Infobroschüre zur Kommunalwahl (PDF - 3,5 Mb) - Stadt Neustadt
Infobroschüre zur Kommunalwahl (PDF - 3,5 Mb) - Stadt Neustadt
Infobroschüre zur Kommunalwahl (PDF - 3,5 Mb) - Stadt Neustadt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Kommunalwahl</strong> 2011<br />
„Kumulieren“ - „Panaschieren“ - „Streichen“<br />
Informationen zum Wahlrecht<br />
für die Wählerinnen und Wähler,<br />
Parteien und Wählergruppen<br />
der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Neustadt</strong> (Hessen)
Vorwort<br />
Das <strong>zur</strong> <strong>Kommunalwahl</strong> im Jahre 2001 geänderte <strong>Kommunalwahl</strong>recht in Hessen hat eine<br />
Menge Neuerungen sowohl für die Wählerinnen und Wähler als auch für die Parteien und<br />
Wählergruppen mit sich gebracht.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Neustadt</strong> (Hessen) möchte auf diese Änderungen aus Anlass der <strong>Kommunalwahl</strong> 2011<br />
nochmals hinweisen und anhand von Beispielen zeigen, welche Möglichkeiten der Stimmabgabe<br />
bestehen. Dazu kann bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung (Rathaus, Ritterstraße 5 - 9, Zimmer 5) diese<br />
Informationsbroschüre<br />
abgeholt oder telefonisch (Tel. 0 66 92 / 89 - 0) angefordert werden.<br />
Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen <strong>zur</strong> <strong>Kommunalwahl</strong> 2011 haben, stehen wir Ihnen<br />
während der Dienststunden der <strong>Stadt</strong>verwaltung gerne <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Ihr Wahlleiter für die <strong>Stadt</strong> <strong>Neustadt</strong> (Hessen)<br />
Was wird überhaupt am 27. März 2011 gewählt?<br />
Bei der <strong>Kommunalwahl</strong> wird der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf (mit 81 Kreistagsabgeordneten),<br />
die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Neustadt</strong> (Hessen) (mit 25<br />
<strong>Stadt</strong>verordneten) und in allen <strong>Stadt</strong>teilen ein Ortsbeirat (mit 5, 7 oder 9 Ortsbeiratsmitgliedern)<br />
gewählt.<br />
Wer ist in <strong>Neustadt</strong> (Hessen) bei der <strong>Kommunalwahl</strong> am 27. März 2011 wahlberechtigt?<br />
Wählen kann, wer am Wahltag<br />
1. Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines<br />
der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik<br />
Deutschland (Unionsbürger) ist und<br />
2. seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl (Stichtag: 27. Dezember 2010) im Wahlkreis seinen<br />
(Haupt-)Wohnsitz hat und<br />
3. das 18. Lebensjahr vollendet hat (am 27. März 1993 oder früher geboren) und<br />
4. nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Was ist das Besondere am <strong>Kommunalwahl</strong>recht?<br />
Hier wird den Wählerinnen und Wählern durch die Möglichkeit des Kumulierens, Panaschierens<br />
und Streichens von Kandidatinnen und Kandidaten erheblich mehr Einfluss auf die personelle<br />
Zusammensetzung der zu wählenden Gremien (Kreistag, <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung,<br />
Ortsbeirat) als bei anderen Wahlen eingeräumt.<br />
Was bedeutet eigentlich „Kumulieren“ und „Panaschieren“ ?<br />
Zwei immer wieder gebrauchte Schlagworte im Zusammenhang mit dem seit der <strong>Kommunalwahl</strong><br />
in 2001 geltenden Wahlrecht sind „Kumulieren“ und „Panaschieren“:<br />
Was muss ich dazu wissen?<br />
Als Wählerin bzw. Wähler verfügen Sie über so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter<br />
für das jeweilige Gremium zu wählen sind. Das bedeutet für die Wählerinnen und Wähler in<br />
<strong>Neustadt</strong> (Hessen):<br />
- Für den Kreistag<br />
mit 81 Kreistagsabgeordneten haben Sie 81 Stimmen<br />
- Für die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
mit 25 <strong>Stadt</strong>verordneten haben Sie 25 Stimmen<br />
- Für die Ortsbeiräte<br />
im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Neustadt</strong> mit 7 Ortsbeiratsmitgliedern 7 Stimmen<br />
