Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts ... - PVS rhein-ruhr
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<strong>Offenlegungsbericht</strong> <strong>im</strong> <strong>Sinne</strong> <strong>der</strong> <strong>Instituts</strong>-Vergütungsverordnung<br />
<strong>der</strong> <strong>PVS</strong> <strong>rhein</strong>-<strong>ruhr</strong> GmbH & Co. KG<br />
Stand 30.05.2012<br />
Nach § 7 <strong>der</strong> <strong>Instituts</strong>-Vergütungsverordnung sind die <strong>im</strong> Kreditwesengesetz definierten Institute<br />
verpflichtet, die Ausgestaltung ihrer Vergütungssysteme und die Gesamtbeträge von fixer und<br />
variabler Vergütung zu veröffentlichen. Als Finanzdienstleister ist die <strong>PVS</strong> <strong>rhein</strong>-<strong>ruhr</strong> GmbH & Co.<br />
KG ein Finanzdienstleistungsinstitut <strong>im</strong> <strong>Sinne</strong> des Kreditwesengesetzes.<br />
Die <strong>PVS</strong> <strong>rhein</strong>-<strong>ruhr</strong> GmbH & Co. KG ist eine 100 %ige Tochter <strong>der</strong> <strong>PVS</strong> holding GmbH und integriert<br />
in den Unternehmensverbund <strong>der</strong> <strong>PVS</strong> holding GmbH. Die Unternehmensgruppe umfasst<br />
590 Mitarbeiter, wobei 270 Mitarbeiter <strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong> <strong>PVS</strong> <strong>rhein</strong>-<strong>ruhr</strong> GmbH & Co. KG tätig sind. In<br />
<strong>der</strong> gesamten Unternehmensgruppe <strong>der</strong> <strong>PVS</strong> holding GmbH gelten verbindlich für alle Unternehmungen<br />
<strong>der</strong> Gruppe hausinterne Tarifverträge. Es handelt sich dabei um den Manteltarifvertrag,<br />
den Gehaltstarifvertrag sowie die Gleitzeitregelung. Daneben gilt eine Vielzahl von Betriebsvereinbarungen.<br />
Das Personalwesen ist zentralisiert in <strong>der</strong> <strong>PVS</strong> holding GmbH. Deshalb gibt es auch nur<br />
einen Betriebsrat, <strong>der</strong> für die ganze Unternehmensgruppe Verantwortung trägt.<br />
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen gelten für die <strong>PVS</strong> <strong>rhein</strong>-<strong>ruhr</strong> GmbH & Co. KG<br />
folgende Vergütungssysteme:<br />
1. Tarifvertragliche Vergütung (ca. 96 % <strong>der</strong> Mitarbeiter)<br />
Diese Mitarbeiter erhalten ein Festgehalt entsprechend dem in <strong>der</strong> gesamten Unternehmensgruppe<br />
geltenden Tarifvertrag. Die Einstufung in das Gehaltsgitter erfolgt unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
Funktion und <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Betriebszugehörigkeit. Darüber hinaus erhalten die Mitarbeiter ein<br />
Urlaubsgeld in Höhe von 7/10 und ein Weihnachtsgeld in Höhe von 10/10 des entsprechenden<br />
Gehaltes.<br />
2. Vergütungssystem <strong>im</strong> AT-Bereich (ca. 4 % <strong>der</strong> Mitarbeiter)<br />
Die Vergütung <strong>der</strong> AT-Mitarbeiter, in <strong>der</strong> Regel Mitarbeiter mit exponierten Führungsaufgaben,<br />
wird nach den Kriterien Marktvergütung, interne Vergleichbarkeit und insbeson<strong>der</strong>e unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Aufgabe und Verantwortung <strong>der</strong> jeweiligen Position festgesetzt.<br />
3. Variable Vergütung<br />
Von den 270 Mitarbeitern <strong>der</strong> <strong>PVS</strong> <strong>rhein</strong>-<strong>ruhr</strong> GmbH & Co. KG erhalten 26 zu ihrer Vergütung zusätzlich<br />
eine variable Vergütung. Im Rahmen von Management by Objectives (MbO) werden mit<br />
allen Mitarbeitern, die Führungsaufgaben innehaben, Zielvereinbarungsgespräche geführt. Diese<br />
richten sich nach einem Modell, das <strong>im</strong> Wege einer Betriebsvereinbarung verbindlich geworden ist.<br />
Mit <strong>der</strong> variablen Vergütung können ca. 10 bis 15 % <strong>der</strong> Fixvergütung zusätzlich verdient werden.<br />
Im Rahmen des Zielgespräches werden persönliche Ziele, Führungs- und Geschäftsziele für das<br />
kommende Kalen<strong>der</strong>jahr vereinbart. Bei vollständiger Zielerreichung wird <strong>der</strong> volle ausgelobte<br />
Bonus gezahlt.<br />
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Im Verhältnis <strong>der</strong> drei Zielkategorien untereinan<strong>der</strong> machen die Geschäftsziele 10 bis 25 % aus.<br />
Sie orientieren sich am Ergebnis <strong>der</strong> übergeordneten Gruppe und können von daher nur bedingt<br />
beeinflusst werden. Den wesentlichen Teil <strong>der</strong> Zielvereinbarung machen die persönlichen und die<br />
Führungsziele aus. Die persönlichen Ziele beschäftigen sich mit <strong>der</strong> Person des Führungsverantwortlichen.<br />
Dabei können Ziele zum persönlichen Fachwissen, den persönlichen Fähigkeiten, dem<br />
eigenen Arbeitsverhalten aber auch projektbezogene Ziele vereinbart werden. Bei den Führungszielen<br />
geht es <strong>im</strong> Wesentlichen um Ziele, mit denen Prozesse gesteuert, Teammitarbeiter geför<strong>der</strong>t<br />
o<strong>der</strong> integriert werden sollen.<br />
Von daher ist <strong>im</strong> Ergebnis festzustellen, dass die oben beschriebenen Vergütungsstrukturen keine<br />
wesentlichen Risiken für das Finanzdienstleistungsinstitut beinhalten. Ein Anreiz für risikobehaftete<br />
Geschäfte wird nicht getätigt.<br />
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