Aktuelle Informationen – Solvency II-Newsletter
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<strong>Aktuelle</strong> <strong>Informationen</strong> – <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong><br />
Ein schneller Überblick über die neuen Entwicklungen und Diskussionsstände<br />
Solvabilitätsübersicht &<br />
Eigenmittel<br />
Kapitalanforderungen<br />
Prozesse, Kontrollen,<br />
Daten, IT<br />
Versicherungsgruppen
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Zeitschiene<br />
Gesetzgebungsverfahren<br />
2012 2013 2014 2015 2016<br />
Vorbereitung der (nationalen) Aufseher auf Umsetzung<br />
Umsetzung<br />
Solvabilitätsübersicht &<br />
Eigenmittel<br />
Level<br />
1<br />
„Quick-fix“-RL 1<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Rahmenrichtlinie 2009/138/EG (S<strong>II</strong>-RL)<br />
Trilog Verhandlungen<br />
Omnibus <strong>II</strong> (O<strong>II</strong>-RL)<br />
Einigung<br />
O<strong>II</strong>-RL<br />
Phasing-in S<strong>II</strong><br />
(„Interim Measures“ [IM], EIOPA)<br />
Quick-fix<br />
(neu)?<br />
Inkrafttreten S<strong>II</strong><br />
Kapitalanforderungen<br />
Level<br />
2<br />
Entwurf der Durchführungsmaßnahmen (Delegierter Rechtsakt,<br />
Durchführungsrechtsakt; EU-Kommission)<br />
öffentliche<br />
Konsultation<br />
Erlass Durchführungsmaßnahmen<br />
(EU-Kommission)<br />
Level<br />
2,5<br />
Entwurf bindender technischer Standards (Technischer<br />
Regulierungsstandard/Durchführungsstandard; EIOPA)<br />
öffentliche<br />
Konsultation<br />
Erlass bindender technischer<br />
Standards (EU-Kommission)<br />
Level<br />
Level<br />
4<br />
3Anwendung öffentliche<br />
Leitlinien und Empfehlungen<br />
Konsultation<br />
zu „Interim Measures“ [IM] (EIOPA)<br />
VAG-Entwurf<br />
Entwürfe, Leitlinien und Empfehlungen (EIOPA)<br />
öffentliche<br />
Konsultation<br />
Nationales Gesetzgebungsverfahren<br />
Erster Fortschrittsbericht<br />
der Aufsicht<br />
Nationale<br />
Umsetzung (VAG)<br />
Erlass Leitlinien und<br />
Empfehlungen (EIOPA)<br />
Anwendung<br />
VAG (neu)<br />
Prozesse, Kontrollen,<br />
Daten, IT<br />
Vorbereitung der Industrie auf Umsetzung<br />
Umsetzung<br />
EIOPA,<br />
GDV<br />
QIS 6 2<br />
Solo<br />
QIS 6 2<br />
Gruppe<br />
LTGA 3<br />
Versicherungsgruppen<br />
• Öffentliche Konsultation der EIOPA-Guidelines zu den Interim Measures (IM) startete am<br />
27. März und soll bis 19. Juni 2013 dauern.<br />
• Für Herbst 2013 ist die Verabschiedung der finalen IM durch EIOPA geplant.<br />
• EIOPA plant die Anwendung der IM für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren ab dem<br />
1. Januar 2014.<br />
• Mit vollständigem Inkrafttreten der <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Anforderungen rechnet EIOPA gem. der die<br />
Konsultation begleitenden Ausführungen zum 1. Januar 2016<br />
• Daneben äußern sich bislang weder EU-Rat noch EU-Parlament zum konkreten Zeitplan: 2015 wird<br />
als sehr ambitioniert erachtet, 2016 oder später erscheint realistisch.<br />
• Laufzeit des LTGA war von 28. Januar bis 31. März 2013; der finale Ergebnisbericht wird bis<br />
Juli 2013 erwartet.<br />
• Trilog-Verhandlungen zur O<strong>II</strong>-RL werden nach Abschluss und Freigabe der Ergebnisse des LTGA<br />
weitergeführt; eine Einigung wird im Herbst 2013 erwartet. Abhängig vom Vorankommen der O<strong>II</strong>-RL<br />
wird noch in 2013 eine weitere Quick-fix-RL erforderlich, um das Inkrafttreten der S<strong>II</strong>-RL auch<br />
formal zu verschieben.<br />
• Öffentliche Konsultationen zu Level 2, 2,5 und 3 können erst nach Verabschiedung der O<strong>II</strong>-RL<br />
starten.<br />
• EU-Parlament drängt EU-Kommission zur zeitnahen Wiederaufnahme der Level 2-Konsultationen.<br />
1<br />
„Quick-fix“-RL v. 12.9.2012 änderte das Inkrafttreten von S<strong>II</strong> gem. Art. 309, 310 S<strong>II</strong>-RL<br />
2<br />
QIS 6, quantitative Auswirkungsstudie auf nationaler Ebene (GDV)<br />
3<br />
EIOPA und EC, Impact assessment (IA) on long term guarantees (LTG), Ergebnisse im Juli 2013 erwartet.<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />
2
Mit den Interim Measures veröffentlicht EIOPA<br />
Leitlinien zur Vorbereitung auf <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong><br />
Gesetzgebungsverfahren<br />
Ende März hat EIOPA Entwürfe von Leitlinien (Guidelines) zur<br />
Vorbereitung auf <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> veröffentlicht. Die Entwürfe sollen<br />
trotz der zeitlichen Verschiebung des <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Inkrafttretens<br />
ein europaweit einheitliches Vorgehen zur Vorbereitung auf<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> fördern. Sie richten sich an die jeweiligen nationalen<br />
Aufsichtsbehörden (national competent authorities – NCAs).<br />
Die aktuellen Entwürfe der Übergangsbestimmungen (Interim<br />
Measures) umfassen neben einer „Cover Note“ Guidelines und<br />
Erläuterungen für folgende vier Themenbereiche:<br />
• System of Governance – CP 13/008<br />
• Forward looking assessment of the insurer’s own risks<br />
(based on ORSA principles) – CP 13/009<br />
• Reporting to regulators – CP 13/010<br />
• Pre-application for internal models – CP 13/011<br />
Die Übergangsbestimmungen konzentrieren sich damit auf <strong>Solvency</strong><br />
<strong>II</strong>-Anforderungen, deren zukünftige Inhalte bereits als relativ sicher gelten<br />
oder bei denen ein frühzeitiger Austausch mit der Aufsicht erforderlich ist,<br />
um bspw. ein (partielles) Internes Modell bereits direkt ab dem ersten<br />
Geltungstag von <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> nutzen zu können.<br />
Die Texte sind in Leitlinien und in erläuternde Ausführungen aufgeteilt,<br />
wobei nur Erstere zur Konsultation stehen (ähnlich der damaligen<br />
Konsultation zu den MaRisk VA).<br />
Ziele<br />
Ziel von EIOPA und der Leitlinien ist es, die nationalen Aufsichtsbehörden<br />
(„NCA’s“) zu verpflichten, im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Überprüfungs<br />
verfahrens (SRP) sicherzustellen, dass die (Rück-)Versicherungsunternehmen<br />
zeitig angemessene Anstrengungen hinsichtlich der<br />
Etablierung eines funktionsfähigen Governance-Systems unternehmen,<br />
sich aktiv auf die Implementierung der ORSA-Grundsätze sowie auf die<br />
Berichterstattung im Regelbetrieb vorbereiten. Zudem beschreiben die Leitlinien,<br />
welche Aspekte die nationale Aufsicht im Rahmen der Vorantragsphase<br />
für Interne Modelle zu beachten und zu prüfen hat, so dass ein<br />
konsistentes Vorgehen der nationalen Aufsichtsbehörden während der<br />
Vorantrags phase ermöglicht wird.<br />
Zeitplan und nächste Schritte<br />
Bis zum 19. Juni 2013 ist die öffentliche Konsultationsphase geplant,<br />
während der alle interessierten Stakeholder ihr Feedback zu den Entwürfen<br />
geben können. EIOPA wird die Kommentare würdigen und voraussichtlich<br />
im Herbst die finalen Leitlinien veröffentlichen. In den darauf folgenden<br />
zwei Monaten sollen die nationalen Aufsichtsbehörden die Leitlinien<br />
umsetzen oder gegenüber EIOPA begründen, warum eine Umsetzung nicht<br />
möglich ist (comply-or-explain). Eine Nichteinhaltung ist nur denkbar, wenn<br />
die Gründe hierfür außerhalb des Einflussbereichs der Aufsicht liegen.<br />
Bereits ab dem 1. Januar 2014 sollen die Leitlinien national umgesetzt sein<br />
und gelten. Hierbei geht EIOPA von der Annahme aus, dass <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> am<br />
1. Januar 2016 in Kraft tritt und die Omnibus <strong>II</strong>-Bestimmungen sowie die<br />
Säule I-Anforderungen von <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> rechtzeitig inhaltlich abgeschlossen<br />
und bekannt gemacht wurden. Eine Sanktionierung bei Nichteinhalten der<br />
Leitlinien ist jedoch vor dem tatsächlichen Start von <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> nicht vorgesehen.<br />
D. h. die Sanktionierung soll sich weiterhin an den bestehenden<br />
<strong>Solvency</strong> I-Anforderungen ausrichten. Von den Interim Measures ausgenommen<br />
sind Vorgaben zur Einhaltung der quantitativen <strong>Solvency</strong><br />
<strong>II</strong>-Anforderungen und zur Beurteilung der <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Standardformel.<br />
EIOPA definiert unterschiedliche Anforderungen an die Mindestabdeckung.<br />
So sind die nationalen Aufsichtsbehörden aufgefordert zumindest 50 % bzw.<br />
80 % des jeweiligen Marktes abzudecken bzw. Versicherungsgruppen mit<br />
einer Bilanzsumme von mindestens € 12 Mrd. zu erfassen. Der Marktanteil<br />
Solvabilitätsübersicht &<br />
Eigenmittel<br />
Kapitalanforderungen<br />
Prozesse, Kontrollen,<br />
Daten, IT<br />
Versicherungsgruppen<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />
3
von 50 % betrifft die quartärliche Berichtspflicht. Die Leitlinien zum<br />
Governance-System sowie zu ORSA sollen mindestens 80 % des Marktanteils<br />
umfassen. Welche Versicherungsunternehmen bzw. -gruppen in den<br />
