Kalenderwoche 46
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2 Freitag, 13. November 2009<br />
fällig. Die Höhe der Vierteljahresrate ergibt sich aus dem zuletzt<br />
ergangenen Abrechnungsbescheid 2006 oder 2007.<br />
Wir bitten, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten und das<br />
im Gewerbesteuerbescheid eingedruckte Buchungszeichen unbedingt<br />
mit anzugeben. Nach den Bestimmungen der Abgabenordnung<br />
müssen bei verspäteten Zahlungen grundsätzlich<br />
Säumniszuschläge erhoben werden. Auch sind bei notwendig<br />
werdenden Anmahnungen in jedem Falle Mahngebühren anzusetzen.<br />
Bei Steuerpfl ichtigen, die der Gemeindekasse eine<br />
Einzugsermächtigung erteilt haben, werden alle fälligen Gewerbesteuerbeträge<br />
(auch Nachzahlungen) vom angegebenen<br />
Konto abgebucht.<br />
Fahrt der Straßenkehrmaschine am Montag,<br />
16. und Dienstag, 17. November 2009<br />
Die Straßenkehrmaschine unternimmt in Mutlangen am Montag,<br />
16. November, am Dienstag, 17. November und bei Bedarf noch<br />
am Mittwoch 18. November 2009 Sonderfahrten, um den Straßenschmutz<br />
einzusammeln. Sofern die Arbeiten nicht am 1. Tag<br />
des jeweiligen Termins im gesamten Gemeindegebiet erledigt<br />
werden können, werden diese am 2. Tag bzw. 3. Tag vollendet.<br />
Alle Anlieger an Gehwegen werden gebeten bis dahin den<br />
Schmutz von den Gehwegen auf die Straßen zu kehren, damit<br />
dieser von der Kehrmaschine aufgenommen werden kann. Der<br />
Schmutz sollte auf keinen Fall in die Straßeneinlaufschächte gekehrt<br />
werden, da diese dann mit viel Aufwand geleert werden<br />
müssen, bzw. weil Kies und Schmutz sich in den Kanälen ablagern<br />
und dort zu Abfl ussbehinderungen führen können.<br />
Gleichzeitig werden alle Autohalter gebeten ihre Fahrzeuge an<br />
diesen Tagen nicht auf der Fahrbahn abzustellen, damit die<br />
Kehrmaschine die gesamte Straße abkehren kann.<br />
Gemeinde nimmt Klage gegen<br />
Ethylen-Pipeline zurück!<br />
Bekanntlich ist seit geraumer Zeit beabsichtigt, eine überörtliche<br />
Ethylen-Pipeline zu verlegen, von der auch hiesige Grundstücke<br />
betroffen sind. Gegen den vom Regierungspräsidium hierfür erlassenen<br />
Planfeststellungsbeschluss hat die Gemeinde ursprünglich<br />
beim Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt, da im Planfeststellungsbeschluss<br />
noch verschiedene Fragen offen blieben.<br />
Ähnliche Klagen waren auch in Iggingen und Alfdorf anhängig.<br />
In den vergangenen Monaten haben intensive Verhandlungen<br />
zwischen dem Leitungsträger und den von der Leitungsverlegung<br />
betroffenen Gemeinden stattgefunden.<br />
Im Rahmen dieser Verhandlungen konnten im Interesse der<br />
Grundstückseigentümer weitestgehende Zugeständnisse erreicht<br />
werden, die in einer Vereinbarung sowie einer Zusatzvereinbarung<br />
schriftlich fi xiert wurden. Unter anderem wurde vereinbart,<br />
dass auf Kosten des Leitungsträgers eine Überwachung und<br />
Beweissicherung während der Bauarbeiten durch das örtliche<br />
Ingenieurbüro LK&P erfolgt. Nach Abschluss der Bauarbeiten hat<br />
die Abnahme der rekultivierten Flächen im Beisein der jeweiligen<br />
Grundstückseigentümer zu erfolgen.<br />
Sollten auch über die Gewährleistungszeit von drei Jahren hinaus<br />
Gewährleistungsschäden oder Aufwuchsschäden auftreten,<br />
werden auch diese auf Verlangen des Grundstückseigentümers<br />
durch die EPS reguliert. Des Weiteren wurde konkret vereinbart,<br />
dass Beschädigungen im Bereich von Drainagesystemen wieder<br />
ordnungsgemäß herzurichten sind, wobei auch dies vom Ingenieurbüro<br />
LK&P zu überwachen ist. Interessierte Grundstückseigentümer<br />
können in die Vereinbarung sowie die Zusatzvereinbarung<br />
auf dem Rathaus Einsicht nehmen.<br />
Anlässlich der am 20. Oktober 2009 stattgefundenen Sitzung<br />
hat der Gemeinderat beschlossen, die ursprünglich eingereichte<br />
Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart wieder zurückzunehmen,<br />
zumal durch die Vereinbarung und die Zusatzvereinbarung<br />
sämtliche strittigen Punkte einvernehmlich geregelt werden<br />
konnten. Die Rücknahme der Klage vor dem Verwaltungsgericht<br />
ist auch unter dem Aspekt erfolgt, dass derzeit im Landtag von<br />
Baden-Württemberg ein Gesetz beraten wird, das die Enteignung<br />
der nicht freiwillig mit der Leitungsverlegung einverstandenen<br />
Grundstückseigentümer ermöglicht.<br />
Amtsblatt Mutlangen