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Aktuelle Informationen – Solvency II-Newsletter

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<strong>Aktuelle</strong> <strong>Informationen</strong> – <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong><br />

Ein schneller Überblick über die neuen Entwicklungen und Diskussionsstände<br />

Solvabilitätsübersicht &<br />

Eigenmittel<br />

Kapitalanforderungen<br />

Prozesse, Kontrollen,<br />

Daten, IT<br />

Versicherungsgruppen


<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Zeitschiene<br />

Gesetzgebungsverfahren<br />

2012 2013 2014 2015 2016<br />

Vorbereitung der (nationalen) Aufseher auf Umsetzung<br />

Umsetzung<br />

Solvabilitätsübersicht &<br />

Eigenmittel<br />

Level<br />

1<br />

„Quick-fix“-RL 1<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Rahmenrichtlinie 2009/138/EG (S<strong>II</strong>-RL)<br />

Trilog Verhandlungen<br />

Omnibus <strong>II</strong> (O<strong>II</strong>-RL)<br />

Einigung<br />

O<strong>II</strong>-RL<br />

Phasing-in S<strong>II</strong><br />

(„Interim Measures“ [IM], EIOPA)<br />

Quick-fix<br />

(neu)?<br />

Inkrafttreten S<strong>II</strong><br />

Kapitalanforderungen<br />

Level<br />

2<br />

Entwurf der Durchführungsmaßnahmen (Delegierter Rechtsakt,<br />

Durchführungsrechtsakt; EU-Kommission)<br />

öffentliche<br />

Konsultation<br />

Erlass Durchführungsmaßnahmen<br />

(EU-Kommission)<br />

Level<br />

2,5<br />

Entwurf bindender technischer Standards (Technischer<br />

Regulierungsstandard/Durchführungsstandard; EIOPA)<br />

öffentliche<br />

Konsultation<br />

Erlass bindender technischer<br />

Standards (EU-Kommission)<br />

Level<br />

Level<br />

4<br />

3Anwendung öffentliche<br />

Leitlinien und Empfehlungen<br />

Konsultation<br />

zu „Interim Measures“ [IM] (EIOPA)<br />

VAG-Entwurf<br />

Entwürfe, Leitlinien und Empfehlungen (EIOPA)<br />

öffentliche<br />

Konsultation<br />

Nationales Gesetzgebungsverfahren<br />

Erster Fortschrittsbericht<br />

der Aufsicht<br />

Nationale<br />

Umsetzung (VAG)<br />

Erlass Leitlinien und<br />

Empfehlungen (EIOPA)<br />

Anwendung<br />

VAG (neu)<br />

Prozesse, Kontrollen,<br />

Daten, IT<br />

Vorbereitung der Industrie auf Umsetzung<br />

Umsetzung<br />

EIOPA,<br />

GDV<br />

QIS 6 2<br />

Solo<br />

QIS 6 2<br />

Gruppe<br />

LTGA 3<br />

Versicherungsgruppen<br />

• Öffentliche Konsultation der EIOPA-Guidelines zu den Interim Measures (IM) startete am<br />

27. März und soll bis 19. Juni 2013 dauern.<br />

• Für Herbst 2013 ist die Verabschiedung der finalen IM durch EIOPA geplant.<br />

• EIOPA plant die Anwendung der IM für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren ab dem<br />

1. Januar 2014.<br />

• Mit vollständigem Inkrafttreten der <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Anforderungen rechnet EIOPA gem. der die<br />

Konsultation begleitenden Ausführungen zum 1. Januar 2016<br />

• Daneben äußern sich bislang weder EU-Rat noch EU-Parlament zum konkreten Zeitplan: 2015 wird<br />

als sehr ambitioniert erachtet, 2016 oder später erscheint realistisch.<br />

• Laufzeit des LTGA war von 28. Januar bis 31. März 2013; der finale Ergebnisbericht wird bis<br />

Juli 2013 erwartet.<br />

• Trilog-Verhandlungen zur O<strong>II</strong>-RL werden nach Abschluss und Freigabe der Ergebnisse des LTGA<br />

weitergeführt; eine Einigung wird im Herbst 2013 erwartet. Abhängig vom Vorankommen der O<strong>II</strong>-RL<br />

wird noch in 2013 eine weitere Quick-fix-RL erforderlich, um das Inkrafttreten der S<strong>II</strong>-RL auch<br />

formal zu verschieben.<br />

• Öffentliche Konsultationen zu Level 2, 2,5 und 3 können erst nach Verabschiedung der O<strong>II</strong>-RL<br />

starten.<br />

• EU-Parlament drängt EU-Kommission zur zeitnahen Wiederaufnahme der Level 2-Konsultationen.<br />

1<br />

„Quick-fix“-RL v. 12.9.2012 änderte das Inkrafttreten von S<strong>II</strong> gem. Art. 309, 310 S<strong>II</strong>-RL<br />

2<br />

QIS 6, quantitative Auswirkungsstudie auf nationaler Ebene (GDV)<br />

3<br />

EIOPA und EC, Impact assessment (IA) on long term guarantees (LTG), Ergebnisse im Juli 2013 erwartet.<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />

2


Mit den Interim Measures veröffentlicht EIOPA<br />

Leitlinien zur Vorbereitung auf <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong><br />

Gesetzgebungsverfahren<br />

Ende März hat EIOPA Entwürfe von Leitlinien (Guidelines) zur<br />

Vorbereitung auf <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> veröffentlicht. Die Entwürfe sollen<br />

trotz der zeitlichen Verschiebung des <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Inkrafttretens<br />

ein europaweit einheitliches Vorgehen zur Vorbereitung auf<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> fördern. Sie richten sich an die jeweiligen nationalen<br />

Aufsichtsbehörden (national competent authorities – NCAs).<br />

Die aktuellen Entwürfe der Übergangsbestimmungen (Interim<br />

Measures) umfassen neben einer „Cover Note“ Guidelines und<br />

Erläuterungen für folgende vier Themenbereiche:<br />

• System of Governance – CP 13/008<br />

• Forward looking assessment of the insurer’s own risks<br />

(based on ORSA principles) – CP 13/009<br />

• Reporting to regulators – CP 13/010<br />

• Pre-application for internal models – CP 13/011<br />

Die Übergangsbestimmungen konzentrieren sich damit auf <strong>Solvency</strong><br />

<strong>II</strong>-Anforderungen, deren zukünftige Inhalte bereits als relativ sicher gelten<br />

oder bei denen ein frühzeitiger Austausch mit der Aufsicht erforderlich ist,<br />

um bspw. ein (partielles) Internes Modell bereits direkt ab dem ersten<br />

Geltungstag von <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> nutzen zu können.<br />

Die Texte sind in Leitlinien und in erläuternde Ausführungen aufgeteilt,<br />

wobei nur Erstere zur Konsultation stehen (ähnlich der damaligen<br />

Konsultation zu den MaRisk VA).<br />

Ziele<br />

Ziel von EIOPA und der Leitlinien ist es, die nationalen Aufsichtsbehörden<br />

(„NCA’s“) zu verpflichten, im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Überprüfungs<br />

verfahrens (SRP) sicherzustellen, dass die (Rück-)Versicherungsunternehmen<br />

zeitig angemessene Anstrengungen hinsichtlich der<br />

Etablierung eines funktionsfähigen Governance-Systems unternehmen,<br />

sich aktiv auf die Implementierung der ORSA-Grundsätze sowie auf die<br />

Berichterstattung im Regelbetrieb vorbereiten. Zudem beschreiben die Leitlinien,<br />

welche Aspekte die nationale Aufsicht im Rahmen der Vorantragsphase<br />

für Interne Modelle zu beachten und zu prüfen hat, so dass ein<br />

konsistentes Vorgehen der nationalen Aufsichtsbehörden während der<br />

Vorantrags phase ermöglicht wird.<br />

Zeitplan und nächste Schritte<br />

Bis zum 19. Juni 2013 ist die öffentliche Konsultationsphase geplant,<br />

während der alle interessierten Stakeholder ihr Feedback zu den Entwürfen<br />

geben können. EIOPA wird die Kommentare würdigen und voraussichtlich<br />

im Herbst die finalen Leitlinien veröffentlichen. In den darauf folgenden<br />

zwei Monaten sollen die nationalen Aufsichtsbehörden die Leitlinien<br />

umsetzen oder gegenüber EIOPA begründen, warum eine Umsetzung nicht<br />

möglich ist (comply-or-explain). Eine Nichteinhaltung ist nur denkbar, wenn<br />

die Gründe hierfür außerhalb des Einflussbereichs der Aufsicht liegen.<br />

Bereits ab dem 1. Januar 2014 sollen die Leitlinien national umgesetzt sein<br />

und gelten. Hierbei geht EIOPA von der Annahme aus, dass <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> am<br />

1. Januar 2016 in Kraft tritt und die Omnibus <strong>II</strong>-Bestimmungen sowie die<br />

Säule I-Anforderungen von <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> rechtzeitig inhaltlich abgeschlossen<br />

und bekannt gemacht wurden. Eine Sanktionierung bei Nichteinhalten der<br />

Leitlinien ist jedoch vor dem tatsächlichen Start von <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> nicht vorgesehen.<br />

D. h. die Sanktionierung soll sich weiterhin an den bestehenden<br />

<strong>Solvency</strong> I-Anforderungen ausrichten. Von den Interim Measures ausgenommen<br />

sind Vorgaben zur Einhaltung der quantitativen <strong>Solvency</strong><br />

<strong>II</strong>-Anforderungen und zur Beurteilung der <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Standardformel.<br />