im <strong>Stadt</strong>teil Mengsberg mit 7 Ortsbeiratsmitgliedern 7 Stimmen<br />
im <strong>Stadt</strong>teil Momberg mit 9 Ortsbeiratsmitgliedern 9 Stimmen<br />
im <strong>Stadt</strong>teil Speckswinkel mit 5 Ortsbeiratsmitgliedern 5 Stimmen<br />
Im Rahmen des Ihnen <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Stimmenkontingentes können Sie jeweils bis zu<br />
3 Stimmen einer Bewerberin bzw. einem Bewerber geben („Kumulieren“).<br />
Darüber hinaus ist es möglich, Ihre Stimmen auf Bewerberinnen und Bewerber aus verschiedenen<br />
Wahlvorschlägen zu verteilen („Panaschieren“).<br />
Eine weitere Alternative besteht darin, Kandidatinnen und Kandidaten aus der vorgegebenen<br />
Liste zu streichen.<br />
Natürlich können Sie alle drei Varianten („Kumulieren“, „Panaschieren“, „Streichen“) auf einem<br />
Stimmzettel auch miteinander kombinieren.<br />
Anmerkung: Für die Ortsbeiräte der <strong>Stadt</strong>teile Momberg und Speckswinkel kandidieren nur<br />
die Bewerberinnen und Bewerber eines Wahlvorschlags (Bürgerliste Momberg<br />
bzw. Bürgerliste Speckswinkel). Deshalb sind auf dem Stimmzettel alle Bewerberinnen<br />
und Bewerber in der Reihenfolge des Wahlvorschlages aufgeführt. Die<br />
Wählerinnen und Wähler können alle Stimmen (im <strong>Stadt</strong>teil Momberg 9, im<br />
<strong>Stadt</strong>teil Speckswinkel 5) an verschiedene Bewerberinnen und Bewerber verge-
en und dabei jeder Person auf dem Stimmzettel bis zu drei Stimmen geben<br />
( oder oder ).<br />
Kann ich auch weiterhin eine Partei oder Wählergruppe ankreuzen, ohne dabei zu Kumulieren<br />
oder zu Panaschieren?<br />
Selbstverständlich können Sie auch nach dem neuen Wahlrecht den Wahlvorschlag einer Partei<br />
oder Wählergruppe unverändert annehmen. In diesem Fall müssen Sie nur eine Kennzeichnung<br />
in der Kopfleiste bei der Partei oder Wählergruppe Ihrer Wahl vornehmen.<br />
Damit vergeben Sie alle Ihnen <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Stimmen dieser Liste. Jede Bewerberin<br />
und jeder Bewerber auf der Liste erhält dann automatisch eine Stimme. Wenn weniger Bewerberinnen<br />
und Bewerber auf der Liste stehen, als Sitze zu vergeben sind, erhalten die auf dem<br />
Stimmzettel stehenden Kandidatinnen und Kandidaten von oben nach unten eine weitere<br />
Stimme. Dies geschieht so lange, bis die Höchstzahl der zu verteilenden Stimmen erreicht ist.<br />
Dabei können auf eine Bewerberin bzw. einen Bewerber bis zu maximal 3 Stimmen entfallen.<br />
(Wahl der Ortsbeiräte Momberg und Speckswinkel: siehe Anmerkung S. 3)<br />
Besteht bei dem neuen Wahlverfahren nicht die Gefahr, dass viele Stimmzettel ungültig sind?<br />
Das Land Hessen und die Kommunen werden die Wählerinnen und Wähler ausführlich informieren.<br />
Als besonderer Service werden rechtzeitig vor der <strong>Kommunalwahl</strong> Muster-Stimmzettel<br />
mit Erläuterungen <strong>zur</strong> Wahl an jeden Haushalt verteilt. Sie sind deutlich als Muster gekennzeichnet<br />
und dürfen am Wahltag nicht genutzt werden.<br />
Im Übrigen sind die Bestimmungen im <strong>Kommunalwahl</strong>gesetz so angelegt, dass Fehler bei der<br />
Stimmabgabe nur in Ausnahmefällen <strong>zur</strong> Ungültigkeit führen. Die im Gesetz enthaltenen Auslegungsregelungen<br />
zielen darauf ab, dem erkennbaren Wählerwillen so weit wie nur irgend<br />
möglich Rechnung zu tragen.<br />
Wie sehen die Stimmzettel für die <strong>Kommunalwahl</strong> 2011 aus?<br />
Der Stimmzettel enthält nebeneinander aufgeführt die zugelassenen Wahlvorschläge in folgender<br />
Reihenfolge (soweit diese Parteien sich in <strong>Neustadt</strong> <strong>zur</strong> Wahl stellen):<br />
- Zuerst die im Landtag vertretenen Parteien nach ihrem Stärkeverhältnis<br />
1. CDU 2. SPD 3. FDP 4. GRÜNE 5. DIE LINKE<br />
(Hinweis: Beteiligt sich eine dieser Parteien nicht an der Wahl, wird die betreffende Nummer<br />
ausgelassen)<br />
- danach die übrigen Wahlvorschläge gemäß der gesetzlich geregelten Reihenfolge.
