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Baugesuche Baugesuch Franziska Geier, NA ... - Niederalteich

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Samstag, 20. Dezember 2003 Seite 3<br />

Aus dem Gemeinderat<br />

Gemeinderatssitzung vom 04.11.03<br />

<strong>Baugesuch</strong> <strong>Franziska</strong> <strong>Geier</strong>, <strong>NA</strong>, Gschaidstr. 11<br />

zum Neubau einer Doppelgarage<br />

Die Bauherrin beabsichtigt die Errichtung einer<br />

Doppelgarage. Das Grundstück befindet sich nach<br />

der Aufhebung des Bebauungsplans<br />

„Gschaidstraße“ durch das Verwaltungsgericht im<br />

unbeplanten Innenbereich. Das Gebiet ist als<br />

allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die<br />

Grundzüge des Planes werden aufgezeigt. Das<br />

Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein<br />

und ist somit bauplanungsrechtlich zulässig. Die<br />

Abstandsflächen werden eingehalten, die<br />

Nachbarunterschriften sind vollständig. Der Plan<br />

wurde im Bauausschuss vorbehandelt, der<br />

Empfehlungsbeschluss verlesen.<br />

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des<br />

Bauausschusses zur Kenntnis. Das gemeindliche<br />

Einvernehmen nach § 36 BauGB zum<br />

Bauvorhaben wird hiermit erteilt.<br />

Bauantrag Alfons Nothaft, Mäuslpoint 10 zum<br />

Anbau eines Bierstüberls an das bestehende<br />

Wohnhaus Am Anger 1<br />

Der Bauherr beabsichtigt den Anbau eines<br />

Bierstüberls an das bestehende Wohnhaus Am<br />

Anger 1. Des weiteren wurden bereits verschiedene<br />

Mauern im Erd- und Obergeschoss ersetzt bzw.<br />

neu eingezogen. Aufgrund der bereits ohne<br />

Genehmigung durchgeführten Baumaßnahmen<br />

erfolgte von der Bauaufsicht eine Baueinstellung.<br />

Die Grundzüge der vorgelegten Planung werden<br />

aufgezeigt und erläutert. Das Grundstück befindet<br />

sich im unbeplanten Innenbereich. Im<br />

Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als<br />

Dorfmischgebiet ausgewiesen. Mischgebiete<br />

dienen dem Wohnen und der Unterbringung von<br />

Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht<br />

wesentlich stören. Dazu zählen nach § 6 BauNVO<br />

Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des<br />

Beherbergungsgewerbes. Der rechnerische und<br />

zeichnerische Stellplatznachweis nach der<br />

geltenden Verordnung wurde erbracht. Da die<br />

Erschließung gesichert ist und sich der Anbau in<br />

die Umgebungsbebauung einfügt, ist das Vorhaben<br />

aus bauplanungsrechtlicher Sicht zulässig. Für die<br />

gewerbliche Nutzung ist eine gaststättenrechtliche<br />

<strong>Niederalteich</strong>er Nachrichten Nr. 2003/5<br />

Erlaubnis zu beantragen. Vom Gemeinderat wird<br />

zum wiederholten Male kritisiert, dass in der<br />

Ortschaft immer wieder Baumaßnahmen<br />

durchgeführt werden, obwohl die dafür notwendige<br />

Baugenehmigung nicht vorliege. Eine<br />

Baueinstellung und der nachträgliche Ärger sind<br />

dann die logische Folge. Ein Hinweis in der<br />

Tageszeitung sowie in den nächsten<br />

<strong>Niederalteich</strong>er Nachrichten sei deshalb<br />

angebracht, wozu Bürgermeister und Verwaltung<br />

beauftragt werden.<br />

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des<br />

Bauausschusses zur Kenntnis. Da es sich um ein<br />

genehmigungsfähiges Vorhaben im Sinne der<br />

Baugesetze handelt, wird das gemeindliche<br />

Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt.<br />

<strong>Baugesuch</strong> Hans Rustler, <strong>NA</strong>, Am Hagen 11 -<br />

Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses<br />

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines<br />

Wohnhauses auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 511 der<br />

Gemarkung <strong>Niederalteich</strong>. Das Grundstück<br />

befindet sich im Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplans „Rustlerfeld“. Das Gebiet ist als<br />

Mischgebiet ausgewiesen. Die Grundzüge der<br />

Planung werden aufgezeigt. Das Vorhaben stellt<br />

einen Teil der abschirmenden Bebauung südöstlich<br />

der Firmenhalle dar. Die Nachbarunterschriften<br />

sind bis auf einen auswärtigen<br />

Grundstückseigentümer vollständig. Nach den<br />

Festsetzungen des Bebauungsplans ist die<br />

Firstrichtung von N nach S eingetragen. Der<br />

Bauherr beabsichtigt, diese auf O/W auszurichten,<br />

hält aber mit der Gebäudebreite die festgesetzten<br />

Baugrenzen ein. Der Prüfungsumfang soll sich<br />

nach den Angaben im Vorbescheidsantrag auf die<br />

planungsrechtliche Zulässigkeit beschränken.<br />

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des<br />

Bauausschusses zur Kenntnis. Der Gemeinderat<br />

beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach §<br />

36 BauGB sowie einer Befreiung von den<br />

Festsetzungen hinsichtlich der Firstrichtung zu<br />

erteilen . Allerdings wird auf die Einhaltung der<br />

Festsetzungen für die notwendige weitere<br />

abschirmende Bebauung zu den südlich<br />

gelegeneren Wohngebäuden hingewiesen.<br />

Beratung und Beschlussfassung über den evtl.<br />

Erwerb eines Ersatztraktors für den Bauhof<br />

Bauhofmitarbeiter Max Kronschnabl teilte mit,<br />

dass beim gemeindlichen Traktor (Fendt -<br />

Geräteträger) der Zylinderkopf defekt sei und<br />

erneuert werden müsste. Die Kosten belaufen sich<br />

nach Schätzung der Werkstätte der Raiba Winzer


Samstag, 20. Dezember 2003 Seite 4<br />

auf ca. 3 – 4.000 €. Bei der Inspektion wurde<br />

Kronschnabl ein 4-jähriger Fendt – Traktor mit ca.<br />

1.700 Betriebsstunden und 125 PS angeboten. Der<br />

Kaufpreis beliefe sich vorläufig auf 51.000 € incl.<br />

MWSt. bei einem Neupreis von ca. 75.000 €.<br />

Nachdem der Traktor sämtliche Voraussetzungen<br />

für den gemeindlichen Einsatz erfüllen würde,<br />

wurde dieser im Rahmen der Bauausschusssitzung<br />

am 29.10. vor Ort besichtigt. Das Ergebnis der<br />

Ausschusssitzung sowie die Empfehlung des<br />

Bauausschusses hierzu werden vorgetragen. Die<br />

zwischenzeitlich von der BayWa Straubing sowie<br />

der Raiba. Winzer eingegangenen Angebote für<br />

einen neuen Fendt - Geräteträger 380 Turbo<br />

Kommunal werden vorgetragen. Die<br />

Angebotspreise für den Erwerb eines Neugerätes<br />

bzw. die Inzahlungnahme des Altfahrzeuges sind<br />

nach Ansicht des Gremiums nicht überzeugend.<br />

Man will deshalb einen weiteren gebrauchten<br />

Schlepper besichtigen, um weitere<br />

Erwerbsalternativen für die Kaufentscheidung zu<br />

haben.<br />

Eine Entscheidung über den Erwerb eines<br />

Ersatztraktors für den Bauhof wird zurückgestellt<br />

bis zur nächsten Sitzung. Dort soll dann über das<br />

Ergebnis der Besichtigungen berichtet und evtl.<br />

weitere Angebote vorgelegt werden.<br />

Fortschreibung Kapitel B VIII – Erholung,<br />

