Servicevereinbarung SFirm - Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen
Servicevereinbarung SFirm - Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen
Servicevereinbarung SFirm - Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen
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Fernwartungsvereinbarung<br />
1. Gegenstand der Fernwartungsvereinbarung<br />
Gegenstand dieser Vereinbarung sind Fernwartungsleistungen<br />
bezogen auf die mittels „Bestellschein“ vom Kunden<br />
ausgewählten Software-Produkte - nachstehend einheitlich<br />
vertragsgegenständliche Software genannt, auf den EDV-<br />
Anlagen des Kunden in der/in den zum Zeitpunkt des<br />
Vertragsabschlusses vorgefundenen Konfiguration(en).<br />
Hierzu wird die Software Netviewer in der aktuellen Version von<br />
der <strong>Sparkasse</strong> zur Verfügung gestellt. Die Voraussetzungen<br />
und der Ablauf der Fernwartung sind in Anlage 1<br />
(Kundenleitfaden) beschrieben. Die Anlage wird Bestandteil der<br />
Vereinbarung.<br />
Die Fernwartungsleistungen beschränken sich ausschließlich<br />
auf die aktuelle Programmversion. Nicht Gegenstand des<br />
Vertrages ist die Wartung von Fremdsoftware und<br />
Computerhardware.<br />
Der Kunde gestattet ausdrücklich, dass der Ablauf der<br />
Fernwartung, wie in Anlage 1 beschrieben, von der <strong>Sparkasse</strong><br />
protokolliert und für Beweiszwecke archiviert wird.<br />
2. Leistungen<br />
Der Kunde ist berechtigt, zu den üblichen Geschäftszeiten den<br />
Fernwartungsservice in Anspruch zu nehmen. Folgende<br />
Kontaktmöglichkeit steht zur Verfügung:<br />
Tel: 0731 / 709 - 305<br />
Folgende Leistungen sind Bestandteil des Fernwartungsservices:<br />
2.1. Installation der vertragsgegenständlichen Software<br />
• Unterstützung und Hilfeleistung bei der Installation der<br />
vertragsgegenständlichen Software<br />
• Durchführung der Installation der vertrags-<br />
gegenständlichen Software auf Wunsch des Kunden<br />
• Ersteinweisung in die Funktionsweise der vertrags-<br />
gegenständlichen Software<br />
2.2. Fehleranalyse<br />
• Unterstützung bei Problemen in der Anwendung<br />
• Analyse von Fehlersituationen und Ablaufstörungen der<br />
Anwendung<br />
• Suche nach möglichen technischen Fehlerursachen in der<br />
Anwendung<br />
2.3. Fehlerbehebung an der Software<br />
Sofern an der vertragsgegenständlichen Software Fehler<br />
auftreten, hat der Kunde die <strong>Sparkasse</strong> über o.g.<br />
Kontaktmöglichkeit zu informieren. Die Fehler werden<br />
analysiert und soweit mittels Fernwartung technisch möglich,<br />
behoben durch:<br />
• Benennung einer vorläufigen Umgehungsmöglichkeit<br />
• die Überlassung von Updates auf separaten Datenträgern<br />
zur Fehlerbeseitigung oder ein<br />
• Online-Update.<br />
Dieser Service ist kostenlos. Die weiteren Rechte des Kunden<br />
aus der Gewährleistung bleiben unberührt.<br />
2.4. Sonstige Störungen<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> - <strong>Illertissen</strong><br />
Insel13, 89231 <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong><br />
USt-Id-Nr.: DE130860979<br />
Bei sonstigen Störungen, die nicht auf einem Mangel der<br />
vertragsgegenständlichen Software beruhen, erfolgt die<br />
Fehleranalyse sowie ein Hinweis auf erkennbare Bedienungsfehler<br />
oder falsche Einstellungen der Systemumgebung oder Hardware<br />
des Kunden. Diese Leistungen sind mit der Pauschalvergütung in<br />
Nr. 3 abgegolten.<br />
2.5. Update-Service<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> liefert dem Kunden unabhängig von Nr. 2.2. Updates,<br />
insbesondere, wenn sich die Online-Zugangswege der <strong>Sparkasse</strong><br />
oder die Bankleitzahlendateien ändern. Nicht zum Lieferumfang<br />
gehören neue Versionen der vertragsgegenständlichen Software<br />
mit weiteren Funktionalitäten.<br />
3. Servicepauschale<br />
Für die Serviceleistungen der <strong>Sparkasse</strong> gemäß 2.1, 2.2., 2,4 und<br />
2.5. entrichtet der Kunde derzeit kein zusätzliches Entgelt.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> kann eine Pauschale mit Wirkung für die Zukunft<br />
erhöhen. Hierüber wird sie den Kunden 6 Wochen vorher<br />
informieren. Der Kunde kann dann die Fernwartungsvereinbarung<br />
mit einer Frist von 4 Wochen zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der<br />
Erhöhung kündigen.<br />
4. Pflichten des Kunden<br />
Der Kunde hat stets die aktuelle lizenzierte Version der<br />
vertragsgegenständlichen Software zu nutzen.<br />
Zur Fehleranalyse durch die <strong>Sparkasse</strong> hat der Kunde den Fehler<br />
möglichst genau zu beschreiben.<br />
Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für die aktuelle<br />
Datensicherung in geeigneter Form, die auch eine zeitnahe und<br />
wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung der Daten<br />
gewährleistet.<br />
Der Kunde hält sich bei der Feststellung, Eingrenzung und<br />
Beseitigung von Fehlern an die Empfehlungen der <strong>Sparkasse</strong>.<br />
Der Kunde hat seine EDV-Systeme und Datenbestände durch<br />
geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen wie z. B.<br />
Passwortschutz, Firewallsysteme und Virenscanner hinreichend zu<br />
schützen.<br />
Gelangt der <strong>Sparkasse</strong>nberater im Verlauf der Fernwartung in<br />
Kenntnis sicherheitsrelevanter Passwörter, wird der Kunde diese<br />
unmittelbar nach Abschluss der Fernwartung ändern.