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Infobroschüre zur Kommunalwahl (PDF - 3,5 Mb) - Stadt Neustadt

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<strong>Kommunalwahl</strong> 2011<br />

„Kumulieren“ - „Panaschieren“ - „Streichen“<br />

Informationen zum Wahlrecht<br />

für die Wählerinnen und Wähler,<br />

Parteien und Wählergruppen<br />

der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Neustadt</strong> (Hessen)


Vorwort<br />

Das <strong>zur</strong> <strong>Kommunalwahl</strong> im Jahre 2001 geänderte <strong>Kommunalwahl</strong>recht in Hessen hat eine<br />

Menge Neuerungen sowohl für die Wählerinnen und Wähler als auch für die Parteien und<br />

Wählergruppen mit sich gebracht.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Neustadt</strong> (Hessen) möchte auf diese Änderungen aus Anlass der <strong>Kommunalwahl</strong> 2011<br />

nochmals hinweisen und anhand von Beispielen zeigen, welche Möglichkeiten der Stimmabgabe<br />

bestehen. Dazu kann bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung (Rathaus, Ritterstraße 5 - 9, Zimmer 5) diese<br />

Informationsbroschüre<br />

abgeholt oder telefonisch (Tel. 0 66 92 / 89 - 0) angefordert werden.<br />

Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen <strong>zur</strong> <strong>Kommunalwahl</strong> 2011 haben, stehen wir Ihnen<br />

während der Dienststunden der <strong>Stadt</strong>verwaltung gerne <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Ihr Wahlleiter für die <strong>Stadt</strong> <strong>Neustadt</strong> (Hessen)<br />

Was wird überhaupt am 27. März 2011 gewählt?<br />

Bei der <strong>Kommunalwahl</strong> wird der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf (mit 81 Kreistagsabgeordneten),<br />

die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Neustadt</strong> (Hessen) (mit 25<br />

<strong>Stadt</strong>verordneten) und in allen <strong>Stadt</strong>teilen ein Ortsbeirat (mit 5, 7 oder 9 Ortsbeiratsmitgliedern)<br />

gewählt.<br />

Wer ist in <strong>Neustadt</strong> (Hessen) bei der <strong>Kommunalwahl</strong> am 27. März 2011 wahlberechtigt?<br />

Wählen kann, wer am Wahltag<br />

1. Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines<br />

der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik<br />

Deutschland (Unionsbürger) ist und<br />

2. seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl (Stichtag: 27. Dezember 2010) im Wahlkreis seinen<br />

(Haupt-)Wohnsitz hat und<br />

3. das 18. Lebensjahr vollendet hat (am 27. März 1993 oder früher geboren) und<br />

4. nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.


Was ist das Besondere am <strong>Kommunalwahl</strong>recht?<br />

Hier wird den Wählerinnen und Wählern durch die Möglichkeit des Kumulierens, Panaschierens<br />

und Streichens von Kandidatinnen und Kandidaten erheblich mehr Einfluss auf die personelle<br />

Zusammensetzung der zu wählenden Gremien (Kreistag, <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung,<br />

Ortsbeirat) als bei anderen Wahlen eingeräumt.<br />

Was bedeutet eigentlich „Kumulieren“ und „Panaschieren“ ?<br />

Zwei immer wieder gebrauchte Schlagworte im Zusammenhang mit dem seit der <strong>Kommunalwahl</strong><br />

in 2001 geltenden Wahlrecht sind „Kumulieren“ und „Panaschieren“:<br />

Was muss ich dazu wissen?<br />

Als Wählerin bzw. Wähler verfügen Sie über so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter<br />

für das jeweilige Gremium zu wählen sind. Das bedeutet für die Wählerinnen und Wähler in<br />

<strong>Neustadt</strong> (Hessen):<br />

- Für den Kreistag<br />

mit 81 Kreistagsabgeordneten haben Sie 81 Stimmen<br />

- Für die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

mit 25 <strong>Stadt</strong>verordneten haben Sie 25 Stimmen<br />

- Für die Ortsbeiräte<br />

im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Neustadt</strong> mit 7 Ortsbeiratsmitgliedern 7 Stimmen<br />

im <strong>Stadt</strong>teil Mengsberg mit 7 Ortsbeiratsmitgliedern 7 Stimmen<br />

im <strong>Stadt</strong>teil Momberg mit 9 Ortsbeiratsmitgliedern 9 Stimmen<br />

im <strong>Stadt</strong>teil Speckswinkel mit 5 Ortsbeiratsmitgliedern 5 Stimmen<br />

Im Rahmen des Ihnen <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Stimmenkontingentes können Sie jeweils bis zu<br />

