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RS 04 2008 DIN A4.indd - Apothekerverband Nordrhein

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<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V.<br />

Nr. <strong>04</strong>/<strong>2008</strong><br />

Rundschreiben


Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong> vom 17.4.<strong>2008</strong><br />

Dieses Rundschreiben ist nur für<br />

Verbandsmitglieder bestimmt - und<br />

nicht für „Trittbrettfahrer“. Eine<br />

Weitergabe an Dritte ist deshalb<br />

nicht gestattet.<br />

Unter www.apotheker-nordrhein.de fi nden Sie dieses Rundschreiben im geschlossenen Benutzerkreis des Verbandes.


Inhaltsverzeichnis Seite<br />

1. 92. Mitgliederversammlung des <strong>Apothekerverband</strong>es <strong>Nordrhein</strong> e.V. am 23.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong> in<br />

Düsseldorf, Beginn 15.00 Uhr..................................................................................................................................................01<br />

Geschäftsbericht 2007 und Abschluss des Haushaltsjahres 2007 liegen bei<br />

2. Neue Organisationsstruktur beim <strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V.....................................................01<br />

Geschäftsbereiche wurden neu geordnet<br />

3. <strong>Nordrhein</strong>ische Apotheker mit einem Stand auf dem Landesparteitag der SPD am<br />

05.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong> in Düsseldorf..............................................................................................................................................................01<br />

Mit der Politik aktiv im Dialog<br />

4. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Drogeriemarkt dm...............................03<br />

Niederlage für den Verbraucherschutz<br />

5. Amerikaner übernehmen die Europa Apotheek Veno........................................................................................03<br />

Konkurrenzdruck auf Versandapotheken erhöht sich.<br />

6. Schlecker-Versandapotheke wegen falscher Preisempfehlungen heftig in der Kritik................<strong>04</strong><br />

Juristische Schritte werden geprüft<br />

7. Großveranstaltung zur Neufassung des Rahmenvertrages.........................................................................<strong>04</strong><br />

1.100 Mitglieder informierten sich am 08.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong> in Düsseldorf<br />

8. Neues aus Rechtsprechung und Gesetzgebung...................................................................................................<strong>04</strong><br />

- Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt sind ausländische Versandapotheken an die<br />

Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) gebunden<br />

- Verwaltungsgericht Osnabrück: Zuzahlungsgutscheine von Sanicare nicht zulässig<br />

9. PTA-Förderverein <strong>Nordrhein</strong> e.V.......................................................................................................................................05<br />

Werden Sie Mitglied<br />

10. Apotheken-Akademie <strong>Nordrhein</strong>....................................................................................................................................06<br />

Angebot der Apotheken-Akademie <strong>Nordrhein</strong><br />

11. Tabellen zur Preiskalkulation............................................................................................................................................08<br />

Für Ihre betriebswirtschaftlichen Planungen<br />

12. Mitteilungen der NORWIMA...............................................................................................................................................08<br />

Grünes Rezept / Rahmenverträge / Retourenbarometer online<br />

13. Kooperation NORWIMA – LAV-SOFO-Markt...........................................................................................................08<br />

- Achtung Zeckensaison beginnt - Borreliose-Gefahr durch Zecken<br />

- Apotheke mit Herz – am 11. Mai ist Muttertag!<br />

- Beginn der Reisezeit: Schutzengel oder geprüfter Autoverbandkasten<br />

14. Importarzneimittel....................................................................................................................................................................09<br />

Dokumentation von Defekten nicht mehr erforderlich<br />

15. Immer wieder: Warnung vor dubiosen Praktiken...............................................................................................09<br />

Wir bitten um Beachtung<br />

16. Unabgestimmte Umfrage.....................................................................................................................................................10<br />

Die ABDA informiert


Inhaltsverzeichnis Seite<br />

17. Termine.........................................................................................................................................................................................10<br />

Bereits heute im Kalender vormerken<br />

18. Literaturhinweise...................................................................................................................................................................10<br />

Wir bitten um Beachtung<br />

19. Krankenkassenangelegenheiten................................................................................................................................11<br />

Wie immer – aktuell und zeitnah<br />

1. Umsetzung der Rabattverträge – Aktuelle Vollabsetzungen<br />

2. Umsetzung des Rahmenvertrages nach § 129 SGB V<br />

3. Handbuch Preislisten – Hilfsmittellieferungsvertrag VdAK/AEV<br />

Anlagen<br />

• Geschäftsbericht 2007 und Abschluss des Haushaltsjahres 2007<br />

• Tabellen zur Preiskalkulation<br />

• Mitteilungen der NORWIMA – Rahmenverträge / Bestellformulare: Grünes Rezept / Sonderbelege<br />

zur Abrechnung von Hausapothekenleistungen<br />

• Flyer LAV- SOFO Markt<br />

• Apotheken-Akademie <strong>Nordrhein</strong> einschl. des Seminars „Migräne und Triptane – Standards der<br />

Selbstmedikation“<br />

• Literaturhinweise<br />

• PTA-Förderverein <strong>Nordrhein</strong> e.V. – Mitgliedschaftsantrag<br />

• Krankenkassenangelegenheiten<br />

• Mustereinspruch für Vollabsetzungen durch Krankenkassen<br />

• Handbuch Preislisten – Hilfsmittellieferungsvertrag VdAK/AEV


1. 92. Mitgliederversammlung des<br />

<strong>Apothekerverband</strong>es <strong>Nordrhein</strong> e.V.<br />

am 23.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong> in Düsseldorf, Beginn<br />

15.00 Uhr<br />

Zur 92. Mitgliederversammlung des <strong>Apothekerverband</strong>es<br />

<strong>Nordrhein</strong> e.V. am Mittwoch,<br />

den 23.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong>, Maritim Hotel Düsseldorf,<br />