jeweiligen Mitglieds staaten davon betroffen sein werden, soll den<br />
Betroffenen elf Monate vor dem ersten Berichtstermin von der jeweiligen<br />
nationalen Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden.<br />
Möglichkeiten und Herausforderungen<br />
Versicherungsunternehmen sollten die aktuelle Konsultationsphase nutzen,<br />
um sich mit den anstehenden Anforderungen vertraut zu machen und ihre<br />
Organisation bzw. die weitere Projektplanung auf den Vorbereitungsstand<br />
für das kommende Aufsichtsregime zu überprüfen.<br />
Gesetzgebungsverfahren<br />
Solvabilitätsübersicht &<br />
Eigenmittel<br />
Kapitalanforderungen<br />
Die nachfolgenden Beiträge greifen wichtige Herausforderungen im<br />
Einzelnen auf.<br />
Prozesse, Kontrollen,<br />
Daten, IT<br />
Versicherungsgruppen<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />
4
Interim Measures zu „System of Governance“<br />
Mit den vorweggenommenen Leitlinien zum System of Governance<br />
wird ein wesentlicher Baustein von <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> bereits ab 2014 auf<br />
den Weg gebracht. Im Vergleich zu anderen Themenfeldern<br />
besteht über die Ausgestaltung des Governance-Systems auf<br />
europäischer Ebene weitestgehend Einigkeit; entsprechend wird<br />
nur mit geringen Anpassungen aufgrund der Konsultationsphase<br />
gerechnet. Insofern können die Leitlinien bis zur Umsetzung von<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> als Grundlage für eine bessere Vorbereitung bei den<br />
Unternehmen dienen. In Deutschland bedeutet dies vor allem eine<br />
Weiterentwicklung bzw. Optimierung der Risiko managementansätze<br />
basierend auf den MaRisk VA zu den <strong>Solvency</strong><br />
<strong>II</strong>-Prinzipien.<br />
Ziele<br />
Ziel der Interim Measures in Bezug auf das Governance-System ist die<br />
Einrichtung geeigneter Prozesse, die vor allem das Risikomanagement,<br />
die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA), die<br />
internen Kontrollen, die interne Revision, die versicherungsmathematische<br />
Funktion und das Outsourcing umfassen (siehe Abbildung 1).<br />
Inhalte<br />
Die Leitlinien der Interim Measures konkretisieren die Bestimmungen der<br />
Artikel 40 bis 49 der Rahmenrichtlinie (Governance-System) sowie<br />
Artikel 93 (Eigenmittel), Artikel 132 (Prudent Person) und Artikel 246<br />
(Gruppen). Sie umfassen entsprechend diejenigen Schlüsselbereiche, die zur<br />
Sicherstellung eines funktionsfähigen Governance-Systems notwendig sind.<br />
Im Detail adressieren die Leitlinien die Anforderungen an die allgemeine<br />
Governance sowie spezifische Themenbereiche eines Governance Systems<br />
nach <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>:<br />
Abb. 1 Governance-System nach <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong><br />
Gruppenspezifische<br />
Regelungen<br />
Outsourcing<br />
Eigen mittelanforderungen<br />
(Own Funds)<br />
und<br />
Governance<br />
System<br />
Fit &<br />
Proper<br />
Allgemeine<br />
Governance-<br />
Anforderungen<br />
Prudent Person<br />
Principle<br />
Interne<br />
Kontrolle<br />
Interne<br />
Revision<br />
Ver sicherungsmathematische<br />
Funktion<br />
Risikomanagement<br />
Funktion<br />
Solvabilitätsübersicht &<br />
Eigenmittel<br />
Kapitalanforderungen<br />
Governance &<br />
risikostrategischer Rahmen<br />
Prozesse, Kontrollen,<br />
Daten, IT<br />
Versicherungsgruppen<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />
5
1. Allgemeine Governance-Anforderungen<br />
Die allgemeinen Anforderungen der Interim Measures an das<br />
Governance System zielen neben der Rolle der Geschäftsleitung<br />
insbesondere auf die Einführung organisatorischer Sachverhalte<br />
(mindestens 2 Personen in der Geschäftsleitung, Sicherstellung einer<br />
angemessenen Interaktion zwischen Geschäftsleitung, Senior<br />
Management und den Governance Funktionen) ab.Die von ihr<br />
getroffenen Entscheidungen sollen detailliert dokumentiert werden<br />
und relevante <strong>Informationen</strong> aus dem Risikomanagement in der<br />
Entscheidungs findung berücksichtigen.<br />
Im Zuge der zur strategischen Ausrichtung konsistenten Unternehmensorganisation<br />
sind von der Geschäftsleitung Leitlinien (sog. Policies) zu<br />
definieren, die Ziele, Rollen, Verantwortlichkeiten, Prozesse, Berichterstattungspflichten<br />
und -wege vorgeben.<br />
Gemäß den Interim Measures hat stets das oberste Mutterunternehmen<br />
einer (Rück-)Versicherungsgruppe im Rahmen seiner übergeordneten<br />
Stellung zu beurteilen, wie sich Änderungen innerhalb der Gruppenstruktur<br />
auf die Güte des Managements in der (Rück-)Ver sicherungsgruppe<br />
auswirken. In diesem Zusammenhang fordert die EIOPA vom<br />
obersten Mutterunternehmen der (Rück-)Versicherungs gruppe<br />
detaillierte Kenntnisse über die gesamte Struktur der Gruppe (wie<br />
Zweck einzelner Gesellschaften, Verflechtungen und Zusammen hänge<br />
zwischen den Einzelgesellschaften, inhärente Risiken aus der<br />
Gruppenstruktur).<br />
Auch wenn die meisten Anforderungen aus den Interim Measures bereits<br />
aus den bisherigen Veröffentlichungen von EIOPA bekannt sind, werden<br />
neben den beschriebenen folgende Anforderungen ebenfalls Gegenstand<br />
der aufsichtsrechtlichen Überprüfung sein:<br />
• ordnungsgemäße Implementierung der vier Governance Funktionen<br />
(Solo- und Gruppe),<br />
• Durchführung einer angemessenen internen Überprüfung des<br />
Governance Systems,<br />
• Erstellung, Aktualisierung und Überprüfung von Notfallplänen,<br />
die auf einer risikoorientierten Einschätzung des Unternehmens<br />
beruhen.<br />
2. Fit & Proper<br />
Mit den Interim Measures werden die bereits bekannten sog. Fit &<br />
Proper-Kriterien verankert. Diese beinhalten im Kern qualitative<br />
Anforderungen an die fachliche und persönliche Qualifikation von<br />
Personen, die das Unternehmen leiten oder Schlüsselfunktionen<br />
inne haben. Die nationalen Aufsichtsbehörden sollen sicherstellen,<br />
dass insbesondere die Geschäftsleitung über angemessene Erfahrungen,<br />
Qualifikationen und Kenntnisse in vorgegebenen Themenbereichen<br />
verfügt (Fit). Bei der Beurteilung der persönlichen Eignung (Proper) soll<br />
eine Einschätzung der Integrität und finanziellen Solidität auf Basis der<br />
charakterlichen Eigenschaften sowie des Geschäftsgebarens vorgenommen<br />
werden. Hierzu sind Nachweise von den Unternehmen<br />
einzuholen und den nationalen Aufsichtsbehörden bei der Bestellung<br />
vorzulegen.<br />
Die Interim Measures fordern die Erstellung und Implementierung einer<br />
Fit & Proper-Policy, die zumindest die folgenden Inhalte (Solo und<br />
Gruppe) regelt:<br />
• das (erstmalige und laufende) Verfahren zur Beurteilung der Fit &<br />
Proper-Kriterien für die Geschäftsleitung und Personen in<br />
Schlüsselpositionen und -funktionen,<br />
• die Situationen, die eine Neubeurteilung der Fit & Proper-Kriterien<br />
bei einer Person auslösen,<br />
• das Verfahren zur Beurteilung der Fit & Proper-Anforderungen für<br />
relevante Mitarbeiter, die nicht der Geschäftsleitung angehören und<br />
keine Schlüsselfunktionen innehaben.<br />
Des Weiteren geben die Interim Measures Anforderungen an den<br />
Umgang mit den Fit & Proper-Kriterien im Falle der Auslagerung<br />
kritischer Funktionen vor.<br />
Solvabilitätsübersicht &<br />
Eigenmittel<br />
Kapitalanforderungen<br />
Governance &<br />
risikostrategischer Rahmen<br />
Prozesse, Kontrollen,<br />
Daten, IT<br />
Versicherungsgruppen<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />
6
3. Risikomanagement Funktion<br />
Vor dem Hintergrund ihrer Gesamtverantwortung hat die Geschäftsleitung<br />
die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements sicherzustellen<br />
und eine Risikostrategie zu definieren. Des Weiteren sind folgende<br />
Bestandteile des Risikomanagementsystems von der Geschäftsleitung<br />
festzulegen:<br />
• risikostrategischer Rahmen und interne Leitlinien,<br />
• Risikoappetit und Risikotoleranzschwellen und<br />
• (übergeordneter) Risikomanagementprozess.<br />
Analog hat die Geschäftsleitung des obersten Mutterunternehmens<br />
einer (Versicherungs-)Gruppe gleichermaßen die Funktionsfähigkeit<br />
des Risikomanagementsystems auf Ebene der Gruppe sicher zustellen.<br />
Darüber hinaus ist eine interne Leitlinie zum Risikomanagement zu<br />
erstellen, die neben den Spezifika im Umgang mit den mindestens zu<br />
berücksichtigenden Risikokategorien auch die folgenden (Mindest-)<br />
Inhalte vorgeben soll:<br />
• die Vorgabe von Risikokategorien und Methoden zur Risikomessung,<br />
• Vorgaben zum Umgang mit den jeweiligen Risikokategorien,<br />
• eine Darstellung des Zusammenhangs zwischen ökonomischen<br />
Solvabilitätsanforderungen aus ORSA, den regulatorischen<br />
Kapitalanforderungen aus dem Risikomodell (SCR) sowie den unternehmensspezifischen<br />
Risikotoleranzschwellen,<br />
• eine Vorgabe von Risikotoleranzen in allen Risikokategorien sowie<br />
• den Umfang und die Häufigkeit von risikobezogenen Stress-Tests.<br />
