Protokoll - Neuhausen im Enzkreis
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<strong>Protokoll</strong> von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.März 2012<br />
Punkt 1<br />
Fragen der Zuhörer<br />
Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt.
Punkt 2<br />
Bekanntgaben<br />
1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am<br />
28.Febr.2012<br />
Bürgermeister Korz gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen<br />
Sitzung am 28.Febr.2012 über die Vergabe verschiedener Jagdpachten beraten hat.<br />
Hierbei hat das Gremium beschlossen, den Jagdbogen Hamberg an Herrn Wolfgang<br />
Wolf aus Schellbronn und Herrn Edgar Meyer aus Karlsdorf-Neuthardt, den<br />
Jagdbogen <strong>Neuhausen</strong> mit Eigenjagdbezirk <strong>Neuhausen</strong> an Herrn Horst Krutsche und<br />
Herrn Jürgen Krutsche aus Schellbronn und den Jagdbogen Schellbronn mit<br />
Eigenjagdbezirk Schellbronn an Herrn Peter Thomas, Herrn Edgar Hummel und<br />
Herrn Mike Hummel jeweils aus Schellbronn zu vergeben.<br />
2. Neuverlegung einer Gasversorgungsleitung in der Furtstraße, Am Eschenbrunnen,<br />
in der Pforzhe<strong>im</strong>er Straße (Kreuzungsbereich Furtstraße) und in der<br />
Hinteren Dorfstraße <strong>im</strong> Ortsteil <strong>Neuhausen</strong><br />
Mit Schreiben vom 22.März 2012 haben die Stadtwerke Pforzhe<strong>im</strong> die Gemeindeverwaltung<br />
darüber informiert, dass ab Ende Mai 2012 mit den Bauarbeiten zur<br />
Neuverlegung einer Gasversorgungsleitung in der Furtstraße (L 573), Am<br />
Eschenbrunnen, in der Pforzhe<strong>im</strong>er Straße (Kreuzungsbereich Furtstraße) und in der<br />
Hinteren Dorfstraße begonnen wird.
Punkt 3<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan<br />
für das Haushaltsjahr 2012<br />
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012<br />
wurde nach Vorberatungen <strong>im</strong> Finanzausschuss vom Gemeinderat in der Sitzung am<br />
28.Febr.2012 beschlossen. Änderungen haben sich zwischenzeitlich nicht ergeben.<br />
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig die von der<br />
Verwaltung vorgelegte Haushaltssatzung für das Jahr 2012 – wird noch an anderer<br />
Stelle des Mitteilungsblattes abgedruckt - .
Punkt 4<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Globalberechnung für die Kanal-,<br />
Klär- und Wasserversorgungsbeiträge<br />
Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Frau<br />
Westenberger und Frau Beck von der Firma Allevo-Kommunalberatung aus Obersulm.<br />
Die Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die<br />
Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungs- und<br />
Abwasseranlagen einen Wasserversorgungs- und Abwasserbeitrag. Die Ermittlung<br />
der Beitragssätze erfolgt auf der Grundlage einer Globalberechnung, in deren<br />
Rahmen die Anschaffungs- und Herstellungskosten der bestehenden und künftigen<br />
Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen auf die angeschlossenen und<br />
künftig anzuschließenden Flächen verteilt werden. Somit wird nachgewiesen, dass<br />
keine Kostenüberdeckung eintritt.<br />
Die aktuellen Beitragssätze beruhen auf Globalberechnungen aus den Jahren 1979<br />
und 1991 und sind daher anpassungsbedürftig. Die Verwaltung hatte deshalb die<br />
Firma Allevo-Kommunalberatung mit der Ausarbeitung einer neuen Globalberechnung<br />
beauftragt.<br />
Einleitend erläutert Frau Westenberger dem Gremium ausführlich das neu erstellte<br />
Zahlenwerk und geht hierbei insbesondere auf die rechtlichen Grundlagen, die<br />
Abgrenzung zwischen Beiträge und Gebühren sowie die dem Gemeinderat bei der<br />
Beschlussfassung über den Beitragssatz eingeräumten Ermessensentscheidungen<br />
ein, die sich in die Kategorien Prognose-, Auswahl- und Kontrollermessen unterteilen.<br />
Nach der neu erstellten Globalberechnung ändern sich die Beitragssätze wie folgt:<br />
alt: neu:<br />
Kanalbeitrag: 6,65 €/qm 6,80 €/qm<br />
Klärbeitrag: 2,56 €/qm 3,23 €/qm<br />
Wasserversorgungsbeitrag: 4,96 €/qm 5,88 €/qm
<strong>Protokoll</strong> von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.März 2012<br />
Nach den Ausführungen der Vertreterin der Allevo-Kommunalberatung ergeben sich<br />
die steigenden Beitragssätze durch Investitionen <strong>im</strong> Bereich des Wasserwerks und<br />
der Kläranlage.<br />
In der sich anschließenden Beratung wird aus der Mitte des Gremiums darauf<br />
