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18. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten

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Niederschrift<br />

über die <strong>18.</strong> <strong>Sitzung</strong> - Wahlperiode 2009/2014 - des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Niederkrüchten</strong><br />

Anwesend sind: Verhandelt:<br />

1. Stellvertr. Bürgermeisterin Marion Schouren<br />

2. Ratsmitglied Peter Josef Beines<br />

3. Ratsmitglied Theo Coenen<br />

<strong>Niederkrüchten</strong>, den 22. Mai 2012<br />

4. Ratsmitglied Georg Daamen<br />

<strong>Sitzung</strong>slokal:<br />

5. Ratsmitglied Marion Fackler<br />

6. Ratsmitglied Wolfgang Fonger<br />

7. Ratsmitglied Wolfgang Geduhn<br />

Rathaus in Elmpt, <strong>Sitzung</strong>ssaal<br />

8. Ratsmitglied Marco Goertz<br />

9. Ratsmitglied Lars Gumbel<br />

Beginn: 19:30 Uhr<br />

10. Ratsmitglied Werner Hommen<br />

11. Ratsmitglied Trudis Jans<br />

12. Ratsmitglied Hans Kneip<br />

13. Ratsmitglied Helga Korth<br />

Ende: 20.45 Uhr<br />

14. Ratsmitglied Volker Krüger<br />

Die stellvertr. Bürgermeisterin eröffnet die<br />

15. Ratsmitglied Marianne Lipp<br />

<strong>Sitzung</strong> und stellt fest, dass die Einberufung<br />

16. Ratsmitglied Hans Mankau<br />

zu dieser <strong>Sitzung</strong> durch Einladung vom<br />

17. Ratsmitglied Wilhelm Mankau<br />

<strong>18.</strong> Ratsmitglied Iris Meisel<br />

19. Ratsmitglied Detlef Meyer<br />

20. Ratsmitglied Hermann Meyer<br />

21. Ratsmitglied Walter Michiels<br />

22. Ratsmitglied Michael Otto<br />

23. Ratsmitglied Raimund Pörtner<br />

24. Ratsmitglied Matthias Polmans<br />

25. Ratsmitglied Hermine Reynen<br />

26. Ratsmitglied Jürgen Schmitz<br />

27. Ratsmitglied Manfred Schmitz<br />

28. Ratsmitglied Willi Slaats<br />

29. Ratsmitglied Jörg Stoltze<br />

30. Ratsmitglied Christoph Szallies<br />

31. Ratsmitglied Johannes Wahlenberg<br />

32. Ratsmitglied Heinz Wallrafen<br />

33. Ratsmitglied Bettina Wintraken<br />

34. Ratsmitglied Ernst-Rudolf Wirths<br />

11. Mai 2012 ordnungsgemäß erfolgt ist.<br />

Seitens der Verwaltung:<br />

1. Beigeordneter Blech<br />

2. Herr Schippers<br />

3. Herr Bonus<br />

4. Herr Cüsters<br />

Es fehlen:<br />

1. Bürgermeister Herbert Winzen<br />

2. Ratsmitglied Natascha Dorsch<br />

3. Ratsmitglied Detlef Haese<br />

4. Ratsmitglied Jürgen Lasenga<br />

5. Ratsmitglied Michael Tekolf


Öffentlicher Teil<br />

1) Fragestunde für Einwohner<br />

Stellvertr. Bürgermeisterin Schouren bittet die Anwesenden, von ihrem Frage-<br />

recht Gebrauch zu machen.<br />

Da keine Fragen gestellt werden, schließt stellvertr. Bürgermeisterin Schouren<br />

die Fragestunde.<br />

2) Arbeitskreis Jugend und Senioren 505-2009/2014<br />

Die CDU-Ratsfraktion hat mit Schreiben vom 7. Mai 2012 die Einrichtung eines<br />

Arbeitskreises Jugend und Senioren beantragt. Weitere Einzelheiten und die<br />

Begründung des Antrages sind der jedem Ratsmitglied vorliegenden Ablichtung<br />

des vorgenannten Schreibens zu entnehmen.<br />

Stellvertr. Bürgermeisterin Schouren erläutert den Sachverhalt.<br />

Ratsmitglied Wilhelm Mankau sagt, dass der Fachausschuss für Jugend-, Fami-<br />

lien- und Sozialangelegenheiten für die in dem vorliegenden CDU-Antrag ge-<br />

nannten Aufgaben zuständig sei. Der Fachausschuss sei die politische Platt-<br />

form und nicht ein Arbeitskreis. Im übrigen könne der zuständige Fachaus-<br />

schuss bei Bedarf externe Fachleute und Sachverständige einbinden.<br />

Die Ratsmitglieder Coenen und Lipp unterstützen die Ausführungen des Rats-<br />

mitgliedes Wilhelm Mankau.<br />

Ratsmitglied Hommen ist der Meinung, dass in einem Arbeitskreis Jugendliche,<br />

die vielleicht Scheu hätten, vor einem großen Ausschuss zu sprechen, eher ihre<br />

