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und Kontierungs-ABC zur GemeinnÄtzigkeit - Vereins-Knowhow

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Abschreibungen<br />

Hinweise<br />

Seite 14<br />

Die Absetzung fÉr Abnutzung (AfA) ist ein Teilbetrag der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

des <strong>Vereins</strong>inventars. Die durch Überalterung, VerschleiÇ oder technischen<br />

Fortschritt entstehende Wertminderung von abnutzbaren WirtschaftsgÉtern<br />

wird durch den Ansatz von Abschreibungen ausgewiesen. ZunÑchst werden die<br />

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des jeweiligen Wirtschaftsgutes im<br />

Anschaffungsjahr aktiviert (im AnlagevermÅgen aufgefÉhrt), dann werden diese Kosten<br />

auf die Dauer mehrerer Nutzungsjahre (lt. amtlicher AfA-Tabelle) verteilt. Zu unterscheiden<br />

ist dabei die planmÑÇige (auf die voraussichtliche Nutzungsdauer) oder<br />

auÇerplanmÑÇige (bei unvorhergesehenem Wertverlust) Abschreibung. FÉr geringwertige<br />

WirtschaftgÉter (150 bis 1.000 Euro bzw. 410 Euro Anschaffungswert) gelten<br />

besondere Abschreibungsregelungen.<br />

Zuordnung zu den steuerlichen Bereichen<br />

Die Zuordnung hÑngt von der tatsÑchlichen Nutzung ab. Wenn die AnlagegÉter<br />

gemischt (d. h. in verschiedenen steuerlichen Bereichen) genutzt werden, ist eine<br />

Aufteilung auf die steuerlichen Bereiche vorzunehmen. In gemeinnÉtzigen Vereinen<br />

sind die Abschreibungen nur in steuerpflichtigen wirtschaftlichen GeschÑftsbetrieben<br />

steuerwirksam. Im Übrigen sind sie nur kalkulatorisch (fÉr das interne Rechnungswesen)<br />

wichtig.<br />

Kontierung<br />

Anlagen IB Verm.<br />

ZB<br />

Sport<br />

Kontonummer/n<br />

sonstige ZB<br />

ust.-pflichtig<br />

sonstige ZB<br />

ust.frei<br />

wirt. GB<br />

Sport<br />

sonstige<br />

wirt. GB<br />

2500 4500 5450 6780 7270 8240 Soll<br />

Abschreibungen, geringwertige WirtschaftsgÄter<br />

Hinweise<br />

Konto-<br />

Position Gegenkonto<br />

Die Abschreibungsregelungen fÉr geringwertige WirtschaftsgÉter (GWG) wurden durch<br />

das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zum 1.01.2010 erneut geÑndert.<br />

FÉr geringwertige WirtschaftsgÉter, die ab dem 1.01.2008 angeschafft, hergestellt oder<br />

in das BetriebsvermÅgen eingelegt werden, galt bisher:<br />

GWG mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 EUR (ohne Umsatzsteuer)<br />

mÉssen Ö ohne Wahlrecht Ö sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Eine<br />

besondere Aufzeichnungspflicht, z. B. in einem Anlagenverzeichnis, gibt es nicht.<br />

FÉr GWG mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 151 EUR bis 1 000 EUR<br />

(ohne Umsatzsteuer) muss fÉr jedes Jahr ein Sammelposten gebildet werden (GWG-<br />

Pool), der Éber 5 Jahre mit jeweils 20 % abgeschrieben wird. Abgesehen von der<br />

buchmÑÇigen Erfassung des Zugangs im Sammelposten bestehen keine weiteren<br />

Steuer- <strong>und</strong> <strong>Kontierungs</strong>-<strong>ABC</strong> www.vereinsknowhow.de<br />

Anlagenkont<br />

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