IncaMail - Die Schweizerische Post
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<strong>IncaMail</strong><br />
Bedienungsanleitung für Gerichte, Behörden und Anwälte für<br />
die Übermittlung im Rahmen der eGov-Verordnungen<br />
Version: V.0104<br />
Datum: 02.11.2011<br />
Autor: Roger Sutter, Product Manager <strong>IncaMail</strong><br />
einfach sicher
Anleitung <strong>IncaMail</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung ................................................................................................................................................. 3<br />
2 Voraussetzungen ..................................................................................................................................... 3<br />
2.1 Behördenverzeichnis ............................................................................................................................. 3<br />
2.2 Plattformübergreifendes Teilnehmerverzeichnis ..................................................................................... 3<br />
2.3 Interoperabilität .................................................................................................................................... 3<br />
2.4 Versandarten auf <strong>IncaMail</strong> .................................................................................................................... 4<br />
3 <strong>IncaMail</strong> Service ....................................................................................................................................... 5<br />
3.1 Senden ................................................................................................................................................. 5<br />
3.1.1 Versand- und Empfangsquittung........................................................................................................................ 6<br />
3.2 Empfangen ........................................................................................................................................... 7<br />
3.3 Registrieren ......................................................................................................................................... 10<br />
3.4 Suche im plattformübergreifendem Teilnehmerverzeichnis .................................................................. 11<br />
4 <strong>IncaMail</strong> Webmail .................................................................................................................................. 12<br />
4.1 Senden ............................................................................................................................................... 12<br />
4.1.1 Versand- und Empfangsquittung...................................................................................................................... 13<br />
4.2 Empfangen ......................................................................................................................................... 15<br />
4.3 Suche im plattformübergreifendem Teilnehmerverzeichnis .................................................................. 18<br />
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Anleitung <strong>IncaMail</strong><br />
1 Einleitung<br />
<strong>Die</strong> vom Bund verabschiedeten Verordnungen über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und<br />
Strafprozessen sowie Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren und die Verordnung für die elektronische<br />
Übermittlung im Rahmen von Verwaltungsverfahren (nachfolgend: eGov-Verordnungen) verpflichtet die<br />
Gerichte Eingaben elektronisch entgegen zu nehmen und dazu eine sichere Zustellplattform einzusetzen.<br />
Ebenfalls können z.B. Anwälte oder Verfahrensbeteiligte wüsnchen, dass Entscheide elektronisch zugestellt<br />
werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.ch.ch/ejustice.<br />
<strong>IncaMail</strong> ist die sichere Zustellplattform der <strong>Schweizerische</strong>n <strong>Post</strong>, welche vom EFD als sichere Zustellplatform<br />
anerkannt ist und im Rahmen der Verordnungen eingesetzt werden kann.<br />
2 Voraussetzungen<br />
2.1 Behördenverzeichnis<br />