Flughafenstraße 110 / Maritimplatz 1, 4<strong>04</strong>74<br />

Düsseldorf, laden wir alle Mitglieder des<br />

Verbandes herzlich ein. Die Einladung einschließlich<br />

(vorläufi ger) Tagesordnung zur<br />

92. Mitgliederversammlung des <strong>Apothekerverband</strong>es<br />

<strong>Nordrhein</strong> e.V. ist Ihnen bereits<br />

mit Rundschreiben Nr. 3 vom zugegangen.<br />

Wir würden uns freuen, Sie anlässlich unserer<br />

Mitgliederversammlung am 23.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong><br />

in Düsseldorf begrüßen zu dürfen.<br />

Der Geschäftsbericht 2007 sowie der Abschluss<br />

des Haushaltsjahres 2007, die auch<br />

Ihrer Vorbereitung auf diese Versammlung<br />

dienen können, sind diesem Rundschreiben<br />

als Anlage beigefügt.<br />

2. Neue Organisationsstruktur beim<br />

<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V.<br />

Nach fast zwanzigjähriger erfolgreicher Tätigkeit<br />

als Geschäftsführer ist Herr Uwe Hüsgen<br />

aus den Diensten des <strong>Apothekerverband</strong>es<br />

<strong>Nordrhein</strong> e.V. ausgeschieden. Der 59jährige<br />

Dipl.-Mathematiker wird sich in Zukunft neuen<br />

Aufgaben widmen.<br />

Bereits im Jahr 2006 erfolgte die Neustrukturierung<br />

der Geschäftsleitungsebene des<br />

Berufsverbandes mit über 2000 Mitgliedern<br />

in <strong>Nordrhein</strong>, um den immer komplexer werdenden<br />

Anforderungen einer nachdrücklichen<br />

Interessenvertretung auch zukünftig gerecht<br />

zu werden. Herr RA Christoph Schmölzing,<br />

Leiter des Geschäftsbereiches Recht und<br />

Allgemeine Verwaltung, wird den von Herrn<br />

Hüsgen gemeinsam mit ihm geleiteten Bereich<br />

Allgemeine Verwaltung als Sprecher<br />

der Geschäftsführung eigenverantwortlich<br />

führen. Den Geschäftbereich Fortbildung<br />

leitet weiterhin Frau RA Annette Hettkamp,<br />

den Geschäftsbereich Vertragswesen Herr<br />

<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong><br />

RA Normann Schuster und den Geschäftsbereich<br />

Öffentlichkeitsarbeit Herr Dr. Peter<br />

Szynka. Herr Dr. Szynka übernimmt den von<br />

Herrn Hüsgen kommissarisch betreuten Bereich<br />

Wirtschaft ebenfalls kommissarisch.<br />

In seiner fast zwei Jahrzehnte währenden<br />

Geschäftsführertätigkeit für den <strong>Apothekerverband</strong><br />

<strong>Nordrhein</strong> unterstützte Herr Hüsgen<br />

die Apothekerschaft an Rhein und Ruhr<br />

bei der Auseinandersetzung mit zahlreichen<br />

Gesundheitsreformen. Er erlebte in seiner<br />

Tätigkeit sechs Gesundheitsminister und unzählige<br />

Neufassungen von Arzneimittel- und<br />

Hilfsmittellieferverträgen. Mit Herrn Hüsgen<br />

gelang es immer, das Schiff der Apothekerschaft<br />

auch in „unruhiger gesundheitspolitischer<br />

See“ nachhaltig auf Kurs zu halten.<br />

Dass beste Voraussetzungen vorliegen,<br />

damit dies auch in Zukunft gelingt, ist nicht<br />

zuletzt auch der durch Herrn Hüsgen mit initiierten<br />

Neustrukturierung der Geschäftsleitungsebene<br />

des Verbandes zu verdanken.<br />

Vorstand, Beirat und alle Mitglieder des Verbandes<br />

<strong>Nordrhein</strong> sind Herrn Hüsgen für<br />

die in zwei Jahrzehnten geleistete Arbeit zu<br />

größtem Dank verpfl ichtet und wünschen ihm<br />

für die Zukunft viel Erfolg.<br />

3. <strong>Nordrhein</strong>ische Apotheker mit<br />

einem Stand auf dem Landesparteitag<br />

der SPD am 05.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong> in Düsseldorf<br />

Apothekerkammer <strong>Nordrhein</strong> und <strong>Apothekerverband</strong><br />

<strong>Nordrhein</strong> e.V. nutzten den SPD-<br />

Landesparteitag am 05. April in Düsseldorf für<br />

einen aktiven Informations- und Meinungsaustausch<br />

mit führenden Landes- und Bundespolitikern<br />

und Delegierten. Dabei standen<br />

Informationen zur sicheren Arzneimittelversorgung<br />

durch öffentliche Apotheken und die<br />

damit verbundenen Patientenvorteile ebenso<br />

im Mittelpunkt wie aktuelle Diskussionsthemen,<br />

wie z.B. die zunehmend unkontrollierbaren<br />

Auswüchse beim Versandhandel mit<br />

Arzneimitteln.<br />

Seite 1


<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong><br />

Seite 2<br />

Bei seinem Kurzbesuch<br />

am Informationsstand<br />

der Apotheker wies der<br />

SPD-Parteivorsitzende<br />

Kurt Beck nachdrücklich<br />

darauf hin, dass<br />

er als Befürworter des<br />

bestehenden Systems<br />

der Arzneimittelversorgung<br />

durch die inhabergeführte,<br />

öffentliche<br />

Apotheke jederzeit ein<br />

offenes Ohr für die Anliegen<br />

der Apothekerschaft<br />

habe. Die auf dem Parteitag<br />

der NRW-SPD wiedergewählteLandesvorsitzende<br />

Hannelore Kraft<br />

betonte im Gespräch mit<br />

dem Verbandsvorsitzenden<br />

Thomas Preis und<br />

Kammerpräsident Lutz Engelen, dass das<br />

verbraucherschützende System der Abgabe<br />

in der Apotheke erhalten bleiben müsse, um<br />

eine entsprechende Arzneimittelsicherheit zu<br />

gewährleisten. Dabei forderte die Landeschefi<br />

n der NRW-SPD die Apotheken auf, insbesondere<br />

die Aktivitäten in der Prävention<br />

weiter auszubauen.<br />

Großes Interesse an Apotheken-Informationen<br />

Bereits zu Beginn des SPD-Landesparteitages<br />

wurden die rund 500 Delegierten unter<br />

dem Motto „Wohnortnah. Immer für Sie da“<br />

über einen Informationsfl yer angesprochen.<br />

Der gemeinsam mit den Kammer- und Verbandskollegen<br />

aus Westfalen-Lippe konzipierte<br />

Flyer informiert über die zahlreichen<br />

Alleinstellungsmerkmale der Arzneimittelversorgung<br />

durch die öffentlichen Apotheken in<br />

<strong>Nordrhein</strong>-Westfalen. Die grafi sche Animation<br />

der Daten und Fakten über einen gesonderten<br />

Bildschirm am Informationsstand<br />

stießen bei den Parteitagsbesuchern auf besonders<br />

großes Interesse.<br />

Apothekerkammer und <strong>Apothekerverband</strong><br />

<strong>Nordrhein</strong> zeigten sich sehr zufrieden mit<br />

der Teilnahme am Landesparteitag der SPD.<br />

„Die äußerst positive Resonanz der Parteitagsteilnehmer<br />

hat erneut deutlich gemacht,<br />

dass die inhabergeführten, öffentlichen Apotheken<br />

mit ihrem umfassenden Leistungsprofi<br />

l auch in der Politik einen hohen Stellenwert<br />

haben“, erklärte Thomas Preis, Vorsitzender<br />

des <strong>Apothekerverband</strong>es <strong>Nordrhein</strong> e.V. Lutz<br />

