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Protokoll - Neuhausen im Enzkreis

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<strong>Protokoll</strong> von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.Sept.2011<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird aus der Mitte des Gemeinderates der Antrag<br />

gestellt, den Beratungspunkt 6<br />

Zuschuss für die Instandsetzung der Kapelle St. Wendelinus in <strong>Neuhausen</strong> –<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von acht Mitgliedern des<br />

Gemeinderates auf Revision des am 19.April 2011 gefassten Beschlusses des<br />

Gemeinderates und Auszahlung des Zuschusses an die katholische Kirchengemeinde<br />

St. Urban und Vitus<br />

von der Tagesordnung zu nehmen. Es wird begründet, dass dem Gemeinderat noch<br />

nicht alle zur Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Unterlagen vorliegen und<br />

hierbei insbesondere auf die auch vom Kommunalamt des Landratsamtes <strong>Enzkreis</strong><br />

<strong>im</strong> Zusammenhang mit einem Widerspruchsverfahren geforderten Finanzierungsunterlagen<br />

für die Baumaßnahme verwiesen.<br />

Der Gemeinderat st<strong>im</strong>mt dem Antrag mehrheitlich zu.


Punkt 1<br />

Fragen der Zuhörer<br />

- Aus den Reihen der Zuhörer wird zunächst Bedauern darüber zum Ausdruck<br />

gebracht, dass der Gemeinderat den Beratungspunkt 6 der heutigen Sitzung von der<br />

Tagesordnung genommen hat. Es wird hierzu begründet, dass es für die Bürgerschaft<br />

von Interesse gewesen wäre, ob der Gemeinderat <strong>im</strong> Hinblick auf die ebenfalls<br />

in heutiger Sitzung anstehende Entscheidung über den Antrag der katholischen<br />

Kirchengemeinde Schellbronn auf Gewährung eines Zuschusses zur Sanierung der<br />

denkmalgeschützten Mauer bei der katholischen Kirche St. Nikolaus mit unterschiedlichen<br />

Maßstäben misst.<br />

Bürgermeister Korz weist entsprechende Unterstellungen zurück und stellt klar, dass<br />

der Gemeinderat stets bemüht ist, nach bestem Wissen und Gewissen sachgerechte<br />

Entscheidungen zu treffen.<br />

- Ferner wird berichtet, dass die Außenbeleuchtung der Wendelinuskapelle seit<br />

längerer Zeit ausgefallen ist und deshalb nachgefragt, wer für die Instandsetzung der<br />

Beleuchtung zuständig ist. In diesem Zusammenhang wird die Anregung ausgesprochen,<br />

die Außenbeleuchtung der Kapelle auf LED-Leuchten umzustellen.<br />

Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass er über die Kostenteilung zwischen politischer<br />

Gemeinde und Kirchengemeinde für die Beleuchtung der Kapelle am heutigen<br />

Abend keine abschließende Antwort geben kann, der Sachverhalt jedoch von der<br />

Verwaltung geprüft wird. Über die weiterhin angesprochene Umrüstung auf eine<br />

LED-Beleuchtung können nach Ansicht des Bürgermeisters Gespräche geführt<br />

werden, jedoch sollten hierzu zuvor die Kosten für eine entsprechende Maßnahme<br />

vorliegen.<br />

- Aus der Zuhörerschaft wird auf eine Berichterstattung in der Pforzhe<strong>im</strong>er Zeitung<br />

verwiesen, wonach die Gemeinde Wiernshe<strong>im</strong> eine Auszeichnung des Landkreises<br />

für erfolgreichen Kl<strong>im</strong>aschutz erhalten hat und nachgefragt, an welcher Stelle der<br />

ökologischen Rankingliste die Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> <strong>im</strong> <strong>Enzkreis</strong> platziert ist.<br />

Bürgermeister Korz merkt hierzu an, dass keine entsprechende Rankingliste <strong>im</strong> Enz-


kreis besteht und die Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> auch nicht an entsprechenden Projektmaßnahmen<br />

des <strong>Enzkreis</strong>es teilgenommen hat. Allerdings erinnert der Vorsitzende<br />

daran, dass die Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> in den letzten Jahren mit einem erheblichen<br />

Kostenaufwand die Straßenbeleuchtung in allen Ortsteilen energieeinsparend<br />

umgerüstet hat und somit ebenfalls auf kommunaler Ebene Maßnahmen zum<br />

Kl<strong>im</strong>aschutz in erheblichem Umfang umgesetzt hat.