hingewiesen, dass die bisherigen Globalberechnungen aus den Jahren 1979 bzw.<br />
1991 stammen und auch dem nun vorliegenden Zahlenwerk ein Berechnungszeitraum<br />
bis 2026 zugrunde liegt. Es wird hierzu nachgefragt, warum die Laufzeiten<br />
der Globalberechnungen nicht in kürzeren Zeitabständen gewählt werden, damit<br />
notwendige Erhöhungen aufgrund durchgeführter Investitionen entsprechend<br />
niedriger ausfallen.<br />
Frau Westenberger merkt an, dass die Globalberechnungen in der Regel an den<br />
Laufzeiten der Flächennutzungspläne, <strong>im</strong> vorliegenden Fall also bis 2026, ausgerichtet<br />
werden. Bei gravierenden Änderungen besteht jedoch die Möglichkeit,<br />
Anpassungen auch in kürzeren Abständen vorzunehmen.<br />
Aus dem Rat wird hierzu ferner die Auffassung vertreten, dass die sich nun<br />
ergebenden Beitragssteigerungen, bezogen auf den Zeitraum von 1979 bzw. 1991<br />
bis zu der nun zugrunde gelegten Berechnungsdauer <strong>im</strong> Jahr 2026, insgesamt<br />
moderat ausfallen. Auch wird zu bedenken gegeben, dass die Gemeinde seit vielen<br />
Jahren die Erschließung der Baugebiete über Maßnahmeträgerschaften durchführt,<br />
in deren Rahmen in der Regel nicht die Beitragssätze sondern die tatsächlich <strong>im</strong><br />
Gebiet anfallenden Kosten zugrunde gelegt werden.<br />
Aus der Mitte des Gemeinderates wird weiterhin darauf hingewiesen, dass in der<br />
vorliegenden Beitragsberechnung alle <strong>im</strong> Flächennutzungsplan enthaltenen künftigen<br />
Baugebiete kostenmäßig berücksichtigt wurden, jedoch nicht sichergestellt ist, dass<br />
diese auch entsprechend umgesetzt werden. Es wird deshalb <strong>im</strong> Hinblick auf eine<br />
angemessene Erhöhung der Beitragssätze die Überlegung angestellt, <strong>im</strong> Rahmen<br />
der Ermessensentscheidung einzelne Flächen aus der Berechnung zu nehmen. Von<br />
Seiten der Verwaltung wird dies mit dem Hinweis relativiert, dass bei Herausnahme<br />
der prognostizierten Kosten einzelner Gebiete auch die entsprechenden Flächen als<br />
Divisor entfallen, so dass dies sich nur wenig auf den Kostenquotienten auswirkt.<br />
Ergänzend weist Frau Westenberger darauf hin, dass die Aufwendungen <strong>im</strong> Bereich<br />
der Wasserver- und Kanalentsorgung in vollem Umfang an die Verbraucher weiter<br />
gegeben werden müssen, weshalb die Kosten, die nicht über Beiträge refinanziert<br />
werden, letztlich über die Gebühren zu vereinnahmen sind.
Auf weitere Nachfrage bestätigt die Vertreterin des Kommunalberatungsbüros, dass<br />
die neuen Beitragssätze nur für solche Flächen gelten, die erstmalig an die<br />
Kanalisation bzw. Wasserversorgung angeschlossen werden.<br />
Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts fasst der Gemeinderat gemäß dem<br />
Vorschlag der Allevo-Kommunalberatung einst<strong>im</strong>mig folgende Beschlüsse:<br />
1. Der Globalberechnung der Allevo I Kommunalberatung vom 20. März 2012<br />
für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung wird zugest<strong>im</strong>mt. Sie<br />
hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Beitragssätze<br />
vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Beiträge für ihre öffentlichen Einrichtungen<br />
Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung.<br />
2. Die Globalberechnung für den Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeitrag<br />
wird sowohl auf der Flächenseite als auch auf der Kostenseite auf einen<br />
Zeitraum bis einschließlich des Jahres 2026 ausgerichtet.<br />
3. Flächenseite<br />
a. Die Gemeinde hat bisher für den Abwasserbereich und den<br />
Wasserversorgungsbereich den Beitragsmaßstab der zulässigen<br />
Geschoßfläche angewandt. Dieser Beitragsmaßstab soll beibehalten<br />
werden.<br />
b. Sämtliche Unterlagen zur Flächenseite haben bei der Beratung<br />
vorgelegen. Die Richtigkeit der Flächenübertragungen anhand von<br />
Bebauungsplänen und sonstigen Unterlagen in die Globalberechnung wird<br />
festgestellt. Insbesondere den Ausführungen zur Geschossbest<strong>im</strong>mung in<br />
Ziffer 11.3 der Erläuterungen wird ausdrücklich zugest<strong>im</strong>mt.<br />
c. Die Deckungsgleichheit zwischen Klärwerkskapazitäten und in die<br />
Globalberechnung eingestellten Flächen wird, wie in den Erläuterungen in<br />
Ziffer 12 dargestellt, hiermit festgestellt.
