25.03.2013 Aufrufe

Infobroschüre zur Kommunalwahl (PDF - 3,5 Mb) - Stadt Neustadt

Infobroschüre zur Kommunalwahl (PDF - 3,5 Mb) - Stadt Neustadt

Infobroschüre zur Kommunalwahl (PDF - 3,5 Mb) - Stadt Neustadt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wie und wann wird das Wahlergebnis ermittelt?<br />

Auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten des Wahlrechts und der hohen Zahl der Stimmen<br />

kann das Wahlergebnis nicht wie früher am Wahlabend ermittelt werden. Die einzelnen Wahlvorstände<br />

werden aber die Stimmzettel unmittelbar nach Beendigung der Wahlhandlung um<br />

18.00 Uhr nach vorgegebenen Kriterien ordnen und zählen. Die Anzahl der Stimmen mit einer<br />

Kennzeichnung ausschließlich in der Kopfleiste (Listenstimmen) wird für einen Trend herangezogen,<br />

um zumindest die voraussichtliche Sitzverteilung errechnen zu können. Welche Bewerberinnen<br />

und Bewerber letztlich gewählt worden sind, kann am Wahlabend jedoch noch nicht<br />

festgestellt werden. Dies ist abhängig von der von jeder Kandidatin oder jedem Kandidaten<br />

eines Wahlvorschlages erreichten Stimmenzahl.<br />

Die Ermittlung der Personenstimmen wird ab Montag nach der Wahl (28. März 2011) von den<br />

Auszählungswahlvorständen vorgenommen. Jeder einzelne Stimmzettel, auf dem Personenstimmen<br />

abgegeben wurden, wird von diesen Auszählungswahlvorständen am PC mit einem<br />

speziellen Ergebniserfassungsprogramm ausgezählt. Dieses Programm berücksichtigt alle Auslegungsregeln<br />

und unterstützt die Auszählungswahlvorstände bei ihrer Arbeit.<br />

Die Wahlergebnisse werden in der Reihenfolge<br />

ermittelt.<br />

1. Wahl <strong>zur</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung,<br />

2. Wahl zum Kreistag,<br />

3. Wahlen zu den verschiedenen Ortsbeiräten<br />

Wie werden die Sitze auf die verschiedenen Wahlvorschläge verteilt?<br />

Bedingt durch den Wegfall der 5%-Sperrklausel nehmen bei den <strong>Kommunalwahl</strong>en alle Parteien<br />

und Wählergruppen an der Sitzverteilung teil. Die Sitze, die auf die einzelnen Wahlvorschläge<br />

entfallen, werden wie seither auch nach dem Verfahren der mathematischen Proportion<br />

(Hare-Niemeyer-Verfahren) verteilt.<br />

Dazu werden zunächst alle gültigen Stimmen, die für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber<br />

eines Wahlvorschlages abgegeben wurden, zu einem Ergebnis für den Wahlvorschlag zusammengezählt.<br />

Danach wird die Zahl der auf einen Wahlvorschlag entfallenden Stimmen zunächst mit der Gesamtzahl<br />

der zu vergebenden Sitze (für die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung in <strong>Neustadt</strong> 25, für<br />

den Kreistag 81, für die Ortsbeiräte je nach Größe 5, 7 oder 9) multipliziert und dann durch die<br />

Gesamtzahl der Stimmen der teilnehmenden Wahlvorschläge dividiert.<br />

In Form einer Gleichung ausgedrückt gilt also:<br />

Zahl der auf den Wahlvorschlag A (B, C, ...) entfallenden Sitze =<br />

Zahl der auf den Wahlvorschlag A abgegebenen gültigen Stimmen X Zahl der insgesamt zu vergebenden Sitze<br />

Gesamtzahl aller an der Sitzverteilung teilnehmenden Stimmen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!