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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (pdf - 2.80 MB ) - Siegburg

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Anlage des Rad- und Gehweges “Bahntrasse“<br />

zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong><br />

-<br />

<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

Endversion, 28. März 2011<br />

Gutachten im Auftrag des Büros I. Rietmann (Königswinter-Uthweiler)<br />

Bearbeitet durch:<br />

Dipl.-Biol. Oliver Tillmanns<br />

Orkener Str. 17<br />

41515 Grevenbroich<br />

Tel.: 02181-5789<br />

E-Mail: mail@natur-gutachten.de<br />

www.natur-gutachten.de Grevenbroich, März 2011


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Inhalt<br />

1 Anlass des <strong>Fachbeitrag</strong>es ................................................................................................................................. 3<br />

2 Rechtsgrundlagen.............................................................................................................................................. 5<br />

2.1 Grundlagen des Artenschutzrechts (§§ 44 und 45 BNatSchG) ....................................................................5<br />

2.2 Europäische Rechtsgrundlagen (FFH- und Vogelschutzrichtlinie)................................................................ 6<br />

2.2.1 Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie)....................................................................................... 6<br />

2.2.2 EU-Vogelschutzrichtlinie ....................................................................................................................... 8<br />

3 Lage und Struktur des Vorhabensbereichs ....................................................................................................10<br />

4 Vorgehensweise und Methodik........................................................................................................................13<br />

4.1 Auswahl artenschutzrechtlich relevanter Arten........................................................................................... 13<br />

4.2 Erfassungsmethoden.................................................................................................................................. 14<br />

5 Beschreibung des Vorhabens, Wirkfaktoren und Abgrenzung des Untersuchungsraums .......................18<br />

5.1 Vorhabensbeschreibung............................................................................................................................. 18<br />

5.2 Wirkfaktoren................................................................................................................................................ 19<br />

5.2.1 Flächeninanspruchnahme und Lebensraumverlust ............................................................................ 19<br />

5.2.2 Stoffeinträge........................................................................................................................................ 19<br />

5.2.3 Akustische Effekte (Verlärmung)......................................................................................................... 20<br />

5.2.4 Optische Effekte.................................................................................................................................. 21<br />

5.2.5 Erschütterungen.................................................................................................................................. 22<br />

5.2.6 Auswirkungen auf Lebensraumvernetzung und -verbund................................................................... 22<br />

5.2.7 Unmittelbare Gefährdung von Individuen............................................................................................ 23<br />

5.3 Abgrenzung und Beschreibung der Untersuchungsräume ......................................................................... 24<br />

6 Vorkommen planungsrelevanter Arten und Strukturen.................................................................................30<br />

6.1 Europäische Vogelarten ............................................................................................................................. 30<br />

6.2 Fledermäuse............................................................................................................................................... 38<br />

6.3 Amphibien................................................................................................................................................... 41<br />

6.4 Reptilien...................................................................................................................................................... 43<br />

6.5 Sonstige potenziell auftretende planungsrelevante Arten........................................................................... 45<br />

6.6 Artenschutzrechtlich relevante Strukturen .................................................................................................. 46<br />

6.7 Überblick der zu betrachtenden planungsrelevanten Arten ........................................................................ 49<br />

7 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung artenschutzrechtlich relevanter Beeinträchtigungen.....53<br />

8 Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten......................................................................................61<br />

8.1 Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene, häufige und verbreitete Vogelarten.................................... 61<br />

8.2 Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene, planungsrelevante Arten.................................................... 62<br />

8.3 Artspezifische Anforderungen an die Ausgleichsplanung........................................................................... 82<br />

8.4 Bedingung für Eintreten des § 44 Abs. 5 BNatSchG .................................................................................. 82<br />

9 Prüfung von Ausnahmetatbeständen..............................................................................................................83<br />

10 Zusammenfassung..........................................................................................................................................84<br />

11 Literatur............................................................................................................................................................86<br />

Anhang – Artenschutzrechtliche Prüfprotokolle ...............................................................................................92<br />

2


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

1 Anlass des <strong>Fachbeitrag</strong>es<br />

Zwischen den Städten Lohmar und <strong>Siegburg</strong> ist die Anlage eines Rad- und Gehweges<br />

geplant. Die Trasse des geplanten Weges führt von Lohmar aus durch das<br />

Naturschutzgebiet „NSG Wahner Heide“ und die südlich angrenzende Waldbestände bis in<br />

die Stadt <strong>Siegburg</strong> östlich des Michaelsberges. Vor allem im Waldgebiet zwischen den<br />

beiden Städten, aber auch in den Siedlungsbereichen ist mit dem Auftreten von Tier- und<br />

Pflanzenarten zu rechnen, die einem gesetzlichen Schutz unterstehen.<br />

Während nur ein Teil der heimischen Tier- und Pflanzenarten durch die Bestimmungen des<br />

Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) oder durch die europäische Fauna-Flora-Habitat-<br />

Richtlinie (FFH-Richtlinie) geschützt ist, sind alle Vogelarten besonders geschützt, einige,<br />

wie z. B. alle Greif- und Eulenvögel zudem streng geschützt. Durch die Auflistung in Anhang<br />

IV der FFH-Richtlinie sind zudem alle Fledermausarten, einige Amphibien- und<br />

Reptilienarten sowie verschiedene Wirbellose streng geschützt. Im Falle eines Eingriffs sind<br />

Vorkommen dieser Arten entsprechend zu berücksichtigen.<br />

Durch das geplante Vorhaben kann es dazu kommen, dass Individuen europäisch<br />

geschützter Arten oder europäischer Vogelarten durch Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten beeinträchtigt oder getötet, verletzt oder beschädigt werden. Bei empfindlichen<br />

Arten können die vorhabensbedingten Störungen auch dazu führen, dass sie ihre Habitate<br />

verlassen und das Gebiet als Lebensraum meiden. Diese möglichen Auswirkungen des<br />

Vorhabens können artenschutzrechtliche Betroffenheiten auslösen, indem<br />

Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG (Artenschutzrecht) eintreten. Deshalb wird im<br />

folgenden Gutachten eine Beeinträchtigung der auftretenden Arten überprüft.<br />

Nachdem die Ergebnisse der im Jahr 2009 durchgeführten faunistischen Erfassungen<br />

vorlagen, wurden schon im frühen Planungsstadium potenzielle artenschutzrechtliche<br />

Konflikte und mögliche Lösungswege herausgearbeitet. Dem zu Folge wird im vorliegenden<br />

artenschutzrechtlichen <strong>Fachbeitrag</strong> die ursprünglich vorgesehene Planung dargestellt, die<br />

Einschätzung der Betroffenheit von Arten erfolgt aber auf Grundlage der im Laufe des<br />

Planungsprozesses angepassten Wegeführung (vgl. auch Maßnahme V1 in Kap. 7) sowie<br />

unter Berücksichtigung weiterer Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.<br />

3


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Zur Einschätzung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten erfolgt in diesem Bericht eine<br />

Bewertung und Betrachtung möglicher artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände. Die<br />

folgenden Fragestellungen stehen dabei im Vordergrund:<br />

Welche artenschutzrechtlich relevanten Arten treten im Gebiet auf und welche<br />

Funktion hat der Vorhabensbereich als Lebensraum für die Arten?<br />

Welche Beeinträchtigungen gesetzlich geschützter Arten sind zu erwarten?<br />

Sind Maßnahmen zur Vermeidung- und Minderung oder vorgezogene,<br />

funktionserhaltende Maßnahmen durchzuführen und ist das Vorhaben unter<br />

Berücksichtigung dieser Maßnahmen aus artenschutzrechtlicher Sicht rechtmäßig?<br />

4


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

2 Rechtsgrundlagen<br />

2.1 Grundlagen des Artenschutzrechts (§§ 44 und 45 BNatSchG)<br />

Die Vorgaben der §§ 44 und 45 BNatSchG bilden die Grundlage für die<br />

artenschutzrechtliche Prüfung. Sie werden daher nachfolgend erläutert. § 44 BNatSchG gibt<br />

die artenschutzrechtlichen Verbote vor. Nach § 44 Abs. 1 ist es verboten,<br />

1. „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen<br />

oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu<br />

zerstören,<br />

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der<br />

Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine<br />

erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population<br />

einer Art verschlechtert,<br />

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der<br />

Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.“<br />

(Zugriffsverbote)<br />

Nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG gelten als „besonders geschützte Arten“:<br />

• Arten des Anhangs A und B der EG-Artenschutzverordnung<br />

• Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie<br />

• die europäischen Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie<br />

• die in Anlage 1 Spalte 2 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgeführten Arten.<br />

Davon gehören zu den zusätzlich „streng geschützten Arten“ gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14<br />

BNatSchG:<br />

• Arten des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung<br />

• Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie<br />

• die in Anlage 1 Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgeführten Arten.<br />

Für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe sowie für nach § 18 Absatz 2 Satz 1 zulässige<br />

Vorschriften nach Baugesetzbuch schränkt § 44 Abs. 5 BNatSchG die Verbote des<br />

§ 44 Abs.1 Nr. 1 bis Nr. 4 BNatSchG ein:<br />

(5) „Für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des § 18<br />

Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, gelten die Zugriffs-,<br />

Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der<br />

Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in<br />

einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das<br />

Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare<br />

5


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor,<br />

soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch<br />

vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in<br />

Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3<br />

entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur<br />

Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und<br />

Vermarktungsverbote vor.“<br />

Soweit die Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten in Betracht kommt, ist<br />

nach § 44 Absatz 5 BNatSchG der Verbotstatbestand des Absatz 1 Nr. 3 und im Falle der<br />

Unvermeidbarkeit auch der Nr. 1 nicht verletzt, wenn die ökologische Funktion betroffener<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Dies<br />

erfordert eine artspezifische Prüfung im Hinblick auf das Vorhandensein geeigneter<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Raum, ggf. auch unter Berücksichtigung vorgezogener<br />

Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Sollte die artenschutzrechtliche Betroffenheit geschützter Arten unter Beachtung des § 44<br />

Abs. 1 und Abs. 5 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden können, ist die<br />

Ausnahmeregelung des § 45 Abs. 7 BNatSchG zu prüfen. Hier wird geregelt:<br />

(7) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sowie im Falle des Verbringens aus dem Ausland das<br />

Bundesamt für Naturschutz können von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen<br />

zulassen<br />

1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher<br />

Schäden,<br />

2. zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt,<br />

3. für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende<br />

Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung,<br />

4. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der<br />

Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen<br />

Auswirkungen auf die Umwelt oder<br />

5. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher<br />

sozialer oder wirtschaftlicher Art.“<br />

Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich<br />

der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert, soweit nicht Artikel 16 Abs. 1 der<br />

Richtlinie 92/43/EWG weitergehende Anforderungen enthält. Artikel 16 Abs. 3 der Richtlinie 92/43/EWG<br />

und Artikel 9 Abs. 2 der Richtlinie 79/409/EWG sind zu beachten. Die Landesregierungen können<br />

Ausnahmen auch allgemein durch Rechtsverordnung zulassen. Sie können die Ermächtigung nach Satz<br />

4 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.<br />

2.2 Europäische Rechtsgrundlagen (FFH- und Vogelschutzrichtlinie)<br />

2.2.1 Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie)<br />

Das BNatSchG nimmt konkret Bezug auf die artenschutzrechtlichen Vorgaben der FFH-<br />

Richtlinie (insbesondere Artikel 16). Daher werden die artenschutzrechtlichen Regelungen<br />

6


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

der FFH-Richtlinie nachfolgend ebenfalls dargestellt. Die im BNatSchG verwendeten Begriffe<br />

werden daher unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben interpretiert.<br />

Der Begriff der „Störung“ lässt sich in Anlehnung an die Ausführungen der EU-Kommission<br />

zur FFH-Richtlinie näher definieren. Das Maß der Störung hängt danach von Parametern wie<br />

Intensität, Dauer und Wiederholungsfrequenz auftretender Störungen ab. In einem so<br />

genannten „Guidance document“ zur Anwendung der artenschutzrechtlichen Regelungen<br />

der FFH-Richtlinie (siehe EUROPEAN COMMISSION 2005, 2007, Kapitel II.3.2.) werden<br />

Störungen immer dann als relevant betrachtet, wenn sie Einfluss auf die Überlebenschancen<br />

oder den Fortpflanzungserfolg der zu schützenden Arten haben. Alle Störungen, die zu einer<br />

Abnahme der Verbreitung einer Art im Raum führen, sind ebenfalls eingeschlossen. Damit<br />

sind Störungen artspezifisch unterschiedlich zu definieren, da sich die Empfindlichkeit<br />

gegenüber störenden Einflüssen auch artspezifisch unterscheidet.<br />

Die Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist nach Artikel 12<br />

(1) d der FFH-Richtlinie unabhängig von der Absicht des Verursachers verboten. Der Begriff<br />

der Fortpflanzungs- und Ruhestätten bedarf einer näheren Definition, ebenso wie erläutert<br />

werden muss, wann eine Beschädigung dieser Teillebensräume vorliegt.<br />

Als Fortpflanzungsstätten werden alle Teillebensräume bezeichnet, die mit der Paarung bis<br />

hin zur Geburt (oder der Eiablage) einer Art verbunden sind. Eingeschlossen sein können<br />

Nester und ihre Umgebung, Balzplätze, Paarungsquartiere, Nistplätze usw. (siehe<br />

EUROPEAN COMMISSION 2005, 2007, Kapitel II.3.4.).<br />

Ruhestätten sind die Bereiche, die von Tieren (meist regelmäßig) aufgesucht werden, wenn<br />

diese nicht aktiv sind. Hierzu gehören Plätze, die zur Thermoregulation genutzt werden,<br />

Schlafplätze, Verstecke oder Teillebensräume, die der Überwinterung dienen.<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten können artspezifisch in unterschiedlicher Weise<br />

eingegrenzt werden. Es ist möglich, nur die Bereiche, in denen eine konkrete Art tatsächlich<br />

vorkommt, kleinräumig als Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu bezeichnen, sofern sich das<br />

Vorkommen einer Art hierauf beschränkt. Dem steht eine weitere Definition gegenüber, die<br />

die Gesamtheit geeigneter Bereiche zur Fortpflanzungs- und Ruhestätte erklärt. Die<br />

Europäische Kommission bevorzugt die weitere Definition (siehe EUROPEAN COMMISSION<br />

2005, 2007, Kapitel II.3.4.b), schränkt aber zugleich ein, dass für Arten mit größeren<br />

Aktionsradien eine Beschränkung auf klar abgrenzbare Örtlichkeiten sinnvoll erscheint.<br />

Auch der Begriff der Beschädigung bedarf einer näheren Betrachtung. Nach Darstellung der<br />

Europäischen Kommission (EUROPEAN COMMISSION 2005, 2007, Kapitel II.3.4.c) ist es vor<br />

allem die sukzessive Reduzierung der Funktion und damit Bedeutung einer Fortpflanzungsund<br />

Ruhestätte, die als Beschädigung derselben zu bezeichnen ist. Dies mag ein langsamer<br />

Prozess sein, der streng genommen nicht immer mit einer physischen Beschädigung,<br />

7


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

sondern eher mit einer sukzessiven Beeinträchtigung einhergehen kann. Entscheidend für<br />

die Aussage, ob eine Handlung zur Beschädigung eines Lebensraumes einer Art führt, sind<br />

Ursache-Wirkungs-Prognosen. Als Beschädigungen sind auf jeden Fall alle Handlungen zu<br />

bezeichnen, die nachweislich zur Beeinträchtigung der Funktion einer (je nach Art tatsächlich<br />

oder potenziell genutzten) Fortpflanzungs- oder Ruhestätte führen.<br />

2.2.2 EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Auch die bereits 1979 erlassene Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) enthält<br />

Vorgaben zum Artenschutz. Sie betreffen zunächst sämtliche wildlebenden Vogelarten. Nach<br />

Artikel 5 der Vogelschutzrichtlinie gilt:<br />

„Unbeschadet der Artikel 7 und 9 treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zur<br />

Schaffung einer allgemeinen Regelung zum Schutz aller unter Artikel 1 fallenden Vogelarten,<br />

insbesondere das Verbot<br />

a) des absichtlichen Tötens oder Fangens, ungeachtet der angewandten Methode;<br />

b) der absichtlichen Zerstörung oder Beschädigung von Nestern und Eiern und der Entfernung von<br />

Nestern;<br />

c) des Sammelns der Eier in der Natur und des Besitzes dieser Eier, auch in leerem Zustand;<br />

d) ihres absichtlichen Störens, insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit, sofern sich diese<br />

Störung auf die Zielsetzung dieser Richtlinie erheblich auswirkt;<br />

e) des Haltens von Vögeln der Arten, die nicht bejagt oder gefangen werden dürfen.“<br />

Die Fragen der Absichtlichkeit und der Störung können analog zu den Inhalten des Artikels<br />

12 der FFH-Richtlinie behandelt werden (siehe Kap. 2.2.1). Es gibt keinen Hinweis auf eine<br />

hiervon abweichende Auslegung.<br />

Die Ausnahmen von den Verboten des Artikels 5 sind in Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie<br />

geregelt. Danach gilt:<br />

(1) „Die Mitgliedstaaten können, sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt, aus den<br />

nachstehenden Gründen von den Artikeln 5, 6, 7 und 8 abweichen:<br />

a) im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit, im Interesse der Sicherheit der<br />

Luftfahrt, zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten<br />

und Gewässern, zum Schutz der Pflanzen und Tierwelt;<br />

b) zu Forschungs- und Unterrichtszwecken, zur Aufstockung der Bestände, zur Wiederansiedlung und<br />

zur Aufzucht im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen;<br />

c) um unter streng überwachten Bedingungen selektiv den Fang, die Haltung oder jede andere<br />

vernünftige Nutzung bestimmter Vogelarten in geringen Mengen zu ermöglichen.<br />

(2) In den abweichenden Bestimmungen ist anzugeben,<br />

• für welche Vogelarten die Abweichungen gelten,<br />

• die zugelassenen Fang- oder Tötungsmittel, -einrichtungen und -methoden,<br />

• die Art der Risiken und die zeitlichen und örtlichen Umstände, unter denen diese<br />

Abweichungen getroffen werden können,<br />

8


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

• die Stelle, die befugt ist zu erklären, dass die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind,<br />

und zu beschließen, welche Mittel, Einrichtungen und Methoden in welchem Rahmen von wem<br />

angewandt werden können,<br />

• welche Kontrollen vorzunehmen sind.<br />

(3) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission jährlich einen Bericht über die Anwendung dieses<br />

Artikels.<br />

(4) Die Kommission achtet anhand der ihr vorliegenden Informationen, insbesondere der Informationen,<br />

die ihr nach Absatz 3 mitgeteilt werden, ständig darauf, dass die Auswirkungen dieser Abweichungen<br />

mit dieser Richtlinie vereinbar sind. Sie trifft entsprechende Maßnahmen.“<br />

Aus den in Artikel 9 geregelten Ausnahmen des strengen Schutzes wildlebender Vogelarten<br />

resultiert also zunächst wieder die Pflicht zu prüfen, ob es eine „andere zufriedenstellende<br />

Lösung“ zur gewählten Variante gibt. Dies impliziert eine Prüfung tragbarer Alternativen, die<br />

keine oder zumindest geringere Beeinträchtigungen wildlebender Vogelarten mit sich<br />

bringen.<br />

Zudem sind die Ausnahmetatbestände der Vogelschutzrichtlinie besonders streng.<br />

Wirtschaftliche Interessen, auch wenn sie im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen,<br />

reichen für eine Abweichung von den artenschutzrechtlichen Vorgaben der<br />

Vogelschutzrichtlinie nicht aus. Damit wird deutlich, dass eine Abweichung hiervon nur unter<br />

engen Voraussetzungen möglich ist. Die Ausnahmeregelungen des § 45 Abs. 7 Nr. 5<br />

BNatSchG sind hier nicht gleichlautend (GELLERMANN & SCHREIBER 2007).<br />

9


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

3 Lage und Struktur des Vorhabensbereichs<br />

Im Rahmen des Vorhabens soll auf zwei Streckenabschnitten ein neuer Rad- und Gehweg<br />

angelegt werden. Der nördliche Teil des Vorhabensbereichs umfasst einen durch den Wald<br />

zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> verlaufenden Trassenabschnitt. Dieser verläuft entlang der<br />

aus Lohmar hinausführenden B 484 und zweigt dann vor der Anschlussstelle der BAB 3<br />

nach Südwesten in den Waldbestand ab. Der geplante Radweg soll hier wie auch im<br />

gesamten Waldbereich auf einer stillgelegten Bahntrasse verlaufen. Nach Unterquerung der<br />

BAB 3 führt die Trasse erst in südwestliche, später in südliche Richtung und unterquert nach<br />

insgesamt etwa 1,5 km wiederum die in West-Ost-Richtung verlaufende B 56 (Abb. 1).<br />

Abb. 1: Lage des geplanten Trassenverlaufs der Rad- und Gehweges „Bahntrasse“ zwischen den<br />

Städten Lohmar und <strong>Siegburg</strong>. Die rot markierten Trassenstücke zeigen den Verlauf der anzulegenden<br />

Wegabschnitte, zwischen den beiden Teilstücken existiert in <strong>Siegburg</strong> bereits ein Rad- und Gehweg.<br />

10


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Nach weiteren etwa 500 m Trassenlänge erreicht der geplante Radweg an der Straße „Am<br />

Heckershof“ schließlich den Siedlungsbereich von <strong>Siegburg</strong> und wenige Meter weiter die hier<br />

kreuzende Straße „Steinbahn“. Von hier aus führt die Trasse weiter über die ehemalige<br />

Bahnlinie bis zur Kreuzung „Waldstraße“/“Bambergstraße“, ab der bereits ein etwa 660 m<br />

langes Teilstück des Rad- und Gehweges im Bereich des ehemaligen Gleiskörpers besteht.<br />

Der Vorhabensbereich besteht deshalb aus zwei Teilstücken (Abb. 1). Das zweite Teilstück<br />

der geplanten Trasse beginnt an der Cecilienstraße auf der ehemaligen Bahntrasse, führt<br />

entlang des Kreisels „Zeithstraße“/„Wellenstraße“/„Neuenhofer Straße“ und von dort aus<br />

wiederum über die stillgelegte Trasse bis zur Straße „Kleiberg“ nordöstlich des<br />

Michaelsberges. Dieser südliche Abschnitt ist nur etwa 380 m lang.<br />

Grundlegend sind aufgrund ihrer Struktur die Teilbereiche des nördlichen Trassenabschnitts<br />

im Siedlungsraum von denen in den Waldflächen zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> zu<br />

unterscheiden. Im <strong>Siegburg</strong>er Siedlungsraum sind durch die Anlage des Rad- und<br />

Gehweges aufgrund der starken Vorbelastungen keine weit reichenden Auswirkungen auf<br />

Fauna und Flora zu erwarten. Anders stellt sich die Lage im Waldgebiet zwischen den<br />

Siedlungsbereichen dar. Der heute nicht mehr genutzte Gleiskörper stellt wie sein Umfeld<br />

einen potenziellen Lebensraum für Waldarten dar, so dass hier eher vorhabensbedingte<br />

Beeinträchtigungen zu erwarten sind (Abb. 2).<br />

Abb. 2: Stillgelegte Bahntrasse im Waldbereich zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> (Mai 2009). Durch<br />

das Aufkommen der randlich stockenden Gehölze hat auch der Gleiskörper selbst inzwischen einen<br />

waldartigen Charakter. Der hier dargestellte Bereich gehört zu den wenigen noch halbwegs offenen<br />

Gleisbereiche, in weiten Bereichen haben sich v. a. Brombeeren (Rubus fructicosus agg.) angesiedelt<br />

und bilden die ersten Gebüschstrukturen.<br />

11


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Auch in den Siedlungsbereichen ist mit dem Auftreten von Wald- oder Saumarten zu<br />

rechnen, da der stillgelegte Bahndamm hier größtenteils zugewachsen ist und auch randlich<br />

weitestgehend Gehölze stocken, die z. B. europäischen Vogelarten als Brutplatz dienen<br />

können. Neben diesen verbuschten Bereichen sind vereinzelte Stellen noch relativ frei von<br />

Bewuchs. Solche Bereiche des Schotterkörpers, die z. B. einen potenziellen Lebensraum für<br />

Eidechsen darstellen können, sind auf wenigen Stellen des <strong>Siegburg</strong>er Stadtgebietes<br />

beschränkt (Abb. 3).<br />

Abb. 3: Besonnter Abschnitt des Gleiskörpers mit noch relativ hohem Rohbodenanteil und<br />

vegetationsarmen bzw. -freien Stellen an der Straße „Am Heckershof“ im Norden von <strong>Siegburg</strong> (Mai<br />

2009). Solche vereinzelt vorhandenen Strukturen stellen einen potenziellen Lebensraum von<br />

Reptilienarten wie der Zauneidechse (Lacerta agilis) dar.<br />

12


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

4 Vorgehensweise und Methodik<br />

4.1 Auswahl artenschutzrechtlich relevanter Arten<br />

Den Vorgaben des § 44 Abs. 1 Nrn. 1 bis Nr. 4 BNatSchG folgend gelten die<br />

artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände für sämtliche besonders geschützte Arten, Nr. 2<br />

gilt nur für die streng geschützten Arten und die wildlebenden Vogelarten. Mit Blick auf die<br />

Zulässigkeit von Eingriffen gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG beschränkt sich eine<br />

artenschutzrechtliche Prüfung jedoch auf die Arten des Anhangs IV der FFH-RL und auf die<br />

wildlebenden Vogelarten. Die Grundlage des vorliegenden Gutachtens bildet deshalb eine<br />

Betrachtung aller FFH-Anhang IV-Arten sowie aller heimischen Vogelarten mit möglichen<br />

Vorkommen im Untersuchungsraum.<br />

Bei der Anlage des Rad- und Gehweges ist vor allem im Waldbereich mit Auswirkungen auf<br />

Tier- und Pflanzenarten zu rechnen. Zum einen könnten durch das notwendige Fällen<br />

einzelner Bäume im Vorhabensbereich Brutstätten bzw. Quartiere von Vogel- und<br />

Fledermausarten in Form von Horst-, Höhlen oder Spaltbäumen zerstört werden. Zum<br />

anderen sind Beeinträchtigungen europäisch geschützter Amphibien- oder Reptilienarten im<br />

Bereich des Bahnkörpers und den direkt angrenzenden Waldbereichen nicht<br />

auszuschließen. Somit sollten im Rahmen des geplanten Vorhabens die europäischen<br />

Vogelarten sowie die artenschutzrechtlich relevanten Amphibien-, Reptilien- und<br />

Fledermausarten betrachtet werden. Zudem werden weitere potenziell im Raum auftretende<br />

