Dantop® - Spiess-Urania
Dantop® - Spiess-Urania
Dantop® - Spiess-Urania
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<strong>Dantop®</strong><br />
Insektizid<br />
Wirkstoff: 500 g Clothianidin /kg (50 Gew.-%)<br />
Wasserdispergierbares Granulat (WG)<br />
Gefahrensymbol: Xn, N<br />
Bienen: bienengefährlich (B1)<br />
Versandgebinde: 10 x 100, g Flasche<br />
10 x 500, g Flasche<br />
4 x 1,5 kg Kanister<br />
Insektizid zur Bekämpfung von<br />
• Blattläusen (Virusvektoren) an Kartoffeln<br />
• Kartoffelkäfer an Kartoffeln<br />
• Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus,<br />
Kleine Kohlfliege an Kohlrabi<br />
• Blattläusen an Zierpflanzen<br />
Anwendung<br />
Wirkungsweise<br />
Dantop ist ein Insektizid, das eine gute und nachhaltige Wirkung gegen saugende und beißende<br />
Insekten besitzt. Die Aufnahme des Wirkstoffes Clothianidin in die Pflanze kann sowohl über das<br />
Blatt als auch über die Wurzel erfolgen. Durch die gute Verteilung in der Pflanze (systemisch)<br />
schützt Dantop nicht nur behandelte Pflanzenteile, sondern auch neu ausgetriebene Blätter und<br />
unbehandelte Bereiche der Pflanze. In abreifenden oder gestressten Pflanzen kann die Verteilung<br />
des Wirkstoffes eingeschränkt sein. Bei der Spritzanwendung wirkt Dantop auch als Kontaktgift.<br />
Der Wirkstoff Clothianidin aus der Gruppe der Neonicotinoide, blockiert die Acetylcholin<br />
Rezeptoren im zentralen Nervensystem und führt zu einer raschen Schädigung der<br />
Insekten, die dadurch umgehend ihre Fraß- und Saugtätigkeit an den Pflanzen einstellen.<br />
Dantop wirkt weitgehend temperaturunabhängig und auch bei wechselhaften oder warmen<br />
Witterungsbedingungen zuverlässig. Die schnelle Aufnahme von Dantop in die Pflanze sorgt<br />
für eine gute Regenstabilität.<br />
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:<br />
• Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Pflanzgutbehandlung),<br />
• Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Spritzanwendung),<br />
• Kartoffelkäfer an Kartoffeln.“<br />
„Von der Zulassungsbehörde zusätzlich genehmigte Anwendungsgebiete:<br />
• Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Kohlrabi<br />
• Blattläuse an Zierpflanzen.“<br />
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025583-00
<strong>Dantop®</strong><br />
Anwendungstechnik und Aufwandmengen<br />
Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Pflanzgutbehandlung)<br />
Dantop wird beim Legen der Kartoffeln in Beständen zur Pflanzguterzeugung als Pflanzgutbehandlung<br />
mit 300 g/ha in 60 bis 100 l Wasser/ha auf das Pflanzgut gespritzt oder gesprüht.<br />
Maximaler Mittelaufwand 0,3 kg/ha (entsprechend maximal 25 dt Saatkartoffeln pro ha).<br />
WW720 - Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert.<br />
WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen<br />
eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten.<br />
Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.<br />
Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Spritzanwendung)<br />
Dantop wird nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf in Beständen zur Pflanzguterzeugung<br />
mit 150 g/ha in 200 l bis 500 l Wasser/ha im Abstand von 7 bis 14 Tagen gespritzt.<br />
Maximal 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.<br />
WW720 - Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert.<br />
WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen<br />
eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten.<br />
Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen<br />
verwenden.<br />
“Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:<br />
NT108, NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW606 (5m), NW701.”<br />
Kartoffelkäfer an Kartoffeln<br />
Dantop wird nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf mit 35<br />
g/ha in 200 l bis 500 l Wasser/ha im Abstand von mindestens 10 bis 14 Tagen gespritzt.<br />
Maximal 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.<br />
Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem Fall eine gründliche Benetzung aller zu<br />
behandelnden Pflanzenteile gewährleisten!<br />
“Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmung:<br />
NT102.”<br />
Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an<br />
Kohlrabi<br />
Dantop wird bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis während der Jungpflanzenanzucht<br />
von Kohlrabi in Anzuchtgefäßen ab BBCH 12, im Freiland und im Gewächshaus, mit 2,4<br />
g/1.000 Pflanzen in 3 l Wasser /m² gegossen.<br />
Die Anwendung erfolgt während der Anzucht der Jungpflanzen auf dicht an dicht in Kisten<br />
stehende Erdpresstöpfe durch Angießen mit automatisierten Verfahren.<br />
Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.<br />
VV605 - Blätter zum Verzehr/zur Verfütterung nicht geeignet.<br />
Blattläuse an Zierpflanzen<br />
Dantop wird bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Gewächshaus<br />
mit 150 g/ha in 600 bis 1.000 l Wasser /ha im Abstand von 7 bis 14 Tagen, nur auf Pflanzen<br />
mit einer Höhe von bis zu 50 cm, gespritzt.<br />
Maximal 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.<br />
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<strong>Dantop®</strong><br />
Resistenzhinweis<br />
WW709 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe<br />
können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vor zubeugen,<br />
das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.<br />
Nach einer Pflanzgutbehandlung mit Dantop darf mit diesem Mittel keine Spritzbehandlung<br />
mehr auf derselben Kartoffelfläche erfolgen, um Resistenzen vorzubeugen.<br />
Insektizide sollen nur gezielt und - soweit zugelassen und verfügbar - mit unterschiedlichen<br />
Wirkungsmechanismen eingesetzt werden, um Resistenzbildung möglichst zu vermeiden.<br />
Dantop enthält den Wirkstoff Clothianidin, der zur chemischen Klasse der Neonikotinoide<br />
gehört. Aufgrund seines spezifischen Wirkungsmechanismus im komplexen biologischen<br />
System der Schädlinge, kann eine Resistenzbildung gegen diesen Wirkstoff bzw. diese<br />
Wirkstoffklasse nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />
gibt es aber keine Erkenntnisse über nachgewiesene Resistenzen derjenigen Schädlinge, für die<br />
Anwendungsgebiete festgesetzt sind.<br />
Sollte es dennoch zu einer Minderwirkung von Dantop aufgrund von möglicherweise entstandenen<br />
Resistenzen kommen, wird keine Haftung übernommen.<br />
Pflanzenverträglichkeit<br />
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Dantop in allen zugelassenen Aufwandmengen<br />
von den Kulturen gut vertragen wird.<br />
Herstellung der Spritzbrühe<br />
Brühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen, falls vorhanden, Rührwerk<br />
einschalten und Dantop ohne Siebeinsatz bei laufendem Rührwerk bzw. unter Umrühren in<br />
den Tank geben. Dann die fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie<br />
mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.<br />
Mischbarkeit<br />
Nach unseren Erfahrungen ist Dantop mit den handelsüblichen Pflanzenschutzmitteln und<br />
Düngern wie z.B. Funguran® 1 progress, Cuprozin® 1 Flüssig, Cuprozin® 1 progress, Dithane* NeoTec,<br />
Panarex® 4 ® 3 , Risolex® flüssig, Valbon® 3 ® 2 oder Zinkuran® 1 mischbar.<br />
Gerätereinigung<br />
Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter<br />
sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt.<br />
Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.<br />
Wartezeiten<br />
Kartoffeln:<br />
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt,<br />
die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer<br />
Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).<br />
