10.03.2013 Aufrufe

Protokoll - Neuhausen im Enzkreis

Protokoll - Neuhausen im Enzkreis

Protokoll - Neuhausen im Enzkreis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Protokoll</strong> von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.März 2012<br />

Punkt 1<br />

Fragen der Zuhörer<br />

Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt.


Punkt 2<br />

Bekanntgaben<br />

1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am<br />

28.Febr.2012<br />

Bürgermeister Korz gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen<br />

Sitzung am 28.Febr.2012 über die Vergabe verschiedener Jagdpachten beraten hat.<br />

Hierbei hat das Gremium beschlossen, den Jagdbogen Hamberg an Herrn Wolfgang<br />

Wolf aus Schellbronn und Herrn Edgar Meyer aus Karlsdorf-Neuthardt, den<br />

Jagdbogen <strong>Neuhausen</strong> mit Eigenjagdbezirk <strong>Neuhausen</strong> an Herrn Horst Krutsche und<br />

Herrn Jürgen Krutsche aus Schellbronn und den Jagdbogen Schellbronn mit<br />

Eigenjagdbezirk Schellbronn an Herrn Peter Thomas, Herrn Edgar Hummel und<br />

Herrn Mike Hummel jeweils aus Schellbronn zu vergeben.<br />

2. Neuverlegung einer Gasversorgungsleitung in der Furtstraße, Am Eschenbrunnen,<br />

in der Pforzhe<strong>im</strong>er Straße (Kreuzungsbereich Furtstraße) und in der<br />

Hinteren Dorfstraße <strong>im</strong> Ortsteil <strong>Neuhausen</strong><br />

Mit Schreiben vom 22.März 2012 haben die Stadtwerke Pforzhe<strong>im</strong> die Gemeindeverwaltung<br />

darüber informiert, dass ab Ende Mai 2012 mit den Bauarbeiten zur<br />

Neuverlegung einer Gasversorgungsleitung in der Furtstraße (L 573), Am<br />

Eschenbrunnen, in der Pforzhe<strong>im</strong>er Straße (Kreuzungsbereich Furtstraße) und in der<br />

Hinteren Dorfstraße begonnen wird.


Punkt 3<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan<br />

für das Haushaltsjahr 2012<br />

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012<br />

wurde nach Vorberatungen <strong>im</strong> Finanzausschuss vom Gemeinderat in der Sitzung am<br />

28.Febr.2012 beschlossen. Änderungen haben sich zwischenzeitlich nicht ergeben.<br />

Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig die von der<br />

Verwaltung vorgelegte Haushaltssatzung für das Jahr 2012 – wird noch an anderer<br />

Stelle des Mitteilungsblattes abgedruckt - .


Punkt 4<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Globalberechnung für die Kanal-,<br />

Klär- und Wasserversorgungsbeiträge<br />

Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Frau<br />

Westenberger und Frau Beck von der Firma Allevo-Kommunalberatung aus Obersulm.<br />

Die Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die<br />

Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungs- und<br />

Abwasseranlagen einen Wasserversorgungs- und Abwasserbeitrag. Die Ermittlung<br />

der Beitragssätze erfolgt auf der Grundlage einer Globalberechnung, in deren<br />

Rahmen die Anschaffungs- und Herstellungskosten der bestehenden und künftigen<br />

Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen auf die angeschlossenen und<br />

künftig anzuschließenden Flächen verteilt werden. Somit wird nachgewiesen, dass<br />

keine Kostenüberdeckung eintritt.<br />

Die aktuellen Beitragssätze beruhen auf Globalberechnungen aus den Jahren 1979<br />

und 1991 und sind daher anpassungsbedürftig. Die Verwaltung hatte deshalb die<br />

Firma Allevo-Kommunalberatung mit der Ausarbeitung einer neuen Globalberechnung<br />

beauftragt.<br />

Einleitend erläutert Frau Westenberger dem Gremium ausführlich das neu erstellte<br />

Zahlenwerk und geht hierbei insbesondere auf die rechtlichen Grundlagen, die<br />

Abgrenzung zwischen Beiträge und Gebühren sowie die dem Gemeinderat bei der<br />

Beschlussfassung über den Beitragssatz eingeräumten Ermessensentscheidungen<br />

ein, die sich in die Kategorien Prognose-, Auswahl- und Kontrollermessen unterteilen.<br />

Nach der neu erstellten Globalberechnung ändern sich die Beitragssätze wie folgt:<br />

alt: neu:<br />

Kanalbeitrag: 6,65 €/qm 6,80 €/qm<br />

Klärbeitrag: 2,56 €/qm 3,23 €/qm<br />

Wasserversorgungsbeitrag: 4,96 €/qm 5,88 €/qm


<strong>Protokoll</strong> von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.März 2012<br />

Nach den Ausführungen der Vertreterin der Allevo-Kommunalberatung ergeben sich<br />

die steigenden Beitragssätze durch Investitionen <strong>im</strong> Bereich des Wasserwerks und<br />

der Kläranlage.<br />

In der sich anschließenden Beratung wird aus der Mitte des Gremiums darauf<br />

hingewiesen, dass die bisherigen Globalberechnungen aus den Jahren 1979 bzw.<br />