Wirbellose und Pflanzen auf ein Vorkommen überprüft.<br />

Aufgrund der Vielzahl im Vorhabensbereich potenziell auftretender Vogelarten ist es sinnvoll,<br />

den Fokus auf seltene oder gefährdete sowie auf streng geschützte Arten nach<br />

§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG zu legen. Die von KIEL (2005) und dem MUNLV (2008)<br />

aufgeführte Auswahl von Arten orientiert sich daran. Neben den streng geschützten und<br />

gefährdeten, fasst KIEL (2005) auch alle arealbedingt seltenen Arten sowie die Koloniebrüter<br />

als „planungsrelevante Arten“ zusammen. Für diese Arten kann aufgrund ihrer<br />

Lebensraumansprüche nicht wie bei ubiquitären Arten (z. B. Amsel, Buchfink, Kohlmeise,<br />

Ringeltaube) davon ausgegangen werden, dass sie im Falle eines Eingriffs in ihr Habitat<br />

auch im unmittelbaren Umfeld wieder Fortpflanzungs- oder Ruhestätten finden. Somit würde<br />

die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen<br />

Zusammenhang nach § 44 Abs. 5 BNatSchG nicht unbedingt gewahrt bleiben und ein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG könnte eintreten.<br />

Auch in Bezug auf § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist die Eingrenzung der planungsrelevanten<br />

Arten sinnvoll. Bei häufigen und ungefährdeten Arten ist nicht zu erwarten, dass ein Eingriff<br />

zu erheblichen Störungen führt, also zu Störungen, die sich auf den Erhaltungszustand der<br />

13


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

lokalen Population einer Art auswirken. Ist dagegen eine gefährdete oder seltene Art<br />

betroffen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich ein einziges Vorhaben auf die<br />

Größe und damit auch auf den Erhaltungszustand der lokalen Population negativ auswirkt.<br />

Schränkt man die Betrachtung auf die planungsrelevanten Arten nach KIEL (2005) und<br />

MUNLV (2008) ein, so darf jedoch nicht § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG außer Acht gelassen<br />

werden, der die Verletzung und Tötung aller besonders geschützten Arten verbietet. Eine<br />

solche Beeinträchtigung ist auch für alle ungefährdeten Arten zu erwarten, falls z. B.<br />

Fortpflanzungsstätten während der Brutzeit vernichtet werden.<br />

Der Auswahl von KIEL (2005) bzw. dem MUNLV (2008) wird aufgrund des Erscheinens der<br />

aktuellen Roten Liste der gefährdeten Brutvögel Nordrhein-Westfalens (SUDMANN et al.<br />

2008) nur bedingt gefolgt. Wegen ihrer Hochstufung in der Roten Liste sind nun einige<br />

weitere Arten zu betrachten, die vorher nicht als planungsrelevant galten. Zudem werden im<br />

Folgenden auch Arten betrachtet, die lediglich im Naturraum „Niederrheinische Bucht“ als<br />

gefährdet gelten, landesweit aber ungefährdet sind oder nur auf der Vorwarnliste geführt<br />

werden. Zu den jetzt auch landesweit gefährdeten und somit als planungsrelevant zu<br />

betrachtenden Vogelarten gehören z. B. Baumpieper, Feldlerche, Feldsperling und Kuckuck,<br />

die in der letzten Roten Liste noch auf der Vorwarnliste standen, nun aber als gefährdet<br />

gelten (vgl. GRO & WOG 1997, SUDMANN et al. 2008).<br />

Auch das MUKNLV weist darauf hin, dass in der Regel für Irrgäste, sporadisch auftretende<br />

Arten und Allerweltsvogelarten keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG<br />

eintreten. Eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung soll demnach nur für die<br />

planungsrelevanten Arten durchgeführt werden (MUKLNV 2010 i.V.m. MUNLV 2010).<br />

4.2 Erfassungsmethoden<br />

Als Grundlage für die Einschätzung, welche planungsrelevanten Arten überhaupt auftreten<br />

könnten, werden im Folgenden die Angaben zum Vorkommen geschützter Arten des<br />

Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV 2010)<br />

genutzt. Der Vorhabensbereich erstreckt sich über zwei Messtischblätter, für die jeweils<br />

Daten zum Vorkommen der planungsrelevanten Arten vorliegen. Für die beiden<br />

Messtischblätter MTB 5109 (Lohmar, TK 1:25.000) und MTB 5209 (<strong>Siegburg</strong>) werden als<br />

planungsrelevante Arten derzeit 40 Vogelarten, 9 Fledermausarten und die Haselmaus,<br />

6 Amphibien- und 3 Reptilienarten (Schlingnatter, Mauer- und Zauneidechse) und der Dunkle<br />

Wiesenknopf-Ameisenbläuling angegeben. Auf Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter<br />

Pflanzenarten liegen in beiden Messtischblättern derzeit keine Hinweise vor (LANUV 2010).<br />

Die Vorkommen der Haselmaus und des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings werden im<br />

Rahmen der Einschätzung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten auf Potenzialebene<br />

14


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

abgehandelt. Dazu wurden die im Vorhabensbereich und der näheren Umgebung<br />

vorhandenen Biotopstrukturen auf eine mögliche Lebensraumeignung durch die Arten<br />

überprüft. Die Einschätzung der Eignung erfolgt durch die Angaben zu den Lebensräumen<br />

und zur Ökologie der Arten durch LANUV (2010) und MUNLV (2008), sowie durch die Werke<br />

von MEINIG et al. (2004), DREWS (2003), EBERT & RENNWALD (1991), JENRICH et al. 2010,<br />

JUŠKAITIS & BÜCHNER 2010, SCHLUND (2005).<br />

Der Untersuchungsrahmen umfasste neben der Potenzialabschätzung konkrete<br />

Kartierungen der Artengruppen, Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Reptilien, die schon im<br />

Jahr 2009 durchgeführt wurden. Dazu werden im Folgenden die einzelnen<br />

Erfassungsmethoden aufgeführt:<br />

• Vögel: Flächendeckende Erfassung der Brutvögel im weiteren Wirkraum auf Basis der<br />

durch den DDA (Dachverband Deutscher Avifaunisten) vorgeschlagenen<br />

Erfassungsstandards (ANDRETZKE et al. 2005, FISCHER et al. 2005), also vollständige<br />

Revierkartierung mit sechs morgendlichen Begehungen (vgl. SPILLNER & ZIMDAHL 1990)<br />

des Vorhabensbereichs und der näheren Umgebung im Zeitraum März bis Juni 2009,<br />

zudem zwei Zusatzkartierungen für dämmerungs- und nachtaktive Eulenarten im<br />

Waldgebiet zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, an den Ortsrändern und im Bereich der<br />

Abtei am Michaelsberg. Um eine möglichst vollständige Erfassung zu gewährleisten,<br />

wurden zur Erfassung der Specht- und Eulenarten Klangattrappen eingesetzt<br />

(ANDRETZKE et al. 2005, BOSCHERT et al. 2005).<br />

Neben den Brutvögeln wurden auch alle Nahrungsgäste, Durchzügler, Wintergäste oder<br />

Überflieger aufgenommen. Zudem flossen Beobachtungen von Vögeln bei der Kartierung<br />

anderer Artengruppen in die Erfassung ein.<br />

Die Erfassung erfolgte wie oben angeführt nach den vorgeschlagenen Methoden, zudem<br />

wurden weitere Nachweismethoden eingesetzt. Da die Untersuchungen aber erst Anfang<br />

April 2009 beginnen konnten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Vorkommen von<br />

Arten, die früh mit der Balz und dem Brutgeschäft beginnen, hier nicht vollständig<br />

nachweisbar waren (vgl. Kap. 6.1). Dies ist bei den Eulenarten und Spechten zu<br />

beachten, aber auch bei baumbrütenden Greifvögeln, da aufgrund der eintretenden<br />

Belaubung eine vollständige Kartierung von Horsten nicht gewährleistet werden konnte.<br />

• Fledermäuse: Erfassung des Artenspektrums sowie von Funktionsräumen und<br />

Raumbeziehungen im Vorhabensbereich und in den umliegenden Waldbereichen:<br />

Akustische Erfassung nach DIETZ & SIMON (2003), LIMPENS (1993) und LIMPENS &<br />

ROSCHEN (1996) durch Begehungen mit einem Bat-Detektor. So wurden die Arten im<br />

Rahmen von vier Begehungen zwischen Juli und September 2009 während der<br />

15


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Dämmerung bzw. der Nacht nachgewiesen. Um vor allem die aus den Tagesverstecken<br />

ausfliegenden Tiere zu erfassen, die auf artenschutzrechtlich relevante<br />

Fledermausquartiere hinweisen, erfolgte die Kartierung während der Ausflugsphase.<br />

Später in der Nacht erfolgte die Kartierung im Untersuchungsraum jagender oder<br />

überfliegender Individuen.<br />

Zudem erfolgten am 29. Juli und am 19. August 2009 Netzfänge, die sowohl zum<br />

Nachweis schwer erfassbarer, als auch schlecht zu determinierender Arten dienen<br />

sollten (vgl. z. B. BOYE 2004, BOYE et al. 2004, MEINIG et al. 2004).<br />

Sowohl bei den Begehungen mittels Bat-Detektor, als auch beim Netzfang standen<br />

sowohl der unmittelbare Trassenbereich, als auch potenziell bedeutende<br />

Biotopstrukturen wie z. B. Teichgebiete im Vordergrund der Erfassung. Neben Hinweisen<br />

auf Quartiere wurden vor allem auch mögliche Verbundsbeziehungen in Form von<br />

Flugkorridoren und bedeutende Jagdgebiete betrachtet.<br />

• Amphibien: Erfassung von Laich- und Landhabitaten an geeigneten Gewässern und in<br />

deren Umgebung, Untersuchungen weitestgehend nach den Vorgaben der LÖBF &<br />

LAfAO (1996) sowie den vorgeschlagenen Erfassungsmethoden von MEYER (2004a, b,<br />

c), SY (2004a, b, c, d), SCHLÜPMANN & KUPFER (2009) und SCHLÜPMANN et al. (2004):<br />

3 Begehungen für die frühen Arten (März-April 2009), 3 Begehungen für die späten Arten<br />

(Mai-Juni 2009). Die Erfassung erfolgte durch die direkte Beobachtung von Laich, Larven<br />

und metamorphisierten Individuen in potenziellen Reproduktionsgewässern, zudem<br />

wurden hier – ohne dabei Laich zu zerstören – die Vegetation und das Ufersubstrat zum<br />

Nachweis von Larven abgekeschert. Auch die am Tage oder nachts rufenden Arten<br />

wurden durch akustische Erfassung registriert.<br />

Um die Nachweiswahrscheinlichkeit von Molcharten zu steigern, wurden<br />

Tagbeobachtungen aus dem Gewässer auftauchender Molcharten und ein Ausleuchten<br />

der potenziellen Laichgewässer mit dem Scheinwerfer durchgeführt (ARNOLD 1982,<br />

KUPFER 2001, MINTEN & FARTMANN 2001, MEYER 2004c). Zudem wurden an geeigneten<br />

Gewässern zur Erfassung von Molchen und Kaulquappen anderer Arten zwischen dem<br />

2. und 3. Mai 2009 insgesamt 14 Amphibienreusen ausgebracht (vgl. KUPFER 2001,<br />

MINTEN & FARTMANN 2001, SCHLÜPMANN & KUPFER 2009, VON BÜLOW 2001), in denen<br />

Molcharten und Kaulquappen gefangen wurden.<br />

In potenziellen Landhabitaten im Umkreis möglicher Laichgewässer wurden zudem<br />

eventuelle Versteckplätze unter Totholz und Steinen oder in Wurzelstubben auf ein<br />

Vorkommen von einzelnen Individuen untersucht (LÖBF & LAfAO 1996).<br />

16


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Die Bestimmung der Arten und deren Larven richtet sich nach den Werken von<br />

BERNINGHAUSEN (2007) und SCHLÜPMANN (2005).<br />

Die Erfassung erfolgte wie oben angeführt nach den vorgeschlagenen Methoden, zudem<br />

wurden weitere Nachweismethoden eingesetzt. Da die Untersuchungen aber erst Anfang<br />

April beginnen konnten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Vorkommen früher<br />

Arten hier nicht vollständig nachweisbar waren (vgl. Kap. 6.3).<br />

• Reptilien: Eine Kontrollbegehung zur Erfassung relevanter Lebensräume,<br />

Bestandsaufnahme von Reptilien in Flächen mit potenziellen Vorkommen (z. B. Teiche<br />

und Altwässer im Umland, Gleiskörper selbst, Waldränder, Lichtungen, Böschungen) im<br />

Rahmen von drei Begehungen im Jahr 2009 zur optischen Erfassung sowie gezielte<br />

Nachsuche unter potenziellen Versteckplätzen (unter Totholz, Steinen, etc.) nach<br />

Vorgaben von LÖBF & LAfAO (1996) sowie nach ELLWANGER (2004) und GRUSCHWITZ<br />

(2004).<br />

Um die Erfassungswahrscheinlichkeit zu steigern, wurden für die in den<br />

Messtischblättern bereits nachgewiesene Schlingnatter, aber auch zum Nachweis<br />

weiterer Arten (Blindschleiche, Ringelnatter), Schlangenbretter ausgelegt (GRUSCHWITZ<br />

2004, KORNDÖRFER 1992), auch wenn die Methode für die Schlingnatter in<br />

Norddeutschland als wenig effizient gilt (WALTER & WOLTERS 1997).<br />

Die Nomenklatur der Avifauna folgt BARTHEL & HELBIG (2005). Als Grundlage für die<br />

Gefährdungseinstufung wird die aktuelle Rote Liste der in Nordrhein-Westfalen gefährdeten<br />

Brutvogelarten genutzt (SUDMANN et al. 2008). Die Benennung der Fledermausarten erfolgt<br />

nach der Nomenklatur von DIETZ et al. (2007). Als Grundlage zu einer<br />

Gefährdungseinstufung dient die im Entwurf vorliegende landesweite Rote Liste der<br />

gefährdeten Säugetiere in Nordrhein-Westfalen (MEINIG et al. 2010). Die Nomenklatur der<br />

Amphibien- und Reptilienarten und die Angabe der Gefährdungseinstufungen sind ebenfalls<br />

den Entwurfsfassungen der Roten Listen entnommen (SCHLÜPMANN et al. 2010a, b).<br />

17


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

5 Beschreibung des Vorhabens, Wirkfaktoren und<br />

Abgrenzung des Untersuchungsraums<br />

5.1 Vorhabensbeschreibung<br />

Das diesem artenschutzrechtlichen <strong>Fachbeitrag</strong> zugrunde liegende Vorhaben umfasst die<br />

Anlage eines etwa 2,5-3 m (im Siedlungsbereich 3,5 m) breiten Rad- und Gehweges<br />

zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>. Die Trasse des Weges orientiert sich dabei an der<br />

ehemaligen Bahnlinie zwischen dem südlichen Siedlungsrand von Lohmar und dem<br />

nördlichen Hang des Michaelsbergs in <strong>Siegburg</strong>. Im Norden soll der Rad- und Gehweg an<br />

der B 484 auf Höhe des Dammweges beginnen, um auf der ehemaligen Bahntrasse nach<br />

etwa 100 m in südöstliche Richtung abzubiegen. Die Bahntrasse quert dann durch zwei<br />

Unterführungen die BAB 3 und die Abfahrt „Lohmar“ und führt in den Waldbestand zwischen<br />

Lohmar und <strong>Siegburg</strong>. Unmittelbar nach der Unterquerung der Autobahn-Anschlussstelle<br />

schmiegt sich die Trasse an das westlich angrenzende FFH-Gebiet „Agger“ an und verläuft<br />

dann geradlinig in südliche Richtung bis zum nördlichen Siedlungsrand von <strong>Siegburg</strong>. Nach<br />

Unterquerung der B 56 wird dieser an der Straße „Am Heckershof“ erreicht. Von hier aus<br />

verläuft der geplante Weg über die ehemalige Bahntrasse durch den <strong>Siegburg</strong>er<br />

Siedlungsraum bis er auf Höhe der Kreuzung „Waldstraße“/“Bamberger Straße“ an den<br />

bereits auf einem Teil der ehemaligen Bahntrasse vorhandenen Rad- und Gehweg<br />

angeschlossen wird. Dieser Trassenabschnitt stellt den größten Teil des Vorhabens dar, ein<br />

kürzerer weiterer Trassenabschnitt liegt weiter südlich nördlich des Michaelsberges.<br />

Dieser zweite südlich liegende Trassenabschnitt schließt an den schon vorhandenen Radund<br />

Gehweg an der Cecilienstraße an. Er sieht zwischen Cecilienstraße und dem Kreisel an<br />

der „Zeithstraße“/“Neuenhofer Straße“/“Wellenstraße“ einen Ausbau des vorhandenen<br />

Weges vor. Vom Kreisel bis zur Straße „Kleiberg“ wird wiederum die ehemalige Bahntrasse<br />

zur Anlage des Rad- und Gehweges genutzt. Die Gesamtlänge dieses kurzen Abschnittes<br />

beträgt nur etwa 380 m.<br />

Die ursprüngliche Planung sieht für den Rad- und Gehweg eine 3-3,5 m breite<br />

Asphaltdeckschicht vor. Im Rahmen der Planung wurde neben der Wegeführung auch die<br />

Art der Wegdecke angepasst (vgl. Maßnahme V1 in Kap. 7). In der gesamten Waldfläche ist<br />

nun eine wassergebundene Wegedecke vorgesehen.<br />

18


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

5.2 Wirkfaktoren<br />

5.2.1 Flächeninanspruchnahme und Lebensraumverlust<br />

Eine anlagebedingte Flächeninanspruchnahmen findet statt, da die insgesamt etwa 2.840 m<br />

lange Trasse (ohne den zwischen den beiden Teilabschnitten liegenden vorhandenen Weg)<br />

zum Großteil auf der ehemaligen Bahntrasse geführt werden soll. Diese weist im nördlichen<br />

Waldbestand zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> einen Gehölzbestand sowie zum Teil Strauchund<br />

Krautaufwuchs auf. Auch im Siedlungsbereich in <strong>Siegburg</strong> sowie am Siedlungsrand von<br />

Lohmar stocken zum Teil Gebüschstrukturen (v.a. Brombeere) oder Gehölze auf dem<br />

Bahndamm. Ein Teil dieser Gehölze muss sowohl im Wald als auch im Siedlungsbereich<br />

entfernt werden, wenn sie sich im Bereich des etwa 2,5 bis 3 m (im Siedlungsraum 3,5 m)<br />

breiten Rad- und Gehweges befinden. Zudem ist mit dem Vorhaben auch die Entfernung der<br />

Gleise und die oberflächliche Abtragung des Schotterkörpers verbunden.<br />

Die Realisierung des Vorhabens beansprucht baubedingt kaum weitere Flächen. Der Anund<br />

Abtransport von Baumaterialien und Baumaschinen erfolgt im Wald zwischen Lohmar<br />

und <strong>Siegburg</strong> über Forstwege, die östlich an die B 484 anschließen. In den<br />

Siedlungsbereichen von <strong>Siegburg</strong> und Lohmar wird das vorhandene Straßen- bzw.<br />

Wegenetz genutzt. Baustelleneinrichtungsflächen sind nur auf den vorhandenen Forstwegen<br />

und deren Kreuzungsbereichen vorgesehen sowie auf einer trassennahen Holzlagerfläche<br />

im Waldbereich zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>. Baubedingt werden temporär keine<br />

weiteren Gehölz- und Vegetationsbestände oder Gewässer in Anspruch genommen, die<br />

Teillebensräume von rechtlich relevanten Arten darstellen könnten<br />

Betriebsbedingt kommt es nicht zu einer weiteren Flächeninanspruchnahme.<br />

5.2.2 Stoffeinträge<br />

Im Zusammenhang mit dem Vorhaben können Wirkfaktoren wie Stoffeinträge auftreten, die<br />

potenziell Auswirkungen auf Lebensräume haben. Sie wirken vor allem baubedingt.<br />

Betriebsbedingte Stoffeinträge etwa durch den Reifenabrieb von Fahrrädern können wegen<br />

der geplanten Nutzungsform als von so geringer Intensität betrachtet werden, dass sie hier<br />

nicht weiter betrachtet werden.<br />

Baubedingt ist durch die Rodung und die Verwundung des Oberbodens auf dem<br />

Schotterkörper der Bahntrasse eine erhöhte Staubimmission in den Vorhabensbereich sowie<br />

angrenzende Lebensräume anzunehmen. Dieses ist durch eine stärkere Windanfälligkeit des<br />

offen liegenden Bodens zu erklären. Betroffen sind überwiegend die direkt angrenzenden<br />

Flächen. Die Intensität des Sedimenteintrags durch die Luft ist aufgrund seines temporären<br />

19


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Charakters jedoch als gering einzustufen, weshalb Auswirkungen auf artenschutzrechtlich<br />

relevante Arten nicht zu befürchten sind.<br />

Auch hat eine Verletzung des Oberbodens sowie das Auftragen von Sedimenten eine<br />

erhöhte Erosion in Folge von Niederschlagsereignissen zur Folge. Es kann nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass die Erosion während der Bauphase zu einem erhöhten<br />

Abfluss von Sedimenten in den Schotterkörper selbst oder in angrenzende Gewässer führt.<br />

Ebenfalls baubedingt kommt es während der Bauphase zu einem erhöhten Ausstoß von<br />

Verbrennungsgasen wie CO oder CO². Für artenschutzrechtlich relevante Säuger-, Vogel-,<br />

Amphibien und Reptilienarten spielen solche geringfügigen temporär wirkenden<br />

Veränderungen aber keine entscheidende Rolle für ihr Auftreten.<br />

5.2.3 Akustische Effekte (Verlärmung)<br />

Schallimmissionen können nachhaltig negative Einflüsse auf Tierindividuen und<br />

-populationen haben. Die Mehrheit der gut dokumentierten Effekte betrifft die Vogelwelt. So<br />

gilt ein negativer Einfluss von Lärm auf die Siedlungsdichte bestimmter Brutvögel als<br />

gesichert. Beschreibungen von Vogelarten, die nicht oder nur in besonders extremen<br />

Situationen lärmempfindlich sind, finden sich aber auch zunehmend. Für einige Arten spielt<br />

Lärm, insbesondere wenn er als Dauerlärm wirksam wird, keine entscheidende Rolle (vgl.<br />

GARNIEL et al. 2007). Reaktionen auf Lärm sind also artspezifisch und teilweise sogar<br />

individuell unterschiedlich und weiterhin abhängig von Intensität, Art und Dauer des Lärms.<br />

RECK et al. (2001) haben Schwellenwerte für erhebliche Beeinträchtigungen von<br />

Vogellebensräumen durch Lärm abgeleitet. Diese verstehen sich als Vorschlagswerte, die<br />

zur Anwendung empfohlen werden, bis genauere Analysen vorliegen. Als<br />

Erheblichkeitsschwelle wird ein Mittlungspegel (Tageswert) von 47 dB(A) genannt. Oberhalb<br />

dieses Wertes wird eine Minderung der Lebensraumeignung angenommen.<br />

Auch Säugetiere können grundsätzlich aufgrund des hoch entwickelten Gehörsinns<br />

empfindlich gegenüber Lärm reagieren. Wie Vögel können sie sich aber ebenfalls an<br />

Schallpegel bzw. Schallereignisse in ihrem Lebensraum gewöhnen. Dennoch ist auch hier<br />

bei einigen Arten anzunehmen, dass Lärm die akustische Wahrnehmung (Orientierung,<br />

Kommunikation, Beutesuche) beeinträchtigen kann, insbesondere durch Maskierung.<br />

Weiterhin kann Lärm zu Stressreaktionen führen, z. B. zu Verhaltensänderungen oder zu<br />

Auswirkungen auf die Vitalität.<br />

Die Datengrundlagen zur Bewertung der Wirkungen von Lärm auf Tiere sind insgesamt<br />

noch sehr unvollständig. Wichtig ist daher eine einzelfallbezogene Betrachtung, in die die<br />

Störqualitäten und -intensitäten sowie möglichst die spezifischen Empfindlichkeiten der<br />

betroffenen Arten eingehen. Dabei sind auch die bestehenden Vorbelastungen mit in die<br />

20


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Betrachtung einzubeziehen. Diese sind zurzeit vor allem in den Siedlungsbereichen und in<br />

Nähe der B 484, der B 56 und der BAB 3 als intensiv einzustufen. Auch die Waldflächen<br />

zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> werden von Erholungssuchenden wie Spaziergängern,<br />

Joggern, Radfahrern, Hundebesitzern, Walkern, etc. zum Teil intensiv genutzt (vor allem bei<br />

gutem Wetter), hinzu kommen die Auswirkungen durch den Straßen- und Flugverkehr.<br />

Baubedingte Lärmimmissionen werden vor allem von den Baumaschinen erzeugt, der<br />

Lärmausstoß von menschlichen Arbeitern ist dagegen weitestgehend zu vernachlässigen.<br />

Auch die Zufahrtswege und deren Umgebung werden verstärkt durch Lärm belastet. Durch<br />

Einsatz moderner Maschinen und Transportgeräte können baubedingte Lärmimmissionen<br />

aber vermindert werden, so dass Auswirkungen auf weiter entfernte Lebensräume<br />

vermieden oder verringert werden. Auch der Zeitpunkt des Hauptlärmausstoßes bzw. der<br />

Zeitperioden, in denen besonders viel Lärm ausgestoßen wird, kann auf die Aktivität<br />

lärmsensibler Artengruppen (z. B. Vögel, Fledermäuse) abgestimmt werden.<br />

Betriebsbedingte Lärmimmissionen treten durch die Anlage des Rad- und Gehweges<br />

dauerhaft auf. Diese sind begrenzt auf die Nutzung durch Fahrradfahrer und Fußgänger.<br />

Besonders bei den betriebsbedingten Lärmemissionen sind die schon bestehenden<br />

Belastungen im Waldbereich durch Erholungssuchende, in den Siedlungen durch Verkehr<br />

und Wohnnutzung zu betrachten. Störende Auswirkungen von Lärm sind also baubedingt<br />

sowie durch den Betrieb des Vorhabens möglich.<br />

5.2.4 Optische Effekte<br />

Von den optischen Wirkungen können potenziell empfindliche Tiere wie Säugetiere und<br />

Vögel betroffen sein. Die Fluchtdistanzen gegenüber Menschen werden für Singvögel<br />

(Kleiber, Weidenmeise, Waldlaubsänger) mit etwa 10-20 m angegeben, während Greifvögel<br />

wie Mäusebussard oder Habicht in der Regel höhere Fluchtdistanzen besitzen (FLADE 1994).<br />

Insbesondere bei dauerhaften, regelmäßigen Bewegungen kommt es aber auch zu<br />

Gewöhnungseffekten.<br />

Intensive optische Effekte treten vor allem während des Baubetriebs auf. Potenzielle<br />

Störquellen sind Arbeiter und Arbeitsgeräte, aber auch gelagerte Materialien oder durch die<br />

