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Teil 4 Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks

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P 113 VERPACKUNGSANWEISUNG P 113<br />

Folgende <strong>Verpackungen</strong> sind zugelassen, wenn <strong>die</strong> allgemeinen <strong>Vorschriften</strong> der Abschnitte 4.1.1 <strong>und</strong> 4.1.3 <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

besonderen <strong>Vorschriften</strong> des Abschnittes 4.1.5 erfüllt sind:<br />

Innenverpackungen <strong>und</strong><br />

-ausstattungen<br />

Säcke<br />

aus Papier<br />

aus Kunststoff<br />

aus Textilgewebe, gummiert<br />

Behälter<br />

aus Pappe<br />

aus Metall<br />

aus Kunststoff<br />

aus Holz<br />

Zusätzliche Vorschrift<br />

Die <strong>Verpackungen</strong> müssen staubdicht sein.<br />

Sondervorschriften <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verpackung<br />

Zwischenverpackungen <strong>und</strong><br />

-ausstattungen<br />

nicht erforderlich<br />

Außenverpackungen <strong>und</strong><br />

-ausstattungen<br />

Kisten<br />

aus Stahl (4A)<br />

aus Aluminium (4B)<br />

aus Naturholz, einfach (4C1)<br />

aus Naturholz, mit staubdichten<br />

Wänden (4C2)<br />

aus Sperrholz (4D)<br />

aus Holzfaserwerkstoff (4F)<br />

aus Pappe (4G)<br />

aus starrem Kunststoff (4H2)<br />

Fässer<br />

aus Stahl, mit abnehmbarem Deckel<br />

(1A2)<br />

aus Aluminium, mit abnehmbarem<br />

Deckel (1B2)<br />

aus Sperrholz (1D)<br />

aus Pappe (1G)<br />

aus Kunststoff, mit abnehmbarem<br />

Deckel (1H2)<br />

PP 49 Für <strong>die</strong> UN-Nummern 0094 <strong>und</strong> 0305 dürfen in einer Innenverpackung nicht mehr als 50 g des Stoffes enthalten<br />

sein.<br />

PP 50 Für <strong>die</strong> UN-Nummer 0027 sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn Fässer als Außenverpackungen<br />

verwendet werden.<br />

PP 51 Für <strong>die</strong> UN-Nummer 0028 dürfen Einwickler aus Kraftpapier oder Wachspapier als Innenverpackung verwendet<br />

werden.<br />

4.1-40<br />

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