Protokoll - Neuhausen im Enzkreis
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<strong>Protokoll</strong> von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.Sept.2011<br />
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird aus der Mitte des Gemeinderates der Antrag<br />
gestellt, den Beratungspunkt 6<br />
Zuschuss für die Instandsetzung der Kapelle St. Wendelinus in <strong>Neuhausen</strong> –<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von acht Mitgliedern des<br />
Gemeinderates auf Revision des am 19.April 2011 gefassten Beschlusses des<br />
Gemeinderates und Auszahlung des Zuschusses an die katholische Kirchengemeinde<br />
St. Urban und Vitus<br />
von der Tagesordnung zu nehmen. Es wird begründet, dass dem Gemeinderat noch<br />
nicht alle zur Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Unterlagen vorliegen und<br />
hierbei insbesondere auf die auch vom Kommunalamt des Landratsamtes <strong>Enzkreis</strong><br />
<strong>im</strong> Zusammenhang mit einem Widerspruchsverfahren geforderten Finanzierungsunterlagen<br />
für die Baumaßnahme verwiesen.<br />
Der Gemeinderat st<strong>im</strong>mt dem Antrag mehrheitlich zu.
Punkt 1<br />
Fragen der Zuhörer<br />
- Aus den Reihen der Zuhörer wird zunächst Bedauern darüber zum Ausdruck<br />
gebracht, dass der Gemeinderat den Beratungspunkt 6 der heutigen Sitzung von der<br />
Tagesordnung genommen hat. Es wird hierzu begründet, dass es für die Bürgerschaft<br />
von Interesse gewesen wäre, ob der Gemeinderat <strong>im</strong> Hinblick auf die ebenfalls<br />
in heutiger Sitzung anstehende Entscheidung über den Antrag der katholischen<br />
Kirchengemeinde Schellbronn auf Gewährung eines Zuschusses zur Sanierung der<br />
denkmalgeschützten Mauer bei der katholischen Kirche St. Nikolaus mit unterschiedlichen<br />
Maßstäben misst.<br />
Bürgermeister Korz weist entsprechende Unterstellungen zurück und stellt klar, dass<br />
der Gemeinderat stets bemüht ist, nach bestem Wissen und Gewissen sachgerechte<br />
Entscheidungen zu treffen.<br />
- Ferner wird berichtet, dass die Außenbeleuchtung der Wendelinuskapelle seit<br />
längerer Zeit ausgefallen ist und deshalb nachgefragt, wer für die Instandsetzung der<br />
Beleuchtung zuständig ist. In diesem Zusammenhang wird die Anregung ausgesprochen,<br />
die Außenbeleuchtung der Kapelle auf LED-Leuchten umzustellen.<br />
Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass er über die Kostenteilung zwischen politischer<br />
Gemeinde und Kirchengemeinde für die Beleuchtung der Kapelle am heutigen<br />
Abend keine abschließende Antwort geben kann, der Sachverhalt jedoch von der<br />
Verwaltung geprüft wird. Über die weiterhin angesprochene Umrüstung auf eine<br />
LED-Beleuchtung können nach Ansicht des Bürgermeisters Gespräche geführt<br />
werden, jedoch sollten hierzu zuvor die Kosten für eine entsprechende Maßnahme<br />
vorliegen.<br />
- Aus der Zuhörerschaft wird auf eine Berichterstattung in der Pforzhe<strong>im</strong>er Zeitung<br />
verwiesen, wonach die Gemeinde Wiernshe<strong>im</strong> eine Auszeichnung des Landkreises<br />
für erfolgreichen Kl<strong>im</strong>aschutz erhalten hat und nachgefragt, an welcher Stelle der<br />
ökologischen Rankingliste die Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> <strong>im</strong> <strong>Enzkreis</strong> platziert ist.<br />
Bürgermeister Korz merkt hierzu an, dass keine entsprechende Rankingliste <strong>im</strong> Enz-
kreis besteht und die Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> auch nicht an entsprechenden Projektmaßnahmen<br />
des <strong>Enzkreis</strong>es teilgenommen hat. Allerdings erinnert der Vorsitzende<br />
daran, dass die Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> in den letzten Jahren mit einem erheblichen<br />
Kostenaufwand die Straßenbeleuchtung in allen Ortsteilen energieeinsparend<br />
umgerüstet hat und somit ebenfalls auf kommunaler Ebene Maßnahmen zum<br />
Kl<strong>im</strong>aschutz in erheblichem Umfang umgesetzt hat.