EIOPA definiert unterschiedliche Anforderungen an die Mindestabdeckung.<br />

So sind die nationalen Aufsichtsbehörden aufgefordert zumindest 50 % bzw.<br />

80 % des jeweiligen Marktes abzudecken bzw. Versicherungsgruppen mit<br />

einer Bilanzsumme von mindestens € 12 Mrd. zu erfassen. Der Marktanteil<br />

Solvabilitätsübersicht &<br />

Eigenmittel<br />

Kapitalanforderungen<br />

Prozesse, Kontrollen,<br />

Daten, IT<br />

Versicherungsgruppen<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />

3


von 50 % betrifft die quartärliche Berichtspflicht. Die Leitlinien zum<br />

Governance-System sowie zu ORSA sollen mindestens 80 % des Marktanteils<br />

umfassen. Welche Versicherungsunternehmen bzw. -gruppen in den<br />

jeweiligen Mitglieds staaten davon betroffen sein werden, soll den<br />

Betroffenen elf Monate vor dem ersten Berichtstermin von der jeweiligen<br />

nationalen Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden.<br />

Möglichkeiten und Herausforderungen<br />

Versicherungsunternehmen sollten die aktuelle Konsultationsphase nutzen,<br />

um sich mit den anstehenden Anforderungen vertraut zu machen und ihre<br />

Organisation bzw. die weitere Projektplanung auf den Vorbereitungsstand<br />

für das kommende Aufsichtsregime zu überprüfen.<br />

Gesetzgebungsverfahren<br />

Solvabilitätsübersicht &<br />

Eigenmittel<br />

Kapitalanforderungen<br />

Die nachfolgenden Beiträge greifen wichtige Herausforderungen im<br />

Einzelnen auf.<br />

Prozesse, Kontrollen,<br />

Daten, IT<br />

Versicherungsgruppen<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />

4


Interim Measures zu „System of Governance“<br />

Mit den vorweggenommenen Leitlinien zum System of Governance<br />

wird ein wesentlicher Baustein von <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> bereits ab 2014 auf<br />

den Weg gebracht. Im Vergleich zu anderen Themenfeldern<br />

besteht über die Ausgestaltung des Governance-Systems auf<br />

europäischer Ebene weitestgehend Einigkeit; entsprechend wird<br />

nur mit geringen Anpassungen aufgrund der Konsultationsphase<br />

gerechnet. Insofern können die Leitlinien bis zur Umsetzung von<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> als Grundlage für eine bessere Vorbereitung bei den<br />

Unternehmen dienen. In Deutschland bedeutet dies vor allem eine<br />

Weiterentwicklung bzw. Optimierung der Risiko managementansätze<br />

basierend auf den MaRisk VA zu den <strong>Solvency</strong><br />

<strong>II</strong>-Prinzipien.<br />

Ziele<br />

Ziel der Interim Measures in Bezug auf das Governance-System ist die<br />

Einrichtung geeigneter Prozesse, die vor allem das Risikomanagement,<br />

die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA), die<br />

internen Kontrollen, die interne Revision, die versicherungsmathematische<br />

Funktion und das Outsourcing umfassen (siehe Abbildung 1).<br />

Inhalte<br />

Die Leitlinien der Interim Measures konkretisieren die Bestimmungen der<br />

Artikel 40 bis 49 der Rahmenrichtlinie (Governance-System) sowie<br />

Artikel 93 (Eigenmittel), Artikel 132 (Prudent Person) und Artikel 246<br />

(Gruppen). Sie umfassen entsprechend diejenigen Schlüsselbereiche, die zur<br />

Sicherstellung eines funktionsfähigen Governance-Systems notwendig sind.<br />

Im Detail adressieren die Leitlinien die Anforderungen an die allgemeine<br />

Governance sowie spezifische Themenbereiche eines Governance Systems<br />

nach <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>:<br />

Abb. 1 Governance-System nach <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong><br />

Gruppenspezifische<br />

Regelungen<br />

Outsourcing<br />

Eigen mittelanforderungen<br />

(Own Funds)<br />

und<br />

Governance<br />

System<br />

Fit &<br />

Proper<br />

Allgemeine<br />

Governance-<br />

Anforderungen<br />

Prudent Person<br />

Principle<br />

Interne<br />

Kontrolle<br />

Interne<br />

Revision<br />

Ver sicherungsmathematische<br />

Funktion<br />

Risikomanagement<br />

Funktion<br />

Solvabilitätsübersicht &<br />

Eigenmittel<br />

Kapitalanforderungen<br />

Governance &<br />

risikostrategischer Rahmen<br />

Prozesse, Kontrollen,<br />

Daten, IT<br />

Versicherungsgruppen<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />

5


1. Allgemeine Governance-Anforderungen<br />

Die allgemeinen Anforderungen der Interim Measures an das<br />

Governance System zielen neben der Rolle der Geschäftsleitung<br />

insbesondere auf die Einführung organisatorischer Sachverhalte<br />

(mindestens 2 Personen in der Geschäftsleitung, Sicherstellung einer<br />

angemessenen Interaktion zwischen Geschäftsleitung, Senior<br />

Management und den Governance Funktionen) ab.Die von ihr<br />

getroffenen Entscheidungen sollen detailliert dokumentiert werden<br />

und relevante <strong>Informationen</strong> aus dem Risikomanagement in der<br />

Entscheidungs findung berücksichtigen.<br />

Im Zuge der zur strategischen Ausrichtung konsistenten Unternehmensorganisation<br />

sind von der Geschäftsleitung Leitlinien (sog. Policies) zu<br />

definieren, die Ziele, Rollen, Verantwortlichkeiten, Prozesse, Berichterstattungspflichten<br />

und -wege vorgeben.<br />

Gemäß den Interim Measures hat stets das oberste Mutterunternehmen<br />

einer (Rück-)Versicherungsgruppe im Rahmen seiner übergeordneten<br />

Stellung zu beurteilen, wie sich Änderungen innerhalb der Gruppenstruktur<br />

auf die Güte des Managements in der (Rück-)Ver sicherungsgruppe<br />

auswirken. In diesem Zusammenhang fordert die EIOPA vom<br />

obersten Mutterunternehmen der (Rück-)Versicherungs gruppe<br />

detaillierte Kenntnisse über die gesamte Struktur der Gruppe (wie<br />

Zweck einzelner Gesellschaften, Verflechtungen und Zusammen hänge<br />

zwischen den Einzelgesellschaften, inhärente Risiken aus der<br />

Gruppenstruktur).<br />

Auch wenn die meisten Anforderungen aus den Interim Measures bereits<br />

aus den bisherigen Veröffentlichungen von EIOPA bekannt sind, werden<br />

neben den beschriebenen folgende Anforderungen ebenfalls Gegenstand<br />

der aufsichtsrechtlichen Überprüfung sein:<br />

• ordnungsgemäße Implementierung der vier Governance Funktionen<br />

(Solo- und Gruppe),<br />

• Durchführung einer angemessenen internen Überprüfung des<br />

Governance Systems,<br />

• Erstellung, Aktualisierung und Überprüfung von Notfallplänen,<br />

die auf einer risikoorientierten Einschätzung des Unternehmens<br />

beruhen.<br />

2. Fit & Proper<br />

Mit den Interim Measures werden die bereits bekannten sog. Fit &<br />

Proper-Kriterien verankert. Diese beinhalten im Kern qualitative<br />

Anforderungen an die fachliche und persönliche Qualifikation von<br />

Personen, die das Unternehmen leiten oder Schlüsselfunktionen<br />

inne haben. Die nationalen Aufsichtsbehörden sollen sicherstellen,<br />

dass insbesondere die Geschäftsleitung über angemessene Erfahrungen,<br />

Qualifikationen und Kenntnisse in vorgegebenen Themenbereichen<br />

verfügt (Fit). Bei der Beurteilung der persönlichen Eignung (Proper) soll<br />

eine Einschätzung der Integrität und finanziellen Solidität auf Basis der<br />

charakterlichen Eigenschaften sowie des Geschäftsgebarens vorgenommen<br />

werden. Hierzu sind Nachweise von den Unternehmen<br />

einzuholen und den nationalen Aufsichtsbehörden bei der Bestellung<br />

vorzulegen.<br />

Die Interim Measures fordern die Erstellung und Implementierung einer<br />

Fit & Proper-Policy, die zumindest die folgenden Inhalte (Solo und<br />

Gruppe) regelt:<br />

• das (erstmalige und laufende) Verfahren zur Beurteilung der Fit &<br />

Proper-Kriterien für die Geschäftsleitung und Personen in<br />

Schlüsselpositionen und -funktionen,<br />

• die Situationen, die eine Neubeurteilung der Fit & Proper-Kriterien<br />

bei einer Person auslösen,<br />

• das Verfahren zur Beurteilung der Fit & Proper-Anforderungen für<br />

relevante Mitarbeiter, die nicht der Geschäftsleitung angehören und<br />

keine Schlüsselfunktionen innehaben.<br />

Des Weiteren geben die Interim Measures Anforderungen an den<br />

Umgang mit den Fit & Proper-Kriterien im Falle der Auslagerung<br />

kritischer Funktionen vor.<br />

Solvabilitätsübersicht &<br />

Eigenmittel<br />

Kapitalanforderungen<br />

Governance &<br />

risikostrategischer Rahmen<br />

Prozesse, Kontrollen,<br />

Daten, IT<br />

Versicherungsgruppen<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />

6


3. Risikomanagement Funktion<br />

Vor dem Hintergrund ihrer Gesamtverantwortung hat die Geschäftsleitung<br />

die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements sicherzustellen<br />

und eine Risikostrategie zu definieren. Des Weiteren sind folgende<br />

Bestandteile des Risikomanagementsystems von der Geschäftsleitung<br />

festzulegen:<br />

• risikostrategischer Rahmen und interne Leitlinien,<br />

• Risikoappetit und Risikotoleranzschwellen und<br />

• (übergeordneter) Risikomanagementprozess.<br />

Analog hat die Geschäftsleitung des obersten Mutterunternehmens<br />

einer (Versicherungs-)Gruppe gleichermaßen die Funktionsfähigkeit<br />

des Risikomanagementsystems auf Ebene der Gruppe sicher zustellen.<br />

Darüber hinaus ist eine interne Leitlinie zum Risikomanagement zu<br />

erstellen, die neben den Spezifika im Umgang mit den mindestens zu<br />

berücksichtigenden Risikokategorien auch die folgenden (Mindest-)<br />

Inhalte vorgeben soll:<br />

• die Vorgabe von Risikokategorien und Methoden zur Risikomessung,<br />

• Vorgaben zum Umgang mit den jeweiligen Risikokategorien,<br />

• eine Darstellung des Zusammenhangs zwischen ökonomischen<br />

Solvabilitätsanforderungen aus ORSA, den regulatorischen<br />

Kapitalanforderungen aus dem Risikomodell (SCR) sowie den unternehmensspezifischen<br />