Rodung geöffnete Flächen, auf deren Vorhandensein sich Vögel oft erst einstellen müssen,<br />

da sich dadurch eine optische Veränderung des Lebensraums vollzieht. In der Dämmerung<br />

und nachts können weitere potenzielle Effekte auf geschützte Arten durch eine mögliche<br />

Baubeleuchtung auftreten. Eine solche Beleuchtung sollte nach Möglichkeit vermieden<br />

werden, da sie vor allem auf Fledermäuse Auswirkungen haben kann (DIETZ et al. 2007).<br />

Auch wandernde Vogelarten sowie Eulen können von stark beleuchteten Gebäuden oder<br />

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naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Strahlern angezogen werden, die Orientierung verlieren und den Tod erleiden oder<br />

zumindest irritiert und auf diese Weise gestört werden (RICHARZ 2001).<br />

Betriebsbedingte optische Effekte durch die Anlage des Rad- und Gehweges sind in<br />

vergleichbarer Form wie die dauerhaften akustischen Effekte einzuordnen. Sie besitzen wie<br />

diese eine mäßig hohe Intensität, was sich aber durch die bestehenden Vorbelastungen im<br />

Wald und in den Siedlungsbereichen relativiert. Eine Beleuchtung des Rad- und Gehweges<br />

ist in den Waldbereichen nicht vorgesehen, nur im ohnehin schon stark durch<br />

Lichtemissionen beeinträchtigten Siedlungsraum in <strong>Siegburg</strong> und in einem Fall in Lohmar<br />

unmittelbar an der B 484 soll eine zusätzliche Beleuchtung installiert werden. Mögliche<br />

optische Störungen beschränken sich deshalb auf die Nutzung durch Erholungssuchende.<br />

5.2.5 Erschütterungen<br />

Die Bewegungen von Maschinen und Fahrzeugen können Erschütterungen erzeugen. Sie<br />

treten ausschließlich baubedingt auf.<br />

Baubedingte Erschütterungen gehen von schweren Maschinen im Bereich des Gleiskörpers,<br />

von der Bewegung und Ablage von Gleisteilen und der Bearbeitung des Oberbodens aus,<br />

zudem können sie durch möglicherweise notwendige Durchforstungs- oder<br />

Rodungsmaßnahmen entstehen. Im unmittelbaren Umfeld des Vorhabenbereichs sind<br />

deshalb Auswirkungen auf Arten möglich, die besonders sensibel auf Erschütterungen<br />

reagieren. Als planungsrelevante Gruppe sind hier vor allem die Reptilien zu nennen, die<br />

sensibel auf Bodenerschütterungen reagieren (BLAB & VOGEL 1996), aber auch Vögel oder<br />

Fledermäuse können bei starken Erschütterungen im Nest- bzw. Quartierbereich gestört<br />

werden.<br />

Betriebsbedingte Erschütterungen sind wegen der Nutzungsform des Rad- und Gehweges<br />

nicht zu erwarten.<br />

5.2.6 Auswirkungen auf Lebensraumvernetzung und -verbund<br />

Beeinträchtigungen von Vernetzungs- und Verbundbeziehungen treten z. B. auf, wenn<br />

funktionale Zusammenhänge von Lebensräumen gestört werden (z.B. Trennung von Brutund<br />

Nahrungsräumen einer Tierart), wenn Wanderwege unterbrochen oder miteinander in<br />

Kontakt stehende Teilpopulationen durch ein Vorhaben voneinander getrennt werden<br />

(Barriereeffekte). Weiterhin können sich Auswirkungen auf Artvorkommen insgesamt<br />

ergeben, wenn Teilpopulationen bestimmter Arten beeinträchtigt werden und dadurch die<br />

Gesamtpopulation unter eine für den Fortbestand notwendige Größe sinkt. Dies ist z. B. bei<br />

Metapopulationen der Fall, in denen Subpopulationen voneinander getrennt werden, die sich<br />

durch durchschnittlich gleiche Zu- und Abwanderung auszeichnen (vgl. KRATOCHWILL &<br />

22


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

SCHWABE 2001). Werden solche Sub- oder Teilpopulationen getrennt, können durch<br />

Umwelteinflüsse hervorgerufene Verluste in den Folgejahren oft nicht mehr durch<br />

zuwandernde Individuen ausgeglichen werden und es ist möglich, dass langfristig alle Teile<br />

der Metapopulation aussterben. Bei der Betrachtung der Verbundfunktionen eines<br />

Lebensraums sind darüber hinaus Trittsteineffekte zu beachten, welche z. B. für rastende<br />

und durchziehende Vogelarten oder für wandernde Amphibien- oder Fledermausarten von<br />

Bedeutung sind.<br />

Auswirkungen auf den Lebensraumverbund wirbelloser nicht flugfähiger Arten sind<br />

anlagebedingt nicht auszuschließen, da der geplante Rad- und Gehweg eine etwa 3 m (im<br />

Siedlungsbereich 3,5 m) breite Trasse bildet, die keine Vegetation und somit keine Deckung<br />

sowie ein anderes Mikroklima aufweist (auch wenn der Weg im Gegensatz zur<br />

ursprünglichen Planung mit einer wassergebundenen Decke ausgestattet wird, vgl.<br />

Maßnahme V1 in Kap. 7). Für die hier artenschutzrechtlich zu betrachtenden Gruppen der<br />

Vögel, Amphibien, Reptilien und Fledermäuse sowie für Haselmaus und Dunklen<br />

Wiesenknopf-Ameisenbläuling bietet der Rad- und Gehweg aber einen zu geringen<br />

räumlichen Widerstand, als dass Populationen voneinander getrennt werden könnten.<br />

5.2.7 Unmittelbare Gefährdung von Individuen<br />

Vorhabenbedingt sind Tötungen oder Verletzungen von Tierarten denkbar. So würde anlageund<br />

baubedingt die Beseitigung von Vegetationsstrukturen, in denen sich Nester mit Eiern<br />

oder Jungtiere von Vögeln befinden, zur unmittelbaren Gefährdung dieser Tiere führen. Die<br />

Rodung von Spalt- und Höhlenbäumen kann auch zur unmittelbaren Gefährdung von<br />

Fledermäusen sowie von Höhlenbrütern oder der Haselmaus führen. Die richtige<br />

Zeitauswahl zur Beseitigung von Lebensstätten kann jedoch verhindern, dass Alttiere oder<br />

Reproduktionsstadien getötet oder zerstört werden. Zudem kann es auch bei der<br />

Bearbeitung des Oberbodens im Bereich des Gleiskörpers zur baubedingten Tötung von<br />

Amphibien oder Reptilien kommen, die hier zum Teil potenzielle Verstecke finden. Eine<br />

baubedingte Tötung ist auch durch den Bauverkehr im Bereich der Zufahrten möglich, da<br />

auch hier wenig mobile und nicht flugfähige Arten überfahren werden können. Eine<br />

vorgeschriebene maximale Fahrgeschwindigkeit kann die Gefahr einer Tötung aber deutlich<br />

reduzieren.<br />

Eine betriebsbedingte Tötung könnte durch das Überfahren oder Zertreten von potenziell<br />

auftretenden Amphibien- und Reptilienarten entstehen, die sich auf der Trasse des<br />

geplanten Rad- und Gehweges aufhalten. Dabei ist zu beachten, dass die Gefahr der Tötung<br />

von Amphibien durch deren nächtliche Aktivitätszeit minimiert werden, da der Rad- und<br />

Gehweg nicht beleuchtet wird und deshalb nachts deutlich weniger genutzt werden wird, als<br />

tagsüber.<br />

23


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

5.3 Abgrenzung und Beschreibung der Untersuchungsräume<br />

Der Vorhabensbereich kann in einen großen nördlichen und einen kleineren südlichen Teil<br />

unterteilt werden (vgl. Abb. 1), da zwischen den beiden Teilen schon eine Rad- und<br />

Gehwegverbindung besteht. Dem zu Folge wurden auch zwei Untersuchungsräume<br />

abgegrenzt. Der nördliche Untersuchungsraum umfasst geringe Anteile der<br />

Siedlungsbebauung von Lohmar, Teile des Waldbestandes zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong><br />

sowie einen Teil des nördlichen <strong>Siegburg</strong>er Stadtgebietes. Der südliche Untersuchungsraum<br />

umfasst ausschließlich die Siedlungsbebauung im Süden von <strong>Siegburg</strong> und innerstädtische<br />

Grünanlagen.<br />

Die Abgrenzung der Untersuchungsräume erfolgte aufgrund der Struktur des Umfeldes, der<br />

zu erwartenden Störwirkungen und der Sensibilität der potenziell auftretenden<br />

artenschutzrechtlich relevanten Arten. Danach wurde im Waldbereich zwischen den Städten<br />

Lohmar und <strong>Siegburg</strong> neben dem Vorhabensbereichs selbst beiderseits ein Puffer von<br />

300 m, also ein über 600 m breiter Waldstreifen untersucht. Im Siedlungsbereich sind die<br />

akustischen und optischen Vorbelastungen deutlich größer, hier ist deshalb auch nicht mit<br />

dem Auftreten störungssensibler Arten zu rechnen. Im Siedlungsbereich wurden die<br />

Untersuchungsräume deshalb in einer Entfernung von 150 m zum Vorhabensbereich<br />

abgegrenzt.<br />

Die Abb. 4 und Abb. 5 zeigen den südlichen und den nördlichen Vorhabensbereich und die<br />

Abgrenzung der beiden Untersuchungsräume.<br />

Abb. 4: Lage des südlichen Vorhabensbereichs und Abgrenzung des entsprechenden<br />

Untersuchungsraums. Aufgrund der Lage im Siedlungsbereich umfasst dieser einen 150 m-Puffer um<br />

den Vorhabensbereich. Im Untersuchungsraum liegen die innerstädtischen Grünanlagen am<br />

nördlichen Michaelsberg, sowie Siedlungs- und Industriebebauung.<br />

24


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Abb. 5: Lage des nördlichen Vorhabensbereichs und Abgrenzung des nördlichen<br />

Untersuchungsraums. Der Umriss des Untersuchungsraums ergibt sich aus der Lage im Wald (300 m-<br />

Puffer) bzw. im Siedlungsbereich (150 m-Puffer).<br />

25


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Abb. 6: Buchen-Altbestand im unmittelbaren Umfeld des Vorhabensbereichs im nördlichen<br />

Untersuchungsraum (Oktober 2009). Obwohl die älteren Waldbestände vorwiegend aus Eichen-<br />

Hainbuchen-Beständen bestehen, stocken hier südlich der Teiche an der AS Lohmar und an wenigen<br />

weiteren Stellen kleine Gruppen oder einzelne alte Buchen.<br />

Abb. 7: Eichen-Buchenbestand im nördlichen Untersuchungsraum. Eichenbestände mit Buche oder<br />

Hainbuche stellen die ältesten und somit potenziell wertvollsten Waldbestände des<br />

Untersuchungsgebietes dar (Oktober 2009).<br />

26


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Abb. 8: Die Widdauer Wiese im Westteil des nördlichen Untersuchungsraums ist der einzige offene<br />

Lebensraum in den beiden Untersuchungsräumen (Oktober 2009). Aufgrund der rundherum<br />

gelegenen Waldbestände (links im Hintergrund einer der ältesten Eichenbestände im Gebiet) ist aber<br />

nicht mit einem Vorkommen typischer Grünland- oder Feldvogelarten zu rechnen.<br />

Abb. 9: Im sonst geschlossenen Waldbestand bildet die Lichtung bzw. Schlagflur im Nordwesten des<br />

nördlichen Untersuchungsraums eine der wenigen halboffenen Strukturen. Hier sind potenziell Vogel-<br />

und Fledermausarten des Halboffenlandes oder der Waldränder zu erwarten.<br />

27


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Abb. 10: Die Teiche südwestlich der AS Lohmar stellen einen potenziellen Lebensraum für<br />

Wasservögel und Amphibien dar. Auch sind solche Feuchtgebiete im Wald ein potenziell wertvolles<br />

Jagdhabitat für Fledermausarten (Mai 2009).<br />

Abb. 11: Im Nordwesten des nördlichen Untersuchungsraums liegt ein Altarm der Agger (Mai 2009).<br />

Während der südliche Uferbereich (links) durch die Terrassenkante der Agger begrenzt wird, grenzt<br />

nördlich des Altarms eine Weichholzaue mit Weiden- und Pappelbeständen an (rechts). Während der<br />

Altarm selbst für Amphibienarten einen potenziell wertvollen Lebensraum darstellt, bietet die<br />

Weichholzaue mit Alt- und Totholzbestand zahlreichen Vogelarten, auch Höhlenbrütern, ein<br />

potenzielles Bruthabitat.<br />

28


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Abb. 12: Innerstädtische Grünanlage am Michaelsberg im südlichen Untersuchungsraum (Oktober<br />

2009). Im Hintergrund ist die mehrstöckige Wohnbebauung im zentralen Teil des<br />

Untersuchungsraums zu erkennen. Aufgrund des Erholungsdrucks ist hier nicht mit dem Auftreten<br />

störungssensibler Arten zu rechnen.<br />

Abb. 13: Älterer Baumbestand am Rand des Vorhabensbereichs nordöstlich des Michaelsberges<br />

(Oktober 2009). Die Bäume hier weisen zum Teil artenschutzrechtlich relevante Strukturen wie<br />

Rindenspalten oder Baumhöhlen auf und stellen somit potenzielle Brutstätten von Höhlenbrütern und<br />

mögliche Quartiere für Fledermäuse dar.<br />

29


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

6 Vorkommen planungsrelevanter Arten und Strukturen<br />

Nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 14 BNatSchG sind alle europäischen Vogelarten besonders<br />

und einige Arten zudem streng geschützt und somit in Verbindung mit § 44 Abs. 1 BNatSchG<br />

artenschutzrechtlich relevant. Zudem sind die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten<br />

Säuger-, Amphibien- und Reptilienarten sowie einige Wirbellose und Gefäßpflanzen zu<br />

betrachten. Da unter den europäischen Vogelarten viele Arten häufig und verbreitet sind und<br />

landesweit als ungefährdet gelten (SUDMANN et al. 2008), wird den Vorgaben von KIEL<br />

(2005) und dem MUNLV (2008) gefolgt und der Fokus auf gefährdete, arealbedingt seltene<br />

und in Kolonien brütende Arten gesetzt, zudem werden auch regional gefährdete Arten<br />

sowie die streng geschützten Arten in die Betrachtung einbezogen.<br />

Die Kap. 6.1 bis Kap. 6.4 zeigen die Ergebnisse der durchgeführten Erfassungen der Vögel,<br />

Fledermäuse, Amphibien und Reptilien. In Kap. 6.5 werden die weiteren planungsrelevanten<br />

und bisher in den Messtischblättern MTB 5109 (Lohmar) und MTB 5209 (<strong>Siegburg</strong>)<br />

nachgewiesenen Arten Haselmaus und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling auf<br />

Potenzialebene abgehandelt (vgl. LANUV 2010).<br />

6.1 Europäische Vogelarten<br />

Im gesamten Untersuchungsraum konnten insgesamt 68 Vogelarten nachgewiesen werden,<br />

von denen 24 Arten aufgrund ihres Schutzstatus oder ihrer landesweiten oder regionalen<br />

Gefährdung als planungsrelevant betrachtet werden müssen (Tab. 2).<br />

Tab. 2: Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Vogelarten mit Angaben zum Status im<br />

Gebiet (B: Brutvogel im Vorhabensbereich, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung des<br />

Untersuchungsraums, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger). Angabe des<br />

Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht<br />

(RL NB) nach SUDMANN et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark<br />

gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders<br />

und streng geschützte Art. Planungsrelevante Arten nach Definition von KIEL (2005) und MUNLV<br />

(2008) sind hervorgehoben.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Amsel<br />

Turdus merula<br />

Baumpieper<br />

Anthus trivialis<br />

Bläßhuhn<br />

Fulica atra<br />

RL<br />

NW<br />

B * * §<br />

(B) 3 2 §<br />

B * * §<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

30<br />

Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />

zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungs-<br />

bereichen beider Städte.<br />

Brutvogel mit einem Revier am Rand einer<br />

Lichtung im Waldbestand bei Lohmar östl. der<br />

B 484, nordöstl. des Untersuchungsraums.<br />

Brutvogel mit einzelnen Paaren an den Teichen<br />

südöstl. der Anschlussstelle Lohmar und im<br />

Teichgebiet nördl. des Siedlungsbereichs von<br />

<strong>Siegburg</strong>.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 2 (Forts.): Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Vogelarten mit Angaben zum Status<br />

im Gebiet (B: Brutvogel im Vorhabensbereich, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung des<br />

Untersuchungsraums, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger. Angabe des<br />

Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht<br />

(RL NB) nach SUDMANN et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark<br />

gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders<br />

und streng geschützte Art). Planungsrelevante Arten nach Definition von KIEL (2005) und MUNLV<br />

(2008) sind hervorgehoben.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Blaumeise<br />

Parus caeruleus<br />

Buchfink<br />

Fringilla coelebs<br />

Buntspecht<br />

Dendrocopos major<br />

Eichelhäher<br />

Garrulus glandarius<br />

Eisvogel<br />

Alcedo atthis<br />

Elster<br />

Pica pica<br />

Feldschwirl<br />

Locustella naevia<br />

Feldsperling<br />

Passer montanus<br />

Fitis<br />

Phylloscopus trochilus<br />

Gartenbaumläufer<br />

Certhia brachydactyla<br />

Gartengrasmücke<br />

Sylvia borin<br />

Gebirgsstelze<br />

Motacilla cinerea<br />

Gimpel<br />

Pyrrhula pyrrhula<br />

Goldammer<br />

Emberiza citrinella<br />

Graugans<br />

Anser anser<br />

Graureiher<br />

Ardea cinerea<br />

RL<br />

NW<br />

B * * §<br />

B * * §<br />

B * * §<br />

B * * §<br />

NG * 3 S §§<br />

B * * §<br />

B 3 V §<br />

B 3 2 §<br />

B V 3 §<br />

B * * §<br />

B * * §<br />

NG * * §<br />

B V 3 §<br />

(B) V * §<br />

NG * * §<br />

NG S S §<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

31<br />

Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />

zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungs-<br />

bereichen beider Städte.<br />

Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />

zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungs-<br />

bereichen beider Städte.<br />

Verbreiteter Brutvogel in den Waldflächen zwischen<br />

Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, vereinzelte Vorkommen auch in<br />

den Siedlungsbereichen beider Städte.<br />

Seltener Brutvogel im Waldgebiet zwischen Lohmar<br />

und <strong>Siegburg</strong>, ein Vorkommen auch im<br />

Siedlungsbereich von <strong>Siegburg</strong>.<br />

Nahrungsgast am Agger-Altarm im Nordwesten<br />

des nördl. Untersuchungsraums und an den<br />

Teichen nördl. des <strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrandes.<br />

Verbreiteter Brutvogel im Siedlungsbereich von<br />

Lohmar und <strong>Siegburg</strong>.<br />

Sehr seltener Brutvogel mit nur einem Brutpaar in<br />

einer Lichtung nahe der Bahntrasse nordwestl. der<br />

Teiche an der Anschlussstelle Lohmar.<br />

Sehr seltener Brutvogel mit nur einem Brutpaar in<br />

der Kleingartenanlage zwischen der Straße<br />

„Steinbahn“ und dem nördlich angrenzenden<br />

Waldbestand.<br />

Sehr seltener Brutvogel im Waldbestand nördl. der<br />

Widdauer Wiese. Drei weitere Bruten an der Grenze<br />

bzw. östl. des Untersuchungsraums an den<br />

Teichen nördl. des <strong>Siegburg</strong>er Stadtgebiets.<br />

Verbreiteter Brutvogel in den Waldflächen zwischen<br />

Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, vereinzelte Vorkommen auch in<br />

den Siedlungsbereichen beider Städte.<br />

Verbreiteter aber nicht häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />

zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, vereinzelte<br />

Vorkommen auch in den Siedlungsbereichen beider<br />

Städte.<br />

Nahrungsgast an der Teichanlage am nördlichen<br />

Siedlungsrand von <strong>Siegburg</strong>.<br />

Seltener Brutvogel mit zwei Revieren im nördl.<br />

Untersuchungsraum. Hier 1 Revier im Waldbestand<br />

östl. der B 484, 1 weiteres Revier in Fichtenbestand<br />

östl. der Trasse auf Höhe der Widdauer Wiese.<br />

Brutvogel in der Aggeraue westl. des Untersuchungsraums,<br />

1 Revier nahe der Abgrenzung des Gebietes.<br />

Vereinzelt als Nahrungsgast auf den Teichen südöstl.<br />

der AS Lohmar nachgewiesen.<br />

Regelmäßiger Nahrungsgast an den Teichen nördl.<br />

des <strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrandes und im<br />

Teichgebiet südöstl. der AS Lohmar.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 2 (Forts.): Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Vogelarten mit Angaben zum Status<br />

im Gebiet (B: Brutvogel im Vorhabensbereich, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung des<br />

Untersuchungsraums, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger. Angabe des<br />

Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht<br />

(RL NB) nach SUDMANN et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark<br />

gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders<br />

und streng geschützte Art). Planungsrelevante Arten nach Definition von KIEL (2005) und MUNLV<br />

(2008) sind hervorgehoben.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Grünling<br />

Carduelis chloris<br />

Grünspecht<br />

Picus viridis<br />

Habicht<br />

Accipiter gentilis<br />

Haubenmeise<br />

Parus cristatus<br />

Hausrotschwanz<br />

Phoenicurus ochruros<br />

Haussperling<br />

Passer domesticus<br />

Heckenbraunelle<br />

Prunella modularis<br />

Hohltaube<br />

Columba oenas<br />

Kanadagans<br />

Branta canadensis<br />

Kernbeißer<br />

Coccothraustes coccothraustes<br />

Kleiber<br />

Sitta europaea<br />

Kleinspecht<br />

Dryobates minor<br />

Kohlmeise<br />

Parus major<br />

Kormoran<br />

Phalacrocorax carbo<br />

Kuckuck<br />

Cuculus canorus<br />

RL<br />

NW<br />

B * * §<br />

B * * §§<br />

B V * §§<br />

B * * §<br />

B * * §<br />

B V 3 §<br />

B * * §<br />

B * * §<br />

(B) * * §<br />

B * * §<br />

B * * §<br />

B 3 3 §<br />

B * * §<br />

Ü S S §<br />

B 3 1 §<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

32<br />

Verbreiteter Brutvogel in den Waldflächen zwischen<br />

Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, in den Siedlungsbereichen<br />

beider Städte zahlreiche Brutvorkommen.<br />

Seltener Brutvogel mit 1 Revierzentrum in kleinem<br />

Gehölzbestand zwischen der Wohnbebauung von<br />

Lohmar und der AS Lohmar. Ein weiteres Revier in<br />

Pappel-Weidenbestand am Agger-Altarm westl. der<br />

Abgrenzung des Untersuchungsraums.<br />

Brutvogel mit einem Paar in einem Fichtenbestand<br />

östl. der Trasse auf Höhe der Widdauer Wiese.<br />

Vereinzelter Brutvogel in Nadelholzbeständen des<br />

Waldgebietes zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>.<br />

Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den<br />

Siedlungsbereichen von Lohmar und vor allem<br />

<strong>Siegburg</strong>.<br />

Sehr häufige Brutvogelart im Siedlungsbereich von<br />

<strong>Siegburg</strong>. Hier insgesamt 22 Brutpaare im<br />

Untersuchungsraum und im nordöstlichen Umfeld.<br />

Je ein weiteres Revier in Siedlungsbebauung<br />

nördl. des Michaelsberges und am südl.<br />

Siedlungsbereich von Lohmar.<br />

Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />

zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungs-<br />

bereichen beider Städte.<br />

Verbreiteter Brutvogel in den Waldflächen zwischen<br />

Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, ein vereinzeltes Vorkommen<br />

auch an der Abtei auf dem Michaelsberg.<br />

Brutvogel mit 2 Paaren an den Teichen nördl. der<br />

<strong>Siegburg</strong>er Siedlungsbebauung.<br />

Verbreiteter Brutvogel in den Waldflächen zwischen<br />

Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, vereinzelte Vorkommen auch in<br />

den Siedlungsbereichen beider Städte.<br />

Verbreiteter Brutvogel in den Waldflächen zwischen<br />

Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, vereinzelte Vorkommen auch in<br />

den Siedlungsbereichen beider Städte.<br />

Seltener Brutvogel mit je 1 Brutpaar nördlich und<br />

südlich der Widdauer Wiese.<br />

Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />

zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungs-<br />

bereichen beider Städte.<br />

Vereinzelter Überflieger über dem Untersuchungsraum,<br />

als Nahrungsgast auf der westl. fließenden<br />

Agger.<br />

Brutvogel mit nur 1 Revier im nördlichen Untersuchungsraum<br />

nahe der Trasse. Revierzentrum in<br />

jungem Waldbestand und angrenzenden<br />

Lichtungen.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 2 (Forts.): Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Vogelarten mit Angaben zum Status<br />

im Gebiet (B: Brutvogel im Vorhabensbereich, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung des<br />

Untersuchungsraums, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger. Angabe des<br />

Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht<br />

(RL NB) nach SUDMANN et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark<br />

gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders<br />

und streng geschützte Art). Planungsrelevante Arten nach Definition von KIEL (2005) und MUNLV<br />

(2008) sind hervorgehoben.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Mauersegler<br />

