Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (pdf - 2.80 MB ) - Siegburg
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Anlage des Rad- und Gehweges “Bahntrasse“<br />
zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong><br />
-<br />
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
Endversion, 28. März 2011<br />
Gutachten im Auftrag des Büros I. Rietmann (Königswinter-Uthweiler)<br />
Bearbeitet durch:<br />
Dipl.-Biol. Oliver Tillmanns<br />
Orkener Str. 17<br />
41515 Grevenbroich<br />
Tel.: 02181-5789<br />
E-Mail: mail@natur-gutachten.de<br />
www.natur-gutachten.de Grevenbroich, März 2011
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Inhalt<br />
1 Anlass des <strong>Fachbeitrag</strong>es ................................................................................................................................. 3<br />
2 Rechtsgrundlagen.............................................................................................................................................. 5<br />
2.1 Grundlagen des Artenschutzrechts (§§ 44 und 45 BNatSchG) ....................................................................5<br />
2.2 Europäische Rechtsgrundlagen (FFH- und Vogelschutzrichtlinie)................................................................ 6<br />
2.2.1 Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie)....................................................................................... 6<br />
2.2.2 EU-Vogelschutzrichtlinie ....................................................................................................................... 8<br />
3 Lage und Struktur des Vorhabensbereichs ....................................................................................................10<br />
4 Vorgehensweise und Methodik........................................................................................................................13<br />
4.1 Auswahl artenschutzrechtlich relevanter Arten........................................................................................... 13<br />
4.2 Erfassungsmethoden.................................................................................................................................. 14<br />
5 Beschreibung des Vorhabens, Wirkfaktoren und Abgrenzung des Untersuchungsraums .......................18<br />
5.1 Vorhabensbeschreibung............................................................................................................................. 18<br />
5.2 Wirkfaktoren................................................................................................................................................ 19<br />
5.2.1 Flächeninanspruchnahme und Lebensraumverlust ............................................................................ 19<br />
5.2.2 Stoffeinträge........................................................................................................................................ 19<br />
5.2.3 Akustische Effekte (Verlärmung)......................................................................................................... 20<br />
5.2.4 Optische Effekte.................................................................................................................................. 21<br />
5.2.5 Erschütterungen.................................................................................................................................. 22<br />
5.2.6 Auswirkungen auf Lebensraumvernetzung und -verbund................................................................... 22<br />
5.2.7 Unmittelbare Gefährdung von Individuen............................................................................................ 23<br />
5.3 Abgrenzung und Beschreibung der Untersuchungsräume ......................................................................... 24<br />
6 Vorkommen planungsrelevanter Arten und Strukturen.................................................................................30<br />
6.1 Europäische Vogelarten ............................................................................................................................. 30<br />
6.2 Fledermäuse............................................................................................................................................... 38<br />
6.3 Amphibien................................................................................................................................................... 41<br />
6.4 Reptilien...................................................................................................................................................... 43<br />
6.5 Sonstige potenziell auftretende planungsrelevante Arten........................................................................... 45<br />
6.6 Artenschutzrechtlich relevante Strukturen .................................................................................................. 46<br />
6.7 Überblick der zu betrachtenden planungsrelevanten Arten ........................................................................ 49<br />
7 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung artenschutzrechtlich relevanter Beeinträchtigungen.....53<br />
8 Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten......................................................................................61<br />
8.1 Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene, häufige und verbreitete Vogelarten.................................... 61<br />
8.2 Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene, planungsrelevante Arten.................................................... 62<br />
8.3 Artspezifische Anforderungen an die Ausgleichsplanung........................................................................... 82<br />
8.4 Bedingung für Eintreten des § 44 Abs. 5 BNatSchG .................................................................................. 82<br />
9 Prüfung von Ausnahmetatbeständen..............................................................................................................83<br />
10 Zusammenfassung..........................................................................................................................................84<br />
11 Literatur............................................................................................................................................................86<br />
Anhang – Artenschutzrechtliche Prüfprotokolle ...............................................................................................92<br />
2
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
1 Anlass des <strong>Fachbeitrag</strong>es<br />
Zwischen den Städten Lohmar und <strong>Siegburg</strong> ist die Anlage eines Rad- und Gehweges<br />
geplant. Die Trasse des geplanten Weges führt von Lohmar aus durch das<br />
Naturschutzgebiet „NSG Wahner Heide“ und die südlich angrenzende Waldbestände bis in<br />
die Stadt <strong>Siegburg</strong> östlich des Michaelsberges. Vor allem im Waldgebiet zwischen den<br />
beiden Städten, aber auch in den Siedlungsbereichen ist mit dem Auftreten von Tier- und<br />
Pflanzenarten zu rechnen, die einem gesetzlichen Schutz unterstehen.<br />
Während nur ein Teil der heimischen Tier- und Pflanzenarten durch die Bestimmungen des<br />
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) oder durch die europäische Fauna-Flora-Habitat-<br />
Richtlinie (FFH-Richtlinie) geschützt ist, sind alle Vogelarten besonders geschützt, einige,<br />
wie z. B. alle Greif- und Eulenvögel zudem streng geschützt. Durch die Auflistung in Anhang<br />
IV der FFH-Richtlinie sind zudem alle Fledermausarten, einige Amphibien- und<br />
Reptilienarten sowie verschiedene Wirbellose streng geschützt. Im Falle eines Eingriffs sind<br />
Vorkommen dieser Arten entsprechend zu berücksichtigen.<br />
Durch das geplante Vorhaben kann es dazu kommen, dass Individuen europäisch<br />
geschützter Arten oder europäischer Vogelarten durch Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und<br />
Ruhestätten beeinträchtigt oder getötet, verletzt oder beschädigt werden. Bei empfindlichen<br />
Arten können die vorhabensbedingten Störungen auch dazu führen, dass sie ihre Habitate<br />
verlassen und das Gebiet als Lebensraum meiden. Diese möglichen Auswirkungen des<br />
Vorhabens können artenschutzrechtliche Betroffenheiten auslösen, indem<br />
Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG (Artenschutzrecht) eintreten. Deshalb wird im<br />
folgenden Gutachten eine Beeinträchtigung der auftretenden Arten überprüft.<br />
Nachdem die Ergebnisse der im Jahr 2009 durchgeführten faunistischen Erfassungen<br />
vorlagen, wurden schon im frühen Planungsstadium potenzielle artenschutzrechtliche<br />
Konflikte und mögliche Lösungswege herausgearbeitet. Dem zu Folge wird im vorliegenden<br />
artenschutzrechtlichen <strong>Fachbeitrag</strong> die ursprünglich vorgesehene Planung dargestellt, die<br />
Einschätzung der Betroffenheit von Arten erfolgt aber auf Grundlage der im Laufe des<br />
Planungsprozesses angepassten Wegeführung (vgl. auch Maßnahme V1 in Kap. 7) sowie<br />
unter Berücksichtigung weiterer Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.<br />
3
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Zur Einschätzung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten erfolgt in diesem Bericht eine<br />
Bewertung und Betrachtung möglicher artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände. Die<br />
folgenden Fragestellungen stehen dabei im Vordergrund:<br />
Welche artenschutzrechtlich relevanten Arten treten im Gebiet auf und welche<br />
Funktion hat der Vorhabensbereich als Lebensraum für die Arten?<br />
Welche Beeinträchtigungen gesetzlich geschützter Arten sind zu erwarten?<br />
Sind Maßnahmen zur Vermeidung- und Minderung oder vorgezogene,<br />
funktionserhaltende Maßnahmen durchzuführen und ist das Vorhaben unter<br />
Berücksichtigung dieser Maßnahmen aus artenschutzrechtlicher Sicht rechtmäßig?<br />
4
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
2 Rechtsgrundlagen<br />
2.1 Grundlagen des Artenschutzrechts (§§ 44 und 45 BNatSchG)<br />
Die Vorgaben der §§ 44 und 45 BNatSchG bilden die Grundlage für die<br />
artenschutzrechtliche Prüfung. Sie werden daher nachfolgend erläutert. § 44 BNatSchG gibt<br />
die artenschutzrechtlichen Verbote vor. Nach § 44 Abs. 1 ist es verboten,<br />
1. „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen<br />
oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu<br />
zerstören,<br />
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der<br />
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine<br />
erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population<br />
einer Art verschlechtert,<br />
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der<br />
Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.“<br />
(Zugriffsverbote)<br />
Nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG gelten als „besonders geschützte Arten“:<br />
• Arten des Anhangs A und B der EG-Artenschutzverordnung<br />
• Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie<br />
• die europäischen Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie<br />
• die in Anlage 1 Spalte 2 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgeführten Arten.<br />
Davon gehören zu den zusätzlich „streng geschützten Arten“ gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14<br />
BNatSchG:<br />
• Arten des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung<br />
• Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie<br />
• die in Anlage 1 Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgeführten Arten.<br />
Für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe sowie für nach § 18 Absatz 2 Satz 1 zulässige<br />
Vorschriften nach Baugesetzbuch schränkt § 44 Abs. 5 BNatSchG die Verbote des<br />
§ 44 Abs.1 Nr. 1 bis Nr. 4 BNatSchG ein:<br />
(5) „Für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des § 18<br />
Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, gelten die Zugriffs-,<br />
Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der<br />
Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in<br />
einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das<br />
Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare<br />
5
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor,<br />
soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch<br />
vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in<br />
Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3<br />
entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur<br />
Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und<br />
Vermarktungsverbote vor.“<br />
Soweit die Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten in Betracht kommt, ist<br />
nach § 44 Absatz 5 BNatSchG der Verbotstatbestand des Absatz 1 Nr. 3 und im Falle der<br />
Unvermeidbarkeit auch der Nr. 1 nicht verletzt, wenn die ökologische Funktion betroffener<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Dies<br />
erfordert eine artspezifische Prüfung im Hinblick auf das Vorhandensein geeigneter<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Raum, ggf. auch unter Berücksichtigung vorgezogener<br />
Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Sollte die artenschutzrechtliche Betroffenheit geschützter Arten unter Beachtung des § 44<br />
Abs. 1 und Abs. 5 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden können, ist die<br />
Ausnahmeregelung des § 45 Abs. 7 BNatSchG zu prüfen. Hier wird geregelt:<br />
(7) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sowie im Falle des Verbringens aus dem Ausland das<br />
Bundesamt für Naturschutz können von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen<br />
zulassen<br />
1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher<br />
Schäden,<br />
2. zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt,<br />
3. für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende<br />
Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung,<br />
4. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der<br />
Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen<br />
Auswirkungen auf die Umwelt oder<br />
5. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher<br />
sozialer oder wirtschaftlicher Art.“<br />
Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich<br />
der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert, soweit nicht Artikel 16 Abs. 1 der<br />
Richtlinie 92/43/EWG weitergehende Anforderungen enthält. Artikel 16 Abs. 3 der Richtlinie 92/43/EWG<br />
und Artikel 9 Abs. 2 der Richtlinie 79/409/EWG sind zu beachten. Die Landesregierungen können<br />
Ausnahmen auch allgemein durch Rechtsverordnung zulassen. Sie können die Ermächtigung nach Satz<br />
4 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.<br />
2.2 Europäische Rechtsgrundlagen (FFH- und Vogelschutzrichtlinie)<br />
2.2.1 Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie)<br />
Das BNatSchG nimmt konkret Bezug auf die artenschutzrechtlichen Vorgaben der FFH-<br />
Richtlinie (insbesondere Artikel 16). Daher werden die artenschutzrechtlichen Regelungen<br />
6
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
der FFH-Richtlinie nachfolgend ebenfalls dargestellt. Die im BNatSchG verwendeten Begriffe<br />
werden daher unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben interpretiert.<br />
Der Begriff der „Störung“ lässt sich in Anlehnung an die Ausführungen der EU-Kommission<br />
zur FFH-Richtlinie näher definieren. Das Maß der Störung hängt danach von Parametern wie<br />
Intensität, Dauer und Wiederholungsfrequenz auftretender Störungen ab. In einem so<br />
genannten „Guidance document“ zur Anwendung der artenschutzrechtlichen Regelungen<br />
der FFH-Richtlinie (siehe EUROPEAN COMMISSION 2005, 2007, Kapitel II.3.2.) werden<br />
Störungen immer dann als relevant betrachtet, wenn sie Einfluss auf die Überlebenschancen<br />
oder den Fortpflanzungserfolg der zu schützenden Arten haben. Alle Störungen, die zu einer<br />
Abnahme der Verbreitung einer Art im Raum führen, sind ebenfalls eingeschlossen. Damit<br />
sind Störungen artspezifisch unterschiedlich zu definieren, da sich die Empfindlichkeit<br />
gegenüber störenden Einflüssen auch artspezifisch unterscheidet.<br />
Die Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist nach Artikel 12<br />
(1) d der FFH-Richtlinie unabhängig von der Absicht des Verursachers verboten. Der Begriff<br />
der Fortpflanzungs- und Ruhestätten bedarf einer näheren Definition, ebenso wie erläutert<br />
werden muss, wann eine Beschädigung dieser Teillebensräume vorliegt.<br />
Als Fortpflanzungsstätten werden alle Teillebensräume bezeichnet, die mit der Paarung bis<br />
hin zur Geburt (oder der Eiablage) einer Art verbunden sind. Eingeschlossen sein können<br />
Nester und ihre Umgebung, Balzplätze, Paarungsquartiere, Nistplätze usw. (siehe<br />
EUROPEAN COMMISSION 2005, 2007, Kapitel II.3.4.).<br />
Ruhestätten sind die Bereiche, die von Tieren (meist regelmäßig) aufgesucht werden, wenn<br />
diese nicht aktiv sind. Hierzu gehören Plätze, die zur Thermoregulation genutzt werden,<br />
Schlafplätze, Verstecke oder Teillebensräume, die der Überwinterung dienen.<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten können artspezifisch in unterschiedlicher Weise<br />
eingegrenzt werden. Es ist möglich, nur die Bereiche, in denen eine konkrete Art tatsächlich<br />
vorkommt, kleinräumig als Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu bezeichnen, sofern sich das<br />
Vorkommen einer Art hierauf beschränkt. Dem steht eine weitere Definition gegenüber, die<br />
die Gesamtheit geeigneter Bereiche zur Fortpflanzungs- und Ruhestätte erklärt. Die<br />
Europäische Kommission bevorzugt die weitere Definition (siehe EUROPEAN COMMISSION<br />
2005, 2007, Kapitel II.3.4.b), schränkt aber zugleich ein, dass für Arten mit größeren<br />
Aktionsradien eine Beschränkung auf klar abgrenzbare Örtlichkeiten sinnvoll erscheint.<br />
Auch der Begriff der Beschädigung bedarf einer näheren Betrachtung. Nach Darstellung der<br />
Europäischen Kommission (EUROPEAN COMMISSION 2005, 2007, Kapitel II.3.4.c) ist es vor<br />
allem die sukzessive Reduzierung der Funktion und damit Bedeutung einer Fortpflanzungsund<br />
Ruhestätte, die als Beschädigung derselben zu bezeichnen ist. Dies mag ein langsamer<br />
Prozess sein, der streng genommen nicht immer mit einer physischen Beschädigung,<br />
7
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
sondern eher mit einer sukzessiven Beeinträchtigung einhergehen kann. Entscheidend für<br />
die Aussage, ob eine Handlung zur Beschädigung eines Lebensraumes einer Art führt, sind<br />
Ursache-Wirkungs-Prognosen. Als Beschädigungen sind auf jeden Fall alle Handlungen zu<br />
bezeichnen, die nachweislich zur Beeinträchtigung der Funktion einer (je nach Art tatsächlich<br />
oder potenziell genutzten) Fortpflanzungs- oder Ruhestätte führen.<br />
2.2.2 EU-Vogelschutzrichtlinie<br />
Auch die bereits 1979 erlassene Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) enthält<br />
Vorgaben zum Artenschutz. Sie betreffen zunächst sämtliche wildlebenden Vogelarten. Nach<br />
Artikel 5 der Vogelschutzrichtlinie gilt:<br />
„Unbeschadet der Artikel 7 und 9 treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zur<br />
Schaffung einer allgemeinen Regelung zum Schutz aller unter Artikel 1 fallenden Vogelarten,<br />
insbesondere das Verbot<br />
a) des absichtlichen Tötens oder Fangens, ungeachtet der angewandten Methode;<br />
b) der absichtlichen Zerstörung oder Beschädigung von Nestern und Eiern und der Entfernung von<br />
Nestern;<br />
c) des Sammelns der Eier in der Natur und des Besitzes dieser Eier, auch in leerem Zustand;<br />
d) ihres absichtlichen Störens, insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit, sofern sich diese<br />
Störung auf die Zielsetzung dieser Richtlinie erheblich auswirkt;<br />
e) des Haltens von Vögeln der Arten, die nicht bejagt oder gefangen werden dürfen.“<br />
Die Fragen der Absichtlichkeit und der Störung können analog zu den Inhalten des Artikels<br />
12 der FFH-Richtlinie behandelt werden (siehe Kap. 2.2.1). Es gibt keinen Hinweis auf eine<br />
hiervon abweichende Auslegung.<br />
Die Ausnahmen von den Verboten des Artikels 5 sind in Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie<br />
geregelt. Danach gilt:<br />
(1) „Die Mitgliedstaaten können, sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt, aus den<br />
nachstehenden Gründen von den Artikeln 5, 6, 7 und 8 abweichen:<br />
a) im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit, im Interesse der Sicherheit der<br />
Luftfahrt, zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten<br />
und Gewässern, zum Schutz der Pflanzen und Tierwelt;<br />
b) zu Forschungs- und Unterrichtszwecken, zur Aufstockung der Bestände, zur Wiederansiedlung und<br />
zur Aufzucht im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen;<br />
c) um unter streng überwachten Bedingungen selektiv den Fang, die Haltung oder jede andere<br />
vernünftige Nutzung bestimmter Vogelarten in geringen Mengen zu ermöglichen.<br />
(2) In den abweichenden Bestimmungen ist anzugeben,<br />
• für welche Vogelarten die Abweichungen gelten,<br />
• die zugelassenen Fang- oder Tötungsmittel, -einrichtungen und -methoden,<br />
• die Art der Risiken und die zeitlichen und örtlichen Umstände, unter denen diese<br />
Abweichungen getroffen werden können,<br />
8
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
• die Stelle, die befugt ist zu erklären, dass die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind,<br />
und zu beschließen, welche Mittel, Einrichtungen und Methoden in welchem Rahmen von wem<br />
angewandt werden können,<br />
• welche Kontrollen vorzunehmen sind.<br />
(3) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission jährlich einen Bericht über die Anwendung dieses<br />
Artikels.<br />
(4) Die Kommission achtet anhand der ihr vorliegenden Informationen, insbesondere der Informationen,<br />
die ihr nach Absatz 3 mitgeteilt werden, ständig darauf, dass die Auswirkungen dieser Abweichungen<br />
mit dieser Richtlinie vereinbar sind. Sie trifft entsprechende Maßnahmen.“<br />
Aus den in Artikel 9 geregelten Ausnahmen des strengen Schutzes wildlebender Vogelarten<br />
resultiert also zunächst wieder die Pflicht zu prüfen, ob es eine „andere zufriedenstellende<br />
Lösung“ zur gewählten Variante gibt. Dies impliziert eine Prüfung tragbarer Alternativen, die<br />
keine oder zumindest geringere Beeinträchtigungen wildlebender Vogelarten mit sich<br />
bringen.<br />
Zudem sind die Ausnahmetatbestände der Vogelschutzrichtlinie besonders streng.<br />
Wirtschaftliche Interessen, auch wenn sie im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen,<br />
reichen für eine Abweichung von den artenschutzrechtlichen Vorgaben der<br />
Vogelschutzrichtlinie nicht aus. Damit wird deutlich, dass eine Abweichung hiervon nur unter<br />
engen Voraussetzungen möglich ist. Die Ausnahmeregelungen des § 45 Abs. 7 Nr. 5<br />
BNatSchG sind hier nicht gleichlautend (GELLERMANN & SCHREIBER 2007).<br />
9
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
3 Lage und Struktur des Vorhabensbereichs<br />
Im Rahmen des Vorhabens soll auf zwei Streckenabschnitten ein neuer Rad- und Gehweg<br />
angelegt werden. Der nördliche Teil des Vorhabensbereichs umfasst einen durch den Wald<br />
zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> verlaufenden Trassenabschnitt. Dieser verläuft entlang der<br />
aus Lohmar hinausführenden B 484 und zweigt dann vor der Anschlussstelle der BAB 3<br />
nach Südwesten in den Waldbestand ab. Der geplante Radweg soll hier wie auch im<br />
gesamten Waldbereich auf einer stillgelegten Bahntrasse verlaufen. Nach Unterquerung der<br />
BAB 3 führt die Trasse erst in südwestliche, später in südliche Richtung und unterquert nach<br />
insgesamt etwa 1,5 km wiederum die in West-Ost-Richtung verlaufende B 56 (Abb. 1).<br />
Abb. 1: Lage des geplanten Trassenverlaufs der Rad- und Gehweges „Bahntrasse“ zwischen den<br />
Städten Lohmar und <strong>Siegburg</strong>. Die rot markierten Trassenstücke zeigen den Verlauf der anzulegenden<br />
Wegabschnitte, zwischen den beiden Teilstücken existiert in <strong>Siegburg</strong> bereits ein Rad- und Gehweg.<br />
10
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Nach weiteren etwa 500 m Trassenlänge erreicht der geplante Radweg an der Straße „Am<br />
Heckershof“ schließlich den Siedlungsbereich von <strong>Siegburg</strong> und wenige Meter weiter die hier<br />
kreuzende Straße „Steinbahn“. Von hier aus führt die Trasse weiter über die ehemalige<br />
Bahnlinie bis zur Kreuzung „Waldstraße“/“Bambergstraße“, ab der bereits ein etwa 660 m<br />
langes Teilstück des Rad- und Gehweges im Bereich des ehemaligen Gleiskörpers besteht.<br />
Der Vorhabensbereich besteht deshalb aus zwei Teilstücken (Abb. 1). Das zweite Teilstück<br />
der geplanten Trasse beginnt an der Cecilienstraße auf der ehemaligen Bahntrasse, führt<br />
entlang des Kreisels „Zeithstraße“/„Wellenstraße“/„Neuenhofer Straße“ und von dort aus<br />
wiederum über die stillgelegte Trasse bis zur Straße „Kleiberg“ nordöstlich des<br />
Michaelsberges. Dieser südliche Abschnitt ist nur etwa 380 m lang.<br />
Grundlegend sind aufgrund ihrer Struktur die Teilbereiche des nördlichen Trassenabschnitts<br />
im Siedlungsraum von denen in den Waldflächen zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> zu<br />
unterscheiden. Im <strong>Siegburg</strong>er Siedlungsraum sind durch die Anlage des Rad- und<br />
Gehweges aufgrund der starken Vorbelastungen keine weit reichenden Auswirkungen auf<br />
Fauna und Flora zu erwarten. Anders stellt sich die Lage im Waldgebiet zwischen den<br />
Siedlungsbereichen dar. Der heute nicht mehr genutzte Gleiskörper stellt wie sein Umfeld<br />
einen potenziellen Lebensraum für Waldarten dar, so dass hier eher vorhabensbedingte<br />
Beeinträchtigungen zu erwarten sind (Abb. 2).<br />
Abb. 2: Stillgelegte Bahntrasse im Waldbereich zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> (Mai 2009). Durch<br />
das Aufkommen der randlich stockenden Gehölze hat auch der Gleiskörper selbst inzwischen einen<br />
waldartigen Charakter. Der hier dargestellte Bereich gehört zu den wenigen noch halbwegs offenen<br />
Gleisbereiche, in weiten Bereichen haben sich v. a. Brombeeren (Rubus fructicosus agg.) angesiedelt<br />
und bilden die ersten Gebüschstrukturen.<br />
11
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Auch in den Siedlungsbereichen ist mit dem Auftreten von Wald- oder Saumarten zu<br />
rechnen, da der stillgelegte Bahndamm hier größtenteils zugewachsen ist und auch randlich<br />
weitestgehend Gehölze stocken, die z. B. europäischen Vogelarten als Brutplatz dienen<br />
können. Neben diesen verbuschten Bereichen sind vereinzelte Stellen noch relativ frei von<br />
Bewuchs. Solche Bereiche des Schotterkörpers, die z. B. einen potenziellen Lebensraum für<br />
Eidechsen darstellen können, sind auf wenigen Stellen des <strong>Siegburg</strong>er Stadtgebietes<br />
beschränkt (Abb. 3).<br />
Abb. 3: Besonnter Abschnitt des Gleiskörpers mit noch relativ hohem Rohbodenanteil und<br />
vegetationsarmen bzw. -freien Stellen an der Straße „Am Heckershof“ im Norden von <strong>Siegburg</strong> (Mai<br />
2009). Solche vereinzelt vorhandenen Strukturen stellen einen potenziellen Lebensraum von<br />
Reptilienarten wie der Zauneidechse (Lacerta agilis) dar.<br />
