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Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ...

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Anlage II. zum Präsidiumsprotokoll vom 19.09.2012<br />

<strong>Richterlicher</strong> <strong>Geschäftsverteilungsplan</strong> <strong>des</strong> <strong>Amtsgerichts</strong> <strong>Greifswald</strong> ab 01.10.2012<br />

A. Allgemeiner Teil:<br />

1. Für nicht verteilte Angelegenheiten ist der Direktor <strong>des</strong> <strong>Amtsgerichts</strong> zuständig.<br />

Ist ein Direktor nicht bestimmt worden, ist der zum Vertreter bestimmte Richter zuständig.<br />

2. Für die Bearbeitung von Ablehnungsgesuchen, die den Direktor <strong>des</strong> <strong>Amtsgerichts</strong> betreffen,<br />

ist Richterin am Amtsgericht Kohnen und im Verhinderungsfalle zunächst Richterin am Amtsgericht<br />

Schnitzer und dann Richter am Amtsgericht Haubold zuständig.<br />

3. Bei dem Amtsgericht ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der gesondert bekanntgegeben<br />

bzw. durch das Präsidium <strong>des</strong> LG (Wochenende) beschlossen wird.<br />

Sofern ein Richter beim Amtsgericht nicht erreichbar ist, liegt der zuständigen Polizeiinspektion<br />

in <strong>Greifswald</strong> eine Liste aller Richter <strong>des</strong> Gerichtes vor. Die Polizeiinspektion hat in dieser<br />

vorliegenden Reihenfolge die Richter anzurufen. Der zuerst erreichbare Richter ist zuständig.<br />

4. Über Zweifelsfragen der Geschäftsverteilung entscheidet das Präsidium.<br />

5. Die Zuständigkeit in Familiensachen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben <strong>des</strong> Nachnamens<br />

<strong>des</strong> Antragsgegners, bei mehreren Antragsgegnern nach dem Nachnamen <strong>des</strong><br />

alphabetisch ersten Antragsgegners. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ehegatten keinen<br />

Ehenamen führen.<br />

Familiensachen, die denselben Personenkreis betreffen, werden derselben Abteilung zugewiesen<br />

(23 b Abs. 2 Satz 1 GVG). Zuständig ist die Abteilung, die für das zuerst bei Gericht<br />

eingegangene Verfahren zuständig ist oder war.<br />

In Kindschaftsund Abstammungssachen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben<br />

<strong>des</strong> Nachnamens <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>; bei mehreren betroffenen Kindern nach dem Anfangsbuchstaben<br />

<strong>des</strong> ältesten Kin<strong>des</strong>.<br />

6. Die Zuständigkeit in Betreuungs-, Bußgeld- und Gs-Sachen richtet sich nach den Endnummern.<br />

7. Die Zuständigkeit in C-Sachen ergibt sich wie folgt:<br />

An jedem Arbeitstag um 13.00 Uhr werden alle bis dahin eingangenen Zivilsachen alphabetisch<br />

geordnet und sodann eingetragen. Entscheidend ist der Name <strong>des</strong> Beklagten. Bei mehreren<br />

Beklagten der alphabetisch erste Beklagte. Eilverfahren sind sofort an nächstbereiter Stelle<br />

im Register einzutragen. Die erste Sache erhält der Richter der Abt.43, die zweite Sache erhält<br />

der Richter der Abt. 44 (Eingang ab 2007)<br />

8. Sind beide oder die drei Vertreter verhindert, so ist der Richter zuständig, der als ordentlicher<br />

Dezernent im <strong>Geschäftsverteilungsplan</strong> nachfolgend erscheint. Zurückverwiesene Verfahren <strong>des</strong><br />

erweiterten Schöffengerichts werden durch Richterin am Amtsgericht Nolte (Vorsitz) und Richter<br />

am Amtsgericht Wittke (beisitzender Richter) verhandelt.<br />

Im Übrigen ist für zurückverwiesene Sachen der Vertreter zuständig.<br />

Den Vorsitz in Verfahren <strong>des</strong> erweiterten Schöffengerichts führt der Richter, der bei Eingang<br />

der Akte als einfache Schöffensache zuständig wäre, die Besetzung <strong>des</strong> beisitzenden Richters<br />

folgt den Vertretungsregeln.