d. Die Zukunftsflächen, für die noch keine Bebauungspläne aufgestellt<br />
4. Kostenseite<br />
wurden, sind in den Flächenberechnungen und Flächendarstellungen der<br />
Globalberechnung mit prognostischen Angaben über die zu erwartende<br />
Größe und Ausdehnung, Bebauungscharakter und Bauleitziele wie<br />
Geschossflächenzahlen und Geschosszahlen und Straßenflächen<br />
enthalten. Es wird den in der Globalberechnung gemachten<br />
Prognoseaussagen ausdrücklich zugest<strong>im</strong>mt.<br />
Bei den Neubaugebieten werden bei Wohngebieten 17,5 % und bei<br />
Gewerbegebieten 20 % der Bruttofläche als Straßenflächen in Abzug<br />
gebracht.<br />
a. Aus den Planungsvorgaben wie Flächennutzungsplan, allgemeiner<br />
Entwässerungsplan, Regenentlastungskonzept, Konzeption für die<br />
Wasserversorgung etc. ergeben sich für die Zukunft der öffentlichen<br />
Einrichtungen Konsequenzen in Form von geplanten Kosten. Die in die<br />
Globalberechnung eingestellten Zukunftskosten wurden einschließlich der<br />
0,68 %-igen Preissteigerungsrate pro Jahr bei der Abwasserbeseitigung<br />
(inkl. MwSt) und der 0,45 %-igen Preissteigerungsrate pro Jahr bei der<br />
Wasserversorgung (ohne MwSt) beraten. Den hierüber gemachten<br />
Prognosen wird zugest<strong>im</strong>mt, ebenso dem Umfang der berücksichtigten<br />
Zuweisungen und Zuschüsse Dritter. Die künftigen Zuweisungen und<br />
Zuschüsse wurden anhand der derzeit geltenden Förderrichtlinien<br />
prognostiziert.<br />
b. Der Teil der Grundstücksanschlüsse <strong>im</strong> Bereich der öffentlichen<br />
Straßenflächen wird in den Beitrag einbezogen. Dieser Leitungsabschnitt<br />
soll Teil der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung<br />
sein.
c. Die Zuleitungssammler und die Regenbecken <strong>im</strong> Ortsteil Schellbronn<br />
werden, wie in der Globalberechnung dargestellt, dem Kanalbereich<br />
zugeordnet.<br />
d. Die Zuleitungssammler und die Regenbecken <strong>im</strong> Ortsteil <strong>Neuhausen</strong>,<br />
sowie die Anteile am Zuleitungssammler und an den Regenbecken des<br />
Abwasserzweckverbandes Biet werden, wie in der Globalberechnung<br />
dargestellt, dem Klärbereich zugeordnet.<br />
5. Abzugskapitalien<br />
a. Das öffentliche Interesse wird, wie in der Globalberechnung berücksichtigt,<br />
auf 5 % festgesetzt.<br />
b. Der Pflichtgebührenfinanzierungsanteil wird mit 5 % berücksichtigt.<br />
c. Der Straßenentwässerungsanteil für Mischwasserkanäle wird nach der<br />
kostenorientierten Berechnungsmethode unter Bezugnahme auf das<br />
Vedewa-Modell auf 25 % der maßgebenden Kosten festgesetzt.<br />
Der Gemeinderat entscheidet sich dafür, den Satz für die<br />
Straßenentwässerung von Mischwasserkanälen auf Regenbecken (MW)<br />
und Sammler (MW) zu übertragen und hierfür keine eigene Berechnung<br />
durchzuführen. Von der abflussmengenorientierten Berechnungsmethode<br />
wird für die Regenbecken und Zuleitungssammler kein Gebrauch<br />
gemacht. Der Anteil der Straßenentwässerung bei Regenbecken und<br />
Sammlern wird deshalb ebenfalls auf 25 % festgesetzt.<br />
Aus den Regenwasserkosten des Trennsystems sollen 50 % Straßenentwässerungsanteil<br />
abgezogen werden.<br />
Der Straßenentwässerungsanteil an den Investitionskosten der Kläranlage<br />
wird in Anlehnung an den von der Rechtsprechung akzeptierten Abzug mit<br />
5 % pauschaliert.<br />
6. Den in der Globalberechnung enthaltenen Ermessensentscheidungen (vgl.<br />
Erläuterungen Ziff. 16) wird ausdrücklich zugest<strong>im</strong>mt.
7. Die Beiträge der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> werden als Auswirkung der<br />
Globalberechnung in der Abwasser- und Wasserversorgungssatzung wie folgt<br />
geändert:<br />
- für den öffentlichen Abwasserkanal 6,80 €/m² zulässige Geschossfläche<br />
- für den mechanischen und<br />
biologischen Teil des Klärwerks<br />
3,23 €/m² zulässige Geschossfläche<br />
- für die Wasserversorgung<br />
5,88 €/m² zulässige Geschossfläche<br />
(Hinzu kommt bei der Wasserversorgung noch die Mehrwertsteuer.)<br />
Weitere Teilbeiträge bleiben vorbehalten.
Punkt 5<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Änderungssatzung zur Satzung über<br />
die Abwasserbeseitigung<br />
- Anpassung des Beitragssatzes<br />
Unter Tagesordnungspunkt 4 der heutigen Sitzung hat der Gemeinderat die neu<br />
erstellte Globalberechnung zur Ermittlung der Beitragssätze für die öffentliche<br />
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beschlossen. Hiernach beträgt der<br />
Kanalbeitrag 6,80 €/qm und der Klärbeitrag 3,23 €/qm.<br />
Die Abwasserbeitragssätze für den öffentlichen Kanal und das Klärwerk sind in § 32<br />
der Abwassersatzung der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> vom 29.Juni 1999 festgesetzt. Zur<br />
Anpassung der Beitragssätze ist die Änderung der Abwassersatzung erforderlich.<br />
Aus diesem Grund beschließt der Gemeinderat ohne weitere Aussprache einst<strong>im</strong>mig<br />
die von der Verwaltung vorgelegte Satzung zur Änderung der Satzung über die<br />
öffentliche Abwasserbeseitigung vom 29.Juni 1999 – bereits an anderer Stelle des<br />
Mitteilungsblattes abgedruckt -.