Punkt 2<br />
Bekanntgaben<br />
1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am<br />
26.Juli 2011<br />
Bürgermeister Korz gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen<br />
Sitzung am 26.Juli 2011<br />
- Frau Lolita Sabisch aus Steinegg ab 01.Sept.2011 zur neuen Leiterin des Kindergartens<br />
Schellbronn gewählt hat;<br />
- die Beauftragung einer externen Beratungsfachkraft zur Erstellung eines Entwicklungsplanes<br />
/ Leitbildes für die Gemeinde abgelehnt hat;<br />
- dem Verkauf einer 15 qm großen Grünfläche in der Höhenstraße in Schellbronn an<br />
den dortigen Anlieger zugest<strong>im</strong>mt hat. Die zwischen Gehweg und Privatgrundstück<br />
gelegene Parzelle war <strong>im</strong> Zuge des Straßenausbaus <strong>im</strong> Gebiet „Schellbronn-Süd“ <strong>im</strong><br />
Jahr 1995 entstanden und vom seinerzeitigen Eigentümer nicht erworben worden;<br />
- beschlossen hat, das <strong>im</strong> Gewann Wildwiesen <strong>im</strong> Ortsteil Steinegg gelegene landwirtschaftliche<br />
Grundstück Flst.Nr. 128 zu erwerben.<br />
2. Spende einer Sechseck-Kletterspinne für den Spielplatz bei der Grundschule<br />
in Steinegg durch den Förderverein der Verbandsschule <strong>im</strong> Biet<br />
Der Vorsitzende informiert das Gremium darüber, dass der Förderverein der<br />
Verbandsschule <strong>im</strong> Biet für den Spielplatz bei der Grundschule in Steinegg eine<br />
Sechseck-Kletterspinne <strong>im</strong> Wert von 10.000.--€ gespendet hat. Der Bauhof hat das<br />
Spielgerät bereits in den Sommerferien <strong>im</strong> Bereich des Spielplatzes bei der<br />
Grundschule aufgestellt.
Punkt 3<br />
Bebauungsplanverfahren „Tannenweg“ <strong>im</strong> Ortsteil Hamberg sowie örtliche<br />
Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Tannenweg“<br />
a) Erörterung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Unterrichtung<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß<br />
§ 4 Abs. 1 BauGB<br />
b) Billigung des Planentwurfs mit Begründung sowie Auslegungsbeschluss<br />
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Zu a) Erörterung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Unterrichtung<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1<br />
BauGB<br />
Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Herrn<br />
Gerhardt vom Planungsbüro Gerhardt aus Karlsruhe.<br />
Der Gemeinderat hatte am 17.Dez.2010 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den<br />
Bebauungsplan „Tannenweg“ <strong>im</strong> Ortsteil Hamberg sowie örtliche Bauvorschriften für<br />
das Bebauungsplangebiet „Tannenweg“ aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.<br />
Den Bürgern wurden am 09.Febr.2011 <strong>im</strong> Rahmen einer Informationsveranstaltung<br />
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt und Gelegenheit zur<br />
Äußerung und Erörterung gegeben. Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur<br />
Erörterung der Planung bestand in der Zeit vom 10.Febr.2011 – 04.März 2011 <strong>im</strong><br />
Rathaus <strong>Neuhausen</strong>. Die aus der Öffentlichkeit eingegangenen Bedenken und<br />
Anregungen sowie die Niederschrift der Informationsveranstaltung liegen dem Gemeinderat<br />
zur heutigen Sitzung vor.<br />
Ebenso wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4<br />
Abs. 1 BauGB unterrichtet. Hierzu fand am 09. Febr. 2011 <strong>im</strong> Rathaus <strong>Neuhausen</strong>
insbesondere <strong>im</strong> Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der<br />
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB auch ein Scoping-Termin mit den Behörden<br />
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange statt.<br />
Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen<br />
Stellungnahmen sowie das <strong>Protokoll</strong> des Scoping-Termins liegen dem Gemeinderat<br />
zur heutigen Sitzung vor.<br />
Auf der Grundlage der bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. <strong>im</strong><br />
Rahmen der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
eingegangenen Stellungnahmen wurde vom Planungsbüro Gerhardt aus Karlsruhe<br />
ein Planentwurf mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften in der<br />
