Infobroschüre zur Kommunalwahl (PDF - 3,5 Mb) - Stadt Neustadt
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Jede Partei oder Wählergruppe erhält zunächst den ganzzahligen Anteil der sich aus dieser<br />
Proportion für sie ergebenden Zahl (X von A, X von B usw.), d.h. so viele Sitze, wie die Zahl vor<br />
dem Komma ergibt. Sofern noch weitere Sitze zu vergeben sind, werden sie auf die Wahlvorschläge<br />
in der Reihenfolge nach der Größe des verbleibenden Zahlenbruchteils vergeben (Zahlen<br />
hinter dem Komma).<br />
Führt das Verfahren dazu, dass eine Partei oder Wählergruppe, auf die mehr als die Hälfte der<br />
Stimmenzahl entfällt, gleichwohl nicht mehr als die Hälfte der insgesamt zu vergebenden Sitze<br />
erhält, wird dieser Partei oder Wählergruppe unabhängig von der Reihenfolge der auf die anderen<br />
Parteien und Wählergruppen entfallenden Zahlenbruchteile ein weiterer Sitz zugeteilt.<br />
Die Verteilung der danach noch an die anderen Parteien und Wählergruppen zu vergebenden<br />
Sitze richtet sich wieder nach der Höhe der höchsten Zahlenbruchteile.<br />
Ergeben sich bei der Ermittlung des letzten Sitzes für zwei oder mehrere Parteien oder Wählergruppen<br />
die gleichen Zahlenbruchteile oder ergeben sich bei der Ermittlung der beiden letzten<br />
Sitze für drei oder mehr Parteien oder Wählergruppen die gleichen Zahlenbruchteile, so zieht<br />
der Wahlleiter in der Sitzung des Wahlausschusses das Los und bestimmt auf diese Weise,<br />
wem der oder die Sitze zufallen.<br />
Wer kommt nun in die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung?<br />
In die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung ziehen die Bewerberinnen und Bewerber ein, die unabhängig<br />
von ihrem Listenplatz, innerhalb des Wahlvorschlages ihrer Partei bzw. Wählergruppe<br />
die meisten Stimmen erhalten haben.