Baugesuche Baugesuch Franziska Geier, NA ... - Niederalteich
Baugesuche Baugesuch Franziska Geier, NA ... - Niederalteich
Baugesuche Baugesuch Franziska Geier, NA ... - Niederalteich
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Samstag, 20. Dezember 2003 Seite 3<br />
Aus dem Gemeinderat<br />
Gemeinderatssitzung vom 04.11.03<br />
<strong>Baugesuch</strong> <strong>Franziska</strong> <strong>Geier</strong>, <strong>NA</strong>, Gschaidstr. 11<br />
zum Neubau einer Doppelgarage<br />
Die Bauherrin beabsichtigt die Errichtung einer<br />
Doppelgarage. Das Grundstück befindet sich nach<br />
der Aufhebung des Bebauungsplans<br />
„Gschaidstraße“ durch das Verwaltungsgericht im<br />
unbeplanten Innenbereich. Das Gebiet ist als<br />
allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die<br />
Grundzüge des Planes werden aufgezeigt. Das<br />
Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein<br />
und ist somit bauplanungsrechtlich zulässig. Die<br />
Abstandsflächen werden eingehalten, die<br />
Nachbarunterschriften sind vollständig. Der Plan<br />
wurde im Bauausschuss vorbehandelt, der<br />
Empfehlungsbeschluss verlesen.<br />
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des<br />
Bauausschusses zur Kenntnis. Das gemeindliche<br />
Einvernehmen nach § 36 BauGB zum<br />
Bauvorhaben wird hiermit erteilt.<br />
Bauantrag Alfons Nothaft, Mäuslpoint 10 zum<br />
Anbau eines Bierstüberls an das bestehende<br />
Wohnhaus Am Anger 1<br />
Der Bauherr beabsichtigt den Anbau eines<br />
Bierstüberls an das bestehende Wohnhaus Am<br />
Anger 1. Des weiteren wurden bereits verschiedene<br />
Mauern im Erd- und Obergeschoss ersetzt bzw.<br />
neu eingezogen. Aufgrund der bereits ohne<br />
Genehmigung durchgeführten Baumaßnahmen<br />
erfolgte von der Bauaufsicht eine Baueinstellung.<br />
Die Grundzüge der vorgelegten Planung werden<br />
aufgezeigt und erläutert. Das Grundstück befindet<br />
sich im unbeplanten Innenbereich. Im<br />
Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als<br />
Dorfmischgebiet ausgewiesen. Mischgebiete<br />
dienen dem Wohnen und der Unterbringung von<br />
Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht<br />
wesentlich stören. Dazu zählen nach § 6 BauNVO<br />
Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des<br />
Beherbergungsgewerbes. Der rechnerische und<br />
zeichnerische Stellplatznachweis nach der<br />
geltenden Verordnung wurde erbracht. Da die<br />
Erschließung gesichert ist und sich der Anbau in<br />
die Umgebungsbebauung einfügt, ist das Vorhaben<br />
aus bauplanungsrechtlicher Sicht zulässig. Für die<br />
gewerbliche Nutzung ist eine gaststättenrechtliche<br />
<strong>Niederalteich</strong>er Nachrichten Nr. 2003/5<br />
Erlaubnis zu beantragen. Vom Gemeinderat wird<br />
zum wiederholten Male kritisiert, dass in der<br />
Ortschaft immer wieder Baumaßnahmen<br />
durchgeführt werden, obwohl die dafür notwendige<br />
Baugenehmigung nicht vorliege. Eine<br />
Baueinstellung und der nachträgliche Ärger sind<br />
dann die logische Folge. Ein Hinweis in der<br />
Tageszeitung sowie in den nächsten<br />
<strong>Niederalteich</strong>er Nachrichten sei deshalb<br />
angebracht, wozu Bürgermeister und Verwaltung<br />
beauftragt werden.<br />
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des<br />