Punkt 2<br />

Bekanntgaben<br />

1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am<br />

26.Juli 2011<br />

Bürgermeister Korz gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen<br />

Sitzung am 26.Juli 2011<br />

- Frau Lolita Sabisch aus Steinegg ab 01.Sept.2011 zur neuen Leiterin des Kindergartens<br />

Schellbronn gewählt hat;<br />

- die Beauftragung einer externen Beratungsfachkraft zur Erstellung eines Entwicklungsplanes<br />

/ Leitbildes für die Gemeinde abgelehnt hat;<br />

- dem Verkauf einer 15 qm großen Grünfläche in der Höhenstraße in Schellbronn an<br />

den dortigen Anlieger zugest<strong>im</strong>mt hat. Die zwischen Gehweg und Privatgrundstück<br />

gelegene Parzelle war <strong>im</strong> Zuge des Straßenausbaus <strong>im</strong> Gebiet „Schellbronn-Süd“ <strong>im</strong><br />

Jahr 1995 entstanden und vom seinerzeitigen Eigentümer nicht erworben worden;<br />

- beschlossen hat, das <strong>im</strong> Gewann Wildwiesen <strong>im</strong> Ortsteil Steinegg gelegene landwirtschaftliche<br />

Grundstück Flst.Nr. 128 zu erwerben.<br />

2. Spende einer Sechseck-Kletterspinne für den Spielplatz bei der Grundschule<br />

in Steinegg durch den Förderverein der Verbandsschule <strong>im</strong> Biet<br />

Der Vorsitzende informiert das Gremium darüber, dass der Förderverein der<br />

Verbandsschule <strong>im</strong> Biet für den Spielplatz bei der Grundschule in Steinegg eine<br />

Sechseck-Kletterspinne <strong>im</strong> Wert von 10.000.--€ gespendet hat. Der Bauhof hat das<br />

Spielgerät bereits in den Sommerferien <strong>im</strong> Bereich des Spielplatzes bei der<br />

Grundschule aufgestellt.


Punkt 3<br />

Bebauungsplanverfahren „Tannenweg“ <strong>im</strong> Ortsteil Hamberg sowie örtliche<br />

Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Tannenweg“<br />

a) Erörterung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Unterrichtung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß<br />

§ 4 Abs. 1 BauGB<br />

b) Billigung des Planentwurfs mit Begründung sowie Auslegungsbeschluss<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Zu a) Erörterung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Unterrichtung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1<br />

BauGB<br />

Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Herrn<br />

Gerhardt vom Planungsbüro Gerhardt aus Karlsruhe.<br />

Der Gemeinderat hatte am 17.Dez.2010 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den<br />

Bebauungsplan „Tannenweg“ <strong>im</strong> Ortsteil Hamberg sowie örtliche Bauvorschriften für<br />

das Bebauungsplangebiet „Tannenweg“ aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.<br />

Den Bürgern wurden am 09.Febr.2011 <strong>im</strong> Rahmen einer Informationsveranstaltung<br />

die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt und Gelegenheit zur<br />

Äußerung und Erörterung gegeben. Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur<br />

Erörterung der Planung bestand in der Zeit vom 10.Febr.2011 – 04.März 2011 <strong>im</strong><br />

Rathaus <strong>Neuhausen</strong>. Die aus der Öffentlichkeit eingegangenen Bedenken und<br />

Anregungen sowie die Niederschrift der Informationsveranstaltung liegen dem Gemeinderat<br />

zur heutigen Sitzung vor.<br />

Ebenso wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4<br />

Abs. 1 BauGB unterrichtet. Hierzu fand am 09. Febr. 2011 <strong>im</strong> Rathaus <strong>Neuhausen</strong>


insbesondere <strong>im</strong> Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der<br />

Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB auch ein Scoping-Termin mit den Behörden<br />

und sonstigen Trägern öffentlicher Belange statt.<br />

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen<br />

Stellungnahmen sowie das <strong>Protokoll</strong> des Scoping-Termins liegen dem Gemeinderat<br />

zur heutigen Sitzung vor.<br />

Auf der Grundlage der bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. <strong>im</strong><br />