In Strafsachen wird bei mehreren Beschuldigten die richterliche Zuständigkeit durch den ältesten<br />

Beschuldigten bestimmt, soweit keine andere Bestimmung getroffen worden ist.<br />

Für Neueingänge in Erwachsenenschöffensachen gegen Angeschuldigte, gegen die bereits ein<br />

noch nicht endverhandeltes Schöffenverfahren vor dem Amtsgericht <strong>Greifswald</strong> anhängig ist,<br />

ist der Richter zuständig, in <strong>des</strong>sen Zuständigkeit die bereits anhängige Schöffenstrafsache fällt.<br />

9. Bereits terminierte Bußgeldverfahren mit Terminsverfügungen bis zum 14.09.2012 im Dezernat<br />

RiAG Wittke und Bußgeldverfahren, die bis zum 30.06.2012 beim Gericht im Dezernat RiAG<br />

Dr. Manthei eingegangen sind, verbleiben bei den ursprünglichen Dezernenten.<br />

10. Bei dem Amtsgericht werden Serviceeinheiten gebildet. Innerhalb der Serviceeinheiten regelt<br />

der Dezernent eigenverantwortlich die Geschäfte unter Wahrung der beamtenrechtlichen und<br />

tarifrechtlichen Gegebenheiten.<br />

11. Die Beschlüsse <strong>des</strong> Präsidiums <strong>des</strong> <strong>Amtsgerichts</strong> bleiben unberührt.<br />

Dezernent: DAG Dräger<br />

1. Jugendschöffensachen<br />

Schöffenwahlverfahren, Jugendschöffenwahlverfahren<br />

1. Vertreter: RiAG Wittke<br />

2. Vertreter: Ri'in AG Nolte<br />

2. Verwaltungs- und Personalsachen,<br />

Ablehnungsgesuche gegen Richter <strong>des</strong> <strong>Amtsgerichts</strong><br />

1. Vertreter: Ri'in AG Kohnen<br />

2. Vertreter: Ri'in AG Schnitzer<br />

3. Schöffensachen und Verfahren vor dem erweiterten Schöffengericht<br />

- nach Turnus 1:1 einschließlich Bewährungsaufsicht<br />

1. Vertreter: RiAG Haubold<br />

2. Vertreter: RiAG Wittke<br />

Dezernent: Ri'inAG Schnitzer<br />

1. Betreuungssachen einschließlich der Verfahren auf betreuungsrechtliche<br />

Genehmigung der Unterbringung gemäß § 312 Ziffer 1 und 2 FamFG<br />

sowie Verfahren in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen gemäß<br />