Kohlrabi: 42 Tage<br />
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).<br />
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<strong>Dantop®</strong><br />
Hinweise für den sicheren Umgang<br />
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:<br />
NG321 - Die maximale Aufwandmenge von 150 g Wirkstoff pro ha und Jahr darf - auch<br />
in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht<br />
überschritten werden.<br />
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte<br />
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen<br />
lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie<br />
Regen- und Abwasserkanäle.”<br />
„Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:<br />
Für die Anwendung gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Spritzanwendung) gilt:<br />
NT108 - Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu<br />
angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,<br />
Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf<br />
folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in<br />
das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.<br />
9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 %<br />
eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik<br />
noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung<br />
mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine,<br />
Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die<br />
Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des<br />
Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der<br />
regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April<br />
2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil<br />
an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken,<br />
Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt<br />
worden sind.<br />
NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern<br />
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch<br />
wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das<br />
Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.<br />
9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den<br />
unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden<br />
genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten<br />
Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen<br />
Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />
reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% *, 90% *.<br />
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der<br />
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern -<br />
ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis<br />
zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. 5m.<br />
NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und<br />
Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber<br />
einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke<br />
bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz<br />
von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben.<br />
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<strong>Dantop®</strong><br />
Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das<br />
abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein<br />
Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung<br />
im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />
Für die Anwendung gegen Kartoffelkäfer an Kartoffeln gilt:<br />
NT102 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden<br />
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,<br />
Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis<br />
“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der<br />
jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.<br />
Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich,<br />
wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen<br />
(z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des<br />
Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der<br />
regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April<br />
2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an<br />
Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.”<br />
Für alle genehmigten Anwendungsgebiete gilt folgender Hinweis:<br />
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und Umweltbedingungen können Schäden<br />
an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher<br />
die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.<br />
Hinweise zum Schutz des Anwenders<br />
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge sundheitsschäden<br />
führen.<br />
EO005-1 - SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.<br />
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln<br />
fernhalten.<br />
Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln.<br />
Nach Einatmen<br />
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.<br />
Nach Hautkontakt<br />
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.<br />
Nach Augenkontakt<br />
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).<br />
Nach Verschlucken<br />
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf<br />
nichts eingeflößt werden.<br />
Hinweise für den Arzt<br />
Behandlung<br />
Symptomatisch behandeln.<br />
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<strong>Dantop®</strong><br />
Gewässerschutz<br />
NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küsten<br />
gewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht<br />
verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zu widerhandlungen<br />
können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.<br />
NW263 - Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.<br />
Bienen und andere Nützlinge<br />
NB6611 - Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende<br />
oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. –<br />
Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992 BGBL.I S.1410 beachten.<br />
NN234 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri<br />
(Raubmilbe) eingestuft.<br />
NN360 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata<br />
(Kurzflügel käfer) eingestuft.<br />
NN370 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege)<br />
eingestuft.<br />
NN380 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae<br />
(Erzwespe) eingestuft.<br />
Lagerung<br />
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.<br />
Entsorgung<br />
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® 4 sind an den autorisierten<br />
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.<br />
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der<br />
regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll<br />
geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes<br />
anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV<br />
Kennzeichnungssymbol: Xn, N<br />
R22 - Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.<br />
R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.<br />
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.<br />
S24 - Berührung mit der Haut vermeiden.<br />
S37 - Geeignete Schutzhandschuhe tragen.<br />
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.<br />
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchs anleitung einzuhalten.<br />
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.<br />
® Sumitomo Chemical Co., Ltd., Tokio / Japan<br />
®1 <strong>Spiess</strong>-<strong>Urania</strong> Chemicals GmbH<br />
®2 Kumiai Chemical Industry Co., Ltd., Japan<br />
®3 Chemtura Corporation<br />
®4 IVA (Industrieverband Agrar)<br />
* Dow AgroSciences GmbH<br />
Sicherheits datenblatt<br />
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