4. Prudent Person Principle<br />
Stark hervorgehoben im Vergleich zu den bisherigen Entwürfen der<br />
EIOPA wurde das Prudent Person Prinzip im Bereich des Kapitalanlagerisikos.<br />
Mit der Einführung soll den Versicherern ein breiteres Spektrum<br />
von Anlage möglichkeiten im Vergleich zu den bisherigen qualitativen<br />
und quantitativen Anlagebeschränkungen der Anlageverordnung (AnlV)<br />
ermöglicht werden. Voraussetzung hierfür ist eine detaillierte Analyse<br />
der mit der jeweiligen Assetklasse verbundenen Risiken. Dabei bestehen<br />
in Deutschland viele Parallelen mit dem BaFin-Rundschreiben R4/2011,<br />
das Hinweise zur Vermögensanlage von Versicherungsunternehmen<br />
gibt.<br />
Nichtsdestotrotz geben die Interim Measures mit den Guidelines 26 bis<br />
30 konkrete prinzipienbasierte Anforderungen zum Umgang mit Kapitalanlagerisiken<br />
insbesondere im Bereich spezieller Finanzinstrumente<br />
(non-routine investment activities, unit linked and index linked contracts,<br />
assets not traded on a regulated market, derivatives, securitised products)<br />
vor.<br />
5. Eigenmittelanforderungen (Own Funds) und Governance<br />
System<br />
Mit den Interim Measures wurde ein neuer Abschnitt zum Management<br />
der Own-Funds im Kontext des Governance Systems eingeführt. Die<br />
Anforderungen entsprechen im Wesentlichen denen aus dem ORSA-<br />
Abschlussbericht der EIOPA aus Juli 2012. Im Detail werden durch die<br />
Interim Measures Anforderungen an das Kapitalmanagement (Capital<br />
Management Policy) sowie an einen Kapitalmanagement-Plan<br />
(Medium-term Capital Management Plan) gestellt.<br />
Die Leitlinie zum Kapitalmanagement soll zumindest folgende<br />
Regelungsinhalte umfassen:<br />
• den Prozess, der sicherstellt, dass die Eigenmittelbestandteile den<br />
Anforderungen der anzuwendenden Regularien entsprechen und<br />
korrekt klassifiziert wurden,<br />
• den Prozess, der die Behandlung von Eigenmitteln gemäß des mittelfristigen<br />
Kapitalmanagement-Plans sicherstellt,<br />
• den Prozesses, der sicherstellt, dass Bedingungen und Konditionen<br />
jedes Eigenmittelbestandteils in Bezug zu anzuwendenden Regularien<br />
klar und zweifelsfrei sind,<br />
• den Prozess, der sicherstellt, dass jede Aussage zu<br />
Dividendenausschüttungen bei Stammaktien in der Bestimmung der<br />
Finanzlage berücksichtigt werden, sowie<br />
• den Prozess, der durchlaufen wird, um Vorgänge zu identifizieren, zu<br />
dokumentieren und Handlungen einzuleiten, durch die die Ausgabe<br />
von Eigenmitteln voraussichtlich verschoben oder abgesagt wird.<br />
Solvabilitätsübersicht &<br />
Eigenmittel<br />
Kapitalanforderungen<br />
Governance &<br />
risikostrategischer Rahmen<br />
Prozesse, Kontrollen,<br />
Daten, IT<br />
Versicherungsgruppen<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />
7
Die Einhaltung des zu erstellenden mittelfristigen Kapitalmanagement-<br />
Plans ist von der Geschäftsleitung zu überwachen und soll u. a. geplante<br />
Kapitalerhöhungen, Fälligkeiten der Eigenmittel und mögliche<br />
Veränderungen in der Bewertung der Eigenmittel enthalten.<br />
6. Interne Kontrolle<br />
(Rück-) Versicherungsunternehmen sollen über angemessene Interne<br />
Kontrollsysteme verfügen und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter auf<br />
Solo- und Gruppenebene ihre Rolle im Kontrollsystem kennen.<br />
Insbesondere trägt das oberste Mutterunternehmen einer (Rück-)<br />
Versicherungsgruppe die Verantwortung für die konsistente<br />
Implementierung des Internen Kontrollsystems über die gesamte<br />
Gruppe. Weiter ist über das Interne Kontrollsystem die umfassende<br />
Information der Geschäftsleitung sicher zustellen.<br />
7. Interne Revision<br />
Die Interim Measures fordern eine vollständige Unabhängigkeit der<br />
Internen Revision von der Weisungsbefugnis der Geschäftsleitung.<br />
Darüber hinaus ist von den Unternehmen eine interne Leitlinie zu<br />
erstellen, die neben den Bedingungen, nach denen die Interne Revision<br />
auch beratend tätig sein kann, ebenso Verfahrensanweisungen für die<br />
verantwortlichen Mitarbeiter enthält und auch Kriterien zur internen<br />
Rotation von Mitarbeitern der Revision regelt. Ferner enthalten die<br />
Interim Measures Anforderungen an die Konzernrevisionsfunktion, die<br />
im Wesentlichen eine Koordination der Revisionsaktivitäten in der<br />
(Rück-)Versicherungsgruppe vorsehen.Zu diesem Zwecke ist eine mehrjährige<br />
risikoorientierte Planung über alle vorgesehenen Prüfungen der<br />
Revision vorzunehmen. Die Interne Revision erstellt mindestens einen<br />
jährlichen Bericht über ihre Tätigkeiten, berichtet diese an die Geschäftsleitung<br />
und hält den Umsetzungsstand ihrer Feststellungen nach.<br />
8. Versicherungsmathematische Funktion<br />
Wie bereits durch vorangegangene Veröffentlichungen der EIOPA<br />
bekannt, schließt das Governance-System explizit eine versicherungsmathematische<br />
Funktion ein, deren wesentliche Aufgabe darin besteht,<br />
den Prozess der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen<br />
zu implementieren und zu kontrollieren. Das beinhaltet<br />
auch die Validierung relevanter Daten. Zusammenfassend sind folgende<br />
(weitere) Aufgaben nach den Interim Measures von der Funktion wahrzunehmen:<br />
• Sicherstellung, dass alle relevanten Risikotreiber in den<br />
Bewertungsmodellen berücksichtigt werden,<br />
• Berichterstattung an die Geschäftsleitung über alle wesentlichen<br />
Abweichungen bei den der Berechnung der Best-Estimates zugrunde<br />
gelegten Annahmen im Vergleich zu den tatsächlich eingetretenen<br />
Erfahrungswerten (Testing against experience),<br />
• Stellungnahme zur generellen Zeichnungs- und Rückversicherungspolitik,<br />
• ggf. Einbindung in die Entwicklung eines Internen Modells<br />
• Erstellung eines versicherungsmathematischen Berichts an die<br />
Geschäftsleitung.<br />
9. Outsourcing<br />
Bei der Auslagerung von betrieblichen Funktionen sollen die<br />
Unternehmen zunächst bestimmen, ob es sich bei der Auslagerung um<br />
eine kritische Funktion handelt. Kritische Funktionen nach den Interim<br />
Measures sind diejenigen, die wesentlichen Einfluss auf die Ausführung<br />
der Versicherungs dienstleistungen gegenüber den Versicherungsnehmern<br />
haben können – das betrifft insbesondere die vollständige<br />
Auslagerung des Underwritings sowie der Schadenregulierung an ein<br />
drittes Unternehmen.<br />
Daneben ist von der Geschäftsleitung eine schriftliche Auslagerungsstrategie<br />
gefordert, die den Auslagerungsprozess, die Auslagerungsstrategie<br />
und bestimmte Mindestinhalte enthalten soll.<br />
10. Gruppenspezifische Regelungen<br />
Zur Sicherstellung einer gruppenweit, konsistenten Umsetzung der<br />
Governance-Anforderungen werden in den Interim Measures konkrete<br />
Prinzipien auf Gruppen-Ebene vorgegeben. Dementsprechend muss das<br />
oberste Mutterunternehmen der (Rück-) Versicherungsgruppe klare<br />
Verantwortlichkeiten und Berichtswege innerhalb der Gruppe<br />
definieren und Zusammenhänge zwischen den Einzelunternehmen<br />
berücksichtigen. Das für die gruppenweite Umsetzung verantwortliche<br />
Solvabilitätsübersicht &<br />
Eigenmittel<br />
Kapitalanforderungen<br />
Governance &<br />
risikostrategischer Rahmen<br />
Prozesse, Kontrollen,<br />
Daten, IT<br />
Versicherungsgruppen<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />
8
Unternehmen muss außerdem adäquate Methoden und Verfahren<br />
besitzen, um die Funktions fähigkeit des Risikomanagements- und<br />
internen Kontrollsystems der Einzelunternehmen zu überwachen und<br />
zu steuern.<br />
Das oberste Mutterunternehmen der (Rück-)Versicherungsgruppe ist<br />
zudem für die Überwachung der wesentlichen Risiken auf Gruppenebene<br />
zuständig. Das beinhaltet die Beurteilung der Risiken auf Solo-<br />
Ebene sowie unter Berücksichtigung von Korrelationen und Wechselwirkungen<br />
auch die Beurteilung der Risiken auf Ebene der (Rück-)<br />
Versicherungsgruppe. Risiken, die auf Gruppen-Ebene wesentlich sein<br />
können, sind in der Guideline 55 der Interim Measures aufgeführt.<br />
Um eine umfassende Risikoüberwachung sicherzustellen, ist analog<br />
den Solo-Gesellschaften auch auf Ebene des obersten Unternehmens<br />
ein revolvierender Risikomanagementprozess zu implementieren.<br />
Diskussionspunkte<br />
Aufgrund der grundsätzlich vorherrschenden europaweiten Einigkeit zu den<br />
Anforderungen an das Governance System werden sich die Diskussionen auf<br />
wenige Themenbereiche beschränken.<br />
Einen wesentlicher Diskussionspunkt ist weiter in der praktischen<br />
Umsetzung des Proportionalitätsprinzips im Kontext des Governance<br />
Systems zu sehen, dem bislang keine Bemessungsgrundlage zugrunde<br />
liegt und dessen Klarstellung letztendlich den nationalen Aufsichtsbehörden<br />
obliegt. In diesem Zusammenhang bestehen insbesondere Fragen zur<br />
Organisation und Ausgestaltung der Governance Funktionen sowie der<br />
Granularität der Leitlinien und Dokumentation. An dieser Stelle werden<br />