Apus apus<br />

Mäusebussard<br />

Buteo buteo<br />

Misteldrossel<br />

Turdus viscivorus<br />

Mittelspecht<br />

Dendrocopus medius<br />

Mönchsgrasmücke<br />

Sylvia atricapilla<br />

Rabenkrähe<br />

Corvus corone<br />

Reiherente<br />

Aythya fuligula<br />

Ringeltaube<br />

Columba palumbus<br />

Rotkehlchen<br />

Erithacus rubecula<br />

Schwanzmeise<br />

Aegithalos caudatus<br />

Schwarzspecht<br />

Dryocopus martius<br />

Singdrossel<br />

Turdus philomelos<br />

Sommergoldhähnchen<br />

Regulus ignicapilla<br />

Sperber<br />

Accipiter nisus<br />

RL<br />

NW<br />

B * * §<br />

B * * §§<br />

B * * §<br />

B V 3 §§<br />

B * * §<br />

B * * §<br />

B * * §<br />

B * * §<br />

B * * §<br />

B * * §<br />

B * * §§<br />

B * * §<br />

B * * §<br />

NG * V §§<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

33<br />

Vereinzelter Brutvogel im <strong>Siegburg</strong>er Stadtgebiet, als<br />

Nahrungsgast über der Stadt in hoher Individuenzahl.<br />

Brutvogel mit zwei Revieren im Gebiet, 1 Paar in<br />

Fichtenbestand östl. der Trasse auf Höhe der<br />

Widdauer Wiese, 1 Paar mit Brutverdacht im Wald<br />

östl. der B 484 nahe Lohmar.<br />

Seltener Brutvogel im Westen der Waldfläche<br />

zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>.<br />

Brutvogel mit 6 Revieren ausschließlich in Eichenbeständen.<br />

2 Reviere trassennah südl. der<br />

Widdauer Wiese, je 1 weiteres Revier nördl. und<br />

südl. der Wiese in größerer Entfernung. Ein<br />

weiteres Brutpaar trassennah an den Teichen am<br />

AS Lohmar, und 1 Revier zwischen <strong>Siegburg</strong>er<br />

Siedlungsrand und nördl. liegenden Teichen<br />

außerhalb des Untersuchungsraums.<br />

Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />

zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungsbereichen<br />

beider Städte.<br />

Verbreiteter Brutvogel in den Waldflächen zwischen<br />

Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, vereinzelte Vorkommen auch in<br />

den Siedlungsbereichen beider Städte.<br />

Brutversuch eines Paares an den Teichen nördlich des<br />

Siedlungsrandes von <strong>Siegburg</strong>.<br />

Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />

zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungsbereichen<br />

beider Städte.<br />

Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />

zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungsbereichen<br />

beider Städte.<br />

Verbreiteter Brutvogel in den Waldflächen zwischen<br />

Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, vereinzelte Vorkommen auch in<br />

den Siedlungsbereichen beider Städte.<br />

Sehr seltener Brutvogel mit nur 1 Revier im nördl.<br />

Untersuchungsraum, Fortpflanzung vermutlich in<br />

trassennahem Altbuchenbestand südl. der Teiche<br />

an der AS Lohmar. Nahrungsräume in den<br />

umliegenden Waldflächen.<br />

Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />

zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungsbereichen<br />

beider Städte.<br />

Verbreiteter Brutvogel in Nadelholzbeständen des<br />

Waldgebietes zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>,<br />

vereinzelte Vorkommen auch in den<br />

Siedlungsbereichen beider Städte.<br />

Regelmäßiger Nahrungsgast im Waldgebiet<br />

zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> sowie im<br />

Siedlungsbereich von <strong>Siegburg</strong>.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 2 (Forts.): Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Vogelarten mit Angaben zum Status<br />

im Gebiet (B: Brutvogel im Vorhabensbereich, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung des<br />

Untersuchungsraums, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger. Angabe des<br />

Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht<br />

(RL NB) nach SUDMANN et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark<br />

gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders<br />

und streng geschützte Art). Planungsrelevante Arten nach Definition von KIEL (2005) und MUNLV<br />

(2008) sind hervorgehoben.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Star<br />

Strunus vulgaris<br />

Stieglitz<br />

Carduelis carduelis<br />

Stockente<br />

Anas platyrhynchos<br />

Straßentaube<br />

Columba livia f. domesticus<br />

Sumpfmeise<br />

Parus palustris<br />

Tannenmeise<br />

Parus ater<br />

Teichhuhn<br />

Gallinula chloropus<br />

Teichrohrsänger<br />

Acrocephalus scirpaceus<br />

Türkentaube<br />

Streptopelia decaocto<br />

Turmfalke<br />

Falco tinnunculus<br />

Wacholderdrossel<br />

Turdus pilaris<br />

Waldbaumläufer<br />

Certhia familiaris<br />

Waldkauz<br />

Strix aluco<br />

Waldlaubsänger<br />

Phylloscopus sibilatrix<br />

Waldohreule<br />

Asio otus<br />

Weidenmeise<br />

Parus montanus<br />

RL<br />

NW<br />

B V V §<br />

B * * §<br />

(B) * * §<br />

B * * §<br />

B * * §<br />

B * * §<br />

(B) V V §§<br />

(B) * V §<br />

B §<br />

Ü S S §§<br />

NG * * §<br />

B * * §<br />

B * * §§<br />

B 3 2 §<br />

NG 3 3 §§<br />

B * * §<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

34<br />

Verbreiteter Brutvogel im Waldgebiet zwischen Lohmar<br />

und <strong>Siegburg</strong>, vereinzelte Vorkommen auch in den<br />

Siedlungsbereichen beider Städte.<br />

Seltener Brutvogel im nördl. Siedlungsbereich von<br />

<strong>Siegburg</strong> nahe des Waldrandes.<br />

Brutvogel mit nur 2 Paaren im Teichgebiet nördl. der<br />

<strong>Siegburg</strong>er Siedlungsbebauung östl. des<br />

Untersuchungsraums.<br />

Brutvogel mit je 2 Paaren unter der Autobahnbrücke<br />

der AS Lohmar und in Gewerbebebauung an der<br />

Alfred-Keller-Straße<br />

Mäßig häufiger Brutvogel mit Revieren am Agger-<br />

Altarm in älteren Laubwaldbeständen zwischen<br />

Lohmar und <strong>Siegburg</strong> sowie am westl. Michaelsberg.<br />

Verbreiteter Brutvogel in Nadelholzbeständen des<br />

Waldgebietes zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>,<br />

vereinzelte Vorkommen auch in den<br />

Siedlungsbereichen beider Städte.<br />

Brutvogel mit 2 Paaren an den Teichen nördl. des<br />

<strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrandes außerhalb des<br />

Untersuchungsraums.<br />

Brutvogel mit 1 Revier an den Teichen nördl. des<br />

<strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrandes außerhalb des<br />

Untersuchungsraums.<br />

Seltener Brutvogel im Stadtgebiet von <strong>Siegburg</strong> in<br />

Siedlungsbebauung.<br />

Lediglich Beobachtungen von Überfliegern, keine<br />

Hinweise auf Nutzung des Untersuchungsraums<br />

als Bruthabitat.<br />

Regelmäßiger Nahrungsgast im Wald zwischen<br />

Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, vermutlich Brutvogel in der<br />

Aggeraue.<br />

Seltener Brutvogel im Waldbestand nahe des Agger-<br />

Altarms im nördl. Untersuchungsraum. Ein weiteres<br />

Revier östl. des Untersuchungsraums zwischen der<br />

B 56 und den südl. liegenden Teichen.<br />

Brutvogel mit nur 1 Revier in einem Eichenbestand<br />

südl. der Widdauer Wiese in Trassennähe,<br />

Nahrungsräume liegen auch in den umgebenden<br />

Waldflächen.<br />

Brutvogel mit nur 1 Revier in naturnahem<br />

Laubwaldbestand mittleren Alters nördl. der B 56<br />

in größeren Abstand zur Trasse.<br />

Nahrungsgast mit wenigen Nachweisen am Rand<br />

der Aggeraue nördl. der B 56.<br />

Seltener Brutvogel in Weidenbestand am Agger-Altarm<br />

im nördl. Untersuchungsraum.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 2 (Forts.): Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Vogelarten mit Angaben zum Status<br />

im Gebiet (B: Brutvogel im Vorhabensbereich, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung des<br />

Untersuchungsraums, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger. Angabe des<br />

Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht<br />

(RL NB) nach SUDMANN et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark<br />

gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders<br />

und streng geschützte Art). Planungsrelevante Arten nach Definition von KIEL (2005) und MUNLV<br />

(2008) sind hervorgehoben.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Wintergoldhähnchen<br />

Regulus regulus<br />

Zaunkönig<br />

Troglodytes troglodytes<br />

Zilpzalp<br />

Phylloscopus collybita<br />

Zwergtaucher<br />

Tachybaptus ruficollis<br />

RL<br />

NW<br />

B * * §<br />

B * * §<br />

B * * §<br />

(B) * * §<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

35<br />

Verbreiteter Brutvogel in Nadelholzbeständen des<br />

Waldgebietes zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>,<br />

vereinzelte Vorkommen auch in den<br />

Siedlungsbereichen beider Städte.<br />

Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />

zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungs-<br />

bereichen beider Städte.<br />

Verbreiteter und häufiger Brutvogel in den Waldflächen<br />

zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, und in den Siedlungs-<br />

bereichen beider Städte.<br />

Brutvogel mit 1 Paar an den Teichen nördl. der<br />

Siedlungsbebauung von <strong>Siegburg</strong> östl. des Untersuchungsraums.<br />

Unter den 24 nachgewiesenen planungsrelevanten Arten besitzen 14 Arten im<br />

Untersuchungsraum Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Vier weitere Arten (Baumpieper,<br />

Teichhuhn, Teichrohrsänger und Zwergtaucher) brüten im Umfeld des Untersuchungsraums.<br />

Sechs Arten treten im Gebiet lediglich als Nahrungsgäste oder Überflieger auf, für sie besitzt<br />

der Untersuchungsraum nur eine eingeschränkte Bedeutung.<br />

Im südlichen Untersuchungsraum konnte lediglich eine Brutansiedlung zweier Paare des<br />

Haussperlings festgestellt werden, während im nördlichen Untersuchungsraum oder im<br />

direkten Umfeld 18 planungsrelevante Vogelarten festgestellt wurden. Somit besitzen vor<br />

allem die Waldflächen zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> und der nördliche <strong>Siegburg</strong>er<br />

Siedlungsrand eine Bedeutung als Lebensraum für gefährdete oder streng geschützte<br />

Vogelarten.<br />

Aus dem Jahr 2009 liegen zudem aktuelle Kartierungsdaten der Ornithologischen<br />

Arbeitsgemeinschaft Wahner Heide (OAG Wahner Heide) vor (Brutvogelkartierung<br />

Wahner Heide 2009, vgl. LANUV 2011). Diese Daten sollen ergänzend in die Betrachtung<br />

einbezogen werden, da bei „frühen“ Arten wie Greifen, Eulen und Spechten aufgrund des<br />

Kartierbeginns nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Reviere nicht erfasst<br />

wurden.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Im Untersuchungsraum konnten nach LANUV (2011) westlich des Vorhabensbereichs<br />

2 Kleinspecht-Reviere mit Brutverdacht und 1 Revier des Feldschwirls im nordwestlichen<br />

Untersuchungsraum nachgewiesen werden. Zudem wurde nördlich der B 56 westlich des<br />

Untersuchungsraums ein Mittelspecht-Revier festgestellt. Die Lage des Feldschwirl- und des<br />

Mittelspechtreviers sowie eines Kleinspechtreviers deckt sich mit den Ergebnissen der durch<br />

den Autor erhobenen Verbreitungsdaten. Ein weiteres von der LANUV (2011) angegebenes<br />

Kleinspecht-Revier mit Brutverdacht konnte vom Autor nicht nachgewiesen werden. Das<br />

Revierzentrum liegt westlich der Trasse auf Höhe der ehemaligen Fischteiche im südlichen<br />

Lohmarer Stadtgebiet. Für den östlichen Untersuchungsraum liegen – wie auch für den<br />

südlichen Trassenbereich um den Michaelsberg – keine Daten zur Verbreitung<br />

planungsrelevanter Vogelarten vor.<br />

Westlich der Trasse des geplanten Rad- und Gehweges konnten im Rahmen der<br />

Untersuchungen durch den Autor im Jahr 2009 neben den auch durch die Ornithologische<br />

Arbeitsgemeinschaft Wahner Heide festgestellten Reviere planungsrelevanter Vogelarten<br />

zwei weitere Reviere des Mittelspechts sowie je ein Revier von Fitis, Grünspecht, Kuckuck<br />

und Waldkauz nachgewiesen werden.<br />

Die Abb. 14 und Abb. 15 zeigen die Verbreitung der nachgewiesenen planungsrelevanten<br />

Vogelarten im Untersuchungsraum unter Einbeziehung der durch die Ornithologische<br />

Arbeitsgemeinschaft Wahner Heide erhobenen Daten (LANUV 2011) im südlichen und<br />

nördlichen Untersuchungsraum.<br />

Abb. 14: Reviere planungsrelevanter Vogelarten im südlichen Untersuchungsraum. Hier konnten<br />

lediglich zwei Fortpflanzungsstätten des Haussperlings an einem Wohnhaus nachgewiesen werden,<br />

der in der Niederrheinischen Bucht als gefährdet gilt (vgl. SUDMANN et al. 2008).<br />

36


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Abb. 15: Reviere planungsrelevanter Vogelarten im nördlichen Untersuchungsraum. Neben den<br />

Vorkommen des Haussperlings im Siedlungsbereich von <strong>Siegburg</strong> stellen für planungsrelevante Arten<br />

vor allem die nördlich der B 56 liegenden Waldbestände wichtige Lebensräume dar. Neben den durch<br />

den Autor erhobenen Daten zur Verbreitung planungsrelevanter Vogelarten fließt in die Darstellung<br />

auch die Kartierung der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Wahner Heide ein (vgl. LANUV 2011).<br />

37


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

6.2 Fledermäuse<br />

Im Rahmen der Begehungen mittels Bat-Detektor und Netzfang konnten im<br />

Untersuchungsraum 6 Fledermausarten nachgewiesen werden, zudem liegen<br />

5 Detektornachweise von nicht näher bestimmbaren Arten der Gattung Myotis vor, die<br />

vermutlich ebenfalls den beiden sicher nachgewiesenen Arten Fransenfledermaus (Myotis<br />

nattereri) oder Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) zuordnen lassen. Das Große<br />

Mausohr (Myotis myotis), die einzige nicht eindeutig bestimmbare Art der Gattung, die in den<br />

Messtischblättern MTB 5109 (Lohmar) und MTB 5209 (<strong>Siegburg</strong>) nachgewiesen werden<br />

konnte (LANUV 2010), wäre bei den Begehungen mit Detektor und Scheinwerfer oder im<br />

Rahmen des Netzfangs sicher aufgefallen, es liegen aber ausschließlich Nachweise von<br />

Fransen- und Wasserfledermaus vor. Auch sind nach Angaben des Bonner Arbeitskreises<br />

für Fledermausschutz (BAFF) keine Vorkommen des Mausohrs im Raum Lohmar/<strong>Siegburg</strong><br />

(ZIMMERMANN, mndl.) bekannt. Nach BAFF ist aber zudem mit Vorkommen des Braunen<br />

Langohrs (Plecotus auritus) zu rechnen, da die Art im Raum recht weit verbreitet, und<br />

aufgrund ihrer leisen Rufe mittels Detektor nur schwer nachweisbar ist (KIEFER & BOYE 2004,<br />

ZIMMERMANN mndl.). Zudem können Vorkommen der Kleinen Bartfledermaus (Myotis<br />

mystacinus) nicht ausgeschlossen werden, die ebenfalls bei Detektorbegehungen nur sehr<br />

unauffällig, im Raum <strong>Siegburg</strong>/Troisdorf aber nach aktuellen Untersuchungen wohl recht weit<br />

verbreitet ist (ZIMMERMANN, mndl.). Tab. 3 zeigt die im Untersuchungsraum nachgewiesenen<br />

sowie potenziell auftretenden Fledermausarten mit Angaben zur Funktion von<br />

Biotopstrukturen für die Arten, die Abb. 16 und Abb. 17 ihre räumliche Verteilung.<br />

Tab. 3: Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Fledermausarten mit Angaben zum Status im<br />

Gebiet (Q: Art mit Quartiernachweis im Trassenbereich, (Q): Art vermutlich mit Quartieren im oder in<br />

der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger. Angabe des<br />

Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht<br />

(RL NB) nach MEINIG et al. (2010): 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet,<br />

R = Arealbedingt selten, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />

Doppelangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art). Planungsrelevante<br />

Arten nach Definition von KIEL (2005) und MUNLV (2008) sind hervorgehoben.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Braunes Langohr<br />

Plecotus auritus<br />

Breitflügelfledermaus<br />

Eptesicus serotinus<br />

RL<br />

NW<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

G G §§<br />

NG 2 2 §§<br />

38<br />

Potenziell im Waldgebiet auftretende Art, potenziell<br />

auch Quartiere im Untersuchungsraum, aber trotz<br />

intensiver Nachsuche keine Nachweise im<br />

Trassenbereich.<br />

Einzelnachweis an der östl. Grenze des Untersuchungsraums<br />

an der B 484, vermutlich Flugkorridor,<br />

zudem selten jagend über den Teichen<br />

nördl. des Siedlungsrandes von <strong>Siegburg</strong>. Keine<br />

Hinweise auf Quartiere im Trassenbereich, vermutlich<br />

in Bebauung von <strong>Siegburg</strong>.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 3 (Forts.): Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Fledermausarten mit Angaben zum<br />

Status im Gebiet (Q: Art mit Quartiernachweis im Trassenbereich, (Q): Art vermutlich mit Quartieren<br />

im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger.<br />

Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische<br />

Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010): 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 =<br />

Gefährdet, R = Arealbedingt selten, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, ungefährdet. Bei<br />

Doppelangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art). Planungsrelevante<br />

Arten nach Definition von KIEL (2005) und MUNLV (2008) sind hervorgehoben.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Fransenfledermaus<br />

Myotis nattereri<br />

Großer Abendsegler<br />

Nyctalus noctula<br />

Kleine Bartfledermaus<br />

Myotis mystacinus<br />

Rauhautfledermaus<br />

Pipistrellus nathusii<br />

Wasserfledermaus<br />

Myotis daubentonii<br />

Zwergfledermaus<br />

Pipistrellus pipistrellus<br />

RL<br />

NW<br />

NG * * §§<br />

Ü R / V R / V §§<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

3 3 §§<br />

NG R / * R / * §§<br />

NG G G §§<br />

Q * * §§<br />

39<br />

Nachweis eines jagenden Tieres im Trassenbereich<br />

südöstl. der Teiche an der AS Lohmar, hier zudem<br />

ein Netznachweis eine männlichen Jungtieres.<br />

Einzelnachweis eines überfliegenden Tieres. Keine<br />

Hinweise auf Quartiere im Untersuchungsraum,<br />

keine Quartiere im Trassenbereich.<br />

Potenziell im Waldgebiet auftretende Art, aber trotz<br />

intensiver Nachsuche keine Nachweise im<br />

Trassenbereich.<br />

Regelmäßiger Nahrungsgast an den Teichen südwestl.<br />

der AS Lohmar, zudem jagend an der Brücke<br />

der B 56 über die Bahntrasse. Keine Hinweise auf<br />

Reviere in Nähe der Trasse.<br />

Häufig bei der Jagd im Teichgebiet nördl. des<br />

<strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrandes erfasst, bei hohem<br />

Wasserstand im Frühjahr vermutlich auch über den<br />

Teichen an der AS Lohmar. Quartiere vermutlich in<br />

umliegendem Waldbestand, aber kein Hinweis auf<br />

Quartiere in Trassennähe.<br />

Häufigste Fledermausart im Untersuchungsraum,<br />

Nachweise jagender Tiere im Waldgebiet und im<br />

Siedlungsraum, zudem im Waldgebiet im August<br />

balzende Tiere im Trassenbereich. Quartiere<br />

vermutlich v.a. in <strong>Siegburg</strong> sowie in Lohmar nördl.<br />

des Untersuchungsraums, aber Einzelquartiere in<br />

Baumhöhlen im Trassenbereich sind nicht<br />

auszuschließen.<br />

Abb. 16: Nachweise von planungsrelevanten Fledermausarten im südlichen Untersuchungsraum. Hier<br />

konnten lediglich im südwestlichen Umfeld jagende Zwergfledermäuse erfasst werden.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Abb. 17: Nachweise von planungsrelevanten Fledermausarten im nördlichen Untersuchungsraum.<br />

Die nicht näher bestimmbaren Tiere der Gattung Myotis sind vermutlich Individuen der<br />

Fransenfledermaus oder Wasserfledermaus zuzuordnen.<br />

Zum Vorkommen von Fledermausarten liegen aus dem LINFOS keine Daten vor. Deshalb<br />

werden ausschließlich die im Rahmen der durchgeführten faunistischen Erfassung<br />

erhobenen Verbreitungsdaten von Arten im Untersuchungsraum in die weitere Betrachtung<br />

einbezogen.<br />

40


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

6.3 Amphibien<br />

Die ersten Begehungen zur Erfassung der Amphibienfauna erfolgten erst Anfang April 2009.<br />

Obwohl im Untersuchungsraum nicht nachgewiesen, werden im Folgenden auch die Arten<br />

betrachtet, die schon früh im Jahr aktiv sind, und so in der Bestandsaufnahme vermutlich<br />

unterrepräsentiert sind oder nicht nachgewiesen werden konnten. Nach Angaben des<br />

LANUV (2010, 2011) konnten in den Messtischblättern MTB 5109 (Lohmar) und MTB 5209<br />

(<strong>Siegburg</strong>) planungsrelevante Vorkommen von Geburtshelferkröte (Alytes obstreticans),<br />

Gelbbauchunke (Bombina variegata), Kreuzkröte (Bufo calamita), Laubfrosch (Hyla arborea)<br />

und Springfrosch (Rana dalmatina) nachgewiesen werden. Vom Springfrosch liegen sogar<br />

Beobachtungen aus dem Untersuchungsraum selbst vor, der im „NSG Feuchtgebiet im<br />

Widdauer Wald“ erfasst werden konnte (LANUV 2011). Unter diesen Arten ist aber lediglich<br />

der Springfrosch schon früh im Jahr aktiv, so dass für diese Art nicht ausgeschlossen<br />

werden kann, dass Vorkommen nicht erfasst wurden (vgl. BAEHR 1987, BITZ & SCHADER<br />

1996, EISLÖFFEL 1996, FRITZ & SCHWARZE 2007, GENTHNER & HÖLZINGER 2007, LANUV<br />

2010, LAUFER et al. 2007, a, b, LAUFER & SOWIG 2007, MEYER 2004a, b, c, MUNLV 2008,<br />

SANDER 1996, SIMON 1996, SY 2004a, b, c, d, VEITH 1996). Im Rahmen der<br />

Amphibienerfassung hätten die anderen „späten“ Arten bei Vorkommen im<br />

Untersuchungsraum festgestellt werden müssen. Zudem steht diesen Arten nur zum Teil<br />

auch potenzieller Lebensraum im Gebiet zur Verfügung. Im Folgenden werden deshalb<br />

sowohl die nachgewiesenen Amphibienarten, als auch der potenziell auftretende<br />

Springfrosch betrachtet.<br />

Im Untersuchungsjahr 2009 konnten 8 Amphibienarten festgestellt werden. Nicht für alle<br />

dieser Arten konnte auch ein Reproduktionsnachweis erbracht werden, es muss aber<br />

aufgrund der Habitateignung davon ausgegangen werden, dass sie sich im<br />

Untersuchungsraum fortpflanzen. Dem Springfrosch stehen geeignete Laichgewässer zur<br />

Verfügung, es konnten aber keine Alttiere erfasst werden, und auch bei der Bestimmung<br />

vieler Braunfrosch-Larven erwiesen sich sämtliche Tiere als Grasfrösche (Rana temporaria).<br />

Mit Kammmolch (Triturus cristatus) und Kleinem Wasserfrosch (Rana lessonae) wurden zwei<br />

gefährdete und planungsrelevante Amphibienarten im Untersuchungsraum nachgewiesen,<br />

der Springfrosch muss als dritte zumindest potenziell auftretende, aber früher auch schon<br />

nachgewiesene Art eingestuft werden, auch wenn der Nachweis schon mindestens 12 Jahre<br />

zurückliegt (LANUV 2011). Tab. 4 zeigt die nachgewiesenen und potenziell im<br />

Untersuchungsraum auftretenden Arten.<br />

41


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 4: Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Amphibienarten mit Angaben zum Status im<br />

Gebiet (R: Art reproduziert im Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im<br />

Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L: Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum<br />

dar). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />

Niederrheinische Bucht (RL NB) nach SCHLÜPMANN et al. (2010a): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom<br />

Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, N = von<br />

Naturschutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§:<br />

besonders und streng geschützte Art). Planungsrelevante Arten nach Definition von KIEL (2005) und<br />

MUNLV (2008) sind hervorgehoben.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Bergmolch<br />

Triturus alpestris<br />

Erdkröte<br />

Bufo bufo<br />

Fadenmolch<br />

Triturus helveticus<br />

Grasfrosch<br />

Rana temporaria<br />

Kammmolch<br />

Triturus cristatus<br />

Kleiner Wasserfrosch<br />

Rana lessonae<br />

Springfrosch<br />

Rana dalmatina<br />

Teichfrosch<br />

Rana kl. esculenta<br />

Teichmolch<br />

Triturus vulgaris<br />

RL<br />

NW<br />

R * * §<br />

R * * §<br />

(R) * * §<br />

R * * §<br />

R 3 3 §§<br />

(R) 3 3 §§<br />

? * * §§<br />

R * * §<br />

R * * §<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

42<br />

Häufigste Molchart in zahlreichen Kleingewässern im<br />

Waldgebiet zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, in den<br />

Teichgebieten und am Agger-Altarm dagegen keine<br />

Nachweise.<br />

Nach dem Grasfrosch vermutlich die häufigste Lurchart<br />

im Untersuchungsraum. Starke Laichwanderungen<br />

konnten zu den beiden Teichgebieten an der AS<br />

Lohmar und am nördl. Siedlungsrand von <strong>Siegburg</strong><br />

beobachtet werden, Reproduktion aber auch im Agger-<br />

Altarm.<br />

Mäßig häufige Molchart mit Vorkommen in den beiden<br />

Teichgebieten an der AS Lohmar und am nördl.<br />

Siedlungsrand von <strong>Siegburg</strong>, hier vermutlich<br />

reproduzierend. Zudem einzelne Beobachtungen in<br />

Gräben und anderen Kleingewässern im Wald.<br />

Häufigste Amphibienart im Untersuchungsraum,<br />

Reproduktion in zahlreichen Kleingewässern des<br />

Waldgebietes sowie in den Teichgebieten an der AS<br />

Lohmar und am nördl. Siedlungsrand von <strong>Siegburg</strong>.<br />

Mäßig häufige Art mit Vorkommen in den Teichgebieten<br />

an der AS Lohmar und am nördl.<br />

Siedlungsrand von <strong>Siegburg</strong> sowie im Agger-<br />

Altarm. Nachweis von Larven (Reproduktion).<br />

Mäßig häufige Art in den Teichgebieten an der AS<br />

Lohmar und am nördl. Siedlungsrand von<br />

<strong>Siegburg</strong>, vermutlich reproduzierend. Ein weiteres<br />

Vorkommen im Bereich der Widdauer Wiese und<br />

umliegender Gräben und Kleingewässer.<br />

Im Jahr 2009 keine Nachweise, aber alte Nachweise<br />

(zwischen 1980 und 1997) aus dem „NSG<br />

Feuchtgebiet im Widdauer Wald“ (LANUV 2009).<br />

Häufige Art in den Teichgebieten an der AS Lohmar<br />

und am nördl. Siedlungsrand von <strong>Siegburg</strong>, zudem<br />

zahlreiche Nachweise v. a. subadulter Tiere an<br />

Kleingewässern im Waldgebiet.<br />

Häufigste Molchart in den Teichgebieten an der AS<br />

Lohmar und am nördl. Siedlungsrand von <strong>Siegburg</strong>,<br />

zudem einzelne Nachweise im Agger-Altarm. Keine<br />

Vorkommen in Kleingewässern im Waldgebiet.<br />

Die räumliche Verteilung der Vorkommen planungsrelevanter Amphibienarten kann Abb. 18<br />

entnommen werden. Sie zeigt auch den Altfund des Springfroschs im „NSG Feuchtgebiet im<br />