3 Stimmen einer Bewerberin bzw. einem Bewerber geben („Kumulieren“).<br />

Darüber hinaus ist es möglich, Ihre Stimmen auf Bewerberinnen und Bewerber aus verschiedenen<br />

Wahlvorschlägen zu verteilen („Panaschieren“).<br />

Eine weitere Alternative besteht darin, Kandidatinnen und Kandidaten aus der vorgegebenen<br />

Liste zu streichen.<br />

Natürlich können Sie alle drei Varianten („Kumulieren“, „Panaschieren“, „Streichen“) auf einem<br />

Stimmzettel auch miteinander kombinieren.<br />

Anmerkung: Für die Ortsbeiräte der <strong>Stadt</strong>teile Momberg und Speckswinkel kandidieren nur<br />

die Bewerberinnen und Bewerber eines Wahlvorschlags (Bürgerliste Momberg<br />

bzw. Bürgerliste Speckswinkel). Deshalb sind auf dem Stimmzettel alle Bewerberinnen<br />

und Bewerber in der Reihenfolge des Wahlvorschlages aufgeführt. Die<br />

Wählerinnen und Wähler können alle Stimmen (im <strong>Stadt</strong>teil Momberg 9, im<br />

<strong>Stadt</strong>teil Speckswinkel 5) an verschiedene Bewerberinnen und Bewerber verge-


en und dabei jeder Person auf dem Stimmzettel bis zu drei Stimmen geben<br />

( oder oder ).<br />

Kann ich auch weiterhin eine Partei oder Wählergruppe ankreuzen, ohne dabei zu Kumulieren<br />

oder zu Panaschieren?<br />

Selbstverständlich können Sie auch nach dem neuen Wahlrecht den Wahlvorschlag einer Partei<br />

oder Wählergruppe unverändert annehmen. In diesem Fall müssen Sie nur eine Kennzeichnung<br />

in der Kopfleiste bei der Partei oder Wählergruppe Ihrer Wahl vornehmen.<br />

Damit vergeben Sie alle Ihnen <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Stimmen dieser Liste. Jede Bewerberin<br />

und jeder Bewerber auf der Liste erhält dann automatisch eine Stimme. Wenn weniger Bewerberinnen<br />

und Bewerber auf der Liste stehen, als Sitze zu vergeben sind, erhalten die auf dem<br />

Stimmzettel stehenden Kandidatinnen und Kandidaten von oben nach unten eine weitere<br />

Stimme. Dies geschieht so lange, bis die Höchstzahl der zu verteilenden Stimmen erreicht ist.<br />

Dabei können auf eine Bewerberin bzw. einen Bewerber bis zu maximal 3 Stimmen entfallen.<br />

(Wahl der Ortsbeiräte Momberg und Speckswinkel: siehe Anmerkung S. 3)<br />

Besteht bei dem neuen Wahlverfahren nicht die Gefahr, dass viele Stimmzettel ungültig sind?<br />

Das Land Hessen und die Kommunen werden die Wählerinnen und Wähler ausführlich informieren.<br />

Als besonderer Service werden rechtzeitig vor der <strong>Kommunalwahl</strong> Muster-Stimmzettel<br />

mit Erläuterungen <strong>zur</strong> Wahl an jeden Haushalt verteilt. Sie sind deutlich als Muster gekennzeichnet<br />

und dürfen am Wahltag nicht genutzt werden.<br />

Im Übrigen sind die Bestimmungen im <strong>Kommunalwahl</strong>gesetz so angelegt, dass Fehler bei der<br />

Stimmabgabe nur in Ausnahmefällen <strong>zur</strong> Ungültigkeit führen. Die im Gesetz enthaltenen Auslegungsregelungen<br />

zielen darauf ab, dem erkennbaren Wählerwillen so weit wie nur irgend<br />

möglich Rechnung zu tragen.<br />

Wie sehen die Stimmzettel für die <strong>Kommunalwahl</strong> 2011 aus?<br />

Der Stimmzettel enthält nebeneinander aufgeführt die zugelassenen Wahlvorschläge in folgender<br />

Reihenfolge (soweit diese Parteien sich in <strong>Neustadt</strong> <strong>zur</strong> Wahl stellen):<br />

- Zuerst die im Landtag vertretenen Parteien nach ihrem Stärkeverhältnis<br />

1. CDU 2. SPD 3. FDP 4. GRÜNE 5. DIE LINKE<br />

(Hinweis: Beteiligt sich eine dieser Parteien nicht an der Wahl, wird die betreffende Nummer<br />

ausgelassen)<br />

- danach die übrigen Wahlvorschläge gemäß der gesetzlich geregelten Reihenfolge.