Bauausschusses zur Kenntnis. Da es sich um ein<br />
genehmigungsfähiges Vorhaben im Sinne der<br />
Baugesetze handelt, wird das gemeindliche<br />
Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt.<br />
<strong>Baugesuch</strong> Hans Rustler, <strong>NA</strong>, Am Hagen 11 -<br />
Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses<br />
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines<br />
Wohnhauses auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 511 der<br />
Gemarkung <strong>Niederalteich</strong>. Das Grundstück<br />
befindet sich im Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplans „Rustlerfeld“. Das Gebiet ist als<br />
Mischgebiet ausgewiesen. Die Grundzüge der<br />
Planung werden aufgezeigt. Das Vorhaben stellt<br />
einen Teil der abschirmenden Bebauung südöstlich<br />
der Firmenhalle dar. Die Nachbarunterschriften<br />
sind bis auf einen auswärtigen<br />
Grundstückseigentümer vollständig. Nach den<br />
Festsetzungen des Bebauungsplans ist die<br />
Firstrichtung von N nach S eingetragen. Der<br />
Bauherr beabsichtigt, diese auf O/W auszurichten,<br />
hält aber mit der Gebäudebreite die festgesetzten<br />
Baugrenzen ein. Der Prüfungsumfang soll sich<br />
nach den Angaben im Vorbescheidsantrag auf die<br />
planungsrechtliche Zulässigkeit beschränken.<br />
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des<br />
Bauausschusses zur Kenntnis. Der Gemeinderat<br />
beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach §<br />
36 BauGB sowie einer Befreiung von den<br />
Festsetzungen hinsichtlich der Firstrichtung zu<br />
erteilen . Allerdings wird auf die Einhaltung der<br />
Festsetzungen für die notwendige weitere<br />
abschirmende Bebauung zu den südlich<br />
gelegeneren Wohngebäuden hingewiesen.<br />
Beratung und Beschlussfassung über den evtl.<br />
Erwerb eines Ersatztraktors für den Bauhof<br />
Bauhofmitarbeiter Max Kronschnabl teilte mit,<br />
dass beim gemeindlichen Traktor (Fendt -<br />
Geräteträger) der Zylinderkopf defekt sei und<br />
erneuert werden müsste. Die Kosten belaufen sich<br />
nach Schätzung der Werkstätte der Raiba Winzer
Samstag, 20. Dezember 2003 Seite 4<br />
auf ca. 3 – 4.000 €. Bei der Inspektion wurde<br />
Kronschnabl ein 4-jähriger Fendt – Traktor mit ca.<br />
1.700 Betriebsstunden und 125 PS angeboten. Der<br />
Kaufpreis beliefe sich vorläufig auf 51.000 € incl.<br />
MWSt. bei einem Neupreis von ca. 75.000 €.<br />
Nachdem der Traktor sämtliche Voraussetzungen<br />
für den gemeindlichen Einsatz erfüllen würde,<br />
wurde dieser im Rahmen der Bauausschusssitzung<br />
am 29.10. vor Ort besichtigt. Das Ergebnis der<br />
Ausschusssitzung sowie die Empfehlung des<br />
Bauausschusses hierzu werden vorgetragen. Die<br />
zwischenzeitlich von der BayWa Straubing sowie<br />
der Raiba. Winzer eingegangenen Angebote für<br />
einen neuen Fendt - Geräteträger 380 Turbo<br />
Kommunal werden vorgetragen. Die<br />
Angebotspreise für den Erwerb eines Neugerätes<br />
bzw. die Inzahlungnahme des Altfahrzeuges sind<br />
nach Ansicht des Gremiums nicht überzeugend.<br />
Man will deshalb einen weiteren gebrauchten<br />
Schlepper besichtigen, um weitere<br />
Erwerbsalternativen für die Kaufentscheidung zu<br />
haben.<br />
Eine Entscheidung über den Erwerb eines<br />
