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IFRS direkt - PwC

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Nachrichten zu den<br />

aktuellen Entwicklungen<br />

der <strong>IFRS</strong><br />

Februar 2011<br />

www.pwc.de/de/accounting-of-the-future<br />

<strong>IFRS</strong> <strong>direkt</strong><br />

Annäherung bei der Saldierung von Finanzinstrumenten<br />

Sachverhalt<br />

IASB und FASB haben Vorschläge zur Vereinheitlichung der bestehenden Vorschriften<br />

zur Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden nach <strong>IFRS</strong> und US-GAAP<br />

veröffentlicht. Die bestehenden Saldierungsregelungen sind derzeit Ursache<br />

wesentlicher quantitativer Unterschiede in der Darstellung der Bilanz nach beiden<br />

Rechnungslegungssystemen.<br />

Auswirkung<br />

Voraussetzungen für eine Saldierung<br />

Ähnlich den aktuellen Vorschriften in IAS 32.42 besteht nach den geplanten Änderungen<br />

die Pflicht zur Saldierung eines finanziellen Vermögenswerts und einer finanziellen<br />

Verbindlichkeit, wenn<br />

• ein unbedingter und rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Saldierung vorliegt, und<br />

• das Unternehmen beabsichtigt, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen<br />

oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die<br />

zugehörige Verbindlichkeit abzulösen.<br />

In allen anderen Fällen ist ein getrennter Ausweis vorzunehmen.<br />

Ein unbedingter und rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Saldierung setzt voraus,<br />

dass eine Aufrechnung nicht nur unter bestimmten Voraussetzungen, sondern jederzeit<br />

möglich ist. Ein Aufrechnungsanspruch, der beispielsweise nur im Fall der Zahlungsunfähigkeit<br />

oder des Konkurses besteht, berechtigt daher nicht zur Saldierung.<br />

Ein Ausgleich wird nur dann als „gleichzeitig“ anerkannt, wenn er im selben Moment<br />

erfolgt und sichergestellt ist, dass die Bruttobeträge keinem Liquiditäts- bzw. Kreditrisiko<br />

ausgesetzt sind.<br />

Die notwendige Saldierungsabsicht ist durch das Unternehmen beispielsweise durch<br />

eine bestehende Saldierungspraxis in der Vergangenheit oder die dokumentierte Risikomanagementstrategie<br />

nachzuweisen.<br />

Die so genannten „Master Netting Agreements“, die häufig im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb von Derivaten abgeschlossen werden, erfüllen die im Entwurf vorgesehenen<br />

Anforderungen an eine Saldierung im Regelfall nicht, da hier die Aufrechnung üblicherweise<br />

an das Eintreten bestimmter Ereignisse knüpft.<br />

Anhangangaben<br />

Die Umsetzung der Vorschläge von IASB und FASB erfordert darüber hinaus deutlich<br />

detailliertere Anhangangaben, als sie derzeit sowohl nach <strong>IFRS</strong> als auch nach US-GAAP


<strong>IFRS</strong> <strong>direkt</strong> Februar 2011 2<br />

Ansprechpartner<br />

notwendig sind. Diese umfassen tabellarische, quantitative Informationen<br />

insbesondere zu<br />

• unbedingten Aufrechnungsansprüchen, die zu einer Saldierung geführt haben,<br />

• unbedingten Aufrechnungsansprüchen, die nicht zu einer Saldierung geführt<br />

haben, sowie<br />

• erhaltenen bzw. gewährten Sicherheiten.<br />

Erstanwendungszeitpunkt und Übergangsvorschriften<br />

IASB und FASB haben im Entwurf keine Aussage zum Zeitpunkt der erstmaligen<br />

Anwendung getroffen. Die Standardsetzer wollen vor einer Entscheidung weitere<br />

Informationen zu den möglichen Kosten einer Umsetzung einholen. Insbesondere soll<br />

auch die Auswertung der Kommentare zu dem im Oktober 2010 veröffentlichten<br />

Diskussionspapier Effective Dates and Transition Methods abgewartet werden. Es ist zu<br />

erwarten, dass der finale Standard nicht vor dem 1. Januar 2013 in Kraft treten wird. Die<br />

Regelungen sollen rückwirkend auf alle im Abschluss dargestellten Vergleichsperioden<br />

anzuwenden sein.<br />

Handlungsbedarf<br />

Die Vorschläge haben primär Auswirkungen auf Unternehmen, die ihren Abschluss nach<br />

US-GAAP aufstellen, da hiernach aktuell auch noch bedingte Aufrechnungsansprüche<br />

unter Umständen zu einer Saldierung führen können. Zudem war bisher in bestimmten<br />

Fällen eine Saldierungsabsicht unter US-GAAP nicht erforderlich. Die Vorschläge sind<br />

hingegen weitestgehend konsistent mit den unter IAS 32 Financial Instruments:<br />

Presentation (IAS 32.42ff.) geltenden Regelungen. Wesentliche Auswirkungen für <strong>IFRS</strong>-<br />

Bilanzierer sind allerdings die umfangreichen, zusätzlichen Anhangangaben. Für Kreditinstitute<br />

ist zu beachten, dass die Verrechnungsregelungen zur Ermittlung der Leverage<br />

Ratio nach Basel III nicht mit den geplanten Regelungen zur Saldierung übereinstimmen.<br />

Die Kommentierungsfrist endet am 28. April 2011; ein finaler Standard wird für Mitte<br />

2011 erwartet. Das Management sollte eine Kommentierung des Exposure Draft prüfen,<br />

um sicherzustellen, dass Ansichten hinsichtlich der Vorschläge, insbesondere auch mit<br />

Blick auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens, Berücksichtigung finden.<br />

Armin Slotta<br />

Tel.: +49 69 9585-1220<br />

armin.slotta@de.pwc.com<br />

Andrea Bardens<br />

Tel.: +49 69 9585-1196<br />

andrea.bardens@de.pwc.com<br />

Folker Trepte<br />

Tel.: +49 89 5790-5530<br />

folker.trepte@de.pwc.com<br />

Peter Flick<br />

Tel.: +49 69 9585-2004<br />

peter.flick@de.pwc.com<br />

Die Beiträge sind als Hinweise für unsere Mandanten bestimmt. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer Büros zurück.<br />

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der einzelnen Autoren wieder.<br />

© Februar 2011. PricewaterhouseCoopers bezeichnet die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die anderen selbstständigen und rechtlich unabhängigen Mitgliedsfirmen<br />

der PricewaterhouseCoopers International Limited.<br />

www.pwc.de/de/accounting-of-the-future

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