auch die Aufsichtsbehörden im eigenen Interesse sicherstellen müssen,<br />
dass eine angemessene Implementierung der Interim Measures erfolgt.<br />
Hierzu bedarf es eines Dialogs der (Rück-)Versicherungsunternehmen mit<br />
ihren Aufsichtsbehörden.<br />
Auswirkungen auf Unternehmen<br />
Ein Großteil der Aspekte des Governance-Systems ist deutschen Versicherern<br />
aus den MaRisk VA bereits bekannt. Nach einer erfolgten Analyse des<br />
Umsetzungs standes sollten Unternehmen sich daher auf die Einrichtung der<br />
Versicherungsmathematischen Funktion, das Thema Kapitalmanagement in<br />
Zusammenhang mit dem Management der Eigenmittel und die Umsetzung<br />
und Anwendung des Prudent Person Principle im Unternehmen fokussieren.<br />
Ein weiterer wichtiger Baustein eines effektiven Governance-Systems ist<br />
schließlich die Dokumentation. Hierunter sind nicht nur die erforderlichen<br />
Organisationsstrukturen, Prozesse und Policies zu verstehen, sondern bspw.<br />
auch die Dokumentation der Berücksichtigung von Risikomanagement-<br />
Aspekten in Entscheidungen der Geschäftsleitung.<br />
Solvabilitätsübersicht &<br />
Eigenmittel<br />
Kapitalanforderungen<br />
Governance &<br />
risikostrategischer Rahmen<br />
Prozesse, Kontrollen,<br />
Daten, IT<br />
Versicherungsgruppen<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />
9
Interim Measures zur zukunftsgerichteten unternehmenseigenen<br />
Risikobeurteilung (basierend auf den<br />
ORSA-Prinzipien)<br />
Solvabilitätsübersicht &<br />
Eigenmittel<br />
Inhalte<br />
Die von EIOPA zur Konsultation veröffentlichten Leitlinien zum forward<br />
looking assessment of the undertaking’s own risks (based on the ORSA<br />
principles) decken sich inhaltlich weitestgehend mit den im Juli 2012<br />
veröffentlichten Level 3-Leitlinien 4 . Zusätzlich wurden jedoch Leitlinien zum<br />
Umgang in der Vorbereitungsphase vorangestellt sowie eine neue Leitlinie<br />
zum Bericht an die Aufsicht in der Vorbereitungsphase ergänzt (supervisory<br />
report of the forward looking assessment of the undertaking’s own risks).<br />
Ziele<br />
Durch die vorzeitige Implementierung der ORSA-Prinzipien sollen<br />
Versicherungs unternehmen in die Lage versetzt werden, bestehende Lücken<br />
in Prozessen und Verfahren zu identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen<br />
angemessen einleiten zu können. Dazu gehört auch die frühzeitige<br />
Verzahnung von Risiko- und Kapitalmanagement.<br />
Diskussionspunkte<br />
Die Bewertung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs kann auch im bestehenden<br />
Aufsichtsregime durchgeführt werden. Die laufende Überwachung der<br />
Eigenkapitalanforderungen und der Anforderungen der versicherungstechnischen<br />
Rückstellungen sowie die Bewertung der Annahmen der<br />
Solvabilitätskapitalanforderungen sind jedoch stark an die zukünftigen<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Anforderungen gebunden.<br />
Die Hauptdiskussionspunkte aus den vorbereitenden Leitlinien ergeben sich<br />
daher insbesondere aus dem Umstand, dass nicht alle Elemente von ORSA<br />
vollumfänglich durchgeführt werden können, sofern das geltende Aufsichtsregime<br />
noch nicht die finalen quantitativen <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Anforderungen<br />
widerspiegelt.<br />
Insgesamt wurden von EIOPA folgende Diskussionspunkte identifiziert und<br />
bewertet, die in der Vorbereitungsphase für ORSA zu berücksichtigen sind:<br />
Kapitalanforderungen<br />
Governance &<br />
risikostrategischer Rahmen<br />
Prozesse, Kontrollen,<br />
Daten, IT<br />
Versicherungsgruppen<br />
4<br />
EIOPA Final Report on Public Consultation No. 11/008 v. 9.7.2012. <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013 10
Diskussionspunkte<br />
Sind die Anforderungen zur Überwachung der kontinuierlichen Einhaltung der<br />
Eigenkapitalanforderungen und der Anforderungen der versicherungstechnischen<br />
Rückstellungen sowie die Bewertung der Abweichung des Risikoprofils von den<br />
Annahmen, die der Solvabilitätskapitalanforderung zugrunde liegen, schon in der<br />
Vorbereitungsphase sinnvoll?<br />
Ist es sinnvoll, Leitlinien und Beispiele zur zukunftsgerichteten unternehmenseigenen<br />
Risikobeurteilung (ORSA) und zum entsprechenden Bericht an die<br />
Aufsicht zur Verfügung zu stellen?<br />
Sollte es möglich sein, dass (Rück-)Versicherungsgruppen in der Vorbereitungsphase<br />
einen Einzelbericht auf Gruppen-Ebene erstellen? Dieser Bericht umfasst<br />
dann alle Gruppenmitglieder und fasst die Ergebnisse der einzelnen Unternehmen<br />
zusammen.<br />
Sollen konkrete Vorgaben bezüglich des Inhalts einer Richtlinie zur zukunftsgerichteten<br />
unternehmenseigenen Risikobeurteilung (ORSA) gegeben werden?<br />
Ist eine quantitative Beurteilung von Abweichungen zur <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Standardformel<br />
unabhängig von deren Signifikanz durchzuführen?<br />
Ist eine Verwendung der Internen Modell-Ergebnisse zur kontinuierlichen Überwachung<br />
der Solvabilitätskapitalanforderungen zulässig, auch wenn das Interne<br />
Modell noch nicht genehmigt ist?<br />
Bewertung durch EIOPA<br />
Die Anforderungen sind sinnvoll und sollen schon in der Vorbereitungsphase<br />
erfüllt werden. Dadurch können die Implementierungsbemühungen (insb.<br />
bzgl. Prozesse und Verfahren) organisierter und zielgerechter erfolgen. Um die<br />
zukünftigen Solvabilitätskapitalanforderungen zu ermitteln, sollen alle verfügbaren<br />
<strong>Informationen</strong> verwendet werden. Defizite in Prozessen und Verfahren führen zu<br />
keinen anderen Aufsichtsmaßnahmen, als einer verstärkten Kommunikation mit<br />
den betroffenen Unternehmen.<br />
Es wird erwartet, dass der Inhalt des ORSA-Berichts an die Aufsicht in den finalen<br />
Level <strong>II</strong> Implementing Measures weiter konkretisiert wird. In der Zwischenzeit hält<br />
EIOPA es aufgrund der unternehmensspezifischen Unterschiede nicht für sinnvoll,<br />
konkrete Vorgaben zu machen.<br />
EIOPA erachtet es für sinnvoll, dass (Rück-)Versicherungsgruppen auch in der<br />
Vorbereitungszeit einen Einzelbericht auf Gruppen-Ebene einreichen können.<br />
EIOPA will nicht, dass den einzelnen Versicherungsunternehmen konkrete Inhalte<br />
sowie eine Struktur der Richtlinie zur zukunftsgerichteten unternehmenseigenen<br />
Risikobeurteilung vorgeben werden. Stattdessen hat die Geschäftsleitung die Aufgabe<br />
und Verantwortung, eine angemessene Richtlinie zu gewährleisten.<br />
EIOPA glaubt, dass es in der Vorbereitungsphase ausreichend ist, mit einer<br />
qualitativen Beurteilung von Abweichungen zur <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Standardformel zu<br />
beginnen und nur bei einer signifikanten Differenz mit einer quantitativen<br />
Beurteilung fortzufahren.<br />
EIOPA erachtet es für sinnvoll, dass Unternehmen, die sich in der Vorantragsphase<br />
befinden, die Beurteilung der kontinuierlichen Einhaltung der Eigenkapitalanforderungen<br />
sowohl auf Internen Modell-Ergebnissen als auch auf Standardformelergebnissen<br />
durchführen sollten. Im Falle einer Nichtgenehmigung des<br />
Internen Modells ist es sinnvoll, sich in der zukunftsgerichteten unternehmenseigenen<br />
Risikobeurteilung (ORSA) nicht nur auf Interne Modell-Ergebnisse zu<br />
verlassen.<br />
Solvabilitätsübersicht &<br />
Eigenmittel<br />
Kapitalanforderungen<br />
Governance &<br />
risikostrategischer Rahmen<br />
Prozesse, Kontrollen,<br />
Daten, IT<br />
Versicherungsgruppen<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />
11
Handlungsbedarf<br />
Die vorbereitenden Leitlinien zur zukunftsgerichteten unternehmenseigenen<br />
Risikobeurteilung machen deutlich, welchen hohen Stellenwert die Aufsicht<br />
(auch zukünftig) dem Thema ORSA beimisst. In der Vorbereitungsphase<br />
wird es deshalb vor allem darauf ankommen, in einem ersten Schritt eine<br />
Analyse des existierenden Umsetzungsstands durchzuführen, um dann mit<br />
der konkreten Umsetzung und Konzeption neuer Inhalte sowie der finalen<br />
Implementierung fortzufahren. Eine Herausforderung dabei wird es sein,<br />
die noch in Diskussion befindlichen quantitativen <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Anforderungen<br />
zumindest qualitativ beurteilen zu können, aber auch schon erste<br />
quantitative Ergebnisse bereitzustellen.<br />
Grund genug also die eigenen Aktivitäten bezüglich ORSA nochmals neu zu<br />
bewerten und die Implementierungsbemühungen weiter voranzutreiben.<br />
Folgende Aktivitäten sollten spätestens jetzt gestartet werden:<br />
• Durchführung von Schulungen und Workshops mit wesentlichen<br />
Stakeholdern, um die Anforderungen zu vermitteln<br />
• Analyse<br />
– Relevante Richtlinien, Prozesse, Methoden, Tools und<br />
Berichtsstrukturen analysieren<br />
– Handlungsfelder identifizieren<br />
• Konzept<br />
– Rollen und Verantwortlichkeiten bzgl. ORSA festlegen und ORSA-<br />
Richtlinie erstellen bzw. vorhandene Richtlinien anpassen<br />
– ORSA-Prozess entwickeln bzw. vorhandene Prozesse erweitern<br />
– Bestehende Risikomanagementmethoden und Tools (RTF-Konzept,<br />
