R<strong>EISS</strong> & S<strong>OHN</strong> Buch- und Kunstantiquariat . Auktionen . Alte und neue Kunst Auktion 136 28.–29. April 2010 Geographie · Reisen · Atlanten Landkarten · Stadtansichten J. N. Bellin, Hydrographie françoise. Paris, nicht vor 1776 Ab sofort bis Mitte August übernehmen wir Beiträge zu unseren Herbstauktionen Adelheidstraße 2 · DE-61462 Königstein im Taunus Tel.: (0 61 74) 92 72 0 · Fax: (0 61 74) 92 72 49 · www.reiss-sohn.de · E-Mail: reiss@reiss-sohn.de
Versteigerungsbedingungen 1. Die Reiss & Sohn oHG versteigert freiwillig aufgrund der Aufträge der Einlieferer, die unbenannt bleiben, als Kommissionärin im eigenen Namen für fremde Rechnung mit Ausnahme eigener Beiträge, die besonders gekennzeichnet sind. 2. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in EURO. Öffent - lichen Institutionen und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel von 4 Wochen eingeräumt. Ansonsten bedürfen Zahlungsziele einer Vereinbarung im Einzelfall. 3. Der Aufruf erfolgt nach Ermessen des Versteigerers, grundsätzlich mit ca. 2 ⁄3 des Schätzungspreises, sofern nicht ein vom Einlie ferer gesetztes Limit höher ist. Angebote unter der Hälfte der Schätzung werden in keinem Falle angenommen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers um jeweils 5% bis 10%. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Unter gleich hohen Geboten entscheidet das Los. Kann eine Meinungsverschiedenheit über einen Zuschlag nicht sofort geklärt werden, wird die Nummer neu aufgeboten. 4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen, Nummern des Kataloges zu trennen, zu sammen zufassen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, zurückzuziehen. Er ist berechtigt, Gebote zurückzuweisen, wenn nicht vor der Versteigerung geeignete Sicherheiten geleistet oder ausreichende Referenzen an gegeben wurden. 5. Der Käufer hat auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 16% zu entrichten; auf die Summe von Aufgeld und Zuschlag wird die Mehrwertsteuer zum ermäßigten Satz von z.Zt. 7% (19% bei Positionen mit einem *, d.h. Serigrafien und Fotoarbeiten) erhoben. Bei ausländischen Käufern aus Ländern außerhalb der EG wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn der Nachweis der Ausfuhr erbracht wird; bei Versand durch die Reiss & Sohn oHG gilt der Nachweis als geführt. Käufer aus EG-Ländern unterliegen der (deutschen) Mehrwertsteuer; es sei denn, dass sie als Vorsteuerabzugsberechtigter mit der überprüfbaren Angabe ihrer nationalen MwSt-Identifikationsnummer die Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen nachweisen. Soweit es sich um Gegenstände der Bildenden Kunst (seit Entstehungsjahr 1900) handelt, werden aus dem Folgerecht des § 26 UrhG resultierende Kosten dem Käufer anteilig mit 1% des Zuschlagspreises weiterberechnet. 6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Zahlungsverzug tritt zwei Wochen nach Rechnungsdatum ein. Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. Er hat seine Erwerbung spätestens zwei Wochen nach vollständiger Bezahlung abzuholen, danach gerät er in Annahmeverzug; in diesem Falle darf der Versteigerer den gekauften Gegenstand im Namen und auf Rechnung des Erwerbers bei einer Kunstspedition einlagern und versichern lassen. Wird der Versteigerer schriftlich angewiesen, das Auktionsgut zu versenden, organisiert er den Transport zum Käufer nebst einer ange messenen Versicherung auf dessen Kosten und, soweit dieser als Unternehmer handelt, auf dessen Gefahr. Gerahmte Objekte werden von uns in der Regel ungerahmt verschickt. Größere Konvolute oder sperrige Einzelstücke müssen abgeholt werden. Auf schriftlichen Wunsch übergeben wir dieses Material einer Spedition. Zur Wahrung von Versicherungs- und Regressansprüchen hat der Empfänger das Auktionsgut sofort auf Transportschäden zu überprüfen und im Schadensfall das Auktionshaus zu benachrichtigen. Der Versand erfolgt erst nach Eingang aller vom Käufer geschuldeten Beträge. Ersteigerte Gegenstände werden nur nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. 7. Die gesamten Kosten des Zahlungsverkehrs sind vom Erwerber zu tragen. Der Kaufpreis verzinst sich vom Eintritt des Ver zuges an mit 1% je angebrochenen Monat. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen Kursverluste und Einlösungsspesen zu Lasten des Erwerbers. Der Versteigerer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn eine angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. In letzterem Falle kann er Schadensersatz wegen Nicht erfüllung in Höhe des entgangenen Ent geltes auf das zugeschlagene Auktionsgut (Einliefererkommission und Aufgeld) verlangen und seinen Schaden auch so berechnen, dass der Gegenstand nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös einzustehen hat, ohne Anspruch auf einen Mehrerlös zu haben; zu einem Gebot wird er nicht zugelassen. Bankverbindungen / Bank details: Zahlungen unserer Auktionsrechnungen können bar oder per Über wei sung erfolgen. Payments for auction goods can be made by cash or wire-transfer. Zahlungen innerhalb Deutschland / Payments within Germany Commerzbank AG Bad Soden Konto: 1109933 BLZ: 500 400 00 Frankfurter Volksbank eG Königstein Konto: 300211089 BLZ: 501900 00 8. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Sie sind ausnahmslos gebraucht und haben einen ihrem Alter, ihrem Gebrauch und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand; dieser wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt. Der tatsächliche Erhaltungszustand bei Zuschlag, der Papier bräunungen, fehlende Seiten, das Fehlen von Originaleinbänden oder Schließbändern sowie Vorbesitzer- und ähnliche Vermerke (Namenszug, Ex - libris, Stempel) einschließen kann, ist vereinbarte Beschaffenheit. Die nach bestem Wissen und Gewissen gemachten Katalogangaben – in deutscher und/oder englischer Sprache – dienen aus schließlich der Information und Beschreibung der angebotenen Gegenstände. Sie sind auch dann nicht vereinbarte Beschaffenheit, wenn Gegenstände im Katalog bildlich hervorgehoben oder außerhalb des Kataloges werblich herausgestellt werden. Mit dem Käufer vereinbarte Beschaffenheit sind jedoch alle Katalogangaben über die Urheberschaft, die Signatur, die Technik und die ausdrücklich hervorgehobene Vollständigkeit des Auktionsgutes („kollationiert“). Eine besondere Garantie, aus der sich weitergehende Rechte des Käufers ergeben, wird vom Versteigerer auch in diesem Bereich ausdrücklich nicht übernommen; ebensowenig begründet die Beschaffenheitsvereinbarung eine strengere Haftung als im Gesetz vorgesehen. 9. Reklamationen sollten innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Gegenstände geltend gemacht werden, spätestens jedoch innerhalb 5 Wochen nach der Auktion. Weist der Käufer dem Versteigerer vor Ablauf der Verjährung, die – außer bei vorsätzlicher Rechtsverletzung – ein Jahr beträgt und mit dem Tag der Übergabe beginnt, die Unrichtigkeit von Katalogangaben beinhaltend eine Beschaffenheitsvereinbarung i.S.v. Ziff. 8 nach, wird ihm der gesamte Kaufpreis auf Verlangen zurückgezahlt. Schadensersatzansprüche (inkl. Ersatz vergeb - licher Aufwendungen) des Käufers wegen Sach- oder Rechtsmängeln, eines Verlustes oder einer Beschädigung der versteigerten Gegenstände sowie aus sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, soweit nicht der Versteigerer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. Eine Haftung für nicht vorhersehbare oder entfernter liegende Schäden ist in jedem Falle ausgeschlossen. 10. Schriftliche Aufträge übernimmt der Versteigerer spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegrafische, fernschriftliche und Aufträge per Email bedürfen der schriftlichen Bestätigung spätestens 48 Stunden vor Beginn der Auktion. Für die Bearbeitung von Geboten in Abwesenheit übernimmt der Versteigerer keine Gewähr. Insbesondere haftet er nicht für das Zustandekommen und/oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen sowie für Verständigungs- oder Übermittlungs fehler. Das gilt nicht, soweit ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen. Bei schriftlichen Aufträgen beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abzugeben. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312b bis 312d BGB) keine Anwendung. 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand – soweit nach dem Gesetz vereinbar – ist Königstein i. T. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; die Vorschriften der Haager Kauf gesetze (EAG; EKG) und des CISG finden keine Anwendung. 12. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend für den Nachverkauf von Gegenständen, die auf der Auktion nicht zuge schlagen worden sind. 13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon un - berührt. 14. Diese Versteigerungsbedingungen haben eine deutsche und eine englische Ver sion. In allen Streit- und Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung maßgebend; das gilt insbesondere für die Auslegung von Rechtsbegriffen und Katalog - an gaben. Der Versteigerer: Reiss & Sohn oHG Postbank Frankfurt am Main Konto: 319595607 BLZ: 500 100 60 Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG Frankfurt Konto: 8409358 BLZ: 503 20191
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10 (Wislicenus, Max.) signiert, ver
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ARBEITEN AUF PAPIER DES 15. BIS 18.
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14 Nr. 53 Jan de Bisschop (Bella, S
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18 Nr. 77 Giovanni B. Cavalieri (Ca
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26 125 Hopfer, Hieronymus. (um 1500
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