1991 stammen und auch dem nun vorliegenden Zahlenwerk ein Berechnungszeitraum<br />

bis 2026 zugrunde liegt. Es wird hierzu nachgefragt, warum die Laufzeiten<br />

der Globalberechnungen nicht in kürzeren Zeitabständen gewählt werden, damit<br />

notwendige Erhöhungen aufgrund durchgeführter Investitionen entsprechend<br />

niedriger ausfallen.<br />

Frau Westenberger merkt an, dass die Globalberechnungen in der Regel an den<br />

Laufzeiten der Flächennutzungspläne, <strong>im</strong> vorliegenden Fall also bis 2026, ausgerichtet<br />

werden. Bei gravierenden Änderungen besteht jedoch die Möglichkeit,<br />

Anpassungen auch in kürzeren Abständen vorzunehmen.<br />

Aus dem Rat wird hierzu ferner die Auffassung vertreten, dass die sich nun<br />

ergebenden Beitragssteigerungen, bezogen auf den Zeitraum von 1979 bzw. 1991<br />

bis zu der nun zugrunde gelegten Berechnungsdauer <strong>im</strong> Jahr 2026, insgesamt<br />

moderat ausfallen. Auch wird zu bedenken gegeben, dass die Gemeinde seit vielen<br />

Jahren die Erschließung der Baugebiete über Maßnahmeträgerschaften durchführt,<br />

in deren Rahmen in der Regel nicht die Beitragssätze sondern die tatsächlich <strong>im</strong><br />

Gebiet anfallenden Kosten zugrunde gelegt werden.<br />

Aus der Mitte des Gemeinderates wird weiterhin darauf hingewiesen, dass in der<br />

vorliegenden Beitragsberechnung alle <strong>im</strong> Flächennutzungsplan enthaltenen künftigen<br />

Baugebiete kostenmäßig berücksichtigt wurden, jedoch nicht sichergestellt ist, dass<br />

diese auch entsprechend umgesetzt werden. Es wird deshalb <strong>im</strong> Hinblick auf eine<br />

angemessene Erhöhung der Beitragssätze die Überlegung angestellt, <strong>im</strong> Rahmen<br />

der Ermessensentscheidung einzelne Flächen aus der Berechnung zu nehmen. Von<br />

Seiten der Verwaltung wird dies mit dem Hinweis relativiert, dass bei Herausnahme<br />

der prognostizierten Kosten einzelner Gebiete auch die entsprechenden Flächen als<br />

Divisor entfallen, so dass dies sich nur wenig auf den Kostenquotienten auswirkt.<br />

Ergänzend weist Frau Westenberger darauf hin, dass die Aufwendungen <strong>im</strong> Bereich<br />

der Wasserver- und Kanalentsorgung in vollem Umfang an die Verbraucher weiter<br />

gegeben werden müssen, weshalb die Kosten, die nicht über Beiträge refinanziert<br />

werden, letztlich über die Gebühren zu vereinnahmen sind.


Auf weitere Nachfrage bestätigt die Vertreterin des Kommunalberatungsbüros, dass<br />

die neuen Beitragssätze nur für solche Flächen gelten, die erstmalig an die<br />

Kanalisation bzw. Wasserversorgung angeschlossen werden.<br />

Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts fasst der Gemeinderat gemäß dem<br />

Vorschlag der Allevo-Kommunalberatung einst<strong>im</strong>mig folgende Beschlüsse:<br />

1. Der Globalberechnung der Allevo I Kommunalberatung vom 20. März 2012<br />

für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung wird zugest<strong>im</strong>mt. Sie<br />

hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Beitragssätze<br />

vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Beiträge für ihre öffentlichen Einrichtungen<br />

Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung.<br />

2. Die Globalberechnung für den Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeitrag<br />

wird sowohl auf der Flächenseite als auch auf der Kostenseite auf einen<br />

Zeitraum bis einschließlich des Jahres 2026 ausgerichtet.<br />

3. Flächenseite<br />

a. Die Gemeinde hat bisher für den Abwasserbereich und den<br />

Wasserversorgungsbereich den Beitragsmaßstab der zulässigen<br />

Geschoßfläche angewandt. Dieser Beitragsmaßstab soll beibehalten<br />

werden.<br />

b. Sämtliche Unterlagen zur Flächenseite haben bei der Beratung<br />

vorgelegen. Die Richtigkeit der Flächenübertragungen anhand von<br />

Bebauungsplänen und sonstigen Unterlagen in die Globalberechnung wird<br />

festgestellt. Insbesondere den Ausführungen zur Geschossbest<strong>im</strong>mung in<br />

Ziffer 11.3 der Erläuterungen wird ausdrücklich zugest<strong>im</strong>mt.<br />

c. Die Deckungsgleichheit zwischen Klärwerkskapazitäten und in die<br />

Globalberechnung eingestellten Flächen wird, wie in den Erläuterungen in<br />

Ziffer 12 dargestellt, hiermit festgestellt.