12
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
4 Vorgehensweise und Methodik<br />
4.1 Auswahl artenschutzrechtlich relevanter Arten<br />
Den Vorgaben des § 44 Abs. 1 Nrn. 1 bis Nr. 4 BNatSchG folgend gelten die<br />
artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände für sämtliche besonders geschützte Arten, Nr. 2<br />
gilt nur für die streng geschützten Arten und die wildlebenden Vogelarten. Mit Blick auf die<br />
Zulässigkeit von Eingriffen gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG beschränkt sich eine<br />
artenschutzrechtliche Prüfung jedoch auf die Arten des Anhangs IV der FFH-RL und auf die<br />
wildlebenden Vogelarten. Die Grundlage des vorliegenden Gutachtens bildet deshalb eine<br />
Betrachtung aller FFH-Anhang IV-Arten sowie aller heimischen Vogelarten mit möglichen<br />
Vorkommen im Untersuchungsraum.<br />
Bei der Anlage des Rad- und Gehweges ist vor allem im Waldbereich mit Auswirkungen auf<br />
Tier- und Pflanzenarten zu rechnen. Zum einen könnten durch das notwendige Fällen<br />
einzelner Bäume im Vorhabensbereich Brutstätten bzw. Quartiere von Vogel- und<br />
Fledermausarten in Form von Horst-, Höhlen oder Spaltbäumen zerstört werden. Zum<br />
anderen sind Beeinträchtigungen europäisch geschützter Amphibien- oder Reptilienarten im<br />
Bereich des Bahnkörpers und den direkt angrenzenden Waldbereichen nicht<br />
auszuschließen. Somit sollten im Rahmen des geplanten Vorhabens die europäischen<br />
Vogelarten sowie die artenschutzrechtlich relevanten Amphibien-, Reptilien- und<br />
Fledermausarten betrachtet werden. Zudem werden weitere potenziell im Raum auftretende<br />
Wirbellose und Pflanzen auf ein Vorkommen überprüft.<br />
Aufgrund der Vielzahl im Vorhabensbereich potenziell auftretender Vogelarten ist es sinnvoll,<br />
den Fokus auf seltene oder gefährdete sowie auf streng geschützte Arten nach<br />
§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG zu legen. Die von KIEL (2005) und dem MUNLV (2008)<br />
aufgeführte Auswahl von Arten orientiert sich daran. Neben den streng geschützten und<br />
gefährdeten, fasst KIEL (2005) auch alle arealbedingt seltenen Arten sowie die Koloniebrüter<br />
als „planungsrelevante Arten“ zusammen. Für diese Arten kann aufgrund ihrer<br />
Lebensraumansprüche nicht wie bei ubiquitären Arten (z. B. Amsel, Buchfink, Kohlmeise,<br />
Ringeltaube) davon ausgegangen werden, dass sie im Falle eines Eingriffs in ihr Habitat<br />
auch im unmittelbaren Umfeld wieder Fortpflanzungs- oder Ruhestätten finden. Somit würde<br />
die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen<br />
Zusammenhang nach § 44 Abs. 5 BNatSchG nicht unbedingt gewahrt bleiben und ein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG könnte eintreten.<br />
Auch in Bezug auf § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist die Eingrenzung der planungsrelevanten<br />
Arten sinnvoll. Bei häufigen und ungefährdeten Arten ist nicht zu erwarten, dass ein Eingriff<br />
zu erheblichen Störungen führt, also zu Störungen, die sich auf den Erhaltungszustand der<br />
13
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
lokalen Population einer Art auswirken. Ist dagegen eine gefährdete oder seltene Art<br />
betroffen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich ein einziges Vorhaben auf die<br />
Größe und damit auch auf den Erhaltungszustand der lokalen Population negativ auswirkt.<br />
Schränkt man die Betrachtung auf die planungsrelevanten Arten nach KIEL (2005) und<br />
MUNLV (2008) ein, so darf jedoch nicht § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG außer Acht gelassen<br />
werden, der die Verletzung und Tötung aller besonders geschützten Arten verbietet. Eine<br />
solche Beeinträchtigung ist auch für alle ungefährdeten Arten zu erwarten, falls z. B.<br />
Fortpflanzungsstätten während der Brutzeit vernichtet werden.<br />
Der Auswahl von KIEL (2005) bzw. dem MUNLV (2008) wird aufgrund des Erscheinens der<br />
aktuellen Roten Liste der gefährdeten Brutvögel Nordrhein-Westfalens (SUDMANN et al.<br />
2008) nur bedingt gefolgt. Wegen ihrer Hochstufung in der Roten Liste sind nun einige<br />
weitere Arten zu betrachten, die vorher nicht als planungsrelevant galten. Zudem werden im<br />
Folgenden auch Arten betrachtet, die lediglich im Naturraum „Niederrheinische Bucht“ als<br />
gefährdet gelten, landesweit aber ungefährdet sind oder nur auf der Vorwarnliste geführt<br />
werden. Zu den jetzt auch landesweit gefährdeten und somit als planungsrelevant zu<br />
betrachtenden Vogelarten gehören z. B. Baumpieper, Feldlerche, Feldsperling und Kuckuck,<br />
die in der letzten Roten Liste noch auf der Vorwarnliste standen, nun aber als gefährdet<br />
gelten (vgl. GRO & WOG 1997, SUDMANN et al. 2008).<br />
Auch das MUKNLV weist darauf hin, dass in der Regel für Irrgäste, sporadisch auftretende<br />
Arten und Allerweltsvogelarten keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG<br />
eintreten. Eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung soll demnach nur für die<br />
planungsrelevanten Arten durchgeführt werden (MUKLNV 2010 i.V.m. MUNLV 2010).<br />
4.2 Erfassungsmethoden<br />
Als Grundlage für die Einschätzung, welche planungsrelevanten Arten überhaupt auftreten<br />
könnten, werden im Folgenden die Angaben zum Vorkommen geschützter Arten des<br />
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV 2010)<br />
genutzt. Der Vorhabensbereich erstreckt sich über zwei Messtischblätter, für die jeweils<br />
Daten zum Vorkommen der planungsrelevanten Arten vorliegen. Für die beiden<br />
Messtischblätter MTB 5109 (Lohmar, TK 1:25.000) und MTB 5209 (<strong>Siegburg</strong>) werden als<br />
planungsrelevante Arten derzeit 40 Vogelarten, 9 Fledermausarten und die Haselmaus,<br />
6 Amphibien- und 3 Reptilienarten (Schlingnatter, Mauer- und Zauneidechse) und der Dunkle<br />
Wiesenknopf-Ameisenbläuling angegeben. Auf Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter<br />
Pflanzenarten liegen in beiden Messtischblättern derzeit keine Hinweise vor (LANUV 2010).<br />
Die Vorkommen der Haselmaus und des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings werden im<br />
Rahmen der Einschätzung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten auf Potenzialebene<br />
14
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
abgehandelt. Dazu wurden die im Vorhabensbereich und der näheren Umgebung<br />
vorhandenen Biotopstrukturen auf eine mögliche Lebensraumeignung durch die Arten<br />
überprüft. Die Einschätzung der Eignung erfolgt durch die Angaben zu den Lebensräumen<br />
und zur Ökologie der Arten durch LANUV (2010) und MUNLV (2008), sowie durch die Werke<br />
von MEINIG et al. (2004), DREWS (2003), EBERT & RENNWALD (1991), JENRICH et al. 2010,<br />
JUŠKAITIS & BÜCHNER 2010, SCHLUND (2005).<br />
Der Untersuchungsrahmen umfasste neben der Potenzialabschätzung konkrete<br />
Kartierungen der Artengruppen, Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Reptilien, die schon im<br />
Jahr 2009 durchgeführt wurden. Dazu werden im Folgenden die einzelnen<br />
Erfassungsmethoden aufgeführt:<br />
• Vögel: Flächendeckende Erfassung der Brutvögel im weiteren Wirkraum auf Basis der<br />
durch den DDA (Dachverband Deutscher Avifaunisten) vorgeschlagenen<br />
Erfassungsstandards (ANDRETZKE et al. 2005, FISCHER et al. 2005), also vollständige<br />
Revierkartierung mit sechs morgendlichen Begehungen (vgl. SPILLNER & ZIMDAHL 1990)<br />
des Vorhabensbereichs und der näheren Umgebung im Zeitraum März bis Juni 2009,<br />
zudem zwei Zusatzkartierungen für dämmerungs- und nachtaktive Eulenarten im<br />
Waldgebiet zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, an den Ortsrändern und im Bereich der<br />
Abtei am Michaelsberg. Um eine möglichst vollständige Erfassung zu gewährleisten,<br />
wurden zur Erfassung der Specht- und Eulenarten Klangattrappen eingesetzt<br />
(ANDRETZKE et al. 2005, BOSCHERT et al. 2005).<br />
Neben den Brutvögeln wurden auch alle Nahrungsgäste, Durchzügler, Wintergäste oder<br />
Überflieger aufgenommen. Zudem flossen Beobachtungen von Vögeln bei der Kartierung<br />
anderer Artengruppen in die Erfassung ein.<br />
Die Erfassung erfolgte wie oben angeführt nach den vorgeschlagenen Methoden, zudem<br />
wurden weitere Nachweismethoden eingesetzt. Da die Untersuchungen aber erst Anfang<br />
April 2009 beginnen konnten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Vorkommen von<br />
Arten, die früh mit der Balz und dem Brutgeschäft beginnen, hier nicht vollständig<br />
nachweisbar waren (vgl. Kap. 6.1). Dies ist bei den Eulenarten und Spechten zu<br />
beachten, aber auch bei baumbrütenden Greifvögeln, da aufgrund der eintretenden<br />
Belaubung eine vollständige Kartierung von Horsten nicht gewährleistet werden konnte.<br />
• Fledermäuse: Erfassung des Artenspektrums sowie von Funktionsräumen und<br />
Raumbeziehungen im Vorhabensbereich und in den umliegenden Waldbereichen:<br />
Akustische Erfassung nach DIETZ & SIMON (2003), LIMPENS (1993) und LIMPENS &<br />
ROSCHEN (1996) durch Begehungen mit einem Bat-Detektor. So wurden die Arten im<br />
Rahmen von vier Begehungen zwischen Juli und September 2009 während der<br />
15
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Dämmerung bzw. der Nacht nachgewiesen. Um vor allem die aus den Tagesverstecken<br />
ausfliegenden Tiere zu erfassen, die auf artenschutzrechtlich relevante<br />
Fledermausquartiere hinweisen, erfolgte die Kartierung während der Ausflugsphase.<br />
Später in der Nacht erfolgte die Kartierung im Untersuchungsraum jagender oder<br />
überfliegender Individuen.<br />
Zudem erfolgten am 29. Juli und am 19. August 2009 Netzfänge, die sowohl zum<br />
Nachweis schwer erfassbarer, als auch schlecht zu determinierender Arten dienen<br />
sollten (vgl. z. B. BOYE 2004, BOYE et al. 2004, MEINIG et al. 2004).<br />
Sowohl bei den Begehungen mittels Bat-Detektor, als auch beim Netzfang standen<br />
sowohl der unmittelbare Trassenbereich, als auch potenziell bedeutende<br />
Biotopstrukturen wie z. B. Teichgebiete im Vordergrund der Erfassung. Neben Hinweisen<br />
auf Quartiere wurden vor allem auch mögliche Verbundsbeziehungen in Form von<br />
Flugkorridoren und bedeutende Jagdgebiete betrachtet.<br />
• Amphibien: Erfassung von Laich- und Landhabitaten an geeigneten Gewässern und in<br />
deren Umgebung, Untersuchungen weitestgehend nach den Vorgaben der LÖBF &<br />
LAfAO (1996) sowie den vorgeschlagenen Erfassungsmethoden von MEYER (2004a, b,<br />
c), SY (2004a, b, c, d), SCHLÜPMANN & KUPFER (2009) und SCHLÜPMANN et al. (2004):<br />
3 Begehungen für die frühen Arten (März-April 2009), 3 Begehungen für die späten Arten<br />
(Mai-Juni 2009). Die Erfassung erfolgte durch die direkte Beobachtung von Laich, Larven<br />
und metamorphisierten Individuen in potenziellen Reproduktionsgewässern, zudem<br />
wurden hier – ohne dabei Laich zu zerstören – die Vegetation und das Ufersubstrat zum<br />
Nachweis von Larven abgekeschert. Auch die am Tage oder nachts rufenden Arten<br />
wurden durch akustische Erfassung registriert.<br />
Um die Nachweiswahrscheinlichkeit von Molcharten zu steigern, wurden<br />
Tagbeobachtungen aus dem Gewässer auftauchender Molcharten und ein Ausleuchten<br />
der potenziellen Laichgewässer mit dem Scheinwerfer durchgeführt (ARNOLD 1982,<br />
KUPFER 2001, MINTEN & FARTMANN 2001, MEYER 2004c). Zudem wurden an geeigneten<br />
Gewässern zur Erfassung von Molchen und Kaulquappen anderer Arten zwischen dem<br />
2. und 3. Mai 2009 insgesamt 14 Amphibienreusen ausgebracht (vgl. KUPFER 2001,<br />
MINTEN & FARTMANN 2001, SCHLÜPMANN & KUPFER 2009, VON BÜLOW 2001), in denen<br />
Molcharten und Kaulquappen gefangen wurden.<br />
In potenziellen Landhabitaten im Umkreis möglicher Laichgewässer wurden zudem<br />
eventuelle Versteckplätze unter Totholz und Steinen oder in Wurzelstubben auf ein<br />
Vorkommen von einzelnen Individuen untersucht (LÖBF & LAfAO 1996).<br />
16
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Die Bestimmung der Arten und deren Larven richtet sich nach den Werken von<br />
BERNINGHAUSEN (2007) und SCHLÜPMANN (2005).<br />
Die Erfassung erfolgte wie oben angeführt nach den vorgeschlagenen Methoden, zudem<br />
wurden weitere Nachweismethoden eingesetzt. Da die Untersuchungen aber erst Anfang<br />
April beginnen konnten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Vorkommen früher<br />
Arten hier nicht vollständig nachweisbar waren (vgl. Kap. 6.3).<br />
• Reptilien: Eine Kontrollbegehung zur Erfassung relevanter Lebensräume,<br />
Bestandsaufnahme von Reptilien in Flächen mit potenziellen Vorkommen (z. B. Teiche<br />
und Altwässer im Umland, Gleiskörper selbst, Waldränder, Lichtungen, Böschungen) im<br />
Rahmen von drei Begehungen im Jahr 2009 zur optischen Erfassung sowie gezielte<br />
Nachsuche unter potenziellen Versteckplätzen (unter Totholz, Steinen, etc.) nach<br />
Vorgaben von LÖBF & LAfAO (1996) sowie nach ELLWANGER (2004) und GRUSCHWITZ<br />
(2004).<br />
Um die Erfassungswahrscheinlichkeit zu steigern, wurden für die in den<br />
Messtischblättern bereits nachgewiesene Schlingnatter, aber auch zum Nachweis<br />
weiterer Arten (Blindschleiche, Ringelnatter), Schlangenbretter ausgelegt (GRUSCHWITZ<br />
2004, KORNDÖRFER 1992), auch wenn die Methode für die Schlingnatter in<br />
Norddeutschland als wenig effizient gilt (WALTER & WOLTERS 1997).<br />
Die Nomenklatur der Avifauna folgt BARTHEL & HELBIG (2005). Als Grundlage für die<br />
Gefährdungseinstufung wird die aktuelle Rote Liste der in Nordrhein-Westfalen gefährdeten<br />
Brutvogelarten genutzt (SUDMANN et al. 2008). Die Benennung der Fledermausarten erfolgt<br />
nach der Nomenklatur von DIETZ et al. (2007). Als Grundlage zu einer<br />
Gefährdungseinstufung dient die im Entwurf vorliegende landesweite Rote Liste der<br />
gefährdeten Säugetiere in Nordrhein-Westfalen (MEINIG et al. 2010). Die Nomenklatur der<br />
Amphibien- und Reptilienarten und die Angabe der Gefährdungseinstufungen sind ebenfalls<br />
den Entwurfsfassungen der Roten Listen entnommen (SCHLÜPMANN et al. 2010a, b).<br />
17
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
5 Beschreibung des Vorhabens, Wirkfaktoren und<br />
Abgrenzung des Untersuchungsraums<br />
5.1 Vorhabensbeschreibung<br />
Das diesem artenschutzrechtlichen <strong>Fachbeitrag</strong> zugrunde liegende Vorhaben umfasst die<br />
Anlage eines etwa 2,5-3 m (im Siedlungsbereich 3,5 m) breiten Rad- und Gehweges<br />
zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>. Die Trasse des Weges orientiert sich dabei an der<br />
ehemaligen Bahnlinie zwischen dem südlichen Siedlungsrand von Lohmar und dem<br />
nördlichen Hang des Michaelsbergs in <strong>Siegburg</strong>. Im Norden soll der Rad- und Gehweg an<br />
der B 484 auf Höhe des Dammweges beginnen, um auf der ehemaligen Bahntrasse nach<br />
etwa 100 m in südöstliche Richtung abzubiegen. Die Bahntrasse quert dann durch zwei<br />
Unterführungen die BAB 3 und die Abfahrt „Lohmar“ und führt in den Waldbestand zwischen<br />
Lohmar und <strong>Siegburg</strong>. Unmittelbar nach der Unterquerung der Autobahn-Anschlussstelle<br />
schmiegt sich die Trasse an das westlich angrenzende FFH-Gebiet „Agger“ an und verläuft<br />
dann geradlinig in südliche Richtung bis zum nördlichen Siedlungsrand von <strong>Siegburg</strong>. Nach<br />
Unterquerung der B 56 wird dieser an der Straße „Am Heckershof“ erreicht. Von hier aus<br />
verläuft der geplante Weg über die ehemalige Bahntrasse durch den <strong>Siegburg</strong>er<br />
Siedlungsraum bis er auf Höhe der Kreuzung „Waldstraße“/“Bamberger Straße“ an den<br />
bereits auf einem Teil der ehemaligen Bahntrasse vorhandenen Rad- und Gehweg<br />
angeschlossen wird. Dieser Trassenabschnitt stellt den größten Teil des Vorhabens dar, ein<br />
kürzerer weiterer Trassenabschnitt liegt weiter südlich nördlich des Michaelsberges.<br />
Dieser zweite südlich liegende Trassenabschnitt schließt an den schon vorhandenen Radund<br />
Gehweg an der Cecilienstraße an. Er sieht zwischen Cecilienstraße und dem Kreisel an<br />
der „Zeithstraße“/“Neuenhofer Straße“/“Wellenstraße“ einen Ausbau des vorhandenen<br />
Weges vor. Vom Kreisel bis zur Straße „Kleiberg“ wird wiederum die ehemalige Bahntrasse<br />
zur Anlage des Rad- und Gehweges genutzt. Die Gesamtlänge dieses kurzen Abschnittes<br />
beträgt nur etwa 380 m.<br />
Die ursprüngliche Planung sieht für den Rad- und Gehweg eine 3-3,5 m breite<br />
Asphaltdeckschicht vor. Im Rahmen der Planung wurde neben der Wegeführung auch die<br />
Art der Wegdecke angepasst (vgl. Maßnahme V1 in Kap. 7). In der gesamten Waldfläche ist<br />
nun eine wassergebundene Wegedecke vorgesehen.<br />
18
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
5.2 Wirkfaktoren<br />
5.2.1 Flächeninanspruchnahme und Lebensraumverlust<br />
Eine anlagebedingte Flächeninanspruchnahmen findet statt, da die insgesamt etwa 2.840 m<br />
lange Trasse (ohne den zwischen den beiden Teilabschnitten liegenden vorhandenen Weg)<br />
zum Großteil auf der ehemaligen Bahntrasse geführt werden soll. Diese weist im nördlichen<br />
Waldbestand zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> einen Gehölzbestand sowie zum Teil Strauchund<br />
Krautaufwuchs auf. Auch im Siedlungsbereich in <strong>Siegburg</strong> sowie am Siedlungsrand von<br />
Lohmar stocken zum Teil Gebüschstrukturen (v.a. Brombeere) oder Gehölze auf dem<br />
Bahndamm. Ein Teil dieser Gehölze muss sowohl im Wald als auch im Siedlungsbereich<br />
entfernt werden, wenn sie sich im Bereich des etwa 2,5 bis 3 m (im Siedlungsraum 3,5 m)<br />
breiten Rad- und Gehweges befinden. Zudem ist mit dem Vorhaben auch die Entfernung der<br />
Gleise und die oberflächliche Abtragung des Schotterkörpers verbunden.<br />
Die Realisierung des Vorhabens beansprucht baubedingt kaum weitere Flächen. Der Anund<br />
Abtransport von Baumaterialien und Baumaschinen erfolgt im Wald zwischen Lohmar<br />
und <strong>Siegburg</strong> über Forstwege, die östlich an die B 484 anschließen. In den<br />
Siedlungsbereichen von <strong>Siegburg</strong> und Lohmar wird das vorhandene Straßen- bzw.<br />
Wegenetz genutzt. Baustelleneinrichtungsflächen sind nur auf den vorhandenen Forstwegen<br />
und deren Kreuzungsbereichen vorgesehen sowie auf einer trassennahen Holzlagerfläche<br />
im Waldbereich zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>. Baubedingt werden temporär keine<br />
weiteren Gehölz- und Vegetationsbestände oder Gewässer in Anspruch genommen, die<br />
Teillebensräume von rechtlich relevanten Arten darstellen könnten<br />
Betriebsbedingt kommt es nicht zu einer weiteren Flächeninanspruchnahme.<br />
5.2.2 Stoffeinträge<br />
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben können Wirkfaktoren wie Stoffeinträge auftreten, die<br />
potenziell Auswirkungen auf Lebensräume haben. Sie wirken vor allem baubedingt.<br />
Betriebsbedingte Stoffeinträge etwa durch den Reifenabrieb von Fahrrädern können wegen<br />
der geplanten Nutzungsform als von so geringer Intensität betrachtet werden, dass sie hier<br />
nicht weiter betrachtet werden.<br />
Baubedingt ist durch die Rodung und die Verwundung des Oberbodens auf dem<br />
Schotterkörper der Bahntrasse eine erhöhte Staubimmission in den Vorhabensbereich sowie<br />
angrenzende Lebensräume anzunehmen. Dieses ist durch eine stärkere Windanfälligkeit des<br />
offen liegenden Bodens zu erklären. Betroffen sind überwiegend die direkt angrenzenden<br />
Flächen. Die Intensität des Sedimenteintrags durch die Luft ist aufgrund seines temporären<br />
19
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Charakters jedoch als gering einzustufen, weshalb Auswirkungen auf artenschutzrechtlich<br />
relevante Arten nicht zu befürchten sind.<br />
Auch hat eine Verletzung des Oberbodens sowie das Auftragen von Sedimenten eine<br />
erhöhte Erosion in Folge von Niederschlagsereignissen zur Folge. Es kann nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass die Erosion während der Bauphase zu einem erhöhten<br />
Abfluss von Sedimenten in den Schotterkörper selbst oder in angrenzende Gewässer führt.<br />
Ebenfalls baubedingt kommt es während der Bauphase zu einem erhöhten Ausstoß von<br />
Verbrennungsgasen wie CO oder CO². Für artenschutzrechtlich relevante Säuger-, Vogel-,<br />
Amphibien und Reptilienarten spielen solche geringfügigen temporär wirkenden<br />
Veränderungen aber keine entscheidende Rolle für ihr Auftreten.<br />
5.2.3 Akustische Effekte (Verlärmung)<br />
Schallimmissionen können nachhaltig negative Einflüsse auf Tierindividuen und<br />
-populationen haben. Die Mehrheit der gut dokumentierten Effekte betrifft die Vogelwelt. So<br />
gilt ein negativer Einfluss von Lärm auf die Siedlungsdichte bestimmter Brutvögel als<br />
gesichert. Beschreibungen von Vogelarten, die nicht oder nur in besonders extremen<br />
Situationen lärmempfindlich sind, finden sich aber auch zunehmend. Für einige Arten spielt<br />
Lärm, insbesondere wenn er als Dauerlärm wirksam wird, keine entscheidende Rolle (vgl.<br />
GARNIEL et al. 2007). Reaktionen auf Lärm sind also artspezifisch und teilweise sogar<br />
individuell unterschiedlich und weiterhin abhängig von Intensität, Art und Dauer des Lärms.<br />
RECK et al. (2001) haben Schwellenwerte für erhebliche Beeinträchtigungen von<br />
Vogellebensräumen durch Lärm abgeleitet. Diese verstehen sich als Vorschlagswerte, die<br />
zur Anwendung empfohlen werden, bis genauere Analysen vorliegen. Als<br />
Erheblichkeitsschwelle wird ein Mittlungspegel (Tageswert) von 47 dB(A) genannt. Oberhalb<br />
dieses Wertes wird eine Minderung der Lebensraumeignung angenommen.<br />
Auch Säugetiere können grundsätzlich aufgrund des hoch entwickelten Gehörsinns<br />
empfindlich gegenüber Lärm reagieren. Wie Vögel können sie sich aber ebenfalls an<br />
Schallpegel bzw. Schallereignisse in ihrem Lebensraum gewöhnen. Dennoch ist auch hier<br />
bei einigen Arten anzunehmen, dass Lärm die akustische Wahrnehmung (Orientierung,<br />
Kommunikation, Beutesuche) beeinträchtigen kann, insbesondere durch Maskierung.<br />
Weiterhin kann Lärm zu Stressreaktionen führen, z. B. zu Verhaltensänderungen oder zu<br />
Auswirkungen auf die Vitalität.<br />
Die Datengrundlagen zur Bewertung der Wirkungen von Lärm auf Tiere sind insgesamt<br />
noch sehr unvollständig. Wichtig ist daher eine einzelfallbezogene Betrachtung, in die die<br />
Störqualitäten und -intensitäten sowie möglichst die spezifischen Empfindlichkeiten der<br />
betroffenen Arten eingehen. Dabei sind auch die bestehenden Vorbelastungen mit in die<br />
20
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Betrachtung einzubeziehen. Diese sind zurzeit vor allem in den Siedlungsbereichen und in<br />
Nähe der B 484, der B 56 und der BAB 3 als intensiv einzustufen. Auch die Waldflächen<br />
zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> werden von Erholungssuchenden wie Spaziergängern,<br />
Joggern, Radfahrern, Hundebesitzern, Walkern, etc. zum Teil intensiv genutzt (vor allem bei<br />
gutem Wetter), hinzu kommen die Auswirkungen durch den Straßen- und Flugverkehr.<br />
Baubedingte Lärmimmissionen werden vor allem von den Baumaschinen erzeugt, der<br />
Lärmausstoß von menschlichen Arbeitern ist dagegen weitestgehend zu vernachlässigen.<br />
Auch die Zufahrtswege und deren Umgebung werden verstärkt durch Lärm belastet. Durch<br />
Einsatz moderner Maschinen und Transportgeräte können baubedingte Lärmimmissionen<br />
aber vermindert werden, so dass Auswirkungen auf weiter entfernte Lebensräume<br />
vermieden oder verringert werden. Auch der Zeitpunkt des Hauptlärmausstoßes bzw. der<br />
Zeitperioden, in denen besonders viel Lärm ausgestoßen wird, kann auf die Aktivität<br />
lärmsensibler Artengruppen (z. B. Vögel, Fledermäuse) abgestimmt werden.<br />
Betriebsbedingte Lärmimmissionen treten durch die Anlage des Rad- und Gehweges<br />
dauerhaft auf. Diese sind begrenzt auf die Nutzung durch Fahrradfahrer und Fußgänger.<br />
Besonders bei den betriebsbedingten Lärmemissionen sind die schon bestehenden<br />
Belastungen im Waldbereich durch Erholungssuchende, in den Siedlungen durch Verkehr<br />
und Wohnnutzung zu betrachten. Störende Auswirkungen von Lärm sind also baubedingt<br />
sowie durch den Betrieb des Vorhabens möglich.<br />
5.2.4 Optische Effekte<br />
Von den optischen Wirkungen können potenziell empfindliche Tiere wie Säugetiere und<br />
Vögel betroffen sein. Die Fluchtdistanzen gegenüber Menschen werden für Singvögel<br />
(Kleiber, Weidenmeise, Waldlaubsänger) mit etwa 10-20 m angegeben, während Greifvögel<br />
wie Mäusebussard oder Habicht in der Regel höhere Fluchtdistanzen besitzen (FLADE 1994).<br />
Insbesondere bei dauerhaften, regelmäßigen Bewegungen kommt es aber auch zu<br />
Gewöhnungseffekten.<br />
Intensive optische Effekte treten vor allem während des Baubetriebs auf. Potenzielle<br />
Störquellen sind Arbeiter und Arbeitsgeräte, aber auch gelagerte Materialien oder durch die<br />
Rodung geöffnete Flächen, auf deren Vorhandensein sich Vögel oft erst einstellen müssen,<br />
da sich dadurch eine optische Veränderung des Lebensraums vollzieht. In der Dämmerung<br />
und nachts können weitere potenzielle Effekte auf geschützte Arten durch eine mögliche<br />
Baubeleuchtung auftreten. Eine solche Beleuchtung sollte nach Möglichkeit vermieden<br />
werden, da sie vor allem auf Fledermäuse Auswirkungen haben kann (DIETZ et al. 2007).<br />
Auch wandernde Vogelarten sowie Eulen können von stark beleuchteten Gebäuden oder<br />
21
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Strahlern angezogen werden, die Orientierung verlieren und den Tod erleiden oder<br />
zumindest irritiert und auf diese Weise gestört werden (RICHARZ 2001).<br />
Betriebsbedingte optische Effekte durch die Anlage des Rad- und Gehweges sind in<br />
vergleichbarer Form wie die dauerhaften akustischen Effekte einzuordnen. Sie besitzen wie<br />
diese eine mäßig hohe Intensität, was sich aber durch die bestehenden Vorbelastungen im<br />
Wald und in den Siedlungsbereichen relativiert. Eine Beleuchtung des Rad- und Gehweges<br />
ist in den Waldbereichen nicht vorgesehen, nur im ohnehin schon stark durch<br />
Lichtemissionen beeinträchtigten Siedlungsraum in <strong>Siegburg</strong> und in einem Fall in Lohmar<br />
unmittelbar an der B 484 soll eine zusätzliche Beleuchtung installiert werden. Mögliche<br />
optische Störungen beschränken sich deshalb auf die Nutzung durch Erholungssuchende.<br />
5.2.5 Erschütterungen<br />
Die Bewegungen von Maschinen und Fahrzeugen können Erschütterungen erzeugen. Sie<br />
treten ausschließlich baubedingt auf.<br />
Baubedingte Erschütterungen gehen von schweren Maschinen im Bereich des Gleiskörpers,<br />
von der Bewegung und Ablage von Gleisteilen und der Bearbeitung des Oberbodens aus,<br />
zudem können sie durch möglicherweise notwendige Durchforstungs- oder<br />
Rodungsmaßnahmen entstehen. Im unmittelbaren Umfeld des Vorhabenbereichs sind<br />
deshalb Auswirkungen auf Arten möglich, die besonders sensibel auf Erschütterungen<br />
reagieren. Als planungsrelevante Gruppe sind hier vor allem die Reptilien zu nennen, die<br />
sensibel auf Bodenerschütterungen reagieren (BLAB & VOGEL 1996), aber auch Vögel oder<br />
Fledermäuse können bei starken Erschütterungen im Nest- bzw. Quartierbereich gestört<br />
werden.<br />
Betriebsbedingte Erschütterungen sind wegen der Nutzungsform des Rad- und Gehweges<br />
nicht zu erwarten.<br />
5.2.6 Auswirkungen auf Lebensraumvernetzung und -verbund<br />