Punkt 6<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung<br />
- Anpassung des Beitragssatzes<br />
Unter Tagesordnungspunkt 4 der heutigen Sitzung hat der Gemeinderat die neu<br />
erstellte Globalberechnung zur Ermittlung der Beitragssätze für die öffentliche<br />
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beschlossen. Hiernach beträgt der<br />
Wasserversorgungsbeitrag 5,88 €/qm.<br />
Der Wasserversorgungsbeitragssatz ist in § 35 der Wasserversorgungssatzung der<br />
Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> vom 29.Juni 1999 festgesetzt. Zur Anpassung des<br />
Beitragssatzes ist die Änderung der Wasserversorgungssatzung erforderlich.<br />
Aus diesem Grund beschließt der Gemeinderat ohne weitere Aussprache einst<strong>im</strong>mig<br />
die von der Verwaltung vorgelegte Satzung zur Änderung Wasserversorgungssatzung<br />
vom 29.Juni 1999 – bereits an anderer Stelle des Mitteilungsblattes<br />
abgedruckt -.
Punkt 7<br />
Vorberatung der öffentlichen Sitzung des Schulverbandes am 29.März 2012<br />
Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes die<br />
Rektorin der Verbandsschule <strong>im</strong> Biet, Frau Helga Schuhmacher.<br />
Dem Gemeinderat liegen zur heutigen Sitzung die Tagesordnung und Verwaltungsbeilagen<br />
zur öffentlichen Sitzung des Schulverbandes am 29.März 2012 vor. In der<br />
Verbandsversammlung sollen neben der Feststellung der Jahresrechnungen 2010<br />
bzw. 2011 und der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2012 unter anderem auch<br />
über den Einbau einer Cafeteria <strong>im</strong> Konferenzraum der Werkrealschule entschieden<br />
werden.<br />
Verbandsrechner Schuler erläutert den Ratsmitgliedern in kurzen Zügen die<br />
wichtigsten Planansätze der vorgenannten Zahlenwerke. In den Rechnungsjahren<br />
2010 und 2011 betrug die Verbandsumlage der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> 181.711,43 €<br />
bzw. 124.566,97 €, die Investitionsumlage 29.367,70 € bzw. 43.539,56 €.<br />
Der Haushaltsplan 2012 hat ein Volumen von 547.700.--€, wovon 449.700.--€ auf<br />
den Verwaltungshaushalt und 98.000.--€ auf den Vermögenshaushalt entfallen. Für<br />
die Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> wird die Schulkostenumlage auf 209.015.--€ und die<br />
Investitionsumlage auf 66.608.--€ festgesetzt.<br />
In der sich anschließenden Aussprache wird aus der Mitte des Gremiums Kritik an<br />
dem Umstand geäußert, dass <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Austausch der Leuchten<br />
und der Deckenerneuerung sowie der Sanierung der Toiletten in der Werkrealschule<br />
vom planenden Architekten das Honorar für den Fachplaner Elektro in Höhe von rd.<br />
35.000.--€ in der Kostenschätzung vergessen wurde und deshalb nachfinanziert<br />
werden musste. Bürgermeister Korz erinnert daran, dass Architekt Frank seinerzeit<br />
<strong>im</strong> Rahmen des Investitionsförderungsprogramms der Bundesregierung zeitgleich<br />
den Neubau der Schwarzwaldhalle in Schellbronn sowie die Umbauarbeiten <strong>im</strong><br />
Freibad betreut hatte. Zwar waren die Aufwendungen für den Fachplaner bei der<br />
Kostenermittlung vergessen worden, jedoch waren die Leistungen <strong>im</strong> Rahmen der<br />
Baumaßnahmen notwendig und wurden auf der Grundlage der HOAI erbracht.