Rahmen der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

eingegangenen Stellungnahmen wurde vom Planungsbüro Gerhardt aus Karlsruhe<br />

ein Planentwurf mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften in der<br />

Fassung vom 14.09.2011 gefertigt. Darüber hinaus wurde vom Fachbüro BIOPLAN<br />

aus Sinshe<strong>im</strong> ein Umweltbericht mit Grünordnungsplan in der Fassung vom<br />

19.09.2011 sowie vom Ingenieurbüro Gerlinger + Merkle aus Schorndorf ein<br />

schalltechnisches Gutachten zur Untersuchung der auf das Bebauungsplangebiet<br />

„Tannenweg“ einwirkenden Geräusch<strong>im</strong>missionen in der Fassung vom 28.01.2011<br />

erstellt.<br />

Der Planentwurf nebst Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften in der<br />

Fassung vom 14.09.2011, die Zusammenfassungen des Umweltberichts in der<br />

Fassung vom 19.09.2011 sowie des schalltechnischen Gutachtens (Deckblatt –<br />

Inhaltsverzeichnis - Ziff. 8.4: Beurteilung der gewerblichen Geräusch<strong>im</strong>missionen –<br />

Ziff. 9.3: Beurteilung der Immissionen des Straßenverkehrs – Ziff. 10: Qualität der<br />

Prognose – Ziff. 11: Einschätzung des Ingenieurbüros – Ziff.12: Zusammenfassung)<br />

in der Fassung vom 28.01.2011 liegen dem Gemeinderat zur heutigen Sitzung vor.<br />

Die Ratsmitglieder wurden von der Verwaltung frühzeitig auf die Möglichkeit<br />

verwiesen, soweit Bedarf und Interesse besteht, die vorgenannten umfangreichen<br />

Untersuchungsberichte bzw. Gutachten vor der Gemeinderatssitzung bei der<br />

Gemeindeverwaltung einsehen zu können.<br />

Sodann erläutert Herr Gerhardt vom Planungsbüro Gerhardt aus Karlsruhe dem<br />

Gremium den zur heutigen Sitzung ausgearbeiteten Planentwurf nebst Textteil, Begründung<br />

und örtlichen Bauvorschriften und geht hierbei auf die von der Öffentlichkeit<br />

und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen<br />

Stellungnahmen sowie die hierzu von der Verwaltung empfohlenen Abwägungsvorschläge<br />

ein.


Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums bestätigt Herr Gerhardt, dass in den<br />

vorliegenden Bauvorschriften die Traufhöhe auf 4,10 m über der Erdgeschossfußbodenhöhe<br />

festgesetzt wurde und somit Befreiungsanträge aus anderen Baugebieten,<br />

in denen die Traufhöhe lediglich 3,70 m beträgt, berücksichtigt wurden.<br />

Aus den Reihen der Ratsmitglieder wird <strong>im</strong> Hinblick auf die Umsetzung einer ökologischen<br />

Bauweise angeregt, die Firstrichtung der neu zu bebauenden Grundstücke<br />

südlich des Tannenweges verbindlich in Ost-West-Richtung festzulegen. Der Planer<br />

merkt hierzu an, dass nach den textlichen Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs<br />

die Firstrichtung frei gewählt werden kann und somit eine ökologische<br />

Bauweise unter Nutzung der Sonnenenergie gewährleistet ist. Von einer<br />

zwangsweisen Festsetzung der Firstrichtung raten sowohl Herr Gerhardt als auch die<br />

Gemeindeverwaltung ab und sprechen sich vielmehr dafür aus, dem Bauherrn<br />

diesbezüglich die Entscheidung zu überlassen.<br />

Im Hinblick auf den Busverkehr vom und zum Omnibusdepot Schuhmacher wird aus<br />

dem Rat weiterhin die Überlegung geäußert, ein einseitiges Parkverbot am Tannenweg<br />

festzulegen. Hierdurch soll für die Busse ein zügiges Durchfahren des<br />

Tannenweges, ohne Behinderung durch parkende Autos, die ein lärmintensiveres<br />