Fassung vom 14.09.2011 gefertigt. Darüber hinaus wurde vom Fachbüro BIOPLAN<br />
aus Sinshe<strong>im</strong> ein Umweltbericht mit Grünordnungsplan in der Fassung vom<br />
19.09.2011 sowie vom Ingenieurbüro Gerlinger + Merkle aus Schorndorf ein<br />
schalltechnisches Gutachten zur Untersuchung der auf das Bebauungsplangebiet<br />
„Tannenweg“ einwirkenden Geräusch<strong>im</strong>missionen in der Fassung vom 28.01.2011<br />
erstellt.<br />
Der Planentwurf nebst Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften in der<br />
Fassung vom 14.09.2011, die Zusammenfassungen des Umweltberichts in der<br />
Fassung vom 19.09.2011 sowie des schalltechnischen Gutachtens (Deckblatt –<br />
Inhaltsverzeichnis - Ziff. 8.4: Beurteilung der gewerblichen Geräusch<strong>im</strong>missionen –<br />
Ziff. 9.3: Beurteilung der Immissionen des Straßenverkehrs – Ziff. 10: Qualität der<br />
Prognose – Ziff. 11: Einschätzung des Ingenieurbüros – Ziff.12: Zusammenfassung)<br />
in der Fassung vom 28.01.2011 liegen dem Gemeinderat zur heutigen Sitzung vor.<br />
Die Ratsmitglieder wurden von der Verwaltung frühzeitig auf die Möglichkeit<br />
verwiesen, soweit Bedarf und Interesse besteht, die vorgenannten umfangreichen<br />
Untersuchungsberichte bzw. Gutachten vor der Gemeinderatssitzung bei der<br />
Gemeindeverwaltung einsehen zu können.<br />
Sodann erläutert Herr Gerhardt vom Planungsbüro Gerhardt aus Karlsruhe dem<br />
Gremium den zur heutigen Sitzung ausgearbeiteten Planentwurf nebst Textteil, Begründung<br />
und örtlichen Bauvorschriften und geht hierbei auf die von der Öffentlichkeit<br />
und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen<br />
Stellungnahmen sowie die hierzu von der Verwaltung empfohlenen Abwägungsvorschläge<br />
ein.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums bestätigt Herr Gerhardt, dass in den<br />
vorliegenden Bauvorschriften die Traufhöhe auf 4,10 m über der Erdgeschossfußbodenhöhe<br />
festgesetzt wurde und somit Befreiungsanträge aus anderen Baugebieten,<br />
in denen die Traufhöhe lediglich 3,70 m beträgt, berücksichtigt wurden.<br />
Aus den Reihen der Ratsmitglieder wird <strong>im</strong> Hinblick auf die Umsetzung einer ökologischen<br />
Bauweise angeregt, die Firstrichtung der neu zu bebauenden Grundstücke<br />
südlich des Tannenweges verbindlich in Ost-West-Richtung festzulegen. Der Planer<br />
merkt hierzu an, dass nach den textlichen Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs<br />
die Firstrichtung frei gewählt werden kann und somit eine ökologische<br />
Bauweise unter Nutzung der Sonnenenergie gewährleistet ist. Von einer<br />
zwangsweisen Festsetzung der Firstrichtung raten sowohl Herr Gerhardt als auch die<br />
Gemeindeverwaltung ab und sprechen sich vielmehr dafür aus, dem Bauherrn<br />
diesbezüglich die Entscheidung zu überlassen.<br />
Im Hinblick auf den Busverkehr vom und zum Omnibusdepot Schuhmacher wird aus<br />
dem Rat weiterhin die Überlegung geäußert, ein einseitiges Parkverbot am Tannenweg<br />
festzulegen. Hierdurch soll für die Busse ein zügiges Durchfahren des<br />
Tannenweges, ohne Behinderung durch parkende Autos, die ein lärmintensiveres<br />
Anfahren erforderlich machen würden, gewährleistet werden. Bürgermeister Korz<br />
vertritt hierzu die Auffassung, dass eine entsprechende Regelung, sofern künftig<br />
entsprechende Behinderungen durch parkende Fahrzeuge auftreten, bei Bedarf <strong>im</strong><br />
Rahmen einer verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgen kann.<br />
Zu b) Billigung des Planentwurfs mit Begründung sowie Auslegungsbeschluss<br />
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Nach eingehender Aussprache fasst das Gremium einst<strong>im</strong>mig folgende Beschlüsse:<br />
1. Der Gemeinderat n<strong>im</strong>mt die <strong>im</strong> Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der<br />
Öffentlichkeit bzw. der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken, Anregungen und<br />
Hinweise zur Kenntnis und beschließt hierzu nach Abwägung der öffentlichen<br />
und privaten Belange untereinander und gegeneinander, die von der<br />
Verwaltung empfohlenen Abwägungsvorschläge.