Anliegen vortragen würden. Daher sei die Bildung eines Arbeitskreises im vor-<br />

politischen Raum sinnvoll.<br />

Die Ratsmitglieder Pörtner und Otto schließen sich den Ausführungen des<br />

Ratsmitgliedes Hommen an.


Ratsmitglied Szallies verlässt die <strong>Sitzung</strong>.<br />

Stellvertr. Bürgermeisterin Schouren sagt, dass in der <strong>Gemeinde</strong> Schwalmtal<br />

ein ähnlicher Arbeitskreis erfolgreiche Arbeit leiste.<br />

Nach weiterer Aussprache, an der sich die Ratsmitglieder Kneip und Stoltze<br />

sowie Herr Schippers beteiligen, beschließt der Rat mit 17 Stimmen bei 15 Ge-<br />

genstimmen und 1 Stimmenthaltung die Bildung eines Arbeitskreises Jugend<br />

und Senioren. Über die personelle Besetzung dieses Arbeitskreises soll der<br />

Ausschuss für Jugend-, Familien und Sozialangelegenheiten entscheiden.<br />

Auf Nachfrage des Ratsmitgliedes Coenen sagt Beigeordneter Blech, dass be-<br />

züglich der Errichtung des Kinder- und Jugendtreffs zur Zeit eine Alternativpla-<br />

nung unter Einhaltung der Baukostenbegrenzung erstellt werde. Sobald dieser<br />

Entwurf vorliege, könne er als Grundlage für die Diskussion mit den Jugendli-<br />

chen dienen und ebenfalls in einer Sondersitzung des Ausschusses für<br />

Jugend-, Familien- und Sozialangelegenheiten beraten werden.<br />

3) Auflösung der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> 502-2009/2014<br />

Gemäß § 81 sind Schulträger verpflichtet, durch schulorganisatorische Maß-<br />

nahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie stellen<br />

sicher, dass in den Schulen Klassen nach den Vorgaben des Ministeriums ge-<br />

bildet werden können. Hauptschulen müssen mindestens zwei Parallelklassen<br />

pro Jahrgang haben. Eine Hauptschule kann mit einer Klasse pro Jahrgang<br />

fortgeführt werden, wenn z. B. den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer<br />

anderen Hauptschule mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht<br />

zugemutet werden kann.<br />

Für die Fortführung einer Schule gelten die gemäß § 6 der Verordnung zu § 93<br />

Abs. 2 SchulG NRW festgesetzten Klassenbildungswerte und die Mindestzügig-<br />

keiten gemäß § 82 SchulG NRW. Gemäß § 6 Abs. 4 der VO zu § 93 Abs. 2<br />

SchulG NRW gilt für die Eingangsklassen bestehender Hauptschulen eine<br />

Bandbreite von 18 bis 30 Schülerinnen und Schülern (Klassenfrequenzrichtwert<br />

= 24). Erreicht eine Schule im Anmeldeverfahren die erforderliche Mindestzahl<br />

für die Einrichtung einer Eingangsklasse nicht und liegen auch keine Ausnah-<br />

metatbestände des § 82 SchulG NRW vor, ist der Schulträger verpflichtet, eine<br />

Entscheidung über die Zukunft der Schule zu treffen.