In der Kopfleiste steht der Name der Partei/Wählergruppe und ein Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Darunter werden die Namen und Vornamen und bei der Wahl <strong>zur</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

der <strong>Stadt</strong>teil des Hauptwohnsitzes von höchstens 25 Bewerberinnen und Bewerbern<br />

(beim Kreistag 81, bei den Ortsbeiräten 5, 7 oder 9) mit jeweils drei Kästchen für die personenbezogene<br />

Stimmabgabe aufgeführt.<br />

Hat eine Partei/Wählergruppe mehr Kandidatinnen und Kandidaten benannt, als auf dem<br />

Stimmzettel aufgelistet werden, können diese direkt keine Stimmen erhalten. In <strong>Neustadt</strong><br />

(Hessen) trifft das bei der Wahl <strong>zur</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung auf Bewerberinnen und<br />

Bewerber ab dem Listenplatz 26 zu.<br />

(Wahl der Ortsbeiräte Momberg und Speckswinkel: siehe Anmerkung S. 3)<br />

Nachdem Sie nun einiges über das <strong>Kommunalwahl</strong>recht gelesen haben, wollen wir Ihnen nachfolgend<br />

anhand einiger Beispiele den Sachverhalt verdeutlichen.<br />

Die Beispiele wurden der Internetseite des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport<br />

www.hmdi.hessen.de entnommen.<br />

Wir danken für die Erteilung der Nutzungsgenehmigung.<br />

Die Beispiele basieren auf der Möglichkeit 15 Stimmen zu vergeben.


Wie und wann wird das Wahlergebnis ermittelt?<br />

Auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten des Wahlrechts und der hohen Zahl der Stimmen<br />

kann das Wahlergebnis nicht wie früher am Wahlabend ermittelt werden. Die einzelnen Wahlvorstände<br />

werden aber die Stimmzettel unmittelbar nach Beendigung der Wahlhandlung um<br />

18.00 Uhr nach vorgegebenen Kriterien ordnen und zählen. Die Anzahl der Stimmen mit einer<br />

Kennzeichnung ausschließlich in der Kopfleiste (Listenstimmen) wird für einen Trend herangezogen,<br />

um zumindest die voraussichtliche Sitzverteilung errechnen zu können. Welche Bewerberinnen<br />

und Bewerber letztlich gewählt worden sind, kann am Wahlabend jedoch noch nicht<br />

festgestellt werden. Dies ist abhängig von der von jeder Kandidatin oder jedem Kandidaten<br />

eines Wahlvorschlages erreichten Stimmenzahl.<br />

Die Ermittlung der Personenstimmen wird ab Montag nach der Wahl (28. März 2011) von den<br />

Auszählungswahlvorständen vorgenommen. Jeder einzelne Stimmzettel, auf dem Personenstimmen<br />

abgegeben wurden, wird von diesen Auszählungswahlvorständen am PC mit einem<br />

speziellen Ergebniserfassungsprogramm ausgezählt. Dieses Programm berücksichtigt alle Auslegungsregeln<br />

und unterstützt die Auszählungswahlvorstände bei ihrer Arbeit.<br />

Die Wahlergebnisse werden in der Reihenfolge<br />

ermittelt.<br />

1. Wahl <strong>zur</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung,<br />

2. Wahl zum Kreistag,<br />

3. Wahlen zu den verschiedenen Ortsbeiräten<br />

Wie werden die Sitze auf die verschiedenen Wahlvorschläge verteilt?<br />

Bedingt durch den Wegfall der 5%-Sperrklausel nehmen bei den <strong>Kommunalwahl</strong>en alle Parteien<br />

und Wählergruppen an der Sitzverteilung teil. Die Sitze, die auf die einzelnen Wahlvorschläge<br />

entfallen, werden wie seither auch nach dem Verfahren der mathematischen Proportion<br />

(Hare-Niemeyer-Verfahren) verteilt.<br />

Dazu werden zunächst alle gültigen Stimmen, die für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber<br />

eines Wahlvorschlages abgegeben wurden, zu einem Ergebnis für den Wahlvorschlag zusammengezählt.<br />

Danach wird die Zahl der auf einen Wahlvorschlag entfallenden Stimmen zunächst mit der Gesamtzahl<br />

der zu vergebenden Sitze (für die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung in <strong>Neustadt</strong> 25, für<br />

den Kreistag 81, für die Ortsbeiräte je nach Größe 5, 7 oder 9) multipliziert und dann durch die<br />