Ersatztraktors für den Bauhof wird zurückgestellt<br />
bis zur nächsten Sitzung. Dort soll dann über das<br />
Ergebnis der Besichtigungen berichtet und evtl.<br />
weitere Angebote vorgelegt werden.<br />
Fortschreibung Kapitel B VIII – Erholung,<br />
Tourismus, Gesundheit – des Regionalplans<br />
Donau – Wald – 12. Änderung – Stellungnahme<br />
der Gemeinde<br />
Die Teilabschnitte Tourismus, Erholung und<br />
Freizeit sowie das Heilbäder- und Kurwesen<br />
wurden im Wesentlichen vor rund 20 Jahren<br />
konzipiert und 1986 für verbindlich erklärt.<br />
Wirtschaft und Gesellschaft haben sich in vielen<br />
Strukturen wesentlich verändert. Zugleich hat der<br />
Stellenwert von Natur und Landschaft eine neue<br />
Dimension durch die Diskussion der<br />
Nachhaltigkeit erhalten, was auch seinen<br />
Niederschlag in neuen regionalplanerischen<br />
Vorgaben erfordert. Im Regionalplan werden daher<br />
neue Vorgaben zur Minimierung der Nachteile (vor<br />
allem durch die zukünftige Öffnung der Grenzen<br />
nach Osten und die EU-Erweiterung) und zur<br />
Umsetzung der Vorteile notwendig. Auch die<br />
Prinzipien der Vernetzung und Kooperation sollen<br />
im Regionalplan neu eingeführt werden.<br />
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des<br />
Bauausschusses zur Kenntnis. Der Gemeinderat hat<br />
gegen die Neufassung des Kapitel B VIII des<br />
Regionalplans in der vorliegenden Form keine<br />
<strong>Niederalteich</strong>er Nachrichten Nr. 2003/5<br />
Einwände. Allerdings soll der sich in der<br />
Entstehung befindliche europäische Pilgerweg, der<br />
durch <strong>Niederalteich</strong> führt, ebenfalls in Teil 3.1<br />
aufgenommen werden. Fortschreibung Kapitel B<br />
IV – Gewerbliche Wirtschaft – des Regionalplans<br />
Donau - Wald - 13. Änderung - Stellungnahme der<br />
Gemeinde. Der Abschnitt B IV 1.4 „Granit“ mit<br />
der Ausweisung von ursprünglich 62 und jetzt 60<br />
Granitvorranggebieten wurde im Wesentlichen vor<br />
rund 20 Jahren konzipiert und 1986 für verbindlich<br />
erklärt. Die wirtschaftliche Situation der<br />
Granitindustrie hat sich seitdem vor allem durch<br />
billigere Importe und einen allgemeinen<br />
Nachfragerückgang verschlechtert. Anzahl und<br />
Umfang der Vorranggebiete sind dem verringerten<br />
Bedarf anzupassen, wobei auch hier vor allem die<br />
Bedeutung von Natur- und Landschaftsschutz<br />
sowie des technischen Umweltschutzes gestiegen<br />
sind. Auch die Prinzipien der Nachhaltigkeit soll<br />
ein Leitmotiv der Raumordnung und<br />
Landschaftsplanung sein. Im Gemeindebereich<br />
befinden sich keine derartigen Lagerstätten und<br />
damit auch keine auszuweisenden Vorranggebiete.<br />
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des<br />
Bauausschusses zur Kenntnis. Gegen die<br />
Neufassung des Kapitel B IV des Regionalplans in<br />
der vorliegenden Form bestehen keine Einwände.<br />
Da auch für nicht betroffene Gemeinden die<br />
Annahme der Neufassung eines Beschlusses des<br />
Gemeinderates bedarf, wird hiermit Zustimmung<br />
erteilt.<br />
Antrag des Heinrich Krieger auf Erteilung einer<br />
Genehmigung nach dem Ladenschlussgesetz<br />
zum Betreiben eines Kiosks am Luberweiher<br />
(Badesee im Gries)<br />
Herr Heinrich Krieger aus Deggendorf - Seebach<br />