Limitauslastung, Risikoanalyse, ALM-Tools etc.) für ORSA-Zwecke<br />
erweitern und anpassen<br />
– Definition von Methoden und Tools für Projektionen, Stresstests und<br />
Szenarioanalysen<br />
– Definition von Methoden und Tools zur Analyse der SCR-Ergebnisse<br />
und zur Beurteilung der Angemessenheit der Kapitalanlagen und<br />
Eigenmittel<br />
– Datenzulieferungen klären und definieren (Datenqualität prüfen)<br />
– Dokumentationskonzept für regulären sowie anlassbezogenen ORSA<br />
entwickeln<br />
– Internen/externen ORSA-Bericht entwickeln<br />
• Umsetzung und Überführen in den Regelbetrieb planen und<br />
vorbereiten<br />
Solvabilitätsübersicht &<br />
Eigenmittel<br />
Kapitalanforderungen<br />
Governance &<br />
risikostrategischer Rahmen<br />
Prozesse, Kontrollen,<br />
Daten, IT<br />
Versicherungsgruppen<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />
12
Interim Measures zur Vorantragsphase für Interne<br />
Modelle<br />
Ziele<br />
Unter der Vorantragsphase versteht man einen freiwilligen informellen<br />
Austausch zwischen der Aufsichtsbehörde und dem Unternehmen, das ein<br />
eigenes Internes Modell beantragen möchte. Sie zielt darauf ab, Aufsichtsbehörde<br />
und Unternehmen ein gemeinsames Verständnis des Internen<br />
Modells und der Anforderungen an die Genehmigung zu ermöglichen.<br />
Darüber hinaus soll der Vorbereitungsstand des Unternehmens hinsichtlich<br />
der Antragsstellung durch die Aufsichtsbehörde eingeschätzt werden.<br />
Inhalte<br />
Zusätzlich zur Beschreibung des Vorgehens und der Ziele der Vorantragsphase<br />
sind in den Leitlinien die Vorschriften erfasst, die das Interne Modell<br />
unter <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> erfüllen muss. Die Leitlinien decken thematisch die<br />
folgenden Bereiche ab:<br />
Abb. 2 Leitlinien zur Vorantragsphase<br />
Externe<br />
Modelle und<br />
Daten<br />
Dokumentation<br />
Validierung inkl.<br />
Besonderheiten<br />
für Gruppen<br />
Arbeitsweise<br />
der Colleges<br />
Vorantrags -<br />
phase<br />
Über -<br />
greifende<br />
Themen<br />
Modelländerungen<br />
inkl. Gruppenvorgaben<br />
Verwendungstest<br />
inkl.<br />
Gruppenvorgaben<br />
Annahmen<br />
und Expertenmeinung<br />
Solvabilitätsübersicht &<br />
Eigenmittel<br />
Kapitalanforderungen<br />
Prozesse, Kontrollen,<br />
Daten, IT<br />
Gewinn- und<br />
Verlustzuordnung<br />
Kalibrierung<br />
Wahr -<br />
scheinlichkeitsverteilungsprognose<br />
Methodische<br />
Konsistenz<br />
Aufsichtsrechtlicher Dialog &<br />
Genehmigungsverfahren<br />
Versicherungsgruppen<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />
13
Im Folgenden werden die einzelnen Themenbereiche zusammenfassend<br />
beschrieben.<br />
Übergreifende Themen<br />
Zur Bestimmung des Umfangs der während der Vorantragsphase durchzuführenden<br />
Prüfungen berücksichtigt die Aufsichtsbehörde die<br />
Besonderheiten des Unternehmens und des jeweiligen Internen Modells<br />
sowie das Proportionalitätsprinzip. Bezüglich des Proportionalitätsprinzips<br />
sollen insbesondere die Art, der Umfang und die Komplexität der Risiken,<br />
denen das Unternehmen ausgesetzt ist, sowie die Gestaltung, der Umfang<br />
und die qualitativen Aspekte des Internen Modells des Unternehmens<br />
berücksichtigt werden. Die Aufsichtsbehörde soll dem Unternehmen eine<br />
Rückmeldung zu den durchgeführten Prüfungen geben. Sofern nennenswerte<br />
Änderungen des Internen Modells vorgenommen werden oder geplant<br />
sind, sind diese an die Aufsichtsbehörde zu melden. Die Aufsichtsbehörde<br />
soll im Gegenzug solche Änderungen überwachen und gegebenenfalls<br />
überprüfen.<br />
Modelländerungen<br />
Die Modelländerungsrichtlinie, die von Unternehmen aufzusetzen ist,<br />
muss alle wesentlichen Aspekte, die die Solvabilitätskapitalanforderung<br />
beeinflussen, berücksichtigen. Diesbezüglich sind jedoch Minimalanforderungen<br />
zu beachten. Für die Klassifizierung von Modelländerungen<br />
in wesentliche und unwesentliche Änderungen muss das Unternehmen<br />
sowohl qualitative als auch quantitative Indikatoren, die die Besonderheiten<br />
des Unternehmens sowie des Internen Modells berücksichtigen, definieren.<br />
Die Auswirkungen einer jeden Änderungen müssen dabei gesondert und in<br />
Kombination mit weiteren Änderungen beurteilt werden.<br />
Verwendungstest<br />
Die Aufsichtsbehörde soll während der Vorantragsphase beurteilen,<br />
inwiefern das Unternehmen den Anforderungen des Artikels 120 der<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Rahmenrichtlinie entspricht. Dabei sind bspw. die Einschätzung<br />
der Geeignetheit des Internen Modells, das Verständnis über das Interne<br />
Modell, die Verwendung des Internen Modells im Risikomanagementsystem<br />
und dessen Unterstützung bei der Entscheidungsfindung von Relevanz. Die<br />
Verwendung des Internen Modells im Risikomanagement und im<br />
Entscheidungs prozess muss dabei so gestaltet sein, dass mit ihr ein Anreiz<br />
zur Verbesserung des Internen Modells einhergeht. Daneben muss das<br />
Unternehmen einen Prozess zur Überwachung des Risikoprofils<br />
implementieren und festlegen, wie eine solche Änderung eine<br />
Neuberechnung der Solvabilitätskapitalanforderung erforderlich macht.<br />
Annahmen und Expertenmeinung<br />
Im Rahmen des Internen Modells muss das Unternehmen verschiedene<br />
Annahmen festlegen, welche auch auf Expertenmeinungen basieren können.<br />
Die Festlegung von Annahmen muss dabei auf Basis eines validierten und<br />
dokumentierten Prozesses erfolgen, sodass dem Transparenzaspekt<br />
Rechnung getragen wird. In Bezug auf Expertenmeinungen muss ein<br />
formeller und dokumentierter Feedbackprozess zwischen dem Geber und<br />
dem Verwender der Expertenmeinung etabliert werden. Die Festlegung von<br />
Annahmen inkl. der Verwendung von Expertenmeinungen hat dem<br />
Validierungsprozess des Unternehmens zu unterliegen.<br />
Methodische Konsistenz<br />
Die Konsistenz zwischen den Methoden zur Bestimmung der<br />
Wahrscheinlichkeits verteilungsprognose und den Bewertungsmethoden<br />
muss sichergestellt sein. Eine Beurteilung der Konsistenz auf quantitativer<br />
Ebene muss, sofern möglich, durchgeführt werden.<br />
Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognose<br />
Dem Internen Modell liegt eine Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognose<br />
zugrunde, welche einer ausreichenden Reihe von einander ausschließenden<br />
zukünftigen Ereignissen eine Eintrittswahrscheinlichkeit zuweist. Die<br />
versicherungsmathematischen und statistischen Methoden zur Berechnung<br />
dieser Wahrscheinlichkeitsprognose müssen angemessen sein und die<br />
Berechnung einer Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognose ermöglichen,<br />
die alle wesentlichen Aspekte des Risikoprofils berücksichtigt und die zur<br />
Unterstützung der Entscheidungsfindung herangezogen werden kann. Die<br />
Angemessenheit der Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognose wird von den<br />
Aufsichtsbehörden bewertet, wobei bspw. überprüft wird, inwiefern die<br />
Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognose das Risikoprofil des Unternehmens<br />
berücksichtigt und inwiefern die Art, der Umfang und die Komplexität der<br />
berücksichtigen Risiken Rechnung getragen wird.<br />
Solvabilitätsübersicht &<br />
Eigenmittel<br />
Kapitalanforderungen<br />
Prozesse, Kontrollen,<br />
Daten, IT<br />
Aufsichtsrechtlicher Dialog &<br />
Genehmigungsverfahren<br />
Versicherungsgruppen<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />
14
Kalibrierung<br />
Das Unternehmen muss zur Berechnung der Solvabilitätskapitalforderung<br />
verschiedene Kalibrierungen wie bspw. der Parameter der versicherungstechnischen<br />
Risikomodule durchführen. Wesentliche Unsicherheiten im<br />
Zusammenhang mit Kalibrierungsannäherungen sind dabei jedoch ausdrücklich<br />
nicht gestattet, sofern diese zu einer Unterschätzung der<br />
Solvabilitätskapitalforderung führen. Darüber hinaus muss beurteilt werden,<br />
ob es zwischen den einzelnen Näherungswerten Wechselwirkungen gibt,<br />
deren Verwendung einer expliziten Erlaubnis bedarf. Ferner sind<br />
Management maßnahmen bei der Berechnung der Solvabilitäts kapitalanforderung<br />
zu berücksichtigen, sofern im Rahmen des Internen Modells ein<br />
Zeithorizont größer als ein Jahr gewählt wurde.<br />
Gewinn- und Verlustzuordnung<br />
Die Gewinn- und Verlustzuordnung je Hauptgeschäftsbereich muss im<br />
Einklang mit der vorgesehenen Anwendung der Gewinn- und Verlustzuordnung<br />
im Rahmen des Verwendungstests und der Validierung stehen.<br />
Die Verwendung der Ergebnisse der Gewinn- und Verlustzuordnung muss<br />
bewertet und dokumentiert werden. Die auf Basis der Gewinn- und<br />
Verlustzuordnung durchgeführte Bewertung der Leistung des Internen<br />
Modells muss in dem Validierungsprozess berücksichtigt werden.<br />
Validierung<br />
Die Validierungsrichtlinie, die von Unternehmen aufzusetzen ist, muss<br />
mindestens die folgenden Inhalte abdecken:<br />