§ 340 FamFG mit den Endnummern 1, 3, 5, 7, 9 sowie<br />

die vorläufigen Betreuungssachen mit den Endnummern 0, 2, 4, 6, 8<br />

Unterbringungssachen gemäß § 312 Ziffer 3 FamFG<br />

2


2. Familiensachen:<br />

a) Vormundschaftssachen<br />

(auch Verfahren nach § 151 Ziff. 4 FamFG)<br />

b) Adoptionssachen<br />

1. Vertreter: Ri'in AG Nolte<br />

2. Vertreter: RiAG Dr. Manthei<br />

3. Vertreter: DAG Dräger<br />

Dezernent: RiAG Haubold<br />

1. Zivilsachen, siehe Ziff. 6 allg. Teil 1/2<br />

Vollstreckungssachen 1/2<br />

Aufgebotssachen 1/2<br />

Beratungshilfesachen 1/2<br />

einschließlich Rechtshilfe in diesen Sachen<br />

sämtlichst nach Turnus 1:1<br />

Zwangsversteigerungssachen<br />

Grundbuchsachen<br />

Wohnungseigentumssachen nach dem WEG<br />

Vereinsregistersachen<br />

Güterrechtsregistersachen<br />

1. Vertreter: Ri'in AG Kohnen<br />

2. Vertreter: RiAG Dr. Manthei<br />

2. Schöffensachen und<br />

Verfahren vor dem erweiterten Schöffengericht - nach Turnus 1:1<br />

einschließlich Bewährungsaufsicht<br />

1. Vertreter: DAG Dräger<br />

2. Vertreter: RiAG Wittke<br />

Dezernent: Ri'inAG Kohnen<br />

1. Zivilsachen, siehe Ziff. 6 allg. Teil 1/2<br />

Aufgebotssachen 1/2<br />

Vollstreckungssachen 1/2<br />

Beratungshilfesachen 1/2<br />

einschließlich Rechtshilfe in diesen Sachen<br />

sämtlichst nach Turnus 1:1<br />

Nachlasssachen<br />

Schiedsgerichtssachen<br />

3


1. Vertreter: RiAG Haubold<br />

2. Vertreter: RiAG Dr. Manthei<br />

2. Verwaltungssachen nach Sonderzuständigkeit<br />

(Schiedsstellensachen, Bibliotheksbeauftragte,<br />

interne Geschäftsprüfungen)<br />

1. Vertreter: DAG Dräger<br />

2. Vertreter: Ri'in AG Schnitzer<br />

Dezernent: Ri'in AG Püster<br />

1. Familiensachen - § 111 FamFG (soweit nicht anderweitig zugewiesen)<br />

(Buchstabe A-K) einschließlich Rechtshilfe in diesen Sachen sowie<br />

die wieder aufzunehmenden VA-Sachen betreffend die Familiensachen<br />

mit den Buchstaben L - Z<br />

1. Vertreter: RiAG Dr. Manthei<br />

2. Vertreter: Ri'in AG Schnitzer<br />

2. Ermittlungssachen in Jugendsachen, Ermittlungssachen und<br />

Haftsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende<br />

mit den Endnummern 8 und 9<br />

Haftsachen in Strafsachen und einzelne richterliche Maßnahmen nach<br />

dem I. Buch der StPO und nach sonstigen Vorschriften, die außerhalb<br />

eines anhängigen Verfahrens die Entscheidung <strong>des</strong> <strong>Amtsgerichts</strong> über<br />

die Beschlagnahme, Durchsuchung oder Freiheitsentziehung vorsehen<br />

mit den Endnummern 8 - 9<br />

1. Vertreter: Ri'in AG Nolte<br />

2. Vertreter: RiAG Wittke<br />

Dezernent: RiAG Dr. Manthei<br />

1. Familiensachen - § 111 FamFG (soweit nicht anderweitig zugewiesen)<br />

(Buchstaben L - Z) einschließlich Rechtshilfe in diesen Sachen mit Ausnahme<br />