d. Die Zukunftsflächen, für die noch keine Bebauungspläne aufgestellt<br />

4. Kostenseite<br />

wurden, sind in den Flächenberechnungen und Flächendarstellungen der<br />

Globalberechnung mit prognostischen Angaben über die zu erwartende<br />

Größe und Ausdehnung, Bebauungscharakter und Bauleitziele wie<br />

Geschossflächenzahlen und Geschosszahlen und Straßenflächen<br />

enthalten. Es wird den in der Globalberechnung gemachten<br />

Prognoseaussagen ausdrücklich zugest<strong>im</strong>mt.<br />

Bei den Neubaugebieten werden bei Wohngebieten 17,5 % und bei<br />

Gewerbegebieten 20 % der Bruttofläche als Straßenflächen in Abzug<br />

gebracht.<br />

a. Aus den Planungsvorgaben wie Flächennutzungsplan, allgemeiner<br />

Entwässerungsplan, Regenentlastungskonzept, Konzeption für die<br />

Wasserversorgung etc. ergeben sich für die Zukunft der öffentlichen<br />

Einrichtungen Konsequenzen in Form von geplanten Kosten. Die in die<br />

Globalberechnung eingestellten Zukunftskosten wurden einschließlich der<br />

0,68 %-igen Preissteigerungsrate pro Jahr bei der Abwasserbeseitigung<br />

(inkl. MwSt) und der 0,45 %-igen Preissteigerungsrate pro Jahr bei der<br />

Wasserversorgung (ohne MwSt) beraten. Den hierüber gemachten<br />

Prognosen wird zugest<strong>im</strong>mt, ebenso dem Umfang der berücksichtigten<br />

Zuweisungen und Zuschüsse Dritter. Die künftigen Zuweisungen und<br />

Zuschüsse wurden anhand der derzeit geltenden Förderrichtlinien<br />

prognostiziert.<br />

b. Der Teil der Grundstücksanschlüsse <strong>im</strong> Bereich der öffentlichen<br />

Straßenflächen wird in den Beitrag einbezogen. Dieser Leitungsabschnitt<br />

soll Teil der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung<br />

sein.


c. Die Zuleitungssammler und die Regenbecken <strong>im</strong> Ortsteil Schellbronn<br />

werden, wie in der Globalberechnung dargestellt, dem Kanalbereich<br />

zugeordnet.<br />

d. Die Zuleitungssammler und die Regenbecken <strong>im</strong> Ortsteil <strong>Neuhausen</strong>,<br />

sowie die Anteile am Zuleitungssammler und an den Regenbecken des<br />

Abwasserzweckverbandes Biet werden, wie in der Globalberechnung<br />

dargestellt, dem Klärbereich zugeordnet.<br />

5. Abzugskapitalien<br />

a. Das öffentliche Interesse wird, wie in der Globalberechnung berücksichtigt,<br />

auf 5 % festgesetzt.<br />

b. Der Pflichtgebührenfinanzierungsanteil wird mit 5 % berücksichtigt.<br />

c. Der Straßenentwässerungsanteil für Mischwasserkanäle wird nach der<br />

kostenorientierten Berechnungsmethode unter Bezugnahme auf das<br />

Vedewa-Modell auf 25 % der maßgebenden Kosten festgesetzt.<br />

Der Gemeinderat entscheidet sich dafür, den Satz für die<br />

Straßenentwässerung von Mischwasserkanälen auf Regenbecken (MW)<br />

und Sammler (MW) zu übertragen und hierfür keine eigene Berechnung<br />

durchzuführen. Von der abflussmengenorientierten Berechnungsmethode<br />

wird für die Regenbecken und Zuleitungssammler kein Gebrauch<br />

gemacht. Der Anteil der Straßenentwässerung bei Regenbecken und<br />

Sammlern wird deshalb ebenfalls auf 25 % festgesetzt.<br />

Aus den Regenwasserkosten des Trennsystems sollen 50 % Straßenentwässerungsanteil<br />

abgezogen werden.<br />

Der Straßenentwässerungsanteil an den Investitionskosten der Kläranlage<br />

wird in Anlehnung an den von der Rechtsprechung akzeptierten Abzug mit<br />

5 % pauschaliert.<br />

6. Den in der Globalberechnung enthaltenen Ermessensentscheidungen (vgl.<br />

Erläuterungen Ziff. 16) wird ausdrücklich zugest<strong>im</strong>mt.


7. Die Beiträge der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> werden als Auswirkung der<br />

Globalberechnung in der Abwasser- und Wasserversorgungssatzung wie folgt<br />

geändert:<br />

- für den öffentlichen Abwasserkanal 6,80 €/m² zulässige Geschossfläche<br />

- für den mechanischen und<br />

biologischen Teil des Klärwerks<br />

3,23 €/m² zulässige Geschossfläche<br />

- für die Wasserversorgung<br />

5,88 €/m² zulässige Geschossfläche<br />

(Hinzu kommt bei der Wasserversorgung noch die Mehrwertsteuer.)<br />

Weitere Teilbeiträge bleiben vorbehalten.


Punkt 5<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Änderungssatzung zur Satzung über<br />

die Abwasserbeseitigung<br />

- Anpassung des Beitragssatzes<br />

Unter Tagesordnungspunkt 4 der heutigen Sitzung hat der Gemeinderat die neu<br />

erstellte Globalberechnung zur Ermittlung der Beitragssätze für die öffentliche<br />

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beschlossen. Hiernach beträgt der<br />

Kanalbeitrag 6,80 €/qm und der Klärbeitrag 3,23 €/qm.<br />

Die Abwasserbeitragssätze für den öffentlichen Kanal und das Klärwerk sind in § 32<br />

der Abwassersatzung der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> vom 29.Juni 1999 festgesetzt. Zur<br />

Anpassung der Beitragssätze ist die Änderung der Abwassersatzung erforderlich.<br />

Aus diesem Grund beschließt der Gemeinderat ohne weitere Aussprache einst<strong>im</strong>mig<br />

die von der Verwaltung vorgelegte Satzung zur Änderung der Satzung über die<br />

öffentliche Abwasserbeseitigung vom 29.Juni 1999 – bereits an anderer Stelle des<br />

Mitteilungsblattes abgedruckt -.