Risikotoleranzschwellen,<br />

• eine Vorgabe von Risikotoleranzen in allen Risikokategorien sowie<br />

• den Umfang und die Häufigkeit von risikobezogenen Stress-Tests.<br />

4. Prudent Person Principle<br />

Stark hervorgehoben im Vergleich zu den bisherigen Entwürfen der<br />

EIOPA wurde das Prudent Person Prinzip im Bereich des Kapitalanlagerisikos.<br />

Mit der Einführung soll den Versicherern ein breiteres Spektrum<br />

von Anlage möglichkeiten im Vergleich zu den bisherigen qualitativen<br />

und quantitativen Anlagebeschränkungen der Anlageverordnung (AnlV)<br />

ermöglicht werden. Voraussetzung hierfür ist eine detaillierte Analyse<br />

der mit der jeweiligen Assetklasse verbundenen Risiken. Dabei bestehen<br />

in Deutschland viele Parallelen mit dem BaFin-Rundschreiben R4/2011,<br />

das Hinweise zur Vermögensanlage von Versicherungsunternehmen<br />

gibt.<br />

Nichtsdestotrotz geben die Interim Measures mit den Guidelines 26 bis<br />

30 konkrete prinzipienbasierte Anforderungen zum Umgang mit Kapitalanlagerisiken<br />

insbesondere im Bereich spezieller Finanzinstrumente<br />

(non-routine investment activities, unit linked and index linked contracts,<br />

assets not traded on a regulated market, derivatives, securitised products)<br />

vor.<br />

5. Eigenmittelanforderungen (Own Funds) und Governance<br />

System<br />

Mit den Interim Measures wurde ein neuer Abschnitt zum Management<br />

der Own-Funds im Kontext des Governance Systems eingeführt. Die<br />

Anforderungen entsprechen im Wesentlichen denen aus dem ORSA-<br />

Abschlussbericht der EIOPA aus Juli 2012. Im Detail werden durch die<br />

Interim Measures Anforderungen an das Kapitalmanagement (Capital<br />

Management Policy) sowie an einen Kapitalmanagement-Plan<br />

(Medium-term Capital Management Plan) gestellt.<br />

Die Leitlinie zum Kapitalmanagement soll zumindest folgende<br />

Regelungsinhalte umfassen:<br />

• den Prozess, der sicherstellt, dass die Eigenmittelbestandteile den<br />

Anforderungen der anzuwendenden Regularien entsprechen und<br />

korrekt klassifiziert wurden,<br />

• den Prozess, der die Behandlung von Eigenmitteln gemäß des mittelfristigen<br />

Kapitalmanagement-Plans sicherstellt,<br />

• den Prozesses, der sicherstellt, dass Bedingungen und Konditionen<br />

jedes Eigenmittelbestandteils in Bezug zu anzuwendenden Regularien<br />

klar und zweifelsfrei sind,<br />

• den Prozess, der sicherstellt, dass jede Aussage zu<br />

Dividendenausschüttungen bei Stammaktien in der Bestimmung der<br />

Finanzlage berücksichtigt werden, sowie<br />

• den Prozess, der durchlaufen wird, um Vorgänge zu identifizieren, zu<br />

dokumentieren und Handlungen einzuleiten, durch die die Ausgabe<br />

von Eigenmitteln voraussichtlich verschoben oder abgesagt wird.<br />

Solvabilitätsübersicht &<br />

Eigenmittel<br />

Kapitalanforderungen<br />

Governance &<br />

risikostrategischer Rahmen<br />

Prozesse, Kontrollen,<br />

Daten, IT<br />

Versicherungsgruppen<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />

7


Die Einhaltung des zu erstellenden mittelfristigen Kapitalmanagement-<br />

Plans ist von der Geschäftsleitung zu überwachen und soll u. a. geplante<br />

Kapitalerhöhungen, Fälligkeiten der Eigenmittel und mögliche<br />

Veränderungen in der Bewertung der Eigenmittel enthalten.<br />

6. Interne Kontrolle<br />

(Rück-) Versicherungsunternehmen sollen über angemessene Interne<br />

Kontrollsysteme verfügen und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter auf<br />

Solo- und Gruppenebene ihre Rolle im Kontrollsystem kennen.<br />

Insbesondere trägt das oberste Mutterunternehmen einer (Rück-)<br />

Versicherungsgruppe die Verantwortung für die konsistente<br />

Implementierung des Internen Kontrollsystems über die gesamte<br />

Gruppe. Weiter ist über das Interne Kontrollsystem die umfassende<br />

Information der Geschäftsleitung sicher zustellen.<br />

7. Interne Revision<br />

Die Interim Measures fordern eine vollständige Unabhängigkeit der<br />

Internen Revision von der Weisungsbefugnis der Geschäftsleitung.<br />

Darüber hinaus ist von den Unternehmen eine interne Leitlinie zu<br />

erstellen, die neben den Bedingungen, nach denen die Interne Revision<br />

auch beratend tätig sein kann, ebenso Verfahrensanweisungen für die<br />

verantwortlichen Mitarbeiter enthält und auch Kriterien zur internen<br />

Rotation von Mitarbeitern der Revision regelt. Ferner enthalten die<br />

Interim Measures Anforderungen an die Konzernrevisionsfunktion, die<br />

im Wesentlichen eine Koordination der Revisionsaktivitäten in der<br />

(Rück-)Versicherungsgruppe vorsehen.Zu diesem Zwecke ist eine mehrjährige<br />

risikoorientierte Planung über alle vorgesehenen Prüfungen der<br />

Revision vorzunehmen. Die Interne Revision erstellt mindestens einen<br />

jährlichen Bericht über ihre Tätigkeiten, berichtet diese an die Geschäftsleitung<br />

und hält den Umsetzungsstand ihrer Feststellungen nach.<br />

8. Versicherungsmathematische Funktion<br />

Wie bereits durch vorangegangene Veröffentlichungen der EIOPA<br />

bekannt, schließt das Governance-System explizit eine versicherungsmathematische<br />

Funktion ein, deren wesentliche Aufgabe darin besteht,<br />

den Prozess der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen<br />

zu implementieren und zu kontrollieren. Das beinhaltet<br />

auch die Validierung relevanter Daten. Zusammenfassend sind folgende<br />

(weitere) Aufgaben nach den Interim Measures von der Funktion wahrzunehmen:<br />

• Sicherstellung, dass alle relevanten Risikotreiber in den<br />

Bewertungsmodellen berücksichtigt werden,<br />

• Berichterstattung an die Geschäftsleitung über alle wesentlichen<br />

Abweichungen bei den der Berechnung der Best-Estimates zugrunde<br />

gelegten Annahmen im Vergleich zu den tatsächlich eingetretenen<br />

Erfahrungswerten (Testing against experience),<br />

• Stellungnahme zur generellen Zeichnungs- und Rückversicherungspolitik,<br />

• ggf. Einbindung in die Entwicklung eines Internen Modells<br />

• Erstellung eines versicherungsmathematischen Berichts an die<br />

Geschäftsleitung.<br />

9. Outsourcing<br />

Bei der Auslagerung von betrieblichen Funktionen sollen die<br />

Unternehmen zunächst bestimmen, ob es sich bei der Auslagerung um<br />

eine kritische Funktion handelt. Kritische Funktionen nach den Interim<br />

Measures sind diejenigen, die wesentlichen Einfluss auf die Ausführung<br />

der Versicherungs dienstleistungen gegenüber den Versicherungsnehmern<br />

haben können – das betrifft insbesondere die vollständige<br />

Auslagerung des Underwritings sowie der Schadenregulierung an ein<br />

drittes Unternehmen.<br />

Daneben ist von der Geschäftsleitung eine schriftliche Auslagerungsstrategie<br />

gefordert, die den Auslagerungsprozess, die Auslagerungsstrategie<br />

und bestimmte Mindestinhalte enthalten soll.<br />

10. Gruppenspezifische Regelungen<br />

Zur Sicherstellung einer gruppenweit, konsistenten Umsetzung der<br />

Governance-Anforderungen werden in den Interim Measures konkrete<br />

Prinzipien auf Gruppen-Ebene vorgegeben. Dementsprechend muss das<br />

oberste Mutterunternehmen der (Rück-) Versicherungsgruppe klare<br />

Verantwortlichkeiten und Berichtswege innerhalb der Gruppe<br />

definieren und Zusammenhänge zwischen den Einzelunternehmen<br />

berücksichtigen. Das für die gruppenweite Umsetzung verantwortliche<br />

Solvabilitätsübersicht &<br />

Eigenmittel<br />

Kapitalanforderungen<br />

Governance &<br />

risikostrategischer Rahmen<br />

Prozesse, Kontrollen,<br />

Daten, IT<br />

Versicherungsgruppen<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />

8


Unternehmen muss außerdem adäquate Methoden und Verfahren<br />

besitzen, um die Funktions fähigkeit des Risikomanagements- und<br />

internen Kontrollsystems der Einzelunternehmen zu überwachen und<br />

zu steuern.<br />

Das oberste Mutterunternehmen der (Rück-)Versicherungsgruppe ist<br />

zudem für die Überwachung der wesentlichen Risiken auf Gruppenebene<br />

zuständig. Das beinhaltet die Beurteilung der Risiken auf Solo-<br />

Ebene sowie unter Berücksichtigung von Korrelationen und Wechselwirkungen<br />

auch die Beurteilung der Risiken auf Ebene der (Rück-)<br />

Versicherungsgruppe. Risiken, die auf Gruppen-Ebene wesentlich sein<br />

können, sind in der Guideline 55 der Interim Measures aufgeführt.<br />

Um eine umfassende Risikoüberwachung sicherzustellen, ist analog<br />

den Solo-Gesellschaften auch auf Ebene des obersten Unternehmens<br />

ein revolvierender Risikomanagementprozess zu implementieren.<br />

Diskussionspunkte<br />

Aufgrund der grundsätzlich vorherrschenden europaweiten Einigkeit zu den<br />

Anforderungen an das Governance System werden sich die Diskussionen auf<br />

wenige Themenbereiche beschränken.<br />

Einen wesentlicher Diskussionspunkt ist weiter in der praktischen<br />

Umsetzung des Proportionalitätsprinzips im Kontext des Governance<br />

Systems zu sehen, dem bislang keine Bemessungsgrundlage zugrunde<br />

liegt und dessen Klarstellung letztendlich den nationalen Aufsichtsbehörden<br />