Engelen, Präsident der Apothekerkammer<br />

<strong>Nordrhein</strong>, ergänzte: „Wir werden uns auch<br />

künftig mit gemeinsamen Aktionen aktiv dafür<br />

einsetzen, die inhabergeführte Apotheke<br />

mit ihrem unverwechselbaren Marken- und<br />

Erkennungszeichen, dem roten Apotheken-<br />

A, weiter zu stärken.“<br />

17. April <strong>2008</strong><br />

Die wichtigsten Daten und Fakten zu den Apotheken in<br />

NRW wurden auch als Bildschirmanimation aufbereitet.<br />

Die SPD-Landesvorsitzende, Hannelore Kraft, informierte<br />

sich ausgiebig und diskutierte dabei mit dem Verbandsvorsitzenden<br />

Thomas Preis und Kammerpräsident Lutz<br />

Engelen (Bild rechts) aktuelle Themen.


4. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts<br />

in Sachen Drogeriemarkt<br />

dm<br />

Mit einem gemeinsamen Rundschreiben mit<br />

der Apothekerkammer <strong>Nordrhein</strong> haben wir<br />

Sie darüber informiert, dass das Bundesverwaltungsgericht<br />

(BVerwG) in Leipzig im „dm“-<br />

Fall die endgültige Entscheidung verkündet<br />

hat. Die Richter sind der Auffassung, dass<br />

das von der Drogeriemarktkette in NRW-Filialen<br />

praktizierte Modell zulässig ist. Damit<br />

wurde den Bedenken der Stadt Düsseldorf<br />

nicht Rechnung getragen.<br />

Apothekerkammer und <strong>Apothekerverband</strong><br />

<strong>Nordrhein</strong> e.V. bedauern das Urteil und werten<br />

es als schwarzen Tag für den Verbraucher-<br />

und Patientenschutz.<br />

Die Entscheidung verschärft ein ohnehin<br />

brennendes Problem. Es kann nicht der Wille<br />

des Gesetzgebers gewesen sein, mit der<br />

Zulassung des Versandhandels die Anforderungen<br />

an die stationäre Arzneimittelversorgung<br />

zu demontieren. Der Gesetzgeber ist<br />

nun gefordert, zumindest den Versandhandel<br />

mit verschreibungspfl ichtigen Arzneimitteln<br />

endlich zu verbieten, um diesen und allen anderen<br />

Ausfransungen der Arzneimittelversorgung<br />

Einhalt zu gebieten.<br />

Wir werden dieses Urteil zum Anlass nehmen,<br />

die Politik eindringlich aufzufordern, der<br />

Beliebigkeit von Arzneimittelabgabestellen<br />

außerhalb von Apotheken nachhaltig entgegenzutreten.<br />

Es geht darum, die Verbraucher aktiv zu<br />

schützen und ihnen ausnahmslos das Maß<br />

an Arzneimittelversorgung und -sicherheit<br />

zukommen zu lassen, auf das sie Anspruch<br />

haben. Die Politik in Bund und Ländern muss<br />

jetzt handeln.<br />

<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong><br />

5. Amerikaner übernehmen die<br />

Europa Apotheek Venlo<br />

Der US-Konzern Medco ist neuer Hauptaktionär<br />

der Europa Apotheek Venlo. Wie die Unternehmen<br />

mitteilten, übernimmt die weltweit<br />

führende Versandapotheke einen Mehrheitanteil<br />

an dem niederländischen Unternehmen.<br />

Mit einem Gesamtumsatz von 44 Milliarden<br />

US-Dollar sowie mehr als 20.000 Mitarbeitern<br />

zählt Medco zu den führenden Gesundheitsdienstleistern<br />

in den USA. Als so genannter<br />

Pharmacy Benefi t Manager verhandelt Medco<br />

für unternehmenseigene Versicherungen<br />

Verträge mit Pharmaherstellern und 60.000<br />

Apotheken. Mehr als 17,5 Milliarden Dollar<br />

erwirtschaftete Medco im vergangenen Jahr<br />

mit dem Versand von Arzneimitteln; rund 95<br />

Millionen Rezepte wurden Unternehmensangaben<br />

zufolge beliefert.<br />

Durch den Kauf wird der Konkurrenzdruck<br />

auf DocMorris und andere Versandapotheken<br />

deutlich erhöht. Auf den Aktienkurs von<br />

Celesio, dem Inhaber von DocMorris, hat<br />

sich der Einstieg des US-Konzerns - wie zum<br />

Beispiel auch die Stuttgarter Zeitung vom<br />

10.<strong>04</strong>.08 berichtet - unmittelbar ausgewirkt.<br />

So verlor die im M-Dax notierte Celesio-Aktie<br />

am 09.<strong>04</strong>.08 zwischenzeitlich etwa acht Prozent<br />

an Wert und ging mit einem Minus von<br />

etwa sieben Prozent aus dem Handel.<br />

Seite 3


<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong><br />

Seite 4<br />

6. Schlecker-Versandapotheke<br />

wegen falscher Preisempfehlungen<br />

heftig in der Kritik<br />

Die Drogeriekette Schlecker gerät wegen<br />

falscher Preisangaben ihrer Versandapotheke<br />

Vitalsana zunehmend unter Druck.<br />

Angeblich wirbt Schlecker mit nicht existierenden<br />

oder falschen Preisempfehlungen<br />

der Hersteller. Durch diese falschen Angaben<br />

kommt Schlecker auf eine angebliche Ersparnis<br />

für die Kunden von bis zu 28 %. Betroffen<br />

sind zahlreiche Produkte aus dem aktuellen<br />

Angebot der Schlecker-Versand-apotheke<br />

Vitalsana. Schlecker und Vitalsana haben<br />

sich bislang nicht zu den Vorgängen geäußert.<br />

Die Preisgestaltung von Schlecker wird<br />

derzeitig geprüft, um ggf. juristische Schritte<br />

einzuleiten.<br />

7. Großveranstaltung zur Neufassung<br />

des Rahmenvertrages<br />

Die Großveranstaltung zur am 01. April <strong>2008</strong><br />

in Kraft getretene Neufassung des Rahmenvertrages<br />

nach § 129 Abs. 2 SGB V stieß bei<br />

den Mitgliedern des <strong>Apothekerverband</strong>es<br />

<strong>Nordrhein</strong> e.V. auf sehr große Resonanz.<br />

Insgesamt nahmen 1.100 Mitglieder teil.<br />

Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl musste<br />

kurzfristig ein zweiter Hörsaal an der Universität<br />

genutzt werden. Die Informationsveranstaltung<br />

aus dem ersten Hörsaal wurde live<br />

via Videokonferenz in den zweiten Hörsaal<br />

übertragen, so dass alle Teilnehmer die Möglichkeit<br />

hatten, den Vorträgen zu folgen und<br />

im Rahmen der Abschlussdiskussion ihre<br />

Fragen zu stellen.<br />

Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen<br />

die vertraglichen Änderungen im Bereich der<br />

Arzneimittelauswahl und pharmazeutische<br />

Fragestellungen der Neuregelung.<br />

Nach einer kurzen Einführung des Vorsitzenden,<br />

Thomas Preis, stellte Normann Johannes<br />

Schuster, Leiter Geschäftsbereich<br />

Vertragswesen <strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong><br />

e.V., die wichtigsten Änderungen anschaulich<br />

im Überblick dar. Im Anschluss machte<br />

Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer<br />

Pharmazie, ABDA, deutlich, worin die pharmazeutische<br />

Chance und Herausforderung<br />

mit Blick auf die Neufassung des Rahmenvertrages<br />

besteht. Entscheidend dabei ist die<br />

Möglichkeit, von der Verpfl ichtung zur Abgabe<br />

rabattbegünstigter Arzneimittel abzusehen,<br />

wenn der Abgabe aus Sicht des Apothekers<br />

im konkreten Einzelfall pharmazeutische<br />

Bedenken entgegenstehen.<br />

Die Vorträge der Referenten fi nden Sie passwortgeschützt<br />

unter www.apotheker-nordrhein.de;<br />

rechts oben unter den Hinweisen<br />

zur Informationsveranstaltung „Neufassung<br />

zur Neufassung des Rahmenvertrages über<br />

die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs.<br />

2 SGB V“.<br />

Zur Information haben wir nochmals die wesentlichen<br />

Änderungen des Vertrages im Bereich<br />

Krankenkassenangelegenheiten abgedruckt.<br />

Aufgrund der großen Resonanz und des hohen<br />

Informationsbedarfes zu diesem Thema<br />

sind weitere Informationsveranstaltungen auf<br />

Bezirksebene geplant.<br />

Wir werden Sie rechtzeitig informieren.<br />

8. Neues aus Rechtsprechung und<br />

Gesetzgebung<br />

- Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt<br />

sind ausländische Versandapotheken<br />

an die Arzneimittelpreisverordnung (AM-<br />

PreisV) gebunden<br />

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat<br />

entgegen einer bereits verkündeten Entscheidung<br />

des OLG Hamm in einer aktuellen<br />

Entscheidung festgestellt, dass auch ausländische<br />

Internetapotheken an die deutsche<br />

Arzneimittelpreisverordnung gebunden sind<br />

und somit verschreibungspfl ichtige Arzneimittel<br />

nicht preiswerter anbieten dürfen, als<br />

deutsche Apotheken. Der beklagten Europa<br />

Apotheek Venlo wurde damit verboten, mit<br />

einem Bonus von 3 % auf verschreibungspfl<br />

ichtige Arzneimittel gegenüber dem Endverbraucher<br />

zu werben. Damit widerspricht<br />

17. April <strong>2008</strong>


die Entscheidung des OLG Frankfurt der<br />

rechtskräftigen Entscheidung des OLG<br />

Hamm vom 21. November 20<strong>04</strong>, das die Auffassung<br />

vertreten hatte, dass die deutschen<br />

Regeln zur Arzneimittelpreisgestaltung<br />

nicht für ein niederländisches Apothekenunternehmen<br />

gelten. Eine höchstrichterliche<br />

Entscheidung ist in diesem Verfahren nicht<br />

erfolgt, weil die Revision gegen dieses Urteil<br />

vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen<br />

worden war. Daher ist zu hoffen,<br />

dass diese Entscheidung des OLG Frankfurt<br />

nunmehr zu einer höchstrichterlichen<br />

Klärung führt.<br />

Wir werden weiter berichten.<br />

- Verwaltungsgericht Osnabrück: Zuzahlungsgutscheine<br />

von Sanicare nicht zulässig<br />

Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts<br />

Osnabrück vom 17. März <strong>2008</strong> darf<br />

die Versandapotheke Sanicare ihren Kunden<br />

zukünftig nicht mehr die Zuzahlung mit<br />

Hilfe von Gutscheinen der Krankenkassen<br />

erlassen. Das Gericht bestätigte damit die<br />

von der Apothekerkammer Niedersachsen<br />

angeordnete Untersagungsverfügung und<br />

wies den Antrag auf Aufhebung der Verfügung<br />

von Sanicare im Eilverfahren zurück.<br />

Die Apothekerkammer Niedersachsen hatte<br />

es der Versandapotheke untersagt, den<br />

Krankenkassen und ihren Mitgliedern Zuzahlungsgutscheine<br />

anzubieten, zu gewähren<br />

sowie einzulösen. Die Versandapotheke<br />

erließ ihren Kunden auf diese Weise die<br />

gesetzlich festgeschriebene Arzneimittelzuzahlung,<br />

was die Kammer als einen unzulässigen<br />

Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung<br />

betrachtete.<br />

Am 27. März <strong>2008</strong> schrieb die Apothekerkammer<br />

an Sanicare, sie gehe davon aus,<br />

dass Sanicare unverzüglich die „Homepage<br />

ändern und die Werbung für die umstrittenen<br />

Zuzahlungsgutscheine einstellen“ werde.<br />

Die Kammer wies Sanicare zudem darauf<br />

hin, dass die Nichtbeachtung der Untersagungsverfügung<br />

„Konsequenzen für die Bewertung<br />

Ihrer Zuverlässigkeit zur Führung<br />

des Apothekenbetriebs haben kann“.<br />

Sanicare hat seine Kunden bereits ange-<br />

<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong><br />

schrieben und die Werbung auf der Homepage<br />

