Wichtige Bürgerinformationen - Nordseebad Otterndorf
Wichtige Bürgerinformationen - Nordseebad Otterndorf
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<strong>Wichtige</strong> <strong>Bürgerinformationen</strong><br />
Verehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />
der Fusionsprozess der beiden ehemaligen Samtgemeinden Hadeln und Sietland ist abgeschlossen. Seit dem<br />
01.01.2011 besteht nun die neue Samtgemeinde Land Hadeln. Was ist neu? Was hat sich geändert? Was muss<br />
ich beachten? Zu diesen Fragen möchte ich Ihnen nachstehend einige Hinweise geben, die dazu beitragen<br />
können, dass sich Ihre schöne Samtgemeinde Land Hadeln in einem "sehenswerten Zustand" präsentiert und<br />
das nachbarliche Miteinander verträglich gestaltet.<br />
1. Verwaltungssitz<br />
Hauptverwaltungssitz der neuen Samtgemeinde Land Hadeln ist das Hadler Haus, Marktstraße 21, 21762<br />
<strong>Otterndorf</strong>. Im Verwaltungsgebäude der ehem. Samtgemeinde Sietland, Hauptstraße 40, 21775 Ihlienworth<br />
befindet sich das Bauamt der Samtgemeinde Land Hadeln und das Bürgerbüro Ihlienworth. Zudem können<br />
Sie Ihre Anliegen auch in den Außenstellen Neuenkirchen, Nordleda, Osterbruch und Wanna vorbringen.<br />
2. Öffnungszeiten<br />
Hadler Haus, Marktstraße 21, <strong>Otterndorf</strong> Mo.- Fr. 08.30 – 12.30 Uhr<br />
Di. u. Do. 14.00 – 17.30 Uhr<br />
Bürgerbüro <strong>Otterndorf</strong>, Marktstraße 19 Mo. u. Mi. 08.30 – 14.00 Uhr<br />
Di., Do. u. Fr. 08.30 – 12.30 Uhr<br />
Di. u. Do. 14.00 – 17.30 Uhr<br />
Gemeinde Ihlienworth,Hauptstraße 40 Mo.,Di.,Do. u.Fr. 08.30 – 12.30 Uhr<br />
Mo. u. Di. 14.00 – 15.30 Uhr<br />
Do. 14.00 – 17.30 Uhr<br />
Bürgerbüro Ihlienworth, Hauptstraße 40 Mo. u. Mi. 08.00 – 17.00 Uhr<br />
Di. u. Do. 08.00 – 17.30 Uhr<br />
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr<br />
Außenstelle Neuenkirchen, Dorfstraße 47 Mo. – Do. 08.30 – 12.00 Uhr<br />
Außenstelle Nordleda, <strong>Otterndorf</strong>er Straße 11 Mo. – Mi. u. Fr. 09.00 – 12.00 Uhr<br />
Mi. 16.15 – 18.00 Uhr<br />
Außenstelle Osterbruch, Dorfstraße 25 Mo. 15.00 – 17.00 Uhr<br />
Außenstelle Wanna, Am Mühldeich 10 Mi. 14.00 – 16.00 Uhr<br />
3. Neue Bankverbindungen<br />
Die Konten der beiden ehemaligen Samtgemeinden Hadeln und Sietland wurden zusammengeführt, so dass<br />
seit dem 01.01.2011 nur noch folgende Konten für Überweisungen an die Samtgemeinde Land Hadeln<br />
genutzt werden können: (Auskunft erteilt: Tel. 04751/919 204)<br />
Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln BLZ: 292 501 50 Kto.Nr.: 152 100 083<br />
Volksbank Bremerhaven-Cuxland eG BLZ: 292 657 47 Kto.Nr.: 600 598 00<br />
Volksbank Stade-Cuxhaven eG BLZ: 241 910 15 Kto.Nr.: 270 261 400<br />
HypoVereinsbank BLZ: 200 300 00 Kto.Nr.: 310 400 7<br />
4. Straßenreinigung<br />
In der Samtgemeinde Land Hadeln wird den Eigentümern, Mietern und sonstigen Nutzungsberechtigten der<br />
an öffentlichen Straßen grenzenden be- und unbebauten Grundstücke die Reinigung der Straßen, Wege und<br />
Plätze einschl. der Fahrbahnen, Gehwege, Gossen, Radwege, Seiten- bzw. Grünstreifen sowie der<br />
Parkspuren übertragen.<br />
Die Reinigungspflicht umfasst neben der Beseitigung von Schmutz, Unkraut, Laub und Unrat auch die<br />
Schneeräumung und das Bestreuen gegen Glätte, sowie das Mähen des Grases.<br />
(Auskunft erteilt: Tel.04751/919 032)<br />
5. Stadtreinigungstag:<br />
Am Samstag 16.04.2011 findet der alljährliche Stadtreinigungstag in der Stadt<br />
<strong>Otterndorf</strong> statt. Treffpunkt der Säuberungsaktion ist traditionell der Platz vor dem<br />
ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in der Wallstraße von 9.00 Uhr – 9.30 Uhr. Über<br />
eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Nach Beendigung des<br />
„Frühjahrsputzes“ wird gegen 12.00 Uhr in der <strong>Otterndorf</strong>er Stadthalle am<br />
Schützenplatz für alle Helferinnen und Helfer ein kleiner Imbiss zur Stärkung<br />
ausgegeben. (Tel. 04751/919 032)<br />
BITTE WENDEN
6. <strong>Otterndorf</strong>: sauber! Es geht nicht ohne Sie !<br />
