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Wichtige Bürgerinformationen - Nordseebad Otterndorf

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<strong>Wichtige</strong> <strong>Bürgerinformationen</strong><br />

Verehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

der Fusionsprozess der beiden ehemaligen Samtgemeinden Hadeln und Sietland ist abgeschlossen. Seit dem<br />

01.01.2011 besteht nun die neue Samtgemeinde Land Hadeln. Was ist neu? Was hat sich geändert? Was muss<br />

ich beachten? Zu diesen Fragen möchte ich Ihnen nachstehend einige Hinweise geben, die dazu beitragen<br />

können, dass sich Ihre schöne Samtgemeinde Land Hadeln in einem "sehenswerten Zustand" präsentiert und<br />

das nachbarliche Miteinander verträglich gestaltet.<br />

1. Verwaltungssitz<br />

Hauptverwaltungssitz der neuen Samtgemeinde Land Hadeln ist das Hadler Haus, Marktstraße 21, 21762<br />

<strong>Otterndorf</strong>. Im Verwaltungsgebäude der ehem. Samtgemeinde Sietland, Hauptstraße 40, 21775 Ihlienworth<br />

befindet sich das Bauamt der Samtgemeinde Land Hadeln und das Bürgerbüro Ihlienworth. Zudem können<br />

Sie Ihre Anliegen auch in den Außenstellen Neuenkirchen, Nordleda, Osterbruch und Wanna vorbringen.<br />

2. Öffnungszeiten<br />

Hadler Haus, Marktstraße 21, <strong>Otterndorf</strong> Mo.- Fr. 08.30 – 12.30 Uhr<br />

Di. u. Do. 14.00 – 17.30 Uhr<br />

Bürgerbüro <strong>Otterndorf</strong>, Marktstraße 19 Mo. u. Mi. 08.30 – 14.00 Uhr<br />

Di., Do. u. Fr. 08.30 – 12.30 Uhr<br />

Di. u. Do. 14.00 – 17.30 Uhr<br />

Gemeinde Ihlienworth,Hauptstraße 40 Mo.,Di.,Do. u.Fr. 08.30 – 12.30 Uhr<br />

Mo. u. Di. 14.00 – 15.30 Uhr<br />

Do. 14.00 – 17.30 Uhr<br />

Bürgerbüro Ihlienworth, Hauptstraße 40 Mo. u. Mi. 08.00 – 17.00 Uhr<br />

Di. u. Do. 08.00 – 17.30 Uhr<br />

Fr. 08.00 – 12.00 Uhr<br />

Außenstelle Neuenkirchen, Dorfstraße 47 Mo. – Do. 08.30 – 12.00 Uhr<br />

Außenstelle Nordleda, <strong>Otterndorf</strong>er Straße 11 Mo. – Mi. u. Fr. 09.00 – 12.00 Uhr<br />

Mi. 16.15 – 18.00 Uhr<br />

Außenstelle Osterbruch, Dorfstraße 25 Mo. 15.00 – 17.00 Uhr<br />

Außenstelle Wanna, Am Mühldeich 10 Mi. 14.00 – 16.00 Uhr<br />

3. Neue Bankverbindungen<br />

Die Konten der beiden ehemaligen Samtgemeinden Hadeln und Sietland wurden zusammengeführt, so dass<br />

seit dem 01.01.2011 nur noch folgende Konten für Überweisungen an die Samtgemeinde Land Hadeln<br />

genutzt werden können: (Auskunft erteilt: Tel. 04751/919 204)<br />

Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln BLZ: 292 501 50 Kto.Nr.: 152 100 083<br />

Volksbank Bremerhaven-Cuxland eG BLZ: 292 657 47 Kto.Nr.: 600 598 00<br />

Volksbank Stade-Cuxhaven eG BLZ: 241 910 15 Kto.Nr.: 270 261 400<br />

HypoVereinsbank BLZ: 200 300 00 Kto.Nr.: 310 400 7<br />

4. Straßenreinigung<br />

In der Samtgemeinde Land Hadeln wird den Eigentümern, Mietern und sonstigen Nutzungsberechtigten der<br />

an öffentlichen Straßen grenzenden be- und unbebauten Grundstücke die Reinigung der Straßen, Wege und<br />

Plätze einschl. der Fahrbahnen, Gehwege, Gossen, Radwege, Seiten- bzw. Grünstreifen sowie der<br />

Parkspuren übertragen.<br />

Die Reinigungspflicht umfasst neben der Beseitigung von Schmutz, Unkraut, Laub und Unrat auch die<br />

Schneeräumung und das Bestreuen gegen Glätte, sowie das Mähen des Grases.<br />

(Auskunft erteilt: Tel.04751/919 032)<br />

5. Stadtreinigungstag:<br />

Am Samstag 16.04.2011 findet der alljährliche Stadtreinigungstag in der Stadt<br />

<strong>Otterndorf</strong> statt. Treffpunkt der Säuberungsaktion ist traditionell der Platz vor dem<br />

ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in der Wallstraße von 9.00 Uhr – 9.30 Uhr. Über<br />

eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Nach Beendigung des<br />

„Frühjahrsputzes“ wird gegen 12.00 Uhr in der <strong>Otterndorf</strong>er Stadthalle am<br />