Tourismus, Gesundheit – des Regionalplans<br />

Donau – Wald – 12. Änderung – Stellungnahme<br />

der Gemeinde<br />

Die Teilabschnitte Tourismus, Erholung und<br />

Freizeit sowie das Heilbäder- und Kurwesen<br />

wurden im Wesentlichen vor rund 20 Jahren<br />

konzipiert und 1986 für verbindlich erklärt.<br />

Wirtschaft und Gesellschaft haben sich in vielen<br />

Strukturen wesentlich verändert. Zugleich hat der<br />

Stellenwert von Natur und Landschaft eine neue<br />

Dimension durch die Diskussion der<br />

Nachhaltigkeit erhalten, was auch seinen<br />

Niederschlag in neuen regionalplanerischen<br />

Vorgaben erfordert. Im Regionalplan werden daher<br />

neue Vorgaben zur Minimierung der Nachteile (vor<br />

allem durch die zukünftige Öffnung der Grenzen<br />

nach Osten und die EU-Erweiterung) und zur<br />

Umsetzung der Vorteile notwendig. Auch die<br />

Prinzipien der Vernetzung und Kooperation sollen<br />

im Regionalplan neu eingeführt werden.<br />

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des<br />

Bauausschusses zur Kenntnis. Der Gemeinderat hat<br />

gegen die Neufassung des Kapitel B VIII des<br />

Regionalplans in der vorliegenden Form keine<br />

<strong>Niederalteich</strong>er Nachrichten Nr. 2003/5<br />

Einwände. Allerdings soll der sich in der<br />

Entstehung befindliche europäische Pilgerweg, der<br />

durch <strong>Niederalteich</strong> führt, ebenfalls in Teil 3.1<br />

aufgenommen werden. Fortschreibung Kapitel B<br />

IV – Gewerbliche Wirtschaft – des Regionalplans<br />

Donau - Wald - 13. Änderung - Stellungnahme der<br />

Gemeinde. Der Abschnitt B IV 1.4 „Granit“ mit<br />

der Ausweisung von ursprünglich 62 und jetzt 60<br />

Granitvorranggebieten wurde im Wesentlichen vor<br />

rund 20 Jahren konzipiert und 1986 für verbindlich<br />

erklärt. Die wirtschaftliche Situation der<br />

Granitindustrie hat sich seitdem vor allem durch<br />

billigere Importe und einen allgemeinen<br />

Nachfragerückgang verschlechtert. Anzahl und<br />

Umfang der Vorranggebiete sind dem verringerten<br />

Bedarf anzupassen, wobei auch hier vor allem die<br />

Bedeutung von Natur- und Landschaftsschutz<br />

sowie des technischen Umweltschutzes gestiegen<br />

sind. Auch die Prinzipien der Nachhaltigkeit soll<br />

ein Leitmotiv der Raumordnung und<br />

Landschaftsplanung sein. Im Gemeindebereich<br />

befinden sich keine derartigen Lagerstätten und<br />

damit auch keine auszuweisenden Vorranggebiete.<br />

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des<br />

Bauausschusses zur Kenntnis. Gegen die<br />

Neufassung des Kapitel B IV des Regionalplans in<br />

der vorliegenden Form bestehen keine Einwände.<br />

Da auch für nicht betroffene Gemeinden die<br />

Annahme der Neufassung eines Beschlusses des<br />

Gemeinderates bedarf, wird hiermit Zustimmung<br />

erteilt.<br />

Antrag des Heinrich Krieger auf Erteilung einer<br />

Genehmigung nach dem Ladenschlussgesetz<br />

zum Betreiben eines Kiosks am Luberweiher<br />

(Badesee im Gries)<br />

Herr Heinrich Krieger aus Deggendorf - Seebach<br />

beantragt die erneute Genehmigung zum Betreiben<br />

eines Kiosks am Weiher im Gries. Er möchte die<br />

Genehmigung für den Zeitraum von 2 Jahren. Nach<br />

