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Gro-Stop® Fog - Spiess-Urania

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<strong>Gro</strong>-<strong>Stop®</strong> <strong>Fog</strong><br />

Wachstumsregler<br />

Wirkstoff: 300 g Chlorpropham /l (23,4 Gew.-%)<br />

Heißvernebelungsmittel (HN)<br />

Gefahrensymbol: Xn, N<br />

Bienen: nicht gefährdet (B3)<br />

Versandgebinde: 1 x 10 l Fass<br />

024255-00<br />

Flüssige Spezialformulierung für Heißnebelgeräte zur Keim hem mung<br />

bei eingelagerten Kartoffeln im <strong>Gro</strong>ßlager<br />

(ausgenommen Pflanzgut).<br />

Anwendung<br />

Wirkungsweise<br />

<strong>Gro</strong>-Stop <strong>Fog</strong> ist eine gebrauchsfertige flüssige Spezialformulierung für Heißnebelgeräte<br />

zur Keimhemmung bei eingelagerten Kartoffeln (<strong>Gro</strong>ßlager), ausgenommen Pflanzgut. Der<br />

Wirkstoff Chlorpropham hat eine reine Kontaktwirkung, er unterbindet die Zellteilung der Keime.<br />

„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:<br />

• Keimhemmung von Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut).“<br />

Aufwandmenge und Anwendungstechnik<br />

<strong>Gro</strong>-Stop <strong>Fog</strong> wird zur Keimhemmung von Kartoffeln im <strong>Gro</strong>ßlager, ausgenommen Pflanzgut,<br />

mit 20 ml/t Kartoffeln im Heißnebelverfahren eingesetzt.<br />

Der erste Einsatz erfolgt frühestens nach abgeschlossener Wundheilung etwa 2 bis 3 Wochen<br />

nach der Einlagerung.<br />

Die Lagertemperatur sollte bereits 6 - 10 °C betragen. Je nach Sorte, Lagerzeit, Temperatur<br />

und Feuchtigkeit im Lagerraum ist die Behandlung nach etwa 6 - 8 Wochen zu wiederholen.<br />

Die Anwendung erfolgt jedoch spätestens, wenn die ersten Anzeichen von Keimbereitschaft<br />

sichtbar werden.<br />

Eine mögliche Innenkeimung wird vermieden, wenn die Wiederholung rechtzeitig erfolgt. Mit<br />

zunehmender Lagerzeit ist der Abstand zwischen den Vernebelungen zu verkürzen.<br />

Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von<br />

42 bis 56 Tagen.<br />

• Kartoffeln im Lagerraum gleichmäßig hoch schütten, um gleiche Standdruckverhältnisse zu<br />

gewährleisten (Schüttkegel und Totecken vermeiden). Vor der Vernebelung wird empfohlen<br />

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<strong>Gro</strong>-<strong>Stop®</strong> <strong>Fog</strong><br />

kurz extern zu belüften, um vorhandene CO 2 -Rückstände aus dem Lagerraum zu entfernen.<br />

• Fenster, Türen und andere Öffnungen schließen und die Lüftung auf Umluft schalten.<br />

• Umluft 10 Minuten laufen lassen, bis eine gleichmäßige Luftzirkulation gewährleistet ist, dann<br />

<strong>Gro</strong>-Stop <strong>Fog</strong> mit dem Nebelgerät auf der Ansaugseite (Unterdruckseite) nahe dem Ventilator<br />

feinst vernebelt einblasen (Nebelzeit: etwa 5 - 10 Minuten je Liter bis der gesamte Kartoffelstock<br />

gleichmäßig benetzt ist).<br />

• Überwachen Sie während der gesamten Vernebelung das Gerät.<br />

• Während der Behandlung den Lagerraum nicht betreten.<br />

• Umluft aufrecht erhalten, bis der Nebel weitgehend verschwunden ist.<br />

• Anschließend Lüftung ausschalten und den Lagerraum für 6 - 8 Stunden geschlossen halten<br />

und nicht betreten.<br />

• Nach Abschluß der 6 - 8 Stunden kann wieder extern gelüftet werden.<br />

<strong>Gro</strong>-Stop <strong>Fog</strong> ist nur bei abgetrockneten, schalenfesten Kartoffeln mit ausreichend verkorkten<br />

Wunden einzusetzen.<br />

Die erste Behandlung erfolgt demnach 2 bis 3 Wochen nach der Einlagerung. Hohe<br />

Schmutzanteile vermindern die Wirkung. Sorten mit starkem Keimdrang bei höherer<br />

Lagertemperatur regelmäßig kontrollieren.<br />

<strong>Gro</strong>-Stop <strong>Fog</strong> kann auch bei alternativen Lagerungsweisen (Kisten-, Paletten, Jutesack- oder<br />

Behelfsläger) eingesetzt werden. Voraussetzung ist hier aber eine entsprechende Luftzirkulation<br />

durch den Kartoffelvorrat, um eine gleichmäßige Vernebelung im Lager zu gewährleisten.<br />

Anwendungshinweise<br />

Grundsätzlich sollten bei der Anwendung von Chlorpropham folgende Faktoren beachtet<br />

werden:<br />

• Zu behandelnde Kartoffeln müssen bei der Anwendung trocken und frei von anhaftender Erde<br />

sein.<br />

• Es ist sicherzustellen, dass die Schalenfestigkeit gegeben ist und kranke und beschädigte<br />

Knollen aussortiert wurden.<br />

Das Ergebnis der Keimhemmung mit <strong>Gro</strong>-Stop <strong>Fog</strong> ist grundsätzlich abhängig von Sorte,<br />

