Bekanntmachung - Stadt Tecklenburg
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STADT TECKLENBURG<br />
- BEKANNTMACHUNG -<br />
Bebauungsplan Nr. 9 „Ortslage Nord“ 5. Änderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Tecklenburg</strong> der<br />
Ortschaft Brochterbeck<br />
hier: <strong>Bekanntmachung</strong> der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs.<br />
3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Tecklenburg</strong> hat in seiner Sitzung am 20.12.2011 die Aufstellung des<br />
Bebauungsplanes Nr. 9 „Ortslage Nord“ 5. Änderung der Ortschaft Brochterbeck als<br />
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB beschlossen.<br />
Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes, die in der Zeit vom 17.07.2012<br />
bis 17.08.2012 stattgefunden hat, ist die Planung geändert worden.<br />
Der bisher vorgesehene Dachneigungsbereich für das Grundstück „Moorstraße 33“ von<br />
28° bis 52° wird aufgehoben.<br />
Des Weiteren wird eine Fällzeitenbegrenzung vom 01. Oktober bis 28. Februar in die<br />
textlichen Festsetzungen aufgenommen. Außerdem wird der nicht verrohrte Abschnitt des<br />
Brochterbecker Mühlenbaches als Fläche für die Wasserwirtschaft ausgewiesen.<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Tecklenburg</strong> hat deshalb in seiner Sitzung am 25.11.2012 die erneute<br />
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen und dabei bestimmt,<br />
dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen vorgebracht werden<br />
können. Wegen der Geringfügigkeit der Änderungen wird eine dreiwöchige Offenlegung<br />
des Bebauungsplanes als angemessen angesehen.<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes ist in dem<br />
nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan dunkelblau hinterlegt.
Gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der<br />
<strong>Bekanntmachung</strong> vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des<br />
Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) gebe ich hiermit bekannt, dass der<br />
überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Ortslage Nord“, 5. Änderung, mit<br />
Begründung in der Zeit vom<br />
14.02.2013 bis zum 07.03.2013<br />
im Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Tecklenburg</strong>, Zum Kahlen Berg 2, 49545 <strong>Tecklenburg</strong>, Zimmer 308,<br />
öffentlich ausliegt und von jedermann während der Dienststunden, und zwar<br />
eingesehen werden kann.<br />
montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr<br />
montags bis mittwochs von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
donnerstags von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr<br />
bzw. nach Vereinbarung,<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist nur zu<br />
den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplanes und der Begründung<br />
abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der<br />
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein<br />
Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm<br />
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung<br />
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden<br />
können.<br />
<strong>Tecklenburg</strong>, <strong>Stadt</strong> <strong>Tecklenburg</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
(Stefan Streit)