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Konzernabschluss - MTU Aero Engines

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5.2. UMSATZKoSTEn<br />

Die Umsatzkosten umfassen die produktionsbedingten herstellungskosten der verkauften erzeugnisse,<br />

bezahlte entwicklungsleistungen und die einstandskosten der verkauften handelswaren. Sie beinhalten<br />

neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten auch die systematisch zugerech-<br />

neten Produktionsgemeinkosten einschließlich der Amortisationen/Abschreibungen auf die Produk-<br />

tionsanlagen und produktionsbezogenen übrigen immateriellen Vermögenswerte, die Abwertungen<br />

auf die Vorräte sowie adäquate produktionsbezogene Verwaltungsgemeinkosten. Die Umsatzkosten<br />

enthalten ferner von oeMs im Rahmen von Risk- and Revenue-Sharing-Programmen berechnete<br />

Aufwendungen für die Vermarktung von neuen Triebwerken.<br />

5.3. ForSChUnGS- Und EnTWICKLUnGSKoSTEn<br />

Aufwendungen, die den Forschungskosten zuzuordnen sind, werden in der Periode des Anfalls als<br />

Aufwand berücksichtigt.<br />

bei den entwicklungskosten wird zwischen „fremdfinanzierter entwicklung“ und „eigenfinanzierter<br />

entwicklung“ unterschieden. Die im Rahmen bezahlter entwicklungsprojekte erbrachten Leistungen<br />

werden überwiegend in den Forderungen aus Auftragsfertigung entsprechend dem Leistungsfortschritt<br />

abgegrenzt. Nach Abschluss eines entwicklungsprojekts werden vorhandene Aufwands- oder<br />

ertragsüberschüsse über die nachfolgende Serienfertigung stückanteilig amortisiert.<br />

Die im Rahmen eigenfinanzierter entwicklung angefallenen entwicklungskosten werden zu herstellungskosten<br />

aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist und sowohl die<br />

technische Realisierbarkeit als auch die erfolgreiche Vermarktung sichergestellt sind. Die entwicklungstätigkeit<br />

muss ferner mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen künftigen wirtschaftlichen<br />

Nutzen erzeugen. Die aktivierten entwicklungskosten umfassen alle direkt dem entwicklungsprozess<br />

zurechenbaren Kosten. Aktivierte entwicklungskosten werden ab dem Produktionsstart planmäßig<br />

über den erwarteten Produktlebenszyklus abgeschrieben.<br />

Aktivierte entwicklungskosten und bis zum ende eines Geschäftsjahres noch nicht abgeschlossene,<br />

aber bereits aktivierte entwicklungsprojekte werden mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest<br />

unterzogen. ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der buchwert der aktivierten<br />

Vermögenswerte den erzielbaren betrag übersteigt.<br />

5.4. IMMATErIELLE VErMöGEnSWErTE<br />

erworbene und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn<br />

es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung des Vermögenswertes ein zukünftiger wirtschaftlicher<br />

Vorteil verbunden ist und die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig bestimmt werden können.<br />

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bzw.<br />

herstellungskosten angesetzt und entsprechend ihrer Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.<br />

Die Anschaffungs- oder herstellungskosten beinhalten ab dem Geschäftsjahr 2011 bei qualifizierenden<br />

Vermögenswerten Fremdkapitalkosten, die nach den bilanzierungsrichtlinien der <strong>MTU</strong> aktiviert<br />

wurden. Im Geschäftsjahr 2010 wurden keine Finanzierungskosten aktiviert, da innerhalb der imma-<br />

teriellen Vermögenswerte keine qualifizierten Vermögenswerte vorgekommen sind.<br />

Die planmäßige Abschreibung, mit Ausnahme von Firmenwerten, Technologiewerten, Kundenbeziehungen<br />

sowie aktivierten Programmwerten, erfolgt im Wesentlichen über eine Nutzungsdauer von<br />

3 - 5 Jahren. Programmwerte inklusive entwicklungsleistungen werden hingegen auf maximal 30 Jahre,<br />

Technologiewerte auf 10 Jahre und Kundenbeziehungen zwischen 4 und 26 Jahren abgeschrieben.

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