Erntequalität (Verletzungen, Fallhöhen etc.), Lagerraum, Lagertemperatur, der Anwesenheit von<br />

aus dem Feld eingeschleppten Krankheitserregern (Bakterien, Pilze) auf der Knolle und anderen<br />

Faktoren.<br />

Verträglichkeit<br />

Gegenüber <strong>Gro</strong>-Stop <strong>Fog</strong> unverträgliche Kartoffelsorten sind bisher nicht bekannt.<br />

Keimhemmungsmittel auf der Basis von Chlorpropham (CIPC) können unter ungünstigen<br />

Umständen bei allen Kartoffelsorten Schalenbrand verursachen. Gleichzeitig besteht durch die<br />

verzögerte Wundheilung eine höhere Infektionsgefahr für Lagerkrankheiten. Dies kann unter<br />

ungünstigen Umständen zu einer Zunahme des Krankheitsbefalls während der Lagerung und<br />

damit zu Qualitätsverlusten führen. <strong>Gro</strong>-Stop <strong>Fog</strong> daher nur bei abgetrockneten, schalenfesten<br />

Kartoffeln nach erfolgter Wundheilung einsetzen.<br />

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<strong>Gro</strong>-<strong>Stop®</strong> <strong>Fog</strong><br />

Wartezeit<br />

Kartoffeln (Lager):<br />

Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt,<br />

die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer<br />

Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).<br />

Besondere Hinweise<br />

• Kartoffelpflanzgut, Pflanzenmaterial zu Vermehrungszwecken und Saat-/ Pflanzgut aller Art<br />

darf nicht dem Nebel oder der Ventilationsluft ausgesetzt werden.<br />

• Den vernebelten Raum nicht zur Lagerung von Pflanzkartoffeln oder Saat-/Pflanzgut aller Art<br />

be nutzen.<br />

• Lebens- und Futtermittel aller Art dürfen nicht an den Plätzen gelagert werden, an denen zuvor<br />

mit <strong>Gro</strong>-Stop <strong>Fog</strong> behandelte Kartoffeln gelagert / verarbeitet wurden. Es besteht die Gefahr<br />

einer Überschreitung des Rückstandshöchstwertes (MRL).<br />

• Kartoffeln, die mit Chlorpropham nach der Ernte zum Zwecke der Haltbarmachung behandelt<br />

wurden, müssen bei der Abgabe an den Verbraucher durch die Angabe „nach der Ernte<br />

behandelt“ kenntlich gemacht werden.<br />

• Heissvernebelung nur mit technisch einwandfreien Applikationsgeräten unter Aufsicht und<br />

gemäß Gebrauchsanleitung des Geräteherstellers vornehmen.<br />

Hinweise für den sicheren Umgang<br />

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:<br />

NW469 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer<br />

gelangen lassen.”<br />

Hinweise zum Schutz des Anwenders<br />

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden<br />

führen.<br />

SB195 - Für die Ausbringung des Präparates müssen geeignete Geräte bzw. Hilfsmittel verwendet<br />

werden. Ein Kontakt mit der Haut ist zu vermeiden.<br />

SF150 - Das Betreten des Lagers darf erst nach Freigabe durch den Begasungsleiter erfolgen.<br />

Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-<br />

Luftgrenzwerte) einzuhalten.<br />

SS120-1 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung<br />

des Mittels.<br />

SS220-3 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung<br />

des Mittels.<br />

SS620-1 - Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.<br />

ST410-2 - Halbmaske mit Kombinationsfilter AX-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-<br />

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<strong>Gro</strong>-<strong>Stop®</strong> <strong>Fog</strong><br />

Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der<br />

jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.<br />

VA251 - Die Ausbringung darf nur mit Geräten erfolgen, die das Pflanzenschutzmittel direkt<br />

in den Lagerraum einbringen. Die Geräte müssen gewährleisten, dass die Konzentration von<br />

Dichlormethan in der Luft im Arbeitsbereich des Anwenders den Bestimmungen der TRGS 900<br />

(Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) eingehalten werden.<br />

Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.<br />

Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung<br />

wechseln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche<br />

Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.<br />

Nach Einatmen<br />

Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit in<br />

stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.<br />

Nach Hautkontakt<br />

Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.<br />

Nach Augenkontakt<br />

Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt<br />

konsultieren.<br />

Nach Verschlucken<br />

Sofort ärztlichen Rat einholen. Kein Erbrechen einleiten. Mund gründlich mit Wasser spülen.<br />

Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.<br />

Gewässerorganismen<br />

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.<br />

NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.<br />

Bienen<br />

NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden<br />

Bienen nicht gefährdet (B3).<br />

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<strong>Gro</strong>-<strong>Stop®</strong> <strong>Fog</strong><br />

Lagerung<br />

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor<br />

Frost schützen.<br />

Entsorgung<br />

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten<br />

Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.<br />

Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der<br />

regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.<br />

Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung<br />

Ihres Wohnortes anliefern.<br />

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV<br />

Kennzeichnungssymbol: Xn, N<br />

R38 - Reizt die Haut.<br />

R40 - Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.<br />

R48/22 - Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition<br />

durch Verschlucken.<br />

R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen<br />

haben.<br />

S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.<br />

S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.<br />

S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.<br />

S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.<br />

S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.<br />

S61 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen /<br />

Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.<br />

SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.<br />

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.<br />

® = reg. Marke Certis Europe B.V.<br />

®1 = reg. Marke des IVA (Industrieverband Agrar, Frankfurt/M.).<br />

Sicherheits datenblatt<br />

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