Das äußere Erscheinungsbild ist sehr wichtig für ein <strong>Nordseebad</strong>. <strong>Otterndorf</strong> wird immer wieder von den<br />
Gästen als „saubere Stadt“ gelobt. Dieses Niveau sollte mindestens gehalten werden. Das geht aber in Zeiten<br />
knapper öffentlicher Kassen nur mit den Bürgerinnen und Bürgern. Ohne die aktive Unterstützung der<br />
Bürgerinnen und Bürger wäre das Ziel einer „sauberen Stadt“ nicht zu erreichen.<br />
7. Steuerhebesätze<br />
Die Grundsteuer B, die für be- und unbebaute Grundstücke erhoben wird, berechnet sich wie folgt:<br />
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag.<br />
Der Rat der Stadt <strong>Otterndorf</strong> hat in seiner Sitzung am 30.11.2010 beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer<br />
B ab dem Jahr 2011 von 400 % auf 440 % Punkte zu erhöhen. (Auskunft erteilt Tel. 04751/919 202)<br />
8. Reinigung bzw. Unterhaltung von Entwässerungsgräben:<br />
Angesichts der Niederschlagsmengen in der jüngsten Vergangenheit musste<br />
festgestellt werden, dass viele Gräben nicht (mehr) ausreichend unterhalten,<br />
d.h. gereinigt wurden bzw. werden. (Auskunft erteilt: Tel. 04751/919 032)<br />
Beachten Sie bitte, dass eine großflächige Entwässerung nur dann funktionieren<br />
kann, wenn ein kontinuierlicher Wasserabfluss gewährleistet wird!<br />
9. Rattenbekämpfung:<br />
Aufgrund der Verordnung über die Rattenbekämpfung in Niedersachsen, sind Haus- und<br />
Wanderratten zu bekämpfen.<br />
Um eine wirksame und flächendeckende Bekämpfung im Bereich der Samtgemeinde<br />
durchführen und gewährleisten zu können, wurde die Bekämpfung einer Firma übertragen.<br />
Auf Ihre Hilfe kann aber nicht verzichtet werden, melden Sie daher bitte einen etwaigen<br />
Rattenbefall beim Ordnungsamt der Samtgemeinde Land Hadeln (Tel.04751/919 032) oder in den Außenstellen<br />
der Mitgliedsgemeinden. Die Bekämpfung erfolgt dann für Sie kostenlos durch die beauftragte Firma.<br />
10. Schadensmeldungen<br />
Helfen Sie uns und melden Sie bitte Mängel und Schäden, die Ihnen in unserer Samtgemeinde aufgefallen<br />
sind. Darunter zählen z.B. Schutt- und Unratablagerungen, Straßenlampen beschädigt, Straßenleuchten<br />
ausgefallen, umgeknickte Bäume, Äste, Ampel ausgefallen/defekt, Fahrbahndecke schadhaft,<br />
Fahrbahnabsackungen in der Nähe von Kanaldeckeln, Regeneinläufen, Hydranten oder Schieberkappen,<br />
Bushaltestellen beschädigt oder verunreinigt, Bänke, Pflanzschalen oder Papierkörbe beschädigt,<br />
Pflanzungen zerstört, sonstige Baumschäden, Straßen- und Verkehrsschild beschädigt oder verunreinigt,<br />
Gehweg schadhaft, sonstige Schäden oder Verunreinigungen. (Auskunft erteilt 04751/919-0)<br />
11. Hundekotentsorgung:<br />
Aufgrund der starken Verunreinigung der öffentlichen Wege und Flächen durch Hundekot, möchte ich die<br />
Hundehalterinnen und Hundehalter nochmals besonders darauf hinweisen, ihrer Beseitigungspflicht<br />
gegenüber den gelegentlich hinterlassenen Verschmutzungen Ihres Vierbeiners nachzukommen.<br />
Zur Behebung des Problems, hat die Stadt <strong>Otterndorf</strong> vielerorts Hundestationen<br />
aufgestellt, an denen Sie kostenlose Hundekotentsorgungstüten erhalten. Hiermit<br />
lassen sich die Hinterlassenschaften des Hundes problemlos und hygienisch<br />
entfernen. Nach Gebrauch entsorgen Sie die Tüten einfach in der nächsten<br />
öffentlichen Mülltonne.<br />
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Nichtbeseitigung der Verunreinigung<br />
eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden<br />
kann. (Tel. 04751/ 919 032)<br />
12. Ruhestörender Lärm:<br />
Im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens mit Ihren Nachbarn, bitte ich Sie darum,<br />
geräuschintensive Arbeiten wie z.B. Rasen mähen, Bohren und ähnlich laute Hausarbeiten<br />
tagsüber zu verrichten und diese auch nicht in der Mittagszeit (12.00 Uhr – 14.00 Uhr)<br />
vorzunehmen. (Auskunft erteilt: Tel. 04751/919 032)<br />
Sofern Sie zu den vorstehenden Punkten noch ergänzende Auskünfte wünschen, stehen Ihnen die<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern zur Verfügung.<br />
Ihr Harald Zahrte