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Dantop® - Spiess-Urania

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<strong>Dantop®</strong><br />

Insektizid<br />

Wirkstoff: 500 g Clothianidin /kg (50 Gew.-%)<br />

Wasserdispergierbares Granulat (WG)<br />

Gefahrensymbol: Xn, N<br />

Bienen: bienengefährlich (B1)<br />

Versandgebinde: 10 x 100, g Flasche<br />

10 x 500, g Flasche<br />

4 x 1,5 kg Kanister<br />

Insektizid zur Bekämpfung von<br />

• Blattläusen (Virusvektoren) an Kartoffeln<br />

• Kartoffelkäfer an Kartoffeln<br />

• Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus,<br />

Kleine Kohlfliege an Kohlrabi<br />

• Blattläusen an Zierpflanzen<br />

Anwendung<br />

Wirkungsweise<br />

Dantop ist ein Insektizid, das eine gute und nachhaltige Wirkung gegen saugende und beißende<br />

Insekten besitzt. Die Aufnahme des Wirkstoffes Clothianidin in die Pflanze kann sowohl über das<br />

Blatt als auch über die Wurzel erfolgen. Durch die gute Verteilung in der Pflanze (systemisch)<br />

schützt Dantop nicht nur behandelte Pflanzenteile, sondern auch neu ausgetriebene Blätter und<br />

unbehandelte Bereiche der Pflanze. In abreifenden oder gestressten Pflanzen kann die Verteilung<br />

des Wirkstoffes eingeschränkt sein. Bei der Spritzanwendung wirkt Dantop auch als Kontaktgift.<br />

Der Wirkstoff Clothianidin aus der Gruppe der Neonicotinoide, blockiert die Acetylcholin<br />

Rezeptoren im zentralen Nervensystem und führt zu einer raschen Schädigung der<br />

Insekten, die dadurch umgehend ihre Fraß- und Saugtätigkeit an den Pflanzen einstellen.<br />

Dantop wirkt weitgehend temperaturunabhängig und auch bei wechselhaften oder warmen<br />

Witterungsbedingungen zuverlässig. Die schnelle Aufnahme von Dantop in die Pflanze sorgt<br />

für eine gute Regenstabilität.<br />

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:<br />

• Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Pflanzgutbehandlung),<br />

• Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Spritzanwendung),<br />

• Kartoffelkäfer an Kartoffeln.“<br />

„Von der Zulassungsbehörde zusätzlich genehmigte Anwendungsgebiete:<br />

• Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Kohlrabi<br />

• Blattläuse an Zierpflanzen.“<br />

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025583-00


<strong>Dantop®</strong><br />

Anwendungstechnik und Aufwandmengen<br />

Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Pflanzgutbehandlung)<br />

Dantop wird beim Legen der Kartoffeln in Beständen zur Pflanzguterzeugung als Pflanzgutbehandlung<br />

mit 300 g/ha in 60 bis 100 l Wasser/ha auf das Pflanzgut gespritzt oder gesprüht.<br />

Maximaler Mittelaufwand 0,3 kg/ha (entsprechend maximal 25 dt Saatkartoffeln pro ha).<br />

WW720 - Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert.<br />

WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen<br />

eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten.<br />

Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.<br />

Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Spritzanwendung)<br />

Dantop wird nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf in Beständen zur Pflanzguterzeugung<br />

mit 150 g/ha in 200 l bis 500 l Wasser/ha im Abstand von 7 bis 14 Tagen gespritzt.<br />

Maximal 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.<br />

WW720 - Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert.<br />

WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen<br />

eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten.<br />

Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen<br />

verwenden.<br />

“Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:<br />

NT108, NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW606 (5m), NW701.”<br />

Kartoffelkäfer an Kartoffeln<br />

Dantop wird nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf mit 35<br />

g/ha in 200 l bis 500 l Wasser/ha im Abstand von mindestens 10 bis 14 Tagen gespritzt.<br />

Maximal 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.<br />

Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem Fall eine gründliche Benetzung aller zu<br />

behandelnden Pflanzenteile gewährleisten!<br />

“Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmung:<br />

NT102.”<br />

Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an<br />

Kohlrabi<br />

Dantop wird bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis während der Jungpflanzenanzucht<br />

von Kohlrabi in Anzuchtgefäßen ab BBCH 12, im Freiland und im Gewächshaus, mit 2,4<br />

g/1.000 Pflanzen in 3 l Wasser /m² gegossen.<br />

Die Anwendung erfolgt während der Anzucht der Jungpflanzen auf dicht an dicht in Kisten<br />

stehende Erdpresstöpfe durch Angießen mit automatisierten Verfahren.<br />

Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.<br />

VV605 - Blätter zum Verzehr/zur Verfütterung nicht geeignet.<br />

Blattläuse an Zierpflanzen<br />

Dantop wird bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Gewächshaus<br />

mit 150 g/ha in 600 bis 1.000 l Wasser /ha im Abstand von 7 bis 14 Tagen, nur auf Pflanzen<br />

mit einer Höhe von bis zu 50 cm, gespritzt.<br />

Maximal 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.<br />

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<strong>Dantop®</strong><br />

Resistenzhinweis<br />

WW709 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe<br />

können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vor zubeugen,<br />

das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.<br />

Nach einer Pflanzgutbehandlung mit Dantop darf mit diesem Mittel keine Spritzbehandlung<br />

mehr auf derselben Kartoffelfläche erfolgen, um Resistenzen vorzubeugen.<br />

Insektizide sollen nur gezielt und - soweit zugelassen und verfügbar - mit unterschiedlichen<br />

Wirkungsmechanismen eingesetzt werden, um Resistenzbildung möglichst zu vermeiden.<br />