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Tannenweg“<br />
nebst Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom<br />
14.09.2011.<br />
3. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt der Gemeinderat die Auslegung des<br />
gebilligten Planentwurfs „Tannenweg“ nebst Textteil, Begründung und<br />
örtlichen Bauvorschriften.
Punkt 4<br />
Vorstellung der Energie- und Projektstudie Kommunaler Objekte durch das<br />
Architekturbüro morlock.architekten + generalplaner aus Königsbach-Stein<br />
Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Architekt<br />
Frank Morlock aus Königsbach-Stein.<br />
In seiner Sitzung am 30.November 2010 hatte der Gemeinderat beschlossen, das<br />
Architekturbüro Morlock aus Königsbach-Stein mit der Erstellung einer Energie- und<br />
Projektstudie für verschiedene kommunale Gebäude zu beauftragen.<br />
Die Ratsmitglieder haben als Tischbeilage zur heutigen Sitzung die zwischenzeitlich<br />
fertig gestellten Studien für folgende kommunalen Gebäude erhalten:<br />
- ehemaliges Schulhaus in Schellbronn<br />
- Kindergarten Hamberg<br />
- Feuerwehrhaus Hamberg<br />
- Kindergarten Steinegg<br />
- Feuerwehrgerätehaus Steinegg<br />
- Feuerwehrmannschaftsgebäude Steinegg<br />
- Kindergarten <strong>Neuhausen</strong><br />
- ehemaliges Schulhaus <strong>Neuhausen</strong><br />
- Feuerwehrhaus <strong>Neuhausen</strong><br />
Sodann stellt Architekt Morlock – beispielhaft am Kindergartengebäude in Hamberg<br />
und dem ehemaligen Schulhaus in <strong>Neuhausen</strong> - den Inhalt der Studie vor. Gegenstand<br />
des Auftrages war es, für die vorgenannten kommunalen Objekte die Gebäudesubstanz<br />
(Gebäudehülle) hinsichtlich Investitionsbedarf, energetischem Standard<br />
und energetischer Verbesserung aufzunehmen und zu bewerten. Hieraus wurden<br />
entsprechende Sanierungsvorschläge, die jeweils mit einer Grobkostenermittlung,<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung und einer Prioritätenliste belegt wurden, abgeleitet.<br />
Im Gremium werden die vom Architekturbüro Morlock erarbeiteten Studien als<br />
Entscheidungsgrundlage über künftige Sanierungsmaßnamen <strong>im</strong> Bereich öffentlicher<br />
Gebäude positiv bewertet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass
die neue Landesregierung angekündigt hat, <strong>im</strong> Rahmen des ELR-Programms<br />
bevorzugt energetische Maßnahmen zu fördern, weshalb es sinnvoll erscheint, entsprechende<br />
Maßnahmen unter Beantragung von Zuschüssen zeitnah anzugehen.<br />
Demgegenüber wird angemerkt, dass die Umsetzung entsprechender Sanierungsmaßnahmen<br />
– ungeachtet möglicher Zuschüsse - pr<strong>im</strong>är von der finanziellen<br />
Situation der Gemeinde abhängt. Insoweit sollte zunächst die Entwicklung der<br />
Gemeindefinanzen für das nächste Jahr abgewartet und die Thematik <strong>im</strong> Rahmen<br />
der Haushaltsberatungen 2012 nochmals erörtert werden.<br />
Zur weiteren Vorgehensweise wird es für sinnvoll erachtet, die Studien <strong>im</strong> Bauausschuss<br />
vorzuberaten und zusammen mit dem Planer eine Prioritätenliste der<br />
Sanierungsvorhaben insbesondere unter Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-<br />
Relation zu erarbeiten. Über den Zeitpunkt der Umsetzung einzelner Maßnahmen<br />
soll dann der Gemeinderat in Abhängigkeit von der Möglichkeit zur Bereitstellung<br />
entsprechender finanzieller Mittel <strong>im</strong> Haushalt entscheiden.<br />
Dieser Vorschlag wird <strong>im</strong> Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig befürwortet.