beantragt die erneute Genehmigung zum Betreiben<br />
eines Kiosks am Weiher im Gries. Er möchte die<br />
Genehmigung für den Zeitraum von 2 Jahren. Nach<br />
Prüfung der Sachlage durch die Verwaltung sowie<br />
der Zuverlässigkeit des Betreibers besteht kein<br />
Hindernis, die Erlaubnis längerfristig zu erteilen.<br />
Um sich jedoch eine gewisse Entscheidungsfreiheit<br />
über die zukünftige Vergabe der Erlaubnis<br />
vorzubehalten, wird von Seiten der Verwaltung<br />
vorgeschlagen, die Erlaubnis mit dem bisherigen<br />
Widerrufsvorbehalt zu versehen und um weitere<br />
zwei Jahre zu verlängern.<br />
Der Gemeinderat erteilt Herrn Heinrich Krieger die<br />
jederzeit widerrufliche Erlaubnis zum Betreiben<br />
eines Kiosk am Weiher im Gries. Die<br />
Genehmigung gilt für die Jahre 2004 sowie 2005
Samstag, 20. Dezember 2003 Seite 5<br />
und hier jeweils für den Zeitraum vom 01. Mai bis<br />
30. September jeweils an Samstagen bis 18.°° Uhr<br />
und an Sonn- und Feiertagen von 09.°° - 19.°° Uhr.<br />
Es gelten die gleichen Bedingungen wie bisher.<br />
Die Gebühr für den Bescheid wird auf 100 €<br />
festgesetzt.<br />
Antrag Getrud Hanke, <strong>NA</strong> auf Genehmigung<br />
zur Nutzung des Gemeindewappens<br />
Die Antragstellerin beabsichtigt, das gemeindliche<br />
Wappen auf der Homepage für ihre Privatpension<br />
einzustellen. Sie verweist in der Begründung<br />
darauf, dass das Wappen der Gestaltung diene und<br />
gleichzeitig das Interesse der Besucher auf<br />
<strong>Niederalteich</strong> wecken soll. Über eine Link-Liste<br />
wäre die Verbindung mit Gemeinde, Kloster sowie<br />
dem virtuellen Stadtrundgang geplant. Nach § 15<br />
der Verordnung über kommunale Namen,<br />
Hoheitszeichen und Gebietsänderungen (NHGV)<br />
ist die Verwendung durch Dritte<br />
genehmigungspflichtig. Die Verwaltung ist, wie<br />
bisher auch so gehandhabt, der Ansicht, dass das<br />
Wappen als Ausdruck der Geschichte und des<br />
gemeindlichen Hoheitszeichens der Gemeinde<br />
<strong>Niederalteich</strong> nicht für gewerbliche oder private<br />
Zwecke anderer zur Verfügung gestellt werden<br />
soll.<br />
Der Gemeinderat beschließt, der Antragstellerin für<br />
den angegebenen Zweck, nämlich die private<br />
Nutzung des Gemeindewappens, die Genehmigung<br />
zur Verwendung des Gemeindewappens nicht zu<br />
erteilen und die Entscheidung entsprechend zu<br />
begründen. Der Gemeinderat ist aber damit<br />
einverstanden, dass Frau Hanke zur Gestaltung<br />
ihrer Internetseite das gemeindliche Logo<br />
verwenden darf. Hierauf soll besonders<br />
hingewiesen werden.<br />
Zuschussantrag Landvolkshochschule <strong>NA</strong> für<br />
den neu gegründeten Arbeitskreis<br />
„Elternschule“<br />
In den letzten Monaten hat sich an der<br />
Landvolkshochschule eine „Elternschule“ etabliert,<br />
von deren Existenz die Gemeinde in Kenntnis<br />
gesetzt wird. Der Antrag vom 14.10.2003 wird<br />
verlesen. Da die Finanzierung derzeit noch auf<br />
wackligen Beinen stehe, wird um Unterstützung<br />
mit einem angemessenen Betrag gebeten.<br />
Entsprechendes Informationsmaterial wurde mit<br />
der Sitzungseinladung ausgegeben.<br />
Der Gemeinderat beschließt, dem neugegründeten<br />
Arbeitskreis „Elternschule“ einen Startzuschuss<br />