Das Schulamt für den Kreis Viersen hat mit Bericht vom 16. März 2012 der Be-<br />

zirksregierung Düsseldorf - Dezernat 42 - H - mitgeteilt, dass auf Grund der<br />

Anmeldungen für das Schuljahr 2012/13 keine Klasse 5 an der Gemeinschafts-<br />

hauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> zustande kommt und gemäß § 82 Abs. 1 SchulG<br />

und der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG der Schulleitung der Gemeinschaftshaupt-<br />

schule <strong>Niederkrüchten</strong> die Bildung einer Eingangsklasse zu untersagen sei.<br />

Gemäß § 80 Abs. 3 SchulG NRW muss gewährleistet sein, dass bei der Auflö-<br />

sung einer Schule ein entsprechendes schulisches Angebot in zumutbarer Wei-<br />

se erreichbar bleibt. Bei der Auflösung einer Schule handelt es sich um die<br />

Nichtfortführung eines bisher aktiven Schulsystems. Man unterscheidet zwi-<br />

schen der sofortigen, der sukzessiven sowie der endgültigen Auflösung einer<br />

Schule. Die sukzessive Auflösung meint den schrittweisen Abbau der Jahrgän-<br />

ge, sie wird in der Regel durch das Nichtzustandekommen einer neuen Ein-<br />

gangsklasse eingeleitet. Die Abwicklung der sukzessiven Auflösung und somit<br />

der Bestand der sich auflösenden Schule ist so lange möglich, wie ein ord-<br />

nungsgemäßer Unterrichtsbetrieb gewährleistet werden kann.<br />

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und des zukünftig zu erwartenden<br />

Schüleraufkommens kann die Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> nicht<br />

selbständig fortgeführt werden. Die Auflösung der Gemeinschaftshauptschule<br />

<strong>Niederkrüchten</strong> ist daher begründet und zwangsläufig.<br />

Die Auflösung der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> soll sukzessiv,<br />

beginnend zum 1. August 2012 bis spätestens am 31. Juli 2017 erfolgen. Sofern<br />

ein ordnungsgemäßer, pädagogisch sinnvoller Unterrichtsbetrieb nicht mehr<br />

gewährt werden kann, entscheidet zu gegebener Zeit die Bezirksregierung Düs-<br />

seldorf über die endgültige Auflösung der Gemeinschaftshauptschule.<br />

Die verbleibenden Klassenverbände können dann geschlossen an einer be-<br />

nachbarten Hauptschule unterrichtet werden. Hier würde sich eine Beschulung<br />

an der Europaschule in Schwalmtal durch Kooperation in Form einer öffentlich<br />

rechtlichen Vereinbarung zwischen den beiden beteiligten Schulträgern anbie-<br />

ten.


Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule beschließt<br />

der Rat der <strong>Gemeinde</strong> (als Schulträger) nach Maßgabe der Schulentwicklungs-<br />

planung. Der Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der<br />

Schulentwicklungsplanung zu begründen. Der Beschluss des Schulträgers be-<br />

darf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregie-<br />

rung).<br />

Für die Auflösung der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> sind erforder-<br />

lich:<br />

1. ein ordnungsgemäßer Ratsbeschluss gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW, der<br />

die formalen Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit einer schulor-<br />

ganisatorischen Maßnahme gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW beinhalten<br />

muss<br />

2. die Nachweise der Beteiligung der Schulkonferenz und des Schulausschus-<br />

ses,<br />

3. die schulfachliche Stellungnahme des Schulamtes für den Kreis Viersen als<br />

Schulaufsichtsbehörde,<br />

4. die Festsetzung des Beginns und des voraussichtlichen Abschlusses der<br />

Auflösungsmaßnahme,<br />

5. die Darstellung der künftigen Beschulung der betroffenen Schülerinnen und<br />

Schüler und<br />

6. der begründete Antrag, welcher der Bezirksregierung Düsseldorf über das<br />

Schulamt für den Kreis Viersen (mit anlassbezogener aktueller Aussage im<br />

Schulentwicklungsplan) einzureichen ist.<br />

Zur Zeit werden im Schuljahr 2011/12 insgesamt 222 Schülerinnen und Schüler<br />

in der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> in folgenden Jahrgängen be-<br />

schult:


Jahrgang Schüler/innen Klassen<br />

05 24 1<br />

06 20 1<br />

07 36 2<br />

08 43 2<br />

09 47 2<br />

10 A 20 1<br />

10 B 32 1<br />

Da die Schülerzahlen aufgrund des demographischen Wandels in den nächsten<br />

Jahren generell rückläufig sind und das Übertrittsverhalten zur Sekundarstufe I<br />

(Hauptschule) sich erheblich geändert hat, wird die Gemeinschaftshauptschule<br />

<strong>Niederkrüchten</strong> auch zukünftig keine Eingangsklasse bilden können.<br />