Beeinträchtigungen von Vernetzungs- und Verbundbeziehungen treten z. B. auf, wenn<br />
funktionale Zusammenhänge von Lebensräumen gestört werden (z.B. Trennung von Brutund<br />
Nahrungsräumen einer Tierart), wenn Wanderwege unterbrochen oder miteinander in<br />
Kontakt stehende Teilpopulationen durch ein Vorhaben voneinander getrennt werden<br />
(Barriereeffekte). Weiterhin können sich Auswirkungen auf Artvorkommen insgesamt<br />
ergeben, wenn Teilpopulationen bestimmter Arten beeinträchtigt werden und dadurch die<br />
Gesamtpopulation unter eine für den Fortbestand notwendige Größe sinkt. Dies ist z. B. bei<br />
Metapopulationen der Fall, in denen Subpopulationen voneinander getrennt werden, die sich<br />
durch durchschnittlich gleiche Zu- und Abwanderung auszeichnen (vgl. KRATOCHWILL &<br />
22
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
SCHWABE 2001). Werden solche Sub- oder Teilpopulationen getrennt, können durch<br />
Umwelteinflüsse hervorgerufene Verluste in den Folgejahren oft nicht mehr durch<br />
zuwandernde Individuen ausgeglichen werden und es ist möglich, dass langfristig alle Teile<br />
der Metapopulation aussterben. Bei der Betrachtung der Verbundfunktionen eines<br />
Lebensraums sind darüber hinaus Trittsteineffekte zu beachten, welche z. B. für rastende<br />
und durchziehende Vogelarten oder für wandernde Amphibien- oder Fledermausarten von<br />
Bedeutung sind.<br />
Auswirkungen auf den Lebensraumverbund wirbelloser nicht flugfähiger Arten sind<br />
anlagebedingt nicht auszuschließen, da der geplante Rad- und Gehweg eine etwa 3 m (im<br />
Siedlungsbereich 3,5 m) breite Trasse bildet, die keine Vegetation und somit keine Deckung<br />
sowie ein anderes Mikroklima aufweist (auch wenn der Weg im Gegensatz zur<br />
ursprünglichen Planung mit einer wassergebundenen Decke ausgestattet wird, vgl.<br />
Maßnahme V1 in Kap. 7). Für die hier artenschutzrechtlich zu betrachtenden Gruppen der<br />
Vögel, Amphibien, Reptilien und Fledermäuse sowie für Haselmaus und Dunklen<br />
Wiesenknopf-Ameisenbläuling bietet der Rad- und Gehweg aber einen zu geringen<br />
räumlichen Widerstand, als dass Populationen voneinander getrennt werden könnten.<br />
5.2.7 Unmittelbare Gefährdung von Individuen<br />
Vorhabenbedingt sind Tötungen oder Verletzungen von Tierarten denkbar. So würde anlageund<br />
baubedingt die Beseitigung von Vegetationsstrukturen, in denen sich Nester mit Eiern<br />
oder Jungtiere von Vögeln befinden, zur unmittelbaren Gefährdung dieser Tiere führen. Die<br />
Rodung von Spalt- und Höhlenbäumen kann auch zur unmittelbaren Gefährdung von<br />
Fledermäusen sowie von Höhlenbrütern oder der Haselmaus führen. Die richtige<br />
Zeitauswahl zur Beseitigung von Lebensstätten kann jedoch verhindern, dass Alttiere oder<br />
Reproduktionsstadien getötet oder zerstört werden. Zudem kann es auch bei der<br />
Bearbeitung des Oberbodens im Bereich des Gleiskörpers zur baubedingten Tötung von<br />
Amphibien oder Reptilien kommen, die hier zum Teil potenzielle Verstecke finden. Eine<br />
baubedingte Tötung ist auch durch den Bauverkehr im Bereich der Zufahrten möglich, da<br />
auch hier wenig mobile und nicht flugfähige Arten überfahren werden können. Eine<br />
vorgeschriebene maximale Fahrgeschwindigkeit kann die Gefahr einer Tötung aber deutlich<br />
reduzieren.<br />
Eine betriebsbedingte Tötung könnte durch das Überfahren oder Zertreten von potenziell<br />
auftretenden Amphibien- und Reptilienarten entstehen, die sich auf der Trasse des<br />
geplanten Rad- und Gehweges aufhalten. Dabei ist zu beachten, dass die Gefahr der Tötung<br />
von Amphibien durch deren nächtliche Aktivitätszeit minimiert werden, da der Rad- und<br />
Gehweg nicht beleuchtet wird und deshalb nachts deutlich weniger genutzt werden wird, als<br />
tagsüber.<br />
23
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
5.3 Abgrenzung und Beschreibung der Untersuchungsräume<br />
Der Vorhabensbereich kann in einen großen nördlichen und einen kleineren südlichen Teil<br />
unterteilt werden (vgl. Abb. 1), da zwischen den beiden Teilen schon eine Rad- und<br />
Gehwegverbindung besteht. Dem zu Folge wurden auch zwei Untersuchungsräume<br />
abgegrenzt. Der nördliche Untersuchungsraum umfasst geringe Anteile der<br />
Siedlungsbebauung von Lohmar, Teile des Waldbestandes zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong><br />
sowie einen Teil des nördlichen <strong>Siegburg</strong>er Stadtgebietes. Der südliche Untersuchungsraum<br />
umfasst ausschließlich die Siedlungsbebauung im Süden von <strong>Siegburg</strong> und innerstädtische<br />
Grünanlagen.<br />
Die Abgrenzung der Untersuchungsräume erfolgte aufgrund der Struktur des Umfeldes, der<br />
zu erwartenden Störwirkungen und der Sensibilität der potenziell auftretenden<br />
artenschutzrechtlich relevanten Arten. Danach wurde im Waldbereich zwischen den Städten<br />
Lohmar und <strong>Siegburg</strong> neben dem Vorhabensbereichs selbst beiderseits ein Puffer von<br />
300 m, also ein über 600 m breiter Waldstreifen untersucht. Im Siedlungsbereich sind die<br />
akustischen und optischen Vorbelastungen deutlich größer, hier ist deshalb auch nicht mit<br />
dem Auftreten störungssensibler Arten zu rechnen. Im Siedlungsbereich wurden die<br />
Untersuchungsräume deshalb in einer Entfernung von 150 m zum Vorhabensbereich<br />
abgegrenzt.<br />
Die Abb. 4 und Abb. 5 zeigen den südlichen und den nördlichen Vorhabensbereich und die<br />
Abgrenzung der beiden Untersuchungsräume.<br />
Abb. 4: Lage des südlichen Vorhabensbereichs und Abgrenzung des entsprechenden<br />
Untersuchungsraums. Aufgrund der Lage im Siedlungsbereich umfasst dieser einen 150 m-Puffer um<br />
den Vorhabensbereich. Im Untersuchungsraum liegen die innerstädtischen Grünanlagen am<br />
nördlichen Michaelsberg, sowie Siedlungs- und Industriebebauung.<br />
24
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Abb. 5: Lage des nördlichen Vorhabensbereichs und Abgrenzung des nördlichen<br />
Untersuchungsraums. Der Umriss des Untersuchungsraums ergibt sich aus der Lage im Wald (300 m-<br />
Puffer) bzw. im Siedlungsbereich (150 m-Puffer).<br />
25
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Abb. 6: Buchen-Altbestand im unmittelbaren Umfeld des Vorhabensbereichs im nördlichen<br />
Untersuchungsraum (Oktober 2009). Obwohl die älteren Waldbestände vorwiegend aus Eichen-<br />
Hainbuchen-Beständen bestehen, stocken hier südlich der Teiche an der AS Lohmar und an wenigen<br />
weiteren Stellen kleine Gruppen oder einzelne alte Buchen.<br />
Abb. 7: Eichen-Buchenbestand im nördlichen Untersuchungsraum. Eichenbestände mit Buche oder<br />
Hainbuche stellen die ältesten und somit potenziell wertvollsten Waldbestände des<br />
Untersuchungsgebietes dar (Oktober 2009).<br />
26
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Abb. 8: Die Widdauer Wiese im Westteil des nördlichen Untersuchungsraums ist der einzige offene<br />
Lebensraum in den beiden Untersuchungsräumen (Oktober 2009). Aufgrund der rundherum<br />
gelegenen Waldbestände (links im Hintergrund einer der ältesten Eichenbestände im Gebiet) ist aber<br />
nicht mit einem Vorkommen typischer Grünland- oder Feldvogelarten zu rechnen.<br />
Abb. 9: Im sonst geschlossenen Waldbestand bildet die Lichtung bzw. Schlagflur im Nordwesten des<br />
nördlichen Untersuchungsraums eine der wenigen halboffenen Strukturen. Hier sind potenziell Vogel-<br />
und Fledermausarten des Halboffenlandes oder der Waldränder zu erwarten.<br />
27
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Abb. 10: Die Teiche südwestlich der AS Lohmar stellen einen potenziellen Lebensraum für<br />
Wasservögel und Amphibien dar. Auch sind solche Feuchtgebiete im Wald ein potenziell wertvolles<br />
Jagdhabitat für Fledermausarten (Mai 2009).<br />
Abb. 11: Im Nordwesten des nördlichen Untersuchungsraums liegt ein Altarm der Agger (Mai 2009).<br />
Während der südliche Uferbereich (links) durch die Terrassenkante der Agger begrenzt wird, grenzt<br />
nördlich des Altarms eine Weichholzaue mit Weiden- und Pappelbeständen an (rechts). Während der<br />
Altarm selbst für Amphibienarten einen potenziell wertvollen Lebensraum darstellt, bietet die<br />
Weichholzaue mit Alt- und Totholzbestand zahlreichen Vogelarten, auch Höhlenbrütern, ein<br />
potenzielles Bruthabitat.<br />
28
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Abb. 12: Innerstädtische Grünanlage am Michaelsberg im südlichen Untersuchungsraum (Oktober<br />
2009). Im Hintergrund ist die mehrstöckige Wohnbebauung im zentralen Teil des<br />
Untersuchungsraums zu erkennen. Aufgrund des Erholungsdrucks ist hier nicht mit dem Auftreten<br />
störungssensibler Arten zu rechnen.<br />
Abb. 13: Älterer Baumbestand am Rand des Vorhabensbereichs nordöstlich des Michaelsberges<br />
(Oktober 2009). Die Bäume hier weisen zum Teil artenschutzrechtlich relevante Strukturen wie<br />
Rindenspalten oder Baumhöhlen auf und stellen somit potenzielle Brutstätten von Höhlenbrütern und<br />
mögliche Quartiere für Fledermäuse dar.<br />
29
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
6 Vorkommen planungsrelevanter Arten und Strukturen<br />
Nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 14 BNatSchG sind alle europäischen Vogelarten besonders<br />
und einige Arten zudem streng geschützt und somit in Verbindung mit § 44 Abs. 1 BNatSchG<br />
artenschutzrechtlich relevant. Zudem sind die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten<br />
Säuger-, Amphibien- und Reptilienarten sowie einige Wirbellose und Gefäßpflanzen zu<br />
betrachten. Da unter den europäischen Vogelarten viele Arten häufig und verbreitet sind und<br />
landesweit als ungefährdet gelten (SUDMANN et al. 2008), wird den Vorgaben von KIEL<br />
(2005) und dem MUNLV (2008) gefolgt und der Fokus auf gefährdete, arealbedingt seltene<br />
und in Kolonien brütende Arten gesetzt, zudem werden auch regional gefährdete Arten<br />
sowie die streng geschützten Arten in die Betrachtung einbezogen.<br />
Die Kap. 6.1 bis Kap. 6.4 zeigen die Ergebnisse der durchgeführten Erfassungen der Vögel,<br />
Fledermäuse, Amphibien und Reptilien. In Kap. 6.5 werden die weiteren planungsrelevanten<br />
und bisher in den Messtischblättern MTB 5109 (Lohmar) und MTB 5209 (<strong>Siegburg</strong>)<br />
nachgewiesenen Arten Haselmaus und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling auf<br />
Potenzialebene abgehandelt (vgl. LANUV 2010).<br />
6.1 Europäische Vogelarten<br />
Im gesamten Untersuchungsraum konnten insgesamt 68 Vogelarten nachgewiesen werden,<br />
von denen 24 Arten aufgrund ihres Schutzstatus oder ihrer landesweiten oder regionalen<br />
Gefährdung als planungsrelevant betrachtet werden müssen (Tab. 2).<br />
Tab. 2: Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Vogelarten mit Angaben zum Status im<br />
Gebiet (B: Brutvogel im Vorhabensbereich, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung des<br />
Untersuchungsraums, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger). Angabe des<br />
Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht<br />
(RL NB) nach SUDMANN et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark<br />
gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders<br />
und streng geschützte Art. Planungsrelevante Arten nach Definition von KIEL (2005) und MUNLV<br />
(2008) sind hervorgehoben.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Amsel<br />
Turdus merula<br />
Baumpieper<br />
Anthus trivialis<br />
Bläßhuhn<br />
Fulica atra<br />
RL<br />
NW<br />
B * * §<br />
(B) 3 2 §<br />
B * * §<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
30<br />
Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />
zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungs-<br />
bereichen beider Städte.<br />
Brutvogel mit einem Revier am Rand einer<br />
Lichtung im Waldbestand bei Lohmar östl. der<br />
B 484, nordöstl. des Untersuchungsraums.<br />
Brutvogel mit einzelnen Paaren an den Teichen<br />
südöstl. der Anschlussstelle Lohmar und im<br />
Teichgebiet nördl. des Siedlungsbereichs von<br />
<strong>Siegburg</strong>.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 2 (Forts.): Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Vogelarten mit Angaben zum Status<br />
im Gebiet (B: Brutvogel im Vorhabensbereich, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung des<br />
Untersuchungsraums, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger. Angabe des<br />
Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht<br />
(RL NB) nach SUDMANN et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark<br />
gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders<br />
und streng geschützte Art). Planungsrelevante Arten nach Definition von KIEL (2005) und MUNLV<br />
(2008) sind hervorgehoben.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Blaumeise<br />
Parus caeruleus<br />
Buchfink<br />
Fringilla coelebs<br />
Buntspecht<br />
Dendrocopos major<br />
Eichelhäher<br />
Garrulus glandarius<br />
Eisvogel<br />
Alcedo atthis<br />
Elster<br />
Pica pica<br />
Feldschwirl<br />
Locustella naevia<br />
Feldsperling<br />
Passer montanus<br />
Fitis<br />
Phylloscopus trochilus<br />
Gartenbaumläufer<br />
Certhia brachydactyla<br />
Gartengrasmücke<br />
Sylvia borin<br />
Gebirgsstelze<br />
Motacilla cinerea<br />
Gimpel<br />
Pyrrhula pyrrhula<br />
Goldammer<br />
Emberiza citrinella<br />
Graugans<br />
Anser anser<br />
Graureiher<br />
Ardea cinerea<br />
RL<br />
NW<br />
B * * §<br />
B * * §<br />
B * * §<br />
B * * §<br />
NG * 3 S §§<br />
B * * §<br />
B 3 V §<br />
B 3 2 §<br />
B V 3 §<br />
B * * §<br />
B * * §<br />
NG * * §<br />
B V 3 §<br />
(B) V * §<br />
NG * * §<br />
NG S S §<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
31<br />
Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />
zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungs-<br />
bereichen beider Städte.<br />
Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />
zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungs-<br />
bereichen beider Städte.<br />
Verbreiteter Brutvogel in den Waldflächen zwischen<br />
Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, vereinzelte Vorkommen auch in<br />
den Siedlungsbereichen beider Städte.<br />
Seltener Brutvogel im Waldgebiet zwischen Lohmar<br />
und <strong>Siegburg</strong>, ein Vorkommen auch im<br />
Siedlungsbereich von <strong>Siegburg</strong>.<br />
Nahrungsgast am Agger-Altarm im Nordwesten<br />
des nördl. Untersuchungsraums und an den<br />
Teichen nördl. des <strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrandes.<br />
Verbreiteter Brutvogel im Siedlungsbereich von<br />
Lohmar und <strong>Siegburg</strong>.<br />
Sehr seltener Brutvogel mit nur einem Brutpaar in<br />
einer Lichtung nahe der Bahntrasse nordwestl. der<br />
Teiche an der Anschlussstelle Lohmar.<br />
Sehr seltener Brutvogel mit nur einem Brutpaar in<br />
der Kleingartenanlage zwischen der Straße<br />
„Steinbahn“ und dem nördlich angrenzenden<br />
Waldbestand.<br />
Sehr seltener Brutvogel im Waldbestand nördl. der<br />
Widdauer Wiese. Drei weitere Bruten an der Grenze<br />
bzw. östl. des Untersuchungsraums an den<br />
Teichen nördl. des <strong>Siegburg</strong>er Stadtgebiets.<br />
Verbreiteter Brutvogel in den Waldflächen zwischen<br />
Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, vereinzelte Vorkommen auch in<br />
den Siedlungsbereichen beider Städte.<br />
Verbreiteter aber nicht häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />
zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, vereinzelte<br />
Vorkommen auch in den Siedlungsbereichen beider<br />
Städte.<br />
Nahrungsgast an der Teichanlage am nördlichen<br />
Siedlungsrand von <strong>Siegburg</strong>.<br />
Seltener Brutvogel mit zwei Revieren im nördl.<br />
Untersuchungsraum. Hier 1 Revier im Waldbestand<br />
östl. der B 484, 1 weiteres Revier in Fichtenbestand<br />
östl. der Trasse auf Höhe der Widdauer Wiese.<br />
Brutvogel in der Aggeraue westl. des Untersuchungsraums,<br />
1 Revier nahe der Abgrenzung des Gebietes.<br />
Vereinzelt als Nahrungsgast auf den Teichen südöstl.<br />
der AS Lohmar nachgewiesen.<br />
Regelmäßiger Nahrungsgast an den Teichen nördl.<br />
des <strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrandes und im<br />
Teichgebiet südöstl. der AS Lohmar.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 2 (Forts.): Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Vogelarten mit Angaben zum Status<br />
im Gebiet (B: Brutvogel im Vorhabensbereich, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung des<br />
Untersuchungsraums, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger. Angabe des<br />
Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht<br />
(RL NB) nach SUDMANN et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark<br />
gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders<br />
und streng geschützte Art). Planungsrelevante Arten nach Definition von KIEL (2005) und MUNLV<br />
(2008) sind hervorgehoben.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Grünling<br />
Carduelis chloris<br />
Grünspecht<br />
Picus viridis<br />
Habicht<br />
Accipiter gentilis<br />
Haubenmeise<br />
Parus cristatus<br />
Hausrotschwanz<br />
Phoenicurus ochruros<br />
Haussperling<br />
Passer domesticus<br />
Heckenbraunelle<br />
Prunella modularis<br />
Hohltaube<br />
Columba oenas<br />
Kanadagans<br />
Branta canadensis<br />
Kernbeißer<br />
Coccothraustes coccothraustes<br />
Kleiber<br />
Sitta europaea<br />
Kleinspecht<br />
Dryobates minor<br />
Kohlmeise<br />
Parus major<br />
Kormoran<br />
Phalacrocorax carbo<br />
Kuckuck<br />
Cuculus canorus<br />
RL<br />
NW<br />
B * * §<br />
B * * §§<br />
B V * §§<br />
B * * §<br />
B * * §<br />
B V 3 §<br />
B * * §<br />
B * * §<br />
(B) * * §<br />
B * * §<br />
B * * §<br />
B 3 3 §<br />
B * * §<br />
Ü S S §<br />
B 3 1 §<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
32<br />
Verbreiteter Brutvogel in den Waldflächen zwischen<br />
Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, in den Siedlungsbereichen<br />
beider Städte zahlreiche Brutvorkommen.<br />
Seltener Brutvogel mit 1 Revierzentrum in kleinem<br />
Gehölzbestand zwischen der Wohnbebauung von<br />
Lohmar und der AS Lohmar. Ein weiteres Revier in<br />
Pappel-Weidenbestand am Agger-Altarm westl. der<br />
Abgrenzung des Untersuchungsraums.<br />
Brutvogel mit einem Paar in einem Fichtenbestand<br />
östl. der Trasse auf Höhe der Widdauer Wiese.<br />
Vereinzelter Brutvogel in Nadelholzbeständen des<br />
Waldgebietes zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>.<br />
Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den<br />
Siedlungsbereichen von Lohmar und vor allem<br />
<strong>Siegburg</strong>.<br />
Sehr häufige Brutvogelart im Siedlungsbereich von<br />
<strong>Siegburg</strong>. Hier insgesamt 22 Brutpaare im<br />
Untersuchungsraum und im nordöstlichen Umfeld.<br />
Je ein weiteres Revier in Siedlungsbebauung<br />
nördl. des Michaelsberges und am südl.<br />
Siedlungsbereich von Lohmar.<br />
Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />
zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungs-<br />
bereichen beider Städte.<br />
Verbreiteter Brutvogel in den Waldflächen zwischen<br />
Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, ein vereinzeltes Vorkommen<br />
auch an der Abtei auf dem Michaelsberg.<br />
Brutvogel mit 2 Paaren an den Teichen nördl. der<br />
<strong>Siegburg</strong>er Siedlungsbebauung.<br />
Verbreiteter Brutvogel in den Waldflächen zwischen<br />
Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, vereinzelte Vorkommen auch in<br />
den Siedlungsbereichen beider Städte.<br />
Verbreiteter Brutvogel in den Waldflächen zwischen<br />
Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, vereinzelte Vorkommen auch in<br />
den Siedlungsbereichen beider Städte.<br />
Seltener Brutvogel mit je 1 Brutpaar nördlich und<br />
südlich der Widdauer Wiese.<br />
Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />
zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungs-<br />
bereichen beider Städte.<br />
Vereinzelter Überflieger über dem Untersuchungsraum,<br />
als Nahrungsgast auf der westl. fließenden<br />
Agger.<br />
Brutvogel mit nur 1 Revier im nördlichen Untersuchungsraum<br />
nahe der Trasse. Revierzentrum in<br />
jungem Waldbestand und angrenzenden<br />
Lichtungen.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 2 (Forts.): Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Vogelarten mit Angaben zum Status<br />
im Gebiet (B: Brutvogel im Vorhabensbereich, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung des<br />
Untersuchungsraums, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger. Angabe des<br />
Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht<br />
(RL NB) nach SUDMANN et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark<br />
gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders<br />
und streng geschützte Art). Planungsrelevante Arten nach Definition von KIEL (2005) und MUNLV<br />
(2008) sind hervorgehoben.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Mauersegler<br />
Apus apus<br />
Mäusebussard<br />
Buteo buteo<br />
Misteldrossel<br />
Turdus viscivorus<br />
Mittelspecht<br />
Dendrocopus medius<br />
Mönchsgrasmücke<br />
Sylvia atricapilla<br />
Rabenkrähe<br />
Corvus corone<br />
Reiherente<br />
Aythya fuligula<br />
Ringeltaube<br />
Columba palumbus<br />
Rotkehlchen<br />
Erithacus rubecula<br />
Schwanzmeise<br />
Aegithalos caudatus<br />
Schwarzspecht<br />
Dryocopus martius<br />
Singdrossel<br />
Turdus philomelos<br />
Sommergoldhähnchen<br />
Regulus ignicapilla<br />
Sperber<br />
Accipiter nisus<br />
RL<br />
NW<br />
B * * §<br />
B * * §§<br />
B * * §<br />
B V 3 §§<br />
B * * §<br />
B * * §<br />
B * * §<br />
B * * §<br />
B * * §<br />
B * * §<br />
B * * §§<br />
B * * §<br />
B * * §<br />
NG * V §§<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
33<br />
Vereinzelter Brutvogel im <strong>Siegburg</strong>er Stadtgebiet, als<br />
Nahrungsgast über der Stadt in hoher Individuenzahl.<br />
Brutvogel mit zwei Revieren im Gebiet, 1 Paar in<br />
Fichtenbestand östl. der Trasse auf Höhe der<br />
Widdauer Wiese, 1 Paar mit Brutverdacht im Wald<br />
östl. der B 484 nahe Lohmar.<br />
Seltener Brutvogel im Westen der Waldfläche<br />
zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>.<br />
Brutvogel mit 6 Revieren ausschließlich in Eichenbeständen.<br />
2 Reviere trassennah südl. der<br />
Widdauer Wiese, je 1 weiteres Revier nördl. und<br />
südl. der Wiese in größerer Entfernung. Ein<br />
weiteres Brutpaar trassennah an den Teichen am<br />
AS Lohmar, und 1 Revier zwischen <strong>Siegburg</strong>er<br />
Siedlungsrand und nördl. liegenden Teichen<br />
außerhalb des Untersuchungsraums.<br />
Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />
zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungsbereichen<br />
beider Städte.<br />
Verbreiteter Brutvogel in den Waldflächen zwischen<br />
Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, vereinzelte Vorkommen auch in<br />
den Siedlungsbereichen beider Städte.<br />
Brutversuch eines Paares an den Teichen nördlich des<br />
Siedlungsrandes von <strong>Siegburg</strong>.<br />
Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />
zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungsbereichen<br />
beider Städte.<br />
Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />
zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungsbereichen<br />
beider Städte.<br />
Verbreiteter Brutvogel in den Waldflächen zwischen<br />
Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, vereinzelte Vorkommen auch in<br />
den Siedlungsbereichen beider Städte.<br />
Sehr seltener Brutvogel mit nur 1 Revier im nördl.<br />
Untersuchungsraum, Fortpflanzung vermutlich in<br />
trassennahem Altbuchenbestand südl. der Teiche<br />
an der AS Lohmar. Nahrungsräume in den<br />
umliegenden Waldflächen.<br />
Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />
zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungsbereichen<br />
beider Städte.<br />
Verbreiteter Brutvogel in Nadelholzbeständen des<br />
Waldgebietes zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>,<br />
vereinzelte Vorkommen auch in den<br />
Siedlungsbereichen beider Städte.<br />
Regelmäßiger Nahrungsgast im Waldgebiet<br />
zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> sowie im<br />
Siedlungsbereich von <strong>Siegburg</strong>.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 2 (Forts.): Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Vogelarten mit Angaben zum Status<br />
im Gebiet (B: Brutvogel im Vorhabensbereich, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung des<br />
Untersuchungsraums, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger. Angabe des<br />
Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht<br />
(RL NB) nach SUDMANN et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark<br />
gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders<br />
und streng geschützte Art). Planungsrelevante Arten nach Definition von KIEL (2005) und MUNLV<br />
(2008) sind hervorgehoben.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Star<br />
Strunus vulgaris<br />
Stieglitz<br />
Carduelis carduelis<br />
Stockente<br />
Anas platyrhynchos<br />
Straßentaube<br />
Columba livia f. domesticus<br />
Sumpfmeise<br />
Parus palustris<br />
Tannenmeise<br />
Parus ater<br />
Teichhuhn<br />
Gallinula chloropus<br />
Teichrohrsänger<br />
Acrocephalus scirpaceus<br />
Türkentaube<br />
Streptopelia decaocto<br />
Turmfalke<br />
Falco tinnunculus<br />
Wacholderdrossel<br />
Turdus pilaris<br />
Waldbaumläufer<br />
Certhia familiaris<br />
Waldkauz<br />
Strix aluco<br />
Waldlaubsänger<br />
Phylloscopus sibilatrix<br />
Waldohreule<br />
Asio otus<br />
Weidenmeise<br />
Parus montanus<br />
RL<br />
NW<br />
B V V §<br />
B * * §<br />
(B) * * §<br />
B * * §<br />
B * * §<br />
B * * §<br />
(B) V V §§<br />
(B) * V §<br />
B §<br />
Ü S S §§<br />
NG * * §<br />
B * * §<br />
B * * §§<br />
B 3 2 §<br />
NG 3 3 §§<br />
B * * §<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
34<br />
Verbreiteter Brutvogel im Waldgebiet zwischen Lohmar<br />
und <strong>Siegburg</strong>, vereinzelte Vorkommen auch in den<br />
Siedlungsbereichen beider Städte.<br />
Seltener Brutvogel im nördl. Siedlungsbereich von<br />
<strong>Siegburg</strong> nahe des Waldrandes.<br />
Brutvogel mit nur 2 Paaren im Teichgebiet nördl. der<br />
<strong>Siegburg</strong>er Siedlungsbebauung östl. des<br />
Untersuchungsraums.<br />
Brutvogel mit je 2 Paaren unter der Autobahnbrücke<br />
der AS Lohmar und in Gewerbebebauung an der<br />
Alfred-Keller-Straße<br />
Mäßig häufiger Brutvogel mit Revieren am Agger-<br />
Altarm in älteren Laubwaldbeständen zwischen<br />
Lohmar und <strong>Siegburg</strong> sowie am westl. Michaelsberg.<br />
Verbreiteter Brutvogel in Nadelholzbeständen des<br />
Waldgebietes zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>,<br />
vereinzelte Vorkommen auch in den<br />
Siedlungsbereichen beider Städte.<br />
Brutvogel mit 2 Paaren an den Teichen nördl. des<br />
<strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrandes außerhalb des<br />
Untersuchungsraums.<br />
Brutvogel mit 1 Revier an den Teichen nördl. des<br />
<strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrandes außerhalb des<br />
Untersuchungsraums.<br />