Behörden müssen sich für den elektronischen Behördenverkehr im öffentlichen Behördenverzeichnis eintragen<br />
lassen. <strong>Die</strong> dazu notwendigen Angaben müssen einer zentralen Stelle gemeldet werden. Das öffentliche<br />
Behördenverzeichnis dient möglichen Eingebern, herauszufinden, welche Behörde wie erreichbar ist. Aus<br />
Sicherheitsgründen werden jedoch die E-Mail-Adressen der Behörden nicht publiziert. Das Verzeichnis finden Sie<br />
auf www.ch.ch/ejustice.<br />
2.2 Plattformübergreifendes Teilnehmerverzeichnis<br />
Zusätzlich zum öffentlichen Behördenverzeichnis gibt es ein plattformübergreifendes Teilnehmerverzeichnis.<br />
<strong>Die</strong>ses Verzeichnis ist nicht öffentlich zugänglich, sondern kann nur von einem registrierten Benutzer und via<br />
einer sicheren Zustellplattform abgefragt werden. In diesem Verzeichnis sind die E-Mail-Adressen der Behörden<br />
und der sonstigen Teilnehmern vorhanden. Das Teilnehmerverzeichnis wird von den anerkannten Plattformen<br />
automatisch aktuell gehalten. Darin müssen sämtliche Behörden und auch Benutzer welche Nachrichten<br />
elektronisch entgegen nehmen wollen, enthalten sein. Behörden können ohne zusätzliche Identifizierung im<br />
Verzeichnis aufgenommen werden. Alle anderen Benutzer müssen sich einmalig identifizieren lassen. <strong>Die</strong>se<br />
Identifizierung kann bei <strong>IncaMail</strong> mittels Geschäftskundenvertrag, SuisseID-Registrierung oder E-Mail- und<br />
Domiziladressverifikation gemacht werden. <strong>IncaMail</strong>-Kunden welche aufgenommen werden möchten und über<br />
die notwendige Identifizierung verfügen, können dies bei der Registrierung mittels Checkbox („Ich will das<br />
Konto für den schweizerischen Behördenverkehr nutzen“) oder über die Einstellungen im Online-Konto melden.<br />
Das plattformübergreifende Teilnehmerverzeichnis hat vornehmlich zwei Funktionen. Einerseits dienst es<br />
Eingebern dazu, die tatsächliche E-Mailadresse einer Behörde ausfindig machen zu können und der Behörde<br />
dazu herauszufinden, ob der Empfänger welcher eine elektronische Zustellung wünscht auch genügend<br />
identifiziert ist, diese zu empfangen. Ist er eingetragen, darf er empfangen, ansonsten nicht. Andererseits enthält<br />
das Teilnehmerverzeichnis nicht nur die Information aller Teilnehmer, sondern zusätzlich auch die Information<br />
auf welcher Plattform der Benutzer registriert ist. <strong>Die</strong>s ist Basis für die von den Plattformen zu bietende<br />
Interoperabilität.<br />
Das plattformübergreifende Teilnehmerverzeichnis wird gemäss dem der Verordnung untergeordneten<br />
Kriterienkatalog von einer zentralen Bundesstelle entwickelt und betrieben.<br />
2.3 Interoperabilität<br />
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Anleitung <strong>IncaMail</strong><br />
Zugelassene Plattformen müssen die Interoperabilität zu den anderen zugelassenen Plattformen gewährleisten.<br />
So muss eine Eingabe vom Anwalt auf der Plattform A für ein Gericht auf der Plattform B von der Plattform A<br />
zur Zustellung an die Plattform B übergeben werden. Basis für die Interoperabilität bildet das übergreifende<br />
Teilnehmerverzeichnis.<br />
2.4 Versandarten auf <strong>IncaMail</strong><br />
Auf <strong>IncaMail</strong> existieren die folgenden Versandarten:<br />
Versandart Beschreibung<br />
Vertrauliche E-Mail Verschlüsselte Übermittlung an den Empfänger<br />
Einmalige Registrierung seitens Empfänger erforderlich (mindestens E-Mail-<br />
Verifikation)<br />
Swiss <strong>Post</strong> Einschreiben Verschlüsselte Übermittlung an den Empfänger<br />
Einmalige Registrierung seitens Empfänger erforderlich (mindestens E-Mail-<br />
und Domiziladress-Verifikation)<br />
Begrenzte Abholfrist von 7 Tagen (danach gilt die Sendung als „Verfallen“)<br />
Sender erhält Versand- und Empfangsquittung in Form von signierten PDFs<br />
Empfänger muss die Nachricht explizit annehmen oder ablehnen<br />
eGov Einschreiben Gleich wie Swiss <strong>Post</strong> Einschreiben, aber zusätzlich:<br />
<strong>Die</strong> Nachrichten werden interoperabel mit den andere Zustellplattformen<br />
ausgetauscht<br />