Punkt 6<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung<br />

- Anpassung des Beitragssatzes<br />

Unter Tagesordnungspunkt 4 der heutigen Sitzung hat der Gemeinderat die neu<br />

erstellte Globalberechnung zur Ermittlung der Beitragssätze für die öffentliche<br />

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beschlossen. Hiernach beträgt der<br />

Wasserversorgungsbeitrag 5,88 €/qm.<br />

Der Wasserversorgungsbeitragssatz ist in § 35 der Wasserversorgungssatzung der<br />

Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> vom 29.Juni 1999 festgesetzt. Zur Anpassung des<br />

Beitragssatzes ist die Änderung der Wasserversorgungssatzung erforderlich.<br />

Aus diesem Grund beschließt der Gemeinderat ohne weitere Aussprache einst<strong>im</strong>mig<br />

die von der Verwaltung vorgelegte Satzung zur Änderung Wasserversorgungssatzung<br />

vom 29.Juni 1999 – bereits an anderer Stelle des Mitteilungsblattes<br />

abgedruckt -.


Punkt 7<br />

Vorberatung der öffentlichen Sitzung des Schulverbandes am 29.März 2012<br />

Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes die<br />

Rektorin der Verbandsschule <strong>im</strong> Biet, Frau Helga Schuhmacher.<br />

Dem Gemeinderat liegen zur heutigen Sitzung die Tagesordnung und Verwaltungsbeilagen<br />

zur öffentlichen Sitzung des Schulverbandes am 29.März 2012 vor. In der<br />

Verbandsversammlung sollen neben der Feststellung der Jahresrechnungen 2010<br />

bzw. 2011 und der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2012 unter anderem auch<br />

über den Einbau einer Cafeteria <strong>im</strong> Konferenzraum der Werkrealschule entschieden<br />

werden.<br />

Verbandsrechner Schuler erläutert den Ratsmitgliedern in kurzen Zügen die<br />

wichtigsten Planansätze der vorgenannten Zahlenwerke. In den Rechnungsjahren<br />

2010 und 2011 betrug die Verbandsumlage der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> 181.711,43 €<br />

bzw. 124.566,97 €, die Investitionsumlage 29.367,70 € bzw. 43.539,56 €.<br />

Der Haushaltsplan 2012 hat ein Volumen von 547.700.--€, wovon 449.700.--€ auf<br />

den Verwaltungshaushalt und 98.000.--€ auf den Vermögenshaushalt entfallen. Für<br />

die Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> wird die Schulkostenumlage auf 209.015.--€ und die<br />

Investitionsumlage auf 66.608.--€ festgesetzt.<br />

In der sich anschließenden Aussprache wird aus der Mitte des Gremiums Kritik an<br />

dem Umstand geäußert, dass <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Austausch der Leuchten<br />

und der Deckenerneuerung sowie der Sanierung der Toiletten in der Werkrealschule<br />

vom planenden Architekten das Honorar für den Fachplaner Elektro in Höhe von rd.<br />

35.000.--€ in der Kostenschätzung vergessen wurde und deshalb nachfinanziert<br />

werden musste. Bürgermeister Korz erinnert daran, dass Architekt Frank seinerzeit<br />

<strong>im</strong> Rahmen des Investitionsförderungsprogramms der Bundesregierung zeitgleich<br />

den Neubau der Schwarzwaldhalle in Schellbronn sowie die Umbauarbeiten <strong>im</strong><br />

Freibad betreut hatte. Zwar waren die Aufwendungen für den Fachplaner bei der<br />

Kostenermittlung vergessen worden, jedoch waren die Leistungen <strong>im</strong> Rahmen der<br />

Baumaßnahmen notwendig und wurden auf der Grundlage der HOAI erbracht.


Zu dem geplanten Einbau einer Cafeteria <strong>im</strong> Konferenzraum der Werkrealschule<br />

stellt Bürgermeister Korz ein vom Ing. Büro FAI aus Stuttgart erstelltes Konzept mit<br />

Beschreibung und Kostenschätzung vor. Hiernach belaufen sich die Aufwendungen<br />

für die Kücheneinrichtung einschließlich Möblierung von Tischen und Stühlen für 36<br />

Plätze auf ca. 70.000.--€. Eine Lüftungsanlage ist bei dieser Variante nicht<br />

vorgesehen, die Kosten hierfür würden nochmals rd. 20.000.--€ betragen. Ebenso ist<br />

das notwendige Geschirr in der Kostenaufstellung nicht enthalten.<br />

Im Anschluss wirbt Schulleiterin Helga Schuhmacher <strong>im</strong> Gremium nochmals für den<br />