Widdauer Wald“ (LANUV 2011). Im südlichen Untersuchungsraum konnten keine<br />

planungsrelevanten Amphibienarten festgestellt werden.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Abb. 18: Nachweise von planungsrelevanten Amphibienarten im nördlichen Untersuchungsraum. Im<br />

südlichen Teil des Untersuchungsraums konnten keine planungsrelevanten Arten festgestellt werden.<br />

Nachweis des Springfroschs nach LANUV (2011) aus dem Zeitraum 1980 bis 1997.<br />

6.4 Reptilien<br />

Im Untersuchungsraum konnten 4 Reptilienarten festgestellt werden. Ein<br />

Reproduktionsnachweis konnte für die Blindschleiche (Anguis fragilis) erbracht werden, für<br />

Ringelnatter (Natrix natrix) und Waldeidechse (Lacerta vivipara) muss angenommen werden,<br />

43


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

dass sie im Gebiet Fortpflanzungsstätten besitzen. Obwohl die Rotwangen-<br />

Schmuckschildkröte (Trachemys scripta elegans) sich vermutlich ständig im Teichgebiet<br />

nördlich des <strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrandes aufhält, hier evtl. auch Eier legt, ist nicht von einer<br />

erfolgreichen Fortpflanzung auszugehen, da aus Deutschland zwar einzelne Beobachtungen<br />

von Eiablagen bekannt sind, diese aber stets erfolglos verliefen. Reproduktionsnachweise<br />

aus dem Freiland sind in Deutschland bisher nicht bekannt (LAUFER 2007).<br />

Nach LANUV (2010) sind in den Messtischblättern MTB 5109 (Lohmar) und MTB 5209<br />

(<strong>Siegburg</strong>) zudem Vorkommen von Schlingnatter (Coronella austriaca) und Zauneidechse<br />

(Lacerta agilis) bekannt. Für beide Arten stehen im Untersuchungsraum aber keine<br />

geeigneten Habitate zur Verfügung. Die Waldbereiche sind zu dicht und beschattet,<br />

Lichtungen bis auf die eher feuchte Widdauer Wiese nahezu ausschließlich kleinflächig<br />

vorhanden und mit Hochstauden oder starkwüchsigen Farnen bewachsen. In den<br />

Siedlungsbereichen von Lohmar und <strong>Siegburg</strong> bildet die Bahntrasse die einzige Struktur, an<br />

der zumindest Zauneidechsen heimisch gewesen sein könnten. Aufgrund der starken<br />

Verbuschung durch das Aufkommen von Brombeeren und jungen Gehölzen, bildet der<br />

ehemalige Gleiskörper heute aber keinen Lebensraum für wärmeliebende Arten wie<br />

Schlingnatter und Zauneidechse mehr. Dass der im Wald liegende Abschnitt der Bahntrasse<br />

früher einmal Lebensraum der Zauneidechse war, belegen Daten der LANUV (2011), nach<br />

denen die Art 1996 am Gleiskörper nördlich der B 56 erfasst werden konnte. Heute ist aber<br />

der gesamte im Wald liegende Trassenbereich zu stark beschattet (vgl. auch Abb. 2). Da<br />

trotz intensiver Nachsuche in den wenigen zumindest suboptimalen Lebensräumen keine<br />

Nachweise gelangen, ist ein Vorkommen beider Arten auszuschließen. Die<br />

artenschutzrechtlich zu betrachtenden Reptilienarten zeigt Tab. 5.<br />

Tab. 5: Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Reptilienarten mit Angaben zum Status im<br />

Gebiet (R: Art reproduziert im Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im<br />

Untersuchungsraum, aber kein Nachweis). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen<br />

(RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht (RL NB) nach SCHLÜPMANN et al. (2010b): 0 =<br />

Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, * = ungefährdet.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art). Planungsrelevante<br />

Arten nach Definition von KIEL (2005) und MUNLV (2008) sind hervorgehoben.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Ringelnatter<br />

Natrix natrix<br />

Blindschleiche<br />

Anguis fragilis<br />

Waldeidechse<br />

Lacerta vivipara<br />

Rotwangen-Schmuckschildkröte<br />

Trachemys scripta elegans<br />

RL<br />

NW<br />

(R) 2 1 §<br />

R V V §<br />

(R) V 3 §<br />

(NG) * * §<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

44<br />

Einzelnachweise am Agger-Altarm und am Teichgebiet<br />

am nördl. Siedlungsrand von <strong>Siegburg</strong>, vermutlich<br />

auch an den Teichen an der AS Lohmar. Zudem ein<br />

alter Nachweis (Juni 1996) an der Bahntrasse nördl.<br />

der B 56 (LANUV 2011).<br />

Im Waldbestand und am Siedlungsrand verbreitet aber<br />

nicht häufig. Auch Beobachtungen im Trassenbereich.<br />

Im Waldbestand und am Siedlungsrand verbreitet aber<br />

nicht häufig. Auch Beobachtungen im Trassenbereich.<br />

Ausgesetzte Tiere im Teichgebiet nördl. des <strong>Siegburg</strong>er<br />

Siedlungsrandes vermutlich ganzjährig anwesend.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Keine der nachgewiesenen Reptilienarten ist streng geschützt oder wird im Anhang IV der<br />

FFH-Richtlinie aufgeführt, so dass ihr Auftreten im Untersuchungsraum artenschutzrechtlich<br />

nicht relevant ist.<br />

6.5 Sonstige potenziell auftretende planungsrelevante Arten<br />

Nach LANUV (2010) konnten in den Messtischblättern MTB 5109 (Lohmar) und MTB 5209<br />

(<strong>Siegburg</strong>) planungsrelevante Arten aus Tiergruppen nachgewiesen werden, die im Rahmen<br />

dieser Untersuchung nicht kartiert wurden. Hierbei handelt es sich um die Haselmaus sowie<br />

um den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous). Tab. 6 zeigt die<br />

Arten und gibt die Einschätzung zum Lebensraumpotenzial des Untersuchungsraums<br />

wieder.<br />

Tab. 6: Übersicht weiterer nach LANUV (2010) in den MTB 5109 (Lohmar) und MTB 5209 (<strong>Siegburg</strong>)<br />

nachgewiesenen planungsrelevanten Arten, die nicht direkt, sondern deren Lebensraumpotenzial<br />

kartiert wurde mit Angaben zur Habitateignung des Untersuchungsraums. Angabe des<br />

Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht (RL<br />

NB) nach MEINIG et al. (2010) und SCHUMACHER (2010): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben<br />

bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, G = Gefährdung unbekannten<br />

Ausmaßes, S = von Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet. Schutz: §: besonders geschützte<br />

Art, §§: besonders und streng geschützte Art). Arten, die im Untersuchungsraum einen potenziellen<br />

Lebensraum finden, sind hervorgehoben.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Säugetiere (ohne Fledermäuse)<br />

Haselmaus<br />

Muscardinus avellanarius<br />

Schmetterlinge<br />

Dunkler Wiesenknopf-<br />

Ameisenbläuling<br />

Maculinea nausithous<br />

RL<br />

NW<br />

- G G §§<br />

- 2 S 1 §§<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

45<br />

Sowohl im Waldbestand zwischen Lohmar und<br />

<strong>Siegburg</strong> als auch an den Siedlungsrändern findet<br />

die Art zum Teil potenzielle Lebensräume. Zur<br />

Nestanlage geeignete Gebüschbestände oder<br />

Höhlenbäume sind zum Teil im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld zu finden.<br />

Die Widdauer Wiese bildet im Untersuchungsraum den<br />

einzigen Grünlandbereich, der zumindest potenziell<br />

Vorkommen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba<br />

officinalis) aufweist. Es konnten aber keine Pflanzen<br />

der Art nachgewiesen werden. Der Untersuchungsraum<br />

bietet dem Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling<br />

dem zu Folge keinen potenziellen Lebensraum<br />

(vgl. HOCK & WEIDNER 1997, DREWS 2003).<br />

Ein Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings ist im Untersuchungsraum<br />

aufgrund fehlender Lebensräume bzw. Biotopstrukturen auszuschließen. Die Haselmaus<br />

dagegen findet im Waldbestand und am Siedlungsrand von Lohmar und <strong>Siegburg</strong> zum Teil<br />

geeignete Lebensräume (gebüschreiche Jungwaldbestände, Gebüschstrukturen).


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Mögliche Beeinträchtigungen der potenziell vorkommenden Haselmaus müssen in die<br />

artenschutzrechtliche Betrachtung demnach einbezogen werden.<br />

6.6 Artenschutzrechtlich relevante Strukturen<br />

Im April und Oktober 2009 wurden der Vorhabensbereich und das nähere Umfeld auf<br />

artenschutzrechtlich relevante Strukturen wie Spalt- und Höhlenbäume überprüft, die durch<br />

die Anlage des Rad- und Gehweges potenziell beeinträchtigt oder zerstört werden könnten.<br />

Da im weiteren Umfeld keine direkten Beeinträchtigungen auf solche Strukturen zu erwarten<br />

sind, beschränkte sich die Erfassung der artenschutzrechtlich relevanten Strukturen auf den<br />

geplanten Verlauf des Weges und das Umfeld bis zu etwa 30-50 m zum Rand des<br />

Vorhabensbereichs.<br />

Die erfassten artenschutzrechtlich relevanten Strukturen gliedern sich in Bauwerke mit<br />

Spalten, die Fledermäusen potenzielle Quartiere bieten, sowie in Spalt- und Höhlenbäume,<br />

die potenzielle Fledermausquartiere und Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vogelarten<br />

darstellen.<br />

Eine geringe potenzielle Bedeutung weist dabei die Brücke der Gleistrasse über den<br />

Rothenbach auf. Hier stehen Fledermäusen wenige Spalten im Bauwerk als Quartier zur<br />

Verfügung. Eine höhere Anzahl von Spalten konnte in der Brücke der B 56 über die<br />

Gleistrasse beobachtet werden. Das Brückenbauwerk hat somit eine potenziell hohe<br />

Bedeutung für Fledermausarten.<br />

Im südlichen Untersuchungsraum wurden in Trassennähe, zum Teil auch direkt am<br />

ehemaligen Gleiskörper, sechs Spalt- oder Höhlenbäume festgestellt, die aber nur eine<br />

geringe potenzielle Bedeutung für Vogel- und Fledermausarten besitzen. Die Dichte von<br />

Höhlenbäumen ist im Waldgebiet nördlich der B 56 deutlich höher. Zwischen dem<br />

Siedlungsrand von Lohmar und der B 56 wurden insgesamt 28 Spalt- und Höhlenbäume<br />

nachgewiesen, von denen drei Bäume aufgrund großräumiger oder zahlreicher Höhlen und<br />

Spalten eine potenziell besondere Bedeutung für Höhlenbrüter und Fledermausarten<br />

besitzen. Zwei der Bäume stocken mit einer Entfernung von nur 3 m bzw. 8 m zum<br />

ehemaligen Gleiskörper sehr nah zum bzw. im Vorhabensbereich.<br />

Die folgende Abb. 19 zeigt zwei der potenziell wertvollen Spalt- und Höhlenbäume, die<br />

Abb. 20 und Abb. 21 zeigen die Lage der festgestellten artenschutzrechtlich relevanten<br />

Strukturen in Nähe zum Vorhabensbereich.<br />

46


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Abb. 19: Neben zahlreichen Bäumen mit kleineren Spalten oder Höhlen sind im unmittelbaren Umfeld<br />

des Gleiskörpers auch zwei wertvolle Spalt- und Höhlenbäume zu finden. Der nördlichst gelegene<br />

wertvolle Baum ist eine tote Kiefer (links), der südlichste Baum eine alte Eiche. Beide Bäume weisen<br />

zahlreiche Höhlen und Spalten auf.<br />

Abb. 20: Artenschutzrechtlich relevante Strukturen im südlichen Untersuchungsraum. Hier konnten<br />

ausschließlich Höhlenbäume mit einer potenziell geringen Bedeutung für Höhlenbrüter und<br />

Fledermausarten festgestellt werden.<br />

47


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Abb. 21: Artenschutzrechtlich relevante Strukturen im nördlichen Untersuchungsraum. Neben der<br />

Brücke der B 56 über die Gleistrasse, die zahlreiche potenzielle Fledermausquartiere in Form von<br />

Spalten (v.a. Dehnungsfugen) aufweist, konnten drei potenziell besonders wertvolle Spalt- und<br />

Höhlenbäume nahe am Vorhabensbereich nachgewiesen werden.<br />

48


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

6.7 Überblick der zu betrachtenden planungsrelevanten Arten<br />

Im Untersuchungsraum konnten insgesamt 24 planungsrelevante Vogelarten, 6 Fledermaus-<br />

und 3 Amphibienarten nachgewiesen werden. Zudem können Vorkommen von zwei weiteren<br />

Fledermausarten (Braunes Langohr, Kleine Bartfledermaus) sowie der Haselmaus nicht<br />

ausgeschlossen werden. Tab. 8 gibt nochmals einen Überblick der nachgewiesenen oder als<br />

potenziell vorkommend zu betrachtenden planungsrelevanten Arten.<br />

Tab. 8: Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten oder potenziell vorkommenden<br />

planungsrelevanten Arten mit Angaben zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum,<br />

(B): Brutvogel in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im<br />

Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit Quartieren im oder in der näheren Umgebung des<br />

Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im<br />

Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L: Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum<br />

dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger. Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-<br />

Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010),<br />

SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben<br />

bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V<br />

= Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung<br />

unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei Doppelangabe wird die Gefährdung von<br />

reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§:<br />

besonders und streng geschützte Art).<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Vogelarten<br />

Baumpieper<br />

Anthus trivialis<br />

Eisvogel<br />

Alcedo atthis<br />

Feldschwirl<br />

Locustella naevia<br />

Feldsperling<br />

Passer montanus<br />

Fitis<br />

Phylloscopus trochilus<br />

Gimpel<br />

Pyrrhula pyrrhula<br />

Graureiher<br />

Ardea cinerea<br />

Grünspecht<br />

Picus viridis<br />

RL<br />

NW<br />

(B) 3 2 §<br />

NG 3 S §§<br />

B 3 V §<br />

B 3 2 §<br />

B V 3 §<br />

B V 3 §<br />

NG S S §<br />

B §§<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

49<br />

Brutvogel mit einem Revier am Rand einer Lichtung im<br />

Waldbestand bei Lohmar östl. der B 484, nordöstl. des<br />

Untersuchungsraums.<br />

Nahrungsgast am Agger-Altarm im Nordwesten des<br />

nördl. Untersuchungsraums und an den Teichen nördl.<br />

des <strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrandes.<br />

Sehr seltener Brutvogel mit nur einem Brutpaar in einer<br />

Lichtung nahe der Bahntrasse nordwestl. der Teiche<br />

an der Anschlussstelle Lohmar.<br />

Sehr seltener Brutvogel mit nur einem Brutpaar in der<br />

Kleingartenanlage zwischen der Straße „Steinbahn“<br />

und dem nördlich angrenzenden Waldbestand.<br />

Sehr seltener Brutvogel im Waldbestand nördl. der<br />

Widdauer Wiese. Drei weitere Bruten an der Grenze<br />

bzw. östl. des Untersuchungsraums an den Teichen<br />

nördl. des <strong>Siegburg</strong>er Stadtgebiets.<br />

Seltener Brutvogel mit zwei Revieren im nördl.<br />

Untersuchungsraum. Hier 1 Revier im Waldbestand<br />

östl. der B 484, 1 weiteres Revier in Fichtenbestand<br />

östl. der Trasse auf Höhe der Widdauer Wiese.<br />

Regelmäßiger Nahrungsgast an den Teichen nördl.<br />

des <strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrandes und im Teichgebiet<br />

südöstl. der AS Lohmar.<br />

Seltener Brutvogel mit 1 Revierzentrum in kleinem<br />

Gehölzbestand zwischen der Wohnbebauung von<br />

Lohmar und der AS Lohmar. Ein weiteres Revier in<br />

Pappel-Weidenbestand am Agger-Altarm westl. der<br />

Abgrenzung des Untersuchungsraums.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 8 (Forts.): Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten oder potenziell vorkommenden<br />

planungsrelevanten Arten mit Angaben zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum,<br />

(B): Brutvogel in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im<br />

Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit Quartieren im oder in der näheren Umgebung des<br />

Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im<br />

Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L: Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum<br />

dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger. Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-<br />

Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010),<br />

SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben<br />

bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V<br />

= Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung<br />

unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet, Bei Doppelangabe wird die Gefährdung von<br />

reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§:<br />

besonders und streng geschützte Art).<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Vogelarten<br />

Habicht<br />

Accipiter gentilis<br />

Haussperling<br />

Passer domesticus<br />

Kleinspecht<br />

Dryobates minor<br />

Kormoran<br />

Phalacrocorax carbo<br />

Kuckuck<br />

Cuculus canorus<br />

Mäusebussard<br />

Buteo buteo<br />

Mittelspecht<br />

Dendrocopus medius<br />

Schwarzspecht<br />

Dryocopus martius<br />

Sperber<br />

Accipiter nisus<br />

Teichhuhn<br />

Gallinula chloropus<br />

Teichrohrsänger<br />

Acrocephalus scirpaceus<br />

RL<br />

NW<br />

B V §§<br />

B V 3 §<br />

B 3 3 §<br />

Ü S S §<br />

B 3 1 §<br />

B §§<br />

B V 3 §§<br />

B §§<br />

NG V §§<br />

(B) V V §§<br />

(B) * V §<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

50<br />

Brutvogel mit einem Paar in einem Fichtenbestand<br />

östl. der Trasse auf Höhe der Widdauer Wiese.<br />

Sehr häufige Brutvogelart im Siedlungsbereich von<br />

<strong>Siegburg</strong>. Hier insgesamt 22 Brutpaare im<br />

Untersuchungsraum und im nordöstlichen Umfeld. Je<br />

ein weiteres Revier in Siedlungsbebauung nördl. des<br />

Michaelsberges und am südl. Siedlungsbereich von<br />

Lohmar.<br />

Seltener Brutvogel mit je 1 Brutpaar nördlich und<br />

südlich der Widdauer Wiese.<br />

Vereinzelter Überflieger über dem Untersuchungsraum,<br />

als Nahrungsgast auf der westl. fließenden<br />

Agger.<br />

Brutvogel mit nur 1 Revier im nördlichen Untersuchungsraum<br />

nahe der Trasse. Revierzentrum in<br />

jungem Waldbestand und angrenzenden Lichtungen.<br />

Brutvogel mit zwei Revieren im Gebiet, 1 Paar in<br />

Fichtenbestand östl. der Trasse auf Höhe der<br />

Widdauer Wiese, 1 Paar mit Brutverdacht im Wald östl.<br />

der B 484 nahe Lohmar.<br />

Brutvogel mit 6 Revieren ausschließlich in Eichenbeständen.<br />

2 Reviere trassennah südl. der Widdauer<br />

Wiese, je 1 weiteres Revier nördl. und südl. der Wiese<br />

in größerer Entfernung. Ein weiteres Brutpaar trassennah<br />

an den Teichen am AS Lohmar, und 1 Revier<br />

zwischen <strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrand und nördl. liegenden<br />

Teichen außerhalb des Untersuchungsraums.<br />

Sehr seltener Brutvogel mit nur 1 Revier im nördl.<br />

Untersuchungsraum, Fortpflanzung vermutlich in<br />

trassennahem Altbuchenbestand südl. der Teiche an<br />

der AS Lohmar. Nahrungsräume in den umliegenden<br />

Waldflächen.<br />

Regelmäßiger Nahrungsgast im Waldgebiet zwischen<br />

Lohmar und <strong>Siegburg</strong> sowie im Siedlungsbereich von<br />

<strong>Siegburg</strong>.<br />

Brutvogel mit 2 Paaren an den Teichen nördl. des<br />

<strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrandes außerhalb des Untersuchungsraums.<br />

Brutvogel mit 1 Revier an den Teichen nördl. des<br />

<strong>Siegburg</strong>er Siedlungsrandes außerhalb des<br />

Untersuchungsraums.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 8 (Forts.): Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten oder potenziell vorkommenden<br />

planungsrelevanten Arten mit Angaben zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum,<br />

(B): Brutvogel in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im<br />

Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit Quartieren im oder in der näheren Umgebung des<br />

Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im<br />

Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L: Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum<br />

dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger. Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-<br />

Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010),<br />

SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben<br />

bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V<br />

= Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung<br />

unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei Doppelangabe wird die Gefährdung von<br />

reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§:<br />

besonders und streng geschützte Art).<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Vogelarten<br />

Turmfalke<br />

Falco tinnunculus<br />

Waldkauz<br />

Strix aluco<br />

Waldlaubsänger<br />

Phylloscopus sibilatrix<br />

Waldohreule<br />

Asio otus<br />

Zwergtaucher<br />

Tachybaptus ruficollis<br />

Fledermäuse<br />

Braunes Langohr<br />

Plecotus auritus<br />

Breitflügelfledermaus<br />

Eptesicus serotinus<br />

Fransenfledermaus<br />

Myotis nattereri<br />

Großer Abendsegler<br />

Nyctalus noctula<br />

Kleine Bartfledermaus<br />

Myotis mystacinus<br />

Rauhautfledermaus<br />

Pipistrellus nathusii<br />

RL<br />

NW<br />

Ü S S §§<br />

B §§<br />

B 3 2 §<br />

B 3 3 §§<br />

(B) * * §<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

G G §§<br />

NG 2 2 §§<br />

NG * * §§<br />

Ü R / V R / V §§<br />

3 3 §§<br />

NG R / V * §§<br />

51<br />

Lediglich Beobachtungen von Überfliegern, keine<br />

Hinweise auf Nutzung des Untersuchungsraums als<br />

Bruthabitat.<br />

Brutvogel mit nur 1 Revier in einem Eichenbestand<br />

südl. der Widdauer Wiese in Trassennähe, Nahrungs-<br />

räume auch in den umgebenden Waldflächen.<br />

Brutvogel mit nur 1 Revier in naturnahem Laubwaldbestand<br />

mittleren Alters nördl. der B 56 in größeren<br />

Abstand zur Trasse.<br />

Nahrungsgast mit wenigen Nachweisen am Rand der<br />

Aggeraue nördl. der B 56.<br />

Brutvogel mit 1 Paar an den Teichen nördl. der<br />

Siedlungsbebauung von <strong>Siegburg</strong> östl. des Untersuchungsraums.<br />

Potenziell im Waldgebiet auftretende Art, potenziell<br />

auch Quartiere im Untersuchungsraum, aber trotz<br />

intensiver Nachsuche keine Nachweise im Trassen-<br />

bereich.<br />

Einzelnachweis an der östl. Grenze des Untersuchungsraums<br />

an der B 484, vermutlich Flugkorridor, zudem<br />

selten jagend über den Teichen nördl. des Siedlungsrandes<br />

von <strong>Siegburg</strong>. Keine Hinweise auf<br />

Quartiere im Trassenbereich, vermutlich in Bebauung<br />

von <strong>Siegburg</strong>.<br />

Nachweis eines jagenden Tieres im Trassenbereich<br />

südöstl. der Teiche an der AS Lohmar, hier zudem ein<br />

Netznachweis eine männlichen Jungtieres.<br />

Einzelnachweis eines überfliegenden Tieres. Keine<br />

Hinweise auf Quartiere im Untersuchungsraum, im<br />

Untersuchungszeitraum keine Quartiere im<br />

Trassenbereich.<br />

Potenziell im Waldgebiet auftretende Art, potenziell<br />

auch Quartiere im Untersuchungsraum, aber trotz<br />

intensiver Nachsuche keine Nachweise im<br />

Trassenbereich.<br />

Regelmäßiger Nahrungsgast an den Teichen südwestl.<br />

der AS Lohmar, zudem jagend an der Brücke<br />

der B 56 über die Bahntrasse. Keine Hinweise auf<br />

Reviere in Nähe der Trasse.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 8 (Forts.): Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten oder potenziell vorkommenden<br />

planungsrelevanten Arten mit Angaben zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum,<br />

(B): Brutvogel in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im<br />

Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit Quartieren im oder in der näheren Umgebung des<br />

Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im<br />

Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L: Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum<br />

dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü: Überflieger. Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-<br />

Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010),<br />

SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben<br />

bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V<br />

= Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung<br />

unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei Doppelangabe wird die Gefährdung von<br />

reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt. Schutz: §: besonders geschützte Art, §§:<br />

besonders und streng geschützte Art).<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Fledermäuse<br />

Wasserfledermaus<br />

Myotis daubentonii<br />

Zwergfledermaus<br />

Pipistrellus pipistrellus<br />

Amphibien<br />

Kammmolch<br />

Triturus cristatus<br />

Kleiner Wasserfrosch<br />

Rana lessonae<br />

Springfrosch<br />

Rana dalmatina<br />

Sonstige Säugetiere<br />

Haselmaus<br />

Muscardinus avellanarius<br />

RL<br />

NW<br />

NG G G §§<br />

Q * * §§<br />

R 3 3 §§<br />

(R) 3 3 §§<br />

pot.<br />

R<br />

pot.<br />

R<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

* * §§<br />

G G §§<br />

52<br />

Häufig bei der Jagd im Teichgebiet nördl. des <strong>Siegburg</strong>er<br />

Siedlungsrandes erfasst, bei hohem Wasserstand<br />

im Frühjahr vermutlich auch über den Teichen<br />

an der AS Lohmar. Quartiere vermutlich in umliegendem<br />

Waldbestand, aber kein Hinweis auf<br />

Quartiere in Trassennähe.<br />

Häufigste Fledermausart im Untersuchungsraum,<br />

Nachweise jagender Tiere im Waldgebiet und im<br />

Siedlungsraum, zudem im Waldgebiet im August<br />

balzende Tiere im Trassenbereich. Quartiere<br />

vermutlich v.a. in <strong>Siegburg</strong> sowie in Lohmar nördl. des<br />

Untersuchungsraums, aber zumindest wenige<br />

Einzelquartiere in Baumhöhlen im Trassenbereich sind<br />

nicht auszuschließen.<br />

Mäßig häufige Art mit Vorkommen in den Teichgebieten<br />

an der AS Lohmar und am nördl. Siedlungsrand<br />

von <strong>Siegburg</strong> sowie im Agger-Altarm. Nachweis<br />

von Larven (Reproduktion).<br />

Mäßig häufige Art in den Teichgebieten an der AS<br />

Lohmar und am nördl. Siedlungsrand von <strong>Siegburg</strong>,<br />

vermutlich reproduzierend. Ein weiteres Vorkommen<br />

im Bereich der Widdauer Wiese und umliegender<br />

Gräben und Kleingewässer.<br />

Im Jahr 2009 keine Nachweise, aber alte Nachweise<br />

(zwischen 1980 und 1997) aus dem „NSG Feuchtgebiet<br />

im Widdauer Wald“ (LANUV 2011).<br />

Sowohl im Waldbestand zwischen Lohmar und<br />

<strong>Siegburg</strong> als auch an den Siedlungsrändern findet die<br />

Art zum Teil potenzielle Lebensräume. Zur Nestanlage<br />

geeignete Gebüschbestände oder Höhlenbäume sind<br />

zum Teil im Vorhabensbereich oder im direkten Umfeld<br />

zu finden.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

7 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung<br />

artenschutzrechtlich relevanter Beeinträchtigungen<br />

Ziel der Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrelevanten<br />

Beeinträchtigungen ist es, das Eintreten der Verbotstatbestände des § 42 Abs. 1 BNatSchG<br />

in Verbindung mit den Artikeln 12, 13 und 16 FFH-Richtlinie und Artikeln 5, 7 und 9<br />