eingestellt, da die Untersagungsverfügung<br />

sofort zu befolgen ist.<br />

Allerdings ist der Rechtsstreit, der bereits die<br />

Zivilgerichte beschäftigt hat, noch nicht beendet,<br />

da Sanicare Beschwerde gegen den<br />

Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt<br />

hat. Wird dieser stattgegeben, könnte<br />

das Eilverfahren in die zweite Instanz vor<br />

dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gehen.<br />

Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren<br />

steht noch aus.<br />

Im Rahmen des zivilgerichtlichen Verfahrens<br />

war Sanicare im September 2006 noch<br />

erfolgreich, da das Landgericht Osnabrück<br />

eine einstweilige Verfügung der Zentrale<br />

zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs<br />

zurückgewiesen hat. Zur Begründung hieß<br />

es damals, die Leistungsbeziehungen zwischen<br />

den Krankenkassen und Sanicare<br />

unterlägen ausschließlich den Vorschriften<br />

des Sozialgesetzbuches, auf das das Gesetz<br />

gegen den unlauteren Wettbewerb keine<br />

Anwendung fi nde.<br />

Über den weiteren Verlauf des Verfahrens<br />

werden wir Sie unterrichten.<br />

9. PTA-Förderverein <strong>Nordrhein</strong> e.V.<br />

Unterstützen auch Sie den PTA-Förderverein<br />

<strong>Nordrhein</strong> durch Ihre Fördermitgliedschaft<br />

um unser gemeinsames Anliegen,<br />

den PTA-Nachwuchs für die öffentlichen<br />

Apotheken in <strong>Nordrhein</strong> zu sichern. Deshalb<br />

haben wir für diejenigen Mitglieder<br />

des <strong>Apothekerverband</strong>es <strong>Nordrhein</strong> e.V.,<br />

die noch nicht Mitglied im PTA-Förderverein<br />

sind, diesem Rundschreiben einen Mitgliedschaftsantrag<br />

nebst Informationen zum<br />

PTA-Förderverein <strong>Nordrhein</strong> e.V. beigefügt.<br />

Informationen über die Mitgliedschaft können<br />

beim PTA-Förderverein <strong>Nordrhein</strong>, c/o<br />

<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V., Tersteegenstr.<br />

12, 4<strong>04</strong>74 Düsseldorf, Tel.: 0211 /<br />

43917-0 bzw. Fax: 0211 / 43917-17, angefordert<br />

werden.<br />

Seite 5


<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong><br />

Seite 6<br />

10. Apotheken-Akademie<br />

<strong>Nordrhein</strong><br />

Bitte beachten Sie das nachfolgende Angebot<br />

der Apotheken-Akademie <strong>Nordrhein</strong>:<br />

Homöopathische Behandlung von Frauenkrankheiten<br />

23. April <strong>2008</strong>, 15.00 – 18.00 Uhr, Köln<br />

kein Anmeldeschluss<br />

IHK-zertifi zierte Ausbildung: ProjektmanagerIn<br />

für Apotheken<br />

23. April <strong>2008</strong>, 10.00 – 18.00 Uhr, Düsseldorf<br />

und<br />

24. April <strong>2008</strong>, 9.00 – 16.00 Uhr, Düsseldorf<br />

NEU!<br />

Verhandlungen mit dem Pharmagroßhandel<br />

und der Industrie<br />

29. April <strong>2008</strong>, 9.00 – 17.00 Uhr, Köln<br />

HV-Saisonalschulung: Fit und gesund<br />

durch den Sommer<br />

29. April <strong>2008</strong>, 9.30 – 17.30 Uhr, Köln<br />

betaCare – soziale Beratung leicht gemacht<br />

30. April <strong>2008</strong>, 14.30 – 18.30 Uhr, Köln<br />

NEU!<br />

Sonnenschutz aus der Apotheke – die<br />

Sonne „richtig“ genießen“<br />

30. April <strong>2008</strong>, 9.30 – 17.30 Uhr, Düsseldorf<br />

Werbematerialien und Aktionswochen<br />

selbst gestalten<br />

30. April <strong>2008</strong>, 9.00 – 13.00 Uhr, Köln<br />

NEU!<br />

Stärken Sie Ihren Kunden den Rücken!<br />

30. April <strong>2008</strong>, 15.00 – 19.00 Uhr, Köln<br />

NEU!<br />

Rund ums Hilfsmittel<br />

07. Mai <strong>2008</strong>, 15.00 - 19.15 Uhr, Köln<br />

Anmeldung bis spätestens 20.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong><br />

NEU!<br />

Homöopathische Behandlung von Hauterkrankungen<br />

07. Mai <strong>2008</strong>, 15.00 – 18.00 Uhr<br />

Anmeldung bis spätestens 22.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong><br />

NEU!<br />

Ernährung und Krebs<br />

08. Mai <strong>2008</strong>, 15.00 – 18.30 Uhr, Düsseldorf<br />

Anmeldung bis spätestens 22.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong><br />

QMS-Schulung für die Praxis<br />

14. Mai <strong>2008</strong>, 10.00 – 17.00 Uhr, Köln<br />

Anmeldung bis spätestens 27.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong><br />

betaCare – soziale Beratung leicht gemacht<br />

14. Mai <strong>2008</strong>, 14.30 – 18.30 Uhr, Düsseldorf<br />

Anmeldung bis spätestens 28.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong><br />

