29.01.2013 - Stadt Brandis
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29.01.2013 - Stadt Brandis
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einzelnen Punkten zur Neuverhandlung kommt. Es geht jetzt lediglich nur noch darum, dass<br />
eine Zeitschiene festgesetzt werden muss, die auch protokollarisch festgehalten werden soll.<br />
Herr Gäbel bemängelte, dass von den bisher 2 stattgefundenen Beratungen zum „Runden<br />
Tisch“ keine Protokolle oder ähnliche Unterlagen vorliegen, in denen die abgesprochenen<br />
Wege die man gehen sollte, die abgesprochen Problematiken die am Tisch gelöst werden<br />
konnten, festgehalten wurden.<br />
Aus diesem Grund stellte Herr Gäbel den Antrag: Die Antragsteller beantragen einen<br />
„Fahrplan“ der folgende Punkte enthält, die in das Protokoll des <strong>Stadt</strong>rate vom <strong>29.01.2013</strong><br />
aufzunehmen sind:<br />
- 30.01.2013 „Runder Tisch Sport“ die endgültigen Ergebnisse die gefunden werden<br />
sollten in die neue Sportförderrichtlinie eingearbeitet werden; dazu sollte die<br />
Verwaltung einen Vorschlag über die Verfahrensweise vom 01.07. bis 31.12.2013<br />
machen, da es dann zum 01.01.2014 zu neuen Verträgen kommen soll (Vertragsgestaltung,<br />
Laufzeiten usw.);<br />
- diese Ergebnisse sollen im Sozialausschuss am 05.03.2013 beraten werden und der<br />
- <strong>Stadt</strong>rat am 26.03.2013 soll dann darüber beschließen / nicht beschließen, d. h. die<br />
Novellierung der jetzigen Sportförderrichtlinie.<br />
- Danach ist für alle genügend Zeit evtl. notwendige Maßnahmen bis zum 31.12.2013<br />
einzuleiten.<br />
Herr Mieszkalski äußerte, dass in der letzten Vereinsanhörung dahingehend Einvernehmen<br />
erzielt wurden ist, dass es möglichst zeitnah zu einer Neubehandlung kommen soll und das es<br />
zu den Punkten Nutzungsentgeltsätze (prozentuale Höhe), Kinderpauschalen, Übungsleitergeld<br />
und der Festlegung eines Gesamtbudget Anhörungen geben muss.<br />
Aus diesen Gründen ist daher auch eine Zeitschien für die Vereine unerlässlich, da sie u. a.<br />
ihre Finanzpläne überprüfen müssen und es ggf. auch zu Beitragserhöhungen kommen kann<br />
sowie evtl. auch die Entscheidung eines neuen Nutzungsregimes zu treffen ist.<br />
Auch gehört zum <strong>Stadt</strong>haushalt ein bestätigter Haushaltplan, der diese Sportfördergeschehen<br />
auch beinhaltet.<br />
Abschließend äußerte er, dass der Bürgermeister ermächtigt wird, die bestehenden Nutzungsverträge<br />
bis zu deren Auslaufen sowie evtl. neue Einzelnutzungstermine nach den alten<br />
Regeln zu genehmigen.<br />
Herr Engel möchte noch gern im Protokoll festgehalten haben: „Die Zusage des Bürgermeisters,<br />
dass die Verträge bis zum normalen Auslaufen mit den alten Konditionen laufen“. –<br />
Es lagen keine weiteren Wortmeldungen vor.<br />
TOP 6 – Beschluss zum Verkauf August-Bebel-Str. 4, Fl.-St. 273/2 und 273/8, Gem.<br />
Beucha<br />
Herr Kröber erläuterte die vorliegende Beschlussvorlage. Zum besseren Verständnis zeigte er<br />
die Flurstücke auf dem Luftbild.<br />
Frau Uhlig fragte, ab wann der Jugendclub geschlossen wird? Herr Kröber teilte mit, dass der<br />
Jugendclub bereits geschlossen ist, da sich von den Jugendlichen, nach der Kommunal-Kombi<br />
Maßnahme durch die <strong>Stadt</strong>, keiner bereit erklärt hat, die Verantwortung für den Club zu übernehmen.