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EISS OHN - Verband Deutscher Antiquare e. V.

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Versteigerungsbedingungen<br />

1. Die Reiss & Sohn oHG versteigert freiwillig aufgrund der Aufträge der<br />

Einlieferer, die unbenannt bleiben, als Kommissionärin im eigenen Namen für<br />

fremde Rechnung mit Ausnahme eigener Beiträge, die besonders gekennzeichnet<br />

sind.<br />

2. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in EURO. Öffent -<br />

lichen Institutionen und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel von 4 Wochen eingeräumt.<br />

Ansonsten bedürfen Zahlungsziele einer Vereinbarung im Einzelfall.<br />

3. Der Aufruf erfolgt nach Ermessen des Versteigerers, grundsätzlich mit ca. 2 ⁄3<br />

des Schätzungspreises, sofern nicht ein vom Einlie ferer gesetztes Limit höher<br />

ist. Angebote unter der Hälfte der Schätzung werden in keinem Falle angenommen.<br />

Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers um jeweils 5% bis 10%.<br />

Das höchste Gebot erhält den Zuschlag, wenn nach dreimaligem Aufruf kein<br />

Übergebot abgegeben wird. Unter gleich hohen Geboten entscheidet das Los.<br />

Kann eine Meinungsverschiedenheit über einen Zuschlag nicht sofort geklärt<br />

werden, wird die Nummer neu aufgeboten.<br />

4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, den Zuschlag unter Vorbehalt zu<br />

erteilen, Nummern des Kataloges zu trennen, zu sammen zufassen, außerhalb<br />

der Reihenfolge zu versteigern und, wenn ein besonderer Grund vorliegt,<br />

zurückzuziehen. Er ist berechtigt, Gebote zurückzuweisen, wenn nicht vor der<br />

Versteigerung geeignete Sicherheiten geleistet oder ausreichende Referenzen<br />

an gegeben wurden.<br />

5. Der Käufer hat auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 16% zu entrichten; auf<br />

die Summe von Aufgeld und Zuschlag wird die Mehrwertsteuer zum ermäßigten<br />

Satz von z.Zt. 7% (19% bei Positionen mit einem *, d.h. Serigrafien und<br />

Fotoarbeiten) erhoben. Bei ausländischen Käufern aus Ländern außerhalb<br />

der EG wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn der Nachweis der Ausfuhr<br />

erbracht wird; bei Versand durch die Reiss & Sohn oHG gilt der Nachweis als<br />

geführt. Käufer aus EG-Ländern unterliegen der (deutschen) Mehrwertsteuer;<br />

es sei denn, dass sie als Vorsteuerabzugsberechtigter mit der überprüfbaren<br />

Angabe ihrer nationalen MwSt-Identifikationsnummer die Berechtigung zum<br />

Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen nachweisen.<br />

Soweit es sich um Gegenstände der Bildenden Kunst (seit Entstehungsjahr<br />

1900) handelt, werden aus dem Folgerecht des § 26 UrhG resultierende Kosten<br />

dem Käufer anteilig mit 1% des Zuschlagspreises weiterberechnet.<br />

6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Zahlungsverzug tritt<br />

zwei Wochen nach Rechnungsdatum ein. Das Eigentum an den ersteigerten<br />

Gegenständen geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. Er hat<br />

seine Erwerbung spätestens zwei Wochen nach vollständiger Bezahlung abzuholen,<br />

danach gerät er in Annahmeverzug; in diesem Falle darf der Versteigerer<br />

den gekauften Gegenstand im Namen und auf Rechnung des Erwerbers bei<br />

einer Kunstspedition einlagern und versichern lassen. Wird der Versteigerer<br />

schriftlich angewiesen, das Auktionsgut zu versenden, organisiert er den Transport<br />

zum Käufer nebst einer ange messenen Versicherung auf dessen Kosten<br />

und, soweit dieser als Unternehmer handelt, auf dessen Gefahr. Gerahmte Objekte<br />

werden von uns in der Regel ungerahmt verschickt. Größere Konvolute<br />

oder sperrige Einzelstücke müssen abgeholt werden. Auf schriftlichen Wunsch<br />

übergeben wir dieses Material einer Spedition. Zur Wahrung von Versicherungs-<br />

und Regressansprüchen hat der Empfänger das Auktionsgut sofort auf<br />

Transportschäden zu überprüfen und im Schadensfall das Auktionshaus zu benachrichtigen.<br />

Der Versand erfolgt erst nach Eingang aller vom Käufer geschuldeten<br />

Beträge. Ersteigerte Gegenstände werden nur nach erfolgter Bezahlung<br />

ausgehändigt.<br />

7. Die gesamten Kosten des Zahlungsverkehrs sind vom Erwerber zu tragen.<br />

Der Kaufpreis verzinst sich vom Eintritt des Ver zuges an mit 1% je angebrochenen<br />

Monat. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen Kursverluste<br />

und Einlösungsspesen zu Lasten des Erwerbers. Der Versteigerer kann bei<br />

Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder vom<br />

Vertrag zurücktreten, wenn eine angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen<br />

ist. In letzterem Falle kann er Schadensersatz wegen Nicht erfüllung in Höhe<br />

des entgangenen Ent geltes auf das zugeschlagene Auktionsgut (Einliefererkommission<br />

und Aufgeld) verlangen und seinen Schaden auch so berechnen, dass<br />

der Gegenstand nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen<br />

Mindererlös einzustehen hat, ohne Anspruch auf einen Mehrerlös zu haben; zu<br />

einem Gebot wird er nicht zugelassen.<br />

Bankverbindungen / Bank details:<br />

Zahlungen unserer Auktionsrechnungen können bar oder per Über wei sung erfolgen.<br />

