IncaMail - Die Schweizerische Post
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Anleitung <strong>IncaMail</strong><br />
1 Einleitung<br />
<strong>Die</strong> vom Bund verabschiedeten Verordnungen über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und<br />
Strafprozessen sowie Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren und die Verordnung für die elektronische<br />
Übermittlung im Rahmen von Verwaltungsverfahren (nachfolgend: eGov-Verordnungen) verpflichtet die<br />
Gerichte Eingaben elektronisch entgegen zu nehmen und dazu eine sichere Zustellplattform einzusetzen.<br />
Ebenfalls können z.B. Anwälte oder Verfahrensbeteiligte wüsnchen, dass Entscheide elektronisch zugestellt<br />
werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.ch.ch/ejustice.<br />
<strong>IncaMail</strong> ist die sichere Zustellplattform der <strong>Schweizerische</strong>n <strong>Post</strong>, welche vom EFD als sichere Zustellplatform<br />
anerkannt ist und im Rahmen der Verordnungen eingesetzt werden kann.<br />
2 Voraussetzungen<br />
2.1 Behördenverzeichnis<br />
Behörden müssen sich für den elektronischen Behördenverkehr im öffentlichen Behördenverzeichnis eintragen<br />
lassen. <strong>Die</strong> dazu notwendigen Angaben müssen einer zentralen Stelle gemeldet werden. Das öffentliche<br />
Behördenverzeichnis dient möglichen Eingebern, herauszufinden, welche Behörde wie erreichbar ist. Aus<br />
Sicherheitsgründen werden jedoch die E-Mail-Adressen der Behörden nicht publiziert. Das Verzeichnis finden Sie<br />
auf www.ch.ch/ejustice.<br />
2.2 Plattformübergreifendes Teilnehmerverzeichnis<br />
Zusätzlich zum öffentlichen Behördenverzeichnis gibt es ein plattformübergreifendes Teilnehmerverzeichnis.<br />
<strong>Die</strong>ses Verzeichnis ist nicht öffentlich zugänglich, sondern kann nur von einem registrierten Benutzer und via<br />
einer sicheren Zustellplattform abgefragt werden. In diesem Verzeichnis sind die E-Mail-Adressen der Behörden<br />
und der sonstigen Teilnehmern vorhanden. Das Teilnehmerverzeichnis wird von den anerkannten Plattformen<br />
automatisch aktuell gehalten. Darin müssen sämtliche Behörden und auch Benutzer welche Nachrichten<br />
elektronisch entgegen nehmen wollen, enthalten sein. Behörden können ohne zusätzliche Identifizierung im<br />
Verzeichnis aufgenommen werden. Alle anderen Benutzer müssen sich einmalig identifizieren lassen. <strong>Die</strong>se<br />
Identifizierung kann bei <strong>IncaMail</strong> mittels Geschäftskundenvertrag, SuisseID-Registrierung oder E-Mail- und<br />
Domiziladressverifikation gemacht werden. <strong>IncaMail</strong>-Kunden welche aufgenommen werden möchten und über<br />
die notwendige Identifizierung verfügen, können dies bei der Registrierung mittels Checkbox („Ich will das<br />
Konto für den schweizerischen Behördenverkehr nutzen“) oder über die Einstellungen im Online-Konto melden.<br />
Das plattformübergreifende Teilnehmerverzeichnis hat vornehmlich zwei Funktionen. Einerseits dienst es<br />
Eingebern dazu, die tatsächliche E-Mailadresse einer Behörde ausfindig machen zu können und der Behörde<br />
dazu herauszufinden, ob der Empfänger welcher eine elektronische Zustellung wünscht auch genügend<br />
identifiziert ist, diese zu empfangen. Ist er eingetragen, darf er empfangen, ansonsten nicht. Andererseits enthält<br />
das Teilnehmerverzeichnis nicht nur die Information aller Teilnehmer, sondern zusätzlich auch die Information<br />
auf welcher Plattform der Benutzer registriert ist. <strong>Die</strong>s ist Basis für die von den Plattformen zu bietende<br />
Interoperabilität.<br />
Das plattformübergreifende Teilnehmerverzeichnis wird gemäss dem der Verordnung untergeordneten<br />
Kriterienkatalog von einer zentralen Bundesstelle entwickelt und betrieben.<br />
2.3 Interoperabilität<br />
<strong>Die</strong> <strong>Schweizerische</strong> <strong>Post</strong> 3 / 19