obliegt. In diesem Zusammenhang bestehen insbesondere Fragen zur<br />

Organisation und Ausgestaltung der Governance Funktionen sowie der<br />

Granularität der Leitlinien und Dokumentation. An dieser Stelle werden<br />

auch die Aufsichtsbehörden im eigenen Interesse sicherstellen müssen,<br />

dass eine angemessene Implementierung der Interim Measures erfolgt.<br />

Hierzu bedarf es eines Dialogs der (Rück-)Versicherungsunternehmen mit<br />

ihren Aufsichtsbehörden.<br />

Auswirkungen auf Unternehmen<br />

Ein Großteil der Aspekte des Governance-Systems ist deutschen Versicherern<br />

aus den MaRisk VA bereits bekannt. Nach einer erfolgten Analyse des<br />

Umsetzungs standes sollten Unternehmen sich daher auf die Einrichtung der<br />

Versicherungsmathematischen Funktion, das Thema Kapitalmanagement in<br />

Zusammenhang mit dem Management der Eigenmittel und die Umsetzung<br />

und Anwendung des Prudent Person Principle im Unternehmen fokussieren.<br />

Ein weiterer wichtiger Baustein eines effektiven Governance-Systems ist<br />

schließlich die Dokumentation. Hierunter sind nicht nur die erforderlichen<br />

Organisationsstrukturen, Prozesse und Policies zu verstehen, sondern bspw.<br />

auch die Dokumentation der Berücksichtigung von Risikomanagement-<br />

Aspekten in Entscheidungen der Geschäftsleitung.<br />

Solvabilitätsübersicht &<br />

Eigenmittel<br />

Kapitalanforderungen<br />

Governance &<br />

risikostrategischer Rahmen<br />

Prozesse, Kontrollen,<br />

Daten, IT<br />

Versicherungsgruppen<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />

9


Interim Measures zur zukunftsgerichteten unternehmenseigenen<br />

Risikobeurteilung (basierend auf den<br />

ORSA-Prinzipien)<br />

Solvabilitätsübersicht &<br />

Eigenmittel<br />

Inhalte<br />

Die von EIOPA zur Konsultation veröffentlichten Leitlinien zum forward<br />

looking assessment of the undertaking’s own risks (based on the ORSA<br />

principles) decken sich inhaltlich weitestgehend mit den im Juli 2012<br />

veröffentlichten Level 3-Leitlinien 4 . Zusätzlich wurden jedoch Leitlinien zum<br />

Umgang in der Vorbereitungsphase vorangestellt sowie eine neue Leitlinie<br />

zum Bericht an die Aufsicht in der Vorbereitungsphase ergänzt (supervisory<br />

report of the forward looking assessment of the undertaking’s own risks).<br />

Ziele<br />

Durch die vorzeitige Implementierung der ORSA-Prinzipien sollen<br />

Versicherungs unternehmen in die Lage versetzt werden, bestehende Lücken<br />

in Prozessen und Verfahren zu identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen<br />

angemessen einleiten zu können. Dazu gehört auch die frühzeitige<br />

Verzahnung von Risiko- und Kapitalmanagement.<br />

Diskussionspunkte<br />

Die Bewertung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs kann auch im bestehenden<br />

Aufsichtsregime durchgeführt werden. Die laufende Überwachung der<br />

Eigenkapitalanforderungen und der Anforderungen der versicherungstechnischen<br />

Rückstellungen sowie die Bewertung der Annahmen der<br />

Solvabilitätskapitalanforderungen sind jedoch stark an die zukünftigen<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Anforderungen gebunden.<br />

Die Hauptdiskussionspunkte aus den vorbereitenden Leitlinien ergeben sich<br />

daher insbesondere aus dem Umstand, dass nicht alle Elemente von ORSA<br />

vollumfänglich durchgeführt werden können, sofern das geltende Aufsichtsregime<br />

noch nicht die finalen quantitativen <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Anforderungen<br />

widerspiegelt.<br />

Insgesamt wurden von EIOPA folgende Diskussionspunkte identifiziert und<br />

bewertet, die in der Vorbereitungsphase für ORSA zu berücksichtigen sind:<br />

Kapitalanforderungen<br />

Governance &<br />

risikostrategischer Rahmen<br />

Prozesse, Kontrollen,<br />

Daten, IT<br />

Versicherungsgruppen<br />

4<br />

EIOPA Final Report on Public Consultation No. 11/008 v. 9.7.2012. <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013 10


Diskussionspunkte<br />

Sind die Anforderungen zur Überwachung der kontinuierlichen Einhaltung der<br />

Eigenkapitalanforderungen und der Anforderungen der versicherungstechnischen<br />

Rückstellungen sowie die Bewertung der Abweichung des Risikoprofils von den<br />

Annahmen, die der Solvabilitätskapitalanforderung zugrunde liegen, schon in der<br />

Vorbereitungsphase sinnvoll?<br />

Ist es sinnvoll, Leitlinien und Beispiele zur zukunftsgerichteten unternehmenseigenen<br />

Risikobeurteilung (ORSA) und zum entsprechenden Bericht an die<br />

Aufsicht zur Verfügung zu stellen?<br />

Sollte es möglich sein, dass (Rück-)Versicherungsgruppen in der Vorbereitungsphase<br />

einen Einzelbericht auf Gruppen-Ebene erstellen? Dieser Bericht umfasst<br />

dann alle Gruppenmitglieder und fasst die Ergebnisse der einzelnen Unternehmen<br />

zusammen.<br />

Sollen konkrete Vorgaben bezüglich des Inhalts einer Richtlinie zur zukunftsgerichteten<br />

unternehmenseigenen Risikobeurteilung (ORSA) gegeben werden?<br />

Ist eine quantitative Beurteilung von Abweichungen zur <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Standardformel<br />

unabhängig von deren Signifikanz durchzuführen?<br />

Ist eine Verwendung der Internen Modell-Ergebnisse zur kontinuierlichen Überwachung<br />

der Solvabilitätskapitalanforderungen zulässig, auch wenn das Interne<br />

Modell noch nicht genehmigt ist?<br />

Bewertung durch EIOPA<br />

Die Anforderungen sind sinnvoll und sollen schon in der Vorbereitungsphase<br />

erfüllt werden. Dadurch können die Implementierungsbemühungen (insb.<br />

bzgl. Prozesse und Verfahren) organisierter und zielgerechter erfolgen. Um die<br />

zukünftigen Solvabilitätskapitalanforderungen zu ermitteln, sollen alle verfügbaren<br />

<strong>Informationen</strong> verwendet werden. Defizite in Prozessen und Verfahren führen zu<br />

keinen anderen Aufsichtsmaßnahmen, als einer verstärkten Kommunikation mit<br />

den betroffenen Unternehmen.<br />

Es wird erwartet, dass der Inhalt des ORSA-Berichts an die Aufsicht in den finalen<br />

Level <strong>II</strong> Implementing Measures weiter konkretisiert wird. In der Zwischenzeit hält<br />

EIOPA es aufgrund der unternehmensspezifischen Unterschiede nicht für sinnvoll,<br />

konkrete Vorgaben zu machen.<br />

EIOPA erachtet es für sinnvoll, dass (Rück-)Versicherungsgruppen auch in der<br />

Vorbereitungszeit einen Einzelbericht auf Gruppen-Ebene einreichen können.<br />

EIOPA will nicht, dass den einzelnen Versicherungsunternehmen konkrete Inhalte<br />

sowie eine Struktur der Richtlinie zur zukunftsgerichteten unternehmenseigenen<br />

Risikobeurteilung vorgeben werden. Stattdessen hat die Geschäftsleitung die Aufgabe<br />

und Verantwortung, eine angemessene Richtlinie zu gewährleisten.<br />

EIOPA glaubt, dass es in der Vorbereitungsphase ausreichend ist, mit einer<br />

qualitativen Beurteilung von Abweichungen zur <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Standardformel zu<br />

beginnen und nur bei einer signifikanten Differenz mit einer quantitativen<br />

Beurteilung fortzufahren.<br />

EIOPA erachtet es für sinnvoll, dass Unternehmen, die sich in der Vorantragsphase<br />

befinden, die Beurteilung der kontinuierlichen Einhaltung der Eigenkapitalanforderungen<br />

sowohl auf Internen Modell-Ergebnissen als auch auf Standardformelergebnissen<br />

durchführen sollten. Im Falle einer Nichtgenehmigung des<br />

Internen Modells ist es sinnvoll, sich in der zukunftsgerichteten unternehmenseigenen<br />

Risikobeurteilung (ORSA) nicht nur auf Interne Modell-Ergebnisse zu<br />

verlassen.<br />

Solvabilitätsübersicht &<br />

Eigenmittel<br />

Kapitalanforderungen<br />

Governance &<br />

risikostrategischer Rahmen<br />

Prozesse, Kontrollen,<br />

Daten, IT<br />

Versicherungsgruppen<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />

11


Handlungsbedarf<br />

Die vorbereitenden Leitlinien zur zukunftsgerichteten unternehmenseigenen<br />

Risikobeurteilung machen deutlich, welchen hohen Stellenwert die Aufsicht<br />

(auch zukünftig) dem Thema ORSA beimisst. In der Vorbereitungsphase<br />

wird es deshalb vor allem darauf ankommen, in einem ersten Schritt eine<br />

Analyse des existierenden Umsetzungsstands durchzuführen, um dann mit<br />

der konkreten Umsetzung und Konzeption neuer Inhalte sowie der finalen<br />

Implementierung fortzufahren. Eine Herausforderung dabei wird es sein,<br />

die noch in Diskussion befindlichen quantitativen <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Anforderungen<br />