Vogelschutzrichtlinie zu verhindern. Maßnahmen zur Verminderung artenschutzrechtlicher<br />

Beeinträchtigungen werden vor allem dann beachtet, wenn sie tatsächlich geeignet sind,<br />

Auswirkungen auf besonders oder streng geschützte Arten soweit zu reduzieren, dass keine<br />

artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände mehr geltend gemacht werden können.<br />

Die artspezifischen Maßnahmen werden auch in den artenschutzrechtlichen Protokollen<br />

nach MUNLV (2010) im Anhang aufgeführt. Im Folgenden werden diese genauer<br />

beschrieben:<br />

Maßnahme V1 – Alternative Wegeführung in sensiblen Bereichen:<br />

Im Waldgebiet zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> stellen Teile der Waldflächen nördlich der<br />

B 56 aufgrund ihrer Bedeutung für Vogel- und Amphibienarten sowie der Konzentration von<br />

potenziell artenschutzrechtlich bedeutenden Strukturen (Spalt- und Höhlenbäume) die<br />

hochwertigsten Bereiche in den Untersuchungsräumen dar. Sowohl auf Höhe der<br />

Fischteiche im Norden als auch nahe der Kleingewässer an der Widdauer Wiese kann es<br />

baubedingt zur Tötung von Amphibien kommen, da der Schotterkörper des ehemalige<br />

Bahndamms zum Teil an die Laichgewässer von Kammmolch und Kleinen Wasserfrosch<br />

angrenzt und strukturbedingt eine gute Eignung als Tagesversteck oder<br />

Überwinterungshabitat aufweist. Im gesamten Waldbereich ist zudem eine Tötung von<br />

Haselmäusen nicht auszuschließen, da diese in Vegetationsbeständen des ehemaligen<br />

Bahndamms sowie im Schotterkörper des Damms selbst geeignete Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten findet.<br />

Eine mögliche Betroffenheit der Arten wurde nach Abschluss der faunistischen<br />

Untersuchungen den zuständigen Vertretern der Städte Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, der<br />

Unteren Landschaftsbehörde und der Forstbehörde mitgeteilt. Die im Folgenden<br />

beschriebene Vermeidungsmaßnahme V1 berücksichtigt diese Gespräche:<br />

Um eine Tötung von Amphibien sowie der Haselmaus im bzw. auf dem Schotterkörper des<br />

ehemaligen Bahndamms zu vermeiden, aber auch Störungen durch baubedingte Lärm- und<br />

Lichtemissionen zu vermindern und spalten- und höhlenreiche Bäume am Rand der<br />

ehemaligen Bahntrasse zu erhalten, ist im Rahmen der Maßnahme V1 für den größten Teil<br />

des Waldbereichs eine alternative Wegeführung vorgesehen. Dort, wo schon parallel<br />

53


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

verlaufende Forstwege vorhanden sind, wird der geplante Rad- und Gehweg auf diesen<br />

geführt. Dies trifft auf den gesamten Waldbereich zu, bis auf den nördlichsten Teil im Umfeld<br />

der Anschlussstelle Lohmar, da hier keine Wege parallel zur ehemaligen Bahntrasse<br />

verlaufen. Zudem wird im gesamten Waldbereich auf eine Asphaltdeckschicht verzichtet und<br />

der Weg lediglich mit einer wassergebundenen Decke ausgestattet.<br />

Abb. 22 zeigt den beschriebenen Trassenabschnitt, auf dem der geplante Rad- und Gehweg<br />

östlich der ehemaligen Bahntrasse parallel zu dieser verläuft, um artenschutzrechtliche<br />

Beeinträchtigungen zu vermeiden oder zu vermindern.<br />

Abb. 22: Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme V1 – Alternative Wegeführung. Im wertvollsten<br />

Waldbereich ist der geplante Rad- und Gehweg über den vorhandenen, östlich der ehemaligen<br />

Bahntrasse verlaufenden Forstweg zu führen. Die ursprünglich geplante Lage der Trasse in diesem<br />

Bereich ist durch die gestrichelte Linie gekennzeichnet. Dadurch kann eine Tötung von Amphibien<br />

vermieden und baubedingte Störungen sowie die Inanspruchnahme von artenschutzrechtlich<br />

relevanten Strukturen vermindert werden.<br />

54


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Maßnahme V2 – Zeitliche Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen:<br />

Dort, wo der Rad- und Gehweg auf der ehemaligen Bahntrasse verläuft, ist zum Teil eine<br />

Entfernung von Baum- Strauch- und Krautschicht notwendig. Um eine Zerstörung von<br />

Nestern und Eiern zu vermeiden und so einen Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1<br />

BNatSchG und Artikel 5 der Vogelschutzrichtlinie zu vermeiden, sind die<br />

Durchforstungsmaßnahmen, die Entnahme der Gleise und die Aufarbeitung der Oberbodens<br />

(Schotterkörper) außerhalb der Brutzeit zu durchzuführen. Die Arbeiten sollten dem<br />

entsprechend zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchgeführt werden. Die<br />

Entfernung des Gebüsch- und Gehölzbestandes ist dabei auf ein notwendiges Maß zu<br />

beschränken. Dadurch wird ein Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 Nr. 1<br />

BNatSchG und Artikel 5 b der Vogelschutzrichtlinie vermieden.<br />

Maßnahme V3 – Begrenzung der Inanspruchnahme von Flächen:<br />

Sowohl dort, wo der geplante Rad- und Gehweg auf der ehemaligen Bahntrasse verläuft, als<br />

auch in den wertvollen Waldbereichen, wo eine alternative Wegeführung vorgesehen ist (vgl.<br />

Maßnahme V1), ist die Flächeninanspruchnahme, insbesondere die Beeinträchtigung von<br />

Vegetationsbeständen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Dadurch werden<br />

Auswirkungen auf Lebensräume rechtlich relevanter Vögel-, Fledermaus- und<br />

Amphibienarten sowie der Haselmaus vermindert. Evtl. notwendige Lagerflächen für<br />

Baumaterialien sind so zu wählen, dass keine Gehölzstrukturen entfernt werden müssen. Im<br />

Bereich der ehemaligen Fischteiche nahe der AS Lohmar wird die Breite des Weges zudem<br />

auf 2,5 m reduziert, um am Weg gelegene Gewässer oder Bäume zu schonen.<br />

Maßnahme V4 – Vermeidung der Beeinträchtigung von potenziell relevanten Kleinstrukturen:<br />

Obwohl durch die alternative Trassenführung (Maßnahme V1) eine Beeinträchtigung von<br />

Spalt- und Höhlenbäumen stark vermindert wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

aus Gründen der Verkehrssicherheit an einzelnen Spalt- oder Höhlenbäumen forstliche<br />

Maßnahmen durchgeführt werden müssen.<br />

Um eine Zerstörung dieser Strukturen zu vermeiden, werden diese nicht gefällt und somit<br />

vollständig entfernt, sondern es erfolgt ein Kronen- oder Kappungsschnitt zwischen dem 1.<br />

und dem 31. Oktober vor der ersten starken Frostperiode, um die Spalten und Höhlen am<br />

bzw. im Stamm zu erhalten. Solche Maßnahmen müssen – falls überhaupt notwendig – mit<br />

Hilfe einer ökologischen Baubegleitung erfolgen. Die Baubegleitung ist durch einen<br />

Fachmann (Biologe, Fachgebiet Ornithologie und Fledermauskunde) durchzuführen und hat<br />

zum Ziel, die an den potenziell betroffenen Gehölzen vorhandenen rechtlich relevanten<br />

Strukturen (Spalten, Höhlen) zu erhalten.<br />

55


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Nur wenn eine Kappungs- oder Kronenschnitt nicht die Verkehrssicherheit gewährleisten<br />

kann (z. B. bei Totbäumen im unmittelbaren Trassenbereich), kann eine vollständige<br />

Entfernung erfolgen. Dies ist aber nach dem Ergebnis der Strukturkartierung 2009 zurzeit<br />

nicht der Fall. Muss wider Erwarten ein solcher Totbaum entfernt werden, ist die Entnahme<br />

zwischen dem 1. und dem 31. Oktober und vor der ersten starken Frostperiode<br />

durchzuführen, um eine Beeinträchtigung von baumbewohnenden Fledermausarten<br />

(außerhalb der Wochenstuben- und Überwinterungszeit), der Haselmaus (außerhalb<br />

Reproduktions- und Überwinterungszeit) und höhlenbrütenden Vogelarten (außerhalb der<br />

Brutzeit) zu vermeiden.<br />

Maßnahme V5 – Vermeidung der Beeinträchtigung von Gewässern:<br />

Im Waldbestand zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> grenzt ein ehemaliger Fischteichkomplex<br />

unmittelbar an die Trasse des geplanten Rad- und Gehweges (unter Berücksichtigung der<br />

alternativen Wegeführung, vgl. Maßnahme V1). Zudem kreuzt der Rothenbach die geplante<br />

Wegetrasse und fließt zwischen dem für den Rad- und Gehweg vorgesehenen Forstweg und<br />

der ehemaligen Bahntrasse auf geringer Länge parallel zur alternativen Wegetrasse.<br />

Um eine Beeinträchtigung der Teiche, die Laichhabitat von Kammmolch, Kleinem<br />

Wasserfrosch und anderen Amphibienarten darstellen, sowie des Rothenbachs zu<br />

vermeiden, sind Maßnahmen vorzusehen, die einen baubedingten Stoffeintrag in die<br />

Gewässer verhindern. Kann dies durch eine entsprechende Art der Wegeaufbereitung nicht<br />

gewährleistet werden, sind im direkten Umfeld der Gewässer Schutzzäune aufzustellen, die<br />

einen Eintrag von Stoffen (Staub, Schlamm, Oberflächenwasser) aus dem Baustellenbereich<br />

in den Rothenbach und die Fischteiche verhindern (z.B. Amphibien-Folienzäune ohne<br />

Fangeimer). Durch die Maßnahme wird eine Beeinträchtigung von (Teil-)Lebensräumen<br />

artenschutzrechtlich relevanter Amphibien (Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch) sowie<br />

anderer aquatischer Organismen (z. B. Fischarten, Wirbellose, weitere Amphibienarten)<br />

vermieden.<br />

Maßnahme V6 – Vermeidung unnötiger Störwirkungen:<br />

Um eine Störung von Vogel- und Fledermausarten zu vermeiden, sollten unnötige Schallund<br />

Lichtemissionen vermieden werden. Dazu sind moderne Arbeitsgeräte und<br />

Baumaschinen einzusetzen. Auch eine das notwendige Maß überschreitende Beleuchtung<br />

des Trassenbereichs während der Bauzeit ist zu unterlassen, um brütende, durchziehende<br />

oder ruhende Vogelarten sowie jagende Fledermausarten möglichst wenig zu stören.<br />

Eine betriebsbedingte Beleuchtung des geplanten Rad- und Gehweges ist im Waldbereich<br />

zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, also außerhalb der Siedlungsbebauung, zu unterlassen, um<br />

Störungen von Vogel- und Fledermausarten zu vermeiden.<br />

56


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Maßnahme V7 – Vermeidungsmaßnahmen für Wild und Auswirkungen auf Amphibien:<br />

Der Rad- und Gehweg führt im nordöstlichen Untersuchungsraum durch zwei<br />

Unterführungen im Bereich der Anschlussstelle Lohmar. Dazu muss der vorhandene<br />

Wildschutzzaun vor den Durchlässen geöffnet werden. Die Öffnung kann zur<br />

Durchwanderung von Schwarz-, Reh- und Rotwild führen, wodurch es an der B 484<br />

wiederum zu einer Steigerung der Gefahr von Wildunfällen kommt. Zum Schutz des Wildes<br />

wie auch des Menschen sind deshalb vor den äußeren Eingängen der Unterführungen<br />

spezielle Wildschutzvorrichtungen (Wildgitter) zu errichten.<br />

Entscheidend hierbei ist aus artenschutzrechtlicher Sicht die potenzielle Fallenfunktion der<br />

Gruben unter den Wildschutzgittern für Amphibienarten wie z. B. Kammmolch und Kleinen<br />

Wasserfrosch. Um hier eine Tötung zu vermeiden, sind geeignete Ausstiegsmöglichkeiten zu<br />

integrieren (z. B. schräge, erkletterbare Seiten der Gruben), durch die die Tiere aus der<br />

„Falle“ gelangen können. Dabei ist zu beachten, dass die Tiere über die Ausstiegshilfen nicht<br />

direkt auf den geplanten Weg, sondern in den parallel dazu verlaufenden Krautstreifen<br />

gelangen müssen, um eine verstärkte Tötung durch ein Zertreten oder Überfahren zu<br />

verhindern. Durch eine entsprechende Gestaltung der Wildgitter bzw. der darunter liegenden<br />

Gruben kann eine verstärkte Tötung von Amphibien wie auch anderer, artenschutzrechtlich<br />

nicht relevanter Tierarten vermieden werden.<br />

Maßnahme V8 – Erhalt von Stubben zum Schutz von Amphibien und Haselmaus:<br />

Zur Anlage des Rad- und Gehweges ist es in den Bereichen, wo der Weg auf der<br />

ehemaligen Gleistrasse verlaufen soll, notwendig, einen Teil des jungen Baumbestandes zu<br />

entnehmen. Bei den Durchforstungsmaßnahmen sind die Wurzelstubben der gefällten<br />

Bäume nach Möglichkeit zu erhalten, da sie zum Teil potenzielle Winterquartiere der<br />

Haselmaus darstellen. Da nur im unmittelbaren Trassenbereich Stubben zur Anlage des<br />

Weges entfernt werden, der Großteil der Strukturen aber im Rahmen dieser<br />

Vermeidungsmaßnahme erhalten wird, kann die Gefahr einer Tötung von überwinternden<br />

Haselmäusen deutlich reduziert werden. Artenschutzrechtliche Konflikte, die zur Auslösung<br />

von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG führen können, werden dadurch<br />

vermindert.<br />

Maßnahme V9 – Installation künstlicher Kobel und Niströhren für die Haselmaus:<br />

Ebenfalls der Verminderung einer Tötung von Tieren dient die Vermeidungsmaßnahme V9.<br />

Sie beinhaltet die Installation von künstlichen Haselmaus-Kobeln im Umfeld des<br />

Trassenbereichs. Dort, wo die Wegetrasse im Wald und am Siedlungsrand auf dem<br />

Schotterkörper der ehemaligen Bahnlinie geführt wird (Umfeld der AS Lohmar), werden im<br />

näheren Umfeld (beidseitig in einer Entfernung von etwa 50 m, da die Tiere zur<br />

57


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Überwinterung in der Regel eine Entfernung von


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Maßnahme V10 – Möglicher Rückbau im Fall von Veränderungen der Lebensraumqualität:<br />

Aktuell stellen die B 484 und die BAB 3 für wenig mobile Arten (z. B. Amphibien, Wirbellose)<br />

Barrieren dar, die eine Ausbreitung und den Individuenaustausch in den bzw. aus dem<br />

östlich angrenzenden Lohmarer Wald verhindern. Auch große, nicht flugfähige Arten haben<br />

wegen der durchgehend installierten und intakten Wildschutzzäune (auch im Bereich der<br />

Forstwege sowie der Unterführung der BAB 3 im nordwestlichen Untersuchungsraum) keine<br />

Möglichkeit, die Bundesstraße und die Autobahn zu queren. Für Vogel- und<br />

Fledermausarten stellen die Verkehrswege zwar auch Barrieren dar, sie können diese aber<br />

viel eher überwinden, als nicht flugfähige Arten. Für große Vogelarten mit großem<br />

Aktionsradius, wie z. B. Greifvögel oder Eulen, besitzen die BAB 3 und die B 484 keine<br />

wesentliche Barrierewirkung.<br />

Um eine Verbindung der Waldbestände der Wahner Heide mit denen des Lohmarer Waldes<br />

auch für Arten zu ermöglichen, für die die Verkehrswege zurzeit eine nahezu totale Barriere<br />

darstellen, wird von den Umweltverbänden (BUND, LNU, Bündnis für die Wahner Heide e.V.)<br />

das Umfeld der Anschlussstelle Lohmar als geeigneter Standort zur Anlage einer<br />

Grünbrücke über die B 484 vorgeschlagen (STICHT 2010). Ob hier tatsächlich je eine<br />

Grünbrücke entstehen wird, ist nach Kenntnis des Autors zurzeit jedoch nicht absehbar.<br />

Dennoch muss auch das Potenzial des nordöstlichen Untersuchungsraums als potenzieller<br />

Standort für eine solche Querungshilfe betrachtet werden. Durch die Grünbrücke würde der<br />

Austausch von Amphibien zwischen den Teilpopulationen westlich und östlich von BAB 3<br />

und B 484 möglich, wodurch der Bereich zu einem potenziell bedeutenden Wanderkorridor<br />

werden könnte.<br />

Der Standort der Grünbrücke über die B 484 ist am beschriebenen Standort nur sinnvoll, da<br />

wegen der Unterführungen unter der BAB 3 keine weitere Brücke über die Autobahn<br />

notwendig wird. Die Unterführungen sind aktuell für Amphibien-, Fledermaus- und<br />

Vogelarten passierbar, aufgrund des Wildschutzzauns aber nicht für große, nicht flugfähige<br />

Tierarten (z. B. Rot- oder Schwarzwild). Wird das Vorhaben „Grünbrücke“ tatsächlich<br />

realisiert, kann es im Bereich der Unterführungen, durch die auch der geplante Rad- und<br />

Gehweg führen soll, zu Beeinträchtigungen durch das Überfahren von Tieren<br />

(Amphibienarten, Wirbellose) sowie durch Störwirkungen (z. B. Rotwild) kommen.<br />

Um eine solche Beeinträchtigung und somit auch ein Eintreten von Verbotstatbeständen<br />

nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG für die planungsrelevanten Amphibienarten zu vermeiden,<br />

ist vorgesehen, bei einer Realisierung der Grünbrücke den Rad- und Gehweg zwischen der<br />

nördlichen Grenze des Vorhabensbereichs und der Wegekreuzung auf Höhe der Fischteiche<br />

wieder zurückzubauen und auch hier eine alternative Wegeführung zu suchen (vgl.<br />

59


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Maßnahme V1), auch wenn dadurch die Länge des Weges für Radfahrer und Fußgänger<br />

erhöht wird (Abb. 24).<br />

Abb. 24: Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme V8 – Möglicher Rückbau. Wird der Bau einer<br />

Grünbrücke über die B 484 tatsächlich realisiert, wird das nördlichste Teilstück des Rad- und<br />

Gehweges zurückgebaut (grüne Linie). Die Maßnahme ist notwendig, da es beim Bau der Grünbrücke<br />

im Bereich der zwei Unterführungen (schwarz markiert) zu artenschutzrechtlichen Konflikten kommen<br />

kann.<br />

60


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

8 Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten<br />

Auf Grundlage der Darstellung nachgewiesener Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter<br />

Arten und der Darstellung der vorhabensbedingten Wirkungen erfolgt eine Einschätzung der<br />

Betroffenheiten dieser Arten durch die Vorhaben. Dabei werden in Kap. 8.1 und 8.2 die Arten<br />

beschrieben, für die eine artenschutzrechtliche Betroffenheit von vornherein ausgeschlossen<br />

werden kann. Für die restlichen Arten sollen die verbleibenden Verbotstatbestände in<br />

Kap. 8.3 artbezogen dargestellt werden. Den Ausnahmetatbeständen widmet sich dann<br />

Kap. 9.<br />

Die artenschutzrechtliche Einschätzung basiert auf Durchführung der in Kap. 7 dargestellten<br />

Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. Entscheidend für einen Ausschluss von<br />

Betroffenheiten ist dabei vor allem die Maßnahme V1, die eine alternative Wegeführung im<br />

Großteil der Waldfläche zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> vorsieht (vgl. Abb. 23).<br />

8.1 Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene, häufige und<br />

verbreitete Vogelarten<br />

Von den 68 im Untersuchungsraum und dem direkten Umfeld nachgewiesenen Vogelarten<br />

(Kap. 6.1) werden nach KIEL (2005) und MUNLV (2008) in Verbindung mit der aktuellen<br />

Roten Liste (SUDMANN et al. 2008) in Nordrhein-Westfalen lediglich 24 Arten als<br />

planungsrelevant betrachtet. Die anderen nachgewiesenen Vogelarten sind weit verbreitet<br />

und häufig. Für diese ungefährdeten Arten liegt kein Verbotstatbestand vor,<br />

nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, da durch die Maßnahmen V2 und V4 (vgl. Kap. 7)<br />

die Zerstörung von Eiern und die Tötung von Jungvögeln vermieden wird;<br />

nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, da die Arten weit verbreitet und häufig sind, nur<br />

eine geringe Fläche des Gesamtlebensraums von Individuen beansprucht wird und<br />

die Arten wenig störungssensibel sind in Bezug auf die geplante Nutzungsart. Somit<br />

können sowohl individuelle als auch populationswirksame und somit erhebliche<br />

Störungen ausgeschlossen. Und<br />

nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG, da zwar von den im Vorhabensbereich potenziell<br />

brütenden Arten zur Nestanlage geeignete Gehölze zerstört werden können, dies<br />

aber außerhalb der Brutzeit geschieht (Maßnahme V2, vgl. Kap. 7). So können die<br />

Arten in die nähere Umgebung auf die zahlreichen Gebüsch- und Baumstrukturen<br />

ausweichen. Eine Zerstörung dauerhafter Fortpflanzungsstätten (z. B. Horst- und<br />

Höhlenbäume) findet nicht statt bzw. wird durch die Maßnahme V4 vermieden, so<br />

dass kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG eintritt.<br />

61


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Bei Beachtung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen kann ein Eintreten der<br />

Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG für die 46 nachgewiesenen nicht<br />

planungsrelevanten Vogelarten ausgeschlossen werden. Im Folgenden werden deshalb die<br />

planungsrelevanten Vogel-, Fledermaus- und Amphibienarten näher betrachtet und mögliche<br />

Beeinträchtigungen erläutert.<br />

8.2 Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene, planungsrelevante<br />

Arten<br />

Im Folgenden werden die im Untersuchungsraum nachgewiesenen oder potenziell<br />

vorkommenden Arten aufgeführt, für die keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

eintreten. Tab. 9 zeigt die im Untersuchungsraum (potenziell) auftretenden<br />

planungsrelevanten Vogel-, Fledermaus- und Amphibienarten sowie die Haselmaus, und legt<br />

ihre artenschutzrechtliche Betroffenheit dar.<br />

Tab. 9: Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben zum<br />

Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung des<br />

Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />

Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />

Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />

Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />

Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />

Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />

et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />

Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />

Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Vogelarten<br />

Baumpieper<br />

Anthus trivialis<br />

RL<br />

NW<br />

(B) 3 2 §<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

62<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da nur außerhalb des<br />

Untersuchungsraums Brutvogel. Keine<br />

Beeinträchtigung adulter Tiere, die zur Tötung oder<br />

Verletzung führen kann (Maßnahme V6): Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art nur in<br />

großer Entfernung zum Vorhabensbereich<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten findet (> 300 m) und<br />

durch Vermeidungsmaßnahme V6: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da nur außerhalb des<br />

Untersuchungsraums Brutvogel: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />

zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />

des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />

Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />

Untersuchungsraum, ®: Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />

Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />

Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />

Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />

et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />

Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />

Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Vogelarten<br />

Eisvogel<br />

Alcedo atthis<br />

Feldschwirl<br />

Locustella naevia<br />

RL<br />

NW<br />

NG 3 S §§<br />

B 3 V §<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

63<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da im Untersuchungsraum<br />

nur Nahrungsgast. Keine Beeinträchtigung adulter<br />

Tiere, die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />

(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art nur<br />

außerhalb des Untersuchungsraums Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten findet (> 300 m), die Nahrungsräume<br />

nur vereinzelt an den Vorhabensbereich angrenzen<br />

(Teiche an AS Lohmar) und durch Vermeidungsmaßnahme<br />

V6: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs.<br />

1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da im Untersuchungsraum nur<br />

Nahrungsgast: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs.<br />

1 Nr.3 BNatSchG.<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten im Vorhabensbereich oder im<br />

direkten Umfeld. Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />

die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />

(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art eine<br />

sehr geringe Fluchtdistanz aufweist (


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />

zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />

des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />

Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />

Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />

Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />

Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />

Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />

et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />

Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />

Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Vogelarten<br />

Feldsperling<br />

Passer montanus<br />

Fitis<br />

Phylloscopus trochilus<br />

RL<br />

NW<br />

B 3 2 §<br />

B V 3 §<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

64<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten im Vorhabensbereich oder im<br />

direkten Umfeld. Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />

die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />

(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art eine<br />

sehr geringe Fluchtdistanz aufweist (


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />

zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />

des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />

Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />

Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />

Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />

Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />

Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />

et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />

Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />

Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Vogelarten<br />

Gimpel<br />

Pyrrhula pyrrhula<br />

Graureiher<br />

Ardea cinerea<br />

RL<br />

NW<br />

B V 3 §<br />

NG S S §<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

65<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten im Vorhabensbereich oder im<br />

direkten Umfeld. Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />

die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />

(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art eine<br />

sehr geringe Fluchtdistanz aufweist (keine Angabe<br />

nach GASSNER et al. 2010, aber nach Erfahrung des<br />

Autors mit anderen Finkenarten wie Girlitz, Stieglitz<br />

oder Zeisig vergleichbar. Für diese Arten geben<br />

GASSNER et al. 2010 300 m), die Nahrungsräume<br />

nur vereinzelt an den Vorhabensbereich angrenzen<br />

(Teiche an AS Lohmar) und durch Vermeidungsmaßnahme<br />

V6: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs.<br />

1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da im Untersuchungsraum nur<br />