der wieder aufzunehmenden VA-Sachen betreffend diese Familiensachen<br />

1. Vertreter: Ri'in AG Püster<br />

2. Vertreter: Ri'in AG Schnitzer<br />

2. IT-Sachen<br />

Vertreter: RiAG Haubold<br />

4


3. Bußgeldsachen gegen Erwachsene<br />

Bußgeldsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende<br />

einschließlich E-Haftsachen, Rechtshilfe und Ermittlungssachen<br />

mit den Endnummern 4, 5, 6 und 7,<br />

sofern diese bis zum 30.06.2012 beim Gericht eingegangen sind<br />

1. Vertreter: Richterin Splittstößer<br />

2. Vertreter: Ri'in AG Kohnen<br />

Dezernent: Ri'in AG Nolte<br />

1. Strafsachen, die vor dem Jugendrichter als Einzelrichter angeklagt<br />

werden.<br />

Angelegenheiten nach dem JGG<br />

Erziehungsaufgaben nach § 34, III JGG auch für Jugendliche unter<br />

14 Jahren,<br />

einschließlich Rechtshilfe in diesen Sachen,<br />

Rechtshilfe in Strafsachen, wenn ein Minderjähriger und in Jugendsachen,<br />

wenn ein Erwachsener zu vernehmen ist.<br />

1. Vertreter: DAG Dräger<br />

2. Vertreter: RiAG Wittke<br />

2. Ermittlungssachen in Jugendsachen, Ermittlungssachen und<br />

Haftsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende<br />

mit den Endnummern 0 - 3<br />

Haftsachen in Strafsachen und einzelne richterliche Maßnahmen nach<br />

dem I. Buch der StPO und nach sonstigen Vorschriften, die außerhalb<br />

eines anhängigen Verfahrens die Entscheidung <strong>des</strong> <strong>Amtsgerichts</strong> über<br />

die Beschlagnahme, Durchsuchung oder Freiheitsentziehung vorsehen<br />

mit den Endnummern 0 - 3<br />

Abschiebehaftsachen<br />

1. Vertreter: RiAG Wittke<br />

2. Vertreter: Ri'in AG Püster<br />

3. Betreuungssachen einschließlich der Verfahren auf betreuungsrechtliche<br />

Genehmigung der Unterbringung gemäß § 312 Ziffer 1 und 2 FamFG<br />

sowie Verfahren in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen gemäß<br />

§ 340 FamFG mit den Endnummern 0, 2, 4, 6, 8 mit Ausnahme der<br />

vorläufigen Betreuungssachen<br />

1. Vertreter: Ri'in AG Schnitzer<br />

2. Vertreter: Ri'in AG Kohnen<br />

3. Vertreter: Ri'in AG Püster<br />

5


Dezernent: RiAG Wittke<br />

1. Einzelrichterstrafsachen<br />

Privatklagesachen<br />

einschließlich Rechtshilfe in diesen Sachen<br />

1. Vertreter: Ri'in AG Nolte<br />

2. Vertreter: RiAG Haubold<br />

2. Bußgeldsachen gegen Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende<br />

einschließlich E-Haftsachen, Rechtshilfe und Ermittlungssachen mit<br />

den Endnummern 1, 2 und 3, sofern diese bereits mit Terminsverfügungen<br />

bis zum 14.09.2012 terminiert wurden<br />

1. Vertreter: Richterin Splittstößer<br />

2. Vertreter: RiAG Dr. Manthei<br />

3. Ermittlungssachen in Jugendsachen, Ermittlungssachen und<br />

Haftsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende<br />

mit den Endnummern 4 - 7<br />

Haftsachen in Strafsachen und einzelne richterliche Maßnahmen nach<br />

dem I. Buch der StPO und nach sonstigen Vorschriften, die außerhalb<br />

eines anhängigen Verfahrens die Entscheidung <strong>des</strong> <strong>Amtsgerichts</strong> über<br />

die Beschlagnahme, Durchsuchung oder Freiheitsentziehung vorsehen<br />

mit den Endnummern 4 - 7<br />

1. Vertreter: Ri'in AG Nolte<br />

2. Vertreter: Ri'in AG Püster<br />

Dezernent: Richterin Splittstößer<br />

Bußgeldsachen gegen Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende<br />

einschließlich E-Haftsachen, Rechtshilfe und Ermittlungssachen, sofern<br />

nicht die Richter am Amtsgericht Dr. Manthei und Wittke zuständig sind<br />

1. Vertreter: RiAG Wittke<br />

2. Vertreter: Ri'in AG Kohnen<br />

<strong>Greifswald</strong>, den 19.09.2012<br />

gez. Schnitzer gez. Haubold gez. Dr. Manthei gez. Nolte<br />

Ri'in AG RiAG RiAG Ri'in AG<br />

gez. Dräger<br />

Direktor <strong>des</strong> <strong>Amtsgerichts</strong><br />

6

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