Einbau der Cafeteria <strong>im</strong> Konferenzraum der Werkrealschule. Nach den Ausführungen<br />

von Frau Schuhmacher würde die Cafeteria einerseits die Attraktivität der<br />

Werkrealschule erheblich steigern, andererseits könnte den auch am Nachmittag in<br />

der Schule verbleibenden Schülern eine warme und nahrhafte Mahlzeit angeboten<br />

werden. Die Schulleitung hat hierzu bereits mit dem Caritasverband e.V. Pforzhe<strong>im</strong><br />

Gespräche geführt, der gegenwärtig gegenüber der Schule, <strong>im</strong> Gewann<br />

„Herzbohnengarten“, ein neues Pflegehe<strong>im</strong> errichtet und bereits Interesse an einem<br />

entsprechenden Cateringservice für die Schule bekundet hat. Die Kosten für ein 2-<br />

Gänge-Menü würden bei 3,95 € liegen. Getränke sind in diesem Preis nicht enthalten.<br />

Der Förderverein der Schule hat jedoch bereits signalisiert, dass er die Ausgabe<br />

der Speisen übernehmen und den Schülern darüber hinaus auch kostenlos warmen<br />

Tee zur Verfügung stellen wird.<br />

Zur Reduzierung der Kosten regt die Schulleiterin an, auf den in der Konzeption vorgesehenen<br />

Dampfgarer <strong>im</strong> Kostenaufwand von rd. 6.000.--€ zu verzichten. Ferner<br />

wurde von der Anschaffung neuer Lehrerstühle in den Klassenz<strong>im</strong>mern abgesehen<br />

und stattdessen die vorhandenen Stühle aus dem Konferenzraum verwendet.<br />

Hierdurch konnten weitere ca. 2.500.--€ eingespart werden.<br />

Der Vorschlag, auf den Dampfgarer zu verzichten, findet die Unterstützung des<br />

Vorsitzenden, jedoch sollten ungeachtet dessen vorsorglich die entsprechenden Ver-<br />

bzw. Entsorgungsanschlüsse auch für einen Abzug verlegt werden. Die weitere<br />

Überlegung, statt dem geplanten Schnellspüler eine normale Geschirrspülmaschine<br />

zu installieren, wird von Frau Schuhmacher skeptisch beurteilt, da die<br />

Essensausgabe in mehreren Schichten erfolgen soll und hierfür relativ zeitnah<br />

sauberes Geschirr zur Verfügung stehen muss.


Aus der Mitte des Gremiums werden darüber hinaus auch der in der Kostenermittlung<br />

enthaltene Wärmestrahler sowie der beheizte Tellerstapler zur Disposition<br />

gestellt, da die Mahlzeiten unmittelbar nach Anlieferung verzehrt werden sollen. Der<br />

Bürgermeister merkt hierzu an, dass für die Teller in jedem Fall ein Lagerbehältnis<br />

benötigt wird und insbesondere <strong>im</strong> Winter eine entsprechende Wärmehaltung<br />

wünschenswert wäre.<br />

Eingehend erörtert wird <strong>im</strong> Rat die Frage, ob bei Einrichtung der Cafeteria auch eine<br />

entsprechende Nachfrage gewährleistet ist. Dies insbesondere auch <strong>im</strong> Hinblick auf<br />

einen Menüpreis von knapp 4.--€ ohne Getränke. Nach den Ausführungen von Frau<br />

Schuhmacher wurde diesbezüglich bisher noch keine Umfrage durchgeführt, die zum<br />

jetzigen Zeitpunkt ohnehin unverbindlich wäre. Über die Mittagszeit sind momentan<br />

je nach Wochentag zwischen 40 und 130 Kinder an der Schule, wobei derzeit über<br />

Mittag ca. 20 Bestellungen täglich für Döner o.ä. vorliegen. Nach Einschätzung der<br />

Schulleiterin wäre ein Einstieg mit 20 – 25 Essen täglich ein gelungener Anfang,<br />

wobei auch die Lehrer mit gutem Vorbild vorangehen und am Mittagstisch teilnehmen<br />

werden. Bei guter Qualität der Speisen ist zu erwarten, dass die Nachfrage steigen<br />

wird. Die Thematik soll auch <strong>im</strong> Rahmen der Elternabende angesprochen werden,<br />

wobei davon ausgegangen werden kann, dass Eltern bei entsprechend gesunder<br />

und nahrhafter Kost eher bereit sind, die Kosten zu tragen. In diesem Zusammenhang<br />

gibt Frau Schuhmacher zu bedenken, dass die Cafeteria nicht nur für die<br />

Versorgung der Schüler mit Mittagessen sondern auch für andere schulische Veranstaltungen<br />

Verwendung finden wird.<br />

Der weiterhin aus dem Gremium geäußerte Vorschlag, die benötigten Mittagessen -<br />

zumindest vorübergehend - in der gut ausgestatteten Schulküche auszugeben, wird<br />

von der Schulleiterin als nicht praktikabel erachtet. Sie verweist hierbei auf die<br />

beengten Platzverhältnisse sowie insbesondere auch den Umstand, dass es sich um<br />

benötigte Unterrichtsräume handelt. Auch die weitere Überlegung, dass die Schüler<br />

ihre Mahlzeiten <strong>im</strong> gegenüberliegenden Gebäude des Pflegehe<strong>im</strong>s einnehmen und<br />

somit auf den Einbau der Cafeteria verzichtet werden könnte, ist nicht umsetzbar, da<br />

der Caritasverband dies mit Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der He<strong>im</strong>bewohner als<br />

nicht zweckmäßig erachtet hat.