von 100 € zu gewähren.<br />
Feststellung der Jahresrechnung 2002<br />
<strong>Niederalteich</strong>er Nachrichten Nr. 2003/5<br />
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002<br />
wurde am 23.10.2003 vom<br />
Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Kleinere<br />
Feststellungen wurden bereits mit dem Kämmerer<br />
abgeklärt. Das Ausschussmitglied Franz Ninding<br />
berichtet in Vertretung des aus persönlichen<br />
Gründen verhinderten Vorsitzenden Kremhöller<br />
dem Gemeinderat über das Prüfungsergebnis und<br />
empfiehlt die Feststellung der Jahresrechnung. Die<br />
Einnahmen und Ausgaben betrugen im<br />
Verwaltungshaushalt 1.785.447,-- € und im<br />
Vermögenshaushalt 772.040,88 €. Die gesamten<br />
bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben betrugen<br />
2.557.487,88 €.<br />
Der Gemeinderat nimmt das Prüfungsergebnis der<br />
Jahresrechnung 2002 zur Kenntnis und stellt diese<br />
fest. Die im Haushaltsjahr 2002 angefallenen über-<br />
und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit<br />
sie erheblich sind und noch nicht geschehen,<br />
hiermit vom Gemeinderat genehmigt. Das Soll-<br />
und Ist-Jahresergebnis ist Bestandteil dieses<br />
Beschlusses und in der Anlage beigefügt.<br />
Beratung und Beschlussfassung über<br />
Beteiligung am Unterhalt der Bäderanlage<br />
Hengersberg<br />
Bürgermeister Thalhammer berichtet von einem<br />
weiteren Gespräch mit Bgm. Mayer vom Markt<br />
Hengersberg bezüglich der Weiterführung der<br />
Bäderanlage. Der Vorsitzende zeigt die bisherigen,<br />
umfangreichen Initiativen der Bevölkerung sowie<br />
die Bemühungen der Marktgemeinde hinsichtlich<br />
der Reduzierung der Unterhaltskosten auf. Ein<br />
Weiterbetrieb sei aber nur mit Unterstützung der<br />
umliegenden Gemeinden möglich. Das vorgelegte<br />
Konzept zur Weiterführung der Anlage sieht eine<br />
Beteiligung der Kommunen von insgesamt 100.000<br />
€ vor, wobei sich für die Gemeinde <strong>Niederalteich</strong><br />
bei einer pro Kopf – Umlage von 6,35 € ein<br />
Beteiligungsbetrag von 12.000 € errechnen würde.<br />
Die notwendigen Investitionskosten würde der<br />
Markt alleine tragen. Der Gemeinderat ist sich<br />
einig, dass die Bäderanlage eine wichtige<br />
Infrastruktureinrichtung darstelle. Allerdings dürfe<br />
die Beteiligung der Gemeinde in dieser Höhe<br />
weder mittel- noch längerfristig erforderlich sein.<br />
Die Gemeinde <strong>Niederalteich</strong> möchte allerdings<br />
diesbezüglich ein Zeichen setzen und das gute<br />
Verhältnis mit Hengersberg pflegen. Dies umso<br />
mehr, als man auch im Schulverband aufeinander<br />
angewiesen ist und vielleicht in Zukunft auch<br />
einmal auf wohlwollende Entscheidungen des<br />
Marktes Hengersberg angewiesen sein könnte. Die
Samstag, 20. Dezember 2003 Seite 6<br />
Mehrheit der Räte ist sich deshalb darüber einig,<br />
dass der Betrieb der Bäderanlage vorerst für 1 Jahr<br />
unterstützt werden soll, wobei man über die Höhe<br />
der Beteiligung noch diskutieren könne. Nach<br />
Ablauf dieses Jahres sollen dann detaillierte Zahlen<br />
und Fakten über den Betrieb vorgelegt werden.<br />
Nach ausführlicher Diskussion beschließt der<br />
Gemeinderat mehrheitlich, die Fortführung der<br />