Anfahren erforderlich machen würden, gewährleistet werden. Bürgermeister Korz<br />

vertritt hierzu die Auffassung, dass eine entsprechende Regelung, sofern künftig<br />

entsprechende Behinderungen durch parkende Fahrzeuge auftreten, bei Bedarf <strong>im</strong><br />

Rahmen einer verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgen kann.<br />

Zu b) Billigung des Planentwurfs mit Begründung sowie Auslegungsbeschluss<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Nach eingehender Aussprache fasst das Gremium einst<strong>im</strong>mig folgende Beschlüsse:<br />

1. Der Gemeinderat n<strong>im</strong>mt die <strong>im</strong> Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit bzw. der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken, Anregungen und<br />

Hinweise zur Kenntnis und beschließt hierzu nach Abwägung der öffentlichen<br />

und privaten Belange untereinander und gegeneinander, die von der<br />

Verwaltung empfohlenen Abwägungsvorschläge.


2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Tannenweg“<br />

nebst Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom<br />

14.09.2011.<br />

3. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt der Gemeinderat die Auslegung des<br />

gebilligten Planentwurfs „Tannenweg“ nebst Textteil, Begründung und<br />

örtlichen Bauvorschriften.


Punkt 4<br />

Vorstellung der Energie- und Projektstudie Kommunaler Objekte durch das<br />

Architekturbüro morlock.architekten + generalplaner aus Königsbach-Stein<br />

Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Architekt<br />

Frank Morlock aus Königsbach-Stein.<br />

In seiner Sitzung am 30.November 2010 hatte der Gemeinderat beschlossen, das<br />

Architekturbüro Morlock aus Königsbach-Stein mit der Erstellung einer Energie- und<br />

Projektstudie für verschiedene kommunale Gebäude zu beauftragen.<br />

Die Ratsmitglieder haben als Tischbeilage zur heutigen Sitzung die zwischenzeitlich<br />

fertig gestellten Studien für folgende kommunalen Gebäude erhalten:<br />

- ehemaliges Schulhaus in Schellbronn<br />

- Kindergarten Hamberg<br />

- Feuerwehrhaus Hamberg<br />

- Kindergarten Steinegg<br />

- Feuerwehrgerätehaus Steinegg<br />

- Feuerwehrmannschaftsgebäude Steinegg<br />

- Kindergarten <strong>Neuhausen</strong><br />

- ehemaliges Schulhaus <strong>Neuhausen</strong><br />

- Feuerwehrhaus <strong>Neuhausen</strong><br />

Sodann stellt Architekt Morlock – beispielhaft am Kindergartengebäude in Hamberg<br />

und dem ehemaligen Schulhaus in <strong>Neuhausen</strong> - den Inhalt der Studie vor. Gegenstand<br />

des Auftrages war es, für die vorgenannten kommunalen Objekte die Gebäudesubstanz<br />

(Gebäudehülle) hinsichtlich Investitionsbedarf, energetischem Standard<br />

und energetischer Verbesserung aufzunehmen und zu bewerten. Hieraus wurden<br />

entsprechende Sanierungsvorschläge, die jeweils mit einer Grobkostenermittlung,<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung und einer Prioritätenliste belegt wurden, abgeleitet.<br />

Im Gremium werden die vom Architekturbüro Morlock erarbeiteten Studien als<br />

Entscheidungsgrundlage über künftige Sanierungsmaßnamen <strong>im</strong> Bereich öffentlicher<br />

Gebäude positiv bewertet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass


die neue Landesregierung angekündigt hat, <strong>im</strong> Rahmen des ELR-Programms<br />

bevorzugt energetische Maßnahmen zu fördern, weshalb es sinnvoll erscheint, entsprechende<br />

Maßnahmen unter Beantragung von Zuschüssen zeitnah anzugehen.<br />

Demgegenüber wird angemerkt, dass die Umsetzung entsprechender Sanierungsmaßnahmen<br />

– ungeachtet möglicher Zuschüsse - pr<strong>im</strong>är von der finanziellen<br />

Situation der Gemeinde abhängt. Insoweit sollte zunächst die Entwicklung der<br />

Gemeindefinanzen für das nächste Jahr abgewartet und die Thematik <strong>im</strong> Rahmen<br />

der Haushaltsberatungen 2012 nochmals erörtert werden.<br />

Zur weiteren Vorgehensweise wird es für sinnvoll erachtet, die Studien <strong>im</strong> Bauausschuss<br />

vorzuberaten und zusammen mit dem Planer eine Prioritätenliste der<br />

Sanierungsvorhaben insbesondere unter Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-<br />

Relation zu erarbeiten. Über den Zeitpunkt der Umsetzung einzelner Maßnahmen<br />

soll dann der Gemeinderat in Abhängigkeit von der Möglichkeit zur Bereitstellung<br />

entsprechender finanzieller Mittel <strong>im</strong> Haushalt entscheiden.<br />

Dieser Vorschlag wird <strong>im</strong> Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig befürwortet.