Punkt 5<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Bauarbeiten für die<br />
teilweise Erneuerung der Wasserleitung in der Aschengasse<br />
In seiner Sitzung am 28.Juni 2011 hatte der Gemeinderat auf Empfehlung des Bauausschusses<br />
beschlossen, die Wasserleitung in der Aschengasse zwischen den<br />
Gebäuden 4 und 10 zu erneuern. Nach der Kostenberechnung des örtlichen<br />
Ingenieurbüros Lutz & Irmscher wurden die Bruttokosten für die Maßnahme auf<br />
45.500.--€ veranschlagt.<br />
Die Bauarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Von den 6 angeschriebenen<br />
Firmen wurden 4 Angebote eingereicht. Die Angebotseröffnung fand am<br />
12.Sept.2011 <strong>im</strong> Rathaus <strong>Neuhausen</strong> statt. Günstigster Bieter war die Firma G.<br />
Hasenmaier GmbH & Co. KG aus He<strong>im</strong>she<strong>im</strong> zum Angebotspreis von 53.702,56 €<br />
brutto.<br />
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig gemäß dem<br />
Vorschlag der Verwaltung, die Bauarbeiten für die teilweise Erneuerung der Wasserleitung<br />
in der Aschengasse an die Firma G. Hasenmaier GmbH & Co. KG aus<br />
He<strong>im</strong>she<strong>im</strong> nach Maßgabe des vorgenannten Angebotes zu vergeben.<br />
Die überplanmäßigen Ausgaben sind <strong>im</strong> Nachtragshaushaltsplan 2011 zu berücksichtigen.
Punkt 6<br />
Zuschuss für die Instandsetzung der Kapelle St. Wendelinus in <strong>Neuhausen</strong> –<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von acht Mitgliedern des<br />
Gemeinderates auf Revision des am 19.April 2011 gefassten Beschlusses des<br />
Gemeinderates und Auszahlung des Zuschusses an die katholische Kirchengemeinde<br />
St. Urban und Vitus<br />
Vor Eintritt in die Tagesordnung hat der Gemeinderat auf Antrag aus der Mitte des<br />
Gremiums beschlossen, den Beratungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen, weil<br />
noch nicht alle für die Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Unterlagen vorliegen.
Punkt 7<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Vereinbarung zur Durchführung der<br />
Gestaltung des Brunnen- und Kirchplatzes in Schellbronn zwischen der<br />
katholischen Kirchengemeinde St. Nikolaus und der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong><br />
Gemeinderat Günter Holzhauer rückt wegen Befangenheit vom Sitzungstisch ab und<br />
begibt sich in den Zuhörerbereich des Sitzungsz<strong>im</strong>mers.<br />
Der Gemeinderat hatte bereits in seiner Sitzung am 22.Febr.2011 über den Sachverhalt<br />
beraten. Hierbei hat sich das Gremium dafür ausgesprochen, die notwendige<br />
vertragliche Regelung zwischen der Kirchgengemeinde und der politischen<br />
Gemeinde - entsprechend einem von der Verwaltung seinerzeit ausgearbeiteten<br />
Entwurf - inhaltlich so einfach wie möglich zu gestalten. Hierbei sollte die Räum- und<br />
Streupflicht sowie die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht von den<br />
jeweiligen Grundstückseigentümern getragen werden.<br />
Die Verwaltung hatte daraufhin auf der Grundlage dieser Beschlussfassung einen<br />
überarbeiteten Vereinbarungsentwurf (Stand 24.02.2011) erstellt und an das<br />
Erzbischöfliche Ordinariat in Freiburg übersandt.<br />
Mit Schreiben vom 22.Juni 2011 hat nun das Ordinariat in Freiburg der<br />
Gemeindeverwaltung einen korrigierten Vereinbarungsentwurf zukommen lassen,<br />
der den Ratsmitgliedern zur heutigen Sitzung ebenso vorliegt wie ein Schreiben der<br />