Seltener Brutvogel im Stadtgebiet von <strong>Siegburg</strong> in<br />
Siedlungsbebauung.<br />
Lediglich Beobachtungen von Überfliegern, keine<br />
Hinweise auf Nutzung des Untersuchungsraums<br />
als Bruthabitat.<br />
Regelmäßiger Nahrungsgast im Wald zwischen<br />
Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, vermutlich Brutvogel in der<br />
Aggeraue.<br />
Seltener Brutvogel im Waldbestand nahe des Agger-<br />
Altarms im nördl. Untersuchungsraum. Ein weiteres<br />
Revier östl. des Untersuchungsraums zwischen der<br />
B 56 und den südl. liegenden Teichen.<br />
Brutvogel mit nur 1 Revier in einem Eichenbestand<br />
südl. der Widdauer Wiese in Trassennähe,<br />
Nahrungsräume liegen auch in den umgebenden<br />
Waldflächen.<br />
Brutvogel mit nur 1 Revier in naturnahem<br />
Laubwaldbestand mittleren Alters nördl. der B 56<br />
in größeren Abstand zur Trasse.<br />
Nahrungsgast mit wenigen Nachweisen am Rand<br />
der Aggeraue nördl. der B 56.<br />
Seltener Brutvogel in Weidenbestand am Agger-Altarm<br />
im nördl. Untersuchungsraum.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 2 (Forts.): Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Vogelarten mit Angaben zum Status<br />
im Gebiet (B: Brutvogel im Vorhabensbereich, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung des<br />
Untersuchungsraums, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger. Angabe des<br />
Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht<br />
(RL NB) nach SUDMANN et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark<br />
gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders<br />
und streng geschützte Art). Planungsrelevante Arten nach Definition von KIEL (2005) und MUNLV<br />
(2008) sind hervorgehoben.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Wintergoldhähnchen<br />
Regulus regulus<br />
Zaunkönig<br />
Troglodytes troglodytes<br />
Zilpzalp<br />
Phylloscopus collybita<br />
Zwergtaucher<br />
Tachybaptus ruficollis<br />
RL<br />
NW<br />
B * * §<br />
B * * §<br />
B * * §<br />
(B) * * §<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
35<br />
Verbreiteter Brutvogel in Nadelholzbeständen des<br />
Waldgebietes zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>,<br />
vereinzelte Vorkommen auch in den<br />
Siedlungsbereichen beider Städte.<br />
Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />
zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungs-<br />
bereichen beider Städte.<br />
Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />
zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungs-<br />
bereichen beider Städte.<br />
Brutvogel mit 1 Paar an den Teichen nördl. der<br />
Siedlungsbebauung von <strong>Siegburg</strong> östl. des Untersuchungsraums.<br />
Unter den 24 nachgewiesenen planungsrelevanten Arten besitzen 14 Arten im<br />
Untersuchungsraum Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Vier weitere Arten (Baumpieper,<br />
Teichhuhn, Teichrohrsänger und Zwergtaucher) brüten im Umfeld des Untersuchungsraums.<br />
Sechs Arten treten im Gebiet lediglich als Nahrungsgäste oder Überflieger auf, für sie besitzt<br />
der Untersuchungsraum nur eine eingeschränkte Bedeutung.<br />
Im südlichen Untersuchungsraum konnte lediglich eine Brutansiedlung zweier Paare des<br />
Haussperlings festgestellt werden, während im nördlichen Untersuchungsraum oder im<br />
direkten Umfeld 18 planungsrelevante Vogelarten festgestellt wurden. Somit besitzen vor<br />
allem die Waldflächen zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> und der nördliche <strong>Siegburg</strong>er<br />
Siedlungsrand eine Bedeutung als Lebensraum für gefährdete oder streng geschützte<br />
Vogelarten.<br />
Aus dem Jahr 2009 liegen zudem aktuelle Kartierungsdaten der Ornithologischen<br />
Arbeitsgemeinschaft Wahner Heide (OAG Wahner Heide) vor (Brutvogelkartierung<br />
Wahner Heide 2009, vgl. LANUV 2011). Diese Daten sollen ergänzend in die Betrachtung<br />
einbezogen werden, da bei „frühen“ Arten wie Greifen, Eulen und Spechten aufgrund des<br />
Kartierbeginns nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Reviere nicht erfasst<br />
wurden.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Im Untersuchungsraum konnten nach LANUV (2011) westlich des Vorhabensbereichs<br />
2 Kleinspecht-Reviere mit Brutverdacht und 1 Revier des Feldschwirls im nordwestlichen<br />
Untersuchungsraum nachgewiesen werden. Zudem wurde nördlich der B 56 westlich des<br />
Untersuchungsraums ein Mittelspecht-Revier festgestellt. Die Lage des Feldschwirl- und des<br />
Mittelspechtreviers sowie eines Kleinspechtreviers deckt sich mit den Ergebnissen der durch<br />
den Autor erhobenen Verbreitungsdaten. Ein weiteres von der LANUV (2011) angegebenes<br />
Kleinspecht-Revier mit Brutverdacht konnte vom Autor nicht nachgewiesen werden. Das<br />
Revierzentrum liegt westlich der Trasse auf Höhe der ehemaligen Fischteiche im südlichen<br />
Lohmarer Stadtgebiet. Für den östlichen Untersuchungsraum liegen – wie auch für den<br />
südlichen Trassenbereich um den Michaelsberg – keine Daten zur Verbreitung<br />
planungsrelevanter Vogelarten vor.<br />
Westlich der Trasse des geplanten Rad- und Gehweges konnten im Rahmen der<br />
Untersuchungen durch den Autor im Jahr 2009 neben den auch durch die Ornithologische<br />
Arbeitsgemeinschaft Wahner Heide festgestellten Reviere planungsrelevanter Vogelarten<br />
zwei weitere Reviere des Mittelspechts sowie je ein Revier von Fitis, Grünspecht, Kuckuck<br />
und Waldkauz nachgewiesen werden.<br />
Die Abb. 14 und Abb. 15 zeigen die Verbreitung der nachgewiesenen planungsrelevanten<br />
Vogelarten im Untersuchungsraum unter Einbeziehung der durch die Ornithologische<br />
Arbeitsgemeinschaft Wahner Heide erhobenen Daten (LANUV 2011) im südlichen und<br />
nördlichen Untersuchungsraum.<br />
Abb. 14: Reviere planungsrelevanter Vogelarten im südlichen Untersuchungsraum. Hier konnten<br />
lediglich zwei Fortpflanzungsstätten des Haussperlings an einem Wohnhaus nachgewiesen werden,<br />
der in der Niederrheinischen Bucht als gefährdet gilt (vgl. SUDMANN et al. 2008).<br />
36
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Abb. 15: Reviere planungsrelevanter Vogelarten im nördlichen Untersuchungsraum. Neben den<br />
Vorkommen des Haussperlings im Siedlungsbereich von <strong>Siegburg</strong> stellen für planungsrelevante Arten<br />
vor allem die nördlich der B 56 liegenden Waldbestände wichtige Lebensräume dar. Neben den durch<br />
den Autor erhobenen Daten zur Verbreitung planungsrelevanter Vogelarten fließt in die Darstellung<br />
auch die Kartierung der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Wahner Heide ein (vgl. LANUV 2011).<br />
37
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
6.2 Fledermäuse<br />
Im Rahmen der Begehungen mittels Bat-Detektor und Netzfang konnten im<br />
Untersuchungsraum 6 Fledermausarten nachgewiesen werden, zudem liegen<br />
5 Detektornachweise von nicht näher bestimmbaren Arten der Gattung Myotis vor, die<br />
vermutlich ebenfalls den beiden sicher nachgewiesenen Arten Fransenfledermaus (Myotis<br />
nattereri) oder Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) zuordnen lassen. Das Große<br />
Mausohr (Myotis myotis), die einzige nicht eindeutig bestimmbare Art der Gattung, die in den<br />
Messtischblättern MTB 5109 (Lohmar) und MTB 5209 (<strong>Siegburg</strong>) nachgewiesen werden<br />
konnte (LANUV 2010), wäre bei den Begehungen mit Detektor und Scheinwerfer oder im<br />
Rahmen des Netzfangs sicher aufgefallen, es liegen aber ausschließlich Nachweise von<br />
Fransen- und Wasserfledermaus vor. Auch sind nach Angaben des Bonner Arbeitskreises<br />
für Fledermausschutz (BAFF) keine Vorkommen des Mausohrs im Raum Lohmar/<strong>Siegburg</strong><br />
(ZIMMERMANN, mndl.) bekannt. Nach BAFF ist aber zudem mit Vorkommen des Braunen<br />
Langohrs (Plecotus auritus) zu rechnen, da die Art im Raum recht weit verbreitet, und<br />
aufgrund ihrer leisen Rufe mittels Detektor nur schwer nachweisbar ist (KIEFER & BOYE 2004,<br />
ZIMMERMANN mndl.). Zudem können Vorkommen der Kleinen Bartfledermaus (Myotis<br />
mystacinus) nicht ausgeschlossen werden, die ebenfalls bei Detektorbegehungen nur sehr<br />
unauffällig, im Raum <strong>Siegburg</strong>/Troisdorf aber nach aktuellen Untersuchungen wohl recht weit<br />
verbreitet ist (ZIMMERMANN, mndl.). Tab. 3 zeigt die im Untersuchungsraum nachgewiesenen<br />
sowie potenziell auftretenden Fledermausarten mit Angaben zur Funktion von<br />
Biotopstrukturen für die Arten, die Abb. 16 und Abb. 17 ihre räumliche Verteilung.<br />
Tab. 3: Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Fledermausarten mit Angaben zum Status im<br />
Gebiet (Q: Art mit Quartiernachweis im Trassenbereich, (Q): Art vermutlich mit Quartieren im oder in<br />
der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger. Angabe des<br />
Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht<br />
(RL NB) nach MEINIG et al. (2010): 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet,<br />
R = Arealbedingt selten, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />
Doppelangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art). Planungsrelevante<br />
Arten nach Definition von KIEL (2005) und MUNLV (2008) sind hervorgehoben.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Braunes Langohr<br />
Plecotus auritus<br />
Breitflügelfledermaus<br />
Eptesicus serotinus<br />
RL<br />
NW<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
G G §§<br />
NG 2 2 §§<br />
38<br />
Potenziell im Waldgebiet auftretende Art, potenziell<br />
auch Quartiere im Untersuchungsraum, aber trotz<br />
intensiver Nachsuche keine Nachweise im<br />
Trassenbereich.<br />
Einzelnachweis an der östl. Grenze des Untersuchungsraums<br />
an der B 484, vermutlich Flugkorridor,<br />
zudem selten jagend über den Teichen<br />
nördl. des Siedlungsrandes von <strong>Siegburg</strong>. Keine<br />
Hinweise auf Quartiere im Trassenbereich, vermutlich<br />
in Bebauung von <strong>Siegburg</strong>.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 3 (Forts.): Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Fledermausarten mit Angaben zum<br />
Status im Gebiet (Q: Art mit Quartiernachweis im Trassenbereich, (Q): Art vermutlich mit Quartieren<br />
im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger.<br />
Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische<br />
Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010): 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 =<br />
Gefährdet, R = Arealbedingt selten, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, ungefährdet. Bei<br />
Doppelangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art). Planungsrelevante<br />
Arten nach Definition von KIEL (2005) und MUNLV (2008) sind hervorgehoben.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Fransenfledermaus<br />
Myotis nattereri<br />
Großer Abendsegler<br />
Nyctalus noctula<br />
Kleine Bartfledermaus<br />
Myotis mystacinus<br />
Rauhautfledermaus<br />
Pipistrellus nathusii<br />
Wasserfledermaus<br />
Myotis daubentonii<br />
Zwergfledermaus<br />
Pipistrellus pipistrellus<br />
RL<br />
NW<br />
NG * * §§<br />
Ü R / V R / V §§<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
3 3 §§<br />
NG R / * R / * §§<br />
NG G G §§<br />
Q * * §§<br />
39<br />
Nachweis eines jagenden Tieres im Trassenbereich<br />
südöstl. der Teiche an der AS Lohmar, hier zudem<br />
ein Netznachweis eine männlichen Jungtieres.<br />
Einzelnachweis eines überfliegenden Tieres. Keine<br />
Hinweise auf Quartiere im Untersuchungsraum,<br />
keine Quartiere im Trassenbereich.<br />
Potenziell im Waldgebiet auftretende Art, aber trotz<br />
intensiver Nachsuche keine Nachweise im<br />
Trassenbereich.<br />
Regelmäßiger Nahrungsgast an den Teichen südwestl.<br />
der AS Lohmar, zudem jagend an der Brücke<br />
der B 56 über die Bahntrasse. Keine Hinweise auf<br />
Reviere in Nähe der Trasse.<br />
Häufig bei der Jagd im Teichgebiet nördl. des<br />
<strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrandes erfasst, bei hohem<br />
Wasserstand im Frühjahr vermutlich auch über den<br />
Teichen an der AS Lohmar. Quartiere vermutlich in<br />
umliegendem Waldbestand, aber kein Hinweis auf<br />
Quartiere in Trassennähe.<br />
Häufigste Fledermausart im Untersuchungsraum,<br />
Nachweise jagender Tiere im Waldgebiet und im<br />
Siedlungsraum, zudem im Waldgebiet im August<br />
balzende Tiere im Trassenbereich. Quartiere<br />
vermutlich v.a. in <strong>Siegburg</strong> sowie in Lohmar nördl.<br />
des Untersuchungsraums, aber Einzelquartiere in<br />
Baumhöhlen im Trassenbereich sind nicht<br />
auszuschließen.<br />
Abb. 16: Nachweise von planungsrelevanten Fledermausarten im südlichen Untersuchungsraum. Hier<br />
konnten lediglich im südwestlichen Umfeld jagende Zwergfledermäuse erfasst werden.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Abb. 17: Nachweise von planungsrelevanten Fledermausarten im nördlichen Untersuchungsraum.<br />
Die nicht näher bestimmbaren Tiere der Gattung Myotis sind vermutlich Individuen der<br />
Fransenfledermaus oder Wasserfledermaus zuzuordnen.<br />
Zum Vorkommen von Fledermausarten liegen aus dem LINFOS keine Daten vor. Deshalb<br />
werden ausschließlich die im Rahmen der durchgeführten faunistischen Erfassung<br />
erhobenen Verbreitungsdaten von Arten im Untersuchungsraum in die weitere Betrachtung<br />
einbezogen.<br />
40
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
6.3 Amphibien<br />
Die ersten Begehungen zur Erfassung der Amphibienfauna erfolgten erst Anfang April 2009.<br />
Obwohl im Untersuchungsraum nicht nachgewiesen, werden im Folgenden auch die Arten<br />
betrachtet, die schon früh im Jahr aktiv sind, und so in der Bestandsaufnahme vermutlich<br />
unterrepräsentiert sind oder nicht nachgewiesen werden konnten. Nach Angaben des<br />
LANUV (2010, 2011) konnten in den Messtischblättern MTB 5109 (Lohmar) und MTB 5209<br />
(<strong>Siegburg</strong>) planungsrelevante Vorkommen von Geburtshelferkröte (Alytes obstreticans),<br />
Gelbbauchunke (Bombina variegata), Kreuzkröte (Bufo calamita), Laubfrosch (Hyla arborea)<br />
und Springfrosch (Rana dalmatina) nachgewiesen werden. Vom Springfrosch liegen sogar<br />
Beobachtungen aus dem Untersuchungsraum selbst vor, der im „NSG Feuchtgebiet im<br />
Widdauer Wald“ erfasst werden konnte (LANUV 2011). Unter diesen Arten ist aber lediglich<br />
der Springfrosch schon früh im Jahr aktiv, so dass für diese Art nicht ausgeschlossen<br />
werden kann, dass Vorkommen nicht erfasst wurden (vgl. BAEHR 1987, BITZ & SCHADER<br />
1996, EISLÖFFEL 1996, FRITZ & SCHWARZE 2007, GENTHNER & HÖLZINGER 2007, LANUV<br />
2010, LAUFER et al. 2007, a, b, LAUFER & SOWIG 2007, MEYER 2004a, b, c, MUNLV 2008,<br />
SANDER 1996, SIMON 1996, SY 2004a, b, c, d, VEITH 1996). Im Rahmen der<br />
Amphibienerfassung hätten die anderen „späten“ Arten bei Vorkommen im<br />
Untersuchungsraum festgestellt werden müssen. Zudem steht diesen Arten nur zum Teil<br />
auch potenzieller Lebensraum im Gebiet zur Verfügung. Im Folgenden werden deshalb<br />
sowohl die nachgewiesenen Amphibienarten, als auch der potenziell auftretende<br />
Springfrosch betrachtet.<br />
Im Untersuchungsjahr 2009 konnten 8 Amphibienarten festgestellt werden. Nicht für alle<br />
dieser Arten konnte auch ein Reproduktionsnachweis erbracht werden, es muss aber<br />
aufgrund der Habitateignung davon ausgegangen werden, dass sie sich im<br />
Untersuchungsraum fortpflanzen. Dem Springfrosch stehen geeignete Laichgewässer zur<br />
Verfügung, es konnten aber keine Alttiere erfasst werden, und auch bei der Bestimmung<br />
vieler Braunfrosch-Larven erwiesen sich sämtliche Tiere als Grasfrösche (Rana temporaria).<br />
Mit Kammmolch (Triturus cristatus) und Kleinem Wasserfrosch (Rana lessonae) wurden zwei<br />
gefährdete und planungsrelevante Amphibienarten im Untersuchungsraum nachgewiesen,<br />
der Springfrosch muss als dritte zumindest potenziell auftretende, aber früher auch schon<br />
nachgewiesene Art eingestuft werden, auch wenn der Nachweis schon mindestens 12 Jahre<br />
zurückliegt (LANUV 2011). Tab. 4 zeigt die nachgewiesenen und potenziell im<br />
Untersuchungsraum auftretenden Arten.<br />
41
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 4: Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Amphibienarten mit Angaben zum Status im<br />
Gebiet (R: Art reproduziert im Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im<br />
Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L: Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum<br />
dar). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />
Niederrheinische Bucht (RL NB) nach SCHLÜPMANN et al. (2010a): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom<br />
Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, N = von<br />
Naturschutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§:<br />
besonders und streng geschützte Art). Planungsrelevante Arten nach Definition von KIEL (2005) und<br />
MUNLV (2008) sind hervorgehoben.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Bergmolch<br />
Triturus alpestris<br />
Erdkröte<br />
Bufo bufo<br />
Fadenmolch<br />
Triturus helveticus<br />
Grasfrosch<br />
Rana temporaria<br />
Kammmolch<br />
Triturus cristatus<br />
Kleiner Wasserfrosch<br />
Rana lessonae<br />
Springfrosch<br />
Rana dalmatina<br />
Teichfrosch<br />
Rana kl. esculenta<br />
Teichmolch<br />
Triturus vulgaris<br />
RL<br />
NW<br />
R * * §<br />
R * * §<br />
(R) * * §<br />
R * * §<br />
R 3 3 §§<br />
(R) 3 3 §§<br />
? * * §§<br />
R * * §<br />
R * * §<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
42<br />
Häufigste Molchart in zahlreichen Kleingewässern im<br />
Waldgebiet zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, in den<br />
Teichgebieten und am Agger-Altarm dagegen keine<br />
Nachweise.<br />
Nach dem Grasfrosch vermutlich die häufigste Lurchart<br />
im Untersuchungsraum. Starke Laichwanderungen<br />
konnten zu den beiden Teichgebieten an der AS<br />
Lohmar und am nördl. Siedlungsrand von <strong>Siegburg</strong><br />
beobachtet werden, Reproduktion aber auch im Agger-<br />
Altarm.<br />
Mäßig häufige Molchart mit Vorkommen in den beiden<br />
Teichgebieten an der AS Lohmar und am nördl.<br />
Siedlungsrand von <strong>Siegburg</strong>, hier vermutlich<br />
reproduzierend. Zudem einzelne Beobachtungen in<br />
Gräben und anderen Kleingewässern im Wald.<br />
Häufigste Amphibienart im Untersuchungsraum,<br />
Reproduktion in zahlreichen Kleingewässern des<br />
Waldgebietes sowie in den Teichgebieten an der AS<br />
Lohmar und am nördl. Siedlungsrand von <strong>Siegburg</strong>.<br />
Mäßig häufige Art mit Vorkommen in den Teichgebieten<br />
an der AS Lohmar und am nördl.<br />
Siedlungsrand von <strong>Siegburg</strong> sowie im Agger-<br />
Altarm. Nachweis von Larven (Reproduktion).<br />
Mäßig häufige Art in den Teichgebieten an der AS<br />
Lohmar und am nördl. Siedlungsrand von<br />
<strong>Siegburg</strong>, vermutlich reproduzierend. Ein weiteres<br />
Vorkommen im Bereich der Widdauer Wiese und<br />
umliegender Gräben und Kleingewässer.<br />
Im Jahr 2009 keine Nachweise, aber alte Nachweise<br />
(zwischen 1980 und 1997) aus dem „NSG<br />
Feuchtgebiet im Widdauer Wald“ (LANUV 2009).<br />
Häufige Art in den Teichgebieten an der AS Lohmar<br />
und am nördl. Siedlungsrand von <strong>Siegburg</strong>, zudem<br />
zahlreiche Nachweise v. a. subadulter Tiere an<br />
Kleingewässern im Waldgebiet.<br />
Häufigste Molchart in den Teichgebieten an der AS<br />
Lohmar und am nördl. Siedlungsrand von <strong>Siegburg</strong>,<br />
zudem einzelne Nachweise im Agger-Altarm. Keine<br />
Vorkommen in Kleingewässern im Waldgebiet.<br />
Die räumliche Verteilung der Vorkommen planungsrelevanter Amphibienarten kann Abb. 18<br />
entnommen werden. Sie zeigt auch den Altfund des Springfroschs im „NSG Feuchtgebiet im<br />
Widdauer Wald“ (LANUV 2011). Im südlichen Untersuchungsraum konnten keine<br />
planungsrelevanten Amphibienarten festgestellt werden.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Abb. 18: Nachweise von planungsrelevanten Amphibienarten im nördlichen Untersuchungsraum. Im<br />
südlichen Teil des Untersuchungsraums konnten keine planungsrelevanten Arten festgestellt werden.<br />
Nachweis des Springfroschs nach LANUV (2011) aus dem Zeitraum 1980 bis 1997.<br />
6.4 Reptilien<br />
Im Untersuchungsraum konnten 4 Reptilienarten festgestellt werden. Ein<br />
Reproduktionsnachweis konnte für die Blindschleiche (Anguis fragilis) erbracht werden, für<br />
Ringelnatter (Natrix natrix) und Waldeidechse (Lacerta vivipara) muss angenommen werden,<br />
43
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
dass sie im Gebiet Fortpflanzungsstätten besitzen. Obwohl die Rotwangen-<br />
Schmuckschildkröte (Trachemys scripta elegans) sich vermutlich ständig im Teichgebiet<br />
nördlich des <strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrandes aufhält, hier evtl. auch Eier legt, ist nicht von einer<br />
erfolgreichen Fortpflanzung auszugehen, da aus Deutschland zwar einzelne Beobachtungen<br />
von Eiablagen bekannt sind, diese aber stets erfolglos verliefen. Reproduktionsnachweise<br />
aus dem Freiland sind in Deutschland bisher nicht bekannt (LAUFER 2007).<br />
Nach LANUV (2010) sind in den Messtischblättern MTB 5109 (Lohmar) und MTB 5209<br />
(<strong>Siegburg</strong>) zudem Vorkommen von Schlingnatter (Coronella austriaca) und Zauneidechse<br />
(Lacerta agilis) bekannt. Für beide Arten stehen im Untersuchungsraum aber keine<br />
geeigneten Habitate zur Verfügung. Die Waldbereiche sind zu dicht und beschattet,<br />
Lichtungen bis auf die eher feuchte Widdauer Wiese nahezu ausschließlich kleinflächig<br />
vorhanden und mit Hochstauden oder starkwüchsigen Farnen bewachsen. In den<br />
Siedlungsbereichen von Lohmar und <strong>Siegburg</strong> bildet die Bahntrasse die einzige Struktur, an<br />
der zumindest Zauneidechsen heimisch gewesen sein könnten. Aufgrund der starken<br />
Verbuschung durch das Aufkommen von Brombeeren und jungen Gehölzen, bildet der<br />
ehemalige Gleiskörper heute aber keinen Lebensraum für wärmeliebende Arten wie<br />
Schlingnatter und Zauneidechse mehr. Dass der im Wald liegende Abschnitt der Bahntrasse<br />
früher einmal Lebensraum der Zauneidechse war, belegen Daten der LANUV (2011), nach<br />
denen die Art 1996 am Gleiskörper nördlich der B 56 erfasst werden konnte. Heute ist aber<br />
der gesamte im Wald liegende Trassenbereich zu stark beschattet (vgl. auch Abb. 2). Da<br />
trotz intensiver Nachsuche in den wenigen zumindest suboptimalen Lebensräumen keine<br />
Nachweise gelangen, ist ein Vorkommen beider Arten auszuschließen. Die<br />
artenschutzrechtlich zu betrachtenden Reptilienarten zeigt Tab. 5.<br />
Tab. 5: Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Reptilienarten mit Angaben zum Status im<br />
Gebiet (R: Art reproduziert im Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im<br />
Untersuchungsraum, aber kein Nachweis). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen<br />
(RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht (RL NB) nach SCHLÜPMANN et al. (2010b): 0 =<br />
Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, * = ungefährdet.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art). Planungsrelevante<br />
Arten nach Definition von KIEL (2005) und MUNLV (2008) sind hervorgehoben.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Ringelnatter<br />
Natrix natrix<br />
Blindschleiche<br />
Anguis fragilis<br />
Waldeidechse<br />
Lacerta vivipara<br />
Rotwangen-Schmuckschildkröte<br />
Trachemys scripta elegans<br />
RL<br />
NW<br />
(R) 2 1 §<br />
R V V §<br />
(R) V 3 §<br />
(NG) * * §<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
44<br />
Einzelnachweise am Agger-Altarm und am Teichgebiet<br />
am nördl. Siedlungsrand von <strong>Siegburg</strong>, vermutlich<br />
auch an den Teichen an der AS Lohmar. Zudem ein<br />
alter Nachweis (Juni 1996) an der Bahntrasse nördl.<br />
der B 56 (LANUV 2011).<br />
Im Waldbestand und am Siedlungsrand verbreitet aber<br />
nicht häufig. Auch Beobachtungen im Trassenbereich.<br />
Im Waldbestand und am Siedlungsrand verbreitet aber<br />
nicht häufig. Auch Beobachtungen im Trassenbereich.<br />
Ausgesetzte Tiere im Teichgebiet nördl. des <strong>Siegburg</strong>er<br />
Siedlungsrandes vermutlich ganzjährig anwesend.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Keine der nachgewiesenen Reptilienarten ist streng geschützt oder wird im Anhang IV der<br />
FFH-Richtlinie aufgeführt, so dass ihr Auftreten im Untersuchungsraum artenschutzrechtlich<br />
nicht relevant ist.<br />
6.5 Sonstige potenziell auftretende planungsrelevante Arten<br />
Nach LANUV (2010) konnten in den Messtischblättern MTB 5109 (Lohmar) und MTB 5209<br />
(<strong>Siegburg</strong>) planungsrelevante Arten aus Tiergruppen nachgewiesen werden, die im Rahmen<br />
dieser Untersuchung nicht kartiert wurden. Hierbei handelt es sich um die Haselmaus sowie<br />
um den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous). Tab. 6 zeigt die<br />
Arten und gibt die Einschätzung zum Lebensraumpotenzial des Untersuchungsraums<br />
wieder.<br />
Tab. 6: Übersicht weiterer nach LANUV (2010) in den MTB 5109 (Lohmar) und MTB 5209 (<strong>Siegburg</strong>)<br />
nachgewiesenen planungsrelevanten Arten, die nicht direkt, sondern deren Lebensraumpotenzial<br />
kartiert wurde mit Angaben zur Habitateignung des Untersuchungsraums. Angabe des<br />
Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht (RL<br />
NB) nach MEINIG et al. (2010) und SCHUMACHER (2010): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben<br />
bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, G = Gefährdung unbekannten<br />
Ausmaßes, S = von Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet. Schutz: §: besonders geschützte<br />
Art, §§: besonders und streng geschützte Art). Arten, die im Untersuchungsraum einen potenziellen<br />
Lebensraum finden, sind hervorgehoben.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Säugetiere (ohne Fledermäuse)<br />
Haselmaus<br />
Muscardinus avellanarius<br />
Schmetterlinge<br />
Dunkler Wiesenknopf-<br />
Ameisenbläuling<br />
Maculinea nausithous<br />
RL<br />
NW<br />
- G G §§<br />
- 2 S 1 §§<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
45<br />
Sowohl im Waldbestand zwischen Lohmar und<br />
<strong>Siegburg</strong> als auch an den Siedlungsrändern findet<br />
die Art zum Teil potenzielle Lebensräume. Zur<br />
Nestanlage geeignete Gebüschbestände oder<br />
Höhlenbäume sind zum Teil im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld zu finden.<br />
Die Widdauer Wiese bildet im Untersuchungsraum den<br />
einzigen Grünlandbereich, der zumindest potenziell<br />
Vorkommen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba<br />
officinalis) aufweist. Es konnten aber keine Pflanzen<br />
der Art nachgewiesen werden. Der Untersuchungsraum<br />
bietet dem Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling<br />
dem zu Folge keinen potenziellen Lebensraum<br />
(vgl. HOCK & WEIDNER 1997, DREWS 2003).<br />
Ein Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings ist im Untersuchungsraum<br />
aufgrund fehlender Lebensräume bzw. Biotopstrukturen auszuschließen. Die Haselmaus<br />
dagegen findet im Waldbestand und am Siedlungsrand von Lohmar und <strong>Siegburg</strong> zum Teil<br />
geeignete Lebensräume (gebüschreiche Jungwaldbestände, Gebüschstrukturen).
