We entertain you. - Splendid Medien AG
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Aufsichtsrat<br />
Mitglieder des Aufsichtsrats sind:<br />
• Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle, Köln, Vorsitzender; weiteres<br />
Aufsichtsratsmandat: Joblinge gemeinnützige Aktiengesellschaft, Köln<br />
• Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, stellvertretender Vorsitzender;<br />
weiteres Aufsichtsratsmandat: AssFiNET <strong>AG</strong>, Grafschaft bei Bonn (Vorsitzender)<br />
• Herr Manuel Obermayer, Geschäftsführer der Melius GmbH, München<br />
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten laut Satzung der <strong>Splendid</strong> <strong>Medien</strong> <strong>AG</strong> ausschließlich eine feste jährliche<br />
Vergütung. Die Höhe der satzungsmäßigen Vergütung des Aufsichtsrats der <strong>Splendid</strong> <strong>Medien</strong> <strong>AG</strong> war seit 1999<br />
unverändert. Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 beschloss eine Anpassung der jährlichen Aufsichtsratsvergütung,<br />
die dem zwischenzeitlich erfolgten Wachstum der Unternehmensgruppe sowie der Steigerung der<br />
Anforderungen an die Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern durch Gesetz und Rechtsprechung folgt.<br />
Die angepasste satzungsmäßige Vergütung ergibt sich demnach wie folgt:<br />
Dr. Ralph Drouven EUR 25.000<br />
Bernd Kucera EUR 18.750<br />
Manuel Obermayer EUR 12.500<br />
Die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2012 bestimmte sich für die Zeit vom 1. Januar 2012 bis<br />
26. Juni 2012 (Eintragung der Satzungsänderung zur Aufsichtsratsvergütung in das Handelsregister) nach der<br />
alten Satzungsregelung sowie für die Zeit ab der Eintragung dieser Satzungsänderung in das Handelsregister<br />
bis zum 31. Dezember 2012 nach der angepassten Regelung, wobei die in diesen beiden Regelungen vorgesehenen<br />
Beträge jeweils im Verhältnis der Zeit gekürzt wurden.<br />
Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge<br />
Dr. Drouven ist Partner in der Rechtsanwaltsgesellschaft CMS Hasche Sigle. Die Gesellschaft stellte im<br />
Be richtsjahr neben seiner Aufsichtsratsvergütung TEUR 105 für Beratungsleistungen in Rechnung (davon<br />
aufwandswirksam: TEUR 105). Herr Kucera (Kucera & Hüttner GmbH) berech nete im Geschäftsjahr neben<br />
seiner Aufsichtsratsvergütung TEUR 20 für die Erstellung der Perso nalabrechnungen der <strong>Splendid</strong>-Gruppe<br />
(davon aufwandswirksam: TEUR 20).<br />
Zielsetzungen bei Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Umsetzungen<br />
Die <strong>Splendid</strong> <strong>Medien</strong> <strong>AG</strong> verfolgt bei der Besetzung des Aufsichtsrates folgende Ziele:<br />
Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen<br />
Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.<br />
Sämtliche Mitglieder sollen unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex<br />
sein. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass dem Aufsichtsrat ein Mitglied mit Sachverstand auf den Gebieten<br />
Rechnungslegung und Abschlussprüfung angehört. Angesichts der Tatsache, dass sich im Bereich des Filmlizenzhandels<br />
vielfältige rechtliche Probleme stellen, aber auch im Hinblick auf die in den letzten Jahren deutlich<br />
gestiegenen rechtlichen Anforderungen an eine gute Unternehmensführung strebt der Aufsichtsrat an, dass<br />
in weiteres Mitglied über qualifizierte Rechtskenntnisse verfügt. Schließlich sollten alle Mitglieder vor ihrer Wahl<br />
bereits Erfahrungen in der <strong>Medien</strong>branche gesammelt haben. Personen, bei denen aufgrund ihrer anderweitigen<br />
beruflichen Tätigkeiten oder aus sonstigen Gründen mit dem Auftreten von Interessenkonflikten zu rechnen<br />
ist, sollen nicht für die Wahl zum Aufsichtsrat vorgeschlagen werden.<br />
Der Aufsichtsrat wird bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern nur solche Personen vorschlagen, die zum Zeitpunkt<br />
der Wahl noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben.