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We entertain you. - Splendid Medien AG

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An die Aktionäre Konzernlagebericht Konzernjahresabschluss Extras<br />

Öffentliche Zuwendungen<br />

Öffentliche Zuwendungen werden erfasst, wenn mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist, dass die<br />

Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Es wird<br />

zwischen Projektförderungen (Filmherstellung) und Verleihförderungen differenziert.<br />

Projektförderungen<br />

Bei den Förderungen wird zwischen Projektförderungen als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen bzw.<br />

Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des Beauftragten für Kultur und <strong>Medien</strong> BKM (Deutscher Filmförderfonds<br />

DFFF) als nicht rückzahlbare Zuschüsse unterschieden.<br />

Projektförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen<br />

Projektfilmförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen<br />

des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. Filmstiftung NRW) gewährt.<br />

Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Herstellers aus der Verwertung des Films eine<br />

bestimmte Höhe übersteigen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte.<br />

Diese werden in der Bilanz in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags vom<br />

Buchwert des Filmvermögens abgesetzt.<br />

Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten<br />

über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst.<br />

Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt<br />

des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines<br />

Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags der Buchwert des Filmvermögens erhöht, bei<br />

gleichzeitiger Passivierung einer Verpflichtung.<br />

Projektfilmförderung nach den Richtlinien des BKM (DFFF)<br />

Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des BKM (DFFF) stellen nicht rückzahlungspflichtige Zuwendungen<br />

dar, die zur Erstattung der Herstellungskosten eines Kinofilms nach Erfüllung von klar definierten<br />

Voraussetzungen gewährt werden. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte.<br />

Die gewährten Projektfilmförderungen werden in der Bilanz vom Buchwert des Films abgesetzt. Die<br />

Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten<br />

über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst.<br />

Verleihförderungen<br />

Bei den Förderungen wird zwischen Verleihförderungen als bedingt rückzahlungspflichtige Darlehen und als<br />

nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse unterschieden.<br />

Verleihförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen<br />

Verleihförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen<br />

des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z.B. FilmFernsehFonds Bayern „FFF Bayern“<br />

Richtlinien) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Verleihers aus der Verwertung<br />

des Filmes eine bestimmte Höhe übersteigen.<br />

Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für bereits angefallene Aufwendungen. Diese werden<br />

als Sonstige betriebliche Erträge in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags<br />

erfasst. Die Zuwendungen werden in den Perioden erfasst, in denen die entsprechenden Herausbringungskosten<br />

anfallen. Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel<br />

zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein<br />

weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags ein Aufwand gebucht und der<br />

entsprechende Betrag passiviert.<br />

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