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Servicevereinbarung SFirm - Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen

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Fernwartungsvereinbarung<br />

1. Gegenstand der Fernwartungsvereinbarung<br />

Gegenstand dieser Vereinbarung sind Fernwartungsleistungen<br />

bezogen auf die mittels „Bestellschein“ vom Kunden<br />

ausgewählten Software-Produkte - nachstehend einheitlich<br />

vertragsgegenständliche Software genannt, auf den EDV-<br />

Anlagen des Kunden in der/in den zum Zeitpunkt des<br />

Vertragsabschlusses vorgefundenen Konfiguration(en).<br />

Hierzu wird die Software Netviewer in der aktuellen Version von<br />

der <strong>Sparkasse</strong> zur Verfügung gestellt. Die Voraussetzungen<br />

und der Ablauf der Fernwartung sind in Anlage 1<br />

(Kundenleitfaden) beschrieben. Die Anlage wird Bestandteil der<br />

Vereinbarung.<br />

Die Fernwartungsleistungen beschränken sich ausschließlich<br />

auf die aktuelle Programmversion. Nicht Gegenstand des<br />

Vertrages ist die Wartung von Fremdsoftware und<br />

Computerhardware.<br />

Der Kunde gestattet ausdrücklich, dass der Ablauf der<br />

Fernwartung, wie in Anlage 1 beschrieben, von der <strong>Sparkasse</strong><br />

protokolliert und für Beweiszwecke archiviert wird.<br />

2. Leistungen<br />

Der Kunde ist berechtigt, zu den üblichen Geschäftszeiten den<br />

Fernwartungsservice in Anspruch zu nehmen. Folgende<br />

Kontaktmöglichkeit steht zur Verfügung:<br />

Tel: 0731 / 709 - 305<br />

Folgende Leistungen sind Bestandteil des Fernwartungsservices:<br />

2.1. Installation der vertragsgegenständlichen Software<br />

• Unterstützung und Hilfeleistung bei der Installation der<br />

vertragsgegenständlichen Software<br />

• Durchführung der Installation der vertrags-<br />

gegenständlichen Software auf Wunsch des Kunden<br />

• Ersteinweisung in die Funktionsweise der vertrags-<br />

gegenständlichen Software<br />

2.2. Fehleranalyse<br />

• Unterstützung bei Problemen in der Anwendung<br />

• Analyse von Fehlersituationen und Ablaufstörungen der<br />

Anwendung<br />

• Suche nach möglichen technischen Fehlerursachen in der<br />

Anwendung<br />

2.3. Fehlerbehebung an der Software<br />

Sofern an der vertragsgegenständlichen Software Fehler<br />

auftreten, hat der Kunde die <strong>Sparkasse</strong> über o.g.<br />

Kontaktmöglichkeit zu informieren. Die Fehler werden<br />

analysiert und soweit mittels Fernwartung technisch möglich,<br />

behoben durch:<br />

• Benennung einer vorläufigen Umgehungsmöglichkeit<br />

• die Überlassung von Updates auf separaten Datenträgern<br />

zur Fehlerbeseitigung oder ein<br />

• Online-Update.<br />

Dieser Service ist kostenlos. Die weiteren Rechte des Kunden<br />

aus der Gewährleistung bleiben unberührt.<br />

2.4. Sonstige Störungen<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> - <strong>Illertissen</strong><br />

Insel13, 89231 <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong><br />

USt-Id-Nr.: DE130860979<br />

Bei sonstigen Störungen, die nicht auf einem Mangel der<br />

vertragsgegenständlichen Software beruhen, erfolgt die<br />

Fehleranalyse sowie ein Hinweis auf erkennbare Bedienungsfehler<br />

oder falsche Einstellungen der Systemumgebung oder Hardware<br />

des Kunden. Diese Leistungen sind mit der Pauschalvergütung in<br />

Nr. 3 abgegolten.<br />

2.5. Update-Service<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> liefert dem Kunden unabhängig von Nr. 2.2. Updates,<br />

insbesondere, wenn sich die Online-Zugangswege der <strong>Sparkasse</strong><br />

oder die Bankleitzahlendateien ändern. Nicht zum Lieferumfang<br />

gehören neue Versionen der vertragsgegenständlichen Software<br />

mit weiteren Funktionalitäten.<br />

3. Servicepauschale<br />

Für die Serviceleistungen der <strong>Sparkasse</strong> gemäß 2.1, 2.2., 2,4 und<br />

2.5. entrichtet der Kunde derzeit kein zusätzliches Entgelt.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> kann eine Pauschale mit Wirkung für die Zukunft<br />

erhöhen. Hierüber wird sie den Kunden 6 Wochen vorher<br />

informieren. Der Kunde kann dann die Fernwartungsvereinbarung<br />

mit einer Frist von 4 Wochen zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der<br />

Erhöhung kündigen.<br />

4. Pflichten des Kunden<br />

Der Kunde hat stets die aktuelle lizenzierte Version der<br />

vertragsgegenständlichen Software zu nutzen.<br />

Zur Fehleranalyse durch die <strong>Sparkasse</strong> hat der Kunde den Fehler<br />

möglichst genau zu beschreiben.<br />

Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für die aktuelle<br />

Datensicherung in geeigneter Form, die auch eine zeitnahe und<br />

wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung der Daten<br />

gewährleistet.<br />

Der Kunde hält sich bei der Feststellung, Eingrenzung und<br />

Beseitigung von Fehlern an die Empfehlungen der <strong>Sparkasse</strong>.<br />

Der Kunde hat seine EDV-Systeme und Datenbestände durch<br />

geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen wie z. B.<br />

Passwortschutz, Firewallsysteme und Virenscanner hinreichend zu<br />

schützen.<br />

Gelangt der <strong>Sparkasse</strong>nberater im Verlauf der Fernwartung in<br />

Kenntnis sicherheitsrelevanter Passwörter, wird der Kunde diese<br />

unmittelbar nach Abschluss der Fernwartung ändern.

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