<strong>Die</strong> Nachrichten werden nur zugestellt, wenn der Empfänger im<br />
plattformübergreifenden Teilnehmerverzeichnis eingetragen ist (Nur dann<br />
darf der Empfänger gemäss eGov Verordnungen auch empfangen)<br />
Für die Erfüllung der speziellen Anforderungen der eGov Verordnungen hat die <strong>Post</strong> die Versandart<br />
eGov Einschreiben geschaffen. Aus diesem Grund beschränkt sich die nachfolgende Anleitung auf<br />
diese Versandart.<br />
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Anleitung <strong>IncaMail</strong><br />
3 <strong>IncaMail</strong> Service<br />
Um den <strong>IncaMail</strong> Service benutzen zu können, ist eine einmalige Anbindung an den <strong>IncaMail</strong> Server notwendig<br />
(Domain Integration). <strong>Die</strong>se Anbindung und die kostenlos von <strong>IncaMail</strong> zur Verfügung gestellten Mail Client<br />
Addins erlauben es, direkt aus dem bestehenden Mail Client elektronische Übermittlungen senden und<br />
empfangen zu können. Weitere Informationen finden Sie unter www.incamail.ch/service.<br />
3.1 Senden<br />
Verfassen Sie die Nachricht direkt in ihrem Mail Client und hängen Sie allenfalls Dateien an. Wählen Sie danach<br />
die entsprechende Versandart und senden Sie die E-Mail.<br />
Microsoft Outlook<br />
Lotus Notes<br />
Groupwise<br />
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3.1.1 Versand- und Empfangsquittung<br />
Direkt nachdem die Nachricht auf der <strong>IncaMail</strong>-Plattform angekommen ist, erhalten Sie eine Versandquittung in<br />
Form eines signierten PDFs. <strong>Die</strong> Quittung enthält die Versandangaben, die Empfänger inklusive Status und die<br />
Aufzählung der angehängten Dateien. Ebenfalls ist sie zur Sicherheit und Beweiszwecken digital von der <strong>Post</strong><br />
signiert und zeitgestempelt.<br />
Versandquittung<br />
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Anleitung <strong>IncaMail</strong><br />
Sobald die Nachricht von allen Empfängern abgeholt resp. abgelehnt wurde oder die Abholfrist abgelaufen ist,<br />
erhalten Sie als Absender eine Empfangsquittung. <strong>Die</strong>se ist Formgleich wie die Versandquittung, jedoch haben<br />
der Status beim Empfänger und die Empfangszeit geändert.<br />
Empfangsquittung<br />
3.2 Empfangen<br />
eGov Einschreiben müssen vor dem Lesen vom Empfänger explizit angenommen werden, nur so kann die<br />
Empfangsquittung verlässlich ausgestellt werden. Aus diesem Grund erhalten auch <strong>IncaMail</strong> Service Kunden<br />
eGov Einschreiben im ersten Schritt als verschlüsseltes Attachment mittels SAFE-Technologie (Secure Attached<br />
File Encryption). Nach dem erstmaligen Öffnen der Nachricht, kann diese dann aber als normale E-Mail über die<br />
sichere Verbindung zugestellt werden. <strong>IncaMail</strong> Service Kunden können eGov Einschreiben ohne zusätzliches<br />
Passwort öffnen. Nachfolgende Schritte sind dazu notwendig.<br />
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3.3 Registrieren<br />
Grundsätzlich ist für den Versand und Empfang für Benutzer innerhalb der an den <strong>IncaMail</strong> Service<br />
angebundenen Domäne keine zusätzliche Registrierung notwendig. Geht es jedoch um den Behördenverkehr für<br />
die Erfüllung der eGov-Verordnungen, müssen die Plattformbetreiber die entsprechenden Empfangskonten im<br />
plattformübergreifenden Teilnehmerverzeichnis melden. Damit <strong>IncaMail</strong> weiss, welche Empfangsdressen zu<br />
melden sind, müssen diese von den Gerichten und Behörden einmalig auf <strong>IncaMail</strong> registriert werden. <strong>Die</strong><br />
Registrierung geschieht online über https://im.post.ch. Wichtig dabei sind folgende Punkte:<br />
- Exakte Erfassung der verlangten Angaben<br />
- Das Verifikationsverfahren beschränkt sich auf die Verifizierung der E-Mailadresse mittels<br />
Aktivierungscode (die Verifikation der Domiziladresse ist nicht notwendig)<br />
- Checkbox „Ich will das Konto für den schweizerischen Behördenverkehr verwenden“ unter<br />
„Einstellungen“ aktivieren Dann wird die Adresse ins zentrale Teilnehmerverzeichnis gemeldet<br />
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3.4 Suche im plattformübergreifendem Teilnehmerverzeichnis<br />
