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01.04.2012 Leitfaden Mittelabruf - Projekte mit ... - bei der NBank

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Die zuwendungsfähigen tatsächlichen Ausgaben<br />

in den bisherigen <strong>Mittelabruf</strong>en des <strong>Projekte</strong>s<br />

belaufen sich auf 24.126,15 Euro.<br />

Mit den Ausgaben des laufenden <strong>Mittelabruf</strong>es in<br />

Höhe von 17.122,38 Euro (siehe Abschnitt 2)<br />

ergeben sich zuwendungsfähige Gesamtausgaben<br />

des lfd. Haushaltsjahres in Höhe von<br />

41.248,53 Euro.<br />

Beispiel Erläuterungsschreiben zum 1. <strong>Mittelabruf</strong><br />

c) Zuwendungsfähige Ausgaben im lfd. Haushaltsjahr (Summe Ziffer 5a + Ziffer 5b)<br />

Die zuwendungsfähigen Ausgaben setzten sich aus <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> Ausgaben des laufenden<br />

<strong>Mittelabruf</strong>es Ziffer 5a) sowie <strong>der</strong> in den bisherigen <strong>Mittelabruf</strong>en als zuwendungsfähig<br />

anerkannten Ausgaben Ziffer 5b) zusammen.<br />

d) Zuwendungsfähige Ausgaben im lfd. Haushaltsjahr lt. Finanzierungsplan (s. Anlage zum<br />

Zuwendungs- bzw. aktuellen Än<strong>der</strong>ungsbescheid)<br />

Diese Angabe entnehmen Sie bitte ebenfalls dem Finanzierungsplan, welcher Ihnen <strong>mit</strong><br />

dem Zuwendungsbescheid / Än<strong>der</strong>ungsbescheid <strong>mit</strong>gesandt wurde.<br />

Zu 6. Niedrigster Betrag aus Ziffer 5c) und 5d)<br />

Für die Berechnung des Auszahlungsbetrages wird <strong>der</strong> niedrigere Betrag <strong>der</strong> Berechnungsgrundlage<br />

herangezogen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben des Finanzierungsplanes stellen hier<strong>bei</strong><br />

eine absolute Obergrenze dar. Es können nicht mehr Ausgaben für die Berechnung des Auszahlungsbetrages<br />

herangezogen werden als <strong>mit</strong> Zuwendungsbescheid / Än<strong>der</strong>ungsbescheid bewilligt<br />

wurden.<br />

Der niedrigere Betrag für die Mittelanfor<strong>der</strong>ung ist die Summe des laufenden <strong>Mittelabruf</strong>es<br />

zzgl. <strong>der</strong> bisherigen Mittelanfor<strong>der</strong>ungen in Höhe von 41.248,53 Euro. Dieser Betrag<br />

ist niedriger als die zuwendungsfähigen Ausgaben im lfd. Haushaltsjahr lt. Finanzierungsplan<br />

<strong>mit</strong> 160.681,86 Euro.<br />

Hinweis Bei <strong>Projekte</strong>n <strong>mit</strong> Teilnehmerstunden kann sich die Berechnungsgrundlage ebenfalls<br />

aus den Teilnehmerstunden ergeben, wenn dieser als niedrigster Betrag errechnet<br />

wurde.<br />

P<br />

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