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Merkblatt: Umzug - Landkreis Potsdam-Mittelmark

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<strong>Umzug</strong><br />

Vor dem <strong>Umzug</strong> - Zeitplan<br />

4 Wochen vor <strong>Umzug</strong><br />

<br />

Einreichung eines aktuellen angemessenen Wohnungsangebots<br />

<br />

2 Wochen vor <strong>Umzug</strong><br />

<br />

eventuell Antragstellung von Wohnungserstausstattung<br />

Zusicherung<br />

der <strong>Umzug</strong> erforderlich ist und<br />

die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind.<br />

Sie eine entfernte Beschäftigung oder Ausbildung aufnehmen,<br />

Sie aus einem Spätaussiedler- oder Obdachlosenheim oder<br />

einem Frauenhaus ausziehen müssen oder<br />

<br />

Antragstellung auf Zusicherung der neuen Unterkunftskosten<br />

2-4 Wochen vor <strong>Umzug</strong><br />

eventuell Antragstellung zur darlehensweise Übernahme der<br />

Mietkaution<br />

eventuell Antragstellung zur Übernahme weiterer Kosten (<strong>Umzug</strong>s-,<br />

Renovierungskosten)<br />

Die Zusicherung über die neuen Unterkunftskosten muss vom bisher<br />

zuständigen Jobcenter eingeholt werden.<br />

Sie wird erteilt, wenn<br />

der Antrag auf Erteilung der Zusicherung vor Abschluss des<br />

Mietvertrages für die neue Wohnung gestellt wurde,<br />

Erforderlich ist ein <strong>Umzug</strong> z. B., wenn<br />

er durch das Jobcenter ausdrücklich veranlasst worden ist,<br />

die jetzige Wohnung durch Familienzuwachs nicht mehr<br />

ausreichend ist.<br />

Sollten Sie ohne Zusicherung umziehen, werden die Leistungen<br />

weiterhin nur in Höhe der bisher übernommenen Kosten oder maximal<br />

bis zur Angemessenheitsgrenze erbracht.<br />

Was müssen unter 25-Jährige beachten?<br />

Die Zusicherung (Erforderlichkeit) darf nur in Ausnahmefällen erteilt<br />

werden, wenn z. B.<br />

<br />

<br />

aus schwerwiegenden sozialen Gründen nachweislich nicht auf<br />

die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden<br />

kann oder<br />

der <strong>Umzug</strong> zur Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit erforderlich<br />

ist<br />

Sollten Sie ohne vorherige Zusicherung umziehen, werden Ihnen für<br />

die Zeit nach dem <strong>Umzug</strong> bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres<br />

keine<br />

Unterkunftskosten gewährt und es erfolgt eine Reduzierung<br />

der Regelleistung.<br />

Angemessene Kosten der Unterkunft<br />

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen<br />

Aufwendungen bei der Ermittlung des Arbeitslosengeld II (ALG II)<br />

anerkannt, soweit diese nach der Richtlinie des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Potsdam</strong><br />

<strong>Mittelmark</strong> angemessen sind. Eine konkrete Aufstellung zu den<br />

angemessenen Kosten finden Sie in unserem Flyer „Wohnen“.<br />

Mietkaution / <strong>Umzug</strong>skosten / Wohnungserstausstattung<br />

Die darlehensweise Übernahme von Mietkautionen wird auf Antrag<br />

geprüft. Darlehen bzw. Zuschüsse für weitere Kosten, z. B. Genossenschaftsanteile,<br />

<strong>Umzug</strong>skosten, Renovierungskosten, können gesondert<br />

beantragt werden.<br />

Wichtigste Voraussetzung für die Bewilligung dieser Leistungen ist<br />

die vorherige Zusicherung.<br />

Ist der Mietvertrag bereits unterschrieben,<br />

scheidet von vornherein die Übernahme einer Mietkaution aus,<br />

da insoweit vertragliche Bindung bereits eingegangen wurde. Auch<br />

die Übernahme von <strong>Umzug</strong>skosten kann nur vor Vertragsschluss mit<br />

einem <strong>Umzug</strong>sunternehmen von der MAIA geprüft werden.<br />

Einmalige Hilfezahlungen für die Erstausstattung der Wohnung sind<br />

in bestimmten wenigen Fällen möglich, etwa, wenn zuvor keine<br />

eigene Wohnung vorhanden war. Diese werden dann auch auf<br />

Antrag im angemessenen Rahmen gewährt.<br />

Wichtige Hinweise<br />

Bei Untervermietung von Mietwohnraum (z.B. bei Vermietung an die<br />

Kinder), benötigen wir zur Übernahme der Unterkunftskosten die<br />

Einverständniserklärung Ihres Vermieters / Hauseigentümers und<br />

lückenlose Kontoauszüge der letzten 3 Monate zur Bestätigung des<br />

Zahlungsflusses der Miete. Mietkosten, die nur mit Bargeld bezahlt<br />

oder durch Quittung belegt wurden, werden nicht anerkannt.<br />

Dieses <strong>Merkblatt</strong> stellt nur eine Orientierungshilfe dar und ersetzt<br />

keine Einzelfallentscheidung.

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