Prüfung der Sachlage durch die Verwaltung sowie<br />

der Zuverlässigkeit des Betreibers besteht kein<br />

Hindernis, die Erlaubnis längerfristig zu erteilen.<br />

Um sich jedoch eine gewisse Entscheidungsfreiheit<br />

über die zukünftige Vergabe der Erlaubnis<br />

vorzubehalten, wird von Seiten der Verwaltung<br />

vorgeschlagen, die Erlaubnis mit dem bisherigen<br />

Widerrufsvorbehalt zu versehen und um weitere<br />

zwei Jahre zu verlängern.<br />

Der Gemeinderat erteilt Herrn Heinrich Krieger die<br />

jederzeit widerrufliche Erlaubnis zum Betreiben<br />

eines Kiosk am Weiher im Gries. Die<br />

Genehmigung gilt für die Jahre 2004 sowie 2005


Samstag, 20. Dezember 2003 Seite 5<br />

und hier jeweils für den Zeitraum vom 01. Mai bis<br />

30. September jeweils an Samstagen bis 18.°° Uhr<br />

und an Sonn- und Feiertagen von 09.°° - 19.°° Uhr.<br />

Es gelten die gleichen Bedingungen wie bisher.<br />

Die Gebühr für den Bescheid wird auf 100 €<br />

festgesetzt.<br />

Antrag Getrud Hanke, <strong>NA</strong> auf Genehmigung<br />

zur Nutzung des Gemeindewappens<br />

Die Antragstellerin beabsichtigt, das gemeindliche<br />

Wappen auf der Homepage für ihre Privatpension<br />

einzustellen. Sie verweist in der Begründung<br />

darauf, dass das Wappen der Gestaltung diene und<br />

gleichzeitig das Interesse der Besucher auf<br />

<strong>Niederalteich</strong> wecken soll. Über eine Link-Liste<br />

wäre die Verbindung mit Gemeinde, Kloster sowie<br />

dem virtuellen Stadtrundgang geplant. Nach § 15<br />

der Verordnung über kommunale Namen,<br />

Hoheitszeichen und Gebietsänderungen (NHGV)<br />

ist die Verwendung durch Dritte<br />

genehmigungspflichtig. Die Verwaltung ist, wie<br />

bisher auch so gehandhabt, der Ansicht, dass das<br />

Wappen als Ausdruck der Geschichte und des<br />

gemeindlichen Hoheitszeichens der Gemeinde<br />

<strong>Niederalteich</strong> nicht für gewerbliche oder private<br />

Zwecke anderer zur Verfügung gestellt werden<br />

soll.<br />

Der Gemeinderat beschließt, der Antragstellerin für<br />

den angegebenen Zweck, nämlich die private<br />

Nutzung des Gemeindewappens, die Genehmigung<br />

zur Verwendung des Gemeindewappens nicht zu<br />

erteilen und die Entscheidung entsprechend zu<br />

begründen. Der Gemeinderat ist aber damit<br />

einverstanden, dass Frau Hanke zur Gestaltung<br />

ihrer Internetseite das gemeindliche Logo<br />

verwenden darf. Hierauf soll besonders<br />

hingewiesen werden.<br />

Zuschussantrag Landvolkshochschule <strong>NA</strong> für<br />

den neu gegründeten Arbeitskreis<br />

„Elternschule“<br />

In den letzten Monaten hat sich an der<br />

Landvolkshochschule eine „Elternschule“ etabliert,<br />

von deren Existenz die Gemeinde in Kenntnis<br />

gesetzt wird. Der Antrag vom 14.10.2003 wird<br />

verlesen. Da die Finanzierung derzeit noch auf<br />

wackligen Beinen stehe, wird um Unterstützung<br />

mit einem angemessenen Betrag gebeten.<br />

Entsprechendes Informationsmaterial wurde mit<br />

der Sitzungseinladung ausgegeben.<br />

Der Gemeinderat beschließt, dem neugegründeten<br />

Arbeitskreis „Elternschule“ einen Startzuschuss<br />

von 100 € zu gewähren.<br />

Feststellung der Jahresrechnung 2002<br />

<strong>Niederalteich</strong>er Nachrichten Nr. 2003/5<br />

