Wichtige Bürgerinformationen - Nordseebad Otterndorf
Wichtige Bürgerinformationen - Nordseebad Otterndorf
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6. <strong>Otterndorf</strong>: sauber! Es geht nicht ohne Sie !<br />
Das äußere Erscheinungsbild ist sehr wichtig für ein <strong>Nordseebad</strong>. <strong>Otterndorf</strong> wird immer wieder von den<br />
Gästen als „saubere Stadt“ gelobt. Dieses Niveau sollte mindestens gehalten werden. Das geht aber in Zeiten<br />
knapper öffentlicher Kassen nur mit den Bürgerinnen und Bürgern. Ohne die aktive Unterstützung der<br />
Bürgerinnen und Bürger wäre das Ziel einer „sauberen Stadt“ nicht zu erreichen.<br />
7. Steuerhebesätze<br />
Die Grundsteuer B, die für be- und unbebaute Grundstücke erhoben wird, berechnet sich wie folgt:<br />
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag.<br />
Der Rat der Stadt <strong>Otterndorf</strong> hat in seiner Sitzung am 30.11.2010 beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer<br />
B ab dem Jahr 2011 von 400 % auf 440 % Punkte zu erhöhen. (Auskunft erteilt Tel. 04751/919 202)<br />
8. Reinigung bzw. Unterhaltung von Entwässerungsgräben:<br />
Angesichts der Niederschlagsmengen in der jüngsten Vergangenheit musste<br />
festgestellt werden, dass viele Gräben nicht (mehr) ausreichend unterhalten,<br />
d.h. gereinigt wurden bzw. werden. (Auskunft erteilt: Tel. 04751/919 032)<br />
Beachten Sie bitte, dass eine großflächige Entwässerung nur dann funktionieren<br />
kann, wenn ein kontinuierlicher Wasserabfluss gewährleistet wird!<br />
9. Rattenbekämpfung:<br />
Aufgrund der Verordnung über die Rattenbekämpfung in Niedersachsen, sind Haus- und<br />
Wanderratten zu bekämpfen.<br />
Um eine wirksame und flächendeckende Bekämpfung im Bereich der Samtgemeinde<br />
durchführen und gewährleisten zu können, wurde die Bekämpfung einer Firma übertragen.<br />
Auf Ihre Hilfe kann aber nicht verzichtet werden, melden Sie daher bitte einen etwaigen<br />
Rattenbefall beim Ordnungsamt der Samtgemeinde Land Hadeln (Tel.04751/919 032) oder in den Außenstellen<br />
der Mitgliedsgemeinden. Die Bekämpfung erfolgt dann für Sie kostenlos durch die beauftragte Firma.<br />
10. Schadensmeldungen<br />
Helfen Sie uns und melden Sie bitte Mängel und Schäden, die Ihnen in unserer Samtgemeinde aufgefallen<br />
sind. Darunter zählen z.B. Schutt- und Unratablagerungen, Straßenlampen beschädigt, Straßenleuchten<br />
ausgefallen, umgeknickte Bäume, Äste, Ampel ausgefallen/defekt, Fahrbahndecke schadhaft,<br />
Fahrbahnabsackungen in der Nähe von Kanaldeckeln, Regeneinläufen, Hydranten oder Schieberkappen,<br />
Bushaltestellen beschädigt oder verunreinigt, Bänke, Pflanzschalen oder Papierkörbe beschädigt,<br />
Pflanzungen zerstört, sonstige Baumschäden, Straßen- und Verkehrsschild beschädigt oder verunreinigt,<br />
Gehweg schadhaft, sonstige Schäden oder Verunreinigungen. (Auskunft erteilt 04751/919-0)<br />
11. Hundekotentsorgung:<br />
Aufgrund der starken Verunreinigung der öffentlichen Wege und Flächen durch Hundekot, möchte ich die<br />
Hundehalterinnen und Hundehalter nochmals besonders darauf hinweisen, ihrer Beseitigungspflicht<br />
gegenüber den gelegentlich hinterlassenen Verschmutzungen Ihres Vierbeiners nachzukommen.<br />
Zur Behebung des Problems, hat die Stadt <strong>Otterndorf</strong> vielerorts Hundestationen<br />
aufgestellt, an denen Sie kostenlose Hundekotentsorgungstüten erhalten. Hiermit<br />
lassen sich die Hinterlassenschaften des Hundes problemlos und hygienisch<br />
entfernen. Nach Gebrauch entsorgen Sie die Tüten einfach in der nächsten<br />
öffentlichen Mülltonne.<br />
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Nichtbeseitigung der Verunreinigung<br />
eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden<br />
kann. (Tel. 04751/ 919 032)<br />
12. Ruhestörender Lärm:<br />
Im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens mit Ihren Nachbarn, bitte ich Sie darum,<br />
geräuschintensive Arbeiten wie z.B. Rasen mähen, Bohren und ähnlich laute Hausarbeiten<br />
tagsüber zu verrichten und diese auch nicht in der Mittagszeit (12.00 Uhr – 14.00 Uhr)<br />
vorzunehmen. (Auskunft erteilt: Tel. 04751/919 032)<br />
Sofern Sie zu den vorstehenden Punkten noch ergänzende Auskünfte wünschen, stehen Ihnen die<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern zur Verfügung.<br />
Ihr Harald Zahrte