katholischen Kirchengemeinde Schellbronn, in dem der Wunsch nach weiteren<br />
inhaltlichen Ergänzungen bzw. Änderungen des Vereinbarungstextes ausgesprochen<br />
wird.<br />
Weiterhin hat Landschaftsarchitekt Klenske mit heutigem Schreiben eine aktualisierte<br />
Kostenermittlung inklusive Baunebenkosten übersandt, wonach sich die<br />
Aufwendungen für die Maßnahme von bisher 91.000.--€ brutto auf 108.300.--€ brutto<br />
erhöht haben.<br />
Nach den Ausführungen des Vorsitzenden ist die Vereinbarung zwischen der<br />
Kirchengemeinde und der politischen Gemeinde notwendig, weil das Land <strong>im</strong><br />
Rahmen der ELR-Förderung verlangt, dass die Gestaltungsmaßnahmen auf allen<br />
betroffenen Flächen, also auch auf dem Kirchengrund, von der gesamten Bürger-
schaft genutzt werden können. Der Abschluss der Vereinbarung ist somit Voraussetzung<br />
für die Erteilung des Bewilligungsbescheides. In diesem Zusammenhang<br />
weist der Vorsitzende auch darauf hin, dass sich eine Teilfläche von 194 qm des<br />
Kirchengeländes <strong>im</strong> Eigentum der Pfarrpfründestiftung der Erzdiözese Freiburg<br />
befindet und deshalb noch vor Umsetzung der Maßnahme von der Kirchengemeinde<br />
St. Nikolaus erworben werden muss.<br />
Sodann erläutert der Bürgermeister dem Gremium <strong>im</strong> Einzelnen den Inhalt des vom<br />
Erzbischöflichen Ordinariat überarbeiteten Vertragsentwurfs und geht hierbei auf die<br />
gegenüber dem Verwaltungsentwurf vom 24.02.2011 vorgenommenen Änderungen<br />
ein. Hierbei erwähnt der Vorsitzende insbesondere die Ergänzung, dass „der<br />
Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> als Bauherrin die Durchführung (Bauleitung) und Abrechnung<br />
der Gesamtmaßnahme obliegt.“<br />
Darüber hinaus hat auch die Kirchengemeinde Schellbronn mit vorgenanntem<br />
Schreiben den Wunsch nach verschiedenen Änderungen in der Vereinbarung ausgesprochen.<br />
So soll in § 2 letzter Absatz, in dem die Regelung enthalten ist, dass „die<br />
Gemeinde dafür Sorge tragen wird, dass kirchliche Veranstaltungen durch die<br />
Ausübung des Nutzungsrechts nicht unangemessen beeinträchtigt werden und<br />
grundsätzlich Vorrang genießen“ das Wort „unangemessen“ gestrichen werden. Die<br />
Formulierung in § 3 Abs. 2 („Die katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus wird sich<br />
an den Kosten der Maßnahme mit rd. 70.000.--€ beteiligen. Auf diesen Kostenanteil<br />
wird ein anteiliger Zuschuss aus ELR-Mitteln in Höhe von rd. 23.500.--€<br />
angerechnet.“) soll wie folgt formuliert werden: „Die katholische Kirchengemeinde<br />
wird sich an den Kosten und Maßnahmen angemessen beteiligen, unter<br />
Berücksichtigung des anteiligen Zuschusses aus ELR-Mitteln. Hierüber wird noch<br />
eine gesonderte Vereinbarung mit der politischen Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> getroffen.“<br />
Darüber hinaus soll der Räum- und Streudienst des Gehweges vor der Kirche auf die<br />
Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> übertragen werden.<br />
Aus Sicht des Vorsitzenden bestehen gegen den Abschluss einer entsprechenden<br />
Vereinbarung <strong>im</strong> Hinblick auf die gemeinsam geplante Maßnahme keine Bedenken,<br />
allerdings soll die Kostenaufteilung entsprechend den Aufwendungen auf den<br />
jeweiligen Flächen erfolgen d.h. keine Kostendeckelung für die Kirchengemeinde<br />
festgeschrieben werden. Auch der in § 1 der Vereinbarung enthaltene Hinweis auf<br />
die Durchführung in 4 Bauabschnitten scheint verzichtbar, da die Umgestaltung in<br />