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002<br />

wurde am 23.10.2003 vom<br />

Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Kleinere<br />

Feststellungen wurden bereits mit dem Kämmerer<br />

abgeklärt. Das Ausschussmitglied Franz Ninding<br />

berichtet in Vertretung des aus persönlichen<br />

Gründen verhinderten Vorsitzenden Kremhöller<br />

dem Gemeinderat über das Prüfungsergebnis und<br />

empfiehlt die Feststellung der Jahresrechnung. Die<br />

Einnahmen und Ausgaben betrugen im<br />

Verwaltungshaushalt 1.785.447,-- € und im<br />

Vermögenshaushalt 772.040,88 €. Die gesamten<br />

bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben betrugen<br />

2.557.487,88 €.<br />

Der Gemeinderat nimmt das Prüfungsergebnis der<br />

Jahresrechnung 2002 zur Kenntnis und stellt diese<br />

fest. Die im Haushaltsjahr 2002 angefallenen über-<br />

und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit<br />

sie erheblich sind und noch nicht geschehen,<br />

hiermit vom Gemeinderat genehmigt. Das Soll-<br />

und Ist-Jahresergebnis ist Bestandteil dieses<br />

Beschlusses und in der Anlage beigefügt.<br />

Beratung und Beschlussfassung über<br />

Beteiligung am Unterhalt der Bäderanlage<br />

Hengersberg<br />

Bürgermeister Thalhammer berichtet von einem<br />

weiteren Gespräch mit Bgm. Mayer vom Markt<br />

Hengersberg bezüglich der Weiterführung der<br />

Bäderanlage. Der Vorsitzende zeigt die bisherigen,<br />

umfangreichen Initiativen der Bevölkerung sowie<br />

die Bemühungen der Marktgemeinde hinsichtlich<br />

der Reduzierung der Unterhaltskosten auf. Ein<br />

Weiterbetrieb sei aber nur mit Unterstützung der<br />

umliegenden Gemeinden möglich. Das vorgelegte<br />

Konzept zur Weiterführung der Anlage sieht eine<br />

Beteiligung der Kommunen von insgesamt 100.000<br />

€ vor, wobei sich für die Gemeinde <strong>Niederalteich</strong><br />

bei einer pro Kopf – Umlage von 6,35 € ein<br />

Beteiligungsbetrag von 12.000 € errechnen würde.<br />

Die notwendigen Investitionskosten würde der<br />

Markt alleine tragen. Der Gemeinderat ist sich<br />

einig, dass die Bäderanlage eine wichtige<br />

Infrastruktureinrichtung darstelle. Allerdings dürfe<br />

die Beteiligung der Gemeinde in dieser Höhe<br />

weder mittel- noch längerfristig erforderlich sein.<br />

Die Gemeinde <strong>Niederalteich</strong> möchte allerdings<br />

diesbezüglich ein Zeichen setzen und das gute<br />

Verhältnis mit Hengersberg pflegen. Dies umso<br />

mehr, als man auch im Schulverband aufeinander<br />

angewiesen ist und vielleicht in Zukunft auch<br />

einmal auf wohlwollende Entscheidungen des<br />

Marktes Hengersberg angewiesen sein könnte. Die


Samstag, 20. Dezember 2003 Seite 6<br />

Mehrheit der Räte ist sich deshalb darüber einig,<br />

dass der Betrieb der Bäderanlage vorerst für 1 Jahr<br />

unterstützt werden soll, wobei man über die Höhe<br />

der Beteiligung noch diskutieren könne. Nach<br />

Ablauf dieses Jahres sollen dann detaillierte Zahlen<br />

und Fakten über den Betrieb vorgelegt werden.<br />

Nach ausführlicher Diskussion beschließt der<br />

Gemeinderat mehrheitlich, die Fortführung der<br />

Bäderanlage im Haushaltsjahr 2004 mit einem<br />

Betrag von 12.000 € zu unterstützen. Der<br />