Nahrungsgast: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs.<br />

1 Nr.3 BNatSchG.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />

zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />

des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />

Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />

Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />

Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />

Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />

Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />

et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />

Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />

Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Vogelarten<br />

Grünspecht<br />

Picus viridis<br />

Habicht<br />

Accipiter gentilis<br />

RL<br />

NW<br />

B §§<br />

B V §§<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

66<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten im Vorhabensbereich oder im<br />

direkten Umfeld und aufgrund von Maßnahme V4.<br />

Keine Beeinträchtigung adulter Tiere, die zur Tötung<br />

oder Verletzung führen kann (Maßnahme V6): Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art eine<br />

geringe bis mäßige Fluchtdistanz aufweist (30-60 m<br />

nach GASSNER et al. 2010, in Siedlungsbereichen nach<br />

Erfahrung des Autor noch oft geringer), während der<br />

Brutplatz etwa 100 m von der Trasse entfernt ist.<br />

Zudem Vermeidungsmaßnahme V6: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da diese nicht im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld zu finden sind und<br />

aufgrund von Maßnahme V4: Kein Verbotstatbestand<br />

nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten im Vorhabensbereich oder im<br />

direkten Umfeld. Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />

die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />

(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art in<br />

großer Entfernung zum Vorhabensbereich brütet (etwa<br />

300 m) und der Brutplatz in einem dichten<br />

Fichtenbestand nicht einsehbar ist. Zudem<br />

Vermeidungsmaßnahme V6: Kein Verbotstatbestand<br />

nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da diese nicht im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld zu finden sind: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />

zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />

des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />

Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />

Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />

Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />

Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />

Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />

et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />

Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />

Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Vogelarten<br />

Haussperling<br />

Passer domesticus<br />

Kleinspecht<br />

Dryobates minor<br />

RL<br />

NW<br />

B V 3 §<br />

B 3 3 §<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

67<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da die in Gebäuden im<br />

unmittelbaren Umfeld liegenden Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten vorhabensbedingt nicht beeinträchtigt<br />

werden. Zudem keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />

die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />

(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art eine<br />

sehr geringe Fluchtdistanz aufweist (


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />

zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />

des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />

Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />

Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />

Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />

Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />

Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />

et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />

Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />

Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Vogelarten<br />

Kormoran<br />

Phalacrocorax carbo<br />

Kuckuck<br />

Cuculus canorus<br />

RL<br />

NW<br />

Ü S S §<br />

B 3 1 §<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

68<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da im Untersuchungsraum<br />

nur Überflieger. Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />

die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />

(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art nur<br />

außerhalb des Untersuchungsraums regelmäßig<br />

genutzte Nahrungshabitate findet (Agger) und durch<br />

Vermeidungsmaßnahme V6: Kein Verbotstatbestand<br />

nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da im Untersuchungsraum nur<br />

Überflieger: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1<br />

Nr.3 BNatSchG.<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen. Die Art kann zwar auch bei<br />

im Trassenbereich brütenden Vogelarten parasitieren,<br />

doch die Gehölze werden außerhalb der Brutzeit in<br />

Anspruch genommen (Maßnahme V2). Zudem keine<br />

Beeinträchtigung adulter Tiere, die zur Tötung oder<br />

Verletzung führen kann (Maßnahme V6): Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art nach<br />

Erfahrung des Autors nur eine geringe bis mäßige<br />

Fluchtdistanz besitzt (keine Angabe in FLADE 1994<br />

oder GASSNER et al. 2010), die Wirtsarten eine geringe<br />

Fluchtdistanz aufweisen (vgl. Angaben für z. B.<br />

Heckenbraunelle, Rotkehlchen in GASSNER et al. 2010)<br />

und der aktuell genutzte Brutplatz etwa 100 m entfernt<br />

zum Vorhabensbereich liegt. Zudem ist der Kuckuck<br />

nicht auf feste Nester angewiesen, so dass er auf<br />

Brutpaare von potenziellen Wirtsvogelarten in der<br />

näheren Umgebung ausweichen kann. Auch<br />

Maßnahme V2 und V6 führen zu einer bedeutenden<br />

Reduzierung von Störwirkungen. Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da vorhabensbedingt<br />

betroffene, für potenzielle Wirte zur Nestanlage<br />

geeignete Gehölze vor der Brutzeit entfernt werden<br />

und die Arten auf die nähere Umgebung ausweichen<br />

können: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3<br />

BNatSchG.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />

zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />

des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />

Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />

Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />

Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />

Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />

Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />

et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />

Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />

Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Vogelarten<br />

Mäusebussard<br />

Buteo buteo<br />

Mittelspecht<br />

Dendrocopus medius<br />

RL<br />

NW<br />

B §§<br />

B V 3 §§<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

69<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten im Vorhabensbereich oder im<br />

direkten Umfeld. Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />

die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />

(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art in<br />

großer Entfernung zum Vorhabensbereich brütet<br />

(mindestens 150-200 m). Der von GASSNER et al.<br />

(2010) vorgeschlagene einzuhaltende planerische<br />

Abstand von 100 m wird deutlich überschritten. Zudem<br />

Vermeidungsmaßnahme V6: Kein Verbotstatbestand<br />

nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da diese nicht im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld zu finden sind: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten im Vorhabensbereich oder im<br />

direkten Umfeld sowie aufgrund von Maßnahme V4.<br />

Keine Beeinträchtigung adulter Tiere, die zur Tötung<br />

oder Verletzung führen kann (Maßnahme V6): Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art eine<br />

geringe bis mäßige Fluchtdistanz aufweist (10-40 m<br />

nach GASSNER et al. 2010), während die aktuell<br />

genutzten Brutplätze mindestens 50 m von der Trasse<br />

entfernt sind. Zudem Vermeidungsmaßnahme V6: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da diese nicht im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld zu finden sind und<br />

aufgrund von Maßnahme V4: Kein Verbotstatbestand<br />

nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />

zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />

des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />

Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />

Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />

Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />

Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />

Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />

et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />

Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />

Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Vogelarten<br />

Schwarzspecht<br />

Dryocopus martius<br />

Sperber<br />

Accipiter nisus<br />

RL<br />

NW<br />

B §§<br />

NG V §§<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

70<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten im Vorhabensbereich oder im<br />

direkten Umfeld sowie aufgrund von Maßnahme V4.<br />

Keine Beeinträchtigung adulter Tiere, die zur Tötung<br />

oder Verletzung führen kann (Maßnahme V6): Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- GASSNER et al. (2010) geben für die Art eine<br />

planerisch zu beachtende Fluchtdistanz von 60 m an.<br />

Die Art besitzt aktuell in etwa diesem Abstand zum für<br />

den Rad- und Gehweg vorgesehenen Forstweg eine<br />

Schlaf- vielleicht sogar Bruthöhle, die 2009 genutzt<br />

wurde. Aufgrund der bestehenden Vorbelastungen und<br />

der zu erwartenden Wirkintensitäten muss davon<br />

ausgegangen werden, dass es nicht zu erheblichen<br />

Störungen kommt. Zudem Vermeidungsmaßnahmen<br />

V2 und V6: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1<br />

Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da diese nicht im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld zu finden sind und<br />

aufgrund von Maßnahme V4: Kein Verbotstatbestand<br />

nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da im Untersuchungsraum<br />

nur Nahrungsgast. Keine Beeinträchtigung adulter<br />

Tiere, die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />

(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art nur<br />

außerhalb des Untersuchungsraums Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten findet (> 300 m) und aufgrund der<br />

Vermeidungsmaßnahme V6: Kein Verbotstatbestand<br />

nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da im Untersuchungsraum nur<br />

Nahrungsgast: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs.<br />

1 Nr.3 BNatSchG.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />

zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />

des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />

Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />

Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />

Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />

Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />

Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />

et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />

Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />

Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Vogelarten<br />

Teichhuhn<br />

Gallinula chloropus<br />

Teichrohrsänger<br />

Acrocephalus scirpaceus<br />

Turmfalke<br />

Falco tinnunculus<br />

RL<br />

NW<br />

(B) V V §§<br />

(B) * V §<br />

Ü S S §§<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

71<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da nur außerhalb des<br />

Untersuchungsraums Brutvogel. Keine<br />

Beeinträchtigung adulter Tiere, die zur Tötung oder<br />

Verletzung führen kann (Maßnahme V6): Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art nur in<br />

großer Entfernung zum Vorhabensbereich<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten findet (> 300 m) und<br />

durch Vermeidungsmaßnahme V6: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da nur außerhalb des<br />

Untersuchungsraums Brutvogel: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da nur außerhalb des<br />

Untersuchungsraums Brutvogel. Keine<br />

Beeinträchtigung adulter Tiere, die zur Tötung oder<br />

Verletzung führen kann (Maßnahme V6): Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art nur in<br />

großer Entfernung zum Vorhabensbereich<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten findet (> 300 m) und<br />

durch Vermeidungsmaßnahme V6: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da nur außerhalb des<br />

Untersuchungsraums Brutvogel: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da im Untersuchungsraum<br />

nur Überflieger. Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />

die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />

(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da keine<br />

Funktion als Teillebensraum gegeben und aufgrund<br />

der Vermeidungsmaßnahme V6: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da im Untersuchungsraum nur<br />

Überflieger: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1<br />

Nr.3 BNatSchG.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />

zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />

des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />

Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />

Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />

Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />

Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />

Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />

et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />

Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />

Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Vogelarten<br />

Waldkauz<br />

Strix aluco<br />

Waldlaubsänger<br />

Phylloscopus sibilatrix<br />

RL<br />

NW<br />

B §§<br />

B 3 2 §<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

72<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten im Vorhabensbereich oder im<br />

direkten Umfeld. Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />

die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />

(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art in<br />

großer Entfernung zum Vorhabensbereich brütet (etwa<br />

100 m) und eine geringe Fluchtdistanz besitzt (10-20 m<br />

nach GASSNER et al. 2010). Zudem ist die Art<br />

nachtaktiv und die Vermeidungsmaßnahme V6 wird<br />

durchgeführt: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1<br />

Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da diese nicht im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld zu finden sind: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten im Vorhabensbereich oder im<br />

direkten Umfeld. Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />

die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />

(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art in<br />

großer Entfernung zum Vorhabensbereich brütet (etwa<br />

200 m) und eine geringe Fluchtdistanz besitzt (10-15 m<br />

nach GASSNER et al. 2010). Zudem wird die<br />

Vermeidungsmaßnahme V6 durchgeführt: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da diese nicht im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld zu finden sind: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />

zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />

des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />

Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />

Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />

Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />

Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />

Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />

et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />

Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />

Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Vogelarten<br />

Waldohreule<br />

Asio otus<br />

Zwergtaucher<br />

Tachybaptus ruficollis<br />

RL<br />

NW<br />

NG 3 3 §§<br />

(B) * * §<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

73<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da keine Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten im Untersuchungsraum. Keine<br />

Beeinträchtigung adulter Tiere, die zur Tötung oder<br />

Verletzung führen kann (Maßnahme V6): Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art nur<br />

als Nahrungsgast auftritt und eine geringe<br />

Fluchtdistanz besitzt (GASSNER et al. 2010). Zudem ist<br />

die Art nachtaktiv und die Vermeidungsmaßnahme V6<br />

wird durchgeführt: Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da diese nicht im<br />

Untersuchungsraum zu finden sind: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da nur außerhalb des<br />

Untersuchungsraums Brutvogel. Keine<br />

Beeinträchtigung adulter Tiere, die zur Tötung oder<br />

Verletzung führen kann (Maßnahme V6): Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da die Art nur in<br />

großer Entfernung zum Vorhabensbereich<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten findet (> 300 m) und<br />

durch Vermeidungsmaßnahme V6: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da nur außerhalb des<br />

Untersuchungsraums Brutvogel: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />

zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />

des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />

Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />

Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />

Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />

Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />

Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />

et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />

Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />

Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Fledermäuse<br />

Braunes Langohr<br />

Plecotus auritus<br />

Breitflügelfledermaus<br />

Eptesicus serotinus<br />

RL<br />

NW<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

G G §§<br />

NG 2 2 §§<br />

74<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da die potenziellen<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld nicht zerstört werden<br />

(Maßnahme V4). Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />

die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />

(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da keine<br />

Quartiere im Vorhabensbereich oder im unmittelbaren<br />

Umfeld nachgewiesen wurden und wegen der<br />

nächtlichen Aktivitätszeit. Zudem Durchführung von<br />

Vermeidungsmaßnahmen V4 und V6: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da diese aktuell nicht im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld zu finden sind<br />

und aufgrund der Erhaltung von Spalt- und Höhlenbäumen<br />

im Vorhabensbereich (Maßnahme V4): Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da potenzielle<br />

Einzelquartiere (Ruhestätten) im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld nicht zerstört werden<br />

(Maßnahme V4). Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />

die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />

(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da keine<br />

Quartiere im Vorhabensbereich oder im unmittelbaren<br />

Umfeld nachgewiesen wurden und wegen der<br />

nächtlichen Aktivitätszeit. Zudem Durchführung von<br />

Vermeidungsmaßnahmen V4 und V6: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da diese aktuell nicht im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld zu finden sind<br />

und aufgrund der Erhaltung von Spalt- und Höhlenbäumen<br />

im Vorhabensbereich (Maßnahme V4): Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />

zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />

des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />

Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />

Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />

Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />

Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />

Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />

et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />

Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />

Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Fledermäuse<br />

Fransenfledermaus<br />

Myotis nattereri<br />

Großer Abendsegler<br />

Nyctalus noctula<br />

RL<br />

NW<br />

NG * * §§<br />

Ü R / V R / V §§<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

75<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da die potenziellen<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld nicht zerstört werden<br />

(Maßnahme V4). Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />

die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />

(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da keine<br />

Quartiere im Vorhabensbereich oder im unmittelbaren<br />

Umfeld nachgewiesen wurden und wegen der<br />

nächtlichen Aktivitätszeit. Zudem Durchführung von<br />

Vermeidungsmaßnahmen V4 und V6: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da diese aktuell nicht im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld zu finden sind<br />

und aufgrund der Erhaltung von Spalt- und Höhlenbäumen<br />

im Vorhabensbereich (Maßnahme V4): Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da die potenziellen<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld nicht zerstört werden<br />

(Maßnahme V4). Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />

die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />

(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da keine<br />

Quartiere im Vorhabensbereich oder im unmittelbaren<br />

Umfeld nachgewiesen wurden und wegen der<br />

nächtlichen Aktivitätszeit. Zudem Durchführung von<br />

Vermeidungsmaßnahmen V4 und V6: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da diese aktuell nicht im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld zu finden sind<br />

und aufgrund der Erhaltung von Spalt- und Höhlenbäumen<br />

im Vorhabensbereich (Maßnahme V4): Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />

zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />

des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />

Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />

Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />

Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />

Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />

Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />

et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />

Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />

Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Fledermäuse<br />

Kleine Bartfledermaus<br />

Myotis mystacinus<br />

Rauhautfledermaus<br />

Pipistrellus nathusii<br />

RL<br />

NW<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

3 3 §§<br />

NG R / V * §§<br />

76<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da die potenziellen<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld nicht zerstört werden<br />

(Maßnahme V4). Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />

die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />

(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da keine<br />

Quartiere im Vorhabensbereich oder im unmittelbaren<br />

Umfeld nachgewiesen wurden und wegen der<br />

nächtlichen Aktivitätszeit. Zudem Durchführung von<br />

Vermeidungsmaßnahmen V4 und V6: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da diese aktuell nicht im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld zu finden sind<br />

und aufgrund der Erhaltung von Spalt- und Höhlenbäumen<br />

im Vorhabensbereich (Maßnahme V4): Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da die potenziellen<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld nicht zerstört werden<br />

(Maßnahme V4). Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />

die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />

(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da keine<br />

Quartiere im Vorhabensbereich oder im unmittelbaren<br />

Umfeld nachgewiesen wurden und wegen der<br />

nächtlichen Aktivitätszeit. Zudem Durchführung von<br />

Vermeidungsmaßnahmen V4 und V6: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da diese aktuell nicht im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld zu finden sind<br />

und aufgrund der Erhaltung von Spalt- und Höhlenbäumen<br />

im Vorhabensbereich (Maßnahme V4): Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />

zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />

des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />

Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />

Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />

Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />

Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />

Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />

et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />

Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />

Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Fledermäuse<br />

Wasserfledermaus<br />

Myotis daubentonii<br />

Zwergfledermaus<br />

Pipistrellus pipistrellus<br />

RL<br />

NW<br />

NG G G §§<br />

Q * * §§<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

77<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da die potenziellen<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld nicht zerstört werden<br />

(Maßnahme V4). Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />

die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />

(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da keine<br />

Quartiere im Vorhabensbereich oder im unmittelbaren<br />

Umfeld nachgewiesen wurden und wegen der<br />

nächtlichen Aktivitätszeit. Zudem Durchführung von<br />

Vermeidungsmaßnahmen V4 und V6: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da diese aktuell nicht im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld zu finden sind<br />

und aufgrund der Erhaltung von Spalt- und Höhlenbäumen<br />

im Vorhabensbereich (Maßnahme V4): Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da potenzielle<br />

Einzelquartiere (Ruhestätten) im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld nicht zerstört werden<br />

(Maßnahme V4). Keine Beeinträchtigung adulter Tiere,<br />

die zur Tötung oder Verletzung führen kann<br />

(Maßnahme V6): Kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr.1 BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren, da keine<br />

Quartiere im Vorhabensbereich oder im unmittelbaren<br />

Umfeld nachgewiesen wurden und wegen der<br />

nächtlichen Aktivitätszeit. Zudem Durchführung von<br />

Vermeidungsmaßnahmen V4 und V6: Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten, da diese aktuell nicht im Vorhabensbereich<br />

oder im direkten Umfeld zu finden sind<br />

und aufgrund der Erhaltung von Spalt- und Höhlenbäumen<br />

im Vorhabensbereich (Maßnahme V4): Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />

zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />

des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />

Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />

Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />

Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />

Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />

Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />

et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />

Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />

Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Amphibien<br />

Kammmolch<br />

Triturus cristatus<br />

RL<br />

NW<br />

R 3 3 §§<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

78<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da die potenziellen<br />

Fortpflanzungsstätten im direkten Umfeld des<br />

Vorhabensbereichs nicht beeinträchtigt werden<br />

(Maßnahme V5), eine Tötung von Tieren in<br />

Versteckplätzen und potenziellen Überwinterungsquartieren<br />

vermieden wird (Maßnahmen V1, V8) sowie<br />

eine Tötung in Wildsperren verhindert wird (Maßnahme<br />

V7). Da der Weg nicht beleuchtet wird (Maßnahme V6)<br />

ist nicht von einer starken nächtlichen Nutzung<br />

auszugehen. Da keine Nutzung durch PKW erfolgt,<br />

entsteht keine Sogwirkung, so dass sich eine mögliche<br />

Tötung nur auf evtl. direkt überfahrende Tiere<br />

beschränkt. Der Baustellenverkehr findet nur tagsüber<br />

statt, der nächtliche Wander- und Aktivitätszeitraum<br />

wird nicht tangiert. Unter Einbeziehung der<br />

bestehenden Vorbelastungen ist durch die Nutzung<br />

des Rad- und Gehweges nicht mit einem signifikant<br />

höheren Tötungsrisiko der in der Nacht wandernden<br />

Art zu rechnen. Wird der Bau der Grünbrücke<br />

tatsächlich realisiert (potenziell bedeutender Raum als<br />

Wanderkorridor), wird der Weg im nördlichen Teil<br />

zurückgebaut, so dass auch dann nicht mit einer<br />

verstärkten Tötung zu rechnen ist (Maßnahme V10):<br />

Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1<br />

BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren der Art wegen<br />

geringer Fluchtdistanz bei Annäherung von Objekten<br />

und der Durchführung von Vermeidungsmaßnahme<br />

V6: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2<br />

BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von<br />

Fortpflanzungsstätten aufgrund von Maßnahme V5,<br />

keine Zerstörung von Ruhestätten durch Maßnahmen<br />

V1 (alternative Wegeführung in Nähe der<br />

Laichgewässer) und V8 (Erhalt von Stubben): Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />

zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />

des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />

Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />

Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />

Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />

Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />

Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />

et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />

Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />

Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Amphibien<br />

Kleiner Wasserfrosch<br />

Rana lessonae<br />

RL<br />

NW<br />

(R) 3 3 §§<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

79<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da die potenziellen<br />

Fortpflanzungsstätten im direkten Umfeld des<br />

Vorhabensbereichs nicht beeinträchtigt werden<br />

(Maßnahme V5), eine Tötung von Tieren in<br />

Versteckplätzen und potenziellen Überwinterungsquartieren<br />

vermieden wird (Maßnahmen V1, V8) sowie<br />

eine Tötung in Wildsperren verhindert wird (Maßnahme<br />

V7). Da der Weg nicht beleuchtet wird (Maßnahme V6)<br />

ist nicht von einer starken nächtlichen Nutzung<br />

auszugehen. Da keine Nutzung durch PKW erfolgt,<br />

entsteht keine Sogwirkung, so dass sich eine mögliche<br />

Tötung nur auf evtl. direkt überfahrende Tiere<br />

beschränkt. Der Baustellenverkehr findet nur tagsüber<br />

statt, der nächtliche Wander- und Aktivitätszeitraum<br />

wird nicht tangiert. Unter Einbeziehung der<br />

bestehenden Vorbelastungen ist durch die Nutzung<br />

des Rad- und Gehweges nicht mit einem signifikant<br />

höheren Tötungsrisiko der in der Nacht wandernden<br />

Art zu rechnen. Wird der Bau der Grünbrücke<br />

tatsächlich realisiert (potenziell bedeutender Raum als<br />

Wanderkorridor), wird der Weg im nördlichen Teil<br />

zurückgebaut, so dass auch dann nicht mit einer<br />

verstärkten Tötung zu rechnen ist (Maßnahme V10):<br />

Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1<br />

BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren der Art wegen<br />

geringer Fluchtdistanz bei Annäherung von Objekten<br />

und der Durchführung von Vermeidungsmaßnahme<br />

V6: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2<br />

BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von<br />

Fortpflanzungsstätten aufgrund von Maßnahme V5,<br />

keine Zerstörung von Ruhestätten durch Maßnahmen<br />

V1 (alternative Wegeführung in Nähe der<br />

Laichgewässer) und V8 (Erhalt von Stubben): Kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />

zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />

des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />

Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />

Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />

Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />

Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />

Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />

et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />

Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />

Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Amphibien<br />

Springfrosch<br />

Rana dalmatina<br />

pot.<br />

R<br />

RL<br />

NW<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

* * §§<br />

80<br />

- Keine Entnahme, Tötung, Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Individuen, da die nächsten<br />

(ehemaligen?) Laichgewässer in großer Entfernung<br />

zum Vorhabensbereich liegen, und bei einem<br />

potenziellen Vorkommen im Untersuchungsraum die<br />

Fortpflanzungsstätten im direkten Umfeld des<br />

Vorhabensbereichs nicht beeinträchtigt werden<br />

(Maßnahme V5). Zudem wird die Tötung von Tieren in<br />

Versteckplätzen und potenziellen Überwinterungsquartieren<br />

vermieden (Maßnahmen V1, V8) sowie eine<br />

Tötung in Wildsperren verhindert (Maßnahme V7). Da<br />

der Weg nicht beleuchtet wird (Maßnahme V6) ist nicht<br />

von einer starken nächtlichen Nutzung auszugehen.<br />

Da keine Nutzung durch PKW erfolgt, entsteht keine<br />

Sogwirkung, so dass sich eine mögliche Tötung nur<br />

auf evtl. direkt überfahrende Tiere beschränkt. Der<br />

Baustellenverkehr findet nur tagsüber statt, der<br />

nächtliche Wander- und Aktivitätszeitraum wird nicht<br />

tangiert. Unter Einbeziehung der bestehenden<br />

Vorbelastungen ist durch die Nutzung des Rad- und<br />

Gehweges nicht mit einem signifikant höheren<br />

Tötungsrisiko der in der Nacht wandernden Art zu<br />

rechnen. Wird der Bau der Grünbrücke tatsächlich<br />

realisiert (potenziell bedeutender Raum als<br />

Wanderkorridor), wird der Weg im nördlichen Teil<br />

zurückgebaut, so dass auch dann nicht mit einer<br />

verstärkten Tötung zu rechnen ist (Maßnahme V10):<br />

Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1<br />

BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren der Art wegen<br />

geringer Fluchtdistanz bei Annäherung von Objekten<br />

und der Durchführung von Vermeidungsmaßnahme<br />

V6: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2<br />

BNatSchG.<br />

- Keine Zerstörung oder Beschädigung von<br />

Fortpflanzungsstätten, da aktuell nicht im<br />

Untersuchungsraum vorhanden und aufgrund von<br />

Maßnahme V5, keine Zerstörung von Ruhestätten<br />

durch Maßnahmen V1 (alternative Wegeführung in<br />

Nähe der Laichgewässer) und V8 (Erhalt von<br />

Stubben): Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1<br />

Nr.3 BNatSchG.