• Angaben über die Prozesse, Methoden und Werkzeuge zur Validierung<br />
des Internen Modells und deren Zwecke;<br />
• Angaben über die Frequenz der regelmäßigen Validierungen für jeden<br />
Teil des Internen Modells und die Umstände, die zusätzliche<br />
Validierungen auslösen;<br />
• Angaben über die Personen, die für die jeweiligen Validierungen<br />
verantwortlich sind, und<br />
• Angaben über das Verfahren, das anzuwenden ist, wenn die Validierung<br />
Probleme hinsichtlich der Zuverlässigkeit des Internen Modells aufdeckt<br />
sowie über den Entscheidungsprozess, durch den diese Feststellungen<br />
adressiert werden.<br />
In einem Validierungsbericht müssen die Ergebnisse der Validierungsaktivitäten<br />
dokumentiert werden. Die Validierungsaktivitäten müssen dabei<br />
auf qualitativer und auf quantitativer Basis durchgeführt werden. Das<br />
Unternehmen muss sich der Einschränkungen in Bezug auf die Qualität des<br />
Validierungsprozesses bewusst sein und muss diese dokumentieren. Der<br />
Validierungsprozess ist durch eine angemessene Governance zu<br />
komplettieren. Der spezifische Zweck der einzelnen Validierungen sowie<br />
die Rollen jeder im Rahmen der Validierungsaktivitäten involvierten Partei<br />
müssen dargestellt werden. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig,<br />
dass die Unabhängigkeit der Validierung durch das Unternehmen sichergestellt<br />
wird. Darüber hinaus müssen Unternehmen in der Lage sein zu<br />
erklären, welche Teile des Internen Modells durch welche Instrumente<br />
validiert werden und warum die jeweiligen Validierungsinstrumente für<br />
diese Zwecke angemessen sind.<br />
Dokumentation<br />
Die Dokumentation des Internen Modells inkl. verwendeter Software und<br />
Modellierungsprogrammen muss ein detailliertes Verständnis des Modells<br />
erlauben und muss stets aktualisiert werden. Die Dokumentation sollte mehr<br />
als eine Dokumentationsebene, d. h. bspw. verschiedene Dokumente mit<br />
unterschiedlichem Detailniveau, enthalten, um den verschiedenen<br />
Verwendungszwecken und Zielgruppenansprüchen gerecht zu werden. In<br />
diesem Zusammenhang muss auch ein Handbuch zur Modellanwendung<br />
erstellt werden. Im Rahmen der Modelldokumentation sind sowohl die<br />
Mängel als auch die Modellergebnisse zu erfassen.<br />
Externe Modelle und Daten<br />
Alle in die Verwendung externer Modelle einbezogenen Personen müssen<br />
über ein angemessenes Maß an Verständnis in Bezug auf die externen<br />
Modelle (Annahmen, technische und operative Eigenschaften) verfügen.<br />
Die Auswahl eines Anbieters für externe Modelle muss regelmäßig hinterfragt<br />
und die Abhängigkeit von einem Anbieter muss vermieden werden.<br />
Die Annahmen externer Modelle und Daten sowie der Auswahlprozess<br />
unterliegen dem Validierungsprozess des Unternehmens. Ferner ist auch die<br />
Einhaltung der Dokumentationsstandards für externe Modelle und Daten<br />
sicherzustellen.<br />
Solvabilitätsübersicht &<br />
Eigenmittel<br />
Kapitalanforderungen<br />
Prozesse, Kontrollen,<br />
Daten, IT<br />
Aufsichtsrechtlicher Dialog &<br />
Genehmigungsverfahren<br />
Versicherungsgruppen<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />
15
Arbeitsweise der Colleges während der Vorantragsphase für<br />
interne Gruppenmodelle<br />
Sofern eine internationale (Rück-)Versicherungsgruppe ein Gruppenmodell<br />
genehmigen lassen möchte, sind verschiedene nationale Aufsichtsbehörden<br />
in den Vorantragsprozess eingebunden. Diesem Sachverhalt geschuldet<br />
werden in den Leitlinien verschiedenen Vorgaben gemacht, die sich auf den<br />
Ablauf und die Koordination der Tätigkeiten der verschiedenen Aufsichtsbehörden<br />
beziehen. Die Gruppenaufsichtsbehörde und die nationalen<br />
Aufsichtsbehörden sollen diesbezüglich ein effizientes Vorgehen und<br />
eine effiziente Verteilung der Aufgaben während der Vorantragsphase<br />
beschließen. Die Hauptverantwortung liegt dabei bei der Gruppenaufsichtsbehörde.<br />
Gruppenanforderungen<br />
In den Guidelines werden hinsichtlich der Modelländerungen, dem<br />
Verwendungstest und der Validierung Gruppenvorgaben formuliert. Diese<br />
lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:<br />
• Eine Modelländerungsrichtlinie mit Gültigkeit für die gesamte (Rück-)<br />
Versicherungsgruppe muss erstellt werden.<br />
• Das Interne Modell muss an Geschäft und Risikomanagementsystem der<br />
Unternehmen einer (Rück-)Versicherungsgruppe ausgerichtet werden.<br />
• Die Validierungsrichtlinie muss sowohl die Validierungen auf Ebene der<br />
(Rück-)Versicherungsgruppe als auch auf Ebene der Einzelgesellschaften<br />
berücksichtigen.<br />
Diskussionspunkte und Fragen<br />
Durch das Anstreben eines einheitlichen Vorgehens in Europa sowie durch<br />
die Stärkung der Bedeutung der Vorantragsphase lässt sich die<br />
Veröffentlichung der Leitlinien durch EIOPA insgesamt als positiv werten.<br />
Nichtsdestotrotz wäre es aus Sicht der Unternehmen wünschenswert, wenn<br />
der Vorantragsphase ein verbindlicherer Charakter zugesprochen würde.<br />
Ohne diesen verbindlichen Charakter besteht für das Unternehmen weiterhin<br />
ein hohes Maß an Unsicherheit in Bezug auf die Genehmigung ihres<br />
Internen Modells, auch wenn sie an der Vorantragsphase teilgenommen<br />
haben und dabei in engem Austausch mit der Aufsichtsbehörde standen.<br />
Auswirkungen/Handlungsempfehlungen<br />
Trotz der Tatsache, dass die Aufsichtsbehörde während der Vorantragsphase<br />
gegenüber dem Unternehmen keine verbindlichen Aussagen in Bezug auf die<br />
Genehmigung des Internen Modells trifft, sollten sich Unternehmen die<br />
Vorteile der Vorantragsphase, wie bspw. einen engen Informationsaustausch<br />
mit der Aufsicht, zunutze machen.<br />
Dieser Prozess ist in Deutschland bereits in vollem Gange. Unternehmen<br />
sollten sich bis 2016 darauf konzentrieren, die in den Leitlinien vielfach<br />
genannte Konsistenz der Annahmen und Methoden sicherzustellen und<br />
die Auswahl dieser in einer Art Self-Assessment immer wieder auch zu<br />
begründen. Das erwähnte Handbuch (User Manual) für das Interne Modell<br />
zusammen mit den Dokumenten der unabhängigen Validierung (Validation<br />
Policy und Validation Report), auf die ebenfalls besonderes Augenmerk zu<br />
legen ist, bildet hierfür einen geeigneten Rahmen.<br />
Solvabilitätsübersicht &<br />
Eigenmittel<br />
Kapitalanforderungen<br />
Governance &<br />
risikostrategischer Rahmen<br />
Aufsichtsrechtlicher Dialog &<br />
Genehmigungsverfahren<br />
Versicherungsgruppen<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />
16
Interim Measures zur Berichterstattung an die<br />
nationalen Aufsichtsbehörden<br />
Mit dem „Reporting to regulators“ greifen die Interim Measures<br />
wesentliche Anforderungen an das quartalsweise und jährliche<br />
Meldewesen an nationale Aufsichtsbehörden auf. Die dabei<br />
vorgesehenen quantitativen und qualitativen <strong>Informationen</strong><br />
sollen bereits ab dem Jahr 2015 zumindest vom Großteil der<br />
Versicherungsunternehmen der verschiedenen Mitgliedsstaaten<br />
zur Verfügung gestellt werden. Eine Veröffentlichung dieser<br />
<strong>Informationen</strong> ist bislang nicht vorgesehen, auch wenn die<br />
Europäische Zentralbank gleichermaßen auf Bereitstellung<br />
statistischer Daten drängt.<br />
Ziele<br />
EIOPA verfolgt mit den Guidelines on submission of information to national<br />
competent authorities das Ziel, die Versicherungsunternehmen auf die<br />
Bericht erstattung im zukünftigen <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Regelbetrieb – mit besonderem<br />
Fokus auf das Implementieren und Testen der dazu notwendigen Systeme –<br />
vorzubereiten.<br />
Inhalt<br />
Die Guidelines on submission of information to national competent<br />
authorities bauen auf dem Stand der von EIOPA im Juli 2012<br />
veröffentlichten quantitativen Reporting Templates (QRTs) auf. Es ist<br />
geplant, dass die an die Versicherungsunternehmen gerichteten Solo-QRTs<br />
erstmalig zum Stichtag 31. Dezember 2014 geliefert werden müssen und<br />
diese 20 Wochen nach Jahresende dafür Zeit haben. Daran schließen sich ab<br />
30. September 2015 erstmals die quartalsweisen QRTs mit einer Meldefrist<br />
von längstens 8 Wochen nach Quartalsende an.<br />
Für Gruppen gelten dieselben erstmaligen Termine für die jährliche und<br />
quartärliche Berichterstattung, allerdings mit verlängerten Fristen von<br />
jeweils 6 Wochen.<br />
Folgende Tabelle veranschaulicht im Detail, welche QRTs auf Solo- und auf<br />
Gruppen-Ebene, jährlich oder quartärlich berichtet werden müssen.<br />
Solvabilitätsübersicht &<br />
Eigenmittel<br />
Kapitalanforderungen<br />
Prozesse, Kontrollen,<br />
Daten, IT<br />
Aufsichtsrechtliches<br />
Meldewesen & Offenlegung<br />
Versicherungsgruppen<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />
17
QRT Bezeichnung Solo Gruppe<br />
jährlich quartärlich jährlich quartärlich<br />
BI Basic information x x x x<br />
BS-C1 Balance-sheet x x x x<br />
BS-C1D Assets and liabilities by currency x<br />