Payments for auction goods can be made by cash or wire-transfer.<br />

Zahlungen innerhalb Deutschland / Payments within Germany<br />

Commerzbank AG<br />

Bad Soden<br />

Konto: 1109933<br />

BLZ: 500 400 00<br />

Frankfurter Volksbank eG<br />

Königstein<br />

Konto: 300211089<br />

BLZ: 501900 00<br />

8. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der<br />

Auktion zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Sie sind<br />

ausnahmslos gebraucht und haben einen ihrem Alter, ihrem Gebrauch und ihrer<br />

Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand; dieser wird im Katalog nicht<br />

durchgängig erwähnt. Der tatsächliche Erhaltungszustand bei Zuschlag, der Papier<br />

bräunungen, fehlende Seiten, das Fehlen von Originaleinbänden oder<br />

Schließbändern sowie Vorbesitzer- und ähnliche Vermerke (Namenszug, Ex -<br />

libris, Stempel) einschließen kann, ist vereinbarte Beschaffenheit.<br />

Die nach bestem Wissen und Gewissen gemachten Katalogangaben – in deutscher<br />

und/oder englischer Sprache – dienen aus schließlich der Information und<br />

Beschreibung der angebotenen Gegenstände. Sie sind auch dann nicht vereinbarte<br />

Beschaffenheit, wenn Gegenstände im Katalog bildlich hervorgehoben<br />

oder außerhalb des Kataloges werblich herausgestellt werden. Mit dem Käufer<br />

vereinbarte Beschaffenheit sind jedoch alle Katalogangaben über die Urheberschaft,<br />

die Signatur, die Technik und die ausdrücklich hervorgehobene Vollständigkeit<br />

des Auktionsgutes („kollationiert“). Eine besondere Garantie, aus der<br />

sich weitergehende Rechte des Käufers ergeben, wird vom Versteigerer auch in<br />

diesem Bereich ausdrücklich nicht übernommen; ebensowenig begründet die<br />

Beschaffenheitsvereinbarung eine strengere Haftung als im Gesetz vorgesehen.<br />

9. Reklamationen sollten innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Gegenstände<br />

geltend gemacht werden, spätestens jedoch innerhalb 5 Wochen nach der<br />

Auktion. Weist der Käufer dem Versteigerer vor Ablauf der Verjährung, die –<br />

außer bei vorsätzlicher Rechtsverletzung – ein Jahr beträgt und mit dem Tag der<br />

Übergabe beginnt, die Unrichtigkeit von Katalogangaben beinhaltend eine<br />

Beschaffenheitsvereinbarung i.S.v. Ziff. 8 nach, wird ihm der gesamte Kaufpreis<br />

auf Verlangen zurückgezahlt. Schadensersatzansprüche (inkl. Ersatz vergeb -<br />

licher Aufwendungen) des Käufers wegen Sach- oder Rechtsmängeln, eines<br />

Verlustes oder einer Beschädigung der versteigerten Gegenstände sowie aus<br />

sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, soweit nicht der Versteigerer<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten<br />

verletzt hat. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit<br />

bleibt unberührt. Eine Haftung für nicht vorhersehbare oder entfernter<br />

liegende Schäden ist in jedem Falle ausgeschlossen.<br />

10. Schriftliche Aufträge übernimmt der Versteigerer spesenfrei für den Auftraggeber.<br />

Telefonische, telegrafische, fernschriftliche und Aufträge per Email<br />

bedürfen der schriftlichen Bestätigung spätestens 48 Stunden vor Beginn der<br />

Auktion. Für die Bearbeitung von Geboten in Abwesenheit übernimmt der<br />

Versteigerer keine Gewähr. Insbesondere haftet er nicht für das Zustandekommen<br />

und/oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen<br />

sowie für Verständigungs- oder Übermittlungs fehler. Das gilt nicht, soweit ihn<br />

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen. Bei schriftlichen Aufträgen beauftragt<br />

der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Bei telefonischen<br />

Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung<br />

des Telefonbieters Gebote abzugeben. Der Nachverkauf ist Teil der<br />

Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den<br />

Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. In den vorgenannten<br />

Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312b bis<br />

312d BGB) keine Anwendung.<br />

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand – soweit nach dem Gesetz vereinbar – ist<br />

Königstein i. T. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; die Vorschriften der<br />

Haager Kauf gesetze (EAG; EKG) und des CISG finden keine Anwendung.<br />

12. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend für den Nachverkauf<br />

von Gegenständen, die auf der Auktion nicht zuge schlagen worden sind.<br />

13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam<br />

sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon un -<br />

berührt.<br />

14. Diese Versteigerungsbedingungen haben eine deutsche und eine englische<br />

Ver sion. In allen Streit- und Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung maßgebend;<br />

das gilt insbesondere für die Auslegung von Rechtsbegriffen und Katalog -<br />

an gaben.<br />

Der Versteigerer: Reiss & Sohn oHG<br />

Postbank<br />

Frankfurt am Main<br />

Konto: 319595607<br />

BLZ: 500 100 60<br />

Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG<br />

Frankfurt<br />

Konto: 8409358<br />

BLZ: 503 20191

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