zumindest qualitativ beurteilen zu können, aber auch schon erste<br />

quantitative Ergebnisse bereitzustellen.<br />

Grund genug also die eigenen Aktivitäten bezüglich ORSA nochmals neu zu<br />

bewerten und die Implementierungsbemühungen weiter voranzutreiben.<br />

Folgende Aktivitäten sollten spätestens jetzt gestartet werden:<br />

• Durchführung von Schulungen und Workshops mit wesentlichen<br />

Stakeholdern, um die Anforderungen zu vermitteln<br />

• Analyse<br />

– Relevante Richtlinien, Prozesse, Methoden, Tools und<br />

Berichtsstrukturen analysieren<br />

– Handlungsfelder identifizieren<br />

• Konzept<br />

– Rollen und Verantwortlichkeiten bzgl. ORSA festlegen und ORSA-<br />

Richtlinie erstellen bzw. vorhandene Richtlinien anpassen<br />

– ORSA-Prozess entwickeln bzw. vorhandene Prozesse erweitern<br />

– Bestehende Risikomanagementmethoden und Tools (RTF-Konzept,<br />

Limitauslastung, Risikoanalyse, ALM-Tools etc.) für ORSA-Zwecke<br />

erweitern und anpassen<br />

– Definition von Methoden und Tools für Projektionen, Stresstests und<br />

Szenarioanalysen<br />

– Definition von Methoden und Tools zur Analyse der SCR-Ergebnisse<br />

und zur Beurteilung der Angemessenheit der Kapitalanlagen und<br />

Eigenmittel<br />

– Datenzulieferungen klären und definieren (Datenqualität prüfen)<br />

– Dokumentationskonzept für regulären sowie anlassbezogenen ORSA<br />

entwickeln<br />

– Internen/externen ORSA-Bericht entwickeln<br />

• Umsetzung und Überführen in den Regelbetrieb planen und<br />

vorbereiten<br />

Solvabilitätsübersicht &<br />

Eigenmittel<br />

Kapitalanforderungen<br />

Governance &<br />

risikostrategischer Rahmen<br />

Prozesse, Kontrollen,<br />

Daten, IT<br />

Versicherungsgruppen<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />

12


Interim Measures zur Vorantragsphase für Interne<br />

Modelle<br />

Ziele<br />

Unter der Vorantragsphase versteht man einen freiwilligen informellen<br />

Austausch zwischen der Aufsichtsbehörde und dem Unternehmen, das ein<br />

eigenes Internes Modell beantragen möchte. Sie zielt darauf ab, Aufsichtsbehörde<br />

und Unternehmen ein gemeinsames Verständnis des Internen<br />

Modells und der Anforderungen an die Genehmigung zu ermöglichen.<br />

Darüber hinaus soll der Vorbereitungsstand des Unternehmens hinsichtlich<br />

der Antragsstellung durch die Aufsichtsbehörde eingeschätzt werden.<br />

Inhalte<br />

Zusätzlich zur Beschreibung des Vorgehens und der Ziele der Vorantragsphase<br />

sind in den Leitlinien die Vorschriften erfasst, die das Interne Modell<br />

unter <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> erfüllen muss. Die Leitlinien decken thematisch die<br />

folgenden Bereiche ab:<br />

Abb. 2 Leitlinien zur Vorantragsphase<br />

Externe<br />

Modelle und<br />

Daten<br />

Dokumentation<br />

Validierung inkl.<br />

Besonderheiten<br />

für Gruppen<br />

Arbeitsweise<br />

der Colleges<br />

Vorantrags -<br />

phase<br />

Über -<br />

greifende<br />

Themen<br />

Modelländerungen<br />

inkl. Gruppenvorgaben<br />

Verwendungstest<br />

inkl.<br />

Gruppenvorgaben<br />

Annahmen<br />

und Expertenmeinung<br />

Solvabilitätsübersicht &<br />

Eigenmittel<br />

Kapitalanforderungen<br />

Prozesse, Kontrollen,<br />

Daten, IT<br />

Gewinn- und<br />

Verlustzuordnung<br />

Kalibrierung<br />

Wahr -<br />

scheinlichkeitsverteilungsprognose<br />

Methodische<br />

Konsistenz<br />

Aufsichtsrechtlicher Dialog &<br />

Genehmigungsverfahren<br />

Versicherungsgruppen<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />

13


Im Folgenden werden die einzelnen Themenbereiche zusammenfassend<br />

beschrieben.<br />

Übergreifende Themen<br />

Zur Bestimmung des Umfangs der während der Vorantragsphase durchzuführenden<br />

Prüfungen berücksichtigt die Aufsichtsbehörde die<br />

Besonderheiten des Unternehmens und des jeweiligen Internen Modells<br />

sowie das Proportionalitätsprinzip. Bezüglich des Proportionalitätsprinzips<br />

sollen insbesondere die Art, der Umfang und die Komplexität der Risiken,<br />

denen das Unternehmen ausgesetzt ist, sowie die Gestaltung, der Umfang<br />

und die qualitativen Aspekte des Internen Modells des Unternehmens<br />

berücksichtigt werden. Die Aufsichtsbehörde soll dem Unternehmen eine<br />

Rückmeldung zu den durchgeführten Prüfungen geben. Sofern nennenswerte<br />

Änderungen des Internen Modells vorgenommen werden oder geplant<br />

sind, sind diese an die Aufsichtsbehörde zu melden. Die Aufsichtsbehörde<br />

soll im Gegenzug solche Änderungen überwachen und gegebenenfalls<br />

überprüfen.<br />

Modelländerungen<br />

Die Modelländerungsrichtlinie, die von Unternehmen aufzusetzen ist,<br />

muss alle wesentlichen Aspekte, die die Solvabilitätskapitalanforderung<br />

beeinflussen, berücksichtigen. Diesbezüglich sind jedoch Minimalanforderungen<br />

zu beachten. Für die Klassifizierung von Modelländerungen<br />

in wesentliche und unwesentliche Änderungen muss das Unternehmen<br />

sowohl qualitative als auch quantitative Indikatoren, die die Besonderheiten<br />

des Unternehmens sowie des Internen Modells berücksichtigen, definieren.<br />

Die Auswirkungen einer jeden Änderungen müssen dabei gesondert und in<br />

Kombination mit weiteren Änderungen beurteilt werden.<br />

Verwendungstest<br />

Die Aufsichtsbehörde soll während der Vorantragsphase beurteilen,<br />

inwiefern das Unternehmen den Anforderungen des Artikels 120 der<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Rahmenrichtlinie entspricht. Dabei sind bspw. die Einschätzung<br />

der Geeignetheit des Internen Modells, das Verständnis über das Interne<br />

Modell, die Verwendung des Internen Modells im Risikomanagementsystem<br />

und dessen Unterstützung bei der Entscheidungsfindung von Relevanz. Die<br />

Verwendung des Internen Modells im Risikomanagement und im<br />

Entscheidungs prozess muss dabei so gestaltet sein, dass mit ihr ein Anreiz<br />

zur Verbesserung des Internen Modells einhergeht. Daneben muss das<br />

Unternehmen einen Prozess zur Überwachung des Risikoprofils<br />

implementieren und festlegen, wie eine solche Änderung eine<br />

Neuberechnung der Solvabilitätskapitalanforderung erforderlich macht.<br />

Annahmen und Expertenmeinung<br />

Im Rahmen des Internen Modells muss das Unternehmen verschiedene<br />

Annahmen festlegen, welche auch auf Expertenmeinungen basieren können.<br />

Die Festlegung von Annahmen muss dabei auf Basis eines validierten und<br />

dokumentierten Prozesses erfolgen, sodass dem Transparenzaspekt<br />

Rechnung getragen wird. In Bezug auf Expertenmeinungen muss ein<br />

formeller und dokumentierter Feedbackprozess zwischen dem Geber und<br />

dem Verwender der Expertenmeinung etabliert werden. Die Festlegung von<br />

Annahmen inkl. der Verwendung von Expertenmeinungen hat dem<br />

Validierungsprozess des Unternehmens zu unterliegen.<br />

Methodische Konsistenz<br />

Die Konsistenz zwischen den Methoden zur Bestimmung der<br />

Wahrscheinlichkeits verteilungsprognose und den Bewertungsmethoden<br />

muss sichergestellt sein. Eine Beurteilung der Konsistenz auf quantitativer<br />

Ebene muss, sofern möglich, durchgeführt werden.<br />

Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognose<br />

Dem Internen Modell liegt eine Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognose<br />

zugrunde, welche einer ausreichenden Reihe von einander ausschließenden<br />

zukünftigen Ereignissen eine Eintrittswahrscheinlichkeit zuweist. Die<br />

versicherungsmathematischen und statistischen Methoden zur Berechnung<br />

dieser Wahrscheinlichkeitsprognose müssen angemessen sein und die<br />

Berechnung einer Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognose ermöglichen,<br />

die alle wesentlichen Aspekte des Risikoprofils berücksichtigt und die zur<br />

Unterstützung der Entscheidungsfindung herangezogen werden kann. Die<br />

Angemessenheit der Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognose wird von den<br />

Aufsichtsbehörden bewertet, wobei bspw. überprüft wird, inwiefern die<br />

Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognose das Risikoprofil des Unternehmens<br />

berücksichtigt und inwiefern die Art, der Umfang und die Komplexität der<br />

berücksichtigen Risiken Rechnung getragen wird.<br />

Solvabilitätsübersicht &<br />

Eigenmittel<br />

Kapitalanforderungen<br />

Prozesse, Kontrollen,<br />

Daten, IT<br />

Aufsichtsrechtlicher Dialog &<br />

Genehmigungsverfahren<br />

Versicherungsgruppen<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />

14


Kalibrierung<br />

Das Unternehmen muss zur Berechnung der Solvabilitätskapitalforderung<br />

verschiedene Kalibrierungen wie bspw. der Parameter der versicherungstechnischen<br />