Punkt 5<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Bauarbeiten für die<br />

teilweise Erneuerung der Wasserleitung in der Aschengasse<br />

In seiner Sitzung am 28.Juni 2011 hatte der Gemeinderat auf Empfehlung des Bauausschusses<br />

beschlossen, die Wasserleitung in der Aschengasse zwischen den<br />

Gebäuden 4 und 10 zu erneuern. Nach der Kostenberechnung des örtlichen<br />

Ingenieurbüros Lutz & Irmscher wurden die Bruttokosten für die Maßnahme auf<br />

45.500.--€ veranschlagt.<br />

Die Bauarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Von den 6 angeschriebenen<br />

Firmen wurden 4 Angebote eingereicht. Die Angebotseröffnung fand am<br />

12.Sept.2011 <strong>im</strong> Rathaus <strong>Neuhausen</strong> statt. Günstigster Bieter war die Firma G.<br />

Hasenmaier GmbH & Co. KG aus He<strong>im</strong>she<strong>im</strong> zum Angebotspreis von 53.702,56 €<br />

brutto.<br />

Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig gemäß dem<br />

Vorschlag der Verwaltung, die Bauarbeiten für die teilweise Erneuerung der Wasserleitung<br />

in der Aschengasse an die Firma G. Hasenmaier GmbH & Co. KG aus<br />

He<strong>im</strong>she<strong>im</strong> nach Maßgabe des vorgenannten Angebotes zu vergeben.<br />

Die überplanmäßigen Ausgaben sind <strong>im</strong> Nachtragshaushaltsplan 2011 zu berücksichtigen.


Punkt 6<br />

Zuschuss für die Instandsetzung der Kapelle St. Wendelinus in <strong>Neuhausen</strong> –<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von acht Mitgliedern des<br />

Gemeinderates auf Revision des am 19.April 2011 gefassten Beschlusses des<br />

Gemeinderates und Auszahlung des Zuschusses an die katholische Kirchengemeinde<br />

St. Urban und Vitus<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung hat der Gemeinderat auf Antrag aus der Mitte des<br />

Gremiums beschlossen, den Beratungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen, weil<br />

noch nicht alle für die Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Unterlagen vorliegen.


Punkt 7<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Vereinbarung zur Durchführung der<br />

Gestaltung des Brunnen- und Kirchplatzes in Schellbronn zwischen der<br />

katholischen Kirchengemeinde St. Nikolaus und der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong><br />

Gemeinderat Günter Holzhauer rückt wegen Befangenheit vom Sitzungstisch ab und<br />

begibt sich in den Zuhörerbereich des Sitzungsz<strong>im</strong>mers.<br />

Der Gemeinderat hatte bereits in seiner Sitzung am 22.Febr.2011 über den Sachverhalt<br />

beraten. Hierbei hat sich das Gremium dafür ausgesprochen, die notwendige<br />

vertragliche Regelung zwischen der Kirchgengemeinde und der politischen<br />

Gemeinde - entsprechend einem von der Verwaltung seinerzeit ausgearbeiteten<br />

Entwurf - inhaltlich so einfach wie möglich zu gestalten. Hierbei sollte die Räum- und<br />

Streupflicht sowie die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht von den<br />

jeweiligen Grundstückseigentümern getragen werden.<br />

Die Verwaltung hatte daraufhin auf der Grundlage dieser Beschlussfassung einen<br />