Zu dem geplanten Einbau einer Cafeteria <strong>im</strong> Konferenzraum der Werkrealschule<br />
stellt Bürgermeister Korz ein vom Ing. Büro FAI aus Stuttgart erstelltes Konzept mit<br />
Beschreibung und Kostenschätzung vor. Hiernach belaufen sich die Aufwendungen<br />
für die Kücheneinrichtung einschließlich Möblierung von Tischen und Stühlen für 36<br />
Plätze auf ca. 70.000.--€. Eine Lüftungsanlage ist bei dieser Variante nicht<br />
vorgesehen, die Kosten hierfür würden nochmals rd. 20.000.--€ betragen. Ebenso ist<br />
das notwendige Geschirr in der Kostenaufstellung nicht enthalten.<br />
Im Anschluss wirbt Schulleiterin Helga Schuhmacher <strong>im</strong> Gremium nochmals für den<br />
Einbau der Cafeteria <strong>im</strong> Konferenzraum der Werkrealschule. Nach den Ausführungen<br />
von Frau Schuhmacher würde die Cafeteria einerseits die Attraktivität der<br />
Werkrealschule erheblich steigern, andererseits könnte den auch am Nachmittag in<br />
der Schule verbleibenden Schülern eine warme und nahrhafte Mahlzeit angeboten<br />
werden. Die Schulleitung hat hierzu bereits mit dem Caritasverband e.V. Pforzhe<strong>im</strong><br />
Gespräche geführt, der gegenwärtig gegenüber der Schule, <strong>im</strong> Gewann<br />
„Herzbohnengarten“, ein neues Pflegehe<strong>im</strong> errichtet und bereits Interesse an einem<br />
entsprechenden Cateringservice für die Schule bekundet hat. Die Kosten für ein 2-<br />
Gänge-Menü würden bei 3,95 € liegen. Getränke sind in diesem Preis nicht enthalten.<br />
Der Förderverein der Schule hat jedoch bereits signalisiert, dass er die Ausgabe<br />
der Speisen übernehmen und den Schülern darüber hinaus auch kostenlos warmen<br />
Tee zur Verfügung stellen wird.<br />
Zur Reduzierung der Kosten regt die Schulleiterin an, auf den in der Konzeption vorgesehenen<br />
Dampfgarer <strong>im</strong> Kostenaufwand von rd. 6.000.--€ zu verzichten. Ferner<br />
wurde von der Anschaffung neuer Lehrerstühle in den Klassenz<strong>im</strong>mern abgesehen<br />
und stattdessen die vorhandenen Stühle aus dem Konferenzraum verwendet.<br />
Hierdurch konnten weitere ca. 2.500.--€ eingespart werden.<br />
Der Vorschlag, auf den Dampfgarer zu verzichten, findet die Unterstützung des<br />
Vorsitzenden, jedoch sollten ungeachtet dessen vorsorglich die entsprechenden Ver-<br />
bzw. Entsorgungsanschlüsse auch für einen Abzug verlegt werden. Die weitere<br />
Überlegung, statt dem geplanten Schnellspüler eine normale Geschirrspülmaschine<br />
zu installieren, wird von Frau Schuhmacher skeptisch beurteilt, da die<br />
Essensausgabe in mehreren Schichten erfolgen soll und hierfür relativ zeitnah<br />
sauberes Geschirr zur Verfügung stehen muss.
Aus der Mitte des Gremiums werden darüber hinaus auch der in der Kostenermittlung<br />
enthaltene Wärmestrahler sowie der beheizte Tellerstapler zur Disposition<br />
gestellt, da die Mahlzeiten unmittelbar nach Anlieferung verzehrt werden sollen. Der<br />
Bürgermeister merkt hierzu an, dass für die Teller in jedem Fall ein Lagerbehältnis<br />
benötigt wird und insbesondere <strong>im</strong> Winter eine entsprechende Wärmehaltung<br />
wünschenswert wäre.<br />
Eingehend erörtert wird <strong>im</strong> Rat die Frage, ob bei Einrichtung der Cafeteria auch eine<br />
entsprechende Nachfrage gewährleistet ist. Dies insbesondere auch <strong>im</strong> Hinblick auf<br />
einen Menüpreis von knapp 4.--€ ohne Getränke. Nach den Ausführungen von Frau<br />
Schuhmacher wurde diesbezüglich bisher noch keine Umfrage durchgeführt, die zum<br />
jetzigen Zeitpunkt ohnehin unverbindlich wäre. Über die Mittagszeit sind momentan<br />
je nach Wochentag zwischen 40 und 130 Kinder an der Schule, wobei derzeit über<br />
Mittag ca. 20 Bestellungen täglich für Döner o.ä. vorliegen. Nach Einschätzung der<br />
Schulleiterin wäre ein Einstieg mit 20 – 25 Essen täglich ein gelungener Anfang,<br />
wobei auch die Lehrer mit gutem Vorbild vorangehen und am Mittagstisch teilnehmen<br />
werden. Bei guter Qualität der Speisen ist zu erwarten, dass die Nachfrage steigen<br />
wird. Die Thematik soll auch <strong>im</strong> Rahmen der Elternabende angesprochen werden,<br />
wobei davon ausgegangen werden kann, dass Eltern bei entsprechend gesunder<br />
und nahrhafter Kost eher bereit sind, die Kosten zu tragen. In diesem Zusammenhang<br />
gibt Frau Schuhmacher zu bedenken, dass die Cafeteria nicht nur für die<br />
Versorgung der Schüler mit Mittagessen sondern auch für andere schulische Veranstaltungen<br />
Verwendung finden wird.<br />
Der weiterhin aus dem Gremium geäußerte Vorschlag, die benötigten Mittagessen -<br />
zumindest vorübergehend - in der gut ausgestatteten Schulküche auszugeben, wird<br />
von der Schulleiterin als nicht praktikabel erachtet. Sie verweist hierbei auf die<br />
beengten Platzverhältnisse sowie insbesondere auch den Umstand, dass es sich um<br />
benötigte Unterrichtsräume handelt. Auch die weitere Überlegung, dass die Schüler<br />
ihre Mahlzeiten <strong>im</strong> gegenüberliegenden Gebäude des Pflegehe<strong>im</strong>s einnehmen und<br />
somit auf den Einbau der Cafeteria verzichtet werden könnte, ist nicht umsetzbar, da<br />
der Caritasverband dies mit Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der He<strong>im</strong>bewohner als<br />
nicht zweckmäßig erachtet hat.