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Mögliche Beeinträchtigungen der potenziell vorkommenden Haselmaus müssen in die<br />
artenschutzrechtliche Betrachtung demnach einbezogen werden.<br />
6.6 Artenschutzrechtlich relevante Strukturen<br />
Im April und Oktober 2009 wurden der Vorhabensbereich und das nähere Umfeld auf<br />
artenschutzrechtlich relevante Strukturen wie Spalt- und Höhlenbäume überprüft, die durch<br />
die Anlage des Rad- und Gehweges potenziell beeinträchtigt oder zerstört werden könnten.<br />
Da im weiteren Umfeld keine direkten Beeinträchtigungen auf solche Strukturen zu erwarten<br />
sind, beschränkte sich die Erfassung der artenschutzrechtlich relevanten Strukturen auf den<br />
geplanten Verlauf des Weges und das Umfeld bis zu etwa 30-50 m zum Rand des<br />
Vorhabensbereichs.<br />
Die erfassten artenschutzrechtlich relevanten Strukturen gliedern sich in Bauwerke mit<br />
Spalten, die Fledermäusen potenzielle Quartiere bieten, sowie in Spalt- und Höhlenbäume,<br />
die potenzielle Fledermausquartiere und Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vogelarten<br />
darstellen.<br />
Eine geringe potenzielle Bedeutung weist dabei die Brücke der Gleistrasse über den<br />
Rothenbach auf. Hier stehen Fledermäusen wenige Spalten im Bauwerk als Quartier zur<br />
Verfügung. Eine höhere Anzahl von Spalten konnte in der Brücke der B 56 über die<br />
Gleistrasse beobachtet werden. Das Brückenbauwerk hat somit eine potenziell hohe<br />
Bedeutung für Fledermausarten.<br />
Im südlichen Untersuchungsraum wurden in Trassennähe, zum Teil auch direkt am<br />
ehemaligen Gleiskörper, sechs Spalt- oder Höhlenbäume festgestellt, die aber nur eine<br />
geringe potenzielle Bedeutung für Vogel- und Fledermausarten besitzen. Die Dichte von<br />
Höhlenbäumen ist im Waldgebiet nördlich der B 56 deutlich höher. Zwischen dem<br />
Siedlungsrand von Lohmar und der B 56 wurden insgesamt 28 Spalt- und Höhlenbäume<br />
nachgewiesen, von denen drei Bäume aufgrund großräumiger oder zahlreicher Höhlen und<br />
Spalten eine potenziell besondere Bedeutung für Höhlenbrüter und Fledermausarten<br />
besitzen. Zwei der Bäume stocken mit einer Entfernung von nur 3 m bzw. 8 m zum<br />
ehemaligen Gleiskörper sehr nah zum bzw. im Vorhabensbereich.<br />
Die folgende Abb. 19 zeigt zwei der potenziell wertvollen Spalt- und Höhlenbäume, die<br />
Abb. 20 und Abb. 21 zeigen die Lage der festgestellten artenschutzrechtlich relevanten<br />
Strukturen in Nähe zum Vorhabensbereich.<br />
46
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Abb. 19: Neben zahlreichen Bäumen mit kleineren Spalten oder Höhlen sind im unmittelbaren Umfeld<br />
des Gleiskörpers auch zwei wertvolle Spalt- und Höhlenbäume zu finden. Der nördlichst gelegene<br />
wertvolle Baum ist eine tote Kiefer (links), der südlichste Baum eine alte Eiche. Beide Bäume weisen<br />
zahlreiche Höhlen und Spalten auf.<br />
Abb. 20: Artenschutzrechtlich relevante Strukturen im südlichen Untersuchungsraum. Hier konnten<br />
ausschließlich Höhlenbäume mit einer potenziell geringen Bedeutung für Höhlenbrüter und<br />
Fledermausarten festgestellt werden.<br />
47
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Abb. 21: Artenschutzrechtlich relevante Strukturen im nördlichen Untersuchungsraum. Neben der<br />
Brücke der B 56 über die Gleistrasse, die zahlreiche potenzielle Fledermausquartiere in Form von<br />
Spalten (v.a. Dehnungsfugen) aufweist, konnten drei potenziell besonders wertvolle Spalt- und<br />
Höhlenbäume nahe am Vorhabensbereich nachgewiesen werden.<br />
48
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
6.7 Überblick der zu betrachtenden planungsrelevanten Arten<br />
Im Untersuchungsraum konnten insgesamt 24 planungsrelevante Vogelarten, 6 Fledermaus-<br />
und 3 Amphibienarten nachgewiesen werden. Zudem können Vorkommen von zwei weiteren<br />
Fledermausarten (Braunes Langohr, Kleine Bartfledermaus) sowie der Haselmaus nicht<br />
ausgeschlossen werden. Tab. 8 gibt nochmals einen Überblick der nachgewiesenen oder als<br />
potenziell vorkommend zu betrachtenden planungsrelevanten Arten.<br />
Tab. 8: Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten oder potenziell vorkommenden<br />
planungsrelevanten Arten mit Angaben zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum,<br />
(B): Brutvogel in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im<br />
Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit Quartieren im oder in der näheren Umgebung des<br />
Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im<br />
Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L: Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum<br />
dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger. Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-<br />
Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010),<br />
SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben<br />
bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V<br />
= Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung<br />
unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei Doppelangabe wird die Gefährdung von<br />
reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§:<br />
besonders und streng geschützte Art).<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Vogelarten<br />
Baumpieper<br />
Anthus trivialis<br />
Eisvogel<br />
Alcedo atthis<br />
Feldschwirl<br />
Locustella naevia<br />
Feldsperling<br />
Passer montanus<br />
Fitis<br />
Phylloscopus trochilus<br />
Gimpel<br />
Pyrrhula pyrrhula<br />
Graureiher<br />
Ardea cinerea<br />
Grünspecht<br />
Picus viridis<br />
RL<br />
NW<br />
(B) 3 2 §<br />
NG 3 S §§<br />
B 3 V §<br />
B 3 2 §<br />
B V 3 §<br />
B V 3 §<br />
NG S S §<br />
B §§<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
49<br />
Brutvogel mit einem Revier am Rand einer Lichtung im<br />
Waldbestand bei Lohmar östl. der B 484, nordöstl. des<br />
Untersuchungsraums.<br />
Nahrungsgast am Agger-Altarm im Nordwesten des<br />
nördl. Untersuchungsraums und an den Teichen nördl.<br />
des <strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrandes.<br />
Sehr seltener Brutvogel mit nur einem Brutpaar in einer<br />
Lichtung nahe der Bahntrasse nordwestl. der Teiche<br />
an der Anschlussstelle Lohmar.<br />
Sehr seltener Brutvogel mit nur einem Brutpaar in der<br />
Kleingartenanlage zwischen der Straße „Steinbahn“<br />
und dem nördlich angrenzenden Waldbestand.<br />
Sehr seltener Brutvogel im Waldbestand nördl. der<br />
Widdauer Wiese. Drei weitere Bruten an der Grenze<br />
bzw. östl. des Untersuchungsraums an den Teichen<br />
nördl. des <strong>Siegburg</strong>er Stadtgebiets.<br />
Seltener Brutvogel mit zwei Revieren im nördl.<br />
Untersuchungsraum. Hier 1 Revier im Waldbestand<br />
östl. der B 484, 1 weiteres Revier in Fichtenbestand<br />
östl. der Trasse auf Höhe der Widdauer Wiese.<br />
Regelmäßiger Nahrungsgast an den Teichen nördl.<br />
des <strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrandes und im Teichgebiet<br />
südöstl. der AS Lohmar.<br />
Seltener Brutvogel mit 1 Revierzentrum in kleinem<br />
Gehölzbestand zwischen der Wohnbebauung von<br />
Lohmar und der AS Lohmar. Ein weiteres Revier in<br />
Pappel-Weidenbestand am Agger-Altarm westl. der<br />
Abgrenzung des Untersuchungsraums.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 8 (Forts.): Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten oder potenziell vorkommenden<br />
planungsrelevanten Arten mit Angaben zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum,<br />
(B): Brutvogel in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im<br />
Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit Quartieren im oder in der näheren Umgebung des<br />
Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im<br />
Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L: Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum<br />
dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger. Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-<br />
Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010),<br />
SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben<br />
bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V<br />
= Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung<br />
unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet, Bei Doppelangabe wird die Gefährdung von<br />
reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§:<br />
besonders und streng geschützte Art).<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Vogelarten<br />
Habicht<br />
Accipiter gentilis<br />
Haussperling<br />
Passer domesticus<br />
Kleinspecht<br />
Dryobates minor<br />
Kormoran<br />
Phalacrocorax carbo<br />
Kuckuck<br />
Cuculus canorus<br />
Mäusebussard<br />
Buteo buteo<br />
Mittelspecht<br />
Dendrocopus medius<br />
Schwarzspecht<br />
Dryocopus martius<br />
Sperber<br />
Accipiter nisus<br />
Teichhuhn<br />
Gallinula chloropus<br />
Teichrohrsänger<br />
Acrocephalus scirpaceus<br />
RL<br />
NW<br />
B V §§<br />
B V 3 §<br />
B 3 3 §<br />
Ü S S §<br />
B 3 1 §<br />
B §§<br />
B V 3 §§<br />
B §§<br />
NG V §§<br />
(B) V V §§<br />
(B) * V §<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
50<br />
Brutvogel mit einem Paar in einem Fichtenbestand<br />
östl. der Trasse auf Höhe der Widdauer Wiese.<br />
Sehr häufige Brutvogelart im Siedlungsbereich von<br />
<strong>Siegburg</strong>. Hier insgesamt 22 Brutpaare im<br />
Untersuchungsraum und im nordöstlichen Umfeld. Je<br />
ein weiteres Revier in Siedlungsbebauung nördl. des<br />
Michaelsberges und am südl. Siedlungsbereich von<br />
Lohmar.<br />
Seltener Brutvogel mit je 1 Brutpaar nördlich und<br />
südlich der Widdauer Wiese.<br />
Vereinzelter Überflieger über dem Untersuchungsraum,<br />
als Nahrungsgast auf der westl. fließenden<br />
Agger.<br />
Brutvogel mit nur 1 Revier im nördlichen Untersuchungsraum<br />
nahe der Trasse. Revierzentrum in<br />
jungem Waldbestand und angrenzenden Lichtungen.<br />
Brutvogel mit zwei Revieren im Gebiet, 1 Paar in<br />
Fichtenbestand östl. der Trasse auf Höhe der<br />
Widdauer Wiese, 1 Paar mit Brutverdacht im Wald östl.<br />
der B 484 nahe Lohmar.<br />
Brutvogel mit 6 Revieren ausschließlich in Eichenbeständen.<br />
2 Reviere trassennah südl. der Widdauer<br />
Wiese, je 1 weiteres Revier nördl. und südl. der Wiese<br />
in größerer Entfernung. Ein weiteres Brutpaar trassennah<br />
an den Teichen am AS Lohmar, und 1 Revier<br />
zwischen <strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrand und nördl. liegenden<br />
Teichen außerhalb des Untersuchungsraums.<br />
Sehr seltener Brutvogel mit nur 1 Revier im nördl.<br />
Untersuchungsraum, Fortpflanzung vermutlich in<br />
trassennahem Altbuchenbestand südl. der Teiche an<br />
der AS Lohmar. Nahrungsräume in den umliegenden<br />
Waldflächen.<br />
Regelmäßiger Nahrungsgast im Waldgebiet zwischen<br />
Lohmar und <strong>Siegburg</strong> sowie im Siedlungsbereich von<br />
<strong>Siegburg</strong>.<br />
Brutvogel mit 2 Paaren an den Teichen nördl. des<br />
<strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrandes außerhalb des Untersuchungsraums.<br />
Brutvogel mit 1 Revier an den Teichen nördl. des<br />
<strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrandes außerhalb des<br />
Untersuchungsraums.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 8 (Forts.): Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten oder potenziell vorkommenden<br />
planungsrelevanten Arten mit Angaben zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum,<br />
(B): Brutvogel in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im<br />
Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit Quartieren im oder in der näheren Umgebung des<br />
Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im<br />
Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L: Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum<br />
dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger. Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-<br />
Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010),<br />
SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben<br />
bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V<br />
= Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung<br />
unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei Doppelangabe wird die Gefährdung von<br />
reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§:<br />
besonders und streng geschützte Art).<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Vogelarten<br />
Turmfalke<br />
Falco tinnunculus<br />
Waldkauz<br />
Strix aluco<br />
Waldlaubsänger<br />
Phylloscopus sibilatrix<br />
Waldohreule<br />
Asio otus<br />
Zwergtaucher<br />
Tachybaptus ruficollis<br />
Fledermäuse<br />
Braunes Langohr<br />
Plecotus auritus<br />
Breitflügelfledermaus<br />
Eptesicus serotinus<br />
Fransenfledermaus<br />
Myotis nattereri<br />
Großer Abendsegler<br />
Nyctalus noctula<br />
Kleine Bartfledermaus<br />
Myotis mystacinus<br />
Rauhautfledermaus<br />
Pipistrellus nathusii<br />
RL<br />
NW<br />
Ü S S §§<br />
B §§<br />
B 3 2 §<br />
B 3 3 §§<br />
(B) * * §<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
G G §§<br />
NG 2 2 §§<br />
NG * * §§<br />
Ü R / V R / V §§<br />
3 3 §§<br />
NG R / V * §§<br />
51<br />
Lediglich Beobachtungen von Überfliegern, keine<br />
Hinweise auf Nutzung des Untersuchungsraums als<br />
Bruthabitat.<br />
Brutvogel mit nur 1 Revier in einem Eichenbestand<br />
südl. der Widdauer Wiese in Trassennähe, Nahrungs-<br />
räume auch in den umgebenden Waldflächen.<br />
Brutvogel mit nur 1 Revier in naturnahem Laubwaldbestand<br />
mittleren Alters nördl. der B 56 in größeren<br />
Abstand zur Trasse.<br />
Nahrungsgast mit wenigen Nachweisen am Rand der<br />
Aggeraue nördl. der B 56.<br />
Brutvogel mit 1 Paar an den Teichen nördl. der<br />
Siedlungsbebauung von <strong>Siegburg</strong> östl. des Untersuchungsraums.<br />
Potenziell im Waldgebiet auftretende Art, potenziell<br />
auch Quartiere im Untersuchungsraum, aber trotz<br />
intensiver Nachsuche keine Nachweise im Trassen-<br />
bereich.<br />
Einzelnachweis an der östl. Grenze des Untersuchungsraums<br />
an der B 484, vermutlich Flugkorridor, zudem<br />
selten jagend über den Teichen nördl. des Siedlungsrandes<br />
von <strong>Siegburg</strong>. Keine Hinweise auf<br />
Quartiere im Trassenbereich, vermutlich in Bebauung<br />
von <strong>Siegburg</strong>.<br />
Nachweis eines jagenden Tieres im Trassenbereich<br />
südöstl. der Teiche an der AS Lohmar, hier zudem ein<br />
Netznachweis eine männlichen Jungtieres.<br />
Einzelnachweis eines überfliegenden Tieres. Keine<br />
Hinweise auf Quartiere im Untersuchungsraum, im<br />
Untersuchungszeitraum keine Quartiere im<br />
Trassenbereich.<br />
Potenziell im Waldgebiet auftretende Art, potenziell<br />
auch Quartiere im Untersuchungsraum, aber trotz<br />
intensiver Nachsuche keine Nachweise im<br />
Trassenbereich.<br />
Regelmäßiger Nahrungsgast an den Teichen südwestl.<br />
der AS Lohmar, zudem jagend an der Brücke<br />
der B 56 über die Bahntrasse. Keine Hinweise auf<br />
Reviere in Nähe der Trasse.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 8 (Forts.): Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten oder potenziell vorkommenden<br />
planungsrelevanten Arten mit Angaben zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum,<br />
(B): Brutvogel in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im<br />
Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit Quartieren im oder in der näheren Umgebung des<br />
Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im<br />
Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L: Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum<br />
dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger. Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-<br />
Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010),<br />
SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben<br />
bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V<br />
= Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung<br />
unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei Doppelangabe wird die Gefährdung von<br />
reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§:<br />
besonders und streng geschützte Art).<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Fledermäuse<br />
Wasserfledermaus<br />
Myotis daubentonii<br />
Zwergfledermaus<br />
Pipistrellus pipistrellus<br />
Amphibien<br />
Kammmolch<br />
Triturus cristatus<br />
Kleiner Wasserfrosch<br />
Rana lessonae<br />
Springfrosch<br />
Rana dalmatina<br />
Sonstige Säugetiere<br />
Haselmaus<br />
Muscardinus avellanarius<br />
RL<br />
NW<br />
NG G G §§<br />
Q * * §§<br />
R 3 3 §§<br />
(R) 3 3 §§<br />
pot.<br />
R<br />
pot.<br />
R<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
* * §§<br />
G G §§<br />
52<br />
Häufig bei der Jagd im Teichgebiet nördl. des <strong>Siegburg</strong>er<br />
Siedlungsrandes erfasst, bei hohem Wasserstand<br />
im Frühjahr vermutlich auch über den Teichen<br />
an der AS Lohmar. Quartiere vermutlich in umliegendem<br />
Waldbestand, aber kein Hinweis auf<br />
Quartiere in Trassennähe.<br />
Häufigste Fledermausart im Untersuchungsraum,<br />
Nachweise jagender Tiere im Waldgebiet und im<br />
Siedlungsraum, zudem im Waldgebiet im August<br />
balzende Tiere im Trassenbereich. Quartiere<br />
vermutlich v.a. in <strong>Siegburg</strong> sowie in Lohmar nördl. des<br />
Untersuchungsraums, aber zumindest wenige<br />
Einzelquartiere in Baumhöhlen im Trassenbereich sind<br />
nicht auszuschließen.<br />
Mäßig häufige Art mit Vorkommen in den Teichgebieten<br />
an der AS Lohmar und am nördl. Siedlungsrand<br />
von <strong>Siegburg</strong> sowie im Agger-Altarm. Nachweis<br />
von Larven (Reproduktion).<br />
Mäßig häufige Art in den Teichgebieten an der AS<br />
Lohmar und am nördl. Siedlungsrand von <strong>Siegburg</strong>,<br />
vermutlich reproduzierend. Ein weiteres Vorkommen<br />
im Bereich der Widdauer Wiese und umliegender<br />
Gräben und Kleingewässer.<br />
Im Jahr 2009 keine Nachweise, aber alte Nachweise<br />
(zwischen 1980 und 1997) aus dem „NSG Feuchtgebiet<br />
im Widdauer Wald“ (LANUV 2011).<br />
Sowohl im Waldbestand zwischen Lohmar und<br />
<strong>Siegburg</strong> als auch an den Siedlungsrändern findet die<br />
Art zum Teil potenzielle Lebensräume. Zur Nestanlage<br />
geeignete Gebüschbestände oder Höhlenbäume sind<br />
zum Teil im Vorhabensbereich oder im direkten Umfeld<br />
zu finden.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
7 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung<br />
artenschutzrechtlich relevanter Beeinträchtigungen<br />
Ziel der Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrelevanten<br />
Beeinträchtigungen ist es, das Eintreten der Verbotstatbestände des § 42 Abs. 1 BNatSchG<br />
in Verbindung mit den Artikeln 12, 13 und 16 FFH-Richtlinie und Artikeln 5, 7 und 9<br />
Vogelschutzrichtlinie zu verhindern. Maßnahmen zur Verminderung artenschutzrechtlicher<br />
Beeinträchtigungen werden vor allem dann beachtet, wenn sie tatsächlich geeignet sind,<br />
Auswirkungen auf besonders oder streng geschützte Arten soweit zu reduzieren, dass keine<br />
artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände mehr geltend gemacht werden können.<br />
Die artspezifischen Maßnahmen werden auch in den artenschutzrechtlichen Protokollen<br />
nach MUNLV (2010) im Anhang aufgeführt. Im Folgenden werden diese genauer<br />
beschrieben:<br />
Maßnahme V1 – Alternative Wegeführung in sensiblen Bereichen:<br />
Im Waldgebiet zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> stellen Teile der Waldflächen nördlich der<br />
B 56 aufgrund ihrer Bedeutung für Vogel- und Amphibienarten sowie der Konzentration von<br />
potenziell artenschutzrechtlich bedeutenden Strukturen (Spalt- und Höhlenbäume) die<br />
hochwertigsten Bereiche in den Untersuchungsräumen dar. Sowohl auf Höhe der<br />
Fischteiche im Norden als auch nahe der Kleingewässer an der Widdauer Wiese kann es<br />
baubedingt zur Tötung von Amphibien kommen, da der Schotterkörper des ehemalige<br />
Bahndamms zum Teil an die Laichgewässer von Kammmolch und Kleinen Wasserfrosch<br />
angrenzt und strukturbedingt eine gute Eignung als Tagesversteck oder<br />
Überwinterungshabitat aufweist. Im gesamten Waldbereich ist zudem eine Tötung von<br />
Haselmäusen nicht auszuschließen, da diese in Vegetationsbeständen des ehemaligen<br />
Bahndamms sowie im Schotterkörper des Damms selbst geeignete Fortpflanzungs- und<br />
Ruhestätten findet.<br />
Eine mögliche Betroffenheit der Arten wurde nach Abschluss der faunistischen<br />
Untersuchungen den zuständigen Vertretern der Städte Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, der<br />
Unteren Landschaftsbehörde und der Forstbehörde mitgeteilt. Die im Folgenden<br />
beschriebene Vermeidungsmaßnahme V1 berücksichtigt diese Gespräche:<br />
Um eine Tötung von Amphibien sowie der Haselmaus im bzw. auf dem Schotterkörper des<br />
ehemaligen Bahndamms zu vermeiden, aber auch Störungen durch baubedingte Lärm- und<br />
Lichtemissionen zu vermindern und spalten- und höhlenreiche Bäume am Rand der<br />
ehemaligen Bahntrasse zu erhalten, ist im Rahmen der Maßnahme V1 für den größten Teil<br />
des Waldbereichs eine alternative Wegeführung vorgesehen. Dort, wo schon parallel<br />
53
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
verlaufende Forstwege vorhanden sind, wird der geplante Rad- und Gehweg auf diesen<br />
geführt. Dies trifft auf den gesamten Waldbereich zu, bis auf den nördlichsten Teil im Umfeld<br />
der Anschlussstelle Lohmar, da hier keine Wege parallel zur ehemaligen Bahntrasse<br />
verlaufen. Zudem wird im gesamten Waldbereich auf eine Asphaltdeckschicht verzichtet und<br />
der Weg lediglich mit einer wassergebundenen Decke ausgestattet.<br />
Abb. 22 zeigt den beschriebenen Trassenabschnitt, auf dem der geplante Rad- und Gehweg<br />
östlich der ehemaligen Bahntrasse parallel zu dieser verläuft, um artenschutzrechtliche<br />
Beeinträchtigungen zu vermeiden oder zu vermindern.<br />
Abb. 22: Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme V1 – Alternative Wegeführung. Im wertvollsten<br />
Waldbereich ist der geplante Rad- und Gehweg über den vorhandenen, östlich der ehemaligen<br />
Bahntrasse verlaufenden Forstweg zu führen. Die ursprünglich geplante Lage der Trasse in diesem<br />
Bereich ist durch die gestrichelte Linie gekennzeichnet. Dadurch kann eine Tötung von Amphibien<br />
vermieden und baubedingte Störungen sowie die Inanspruchnahme von artenschutzrechtlich<br />
relevanten Strukturen vermindert werden.<br />
54
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Maßnahme V2 – Zeitliche Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen:<br />
Dort, wo der Rad- und Gehweg auf der ehemaligen Bahntrasse verläuft, ist zum Teil eine<br />
Entfernung von Baum- Strauch- und Krautschicht notwendig. Um eine Zerstörung von<br />
Nestern und Eiern zu vermeiden und so einen Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1<br />
BNatSchG und Artikel 5 der Vogelschutzrichtlinie zu vermeiden, sind die<br />
Durchforstungsmaßnahmen, die Entnahme der Gleise und die Aufarbeitung der Oberbodens<br />
(Schotterkörper) außerhalb der Brutzeit zu durchzuführen. Die Arbeiten sollten dem<br />
entsprechend zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchgeführt werden. Die<br />
Entfernung des Gebüsch- und Gehölzbestandes ist dabei auf ein notwendiges Maß zu<br />
beschränken. Dadurch wird ein Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 Nr. 1<br />
BNatSchG und Artikel 5 b der Vogelschutzrichtlinie vermieden.<br />
Maßnahme V3 – Begrenzung der Inanspruchnahme von Flächen:<br />
Sowohl dort, wo der geplante Rad- und Gehweg auf der ehemaligen Bahntrasse verläuft, als<br />
auch in den wertvollen Waldbereichen, wo eine alternative Wegeführung vorgesehen ist (vgl.<br />
Maßnahme V1), ist die Flächeninanspruchnahme, insbesondere die Beeinträchtigung von<br />
Vegetationsbeständen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Dadurch werden<br />
Auswirkungen auf Lebensräume rechtlich relevanter Vögel-, Fledermaus- und<br />
Amphibienarten sowie der Haselmaus vermindert. Evtl. notwendige Lagerflächen für<br />
Baumaterialien sind so zu wählen, dass keine Gehölzstrukturen entfernt werden müssen. Im<br />
Bereich der ehemaligen Fischteiche nahe der AS Lohmar wird die Breite des Weges zudem<br />
auf 2,5 m reduziert, um am Weg gelegene Gewässer oder Bäume zu schonen.<br />
Maßnahme V4 – Vermeidung der Beeinträchtigung von potenziell relevanten Kleinstrukturen:<br />
Obwohl durch die alternative Trassenführung (Maßnahme V1) eine Beeinträchtigung von<br />
Spalt- und Höhlenbäumen stark vermindert wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
aus Gründen der Verkehrssicherheit an einzelnen Spalt- oder Höhlenbäumen forstliche<br />
Maßnahmen durchgeführt werden müssen.<br />
Um eine Zerstörung dieser Strukturen zu vermeiden, werden diese nicht gefällt und somit<br />
vollständig entfernt, sondern es erfolgt ein Kronen- oder Kappungsschnitt zwischen dem 1.<br />
und dem 31. Oktober vor der ersten starken Frostperiode, um die Spalten und Höhlen am<br />
bzw. im Stamm zu erhalten. Solche Maßnahmen müssen – falls überhaupt notwendig – mit<br />
Hilfe einer ökologischen Baubegleitung erfolgen. Die Baubegleitung ist durch einen<br />
Fachmann (Biologe, Fachgebiet Ornithologie und Fledermauskunde) durchzuführen und hat<br />
zum Ziel, die an den potenziell betroffenen Gehölzen vorhandenen rechtlich relevanten<br />
Strukturen (Spalten, Höhlen) zu erhalten.<br />
55
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Nur wenn eine Kappungs- oder Kronenschnitt nicht die Verkehrssicherheit gewährleisten<br />
kann (z. B. bei Totbäumen im unmittelbaren Trassenbereich), kann eine vollständige<br />
Entfernung erfolgen. Dies ist aber nach dem Ergebnis der Strukturkartierung 2009 zurzeit<br />
nicht der Fall. Muss wider Erwarten ein solcher Totbaum entfernt werden, ist die Entnahme<br />
zwischen dem 1. und dem 31. Oktober und vor der ersten starken Frostperiode<br />
durchzuführen, um eine Beeinträchtigung von baumbewohnenden Fledermausarten<br />
(außerhalb der Wochenstuben- und Überwinterungszeit), der Haselmaus (außerhalb<br />
Reproduktions- und Überwinterungszeit) und höhlenbrütenden Vogelarten (außerhalb der<br />
Brutzeit) zu vermeiden.<br />
Maßnahme V5 – Vermeidung der Beeinträchtigung von Gewässern:<br />
Im Waldbestand zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> grenzt ein ehemaliger Fischteichkomplex<br />
unmittelbar an die Trasse des geplanten Rad- und Gehweges (unter Berücksichtigung der<br />
alternativen Wegeführung, vgl. Maßnahme V1). Zudem kreuzt der Rothenbach die geplante<br />
Wegetrasse und fließt zwischen dem für den Rad- und Gehweg vorgesehenen Forstweg und<br />
der ehemaligen Bahntrasse auf geringer Länge parallel zur alternativen Wegetrasse.<br />
Um eine Beeinträchtigung der Teiche, die Laichhabitat von Kammmolch, Kleinem<br />
Wasserfrosch und anderen Amphibienarten darstellen, sowie des Rothenbachs zu<br />
vermeiden, sind Maßnahmen vorzusehen, die einen baubedingten Stoffeintrag in die<br />
Gewässer verhindern. Kann dies durch eine entsprechende Art der Wegeaufbereitung nicht<br />
gewährleistet werden, sind im direkten Umfeld der Gewässer Schutzzäune aufzustellen, die<br />
einen Eintrag von Stoffen (Staub, Schlamm, Oberflächenwasser) aus dem Baustellenbereich<br />
in den Rothenbach und die Fischteiche verhindern (z.B. Amphibien-Folienzäune ohne<br />
Fangeimer). Durch die Maßnahme wird eine Beeinträchtigung von (Teil-)Lebensräumen<br />
artenschutzrechtlich relevanter Amphibien (Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch) sowie<br />
anderer aquatischer Organismen (z. B. Fischarten, Wirbellose, weitere Amphibienarten)<br />
vermieden.<br />
Maßnahme V6 – Vermeidung unnötiger Störwirkungen:<br />
Um eine Störung von Vogel- und Fledermausarten zu vermeiden, sollten unnötige Schallund<br />
Lichtemissionen vermieden werden. Dazu sind moderne Arbeitsgeräte und<br />
Baumaschinen einzusetzen. Auch eine das notwendige Maß überschreitende Beleuchtung<br />
des Trassenbereichs während der Bauzeit ist zu unterlassen, um brütende, durchziehende<br />
oder ruhende Vogelarten sowie jagende Fledermausarten möglichst wenig zu stören.<br />
Eine betriebsbedingte Beleuchtung des geplanten Rad- und Gehweges ist im Waldbereich<br />
zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, also außerhalb der Siedlungsbebauung, zu unterlassen, um<br />
Störungen von Vogel- und Fledermausarten zu vermeiden.<br />
56
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Maßnahme V7 – Vermeidungsmaßnahmen für Wild und Auswirkungen auf Amphibien:<br />
Der Rad- und Gehweg führt im nordöstlichen Untersuchungsraum durch zwei<br />
Unterführungen im Bereich der Anschlussstelle Lohmar. Dazu muss der vorhandene<br />
Wildschutzzaun vor den Durchlässen geöffnet werden. Die Öffnung kann zur<br />
Durchwanderung von Schwarz-, Reh- und Rotwild führen, wodurch es an der B 484<br />
wiederum zu einer Steigerung der Gefahr von Wildunfällen kommt. Zum Schutz des Wildes<br />
wie auch des Menschen sind deshalb vor den äußeren Eingängen der Unterführungen<br />
spezielle Wildschutzvorrichtungen (Wildgitter) zu errichten.<br />
Entscheidend hierbei ist aus artenschutzrechtlicher Sicht die potenzielle Fallenfunktion der<br />
Gruben unter den Wildschutzgittern für Amphibienarten wie z. B. Kammmolch und Kleinen<br />
Wasserfrosch. Um hier eine Tötung zu vermeiden, sind geeignete Ausstiegsmöglichkeiten zu<br />
integrieren (z. B. schräge, erkletterbare Seiten der Gruben), durch die die Tiere aus der<br />
„Falle“ gelangen können. Dabei ist zu beachten, dass die Tiere über die Ausstiegshilfen nicht<br />
direkt auf den geplanten Weg, sondern in den parallel dazu verlaufenden Krautstreifen<br />
gelangen müssen, um eine verstärkte Tötung durch ein Zertreten oder Überfahren zu<br />
verhindern. Durch eine entsprechende Gestaltung der Wildgitter bzw. der darunter liegenden<br />
Gruben kann eine verstärkte Tötung von Amphibien wie auch anderer, artenschutzrechtlich<br />
nicht relevanter Tierarten vermieden werden.<br />
Maßnahme V8 – Erhalt von Stubben zum Schutz von Amphibien und Haselmaus:<br />
Zur Anlage des Rad- und Gehweges ist es in den Bereichen, wo der Weg auf der<br />
ehemaligen Gleistrasse verlaufen soll, notwendig, einen Teil des jungen Baumbestandes zu<br />
entnehmen. Bei den Durchforstungsmaßnahmen sind die Wurzelstubben der gefällten<br />
Bäume nach Möglichkeit zu erhalten, da sie zum Teil potenzielle Winterquartiere der<br />
Haselmaus darstellen. Da nur im unmittelbaren Trassenbereich Stubben zur Anlage des<br />
Weges entfernt werden, der Großteil der Strukturen aber im Rahmen dieser<br />
Vermeidungsmaßnahme erhalten wird, kann die Gefahr einer Tötung von überwinternden<br />
Haselmäusen deutlich reduziert werden. Artenschutzrechtliche Konflikte, die zur Auslösung<br />
von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG führen können, werden dadurch<br />
vermindert.<br />
Maßnahme V9 – Installation künstlicher Kobel und Niströhren für die Haselmaus:<br />
Ebenfalls der Verminderung einer Tötung von Tieren dient die Vermeidungsmaßnahme V9.<br />
Sie beinhaltet die Installation von künstlichen Haselmaus-Kobeln im Umfeld des<br />
Trassenbereichs. Dort, wo die Wegetrasse im Wald und am Siedlungsrand auf dem<br />
Schotterkörper der ehemaligen Bahnlinie geführt wird (Umfeld der AS Lohmar), werden im<br />