überarbeiteten Vereinbarungsentwurf (Stand 24.02.2011) erstellt und an das<br />

Erzbischöfliche Ordinariat in Freiburg übersandt.<br />

Mit Schreiben vom 22.Juni 2011 hat nun das Ordinariat in Freiburg der<br />

Gemeindeverwaltung einen korrigierten Vereinbarungsentwurf zukommen lassen,<br />

der den Ratsmitgliedern zur heutigen Sitzung ebenso vorliegt wie ein Schreiben der<br />

katholischen Kirchengemeinde Schellbronn, in dem der Wunsch nach weiteren<br />

inhaltlichen Ergänzungen bzw. Änderungen des Vereinbarungstextes ausgesprochen<br />

wird.<br />

Weiterhin hat Landschaftsarchitekt Klenske mit heutigem Schreiben eine aktualisierte<br />

Kostenermittlung inklusive Baunebenkosten übersandt, wonach sich die<br />

Aufwendungen für die Maßnahme von bisher 91.000.--€ brutto auf 108.300.--€ brutto<br />

erhöht haben.<br />

Nach den Ausführungen des Vorsitzenden ist die Vereinbarung zwischen der<br />

Kirchengemeinde und der politischen Gemeinde notwendig, weil das Land <strong>im</strong><br />

Rahmen der ELR-Förderung verlangt, dass die Gestaltungsmaßnahmen auf allen<br />

betroffenen Flächen, also auch auf dem Kirchengrund, von der gesamten Bürger-


schaft genutzt werden können. Der Abschluss der Vereinbarung ist somit Voraussetzung<br />

für die Erteilung des Bewilligungsbescheides. In diesem Zusammenhang<br />

weist der Vorsitzende auch darauf hin, dass sich eine Teilfläche von 194 qm des<br />

Kirchengeländes <strong>im</strong> Eigentum der Pfarrpfründestiftung der Erzdiözese Freiburg<br />

befindet und deshalb noch vor Umsetzung der Maßnahme von der Kirchengemeinde<br />

St. Nikolaus erworben werden muss.<br />

Sodann erläutert der Bürgermeister dem Gremium <strong>im</strong> Einzelnen den Inhalt des vom<br />

Erzbischöflichen Ordinariat überarbeiteten Vertragsentwurfs und geht hierbei auf die<br />

gegenüber dem Verwaltungsentwurf vom 24.02.2011 vorgenommenen Änderungen<br />

ein. Hierbei erwähnt der Vorsitzende insbesondere die Ergänzung, dass „der<br />

Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> als Bauherrin die Durchführung (Bauleitung) und Abrechnung<br />

der Gesamtmaßnahme obliegt.“<br />

Darüber hinaus hat auch die Kirchengemeinde Schellbronn mit vorgenanntem<br />

Schreiben den Wunsch nach verschiedenen Änderungen in der Vereinbarung ausgesprochen.<br />

So soll in § 2 letzter Absatz, in dem die Regelung enthalten ist, dass „die<br />

Gemeinde dafür Sorge tragen wird, dass kirchliche Veranstaltungen durch die<br />

Ausübung des Nutzungsrechts nicht unangemessen beeinträchtigt werden und<br />

grundsätzlich Vorrang genießen“ das Wort „unangemessen“ gestrichen werden. Die<br />

Formulierung in § 3 Abs. 2 („Die katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus wird sich<br />

an den Kosten der Maßnahme mit rd. 70.000.--€ beteiligen. Auf diesen Kostenanteil<br />

wird ein anteiliger Zuschuss aus ELR-Mitteln in Höhe von rd. 23.500.--€<br />

angerechnet.“) soll wie folgt formuliert werden: „Die katholische Kirchengemeinde<br />

wird sich an den Kosten und Maßnahmen angemessen beteiligen, unter<br />

Berücksichtigung des anteiligen Zuschusses aus ELR-Mitteln. Hierüber wird noch<br />

eine gesonderte Vereinbarung mit der politischen Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> getroffen.“<br />

Darüber hinaus soll der Räum- und Streudienst des Gehweges vor der Kirche auf die<br />

Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> übertragen werden.<br />

Aus Sicht des Vorsitzenden bestehen gegen den Abschluss einer entsprechenden<br />

Vereinbarung <strong>im</strong> Hinblick auf die gemeinsam geplante Maßnahme keine Bedenken,<br />

allerdings soll die Kostenaufteilung entsprechend den Aufwendungen auf den<br />

jeweiligen Flächen erfolgen d.h. keine Kostendeckelung für die Kirchengemeinde<br />

festgeschrieben werden. Auch der in § 1 der Vereinbarung enthaltene Hinweis auf<br />

die Durchführung in 4 Bauabschnitten scheint verzichtbar, da die Umgestaltung in<br />

einer Maßnahme durchgeführt werden sollte. Gegen die Übernahme der Räum- und<br />

