TOURISMUS SERVICE-TIPP #4 Kreditkarten-Belastung unwiderruflich Mit der Angabe der Kreditkartendaten erteilt der Karteninhaber der Gesellschaft die unwiderrufliche Anweisung, an ein Vertragsunternehmen zu zahlen. <strong>Die</strong>se Anweisung kann auch dann nicht widerrufen werden, wenn die Kreditgesellschaft zum Zeitpunkt des Widerrufs noch gar nicht gezahlt hat. Ein Tourist hatte bei einer Hotelgesellschaft Zimmer vorbestellt und dabei als Sicherheit seine Kreditkartennummer angegeben. Bei der Vorarlberg-Isst- Partner Mag. Patrick Piccolruaz. Buchung wurden hohe Stornogebühren vereinbart, die reduziert würden, wenn das Zimmer weitervermittelt werden kann. Er stornierte und befürchtete nun, mit einer hohen Gebühr belastet zu werden. Er teilte deshalb der Kreditkartengesellschaft mit, keine Zahlung zu leisten, da er über die Höhe der Stornogebühr noch keine Abrechnung erhalten habe. <strong>Die</strong> hielt sich jedoch nicht daran und zahlte den vollen, vom Hotel angeforderten Betrag aus. Es kam zum Rechtsstreit. <strong>Die</strong> Gerichte vertraten übereinstimmend die Auffassung, dass durch die Angabe der Kartennummer ein unwiderruflicher Zahlungsauftrag erteilt worden war. <strong>Die</strong> Kreditkartengesellschaft dürfe nur bei einem offenkundigen Rechtsmissbrauch Zahlung verweigern, nicht aber, wenn zwischen den Vertragsparteien eine Meinungsverschiedenheit über die Berechtigung der zu leistenden Summe besteht. RA Mag. Patrick Piccolruaz, Anwaltspartnerschaft Piccolruaz & Müller office@pm-anwaelte.at Ein Partner von TOURISMUS-NEWS 8 DIE WIRTSCHAFT Freitag, 12. März 20<strong>10</strong> Aus zwei Gründen ist die Lüftungsanlage speziell zu beachten: 1. eine unnötig ausgetauschte Luftmenge muss erwärmt oder gekühlt werden und 2. unnötig große Luftgeschwindigkeiten brauchen sehr viel Ventilatorleistung. Im Re- • Betrieb in unbelegten Zimmern ausschalten • Fortluftanlagen in Nasszellen können über den Lichtschalter zeitverzögert ein- und ausgeschaltet werden • Nicht zu vernachlässigen ist im Sommer die Kühlung durch Frischluft in der Nacht durch gekippte Fenster oder eine Lüftungsanlage (mit überbrücktem Wärmetauscher). Im Winter ist bei händischer Belüftung stoßweises Fenster-Lüften anzuraten. Bei automat. Lüftungsanlage ist die Wärmerückgewinnung zu aktivieren • Unnötige Belastung der Luft durch Feuchtigkeit, Wärme, Schadstoffe vermeiden, z.B. zuviel Dampf beim Kochen • Luft nur in Ausnahmefällen befeuchten (Verdunstungsenergie, Verschmutzung, Bakterienherde, Bauschäden) Vorarlberg Tourismus lädt alle Vorarlberger Tourismusanbieter ein, sich an diesem Wett- Bundeslehrlingswettbewerb wird Staatsmeisterschaft Der Bundeslehrlingswettbewerb für die Tourismusberufe geht heuer erstmals als Staatsmeisterschaft über die Bühne. Vom 13. bis 17. März zeigt der Berufsnachwuchs auf der Tourismusfachmesse GAST in Klagenfurt, was er kann. 117 Nachwuchskräfte aus allen neun Bundesländern stehen schon seit Wochen im Training, bereit, ihr Können am Tag X abzurufen. <strong>Die</strong> Mannschaft aus Vorarlberg zeigt ihre Leistungen am Mittwoch, den 17. März 20<strong>10</strong>. Daumen halten! Energiesparen im