Gesamtzahl der Stimmen der teilnehmenden Wahlvorschläge dividiert.<br />

In Form einer Gleichung ausgedrückt gilt also:<br />

Zahl der auf den Wahlvorschlag A (B, C, ...) entfallenden Sitze =<br />

Zahl der auf den Wahlvorschlag A abgegebenen gültigen Stimmen X Zahl der insgesamt zu vergebenden Sitze<br />

Gesamtzahl aller an der Sitzverteilung teilnehmenden Stimmen


Jede Partei oder Wählergruppe erhält zunächst den ganzzahligen Anteil der sich aus dieser<br />

Proportion für sie ergebenden Zahl (X von A, X von B usw.), d.h. so viele Sitze, wie die Zahl vor<br />

dem Komma ergibt. Sofern noch weitere Sitze zu vergeben sind, werden sie auf die Wahlvorschläge<br />

in der Reihenfolge nach der Größe des verbleibenden Zahlenbruchteils vergeben (Zahlen<br />

hinter dem Komma).<br />

Führt das Verfahren dazu, dass eine Partei oder Wählergruppe, auf die mehr als die Hälfte der<br />

Stimmenzahl entfällt, gleichwohl nicht mehr als die Hälfte der insgesamt zu vergebenden Sitze<br />

erhält, wird dieser Partei oder Wählergruppe unabhängig von der Reihenfolge der auf die anderen<br />

Parteien und Wählergruppen entfallenden Zahlenbruchteile ein weiterer Sitz zugeteilt.<br />

Die Verteilung der danach noch an die anderen Parteien und Wählergruppen zu vergebenden<br />

Sitze richtet sich wieder nach der Höhe der höchsten Zahlenbruchteile.<br />

Ergeben sich bei der Ermittlung des letzten Sitzes für zwei oder mehrere Parteien oder Wählergruppen<br />

die gleichen Zahlenbruchteile oder ergeben sich bei der Ermittlung der beiden letzten<br />

Sitze für drei oder mehr Parteien oder Wählergruppen die gleichen Zahlenbruchteile, so zieht<br />

der Wahlleiter in der Sitzung des Wahlausschusses das Los und bestimmt auf diese Weise,<br />

wem der oder die Sitze zufallen.<br />

Wer kommt nun in die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung?<br />

In die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung ziehen die Bewerberinnen und Bewerber ein, die unabhängig<br />

von ihrem Listenplatz, innerhalb des Wahlvorschlages ihrer Partei bzw. Wählergruppe<br />

die meisten Stimmen erhalten haben.


TERMINE<br />

Was haben Parteien und Wählergruppen,<br />

Wählerinnen und Wähler zu beachten?<br />

Was ?<br />

Beginn der<br />

Briefwahl<br />

Zusendung der<br />

Wahlbenachrichtigungskarten<br />

Entgegennahme<br />

von Wahlscheinanträgen<br />

(Briefwahl)<br />

Zählung der Stimmzettel<br />

in den Wahllokalen<br />

Auszählung der Stimmen<br />

durch gesonderte Wahlvorstände<br />

in der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

Feststellung des<br />

endgültigen Wahlergebnisses<br />

Wann ?<br />

frühestens am 42. Tag vor dem Wahltag<br />

- Montag, 14. Februar 2011 -<br />

spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag<br />

- Sonntag, 6. März 2011 -<br />

spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag<br />

- Freitag, 25. März 2011, 13.00 Uhr -<br />

Im Einzelfall besteht - z. B. bei plötzlicher Erkrankung<br />

- die Möglichkeit, Wahlscheinanträge auch<br />

noch am 26. März (08.00 bis 12.00 Uhr) und am<br />

27. März 2011 (08.00 bis 15.00 Uhr) zu beantragen.<br />

- Sonntag, 27. März 2011 -<br />

- Montag, 28. März 2011 - und<br />

- Dienstag, 29. März 2011 -<br />

spätestens am 12. Tag nach dem Wahltag<br />

- Freitag, 8. April 2011 -


<strong>Kommunalwahl</strong><br />

am 27. März 2011<br />

Gehen Sie <strong>zur</strong> Wahl und<br />

nutzen Sie Ihre Möglichkeiten<br />

<strong>zur</strong> Mitgestaltung der Kommunalpolitik in <strong>Neustadt</strong><br />

Herausgabe und Bezug der Informationsbroschüre:<br />

Magistrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Neustadt</strong><br />

- Fachbereich I -<br />

Ritterstraße 5 - 9<br />

35279 <strong>Neustadt</strong> (Hessen)<br />

Tel.: (0 66 92) 89 13<br />

Fax: (0 66 92) 89 40<br />

Internet: www.stadt-neustadt-hessen.de<br />

E-Mail: magistrat@stadt-neustadt-hessen.de

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