Streupflicht auf dem Gehweg bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken.<br />

Bestehen bleiben sollte jedoch <strong>im</strong> § 2 letzter Absatz wie vorstehend beschrieben der<br />

Passus „unangemessen beeinträchtigt.“


In der sich anschließenden Beratung wird aus den Reihen des Gremiums die Umgestaltung<br />

des Brunnen- und Kirchenplatzes in einer gemeinsamen Maßnahme von<br />

politischer Gemeinde und Kirchengemeinde als sinnvoll und wünschenswert angesehen.<br />

Allerdings wird auch daran erinnert, dass sich der Bauausschuss in seiner<br />

Sitzung am 13.April 2010 dafür ausgesprochen hatte, dass die politische Gemeinde<br />

die Kosten für die von Landschaftsarchitekt Klenske für die Maßnahme zu<br />

erstellende Vorplanung übern<strong>im</strong>mt, die seinerzeit vom Planer mit einem Betrag von<br />

max. 2.500.--€ brutto taxiert wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Betrag,<br />

anteilig als Zuschuss an die Kirchengemeinde zu bewerten ist.<br />

Auch wird angesichts des Umstandes, dass sich die Baukosten nach der heute von<br />

Landschaftsarchitekt Klenske übersandten Fortschreibung von bisher 91.000.--€ auf<br />

nun 108.300.--€ erhöht haben, darauf hingewiesen, dass sich seitens der Kirchengemeinde,<br />

die mit Schreiben vom 24.Sept.2011 einen Finanzierungsplan ausgehend<br />

von anteiligen Gesamtkosten von 70.000.--€ vorgelegt hat, eine Finanzierungslücke<br />

von ca. 13.000.--€ ergibt. Hierzu sollte von Seiten der Kirchengemeinde ein aktualisierter<br />

Finanzierungsplan vorgelegt werden.<br />

Auf weitere Nachfrage teilt der Vorsitzende mit, dass sich aufgrund der gestiegenen<br />

Baukosten die bereits beantragten Fördermittel aus dem ELR-Programm nicht<br />

erhöhen werden. Im Hinblick auf die Kostentragung stellt der Bürgermeister<br />

nochmals klar, dass alle anfallenden Aufwendungen für die Umgestaltungsmaßnahme<br />

– ausgenommen die Kosten für die Vorplanung – entsprechend den<br />

Aufwendungen auf den jeweiligen Flächen erfolgen soll.<br />

Angesichts der nun festgestellten Mehrkosten wird aus der Mitte der Ratsmitglieder<br />

angeregt, Herrn Klenske zu bitten, Vorschläge zu unterbreiten, wo Einsparungen bei<br />

der Planung möglich sind. Auch wird <strong>im</strong> Hinblick auf die Nebenkosten die vom Planer<br />

in der Kostenaufstellung enthaltene Honorarzone IV für etwas zu hoch erachtet. Der<br />

Vorsitzende wird die Anregung, Einsparungsvorschläge zu unterbreiten, an den<br />

Planer weitergeben, verweist darüber hinaus auf den Umstand, dass Herr Klenske,<br />

der seit vielen Jahren für die Gemeinde <strong>im</strong> Rahmen der Grünplanung tätig ist, stets<br />

faire und nicht zu beanstandende Honorarangebote unterbreitet hat.<br />

Anknüpfend an den Vorschlag, mögliche Kosteneinsparungen zu prüfen, wird die<br />

Auffassung vertreten, dass beispielsweise bei der Bepflanzung Abstriche denkbar<br />

wären. Ebenso wird es für vertretbar erachtet, <strong>im</strong> Abschnitt 4 der Planung, nordöstlich<br />

der Kirche, statt einer Pflasterung eine Rasenfläche anzulegen. Darüber<br />

hinaus wird der in der Kostenberechnung angesetzte Betrag für die Instandsetzung


der Kirchenmauer in Höhe von rd. 25.000.--€ für zu hoch angesehen. Es wird die<br />