näheren Umfeld (beidseitig in einer Entfernung von etwa 50 m, da die Tiere zur<br />
57
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Überwinterung in der Regel eine Entfernung von
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Maßnahme V10 – Möglicher Rückbau im Fall von Veränderungen der Lebensraumqualität:<br />
Aktuell stellen die B 484 und die BAB 3 für wenig mobile Arten (z. B. Amphibien, Wirbellose)<br />
Barrieren dar, die eine Ausbreitung und den Individuenaustausch in den bzw. aus dem<br />
östlich angrenzenden Lohmarer Wald verhindern. Auch große, nicht flugfähige Arten haben<br />
wegen der durchgehend installierten und intakten Wildschutzzäune (auch im Bereich der<br />
Forstwege sowie der Unterführung der BAB 3 im nordwestlichen Untersuchungsraum) keine<br />
Möglichkeit, die Bundesstraße und die Autobahn zu queren. Für Vogel- und<br />
Fledermausarten stellen die Verkehrswege zwar auch Barrieren dar, sie können diese aber<br />
viel eher überwinden, als nicht flugfähige Arten. Für große Vogelarten mit großem<br />
Aktionsradius, wie z. B. Greifvögel oder Eulen, besitzen die BAB 3 und die B 484 keine<br />
wesentliche Barrierewirkung.<br />
Um eine Verbindung der Waldbestände der Wahner Heide mit denen des Lohmarer Waldes<br />
auch für Arten zu ermöglichen, für die die Verkehrswege zurzeit eine nahezu totale Barriere<br />
darstellen, wird von den Umweltverbänden (BUND, LNU, Bündnis für die Wahner Heide e.V.)<br />
das Umfeld der Anschlussstelle Lohmar als geeigneter Standort zur Anlage einer<br />
Grünbrücke über die B 484 vorgeschlagen (STICHT 2010). Ob hier tatsächlich je eine<br />
Grünbrücke entstehen wird, ist nach Kenntnis des Autors zurzeit jedoch nicht absehbar.<br />
Dennoch muss auch das Potenzial des nordöstlichen Untersuchungsraums als potenzieller<br />
Standort für eine solche Querungshilfe betrachtet werden. Durch die Grünbrücke würde der<br />
Austausch von Amphibien zwischen den Teilpopulationen westlich und östlich von BAB 3<br />
und B 484 möglich, wodurch der Bereich zu einem potenziell bedeutenden Wanderkorridor<br />
werden könnte.<br />
Der Standort der Grünbrücke über die B 484 ist am beschriebenen Standort nur sinnvoll, da<br />
wegen der Unterführungen unter der BAB 3 keine weitere Brücke über die Autobahn<br />
notwendig wird. Die Unterführungen sind aktuell für Amphibien-, Fledermaus- und<br />
Vogelarten passierbar, aufgrund des Wildschutzzauns aber nicht für große, nicht flugfähige<br />
Tierarten (z. B. Rot- oder Schwarzwild). Wird das Vorhaben „Grünbrücke“ tatsächlich<br />
realisiert, kann es im Bereich der Unterführungen, durch die auch der geplante Rad- und<br />
Gehweg führen soll, zu Beeinträchtigungen durch das Überfahren von Tieren<br />
(Amphibienarten, Wirbellose) sowie durch Störwirkungen (z. B. Rotwild) kommen.<br />
Um eine solche Beeinträchtigung und somit auch ein Eintreten von Verbotstatbeständen<br />
nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG für die planungsrelevanten Amphibienarten zu vermeiden,<br />
ist vorgesehen, bei einer Realisierung der Grünbrücke den Rad- und Gehweg zwischen der<br />
nördlichen Grenze des Vorhabensbereichs und der Wegekreuzung auf Höhe der Fischteiche<br />
wieder zurückzubauen und auch hier eine alternative Wegeführung zu suchen (vgl.<br />
59
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Maßnahme V1), auch wenn dadurch die Länge des Weges für Radfahrer und Fußgänger<br />
erhöht wird (Abb. 24).<br />
Abb. 24: Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme V8 – Möglicher Rückbau. Wird der Bau einer<br />
Grünbrücke über die B 484 tatsächlich realisiert, wird das nördlichste Teilstück des Rad- und<br />
Gehweges zurückgebaut (grüne Linie). Die Maßnahme ist notwendig, da es beim Bau der Grünbrücke<br />
im Bereich der zwei Unterführungen (schwarz markiert) zu artenschutzrechtlichen Konflikten kommen<br />
kann.<br />
60
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
8 Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten<br />
Auf Grundlage der Darstellung nachgewiesener Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter<br />
Arten und der Darstellung der vorhabensbedingten Wirkungen erfolgt eine Einschätzung der<br />
Betroffenheiten dieser Arten durch die Vorhaben. Dabei werden in Kap. 8.1 und 8.2 die Arten<br />
beschrieben, für die eine artenschutzrechtliche Betroffenheit von vornherein ausgeschlossen<br />
werden kann. Für die restlichen Arten sollen die verbleibenden Verbotstatbestände in<br />
Kap. 8.3 artbezogen dargestellt werden. Den Ausnahmetatbeständen widmet sich dann<br />
Kap. 9.<br />
Die artenschutzrechtliche Einschätzung basiert auf Durchführung der in Kap. 7 dargestellten<br />
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. Entscheidend für einen Ausschluss von<br />
Betroffenheiten ist dabei vor allem die Maßnahme V1, die eine alternative Wegeführung im<br />
Großteil der Waldfläche zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> vorsieht (vgl. Abb. 23).<br />
8.1 Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene, häufige und<br />
verbreitete Vogelarten<br />
Von den 68 im Untersuchungsraum und dem direkten Umfeld nachgewiesenen Vogelarten<br />
(Kap. 6.1) werden nach KIEL (2005) und MUNLV (2008) in Verbindung mit der aktuellen<br />
Roten Liste (SUDMANN et al. 2008) in Nordrhein-Westfalen lediglich 24 Arten als<br />
planungsrelevant betrachtet. Die anderen nachgewiesenen Vogelarten sind weit verbreitet<br />
und häufig. Für diese ungefährdeten Arten liegt kein Verbotstatbestand vor,<br />
nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, da durch die Maßnahmen V2 und V4 (vgl. Kap. 7)<br />
die Zerstörung von Eiern und die Tötung von Jungvögeln vermieden wird;<br />
nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, da die Arten weit verbreitet und häufig sind, nur<br />
eine geringe Fläche des Gesamtlebensraums von Individuen beansprucht wird und<br />
die Arten wenig störungssensibel sind in Bezug auf die geplante Nutzungsart. Somit<br />
können sowohl individuelle als auch populationswirksame und somit erhebliche<br />
Störungen ausgeschlossen. Und<br />
nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG, da zwar von den im Vorhabensbereich potenziell<br />
brütenden Arten zur Nestanlage geeignete Gehölze zerstört werden können, dies<br />
aber außerhalb der Brutzeit geschieht (Maßnahme V2, vgl. Kap. 7). So können die<br />
Arten in die nähere Umgebung auf die zahlreichen Gebüsch- und Baumstrukturen<br />
ausweichen. Eine Zerstörung dauerhafter Fortpflanzungsstätten (z. B. Horst- und<br />
Höhlenbäume) findet nicht statt bzw. wird durch die Maßnahme V4 vermieden, so<br />
dass kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG eintritt.<br />
61
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Bei Beachtung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen kann ein Eintreten der<br />
Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG für die 46 nachgewiesenen nicht<br />
planungsrelevanten Vogelarten ausgeschlossen werden. Im Folgenden werden deshalb die<br />
planungsrelevanten Vogel-, Fledermaus- und Amphibienarten näher betrachtet und mögliche<br />
Beeinträchtigungen erläutert.<br />
8.2 Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene, planungsrelevante<br />
Arten<br />
Im Folgenden werden die im Untersuchungsraum nachgewiesenen oder potenziell<br />
vorkommenden Arten aufgeführt, für die keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
eintreten. Tab. 9 zeigt die im Untersuchungsraum (potenziell) auftretenden<br />
planungsrelevanten Vogel-, Fledermaus- und Amphibienarten sowie die Haselmaus, und legt<br />
ihre artenschutzrechtliche Betroffenheit dar.<br />
Tab. 9: Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben zum<br />
Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung des<br />
Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />
Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />
Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />
Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />
Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />
Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />
et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />
Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />
Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Vogelarten<br />
Baumpieper<br />
Anthus trivialis<br />
RL<br />
NW<br />
(B) 3 2 §<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
62<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da nur außerhalb des<br />
Untersuchungsraums Brutvogel. Keine<br />
Beeinträchtigung adulter Tiere, die zur Tötung oder<br />
Verletzung führen kann (Maßnahme V6): Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art nur in<br />
großer Entfernung zum Vorhabensbereich<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten findet (> 300 m) und<br />
durch Vermeidungsmaßnahme V6: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da nur außerhalb des<br />
Untersuchungsraums Brutvogel: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />
zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />
des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />
Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />
Untersuchungsraum, ®: Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />
Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />
Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />
Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />
et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />
Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />
Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Vogelarten<br />
Eisvogel<br />
Alcedo atthis<br />
Feldschwirl<br />
Locustella naevia<br />
RL<br />
NW<br />
NG 3 S §§<br />
B 3 V §<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
63<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da im Untersuchungsraum<br />
nur Nahrungsgast. Keine Beeinträchtigung adulter<br />
Tiere, die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />
(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art nur<br />
außerhalb des Untersuchungsraums Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten findet (> 300 m), die Nahrungsräume<br />
nur vereinzelt an den Vorhabensbereich angrenzen<br />
(Teiche an AS Lohmar) und durch Vermeidungsmaßnahme<br />
V6: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs.<br />
1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da im Untersuchungsraum nur<br />
Nahrungsgast: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs.<br />
1 Nr.3 BNatSchG.<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten im Vorhabensbereich oder im<br />
direkten Umfeld. Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />
die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />
(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art eine<br />
sehr geringe Fluchtdistanz aufweist (
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />
zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />
des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />
Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />
Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />
Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />
Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />
Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />
et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />
Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />
Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Vogelarten<br />
Feldsperling<br />
Passer montanus<br />
Fitis<br />
Phylloscopus trochilus<br />
RL<br />
NW<br />
B 3 2 §<br />
B V 3 §<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
64<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten im Vorhabensbereich oder im<br />
direkten Umfeld. Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />
die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />
(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art eine<br />
sehr geringe Fluchtdistanz aufweist (
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />
zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />
des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />
Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />
Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />
Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />
Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />
Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />
et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />
Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />
Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Vogelarten<br />
Gimpel<br />
Pyrrhula pyrrhula<br />
Graureiher<br />
Ardea cinerea<br />
RL<br />
NW<br />
B V 3 §<br />
NG S S §<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
65<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten im Vorhabensbereich oder im<br />
direkten Umfeld. Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />
die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />
(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art eine<br />
sehr geringe Fluchtdistanz aufweist (keine Angabe<br />
nach GASSNER et al. 2010, aber nach Erfahrung des<br />
Autors mit anderen Finkenarten wie Girlitz, Stieglitz<br />
oder Zeisig vergleichbar. Für diese Arten geben<br />
GASSNER et al. 2010 300 m), die Nahrungsräume<br />
nur vereinzelt an den Vorhabensbereich angrenzen<br />
(Teiche an AS Lohmar) und durch Vermeidungsmaßnahme<br />
V6: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs.<br />
1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da im Untersuchungsraum nur<br />
Nahrungsgast: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs.<br />
1 Nr.3 BNatSchG.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />
zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />
des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />
Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />
Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />
Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />
Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />
Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />
et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />
Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />
Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Vogelarten<br />
Grünspecht<br />
Picus viridis<br />
Habicht<br />
Accipiter gentilis<br />
RL<br />
NW<br />
B §§<br />
B V §§<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
66<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten im Vorhabensbereich oder im<br />
direkten Umfeld und aufgrund von Maßnahme V4.<br />
Keine Beeinträchtigung adulter Tiere, die zur Tötung<br />
oder Verletzung führen kann (Maßnahme V6): Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art eine<br />
geringe bis mäßige Fluchtdistanz aufweist (30-60 m<br />
nach GASSNER et al. 2010, in Siedlungsbereichen nach<br />
Erfahrung des Autor noch oft geringer), während der<br />
Brutplatz etwa 100 m von der Trasse entfernt ist.<br />
Zudem Vermeidungsmaßnahme V6: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da diese nicht im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld zu finden sind und<br />
aufgrund von Maßnahme V4: Kein Verbotstatbestand<br />
nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten im Vorhabensbereich oder im<br />
direkten Umfeld. Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />
die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />
(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art in<br />
großer Entfernung zum Vorhabensbereich brütet (etwa<br />
300 m) und der Brutplatz in einem dichten<br />
Fichtenbestand nicht einsehbar ist. Zudem<br />
Vermeidungsmaßnahme V6: Kein Verbotstatbestand<br />
nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da diese nicht im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld zu finden sind: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />
zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />
des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />
Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />
Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />
Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />
Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />
Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />
et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />
Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />
Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Vogelarten<br />
Haussperling<br />
Passer domesticus<br />
Kleinspecht<br />
Dryobates minor<br />
RL<br />
NW<br />
B V 3 §<br />
B 3 3 §<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
67<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da die in Gebäuden im<br />
unmittelbaren Umfeld liegenden Fortpflanzungs- und<br />
Ruhestätten vorhabensbedingt nicht beeinträchtigt<br />
werden. Zudem keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />
die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />
(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art eine<br />
sehr geringe Fluchtdistanz aufweist (
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />
zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />
des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />
Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />
Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />
Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />
Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />
Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />
et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />
Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />
Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Vogelarten<br />
Kormoran<br />
Phalacrocorax carbo<br />
Kuckuck<br />
Cuculus canorus<br />
RL<br />
NW<br />
Ü S S §<br />
B 3 1 §<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
68<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da im Untersuchungsraum<br />
nur Überflieger. Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />
die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />
(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art nur<br />
außerhalb des Untersuchungsraums regelmäßig<br />
genutzte Nahrungshabitate findet (Agger) und durch<br />
Vermeidungsmaßnahme V6: Kein Verbotstatbestand<br />
nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da im Untersuchungsraum nur<br />
Überflieger: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1<br />
Nr.3 BNatSchG.<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen. Die Art kann zwar auch bei<br />
im Trassenbereich brütenden Vogelarten parasitieren,<br />
doch die Gehölze werden außerhalb der Brutzeit in<br />
Anspruch genommen (Maßnahme V2). Zudem keine<br />
Beeinträchtigung adulter Tiere, die zur Tötung oder<br />
Verletzung führen kann (Maßnahme V6): Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art nach<br />
Erfahrung des Autors nur eine geringe bis mäßige<br />
Fluchtdistanz besitzt (keine Angabe in FLADE 1994<br />
oder GASSNER et al. 2010), die Wirtsarten eine geringe<br />
Fluchtdistanz aufweisen (vgl. Angaben für z. B.<br />
Heckenbraunelle, Rotkehlchen in GASSNER et al. 2010)<br />
und der aktuell genutzte Brutplatz etwa 100 m entfernt<br />
zum Vorhabensbereich liegt. Zudem ist der Kuckuck<br />
nicht auf feste Nester angewiesen, so dass er auf<br />
Brutpaare von potenziellen Wirtsvogelarten in der<br />
näheren Umgebung ausweichen kann. Auch<br />
Maßnahme V2 und V6 führen zu einer bedeutenden<br />
Reduzierung von Störwirkungen. Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da vorhabensbedingt<br />
betroffene, für potenzielle Wirte zur Nestanlage<br />
geeignete Gehölze vor der Brutzeit entfernt werden<br />
und die Arten auf die nähere Umgebung ausweichen<br />
können: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3<br />
BNatSchG.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />
zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />
des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />
Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />
Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />
Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />
Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />
Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />
et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />
Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />
Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Vogelarten<br />
Mäusebussard<br />
Buteo buteo<br />
Mittelspecht<br />
Dendrocopus medius<br />
RL<br />
NW<br />
B §§<br />
B V 3 §§<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
69<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten im Vorhabensbereich oder im<br />
direkten Umfeld. Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />
die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />
(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art in<br />
großer Entfernung zum Vorhabensbereich brütet<br />
(mindestens 150-200 m). Der von GASSNER et al.<br />
(2010) vorgeschlagene einzuhaltende planerische<br />
Abstand von 100 m wird deutlich überschritten. Zudem<br />
Vermeidungsmaßnahme V6: Kein Verbotstatbestand<br />
nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da diese nicht im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld zu finden sind: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten im Vorhabensbereich oder im<br />
direkten Umfeld sowie aufgrund von Maßnahme V4.<br />
Keine Beeinträchtigung adulter Tiere, die zur Tötung<br />
oder Verletzung führen kann (Maßnahme V6): Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art eine<br />
geringe bis mäßige Fluchtdistanz aufweist (10-40 m<br />
nach GASSNER et al. 2010), während die aktuell<br />
genutzten Brutplätze mindestens 50 m von der Trasse<br />
entfernt sind. Zudem Vermeidungsmaßnahme V6: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da diese nicht im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld zu finden sind und<br />
aufgrund von Maßnahme V4: Kein Verbotstatbestand<br />
nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />
zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />
des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />
Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />
Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />
Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />
Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />
Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />
et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />
Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />
Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Vogelarten<br />
Schwarzspecht<br />
Dryocopus martius<br />
Sperber<br />
Accipiter nisus<br />
RL<br />
NW<br />
B §§<br />
NG V §§<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
70<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten im Vorhabensbereich oder im<br />
direkten Umfeld sowie aufgrund von Maßnahme V4.<br />
Keine Beeinträchtigung adulter Tiere, die zur Tötung<br />
oder Verletzung führen kann (Maßnahme V6): Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- GASSNER et al. (2010) geben für die Art eine<br />
planerisch zu beachtende Fluchtdistanz von 60 m an.<br />
Die Art besitzt aktuell in etwa diesem Abstand zum für<br />
den Rad- und Gehweg vorgesehenen Forstweg eine<br />
Schlaf- vielleicht sogar Bruthöhle, die 2009 genutzt<br />
wurde. Aufgrund der bestehenden Vorbelastungen und<br />
der zu erwartenden Wirkintensitäten muss davon<br />
ausgegangen werden, dass es nicht zu erheblichen<br />
Störungen kommt. Zudem Vermeidungsmaßnahmen<br />
V2 und V6: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1<br />
Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da diese nicht im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld zu finden sind und<br />
aufgrund von Maßnahme V4: Kein Verbotstatbestand<br />
nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da im Untersuchungsraum<br />
nur Nahrungsgast. Keine Beeinträchtigung adulter<br />
Tiere, die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />
(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art nur<br />
außerhalb des Untersuchungsraums Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten findet (> 300 m) und aufgrund der<br />
Vermeidungsmaßnahme V6: Kein Verbotstatbestand<br />
nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da im Untersuchungsraum nur<br />
Nahrungsgast: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs.<br />
1 Nr.3 BNatSchG.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />
zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />
des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />
Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />
Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />
Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />
Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />
Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />
et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />
Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />
Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Vogelarten<br />
Teichhuhn<br />
Gallinula chloropus<br />
Teichrohrsänger<br />
Acrocephalus scirpaceus<br />
Turmfalke<br />
Falco tinnunculus<br />
RL<br />
NW<br />
(B) V V §§<br />
(B) * V §<br />
Ü S S §§<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
71<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da nur außerhalb des<br />
Untersuchungsraums Brutvogel. Keine<br />
Beeinträchtigung adulter Tiere, die zur Tötung oder<br />
Verletzung führen kann (Maßnahme V6): Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art nur in<br />
großer Entfernung zum Vorhabensbereich<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten findet (> 300 m) und<br />
durch Vermeidungsmaßnahme V6: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da nur außerhalb des<br />
Untersuchungsraums Brutvogel: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da nur außerhalb des<br />
Untersuchungsraums Brutvogel. Keine<br />
Beeinträchtigung adulter Tiere, die zur Tötung oder<br />
Verletzung führen kann (Maßnahme V6): Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art nur in<br />
großer Entfernung zum Vorhabensbereich<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten findet (> 300 m) und<br />
durch Vermeidungsmaßnahme V6: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da nur außerhalb des<br />
Untersuchungsraums Brutvogel: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da im Untersuchungsraum<br />
nur Überflieger. Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />
die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />
(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da keine<br />
Funktion als Teillebensraum gegeben und aufgrund<br />
der Vermeidungsmaßnahme V6: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da im Untersuchungsraum nur<br />
Überflieger: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1<br />
Nr.3 BNatSchG.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />
zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />
des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />
Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />
Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />
Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />
Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />
Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />
et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />
Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />
Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Vogelarten<br />
Waldkauz<br />
Strix aluco<br />
Waldlaubsänger<br />
Phylloscopus sibilatrix<br />
RL<br />
NW<br />
B §§<br />
B 3 2 §<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
72<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten im Vorhabensbereich oder im<br />
direkten Umfeld. Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />
die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />
(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art in<br />
großer Entfernung zum Vorhabensbereich brütet (etwa<br />
100 m) und eine geringe Fluchtdistanz besitzt (10-20 m<br />
nach GASSNER et al. 2010). Zudem ist die Art<br />
nachtaktiv und die Vermeidungsmaßnahme V6 wird<br />
durchgeführt: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1<br />
Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da diese nicht im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld zu finden sind: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten im Vorhabensbereich oder im<br />
direkten Umfeld. Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />
die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />
(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art in<br />
großer Entfernung zum Vorhabensbereich brütet (etwa<br />
200 m) und eine geringe Fluchtdistanz besitzt (10-15 m<br />
nach GASSNER et al. 2010). Zudem wird die<br />
Vermeidungsmaßnahme V6 durchgeführt: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da diese nicht im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld zu finden sind: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />
zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />
des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />
Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />
Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />
Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />
Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />
Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />
et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />
Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />
Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Vogelarten<br />
Waldohreule<br />
Asio otus<br />
Zwergtaucher<br />
Tachybaptus ruficollis<br />
RL<br />
NW<br />
NG 3 3 §§<br />
(B) * * §<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
73<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten im Untersuchungsraum. Keine<br />
Beeinträchtigung adulter Tiere, die zur Tötung oder<br />
Verletzung führen kann (Maßnahme V6): Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art nur<br />
als Nahrungsgast auftritt und eine geringe<br />
Fluchtdistanz besitzt (GASSNER et al. 2010). Zudem ist<br />
die Art nachtaktiv und die Vermeidungsmaßnahme V6<br />
wird durchgeführt: Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da diese nicht im<br />
Untersuchungsraum zu finden sind: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da nur außerhalb des<br />
Untersuchungsraums Brutvogel. Keine<br />
Beeinträchtigung adulter Tiere, die zur Tötung oder<br />
Verletzung führen kann (Maßnahme V6): Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art nur in<br />
großer Entfernung zum Vorhabensbereich<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten findet (> 300 m) und<br />
durch Vermeidungsmaßnahme V6: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da nur außerhalb des<br />
Untersuchungsraums Brutvogel: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />
zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />
des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />
Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />
Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />
Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />
Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />
Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />
et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />
Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />
Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Fledermäuse<br />
Braunes Langohr<br />
Plecotus auritus<br />
Breitflügelfledermaus<br />
Eptesicus serotinus<br />
RL<br />
NW<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
G G §§<br />
NG 2 2 §§<br />
74<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da die potenziellen<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld nicht zerstört werden<br />
(Maßnahme V4). Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />
die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />
(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da keine<br />
Quartiere im Vorhabensbereich oder im unmittelbaren<br />
Umfeld nachgewiesen wurden und wegen der<br />
nächtlichen Aktivitätszeit. Zudem Durchführung von<br />
Vermeidungsmaßnahmen V4 und V6: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da diese aktuell nicht im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld zu finden sind<br />
und aufgrund der Erhaltung von Spalt- und Höhlenbäumen<br />
im Vorhabensbereich (Maßnahme V4): Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da potenzielle<br />
Einzelquartiere (Ruhestätten) im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld nicht zerstört werden<br />
(Maßnahme V4). Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />
die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />
(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da keine<br />
Quartiere im Vorhabensbereich oder im unmittelbaren<br />
Umfeld nachgewiesen wurden und wegen der<br />
nächtlichen Aktivitätszeit. Zudem Durchführung von<br />
Vermeidungsmaßnahmen V4 und V6: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da diese aktuell nicht im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld zu finden sind<br />
und aufgrund der Erhaltung von Spalt- und Höhlenbäumen<br />
im Vorhabensbereich (Maßnahme V4): Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />
zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />
des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />
Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />
Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />
Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />
Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />
Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />
et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />
Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />
Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Fledermäuse<br />
Fransenfledermaus<br />
Myotis nattereri<br />
Großer Abendsegler<br />
Nyctalus noctula<br />
RL<br />
NW<br />
NG * * §§<br />
Ü R / V R / V §§<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
75<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da die potenziellen<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld nicht zerstört werden<br />
(Maßnahme V4). Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />
die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />
(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da keine<br />
Quartiere im Vorhabensbereich oder im unmittelbaren<br />
Umfeld nachgewiesen wurden und wegen der<br />
nächtlichen Aktivitätszeit. Zudem Durchführung von<br />
Vermeidungsmaßnahmen V4 und V6: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da diese aktuell nicht im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld zu finden sind<br />
und aufgrund der Erhaltung von Spalt- und Höhlenbäumen<br />
im Vorhabensbereich (Maßnahme V4): Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da die potenziellen<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld nicht zerstört werden<br />
(Maßnahme V4). Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />
die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />
(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da keine<br />
Quartiere im Vorhabensbereich oder im unmittelbaren<br />
Umfeld nachgewiesen wurden und wegen der<br />
nächtlichen Aktivitätszeit. Zudem Durchführung von<br />
Vermeidungsmaßnahmen V4 und V6: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da diese aktuell nicht im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld zu finden sind<br />
und aufgrund der Erhaltung von Spalt- und Höhlenbäumen<br />
im Vorhabensbereich (Maßnahme V4): Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />
zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />
des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />
Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />
Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />
Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />
Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />
Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />
et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />
Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />
Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Fledermäuse<br />
Kleine Bartfledermaus<br />
Myotis mystacinus<br />
Rauhautfledermaus<br />
Pipistrellus nathusii<br />
RL<br />
NW<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
3 3 §§<br />
NG R / V * §§<br />
76<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da die potenziellen<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld nicht zerstört werden<br />
(Maßnahme V4). Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />
die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />
(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da keine<br />
Quartiere im Vorhabensbereich oder im unmittelbaren<br />
Umfeld nachgewiesen wurden und wegen der<br />
nächtlichen Aktivitätszeit. Zudem Durchführung von<br />
Vermeidungsmaßnahmen V4 und V6: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da diese aktuell nicht im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld zu finden sind<br />
und aufgrund der Erhaltung von Spalt- und Höhlenbäumen<br />
im Vorhabensbereich (Maßnahme V4): Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da die potenziellen<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld nicht zerstört werden<br />
(Maßnahme V4). Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />
die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />
(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da keine<br />
Quartiere im Vorhabensbereich oder im unmittelbaren<br />
Umfeld nachgewiesen wurden und wegen der<br />
nächtlichen Aktivitätszeit. Zudem Durchführung von<br />
Vermeidungsmaßnahmen V4 und V6: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da diese aktuell nicht im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld zu finden sind<br />
und aufgrund der Erhaltung von Spalt- und Höhlenbäumen<br />
im Vorhabensbereich (Maßnahme V4): Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />
zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />
des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />
Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />
Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />
Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />
Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />
Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />
et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />
Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />
Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Fledermäuse<br />
Wasserfledermaus<br />
Myotis daubentonii<br />
Zwergfledermaus<br />
Pipistrellus pipistrellus<br />
RL<br />
NW<br />
NG G G §§<br />
Q * * §§<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
77<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da die potenziellen<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld nicht zerstört werden<br />
(Maßnahme V4). Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />
die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />
(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da keine<br />
Quartiere im Vorhabensbereich oder im unmittelbaren<br />
Umfeld nachgewiesen wurden und wegen der<br />
nächtlichen Aktivitätszeit. Zudem Durchführung von<br />
Vermeidungsmaßnahmen V4 und V6: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da diese aktuell nicht im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld zu finden sind<br />
und aufgrund der Erhaltung von Spalt- und Höhlenbäumen<br />
im Vorhabensbereich (Maßnahme V4): Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da potenzielle<br />
Einzelquartiere (Ruhestätten) im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld nicht zerstört werden<br />
(Maßnahme V4). Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />
die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />
(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren, da keine<br />
Quartiere im Vorhabensbereich oder im unmittelbaren<br />
Umfeld nachgewiesen wurden und wegen der<br />
nächtlichen Aktivitätszeit. Zudem Durchführung von<br />
Vermeidungsmaßnahmen V4 und V6: Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten, da diese aktuell nicht im Vorhabensbereich<br />
oder im direkten Umfeld zu finden sind<br />
und aufgrund der Erhaltung von Spalt- und Höhlenbäumen<br />
im Vorhabensbereich (Maßnahme V4): Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />
zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />
des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />
Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />
Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />
Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />
Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />
Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />
et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />
Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />
Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Amphibien<br />
Kammmolch<br />
Triturus cristatus<br />
RL<br />
NW<br />
R 3 3 §§<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
78<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da die potenziellen<br />
Fortpflanzungsstätten im direkten Umfeld des<br />
Vorhabensbereichs nicht beeinträchtigt werden<br />
(Maßnahme V5), eine Tötung von Tieren in<br />
Versteckplätzen und potenziellen Überwinterungsquartieren<br />
vermieden wird (Maßnahmen V1, V8) sowie<br />
eine Tötung in Wildsperren verhindert wird (Maßnahme<br />
V7). Da der Weg nicht beleuchtet wird (Maßnahme V6)<br />
ist nicht von einer starken nächtlichen Nutzung<br />
auszugehen. Da keine Nutzung durch PKW erfolgt,<br />
entsteht keine Sogwirkung, so dass sich eine mögliche<br />
Tötung nur auf evtl. direkt überfahrende Tiere<br />
beschränkt. Der Baustellenverkehr findet nur tagsüber<br />
statt, der nächtliche Wander- und Aktivitätszeitraum<br />
wird nicht tangiert. Unter Einbeziehung der<br />
bestehenden Vorbelastungen ist durch die Nutzung<br />
des Rad- und Gehweges nicht mit einem signifikant<br />
höheren Tötungsrisiko der in der Nacht wandernden<br />
Art zu rechnen. Wird der Bau der Grünbrücke<br />
tatsächlich realisiert (potenziell bedeutender Raum als<br />
Wanderkorridor), wird der Weg im nördlichen Teil<br />
zurückgebaut, so dass auch dann nicht mit einer<br />
verstärkten Tötung zu rechnen ist (Maßnahme V10):<br />
Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1<br />
BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren der Art wegen<br />
geringer Fluchtdistanz bei Annäherung von Objekten<br />
und der Durchführung von Vermeidungsmaßnahme<br />
V6: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2<br />
BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von<br />
Fortpflanzungsstätten aufgrund von Maßnahme V5,<br />
keine Zerstörung von Ruhestätten durch Maßnahmen<br />
V1 (alternative Wegeführung in Nähe der<br />
Laichgewässer) und V8 (Erhalt von Stubben): Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />
zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />
des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />
Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />
Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />
Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />
Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />
Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />
et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />
Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />
Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Amphibien<br />
Kleiner Wasserfrosch<br />
Rana lessonae<br />
RL<br />
NW<br />
(R) 3 3 §§<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
79<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da die potenziellen<br />
Fortpflanzungsstätten im direkten Umfeld des<br />
Vorhabensbereichs nicht beeinträchtigt werden<br />
(Maßnahme V5), eine Tötung von Tieren in<br />
Versteckplätzen und potenziellen Überwinterungsquartieren<br />
vermieden wird (Maßnahmen V1, V8) sowie<br />
eine Tötung in Wildsperren verhindert wird (Maßnahme<br />
V7). Da der Weg nicht beleuchtet wird (Maßnahme V6)<br />
ist nicht von einer starken nächtlichen Nutzung<br />
auszugehen. Da keine Nutzung durch PKW erfolgt,<br />
entsteht keine Sogwirkung, so dass sich eine mögliche<br />
Tötung nur auf evtl. direkt überfahrende Tiere<br />
beschränkt. Der Baustellenverkehr findet nur tagsüber<br />
statt, der nächtliche Wander- und Aktivitätszeitraum<br />
wird nicht tangiert. Unter Einbeziehung der<br />
bestehenden Vorbelastungen ist durch die Nutzung<br />
des Rad- und Gehweges nicht mit einem signifikant<br />
höheren Tötungsrisiko der in der Nacht wandernden<br />
Art zu rechnen. Wird der Bau der Grünbrücke<br />
tatsächlich realisiert (potenziell bedeutender Raum als<br />
Wanderkorridor), wird der Weg im nördlichen Teil<br />
zurückgebaut, so dass auch dann nicht mit einer<br />
verstärkten Tötung zu rechnen ist (Maßnahme V10):<br />
Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1<br />
BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren der Art wegen<br />
geringer Fluchtdistanz bei Annäherung von Objekten<br />
und der Durchführung von Vermeidungsmaßnahme<br />
V6: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2<br />
BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von<br />
Fortpflanzungsstätten aufgrund von Maßnahme V5,<br />
keine Zerstörung von Ruhestätten durch Maßnahmen<br />
V1 (alternative Wegeführung in Nähe der<br />
Laichgewässer) und V8 (Erhalt von Stubben): Kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />
zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />
des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />
Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />
Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />
Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />
Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />
Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />
et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />
Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />
Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Amphibien<br />
Springfrosch<br />
Rana dalmatina<br />
pot.<br />
R<br />
RL<br />
NW<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
* * §§<br />
80<br />
- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Individuen, da die nächsten<br />
(ehemaligen?) Laichgewässer in großer Entfernung<br />
zum Vorhabensbereich liegen, und bei einem<br />
potenziellen Vorkommen im Untersuchungsraum die<br />
Fortpflanzungsstätten im direkten Umfeld des<br />
Vorhabensbereichs nicht beeinträchtigt werden<br />
(Maßnahme V5). Zudem wird die Tötung von Tieren in<br />
Versteckplätzen und potenziellen Überwinterungsquartieren<br />
vermieden (Maßnahmen V1, V8) sowie eine<br />
Tötung in Wildsperren verhindert (Maßnahme V7). Da<br />
der Weg nicht beleuchtet wird (Maßnahme V6) ist nicht<br />
von einer starken nächtlichen Nutzung auszugehen.<br />
Da keine Nutzung durch PKW erfolgt, entsteht keine<br />
Sogwirkung, so dass sich eine mögliche Tötung nur<br />
auf evtl. direkt überfahrende Tiere beschränkt. Der<br />
Baustellenverkehr findet nur tagsüber statt, der<br />
nächtliche Wander- und Aktivitätszeitraum wird nicht<br />
tangiert. Unter Einbeziehung der bestehenden<br />
Vorbelastungen ist durch die Nutzung des Rad- und<br />
Gehweges nicht mit einem signifikant höheren<br />
Tötungsrisiko der in der Nacht wandernden Art zu<br />
rechnen. Wird der Bau der Grünbrücke tatsächlich<br />
realisiert (potenziell bedeutender Raum als<br />
Wanderkorridor), wird der Weg im nördlichen Teil<br />
zurückgebaut, so dass auch dann nicht mit einer<br />
verstärkten Tötung zu rechnen ist (Maßnahme V10):<br />
Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1<br />
BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren der Art wegen<br />
geringer Fluchtdistanz bei Annäherung von Objekten<br />
und der Durchführung von Vermeidungsmaßnahme<br />
V6: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2<br />
BNatSchG.<br />
- Keine Zerstörung oder Beschädigung von<br />
Fortpflanzungsstätten, da aktuell nicht im<br />
Untersuchungsraum vorhanden und aufgrund von<br />
Maßnahme V5, keine Zerstörung von Ruhestätten<br />
durch Maßnahmen V1 (alternative Wegeführung in<br />
Nähe der Laichgewässer) und V8 (Erhalt von<br />
Stubben): Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1<br />
Nr.3 BNatSchG.
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />
zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />
des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />
Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />
Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />
Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />
Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />
Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />
et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />
Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />
Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />
Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />
Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />
Deutscher Name<br />
wissenschaftl. Name Status<br />
Sonstige Säugetiere<br />
Haselmaus<br />
Muscardinus avellanarius<br />
pot.<br />
R<br />
RL<br />
NW<br />
RL<br />
NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />
G G §§<br />
81<br />
- Mögliche Tötung, Beschädigung oder Zerstörung von<br />
Individuen, da potenziellen Ruhestätten im Vorhabensbereichs<br />
(Überwinterungsquartiere am Boden) evtl.<br />
zerstört werden, was in der Regel zu einer Tötung<br />
führt. Zwar kann eine Zerstörung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten in einem Großteil des im Wald<br />
gelegenen Abschnitts des Vorhabensbereichs<br />
vermieden werden (Maßnahme V1), eine Tötung in<br />
Fortpflanzungsstätten wird durch die Maßnahmen V2<br />
und V4 vermieden und die Gefahr einer Tötung im<br />
Winterquartier wird durch die Maßnahmen V4, V8 und<br />
V9 erheblich reduziert, es kann aber nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass der nördliche<br />
Vorhabensbereich dennoch von einzelnen Tieren zur<br />
Überwinterung oder als Zwischenquartier genutzt wird:<br />
Möglicher Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1<br />
BNatSchG.<br />
- Keine erhebliche Störung von Tieren der Art wegen<br />
heimlicher nächtlicher Aktivität, der Durchführung von<br />
Vermeidungsmaßnahme V6 und der zur Vermeidung<br />
von Tötungen durchzuführenden Maßnahmen V1, V2,<br />
V4, V8 und V9: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs.<br />
1 Nr.2 BNatSchG.<br />
- Mögliche Zerstörung oder Beschädigung einzelner<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten, da zur Nestanlage<br />
oder als Winterquartier geeignete Vegetationsstrukturen<br />
zwar (in großen Teilen der Trasse) erhalten<br />
werden können (Maßnahmen V1, V4, V8), es aber<br />
dennoch zu einer Zerstörung von einzelnen<br />
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im nördlichen<br />
Vorhabensbereich kommen kann: Möglicher<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3<br />
BNatSchG.<br />
Für die planungsrelevanten Vogel-, Fledermaus- und Amphibienarten kann eine<br />
artenschutzrechtliche Beeinträchtigung aufgrund der Durchführung zahlreicher Vermeidungsund<br />
Minderungsmaßnahmen (Maßnahmen V1 bis V10) ausgeschlossen werden. Lediglich<br />
bei der Haselmaus ist eine Zerstörung von einzelnen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten und
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
damit verbunden eine Verletzung oder Tötung von Individuen nicht auszuschließen, wodurch<br />
Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 1 BNatSchG eintreten können.<br />
8.3 Artspezifische Anforderungen an die Ausgleichsplanung<br />
Im Rahmen des Vorhabens werden potenziell einzelne Fortpflanzungs- und Ruhestätten der<br />
Haselmaus zerstört. Um eine damit verbundene Tötung zu vermeiden, wird unter anderem<br />
die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme V9 durchgeführt, die eine Installation von<br />
artspezifischen künstlichen Kobeln und Neströhren vorsieht. Die Anbringung erfolgt vor der<br />
Durchführung des Vorhabens und dient gleichzeitig dazu, der Art neue Fortpflanzungs- und<br />
Ruhestätten zur Verfügung zu stellen.<br />
Wegen der hohen Anzahl und Dichte der zu installierenden Haselmaus-Quartiere kann der<br />
potenzielle Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten deutlich überkompensiert werden.<br />
Dazu ist zwischen den ehemaligen Fischteichen und dem Siedlungsrand von Lohmar eine<br />
Anbringung von 12 künstlichen Haselmaus-Kobeln der Fa. Schwegler und 48 Neströhren der<br />
Fa. Alana Ecology vorgesehen (vgl. Abb. 23). Während vorhabensbedingt nur mit dem<br />
Verlust einzelner Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu rechnen ist, werden also insgesamt<br />
60 neue Quartiermöglichkeiten geschaffen. Diese Vermeidungsmaßnahme V9 dient dem<br />
entsprechend auch als funktionserhaltende Maßnahme für die Haselmaus.<br />
8.4 Bedingung für Eintreten des § 44 Abs. 5 BNatSchG<br />
Da ein Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und<br />
Nr. 3 BNatSchG für die Haselmaus nicht ausgeschlossen werden kann, werden im<br />
Folgenden die Bedingungen für das Eintreten von § 44 Abs. 5 BNatSchG unter<br />
Berücksichtigung der in Kap. 8.3 aufgeführten funktionserhaltenden Maßnahme geprüft.<br />
Die Vermeidungsmaßnahme V9 dient gleichzeitig als funktionserhaltende Maßnahme und<br />
kompensiert den möglichen Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Haselmaus<br />
vielfach. Die anzubringenden künstlichen Kobel und Niströhren werden im besiedelbaren<br />
Umfeld angebracht und stehen der Art schon in der Vegetationsperiode vor der<br />
Durchführung der Räumungs- und Rodungsmaßnahmen zur Verfügung. Da durch zahlreiche<br />
weitere Vermeidungsmaßnahmen Teillebensräume oder potenziell bedeutende Strukturen<br />
für die Art erhalten werden können, kann die ökologische Funktion der potenziell betroffenen<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt werden.<br />
Eine Tötung von Individuen wird zwar durch die umfangreichen Vermeidungsmaßnahmen<br />
V1, V2, V4, V8 und V9 weitestgehend vermieden, in Zusammenhang mit der Beanspruchung<br />
von potenziellen Überwinterungsquartieren ist eine evtl. Tötung einzelner Individuen aber<br />
82
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
unvermeidlich. Auch diese Tötung unterliegt somit den Bedingungen des § 44 Abs. 5, da sie<br />
unvermeidlich ist und in Zusammenhang mit der Beanspruchung von Ruhestätten steht.<br />
Die potenzielle Beeinträchtigung der Haselmaus führt auf Grundlage des § 44 Abs. 5<br />
BNatSchG nicht zum Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und damit in<br />
Zusammenhang auch nicht nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, da die ökologische Funktion<br />
der potenziell betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang<br />
gewahrt wird und eine Tötung oder Verletzung trotz umfangreicher Vermeidungs- und<br />
Minderungsmaßnahmen unvermeidlich ist.<br />
9 Prüfung von Ausnahmetatbeständen<br />
Eine Prüfung von Ausnahmetatbeständen entfällt, da vorhabensbedingt keine rechtlich<br />
relevanten Arten betroffen sind und somit keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1<br />
bis Nr. 4 BNatSchG eintreten.<br />
83
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
10 Zusammenfassung<br />
Die Städte Lohmar und <strong>Siegburg</strong> planen die Anlage eines Rad- und Gehweges durch das<br />
Naturschutzgebiet „NSG Wahner Heide“ und die südlich angrenzende Waldbestände bis in<br />
das Stadtgebiet von <strong>Siegburg</strong> nördlich des Michaelsberges. Vor allem in den Waldflächen ist<br />
mit einem Vorkommen gesetzlich geschützter Arten zu rechnen, die durch das geplante<br />
Vorhaben beeinträchtigt werden könnten, wodurch wiederum die Verbotstatbestände des<br />
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ausgelöst werden könnten. Das Büro naturgutachten oliver<br />
tillmanns wurde deshalb mit der artenschutzrechtliche Prüfung des Vorhabens betraut, die im<br />
Rahmen dieser Arbeit vorgelegt wird.<br />
Im Rahmen faunistischer Erfassungen im Jahr 2009 wurden Erhebungen der Vogel-,<br />
Fledermaus-, Amphibien- und Reptilienfauna durchgeführt. Zudem wurde das<br />
Lebensraumpotenzial für die Haselmaus und den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling<br />
anhand der erfassten Strukturen eingeschätzt. Während 8 Fledermaus-, 68 Vogelarten und<br />
3 artenschutzrechtlich relevante Amphibienarten nachgewiesen werden konnten oder als<br />
potenziell vorkommend eingestuft werden müssen, bietet der Untersuchungsraum<br />
planungsrelevanten Reptilienarten sowie dem Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling keine<br />
geeigneten Lebensräume.<br />
Um eine artenschutzrechtliche Betroffenheit von gesetzlich geschützten Arten zu vermeiden,<br />
wurde nach ausführlicher Absprache mit den Städten Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, den<br />
Forstbehörden und der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises für den<br />
Großteil der im Waldbereich zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> ursprünglich geplanten Trasse<br />
eine alternative Wegeführung gefunden (Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme V1). Die<br />
Maßnahme dient zur Vermeidung bzw. Minderung der Tötung von Amphibien und der<br />
Haselmaus, da die Arten auf dem bzw. im Schotterkörper der ehemaligen Bahnstrecke<br />
potenzielle Ruhe- und zum Teil auch Fortpflanzungsstätten besitzen. Zudem sind zahlreiche<br />
weitere Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen notwendig, die Tötungen, erhebliche<br />
Störungen oder die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten artenschutzrechtlicher<br />
Arten verhindern. Im Rahmen der Vermeidungsmaßnahme V10 wird zudem das Vorgehen<br />
beschrieben, dass bei einer (in Bezug auf dieses Vorhaben) potenziell artenschutzrechtlich<br />
konfliktträchtigen Realisierung einer Grünbrücke über die B 484 zu empfehlen ist, um<br />
Konflikte zu vermeiden.<br />
Aufgrund des umfangreichen Maßnahmenpaktes (Maßnahmen V1 bis V10) können für fast<br />
alle Arten artenschutzrechtliche Betroffenheiten ausgeschlossen werden. Lediglich<br />
potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Haselmaus werden im nördlichen<br />
Vorhabensbereich zerstört. Im Rahmen der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme V9<br />
84
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
werden der Art geeignete Teillebensräume angeboten, die zu einer Ansiedlung außerhalb<br />
des Vorhabensbereichs führen sollen. Gleichzeitig dient die Maßnahme aber auch als<br />
funktionserhaltende Maßnahme, die den Erhalt der ökologischen Funktion der wenigen<br />
(potenziell) vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Haselmaus<br />
gewährleisten kann.<br />
Aufgrund der zahlreichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen und wegen der<br />
gleichzeitig als funktionserhaltende Maßnahme dienenden Maßnahme V9 kann für alle<br />
artenschutzrechtlich relevanten Arten ein Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1<br />
BNatSchG ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der im vorliegenden Gutachten<br />
angeführten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen muss das Vorhaben somit aus<br />
artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig angesehen werden.<br />
Nach bestem Wissen und Gewissen erstellt:<br />
Grevenbroich, 28.03.2011<br />
(Dipl.-Biol. Oliver Tillmanns)<br />
85
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
11 Literatur<br />
ANDRETZKE, H., SCHIKORE, T. & K. SCHRÖDER (2005): Artsteckbriefe. In: SÜDBECK, P.,<br />
ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K. & C. SUDFELDT<br />
(Hrsg.): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. – Radolfzell:<br />
135-695.<br />
ARNOLD, A. (1982): Eine Methode der quantitativen Bestandsaufnahme von Molch-<br />
Populationen in Gewässern. – Abh. Ber. Naturk. Mus. Altenburg 11(1): 93-97.<br />
BAEHR, M. (1987): Zur Biologie der einheimischen Amphibien und Reptilien. – Beih. Veröff.<br />
Naturschutz Landschaftspflege Bad.-Württ., Heft 41, Karlsruhe: 7-70.<br />
BARTHEL, P. H. & A. J. HELBIG (2005): Artenliste der Vögel Deutschlands. - Limicola 19(2):<br />
89-111.<br />
BERNINGHAUSEN, F. (2007): Welche Kaulquappe ist das? – 9. Aufl., NABU Niedersachsen,<br />
Hannover: 44 S.<br />
BITZ, A. & H. SCHADER (1996): Laubfrosch – Hyla arborea (LINNAEUS, 1758). – In: BITZ, A.,<br />
FISCHER, K., SIMON, L., THIELE, R. & M. VEITH: Die Amphibien und Reptilien in Rheinland-<br />
Pfalz. Band 1. – GNOR-Eigenverlag, Landau: 231-248.<br />
BLAB & VOGEL (1996): Amphibien und Reptilien erkennen und schützen. – BLV<br />
Verlagsgesellschaft mbH, München, Wien, Zürich: 159 S.<br />
BOSCHERT, M., SCHWARZ, J. & P. SÜDBECK (2005): Einsatz von Klangattrappen. – In:<br />
SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K. &<br />
C. SUDFELDT (Hrsg.): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands.<br />
Radolfzell: 80-87.<br />
BOYE, P. (2004): Myotis mystacinus. – In: PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BLESS, R., BOYE,<br />
P., SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (Bearb.): Das europäische Schutzgebietessystem<br />
Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland.<br />
Band 2: Wirbeltiere. Schr.R. Landschaftspflege Naturschutz Heft 69/2, Bonn-Bad<br />
Godesberg: 512-516.<br />
BOYE, P., DENSE, C. & U. RAHMEL (2004): Myotis brandtii. – In: PETERSEN, B., ELLWANGER,<br />
G., BLESS, R., BOYE, P., SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (Bearb.): Das europäische<br />
Schutzgebietessystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-<br />
Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. Schr.R. Landschaftspflege Naturschutz<br />
Heft 69/2, Bonn-Bad Godesberg: 477-481.<br />
DIETZ, C., VON HELVERSEN, O. & D. NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und<br />
Nordwestafrikas. – Franckh-Kosmos, Stuttgart: 399 S.<br />
DIETZ, M. & M. SIMON (2003): Konzept zur Durchführung der Bestandserfassung und des<br />
Fledermausmonitorings für Fledermäuse in FFH-Gebieten im Regierungsbezirk Gießen.<br />
– In: BIEDERMANN, M., BOYE, P., DIETZ, M., GEIGER, H., MEYER, I., SCHMITT, G., SIMON,<br />
M., TREß, J. & SACHVERSTÄNDIGENGREMIUM FÜR FLEDERMAUSSCHUTZ IN DEUTSCHLAND:<br />
Grundlagen für die Entwicklung eines Monitorings der Fledermäuse in Deutschland.<br />
Dokumentation der Entwicklungsschritte 1996-2002. Bonn-Bad Godesberg (Bundesamt<br />
für Naturschutz), BfN-Skripten 73: 99-100.<br />
DREWS, M. (2003): Glaucopsyche nausithous. – In: PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BIEWALD,<br />
