasse (LK) Bezeichnung Ausprägung Anzahl<br />

F2 Fax-System sw 5<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Diese markierten Systeme dienen als Faxsysteme <strong>für</strong> größere Arbeitsgruppen und sollten leistungsfähiger als<br />

F1 Systeme sein..<br />

Geben Sie die genaue Modellbezeichnung des angebotenen Systems an und legen Sie <strong>für</strong> das angebotene<br />

Modell Prospektmaterial, Datenblätter etc. sowie die geforderten Nachweise (CE, TÜV/GS, Blauer Engel<br />

oder gleichwertige, die Kriterien/Merkmale erfüllende und aussagekräftige Nachweise) im Anhang bei.<br />

Nachfolgend ist vermerkt in welcher gesamten Anzahl die entsprechende Funktion bzw. Zubehör je Leistungsklasse<br />

benötigt wird.<br />

Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />

Funktionen<br />

Zubehör<br />

Kopieren 5<br />

Drucken<br />

Scannen<br />

Unterschrank<br />

Zus. Papierkassette(n)<br />

Großraummagazin<br />

Zus. Ablage <strong>für</strong> Faxe<br />

Versatzablage intern<br />

Finisher (Heften/Lochen)<br />

Faxen 5<br />

Originaleinzug 5<br />

Duplex<br />

Manuelle Zuführung 5<br />

Barcode<br />

PostScript3<br />

Seite 65 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Modellbezeichnung:<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Fax System F2 18,00<br />

3.53 Faxfunktion 8,00<br />

3.53.1 Ist ein Display (Zeilen-Display) zur Überwachung/Bedienung am Gerät vorhanden? [ A ]<br />

3.53.2 Druckgeschwindigkeit in Seiten DIN A4<br />

pro Minute sw<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.53.3 Vorlageneinzug <strong>für</strong> Formate DIN A4 vorhanden? [ A ]<br />

3.53.4 Kapazität des Vorlageneinzugs in Blättern<br />

(DIN A4 bei 80 g/m²)<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.53.5 Scanauflösung in dpi [ B ]<br />

3.53.6 Datenübertragungsrate [ A ]<br />

3.53.7 Speicherkapazität in MB [ B ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.54 Kopierfunktion 2,00<br />

3.54.1 Kopieren im Format DIN A4 möglich? [ B ]<br />

3.54.2 Kopiermodus Einseitig – Einseitig [ A ]<br />

3.55 Anschlussmöglichkeiten<br />

3.55.1 Anschluss an das öffentliche Telefonnetz über die Telefonleitung ? [ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

3.56 Papiermanagement, Zufuhr und Ausgabemöglichkeiten 2,00<br />

3.56.1 Sind die folgenden Mindestanforderungen an die Zufuhrmöglichkeiten erfüllt:<br />

Mindestens 250 Blatt Kassette <strong>für</strong> Papierformat A4 bei Materialgewicht 80<br />

g/m²<br />

eine zusätzliche manuelle Zufuhr von mindestens 100 Blatt (bei Materialgewicht<br />

80 g/m²)<br />

3.56.2 <strong>Max</strong>. Papierausgabekapazität in Blatt gesamt? [ B ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

3.57 Energie und Umweltschutz 6,00<br />

3.57.1 Die Gehäuse sind frei von halogenierten Flammschutzmittel? [ A ]<br />

3.57.2 Ist ein automatisches Abschalten des Systems konfigurierbar? [ A ]<br />

3.57.3 Standby / Ruhe Modus vorhanden? [ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 66 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

3.57.4 Aufwärmzeit (aus Standby /Ruhe Modus)<br />

in Sekunden<br />

3.57.5 Geräuschemissionen in dB im Druckbetrieb<br />

(Schallleistungspegel)<br />

3.57.6 Geräuschemissionen in dB (A) im Standby<br />

(Schallleistungspegel)<br />

3.57.7 Stromverbrauch TEC Wert (kWh) Tatsächlicher Wert<br />

3.58 Datenschutz/Datensicherheit<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

Tatsächlicher Wert [ B ]<br />

3.58.1 Ist das System gegen Zugriffe von außen über die Telefonleitung sicher? [ A ]<br />

3.59 Optionales Zubehör<br />

3.59.1 Zusätzliche Papierkassetten<br />

(Anzahl + Blattkapazität je Kassette)<br />

Anzahl<br />

Kapazität<br />

3.59.2 Abmessungen (HxBxT) in cm [ I ]<br />

3.59.3 Gewicht in kg [ I ]<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

[ I ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 67 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

25 Leistungsbereich Software<br />

Das MPIP beabsichtigt auch den Einsatz entsprechender Software (siehe Übersicht)<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Leistungsklassen D1 D2 M1 M2 M3 M4 F1 F2<br />

Software/Lösung<br />

Administration X X X X X X - -<br />

Authentifizierung/<br />

Follow-Me-Printing<br />

Secure-Printing<br />

- - - X X X - -<br />

Kostenstellenmanagement - - - X X X - -<br />

Texterkennung - - - - - X - -<br />

Barcodedruck X - X X X X - -<br />

Im nachfolgenden werden die allgemeinen Softwareanforderungen im Rahmen der Leistungsbeschreibung<br />

erläutert. Sämtliche zum Einsatz kommenden Softwareanwendungen (inkl. möglicher bzw. nötiger Zusatzmodule)<br />

werden in das Netzwerk integriert und müssen vollständig lauffähig sein. Die eingesetzte Software<br />

muss entsprechend lizenziert sein und über die Vertragslaufzeit genutzt werden können. Updates und Wartung/Pflege<br />

der eingesetzten Software müssen ebenso über die Vertragslaufzeit gegeben sein.<br />

Bitte geben Sie die genaue Bezeichnungen der angebotenen Software an und legen Sie bitte entsprechendes<br />

Prospektmaterial im Anhang bei. Es muss gewährleistet sein, dass die angebotenen Lösungen die beschriebene<br />

Funktionsfähigkeit bereitstellen. Bitte erläutern Sie die Funktionsfähigkeit der eingesetzten Software bzw.<br />

Lösung(en) und deren Zusammenwirken.<br />

Die angebotene Software und notwendige zusätzliche Module <strong>für</strong> die Realisierung der kompletten lauffähigen<br />

Softwarelösung muss im monatlichen Mietpreis enthalten sein.<br />

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Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

4 Software 50,00<br />

Systemverwaltung:<br />

Die netzgebundenen Systeme sollen zentral verwaltet werden können. Ein Zugriff auf das jeweilige System<br />

per Web-Oberfläche muss möglich sein. Ebenso soll hierüber die Möglichkeit bestehen diese zu konfigurieren.<br />

Ferner sollen Störmeldungen der Systeme direkt per Email an den Anbieter gesendet werden können und<br />

damit einen Service Call beim Anbieter auslösen. Ferner sollen die Systeme direkt per Email automatisch<br />

Verbrauchsmaterial (Toner) bestellen können bei Unterschreitung eines Schwellenwertes (von z.B. 10 %).<br />

Die Zählerstände sollen ebenfalls automatisch an den Anbieter übermittelt werden können. Die Versendung<br />

von Daten an den Anbieter muss verschlüsselt erfolgen.<br />

Softwarebezeichnung:<br />

4.1 Administration/Systemverwaltung 15,00<br />

4.1.1 Ist eine zentrale Software zur gemeinsamen Überwachung und Verwaltung sämtlicher<br />

netzgebundener Systeme (D1, D2, M1, M2; M3, M4) dieser Ausschreibung<br />

vorhanden?<br />

4.1.2 Bietet diese Software eine Weboberfläche zur Konfiguration der Systeme ? [ A ]<br />

4.1.3 Bietet diese Software die Möglichkeit automatisiert Störungs- und Verbrauchsmaterialmeldungen<br />

an definierte Email-Ziele zu senden?<br />

4.1.4 Bietet diese Software die Möglichkeit unterschiedlichen Benutzern differenzierte<br />

Zugriffsmöglichkeiten zu gewähren (Verwaltung Benutzerrechte)?<br />

4.1.5 Bietet diese Software die Möglichkeit den Port <strong>für</strong> den Web-Zugriff frei zu definieren?<br />

4.1.6 Automatische Verbrauchsmaterialbestellung ? [ A ]<br />

4.1.7 Automatische Servicebestellung ? [ A ]<br />

4.1.8 Automatische Zählerstandsmeldung ? [ A ]<br />

4.1.9 Bietet diese Software die Möglichkeit die angezeigten Informationen benutzerdefiniert<br />

zu konfigurieren ?<br />

4.1.10 Bietet diese Software die Möglichkeit die angezeigten Systeme frei definierbaren<br />

Gruppen zuzuordnen?<br />

4.1.11 Ermöglicht die Lösung die automatisierte Zählerstandsabfrage (über alle Kopier-<br />

und Druckvorgänge hinweg) und Bereitstellung der abgefragten Daten über eine<br />

Web-Oberfläche ?<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ B ]<br />

[ B ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 69 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Authentifizierung (Zugriffskontrolle)<br />

Die Authentifizierung erfolgt am jeweiligen multifunktionalen System (LK M2, M3, M4). Die Nutzung der<br />

Funktionen der multifunktionalen Systeme sind generell gesperrt. Nutzt der User die Druck, Kopier- bzw.<br />

Scanfunktion des Systems, so muss er sich mit seiner Karte identifizieren, um das System frei zu schalten.<br />

Die Authentifizierung und somit Freischaltung der Systeme soll mit gesonderten Karten („Kopierkarten“) am<br />

System erfolgen. Dies soll bevorzugt kontaktlos erfolgen, falls nicht kontaktlos realisierbar auch mit Magnetkarten.<br />

Die da<strong>für</strong> nötigen Karten (800 Stück <strong>für</strong> die User des gesamten MPIP inkl. Reserve) müssen vom<br />

Anbieter mitgeliefert werden können, ebenso sind die (Karten)-Lesegeräte in der entsprechenden Anzahl der<br />

betroffenen Leistungsklassen zu kalkulieren und mitzuliefern. Die Zusammenarbeit der Karten mit den Lesegeräten<br />

muss gewährleistet sein.<br />

Hinweis:<br />

Es ist evtl. geplant in Zukunft auch den vorhandenen Dienstausweis der Mitarbeiter (nicht mehr die gesonderten<br />

Kopierkarten) <strong>für</strong> die Authentifizierung an den Systemen zu nutzen. Eine abschließende Entscheidung<br />

hierüber ist jedoch noch nicht gefallen. Diese Entscheidung kann allerdings während der Vertragslaufzeit<br />

eintreten. Die Systeme müssen grundsätzlich technisch in der Lage sein, die Authentifizierung per Dienstausweis<br />

des MPIP zu unterstützen (Legic Chip; EM 4102 ISO Card ID Karten Art. Nr.: 02636800). Eine<br />

Realisierung wird dann während der Vertragslaufzeit mit dem gewählten Bieter geklärt und umgesetzt.<br />

Mit den angebotenen Systemen muss <strong>für</strong> die Nutzung der Druckfunktion die Realisierung einer „Follow-Me-<br />

Printing/Secure-Printing“ Umgebung möglich sein. Zielsetzung: Der Benutzer begibt sich nach Absenden<br />

eines Druckauftrages vom PC zu einem im Netzwerk eingebundenen beliebigen System. Der gesendete<br />

Druckauftrag wird festgehalten, der User authentifiziert sich mit seiner Karte am jeweiligen System. Nach der<br />

Identifikation des Users gibt das System den Druckauftrag frei und startet den Druckprozess. Sind mehrere<br />

Druckaufträge des gleichen Users in der Warteschlange, besteht die Möglichkeit alle Druckaufträge des User<br />

auszudrucken.<br />

Softwarebezeichnung:<br />

4.2 Authentifizierung/Follow-Me-Printing/Secure-Printing 10,00<br />

4.2.1 Ist mit den angebotenen multifunktionalen Systemen die Realisierung einer „Follow-Me-Printing/Secure-Printing“-Umgebung<br />

möglich?<br />

4.2.2 Sind <strong>für</strong> die Authentifizierung an den multifunktionalen Systemen Kartenlesesysteme<br />

angebracht ?<br />

4.2.3 Kann <strong>für</strong> die Kartenlesesysteme sichergestellt werden, dass bei einem Anbau keine<br />

zusätzlichen Wandhalterungen, Standfüße etc. nötig sind?<br />

(Möglichkeit des direkten Anbaus an die Systeme)<br />

4.2.4 Können entsprechende Karten <strong>für</strong> die Authentifizierung vom Anbieter geliefert<br />

werden?<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ B ]<br />

[ B ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 70 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Kostenstellenmanagement (verursachungsgerechte Zuordnung von Kopier-/Druckkosten):<br />

Es soll eine Software zur Erfassung der Druck- und Kopierkosten installiert werden, die die anfallenden Kosten<br />

pro Druck- und Kopierauftrag erfasst und verursachungsgerecht den Kostenstellen zuordnet. Bestimmte<br />

Attribute zu Abrechungszwecken sollen in einer zentralen Datenbank abgelegt werden. Eine detaillierte<br />

Übersicht über die aufgewendeten Leistungen in Bezug auf die Kostenstelle soll auf diesem System erstellt<br />

werden. Diese Übersicht soll als Bericht ausgedruckt und als pdf oder Excel Tabelle abgespeichert werden<br />

können. Die Berichte müssen anpassbar sein. Die Zuordnung zwischen einem Benutzer und seiner Karte<br />

muss möglich sein, da diese zur Authentifizierung an den Systemen verwendet werden sollen.<br />

Softwarebezeichnung:<br />

4.3 Kostenstellenmanagement (Zuordnung der Druck-/Kopierkosten) 5,00<br />

4.3.1 Ist der Einsatz einer zentralen Software zur verursachergerechten Zuordnung/Abrechnung<br />

der laufenden Druck-/Kopierkosten <strong>für</strong> die angebotene Systemlandschaft<br />

möglich?<br />

4.3.2 Ist bei der Softwarelösung sichergestellt dass die Anwender ohne zusätzliche Eingabe<br />

von Benutzerinformationen Abteilungen/Gruppen/Kostenstellen zugeordnet<br />

werden können?<br />

(Hinweis: Betrifft die Druckfunktion, insofern die Benutzerinformationen im<br />

Druckdatenstrom enthalten sind)<br />

4.3.3 Ist mit den angebotenen multifunktionalen Systemen in Verbindung mit der Kostenstellenmanagementlösung<br />

die Realisierung einer „Follow-Me-Printing“-<br />

Umgebung möglich?<br />

4.3.4 Ist mit den angebotenen multifunktionalen Systemen in Verbindung mit der Authentifizierung/Follow-Me-Printing/Secure-Printing<br />

Lösung eine verursachergerechte<br />

Zuordnung der Druck-/Kopierkosten möglich?<br />

4.3.5 Können Budgets/Quoten festgelegt werden (z.B. <strong>für</strong> Farbdrucke)? [ B ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Seite 71 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

OCR Texterkennung<br />

Die Systeme der Leistungsklasse M4 sollen die Möglichkeit bieten, eine Volltextsuche im gescannten Dokument<br />

durchführen zu können. Der User scannt ein Papierdokument (pdf-Format) dezentral am multifunktionalen<br />

System ein und kann den Inhalt des gescannten Dokumentes per OCR erkennen lassen, in ein bearbeitbares<br />

Format konvertieren (z.B. Word.doc, Excel.xls, Powerpoint.ppt etc.) und an seinem Arbeitsplatz entsprechend<br />

weiter bearbeiten. Dabei soll die Erfassung dieser Dokumente dezentral an den Systemen erfolgen,<br />

die Verarbeitung und Bereitstellung jedoch zentral vorgenommen werden. Ferner soll die Zusammenarbeit<br />

mit Dokumenten-Management/Archivierungssystemen möglich sein.<br />

Softwarebezeichnung:<br />

4.4 OCR Texterkennung 20,00<br />

4.4.1 Die Erfassung der Papierdokumente erfolgt dezentral (direkt am jeweiligen multifunktionalen<br />

System) ?<br />

4.4.2 Die Verarbeitung einschließlich OCR-Erkennung läuft zentral auf einem Server ? [ A ]<br />

4.4.3 Eine Konvertierung der gescannten Dokumente in verschiedenste Formate (z.B.<br />

MS Word, Excel, Powerpoint etc.) ist möglich?<br />

4.4.4 Indexierung und Klassifizierung von Dokumenten am multifunktionalen System? [ B ]<br />

4.4.5 Texterkennung <strong>für</strong> Zonen/Bereiche auf Dokumenten und Formulare ? [ B ]<br />

4.4.6 Bildoptimierung (z.B. Entfernung leerer Seiten, schwarzer Punkte etc.) ? [ B ]<br />

4.4.7 Barcode Erkennung ? [ B ]<br />

[ A ]<br />

[ A ]<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Ja Nein<br />

Barcode<br />

Alle Systeme (Ausnahme Faxsysteme F1, F2) müssen Barcode (EAN Code 39) drucken können. Eine Realisierung<br />

kann auf Soft- oder Hardwarebasis erfolgen. In beiden Fällen beschreiben Sie diese Lösungen kurz in<br />

einem Beiblatt.<br />

Softwarelösung:<br />

(Bezeichnung)<br />

Hardwarelösung:<br />

(Bezeichnung)<br />

Seite 72 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

V Preisübersicht - Angebotsblatt<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Name und Anschrift des Bieters Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Ablauf der Angebotsfrist:<br />

10.06.2009, 12:00 h<br />

Ablauf der Zuschlags- /Bindefrist:<br />

31.08.2009<br />

Miete von 196 fabrikneuen multifunktionalen Systemen, Druck- und Faxsystemen verschiedener Leistungsklassen,<br />

Software und Zubehör vom 1.09.2009 – 31.08.2013 (Laufzeit 48 Monate) inkl. Full-Service laut<br />

Leistungsbeschreibung.<br />

Ich/wir bieten die Ausführung der in der beigefügten Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungen mit allen<br />

den Preis betreffenden Angaben wir folgt an:<br />

Monatlicher Mietzins Euro (netto)<br />

Monatsmiete <strong>für</strong> alle angebotenen Hardware Systeme + Software + Zubehör<br />

Monatsmiete <strong>für</strong> garantiertes Mindestvolumen von 265.000 Seiten DIN A4<br />

(250.000 Seiten DIN A4 sw, 15.000 Seiten DIN A4 Farbe) inkl. Full-Service<br />

Angebotssumme monatlich netto:<br />

Gesamtbetrag über 48 Monate (netto):<br />

zzgl. gesetzliche MwSt.:<br />

Angebotssumme brutto:<br />

Folgeseitenpreise DIN A4 je Seite (netto zzgl. gesetzl. MwSt.)<br />

Schwarz-weiß – Seiten<br />

Colour – Seiten<br />

An mein/unser Angebot halte ich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.<br />

(Ort, Datum) (Stempel, Unterschrift)<br />

Seite 73 von 79


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

VI Vertragsgrundlagen<br />

Allgemein<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Der Vertrag über die ausgeschriebene Leistung kommt nach VOL/A § 28 Nr. 2 (1) zustande, unabhängig von<br />

einer späteren urkundlichen Festlegung. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die in seinem Angebot gemachten<br />

Aussagen des Bieters zu den Forderungen und Fragen dieser Leistungsbeschreibung automatisch<br />

Teil eines entsprechenden Vertrages.<br />

Die Beschaffung der neuen Druckumgebung beim MPIP erfolgt Anmietung. Die vertragliche Grundlage soll<br />

ein Vertrag nach BVB Miete (Vertragsdeckblatt + Mietschein) sein. Den Verdingungsunterlagen ist ein Vertragsentwurf<br />

(siehe Anlage 4) zu Ihrer Information beigefügt. In diesem sind Positionen gelb markiert, die<br />

nach Zuschlagserteilung zu ergänzen sind.<br />

Ferner möchte das MPIP auch von jedem Bieter einen Mustervertrag zur Information erhalten, bitte legen Sie<br />

ein Exemplar den Angebotsunterlagen bei.<br />

Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters wird <strong>für</strong> diesen Auftrag jedoch<br />

ausgeschlossen. Mit der Abgabe eines Angebotes anerkennt der Bieter diese Grundlage an.<br />

Für die Auftragsausführung/Vertragsbestandteile gilt nachstehende Reihenfolge:<br />

a) die Verdingungsunterlagen, einschließlich der Vergabebekanntmachung<br />

b) das Angebot des Bieters (mit allen Anlagen), auf das der Zuschlag erteilt worden ist<br />

c) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften<br />

e.V. (ZVB)<br />

d) Vertrag gemäß BVB-Miete (Vertragsdeckblatt + Mietschein; Vertragsbedingungen gemäß BVB-<br />

Miete)<br />

e) die Allgemeinen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Ausführung von Leistungen (VOL/B)<br />

f) das BGB<br />

Sollten einzelne Bestimmungen des zu schließenden Vertrages unwirksam, undurchführbar oder widersprechend<br />

sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen<br />

Bestimmung tritt eine solche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, undurchführbaren<br />

oder widersprechenden Bestimmung am nächsten kommt. Darüber haben sich Auftraggeber und Auftragnehmer<br />

gemeinsam zu einigen.<br />

Der zu schließende Vertag enthält sämtliche Absprachen zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabsprachen<br />

und Zusicherungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen zu den Regelungen in der BVB Miete<br />

sind in der Anlage des Mietscheines aufgeführt.<br />

Weitere Änderungen und Ergänzungen der Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch <strong>für</strong> einen etwaigen<br />

Verzicht auf die Schriftformerfordernis. Machen Parteien von Rechten aus diesen Verträgen keinen<br />

Gebrauch, bedeutet dies keinen Verzicht <strong>für</strong> die Zukunft.<br />

Beide Geschäftsparteien verpflichten sich, Geschäftsdaten des Vertragspartners vertraulich zu behandeln und<br />

nur zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen einzusetzen. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der<br />

Bestimmungen der Datenschutzgesetze (Bundesdatenschutzgesetz, Bayerisches Datenschutzgesetz) verpflichtet.<br />

Alle Daten und Unterlagen des Auftraggebers, von denen der Auftragnehmer Kenntnis erlangt bzw. die vom<br />

Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben und nur zur Erfüllung der<br />

vertraglichen Pflichten verwendet werden. Sie sind auf Aufforderung des Auftraggebers zurückzugeben.<br />

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Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

VII Anlagen Ausschreibung<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Die Anlagen zur Ausschreibung geben Ihnen wichtige Informationen <strong>für</strong> eine vollständige Angebotsbearbeitung.<br />

Die Anlagen gliedern sich wie folgt<br />

Energieverbrauch (Anlage 1)<br />

Anhand dieser Liste wird der gesamte Energieverbrauch der Systemlandschaft in eine Rangfolge gebracht<br />

und bewertet.<br />

Teststellungsablauf und –fragebogen (Anlage 2)<br />

Eine Bewertung der Teststellung erfolgt <strong>für</strong> die 3 besten Bieter mit Systemen der Klasse D1 und M4. Das<br />

Bewertungsschema und der Fragebogen sind in dieser Anlage aufgeführt und erläutert.<br />

Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien mit Gewichtung (Anlage 3)<br />

Die Bewertungsmatrix zeigt auf, welche Kriterien entsprechend gewichtet und bewertet werden.<br />

Anlagen zu vertraglichen Regelungen (Anlage 4)<br />

- BVB Mietvertragsdeckblatt<br />

- BVB Mietschein<br />

- Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) der <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft<br />

- Besondere Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Miete von EDV Anlagen und Geräten (BVB Miete)<br />

Ich/wir haben die Anlagen zur Ausschreibung zur Kenntnis genommen und haben diese bei der Angebotserstellung<br />

beachtet.<br />

(Ort, Datum) (Stempel, Unterschrift<br />

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Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Energiematrix (Anlage 1)<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Im Rahmen der Ausschreibung findet eine Bewertung der Systemlandschaft hinsichtlich des gesamten Energieverbrauches<br />

statt. Hierzu wird nachfolgende Tabelle <strong>für</strong> die Auswertung verwendet.<br />

Grundlage hier<strong>für</strong> sind die in den jeweiligen Leistungsklassen angebotenen Systeme mit deren TEC Wert<br />

(„Typical Electricity Consumption“; Abfrage erfolgt im Leistungsverzeichnis Hardware). Die Anzahl der<br />

jeweiligen Systeme wird mit dem TEC Wert pro Woche auf die gesamte Laufzeit (48 Monate) berechnet. Mit<br />

einem internen Kostenansatz <strong>für</strong> die Energie werden die Energiekosten <strong>für</strong> die Laufzeit berechnet.<br />

Anbieter:<br />

LK Bezeichnung Modell Anzahl<br />

kwh/Woche Laufzeit Kosten Laufzeit<br />

TEC 48 Monate €/kWh<br />

D1 0 0,0 0 0,00 €<br />

D2 0 0,0 0 0,00 €<br />

M1 0 0,0 0 0,00 €<br />

M2 0 0,0 0 0,00 €<br />

M3 0 0,0 0 0,00 €<br />

M4 0 0,0 0 0,00 €<br />

F1 0 0,0 0 0,00 €<br />

F2 0 0,0 0 0,00 €<br />

Summen 0 0,0 0,0 0,00 €<br />

Unter den Anbietern wird eine Rangfolge gebildet. Der beste Anbieter erhält die maximale Punktezahl, die<br />

übrigen Werte werden entsprechend Ihrer Abweichung abgewertet.<br />

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Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Teststellungsablauf und –fragebogen (Anlage 2)<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Die Teststellung wird von den 3 rangbesten Bietern dem AG zur Verfügung gestellt. Die rangbesten Anbieter<br />

werden auf Basis der eingereichten Angebotsunterlagen nach den entsprechenden Kriterien ermittelt (Zwischensumme<br />

Punktewertung). Bei den Teststellungssystemen handelt es sich jeweils um 1 System aus der LK<br />

D1 und M4 (jeweils in der geforderten Standardausstattung)<br />

In der Teststellung erfolgt eine Bewertung der zur Verfügung gestellten Systeme durch die technischen Mitarbeiter<br />

des MPIP (EDV/IT) als auch durch ausgewählte Anwender anhand des untenstehenden Kriterienkataloges.<br />

Hier<strong>für</strong> werden die Fragebögen ausgefüllt und über alle Fragebögen hinweg in Summe die jeweiligen<br />

Durchschnittswerte ermittelt. Sollten diese keine ganzen Zahlen sein erfolgt eine Rundung nach kaufmännischen<br />

Regeln.<br />

Die in der Teststellung erreichte (Leistungs-)Punkteanzahl (Leistung = Gewichtungspunkte x Bewertungspunkte)<br />

wird bei den 3 rangbesten Bietern zusätzlich zu den bereits errechneten Punktewerten (Vorauswahl<br />

der 3 besten Anbieter) addiert und <strong>für</strong> die Gesamtbewertung mit herangezogen.<br />

Die Bewertung der einzelnen Kriterien des Fragebogens erfolgt nach der unter der bei der Bewertungsmatrix<br />

aufgeführten Bepunktung <strong>für</strong> konzeptionelle Fragen.<br />

Fragebogen Teststellung<br />

Leistungsklasse D1 M4<br />

5 Benutzerbewertung 10,00 10,00<br />

5.1.1 Anmutung und Ergonomie des Systems<br />

5.1.2 Bedienbarkeit und Verständlichkeit der Funktionen des Systems<br />

5.1.3 Störungsbehebung (Papierstau, Tonerwechsel etc.)<br />

5.1.4 Ergebnisqualität<br />

6 IT-technische Bewertung 10,00 10,00<br />

6.1.1 Einrichtung des Systems im Netzwerk<br />

(Installation, Konfiguration, etc.)<br />

6.1.2 Verwaltung des Systems im Netzwerk<br />

(Web-Oberfläche, Treiberverhalten, Änderungen etc.)<br />

6.1.3 Verhalten des Systems im Netzwerk<br />

(Zusammenwirken mit Anwendungen, Störungen etc.)<br />

6.1.4 Ergebnisqualität<br />

7 Service Bewertung 10,00 10,00<br />

7.1.1 Logistik bei der Teststellung<br />

7.1.2 Erreichbarkeit während der Teststellung<br />

7.1.3 Unterstützung während der Teststellung<br />

7.1.4 Know-How Qualität und Transfer während der Teststellung<br />

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Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien mit Gewichtung (Anlage 3)<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Der Nutzwert wird im Rahmen einer nichtmonetären Bewertung von Kriterien ermittelt.<br />

Die Gewichtungspunkte geben die jeweilige Bedeutung der Zuschlagskriterien wieder. Es sind nur die Zuschlagskriterien<br />

aufgeführt die eine Bewertung erfahren (B). Reine A-Kriterien sind nicht in dieser Aufstellung<br />

aufgeführt, da diese keine Bewertung erfahren und bei Nichterfüllung zum Ausschluss des Angebotes<br />

führen. A-Kriterien und B-Kriterien sind nur dann mit Ja zu beantworten, wenn die geforderten Funktionalitäten<br />

oder Eigenschaften auch den Tatsachen entsprechen. Werden diese geforderten Funktionalitäten oder<br />

Eigenschaften positiv bestätigt, gelten diese als angeboten.<br />

Die Punktezahlen in den dunkelgrau markierten Feldern des Leistungsverzeichnisses geben die Gewichtung<br />

der Kriterienhauptgruppe in der Übersicht der Zuschlagskriterien an.<br />

Die Punktezahlen in den hellgrau markierten Feldern des Leistungsverzeichnisses geben die Gewichtung<br />

der jeweiligen Kriteriengruppe innerhalb der Kriterienhauptgruppe bzw. der Kriterien innerhalb der<br />

Kriteriengruppe an. Die dort angegebene Gesamtpunktzahl verteilt sich gleich auf die Anzahl der in dieser<br />

Gruppe angegebenen Kriterien (z.B. Drucksystem D1: Druckfunktion = 10 Gewichtungspunkte bei 5B-<br />

Kriterein -> pro B-Kriterium 2 Gewichtungspunkte).<br />

Die Bewertung der einzelnen Kriterien der Leistungsbeschreibung erfolgt anhand nachfolgender Bewertungspunkte<br />

(BP):<br />

- Ja/Nein – Fragen werden dabei mit 0 Punkten (=Nein) oder der entsprechenden <strong>Max</strong>imalpunktzahl<br />

der Bewertungspunkte (BP) =Ja bewertet.<br />

- Bei Kriterien mit messbaren Werten („Tatsächliche Werte“; Angabe in den freien Feldern) werden<br />

diese miteinander verglichen. Der beste Wert erhält die jeweils höchste Bewertungspunktezahl, die<br />

übrigen Werte werden entsprechend Ihrer Abweichung abgewertet und bepunktet.<br />

- Bei konzeptionellen Fragen (Scanfunktion Leistungsklasse M, Rollout-Konzept, Servicekonzept,<br />

Energieverbrauch Systemlandschaft, Teststellung etc.) werden alle eingereichten Unterlagen miteinander<br />

verglichen. Der beste Wert erhält die jeweils höchste Bewertungspunktezahl, die übrigen Werte<br />

werden entsprechend Ihrer Abweichung abgewertet und bepunktet. Die Vergleichbarkeit der konzeptionellen<br />

Angaben orientiert sich an folgender Matrix:<br />

Zielerfüllungsgrad<br />

Geringe Zielerfüllung Durchschnittliche Zielerfüllung Hohe Zielerfüllung<br />

Darstellung unzureichend<br />

entspricht nicht den Anforderungen<br />

Darstellung schlüssig und gut<br />

entspricht den Anforderungen<br />

Darstellung fundiert und sehr gut<br />

entspricht besonders der Zielerreichung<br />

der Anforderungen<br />

Im Rahmen der Bewertung der Angebote werden die Bewertungspunkte entsprechend verteilt.<br />

Die Bewertungspunkte multipliziert mit den jeweiligen Gewichtungspunkten ergeben die Leistungspunkte<br />

des jeweiligen Angebotes<br />

Die sich so ergebenden Leistungspunkte (LP) in Summe werden <strong>für</strong> die Ermittlung des wirtschaftlichsten<br />

Angebotes (Einfache Richtwertmethode nach UfAB IV; www.cio.bund.de) verwendet.<br />

Sollten diese keine ganzen Zahlen sein erfolgt eine Rundung nach kaufmännischen Regeln.<br />

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<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong> Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien mit Gewichtung<br />

KHG KG K KA GP BP LP<br />

Allgemeine Anforderungen 50,00 300,00<br />

Investitionsschutz 40,00<br />

Qualitätszertifizierung B 20,00 10,00 200,00<br />

Quelle der Systeme (Hersteller) B 20,00 10,00 200,00<br />

Allgemeine Produktanforderungen 10,00<br />

Scanfunktion der Leistungsklasse M B 10,00 10,00 100,00<br />

Dienstleistung + Service 110,00 800,00<br />

Lieferung + Einsatzbereitschaft (einmalig) 50,00<br />

Konzept Projektumsetzung/Rollout B 50,00 10,00 500,00<br />

Service+Support+Wartung (laufend) 60,00 300,00<br />

Call-Wege des AN B 4,00 5,00 20,00<br />

Help-Desk telefonisch 2,00 5,00 10,00<br />

Verbrauchsmaterial + Entsorgung B 2,00 5,00 10,00<br />

Ersatzteillagerung beim AG B 2,00 5,00 10,00<br />

Servicekonzept des AN B 50,00 5,00 250,00<br />

Umweltfreundlichkeit + Benutzerfreundlichkeit 62,00 560,00<br />

Umweltfreundlichkeit 52,00 510,00<br />

Sammelbehältnisse <strong>für</strong> VM B 2,00 5,00 10,00<br />

Energieverbrauch Systemlandschaft B 50,00 10,00 500,00<br />

Benutzerfreundlichkeit 10,00 50,00<br />

Störungsmeldung im Display B 5,00 5,00 25,00<br />

Kontaktinformationen <strong>für</strong> Service B 5,00 5,00 25,00<br />

Hardware + Software 406,00 2280,00<br />

Drucksystem D1 28,00 140,00<br />

Druckfunktion B 8,00 5,00 40,00<br />

Anschlüsse B 8,00 5,00 40,00<br />

Papiermanagement B 6,00 5,00 30,00<br />

Energie und Umweltschutz B 6,00 5,00 30,00<br />

Drucksystem D2 32,00 <strong>16</strong>0,00<br />

Druckfunktion B 12,00 5,00 60,00<br />

Anschlüsse B 8,00 5,00 40,00<br />

Papiermanagement B 6,00 5,00 30,00<br />

Energie und Umweltschutz B 6,00 5,00 30,00<br />

Multifunktionales System M1 66,00 5,00 330,00<br />

Kopierfunktion B <strong>16</strong>,00 5,00 80,00<br />

Druckfunktion B 10,00 5,00 50,00<br />

Scanfunktion B 14,00 5,00 70,00<br />

Faxfunktion B 4,00 5,00 20,00<br />

Anschlüsse B 8,00 5,00 40,00<br />

Papiermanagement B 8,00 5,00 40,00<br />

Energie und Umweltschutz B 6,00 5,00 30,00<br />

Multifunktionales System M2 62,00 310,00<br />

Kopierfunktion B <strong>16</strong>,00 5,00 80,00<br />

Druckfunktion B 10,00 5,00 50,00<br />

Scanfunktion B 14,00 5,00 70,00<br />

Anschlüsse B 8,00 5,00 40,00<br />

Papiermanagement B 8,00 5,00 40,00<br />

Energie und Umweltschutz B 6,00 5,00 30,00<br />

Multifunktionales System M3 62,00 310,00<br />

Kopierfunktion B <strong>16</strong>,00 5,00 80,00<br />

Druckfunktion B 10,00 5,00 50,00<br />

Scanfunktion B 14,00 5,00 70,00<br />

Anschlüsse B 8,00 5,00 40,00<br />

Papiermanagement B 6,00 5,00 30,00<br />

Energie und Umweltschutz B 6,00 5,00 30,00<br />

Optionen und Maße B 2,00 5,00 10,00<br />

Multifunktionales System M4 70,00 350,00<br />

Kopierfunktion B 20,00 5,00 100,00<br />

Druckfunktion B 10,00 5,00 50,00<br />

Scanfunktion B 12,00 5,00 60,00<br />

Anschlüsse B 8,00 5,00 40,00<br />

Papiermanagement B 6,00 5,00 30,00<br />

Energiemanagement B 6,00 5,00 30,00<br />

Optionen und Maße B 8,00 5,00 40,00<br />

Faxsystem F1 18,00 90,00<br />

Faxfunktion B 8,00 5,00 40,00<br />

Kopierfunktion B 2,00 5,00 10,00<br />

Papiermanagement B 2,00 5,00 10,00<br />

Energie und Umweltschutz B 6,00 5,00 30,00<br />

Faxsystem F2 18,00 90,00<br />

Faxfunktion B 8,00 5,00 40,00<br />

Kopierfunktion B 2,00 5,00 10,00<br />

Papiermanagement B 2,00 5,00 10,00<br />

Energie und Umweltschutz B 6,00 5,00 30,00<br />

Software 50,00 500,00<br />

Administration/Systemverwaltung 15,00 10,00 150,00<br />

Authentifizierung/Follow-Me-Printing 10,00 10,00 100,00<br />

Kostenstellenmanagement 5,00 10,00 50,00<br />

Texterkennung (OCR) 20,00 10,00 200,00<br />

Zwischensumme 628,00 3940,00<br />

Teststellung D1 und M1 60,00 600,00<br />

Benutzerbewertung B 20,00 10,00 200,00<br />

IT-technische Bewertung B 20,00 10,00 200,00<br />

Servicebewertung B 20,00 10,00 200,00<br />

Gesamtsumme 688,00 4540,00<br />

KHG = Kriteriumshauptgruppe K = Kriterium GP = Gewichtungspunkte LP = Leistungspunkte<br />

KG = Kriteriumsgruppe KA = Kriteriumsart BP = Bewertungspunkte<br />

vertraulich<br />

Anlage 3


Offenes Verfahren<br />

2009-EU-01<br />

<strong>Kraepelinstraße</strong> 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

Anlagen zu vertraglichen Regelungen (Anlage 4)<br />

- Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) der <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft<br />