In der Kopfleiste steht der Name der Partei/Wählergruppe und ein Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Darunter werden die Namen und Vornamen und bei der Wahl <strong>zur</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
der <strong>Stadt</strong>teil des Hauptwohnsitzes von höchstens 25 Bewerberinnen und Bewerbern<br />
(beim Kreistag 81, bei den Ortsbeiräten 5, 7 oder 9) mit jeweils drei Kästchen für die personenbezogene<br />
Stimmabgabe aufgeführt.<br />
Hat eine Partei/Wählergruppe mehr Kandidatinnen und Kandidaten benannt, als auf dem<br />
Stimmzettel aufgelistet werden, können diese direkt keine Stimmen erhalten. In <strong>Neustadt</strong><br />
(Hessen) trifft das bei der Wahl <strong>zur</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung auf Bewerberinnen und<br />
Bewerber ab dem Listenplatz 26 zu.<br />
(Wahl der Ortsbeiräte Momberg und Speckswinkel: siehe Anmerkung S. 3)<br />
Nachdem Sie nun einiges über das <strong>Kommunalwahl</strong>recht gelesen haben, wollen wir Ihnen nachfolgend<br />
anhand einiger Beispiele den Sachverhalt verdeutlichen.<br />
Die Beispiele wurden der Internetseite des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport<br />
www.hmdi.hessen.de entnommen.<br />
Wir danken für die Erteilung der Nutzungsgenehmigung.<br />
Die Beispiele basieren auf der Möglichkeit 15 Stimmen zu vergeben.
Wie und wann wird das Wahlergebnis ermittelt?<br />
Auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten des Wahlrechts und der hohen Zahl der Stimmen<br />
kann das Wahlergebnis nicht wie früher am Wahlabend ermittelt werden. Die einzelnen Wahlvorstände<br />
werden aber die Stimmzettel unmittelbar nach Beendigung der Wahlhandlung um<br />
18.00 Uhr nach vorgegebenen Kriterien ordnen und zählen. Die Anzahl der Stimmen mit einer<br />
Kennzeichnung ausschließlich in der Kopfleiste (Listenstimmen) wird für einen Trend herangezogen,<br />
um zumindest die voraussichtliche Sitzverteilung errechnen zu können. Welche Bewerberinnen<br />
und Bewerber letztlich gewählt worden sind, kann am Wahlabend jedoch noch nicht<br />
festgestellt werden. Dies ist abhängig von der von jeder Kandidatin oder jedem Kandidaten<br />
eines Wahlvorschlages erreichten Stimmenzahl.<br />
Die Ermittlung der Personenstimmen wird ab Montag nach der Wahl (28. März 2011) von den<br />
Auszählungswahlvorständen vorgenommen. Jeder einzelne Stimmzettel, auf dem Personenstimmen<br />
abgegeben wurden, wird von diesen Auszählungswahlvorständen am PC mit einem<br />
speziellen Ergebniserfassungsprogramm ausgezählt. Dieses Programm berücksichtigt alle Auslegungsregeln<br />
und unterstützt die Auszählungswahlvorstände bei ihrer Arbeit.<br />
Die Wahlergebnisse werden in der Reihenfolge<br />
ermittelt.<br />
1. Wahl <strong>zur</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung,<br />
2. Wahl zum Kreistag,<br />
3. Wahlen zu den verschiedenen Ortsbeiräten<br />
Wie werden die Sitze auf die verschiedenen Wahlvorschläge verteilt?<br />
Bedingt durch den Wegfall der 5%-Sperrklausel nehmen bei den <strong>Kommunalwahl</strong>en alle Parteien<br />
und Wählergruppen an der Sitzverteilung teil. Die Sitze, die auf die einzelnen Wahlvorschläge<br />
entfallen, werden wie seither auch nach dem Verfahren der mathematischen Proportion<br />
(Hare-Niemeyer-Verfahren) verteilt.<br />
Dazu werden zunächst alle gültigen Stimmen, die für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber<br />
eines Wahlvorschlages abgegeben wurden, zu einem Ergebnis für den Wahlvorschlag zusammengezählt.<br />
Danach wird die Zahl der auf einen Wahlvorschlag entfallenden Stimmen zunächst mit der Gesamtzahl<br />
der zu vergebenden Sitze (für die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung in <strong>Neustadt</strong> 25, für<br />
den Kreistag 81, für die Ortsbeiräte je nach Größe 5, 7 oder 9) multipliziert und dann durch die<br />