einer Maßnahme durchgeführt werden sollte. Gegen die Übernahme der Räum- und<br />
Streupflicht auf dem Gehweg bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken.<br />
Bestehen bleiben sollte jedoch <strong>im</strong> § 2 letzter Absatz wie vorstehend beschrieben der<br />
Passus „unangemessen beeinträchtigt.“
In der sich anschließenden Beratung wird aus den Reihen des Gremiums die Umgestaltung<br />
des Brunnen- und Kirchenplatzes in einer gemeinsamen Maßnahme von<br />
politischer Gemeinde und Kirchengemeinde als sinnvoll und wünschenswert angesehen.<br />
Allerdings wird auch daran erinnert, dass sich der Bauausschuss in seiner<br />
Sitzung am 13.April 2010 dafür ausgesprochen hatte, dass die politische Gemeinde<br />
die Kosten für die von Landschaftsarchitekt Klenske für die Maßnahme zu<br />
erstellende Vorplanung übern<strong>im</strong>mt, die seinerzeit vom Planer mit einem Betrag von<br />
max. 2.500.--€ brutto taxiert wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Betrag,<br />
anteilig als Zuschuss an die Kirchengemeinde zu bewerten ist.<br />
Auch wird angesichts des Umstandes, dass sich die Baukosten nach der heute von<br />
Landschaftsarchitekt Klenske übersandten Fortschreibung von bisher 91.000.--€ auf<br />
nun 108.300.--€ erhöht haben, darauf hingewiesen, dass sich seitens der Kirchengemeinde,<br />
die mit Schreiben vom 24.Sept.2011 einen Finanzierungsplan ausgehend<br />
von anteiligen Gesamtkosten von 70.000.--€ vorgelegt hat, eine Finanzierungslücke<br />
von ca. 13.000.--€ ergibt. Hierzu sollte von Seiten der Kirchengemeinde ein aktualisierter<br />
Finanzierungsplan vorgelegt werden.<br />
Auf weitere Nachfrage teilt der Vorsitzende mit, dass sich aufgrund der gestiegenen<br />
Baukosten die bereits beantragten Fördermittel aus dem ELR-Programm nicht<br />
erhöhen werden. Im Hinblick auf die Kostentragung stellt der Bürgermeister<br />
nochmals klar, dass alle anfallenden Aufwendungen für die Umgestaltungsmaßnahme<br />
– ausgenommen die Kosten für die Vorplanung – entsprechend den<br />
Aufwendungen auf den jeweiligen Flächen erfolgen soll.<br />
Angesichts der nun festgestellten Mehrkosten wird aus der Mitte der Ratsmitglieder<br />
angeregt, Herrn Klenske zu bitten, Vorschläge zu unterbreiten, wo Einsparungen bei<br />
der Planung möglich sind. Auch wird <strong>im</strong> Hinblick auf die Nebenkosten die vom Planer<br />
in der Kostenaufstellung enthaltene Honorarzone IV für etwas zu hoch erachtet. Der<br />
Vorsitzende wird die Anregung, Einsparungsvorschläge zu unterbreiten, an den<br />
Planer weitergeben, verweist darüber hinaus auf den Umstand, dass Herr Klenske,<br />
der seit vielen Jahren für die Gemeinde <strong>im</strong> Rahmen der Grünplanung tätig ist, stets<br />
faire und nicht zu beanstandende Honorarangebote unterbreitet hat.<br />
Anknüpfend an den Vorschlag, mögliche Kosteneinsparungen zu prüfen, wird die<br />
Auffassung vertreten, dass beispielsweise bei der Bepflanzung Abstriche denkbar<br />
wären. Ebenso wird es für vertretbar erachtet, <strong>im</strong> Abschnitt 4 der Planung, nordöstlich<br />
der Kirche, statt einer Pflasterung eine Rasenfläche anzulegen. Darüber<br />
hinaus wird der in der Kostenberechnung angesetzte Betrag für die Instandsetzung
der Kirchenmauer in Höhe von rd. 25.000.--€ für zu hoch angesehen. Es wird die<br />
Anregung ausgesprochen, durch Einsparungen wieder den ursprünglich veranschlagten<br />
Kostenrahmen zu erreichen. Im Hinblick auf die Gewährung eines<br />