- BVB Mietvertragsdeckblatt<br />

- BVB Mietschein<br />

- Besondere Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Miete von EDV Anlagen und Geräten (BVB Miete)<br />

Seite 79 von 79


Zusätzliche Vertragsbedingungen der <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.<br />

(gem. §9 der Verdingungsordnung <strong>für</strong> Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL Teil A)<br />

1. Sachlicher Geltungsbereich<br />

Die nachstehenden Bedingungen gelten <strong>für</strong> alle von den<br />

Einrichtungen der <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft abzuschließenden<br />

Verträge über Leistungen, insbesondere <strong>für</strong> Dienst-,<br />

Kauf- und Werkverträge sowie <strong>für</strong> Verträge über die<br />

Lieferung herzustellender oder zu erzeugender<br />

beweglicher Sachen.<br />

Soweit nicht zwingendes Gesetzesrecht entgegensteht<br />

gelten als Grundlage <strong>für</strong> die Auftragsdurchführung in<br />

nachfolgender Reihenfolge:<br />

1.1 der Wortlaut der Beauftragung (Auftrags- oder<br />

Zuschlagsschreiben bzw. Vertrag) einschließlich<br />

eventueller Leistungsbeschreibungen und Anlagen;<br />

1.2 soweit vereinbart: Ergänzende Vertragsbedingungen;<br />

1.3 die nachstehenden "Zusätzlichen Vertragsbedingungen“<br />

der <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft;<br />

1.4 die "Allgemeinen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Ausführung<br />

von Leistungen" (VOL/B) in der jeweils gültigen<br />

Fassung;<br />

1.5 das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie sonstige einschlägige<br />

Gesetze und Verordnungen, in der jeweils<br />

gültigen Fassung.<br />

Mit der Abgabe eines Angebotes akzeptiert der Bieter diese<br />

"Zusätzlichen Vertragsbedingungen" der <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<br />

Gesellschaft, die damit Bestandteil des Angebotes und bei<br />

dessen Annahme Vertragsbestandteil werden. Die Anwendbarkeit<br />

von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des<br />

Bieters/Auftragnehmers ist hierdurch ausgeschlossen.<br />

Abweichungen von den "Zusätzlichen Vertragsbedingungen"<br />

sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich als Abweichung<br />

bezeichnet und vom Auftraggeber schriftlich<br />

bestätigt wurden.<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Zusätzlichen<br />

Vertragsbedingungen" aus irgendwelchen Gründen nicht<br />

zur Anwendung kommen, bleiben die übrigen<br />

Bestimmungen davon unberührt.<br />

2. Art und Umfang der Leistungen<br />

Angebot:<br />

Das Angebot ist kostenlos und schriftlich abzugeben. Es ist<br />

<strong>für</strong> die Dauer von 6 Monaten ab Angebotsdatum bindend,<br />

wenn nicht vom Bieter ein abweichender Zeitraum angegeben<br />

wird.<br />

Für Maschinen, Geräte oder sonstige Arbeitsmittel muss<br />

als Bestandteil der zu erbringenden Leistung eine<br />

Erklärung der Konformität mit den einschlägigen<br />

europäischen Normen vorliegen bzw. erbracht werden<br />

und durch CE-Kennzeichnung belegt werden. Außerdem<br />

ist eine Betriebsanweisung in deutscher Sprache<br />

mitzuliefern. Alle hiermit verbundenen Kosten sind im<br />

Angebotspreis enthalten.<br />

Nachweise zur Umweltverträglichkeit, wie z.B. die Vergabe<br />

des Umweltzeichens "Blauer Engel", sind beizufügen.<br />

Gefahrstoffe nach der jeweils gültigen Gefahrstoffverordnung<br />

sind besonders zu kennzeichnen (siehe hierzu auch<br />

Pkt. 7).<br />

Stellen bei einer späteren Entsorgung der Auftragsgegenstand<br />

oder einzelne seiner Komponenten Sondermüll dar,<br />

so ist hierauf hinzuweisen und eine mögliche Entsorgung<br />

aufzuzeigen.<br />

Bei Nichtverbrauchsgütern sind die Kosten <strong>für</strong> die<br />

Rücknahme zur Entsorgung nach Gebrauch gesondert<br />

auszuweisen. Andernfalls gilt die kostenfreie Rücknahme<br />

und Entsorgung als vereinbart.<br />

Auftrag:<br />

Für den gesamten Inhalt der Beauftragung des<br />

Auftraggebers ist nur die schriftliche und unterschriebene<br />

Fassung des Auftrages verbindlich.<br />

Auftragsbestätigung:<br />

Der Empfang der Beauftragung ist unverzüglich schriftlich<br />

zu bestätigen.<br />

Weicht die Auftragsbestätigung vom Inhalt des Auftrages<br />

ab, so ist dies zu begründen und wird als neues Vertragsangebot<br />

gewertet. Gleiches gilt, falls die Auftragsbestätigung<br />

- abweichend vom ursprünglichen Angebot - Liefervorbehalte<br />

oder Freizeichnungen enthält.<br />

Erfüllungsort:<br />

Erfüllungsort ist der Sitz der bestellenden Einrichtung der<br />

<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft oder ein von dieser in der<br />

Beauftragung genannter Ort der Leistungserfüllung.<br />

Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen<br />

Zustimmung des Auftraggebers.<br />

3. Änderungen der Leistung<br />

Die Leistung, die Gegenstand des Vertrages ist, kann durch<br />

schriftliche Vereinbarung geändert werden. Begründet eine<br />

Leistungsänderung Mehr- oder Minderkosten, so ist der<br />

neue Preis vor Ausführung der Leistungsänderung zu<br />

vereinbaren. Auswirkungen auf sonstige<br />

Vertragsbedingungen, insbesondere auf Ausführungsfristen,<br />

sind zu berücksichtigen.<br />

Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter<br />

eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt,<br />

werden nicht vergütet. Solche Leistungen hat er auf Verlangen<br />

innerhalb einer angemessenen Frist zurückzunehmen<br />

oder zu beseitigen, sonst können sie auf seine Kosten<br />

und Gefahr zurückgesandt oder beseitigt werden.<br />

4. Ausführungsunterlagen<br />

Die dem Auftragnehmer überlassenen Ausführungsunterlagen<br />

in textlicher, bildlicher oder gegenständlicher Form<br />

dürfen weder veröffentlicht, vervielfältigt noch <strong>für</strong> einen<br />

anderen als den vereinbarten Zweck genutzt werden. Sie<br />

sind spätestens nach Auftragsabwicklung dem<br />

Auftraggeber zurückzugeben.<br />

Erfolgt die Auftragsvergabe nach einem Muster des Auftragnehmers,<br />

so geht dieses, soweit nichts anderes vereinbart<br />

ist, ohne Anrechnung auf die Leistung oder besondere<br />

Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.<br />

5. Ausführung der Leistung<br />

Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung<br />

oder wesentlicher Teile davon nur mit vorheriger Zustimmung<br />

des Auftraggebers an andere übertragen.<br />

Hierbei hat er kleine und mittlere Unternehmen angemessen<br />

zu beteiligen.<br />

Der Auftragnehmer ist <strong>für</strong> die Erfüllung der gesetzlichen,<br />

behördlichen, steuerlichen und berufsgenossenschaftlichen<br />

Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern alleine<br />

verantwortlich.<br />

Der Auftragnehmer bzw. seine Erfüllungsgehilfen haben<br />

bei Leistungen in den Räumen oder auf den Grundstücken<br />

des Auftraggebers dessen Anweisungen zu befolgen. Wird<br />

gegen wesentliche Anweisungen verstoßen, so kann der<br />

Auftraggeber ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.<br />

Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haften<br />

Auftragnehmer und Auftraggeber im Rahmen der<br />

gesetzlichen Bestimmungen. Die Produkthaftung <strong>für</strong> die<br />

Leistung einschließlich eventueller Beistellungen obliegt<br />

ausschließlich dem Auftragnehmer.<br />

Der Auftraggeber kann sich während der Geschäftsstunden<br />

im Werk des Auftragnehmers über die vertragsgemäße<br />

Ausführung der Leistung, insbesondere über die technischen<br />

Bedingungen und Lieferfristen unterrichten.<br />

6. Behinderung und Unterbrechung der Leistung<br />

Behinderungen, die einer ordnungsgemäßen Ausführung<br />

der Leistung entgegenstehen, hat der Auftragnehmer unter<br />

Angabe von Gründen dem Auftraggeber unverzüglich<br />

schriftlich anzuzeigen.


Führt eine ordnungsgemäß angezeigte Behinderung zu<br />

einer von keiner Vertragspartei zu vertretenden Unterbrechung<br />

der Leistung, so können beide Parteien nach<br />

Ablauf einer dreimonatigen Leistungsunterbrechung mit<br />

sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung ganz oder<br />

teilweise vom Vertrag zurücktreten.<br />

7. Anlieferung/Versand<br />

Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, beinhaltet<br />

der Preis die Lieferung frei Erfüllungsort. Sind zur Leistungserfüllung<br />

Aufbauarbeiten erforderlich, versteht sich<br />

hier, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Preis frei<br />

Verwendungsstelle einschließlich aller Kosten, die dem<br />

Auftragnehmer durch diese Aufbauleistung entstehen.<br />

Werden die Versandkosten dem Auftraggeber gesondert in<br />

Rechnung gestellt, so werden sie maximal bis zur tarifmäßig<br />

günstigsten Versandart vergütet, jedoch nur, wenn<br />

sie durch Belege nachgewiesen werden. Durch den Versand<br />

entstehende Nebenkosten wie Gebühren und dergleichen<br />

sind in jedem Fall durch den Preis der Leistung<br />

abgegolten. Zuschläge <strong>für</strong> Eil- oder Expreßsendungen<br />

werden nur nach vorhergehender Vereinbarung erstattet.<br />

Verpackungsstoffe:<br />

Verpackungsstoffe verbleiben, wenn nichts anderes vereinbart<br />

ist, im Eigentum des Auftragnehmers. Dies gilt<br />

sowohl <strong>für</strong> Transport- als auch <strong>für</strong> Verkaufsverpackungen.<br />

Die kostenfreie Rücknahme der Verpackungsstoffe gilt als<br />

vereinbart.<br />

Gefahrstoffe:<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der Lieferung in allen<br />

Fällen, in denen der Vertragsgegenstand bei Auftragserfüllung<br />

unter die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung<br />

vom 26.08.1986 in der jeweils gültigen Fassung<br />

fällt, die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter gemäß<br />

den einschlägigen EU-Richtlinien, der TRGS 220 oder der<br />

DIN 52900 beizufügen.<br />

8. Rücktritt, Kündigung<br />

Tritt der Auftraggeber in den Fällen<br />

- einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverletzung,<br />

- der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das<br />

Vermögen des Auftragnehmers oder des Antrages auf<br />

Eröffnung oder eines vergleichbaren Verfahrens oder der<br />

Ablehnung dieser Eröffnung mangels Masse oder der nicht<br />

nur vorübergehenden Einstellung von Zahlungen durch<br />

den Auftragnehmer,<br />

- unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung bei der Vergabe<br />

vom Vertrag zurück, so kann er die Herstellung des vor<br />

Vertragsabschluß bestehenden Zustandes fordern.<br />

Kündigt der Auftraggeber aus den oben genannten Gründen<br />

den Vertrag, so kann er die bisherigen Leistungen, soweit<br />

er hier<strong>für</strong> Verwendung hat, behalten. Diese sind nach<br />

den Vertragspreisen bzw. nach dem Verhältnis des geleisteten<br />

Teils zu den gesamten vertraglichen Leistungen<br />

auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen. Nicht<br />

verwendbare Leistungen werden auf Kosten des<br />

Auftragnehmers zurückgewährt.<br />

Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte und<br />

Ansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzungen des<br />

Auftragneh-mers bleiben hiervon unberührt.<br />

9. Güteprüfung<br />

Der Vertragspreis enthält auch die Kosten, die dem<br />

Auftragnehmer durch die Prüfung der Leistung auf<br />

Erfüllung der vertraglich vereinbarten Anforderungen<br />

entstehen. Die zur Güteprüfung erforderlichen<br />

Arbeitskräfte, Räume, Maschinen, Geräte, Prüf- und<br />

Meßeinrichtungen sowie Betriebsstoffe hat der<br />

Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.<br />

Auf Verlangen der Auftraggebers können auch<br />

Teilleistungen Prüfungen unterzogen werden.<br />

Unbrauchbar gewordene Stücke werden nicht auf die<br />

Leistung angerechnet.<br />

10. Gefahrübergang, Abnahme<br />

Die Lieferung gilt mit Eingang der Ware an der Anlieferungsstelle<br />

des vereinbarten Erfüllungsortes als erfolgt.<br />

Sind keine weiteren Leistungen vereinbart (Aufbau-, Installationsleistungen<br />

u.dgl.) geht mit ordnungsgemäßer<br />

Übergabe der Ware an der Anlieferungsstelle die Gefahr<br />

des zufälligen Unterganges bzw. der zufälligen Ver-<br />

schlechterung auf den Auftraggeber über. Sind über die<br />

reine Lieferung hinaus weitere Leistungen vereinbart, erfolgt<br />

der Gefahrübergang erst nach Abnahme der Gesamtleistung<br />

durch den Auftraggeber.<br />

Voraus- oder Abschlagszahlungen auf den Kaufpreis<br />

bedeuten weder eine Abnahme noch eine Anerkennung<br />

der Mängelfreiheit der Leistung.<br />

Vor- bzw. Zwischenabnahmen sind nur Prüfungen, die<br />

weder <strong>für</strong> den Gefahrübergang noch <strong>für</strong> den Lauf von<br />

Fristen relevant sind.<br />

Sind im Zusammenhang mit Abnahmen kalendarische<br />

Fristen vereinbart, dienen diese zur Feststellung eines<br />

Verzugs bei der Leistungserbringung, bedingen jedoch<br />

keinesfalls mit Ablauf eine automatische Abnahme.<br />

Ist ein Probebetrieb vorgesehen, so wird die Abnahme<br />

nach einwandfreiem Probelauf durch ein gemeinsames Abnahmeprotokoll<br />

ausgesprochen.<br />

11. Haftung des Auftragnehmers <strong>für</strong> Verletzung von<br />

Schutzrechten<br />

Der Auftragnehmer übernimmt bezüglich der Verletzung<br />

gewerblicher Schutzrechte Dritten gegenüber die alleinige<br />

Haftung. Dies gilt auch dann, wenn zur Ausführung der<br />

Leistung Zeichnungen oder andere Fertigungsunterlagen<br />

bzw. gegenständliche Beistellungen vom Auftraggeber<br />

beigestellt worden sind.<br />

Werden Ansprüche aus Verletzung eines gewerblichen<br />

Schutzrechtes oder eines Urheberrechtes gegen den<br />

Auftraggeber geltend gemacht, ist der Auftragnehmer<br />

verpflichtet, auf seine Kosten den Auftraggeber gegen<br />

diese Ansprüche zu verteidigen und von etwaigen, dem<br />

Schutz-/ Urheberrechtsinhaber gerichtlich zugesprochenen<br />

oder vom Auftragnehmer zugestandenen Kosten und<br />

Schadensersatzbeiträgen vollständig frei zu stellen<br />

Der Vertragspreis enthält Schutzrechtsgebühren sowie alle<br />

erforderlichen Lizenzvergütungen.<br />

12. Sach- und Rechtsmängelhaftung<br />

Die Frist <strong>für</strong> die Mängelhaftung beginnt mit der Abnahme<br />

der Leistung (vgl. Pkt. 10), bei Teilabnahmen mit der<br />

Endabnahme und beträgt in allen Fällen, in denen<br />

vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, 24 Monate.<br />

Der Auftragnehmer übernimmt die Mängelhaftung auch<br />

<strong>für</strong> unerhebliche Abweichungen der gelieferten Sache von<br />

den vereinbarten Spezifikationen, wenn diese den Wert<br />

oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach<br />

dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder<br />

mindern.<br />

Für gelieferte Ersatzstücke oder erforderliche Ergänzungen<br />

gelten diese Bestimmungen entsprechend. Fristen<br />

beginnen nach Feststellung der Mängelbeseitigung durch<br />

den Auftraggeber.<br />

Der Ablauf der Frist <strong>für</strong> die Mängelhaftung wird <strong>für</strong> den<br />

Zeitraum gehemmt, in dem sich die Lieferung/Leistung<br />

nicht im vertragsgemäßen Zustand befindet.<br />

Mängelansprüche können auch nach Ablauf der<br />

diesbezüglichen Frist geltend gemacht werden, wenn die<br />

entsprechenden Mängel vor Fristablauf dem Auftragnehmer<br />

gemeldet worden sind.<br />

13. Rechnung, Abschlagszahlung<br />

Rechnungen sind in dreifacher Ausfertigung gemäß den<br />

gesetzlichen Erfordernissen einzureichen. Zahlungs- und<br />

Skontofristen beginnen mit Eingang einer anforderungsgerechten<br />

Rechnung beim Auftraggeber, jedoch nicht vor<br />

ordnungsgemäßer Leistungserbringung.<br />

Werden aufgrund der vertraglichen Vereinbarung Abschlagszahlungen<br />

geleistet, so gilt die Gestellung einer<br />

Bankbürgschaft in gleicher Höhe als vereinbart.<br />

Bei Teilrechnungen ist die Schlußrechnung als solche zu<br />

kennzeichnen.<br />

14. Geltendes Recht<br />

Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.


BVB Miete Vertragsdeckblatt Seite 1 von 2<br />

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Gz.: 2009-EU-01<br />

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______________<br />

Vertrag über<br />

die Anmietung von EDV-Anlagen und -Geräten<br />

Zwischen <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraepelinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

- im folgenden „Auftraggeber„ genannt -<br />

und<br />

wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

- im folgenden „Auftragnehmer„ genannt -<br />

1 Vertragsgegenstand<br />

1.1 Anmietung von 196 neuen Systemen (Drucker, Kopierer, multifunktionale System) und Software inkl.<br />

Full Service <strong>für</strong> die Vertragslaufzeit<br />

1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.<br />

1.3 Der Gesamtpreis (netto) dieses Vertrages beträgt____________<br />

zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer.<br />

2 Vertragsbestandteile<br />

2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:<br />

- Vergabeunterlagen einschließlich der Vergabebekanntmachung<br />

- Angebot des Bieters inkl. aller Anlagen vom [ ] auf Grundlage der Ausschreibung und der nachträglichen<br />

Bieterinformationen<br />

- die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft (ZVB)<br />

Die gelb gekennzeichneten Felder werden<br />

nach Zuschlagserteilung ausgefüllt. Dieser<br />

Entwurf dient nur zur Vorab-Information.<br />

- BVB-Mietschein (Seite 1 bis _20_) einschließlich der Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB<br />

Miete) <strong>für</strong> die Miete von EDV-Anlagen und –Geräten in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung<br />

- Verdingungsordnung <strong>für</strong> Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss<br />

geltenden Fassung.<br />

- das BGB<br />

-<br />

2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.


BVB Miete Vertragsdeckblatt Seite 2 von 2<br />

4 Ergänzende Beschreibung des Vertragsgegenstandes<br />

Die Beschreibung der EDV-Anlage und –Geräte ergibt sich ergänzend aus<br />

folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom<br />

den Leistungsbeschreibungen des Auftraggebers vom<br />

folgenden weiteren Dokumenten<br />

Es gelten die Dokumente in<br />

obiger Reihenfolge gemäß Punkt 2.1<br />

folgender Reihenfolge<br />

Anlage(n) Nr.<br />

Anlage(n) Nr.<br />

Anlage(n) Nr.<br />

Ort , Datum München , Datum<br />

Firma <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Name (in Druckschrift) Name (in Druckschrift)<br />

Unterschrift Auftragnehmer Unterschrift Auftraggeber


Seite: 1 von 20<br />

Gz.: 2009-EU-01<br />

Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />

Vermieter:<br />

Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

1. Geräte, Grundsoftware (§§ 1, 2, 3, 4 und 22)<br />

1.1. Geräte<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

nach<br />

LK<br />

Anzahl<br />

Typ/Modell a) Bezeichnung<br />

b) Leistung<br />

c) technische Beschreibung (ggf. Erläuterungen<br />

auf besonderem Beiblatt)<br />

d) ggf. Maschinen-Nr.<br />

e) Anzahl der Freikopien pro Monat DIN A4(Pool)<br />

f) Folgepreis je Kopie<br />

Mindest-<br />

Mietzeit<br />

(in<br />

Monaten)<br />

Monatsmiete<br />

a) GrundmonatsmieteHardware+Softwar<br />

b) Monatsmiete<br />

vereinbartes<br />

Mindestvolumen <br />

Berechnungsart<br />

lfd.<br />

Sp. 6<br />

Wartungskostenanteil<br />

in % aus a)<br />

oder c) gem. Sp. 6<br />

a) während der<br />

Garantiezeit<br />

b) nach Ablauf<br />

der Garantiezeit<br />

Kaufpreis<br />

bei Abschluss<br />

des<br />

Mietvertrages<br />

(<strong>für</strong><br />

Kaufoption)<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

D1 127 Drucker sw a)<br />

D2 2 Drucker<br />

sw/Farbe<br />

M1 2 MFS sw a)<br />

b); c) jeweils als Anlage beifügen<br />

a)<br />

b); c) jeweils als Anlage beifügen<br />

b); c) jeweils als Anlage beifügen<br />

M2 19 MFS sw a)<br />

b); c) jeweils als Anlage beifügen<br />

M3 1 MFS sw a)<br />

b); c) jeweils als Anlage beifügen<br />

M4 14 MFS<br />

sw/Farbe<br />

a)<br />

F1 26 Fax a)<br />

F2 5 Fax a)<br />

Alle<br />

LK<br />

b); c) jeweils als Anlage beifügen<br />

b); c) jeweils als Anlage beifügen<br />

b); c) jeweils als Anlage beifügen<br />

e)<br />

Schwarz-weiß: 250.000<br />

Farbe:<br />

f)<br />

10.000<br />

Schwarz-Weiß:<br />

Farbe:<br />

48 a)<br />

Die gelb gekennzeichneten Felder werden<br />

nach Zuschlagserteilung ausgefüllt. Dieser<br />

Entwurf dient nur zur Vorab-Information.<br />

b)<br />

Mtl.<br />

Zahl der<br />

Nutzungsstunden,<br />

die im 1.<br />

Vj. bei der<br />

Berechnung<br />

von<br />

Mehrstunden<br />

außer<br />

Ansatz<br />

bleiben<br />

MS 1


Seite: 2 von 20<br />

Gz.: 2009-EU-01<br />

Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />

Vermieter:<br />

Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

1.2. Grundsoftware<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Programmbezeichnung Anzahl<br />

der<br />

Ausfertigungen<br />

Beschreibung<br />

(ggf. Erläuterungen auf besonderer Anlage)<br />

Datenträger Vergütung<br />

(EUR)<br />

1 2 3 4 5 6<br />

1 Sytemverwaltung<br />

MS 2


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Gz.: 2009-EU-01<br />

Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />

Vermieter:<br />

Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

2. Sonstige Leistungen (§ 6 Nr. 4)<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Leistung (EUR)<br />

1 2 3<br />

1<br />

Enthaltene Leistungen siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)<br />

Gesamtbetrag<br />

MS 3


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Gz.: 2009-EU-01<br />

Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />

Vermieter:<br />

Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

3. Anlieferung (§ 6)<br />

3.1 Zeitpunkt der Anlieferung und der Betriebsbereitschaft<br />

Gegenstand Zeitpunkt der Zeitpunkt der<br />

Gegenstand Zeitpunkt der Zeitpunkt der<br />

Lfd. Nr. Lfd. Nr. Anlieferung<br />

Betriebsbereitschaft Lfd. Nr. Lfd. Nr. Anlieferung<br />

Betriebsbereitschaft<br />

HardGrund- ggf a) frühester ggf. a) frühester HardGrund- ggf. a) frühester ggf. a) frühester<br />

waresoft b) spätester<br />

b) spätester waresoft b) spätester b) spätester<br />

wareware<br />

1 2 3 4 1 2 3 4<br />

Alle<br />

LK<br />

HW<br />

Alle<br />

LK SW<br />

3.2 Aufstellungsort (Anschrift):<br />

a) 15.08.2009<br />

b) 1.09.2009<br />

<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraepelinstr. 2 – <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

a) 15.08.2009<br />

b) 1.09.2009<br />

3.3 Lage der Aufstellungsräume (z.B. Stockwerk usw.):<br />

Nach Vorgabe/Absprache mit AG<br />

MS 4


Seite: 5 von 20<br />

Gz.: 2009-EU-01<br />

Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />

Vermieter:<br />

Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

4. Installations- und Aufstellungsvoraussetzungen beim Mieter (§ 6 Nr. 2, 3 und 5)<br />

Siehe Rahmenbedigungen des <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong>es <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong> in den Vergabeunterlagen.<br />

4.1 Bauliche, elektrotechnische, klimatische u.ä. Erfordernisse (ggf. Erläuterungen auf besonderem Blatt)<br />

4.2 Spätester Termin <strong>für</strong> die Fertigstellung<br />

01.09.2009 <strong>16</strong>.00 Uhr<br />

4.3 Bereitstellung eines Raumes <strong>für</strong> Wartungspersonal, <strong>für</strong> die Aufbewahrung von Geräten u.ä. (ggf. Erläuterungen auf besonderem<br />

Blatt)<br />

X ja Nein<br />

MS 5


Seite: 6 von 20<br />

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Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />

Vermieter:<br />

Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

5. Personalausbildung (§ 13)<br />

Ausbildung zur<br />

X Maschinenbedienung Programmierung Organisation und Systemanalyse Sonstige Ausbildung<br />

Art der Ausbildung<br />

Lfd. Nr. a) Maschinen- Anzahl der<br />

bedienung<br />

b) Programmierung<br />

c) Organisation<br />

und Systemanalyse<br />

d) Sonstige<br />

Ausbildung<br />

Auszubildenden<br />

ohne<br />

Berechnung<br />

gegen<br />

Vergütung<br />

Ausbildungsprogramm Ausbildungsdauer<br />

(Stunden)<br />

Voraussichtlicher<br />

Termin<br />

Ausbildungsort <br />

Ausbildungskosten<br />

(bei<br />

Vertragsabschluss)<br />

pro<br />

Teilnehmer/Tag<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />

Alle LK Einweisung in<br />

die Bedienung<br />

der Systeme<br />

Alle LK Einweisung in<br />

die<br />

Konfiguration/Installation<br />

der Systeme<br />

und Software<br />

Alle<br />

Nutzer<br />

der<br />

neuen<br />

Systeme<br />

IT<br />

Administratoren<br />

der<br />

neuen<br />

System<br />

landschaft<br />

Grundeinweisung in die neuen<br />

Systeme, bei Bedarf einmalige<br />

Nachschulung<br />

Erweiterte Einweisung in die<br />

Konfiguration/Installation der<br />

Systeme und Software<br />

Je multifunktionales<br />

System<br />

ca. 60 min.<br />

Nach<br />

Bedarf<br />

Festlegung<br />

bei gemeinsamer<br />

Rollout<br />

Planung<br />

Festlegung<br />

bei gemeinsamer<br />

Rollout<br />

Planung<br />

An den<br />

Standorten<br />

der Systeme<br />

im <strong>Max</strong>-<br />

<strong>Planck</strong>-<br />

<strong>Institut</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Psychiatrie</strong><br />

An den<br />

Standorten<br />

der Systeme<br />

im <strong>Max</strong>-<br />

<strong>Planck</strong>-<br />

<strong>Institut</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Psychiatrie</strong><br />

bzw. in der<br />

zentralen<br />

IT/EDV<br />

EUR<br />

MS 6


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Gz.: 2009-EU-01<br />

Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />

Vermieter:<br />

Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

6. Einsatzvorbereitung (§13)<br />

6.1 Beratung<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Art der Beratung Zeitplan<br />

Beratung<br />

ohne Berechnung<br />

(in Std.)<br />

Bei Beratung gegen<br />

Vergütung: Vergütungssatz<br />

pro Stunde<br />

(bei Vertragsabschluß<br />

EUR<br />

1 2 3 4 5<br />

1 Rollout- Konzept Neusysteme Nach Absprache mit<br />

AG<br />

MS 7


Seite: 8 von 20<br />

Gz.: 2009-EU-01<br />

Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />

Vermieter:<br />

Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

6.2 Testzeiten (entfällt)<br />

Vereinbarte Testzeit:<br />

davon ohne Berechnung:<br />

Die Anlage steht zur Verfügung in (Anschrift):<br />

Besondere Vereinbarungen (Benutzungszeiten u.ä.)<br />

Std.<br />

Bei Vertragsabschluss<br />

gültiger Vergütungssatz<br />

pro Stunde (EUR):<br />

Anlagenkonfiguration <strong>für</strong> den Test<br />

MS 8


Seite: 9 von 20<br />

Gz.: 2009-EU-01<br />

Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />

Vermieter:<br />

Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

7. Gebrauchsüberlassung (§ <strong>16</strong> Nr. 2, letzter Satz<br />

Der Mieter ist berechtigt, den nachfolgend aufgeführten <strong>Institut</strong>ionen die Mietsache zur Benutzung zu überlassen:<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

<strong>Institut</strong>ion (Name) Ort (Anschrift)<br />

1 2 3<br />

MS 9


Seite: 10 von 20<br />

Gz.: 2009-EU-01<br />

Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />

Vermieter:<br />

Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

8. Wartung<br />

8.1 Instandhaltung<br />

Lfd. Nr.<br />

der Geräte<br />

gem.<br />

1.1 Sp. 1<br />

Zeitplan 1 <strong>für</strong> die<br />

Durchführung der<br />

Arbeiten<br />

(innerhalb des Zeitplans<br />

können die einzelnen<br />

Termine von Fall zu Fall<br />

vereinbart werden)<br />

Dauer der<br />

Instandhaltungsarbeiten<br />

in Minuten je<br />

Gerät<br />

Umfang der Instandhaltungsarbeiten<br />

Geräteteile auszuführende Arbeiten<br />

1 2 3 4 5<br />

Alle LK nach Bedarf nach Bedarf Entsprechend systembedingter Vorgaben<br />

nach Bedarf<br />

Prozentualer Zuschlag auf 1/180 des Wartungskostenanteils der Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete je Stunde <strong>für</strong> Instandhaltungsarbeiten<br />

außerhalb der normalen Geschäftszeit des Vermieters<br />

montags-freitags<br />

samstags<br />

montags - freitags von Uhr bis Uhr<br />

Wartungstage von (Uhr) bis (Uhr) Zuschlag (%)<br />

sonn- und feiertags<br />

1<br />

Kann ein Zeitplan <strong>für</strong> die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten bei Vertragsabschluß noch nicht festgelegt werden, sind die notwendigen Absprachen<br />

zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sobald wie möglich zu treffen.<br />

MS 10


Seite: 11 von 20<br />

Gz.: 2009-EU-01<br />

Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />

Vermieter:<br />

Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

8.2. Instandsetzung<br />

Störungsmeldungen sind zu richten an:<br />

(Anschrift, Fernsprecher)<br />

Bei Instandsetzungen<br />

a) während der normalen Geschäftszeit<br />

des Vermieters<br />

b) außerhalb der normalen<br />

Geschäftszeit des Vermieters<br />

Vergütungssatz pro<br />

Arbeitsstunde, soweit<br />

die Kosten vom<br />

Mieter zu tragen sind<br />

EUR<br />

Prozentualer Zuschlag auf<br />

1/180 des Wartungskostenanteils<br />

der Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete<br />

je Stunde<br />

<strong>für</strong> Instandsetzung aus Gewährleistung<br />

an Samstagen,<br />

Sonn- und Feiertagen <strong>für</strong> die<br />

der Mieter die Nutzung der<br />

Anlage nicht vorgesehen hat.<br />

1 2 3 4<br />

a) montags - donnerstags<br />

von (Uhr)<br />

8:00<br />

a) freitags<br />

von (Uhr)<br />

8:00<br />

bis (Uhr)<br />

<strong>16</strong>:00<br />

bis (Uhr)<br />

14:00<br />

b) montags - freitags<br />

von (Uhr) bis (Uhr)<br />

b) samstags<br />

von (Uhr)<br />

bis (Uhr)<br />

b) sonn- und feiertags<br />

von (Uhr) bis (Uhr)<br />

%<br />

%<br />

MS 11


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Gz.: 2009-EU-01<br />

Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />

Vermieter:<br />

Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

MS 11


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Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />

Vermieter:<br />

Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

9. Gestellung einer Ausweichanlage (§§ 7, 9, 10 und 18) (entfällt)<br />

Die Ausweichanlage ist zur Verfügung zu stellen<br />

a) bei Lieferverzug nach Verzugstagen ja X Nein<br />

b) bei Ausfall nach Stunden Ausfallzeit ja X Nein<br />

c) bei Ausfall während der Funktionsprüfung nach Stunden Ausfallzeit ja X Nein<br />

Fällt der Zeitpunkt <strong>für</strong> die Bereitstellung der Ausweichanalge außerhalb der Arbeitszeit des Mieters, ist die Ausweichanlage am nächsten<br />

vorgesehenen Nutzungstag der gemieteten Anlage mit Beginn der Arbeitszeit des Mieters zur Verfügung zu stellen.<br />

Als Ausweichanlage wird bestimmt:<br />

Anlagen-Konfiguration Ort (Anschrift)<br />

Anlagen-Konfiguration Ort (Anschrift)<br />

Anlagen-Konfiguration Ort (Anschrift)<br />

MS 12


Seite: 14 von 20<br />

Gz.: 2009-EU-01<br />

Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />

Vermieter:<br />

Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

10. Preisvorbehalt (§ 4 Nr. 5)<br />

Es wird ein Preisvorbehalt vereinbart nach:<br />

a) § 4 Nr. 5a der Besonderen Vertragsbedingungen<br />

X<br />

nein ja<br />

Bei einer Erhöhung des in § 4 Nr. 5 angegebenen Ecklohns um 1 Ct./Stunde kann der Wartungskostenanteil der Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete<br />

um höchstens<br />

0,00 % erhöht werden<br />

X<br />

X<br />

b) § 4 Nr. 5b der Besonderen Vertragsbedingungen<br />

nein ja<br />

c) § 4 Nr. 5c der Besonderen Vertragsbedingungen<br />

nein ja<br />

d) Wird abweichend von der Regelung nach § 4 Nr. 5 a, 5b oder 5c ein anderer Preisvorbehalt vereinbart<br />

X<br />

nein ja<br />

Ggf. welche Regelung wird vereinbart?<br />

Die Angebotspreis gilt während der gesamten Vertragslaufzeit.<br />

MS 13


Seite: 15 von 20<br />

Gz.: 2009-EU-01<br />

Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />

Vermieter:<br />

Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

11. Mietanrechnung beim Kauf einer Anlage (§ 22) (entfällt)<br />

Auf den Kaufpreis gemäß 1.1. werden die gezahlten Mieten zu %angerechnet<br />

Mindestkaufpreis % des Kaufpreises gemäß 1.1 Spalte 9<br />

12. Ablösebeträge bei Kündigung von Geräten innerhalb der Mindestmietzeit (§ 3 Nr. 2 Abs. 2)<br />

13. Rücktransport der Anlage (§ 21)<br />

Nach Beendigung des Mietvertrages übernimmt der Vermieter den Rücktransport der Mietsache (Rücktransporthort)<br />

nach:<br />

Die Kosten <strong>für</strong> den Rücktransport gehen nur dann zu Lasten des Mieters, wenn die Geräte weniger als 4 Jahre gemietet waren.<br />

MS 14


Seite: <strong>16</strong> von 20<br />

Gz.: 2009-EU-01<br />

Mietschein zum Vertrag über die Anmietung von EDV-Anlagen und –Geräten sowie Software<br />

Vermieter:<br />

Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

14. Software (soweit nicht unter 1.2 erfasst) §§ 1, 2, 7, 8, 9 und 10<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

3<br />

4<br />

5<br />

Programm<br />

typ a),<br />

b), c)<br />

b)<br />

b)<br />

b)<br />

Vom Vermieter zu liefernde systemnahe Software:<br />

Maschinenprogramme, die Anwenderprogramme in die Maschinensprache übersetzen (z. B. Assembler, Compiler),<br />

soweit sie nicht in der Grundsoftware enthalten sind, Standardprogramme <strong>für</strong> häufig wiederkehrende, nicht problembezogene<br />

Aufgaben (z. B. Sortier- und Mischprogramme), Standardprogrammgeneratoren (Programmtyp a),<br />

Sonstige vom Vermieter zu liefernde Programme, die vereinbarungsgemäß zur Lösung der der Anlage gestellten Aufgaben<br />

unabdingbar sind (Programmtyp b),<br />

Vorhandene ablauffähige Programme des Mieters, zu deren Nutzung die Anlage oder Geräte beschafft wurden (Programmtyp<br />

c),<br />

Programmbezeichnung <br />

Kostenstellenmanagement<br />

OCR Texterkennung<br />

Barcode (nur bei<br />

softwarebasierender<br />

Lösung)<br />

Anzahl der<br />

Ausfertigungen<br />

bei<br />

Programmtyp<br />

a) und<br />

b)<br />

Beschreibung<br />

(ggf. Erläuterungen auf besonderem Blatt)<br />

Datenträger<br />

bei<br />

Programmtyp<br />

a) und<br />

b)<br />

Vergütung<br />

<strong>für</strong> Programmtyp<br />

a) und b)<br />

EUR<br />

Liefertermin <strong>für</strong><br />

Programmtyp<br />

a) und b)<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

1 b) Administration<br />

In mtl. Siehe Miet-<br />

Miete<br />

enthalten<br />

schein 3.1<br />

2 b) Authentifizierung<br />

MS 15


Gz.: 07 Seite: 17<br />

Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen<br />

<strong>für</strong> die Miete von EDV-Anlagen und -Geräten<br />

Vermieter:<br />

Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

1. Erfüllungsort (§ 24)<br />

München, Kraepelinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

2. Gerichtsstand (§ 24)<br />

München<br />

3. Nachweis einer Versicherung (§ 11 Nr. 3)<br />

Angaben über die bestehenden Versicherungen<br />

X ja nein<br />

- Haftpflicht und Betriebsunterbrechungsversicherung <strong>für</strong> Sach- und Personenschäden<br />

MS <strong>16</strong>


Gz.: 07 Seite: 18<br />

Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen<br />

<strong>für</strong> die Miete von EDV-Anlagen und -Geräten<br />

Vermieter:<br />

Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

4. Änderungen und Ergänzungen (§ 25)<br />

§ 341 Abs. 3 BGB findet keine Anwendung.<br />

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags und des Mietscheins unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />

nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen<br />

Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.<br />

§ 4 Mietzins<br />

Der Mietzins <strong>für</strong> die bei der Neuausstattung der Druckumgebung gelieferten Systeme + Software (lt. Leistungsbeschreibung) besteht aus dem<br />

monatlichen Mietpreis der Hardware + Software +Zubehör zzgl. des vereinbarten monatlichen Mindestvolumens (garantierte Mindestabnahme<br />

monatlich).<br />

Der Mietzins beinhaltet alle Kosten <strong>für</strong> :<br />

Finanzierung der in den Verdingungsunterlagen angeführten Anzahl an Systemen inkl. des Zubehörs und der Funktionalität welches in der Leistungsbeschreibung<br />

als erforderlich gekennzeichnet ist.<br />

„Rollout“ der Systeme inklusive aller vorbereitenden Maßnahmen (z.B. Vorkonfiguration) sowie An- und Abtransport frei Verwendungsstelle und<br />

die Rücknahme des Verpackungsmaterials der angelieferten Systeme<br />

Anbindung bzw. Netzwerkanbindung (Installation + Konfiguration) der Systeme an den Endstandorten beim Auftraggeber. Die Netzwerkanbindung<br />

wird mit Unterstützung der Systemadministratoren des AG realisiert<br />

Inbetriebnahme der Systeme und Software vollständig und lauffähig<br />

Ausführliche Einweisung der User an den Systemen (einmalig + 1 Nachschulung bei Bedarf) in deren Funktion und Gebrauch<br />

Ausführliche Einweisung der Systemadministratoren in die technischen Möglichkeiten der Systeme und Software hinsichtlich Administration,<br />

Installation, Konfiguration etc. (einmalig + 1 Nachschulung bei Bedarf)<br />

Urheberrechtsabgaben<br />

Serviceeinsätze des technischen Kundendienstes (An-/Abfahrt, Arbeitszeiten)<br />

Wartung/Instandhaltung der Systeme<br />

Instandsetzung und Reparaturen<br />

Wartung/Pflege (inkl. Updates) der eingesetzten Software<br />

Verschleiß- /Ersatzteile etc.<br />

Verbrauchsmaterial (z.B. Toner, Resttonerbehälter, etc.), nicht jedoch Strom, Papier, Heftklammern<br />

Für Zubehör zu obigen Systemen und Software gelten ebenfalls die oben angeführten Bedingungen.<br />

In den Preisen sind auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten enthalten, die zur Erbringung der geforderten und angebotenen Leistungen erforderlich<br />

sind. (z.B. Spesen, Übernachtungs- und Fahrtkosten, etc.); Reisezeiten werden nicht vergütet.<br />

Im übrigen müssen die Angebotspreise <strong>für</strong> die gesamte Vertragslaufzeit Gültigkeit haben.<br />

Die bei Überschreitung des garantierten Mindestvolumens anfallenden Folgeseitenpreise müssen <strong>für</strong> die gesamte Systemlandschaft einheitlich sein<br />

Eine DIN A3 Seite zählt als zwei DIN A4 Seiten. Eine Farbseite muss als eine Seite abgerechnet werden, nicht nach den 4 einzelnen Grundfarben<br />

(CYMK). Es dürfen nur gefertigte (gedruckte bzw. kopierte) Seiten abgerechnet werden; <strong>für</strong> Scans sowie Dateierstellung z.B. PDF, TIFF, JPEG<br />

usw.) dürfen keine gesonderten kosten erhoben werden. Wird ein Blatt nur einseitig bedruckt (Simplex) , so darf – unabhängig vom angebotenen<br />

bzw. gewählten Druck- oder Kopierverfarhen – auch nur eine Seite abgerechnet werden, im übrigen zählt ein doppelseitig bedrucketes Blatt<br />

(Duplex) als zwei Seiten.<br />

Der Schwärzungsgrad bei schwarz-weiß DIN A4 Seiten beträgt 8 %, bei Farbseiten einen Farbanteil von je 10 % pro Farbe.<br />

Die Abrechnung der tatsächlich gefertigten Seiten erfolgt im Pool.<br />

Nicht mit der Miete abgegolten sind solche Instandsetzungsarbeiten, die nachweislich wegen unsachgemäßer Behandlung durch den Mieter erforderlich<br />

werden. Diese werden zu den entsprechenden Stundensätzen des Auftragnehmers berechnet.<br />

MS <strong>16</strong>


Gz.: 07 Seite: 19<br />

Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen<br />

<strong>für</strong> die Miete von EDV-Anlagen und -Geräten<br />

Vermieter:<br />

Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

§ 5 Zahlungen<br />

Ergänzend zu § 13 der ZVB erfolgt die Abrechung des Mietpreises auf Basis des vereinbarten Mindestvolumens zum Kalendervierteljahr im voraus.<br />

Die Abrechnung des tatsächlich produzierten Seitenvolumens erfolgt zweimal jährlich zum 30.06 und 31.12. eines Jahres auf Basis der Zählerstandsmeldung<br />

des Auftraggebers, erstmalig am 31.12.2009. Die Zählerstände vom Auftraggeber ausgelesen und dem Auftragnehmer mitgeteilt.<br />

Das Zählwerk darf durch den Anwender nicht rückstellbar sein.<br />

Bei Überschreitung des vertraglich vereinbarten Mindestvolumens werden zusätzliche Kopien/Drucke zu den vertraglich festgelegten Folgeseitenpreisen<br />

abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt (siehe Preisbildung). Bei Unterschreitung des vertraglich vereinbarten Mindestvolumens<br />

wird die Menge der nicht produzierten Kopien/Drucke als Guthaben in das Folgejahr übertragen und kann zusätzlich zu dem vertraglich<br />

vereinbarten Mindestvolumen bis zum Jahresende abkopiert werden.<br />

Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils in 3-facher Ausfertigung an das <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong>. Die Prüfbarkeit der Rechnung muss<br />

hinsichtlich der einzelnen Aufstellungsorte, Geräte und Seitenzahlen gewährleistet sein (Angabe von Standort, Modell, Seriennummer). Auf den<br />

Rechnungen sind die Grundmiete und die zusätzlich abgerechneten Seiten (getrennt nach sw und Farbe) separat aufzuführen.<br />

§ 8 Abnahme<br />

Ergänzend zu den vertraglichen Regelungen in § 8 wird folgende Regelung <strong>für</strong> die Abnahme getroffen:<br />

Die Abnahme seitens des AG erfolgt durch die Unterzeichnung der Lieferscheine <strong>für</strong> die Systeme. Ferner wird die Abnahme der eingesetzten<br />

Software zusätzlich durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Pflichtenheftes dokumentiert. Im Pflichtenheft sind Stand, Funktionsprüfung und<br />

Zuverlässigkeit der eingesetzten Software zum Zeitpunkt der Installation dokumentiert.<br />

§ 17 Erweiterung und Änderung der Anlage<br />

Ergänzend zu den vertraglichen Regelungen in §17 wird folgende Regelung <strong>für</strong> Zumietungen von Systemen, Zubehör und Software während der<br />

Vertragslaufzeit getroffen:<br />

Der Mieter ist berechtigt, innerhalb der Vertragslaufzeit weitere Systeme nachträglich zu den vereinbarten Konditionen anzumieten. Die jeweilige<br />

Höhe der vom Mieter zu zahlenden monatlichen Mietrate <strong>für</strong> hinzugemietete Systeme berechnet der Vermieter auf Basis des vorhandenen Preisspiegels<br />

in Abhängigkeit der verkürzten Restlaufzeit des Vertrages. Die Zumietung erfolgt nach der Berechnungsformel „Mietpreisberechung <strong>für</strong><br />

verkürzte Laufzeiten“. Diese Formel lautet wie folgt: Monatlicher Grundmietpreis x Vertragslaufzeit : Restlaufzeit“.<br />

In den ersten 12 Monaten müssen fabrikneue Systeme, danach dürfen auch generalüberholte Gebrauchtsysteme geliefert werden. Hierüber stimmen<br />

sich Auftraggeber und Auftragnehmer jeweils vor Zumietung ab. Eine Zumietung ist bis maximal 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit möglich.<br />

Sollte ein in den Verdingungsunterlagen vertraglich angebotenes System nicht mehr zur Verfügung stehen, sind entsprechende technologische<br />

Nachfolgemodelle mit denselben oder höheren Leistungsmerkmalen ohne Berechnung von Mehrkosten zu verwenden.<br />

Maßgebend ist der mit dem Auftraggeber gemeinsam definierte Zumietzeitpunkt während der Vertragslaufzeit (z.B. 1.01. 2010). Die Nachbestellung<br />

von Systemen muss rechtzeitig vor dem Zumietzeitpunkt erfolgen (ca. 2-4 Wochen). Das auf den zugemieteten Systemen produzierte Seitenvolumen<br />

wird mit in dem bestehenden Vertragspool abgerechnet.<br />

§ 21 Umsetzungen, Rückgabe, Rücktransport der Systeme (Ergänzung)<br />

3. Umsetzungen vermieteter Systeme müssen dem Vermieter angezeigt werden (Standortaktualität). Systeme der Leistungsklassen D1, D2, M1; F1;<br />

F2 können durch den Auftraggeber auf dessen Risiko umgesetzt werden.<br />

Für die Klassen M2, M3, M4 erfolgt die Umsetzung durch den Auftragnehmer bzw. durch den Auftragnehmer beauftragten Dritten (z.B. Fachspedition)<br />

kostenpflichtig zu den Konditionen des Auftragnehmers. Die Umsetzungskosten werden zu einem pauschalen Satz von 75,00 je System festgelegt.<br />

Ist der Einsatz einzelner Systeme aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich, kann der Auftraggeber einmalig bis zu<br />

10 % der gemieteten Systeme kostenfrei zurückgeben. Grundlage <strong>für</strong> die Berechnung ist der Ist-Stand der durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber<br />

platzierten Systeme zum jeweiligen Betrachtungszeitpunkt.<br />

Der Auftraggeber wird jedoch versuchen, die von einer Rückgabe betroffenen Systeme vor Rückgabe an den Auftragnehmer auf andere Standorte<br />

zu verteilen. Die Kosten <strong>für</strong> den vom Vermieter durchzuführenden Transport trägt der Auftraggeber<br />

Die monatliche Gesamtmiete wird durch die vorzeitige Rückgabe entsprechend, jedoch maximal um 10%, reduziert. Die Rückgabe muss der Auftraggeber<br />

unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Monatsende schriftlich anzeigen. Sollte der Auftragnhemer versehentlich mehr als 10% der<br />

gemieteten Systeme zurücknehmen, so liegt darin keine Zustimmung zu einer kostenfreien vorzeitigen Rückgabe. Solche Rückgaben sind nicht<br />

kostenfrei, sondern nur gegen Zahlung einer angemessenen Ablösesumme möglich. Eine vorzeitige Rückgabe einzelner Systeme ist ausgeschlossen,<br />

wenn diese durch Systeme eines Mitbewerbers vom Auftraggeber ersetzt werden sollen.<br />

MS <strong>16</strong>


Gz.: 07 Seite: 20<br />

Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen<br />

<strong>für</strong> die Miete von EDV-Anlagen und -Geräten<br />

Vermieter:<br />

Mieter: <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

Kraeplinstr. 2 - <strong>16</strong><br />

80804 München<br />

MS <strong>16</strong>


Besondere Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Miete von EDV-Anlagen und<br />

–Geräten<br />

(BVB-Miete)<br />

Inhaltsübersicht<br />

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich<br />

§ 2 Art und Umfang der Leistungen<br />

§ 3 Mindestmietzeit, Kündigung<br />

§ 4 Mietzins<br />

§ 5 Zahlungen<br />

§ 6 Anlieferung, Aufstellung und Betriebsbereitschaft<br />

§ 7 Verzug<br />

§ 8 Abnahme<br />

§ 9 Gewährleistung<br />

§ 10 Haftung des Vermieters <strong>für</strong> Verletzung von Schutzrechten<br />

§ 11 Haftung <strong>für</strong> sonstige Schäden, Versicherung<br />

§ 12 Behinderung und Unterbrechung der Leistung<br />

§ 13 Personalausbildung, Einsatzvorbereitung<br />

§ 14 Einweisung des Personals, Bedienung der Anlage<br />

§ 15 Zutritt zu der Anlage<br />

§ <strong>16</strong> Gebrauchsüberlassung<br />

§ 17 Erweiterung und Änderung der Anlage<br />

§ 18 Wartung<br />

§ 19 Ergänzung der Software<br />

§ 20 Datenträger, Zubehör<br />

§ 21 Umsetzungen, Rückgabe, Rücktransport der Anlage<br />

§ 22 Kaufrecht des Mieters<br />

§ 23 Geheimhaltung, Sicherheit<br />

§ 24 Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

§ 25 Schriftform<br />

Anhang: Begriffsbestimmungen<br />

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich<br />

Die nachstehenden Bedingungen gelten <strong>für</strong> die Miete von EDV-Anlagen und -Geräten,<br />

die Überlassung der Grundsoftware, die Wartung und andere vereinbarte Leistungen.<br />

§ 2 Art und Umfang der Leistungen<br />

Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen<br />

geregelt. Maßgebend da<strong>für</strong> sind:<br />

a) Leistungsbeschreibung (Mietschein)<br />

b) nachstehende Bedingungen einschließlich der Begriffsbestimmungen (Anhang)<br />

c) allgemeingültige technische Richtlinien und Fachnormen<br />

d) die Allgemeinen Bedingungen <strong>für</strong> die Ausführung von Leistungen (VOL/B).


Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge.<br />

§ 3 Mindestmietzeit, Kündigung<br />

1. Die Mindestmietzeit wird im Mietschein festgelegt; sie beträgt wenigstens ein Jahr,<br />

gerechnet von dem vereinbarten Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft an. Zum Ende<br />

der Mindestmietzeit oder zum Ende eines jeden darauffolgenden Kalendermonats<br />

können Anlage und/oder Geräte mit einer 6monatigen Frist vom Mieter oder Vermieter<br />

durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Kürzere oder längere Kündigungsfristen<br />

können vereinbart werden.<br />

2. Bei der Kündigung der Zentraleinheit können angeschlossene oder zugeordnete<br />

Geräte zusammen mit der Zentraleinheit gekündigt werden, auch wenn sie weniger<br />

als ein Jahr in Betrieb sind. Voraussetzung hier<strong>für</strong> ist, dass die Kündigung der Zentraleinheit<br />

bei Anmietung dieser Geräte nicht vorhersehbar war und deren Weiterverwendung<br />

<strong>für</strong> den Mieter technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar<br />

ist.<br />

Wurde <strong>für</strong> diese Geräte eine Mindestmietzeit von mehr als einem Jahr vereinbart<br />

und war hiermit ein Preisnachlass verbunden, so hat der Mieter, wenn ein Gerät vor<br />

Ablauf der vereinbarten Mindestmietzeit gekündigt wird, den entsprechenden<br />

Preisvorteil zurückzugewähren oder im Mietschein vereinbarte Ablösebeträge zu<br />

zahlen.<br />

Der Absatz 1 gilt nicht, wenn eine Zentraleinheit zum Zwecke des Austausches gekündigt<br />

wird und der wirtschaftliche Wert der auszutauschenden Zentraleinheit zu<br />

dem der übrigen Anlagenkonfiguration in einem solchen Verhältnis steht, dass dem<br />

Mieter zugemutet werden kann, die neue Zentraleinheit der bestehenden Konfiguration<br />

anzupassen.<br />

§ 4 Mietzins<br />

1. Der Mietzins ist von dem in § 8 Nr. 6 bestimmten Tage an zu entrichten. Er errechnet<br />

sich nach einer monatlichen Nutzungsdauer (Kalendermonat) von 180 Stunden,<br />

die durch Zähler an den einzelnen Geräten ermittelt wird (Grundmonatsmiete).<br />

Während eines Kalendervierteljahres werden Mehr- und Minderstunden gegeneinander<br />

verrechnet; mindestens sind jedoch im Vierteljahr drei Grundmonatsmieten<br />

zu zahlen. Werden im Kalendervierteljahr mehr als 540 Nutzungsstunden ermittelt<br />

und sind Zuschläge <strong>für</strong> mehr Stunden vereinbart, so ist <strong>für</strong> jede volle Mehrstunde<br />

ein Betrag zu entrichten, der aus einem Prozentsatz aus 1/180 der Grundmonatsmiete<br />

errechnet wird. Dieser Prozentsatz ist im Mietschein festzulegen. Ob und in<br />

welchem Umfang im ersten Vierteljahr bei der Berechnung des Mietzinses Mehrstunden<br />

außer Ansatz bleiben, wird im Mietschein festgelegt.<br />

2. Werden in einem Rechenzentrum mehrere Anlagen oder Geräte gleichen Typs und<br />

gleicher Ausstattung verwendet, <strong>für</strong> die gleiche Grundmonatsmieten vereinbart<br />

sind, so werden innerhalb eines Kalendervierteljahres deren Nutzungsstunden gegeneinander<br />

verrechnet; mindestens ist jedoch je Monat eine Grundmonatsmiete <strong>für</strong><br />

jede Anlage oder jedes Gerät zu zahlen.


