Erklärungsbogen Fremdenverkehrsbeitrag
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Erläuterung zu der im Folgenden verwendeten Einheit "Arbeitskräfte":<br />
Als Arbeitskräfte gelten auch Betriebsinhaber/innen, Geschäftsführer/innen,<br />
mitarbeitende Familienangehörige, die in einem Arbeitsverhältnis zum/r<br />
Betriebsinhaber/in stehen und die freiberuflich Tätigen.<br />
Als Arbeitskraft (AK) gilt eine Arbeitskraft, die die tariflich vereinbarte Arbeitszeit leistet.<br />
Arbeitszeiten von Teilzeitkräften werden zusammengefasst. Ergeben sich hierbei<br />
Arbeitszeiten bis zu 20 Wochenstunden, so werden diese mit 0,5 angerechnet.<br />
Arbeitszeiten ab 21 Wochenstunden werden als eine volle Arbeitskraft angesetzt.<br />
Betriebsinhaber/innen und Geschäftsführer/innen gelten als volle Arbeitskraft.<br />
Auszubildende werden nicht angerechnet.<br />
Für die Berechnung bei Filialbetrieben mit Sitz in Otterndorf sind nur solche<br />
Arbeitskräfte anzusetzen, deren Tätigkeit sich auf den Bereich Otterndorf erstreckt.<br />
Beispiel<br />
Ein Unternehmer beschäftigt 3 Vollzeitarbeitskräfte, 1 Teilzeitarbeitskraft mit 25 Stunden<br />
pro Woche, 1 Teilzeitarbeitskraft mit 20 Stunden pro Woche, eine geringfügig beschäftigte<br />
Arbeitskraft auf 400,- € Basis mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von<br />
7 Stunden und einen Auszubildenden. Ausgehend von einer tariflichen Arbeitszeit von<br />
40 Stunden pro Woche ergibt sich folgende Berechnung:<br />
Unternehmer 1 1 AK<br />
Vollzeitkräfte 3 3 AK<br />
Teilzeitkraft 1 25 Std./Woche<br />
Teilzeitkraft 1 20 Std./Woche<br />
geringfügig beschäftigte Arbeitskraft 1 7 Std./Woche<br />
52 Std./Woche<br />
40 Std./Woche > 1 AK<br />
12 Std./Woche > 0,5 AK<br />
Auszubildender 1 0 -<br />
Summe 5,5 AK
Erklärung zur Datenerhebung und Ermittlung der Beitragspflicht im Rahmen der<br />
Einführung eines <strong>Fremdenverkehrsbeitrag</strong>es in der Stadt Otterndorf<br />
Die mit dieser Erklärung angeforderten Angaben werden auf Grund §§ 9 und 11 des<br />
Nds. Kommunalabgabegesetzes (NKAG) i.V.m. §§ 90 und 93 der Abgabenordnung (AO)<br />
sowie des Beschlusses zum beabsichtigten Erlass einer <strong>Fremdenverkehrsbeitrag</strong>ssatzung<br />
in der Stadt Otterndorf erhoben.<br />
Maßgebend für Ihre Angaben sind die Verhältnisse am 01.01.2010.<br />
I. Allgemeine Angaben<br />
1. Bezeichnung des<br />
Unternehmens/<br />
Gewerbes<br />
2. Möglichst konkrete<br />
Beschreibung der<br />
Tätigkeit/en:.<br />
3. Inhaber/Inhaberin: Name:<br />
Strasse, Haus-Nr.:<br />
PLZ, Wohnort:<br />
Telefon-Nr.<br />
4. Ort der Betriebsstätte: Strasse, Haus-Nr.:<br />
(sofern abweichend PLZ, Wohnort:<br />
von Ziffer 3.) Telefon-Nr.<br />
5. Ggf. Daten des Name:<br />
Verpächters: Strasse, Haus-Nr.:<br />
PLZ, Wohnort:<br />
6. Ausgeübte Tätigkeiten:<br />
Wenn Sie mehrere Tätigkeiten bzw. Betriebsarten ausüben, ist für jede einzelne eine separate<br />
Erklärung auszufüllen. Bitte fordern Sie ggf. weitere Erklärungsvordrucke an bei der:<br />
Samtgemeinde Hadeln, Marktstr. 21, 21762 Otterndorf, Telefon ( 04751) 919-00,<br />
Telefax (04751) 919103. Der Vordruck steht auch als Download unter www.otterndorf.de ><br />
Bürger-Seiten > Bürgerservice > Bürgerinformation > <strong>Erklärungsbogen</strong> <strong>Fremdenverkehrsbeitrag</strong><br />
(PDF-Datei) zur Verfügung.<br />
7. Angaben zur Wohnung bei privater Nutzung:<br />
(Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
Mein(e)/Unser(e) Ferienwohnung/Ferienhaus wird ausschließlich privat genutzt<br />
und nicht vermietet.<br />
□ □<br />
ja nein<br />
bitte wenden
II. Angaben zur Beitragskalkulation und Ermittlung des <strong>Fremdenverkehrsbeitrag</strong>es<br />
1. Beherbergungsbetriebe<br />
(Hotels, Vermieter von Ferienwohnungen, sonstige Personen, die Gäste oder<br />
Erholungssuchende gegen Entgelt beherbergen)<br />
Anzahl der vorhandenen Gästebetten/Fremdenbetten/Schlafstellen:<br />
Hotels/Gasthäuser/Pensionen<br />
Ferienwohnungen<br />
Ferienhäuser<br />
Privatzimmer<br />
Jugendherberge/Zeltlager<br />
Ferienheime/Club-und Vereinsheime<br />