Wie bereits erwähnt, entscheidet der Schulträger gemäß § 81 Abs. 2 SchulG<br />

NRW über die Auflösung einer Schule. Bei Schulen, welche die mindestens<br />

notwendigen Anmeldezahlen nicht erreicht, hat der Schulträger noch die Ent-<br />

scheidungsgewalt über die Art der faktischen Auflösung.<br />

Unterbringung der Schülerinnen und Schüler zur Eingangsklasse 2012/13<br />

Die Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr in der Gemein-<br />

schaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> nicht mehr beschult werden können, haben<br />

bereits Aufnahme in der Realschule <strong>Niederkrüchten</strong> gefunden.<br />

Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulempfehlung, können in den nächsten<br />

Jahren, sofern keine Aufnahme in der benachbarten Gesamtschule Brüggen er-<br />

folgt, die benachbarte Europaschule in Schwalmtal (Hauptschule) besuchen.<br />

Schülerbeförderung<br />

Die Schülerbeförderung zur Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> ist für<br />

die verbleibenden Jahrgänge gesichert. Auch die Beförderung der Schülerinnen<br />

und Schüler zur Gesamtschule Brüggen (mit Schülerspezialverkehr) und zur<br />

Europaschule Schwalmtal (mit ÖPNV) ist sichergestellt.


Abstimmung mit der Schulaufsicht<br />

Die angedachte schulorganisatorische Maßnahme für die Gemeinschaftshaupt-<br />

schule <strong>Niederkrüchten</strong> wurde am 16. März 2012 unter Beteiligung der Schullei-<br />

tung der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> mit dem Schulamt für den<br />

Kreis Viersen als untere Schulaufsichtsbehörde abgestimmt.<br />

Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsichtsbehörde<br />

Mit Verfügung vom 13. April 2012 teilt die Bezirksregierung Düsseldorf mit, dass<br />

die Gemeinschaftshauptschule zwingend aufgelöst werden muss, da die Schule<br />

nicht mehr die Voraussetzungen der Einzügigkeit erfüllt.<br />

Eine Ablichtung der Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 13. April<br />

2012 ist jedem Ausschussmitglied zugesandt worden.<br />

Information der Schulpflegschaft und Beteiligung der Schulkonferenz<br />

Im Rahmen einer Schulpflegschaftssitzung sind die Vertreter der Elternschaft<br />

über die anstehende Auflösung der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong><br />

informiert worden. Die Schulkonferenz hat sich in ihrer <strong>Sitzung</strong> am 26. April<br />

2012 einstimmig für die sukzessive Auflösung der Schule ausgesprochen.<br />

Beratung im Schulausschuss<br />

Der Schulausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 26. April 2012 mit 3 Stimmen bei<br />

10 Stimmenthaltungen die sukzessive Auflösung der Gemeinschaftshauptschu-<br />

le <strong>Niederkrüchten</strong> (Schul-Nr. 143108) abgelehnt.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Aufgrund des Nichtzustandekommens der Eingangsklasse im Schuljahr<br />

2012/13 und der absehbaren rückläufigen Entwicklung der Schülerzahlen in den<br />

Folgejahren beschließt der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> nach den gesetz-<br />

lichen Bestimmungen die sukzessive Auflösung der Gemeinschaftshauptschule<br />

<strong>Niederkrüchten</strong>, Oberkrüchtener Weg 40, 41372 <strong>Niederkrüchten</strong>, Schul-Nr.<br />

143108, ab dem 1. August 2012 bis spätestens 31. Juli 2017 (Abschluss der<br />

Ablösungsphase).<br />

Herr Cüsters erläutert eingehend den Sachverhalt und den Verfahrensablauf in<br />

dieser Angelegenheit. Er weist darauf hin, dass der Schulträger lediglich noch<br />

die Entscheidungsbefugnis über die Art der faktischen Auflösung der Gemein-


schaftshauptschule besitze. Ausserdem werde in etwa zwei Wochen ein Gut-<br />

achten betr. Schulentwicklungsplanung zur Entwicklung der Schullandschaft im<br />

Westkreis und in der Stadt Viersen vorgestellt werden. Grundtenor sei, dass je-<br />

de der <strong>Gemeinde</strong>n zumindest ein Schulangebot der Sekundarstufe 1 vorhalten<br />

sollte.<br />

Ratsmitglied Hommen erklärt, dass erst nach Vorlage dieses Gutachtens eine<br />

Ratsentscheidung zur Auflösung der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong><br />

getroffen werden sollte. Die Ratsmitglieder Wilhelm Mankau und Stoltze unter-<br />

stützen die Ausführungen des Ratsmitgliedes Hommen.<br />

Beigeordneter Blech weist darauf hin, dass die Verwaltung an Recht und Ge-<br />

setz gebunden sei und in Kontakt mit den Schulaufsichtsbehörden die gemeind-<br />

lichen Möglichkeiten ausführlich diskutiert habe. Der Rat müsse nun in dieser<br />