Bäderanlage im Haushaltsjahr 2004 mit einem<br />
Betrag von 12.000 € zu unterstützen. Der<br />
Beschluss gilt mit dem Vorbehalt, dass das Bad<br />
auch weiterbetrieben wird. Die genannten<br />
Gemeinden sollen sich ebenfalls mit dem auf sie<br />
entfallenden Betrag beteiligen.<br />
Antrag des Tennisclub <strong>Niederalteich</strong> auf<br />
Übernahme einer reduzierten Ausfallbürgschaft<br />
für die Umschuldung eines best. Darlehens<br />
sowie auf weitere Übernahme der<br />
Zinszahlungen in den nächsten Jahren<br />
Mit Schreiben vom 27.10.2003 beantragt der TC<br />
<strong>Niederalteich</strong> die Änderung der bestehenden<br />
Ausfallbürgschaft aus dem Jahr 1988. Aufgrund<br />
der bisher getätigten Tilgungsleistungen sowie<br />
neuer Verhandlungen ist nun nur mehr die<br />
Übernahme 1 Bürgschaft über 35.760 Euro<br />
erforderlich. Eine Bürgschaftsübernahme mit dem<br />
genannten Betrag wäre nicht<br />
genehmigungspflichtig. Durch die vorgesehene<br />
Bürgschaftsänderung würde die Gemeinde um die<br />
bisher noch bestehende Bankbürgschaft i.H. von<br />
25.600 Euro entlastet. Des weiteren konnte bei den<br />
Darlehensverhandlungen ein sehr günstiger<br />
Zinssatz von 4,06 % erreicht werden. Die Laufzeit<br />
würde nach dem beigefügten Tilgungsplan bis zur<br />
endgültigen Rückzahlung noch 4 Jahre und 8<br />
Monate betragen. Für diesen Zeitraum wird die<br />
Übernahme der Zinsen durch die Gemeinde<br />
beantragt, was sich für den gesamten Zeitraum auf<br />
3.372,22 Euro summieren würde. Die<br />
Tilgungsleistung betrüge 35.760 Euro. Da der<br />
Verein in diesem Zeitraum jeden übrigen Euro zur<br />
Erbringung der Tilgungsleistungen verwenden<br />
muss, bitten sie um Erlass der Jahrespacht von<br />
102,26 €.<br />
Unter Abwägung aller bekannten Gesichtspunkte<br />
sowie der Notwendigkeit der Übernahme einer<br />
Bürgschaft zur Gewährung eines günstigeren<br />
Darlehens durch die Sparkasse Deggendorf an den<br />
TC <strong>Niederalteich</strong> beschließt der Gemeinderat<br />
mehrheitlich, für dieses Darlehen eine<br />
Ausfallbürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von<br />
35.760 € zu übernehmen. Aufgrund der<br />
<strong>Niederalteich</strong>er Nachrichten Nr. 2003/5<br />
Darlegungen sowie der angespannten Finanzlage<br />
wird für den Zeitraum der Resttilgung die<br />
Übernahme der Zinsen im Gesamtumfang von<br />
3.372,22 € in Aussicht gestellt. Die Pachtgebühr<br />
für das Jahr 2004 in Höhe von 102,26 € wird<br />
erlassen.<br />
Erste Vorlage zum Baulückenkataster der<br />
Gemeinde <strong>Niederalteich</strong><br />
Der Gemeinderat wird über die noch freien Bau-<br />
und sonstigen für Ausgleichsmaßnahmen<br />
interessanten Grundstücke informiert. Eine grobe<br />
Kartierung wird vorgelegt. Der Gemeinderat<br />
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.<br />
Hinweise zu zukünftigen Baumaßnahmen der<br />
Kommunalgas Nordbayern<br />
Aufgrund einer Anfrage aus der letzten Sitzung<br />
wird der Gemeinderat über die Auskunft der<br />
Kommunalgas Nordbayern GmbH bezüglich der<br />
für das Jahr 2004 vorgesehenen Baumaßnahmen<br />
und die hierfür vorgesehene Beteiligung der<br />
Gemeinde <strong>Niederalteich</strong> informiert. Die<br />
Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />
Aussprache über zukünftiges Vorgehen der<br />