Dantop enthält den Wirkstoff Clothianidin, der zur chemischen Klasse der Neonikotinoide<br />

gehört. Aufgrund seines spezifischen Wirkungsmechanismus im komplexen biologischen<br />

System der Schädlinge, kann eine Resistenzbildung gegen diesen Wirkstoff bzw. diese<br />

Wirkstoffklasse nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />

gibt es aber keine Erkenntnisse über nachgewiesene Resistenzen derjenigen Schädlinge, für die<br />

Anwendungsgebiete festgesetzt sind.<br />

Sollte es dennoch zu einer Minderwirkung von Dantop aufgrund von möglicherweise entstandenen<br />

Resistenzen kommen, wird keine Haftung übernommen.<br />

Pflanzenverträglichkeit<br />

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Dantop in allen zugelassenen Aufwandmengen<br />

von den Kulturen gut vertragen wird.<br />

Herstellung der Spritzbrühe<br />

Brühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen, falls vorhanden, Rührwerk<br />

einschalten und Dantop ohne Siebeinsatz bei laufendem Rührwerk bzw. unter Umrühren in<br />

den Tank geben. Dann die fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie<br />

mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.<br />

Mischbarkeit<br />

Nach unseren Erfahrungen ist Dantop mit den handelsüblichen Pflanzenschutzmitteln und<br />

Düngern wie z.B. Funguran® 1 progress, Cuprozin® 1 Flüssig, Cuprozin® 1 progress, Dithane* NeoTec,<br />

Panarex® 4 ® 3 , Risolex® flüssig, Valbon® 3 ® 2 oder Zinkuran® 1 mischbar.<br />

Gerätereinigung<br />

Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter<br />

sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt.<br />

Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.<br />

Wartezeiten<br />

Kartoffeln:<br />

Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt,<br />

die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer<br />

Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).<br />

Kohlrabi: 42 Tage<br />

Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).<br />

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<strong>Dantop®</strong><br />

Hinweise für den sicheren Umgang<br />

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:<br />

NG321 - Die maximale Aufwandmenge von 150 g Wirkstoff pro ha und Jahr darf - auch<br />

in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht<br />

überschritten werden.<br />

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte<br />

Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen<br />

lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie<br />

Regen- und Abwasserkanäle.”<br />

„Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:<br />

Für die Anwendung gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Spritzanwendung) gilt:<br />

NT108 - Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu<br />

angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,<br />

Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf<br />

folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in<br />

das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.<br />

9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 %<br />

eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik<br />

noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung<br />

mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine,<br />

Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die<br />

Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des<br />

Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der<br />

regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April<br />

2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil<br />

an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken,<br />

Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt<br />

worden sind.<br />

NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern<br />

- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch<br />

wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das<br />

Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.<br />

9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den<br />

unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden<br />

genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten<br />

Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen<br />

Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />

reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% *, 90% *.<br />

NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der<br />

Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern -<br />

ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />

Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis<br />

zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. 5m.<br />

NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und<br />

Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber<br />

einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke<br />

bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz<br />

von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben.<br />

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<strong>Dantop®</strong><br />

Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das<br />

abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein<br />

Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung<br />

im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />

Für die Anwendung gegen Kartoffelkäfer an Kartoffeln gilt:<br />

NT102 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden<br />

Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,<br />

Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis<br />

“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der<br />

jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.<br />

Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich,<br />

wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen<br />

(z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des<br />

Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der<br />

regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April<br />

2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an<br />

Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.”<br />

Für alle genehmigten Anwendungsgebiete gilt folgender Hinweis:<br />

In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und Umweltbedingungen können Schäden<br />

an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher<br />

die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.<br />

Hinweise zum Schutz des Anwenders<br />

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge sundheitsschäden<br />

führen.<br />

EO005-1 - SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.<br />

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln<br />

fernhalten.<br />

Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln.<br />

Nach Einatmen<br />

Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.<br />

Nach Hautkontakt<br />

Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.<br />

Nach Augenkontakt<br />

Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).<br />

Nach Verschlucken<br />

Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf<br />

nichts eingeflößt werden.<br />

Hinweise für den Arzt<br />

Behandlung<br />

Symptomatisch behandeln.<br />

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<strong>Dantop®</strong><br />

Gewässerschutz<br />

NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küsten<br />

gewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht<br />

verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zu widerhandlungen<br />

können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.<br />

NW263 - Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.<br />

Bienen und andere Nützlinge<br />

NB6611 - Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende<br />

oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. –<br />

Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992 BGBL.I S.1410 beachten.<br />

NN234 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri<br />

(Raubmilbe) eingestuft.<br />

NN360 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata<br />

(Kurzflügel käfer) eingestuft.<br />

NN370 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege)<br />

eingestuft.<br />

NN380 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae<br />

(Erzwespe) eingestuft.<br />

Lagerung<br />

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.<br />

Entsorgung<br />

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® 4 sind an den autorisierten<br />

Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.<br />

Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der<br />

regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll<br />

geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes<br />

anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV<br />

Kennzeichnungssymbol: Xn, N<br />

R22 - Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.<br />

R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.<br />

R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.<br />

S24 - Berührung mit der Haut vermeiden.<br />

S37 - Geeignete Schutzhandschuhe tragen.<br />

S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.<br />

SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchs anleitung einzuhalten.<br />

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.<br />

® Sumitomo Chemical Co., Ltd., Tokio / Japan<br />

®1 <strong>Spiess</strong>-<strong>Urania</strong> Chemicals GmbH<br />

®2 Kumiai Chemical Industry Co., Ltd., Japan<br />

®3 Chemtura Corporation<br />

®4 IVA (Industrieverband Agrar)<br />

* Dow AgroSciences GmbH<br />

Sicherheits datenblatt<br />

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