Mit der Registrierung wird auch der Online-Zugang auf <strong>IncaMail</strong> mit dem entsprechenden Passwort aktiviert. Der<br />
Zugang kann für eine allfällige Suche im plattformübergreifenden Teilnehmerverzeichnis benutzt werden. <strong>Die</strong>se<br />
Suche wird allen Accounts welche für Behördenverkehr benutzt werden, online zugänglich gemacht. Da jedoch<br />
eGov Einschreiben von <strong>IncaMail</strong> nur an im plattformübergreifenden Teilnehmerverzeichnis enthaltenen<br />
Teilnehmern zugestellt wird, ist die Suche für Gerichte, zwecks Abklärung der Empfangsberechtigung, nicht<br />
zwingend notwendig.<br />
Das eGov Verzeichnis erreichen Sie im Online-Konto unter „eGov Verzeichnis“. Bitte erfassen Sie zur Suche<br />
mindestens 3 Zeichen im Suchfeld. Aus Sicherheitsgründen dürfen Teilnehmer anderer Plattformen nur bei<br />
exakten Treffern (z.B. exakter Name oder E-Mail-Adresse) angezeigt werden. Auf <strong>IncaMail</strong> registrierte Teilnehmer<br />
können auch ohne exakte Treffer gefunden werden.<br />
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4 <strong>IncaMail</strong> Webmail<br />
Um eGov Einschreiben via Webmail senden zu können, sind folgende einmalige Schritte notwendig:<br />
1. Registrierung unter https://im.post.ch<br />
2. Verifizierung der Domiziladresse oder Anmeldung mittels SuisseID<br />
3. Aktivierung der Option „Ich will dieses Konto für den <strong>Schweizerische</strong>n Behördenverkehr einsetzen.“<br />
unter „Einstellungen.<br />
4.1 Senden<br />
Verfassen Sie die Nachricht direkt im Webformular von <strong>IncaMail</strong> und hängen Sie allenfalls Dateien an. Wählen<br />
Sie danach die entsprechende Versandart (eGov Einschreiben) und senden Sie die E-Mail.<br />
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4.1.1 Versand- und Empfangsquittung<br />
Direkt nachdem die Nachricht auf der <strong>IncaMail</strong>-Plattform angekommen ist, erhalten Sie eine Versandquittung in<br />
Form eines signierten PDFs. <strong>Die</strong> Quittung enthält die Versandangaben, die Empfänger inklusive Status und die<br />
Aufzählung der angehängten Dateien. Ebenfalls ist sie zur Sicherheit und Beweiszwecken digital von der <strong>Post</strong><br />
signiert und zeitgestempelt.<br />
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Versandquittung<br />
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Anleitung <strong>IncaMail</strong><br />
Sobald die Nachricht von allen Empfängern abgeholt resp. abgelehnt wurde oder die Abholfrist abgelaufen ist,<br />
erhalten Sie als Absender eine Empfangsquittung. <strong>Die</strong>se ist Formgleich wie die Versandquittung, jedoch haben<br />
der Status beim Empfänger und die Empfangszeit geändert.<br />
Empfangsquittung<br />
4.2 Empfangen<br />
eGov Einschreiben müssen vor dem Lesen vom Empfänger explizit angenommen werden, nur so kann die<br />
Empfangsquittung verlässlich ausgestellt werden. Sie erhalten eGov Einschreiben als verschlüsseltes Attachment<br />
mittels SAFE-Technologie. Nach der Passworteingabe kann die Nachricht gelesen und gespeichert werden.<br />
Einmal in der Frist geöffnet, kann das verschlüsselte Attachment immer wieder geöffnet werden.<br />
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4.3 Suche im plattformübergreifendem Teilnehmerverzeichnis<br />
Im Webmail-Konto wird Ihnen die Suche im plattformübergreifenden Teilnehmerverzeichnis angeboten. Da<br />
jedoch eGov Einschreiben von <strong>IncaMail</strong> nur an im plattformübergreifenden Teilnehmerverzeichnis enthaltenen<br />
Teilnehmern zugestellt wird, ist die Suche für Gerichte, zwecks Abklärung der Empfangsberechtigung, nicht<br />
zwingend notwendig.<br />
Das eGov Verzeichnis erreichen Sie im Online-Konto unter „eGov Verzeichnis“. Bitte erfassen Sie zur Suche<br />
mindestens 3 Zeichen im Suchfeld. Aus Sicherheitsgründen dürfen Teilnehmer anderer Plattformen nur bei<br />
exakten Treffern (z.B. exakter Name oder E-Mail-Adresse) angezeigt werden. Auf <strong>IncaMail</strong> registrierte Teilnehmer<br />
können auch ohne exakte Treffer gefunden werden.<br />
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