Kurklinik/Therapiezentrum<br />
2. Camping- und Zeltplätze einschließlich Dauercamping- und Wohnwagenstellplätze/<br />
Anzahl der höchstzulässigen Stellplätze Dauercamping:<br />
Anzahl der höchstzulässigen Stellplätze Touristcamping:<br />
3. Gastronomiebetriebe<br />
Speise- und Gastwirtschaften, Restaurants, Bars, Pizzerien, Cafés, Eiscafé,<br />
Imbissstuben, sowie Hotels und Pensionen, in denen gegen Entgelt Essen<br />
verabreicht wird<br />
Art des Betriebes:<br />
Anzahl der Sitzplätze (ohne Barhocker) im Gebäude:<br />
Anzahl der Sitzplätze im Freien:<br />
4. Unternehmen der Personenbeförderung sowie des Gelegenheitsverkehrs, soweit sie<br />
Ausflugsfahrten und Verkehr durchführen mit Bussen, Taxen, Mietwagen u.Ä.<br />
Anzahl der vorhandenen Verkehrsmittel (Busse, Boote, Taxen, Kutschen etc.):<br />
5. Tankstellen/Autowaschanlagen:<br />
Anzahl der Zapfstellen:<br />
Anzahl der Waschplätze:<br />
Verkaufs-/Ausstellungsfläche in m²<br />
6. Unternehmen der Vermietung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern, Wasserfahrzeugen,<br />
Wassersportgeräten, Steg- und Liegeplätzen (auch Vereine/Clubanlagen),<br />
Strandkörbe, Garten- und Baugeräte, Winterstellplätze usw.<br />
Art und Anzahl der vorhandenen Mietobjekte:<br />
7. Ladengeschäfte überwiegend mit Bedienung, z.B. Lebensmittel, Fachhandel, Andenken,<br />
Geschenke, Drogerien, Textilien, Möbel, Buchhandlung u.Ä.<br />
Anzahl der Arbeitskräfte:<br />
Verkaufsfläche in m²<br />
8. Verkaufswagen/-stände, (Wochen-)Marktstände, Kioskbetriebe, Imbissstände<br />
Anzahl der Arbeitskräfte:<br />
Verkaufsfläche in m²:<br />
9. Einkaufsmarkt (Selbstbedienung)<br />
Anzahl der Arbeitskräfte:<br />
Verkaufsfläche in m²:<br />
10. Fitnesscenter, Friseure, Kosmetiker, Badeeinrichtungen,<br />
Hand-/Fußpfleger, Masseure, Krankengymnasten<br />
Anzahl der Arbeitskräfte:<br />
bitte wenden
11. Sonnenstudios/Saunabetriebe<br />
Anzahl der Sonnenliegen:<br />
Anzahl der Schwitzräume:<br />
12. Sportanlagen<br />
Kegelbahnen, Tennisanlagen, Minigolfanlagen, Golfplätze u.Ä.<br />
Anzahl der Bahnen, Spielfelder, Plätze oder Löcher:<br />
13. Spielhallen, Spielautomaten und Warenautomaten<br />
Anzahl der Spielautomaten/Unterhaltungsgeräte:<br />
Anzahl der Warenautomaten:<br />
14. Toto- und Lottoannahmestellen<br />
Anzahl der Arbeitskräfte:<br />
15. Geld- und Kreditinstitute, Postwesen, Fernsprechunternehmen<br />
Anzahl der Arbeitskräfte:<br />
16. Handwerksbetriebe und handswerksähnliche Betriebe sowie andere Gewerbebetriebe<br />
(einschließlich Materiallieferung), z.B. Baugewerbe, Installateure, Gebäudereinigung,<br />
Maler, Schneiderei, Wäscherei, Reinigung, Zimmerei, Raumausstatter etc.<br />
Anzahl der Arbeitskräfte:<br />
Verkaufs-/Ausstellungsfläche in m²<br />
17. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Therapeuten, Apotheker, Rechtsanwälte,<br />
Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Unternehmensberater, Architekten, Ingenieure,<br />
Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Fahrschulen, Sanitätshäuser, Reisebüros u.Ä.<br />
Anzahl der Arbeitskräfte:<br />
18. Immobilienmakler, Versicherungsagenturen, Bausparkassen, Werbebüros,<br />
Finanzvermittlungen, Handelsvertreter und Hausverwaltungen<br />
Anzahl der Arbeitskräfte:<br />
19. Ferienhaus/-wohnungsverwaltung<br />
Anzahl der Arbeitskräfte:<br />
Anzahl der verwalteten Objekte:<br />
20. Ver- und Entsorgungsunternehmen<br />
Anzahl der Hausanschlüsse in Otterndorf<br />
21. Freizeiteinrichtungen wie Reiterhof, Surfschule u.Ä.<br />
Anzahl der Arbeitskräfte:<br />
22. Vermietung/Verpachtung von gewerblich genutzten Flächen/Geschäftsräumen:<br />
vermietete /verpachtete Fläche in m²:<br />
23. Sonstige Personen und Unternehmen<br />
Art des Betriebes:<br />
Anzahl der Arbeitskräfte:<br />
ggf. Verkaufs-/Ausstellungsfläche in m²:<br />
Ich (Wir) versichere(n), dass ich (wir) die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen<br />
wahrheitsgemäß und vollständig gemacht habe(n).<br />
Ort Datum Unterschrift des Beitragspflichtigen,<br />
seines zur Abgabe der Erklärung Bevollmächtigten<br />
oder seines gesetzlichen Vertreters