Mehr Ausstrahlung und Kompetenz am<br />

Telefon – so schaffen Sie eine gute Verbindung<br />

(Basis-Seminar)<br />

19. Mai <strong>2008</strong>, 9.00 – 17.00 Uhr, Köln<br />

Anmeldung bis spätestens <strong>04</strong>.05.<strong>2008</strong><br />

NEU!<br />

Mehr Ausstrahlung und Kompetenz am<br />

Telefon – so schaffen Sie eine gute Verbindung<br />

(Aufbau-Seminar)<br />

20. Mai <strong>2008</strong>, 9.00 – 17.00 Uhr, Köln<br />

Anmeldung bis spätestens 14.05.<strong>2008</strong><br />

Praxisnahe Dermatologie für die Apotheke<br />

21. Mai <strong>2008</strong>, 9.30 – 17.30 Uhr, Düsseldorf<br />

Anmeldung bis spätestens 05.05.<strong>2008</strong><br />

17. April <strong>2008</strong>


Professionell beraten – Verkaufserfolg<br />

steigern<br />

26. Mai <strong>2008</strong>, 9.00 – 17.00 Uhr, Düsseldorf<br />

Anmeldung bis spätestens 11.05.<strong>2008</strong><br />

NEU!<br />

Verkaufsgespräch erfolgreich führen<br />

27. Mai <strong>2008</strong>, 9.00 – 17.00 Uhr, Düsseldorf<br />

Anmeldung bis spätestens 12.05.<strong>2008</strong><br />

NEU!<br />

Wie bewältige ich die tägliche Informationsfl<br />

ut?<br />

28. Mai <strong>2008</strong>, 9.00 – 17.00 Uhr, Düsseldorf<br />

Anmeldung bis spätestens 13.05.<strong>2008</strong><br />

Arzneimittelbilder der Homöopathie<br />

28. Mai <strong>2008</strong>, 15.00 – 18.00 Uhr, Köln<br />

Anmeldung bis spätestens 13.05.<strong>2008</strong><br />

English for Pharmacists<br />

29. Mai <strong>2008</strong>, 10.00 – 17.30 Uhr, Köln<br />

Anmeldung bis spätestens 14.05.<strong>2008</strong><br />

Erträge steigern durch günstigen Einkauf<br />

<strong>04</strong>. Juni <strong>2008</strong>, 15.00 – 17.00 Uhr, Köln<br />

Anmeldung bis spätestens 20.05.<strong>2008</strong><br />

Visuelle Menschenkenntnis in der Apotheke<br />

<strong>04</strong>. Juni <strong>2008</strong>, 9.30 – 17.00 Uhr, Düsseldorf<br />

