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Wichtige Bürgerinformationen - Nordseebad Otterndorf

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6. <strong>Otterndorf</strong>: sauber! Es geht nicht ohne Sie !<br />

Das äußere Erscheinungsbild ist sehr wichtig für ein <strong>Nordseebad</strong>. <strong>Otterndorf</strong> wird immer wieder von den<br />

Gästen als „saubere Stadt“ gelobt. Dieses Niveau sollte mindestens gehalten werden. Das geht aber in Zeiten<br />

knapper öffentlicher Kassen nur mit den Bürgerinnen und Bürgern. Ohne die aktive Unterstützung der<br />

Bürgerinnen und Bürger wäre das Ziel einer „sauberen Stadt“ nicht zu erreichen.<br />

7. Steuerhebesätze<br />

Die Grundsteuer B, die für be- und unbebaute Grundstücke erhoben wird, berechnet sich wie folgt:<br />

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag.<br />

Der Rat der Stadt <strong>Otterndorf</strong> hat in seiner Sitzung am 30.11.2010 beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer<br />

B ab dem Jahr 2011 von 400 % auf 440 % Punkte zu erhöhen. (Auskunft erteilt Tel. 04751/919 202)<br />

8. Reinigung bzw. Unterhaltung von Entwässerungsgräben:<br />

Angesichts der Niederschlagsmengen in der jüngsten Vergangenheit musste<br />

festgestellt werden, dass viele Gräben nicht (mehr) ausreichend unterhalten,<br />

d.h. gereinigt wurden bzw. werden. (Auskunft erteilt: Tel. 04751/919 032)<br />

Beachten Sie bitte, dass eine großflächige Entwässerung nur dann funktionieren<br />

kann, wenn ein kontinuierlicher Wasserabfluss gewährleistet wird!<br />

9. Rattenbekämpfung:<br />

Aufgrund der Verordnung über die Rattenbekämpfung in Niedersachsen, sind Haus- und<br />

Wanderratten zu bekämpfen.<br />

Um eine wirksame und flächendeckende Bekämpfung im Bereich der Samtgemeinde<br />

durchführen und gewährleisten zu können, wurde die Bekämpfung einer Firma übertragen.<br />

Auf Ihre Hilfe kann aber nicht verzichtet werden, melden Sie daher bitte einen etwaigen<br />

Rattenbefall beim Ordnungsamt der Samtgemeinde Land Hadeln (Tel.04751/919 032) oder in den Außenstellen<br />

der Mitgliedsgemeinden. Die Bekämpfung erfolgt dann für Sie kostenlos durch die beauftragte Firma.<br />

10. Schadensmeldungen<br />

Helfen Sie uns und melden Sie bitte Mängel und Schäden, die Ihnen in unserer Samtgemeinde aufgefallen<br />

sind. Darunter zählen z.B. Schutt- und Unratablagerungen, Straßenlampen beschädigt, Straßenleuchten<br />

ausgefallen, umgeknickte Bäume, Äste, Ampel ausgefallen/defekt, Fahrbahndecke schadhaft,<br />

Fahrbahnabsackungen in der Nähe von Kanaldeckeln, Regeneinläufen, Hydranten oder Schieberkappen,<br />

Bushaltestellen beschädigt oder verunreinigt, Bänke, Pflanzschalen oder Papierkörbe beschädigt,<br />

Pflanzungen zerstört, sonstige Baumschäden, Straßen- und Verkehrsschild beschädigt oder verunreinigt,<br />

Gehweg schadhaft, sonstige Schäden oder Verunreinigungen. (Auskunft erteilt 04751/919-0)<br />

11. Hundekotentsorgung:<br />

Aufgrund der starken Verunreinigung der öffentlichen Wege und Flächen durch Hundekot, möchte ich die<br />

Hundehalterinnen und Hundehalter nochmals besonders darauf hinweisen, ihrer Beseitigungspflicht<br />

gegenüber den gelegentlich hinterlassenen Verschmutzungen Ihres Vierbeiners nachzukommen.<br />

Zur Behebung des Problems, hat die Stadt <strong>Otterndorf</strong> vielerorts Hundestationen<br />

aufgestellt, an denen Sie kostenlose Hundekotentsorgungstüten erhalten. Hiermit<br />

lassen sich die Hinterlassenschaften des Hundes problemlos und hygienisch<br />

entfernen. Nach Gebrauch entsorgen Sie die Tüten einfach in der nächsten<br />

öffentlichen Mülltonne.<br />

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Nichtbeseitigung der Verunreinigung<br />

eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden<br />

kann. (Tel. 04751/ 919 032)<br />

12. Ruhestörender Lärm:<br />

Im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens mit Ihren Nachbarn, bitte ich Sie darum,<br />

geräuschintensive Arbeiten wie z.B. Rasen mähen, Bohren und ähnlich laute Hausarbeiten<br />

tagsüber zu verrichten und diese auch nicht in der Mittagszeit (12.00 Uhr – 14.00 Uhr)<br />

vorzunehmen. (Auskunft erteilt: Tel. 04751/919 032)<br />

Sofern Sie zu den vorstehenden Punkten noch ergänzende Auskünfte wünschen, stehen Ihnen die<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern zur Verfügung.<br />

Ihr Harald Zahrte

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