Abschließend wird aus der Mitte der Ratsmitglieder angefragt, ob in den Baunebenkosten<br />
der von Architekt Frank erstellten Kostenermittlung auch die Aufwendungen<br />
für ggfs. benötigte Fachplaner enthalten sind. Bürgermeister Korz sagt zu, dies bis<br />
zur Verbandsversammlung zu klären.<br />
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse:<br />
a) Dem Einbau einer Cafeteria <strong>im</strong> Konferenzraum der Verbandsschule <strong>im</strong> Biet<br />
entsprechend dem heute vorgestellten Konzept wird zugest<strong>im</strong>mt mit der<br />
Maßgabe, dass bei der Kücheneinrichtung auf den Dampfgarer und den<br />
Wärmestrahler verzichtet wird. Der beheizte Tellerstapler soll in der<br />
Konzeption verbleiben, jedoch soll nochmals die Notwendigkeit zur<br />
Anschaffung des Gerätes überprüft werden.<br />
Die Verbandsvertreter der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> werden beauftragt, in der<br />
Verbandsversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend abzust<strong>im</strong>men.<br />
Die Beschlussfassung erfolgt mit 14 Ja-St<strong>im</strong>men, 1 Gegenst<strong>im</strong>me und 2 Enthaltungen.<br />
b) Für die sonstigen Tagesordnungspunkte werden die Verbandsvertreter der<br />
Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> beauftragt, in der Verbandsversammlung gemäß der<br />
Vorlage der Verwaltung abzust<strong>im</strong>men.<br />
Die Beschlussfassung erfolgt einst<strong>im</strong>mig.
Punkt 8<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Gebühren für die Kinderbetreuung in<br />
den kommunalen Kindergärten ab 01.Sept.2012<br />
Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes die Elternvertreter<br />
sowie die Leiter/-innen der kommunalen Kindergärten der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong>.<br />
Am 28.Febr.2012 hatte der Gemeinderat eingehend über den Ausbau der<br />
Kleinkinderbetreuung in den kommunalen Einrichtungen beraten und hierbei die zur<br />
Sitzung von der Verwaltung vorgestellte Konzeption gebilligt. Allerdings wurde aus<br />
der Mitte des Gremiums angeregt, die künftigen Gebühren mit einem Basiswert von<br />
80.--€/Monat bei 30 Std./Wo. Regelgruppe zu erstellen. Darüber hinaus sollte<br />
alternativ die Möglichkeit geprüft werden, die Erhöhung auf der Grundlage der<br />
Empfehlung des Gemeindetages in zwei Schritten in den Kindergartenjahren<br />
2012/2013 und 2013/2014 durchzuführen.<br />
Nach den Ausführungen des Bürgermeisters hat der Arbeitskreis zur Erstellung einer<br />
Gesamtkonzeption für den Ausbau der Kinderbetreuung in den kommunalen Kindergärten<br />
am 12.März 2012 erneut beraten. Im Rahmen dieser Sitzung wurde angeregt,<br />
ergänzend zum vorgenannten Konzept <strong>im</strong> Kindergarten <strong>Neuhausen</strong> noch die<br />
Betreuungsform der verlängerten Öffnungszeit (VÖ) mit 32,0 Std./ Wo., wie in den<br />
anderen drei Kindergärten auch, anzubieten. Nach Mitteilung der Kindergartenleitung<br />
könnten die Kinder, die dieses Betreuungsangebot annehmen, dann in den<br />
beiden Ganztagesgruppen mit aufgenommen werden.<br />
Ferner wurde für den Kindergarten Steinegg angeregt, die Betreuungszeiten in der<br />
Krippe auf 36,25 Std./Wo. zu erhöhen, wodurch die Kinder täglilch 7,25 Std.<br />
durchgehend betreut werden könnten. Dieses erweiterte Angebot wirkt sich auch<br />
positiv bei der Berechnung des FAG-Anteils aus. Im Gegenzug muss das Personal<br />
um weitere 0,07 Kräfte erhöht werden.<br />
Die beiden vorgenannten Anregungen aus dem Arbeitskreis wurden in das<br />
Betreuungsangebot aufgenommen und sind nachfolgend kursiv abgedruckt. Somit<br />
ergibt sich folgendes Betreuungsangebot ab dem Kindergartenjahr 2012/2013:
Kindergarten Hamberg<br />
Halbtagsgruppe (27,5 Std./Wo.)<br />
1 Gruppe von 3 Jahren Mo.-Fr. 07.30 Uhr – 13.00 Uhr<br />
Verlängerte Öffnungszeiten (32,0 Std./Wo.)<br />
1 Gruppe ab 2 Jahren Mo.-Do. 07.30 Uhr – 13.30 Uhr<br />
Fr. 07.30 Uhr – 13.00 Uhr<br />
Di. 14.30 Uhr – 17.00 Uhr<br />
Mindestpersonalbedarf gesamt: Soll: 3,18 Ist: 3,25 - 0,07<br />
Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 soll nur noch 1 Gruppe mit verlängerter<br />
Öffnungszeit angeboten werden.<br />
Kindergarten <strong>Neuhausen</strong><br />
Halbtagsgruppe (27,5 Std./Wo.)<br />
1 Gruppe von 3 Jahren bis Schuleintritt Mo.-Fr. 07.30 Uhr – 13.00 Uhr<br />
Verlängerte Öffnungszeiten (32,0 Std./Wo.) Mo.-Do. 07.30 Uhr – 14.00 Uhr<br />
von 2 Jahren bis Schuleintritt Fr. 07.30 Uhr – 13.30 Uhr<br />