Risikomodule durchführen. Wesentliche Unsicherheiten im<br />

Zusammenhang mit Kalibrierungsannäherungen sind dabei jedoch ausdrücklich<br />

nicht gestattet, sofern diese zu einer Unterschätzung der<br />

Solvabilitätskapitalforderung führen. Darüber hinaus muss beurteilt werden,<br />

ob es zwischen den einzelnen Näherungswerten Wechselwirkungen gibt,<br />

deren Verwendung einer expliziten Erlaubnis bedarf. Ferner sind<br />

Management maßnahmen bei der Berechnung der Solvabilitäts kapitalanforderung<br />

zu berücksichtigen, sofern im Rahmen des Internen Modells ein<br />

Zeithorizont größer als ein Jahr gewählt wurde.<br />

Gewinn- und Verlustzuordnung<br />

Die Gewinn- und Verlustzuordnung je Hauptgeschäftsbereich muss im<br />

Einklang mit der vorgesehenen Anwendung der Gewinn- und Verlustzuordnung<br />

im Rahmen des Verwendungstests und der Validierung stehen.<br />

Die Verwendung der Ergebnisse der Gewinn- und Verlustzuordnung muss<br />

bewertet und dokumentiert werden. Die auf Basis der Gewinn- und<br />

Verlustzuordnung durchgeführte Bewertung der Leistung des Internen<br />

Modells muss in dem Validierungsprozess berücksichtigt werden.<br />

Validierung<br />

Die Validierungsrichtlinie, die von Unternehmen aufzusetzen ist, muss<br />

mindestens die folgenden Inhalte abdecken:<br />

• Angaben über die Prozesse, Methoden und Werkzeuge zur Validierung<br />

des Internen Modells und deren Zwecke;<br />

• Angaben über die Frequenz der regelmäßigen Validierungen für jeden<br />

Teil des Internen Modells und die Umstände, die zusätzliche<br />

Validierungen auslösen;<br />

• Angaben über die Personen, die für die jeweiligen Validierungen<br />

verantwortlich sind, und<br />

• Angaben über das Verfahren, das anzuwenden ist, wenn die Validierung<br />

Probleme hinsichtlich der Zuverlässigkeit des Internen Modells aufdeckt<br />

sowie über den Entscheidungsprozess, durch den diese Feststellungen<br />

adressiert werden.<br />

In einem Validierungsbericht müssen die Ergebnisse der Validierungsaktivitäten<br />

dokumentiert werden. Die Validierungsaktivitäten müssen dabei<br />

auf qualitativer und auf quantitativer Basis durchgeführt werden. Das<br />

Unternehmen muss sich der Einschränkungen in Bezug auf die Qualität des<br />

Validierungsprozesses bewusst sein und muss diese dokumentieren. Der<br />

Validierungsprozess ist durch eine angemessene Governance zu<br />

komplettieren. Der spezifische Zweck der einzelnen Validierungen sowie<br />

die Rollen jeder im Rahmen der Validierungsaktivitäten involvierten Partei<br />

müssen dargestellt werden. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig,<br />

dass die Unabhängigkeit der Validierung durch das Unternehmen sichergestellt<br />

wird. Darüber hinaus müssen Unternehmen in der Lage sein zu<br />

erklären, welche Teile des Internen Modells durch welche Instrumente<br />

validiert werden und warum die jeweiligen Validierungsinstrumente für<br />

diese Zwecke angemessen sind.<br />

Dokumentation<br />

Die Dokumentation des Internen Modells inkl. verwendeter Software und<br />

Modellierungsprogrammen muss ein detailliertes Verständnis des Modells<br />

erlauben und muss stets aktualisiert werden. Die Dokumentation sollte mehr<br />

als eine Dokumentationsebene, d. h. bspw. verschiedene Dokumente mit<br />

unterschiedlichem Detailniveau, enthalten, um den verschiedenen<br />

Verwendungszwecken und Zielgruppenansprüchen gerecht zu werden. In<br />

diesem Zusammenhang muss auch ein Handbuch zur Modellanwendung<br />

erstellt werden. Im Rahmen der Modelldokumentation sind sowohl die<br />

Mängel als auch die Modellergebnisse zu erfassen.<br />

Externe Modelle und Daten<br />

Alle in die Verwendung externer Modelle einbezogenen Personen müssen<br />

über ein angemessenes Maß an Verständnis in Bezug auf die externen<br />

Modelle (Annahmen, technische und operative Eigenschaften) verfügen.<br />

Die Auswahl eines Anbieters für externe Modelle muss regelmäßig hinterfragt<br />

und die Abhängigkeit von einem Anbieter muss vermieden werden.<br />

Die Annahmen externer Modelle und Daten sowie der Auswahlprozess<br />

unterliegen dem Validierungsprozess des Unternehmens. Ferner ist auch die<br />

Einhaltung der Dokumentationsstandards für externe Modelle und Daten<br />

sicherzustellen.<br />

Solvabilitätsübersicht &<br />

Eigenmittel<br />

Kapitalanforderungen<br />

Prozesse, Kontrollen,<br />

Daten, IT<br />

Aufsichtsrechtlicher Dialog &<br />

Genehmigungsverfahren<br />

Versicherungsgruppen<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />

15


Arbeitsweise der Colleges während der Vorantragsphase für<br />

interne Gruppenmodelle<br />

Sofern eine internationale (Rück-)Versicherungsgruppe ein Gruppenmodell<br />

genehmigen lassen möchte, sind verschiedene nationale Aufsichtsbehörden<br />

in den Vorantragsprozess eingebunden. Diesem Sachverhalt geschuldet<br />

werden in den Leitlinien verschiedenen Vorgaben gemacht, die sich auf den<br />

Ablauf und die Koordination der Tätigkeiten der verschiedenen Aufsichtsbehörden<br />

beziehen. Die Gruppenaufsichtsbehörde und die nationalen<br />

Aufsichtsbehörden sollen diesbezüglich ein effizientes Vorgehen und<br />

eine effiziente Verteilung der Aufgaben während der Vorantragsphase<br />

beschließen. Die Hauptverantwortung liegt dabei bei der Gruppenaufsichtsbehörde.<br />

Gruppenanforderungen<br />

In den Guidelines werden hinsichtlich der Modelländerungen, dem<br />

Verwendungstest und der Validierung Gruppenvorgaben formuliert. Diese<br />

lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:<br />

• Eine Modelländerungsrichtlinie mit Gültigkeit für die gesamte (Rück-)<br />

Versicherungsgruppe muss erstellt werden.<br />

• Das Interne Modell muss an Geschäft und Risikomanagementsystem der<br />

Unternehmen einer (Rück-)Versicherungsgruppe ausgerichtet werden.<br />

• Die Validierungsrichtlinie muss sowohl die Validierungen auf Ebene der<br />

(Rück-)Versicherungsgruppe als auch auf Ebene der Einzelgesellschaften<br />

berücksichtigen.<br />

Diskussionspunkte und Fragen<br />

Durch das Anstreben eines einheitlichen Vorgehens in Europa sowie durch<br />

die Stärkung der Bedeutung der Vorantragsphase lässt sich die<br />

Veröffentlichung der Leitlinien durch EIOPA insgesamt als positiv werten.<br />

Nichtsdestotrotz wäre es aus Sicht der Unternehmen wünschenswert, wenn<br />

der Vorantragsphase ein verbindlicherer Charakter zugesprochen würde.<br />

Ohne diesen verbindlichen Charakter besteht für das Unternehmen weiterhin<br />

ein hohes Maß an Unsicherheit in Bezug auf die Genehmigung ihres<br />

Internen Modells, auch wenn sie an der Vorantragsphase teilgenommen<br />

haben und dabei in engem Austausch mit der Aufsichtsbehörde standen.<br />

Auswirkungen/Handlungsempfehlungen<br />

Trotz der Tatsache, dass die Aufsichtsbehörde während der Vorantragsphase<br />

gegenüber dem Unternehmen keine verbindlichen Aussagen in Bezug auf die<br />

Genehmigung des Internen Modells trifft, sollten sich Unternehmen die<br />

Vorteile der Vorantragsphase, wie bspw. einen engen Informationsaustausch<br />

mit der Aufsicht, zunutze machen.<br />

Dieser Prozess ist in Deutschland bereits in vollem Gange. Unternehmen<br />

sollten sich bis 2016 darauf konzentrieren, die in den Leitlinien vielfach<br />

genannte Konsistenz der Annahmen und Methoden sicherzustellen und<br />

die Auswahl dieser in einer Art Self-Assessment immer wieder auch zu<br />

begründen. Das erwähnte Handbuch (User Manual) für das Interne Modell<br />

zusammen mit den Dokumenten der unabhängigen Validierung (Validation<br />

Policy und Validation Report), auf die ebenfalls besonderes Augenmerk zu<br />

legen ist, bildet hierfür einen geeigneten Rahmen.<br />

Solvabilitätsübersicht &<br />

Eigenmittel<br />

Kapitalanforderungen<br />

Governance &<br />

risikostrategischer Rahmen<br />

Aufsichtsrechtlicher Dialog &<br />

Genehmigungsverfahren<br />

Versicherungsgruppen<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />

16


Interim Measures zur Berichterstattung an die<br />

nationalen Aufsichtsbehörden<br />

Mit dem „Reporting to regulators“ greifen die Interim Measures<br />

wesentliche Anforderungen an das quartalsweise und jährliche<br />

Meldewesen an nationale Aufsichtsbehörden auf. Die dabei<br />

vorgesehenen quantitativen und qualitativen <strong>Informationen</strong><br />

sollen bereits ab dem Jahr 2015 zumindest vom Großteil der<br />

Versicherungsunternehmen der verschiedenen Mitgliedsstaaten<br />

zur Verfügung gestellt werden. Eine Veröffentlichung dieser<br />

<strong>Informationen</strong> ist bislang nicht vorgesehen, auch wenn die<br />

Europäische Zentralbank gleichermaßen auf Bereitstellung<br />

statistischer Daten drängt.<br />

Ziele<br />

EIOPA verfolgt mit den Guidelines on submission of information to national<br />

competent authorities das Ziel, die Versicherungsunternehmen auf die<br />

Bericht erstattung im zukünftigen <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Regelbetrieb – mit besonderem<br />