Gemeinde bei Sondernutzung von<br />
Gemeindegrund bzw. im öffentlichen<br />
Verkehrsraum<br />
Von Verwaltungsseite wird das Gremium über die<br />
derzeitige Praxis bei Benutzung öffentlichen<br />
Gemeindegrundes nach dem Straßenverkehrsrecht<br />
sowie die Erlaubniserteilung für Sondernutzungen<br />
an öffentlichem Verkehrsraum informiert. Auch<br />
ein Vergleich zur Praxis der Stadt Deggendorf wird<br />
angestellt. Von Seiten des Gemeinderates wird<br />
kritisiert, dass von verschiedenen<br />
Gemeindebürgern und insbesondere von<br />
verschiedenen Baufirmen oftmals Gemeindegrund<br />
und teilweise auch Bereiche des Straßenraumes<br />
genutzt werden, ohne vorher zu fragen oder eine<br />
entsprechende Genehmigung einzuholen. Man will<br />
zwar nichts überreglementieren und verzichtet<br />
daher auch auf den Erlass einer Gebührensatzung<br />
für Sondernutzungen. Allerdings bestehe man<br />
schon im Hinblick auf haftungsrechtliche Aspekte<br />
darauf, dass die Gemeinde vorher davon<br />
unterrichtet wird und die nach der<br />
Straßenverkehrsordnung und dem Straßen- und<br />
Wegegesetz vorgeschriebenen Genehmigungen<br />
eingeholt werden. Missbrauch wird nicht geduldet<br />
und soll von Verwaltungsseite nach geltendem<br />
Recht verfolgt werden.<br />
Zukünftiges Vorgehen bezüglich der<br />
Anschaffung von Streusalz für den Bauhof
Samstag, 20. Dezember 2003 Seite 7<br />
Von Bauhofseite wird immer wieder darauf<br />
hingewiesen, dass das Beladen des<br />
Streugutbehälters mit den 50 kg-Säcken sehr<br />
umständlich, zeitaufreibend und beschwerlich sei.<br />
Nach EU-Vorschrift sind die 50 kg-Säcke nicht<br />
mehr zugelassen, da die Verwendung zur<br />
dauerhaften Schädigung der Wirbelsäule führen<br />
kann. Nachdem heuer wieder Salz bestellt werden<br />
muss, sollte dieser Umstand dabei berücksichtigt<br />
werden.<br />
Nach Rücksprache der Verwaltung bei einem<br />
oberbayerischen Salzbetrieb gibt es ein Auftausalz<br />
mit einer etwas gröberen, rieselfähigeren und<br />
umweltfreundlicheren Körnung, welches auch in<br />
Big-Packs zu 1 Tonne angeboten werden. Die<br />
Mindestliefermenge wäre 25 Tonnen. Diese Menge<br />
würde auf alle Fälle 2 Jahre reichen und in diesen<br />
Plastiksäcken für die gesamte Aufbrauchzeit von 2<br />
Jahren keinen Güteverlust erleiden. Außerdem<br />
würde sich die Gemeinde bei gleicher Menge im<br />
Vergleich zu 50 kg-Säcken je Tonne 61,60 €, also<br />
1.540 € bei einem Gesamteinkaufspreis incl.<br />
Lieferung von 2.400 € sparen. Die Säcke sind<br />
stapelbar und können durch die vorhandenen<br />
Trageschlaufen über dem Salzstreuer entleert<br />
werden. Es wird für die Entleerung auch ein<br />
Verladebehälter mit über 1 m³ Volumen zum Preis<br />
von 700 € + MWSt angeboten, welcher genau auf<br />
die Big Packs zugeschnitten sei.<br />
Nach kurzer Beratung wird festgestellt, dass auf<br />
alle Fälle der Einsatz der Big Packs ausprobiert<br />
wird. Sollten sich dabei keine negativen<br />
Erkenntnisse ergeben, wird diese Praxis<br />
beibehalten. Bis dahin wird die Anschaffung eines<br />
Verladebehälters zurückgestellt. Bei<br />
Schwierigkeiten wird nochmals darüber beraten<br />
und über eine Anschaffung entschieden.<br />
<strong>Niederalteich</strong>er Nachrichten Nr. 2003/5