Schützenplatz für alle Helferinnen und Helfer ein kleiner Imbiss zur Stärkung<br />

ausgegeben. (Tel. 04751/919 032)<br />

BITTE WENDEN


6. <strong>Otterndorf</strong>: sauber! Es geht nicht ohne Sie !<br />

Das äußere Erscheinungsbild ist sehr wichtig für ein <strong>Nordseebad</strong>. <strong>Otterndorf</strong> wird immer wieder von den<br />

Gästen als „saubere Stadt“ gelobt. Dieses Niveau sollte mindestens gehalten werden. Das geht aber in Zeiten<br />

knapper öffentlicher Kassen nur mit den Bürgerinnen und Bürgern. Ohne die aktive Unterstützung der<br />

Bürgerinnen und Bürger wäre das Ziel einer „sauberen Stadt“ nicht zu erreichen.<br />

7. Steuerhebesätze<br />

Die Grundsteuer B, die für be- und unbebaute Grundstücke erhoben wird, berechnet sich wie folgt:<br />

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag.<br />

Der Rat der Stadt <strong>Otterndorf</strong> hat in seiner Sitzung am 30.11.2010 beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer<br />

B ab dem Jahr 2011 von 400 % auf 440 % Punkte zu erhöhen. (Auskunft erteilt Tel. 04751/919 202)<br />

8. Reinigung bzw. Unterhaltung von Entwässerungsgräben:<br />

Angesichts der Niederschlagsmengen in der jüngsten Vergangenheit musste<br />

festgestellt werden, dass viele Gräben nicht (mehr) ausreichend unterhalten,<br />

d.h. gereinigt wurden bzw. werden. (Auskunft erteilt: Tel. 04751/919 032)<br />

Beachten Sie bitte, dass eine großflächige Entwässerung nur dann funktionieren<br />

kann, wenn ein kontinuierlicher Wasserabfluss gewährleistet wird!<br />

9. Rattenbekämpfung:<br />

Aufgrund der Verordnung über die Rattenbekämpfung in Niedersachsen, sind Haus- und<br />

Wanderratten zu bekämpfen.<br />

Um eine wirksame und flächendeckende Bekämpfung im Bereich der Samtgemeinde<br />

durchführen und gewährleisten zu können, wurde die Bekämpfung einer Firma übertragen.<br />

Auf Ihre Hilfe kann aber nicht verzichtet werden, melden Sie daher bitte einen etwaigen<br />

Rattenbefall beim Ordnungsamt der Samtgemeinde Land Hadeln (Tel.04751/919 032) oder in den Außenstellen<br />

der Mitgliedsgemeinden. Die Bekämpfung erfolgt dann für Sie kostenlos durch die beauftragte Firma.<br />

10. Schadensmeldungen<br />

Helfen Sie uns und melden Sie bitte Mängel und Schäden, die Ihnen in unserer Samtgemeinde aufgefallen<br />

sind. Darunter zählen z.B. Schutt- und Unratablagerungen, Straßenlampen beschädigt, Straßenleuchten<br />

ausgefallen, umgeknickte Bäume, Äste, Ampel ausgefallen/defekt, Fahrbahndecke schadhaft,<br />

Fahrbahnabsackungen in der Nähe von Kanaldeckeln, Regeneinläufen, Hydranten oder Schieberkappen,<br />

Bushaltestellen beschädigt oder verunreinigt, Bänke, Pflanzschalen oder Papierkörbe beschädigt,<br />

Pflanzungen zerstört, sonstige Baumschäden, Straßen- und Verkehrsschild beschädigt oder verunreinigt,<br />

Gehweg schadhaft, sonstige Schäden oder Verunreinigungen. (Auskunft erteilt 04751/919-0)<br />

11. Hundekotentsorgung:<br />

Aufgrund der starken Verunreinigung der öffentlichen Wege und Flächen durch Hundekot, möchte ich die<br />

Hundehalterinnen und Hundehalter nochmals besonders darauf hinweisen, ihrer Beseitigungspflicht<br />

gegenüber den gelegentlich hinterlassenen Verschmutzungen Ihres Vierbeiners nachzukommen.<br />

Zur Behebung des Problems, hat die Stadt <strong>Otterndorf</strong> vielerorts Hundestationen<br />

aufgestellt, an denen Sie kostenlose Hundekotentsorgungstüten erhalten. Hiermit<br />

lassen sich die Hinterlassenschaften des Hundes problemlos und hygienisch<br />

entfernen. Nach Gebrauch entsorgen Sie die Tüten einfach in der nächsten<br />

öffentlichen Mülltonne.<br />

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Nichtbeseitigung der Verunreinigung<br />

eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden<br />

kann. (Tel. 04751/ 919 032)<br />

12. Ruhestörender Lärm:<br />

Im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens mit Ihren Nachbarn, bitte ich Sie darum,<br />

geräuschintensive Arbeiten wie z.B. Rasen mähen, Bohren und ähnlich laute Hausarbeiten<br />

tagsüber zu verrichten und diese auch nicht in der Mittagszeit (12.00 Uhr – 14.00 Uhr)<br />

vorzunehmen. (Auskunft erteilt: Tel. 04751/919 032)<br />

Sofern Sie zu den vorstehenden Punkten noch ergänzende Auskünfte wünschen, stehen Ihnen die<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern zur Verfügung.<br />

Ihr Harald Zahrte

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