Fokus auf das Implementieren und Testen der dazu notwendigen Systeme –<br />

vorzubereiten.<br />

Inhalt<br />

Die Guidelines on submission of information to national competent<br />

authorities bauen auf dem Stand der von EIOPA im Juli 2012<br />

veröffentlichten quantitativen Reporting Templates (QRTs) auf. Es ist<br />

geplant, dass die an die Versicherungsunternehmen gerichteten Solo-QRTs<br />

erstmalig zum Stichtag 31. Dezember 2014 geliefert werden müssen und<br />

diese 20 Wochen nach Jahresende dafür Zeit haben. Daran schließen sich ab<br />

30. September 2015 erstmals die quartalsweisen QRTs mit einer Meldefrist<br />

von längstens 8 Wochen nach Quartalsende an.<br />

Für Gruppen gelten dieselben erstmaligen Termine für die jährliche und<br />

quartärliche Berichterstattung, allerdings mit verlängerten Fristen von<br />

jeweils 6 Wochen.<br />

Folgende Tabelle veranschaulicht im Detail, welche QRTs auf Solo- und auf<br />

Gruppen-Ebene, jährlich oder quartärlich berichtet werden müssen.<br />

Solvabilitätsübersicht &<br />

Eigenmittel<br />

Kapitalanforderungen<br />

Prozesse, Kontrollen,<br />

Daten, IT<br />

Aufsichtsrechtliches<br />

Meldewesen & Offenlegung<br />

Versicherungsgruppen<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />

17


QRT Bezeichnung Solo Gruppe<br />

jährlich quartärlich jährlich quartärlich<br />

BI Basic information x x x x<br />

BS-C1 Balance-sheet x x x x<br />

BS-C1D Assets and liabilities by currency x<br />

AS-D1 Detailed list of assets x x x x<br />

AS-D2O Detailed list of derivatives – open positions x x x x<br />

TP-F1 Life and Health Similar to Life Techniques x<br />

Technical Provisions – Best Estimate by<br />

country<br />

TP-E1 Non-life Technical Provisions – Best<br />

x<br />

Estimate by country<br />

TP-F1Q Life and Health Similar to Life Techniques<br />

x<br />

Technical Provisions<br />

TP-E1Q Non-life Technical Provisions x<br />

OF-BQ1 Own funds x x x x<br />

SCR-B2A SCR – for undertakings on Standard<br />

x<br />

x<br />

Formula or Partial Internal Models<br />

SCR-B2B SCR – for undertakings on Partial Internal x<br />

x<br />

Models<br />

SCR-B2C SCR – for undertakings on Full Internal<br />

x<br />

x<br />

Models<br />

SCR-B3A SCR – Market risk x x<br />

SCR-B3B SCR – Counterparty default risk x x<br />

SCR-B3C SCR – Life underwriting risk x x<br />

SCR-B3D SCR – Health underwriting risk x x<br />

SCR-B3E SCR – Non-life underwriting risk x x<br />

SCR-B3F SCR – Non-life catastrophe risk x x<br />

SCR-B3G SCR – Operational risk x x<br />

MCR-B4A MCR – Undertakings other than composites x x<br />

MCR-B4B MCR – Composite undertakings x x<br />

G01 Entities in the scope of the group x<br />

G03 Insurance and reinsurance solo<br />

x<br />

requirements<br />

G04 Other regulated and non-regulated financial<br />

x<br />

entities including insurance holding<br />

companies solo requirements<br />

G14 Contribution to group technical provisions x<br />

Solvabilitätsübersicht &<br />

Eigenmittel<br />

Kapitalanforderungen<br />

Prozesse, Kontrollen,<br />

Daten, IT<br />

Aufsichtsrechtliches<br />

Meldewesen & Offenlegung<br />

Versicherungsgruppen<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />

18


Qualitative <strong>Informationen</strong><br />

Den Interim Measures zufolge müssen Versicherungsunternehmen auch<br />

qualitative <strong>Informationen</strong> bereitstellen, die allerdings weniger ausführlich<br />

sein müssen, als in den letzten Draft Guidelines gefordert. EIOPA fordert die<br />

Bereitsstellung von <strong>Informationen</strong> zu den Themenbereichen System of<br />

Governance (Fit & Proper, Risk Management System, Internal Control<br />

System, Groups, Governance Structure), Capital Management<br />

(<strong>Informationen</strong> zur Struktur, Höhe und Qualität der Basic Own Funds) und<br />

Valuation for <strong>Solvency</strong> Purposes (Bewertung der Assets, Technical Provisions<br />

und Other Liabilities). Diese Anforderungen gelten sowohl auf Solo- als auch<br />

auf Gruppen-Ebene. Außerdem müssen Versicherungs unter nehmen eine<br />

Reporting Policy vorweisen können, welche den Reporting-Prozess inklusive<br />

interner Verantwortlichkeiten, Zeitschienen sowie der Prozesse und<br />

Kontrollen zur Sicherstellung der Verlässlichkeit, Voll ständigkeit und<br />

Konsistenz beschreibt. Es gelten hierbei die gleichen Termine und Fristen<br />

wie im jährlichen Reporting bzw. dieselben Kriterien der Berichts pflicht wie<br />

bei den quantitativen Anforderungen.<br />

EZB-Reporting<br />

Aufgrund der Verzögerungen in der Implementierung von <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> kann<br />

die Europäische Zentralbank (EZB) das Reporting unter <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> nicht für<br />

ihre eigenen Zwecke nutzen. Daher ist geplant, eine Regulierung zu erlassen,<br />

welche die EZB ermächtigt, erste statistische <strong>Informationen</strong> von Versicherungs<br />

unternehmen ab Q3 2015 zu sammeln. Es ist angekündigt, dass<br />

die EZB eine Kostenanalyse inkl. der Anforderungen für Bilanzpositionen auf<br />

Solo-Ebene durchführen wird. Weiterhin sind Berichts anforderungen zu<br />

Gruppen, Finanzstabilität sowie Gewinnen und Verlusten in einem zweiten<br />

Schritt geplant.<br />

Diskussionspunkte und Fragen<br />

Insgesamt sind die Interim measures zu den Guidelines on submission of<br />

information to national competent authorities als positiv zu werten, da sie ein<br />

europaweit einheitliches Vorgehen sicherstellen. Sie stellen auch keine<br />

grundsätzlichen Überraschungen zu dem bereits im Juli 2012 veröffentlichten<br />

Reporting Package dar. Allerdings macht EIOPA auch ausdrücklich<br />

klar, dass die Bestimmungen ab dem Jahr 2015 nur in Kraft treten<br />

werden, wenn die Omnibus <strong>II</strong>-Bestimmungen bis dahin Gültigkeit erlangen<br />

und die Säule I-Anforderungen von <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> final verabschiedet und<br />

bekannt sind. Dies ist ein Unsicherheitsfaktor für die Versicherungsunternehmen.<br />

Ebenfalls unklar ist, inwiefern die nationalen Aufsichtsbehörden<br />

ab dem 1. Januar 2014 dazu in der Lage sein werden, die<br />

Guidelines umzusetzen.<br />

Auswirkungen/Handlungsempfehlungen<br />

Wir empfehlen, dass sich Versicherungsunternehmen – wenn nicht bereits<br />

geschehen – zeitnah mit den Anforderungen auseinandersetzen. Um festzustellen,<br />

inwiefern die Anforderungen an die Berichterstattung bereits<br />

erfüllt werden können, bietet es sich an, eine Gap-Analyse durchzuführen.<br />

Dabei sollten die Prioritäten zunächst auf die in den Interim Measures<br />

geforderten <strong>Informationen</strong> gelegt werden. Durch die Analyse wird es möglich<br />

sein, weitere Handlungsfelder zu identifizieren, um die Interim<br />

Measures vollumfänglich umsetzen zu können und sich gut auf die<br />

Berichtsanforderungen vorzubereiten. Ein besonderer Fokus sollte dabei<br />

sein, die Verfügbarkeit, Granularität und Qualität der benötigten Daten zu<br />

überprüfen, und sicherzustellen, dass diese innerhalb der vorgegebenen<br />

Zeiträume aufbereitet und geliefert werden können. Dabei sollte auch<br />

berücksichtigt werden, dass Daten, die von außerhalb des Unternehmens<br />

(z. B. von Asset Managern) zugeliefert werden, die genannten<br />

Anforderungen erfüllen und fristgerecht geliefert werden. Durch Testläufe,<br />

welche alle involvierten Parteien einbinden, kann sichergestellt werden,<br />

dass alle Systeme und Prozesse zur Berichterstattung ab dem geforderten<br />

Zeitpunkt einwandfrei funktionieren. Auch können so Schnittstellen zu<br />

anderen Berichterstattungsprozessen (z. B. dem Jahresabschluss) erkannt<br />

und Synergien gehoben werden. Ebenfalls sollte frühzeitig die Reporting<br />

Policy zur Darstellung der Prozesse inkl. Kontrollen, der Zeitschienen und<br />

der Verantwortlichkeiten entwickelt werden, um auch bereits während der<br />

Testläufe die definierten Prozesse und Verantwortlichkeiten durch zuspielen.<br />

Solvabilitätsübersicht &<br />

Eigenmittel<br />

Kapitalanforderungen<br />

Prozesse, Kontrollen,<br />

Daten, IT<br />

Aufsichtsrechtliches<br />

Meldewesen & Offenlegung<br />

Versicherungsgruppen<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013<br />

19


Service<br />

Solvabilitätsübersicht &<br />

Eigenmittel<br />

Kapitalanforderungen<br />

Prozesse, Kontrollen,<br />

Daten, IT<br />

Versicherungsgruppen<br />

Service<br />

Die Beiträge sind als Hinweise für unsere Mandanten bestimmt. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer Büros zurück.<br />

Teile dieser Veröffentlichung/Information dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Herausgeber nachgedruckt und vervielfältigt werden. Meinungsbeiträge geben die<br />

Auffassung der einzelnen Autoren wieder.<br />

© Mai 2013 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten.<br />

„PwC“ bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers<br />

International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitglieds gesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft.<br />

www.pwc.de<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013


<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> für Ihr iPad<br />

Mit der <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-App können Sie sich ab sofort über das iPad jederzeit<br />

über alle Kernpunkte von <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> informieren.<br />

Anhand der Struktur des <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Posters stellt die <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-App die<br />

zukünftigen Anforderungen an Erst- und Rückversicherungsunternehmen<br />

und Versicherungsgruppen in übersichtlicher Form dar. Durch interaktives<br />

Navigieren lassen sich dabei gezielt Erläuterungen aufrufen, die grafisch<br />

unterstützt sind, und die Zusammenhänge der Anforderungen veranschaulichen.<br />

Die <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-App ist im App Store kostenfrei erhältlich. Über den<br />

folgenden Link gelangen Sie direkt zur <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-App:<br />

pwc/<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-App<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-Blog<br />

Besuchen Sie auch unseren <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> Blog und informieren Sie sich über<br />

die aktuellen Entwicklungen rund um das Thema Versicherungs aufsichtsrecht.<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013


Roadshow – EIOPA Interim Measures<br />

Im Rahmen unserer Roadshow möchten wir mit Ihnen gemeinsam zum<br />

Thema „<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>: Effiziente Umsetzung der Interim Measures“<br />

diskutieren.<br />

Die Roadshow besteht aus drei Business-Breakfast-Meetings, die an den<br />

Standorten Hannover (4. September 2013), Köln (26. September 2013)<br />

und München (2. Oktober 2013) stattfinden werden.<br />

Im Rahmen des Business Breakfast möchten wir mit Ihnen die folgenden<br />

Fragen thematisieren:<br />

• Wie ist der aktuelle Diskussionsstand zum <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> Zeitplan? Welche<br />

