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29.01.2013 - Stadt Brandis

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Seite 6 von 14<br />

TOP 8 – Beschluss zum Abschluss eines neuen Gas-Konzessionsvertrages zwischen der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Brandis</strong> und einem Versorgungsunternehmen.<br />

Frau Eckert stellte die Beschlussvorlage vor. Sie informierte, dass der ursprüngliche Beschluss<br />

vom Anfang des Jahres aufgehoben werden musste, da eine nichtakzeptable Entscheidungsgrundlage,<br />

die Zahlung einer Gewerbesteuer, in der Matrix war. Dies wurde<br />

bereinigt. Nach Wegfall dieses Kriteriums stellte sich eine Patsituation ein.<br />

Nunmehr schlägt die Verwaltung vor, den Gaskonzessionsvertrag an den bisherigen Vertragspartner<br />

zu vergeben. Sie wies darauf hin, dass diese Entscheidung nicht zwingend ist, jedoch<br />

üblich und möglich.<br />

Hinzu fügte sie noch, dass man in Dresden zwischen den Ministerien immer noch seine<br />

Meinungen austauscht, ob der Gemeinde dieses Entscheidungsrecht zusteht oder nicht. Ein<br />

evtl. Rückzug ist daher nicht auszuschließen. In diesem Zusammenhang wies sie noch einmal<br />

auf das rechtskräftige Urteil von der <strong>Stadt</strong> Markranstädt hin.<br />

Herr Holzmann wies auf die Bewertung: 50 / 50 hin.<br />

Herr Engel hielt fest: „Es sei die gleiche Situation, jedoch nun rechtlich sauber“.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Brandis</strong> fasste mit 15 Ja – Stimmen folgenden Beschluss:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Brandis</strong> fasst nachstehenden Beschluss:<br />

1. Die Vergabe des Gaskonzessionsvertrages der <strong>Stadt</strong> <strong>Brandis</strong> einschließlich Ortsteil<br />

Beucha erfolgt an MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH.<br />

2. Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, die zur Umsetzung des in der<br />

Ziffer 1 beschriebenen Verfahrens erforderlichen Erklärungen für die <strong>Stadt</strong> <strong>Brandis</strong><br />

abzugeben.<br />

TOP 9 – Beschluss zum Ankauf des Grundstückes Fl.-St. 174/1, Gemarkung <strong>Brandis</strong><br />

Herr Otto stellte den Beschlussvorschlag vor. In seinen Ausführungen erinnerte er, dass die<br />

<strong>Stadt</strong> bereits Anfang der 90iger Jahre versucht hatte, dieses Grundstück zu erwerben.<br />

Es ist vorgesehen durch den Ankauf des Grundstückes die Parksituation in der Schulstraße<br />

sowie in der Gartengasse zu entlasten.<br />

Von Herrn Holzmann kam der Hinweis, dass die Verwaltung nach der Beschlussfassung<br />

schnellstmöglich den Ankauf in Angriff nehmen soll.<br />

Auf die Frage von Herr Lehmann, wer der Verkäufer ist, antwortete Herr Otto, dass es sich<br />

um eine Erbengemeinschaft handelt.<br />

Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Brandis</strong> fasste 15 Ja – Stimmen folgenden Beschluss:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Brandis</strong> beschließt den Ankauf des Grundstückes Gartengasse / Ecke<br />

Schulstraße, Flurstück 174/1 der Gemarkung <strong>Brandis</strong> in einer Größe von 1.200 m² zu einem<br />

Kaufpreis von 40.800,00 €.<br />

Die Nebenkosten trägt der Käufer.

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