Diese Betreuungszeiten sollen in den beiden u. g. Ganztagesgruppen mit angeboten<br />
werden.<br />
Ganztagsgruppe (50,0 Std./Wo.)<br />
2 Gruppen ab 2 Jahren bis einschl. Grundschüler Mo.-Fr. 07.00 Uhr – 17.00 Uhr<br />
Mindestpersonalbedarf gesamt: Soll: 8,03 Ist: 7,975 + 0,055
Kindergarten Schellbronn<br />
Verlängerte Öffnungszeiten (32,0 Std./Wo.)<br />
2 Gruppen ab 2 Jahren Mo.-Do. 07.30 Uhr – 14.00 Uhr<br />
Fr. 07.30 Uhr – 13.30 Uhr<br />
Mindestpersonalbedarf gesamt: Soll: 4,12 Ist: 3,2057 + 0,9143<br />
Kindergarten Steinegg<br />
Verlängerte Öffnungszeiten (32,0 Std./Wo.)<br />
1 Gruppe ab 2 Jahren Mo.-Do. 07.30 Uhr – 14.00 Uhr<br />
Fr. 07.30 Uhr – 13.30 Uhr<br />
Krippe (36,25 Std./Wo.)<br />
1 Gruppe von 1 – 2 Jahren Mo.-Fr. 07.00 Uhr – 14.15 Uhr<br />
Mindestpersonalbedarf gesamt: Soll: 4,49 Ist: 3,525 + 0,965<br />
Gemäß dem Rechenmodell des KVJS besteht ein Personalmehrbedarf von 1,8643.<br />
(vorauss. Mehrpersonalkosten 1,8643 x 40.000 Euro = 74.572 Euro / Jahr.<br />
Bei der Berechnung der Kindergartengebühren vertritt der Arbeitskreis den Basiswert<br />
von 80,00 Euro / Monat bei 30 Std./Wo. Regelgruppe. Für die geplante Kinderkrippe<br />
wird die Gebühr von 220,00 Euro / Monat für Familien mit einem Kind angeregt. Der<br />
Vorschlag, die Gebühren in 2 Schritten zu erhöhen, wird vom Arbeitskreis verworfen.<br />
Somit ergeben sich folgende Anmerkungen:<br />
Für die Nr. 1 und 2 wird als Basiswert 80,00 Euro / Monat bei 30 Std./Wo.<br />
Regelgruppe Ü3-Kinder angenommen.<br />
Für die Nr. 3 erfolgt auf den Basiswert ein Zuschlag von 15 % für Mehraufwand<br />
Ganztagesbetreuung (92,00 Euro / Monat).
Bei den Betreuungsangeboten von U3-Kindern bei Nr. 2 und 3 wird ein Zuschlag von<br />
50 % (Belegung von 2 Plätzen) erhoben.<br />
Für die Nr. 4 wird der Basiswert gemäß Empfehlung des Arbeitskreises Kinderkrippe<br />
von 182,00 Euro bei 30 Std./Wo. angesetzt.<br />
1. Halbtagsgruppen<br />
1.1 Halbtagsgruppe für Kinder <strong>im</strong> Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt (27,5<br />
Std./Wo.):<br />
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind: 73,00 Euro / Monat<br />
Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 56,00 Euro / Monat<br />
Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 37,00 Euro / Monat<br />
Für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern<br />
unter 18 Jahren: 12,00 Euro / Monat<br />
2. Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit<br />
2.1 Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit <strong>im</strong> Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt<br />
(32,0 Std./Wo.):<br />
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind: 85,00 Euro / Monat<br />
Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 65,00 Euro / Monat<br />
Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 43,00 Euro / Monat<br />
Für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern<br />
unter 18 Jahren: 14,00 Euro / Monat<br />
2.2 Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit <strong>im</strong> Alter von 2 bis 3 Jahren (32,0<br />
Std./Wo.):<br />
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind: 128,00 Euro / Monat<br />
Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 98,00 Euro / Monat<br />
Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 65,00 Euro / Monat<br />
Für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern<br />
unter 18 Jahren: 21,00 Euro / Monat<br />
3. Ganztagsgruppen<br />
3.1 Ganztagsgruppe <strong>im</strong> Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt (50,0 Std./Wo.):<br />
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind: 153,00 Euro / Monat<br />
Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 133,00 Euro / Monat<br />
Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 113,00 Euro / Monat<br />
Für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern<br />
unter 18 Jahren: 93,00 Euro / Monat
3.2 Ganztagsgruppe <strong>im</strong> Alter von 2 bis 3 Jahren (50,0 Std./Wo.):<br />
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind: 230,00 Euro / Monat<br />
Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 210,00 Euro / Monat<br />
Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 190,00 Euro / Monat<br />
Für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern<br />
unter 18 Jahren: 170,00 Euro / Monat<br />
4. Krippe <strong>im</strong> Alter von 1 bis 2 Jahren (36,25 Std./Wo.):<br />
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind: 220,00 Euro / Monat<br />
Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 200,00 Euro / Monat<br />
Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 180,00 Euro / Monat<br />
Für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern<br />
unter 18 Jahren: 160,00 Euro / Monat<br />
5. Grundschulkinder <strong>im</strong> Kindergarten <strong>Neuhausen</strong> Mo. – Fr. 11.30 Uhr – 17.00<br />
Uhr<br />
(27,5 Std./Wo.):<br />
Tage Für das Kind aus einer Familie mit<br />
in der<br />
Woche 1 Kind 2 Kindern<br />
unter 18<br />
Jahren<br />
3 Kindern<br />
unter 18<br />
Jahren<br />
4 oder mehr<br />
Kindern<br />
unter 18<br />
Jahren<br />
5 175,00 Euro 150,00 Euro 125,00 Euro 100,00 Euro<br />
4 140,00 Euro 120,00 Euro 100,00 Euro 80,00 Euro<br />
3 105,00 Euro 90,00 Euro 75,00 Euro 60,00 Euro<br />
2 70,00 Euro 60,00 Euro 50,00 Euro 40,00 Euro<br />
1 35,00 Euro 30,00 Euro 25,00 Euro 20,00 Euro<br />
Während den Schulferien kann die Anzahl der Tage in der Woche (Betreuungszeit)<br />
für das angemeldete Grundschulkind erhöht werden. Die Änderung muss mindestens<br />
eine Woche vorher beantragt werden. Für die geänderte Betreuungszeit in den<br />
Ferien ist anteilig die Gebühr für die jeweilige Betreuungszeit zu entrichten.
Ergänzend teilt der Vorsitzende mit, dass aus der Mitte des Arbeitskreises unter<br />
anderem auch die Elternwünsche für Module <strong>im</strong> Hinblick auf die Betreuungszeiten<br />
bei der Ganztagesbetreuung sowie - bedingt durch die Reduzierung der Betriebserlaubnis<br />
- die Problematik des zeitweise begrenzten Platzangebotes <strong>im</strong> Kindergarten<br />
<strong>Neuhausen</strong> angesprochen wurden.<br />
Ohne weitere Aussprache st<strong>im</strong>mt der Gemeinderat<br />
- der Änderung bzw. Erweiterung des Betreuungsangebotes in den kommunalen<br />
Kindergärten der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> wie heute von der Verwaltung vorgestellt<br />
und unter Berücksichtigung der beiden vorstehend erläuterten, vom Arbeitskreis in<br />
seiner Sitzung am 12.März 2012 empfohlenen Ergänzungen und<br />
- der Neufestsetzung der Kindergartengebühren ab 01.Sept.2012 wie vorstehend<br />
aufgeführt<br />
einst<strong>im</strong>mig zu.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kindergartenordnung mit Gebührenordnung<br />
entsprechend zu überarbeiten und die erforderlichen Betriebserlaubnisse be<strong>im</strong><br />
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zu<br />
beantragen.<br />
Abschließend dankt Bürgermeister Korz den Mitgliedern des Arbeitskreises für ihre<br />
Mitarbeit bei der Erstellung der Gesamtkonzeption für den Ausbau der Kinderbetreuung<br />
in den kommunalen Kindergärten der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong>.
Punkt 9<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Geldspenden an die<br />
Gemeinde <strong>Neuhausen</strong><br />
Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung ist seit 01.Jan.2006 die Annahme von<br />
Spenden an die Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> <strong>im</strong> Einzelfall durch den Gemeinderat zu beschließen.<br />
Die Gemeinde hat folgende Geldspende erhalten:<br />
Spender<br />
VR Bank <strong>im</strong> <strong>Enzkreis</strong><br />
Geldspende Verwendungszweck<br />
Pforzhe<strong>im</strong>er Straße 22<br />
75242<br />
800,00 €<br />
alle 4 Kindergarten<br />
Ohne weitere Aussprache st<strong>im</strong>mt der Gemeinderat der Annahme und der zweckentsprechenden<br />
Verwendung der vorgenannten Spende einst<strong>im</strong>mig zu. Bürgermeister<br />
Korz spricht dem Spender den Dank der Gemeinde aus.
Punkt 10<br />
Verschiedenes<br />
Restlicher Ausbau der Kreisstraße K 4556 zwischen Unterreichenbach und<br />
Schellbronn<br />
Kreisrat Gerd Philipp informiert den Gemeinderat darüber, dass der Kreistag des<br />
<strong>Enzkreis</strong>es in seiner gestrigen Sitzung einst<strong>im</strong>mig den Ausbau des letzten Abschnitts<br />
der Kreisstraße K 4556 zwischen Unterreichenbach und Schellbronn beschlossen<br />
hat. Die Bauarbeiten <strong>im</strong> Kostenvolumen von rd. 1,1 Millionen Euro sollen <strong>im</strong> September<br />
2012 beginnen und bis Ende November dieses Jahres abgeschlossen sein. Für<br />
den Ausbau der Straße wird eine Vollsperrung erforderlich werden, so dass während<br />
der Bauzeit eine Umleitung eingerichtet werden muss.<br />
Der Gemeinderat zeigt sich sehr erfreut über den Beschluss des Kreistags, die<br />
Kreisstraße in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.