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Teil 4 Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks

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P 114b VERPACKUNGSANWEISUNG<br />

(trockener fester Stoff)<br />

4.1-42<br />

Das B<strong>und</strong>esgesetzblatt im Internet: www.b<strong>und</strong>esgesetzblatt.de | Ein Service des B<strong>und</strong>esanzeiger Verlag www.b<strong>und</strong>esanzeiger.de<br />

P 114b<br />

Folgende <strong>Verpackungen</strong> sind zugelassen, wenn <strong>die</strong> allgemeinen <strong>Vorschriften</strong> der Abschnitte 4.1.1 <strong>und</strong> 4.1.3 <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

besonderen <strong>Vorschriften</strong> des Abschnittes 4.1.5 erfüllt sind:<br />

Innenverpackungen <strong>und</strong><br />

-ausstattungen<br />

Säcke<br />

aus Kraftpapier<br />

aus Kunststoff<br />

aus Textilgewebe, staubdicht<br />

aus Kunststoffgewebe, staubdicht<br />

Behälter<br />

aus Pappe<br />

aus Metall<br />

aus Papier<br />

aus Kunststoff<br />

aus Kunststoffgewebe, staubdicht<br />

Sondervorschriften <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verpackung<br />

Zwischenverpackungen <strong>und</strong><br />

-ausstattungen<br />

nicht erforderlich<br />

Außenverpackungen <strong>und</strong><br />

-ausstattungen<br />

Kisten<br />

aus Naturholz, einfach (4C1)<br />

aus Naturholz, mit staubdichten<br />

Wänden (4C2)<br />

aus Sperrholz (4D)<br />

aus Holzfaserwerkstoff (4F)<br />

aus Pappe (4G)<br />

Fässer<br />

aus Stahl, mit abnehmbarem Deckel<br />

(1A2)<br />

aus Aluminium, mit abnehmbarem<br />

Deckel (1B2)<br />

aus Sperrholz (1D)<br />

aus Pappe (1G)<br />

aus Kunststoff, mit abnehmbarem<br />

Deckel (1H2)<br />

PP 26 Für <strong>die</strong> UN-Nummern 0077, 0132, 0234, 0235 <strong>und</strong> 0236 müssen <strong>die</strong> <strong>Verpackungen</strong> bleifrei sein.<br />

PP 50 Für <strong>die</strong> UN-Nummern 0160 <strong>und</strong> 0161 sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen<br />

Fässer verwendet werden.<br />

PP 52 Werden <strong>für</strong> <strong>die</strong> UN-Nummern 0160 <strong>und</strong> 0161 Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet,<br />

so müssen <strong>die</strong>se so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks<br />

auf Gr<strong>und</strong> innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird.

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