Infobroschüre zur Kommunalwahl (PDF - 3,5 Mb) - Stadt Neustadt
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Wie und wann wird das Wahlergebnis ermittelt?<br />
Auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten des Wahlrechts und der hohen Zahl der Stimmen<br />
kann das Wahlergebnis nicht wie früher am Wahlabend ermittelt werden. Die einzelnen Wahlvorstände<br />
werden aber die Stimmzettel unmittelbar nach Beendigung der Wahlhandlung um<br />
18.00 Uhr nach vorgegebenen Kriterien ordnen und zählen. Die Anzahl der Stimmen mit einer<br />
Kennzeichnung ausschließlich in der Kopfleiste (Listenstimmen) wird für einen Trend herangezogen,<br />
um zumindest die voraussichtliche Sitzverteilung errechnen zu können. Welche Bewerberinnen<br />
und Bewerber letztlich gewählt worden sind, kann am Wahlabend jedoch noch nicht<br />
festgestellt werden. Dies ist abhängig von der von jeder Kandidatin oder jedem Kandidaten<br />
eines Wahlvorschlages erreichten Stimmenzahl.<br />
Die Ermittlung der Personenstimmen wird ab Montag nach der Wahl (28. März 2011) von den<br />
Auszählungswahlvorständen vorgenommen. Jeder einzelne Stimmzettel, auf dem Personenstimmen<br />
abgegeben wurden, wird von diesen Auszählungswahlvorständen am PC mit einem<br />
speziellen Ergebniserfassungsprogramm ausgezählt. Dieses Programm berücksichtigt alle Auslegungsregeln<br />
und unterstützt die Auszählungswahlvorstände bei ihrer Arbeit.<br />
Die Wahlergebnisse werden in der Reihenfolge<br />
ermittelt.<br />
1. Wahl <strong>zur</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung,<br />
2. Wahl zum Kreistag,<br />
3. Wahlen zu den verschiedenen Ortsbeiräten<br />
Wie werden die Sitze auf die verschiedenen Wahlvorschläge verteilt?<br />
Bedingt durch den Wegfall der 5%-Sperrklausel nehmen bei den <strong>Kommunalwahl</strong>en alle Parteien<br />
und Wählergruppen an der Sitzverteilung teil. Die Sitze, die auf die einzelnen Wahlvorschläge<br />
entfallen, werden wie seither auch nach dem Verfahren der mathematischen Proportion<br />
(Hare-Niemeyer-Verfahren) verteilt.<br />
Dazu werden zunächst alle gültigen Stimmen, die für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber<br />
eines Wahlvorschlages abgegeben wurden, zu einem Ergebnis für den Wahlvorschlag zusammengezählt.<br />
Danach wird die Zahl der auf einen Wahlvorschlag entfallenden Stimmen zunächst mit der Gesamtzahl<br />
der zu vergebenden Sitze (für die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung in <strong>Neustadt</strong> 25, für<br />
den Kreistag 81, für die Ortsbeiräte je nach Größe 5, 7 oder 9) multipliziert und dann durch die<br />
Gesamtzahl der Stimmen der teilnehmenden Wahlvorschläge dividiert.<br />
In Form einer Gleichung ausgedrückt gilt also:<br />
Zahl der auf den Wahlvorschlag A (B, C, ...) entfallenden Sitze =<br />
Zahl der auf den Wahlvorschlag A abgegebenen gültigen Stimmen X Zahl der insgesamt zu vergebenden Sitze<br />
Gesamtzahl aller an der Sitzverteilung teilnehmenden Stimmen