Angelegenheit eine Entscheidung treffen.<br />

Ratsmitglied Kneip ist der Auffassung, dass die anstehende Schulschließung<br />

eine Folge der verfehlten Schulpolitik des Rates sei.<br />

Ratsmitglied Otto sagt, da der Rat keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die<br />

Schulpolitik habe, werde er der Schließung nicht zustimmen.<br />

Die Ratsmitglieder Jans und Coenen sprechen sich für den Beschlussvorschlag<br />

der Verwaltung aus und begründen dies.<br />

Die Ratsmitglieder Wilhelm Mankau und Hommen beantragen die Entscheidung<br />

in dieser Angelegenheit zu vertagen, da nach ihrer Auffassung hierdurch kein<br />

Gesetzesverstoß begangen werde. Vielmehr sei eine Entscheidung über die<br />

Schließung der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> erst möglich, wenn<br />

die Zukunft der Schulentwicklung in der <strong>Gemeinde</strong> nach Vorlage der Schulent-<br />

wicklungsplanung bekannt sei.<br />

Nach weiterer Aussprache, an der sich die Ratsmitglieder Wahlenberg und Kneip<br />

sowie Herr Cüsters beteiligen, beschliesst der Rat mit 31 Stimmen bei 1 Gegen-<br />

stimme und 1 Stimmenthaltung, die Entscheidung zur Auflösung der Gemeinschafts-<br />

hauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> zu vertagen und zunächst das Ergebnis des Gutachtens<br />

über die gemeindliche Schulentwicklungsplanung für den Westkreis abzuwarten.


4) Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung bezüglich der<br />

kommunalen Planergespräche zur Neuaufstellung des Regionalplanes<br />

503-2009/2014<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 8. Mai 2012 im Wege einer<br />

Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW beschlossen, die durch den<br />

Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfohlenen Flächenausweisungen für<br />

den neuen Regionalplan in den Plangesprächen der Verwaltung mit der Bezirksregie-<br />

rung Düsseldorf zu beantragen.<br />

Diese Dringlichkeitsentscheidung war notwendig, da das Planergespräch seitens der<br />

Regionalplanungsbehörde auf den 10. Mai 2012 terminiert wurde und eine Beschluss-<br />

fassung des Rates vorher nicht mehr möglich war.<br />

Beigeordneter Blech beantwortet eine Frage des Ratsmitgliedes Lipp.<br />

Der Rat genehmigt einstimmig die Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und<br />

Finanzausschusses gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW bezüglich der kommunalen<br />

Planergespräche zur Neuaufstellung des Regionalplanes.<br />

5) Sachstandsbericht zum rollenden Jugendtreff<br />

Die CWG-Ratsfraktion hat mit Schreiben vom 30. April 2012 um einen<br />

504-2009/2014<br />

Sachstandsbericht zum Rollenden Jugendtreff gebeten. Weitere Einzelheiten und die<br />

Begründung des Antrages sind der jedem Ratsmitglied vorliegenden Ablichtung des<br />

vorgenannten Schreibens zu entnehmen.<br />

Herr Schippers führt aus, dass der Jugendhilfeausschuss des Kreises Viersen am 11.<br />

Mai 2011 die Verwaltung des Jugendamtes beauftragt habe, ein Konzept für die Mobi-<br />

le Jugendarbeit in den <strong>Gemeinde</strong>n Schwalmtal und <strong>Niederkrüchten</strong> zu entwickeln. Auf<br />

Empfehlung des Landesjugendamtes sollte der Konzeptentwicklung eine Evaluation<br />

des Projektes Rollender Jugendtreff auf wissenschaftlicher Basis vorangestellt wer-<br />

den. Mit Unterstützung des Landesjugendamtes konnte Herr Prof. Dr. Deinet hierfür<br />

gewonnen werden, der auch Studien und Literatur zum Thema "Offene Kinder- und


Jugendarbeit im ländlichen Raum" veröffentlicht hat. Die Eckpunkte der Evaluation<br />

seien zwischenzeitlich abgestimmt.<br />

Der Abschlussbericht zur Evaluation solle dem Kreisjugendamt bis Ende September<br />