Abschließend wird aus der Mitte der Ratsmitglieder angefragt, ob in den Baunebenkosten<br />

der von Architekt Frank erstellten Kostenermittlung auch die Aufwendungen<br />

für ggfs. benötigte Fachplaner enthalten sind. Bürgermeister Korz sagt zu, dies bis<br />

zur Verbandsversammlung zu klären.<br />

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse:<br />

a) Dem Einbau einer Cafeteria <strong>im</strong> Konferenzraum der Verbandsschule <strong>im</strong> Biet<br />

entsprechend dem heute vorgestellten Konzept wird zugest<strong>im</strong>mt mit der<br />

Maßgabe, dass bei der Kücheneinrichtung auf den Dampfgarer und den<br />

Wärmestrahler verzichtet wird. Der beheizte Tellerstapler soll in der<br />

Konzeption verbleiben, jedoch soll nochmals die Notwendigkeit zur<br />

Anschaffung des Gerätes überprüft werden.<br />

Die Verbandsvertreter der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> werden beauftragt, in der<br />

Verbandsversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend abzust<strong>im</strong>men.<br />

Die Beschlussfassung erfolgt mit 14 Ja-St<strong>im</strong>men, 1 Gegenst<strong>im</strong>me und 2 Enthaltungen.<br />

b) Für die sonstigen Tagesordnungspunkte werden die Verbandsvertreter der<br />

Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> beauftragt, in der Verbandsversammlung gemäß der<br />

Vorlage der Verwaltung abzust<strong>im</strong>men.<br />

Die Beschlussfassung erfolgt einst<strong>im</strong>mig.


Punkt 8<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Gebühren für die Kinderbetreuung in<br />

den kommunalen Kindergärten ab 01.Sept.2012<br />

Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes die Elternvertreter<br />

sowie die Leiter/-innen der kommunalen Kindergärten der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong>.<br />

Am 28.Febr.2012 hatte der Gemeinderat eingehend über den Ausbau der<br />

Kleinkinderbetreuung in den kommunalen Einrichtungen beraten und hierbei die zur<br />

Sitzung von der Verwaltung vorgestellte Konzeption gebilligt. Allerdings wurde aus<br />

der Mitte des Gremiums angeregt, die künftigen Gebühren mit einem Basiswert von<br />

80.--€/Monat bei 30 Std./Wo. Regelgruppe zu erstellen. Darüber hinaus sollte<br />

alternativ die Möglichkeit geprüft werden, die Erhöhung auf der Grundlage der<br />

Empfehlung des Gemeindetages in zwei Schritten in den Kindergartenjahren<br />

2012/2013 und 2013/2014 durchzuführen.<br />

Nach den Ausführungen des Bürgermeisters hat der Arbeitskreis zur Erstellung einer<br />

Gesamtkonzeption für den Ausbau der Kinderbetreuung in den kommunalen Kindergärten<br />

am 12.März 2012 erneut beraten. Im Rahmen dieser Sitzung wurde angeregt,<br />

ergänzend zum vorgenannten Konzept <strong>im</strong> Kindergarten <strong>Neuhausen</strong> noch die<br />

Betreuungsform der verlängerten Öffnungszeit (VÖ) mit 32,0 Std./ Wo., wie in den<br />

anderen drei Kindergärten auch, anzubieten. Nach Mitteilung der Kindergartenleitung<br />

könnten die Kinder, die dieses Betreuungsangebot annehmen, dann in den<br />

beiden Ganztagesgruppen mit aufgenommen werden.<br />

Ferner wurde für den Kindergarten Steinegg angeregt, die Betreuungszeiten in der<br />

Krippe auf 36,25 Std./Wo. zu erhöhen, wodurch die Kinder täglilch 7,25 Std.<br />

durchgehend betreut werden könnten. Dieses erweiterte Angebot wirkt sich auch<br />

positiv bei der Berechnung des FAG-Anteils aus. Im Gegenzug muss das Personal<br />

um weitere 0,07 Kräfte erhöht werden.<br />

Die beiden vorgenannten Anregungen aus dem Arbeitskreis wurden in das<br />

Betreuungsangebot aufgenommen und sind nachfolgend kursiv abgedruckt. Somit<br />

ergibt sich folgendes Betreuungsangebot ab dem Kindergartenjahr 2012/2013:


Kindergarten Hamberg<br />

Halbtagsgruppe (27,5 Std./Wo.)<br />

1 Gruppe von 3 Jahren Mo.-Fr. 07.30 Uhr – 13.00 Uhr<br />

Verlängerte Öffnungszeiten (32,0 Std./Wo.)<br />

1 Gruppe ab 2 Jahren Mo.-Do. 07.30 Uhr – 13.30 Uhr<br />

Fr. 07.30 Uhr – 13.00 Uhr<br />

Di. 14.30 Uhr – 17.00 Uhr<br />

Mindestpersonalbedarf gesamt: Soll: 3,18 Ist: 3,25 - 0,07<br />

Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 soll nur noch 1 Gruppe mit verlängerter<br />