Beschluss gilt mit dem Vorbehalt, dass das Bad<br />

auch weiterbetrieben wird. Die genannten<br />

Gemeinden sollen sich ebenfalls mit dem auf sie<br />

entfallenden Betrag beteiligen.<br />

Antrag des Tennisclub <strong>Niederalteich</strong> auf<br />

Übernahme einer reduzierten Ausfallbürgschaft<br />

für die Umschuldung eines best. Darlehens<br />

sowie auf weitere Übernahme der<br />

Zinszahlungen in den nächsten Jahren<br />

Mit Schreiben vom 27.10.2003 beantragt der TC<br />

<strong>Niederalteich</strong> die Änderung der bestehenden<br />

Ausfallbürgschaft aus dem Jahr 1988. Aufgrund<br />

der bisher getätigten Tilgungsleistungen sowie<br />

neuer Verhandlungen ist nun nur mehr die<br />

Übernahme 1 Bürgschaft über 35.760 Euro<br />

erforderlich. Eine Bürgschaftsübernahme mit dem<br />

genannten Betrag wäre nicht<br />

genehmigungspflichtig. Durch die vorgesehene<br />

Bürgschaftsänderung würde die Gemeinde um die<br />

bisher noch bestehende Bankbürgschaft i.H. von<br />

25.600 Euro entlastet. Des weiteren konnte bei den<br />

Darlehensverhandlungen ein sehr günstiger<br />

Zinssatz von 4,06 % erreicht werden. Die Laufzeit<br />

würde nach dem beigefügten Tilgungsplan bis zur<br />

endgültigen Rückzahlung noch 4 Jahre und 8<br />

Monate betragen. Für diesen Zeitraum wird die<br />

Übernahme der Zinsen durch die Gemeinde<br />

beantragt, was sich für den gesamten Zeitraum auf<br />

3.372,22 Euro summieren würde. Die<br />

Tilgungsleistung betrüge 35.760 Euro. Da der<br />

Verein in diesem Zeitraum jeden übrigen Euro zur<br />

Erbringung der Tilgungsleistungen verwenden<br />

muss, bitten sie um Erlass der Jahrespacht von<br />

102,26 €.<br />

Unter Abwägung aller bekannten Gesichtspunkte<br />

sowie der Notwendigkeit der Übernahme einer<br />

Bürgschaft zur Gewährung eines günstigeren<br />

Darlehens durch die Sparkasse Deggendorf an den<br />

TC <strong>Niederalteich</strong> beschließt der Gemeinderat<br />

mehrheitlich, für dieses Darlehen eine<br />

Ausfallbürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von<br />

35.760 € zu übernehmen. Aufgrund der<br />

<strong>Niederalteich</strong>er Nachrichten Nr. 2003/5<br />

Darlegungen sowie der angespannten Finanzlage<br />

wird für den Zeitraum der Resttilgung die<br />

Übernahme der Zinsen im Gesamtumfang von<br />

3.372,22 € in Aussicht gestellt. Die Pachtgebühr<br />

für das Jahr 2004 in Höhe von 102,26 € wird<br />

erlassen.<br />

Erste Vorlage zum Baulückenkataster der<br />

Gemeinde <strong>Niederalteich</strong><br />

Der Gemeinderat wird über die noch freien Bau-<br />

und sonstigen für Ausgleichsmaßnahmen<br />

interessanten Grundstücke informiert. Eine grobe<br />

Kartierung wird vorgelegt. Der Gemeinderat<br />

nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.<br />

Hinweise zu zukünftigen Baumaßnahmen der<br />

Kommunalgas Nordbayern<br />

Aufgrund einer Anfrage aus der letzten Sitzung<br />

wird der Gemeinderat über die Auskunft der<br />

Kommunalgas Nordbayern GmbH bezüglich der<br />

für das Jahr 2004 vorgesehenen Baumaßnahmen<br />

und die hierfür vorgesehene Beteiligung der<br />

Gemeinde <strong>Niederalteich</strong> informiert. Die<br />

Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Aussprache über zukünftiges Vorgehen der<br />