3. Für Geräte ohne Zählwerk gilt unabhängig von der Nutzungsdauer eine Pauschalmonatsmiete.<br />

4. Für Anlagen oder Geräte, <strong>für</strong> die die Mietzahlungsverpflichtung im Laufe eines<br />

Kalendervierteljahres beginnt oder endet, beträgt der Mietzins je Kalendertag 1/30<br />

der Grundmonatsmiete gemäß Nummer 1 bzw. der Pauschalmonatsmiete gemäß<br />

Nummer 3.<br />

Bei Anlagen oder Geräten, <strong>für</strong> die eine Grundmonatsmiete und Zuschläge <strong>für</strong><br />

Mehrstunden vereinbart sind, werden Mehrstunden vergütet, wenn die Zahl der<br />

Nutzungsstunden das Produkt aus sechs Stunden und der Zahl der Kalendertage, <strong>für</strong><br />

die die Grundmonatsmiete anteilig berechnet wird, übersteigt.<br />

5. Der vereinbarte Mietzins (Grund- und Pauschalmonatsmiete, der Zuschlag <strong>für</strong><br />

Mehrbenutzung) und die Vergütung <strong>für</strong> Nebenleistungen (Personalausbildung, Beratung,<br />

Testzeiten, Vergütung <strong>für</strong> nicht durch den Mietzins abgegoltene Wartungsleistungen)<br />

gelten grundsätzlich <strong>für</strong> die Dauer des Vertrages, es sei denn, dass im<br />

Mietschein ein Preisvorbehalt vereinbart ist.<br />

Für den Fall, dass <strong>für</strong> den Preisvorbehalt keine anderweitigen Regelungen vereinbart<br />

sind, gilt folgendes:<br />

a) Eine Erhöhung der Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete ist auf den im Mietschein<br />

angegebenen Wartungskostenanteil beschränkt. Dieser kann nur erhöht<br />

werden, wenn sich nach Angebotsabgabe der Ecklohn <strong>für</strong> die Metallindustrie<br />

auf Grund einer oder mehrerer Erhöhungen um mindestens 8 % durch Änderungen<br />

der Tarife oder bei einem tariflosen Zustand durch Änderungen von<br />

orts- und gewerbeüblichen Betriebsvereinbarungen erhöht und wenn die Frist<br />

zwischen Angebotsabgabe und der Mietpreiserhöhung mehr als zehn Monate<br />

beträgt. Der Vermieter hat im Mietschein anzugeben, um wieviel Prozent sich<br />

der Wartungskostenanteil der Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete erhöht bei einer<br />

Erhöhung des o.a. Ecklohns um 1 Dpf./Stunde. Die auf Grund der Erhöhung<br />

des Wartungskostenanteils neu festgelegte Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete<br />

darf jedoch die unter gleichartigen Voraussetzungen von anderen<br />

Mietern allgemein und stetig geforderte und erzielte Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete<br />

nicht überschreiten.<br />

b) Handelt es sich bei der Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete um einen nachgewiesenen<br />

Listenpreis und ist nicht eine Regelung nach Buchstabe a vereinbart,<br />

so wird bei einer Erhöhung der Listenpreise der Mehrbetrag entrichtet, wenn<br />

der Vermieter nachweist, dass die Preisliste der Koordinierungs- und Beratungsstelle<br />

der Bundesregierung <strong>für</strong> die EDV vorliegt und dass er die erhöhte<br />

Miete als Listenpreis von anderen Mietern allgemein und stetig fordert und erzielt<br />

und die Frist zwischen Angebotsabgabe und Mietpreiserhöhung mehr als<br />

zehn Monate beträgt.<br />

c) Erhöhungen der Vergütungen <strong>für</strong> Nebenleistungen kann der Vermieter nur insoweit<br />

geltend machen, als die Frist zwischen Angebotsabgabe und der Erhöhung<br />

mehr als zehn Monate beträgt und er nachweist, dass diese Vergütungen<br />

von anderen Mietern allgemein und stetig gefordert und erzielt werden.


Erhöhungen nach den Buchstaben b oder c sind wenigstens drei Monate vor ihrem<br />

Inkrafttreten dem Mieter schriftlich anzukündigen.<br />

Ist eine Mietpreiserhöhung oder eine Erhöhung der Vergütungen <strong>für</strong> Nebenleistungen<br />

erfolgt, können weitere Erhöhungen nur geltend gemacht werden, wenn die<br />

vorherigen Preise mindestens zehn Monate beibehalten wurden und im Falle des<br />

Buchstabens a seit der letzten Erhöhung der Ecklohn sich um mindestens 8 % erhöht<br />

hat.<br />

Bei einer Erhöhung nach Buchstabe b kann der Mieter jedes von der Erhöhung betroffene<br />

Gerät mit einer Frist von einem Monat zu dem Tage, an dem die Erhöhung<br />

in Kraft tritt, kündigen. Diese Kündigungsmöglichkeit besteht auch <strong>für</strong> solche Geräte,<br />

deren Nutzung durch die Kündigung der von der Erhöhung betroffenen Geräte<br />

dem Mieter nicht mehr möglich oder zumutbar ist.<br />

Ermäßigen sich die <strong>für</strong> gleichartige Leistungen von anderen Mietern allgemein und<br />

stetig geforderten Grund- bzw. Pauschalmonatsmieten oder die Vergütungen <strong>für</strong><br />

Nebenleistungen, so sind die niedrigeren Sätze vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der<br />

neuen Preise an vom Mieter zu entrichten.<br />

§ 5 Zahlungen<br />

1. Der Vermieter wird<br />

a) die Grund- bzw. Pauschalmonatsmieten vierteljährlich zum Ersten des zweiten<br />

Vierteljahresmonats,<br />

b) die über die Grund- bzw. Pauschalmonatsmieten hinausgehenden Zuschläge<br />

<strong>für</strong> Mehrstunden vierteljährlich nachträglich,<br />

c) die Vergütung <strong>für</strong> sonstige Leistungen nach Leistungserbringung<br />

in Rechnung stellen.<br />

2. Der Mieter wird alle Rechnungen unverzüglich nach Eingang prüfen, feststellen<br />

und den Betrag zahlen.<br />

§ 6 Anlieferung, Aufstellung und Betriebsbereitschaft<br />

1. Ort und Zeitpunkt der Anlieferung sowie der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft<br />

(Nummer 4) sind im Mietschein anzugeben. Können infolge langer Lieferfristen bei<br />

Vertragsabschluß verbindliche Termine nicht angegeben werden, so ist zunächst<br />

ein frühester und spätester Anlieferungstermin zu vereinbaren; das gleiche gilt <strong>für</strong><br />

den Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft. Spätestens acht Monate vor dem vereinbarten<br />

frühesten Termin sind der Anlieferungstermin sowie der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft<br />

endgültig zu vereinbaren.<br />

2. Rechtzeitig, spätestens bei Vertragsabschluss, gibt der Vermieter dem Mieter die<br />

Installations- und Aufstellungsvoraussetzungen schriftlich verbindlich bekannt. Auf<br />

Verlangen berät er den Mieter ohne besondere Berechnung bei der Durchführung<br />

der notwendigen Maßnahmen in angemessenem und <strong>für</strong> ihn zumutbarem Umfang.


3. Der Mieter verpflichtet sich, bis zum Anlieferungstermin die Installations- und<br />

Aufstellungsvoraussetzungen gemäß Nummer 2 zu schaffen. Auf Verlangen teilt er<br />

dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf des Anlieferungstermins mit, dass die Installations-<br />

und Aufstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.<br />

4. Der Vermieter übernimmt die Anlieferung der Anlage oder Geräte bis in die Aufstellungsräume<br />

des Mieters, versetzt sie in betriebsbereiten Zustand und teilt die<br />

Betriebsbereitschaft dem Mieter schriftlich mit.<br />

Soweit die Kosten <strong>für</strong> den Transport der Anlage oder Geräte vom Hof des Mieters<br />

bis in die Aufstellungsräume nicht durch den Mietzins abgegolten werden, sind diese<br />

im Mietschein anzugeben. Ist dies in Ausnahmefällen nicht möglich, werden diese<br />

Kosten zusammen mit der ersten Mietzahlung gegen Nachweis erstattet.<br />

Auf Verlangen hat der Vermieter dem Mieter die Unterlagen über die durchgeführte<br />

erfolgreiche Prüfung der Anlage oder Geräte in einer <strong>für</strong> Mieter nachprüfbaren<br />

Form zur Verfügung zu stellen.<br />

5. Auf Verlangen stellt der Mieter dem Vermieter den notwendigen Raum zum Aufbewahren<br />

von Geräten, Werkzeugen, Ersatzteilen usw. sowie ggf. <strong>für</strong> Wartungspersonal<br />

zur Verfügung.<br />

§ 7 Verzug<br />

1. Kommt der Vermieter mit der betriebsbereiten Überlassung der Anlage oder Geräte<br />

in Verzug, teilt er insbesondere aus von ihm zu vertretenden Gründen die Betriebsbereitschaft<br />

nicht zu dem nach § 6 Nr. 1 maßgeblichen Zeitpunkt mit, so stellt er<br />

dem Mieter, sofern im Mietschein vereinbart, eine Ausweichanlage zur Verfügung.<br />

Einzelheiten, insbesondere der späteste Zeitpunkt <strong>für</strong> die Bereitstellung der Ausweichanlage,<br />

sind im Mietschein festzulegen.<br />

Bei der Bereitstellung einer Ausweichanlage ist <strong>für</strong> deren Benutzung - nach Abzug<br />

der Kosten <strong>für</strong> die dem Mieter zusätzlich entstehende Nutzungszeit, die der Vorbereitung<br />

der programmwirksamen Nutzung der Ausweichanlage dient - der übliche<br />

Preis zugrunde zu legen. Die Summe aus der hier<strong>für</strong> anfallenden Vergütung und der<br />

dem Mieter zusätzlich entstehenden Kosten <strong>für</strong> das Bedienungspersonal (Reiseund<br />

Aufenthaltskosten) sowie <strong>für</strong> den Transport der erforderlichen Materialien<br />

(Datenträgermaterial, Formulare usw.) trägt bis zur Höhe des Mietzinses, der sich<br />

bei gleicher Benutzung der Mietanlage ergeben hätte, der Mieter; der darüber hinausgehende<br />

Betrag und die Kosten <strong>für</strong> die Nutzungszeit der Ausweichanlage, die<br />

der Vorbereitung der programmwirksamen Nutzung dient, gehen zu Lasten des<br />

Vermieters. § 4 Nr. 1 Satz 3 bis 6 sowie § 4 Nr. 3 bleiben unberührt. Kann der vorhandene<br />

Rechenbedarf des Mieters nicht auf der Ausweichanlage gedeckt werden,<br />

so dass nach Inbetriebnahme der gemieteten Anlage oder Geräte Mehrstunden erforderlich<br />

werden, bleibt diese Rechenzeit bei der Berechnung des Zuschlags <strong>für</strong><br />

Mehrstunden (§ 4 Nr. 1) außer Ansatz.<br />

Stellt der Vermieter die Ausweichanlage nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung,<br />

so hat er von diesem Zeitpunkt an <strong>für</strong> jeden Kalendertag 1/30 der im Mietschein<br />

festgelegten Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete als Vertragsstrafe zu zahlen.<br />

Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe endet mit Ablauf des Tages, an<br />

dem die Ausweichanlage nachträglich zur Verfügung gestellt oder die Betriebsbe-


eitschaft der Anlage oder Geräte dem Mieter mitgeteilt wird. Kann der Mieter an<br />

diesem Tage die Ausweichanlage bzw. die Mietanlage oder die gemieteten Geräte<br />

mehr als zwölf Stunden nutzen, endet die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe<br />

bereits mit Ablauf des Vortages. Ist eine Ausweichanlage nicht vereinbart<br />

und überschreitet der Verzug 30 Kalendertage, so ist <strong>für</strong> jeden Tag des Verzugs<br />

1/30 der im Mietschein festgelegten Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete Vertragsstrafe<br />

an den Mieter zu zahlen.<br />

2. Verzug bei der Überlassung der Grundsoftware nach § 1 oder der im Mietschein<br />

festgelegten übrigen Software, zu deren Überlassung spätestens zusammen mit der<br />

Anlage oder den Geräten sich der Vermieter verpflichtet hat, gilt als Verzug bei der<br />

Überlassung der Anlage oder Geräte, zu deren Nutzung diese Software bestimmt<br />

ist.<br />

3. Gerät der Vermieter mit einem Teil der Leistung in Verzug und ist dem Mieter die<br />

Nutzung der gelieferten Geräte zuzumuten, so entfällt nur <strong>für</strong> die nicht gelieferten<br />

Geräte die Mietzahlung.<br />

Falls der Mieter sich darauf beruft, dass ihm die Benutzung der gelieferten Geräte<br />

nicht zumutbar ist, hat er die Gründe dem Vermieter mitzuteilen.<br />

Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nach den Vorschriften der Nummer 1 bezogen<br />

auf den Mietzins <strong>für</strong> die nicht gelieferten Geräte.<br />

Wird darüber hinaus durch die Nichtlieferung von Geräten die Nutzung der gelieferten<br />

Geräte gemindert, so ist unbeschadet der Regelung nach Absatz 1 der Mietzins<br />

<strong>für</strong> diese Geräte um den Teil herabzusetzen, der der Gebrauchsminderung entspricht.<br />

Die Höhe der Vertragsstrafe wird nach dem Maß der Gebrauchsminderung<br />

berechnet.<br />

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Vermieter mit einem<br />

Teil der Software gemäß Nummer 2 in Verzug gerät.<br />

4. Steht fest, dass der Vermieterverzug 100 Kalendertage überschreiten wird, so kann<br />

der Mieter fristlos kündigen. Macht der Mieter nicht innerhalb der Frist von 100<br />

Kalendertagen von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, kann er erst dann kündigen,<br />

wenn feststeht, dass der Vermieter auch während einer weiteren vom Mieter gesetzten<br />

Nachfrist seine Leistungen nicht erbringt.<br />

5. Die Zahlungsverpflichtung des Vermieters nach den Nummern 1, 2 und 3 ist auf<br />

100 Verzugstage beschränkt; im Falle der Nummer 4 zahlt der Vermieter unabhängig<br />

vom Zeitpunkt der Kündigung eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages <strong>für</strong> 100<br />

Verzugstage.<br />

6. Werden vom Mieter die technischen Installations- und Aufstellungsvoraussetzungen<br />

aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht termingerecht erfüllt, so kann der<br />

Vermieter <strong>für</strong> jeden Kalendertag, um den sich die Betriebsbereitschaft der Anlage<br />

oder Geräte nachweislich verzögert, die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von<br />

1/30 der Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete verlangen, wenn der Verzug 30 Kalendertage<br />

überschreitet.


Ist <strong>für</strong> den Fall des Vermieterverzugs bereits innerhalb der ersten 30 Verzugstage<br />

eine Ausweichanlage vorgesehen, so beginnt die Verpflichtung zur Mietzahlung<br />

mit dem Tage, <strong>für</strong> den die Bereitstellung einer Ausweichanlage vereinbart ist.<br />

7. Die Regelungen des § 343 BGB über die Herabsetzung der Vertragsstrafe bleiben<br />

in den vorgenannten Fällen unberührt.<br />

§ 8 Abnahme<br />

1. Entspricht die Leistung des Vermieters den Vereinbarungen, erklärt der Mieter unverzüglich<br />

nach erfolgreicher Funktionsprüfung (Leistungs- und Zuverlässigkeitsprüfung)<br />

schriftlich die Abnahme. Zum Zweck der Funktionsprüfung stellt der<br />

Vermieter dem Mieter mit der Mitteilung der Betriebsbereitschaft die Anlage oder<br />

Geräte zur Verfügung. Die Funktionsprüfung beginnt am ersten Werktag nach Zugang<br />

der Mitteilung über die Betriebsbereitschaft. Für die Funktionsprüfung dürfen<br />

außer den Fällen der Nummer 2 Buchstabe c nur solche Programme verwendet<br />

werden, die auf vergleichbaren Anlagen erfolgreich geprüft sind. Welche Anlagen<br />

vergleichbar sind, bestimmen Vermieter und Mieter im gegenseitigem Einvernehmen.<br />

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu unterrichten, wenn während<br />

der Funktionsprüfung Mängel auftreten.<br />

2. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn im Rahmen der vertragsgemäßen<br />

Nutzung an 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen<br />

a) die Anlage oder Geräte und die Grundsoftware nach § 1 die Leistungen erbringen,<br />

die den Spezifikationen des Vermieters sowie den vertraglich zugesicherten<br />

Eigenschaften entsprechen,<br />

b) die vom Vermieter zu vertretende Ausfallzeit bei einer Nutzungszeit von mindestens<br />

100 Stunden nicht mehr als 10 % der Summe der Nutzungszeit und der<br />

Ausfallzeit beträgt,<br />

c) die im Mietschein festgelegte übrige Software, zu deren Lieferung spätestens<br />

zusammen mit der Anlage oder den Geräten sich der Vermieter verpflichtet<br />

hat, ihren Zweck erfüllt, so dass die Aufgaben wahrgenommen werden können,<br />

und<br />

d) von der Anlage oder den Geräten und der Grundsoftware nach § 1 die bei Vertragsabschluss<br />

vorhandenen ablauffähigen, auf vergleichbaren Anlagen erfolgreich<br />

geprüften Programme des Mieters verarbeitet werden, zu deren Nutzung<br />

die Anlage oder Geräte ausdrücklich beschafft wurden und die im Mietschein<br />

aufgeführt sind.<br />

Für die 30 aufeinanderfolgenden Kalendertage gelten Ausfalltage, die nicht vom<br />

Vermieter zu vertreten sind, nicht als Unterbrechung der Funktionsprüfung. Die<br />

Funktionsprüfung verlängert sich auf Verlangen des Mieters um die Zahl dieser<br />

Tage, es sei denn, dass der Mieter die Unterbrechung vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />

verursacht hat. Bei Verschulden des Mieters kann der Vermieter die Erstattung<br />

der notwendigen Mehraufwendungen verlangen.


3. Sind <strong>für</strong> einzelne Geräte einer Anlage im Mietschein unterschiedliche Anlieferungstermine<br />

vereinbart, so beschränkt sich die Funktionsprüfung jeweils auf die<br />

unter die Teillieferung fallenden Geräte. Auf eine Funktionsprüfung der gesamten<br />

Anlage kann der Mieter verzichten, wenn nach Abschluss der Teillieferungen die<br />

Anlage insgesamt ordnungsgemäß arbeitet.<br />

Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung im Falle des § 7 Nr. 3.<br />

4. Führt die Funktionsprüfung nur deshalb nicht zum Erfolg, weil innerhalb der Prüfperiode<br />

gemäß Nummer 2 aus vom Mieter zu vertretenden Gründen keine 100 Nutzungsstunden<br />

<strong>für</strong> die Anlage oder Geräte erreicht werden, gelten Anlage oder Geräte<br />

als abgenommen.<br />

5. Der Mieter kann im Einvernehmen mit dem Vermieter auf die Durchführung einer<br />

Funktionsprüfung schriftlich verzichten, wenn eine sachliche Notwendigkeit <strong>für</strong> eine<br />

Prüfung nicht besteht.<br />

6. Die Mietzahlungsverpflichtung - auch bei Teillieferungen gemäß Nummer 3 - beginnt<br />

mit dem ersten Tag der erfolgreichen dreißigtägigen Prüfperiode. Verlängert<br />

sich diese Prüfperiode gemäß Nummer 2, so ist auch <strong>für</strong> die Verlängerungstage der<br />

vereinbarte Mietzins zu zahlen, soweit der Mieter die Verlängerung zu vertreten<br />

hat.<br />

Im Falle der Nummer 5 beginnt die Mietzahlungsverpflichtung mit dem Tage nach<br />

Eingang der Betriebsbereitschaftserklärung.<br />

7. Kann die Funktionsprüfung aus vom Vermieter zu vertretenden Gründen nicht innerhalb<br />

von 100 Kalendertagen - gerechnet vom Zeitpunkt der Meldung der Betriebsbereitschaft<br />

an - erfolgreich abgeschlossen werden, kann der Mieter den Vertrag<br />

fristlos kündigen. § 9 Nr. 7 findet insoweit keine Anwendung.<br />

§ 9 Gewährleistung<br />

1. Der Vermieter gewährleistet im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung die ständige<br />

Betriebsbereitschaft der im Mietschein aufgeführten Anlage oder Geräte.<br />

Der Mieter hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine<br />

Feststellung der Fehler und ihrer Ursache erleichtern und Wiederholungsläufe abkürzen<br />

(z.B. Prüfsummenbildung, Programm-Fixpunktroutinen).<br />

Die Gewährleistung beginnt mit dem Tage nach Erklärung der Betriebsbereitschaft<br />

(§ 6 Nr. 4) der Anlage oder Geräte durch den Vermieter.<br />

2. Treten bei vertragsgemäßer Nutzung Mängel an der Anlage oder den Geräten auf,<br />

so hat der Vermieter unverzüglich durch Instandsetzung <strong>für</strong> die Beseitigung der<br />

Störungen zu sorgen. Nach Durchführung der Arbeiten hat der Vermieter in den<br />

Unterlagen (z.B. im Betriebsbuch) des Mieters anzugeben, dass die Betriebsbereitschaft<br />

der Anlage oder Geräte wiederhergestellt wurde; die Angaben sind vom<br />

Wartungstechniker zu unterschreiben. Auf Verlangen unterrichtet der Mieter den<br />

Vermieter über die vorgesehenen Einsatzzeiten der Anlage oder Geräte.