AS-D1 Detailed list of assets x x x x<br />
AS-D2O Detailed list of derivatives – open positions x x x x<br />
TP-F1 Life and Health Similar to Life Techniques x<br />
Technical Provisions – Best Estimate by<br />
country<br />
TP-E1 Non-life Technical Provisions – Best<br />
x<br />
Estimate by country<br />
TP-F1Q Life and Health Similar to Life Techniques<br />
x<br />
Technical Provisions<br />
TP-E1Q Non-life Technical Provisions x<br />
OF-BQ1 Own funds x x x x<br />
SCR-B2A SCR – for undertakings on Standard<br />
x<br />
x<br />
Formula or Partial Internal Models<br />
SCR-B2B SCR – for undertakings on Partial Internal x<br />
x<br />
Models<br />
SCR-B2C SCR – for undertakings on Full Internal<br />
x<br />
x<br />
Models<br />
SCR-B3A SCR – Market risk x x<br />
SCR-B3B SCR – Counterparty default risk x x<br />
SCR-B3C SCR – Life underwriting risk x x<br />
SCR-B3D SCR – Health underwriting risk x x<br />
SCR-B3E SCR – Non-life underwriting risk x x<br />
SCR-B3F SCR – Non-life catastrophe risk x x<br />
SCR-B3G SCR – Operational risk x x<br />
MCR-B4A MCR – Undertakings other than composites x x<br />
MCR-B4B MCR – Composite undertakings x x<br />
G01 Entities in the scope of the group x<br />
G03 Insurance and reinsurance solo<br />
x<br />
requirements<br />
G04 Other regulated and non-regulated financial<br />
x<br />
entities including insurance holding<br />
companies solo requirements<br />
G14 Contribution to group technical provisions x<br />
Solvabilitätsübersicht &<br />
Eigenmittel<br />
Kapitalanforderungen<br />
Prozesse, Kontrollen,<br />
Daten, IT<br />
Aufsichtsrechtliches<br />
Meldewesen & Offenlegung<br />
Versicherungsgruppen<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />
18
Qualitative <strong>Informationen</strong><br />
Den Interim Measures zufolge müssen Versicherungsunternehmen auch<br />
qualitative <strong>Informationen</strong> bereitstellen, die allerdings weniger ausführlich<br />
sein müssen, als in den letzten Draft Guidelines gefordert. EIOPA fordert die<br />
Bereitsstellung von <strong>Informationen</strong> zu den Themenbereichen System of<br />
Governance (Fit & Proper, Risk Management System, Internal Control<br />
System, Groups, Governance Structure), Capital Management<br />
(<strong>Informationen</strong> zur Struktur, Höhe und Qualität der Basic Own Funds) und<br />
Valuation for <strong>Solvency</strong> Purposes (Bewertung der Assets, Technical Provisions<br />
und Other Liabilities). Diese Anforderungen gelten sowohl auf Solo- als auch<br />
auf Gruppen-Ebene. Außerdem müssen Versicherungs unter nehmen eine<br />
Reporting Policy vorweisen können, welche den Reporting-Prozess inklusive<br />
interner Verantwortlichkeiten, Zeitschienen sowie der Prozesse und<br />
Kontrollen zur Sicherstellung der Verlässlichkeit, Voll ständigkeit und<br />
Konsistenz beschreibt. Es gelten hierbei die gleichen Termine und Fristen<br />
wie im jährlichen Reporting bzw. dieselben Kriterien der Berichts pflicht wie<br />
bei den quantitativen Anforderungen.<br />
EZB-Reporting<br />
Aufgrund der Verzögerungen in der Implementierung von <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> kann<br />
die Europäische Zentralbank (EZB) das Reporting unter <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> nicht für<br />
ihre eigenen Zwecke nutzen. Daher ist geplant, eine Regulierung zu erlassen,<br />
welche die EZB ermächtigt, erste statistische <strong>Informationen</strong> von Versicherungs<br />
unternehmen ab Q3 2015 zu sammeln. Es ist angekündigt, dass<br />
die EZB eine Kostenanalyse inkl. der Anforderungen für Bilanzpositionen auf<br />
Solo-Ebene durchführen wird. Weiterhin sind Berichts anforderungen zu<br />
Gruppen, Finanzstabilität sowie Gewinnen und Verlusten in einem zweiten<br />
Schritt geplant.<br />
Diskussionspunkte und Fragen<br />
Insgesamt sind die Interim measures zu den Guidelines on submission of<br />
information to national competent authorities als positiv zu werten, da sie ein<br />
europaweit einheitliches Vorgehen sicherstellen. Sie stellen auch keine<br />
grundsätzlichen Überraschungen zu dem bereits im Juli 2012 veröffentlichten<br />
Reporting Package dar. Allerdings macht EIOPA auch ausdrücklich<br />
klar, dass die Bestimmungen ab dem Jahr 2015 nur in Kraft treten<br />
werden, wenn die Omnibus <strong>II</strong>-Bestimmungen bis dahin Gültigkeit erlangen<br />
und die Säule I-Anforderungen von <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> final verabschiedet und<br />
bekannt sind. Dies ist ein Unsicherheitsfaktor für die Versicherungsunternehmen.<br />
Ebenfalls unklar ist, inwiefern die nationalen Aufsichtsbehörden<br />
ab dem 1. Januar 2014 dazu in der Lage sein werden, die<br />
Guidelines umzusetzen.<br />
Auswirkungen/Handlungsempfehlungen<br />
Wir empfehlen, dass sich Versicherungsunternehmen – wenn nicht bereits<br />
geschehen – zeitnah mit den Anforderungen auseinandersetzen. Um festzustellen,<br />
inwiefern die Anforderungen an die Berichterstattung bereits<br />
erfüllt werden können, bietet es sich an, eine Gap-Analyse durchzuführen.<br />
Dabei sollten die Prioritäten zunächst auf die in den Interim Measures<br />
geforderten <strong>Informationen</strong> gelegt werden. Durch die Analyse wird es möglich<br />
sein, weitere Handlungsfelder zu identifizieren, um die Interim<br />
Measures vollumfänglich umsetzen zu können und sich gut auf die<br />
Berichtsanforderungen vorzubereiten. Ein besonderer Fokus sollte dabei<br />
sein, die Verfügbarkeit, Granularität und Qualität der benötigten Daten zu<br />
überprüfen, und sicherzustellen, dass diese innerhalb der vorgegebenen<br />
Zeiträume aufbereitet und geliefert werden können. Dabei sollte auch<br />
berücksichtigt werden, dass Daten, die von außerhalb des Unternehmens<br />
(z. B. von Asset Managern) zugeliefert werden, die genannten<br />
Anforderungen erfüllen und fristgerecht geliefert werden. Durch Testläufe,<br />
welche alle involvierten Parteien einbinden, kann sichergestellt werden,<br />
dass alle Systeme und Prozesse zur Berichterstattung ab dem geforderten<br />
Zeitpunkt einwandfrei funktionieren. Auch können so Schnittstellen zu<br />
anderen Berichterstattungsprozessen (z. B. dem Jahresabschluss) erkannt<br />
und Synergien gehoben werden. Ebenfalls sollte frühzeitig die Reporting<br />
Policy zur Darstellung der Prozesse inkl. Kontrollen, der Zeitschienen und<br />
der Verantwortlichkeiten entwickelt werden, um auch bereits während der<br />
Testläufe die definierten Prozesse und Verantwortlichkeiten durch zuspielen.<br />
Solvabilitätsübersicht &<br />
Eigenmittel<br />
Kapitalanforderungen<br />
Prozesse, Kontrollen,<br />
Daten, IT<br />
Aufsichtsrechtliches<br />
Meldewesen & Offenlegung<br />
Versicherungsgruppen<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />
19
Service<br />
Solvabilitätsübersicht &<br />
Eigenmittel<br />
Kapitalanforderungen<br />
Prozesse, Kontrollen,<br />
Daten, IT<br />
Versicherungsgruppen<br />
Service<br />
Die Beiträge sind als Hinweise für unsere Mandanten bestimmt. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer Büros zurück.<br />
Teile dieser Veröffentlichung/Information dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Herausgeber nachgedruckt und vervielfältigt werden. Meinungsbeiträge geben die<br />
Auffassung der einzelnen Autoren wieder.<br />
© Mai 2013 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten.<br />
„PwC“ bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers<br />
International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitglieds gesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft.<br />
www.pwc.de<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> für Ihr iPad<br />
Mit der <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-App können Sie sich ab sofort über das iPad jederzeit<br />
über alle Kernpunkte von <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> informieren.<br />
Anhand der Struktur des <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Posters stellt die <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-App die<br />
zukünftigen Anforderungen an Erst- und Rückversicherungsunternehmen<br />
und Versicherungsgruppen in übersichtlicher Form dar. Durch interaktives<br />
Navigieren lassen sich dabei gezielt Erläuterungen aufrufen, die grafisch<br />
unterstützt sind, und die Zusammenhänge der Anforderungen veranschaulichen.<br />
Die <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-App ist im App Store kostenfrei erhältlich. Über den<br />
folgenden Link gelangen Sie direkt zur <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-App:<br />
pwc/<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-App<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Blog<br />
Besuchen Sie auch unseren <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> Blog und informieren Sie sich über<br />
die aktuellen Entwicklungen rund um das Thema Versicherungs aufsichtsrecht.<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013
Roadshow – EIOPA Interim Measures<br />
Im Rahmen unserer Roadshow möchten wir mit Ihnen gemeinsam zum<br />