kommunalen Zuschusses der politischen Gemeinde an die Kirchengemeinde<br />
Schellbronn für die vorgenannte Maßnahme wird aus den Reihen der Ratsmitglieder<br />
ferner die Auffassung vertreten, dass die Förderquote nicht über der von der<br />
Katholischen Kirchengemeinde <strong>Neuhausen</strong> für die Renovierung der Wendelinuskapelle<br />
beantragten Zuschusshöhe von 5% liegen sollte. Dies insbesondere <strong>im</strong><br />
Hinblick auf die Wertigkeit der Bauwerke und den Umstand, dass die<br />
Wendelinuskapelle bekanntermaßen als Wahrzeichen des Biets gilt. Als wichtig wird<br />
es ferner erachtet, dass in der abzuschließenden Vereinbarung, wie vom Vorsitzenden<br />
bereits ausgeführt, eine anteilige Kostenübernahme festgeschrieben wird.<br />
Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts st<strong>im</strong>mt der Gemeinderat dem Vorschlag<br />
des Bürgermeisters einst<strong>im</strong>mig zu, ein gemeinsames Gespräch von<br />
Gemeinderat und Pfarrgemeinderat anzusetzen, in dessen Rahmen <strong>im</strong> Beisein des<br />
Planers die Vereinbarungsmodalitäten verhandelt werden. Hierbei sollen insbesondere<br />
die Höhe des Zuschusses, die Kostenbeteiligungen und der Aufgabenbereich<br />
der Bauherrenschaft definiert werden. Gegen die Übernahme der Räum- und<br />
Streupflicht auf dem Gehweg vor der Kirche bestehen keine Bedenken, der in § 2<br />
letzter Absatz wie vorstehend beschriebene Passus „unangemessen beeinträchtigt.“<br />
soll jedoch beibehalten werden. Einer Kostendeckelung der Kirchengemeinde in der<br />
Vereinbarung wird nicht zugest<strong>im</strong>mt.
Punkt 8<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der katholischen Kirchengemeinde<br />
Schellbronn auf Gewährung eines Zuschusses zur Sanierung der denkmalgeschützten<br />
Mauer bei der katholischen Kirche St. Nikolaus in Schellbronn<br />
Gemeinderat Günter Holzhauer rückt wegen Befangenheit vom Sitzungstisch ab und<br />
begibt sich in den Zuhörerbereich des Sitzungsz<strong>im</strong>mers.<br />
Nachdem sich, wie <strong>im</strong> vorhergehenden Tagesordnungspunkt ausgeführt, die Kosten<br />
für die Umgestaltungsmaßnahme erhöht und somit auch die dem Zuschussantrag<br />
zugrunde gelegten Zahlen verändert haben, spricht sich der Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig<br />
dafür aus, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Punkt 9<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Geld- und Sachspenden<br />
an die Gemeinde <strong>Neuhausen</strong><br />
Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung ist seit 01.Jan.2006 die Annahme von<br />
Spenden an die Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> <strong>im</strong> Einzelfall durch den Gemeinderat zu beschließen.<br />
Die Gemeinde hat folgende Geld- und Sachspenden erhalten:<br />
Spender<br />
Enno Thum<br />
Geld-<br />
/Sachspende<br />
Lehninger Straße 9<br />
75242 <strong>Neuhausen</strong><br />
100.--€<br />
Katja Tavolieri<br />
Spiele und<br />
Schubertstraße 7<br />
Bücher<br />
75242 <strong>Neuhausen</strong><br />
(Wert 80.--€)<br />
Verwendungszweck<br />
Feuerwehr <strong>Neuhausen</strong><br />
Kindergarten Hamberg<br />
Ohne weitere Aussprache st<strong>im</strong>mt der Gemeinderat der Annahme und der zweckentsprechenden<br />
Verwendung der vorgenannten Spenden einst<strong>im</strong>mig zu. Bürgermeister<br />
Korz spricht den Spendern den Dank der Gemeinde aus.
Punkt 10<br />
Verschiedenes<br />
Zu diesem Beratungspunkt liegen keine Themen vor.