Tourismus: <strong>Die</strong> Lüftung • Belastete Luft am Entstehungsort erfassen • Betriebsdauer mit Zeitschaltuhr auf Minimum reduzieren • Unterhaltsarbeiten wie Reinigung von Filtern, Wärmetauscher, Lüftungsgitter, Kanälen regelmäßig (2x/Jahr) ausführen oder mindestens Zustand überprüfen • Drehzahlvariable Ventilatoren verwenden und diese nur bei hoher Belastung hoch schalten (z.B. in der Küche um 11 Uhr) • Nichtraucher-Gebiete können geringer belüftet werden als Rauchergebiete. Am besten ist eine bauliche Trennung • Mit Raumluft-Hygienefühlern kann ein sparsames Lüften automatisiert werden. <strong>Die</strong>se messen die Luftqualität und steuern die bedarfsabhängige Lüftungsanlage (Einsparung von 70 % möglich) bewerb zu beteiligen. <strong>Die</strong> Teilnahme lohnt sich! 2.000 und die Innovations-Awards gibt es für Hauptpreise, 1.000 für Anerkennungen. Gesucht werden: Neuartige Tourismusangebote und bereits realisierte Marketingprojekte, Neuerungen im Bereich Mitarbeiter sowie Tourismusprojekte mit Vorbildcharakter (Nachhaltigkeit), die sich vom Herkömmlichen abheben und die Wettbewerbsfähigkeit des Vorarlberger Tourismus stärken. <strong>Die</strong> Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury. Teilnahmeberechtigt sind: Touris- staurant benötigen Raucher 40-60 m3/h Frischluft, Nichtraucher nur 20-30 m3/h. Unnötig befeuchtete Luft benötigt mehr Aufwärmenergie und bildet Nährböden für Krankheitserreger. Im Winter genügen in der Regel 30 % relative Luftfeuchtigkeit. tourismus-innovationen 20<strong>10</strong> mit Sonderthema „Nachhaltigkeit“ SERIE - TEIL 4 ENERGIESPAREN IM TOURISMUS • Blasluftsysteme in Ablufthauben ermöglichen eine effiziente Absaugung von schadstoffbeladener Luft mit geringeren Luftmengen als mit üblichen Absaugvorrichtungen • Zuluft ist mittels Wärmerückgewinnung aus der Abluft zu erwärmen. Zusätzlich kann die Luft in einem Erdregister vorgewärmt oder gekühlt werden • Im Sommer kommt es in Folge von Sonneneinstrahlung zu unangenehm hohen Temperaturen in Gebäuden. Häufig werden auch die nach Ost und West gerichteten Seiten eines Gebäudes unterschätzt. Mit (automatischen) Verschattungssystemen auf Süd-, Ost- und Westseiten (zB. Vordächer, Jalousien, Balkone) kann dem gegengesteuert werden und spart viel Energie • <strong>Die</strong> Innenraumtemperatur bei Klimatisierung sollte nie geringer sein als 6°C unterhalb der Außentemperatur Anlässlich des Tourismusforums werden wieder die Vorarlberger „tourismus-innovationen 20<strong>10</strong>“ vorgestellt – zum zweiten Mal mit der Kategorie „Tourismusprojekte mit besonderem Nachhaltigkeitswert“. musbetriebe,Tourismusorganisationen, Kooperationsgruppen und andere touristische Anbieter in Vorarlberg. Einreichung: Unkompliziert und formlos mit Angaben zum Projektträger, den Zielen, einer Projektbeschreibung und einem Erfahrungsbericht. Wenn vorhanden: Druckwerke und Fotos. An: Vorarlberg Tourismus GmbH, z.H. Mag. Brigitte Plemel, Pf. 99, 6850 Dornbirn, E brigitte.plemel@vorarlberg.travel, T 05572/377033-18, F 377033-5. Einreichfrist: 4. Mai 20<strong>10</strong> (Poststempel)
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