Thema „<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>: Effiziente Umsetzung der Interim Measures“<br />
diskutieren.<br />
Die Roadshow besteht aus drei Business-Breakfast-Meetings, die an den<br />
Standorten Hannover (4. September 2013), Köln (26. September 2013)<br />
und München (2. Oktober 2013) stattfinden werden.<br />
Im Rahmen des Business Breakfast möchten wir mit Ihnen die folgenden<br />
Fragen thematisieren:<br />
• Wie ist der aktuelle Diskussionsstand zum <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> Zeitplan? Welche<br />
Auswirkungen auf Versicherer ergeben sich daraus?<br />
• Welche Anforderungen an das Governance-System, an ORSA bzw. das<br />
Forward Looking Assessment und an das Meldewesen sind unstrittig<br />
und müssen bereits in 2014 umgesetzt sein?<br />
• Wie lassen sich die einzelnen Themen priorisieren? Was sind<br />
Erfolgsfaktoren einer effizienten Umsetzung der Anforderungen?<br />
Datenqualität – Auswirkung auf Prozesse und Kontrollen<br />
Beginn im September 2013, voraussichtliche Standorte: München, Köln,<br />
Hannover<br />
In einer Präsentationsreihe stellen unsere Ansprechpartner die Auswirkungen<br />
der Anforderungen von <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> auf die Prozesslandschaft und<br />
das Interne Kontrollsystem unter besonderer Betrachtung der Anforderung<br />
an die Datenqualität vor. Dabei werden insbesondere auf effiziente Lösungsansätze<br />
zur Erfüllung der Anforderungen nach <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> eingegangen und<br />
anhand von Good Practice Beispielen die Bereiche aufgezeigt, in denen<br />
Anpassungsbedarf besteht.<br />
Weitere <strong>Informationen</strong> erfragen Sie bitte bei<br />
Dirk Klevenhaus<br />
Tel.: +49 69 9585-2067<br />
Zusätzliche Details und den Link zur Anmeldung erhalten Sie im nächsten<br />
<strong>Newsletter</strong>.<br />
Weitere <strong>Informationen</strong> erfragen Sie bitte bei<br />
Michael Koch<br />
Tel.: +49 69 9585-5919<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013
Weitere bedeutende Entwicklungen<br />
Neben den umfangreichen Änderungen durch <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> sind Erst-, Rückversicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen von einer Reihe weiterer<br />
regulatorischer Anforderungen auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene betroffen. Die bedeutendsten Entwicklungen werden im Folgenden<br />
im Zeitablauf abgebildet:<br />
2012 2013 2014 2015 2016<br />
IORP 5<br />
Europäische Entwicklungen<br />
Technical Specifications<br />
IORP QIS 5<br />
IORP QIS<br />
Ergebnisse<br />
Phasing-in Entwürfe zur S<strong>II</strong> Anpassung der<br />
(„Interim Measures“ IORP-Richtlinie (IM), 2003/41/EG<br />
EIOPA<br />
Anpassung der Portabilitätsrichtlinie<br />
FK-RL<br />
Recovery<br />
&<br />
Resolution<br />
SIFIs<br />
(G-S<strong>II</strong>) 6<br />
Technische Änderungen<br />
FK-RL 2011/89/EU<br />
Fundamental Review FK-RL 2002/87/EG:<br />
Call for Advice<br />
Internationale Entwicklungen<br />
Assessment<br />
Methodology (FSB)<br />
R&R Framework<br />
(VU)<br />
Konsultation<br />
„Policy<br />
Measures“<br />
(FSB)<br />
Umsetzung<br />
FK-RL<br />
Vorschlag Recovery and Resolution<br />
(R&R)-RL (Banken)<br />
Anwendung der FK-RL 2011/89/EG in nationalem Recht<br />
Neuer Richtlinien-Entwurf<br />
FK-RL2002/87/EG ?<br />
Entwicklung der „Measures“ zur Beaufsichtigung G-S<strong>II</strong>s (IAIS)<br />
Liste der SiFis<br />
(FSB)<br />
Jährliche Prüfung des SiFi-Status<br />
Umsetzung<br />
Anforderungen<br />
Com<br />
Frame 7<br />
IFRS<br />
Draft Concept Paper<br />
Kommentierungsphasen zum Concept Paper<br />
Exposure draft IFRS 4 Phase 2<br />
Abschließende<br />
Befragung<br />
Re-Exposure draft<br />
IFRS 4 Phase 2<br />
Exposure draft IFRS 9<br />
Weiterentwicklung des ComFrame-Konzepts<br />
Auswirkungsstudien ComFrame<br />
Final IFRS 4 Phase 2/Interim Regulations<br />
Erstanwendung<br />
IFRS 4 Phase 2<br />
Erstanwendung IFRS 9<br />
5<br />
IORP = Institutions for Occupational Retirement Provision; IORP QIS, Erste quantitative Auswirkungsstudie von EIOPA für IORP/EbAV (Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung)<br />
6<br />
SIFIs = Systemically Important Financial Institutions; G-S<strong>II</strong> = Global Systematically Important Insurer<br />
7<br />
ComFrame = Common Framework for the Supervision of Internationally Active Insurance Groups (IAIGs), IAIS<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013
Abkürzungen<br />
Abb Abbildung<br />
BE<br />
Best Estimate<br />
bspw beispielsweise<br />
ComFrame Common Framework for the Supervision of Internationally<br />
Active Insurance Groups (IAIG) des IAIS<br />
EbAV Einrichtung betrieblicher Altersversorgung<br />
EIOPA European Insurance and Occupational Pensions Authority<br />
(Europäische Aufsichtsbehörde des Versicherungswesens)<br />
FK<br />
Finanzkonglomerat<br />
G-S<strong>II</strong> Global Systemically Important Insurer (global systemrelevante<br />
Versicherer)<br />
HGB Handelsgesetzbuch<br />
HRG homogene Risikogruppe<br />
IFRS International Financial Reporting Standards (Internationale<br />
Rechnungslegungsstandards)<br />
IAIS International Association of Insurance Supervision<br />
insb insbesondere<br />
IM<br />
Interim Measures<br />
IORP Institutions for Occupational Retirement Provision (EbAV)<br />
IT<br />
Informationstechnologie<br />
LTGA Impact assessment on long term guarantees<br />
(Auswirkungsstudie zu langfristigen Garantien) von EIOPA<br />
NCAs National Competent Authorities<br />
MaRisk VA Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an das<br />
Risikomanagement, BaFin-Rundschreiben 3/2009 (VA)<br />
MCR Minimum Capital Requirements (Mindestkapitalanforderungen)<br />
O<strong>II</strong>-RL Omnibus <strong>II</strong> Directive Richtlinie, EU-Kommission, 19.1.2011<br />
(Entwurf)<br />
QIS Quantitative Impact Study (Quantitative Auswirkungsstudie)<br />
ORSA Own Risk and <strong>Solvency</strong> Assessment (Unternehmenseigene<br />
Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung)<br />
P&L Profil & Loss<br />
QRT Quantitative Reporting Templates<br />
R&R Recovery & Resolution (Abwicklung und Sanierung)<br />
RBNS Reported but not settled<br />
RL<br />
RSR<br />
RTS<br />
SCR<br />
SFCR<br />
SIFI<br />
VAG<br />
XBRL<br />
Richtlinie<br />
Regular Supervisory Report<br />
Regulatory Technical Standard (Technischer<br />
Regulierungsstandard)<br />
<strong>Solvency</strong> Capital Requirements (Solvabilitätskapitalanforderung)<br />
<strong>Solvency</strong> and Financial Condition Report<br />
Systemically Important Financial Institutions (systemr elevante<br />
Finanzinstitute)<br />
Versicherungsaufsichtsgesetz<br />
eXtensible Business Reporting Language<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013
Bestellung und Abbestellung<br />
PwC unterrichtet in loser Folge über wichtige Aspekte im Zusammenhang<br />
mit <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> und der Umsetzung in Deutschland. Gerne können Sie den<br />
<strong>Newsletter</strong> an interessierte Dritte weitergeben.<br />
Wenn Sie diesen <strong>Newsletter</strong> bestellen oder abbestellen möchten, senden<br />
Sie bitte eine leere E-Mail an SUBSCRIBE_<strong>Solvency</strong>_<strong>II</strong>_News@de.pwc.com<br />
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insbesondere für weitere <strong>Informationen</strong> – unser Client Information System<br />
(CIS) unter www.pwcplus.de.<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013
Ihre Ansprechpartner<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-übergreifend &<br />
Gesetzgebungsverfahren<br />
Aufsichtsrechtlicher Dialog &<br />
Genehmigungsverfahren<br />
Julia Unkel<br />
Wirtschaftsprüfer/Rechtsanwältin<br />
Partner<br />
Tel.: +49 69 9585-2667<br />
Mobiltel:+49 170 2253141<br />
E-Mail: julia.unkel@de.pwc.com<br />
Versicherungsgruppen<br />
Solvabilitätsübersicht & Eigenmittel<br />
Martin Eibl<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
Senior Manager<br />
Tel.: +49 69 9585-2698<br />
Mobiltel:+49 160 97732473<br />
E-Mail: martin.eibl@de.pwc.com<br />
Versicherungs technische<br />
Rückstellungen,<br />
Kapitalanforderungen<br />
Dr. Clemens Frey<br />
Aktuar (DAV)<br />
Partner<br />
Tel.: +49 89 5790-6236<br />
Mobiltel: +49 151 52846524<br />
E-Mail: clemens.frey@de.pwc.com<br />
Governance & risikostrategischer<br />
Rahmen<br />
Michael Koch<br />
Senior Manager<br />
Tel.: +49 69 9585-5919<br />
Mobiltel: +49 170 5620683<br />
E-Mail: michael.koch@de.pwc.com<br />
Prozesse, Kontrollen, Daten, IT<br />
Dirk Klevenhaus<br />
Partner<br />
Tel.: +49 69 9585-2067<br />
Mobiltel: +49 160 97291108<br />
E-Mail: dirk.klevenhaus@de.pwc.com<br />
Aufsichtsrechtliches<br />
Meldewesen & Offenlegung<br />
Christoph Schellhas<br />
Steuerberater<br />
Senior Manager<br />
Tel.: +49 69 9585-6489<br />
Mobiltel: +49 160 96941302<br />
E-Mail: christoph.schellhas@de.pwc.com<br />
<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013