Auswirkungen auf Versicherer ergeben sich daraus?<br />

• Welche Anforderungen an das Governance-System, an ORSA bzw. das<br />

Forward Looking Assessment und an das Meldewesen sind unstrittig<br />

und müssen bereits in 2014 umgesetzt sein?<br />

• Wie lassen sich die einzelnen Themen priorisieren? Was sind<br />

Erfolgsfaktoren einer effizienten Umsetzung der Anforderungen?<br />

Datenqualität – Auswirkung auf Prozesse und Kontrollen<br />

Beginn im September 2013, voraussichtliche Standorte: München, Köln,<br />

Hannover<br />

In einer Präsentationsreihe stellen unsere Ansprechpartner die Auswirkungen<br />

der Anforderungen von <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> auf die Prozesslandschaft und<br />

das Interne Kontrollsystem unter besonderer Betrachtung der Anforderung<br />

an die Datenqualität vor. Dabei werden insbesondere auf effiziente Lösungsansätze<br />

zur Erfüllung der Anforderungen nach <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> eingegangen und<br />

anhand von Good Practice Beispielen die Bereiche aufgezeigt, in denen<br />

Anpassungsbedarf besteht.<br />

Weitere <strong>Informationen</strong> erfragen Sie bitte bei<br />

Dirk Klevenhaus<br />

Tel.: +49 69 9585-2067<br />

Zusätzliche Details und den Link zur Anmeldung erhalten Sie im nächsten<br />

<strong>Newsletter</strong>.<br />

Weitere <strong>Informationen</strong> erfragen Sie bitte bei<br />

Michael Koch<br />

Tel.: +49 69 9585-5919<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013


Weitere bedeutende Entwicklungen<br />

Neben den umfangreichen Änderungen durch <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> sind Erst-, Rückversicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen von einer Reihe weiterer<br />

regulatorischer Anforderungen auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene betroffen. Die bedeutendsten Entwicklungen werden im Folgenden<br />

im Zeitablauf abgebildet:<br />

2012 2013 2014 2015 2016<br />

IORP 5<br />

Europäische Entwicklungen<br />

Technical Specifications<br />

IORP QIS 5<br />

IORP QIS<br />

Ergebnisse<br />

Phasing-in Entwürfe zur S<strong>II</strong> Anpassung der<br />

(„Interim Measures“ IORP-Richtlinie (IM), 2003/41/EG<br />

EIOPA<br />

Anpassung der Portabilitätsrichtlinie<br />

FK-RL<br />

Recovery<br />

&<br />

Resolution<br />

SIFIs<br />

(G-S<strong>II</strong>) 6<br />

Technische Änderungen<br />

FK-RL 2011/89/EU<br />

Fundamental Review FK-RL 2002/87/EG:<br />

Call for Advice<br />

Internationale Entwicklungen<br />

Assessment<br />

Methodology (FSB)<br />

R&R Framework<br />

(VU)<br />

Konsultation<br />

„Policy<br />

Measures“<br />

(FSB)<br />

Umsetzung<br />

FK-RL<br />

Vorschlag Recovery and Resolution<br />

(R&R)-RL (Banken)<br />

Anwendung der FK-RL 2011/89/EG in nationalem Recht<br />

Neuer Richtlinien-Entwurf<br />

FK-RL2002/87/EG ?<br />

Entwicklung der „Measures“ zur Beaufsichtigung G-S<strong>II</strong>s (IAIS)<br />

Liste der SiFis<br />

(FSB)<br />

Jährliche Prüfung des SiFi-Status<br />

Umsetzung<br />

Anforderungen<br />

Com<br />

Frame 7<br />

IFRS<br />

Draft Concept Paper<br />

Kommentierungsphasen zum Concept Paper<br />

Exposure draft IFRS 4 Phase 2<br />

Abschließende<br />

Befragung<br />

Re-Exposure draft<br />

IFRS 4 Phase 2<br />

Exposure draft IFRS 9<br />

Weiterentwicklung des ComFrame-Konzepts<br />

Auswirkungsstudien ComFrame<br />

Final IFRS 4 Phase 2/Interim Regulations<br />

Erstanwendung<br />

IFRS 4 Phase 2<br />

Erstanwendung IFRS 9<br />

5<br />

IORP = Institutions for Occupational Retirement Provision; IORP QIS, Erste quantitative Auswirkungsstudie von EIOPA für IORP/EbAV (Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung)<br />

6<br />

SIFIs = Systemically Important Financial Institutions; G-S<strong>II</strong> = Global Systematically Important Insurer<br />

7<br />

ComFrame = Common Framework for the Supervision of Internationally Active Insurance Groups (IAIGs), IAIS<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013


Abkürzungen<br />

Abb Abbildung<br />

BE<br />

Best Estimate<br />

bspw beispielsweise<br />

ComFrame Common Framework for the Supervision of Internationally<br />

Active Insurance Groups (IAIG) des IAIS<br />

EbAV Einrichtung betrieblicher Altersversorgung<br />

EIOPA European Insurance and Occupational Pensions Authority<br />

(Europäische Aufsichtsbehörde des Versicherungswesens)<br />

FK<br />

Finanzkonglomerat<br />

G-S<strong>II</strong> Global Systemically Important Insurer (global systemrelevante<br />

Versicherer)<br />

HGB Handelsgesetzbuch<br />

HRG homogene Risikogruppe<br />

IFRS International Financial Reporting Standards (Internationale<br />

Rechnungslegungsstandards)<br />

IAIS International Association of Insurance Supervision<br />

insb insbesondere<br />

IM<br />

Interim Measures<br />

IORP Institutions for Occupational Retirement Provision (EbAV)<br />

IT<br />

Informationstechnologie<br />

LTGA Impact assessment on long term guarantees<br />

(Auswirkungsstudie zu langfristigen Garantien) von EIOPA<br />

NCAs National Competent Authorities<br />

MaRisk VA Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an das<br />

Risikomanagement, BaFin-Rundschreiben 3/2009 (VA)<br />

MCR Minimum Capital Requirements (Mindestkapitalanforderungen)<br />

O<strong>II</strong>-RL Omnibus <strong>II</strong> Directive Richtlinie, EU-Kommission, 19.1.2011<br />

(Entwurf)<br />

QIS Quantitative Impact Study (Quantitative Auswirkungsstudie)<br />

ORSA Own Risk and <strong>Solvency</strong> Assessment (Unternehmenseigene<br />

Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung)<br />

P&L Profil & Loss<br />

QRT Quantitative Reporting Templates<br />

R&R Recovery & Resolution (Abwicklung und Sanierung)<br />

RBNS Reported but not settled<br />

RL<br />

RSR<br />

RTS<br />

SCR<br />

SFCR<br />

SIFI<br />

VAG<br />

XBRL<br />

Richtlinie<br />

Regular Supervisory Report<br />

Regulatory Technical Standard (Technischer<br />

Regulierungsstandard)<br />

<strong>Solvency</strong> Capital Requirements (Solvabilitätskapitalanforderung)<br />

<strong>Solvency</strong> and Financial Condition Report<br />

Systemically Important Financial Institutions (systemr elevante<br />

Finanzinstitute)<br />

Versicherungsaufsichtsgesetz<br />

eXtensible Business Reporting Language<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013


Bestellung und Abbestellung<br />

PwC unterrichtet in loser Folge über wichtige Aspekte im Zusammenhang<br />

mit <strong>Solvency</strong> <strong>II</strong> und der Umsetzung in Deutschland. Gerne können Sie den<br />

<strong>Newsletter</strong> an interessierte Dritte weitergeben.<br />

Wenn Sie diesen <strong>Newsletter</strong> bestellen oder abbestellen möchten, senden<br />

Sie bitte eine leere E-Mail an SUBSCRIBE_<strong>Solvency</strong>_<strong>II</strong>_News@de.pwc.com<br />

bzw. UNSUBSCRIBE_<strong>Solvency</strong>_<strong>II</strong>_News@de.pwc.com oder nutzen Sie –<br />

insbesondere für weitere <strong>Informationen</strong> – unser Client Information System<br />

(CIS) unter www.pwcplus.de.<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-<strong>Newsletter</strong> Mai 2013


Ihre Ansprechpartner<br />

<strong>Solvency</strong> <strong>II</strong>-übergreifend &<br />

Gesetzgebungsverfahren<br />

Aufsichtsrechtlicher Dialog &<br />

Genehmigungsverfahren<br />

Julia Unkel<br />

Wirtschaftsprüfer/Rechtsanwältin<br />

Partner<br />

Tel.: +49 69 9585-2667<br />

Mobiltel:+49 170 2253141<br />

E-Mail: julia.unkel@de.pwc.com<br />

Versicherungsgruppen<br />

Solvabilitätsübersicht & Eigenmittel<br />

Martin Eibl<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

Senior Manager<br />

Tel.: +49 69 9585-2698<br />

Mobiltel:+49 160 97732473<br />

E-Mail: martin.eibl@de.pwc.com<br />

Versicherungs technische<br />

Rückstellungen,<br />

Kapitalanforderungen<br />

Dr. Clemens Frey<br />

Aktuar (DAV)<br />

Partner<br />

Tel.: +49 89 5790-6236<br />

Mobiltel: +49 151 52846524<br />

E-Mail: clemens.frey@de.pwc.com<br />

Governance & risikostrategischer<br />

Rahmen<br />

Michael Koch<br />

Senior Manager<br />

Tel.: +49 69 9585-5919<br />

Mobiltel: +49 170 5620683<br />

E-Mail: michael.koch@de.pwc.com<br />

Prozesse, Kontrollen, Daten, IT<br />

Dirk Klevenhaus<br />

Partner<br />

Tel.: +49 69 9585-2067<br />

Mobiltel: +49 160 97291108<br />

E-Mail: dirk.klevenhaus@de.pwc.com<br />

Aufsichtsrechtliches<br />

Meldewesen & Offenlegung<br />

Christoph Schellhas<br />

Steuerberater<br />

Senior Manager<br />

Tel.: +49 69 9585-6489<br />

Mobiltel: +49 160 96941302<br />

E-Mail: christoph.schellhas@de.pwc.com<br />

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