Gemeinde bei Sondernutzung von<br />

Gemeindegrund bzw. im öffentlichen<br />

Verkehrsraum<br />

Von Verwaltungsseite wird das Gremium über die<br />

derzeitige Praxis bei Benutzung öffentlichen<br />

Gemeindegrundes nach dem Straßenverkehrsrecht<br />

sowie die Erlaubniserteilung für Sondernutzungen<br />

an öffentlichem Verkehrsraum informiert. Auch<br />

ein Vergleich zur Praxis der Stadt Deggendorf wird<br />

angestellt. Von Seiten des Gemeinderates wird<br />

kritisiert, dass von verschiedenen<br />

Gemeindebürgern und insbesondere von<br />

verschiedenen Baufirmen oftmals Gemeindegrund<br />

und teilweise auch Bereiche des Straßenraumes<br />

genutzt werden, ohne vorher zu fragen oder eine<br />

entsprechende Genehmigung einzuholen. Man will<br />

zwar nichts überreglementieren und verzichtet<br />

daher auch auf den Erlass einer Gebührensatzung<br />

für Sondernutzungen. Allerdings bestehe man<br />

schon im Hinblick auf haftungsrechtliche Aspekte<br />

darauf, dass die Gemeinde vorher davon<br />

unterrichtet wird und die nach der<br />

Straßenverkehrsordnung und dem Straßen- und<br />

Wegegesetz vorgeschriebenen Genehmigungen<br />

eingeholt werden. Missbrauch wird nicht geduldet<br />

und soll von Verwaltungsseite nach geltendem<br />

Recht verfolgt werden.<br />

Zukünftiges Vorgehen bezüglich der<br />

Anschaffung von Streusalz für den Bauhof


Samstag, 20. Dezember 2003 Seite 7<br />

Von Bauhofseite wird immer wieder darauf<br />

hingewiesen, dass das Beladen des<br />

Streugutbehälters mit den 50 kg-Säcken sehr<br />

umständlich, zeitaufreibend und beschwerlich sei.<br />

Nach EU-Vorschrift sind die 50 kg-Säcke nicht<br />

mehr zugelassen, da die Verwendung zur<br />

dauerhaften Schädigung der Wirbelsäule führen<br />

kann. Nachdem heuer wieder Salz bestellt werden<br />

muss, sollte dieser Umstand dabei berücksichtigt<br />

werden.<br />

Nach Rücksprache der Verwaltung bei einem<br />

oberbayerischen Salzbetrieb gibt es ein Auftausalz<br />

mit einer etwas gröberen, rieselfähigeren und<br />

umweltfreundlicheren Körnung, welches auch in<br />

Big-Packs zu 1 Tonne angeboten werden. Die<br />

Mindestliefermenge wäre 25 Tonnen. Diese Menge<br />

würde auf alle Fälle 2 Jahre reichen und in diesen<br />

Plastiksäcken für die gesamte Aufbrauchzeit von 2<br />

Jahren keinen Güteverlust erleiden. Außerdem<br />

würde sich die Gemeinde bei gleicher Menge im<br />

Vergleich zu 50 kg-Säcken je Tonne 61,60 €, also<br />

1.540 € bei einem Gesamteinkaufspreis incl.<br />

Lieferung von 2.400 € sparen. Die Säcke sind<br />

stapelbar und können durch die vorhandenen<br />

Trageschlaufen über dem Salzstreuer entleert<br />

werden. Es wird für die Entleerung auch ein<br />

Verladebehälter mit über 1 m³ Volumen zum Preis<br />

von 700 € + MWSt angeboten, welcher genau auf<br />

die Big Packs zugeschnitten sei.<br />

Nach kurzer Beratung wird festgestellt, dass auf<br />

alle Fälle der Einsatz der Big Packs ausprobiert<br />

wird. Sollten sich dabei keine negativen<br />

Erkenntnisse ergeben, wird diese Praxis<br />

beibehalten. Bis dahin wird die Anschaffung eines<br />

Verladebehälters zurückgestellt. Bei<br />

Schwierigkeiten wird nochmals darüber beraten<br />

und über eine Anschaffung entschieden.<br />

<strong>Niederalteich</strong>er Nachrichten Nr. 2003/5

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