Öffnungszeit angeboten werden.<br />

Kindergarten <strong>Neuhausen</strong><br />

Halbtagsgruppe (27,5 Std./Wo.)<br />

1 Gruppe von 3 Jahren bis Schuleintritt Mo.-Fr. 07.30 Uhr – 13.00 Uhr<br />

Verlängerte Öffnungszeiten (32,0 Std./Wo.) Mo.-Do. 07.30 Uhr – 14.00 Uhr<br />

von 2 Jahren bis Schuleintritt Fr. 07.30 Uhr – 13.30 Uhr<br />

Diese Betreuungszeiten sollen in den beiden u. g. Ganztagesgruppen mit angeboten<br />

werden.<br />

Ganztagsgruppe (50,0 Std./Wo.)<br />

2 Gruppen ab 2 Jahren bis einschl. Grundschüler Mo.-Fr. 07.00 Uhr – 17.00 Uhr<br />

Mindestpersonalbedarf gesamt: Soll: 8,03 Ist: 7,975 + 0,055


Kindergarten Schellbronn<br />

Verlängerte Öffnungszeiten (32,0 Std./Wo.)<br />

2 Gruppen ab 2 Jahren Mo.-Do. 07.30 Uhr – 14.00 Uhr<br />

Fr. 07.30 Uhr – 13.30 Uhr<br />

Mindestpersonalbedarf gesamt: Soll: 4,12 Ist: 3,2057 + 0,9143<br />

Kindergarten Steinegg<br />

Verlängerte Öffnungszeiten (32,0 Std./Wo.)<br />

1 Gruppe ab 2 Jahren Mo.-Do. 07.30 Uhr – 14.00 Uhr<br />

Fr. 07.30 Uhr – 13.30 Uhr<br />

Krippe (36,25 Std./Wo.)<br />

1 Gruppe von 1 – 2 Jahren Mo.-Fr. 07.00 Uhr – 14.15 Uhr<br />

Mindestpersonalbedarf gesamt: Soll: 4,49 Ist: 3,525 + 0,965<br />

Gemäß dem Rechenmodell des KVJS besteht ein Personalmehrbedarf von 1,8643.<br />

(vorauss. Mehrpersonalkosten 1,8643 x 40.000 Euro = 74.572 Euro / Jahr.<br />

Bei der Berechnung der Kindergartengebühren vertritt der Arbeitskreis den Basiswert<br />

von 80,00 Euro / Monat bei 30 Std./Wo. Regelgruppe. Für die geplante Kinderkrippe<br />

wird die Gebühr von 220,00 Euro / Monat für Familien mit einem Kind angeregt. Der<br />

Vorschlag, die Gebühren in 2 Schritten zu erhöhen, wird vom Arbeitskreis verworfen.<br />

Somit ergeben sich folgende Anmerkungen:<br />

Für die Nr. 1 und 2 wird als Basiswert 80,00 Euro / Monat bei 30 Std./Wo.<br />

Regelgruppe Ü3-Kinder angenommen.<br />

Für die Nr. 3 erfolgt auf den Basiswert ein Zuschlag von 15 % für Mehraufwand<br />

Ganztagesbetreuung (92,00 Euro / Monat).


Bei den Betreuungsangeboten von U3-Kindern bei Nr. 2 und 3 wird ein Zuschlag von<br />

50 % (Belegung von 2 Plätzen) erhoben.<br />

Für die Nr. 4 wird der Basiswert gemäß Empfehlung des Arbeitskreises Kinderkrippe<br />

von 182,00 Euro bei 30 Std./Wo. angesetzt.<br />

1. Halbtagsgruppen<br />

1.1 Halbtagsgruppe für Kinder <strong>im</strong> Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt (27,5<br />

Std./Wo.):<br />

Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind: 73,00 Euro / Monat<br />

Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 56,00 Euro / Monat<br />

Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 37,00 Euro / Monat<br />

Für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern<br />

unter 18 Jahren: 12,00 Euro / Monat<br />

2. Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit<br />

2.1 Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit <strong>im</strong> Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt<br />

(32,0 Std./Wo.):<br />

Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind: 85,00 Euro / Monat<br />

Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 65,00 Euro / Monat<br />

Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 43,00 Euro / Monat<br />

Für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern<br />

unter 18 Jahren: 14,00 Euro / Monat<br />

2.2 Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit <strong>im</strong> Alter von 2 bis 3 Jahren (32,0<br />

Std./Wo.):<br />

Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind: 128,00 Euro / Monat<br />

Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 98,00 Euro / Monat<br />

Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 65,00 Euro / Monat<br />

Für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern<br />

unter 18 Jahren: 21,00 Euro / Monat<br />

3. Ganztagsgruppen<br />

3.1 Ganztagsgruppe <strong>im</strong> Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt (50,0 Std./Wo.):<br />

Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind: 153,00 Euro / Monat<br />

Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 133,00 Euro / Monat<br />

Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 113,00 Euro / Monat<br />

Für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern<br />

unter 18 Jahren: 93,00 Euro / Monat


3.2 Ganztagsgruppe <strong>im</strong> Alter von 2 bis 3 Jahren (50,0 Std./Wo.):<br />

Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind: 230,00 Euro / Monat<br />

Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 210,00 Euro / Monat<br />

Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 190,00 Euro / Monat<br />

Für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern<br />

unter 18 Jahren: 170,00 Euro / Monat<br />

4. Krippe <strong>im</strong> Alter von 1 bis 2 Jahren (36,25 Std./Wo.):<br />

Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind: 220,00 Euro / Monat<br />

Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 200,00 Euro / Monat<br />

Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 180,00 Euro / Monat<br />

Für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern<br />

unter 18 Jahren: 160,00 Euro / Monat<br />

5. Grundschulkinder <strong>im</strong> Kindergarten <strong>Neuhausen</strong> Mo. – Fr. 11.30 Uhr – 17.00<br />

Uhr<br />

(27,5 Std./Wo.):<br />

Tage Für das Kind aus einer Familie mit<br />

in der<br />

Woche 1 Kind 2 Kindern<br />

unter 18<br />

Jahren<br />

3 Kindern<br />

unter 18<br />

Jahren<br />

4 oder mehr<br />

Kindern<br />

unter 18<br />

Jahren<br />

5 175,00 Euro 150,00 Euro 125,00 Euro 100,00 Euro<br />

4 140,00 Euro 120,00 Euro 100,00 Euro 80,00 Euro<br />

3 105,00 Euro 90,00 Euro 75,00 Euro 60,00 Euro<br />

2 70,00 Euro 60,00 Euro 50,00 Euro 40,00 Euro<br />

1 35,00 Euro 30,00 Euro 25,00 Euro 20,00 Euro<br />

Während den Schulferien kann die Anzahl der Tage in der Woche (Betreuungszeit)<br />

für das angemeldete Grundschulkind erhöht werden. Die Änderung muss mindestens<br />

eine Woche vorher beantragt werden. Für die geänderte Betreuungszeit in den<br />

Ferien ist anteilig die Gebühr für die jeweilige Betreuungszeit zu entrichten.


Ergänzend teilt der Vorsitzende mit, dass aus der Mitte des Arbeitskreises unter<br />

anderem auch die Elternwünsche für Module <strong>im</strong> Hinblick auf die Betreuungszeiten<br />

bei der Ganztagesbetreuung sowie - bedingt durch die Reduzierung der Betriebserlaubnis<br />

- die Problematik des zeitweise begrenzten Platzangebotes <strong>im</strong> Kindergarten<br />

<strong>Neuhausen</strong> angesprochen wurden.<br />

Ohne weitere Aussprache st<strong>im</strong>mt der Gemeinderat<br />

- der Änderung bzw. Erweiterung des Betreuungsangebotes in den kommunalen<br />

Kindergärten der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> wie heute von der Verwaltung vorgestellt<br />

und unter Berücksichtigung der beiden vorstehend erläuterten, vom Arbeitskreis in<br />

seiner Sitzung am 12.März 2012 empfohlenen Ergänzungen und<br />

- der Neufestsetzung der Kindergartengebühren ab 01.Sept.2012 wie vorstehend<br />

aufgeführt<br />

einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kindergartenordnung mit Gebührenordnung<br />

entsprechend zu überarbeiten und die erforderlichen Betriebserlaubnisse be<strong>im</strong><br />

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zu<br />

beantragen.<br />

Abschließend dankt Bürgermeister Korz den Mitgliedern des Arbeitskreises für ihre<br />

Mitarbeit bei der Erstellung der Gesamtkonzeption für den Ausbau der Kinderbetreuung<br />

in den kommunalen Kindergärten der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong>.


Punkt 9<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Geldspenden an die<br />

Gemeinde <strong>Neuhausen</strong><br />

Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung ist seit 01.Jan.2006 die Annahme von<br />

Spenden an die Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> <strong>im</strong> Einzelfall durch den Gemeinderat zu beschließen.<br />

Die Gemeinde hat folgende Geldspende erhalten:<br />

Spender<br />

VR Bank <strong>im</strong> <strong>Enzkreis</strong><br />

Geldspende Verwendungszweck<br />

Pforzhe<strong>im</strong>er Straße 22<br />

75242<br />

800,00 €<br />

alle 4 Kindergarten<br />

Ohne weitere Aussprache st<strong>im</strong>mt der Gemeinderat der Annahme und der zweckentsprechenden<br />

Verwendung der vorgenannten Spende einst<strong>im</strong>mig zu. Bürgermeister<br />

Korz spricht dem Spender den Dank der Gemeinde aus.


Punkt 10<br />

Verschiedenes<br />

Restlicher Ausbau der Kreisstraße K 4556 zwischen Unterreichenbach und<br />

Schellbronn<br />

Kreisrat Gerd Philipp informiert den Gemeinderat darüber, dass der Kreistag des<br />

<strong>Enzkreis</strong>es in seiner gestrigen Sitzung einst<strong>im</strong>mig den Ausbau des letzten Abschnitts<br />

der Kreisstraße K 4556 zwischen Unterreichenbach und Schellbronn beschlossen<br />

hat. Die Bauarbeiten <strong>im</strong> Kostenvolumen von rd. 1,1 Millionen Euro sollen <strong>im</strong> September<br />

2012 beginnen und bis Ende November dieses Jahres abgeschlossen sein. Für<br />

den Ausbau der Straße wird eine Vollsperrung erforderlich werden, so dass während<br />

der Bauzeit eine Umleitung eingerichtet werden muss.<br />

Der Gemeinderat zeigt sich sehr erfreut über den Beschluss des Kreistags, die<br />

Kreisstraße in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!