Gesamtzahl der Stimmen der teilnehmenden Wahlvorschläge dividiert.<br />
In Form einer Gleichung ausgedrückt gilt also:<br />
Zahl der auf den Wahlvorschlag A (B, C, ...) entfallenden Sitze =<br />
Zahl der auf den Wahlvorschlag A abgegebenen gültigen Stimmen X Zahl der insgesamt zu vergebenden Sitze<br />
Gesamtzahl aller an der Sitzverteilung teilnehmenden Stimmen
Jede Partei oder Wählergruppe erhält zunächst den ganzzahligen Anteil der sich aus dieser<br />
Proportion für sie ergebenden Zahl (X von A, X von B usw.), d.h. so viele Sitze, wie die Zahl vor<br />
dem Komma ergibt. Sofern noch weitere Sitze zu vergeben sind, werden sie auf die Wahlvorschläge<br />
in der Reihenfolge nach der Größe des verbleibenden Zahlenbruchteils vergeben (Zahlen<br />
hinter dem Komma).<br />
Führt das Verfahren dazu, dass eine Partei oder Wählergruppe, auf die mehr als die Hälfte der<br />
Stimmenzahl entfällt, gleichwohl nicht mehr als die Hälfte der insgesamt zu vergebenden Sitze<br />
erhält, wird dieser Partei oder Wählergruppe unabhängig von der Reihenfolge der auf die anderen<br />
Parteien und Wählergruppen entfallenden Zahlenbruchteile ein weiterer Sitz zugeteilt.<br />
Die Verteilung der danach noch an die anderen Parteien und Wählergruppen zu vergebenden<br />
Sitze richtet sich wieder nach der Höhe der höchsten Zahlenbruchteile.<br />
Ergeben sich bei der Ermittlung des letzten Sitzes für zwei oder mehrere Parteien oder Wählergruppen<br />
die gleichen Zahlenbruchteile oder ergeben sich bei der Ermittlung der beiden letzten<br />
Sitze für drei oder mehr Parteien oder Wählergruppen die gleichen Zahlenbruchteile, so zieht<br />
der Wahlleiter in der Sitzung des Wahlausschusses das Los und bestimmt auf diese Weise,<br />
wem der oder die Sitze zufallen.<br />
Wer kommt nun in die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung?<br />
In die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung ziehen die Bewerberinnen und Bewerber ein, die unabhängig<br />
von ihrem Listenplatz, innerhalb des Wahlvorschlages ihrer Partei bzw. Wählergruppe<br />
die meisten Stimmen erhalten haben.
TERMINE<br />
Was haben Parteien und Wählergruppen,<br />
Wählerinnen und Wähler zu beachten?<br />
Was ?<br />
Beginn der<br />
Briefwahl<br />
Zusendung der<br />
Wahlbenachrichtigungskarten<br />
Entgegennahme<br />
von Wahlscheinanträgen<br />
(Briefwahl)<br />
Zählung der Stimmzettel<br />
in den Wahllokalen<br />
Auszählung der Stimmen<br />
durch gesonderte Wahlvorstände<br />
in der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
Feststellung des<br />
endgültigen Wahlergebnisses<br />
Wann ?<br />
frühestens am 42. Tag vor dem Wahltag<br />
- Montag, 14. Februar 2011 -<br />
spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag<br />
- Sonntag, 6. März 2011 -<br />
spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag<br />
- Freitag, 25. März 2011, 13.00 Uhr -<br />
Im Einzelfall besteht - z. B. bei plötzlicher Erkrankung<br />
- die Möglichkeit, Wahlscheinanträge auch<br />
noch am 26. März (08.00 bis 12.00 Uhr) und am<br />
27. März 2011 (08.00 bis 15.00 Uhr) zu beantragen.<br />
- Sonntag, 27. März 2011 -<br />
- Montag, 28. März 2011 - und<br />
- Dienstag, 29. März 2011 -<br />
spätestens am 12. Tag nach dem Wahltag<br />
- Freitag, 8. April 2011 -
<strong>Kommunalwahl</strong><br />
am 27. März 2011<br />
Gehen Sie <strong>zur</strong> Wahl und<br />
nutzen Sie Ihre Möglichkeiten<br />
<strong>zur</strong> Mitgestaltung der Kommunalpolitik in <strong>Neustadt</strong><br />
Herausgabe und Bezug der Informationsbroschüre:<br />
Magistrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
- Fachbereich I -<br />
Ritterstraße 5 - 9<br />
35279 <strong>Neustadt</strong> (Hessen)<br />
Tel.: (0 66 92) 89 13<br />
Fax: (0 66 92) 89 40<br />
Internet: www.stadt-neustadt-hessen.de<br />
E-Mail: magistrat@stadt-neustadt-hessen.de