Anregung ausgesprochen, durch Einsparungen wieder den ursprünglich veranschlagten<br />

Kostenrahmen zu erreichen. Im Hinblick auf die Gewährung eines<br />

kommunalen Zuschusses der politischen Gemeinde an die Kirchengemeinde<br />

Schellbronn für die vorgenannte Maßnahme wird aus den Reihen der Ratsmitglieder<br />

ferner die Auffassung vertreten, dass die Förderquote nicht über der von der<br />

Katholischen Kirchengemeinde <strong>Neuhausen</strong> für die Renovierung der Wendelinuskapelle<br />

beantragten Zuschusshöhe von 5% liegen sollte. Dies insbesondere <strong>im</strong><br />

Hinblick auf die Wertigkeit der Bauwerke und den Umstand, dass die<br />

Wendelinuskapelle bekanntermaßen als Wahrzeichen des Biets gilt. Als wichtig wird<br />

es ferner erachtet, dass in der abzuschließenden Vereinbarung, wie vom Vorsitzenden<br />

bereits ausgeführt, eine anteilige Kostenübernahme festgeschrieben wird.<br />

Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts st<strong>im</strong>mt der Gemeinderat dem Vorschlag<br />

des Bürgermeisters einst<strong>im</strong>mig zu, ein gemeinsames Gespräch von<br />

Gemeinderat und Pfarrgemeinderat anzusetzen, in dessen Rahmen <strong>im</strong> Beisein des<br />

Planers die Vereinbarungsmodalitäten verhandelt werden. Hierbei sollen insbesondere<br />

die Höhe des Zuschusses, die Kostenbeteiligungen und der Aufgabenbereich<br />

der Bauherrenschaft definiert werden. Gegen die Übernahme der Räum- und<br />

Streupflicht auf dem Gehweg vor der Kirche bestehen keine Bedenken, der in § 2<br />

letzter Absatz wie vorstehend beschriebene Passus „unangemessen beeinträchtigt.“<br />

soll jedoch beibehalten werden. Einer Kostendeckelung der Kirchengemeinde in der<br />

Vereinbarung wird nicht zugest<strong>im</strong>mt.


Punkt 8<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der katholischen Kirchengemeinde<br />

Schellbronn auf Gewährung eines Zuschusses zur Sanierung der denkmalgeschützten<br />

Mauer bei der katholischen Kirche St. Nikolaus in Schellbronn<br />

Gemeinderat Günter Holzhauer rückt wegen Befangenheit vom Sitzungstisch ab und<br />

begibt sich in den Zuhörerbereich des Sitzungsz<strong>im</strong>mers.<br />

Nachdem sich, wie <strong>im</strong> vorhergehenden Tagesordnungspunkt ausgeführt, die Kosten<br />

für die Umgestaltungsmaßnahme erhöht und somit auch die dem Zuschussantrag<br />

zugrunde gelegten Zahlen verändert haben, spricht sich der Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig<br />

dafür aus, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.


Punkt 9<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Geld- und Sachspenden<br />

an die Gemeinde <strong>Neuhausen</strong><br />

Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung ist seit 01.Jan.2006 die Annahme von<br />

Spenden an die Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> <strong>im</strong> Einzelfall durch den Gemeinderat zu beschließen.<br />

Die Gemeinde hat folgende Geld- und Sachspenden erhalten:<br />

Spender<br />

Enno Thum<br />

Geld-<br />

/Sachspende<br />

Lehninger Straße 9<br />

75242 <strong>Neuhausen</strong><br />

100.--€<br />

Katja Tavolieri<br />

Spiele und<br />

Schubertstraße 7<br />

Bücher<br />

75242 <strong>Neuhausen</strong><br />

(Wert 80.--€)<br />

Verwendungszweck<br />

Feuerwehr <strong>Neuhausen</strong><br />

Kindergarten Hamberg<br />

Ohne weitere Aussprache st<strong>im</strong>mt der Gemeinderat der Annahme und der zweckentsprechenden<br />

Verwendung der vorgenannten Spenden einst<strong>im</strong>mig zu. Bürgermeister<br />

Korz spricht den Spendern den Dank der Gemeinde aus.


Punkt 10<br />

Verschiedenes<br />

Zu diesem Beratungspunkt liegen keine Themen vor.

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