2012 vorliegen.<br />

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.<br />

6) Bekanntgabe von Niederschriften über Ausschusssitzungen und<br />

Entscheidungen über Ausschussbeschlüsse<br />

6.1 Bekanntzugeben ist die Niederschrift über die 15. <strong>Sitzung</strong> - Wahlperiode<br />

2009/2014 - des Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 23. April<br />

2012. Über die in dieser <strong>Sitzung</strong> gefassten Ausschussbeschlüsse ist zu ent-<br />

scheiden.<br />

Stellvertr. Bürgermeisterin Schouren gibt die Niederschrift über die o. a. <strong>Sitzung</strong><br />

des Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses bekannt.<br />

Der Rat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis und billigt einstimmig die in dieser<br />

<strong>Sitzung</strong> gefassten Beschlüsse des Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschus-<br />

ses.<br />

6.2 Bekanntzugeben ist die Niederschrift über die 7. <strong>Sitzung</strong> - Wahlperiode<br />

2009/2014 - des Schulausschusses vom 26. April 2012.<br />

Stellvertr. Bürgermeisterin Schouren gibt die Niederschrift über die o. a. <strong>Sitzung</strong><br />

des Schulausschusses bekannt.<br />

Da der einzige Tagesordnungspunkt gesondert zur <strong>Sitzung</strong> des Rates gestanden<br />

hat, entfällt eine Beschlussfassung.<br />

Der Rat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.


6.3 Bekanntzugeben ist die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 15. <strong>Sitzung</strong> -<br />

Wahlperiode 2009/2014 - des Haupt- und Finanzausschusses vom 8. Mai 2012.<br />

Über die in dieser <strong>Sitzung</strong> gefassten Ausschussbeschlüsse, sofern sie nicht ge-<br />

sondert zur Tagesordnung des Rates gestanden haben, ist zu entscheiden.<br />

Stellvertr. Bürgermeisterin Schouren gibt die Niederschrift über den öffentlichen<br />

Teil der <strong>Sitzung</strong> des Haupt- und Finanzausschusses bekannt.<br />

Der Rat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis und billigt einstimmig den in dieser<br />

<strong>Sitzung</strong> gefassten Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses. Der weitere<br />

Beschluss hat gesondert zur Tagesordnung des Rates gestanden.<br />

7) Mitteilungen des Bürgermeisters<br />

Beigeordneter Blech gibt bekannt, dass der Landrat des Kreises Viersen als untere<br />

staatliche Verwaltungsbehörde die Haushaltssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong><br />

für das Jahr 2012 gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW zur Kenntnis genommen habe.<br />

Als Fazit stelle der Landrat fest, dass der Haushalt ein negatives Jahresergebnis von<br />

rd. 1,4 Mio. Euro aufweise. Durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in<br />

Höhe des Fehlbedarfs könne der Haushalt gemäß § 75 Abs. 2 Satz 3 GO NRW fiktiv<br />

ausgeglichen werden. Insoweit werde seit der Einführung des Neuen Kommunalen<br />

Finanzmanagements in 2009 bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2015 ins-<br />

gesamt Eigenkapital in Höhe von voraussichtlich rd. 6,8 Mio. Euro für laufende Auf-<br />

wendungen verzehrt werden.<br />

Zusammenfassend sei festzustellen, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> sich in einer<br />

zunehmend schwierigen Finanzsituation befinde. Die ab dem Jahr 2013 auf Grund<br />

der Umverteilungen im GFG verringerten Schlüsselzuweisungen bewirkten voraus-<br />

sichtlich dann bereits die genehmigungspflichtige Verringerung der allgemeinen Rück-<br />

lage. Um dies noch verhindern zu können, sei zügig gegenzusteuern. Erforderlich<br />

seien weiterhin eine sparsame Mittelbewirtschaftung, die verstärkte Ausschöpfung der


Ertragsmöglichkeiten und eine Standardüberprüfung der gemeindlichen Leistungen.<br />

Ziel müsse es bleiben, den Haushaltsausgleich zu erreichen.<br />

Beigeordneter Blech sagt den Fraktionsvorsitzenden eine Ablichtung der Verfügung<br />

zu.<br />

Herr Cüsters verlässt die <strong>Sitzung</strong>.<br />

Die stellvertr. Bürgermeisterin schließt die <strong>Sitzung</strong>.<br />

gez. Schouren gez. Bonus<br />

Stellvertr. Bürgermeisterin Schriftführer

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