IFRS direkt - PwC
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Nachrichten zu den<br />
aktuellen Entwicklungen<br />
der <strong>IFRS</strong><br />
Februar 2011<br />
www.pwc.de/de/accounting-of-the-future<br />
<strong>IFRS</strong> <strong>direkt</strong><br />
Annäherung bei der Saldierung von Finanzinstrumenten<br />
Sachverhalt<br />
IASB und FASB haben Vorschläge zur Vereinheitlichung der bestehenden Vorschriften<br />
zur Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden nach <strong>IFRS</strong> und US-GAAP<br />
veröffentlicht. Die bestehenden Saldierungsregelungen sind derzeit Ursache<br />
wesentlicher quantitativer Unterschiede in der Darstellung der Bilanz nach beiden<br />
Rechnungslegungssystemen.<br />
Auswirkung<br />
Voraussetzungen für eine Saldierung<br />
Ähnlich den aktuellen Vorschriften in IAS 32.42 besteht nach den geplanten Änderungen<br />
die Pflicht zur Saldierung eines finanziellen Vermögenswerts und einer finanziellen<br />
Verbindlichkeit, wenn<br />
• ein unbedingter und rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Saldierung vorliegt, und<br />
• das Unternehmen beabsichtigt, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen<br />
oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die<br />
zugehörige Verbindlichkeit abzulösen.<br />
In allen anderen Fällen ist ein getrennter Ausweis vorzunehmen.<br />
Ein unbedingter und rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Saldierung setzt voraus,<br />
dass eine Aufrechnung nicht nur unter bestimmten Voraussetzungen, sondern jederzeit<br />
möglich ist. Ein Aufrechnungsanspruch, der beispielsweise nur im Fall der Zahlungsunfähigkeit<br />
oder des Konkurses besteht, berechtigt daher nicht zur Saldierung.<br />
Ein Ausgleich wird nur dann als „gleichzeitig“ anerkannt, wenn er im selben Moment<br />
erfolgt und sichergestellt ist, dass die Bruttobeträge keinem Liquiditäts- bzw. Kreditrisiko<br />
ausgesetzt sind.<br />
Die notwendige Saldierungsabsicht ist durch das Unternehmen beispielsweise durch<br />
eine bestehende Saldierungspraxis in der Vergangenheit oder die dokumentierte Risikomanagementstrategie<br />
nachzuweisen.<br />
Die so genannten „Master Netting Agreements“, die häufig im Zusammenhang mit dem<br />
Erwerb von Derivaten abgeschlossen werden, erfüllen die im Entwurf vorgesehenen<br />
Anforderungen an eine Saldierung im Regelfall nicht, da hier die Aufrechnung üblicherweise<br />
an das Eintreten bestimmter Ereignisse knüpft.<br />
Anhangangaben<br />
Die Umsetzung der Vorschläge von IASB und FASB erfordert darüber hinaus deutlich<br />
detailliertere Anhangangaben, als sie derzeit sowohl nach <strong>IFRS</strong> als auch nach US-GAAP
<strong>IFRS</strong> <strong>direkt</strong> Februar 2011 2<br />
Ansprechpartner<br />
notwendig sind. Diese umfassen tabellarische, quantitative Informationen<br />
insbesondere zu<br />
• unbedingten Aufrechnungsansprüchen, die zu einer Saldierung geführt haben,<br />
• unbedingten Aufrechnungsansprüchen, die nicht zu einer Saldierung geführt<br />
haben, sowie<br />
• erhaltenen bzw. gewährten Sicherheiten.<br />
Erstanwendungszeitpunkt und Übergangsvorschriften<br />
IASB und FASB haben im Entwurf keine Aussage zum Zeitpunkt der erstmaligen<br />
Anwendung getroffen. Die Standardsetzer wollen vor einer Entscheidung weitere<br />
Informationen zu den möglichen Kosten einer Umsetzung einholen. Insbesondere soll<br />
auch die Auswertung der Kommentare zu dem im Oktober 2010 veröffentlichten<br />
Diskussionspapier Effective Dates and Transition Methods abgewartet werden. Es ist zu<br />
erwarten, dass der finale Standard nicht vor dem 1. Januar 2013 in Kraft treten wird. Die<br />
Regelungen sollen rückwirkend auf alle im Abschluss dargestellten Vergleichsperioden<br />
anzuwenden sein.<br />
Handlungsbedarf<br />
Die Vorschläge haben primär Auswirkungen auf Unternehmen, die ihren Abschluss nach<br />
US-GAAP aufstellen, da hiernach aktuell auch noch bedingte Aufrechnungsansprüche<br />
unter Umständen zu einer Saldierung führen können. Zudem war bisher in bestimmten<br />
Fällen eine Saldierungsabsicht unter US-GAAP nicht erforderlich. Die Vorschläge sind<br />
hingegen weitestgehend konsistent mit den unter IAS 32 Financial Instruments:<br />
Presentation (IAS 32.42ff.) geltenden Regelungen. Wesentliche Auswirkungen für <strong>IFRS</strong>-<br />
Bilanzierer sind allerdings die umfangreichen, zusätzlichen Anhangangaben. Für Kreditinstitute<br />
ist zu beachten, dass die Verrechnungsregelungen zur Ermittlung der Leverage<br />
Ratio nach Basel III nicht mit den geplanten Regelungen zur Saldierung übereinstimmen.<br />
Die Kommentierungsfrist endet am 28. April 2011; ein finaler Standard wird für Mitte<br />
2011 erwartet. Das Management sollte eine Kommentierung des Exposure Draft prüfen,<br />
um sicherzustellen, dass Ansichten hinsichtlich der Vorschläge, insbesondere auch mit<br />
Blick auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens, Berücksichtigung finden.<br />
Armin Slotta<br />
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Andrea Bardens<br />
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