Infobroschüre zur Kommunalwahl (PDF - 3,5 Mb) - Stadt Neustadt
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In der Kopfleiste steht der Name der Partei/Wählergruppe und ein Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Darunter werden die Namen und Vornamen und bei der Wahl <strong>zur</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
der <strong>Stadt</strong>teil des Hauptwohnsitzes von höchstens 25 Bewerberinnen und Bewerbern<br />
(beim Kreistag 81, bei den Ortsbeiräten 5, 7 oder 9) mit jeweils drei Kästchen für die personenbezogene<br />
Stimmabgabe aufgeführt.<br />
Hat eine Partei/Wählergruppe mehr Kandidatinnen und Kandidaten benannt, als auf dem<br />
Stimmzettel aufgelistet werden, können diese direkt keine Stimmen erhalten. In <strong>Neustadt</strong><br />
(Hessen) trifft das bei der Wahl <strong>zur</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung auf Bewerberinnen und<br />
Bewerber ab dem Listenplatz 26 zu.<br />
(Wahl der Ortsbeiräte Momberg und Speckswinkel: siehe Anmerkung S. 3)<br />
Nachdem Sie nun einiges über das <strong>Kommunalwahl</strong>recht gelesen haben, wollen wir Ihnen nachfolgend<br />
anhand einiger Beispiele den Sachverhalt verdeutlichen.<br />
Die Beispiele wurden der Internetseite des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport<br />
www.hmdi.hessen.de entnommen.<br />
Wir danken für die Erteilung der Nutzungsgenehmigung.<br />
Die Beispiele basieren auf der Möglichkeit 15 Stimmen zu vergeben.