G., HAUKE, U., LUDWIG, G., PRETSCHER, P., P., SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (Bearb.):<br />
Das europäische Schutzgebietessystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von<br />
Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pfalzen und Wirbellose. Schr.R.<br />
Landschaftspflege Naturschutz Heft 69/1, Bonn-Bad Godesberg: 493-501.<br />
86
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
EISLÖFFEL, F. (1996): Geburtshelferkröte – Alytes obstetricans (LAURENTI, 1768). – In: BITZ,<br />
A., FISCHER, K., SIMON, L., THIELE, R. & M. VEITH: Die Amphibien und Reptilien in<br />
Rheinland-Pfalz. Band 1. – GNOR-Eigenverlag, Landau: 141-150.<br />
ELLWANGER, G. (2004): Lacerta agilis. – In: PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BLESS, R., BOYE,<br />
P., SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (Bearb.): Das europäische Schutzgebietessystem<br />
Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland.<br />
Band 2: Wirbeltiere. Schr.R. Landschaftspflege Naturschutz Heft 69/2, Bonn-Bad<br />
Godesberg: 90-97.<br />
EBERT, G. & E. RENNWALD (Hrsg., 1991): Die Schmetterlinge Baden-Württembergs. Band 2:<br />
Tagfalter II. – Ulmer, Stuttgart-Hohenheim: 535 S.<br />
EUROPEAN COMMISSION (2005): Guidance on the strict protection of animal species of<br />
community interest provided by the `Habitats´ Directive 92/43/EEC. Draft-Version 4.<br />
EUROPEAN COMMISSION (2007): Guidance document on the strict protection of animal<br />
species of Community interest under the Habitats Directive 92/43/EEC. Final Version,<br />
February 2007.<br />
FISCHER, S., FLADE, M. & J. SCHWARZ (2005): Revierkartierung. – In: SÜDBECK, P.,<br />
ANDTRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K. & C. SUDFELDT<br />
(Hrsg.): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. – Radolfzell: 47-<br />
53.<br />
FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. Grundlagen<br />
für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung. IHW-Verlag, Eching.<br />
FRITZ, K. & T. SCHWARZE (2007): Geburtshelferkröte Alytes obstetricans LAURENTI, 1768. – In:<br />
LAUFER, H., FRITZ, K. & P. SOWIG (Hrsg., 2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-<br />
Württembergs. Ulmer, Stuttgart-Hohenheim: 253-270.<br />
GARNIEL, A., DAUNICHT, W. D., MIERWALD, U. & U. OJOWSKI (2007): Vögel und Verkehrslärm.<br />
Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von<br />
Verkehrslärm auf die Avifauna. Schlussbericht November 2007. – FuE-Vorhaben<br />
02.237/2003/LR des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung. Bonn,<br />
Kiel: 273 S.<br />
GASSNER, E., WINKELBRANDT, A. & D. BERNOTAT (2010): UVP – Rechtliche und fachliche<br />
Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung. – 4. Auflage, Müller, Heidelberg: 520 S.<br />
GELLERMANN, M. & M. SCHREIBER (2007): Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in<br />
staatlichen Planungs- und Zulassungsverfahren. Leitfaden für die Praxis. – Schr.R. Natur<br />
und Recht 7: 505 S.<br />
GENTHNER, H. & J. HÖLZINGER (2007): Gelbbauchunke Bombina variegata LINNAEUS, 1758. –<br />
In: LAUFER, H., FRITZ, K. & P. SOWIG (Hrsg., 2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-<br />
Württembergs. Ulmer, Stuttgart-Hohenheim: 271-292.<br />
GRO (Gesellschaft Rheinischer Ornithologen) & WOG (Westfälische Ornithologen-<br />
Gesellschaft) (1997): Rote Liste der gefährdeten Vogelarten Nordrhein-Westfalens. –<br />
Charadrius 33, Heft 2: 69-116.<br />
GRUSCHWITZ, M. (2004): Coronella austriaca. – In: PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BLESS, R.,<br />
BOYE, P., SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (Bearb.): Das europäische Schutzgebietessystem<br />
Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland.<br />
Band 2: Wirbeltiere. Schr.R. Landschaftspflege Naturschutz Heft 69/2, Bonn-Bad<br />
Godesberg: 59-66.<br />
JENRICH, J., LÖHR, P.-W. & F. MÜLLER (2010): Kleinsäuger. Körper- und Schädelmerkmale,<br />
Ökologie. – Beitr. Naturkunde Osthessen, Band 47, Supplement 1, Fulda: 1-240.<br />
JUŠKAITIS, R. & S. BÜCHNER (2010): Die Haselmaus Muscardinus avellanarius. – Neue<br />
Brehm-Bücherei Bd. 670, Westarp Wissenschaften, Hohenwarsleben: 181 S.<br />
87
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
KIEL, E.-F. (2005): Artenschutz in Fachplanungen. Anmerkungen zu planungsrelevanten<br />
Arten und fachlichen Prüfschritten. LÖBF-Mitteilungen 1/2005, 12-17.<br />
KORNDÖRFER, F. (1992): Hinweise zur Erfassung von Reptilien. – In: TRAUTNER, J. (Hrsg.):<br />
Arten- und Biotopschutz in der Planung: Methodische Standards zur Erfassung von<br />
Tierartengruppen. BVDL-Tagung Bad Wurzach, 9. – 10. November 1991. – Margraf,<br />
Weikersheim: 53-60.<br />
KRATOCHWIL, A. & A. SCHWABE (2001): Ökologie der Lebensgemeinschaften. – Ulmer,<br />
Stuttgart-Hohenheim: 756 S.<br />
KÜHNEL, K.-D., GEIGER, A., LAUFER, H., PODLOUCKY, R. & M. SCHLÜPMANN (2009): Rote Liste<br />
und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) Deutschlands. Stand Dezember 2008. –<br />
Natursch. Biol. Vielfalt 70 (1), Bonn-Bad Godesberg: 259-288.<br />
KUPFER, A. (2001): Ist er da oder nicht? – eine Übersicht über die Nachweismethoden für<br />
den Kammolch (Triturus cristatus). – In: KRONE, A. (Hrsg.): Der Kammolch (Triturus<br />
cristatus). Verbreitung, Biologie, Ökologie und Schutz. – Rana, Sonderheft 4: 137-144.<br />
LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-<br />
WESTFALEN, 2010): Datenbank „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“<br />
(http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/start), Stand: 6. März 2011.<br />
LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-<br />
WESTFALEN, 2011): LINFOS (Landschaftsinformationssammlung). –<br />
(http://www.gis.nrw.de/osirisweb/viewer/viewer.htm), Stand: 6. März 2011.<br />
LAUFER, H. (2007): Buchstaben-Schmuckschildkröte Trachemys scripta SCHOEPFF, 1792. –<br />
In: LAUFER, H., FRITZ, K. & P. SOWIG (Hrsg., 2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-<br />
Württembergs. Ulmer, Stuttgart-Hohenheim: 525-536.<br />
LAUFER, H., FLOTTMANN, H.-J. & H. SAUERBIER (2007a): Europäischer Laubfrosch Hyla<br />
arborea LINNAEUS, 1758. – In: LAUFER, H., FRITZ, K. & P. SOWIG (Hrsg., 2007): Die<br />
Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs. Ulmer, Stuttgart-Hohenheim: 375-396.<br />
LAUFER, H., PIEH, A. & T. ROHRBACH (2007b): Springfrosch Rana dalmatina BONAPARTE,<br />
1840. – In: LAUFER, H., FRITZ, K. & P. SOWIG (Hrsg., 2007): Die Amphibien und Reptilien<br />
Baden-Württembergs. Ulmer, Stuttgart-Hohenheim: 415-430.<br />
LAUFER, H. & P. SOWIG (2007): Kreuzkröte Bufo calamita LAURENTI, 1768. – In: LAUFER, H.,<br />
FRITZ, K. & P. SOWIG (Hrsg., 2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs.<br />
Ulmer, Stuttgart-Hohenheim: 335-356.<br />
LIMPENS, H.J.G.A. (1993): Fledermäuse in der Landschaft – Eine<br />
systematische Erfassungsmethode mit Hilfe von Fledermausdetektoren. –<br />
Nyctalus 4 Heft 6: 561-575.<br />
LIMPENS, H.J.G.A. & A. ROSCHEN (1996): Bausteine einer systematischen Fledermauserfassung<br />
- Teil 1 - Grundlagen. - Nyctalus (N.F.) 6(1): 52-60.<br />
LÖBF (LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODEN UND FORSTEN) & LAFAO (LANDESAMT FÜR<br />
AGRARORDNUNG) (Hrsg., 1996): Methoden für naturschutzrelevante Freilanduntersuchungen<br />
in Nordrhein-Westfalen. – Loseblatt-Sammlung, Recklinghausen.<br />
MEINIG, H., BRINKMANN, R. & P. BOYE (2004): Myotis bechsteinii. – In: PETERSEN, B.,<br />
ELLWANGER, G., BLESS, R., BOYE, P., SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (Bearb.): Das<br />
europäische Schutzgebietessystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten<br />
der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. Schr.R. Landschaftspflege<br />
Naturschutz Heft 69/2, Bonn-Bad Godesberg: 469-476.<br />
MEINIG, H., BOYE, P. & R. HUTTERER (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere<br />
(Mammalia) Deutschlands. Stand Oktober 2008. – Natursch. Biol. Vielfalt 70 (1), Bonn-<br />
Bad Godesberg: 115-153.<br />
88
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
MEINIG, H., VIERHAUS, H., TRAPPMANN, C. & R. HUTTERER (2010): Rote Liste und<br />
Artenverzeichnis der Säugetiere - Mammalia - in Nordrhein-Westfalen. 4. Fassung,<br />
Stand November 2010. – Vorveröffentlichung des Landesamtes für Natur, Umwelt und<br />
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (http://www.lanuv.nrw.de/natur/arten/rote_liste/<strong>pdf</strong>/RL-<br />
NW10-Saeugetiere.<strong>pdf</strong>), Stand: 01.03.2011.<br />
MEYER, F. (2004a): Rana dalmatina. – In: PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BLESS, R., BOYE,<br />
P., SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (Bearb.): Das europäische Schutzgebietessystem<br />
Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland.<br />
Band 2: Wirbeltiere. Schr.R. Landschaftspflege Naturschutz Heft 69/2, Bonn-Bad<br />
Godesberg: 136-145.<br />
MEYER, F. (2004b): Bufo calamita. – In: PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BLESS, R., BOYE, P.,<br />
SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura<br />
2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2:<br />
Wirbeltiere. Schr.R. Landschaftspflege Naturschutz Heft 69/2, Bonn-Bad Godesberg: 45-<br />
50.<br />
MEYER, F. (2004c): Triturus cristatus. – In: PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BLESS, R., BOYE,<br />
P., SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (Bearb.): Das europäische Schutzgebietessystem<br />
Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland.<br />
Band 2: Wirbeltiere. Schr.R. Landschaftspflege Naturschutz Heft 69/2, Bonn-Bad<br />
Godesberg: 183-190.<br />
MINTEN, M. & T. FARTMANN (2001): Kammmolch (Triturus cristatus). – In: FARTMANN, T.,<br />
GUNNEMANN, H., SALM, P. & E. SCHRÖDER: Berichtspflichten in Natura-2000-Gebieten –<br />
Empfehlungen zur Erfassung der Arten des Anhangs II und Charakterisierung der<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie. – Angewandte Landschaftsökologie<br />
42, Münster: 256-262.<br />
MUKLNV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND<br />
VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN, 2010): VV Artenschutz,<br />
1. Änderung. – Runderlass des MUKNLV vom 15.09.2010: 4 S. + Anh.<br />
MUNLV (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND<br />
VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN, Hrsg.) (2008): Geschützte<br />
Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen,<br />
Maßnahmen. – Düsseldorf: 257 S.<br />
MUNLV (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND<br />
VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN, 2010): Verwaltungsvorschrift<br />
zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43 EWG<br />
(FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder<br />
Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). – Runderlass des MUNLV vom 13.04.2010:<br />
17 S. + Anh.<br />
RECK, H., HERDEN, C., RASSMUS, J. & R. WALTER (2001): Die Beurteilung von Lärmwirkungen<br />
auf freilebende Tierarten und die Qualität ihrer Lebensräume – Grundlagen und<br />
Konventionsvorschläge für die Regelung von Eingriffen nach § 8 NatSchG. Angewandte<br />
Landschaftsökologie Heft 44.<br />
RICHARZ, K. (2001): Licht als Störfaktor. – In: RICHARZ, K., BEZZEL, E. & M. HORMANN (Hrsg.):<br />
Taschenbuch für Vogelschutz. Aula, Wiebelsheim: 149-153.<br />
SANDER, U. (1996): Kreuzkröte – Bufo calamita (LAURENTI, 1768). – In: BITZ, A., FISCHER, K.,<br />
SIMON, L., THIELE, R. & M. VEITH: Die Amphibien und Reptilien in Rheinland-Pfalz. Band<br />
1. – GNOR-Eigenverlag, Landau: 199-216.<br />
SCHLÜPMANN, M. (Bearb., 2005): Bestimmungshilfen: Faden- und Teichmolch-Weibchen,<br />
Braunfrösche, Wasser- oder Grünfrösche, Eidechsen, Schlingnatter und Kreuzotter,<br />
Ringelnatter-Unterarten. – Rundbrief zur Herpetofauna von Nordrhein-Westfalen Nr. 28,<br />
AK Herpetofauna NRW, 01.04.2005: 1-38.<br />
89
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
SCHLÜPMANN, M. & A. KUPFER (2009): Erfassung von Amphibien – eine Übersicht. – In:<br />
HACHTEL, M., SCHLÜPMANN, M., THIESMEIER, B. & K. WEDDELING (Hrsg.): Methoden der<br />
Feldherpetologie. Zeitschrift für Feldherpetologie, Supplement 15: 7-84.<br />
SCHLÜPMANN, M., SCHULZE, M. & F. MEYER (2004): Rana temporaria (LINNAEUS, 1758). – In:<br />
PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BLESS, R., BOYE, P., SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK<br />
(Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung<br />
von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. Schr.R.<br />
Landschaftspflege Naturschutz Heft 69/2, Bonn-Bad Godesberg: 165-173.<br />
SCHLÜPMANN, M., GEIGER, A., KRONSHAGE, A. & T. MUTZ unter Mitarbeit des Arbeitskreis<br />
Amphibien und Reptilien in NRW (Bearb., 2010a): Rote Liste und Artenverzeichnis der<br />
Lurche - Amphibia - in Nordrhein-Westfalen. – In: LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR,<br />
UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW, Hrsg., 2010): Rote Liste der gefährdeten<br />
Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen. Online-Vorveröffentlichung<br />
(http://www.lanuv.nrw.de/natur/arten/rote_liste/<strong>pdf</strong>/RL-NW10-Lurche.<strong>pdf</strong>), Stand: 6. März 2011.<br />
SCHLÜPMANN, M., GEIGER, A., KRONSHAGE, A. & T. MUTZ unter Mitarbeit des Arbeitskreis<br />
Amphibien und Reptilien in NRW (Bearb., 2010b): Rote Liste und Artenverzeichnis der<br />
Kriechtiere - Reptilia - in Nordrhein-Westfalen. – In: LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR,<br />
UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW, Hrsg., 2010): Rote Liste der gefährdeten<br />
Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen. Online-Vorveröffentlichung<br />
(http://www.lanuv.nrw.de/natur/arten/rote_liste/<strong>pdf</strong>/RL-NW10-Kriechtiere.<strong>pdf</strong>), Stand: 6. März 2011.<br />
SCHLUND, W. (2005): Haselmaus Muscardinus avellanarius (Linnaeus, 1758). – In: BRAUN,<br />
M. & F. DIETERLEN (Hrsg.): Die Säugetiere Baden-Württembergs, Band 2. Ulmer,<br />
Stuttgart: 211-218.<br />
SCHUMACHER, H. (Bearb. unter Mitarbeit der AG RHEINISCH-WESTFÄLISCHER<br />
LEPIDOPTEROLOGEN, 2010): Rote Liste und Artenverzeichnis der Schmetterlinge<br />
(Lepidoptera) - Tagfalter (Diurna) - in Nordrhein-Westfalen. – In: LANUV (LANDESAMT<br />
FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW, Hrsg., 2010): Rote Liste der<br />
gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen. Online-<br />
Vorveröffentlichung (http://www.lanuv.nrw.de/natur/arten/rote_liste/<strong>pdf</strong>/RL-NW10-SCHMETTERLINGE/<br />
RL-NW10-1-Tagfalter-Diurna.<strong>pdf</strong>), Stand: 6. März 2011.<br />
SIMON, L. (1996): Springfrosch – Rana dalmatina (BONAPARTE, 1840). – In: BITZ, A.,<br />
FISCHER, K., SIMON, L., THIELE, R. & M. VEITH: Die Amphibien und Reptilien in Rheinland-<br />
Pfalz. Band 1. – GNOR-Eigenverlag, Landau: 263-272.<br />
SPILLNER, W. & W. ZIMDAHL (1990): Feldornithologie. Eine Einführung. – Deutscher<br />
Landwirtschaftsverlag, Berlin: 327 S.<br />
STICHT, H. (2010): Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden<br />
Bundesstraßen und Bundesautobahnen im Naturraum Bergische Heideterrasse<br />
(Nordrhein-Westfalen). – Online-Dokument (http://www.heideterrasse.net/upload/dateien/news/<br />
91_Wiedervernetzung_Bergische_Heideterrasse.<strong>pdf</strong>), Stand: 6. März 2011.<br />
SUDMANN, S. R., GRÜNEBERG, C., HEGEMANN, A., HERHAUS, F., MÖLLE, J., NOTTMEYER-<br />
LINDEN, K., SCHUBERT, W., VON DEWITZ, W., JÖBGES, M. & J. WEISS (2008): Rote Liste<br />
der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens. 5. Fassg. – Charadrius 44, Heft 4:<br />
137-230.<br />
SY, T. (2004a): Alytes obstetricans. – In: PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BLESS, R., BOYE, P.,<br />
SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (Bearb.): Das europäische Schutzgebietessystem Natura<br />
2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2:<br />
Wirbeltiere. Schr.R. Landschaftspflege Naturschutz Heft 69/2, Bonn-Bad Godesberg: 12-<br />
21.<br />
90
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
SY, T. (2004b): Bombina variegata. – In: PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BLESS, R., BOYE, P.,<br />
SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (Bearb.): Das europäische Schutzgebietessystem Natura<br />
2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2:<br />
Wirbeltiere. Schr.R. Landschaftspflege Naturschutz Heft 69/2, Bonn-Bad Godesberg: 32-<br />
44.<br />
SY, T. (2004c): Rana lessonae. – In: PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BLESS, R., BOYE, P.,<br />
SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (Bearb.): Das europäische Schutzgebietessystem Natura<br />
2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2:<br />
Wirbeltiere. Schr.R. Landschaftspflege Naturschutz Heft 69/2, Bonn-Bad Godesberg:<br />
151-157.<br />
SY, T. (2004d): Hyla arborea. – In: PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BLESS, R., BOYE, P.,<br />
SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (Bearb.): Das europäische Schutzgebietessystem Natura<br />
2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2:<br />
Wirbeltiere. Schr.R. Landschaftspflege Naturschutz Heft 69/2, Bonn-Bad Godesberg: 76-<br />
83.<br />
VEITH, M. (1996): Gelbbauchunke – Bombina variegata (LINNAEUS, 1758). – In: BITZ, A.,<br />
FISCHER, K., SIMON, L., THIELE, R. & M. VEITH: Die Amphibien und Reptilien in Rheinland-<br />
Pfalz. Band 1. – GNOR-Eigenverlag, Landau: 151-164.<br />
VON BÜLOW (2001): Kammolch-Bestandserfassungen mit dreijährigen Reusenfängen an zwei<br />
Kleingewässern Westfalens und fotografischer Wiedererkennung der Individuen. – In:<br />
KRONE, A. (Hrsg.): Der Kammolch (Triturus cristatus). Verbreitung, Biologie, Ökologie und<br />
Schutz. – Rana, Sonderheft 4: 145-162.<br />
WALTER, G. & D. WOLTERS (1997): Zur Effizienz der Erfassung von Reptilien mit Hilfe von<br />
Blechen in Norddeutschland. – Z. f. Feldherpetologie 4: 187-195.<br />
Weitere Auskünfte:<br />
Dr. Matthias KAISER<br />
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)<br />
Leibnizstr. 10<br />
45659 Recklinghausen<br />
Dipl.-Biol. Marco ZIMMERMANN<br />
Bonner Arbeitskreis für Fledermausschutz (BAFF)<br />
Kessenicher Str. 238<br />
53129 Bonn<br />
91
naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />
Anhang – Artenschutzrechtliche Prüfprotokolle<br />
Die artenschutzrechtlichen Prüfprotokolle nach MUNLV (2010) dienen dazu, die rechtliche<br />
Betroffenheit von Arten, für die vorhabensbedingte Konflikte eintreten und für die<br />
artspezifische Maßnahmen notwendig sind, nochmals zusammenfassend darzustellen<br />
(KAISER mndl., MUNLV 2010).<br />
Die Begründungen zum Ausschluss artenschutzrechtlicher Betroffenheiten werden in einer<br />
Art-für-Art-Betrachtung in Kap. 8.1, 8.2 und 8.4 detailliert erläutert. Dabei wird deutlich, dass<br />
vor allem für die beiden nachgewiesenen artenschutzrechtlich relevanten Amphibienarten<br />
und die Haselmaus artspezifische Maßnahmen notwendig werden, um eine Betroffenheit zu<br />
vermeiden. Diese Arten werden im Folgenden in den Artenschutzprotokollen nach MUNLV<br />
(2010) nochmals detailliert betrachtet:<br />
Kammmolch (Triturus cristatus),<br />
Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae) und<br />
Haselmaus (Muscardinius avellanarius).<br />
Für diese Arten erfolgt im Anhang eine zusammenfassende Darstellung in den<br />
Prüfprotokollen nach MUNLV (2010). Die bundesweite Rote Liste-Einstufung richtet sich<br />
dabei nach KÜHNEL et al. (2009) und MEINIG et al. (2009).<br />
92
Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) – Gesamtprotokoll –<br />
A.) Antragsteller (Angaben zum Plan/Vorhaben)<br />
Allgemeine Angaben<br />
Rad- und Gehweg "Bahntrasse" zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong><br />
Plan/Vorhaben (Bezeichnung): .<br />
Städte Lohmar/<strong>Siegburg</strong><br />
Plan-/Vorhabenträger (Name): Antragstellung (Datum):<br />
März/April 2011<br />
.<br />
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum/Wirkfaktoren)<br />
Ist es möglich, dass bei FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogelarten die<br />
Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzung des Plans bzw. Realisierung<br />
des Vorhabens ausgelöst werden?<br />
g<br />
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“) beschriebenen Maßnahmen und Gründe)<br />
ja nein<br />
Nur wenn Frage in Stufe I „ja“:<br />
Wird der Plan bzw. das Vorhaben gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG<br />
verstoßen (ggf. trotz Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen<br />
oder eines Risikomanagements)?<br />
G<br />
ja nein<br />
Arten, die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüft wurden:<br />
Begründung: Bei den folgenden Arten liegt kein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor (d.h. keine erhebliche Störung<br />
der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen<br />
oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Es handelt sich um Irrgäste bzw. um Allerweltsarten mit einem landesweit<br />
günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Außerdem liegen keine ernst zu nehmende Hinweise auf einen<br />
nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Plans/Vorhabens vor, die eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung rechtfertigen würden.<br />
Stufe III: Ausnahmeverfahren<br />
Nur wenn Frage in Stufe II „ja“:<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?<br />
ja nein<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein<br />
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
ja nein<br />
g<br />
- Anlage eines Rad- und Gehweges zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, durch den Waldbestand zwischen<br />
den Städten und im Bereich der Siedlungsbebauung von <strong>Siegburg</strong> (Kap. 5.1)<br />
- baubedingte Störung von Fledermäusen und Vogelarten, betriebsbedingte Störung von Vögeln, bauund<br />
betriebsbedingte Tötung von Individuen (Amphibien, Haselmaus), Zerstörung von Fortpflanzungsund<br />
Ruhestätten von Fledermaus-, Vogel- und Amphibienarten sowie der Haselmaus (Kap. 5.2)<br />
Die Beeinträchtigungen der in den folgenden Protokollen zur Art-für-Art-Betrachtung nicht näher aufgeführten<br />
Arten werden in Kap. 8.2 detailliert beschrieben. Zudem wurden folgende (nicht planungsrelevante)<br />
Vogelarten im Untersuchungsraum nachgewiesen:<br />
Amsel, Blässhuhn, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Elster, Gartenbaumläufer,<br />
Gartengrasmücke, Gebirgsstelze, Grünling, Haubenmeise, Hausrotschwanz, Heckenbraunelle, Hohltaube,<br />
Kanadagans, Kernbeißer, Kleiber, Kohlmeise, Mauersegler, Misteldrossel, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe,<br />
Reiherente, Ringeltaube, Rotkehlchen, Schwanzmeise, Singdrossel, Sommergoldhähnchen, Star, Stieglitz,<br />
Stockente, Straßentaube, Sumpfmeise, Tannenmeise, Türkentaube, Wacholderdrossel, Waldbaumläufer,<br />
Weidenmeise, Wintergoldhähnchen, Zaunkönig, Zilpzalp<br />
.
Antrag auf Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG<br />
Nur wenn alle Fragen in Stufe III „ja“:<br />
Die Realisierung des Plans/des Vorhabens ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />
öffentlichen Interesses gerechtfertigt und es gibt keine zumutbare Alternative. Der Erhaltungszustand<br />
der Populationen wird sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-<br />
Arten günstig bleiben. Deshalb wird eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten gem.<br />
§ 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“).<br />
Nur wenn Frage 3. in Stufe III „nein“:<br />
(weil bei einer FFH-Anhang IV-Art bereits ein ungünstiger Erhaltungszustand vorliegt)<br />
Für die Erteilung einer Ausnahme sprechen „außergewöhnliche Umstände“. Außerdem wird sich<br />
durch die Ausnahme der ungünstige Erhaltungszustand der Populationen nicht weiter verschlechtern<br />
bzw. wird die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert.<br />
Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“).<br />
Antrag auf Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG<br />
Nur wenn eine der Fragen in Stufe III „nein“:<br />
Im Zusammenhang mit privaten Gründen liegt eine unzumutbare Belastung vor. Deshalb wird eine<br />
Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. § 67 Abs. 2 BNatSchG beantragt.
B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
FFH-Anhang IV-Art<br />
europäische Vogelart<br />
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen<br />
atlantische Region kontinentale Region<br />
grün günstig<br />
gelb ungünstig / unzureichend<br />
rot ungünstig / schlecht<br />
Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Rote Liste-Status<br />
Messtischblatt<br />
Deutschland<br />
V<br />
5109/5209<br />
Nordrhein-Westfalen 3<br />
Erhaltungszustand der lokalen Population<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />
A günstig / hervorragend<br />
B günstig / gut<br />
C ungünstig / mittel-schlecht<br />
Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
Kammmolch (Triturus cristatus)<br />
- Art nutzt ehemalige Teiche direkt östlich der Trasse als Laichhabitat und somit Schotterkörper des ehemaligen Bahndamms im<br />
direkten Umfeld als potenziell bedeutenden Versteck- und Überwinterungsplatz<br />
- Potenzielle Tötung durch Anlage des Weges (bau-, zum Teil auch betriebsbedingt), mögliche Beeinträchtigung der<br />
Laichgewässer<br />
- vgl. auch Kap. 5.2, Kap. 7<br />
- Vermeidungsmaßnahme V1 (alternative Wegeführung in großen Teilen der Waldfläche)<br />
- zudem umfangreiches Maßnahmenpaket (V5 - Vermeidung der Beeinträchtigung von Gewässern, V6 - Vermeidung unnötiger<br />
Störwirkungen, V7 - Vermeidungsmaßnahmen für Wild und Auswirkungen auf Amphibien, V8 - Erhalt von Stubben zum Schutz<br />
von Amphibien und Haselmaus<br />
- V10 - Möglicher Rückbau im Fall von Veränderungen der Lebensraumqualität<br />
- vgl. Kap. 7<br />
Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird durch die Maßnahmen V1, V5 und V8 vermieden, Tötungen von<br />
Individuen durch die Maßnahmen V1, V5, V7 und V8. Das Tötungsrisiko steigt - auch aufgrund der Vermeidungs- und<br />
Minderungsmaßnahmen - nicht signifikant. Die Laichgewässer werden geschützt und die potenziellen Versteckplätze und<br />
Überwinterungsquartiere im Schotterkörper des ehemaligen Bahndamms werden im aktuellen Zustand erhalten, weshalb auch<br />
keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten eintritt. Die ökologische Funktion der potenziell<br />
durch das Vorhaben betroffenen Teillebensräume der Art können im räumlichen Zusammenhang gewahrt werden (Kap. 8.2).<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein
B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
FFH-Anhang IV-Art<br />
europäische Vogelart<br />
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen<br />
atlantische Region kontinentale Region<br />
grün günstig<br />
gelb ungünstig / unzureichend<br />
rot ungünstig / schlecht<br />
Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Rote Liste-Status<br />
Messtischblatt<br />
Deutschland<br />
G<br />
5109/5209<br />
Nordrhein-Westfalen 3<br />
Erhaltungszustand der lokalen Population<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />
A günstig / hervorragend<br />
B günstig / gut<br />
C ungünstig / mittel-schlecht<br />
Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae)<br />
- Art nutzt ehemalige Teiche direkt östlich der Trasse als Laichhabitat und somit Schotterkörper des ehemaligen Bahndamms im<br />
direkten Umfeld als potenziell bedeutenden Versteck- und Überwinterungsplatz<br />
- Potenzielle Tötung durch Anlage des Weges (bau-, zum Teil auch betriebsbedingt), mögliche Beeinträchtigung der<br />
Laichgewässer<br />
- vgl. auch Kap. 5.2, Kap. 7<br />
- Vermeidungsmaßnahme V1 (alternative Wegeführung in großen Teilen der Waldfläche)<br />
- zudem umfangreiches Maßnahmenpaket (V5 - Vermeidung der Beeinträchtigung von Gewässern, V6 - Vermeidung unnötiger<br />
Störwirkungen, V7 - Vermeidungsmaßnahmen für Wild und Auswirkungen auf Amphibien, V8 - Erhalt von Stubben zum Schutz<br />
von Amphibien und Haselmaus<br />
- V10 - Möglicher Rückbau im Fall von Veränderungen der Lebensraumqualität<br />
- vgl. Kap. 7<br />
Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird durch die Maßnahmen V1, V5 und V8 vermieden, Tötungen von<br />
Individuen durch die Maßnahmen V1, V5, V7 und V8. Das Tötungsrisiko steigt - auch aufgrund der Vermeidungs- und<br />
Minderungsmaßnahmen - nicht signifikant. Die Laichgewässer werden geschützt und die potenziellen Versteckplätze und<br />
Überwinterungsquartiere im Schotterkörper des ehemaligen Bahndamms werden im aktuellen Zustand erhalten, weshalb auch<br />
keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten eintritt. Die ökologische Funktion der potenziell<br />
durch das Vorhaben betroffenen Teillebensräume der Art können im räumlichen Zusammenhang gewahrt werden (Kap. 8.2).<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein
B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
FFH-Anhang IV-Art<br />
europäische Vogelart<br />
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen<br />
atlantische Region kontinentale Region<br />
grün günstig<br />
gelb ungünstig / unzureichend<br />
rot ungünstig / schlecht<br />
Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Rote Liste-Status<br />
Messtischblatt<br />
Deutschland<br />
G<br />
5109/5209<br />
Nordrhein-Westfalen G<br />
Erhaltungszustand der lokalen Population<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />
A günstig / hervorragend<br />
B günstig / gut<br />
C ungünstig / mittel-schlecht<br />
Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
Haselmaus (Muscardinus avellanarius)<br />
- Art nutzt seit Nutzungsaufgabe entstandenen Jungbaum- und lichten Gebüschbestände als potenzielle Fortpflanzungs- und den<br />
Schotterkörper der ehemaligen Bahntrasse selbst als potenzielle Ruhestätte (Versteckplatz, Überwinterrungshabitat)<br />
- Potenzielle Tötung durch Anlage des Weges (bau- und anlagebedingt), mögliche Zerstörung von Fortpflanzungs- und<br />
Ruhestätten<br />
- vgl. auch Kap. 5.2, Kap. 7<br />
- Vermeidungsmaßnahme V1 (alternative Wegeführung in großen Teilen der Waldfläche)<br />
- zudem umfangreiches Maßnahmenpaket (V2 - Zeitliche Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen, V4 -<br />
Vermeidung der Beeinträchtigung von potenziell relevanten Kleinstrukturen, V8 - Erhalt von Stubben zum Schutz<br />
von Amphibien und Haselmaus, V9 - Installation künstlicher Kobel und Niströhren für die Haselmaus)<br />
- gleichzeitig dient Maßnahme V9 als funktionserhaltende Maßnahme<br />
- vgl. Kap. 7, Kap. 8.3<br />
Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird durch die Maßnahmen V1, V4 und V8 vermieden, Tötungen von<br />
Individuen durch die Maßnahmen V1, V2, V4, V8 und V9. Das Tötungsrisiko steigt - auch aufgrund der Vermeidungs- und<br />
Minderungsmaßnahmen - nicht signifikant. Die potenziellen Teillebensräume werden im Rahmen der Vermeidungsmaßnahmen<br />
weitestgehend erhalten, weshalb in Zusammenhang mit Maßnahme V9, die zugleich als funktionserhaltende Maßnahme dient,<br />
keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten eintritt. Die ökologische Funktion der potenziell durch<br />
das Vorhaben betroffenen Teillebensräume der Art können im räumlichen Zusammenhang gewahrt werden (Kap. 8.4).<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein