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Kalenderwoche 46

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2 Freitag, 13. November 2009<br />

fällig. Die Höhe der Vierteljahresrate ergibt sich aus dem zuletzt<br />

ergangenen Abrechnungsbescheid 2006 oder 2007.<br />

Wir bitten, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten und das<br />

im Gewerbesteuerbescheid eingedruckte Buchungszeichen unbedingt<br />

mit anzugeben. Nach den Bestimmungen der Abgabenordnung<br />

müssen bei verspäteten Zahlungen grundsätzlich<br />

Säumniszuschläge erhoben werden. Auch sind bei notwendig<br />

werdenden Anmahnungen in jedem Falle Mahngebühren anzusetzen.<br />

Bei Steuerpfl ichtigen, die der Gemeindekasse eine<br />

Einzugsermächtigung erteilt haben, werden alle fälligen Gewerbesteuerbeträge<br />

(auch Nachzahlungen) vom angegebenen<br />

Konto abgebucht.<br />

Fahrt der Straßenkehrmaschine am Montag,<br />

16. und Dienstag, 17. November 2009<br />

Die Straßenkehrmaschine unternimmt in Mutlangen am Montag,<br />

16. November, am Dienstag, 17. November und bei Bedarf noch<br />

am Mittwoch 18. November 2009 Sonderfahrten, um den Straßenschmutz<br />

einzusammeln. Sofern die Arbeiten nicht am 1. Tag<br />

des jeweiligen Termins im gesamten Gemeindegebiet erledigt<br />

werden können, werden diese am 2. Tag bzw. 3. Tag vollendet.<br />

Alle Anlieger an Gehwegen werden gebeten bis dahin den<br />

Schmutz von den Gehwegen auf die Straßen zu kehren, damit<br />

dieser von der Kehrmaschine aufgenommen werden kann. Der<br />

Schmutz sollte auf keinen Fall in die Straßeneinlaufschächte gekehrt<br />

werden, da diese dann mit viel Aufwand geleert werden<br />

müssen, bzw. weil Kies und Schmutz sich in den Kanälen ablagern<br />

und dort zu Abfl ussbehinderungen führen können.<br />

Gleichzeitig werden alle Autohalter gebeten ihre Fahrzeuge an<br />

diesen Tagen nicht auf der Fahrbahn abzustellen, damit die<br />

Kehrmaschine die gesamte Straße abkehren kann.<br />

Gemeinde nimmt Klage gegen<br />

Ethylen-Pipeline zurück!<br />

Bekanntlich ist seit geraumer Zeit beabsichtigt, eine überörtliche<br />

Ethylen-Pipeline zu verlegen, von der auch hiesige Grundstücke<br />

betroffen sind. Gegen den vom Regierungspräsidium hierfür erlassenen<br />

Planfeststellungsbeschluss hat die Gemeinde ursprünglich<br />

beim Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt, da im Planfeststellungsbeschluss<br />

noch verschiedene Fragen offen blieben.<br />

Ähnliche Klagen waren auch in Iggingen und Alfdorf anhängig.<br />

In den vergangenen Monaten haben intensive Verhandlungen<br />

zwischen dem Leitungsträger und den von der Leitungsverlegung<br />

betroffenen Gemeinden stattgefunden.<br />

Im Rahmen dieser Verhandlungen konnten im Interesse der<br />

Grundstückseigentümer weitestgehende Zugeständnisse erreicht<br />

werden, die in einer Vereinbarung sowie einer Zusatzvereinbarung<br />

schriftlich fi xiert wurden. Unter anderem wurde vereinbart,<br />

dass auf Kosten des Leitungsträgers eine Überwachung und<br />

Beweissicherung während der Bauarbeiten durch das örtliche<br />

Ingenieurbüro LK&P erfolgt. Nach Abschluss der Bauarbeiten hat<br />

die Abnahme der rekultivierten Flächen im Beisein der jeweiligen<br />

Grundstückseigentümer zu erfolgen.<br />

Sollten auch über die Gewährleistungszeit von drei Jahren hinaus<br />

Gewährleistungsschäden oder Aufwuchsschäden auftreten,<br />

werden auch diese auf Verlangen des Grundstückseigentümers<br />

durch die EPS reguliert. Des Weiteren wurde konkret vereinbart,<br />

dass Beschädigungen im Bereich von Drainagesystemen wieder<br />

ordnungsgemäß herzurichten sind, wobei auch dies vom Ingenieurbüro<br />

LK&P zu überwachen ist. Interessierte Grundstückseigentümer<br />

können in die Vereinbarung sowie die Zusatzvereinbarung<br />

auf dem Rathaus Einsicht nehmen.<br />

Anlässlich der am 20. Oktober 2009 stattgefundenen Sitzung<br />

hat der Gemeinderat beschlossen, die ursprünglich eingereichte<br />

Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart wieder zurückzunehmen,<br />

zumal durch die Vereinbarung und die Zusatzvereinbarung<br />

sämtliche strittigen Punkte einvernehmlich geregelt werden<br />

konnten. Die Rücknahme der Klage vor dem Verwaltungsgericht<br />

ist auch unter dem Aspekt erfolgt, dass derzeit im Landtag von<br />

Baden-Württemberg ein Gesetz beraten wird, das die Enteignung<br />

der nicht freiwillig mit der Leitungsverlegung einverstandenen<br />

Grundstückseigentümer ermöglicht.<br />

Amtsblatt Mutlangen

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