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Tab. 9 (Forts.): Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene planungsrelevante Arten mit Angaben<br />

zum Status im Gebiet (B: Brutvogel im Untersuchungsraum, (B): Brutvogel in der näheren Umgebung<br />

des Untersuchungsraums, Q: Art mit Quartiernachweis im Untersuchungsraum, (Q): Art vermutlich mit<br />

Quartieren im oder in der näheren Umgebung des Untersuchungsraums, R: Art reproduziert im<br />

Untersuchungsraum, (R): Art reproduziert vermutlich im Untersuchungsraum, aber kein Nachweis, L:<br />

Untersuchungsraum stellt für Art nur Landlebensraum dar, D: Durchzügler, NG: Nahrungsgast, Ü:<br />

Überflieger). Angabe des Gefährdungsstatus in Nordrhein-Westfalen (RL NW) bzw. im Naturraum<br />

Niederrheinische Bucht (RL NB) nach MEINIG et al. (2010), SCHLÜPMANN et al. (2010a) und SUDMANN<br />

et al. (2008): 0 = Ausgestorben, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R =<br />

Arealbedingt selten, I = Gefährdete wandernde Art, V = Zurückgehende Art, Vorwarnliste, S = Von<br />

Schutzmaßnahmen abhängig, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet. Bei<br />

Doppeltangabe wird die Gefährdung von reproduzierenden bzw. wandernden Tieren aufgeführt.<br />

Schutz: §: besonders geschützte Art, §§: besonders und streng geschützte Art.<br />

Deutscher Name<br />

wissenschaftl. Name Status<br />

Sonstige Säugetiere<br />

Haselmaus<br />

Muscardinus avellanarius<br />

pot.<br />

R<br />

RL<br />

NW<br />

RL<br />

NB Schutz Einschätzung Lebensraumpotenzial<br />

G G §§<br />

81<br />

- Mögliche Tötung, Beschädigung oder Zerstörung von<br />

Individuen, da potenziellen Ruhestätten im Vorhabensbereichs<br />

(Überwinterungsquartiere am Boden) evtl.<br />

zerstört werden, was in der Regel zu einer Tötung<br />

führt. Zwar kann eine Zerstörung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten in einem Großteil des im Wald<br />

gelegenen Abschnitts des Vorhabensbereichs<br />

vermieden werden (Maßnahme V1), eine Tötung in<br />

Fortpflanzungsstätten wird durch die Maßnahmen V2<br />

und V4 vermieden und die Gefahr einer Tötung im<br />

Winterquartier wird durch die Maßnahmen V4, V8 und<br />

V9 erheblich reduziert, es kann aber nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass der nördliche<br />

Vorhabensbereich dennoch von einzelnen Tieren zur<br />

Überwinterung oder als Zwischenquartier genutzt wird:<br />

Möglicher Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.1<br />

BNatSchG.<br />

- Keine erhebliche Störung von Tieren der Art wegen<br />

heimlicher nächtlicher Aktivität, der Durchführung von<br />

Vermeidungsmaßnahme V6 und der zur Vermeidung<br />

von Tötungen durchzuführenden Maßnahmen V1, V2,<br />

V4, V8 und V9: Kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs.<br />

1 Nr.2 BNatSchG.<br />

- Mögliche Zerstörung oder Beschädigung einzelner<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten, da zur Nestanlage<br />

oder als Winterquartier geeignete Vegetationsstrukturen<br />

zwar (in großen Teilen der Trasse) erhalten<br />

werden können (Maßnahmen V1, V4, V8), es aber<br />

dennoch zu einer Zerstörung von einzelnen<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im nördlichen<br />

Vorhabensbereich kommen kann: Möglicher<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.3<br />

BNatSchG.<br />

Für die planungsrelevanten Vogel-, Fledermaus- und Amphibienarten kann eine<br />

artenschutzrechtliche Beeinträchtigung aufgrund der Durchführung zahlreicher Vermeidungsund<br />

Minderungsmaßnahmen (Maßnahmen V1 bis V10) ausgeschlossen werden. Lediglich<br />

bei der Haselmaus ist eine Zerstörung von einzelnen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten und


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

damit verbunden eine Verletzung oder Tötung von Individuen nicht auszuschließen, wodurch<br />

Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 1 BNatSchG eintreten können.<br />

8.3 Artspezifische Anforderungen an die Ausgleichsplanung<br />

Im Rahmen des Vorhabens werden potenziell einzelne Fortpflanzungs- und Ruhestätten der<br />

Haselmaus zerstört. Um eine damit verbundene Tötung zu vermeiden, wird unter anderem<br />

die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme V9 durchgeführt, die eine Installation von<br />

artspezifischen künstlichen Kobeln und Neströhren vorsieht. Die Anbringung erfolgt vor der<br />

Durchführung des Vorhabens und dient gleichzeitig dazu, der Art neue Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten zur Verfügung zu stellen.<br />

Wegen der hohen Anzahl und Dichte der zu installierenden Haselmaus-Quartiere kann der<br />

potenzielle Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten deutlich überkompensiert werden.<br />

Dazu ist zwischen den ehemaligen Fischteichen und dem Siedlungsrand von Lohmar eine<br />

Anbringung von 12 künstlichen Haselmaus-Kobeln der Fa. Schwegler und 48 Neströhren der<br />

Fa. Alana Ecology vorgesehen (vgl. Abb. 23). Während vorhabensbedingt nur mit dem<br />

Verlust einzelner Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu rechnen ist, werden also insgesamt<br />

60 neue Quartiermöglichkeiten geschaffen. Diese Vermeidungsmaßnahme V9 dient dem<br />

entsprechend auch als funktionserhaltende Maßnahme für die Haselmaus.<br />

8.4 Bedingung für Eintreten des § 44 Abs. 5 BNatSchG<br />

Da ein Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und<br />

Nr. 3 BNatSchG für die Haselmaus nicht ausgeschlossen werden kann, werden im<br />

Folgenden die Bedingungen für das Eintreten von § 44 Abs. 5 BNatSchG unter<br />

Berücksichtigung der in Kap. 8.3 aufgeführten funktionserhaltenden Maßnahme geprüft.<br />

Die Vermeidungsmaßnahme V9 dient gleichzeitig als funktionserhaltende Maßnahme und<br />

kompensiert den möglichen Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Haselmaus<br />

vielfach. Die anzubringenden künstlichen Kobel und Niströhren werden im besiedelbaren<br />

Umfeld angebracht und stehen der Art schon in der Vegetationsperiode vor der<br />

Durchführung der Räumungs- und Rodungsmaßnahmen zur Verfügung. Da durch zahlreiche<br />

weitere Vermeidungsmaßnahmen Teillebensräume oder potenziell bedeutende Strukturen<br />

für die Art erhalten werden können, kann die ökologische Funktion der potenziell betroffenen<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt werden.<br />

Eine Tötung von Individuen wird zwar durch die umfangreichen Vermeidungsmaßnahmen<br />

V1, V2, V4, V8 und V9 weitestgehend vermieden, in Zusammenhang mit der Beanspruchung<br />

von potenziellen Überwinterungsquartieren ist eine evtl. Tötung einzelner Individuen aber<br />

82


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

unvermeidlich. Auch diese Tötung unterliegt somit den Bedingungen des § 44 Abs. 5, da sie<br />

unvermeidlich ist und in Zusammenhang mit der Beanspruchung von Ruhestätten steht.<br />

Die potenzielle Beeinträchtigung der Haselmaus führt auf Grundlage des § 44 Abs. 5<br />

BNatSchG nicht zum Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und damit in<br />

Zusammenhang auch nicht nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, da die ökologische Funktion<br />

der potenziell betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang<br />

gewahrt wird und eine Tötung oder Verletzung trotz umfangreicher Vermeidungs- und<br />

Minderungsmaßnahmen unvermeidlich ist.<br />

9 Prüfung von Ausnahmetatbeständen<br />

Eine Prüfung von Ausnahmetatbeständen entfällt, da vorhabensbedingt keine rechtlich<br />

relevanten Arten betroffen sind und somit keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1<br />

bis Nr. 4 BNatSchG eintreten.<br />

83


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

10 Zusammenfassung<br />

Die Städte Lohmar und <strong>Siegburg</strong> planen die Anlage eines Rad- und Gehweges durch das<br />

Naturschutzgebiet „NSG Wahner Heide“ und die südlich angrenzende Waldbestände bis in<br />

das Stadtgebiet von <strong>Siegburg</strong> nördlich des Michaelsberges. Vor allem in den Waldflächen ist<br />

mit einem Vorkommen gesetzlich geschützter Arten zu rechnen, die durch das geplante<br />

Vorhaben beeinträchtigt werden könnten, wodurch wiederum die Verbotstatbestände des<br />

§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ausgelöst werden könnten. Das Büro naturgutachten oliver<br />

tillmanns wurde deshalb mit der artenschutzrechtliche Prüfung des Vorhabens betraut, die im<br />

Rahmen dieser Arbeit vorgelegt wird.<br />

Im Rahmen faunistischer Erfassungen im Jahr 2009 wurden Erhebungen der Vogel-,<br />

Fledermaus-, Amphibien- und Reptilienfauna durchgeführt. Zudem wurde das<br />

Lebensraumpotenzial für die Haselmaus und den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling<br />

anhand der erfassten Strukturen eingeschätzt. Während 8 Fledermaus-, 68 Vogelarten und<br />

3 artenschutzrechtlich relevante Amphibienarten nachgewiesen werden konnten oder als<br />

potenziell vorkommend eingestuft werden müssen, bietet der Untersuchungsraum<br />

planungsrelevanten Reptilienarten sowie dem Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling keine<br />

geeigneten Lebensräume.<br />

Um eine artenschutzrechtliche Betroffenheit von gesetzlich geschützten Arten zu vermeiden,<br />

wurde nach ausführlicher Absprache mit den Städten Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, den<br />

Forstbehörden und der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises für den<br />

Großteil der im Waldbereich zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong> ursprünglich geplanten Trasse<br />

eine alternative Wegeführung gefunden (Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme V1). Die<br />

Maßnahme dient zur Vermeidung bzw. Minderung der Tötung von Amphibien und der<br />

Haselmaus, da die Arten auf dem bzw. im Schotterkörper der ehemaligen Bahnstrecke<br />

potenzielle Ruhe- und zum Teil auch Fortpflanzungsstätten besitzen. Zudem sind zahlreiche<br />

weitere Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen notwendig, die Tötungen, erhebliche<br />

Störungen oder die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten artenschutzrechtlicher<br />

Arten verhindern. Im Rahmen der Vermeidungsmaßnahme V10 wird zudem das Vorgehen<br />

beschrieben, dass bei einer (in Bezug auf dieses Vorhaben) potenziell artenschutzrechtlich<br />

konfliktträchtigen Realisierung einer Grünbrücke über die B 484 zu empfehlen ist, um<br />

Konflikte zu vermeiden.<br />

Aufgrund des umfangreichen Maßnahmenpaktes (Maßnahmen V1 bis V10) können für fast<br />

alle Arten artenschutzrechtliche Betroffenheiten ausgeschlossen werden. Lediglich<br />

potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Haselmaus werden im nördlichen<br />

Vorhabensbereich zerstört. Im Rahmen der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme V9<br />

84


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

werden der Art geeignete Teillebensräume angeboten, die zu einer Ansiedlung außerhalb<br />

des Vorhabensbereichs führen sollen. Gleichzeitig dient die Maßnahme aber auch als<br />

funktionserhaltende Maßnahme, die den Erhalt der ökologischen Funktion der wenigen<br />

(potenziell) vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Haselmaus<br />

gewährleisten kann.<br />

Aufgrund der zahlreichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen und wegen der<br />

gleichzeitig als funktionserhaltende Maßnahme dienenden Maßnahme V9 kann für alle<br />

artenschutzrechtlich relevanten Arten ein Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1<br />

BNatSchG ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der im vorliegenden Gutachten<br />

angeführten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen muss das Vorhaben somit aus<br />

artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig angesehen werden.<br />

Nach bestem Wissen und Gewissen erstellt:<br />

Grevenbroich, 28.03.2011<br />

(Dipl.-Biol. Oliver Tillmanns)<br />

85


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

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89


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SCHLÜPMANN, M., GEIGER, A., KRONSHAGE, A. & T. MUTZ unter Mitarbeit des Arbeitskreis<br />

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UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW, Hrsg., 2010): Rote Liste der gefährdeten<br />

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SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (Bearb.): Das europäische Schutzgebietessystem Natura<br />

2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2:<br />

Wirbeltiere. Schr.R. Landschaftspflege Naturschutz Heft 69/2, Bonn-Bad Godesberg: 12-<br />

21.<br />

90


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

SY, T. (2004b): Bombina variegata. – In: PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BLESS, R., BOYE, P.,<br />

SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (Bearb.): Das europäische Schutzgebietessystem Natura<br />

2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2:<br />

Wirbeltiere. Schr.R. Landschaftspflege Naturschutz Heft 69/2, Bonn-Bad Godesberg: 32-<br />

44.<br />

SY, T. (2004c): Rana lessonae. – In: PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BLESS, R., BOYE, P.,<br />

SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (Bearb.): Das europäische Schutzgebietessystem Natura<br />

2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2:<br />

Wirbeltiere. Schr.R. Landschaftspflege Naturschutz Heft 69/2, Bonn-Bad Godesberg:<br />

151-157.<br />

SY, T. (2004d): Hyla arborea. – In: PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BLESS, R., BOYE, P.,<br />

SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (Bearb.): Das europäische Schutzgebietessystem Natura<br />

2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2:<br />

Wirbeltiere. Schr.R. Landschaftspflege Naturschutz Heft 69/2, Bonn-Bad Godesberg: 76-<br />

83.<br />

VEITH, M. (1996): Gelbbauchunke – Bombina variegata (LINNAEUS, 1758). – In: BITZ, A.,<br />

FISCHER, K., SIMON, L., THIELE, R. & M. VEITH: Die Amphibien und Reptilien in Rheinland-<br />

Pfalz. Band 1. – GNOR-Eigenverlag, Landau: 151-164.<br />

VON BÜLOW (2001): Kammolch-Bestandserfassungen mit dreijährigen Reusenfängen an zwei<br />

Kleingewässern Westfalens und fotografischer Wiedererkennung der Individuen. – In:<br />

KRONE, A. (Hrsg.): Der Kammolch (Triturus cristatus). Verbreitung, Biologie, Ökologie und<br />

Schutz. – Rana, Sonderheft 4: 145-162.<br />

WALTER, G. & D. WOLTERS (1997): Zur Effizienz der Erfassung von Reptilien mit Hilfe von<br />

Blechen in Norddeutschland. – Z. f. Feldherpetologie 4: 187-195.<br />

Weitere Auskünfte:<br />

Dr. Matthias KAISER<br />

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)<br />

Leibnizstr. 10<br />

45659 Recklinghausen<br />

Dipl.-Biol. Marco ZIMMERMANN<br />

Bonner Arbeitskreis für Fledermausschutz (BAFF)<br />

Kessenicher Str. 238<br />

53129 Bonn<br />

91


naturgutachten oliver tillmanns Artenschutz Rad- und Gehweg Lohmar-<strong>Siegburg</strong><br />

Anhang – Artenschutzrechtliche Prüfprotokolle<br />

Die artenschutzrechtlichen Prüfprotokolle nach MUNLV (2010) dienen dazu, die rechtliche<br />

Betroffenheit von Arten, für die vorhabensbedingte Konflikte eintreten und für die<br />

artspezifische Maßnahmen notwendig sind, nochmals zusammenfassend darzustellen<br />

(KAISER mndl., MUNLV 2010).<br />

Die Begründungen zum Ausschluss artenschutzrechtlicher Betroffenheiten werden in einer<br />

Art-für-Art-Betrachtung in Kap. 8.1, 8.2 und 8.4 detailliert erläutert. Dabei wird deutlich, dass<br />

vor allem für die beiden nachgewiesenen artenschutzrechtlich relevanten Amphibienarten<br />

und die Haselmaus artspezifische Maßnahmen notwendig werden, um eine Betroffenheit zu<br />

vermeiden. Diese Arten werden im Folgenden in den Artenschutzprotokollen nach MUNLV<br />

(2010) nochmals detailliert betrachtet:<br />

Kammmolch (Triturus cristatus),<br />

Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae) und<br />

Haselmaus (Muscardinius avellanarius).<br />

Für diese Arten erfolgt im Anhang eine zusammenfassende Darstellung in den<br />

Prüfprotokollen nach MUNLV (2010). Die bundesweite Rote Liste-Einstufung richtet sich<br />

dabei nach KÜHNEL et al. (2009) und MEINIG et al. (2009).<br />

92


Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) – Gesamtprotokoll –<br />

A.) Antragsteller (Angaben zum Plan/Vorhaben)<br />

Allgemeine Angaben<br />

Rad- und Gehweg "Bahntrasse" zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong><br />

Plan/Vorhaben (Bezeichnung): .<br />

Städte Lohmar/<strong>Siegburg</strong><br />

Plan-/Vorhabenträger (Name): Antragstellung (Datum):<br />

März/April 2011<br />

.<br />

Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum/Wirkfaktoren)<br />

Ist es möglich, dass bei FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogelarten die<br />

Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzung des Plans bzw. Realisierung<br />

des Vorhabens ausgelöst werden?<br />

g<br />

Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“) beschriebenen Maßnahmen und Gründe)<br />

ja nein<br />

Nur wenn Frage in Stufe I „ja“:<br />

Wird der Plan bzw. das Vorhaben gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG<br />

verstoßen (ggf. trotz Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen<br />

oder eines Risikomanagements)?<br />

G<br />

ja nein<br />

Arten, die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüft wurden:<br />

Begründung: Bei den folgenden Arten liegt kein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor (d.h. keine erhebliche Störung<br />

der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen<br />

oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Es handelt sich um Irrgäste bzw. um Allerweltsarten mit einem landesweit<br />

günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Außerdem liegen keine ernst zu nehmende Hinweise auf einen<br />

nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Plans/Vorhabens vor, die eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung rechtfertigen würden.<br />

Stufe III: Ausnahmeverfahren<br />

Nur wenn Frage in Stufe II „ja“:<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?<br />

ja nein<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein<br />

3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

ja nein<br />

g<br />

- Anlage eines Rad- und Gehweges zwischen Lohmar und <strong>Siegburg</strong>, durch den Waldbestand zwischen<br />

den Städten und im Bereich der Siedlungsbebauung von <strong>Siegburg</strong> (Kap. 5.1)<br />

- baubedingte Störung von Fledermäusen und Vogelarten, betriebsbedingte Störung von Vögeln, bauund<br />

betriebsbedingte Tötung von Individuen (Amphibien, Haselmaus), Zerstörung von Fortpflanzungsund<br />

Ruhestätten von Fledermaus-, Vogel- und Amphibienarten sowie der Haselmaus (Kap. 5.2)<br />

Die Beeinträchtigungen der in den folgenden Protokollen zur Art-für-Art-Betrachtung nicht näher aufgeführten<br />

Arten werden in Kap. 8.2 detailliert beschrieben. Zudem wurden folgende (nicht planungsrelevante)<br />

Vogelarten im Untersuchungsraum nachgewiesen:<br />

Amsel, Blässhuhn, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Elster, Gartenbaumläufer,<br />

Gartengrasmücke, Gebirgsstelze, Grünling, Haubenmeise, Hausrotschwanz, Heckenbraunelle, Hohltaube,<br />

Kanadagans, Kernbeißer, Kleiber, Kohlmeise, Mauersegler, Misteldrossel, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe,<br />

Reiherente, Ringeltaube, Rotkehlchen, Schwanzmeise, Singdrossel, Sommergoldhähnchen, Star, Stieglitz,<br />

Stockente, Straßentaube, Sumpfmeise, Tannenmeise, Türkentaube, Wacholderdrossel, Waldbaumläufer,<br />

Weidenmeise, Wintergoldhähnchen, Zaunkönig, Zilpzalp<br />

.


Antrag auf Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG<br />

Nur wenn alle Fragen in Stufe III „ja“:<br />

Die Realisierung des Plans/des Vorhabens ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />

öffentlichen Interesses gerechtfertigt und es gibt keine zumutbare Alternative. Der Erhaltungszustand<br />

der Populationen wird sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-<br />

Arten günstig bleiben. Deshalb wird eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten gem.<br />

§ 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“).<br />

Nur wenn Frage 3. in Stufe III „nein“:<br />

(weil bei einer FFH-Anhang IV-Art bereits ein ungünstiger Erhaltungszustand vorliegt)<br />

Für die Erteilung einer Ausnahme sprechen „außergewöhnliche Umstände“. Außerdem wird sich<br />

durch die Ausnahme der ungünstige Erhaltungszustand der Populationen nicht weiter verschlechtern<br />

bzw. wird die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert.<br />

Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“).<br />

Antrag auf Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG<br />

Nur wenn eine der Fragen in Stufe III „nein“:<br />

Im Zusammenhang mit privaten Gründen liegt eine unzumutbare Belastung vor. Deshalb wird eine<br />

Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. § 67 Abs. 2 BNatSchG beantragt.


B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />

Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />

(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

FFH-Anhang IV-Art<br />

europäische Vogelart<br />

Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen<br />

atlantische Region kontinentale Region<br />

grün günstig<br />

gelb ungünstig / unzureichend<br />

rot ungünstig / schlecht<br />

Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Rote Liste-Status<br />

Messtischblatt<br />

Deutschland<br />

V<br />

5109/5209<br />

Nordrhein-Westfalen 3<br />

Erhaltungszustand der lokalen Population<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />

oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />

A günstig / hervorragend<br />

B günstig / gut<br />

C ungünstig / mittel-schlecht<br />

Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

Kammmolch (Triturus cristatus)<br />

- Art nutzt ehemalige Teiche direkt östlich der Trasse als Laichhabitat und somit Schotterkörper des ehemaligen Bahndamms im<br />

direkten Umfeld als potenziell bedeutenden Versteck- und Überwinterungsplatz<br />

- Potenzielle Tötung durch Anlage des Weges (bau-, zum Teil auch betriebsbedingt), mögliche Beeinträchtigung der<br />

Laichgewässer<br />

- vgl. auch Kap. 5.2, Kap. 7<br />

- Vermeidungsmaßnahme V1 (alternative Wegeführung in großen Teilen der Waldfläche)<br />

- zudem umfangreiches Maßnahmenpaket (V5 - Vermeidung der Beeinträchtigung von Gewässern, V6 - Vermeidung unnötiger<br />

Störwirkungen, V7 - Vermeidungsmaßnahmen für Wild und Auswirkungen auf Amphibien, V8 - Erhalt von Stubben zum Schutz<br />

von Amphibien und Haselmaus<br />

- V10 - Möglicher Rückbau im Fall von Veränderungen der Lebensraumqualität<br />

- vgl. Kap. 7<br />

Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird durch die Maßnahmen V1, V5 und V8 vermieden, Tötungen von<br />

Individuen durch die Maßnahmen V1, V5, V7 und V8. Das Tötungsrisiko steigt - auch aufgrund der Vermeidungs- und<br />

Minderungsmaßnahmen - nicht signifikant. Die Laichgewässer werden geschützt und die potenziellen Versteckplätze und<br />

Überwinterungsquartiere im Schotterkörper des ehemaligen Bahndamms werden im aktuellen Zustand erhalten, weshalb auch<br />

keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten eintritt. Die ökologische Funktion der potenziell<br />

durch das Vorhaben betroffenen Teillebensräume der Art können im räumlichen Zusammenhang gewahrt werden (Kap. 8.2).<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein


B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />

Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />

(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

FFH-Anhang IV-Art<br />

europäische Vogelart<br />

Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen<br />

atlantische Region kontinentale Region<br />

grün günstig<br />

gelb ungünstig / unzureichend<br />

rot ungünstig / schlecht<br />

Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Rote Liste-Status<br />

Messtischblatt<br />

Deutschland<br />

G<br />

5109/5209<br />

Nordrhein-Westfalen 3<br />

Erhaltungszustand der lokalen Population<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />

oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />

A günstig / hervorragend<br />

B günstig / gut<br />

C ungünstig / mittel-schlecht<br />

Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae)<br />

- Art nutzt ehemalige Teiche direkt östlich der Trasse als Laichhabitat und somit Schotterkörper des ehemaligen Bahndamms im<br />

direkten Umfeld als potenziell bedeutenden Versteck- und Überwinterungsplatz<br />

- Potenzielle Tötung durch Anlage des Weges (bau-, zum Teil auch betriebsbedingt), mögliche Beeinträchtigung der<br />

Laichgewässer<br />

- vgl. auch Kap. 5.2, Kap. 7<br />

- Vermeidungsmaßnahme V1 (alternative Wegeführung in großen Teilen der Waldfläche)<br />

- zudem umfangreiches Maßnahmenpaket (V5 - Vermeidung der Beeinträchtigung von Gewässern, V6 - Vermeidung unnötiger<br />

Störwirkungen, V7 - Vermeidungsmaßnahmen für Wild und Auswirkungen auf Amphibien, V8 - Erhalt von Stubben zum Schutz<br />

von Amphibien und Haselmaus<br />

- V10 - Möglicher Rückbau im Fall von Veränderungen der Lebensraumqualität<br />

- vgl. Kap. 7<br />

Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird durch die Maßnahmen V1, V5 und V8 vermieden, Tötungen von<br />

Individuen durch die Maßnahmen V1, V5, V7 und V8. Das Tötungsrisiko steigt - auch aufgrund der Vermeidungs- und<br />

Minderungsmaßnahmen - nicht signifikant. Die Laichgewässer werden geschützt und die potenziellen Versteckplätze und<br />

Überwinterungsquartiere im Schotterkörper des ehemaligen Bahndamms werden im aktuellen Zustand erhalten, weshalb auch<br />

keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten eintritt. Die ökologische Funktion der potenziell<br />

durch das Vorhaben betroffenen Teillebensräume der Art können im räumlichen Zusammenhang gewahrt werden (Kap. 8.2).<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein


B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />

Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />

(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

FFH-Anhang IV-Art<br />

europäische Vogelart<br />

Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen<br />

atlantische Region kontinentale Region<br />

grün günstig<br />

gelb ungünstig / unzureichend<br />

rot ungünstig / schlecht<br />

Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Rote Liste-Status<br />

Messtischblatt<br />

Deutschland<br />

G<br />

5109/5209<br />

Nordrhein-Westfalen G<br />

Erhaltungszustand der lokalen Population<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />

oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />

A günstig / hervorragend<br />

B günstig / gut<br />

C ungünstig / mittel-schlecht<br />

Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

Haselmaus (Muscardinus avellanarius)<br />

- Art nutzt seit Nutzungsaufgabe entstandenen Jungbaum- und lichten Gebüschbestände als potenzielle Fortpflanzungs- und den<br />

Schotterkörper der ehemaligen Bahntrasse selbst als potenzielle Ruhestätte (Versteckplatz, Überwinterrungshabitat)<br />

- Potenzielle Tötung durch Anlage des Weges (bau- und anlagebedingt), mögliche Zerstörung von Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten<br />

- vgl. auch Kap. 5.2, Kap. 7<br />

- Vermeidungsmaßnahme V1 (alternative Wegeführung in großen Teilen der Waldfläche)<br />

- zudem umfangreiches Maßnahmenpaket (V2 - Zeitliche Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen, V4 -<br />

Vermeidung der Beeinträchtigung von potenziell relevanten Kleinstrukturen, V8 - Erhalt von Stubben zum Schutz<br />

von Amphibien und Haselmaus, V9 - Installation künstlicher Kobel und Niströhren für die Haselmaus)<br />

- gleichzeitig dient Maßnahme V9 als funktionserhaltende Maßnahme<br />

- vgl. Kap. 7, Kap. 8.3<br />

Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird durch die Maßnahmen V1, V4 und V8 vermieden, Tötungen von<br />

Individuen durch die Maßnahmen V1, V2, V4, V8 und V9. Das Tötungsrisiko steigt - auch aufgrund der Vermeidungs- und<br />

Minderungsmaßnahmen - nicht signifikant. Die potenziellen Teillebensräume werden im Rahmen der Vermeidungsmaßnahmen<br />

weitestgehend erhalten, weshalb in Zusammenhang mit Maßnahme V9, die zugleich als funktionserhaltende Maßnahme dient,<br />

keine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten eintritt. Die ökologische Funktion der potenziell durch<br />

das Vorhaben betroffenen Teillebensräume der Art können im räumlichen Zusammenhang gewahrt werden (Kap. 8.4).<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein

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