3. Können wegen der in Nummer 2 genannten Mängel die Anlage oder Geräte nicht<br />

oder nicht voll genutzt werden, stellt der Vermieter dem Mieter, sofern im Mietschein<br />

vereinbart, unverzüglich eine Ausweichanlage zur Verfügung. Einzelheiten,<br />

insbesondere der späteste Zeitpunkt <strong>für</strong> die Bereitstellung der Anlage, sind im<br />

Mietschein festzulegen. Während der Funktionsprüfung wird auf die Bereitstellung<br />

einer Ausweichanlage verzichtet, es sei denn, dass Gegenteiliges im Mietschein<br />

vereinbart ist.<br />

Wird eine Ausweichanlage bereitgestellt, ist bei der Berechnung der Vergütung <strong>für</strong><br />

deren Benutzung der übliche Preis zugrunde zu legen. Hierbei sind die Kosten abzuziehen,<br />

die daraus entstehen, dass der Mieter zur Vorbereitung der programmwirksamen<br />

Nutzung der Ausweichanlage zusätzliche Nutzungszeit in Anspruch<br />

nehmen musste. Die Summe aus der so errechneten Vergütung und der dem Mieter<br />

entstehenden Kosten <strong>für</strong> das Bedienungspersonal (Reise- und Aufenthaltskosten)<br />

sowie der Kosten <strong>für</strong> den Transport der erforderlichen Materialien (Datenträgermaterial,<br />

Formulare usw.) trägt bis zur Höhe des Mietzinses, der sich bei gleicher<br />

Benutzung der Mietanlage ergeben hätte, der Mieter; der darüber hinausgehende<br />

Betrag geht zu Lasten des Vermieters.<br />

§ 4 Nr. 1 Satz 3 bis 6 und § 4 Nr. 3 bleiben unberührt.<br />

Kann der vorhandene Rechenbedarf des Mieters nicht auf der Ausweichanlage gedeckt<br />

werden, so dass nach Inbetriebnahme der gemieteten Anlage oder Geräte<br />

Mehrstunden erforderlich werden, bleibt diese Rechenzeit bei der Berechnung des<br />

Zuschlags <strong>für</strong> Mehrstunden (§ 4 Nr. 1) außer Ansatz.<br />

4. Für jeden Kalendertag, an dem die Anlage oder Geräte genutzt werden sollten, aber<br />

wegen der in Nummer 2 genannten Mängel - beginnend mit dem Zeitpunkt der Störungsmeldung<br />

an den Vermieter - mehr als zwölf Stunden nicht genutzt werden<br />

können, entfällt die Mietzahlung, sofern der Vermieter <strong>für</strong> die nicht rechtzeitige<br />

Behebung der Mängel einzustehen hat. Einstehen ist nicht auf Verschulden beschränkt,<br />

andererseits umfasst es nicht höhere Gewalt oder andere vom Vermieter<br />

nicht beeinflussbare Umstände; es sei denn, dass sie in der Mietsache begründet<br />

sind. In diesem Fall verringert sich bei Geräten mit Zählwerk die nach § 4 Nr. 1 der<br />

Berechnung von Mehrbenutzungsstunden zugrunde zu legende und durch die<br />

Grundmonatsmiete abgegoltene vierteljährliche Nutzungsdauer von 540 Stunden je<br />

Ausfalltag um sechs Stunden.<br />

Wird eine Ausweichanlage zum vereinbarten Zeitpunkt nicht bereitgestellt, so zahlt<br />

der Vermieter <strong>für</strong> jeden Kalendertag - beginnend mit dem Tage, an dem die Mietzahlungsverpflichtung<br />

entfällt - 1/30 der Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete als<br />

Vertragsstrafe. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe endet mit Ablauf<br />

des Tages, an dem die Ausweichanlage nachträglich zur Verfügung gestellt wird<br />

bzw. die Anlage oder Geräte wieder betriebsbereit übergeben werden. Kann der<br />

Mieter an diesem Tage die Ausweichanlage bzw. die Mietanlage oder die gemieteten<br />

Geräte mehr als zwölf Stunden nutzen, endet die Verpflichtung zur Zahlung der<br />

Vertragsstrafe bereits mit Ablauf des Vortages.<br />

Ist eine Ausweichanlage nicht vereinbart, beginnt die Verpflichtung zur Zahlung<br />

der Vertragsstrafe mit dem dritten vorgesehenen Nutzungstag der Anlage oder Geräte<br />

nach Wegfall des Mietzinses; sie endet mit Ablauf des Tages, an dem die Anlage<br />

oder Geräte wieder betriebsbereit übergeben werden. Kann der Mieter an die-


sem Tage die Anlage oder Geräte mehr als zwölf Stunden nutzen, endet die Verpflichtung<br />

zur Zahlung der Vertragsstrafe bereits mit Ablauf des Vortages.<br />

5. Wird durch einen der in Nummer 2 genannten Mängel die Nutzung der Anlage oder<br />

Geräte nur gemindert, so ist der Mieter berechtigt, den Mietzins um den Teil herabzusetzen,<br />

der der sich <strong>für</strong> ihn ergebenden Gebrauchsminderung entspricht. Die Höhe<br />

der Vertragsstrafe berechnet sich nach Maßgabe der Mietzinsminderung.<br />

6. Der Vermieter gewährleistet die einwandfreie Funktion der Grundsoftware nach § 1<br />

sowie der im Mietschein festgelegten übrigen Software, zu deren Lieferung spätestens<br />

zusammen mit der Anlage oder den Geräten sich der Vermieter verpflichtet<br />

hat. Mängel an dieser Software gelten als Mängel an der Anlage oder den Geräten.<br />

Der Gewährleistung unterliegt die letzte vom Mieter übernommene Programmversion.<br />

Eine neue Programmversion ist vom Mieter, sobald es ihm zumutbar ist, zu übernehmen,<br />

wenn die Programmänderung zur Vermeidung von Ausfällen der Anlage<br />

oder Geräte oder zur Behebung von Schutzrechtsverletzungen notwendig ist<br />

oder der Fehlerbeseitigung dient; § 17 Nr. 3 Abs. 2 bleibt unberührt. In allen übrigen<br />

Fällen kann der Mieter die Übernahme einer neuen Programmversion aus berechtigten<br />

Gründen ablehnen.<br />

Im Falle des Absatzes 1 Satz 4 hat der Vermieter Mängel der bisher vom Mieter<br />

genutzten Programmversion zu beheben, bis der Mieter eine neue Programmversion<br />

übernehmen kann. Übernimmt der Mieter aus den in Absatz 1 Satz 5 genannten<br />

Gründen eine neue Programmversion nicht, so ist der Vermieter verpflichtet, Mängel<br />

der bisher verwendeten Programmversion während eines Zeitraums von 2 Jahren,<br />

beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem der Vermieter eine neue Version angeboten<br />

hat, zu beseitigen.<br />

Werden Programme des Mieters, zu deren Nutzung die Anlage oder Geräte ausdrücklich<br />

beschafft wurden und die im Mietschein aufgeführt sind, von der Anlage<br />

oder den Geräten nicht verarbeitet oder führt ihre Verarbeitung zu falschen oder<br />

unvollständigen Ergebnissen, obwohl sie auf vergleichbaren Anlagen oder Geräten<br />

fehlerfrei verarbeitet werden können, gilt dies als Mangel an der Anlage oder den<br />

Geräten.<br />

Die Nummern 2, 4, 5 und 7 bis 9 gelten sinngemäß.<br />

Die Gewährleistung entfällt <strong>für</strong> vom Mieter geänderte Programme.<br />

7. Werden Mängel während einer Frist von 30 Kalendertagen, gerechnet vom Zeitpunkt<br />

der Störungsmeldung an den Vermieter an, nicht so beseitigt, dass die Mietsache<br />

vertragsgemäß genutzt werden kann, kann der Mieter den Vertrag fristlos<br />

kündigen.<br />

Hat der Vermieter eine Ausweichanlage zur Verfügung gestellt, kann der Mieter<br />

den Vertrag nach Ablauf von 30 Ausfalltagen mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.<br />

Absatz 1 gilt auch <strong>für</strong> die Software gemäß Nummer 6 Abs. 3. Das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung gilt nicht bei Minderung (Nummer 5), vorausgesetzt, dass<br />

der Mieter seine Aufgaben im wesentlichen erfüllen kann.


8. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe gemäß Nummern 4, 5 und 6 ist<br />

auf 100 Kalendertage begrenzt; im Falle der Nummer 7 und des § 8 Nr. 7 zahlt der<br />

Vermieter unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung eine Vertragsstrafe in Höhe<br />

des Betrages <strong>für</strong> 100 Kalendertage.<br />

9. Wiederholt sich eine auf derselben Ursache beruhende Störung innerhalb von acht<br />

Nutzungsstunden nach Beendigung der Instandsetzungsarbeiten, so gilt die gesamte<br />

Zeit von der Meldung der ersten Störung an als Nutzungsausfall gemäß den<br />

Nummern 4 und 5, es sei denn, dass die zwischenzeitlich erzielten Arbeitsergebnisse<br />

<strong>für</strong> den Mieter einwandfrei und ohne besonderen Zeitaufwand erkennbar<br />

fehlerfrei und damit voll verwertbar waren.<br />

10. Die Regelungen des § 343 BGB über die Herabsetzung der Vertragsstrafe bleiben<br />

in den vorgenannten Fällen unberührt.<br />

§ 10 Haftung des Vermieters <strong>für</strong> die Verletzung von Schutzrechten<br />

1. Der Vermieter steht da<strong>für</strong> ein, dass die Mietsache frei von Schutzrechten Dritter (z.<br />

B. Patente, Urheberrechte, bekanntgemachte Patentanmeldungen, eingetragene Warenzeichen,<br />

Gebrauchsmuster) ist, die ihre Nutzung ausschließen bzw. einschränken.<br />

Das gleiche gilt <strong>für</strong> nicht bekanntgemachte Patentanmeldungen, von denen der<br />

Vermieter Kenntnis hat.<br />

2. Werden nach Vertragsabschluss Verletzungen von Schutzrechten gemäß Nummer 1<br />

geltend gemacht und wird die Nutzung der Mietsache beeinträchtigt oder untersagt,<br />

ist der Vermieter verpflichtet, nach seiner Wahl entweder die Mietsache in der<br />

Weise zu ändern oder zu ersetzen, dass sie nicht mehr unter die Schutzrechte fällt,<br />

gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entspricht oder das Recht zu erwirken,<br />

dass der Mieter die Mietsache uneingeschränkt ohne Anlastung von Lizenzgebühren<br />

benutzen kann. Ist dies dem Vermieter nicht möglich, gelten die Bestimmungen<br />

des § 9 entsprechend. Werden Schutzrechte geltend gemacht, die dem<br />

Vermieter bei Vertragsabschluss nicht bekannt sein konnten, entfällt die Verpflichtung<br />

zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach § 9.<br />

3. Der Vermieter übernimmt die alleinige Haftung Dritten gegenüber wegen Verletzung<br />

von Schutzrechten. Er ist insbesondere verpflichtet, alle Rechtsstreitigkeiten,<br />

die sich aus Ansprüchen Dritter gegen den Mieter ergeben, auf eigene Kosten<br />

durchzuführen. Dies gilt unter der Voraussetzung, daß die Mietsache vom Mieter<br />

vertragsgemäß genutzt wurde. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich<br />

schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung<br />

von Schutzrechten geltend gemacht werden.<br />

4. Können die Anlage oder Geräte wegen Verletzung von Schutzrechten nicht genutzt<br />

werden, ist, wenn im Mietschein vereinbart, eine Ausweichanlage zur Verfügung<br />

zu stellen. Die Nummern 1 bis 3 gelten entsprechend.<br />

§ 11 Haftung <strong>für</strong> sonstige Schäden, Versicherung<br />

1. Der Vermieter stellt den Mieter, soweit gesetzlich zulässig, von der Haftung <strong>für</strong><br />

Verlust und Beschädigung der Anlage oder Geräte frei, mit Ausnahme des Verlus-


tes und der Beschädigung durch Kernreaktion, radioaktive Strahlung oder radioaktive<br />

Verseuchung, soweit der Mieter diese Ursachen gesetzlich zu vertreten hat.<br />

2. Der Vermieter haftet <strong>für</strong> Personen- und Sachschäden, die dem Mieter oder Dritten<br />

entstehen, soweit er da<strong>für</strong> einzustehen hat (vgl. hierzu § 9 Nr. 4 Abs. 1 Satz 2). Für<br />

sonstige Schäden haftet der Vermieter soweit sie durch den Vermieter oder die<br />

Mietsache unmittelbar verursacht wurden und den Vermieter ein Verschulden trifft.<br />

Die Haftungshöchstsumme je Schadensfall beträgt eine Million DM. Die Haftungsregelung<br />

gilt nicht <strong>für</strong> Verzug, Gewährleistung und <strong>für</strong> Schutzrechtsverletzungen<br />

soweit der Schaden dadurch entsteht, dass die Anlage oder Geräte keine oder fehlerhafte<br />

Ergebnisse liefern; die Haftung hier<strong>für</strong> ist in den §§ 7, 9 und 10 abschließend<br />

geregelt.<br />

Der Vermieter haftet nicht <strong>für</strong> die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass<br />

er deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Mieter sichergestellt<br />

hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer<br />

Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.<br />

3. Der Mieter kann vom Vermieter den Nachweis verlangen, dass diese Ansprüche -<br />

soweit sie versicherbar sind - durch eine Versicherung abgedeckt sind.<br />

§ 12 Behinderung und Unterbrechung der Leistung<br />

1. Soweit der Vermieter seine vertraulichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer<br />

Gewalt, Krieg oder Aufruhr nicht erbringen kann, treten <strong>für</strong> ihn keine nachteiligen<br />

Rechtsfolgen ein. Das gilt nicht, wenn die Behinderung oder Unterbrechung durch<br />

einen Arbeitskampf verursacht werden, den der Vermieter durch rechtswidrige<br />

Handlungen verschuldet hat.<br />

Tritt die Behinderung oder Unterbrechung aus den in Absatz 1 genannten Gründen<br />

bei Vor- oder Unterlieferern ein, so gilt Absatz 1 nur, wenn die Leistung der Voroder<br />

Unterlieferer von Teilen oder Ersatzteilen hierdurch länger als zwanzig Kalendertage<br />

und die Leistung der Unterlieferer von Geräten hierdurch länger als zehn<br />

Tage verzögert wird.<br />

2. Sieht sich der Vermieter in der ordnungsgemäßen Durchführung der übernommenen<br />

Leistungen behindert, so hat er dies dem Mieter unverzüglich anzuzeigen. Sobald<br />

zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Leistung wieder aufgenommen<br />

werden kann, ist dies dem Mieter mitzuteilen.<br />

3. Sobald die Ursache der Behinderung oder Unterbrechung wegfällt, hat der Vermieter<br />

unter schriftlicher Mitteilung an den Mieter die Leistungen ohne besondere<br />

Aufforderung unverzüglich wieder aufzunehmen.<br />

4. Die Nummern 1 bis 3 gelten entsprechend <strong>für</strong> die vertraglichen Leistungen des<br />

Mieters.<br />

§ 13 Personalausbildung, Einsatzvorbereitung<br />

1. Der Vermieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Mieters in angemessenem Umfang<br />

das zur Programmerstellung und Maschinenbedienung notwendige geeignete


Personal auszubilden und das hierzu notwendige Material einschließlich der Literatur<br />

über Grundsoftware in deutscher Sprache, bei Übersetzungen auf Verlangen<br />

auch im Originaltext, zu überlassen.<br />

Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Ausbildung in den Ausbildungskursen<br />

des Vermieters.<br />

2. Der Vermieter berät den Mieter bei der Einsatzvorbereitung (z.B. Systemanalyse,<br />

Organisation, Programmierung und Programmtest) und während der Anlaufphase<br />

in angemessenem Umfang durch entsprechend qualifiziertes Personal. Er haftet<br />

nicht <strong>für</strong> ein bestimmtes Ergebnis.<br />

3. Der Vermieter stellt dem Mieter rechtzeitig vor dem Anlieferungstermin auf einer<br />

geeigneten Anlage ausreichende Testzeiten zur Verfügung.<br />

4. Die beiderseitigen Leistungen sind im Mietschein oder in einem gesonderten Vertrag<br />

zu vereinbaren.<br />

§ 14 Einweisung des Personals, Bedienung der Anlage<br />

1. Der Vermieter weist das Bedienungspersonal rechtzeitig ein und stellt gleichzeitig<br />

die notwendigen Bedienungsanweisungen in angemessenem Umfang in deutscher<br />

Sprache, bei Übersetzungen auf Verlangen auch im Originaltext, zur Verfügung.<br />

2. Der Mieter ist verpflichtet, die Anlage oder Geräte entsprechend der Bedienungsanweisung<br />

des Vermieters zu benutzen. Auftretende Mängel sind dem Vermieter<br />

unter Angabe der <strong>für</strong> die Störungsbeseitigung zweckdienlichen Informationen unverzüglich<br />

zu melden.<br />

3. Über die Betriebs-, Stillstands- und Wartungszeiten der Anlage oder Geräte führt<br />

der Mieter Aufzeichnungen (z. B. ein Betriebsbuch). Die Angaben über die Wartungszeiten<br />

sind vom Wartungspersonal des Vermieters zu unterschreiben. Bei Ansprüchen<br />

aus Gewährleistung sind die unterschriebenen Zeitangaben in diesen Aufzeichnungen<br />

<strong>für</strong> beide Seiten verbindlich.<br />

§ 15 Zutritt zu der Anlage<br />

Für Instandsetzungsarbeiten hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich und ohne unzumutbare<br />

Auflagen Zutritt zu der Anlage oder den Geräten zu gewähren; die Sicherheitsauflagen<br />

sind in § 23 geregelt.<br />

Für alle sonstigen Tätigkeiten des Vermieters an der Anlage oder den Geräten wird der<br />

Zutritt durch besondere Vereinbarungen geregelt.<br />

§ <strong>16</strong> Gebrauchsüberlassung<br />

1. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache anderen Stellen des Bundes, der Länder,<br />

der Gemeinden und Gemeindeverbände und kommunalen Zweckverbänden sowie<br />

sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Benutzung zu überlassen.


2. Die Benutzung der Anlage oder Geräte durch Dritte, die nicht unter Nummer 1 fallen,<br />

ist im Rahmen eines vorübergehenden Kapazitätsausgleichs einschließlich der<br />

Bereitstellung als Ausweichanlage zulässig; sie ist vom Mieter dem Vermieter anzuzeigen.<br />

Eine weitergehende Gebrauchsüberlassung bedarf der Zustimmung des<br />

Vermieters.<br />

3. In den Fällen der Nummern 1 und 2 gewährleistet der Mieter, daß nur geschultes<br />

Personal eingesetzt wird und der Benutzer die Verpflichtungen, die vertragsgemäß<br />

mit dem Betrieb der Anlage oder Geräte verbunden sind, erfüllt und dass dem<br />

Vermieter keine über den Rahmen dieser Vertragsbedingungen hinausgehende<br />

Verpflichtung entsteht.<br />

4. Im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten stellt der Mieter dem Vermieter<br />

jeweils nach Vereinbarung auf der Anlage Rechenzeit zur Verfügung.<br />

§ 17 Erweiterung und Änderung der Anlage<br />

1. Nimmt der Vermieter Änderungen an den von ihm vertriebenen Anlagen oder Geräten<br />

vor, so hat er den Mieter rechtzeitig zu unterrichten, soweit die Anlage oder<br />

Geräte des Mieters hiervon betroffen werden. Entstehen dem Mieter durch derartige<br />

Änderungen keine unzumutbaren Nachteile, hat er diese Änderungen zuzulassen.<br />

Der Vermieter führt in diesem Falle diese Änderung und ggf. hierdurch notwendige<br />

Änderungen an der von ihm vertraglich zur Verfügung gestellten Software ohne<br />

Berechnung durch. Werden durch die Änderung der Mietsache auch Änderungen<br />

an der Software des Mieters notwendig, kann der Mieter die Änderung der Mietsache<br />

ablehnen, es sei denn, dass der Vermieter auf Verlangen des Mieters diese<br />

Software-Änderung ohne Berechnung vornimmt, oder dem Mieter die Änderungskosten<br />

erstattet.<br />

2. Der Mieter ist berechtigt, an der Anlage oder den Geräten Anbauten oder Änderungen<br />

vorzunehmen oder Geräte anderer Hersteller anzuschließen. Voraussetzung<br />

hier<strong>für</strong> ist, dass der eigentliche Verwendungszweck, die Sicherheit und ordnungsgemäße<br />

Arbeitsweise sowie Wartung der Anlage oder Geräte oder die Durchführung<br />

einer vom Vermieter geplanten Änderung an einem Gerät nicht beeinträchtigt<br />

bzw. wesentlich erschwert werden. Die Durchführung dieser Maßnahme bedarf der<br />

vorherigen Anzeige an den Vermieter. Schließt der Mieter an die Anlage oder Geräte<br />

des Vermieters Geräte anderer Hersteller an, so erstreckt sich die Gewährleistungspflicht<br />

des Vermieters bis zur Schnittstelle seiner Anlage oder Geräte. Der<br />

Vermieter ist verpflichtet, die <strong>für</strong> den Anschluss der Geräte anderer Hersteller notwendigen<br />

Geräte oder Geräteteile dem Mieter zu vermieten, soweit diese allgemein<br />

verfügbar sind.<br />

Sind nach Auffassung des Vermieters die Voraussetzungen <strong>für</strong> die Durchführung<br />

der angezeigten Änderungen oder Anbauten bzw. den Anschluss der Fremdgeräte<br />

nicht gegeben, so ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter hierauf schriftlich hinzuweisen.<br />

Der Vermieter übernimmt jedoch keine Gewähr da<strong>für</strong>, dass die Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> die geplanten Maßnahmen gegeben sind, und zwar auch dann nicht,<br />

wenn eine entsprechende Prüfung durch ihn erfolgt ist. Für Schutzrechtsverletzungen,<br />

die durch derartige Maßnahmen des Mieters entstehen, haftet der Mieter. Ungeachtet<br />

dessen ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter zu unterrichten, wenn


ihm bekannt ist, dass durch die Anbauten oder Änderungen oder den Anschluss der<br />

Fremdgeräte Schutzrechte Dritter verletzt werden oder verletzt werden könnten.<br />

3. Sollen die Anlage oder Geräte vereinbarungsgemäß im Zusammenwirken mit anderen<br />

EDV-Anlagen oder -Geräten genutzt werden, so gewährleistet der Vermieter<br />

der anzuschließenden Geräte, daß diese anschlußkompatibel sind und daß die von<br />

ihm gelieferte Software auch im Zusammenwirken mit den Geräten, die vereinbarungsgemäß<br />

an die Geräte des Vermieters angeschlossen werden, ordnungsgemäß<br />

arbeitet. Für alle Nachteile, die dem Mieter dadurch entstehen, dass die genannten<br />

Voraussetzungen nicht gegeben sind, haftet der Vermieter dieser Geräte im Rahmen<br />

der Vertragsbedingungen. Dies gilt auch <strong>für</strong> Schäden oder Mängel, die durch<br />

diese Geräte an den Geräten verursacht werden, an die sie angeschlossen sind und<br />

<strong>für</strong> Schutzrechtsverletzungen.<br />

Änderungen, die der Vermieter nachträglich an seinen Geräten vornimmt, dürfen<br />

die Anschlusskompatibilität nicht beeinträchtigen; ebenso darf durch Änderungen<br />

an der Anlage oder den Geräten oder durch Änderungen an der gelieferten Software<br />

deren Funktionsfähigkeit auch in bezug auf die angeschlossenen Fremdgeräte nicht<br />

beeinträchtigt werden.<br />

4. Werden an die Anlage oder Geräte des Vermieters Geräte anderer Hersteller angeschlossen,<br />

so ist der Vermieter verpflichtet, sich auf Verlangen des Mieters im<br />

Rahmen des Zumutbaren an der Eingrenzung der Fehler zu beteiligen, die sich aus<br />

dem Zusammenwirken der Geräte ergeben können. Stellt sich hierbei heraus, dass<br />

der Fehler von den Geräten verursacht wurde, die an die Geräte des Vermieters angeschlossen<br />

wurden, ist der Vermieter berechtigt, eine Vergütung <strong>für</strong> seine Leistungen<br />

bei der Fehlereingrenzung zu verlangen,<br />

5. Beeinflussen Änderungen oder Anbauten die Wartungsleistungen derart, dass eine<br />

Neufestsetzung des Mietpreises erforderlich ist, teilt dies der Vermieter dem Mieter<br />

unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die vom Mieter beabsichtigten Maßnahmen<br />

mit.<br />

Kann der Vermieter vor Durchführung der Änderungen oder Anbauten den Mehrpreis<br />

nicht ermitteln und führt der Mieter die Änderungen dennoch durch, stellt der<br />

Vermieter dem Mieter seine üblichen Preise, bezogen auf den Mehraufwand, in<br />

Rechnung.<br />

6. Auf Verlangen des Vermieters stellt der Mieter bei Rückgabe der Mietsache deren<br />

ursprünglichen Zustand wieder her. Dasselbe gilt, wenn sich nach der Durchführung<br />

von Anbauten oder Änderungen oder dem Anschluss von Fremdgeräten herausstellt,<br />

dass die Voraussetzungen gemäß Nummer 2 nicht gegeben waren.<br />

§ 18 Wartung<br />

1. Der Vermieter ist verpflichtet, die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten regelmäßig<br />

durchzuführen. Die Kosten hier<strong>für</strong> sind durch den Mietzins abgegolten, soweit<br />

die Instandhaltungsarbeiten während der im Mietschein vereinbarten normalen<br />

Wartungszeiten des Vermieters durchgeführt werden. Für Instandhaltungsarbeiten,<br />

die auf Verlangen des Mieters zu anderen Zeiten durchgeführt werden, kann ein<br />

prozentualer Zuschlag auf 1/180 des Wartungskostenanteils der Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete<br />

je Wartungsstunde vereinbart werden; der Zuschlagsatz ist im


Mietschein festzulegen. Der Mieter stellt dem Vermieter die Anlagen oder Geräte<br />

<strong>für</strong> die Durchführung der erforderlichen Instandhaltungsarbeiten zur Verfügung.<br />

Die Arbeiten werden nach einem zu vereinbarenden Zeitplan durchgeführt.<br />

2. Für Instandsetzungsarbeiten aus Gewährleistung, die auf Verlangen des Mieters an<br />

Samstagen oder Sonn- und Feiertagen, <strong>für</strong> die der Mieter die Nutzung der Anlage<br />

oder Geräte nicht vorgesehen hat, durchgeführt werden, kann ein prozentualer Zuschlag<br />

auf 1/180 des Wartungskostenanteils der Grund- bzw. Pauschalmonatsmiete<br />

je Wartungsstunde vereinbart werden; der Zuschlagsatz ist im Mietschein festzulegen.<br />

Der Vermieter hat auch die Instandsetzungsarbeiten, zu denen er nicht nach § 9 und<br />

§ 11 verpflichtet ist, unverzüglich durchzuführen; hier<strong>für</strong> kann er eine Vergütung<br />

verlangen.<br />

3. Nach Durchführung der Wartungsarbeiten hat der Wartungstechniker in den Unterlagen<br />

(z.B. im Betriebsbuch) des Mieters (§ 14 Nr. 3) anzugeben, dass die Betriebsbereitschaft<br />

der Anlage oder Geräte wieder hergestellt wurde; die Angaben<br />

sind vom Wartungstechniker zu unterschreiben.<br />

4. Wird im Rahmen der Wartung von den Zählern an den Geräten Betriebszeit ermittelt,<br />

so bleibt diese Zeit bei der Mietberechnung außer Ansatz. Die Zählerstände<br />

sind in den Unterlagen (z.B. im Betriebsbuch) des Mieters (§ 14 Nr. 3) zu vermerken<br />

und vom Wartungstechniker zu unterschreiben. Entsprechendes gilt <strong>für</strong> die Instandsetzungsarbeiten,<br />

die im Rahmen der §§ 9 und 11 durchgeführt werden.<br />

5. Um behördliche Genehmigungen <strong>für</strong> Arbeiten an Sonn- und Feiertagen wird der<br />

Vermieter mit Unterstützung des Mieters nachsuchen.<br />

6. Ist auf Grund der §§ 7, 9 und 10 eine Ausweichanlage vereinbart, kann der Mieter<br />

diese gegen besondere Vergütung auch dann benutzen, wenn die gemietete Anlage<br />

oder die gemieteten Geräte aus anderen Gründen ausfallen.<br />

§ 19 Ergänzung der Software<br />

1. Der Vermieter unterrichtet den Mieter über seine vorhandene Grundsoftware sowie<br />

über eigene Neuentwicklungen der <strong>für</strong> die Anlagenkonfiguration des Mieters geeigneten<br />

Grundsoftware und bietet ihm diese zur Benutzung an, soweit sie allgemein<br />

verfügbar sind.<br />

2. Verbesserungen oder Änderungen der dem Mieter überlassenen Grundsoftware<br />

sind unverzüglich nach Erprobung dem Mieter auf Verlangen ohne Berechnung zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

3. Im übrigen unterrichtet der Vermieter den Mieter ständig über die von ihm entwickelte<br />

Software, soweit sie allgemein verfügbar und <strong>für</strong> den Mieter nach dessen<br />

Aufgabenbereich von Bedeutung sein kann.


§ 20 Datenträger, Zubehör<br />

Die vom Mieter verwendeten Datenträger und Zubehörteile müssen den üblichen Richtlinien<br />

und Fachnormen entsprechen. Der Vermieter berät den Mieter in allen im Zusammenhang<br />

mit der Beschaffung von Datenträgern, Zubehör und Arbeitsmitteln auftretenden<br />

Fragen; er stellt ihm hierbei seine Spezifikationen zur Verfügung. Die Spezifikationen<br />

des Vermieters sind <strong>für</strong> den Mieter insoweit verbindlich, als allgemeingültige<br />

Richtlinien und Fachnormen noch nicht vorliegen oder aus maschinenspezifischen<br />

Gründen ein Abweichen von diesen Richtlinien und Fachnormen notwendig ist.<br />

§ 21 Umsetzungen, Rückgabe, Rücktransport der Anlage<br />

1. Eine örtliche Verlagerung von Geräten innerhalb der Bundesrepublik ist zulässig.<br />

Soweit die Verlagerung nach Bauart und Konstruktion der Geräte ohne technischen<br />

Aufwand und ohne Mitwirkung des Vermieters durchgeführt werden kann, bedarf<br />

sie lediglich der Anzeige an den Vermieter; der Mieter trägt die aus der örtlichen<br />

Verlagerung sich ergebenden Risiken.<br />

Ist die Mitwirkung des Vermieters erforderlich, hat der Vermieter den Abbau, die<br />

Verpackung, den Transport und die Wiederinstallation gegen Vergütung durchzuführen.<br />

Der Mieter ist nicht berechtigt, die Umsetzung durch Dritte durchführen zu<br />

lassen.<br />

Beeinflusst die Umsetzung von Geräten die Wartungsleistungen derart, dass eine<br />

Neufestsetzung des Mietzinses erforderlich wird, teilt dies der Vermieter dem<br />

Mieter unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die beabsichtigte Umsetzung<br />

mit. § 17 Nr. 5 Abs. 2 gilt entsprechend.<br />

2. Nach Beendigung des Mietvertrags übernimmt der Vermieter den Abbau, die Verpackung<br />

und den Rücktransport der Anlage oder Geräte. Die Kosten hier<strong>für</strong> sind<br />

bei einer Mietzeit von mindestens vier Jahren durch den Mietzins abgegolten. Bei<br />

einer kürzeren Mietzeit trägt der Mieter die Kosten <strong>für</strong> den Abtransport der Anlage<br />

bis zu einem Ort innerhalb der Bundesrepublik, der bei Vertragsabschluss im Mietschein<br />

festzulegen ist.<br />

§ 22 Kaufrecht des Mieters<br />

Der Mieter kann jederzeit - bei Verträgen mit einer Mindestmietzeit von fünf Jahren bis<br />

zum Ablauf von 36 Monaten nach Beginn der Mietzahlungsverpflichtung - die Umwandlung<br />

des Mietvertrags in einen Kaufvertrag verlangen. Der Vermieter ist verpflichtet,<br />

auf den zu vereinbarenden Kaufpreis den bereits gezahlten Mietzins prozentual<br />

anzurechnen; die Höhe des Prozentsatzes ist im Mietschein zu vereinbaren. Im Mietschein<br />

wird ferner festgelegt, wieviel Prozent des Kaufpreises der Vermieter in jedem<br />

Fall bei Umwandlung des Mietvertrags in einen Kaufvertrag verlangen kann.<br />

Einem derartigen Kaufvertrag werden die Besonderen Bedingungen <strong>für</strong> den Kauf von<br />

EDV-Anlagen und -Geräten zugrunde gelegt. Soweit in den Besonderen Bedingungen<br />

<strong>für</strong> den Kauf von EDV-Anlagen und -Geräten Fristen enthalten sind, die sich auf den<br />

Beginn des Vertrags oder auf die Betriebsbereitschaft beziehen, gelten die entsprechenden<br />

Daten des Mietvertrags.


§ 23 Geheimhaltung, Sicherheit<br />

1. Der Vermieter hat mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuweisen, daß alle Personen,<br />

die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind,<br />

die hierbei erlangten Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an<br />

Dritte weitergeben oder sonst verwerten.<br />

Der Mieter ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten<br />

Kenntnisse von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen vertraulich zu behandeln;<br />

eine weitergehende Verpflichtung ist im Mietschein festzulegen. Unberührt<br />

hiervon bleibt der Erfahrungsaustausch zwischen den öffentlichen Auftraggebern.<br />

2. Dem Vermieter können über die Verpflichtungen der Nummer 1 hinaus Sicherheitsauflagen<br />

gemacht werden, wenn dies insbesondere aus Gründen der Geheimhaltung<br />

oder der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist. Einzelheiten sind im Mietschein<br />

oder in einem gesonderten Vertrag zu vereinbaren.<br />

§ 24 Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

Erfüllungsort ist der im Mietschein angegebene Aufstellungsort.<br />

Für Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk diejenige<br />

Stelle des Mieters ihren Sitz hat, die <strong>für</strong> die Prozessvertretung zuständig ist.<br />

§ 25 Schriftform<br />

Der Mietvertrag, seine Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; Ergänzungen<br />

und Änderungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. ◄


Anhang<br />

zu den Besonderen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Miete von EDV-Anlagen und -Geräten<br />

Begriffsbestimmungen<br />

einiger in den Besonderen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Miete von EDV-Anlagen und<br />

-Geräten verwendeter Begriffe<br />

Anlage Zentraleinheit(en) einschließlich angeschlossener und zugeordneter<br />

Geräte.<br />

Ausfallzeit Die Zeit, in der die Anlage oder Geräte keine oder fehlerhafte<br />

Leistungen erbringen.<br />

Ausweichanlage Eine der Konfiguration des Anwenders entsprechende Anlage,<br />

die <strong>für</strong> die Programme des Anwenders geeignet ist.<br />

Betriebsbereitschaft Uneingeschränkte Einsatzfähigkeit der Anlage oder Geräte.<br />

Geräte Zentraleinheit oder die an die Zentraleinheit unmittelbar oder<br />

mittelbar angeschlossenen oder der Anlage zugeordneten<br />

maschinen.<br />

Grundsoftware Programme (einschließlich fest verdrahteter Programme), die<br />

zum Betrieb einer festverlegten Anlagenkonfiguration Voraussetzung<br />

sind, insbesondere die zur Steuerung, Überwachung,<br />

Wartung und Diagnose der einzelnen Systemelemente<br />

(Zentraleinheit, Arbeitsspeicher, Anschlussgeräte) sowie die<br />

zur Verwaltung und Kontrolle der Programmabläufe erforderlichen<br />

Organisationsprogramme eines Betriebssystems.<br />

Instandhaltung Alle vorbeugenden, zur Werterhaltung und Aufrechterhaltung<br />

der Betriebsbereitschaft der Anlage oder Geräte erforderlichen<br />

Leistungen.<br />

Instandsetzung Beseitigung von Störungen an der Anlage oder den Geräten<br />

durch Reparatur und/oder Ersatz.<br />

Mietsache Die gemäß Mietschein vom Vermieter zu liefernde Anlage<br />

Nutzungsdauer/-Stunden/-Zeit<br />

oder Geräte und Software.<br />

Die Zeit, während der die Anlage oder Geräte programmwirksam<br />

- ausgenommen Programmläufe <strong>für</strong> Wartungszwecke<br />

- eingesetzt sind.<br />

Rechenzentrum Eine oder eine Mehrzahl von EDV-Anlagen oder -Geräten,<br />

die eine organisatorische Einheit bilden und ein und derselben<br />

unmittelbaren Leistung unterstehen.<br />

Wartung Leistungen zur Instandhaltung und Instandsetzung der EDV-<br />

Anlagen oder -Geräte.<br />

Wartungszeiten Tag, Uhrzeit und Dauer der Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten.

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