Anmeldung bis spätestens 20.05.<strong>2008</strong><br />

NEU!<br />

Cross-Selling – Motivations- und Verkaufsberatung<br />

für gezielte Zusatzempfehlungen<br />

09. Juni <strong>2008</strong>, 9.30 – 17.00 Uhr, Köln<br />

Anmeldung bis spätestens 25.05.<strong>2008</strong><br />

Margen – Vertrieb – Führung<br />

11. Juni <strong>2008</strong>, Düsseldorf<br />

Anmeldung bis spätestens 26.05.<strong>2008</strong><br />

NEU!<br />

Vitamine & Co. – Nahrungsergänzungsmittel<br />

12. Juni <strong>2008</strong>, 9.00 – 13.00 Uhr, Düsseldorf<br />

Anmeldung bis spätestens 26.05.<strong>2008</strong><br />

<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong><br />

NEU!<br />

Schmerz – Schmerzmittel im OTC-Bereich<br />

12. Juni <strong>2008</strong>, 9.00 – 13.00 Uhr, Düsseldorf<br />

Anmeldung bis spätestens 26.05.<strong>2008</strong><br />

Effi ziente MitarbeiterInnen-Führung in der<br />

Apotheke<br />

17. Juni <strong>2008</strong>, 9.00 – 17.00 Uhr, Düsseldorf<br />

Anmeldung bis spätestens 01.06.<strong>2008</strong><br />

NEU!<br />

Der verblüffte Diabetiker – Marketing für<br />

Kunden mit Metabolischem Syndrom<br />

18. Juni <strong>2008</strong>, 15.00 – 19.00 Uhr, Düsseldorf<br />

Anmeldung bis spätestens 03.06.<strong>2008</strong><br />

NEU!<br />

Geçmis olsun!<br />

Ausländische Mitbürger für die Apotheke<br />

gewinnen<br />

18. Juni <strong>2008</strong>, 15.00 – 19.00 Uhr, Düsseldorf<br />

Anmeldung bis spätestens 03.06.<strong>2008</strong><br />

Weitere Fortbildungsveranstaltungen:<br />

Die Apotheken-Akademie<br />

<strong>Nordrhein</strong><br />

und die Firma<br />

GlaxoSmithKline<br />

Consumer Healthcare<br />

GmbH & Co.<br />

KG laden ein zu einer kostenlosen Informations-<br />

und Fortbildungsveranstaltung zum<br />

Thema<br />

„Migräne und Triptane – Standards der<br />

Selbstmedikation“ am 03. Juni <strong>2008</strong>, 19.30<br />

– ca. 22.00 Uhr, Köln.<br />

Den Anmeldebogen zu diesem Seminarangebot<br />

fi nden Sie auf der Rückseite der<br />

diesem Rundschreiben beigefügten blauen!<br />

Einladungen.<br />

Seite 7


<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong><br />

Seite 8<br />

11. Tabellen zur Preiskalkulation<br />

Wie in der Vergangenheit haben wir auch<br />

diesem Rundschreiben wieder zwei Tabellen<br />

beigefügt. Der einen Tabelle können Sie<br />

entnehmen, wie viel Mehrumsatz aufgrund<br />

einer Preisreduktion bei einer vorgegebenen,<br />

ursprünglichen Handelsspanne getätigt werden<br />

muss, um absolut den gleichen Rohertrag<br />

zu erzielen.<br />

In der zweiten Tabelle können Sie ablesen,<br />

bis zu wie viel Umsatzverlust (Verlust an<br />

Packungen) aufgrund einer Preiserhöhung<br />

hingenommen werden kann, um dennoch<br />

den bisher erzielten Rohertrag nicht zu unterschreiten.<br />

12. Mitteilungen<br />

der NORWIMA<br />

- Grünes Rezept und<br />

Sonderbelege zur Abrechnung<br />

von Hausapothekenleistungen<br />

Der Arzt kann auf den Grünen Rezepten<br />

Empfehlungen für nicht erstattungsfähige<br />

Medikamente geben. Damit läuft das Zusammenspiel<br />

zwischen Apotheker und Arzt auch<br />

weiterhin unbürokratisch und kooperativ ab.<br />

Die Versicherten können nach wie vor an der<br />

bewährten Therapie des Arztes festhalten,<br />

auch wenn sie das empfohlene oder verordnete<br />

Medikament selbst zahlen müssen.<br />

Das Grüne Rezept dient den Patienten zudem<br />

als Merkhilfe bezüglich Name, Wirkstoff,<br />

Darreichungsform, Packungsgröße etc. und<br />

kann genutzt werden, um bei der Einkommensteuererklärung<br />

eine außergewöhnliche<br />

Belastung im Sinne der Abgabenordnung<br />

nachzuweisen. Das Grüne Rezept gibt den<br />

Patienten Sicherheit bei der Selbstmedikation<br />

und räumt mit dem Missverständnis auf,<br />

ein Arzneimittel sei nicht so wichtig, wenn es<br />

nicht von der Krankenkasse erstattet wird.<br />

Jedem Rundschreiben des <strong>Apothekerverband</strong>es<br />

<strong>Nordrhein</strong> e.V. ist ein Bestellformular<br />

für die Grünen Rezepte und die Sonderbele-<br />

ge zur Abrechnung von Hausapothekenleistungen<br />

beigelegt. Eine schnelle und sichere<br />

Abwicklung Ihrer Bestellung ist daher mit diesem<br />

Formular gewährleistet.<br />

Wir bitten zu beachten, dass aufgrund der<br />

hohen Nachfrage nach Grünen Rezepten die<br />

Lieferzeit hierfür bei ca. 14 Tagen liegt.<br />

- Retourenbarometer online: www.retourenbarometer.de<br />

Der <strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. bietet<br />

im Rahmen seiner Service-Leistungen über<br />

sein Tochterunternehmen NORWIMA mbH<br />

seit Jahren das so genannte „Retourenbarometer“<br />

an, das jetzt als Online-Angebot<br />

erhältlich ist! Die Vorteile für Sie: Die Daten<br />

sind zeitnah aktualisiert. Da die Retourenabwicklungen<br />

der Hersteller zudem schematisch<br />

dargestellt werden, können Sie sofort<br />

feststellen, ob Ihre infrage kommende Retoure<br />

erfolgreich abgewickelt werden kann.<br />

Das Retourenbarometer online ist für öffentliche<br />

Apotheken unter www.retourenbarometer.de<br />

im Jahresabo für € 36,- zzgl. gesetzlicher<br />

MwSt. (Bankeinzug) erhältlich. Für Sie<br />

als Mitglied des <strong>Apothekerverband</strong>es <strong>Nordrhein</strong><br />

e.V. bietet Ihnen die NORWIMA mbH die<br />

jährliche Nutzung zu einem Vorzugspreis von<br />

€ 24,- zzgl. gesetzlicher MwSt. (Bankeinzug)<br />

an.<br />

Weitere Informationen zur Nutzung, zum Ablauf<br />

und zu den AGBs fi nden Sie auf der o. g.<br />

Internetseite. (Wenn Sie nicht weiter wissen,<br />

wenden Sie sich - im Notfall – an folgende<br />

Informationsnummer: 0208/6214249.)<br />

13. Kooperation NORWIMA – LAV-<br />

SOFO-Markt<br />

Der LAV-SOFO-MARKT informiert:<br />

- Achtung Zeckensaison<br />

beginnt - Borreliose-Gefahr<br />

durch Zecken<br />

40.000 Menschen erkranken<br />

jährlich in der BRD an Borreliose.<br />

Bis heute existiert kein<br />

17. April <strong>2008</strong>


Impfstoff - und das bei hohem Risiko zu erkranken,<br />

denn fast jede 3. Zecke trägt Borrelien.<br />

Informieren Sie jetzt Ihre Kunden und<br />

bestellen Sie dazu die passenden Aktionsmaterialien<br />

vom LAV-SOFO-MARKT, die Sie<br />

u. a. auf dem beiliegenden aktuellen Werbefl<br />

yer fi nden.<br />

Passend zum Muttertag fi nden Sie außerdem<br />

zwei neue 3D-Gutschein-Motive - damit machen<br />

Sie Ihren Kunden das Schenken leicht.<br />

Mit 3 neuen Megapostern holen wir für Sie<br />

schon den Sommer und Olympia ins Haus -<br />

damit schaffen Sie richtige Stimmung. Und zu<br />

guter Letzt - nutzten Sie heute den Preisvorteil<br />

bei der Bestellung Ihres apotheken-individuellen<br />

Taschenkalenders - dem langlebigen<br />

Werbemittel im Scheckkartenformat.<br />

- Apotheke mit Herz – am 11. Mai ist Muttertag!<br />

Überraschen und wertschätzen Sie Ihre größte<br />

Kundengruppe doch einmal mit einer kleinen,<br />

herzlichen Aufmerksamkeit. Beim LAV-<br />

SOFO-MARKT gibt es die herrlich leckeren<br />

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Und für alle Herren, die noch eine Geschenkidee<br />

brauchen, fi nden Sie hier faszinierende<br />

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das Schenken zum Muttertag leicht<br />

gemacht! Auch in allerletzter Minute. Klicken<br />

Sie rein unter www.lav-sofo-markt.de, Suchbegriff<br />

„Muttertag“<br />

- Beginn der Reisezeit:<br />

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und Sonnenschutz um die Überprüfung<br />

von Autoverbandkästen. Beim LAV-<br />

SOFO-MARKT bekommen Sie Plakate, mit<br />

denen Sie diesen Service in Schaufenster<br />

und Kundenstopper publik machen können.<br />

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<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong><br />

14. Importarzneimittel<br />

Das GKV-WSG ist zum 01.<strong>04</strong>.2007 in Kraft<br />

getreten. Damit waren der Deutsche <strong>Apothekerverband</strong><br />

(DAV) und die Spitzenverbände<br />

der Krankenkassen gefordert, den Rahmenvertrag<br />

zur Arzneimittelversorgung (nach §<br />

129 SGB V) nach zu verhandeln.<br />

Im Zuge dieser Verhandlung ist auch das<br />

Thema „Importarzneimittel“ angesprochen<br />

worden.<br />

Im novellierten Rahmenvertrag ist jetzt ein<br />

Passus aufgenommen, wonach das deutsche<br />

Referenzprodukt bei der Ermittlung des<br />

Fertigarzneimittelumsatzes und des Anteils<br />

importfähiger Arzneimittel im Rahmen der<br />

Importquote nicht berücksichtigt wird, wenn<br />

zu einem Fertigarzneimittel im Zeitpunkt der<br />

Vorlage der Verordnung vom pharmazeutischen<br />

Unternehmer kein importiertes Arzneimittel<br />

geliefert werden konnte. Analog zu<br />

den nach § 130 a Abs. 8 SGB V „rabattierten<br />

Arzneimitteln“ ist in den Fällen, in denen das<br />

Importarzneimittel offensichtlich nicht verfügbar<br />

ist, ebenfalls eine Sonderpharmazentralnummer<br />

auf das Rezept anzubringen.<br />

Nachdem mittlerweile ein Jahr seit Abschluss<br />

des Vertrages vergangen sind und bereits ein<br />

neuer Rahmenvertrag zum 1.4.<strong>2008</strong> in Kraft<br />

getreten ist, ist keine weitere Analyse der Daten<br />

erforderlich. Wir benötigen daher keine<br />

weitere Auswertungen aus den Apotheken,<br />

möchten uns an dieser Stelle aber ausdrücklich<br />

bei allen Mitgliedern, die uns in den vergangenen<br />

Jahren mit den Daten aus Ihren<br />

Apotheken versorgt haben, bedanken.<br />

15. Immer wieder: Warnung vor<br />

dubiosen Praktiken<br />

An dieser Stelle möchten wir wieder auf Firmen<br />

aufmerksam machen, die mit dubiosen<br />

Geschäftspraktiken, Rechnungen und Offerten<br />

für nicht erforderliche Brancheneinträge<br />

an Kolleginnen und Kollegen herangetreten<br />

sind, die erhebliche Kosten auslösen (können):<br />

- Gewerbezentrale – Register für Industrie,<br />

Handel und Gewerbe<br />

Seite 9


<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong><br />

Seite 10<br />

- Gelbes Branchenbuch, Ucalegon Ltd.,<br />

Bangkok<br />

- www.stadtinformationsdienst.com<br />

Bitte prüfen Sie daher bei allen Rechnungen<br />

und Angeboten, die Ihnen dubios und nicht<br />

berechtigt erscheinen, ob nicht eine versteckte<br />

Offerte dahinter steckt.<br />

Weisen Sie Ihre Mitarbeiter insbesondere<br />

in neu eröffneten Filialen darauf hin, dass<br />

sie insbesondere in der Urlaubszeit, in der<br />

Sie abwesend sind, auf solche „Angebote“<br />

achten. Eingegangene Rechnungen sollten<br />

sorgfältig auf ihre Richtigkeit geprüft werden.<br />

Fordern Sie bei Unklarheiten gegebenenfalls<br />

eine Auftragsbestätigung an, die<br />

von Ihnen unterschrieben wurde. In diesem<br />

Zusammenhang möchten wir Sie darauf<br />

aufmerksam machen, dass Firmen, die<br />

Broschüren und Plakate vertreiben, Rechnungen<br />

verschicken, ohne dass ein Auftrag<br />

vergeben wurde. Fordert die Apotheke dann<br />

die Firma auf, eine Auftragsbestätigung vorzulegen,<br />

erhält die Apotheke die Information,<br />

dass der Auftrag storniert wurde und<br />

keine weiteren Kosten mehr anfallen.<br />

An dieser Stelle möchten wir uns wieder<br />

bei den vielen aufmerksamen Mitgliedern<br />

bedanken, die uns (überwiegend per Fax)<br />

über diese dubiosen Praktiken Dritter informiert<br />

haben.<br />

16. Unabgestimmte Umfrage<br />

Die ABDA informiert:<br />

„Das Institut für Handel & Internationales<br />

Marketing an der Universität des Saarlandes<br />

führt zurzeit eine empirische Untersuchung<br />

zur strategischen Ausrichtung<br />

der Apotheken in Deutschland durch. Da<br />

wir nähere Hintergründe dieser Befragung<br />

nicht kennen, raten wir mit Nachdruck von<br />

der Teilnahme ab.“<br />

17. Termine<br />

18. Literaturhinweise<br />

Die Neuerscheinungen des Deutschen Apotheker<br />

Verlages und des GOVI-Verlages<br />

entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.<br />

19. Krankenkassenangelegenheiten<br />

Wir bitten um Beachtung der beigefügten<br />

„Mitteilungen über Krankenkassenangelegenheiten“.<br />

17. April <strong>2008</strong><br />

23.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong><br />

Mitgliederversammlung des <strong>Apothekerverband</strong>es<br />

<strong>Nordrhein</strong> e.V., Düsseldorf<br />

18.05.<strong>2008</strong> – 23.05.<strong>2008</strong><br />

Pharmacon, Meran<br />

28.06.<strong>2008</strong><br />

Hauptversammlung ARZ Haan AG<br />

18.09.<strong>2008</strong> – 21.09.<strong>2008</strong><br />

EXPOPHARM, München<br />

29.09.<strong>2008</strong> – 11.10.<strong>2008</strong><br />

Herbstferien<br />

22.12.<strong>2008</strong> – 06.01.2009<br />

Weihnachtsferien


Hier bitte abtrennen<br />

<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong> 17. April <strong>2008</strong><br />

Krankenkassenangelegenheiten<br />

1. Umsetzung der Rabattverträge<br />

– Aktuelle Vollabsetzungen<br />

Mit Sonderrundschreiben Nr. 11 vom<br />

18.03.<strong>2008</strong> haben wir Sie darüber informiert,<br />

dass die Rechnungsprüfungsstelle GfS aktuell<br />

für die Hanseatische Krankenkasse<br />

(HEK), Hamburg Münchner Krankenkasse<br />

(HMK) und Barmer Vollabsetzungen wegen<br />

angeblicher Nichtbeachtung der Abgabeverpfl<br />

ichtung bei rabattbegünstigten Arzneimitteln<br />

versendet. Offenbar retaxiert die Rechnungsprüfstelle<br />

GfS dabei auch Abgaben von<br />

Arzneimitteln, für die der Gemeinsame Bundesausschuss<br />

keine Hinweise gegeben hat<br />

und für die damit nach dem derzeit geltenden<br />

Rahmenvertrag in der Fassung vom 23. März<br />

2007 keine Verpfl ichtung zum Austausch und<br />

zur Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel<br />

bestanden hat. Nachfolgend der aktuelle<br />

Sachstand:<br />

Vollabsetzungen der Hanseatischen Krankenkasse<br />

(HEK)<br />

Eine erste Prüfung der durch die HEK ausgesprochenen<br />

Vollabsetzungen hat ergeben,<br />

dass die HEK auch Abgaben von Arzneimitteln,<br />

für die der Gemeinsame Bundesausschuss<br />

keine Hinweise gegeben hat, retaxiert,<br />

obwohl für diese Arzneimittel nach dem<br />

derzeit geltenden Rahmenvertrag in der Fassung<br />

vom 23. März 2007 gerade keine Verpfl<br />

ichtung zum Austausch und zur Abgabe rabattbegünstigter<br />

Arzneimittel bestanden hat.<br />

Wir empfehlen Ihnen, in jedem Fall umgehend<br />

selbst Einspruch gegen die erfolgte<br />

Vollabsetzung einzulegen.<br />

Ein entsprechendes Muster ist als Anlage<br />

beigefügt. Sie fi nden dieses zusätzlich auch<br />

zum Download auf unserer Verbandshomepage<br />

www.apotheker-nordrhein.de im geschlossenen<br />

Bereich unter Downloads/Aktuelle<br />

Vollabsetzungen/Muster Einspruch. In<br />

formeller Hinsicht wird durch dieses Muster<br />

generell ein Verstoß gegen die liefervertragliche<br />

Verpfl ichtung, bei Vollabsetzungen das<br />

Verordnungsblatt im Original beizufügen, gerügt.<br />

Nachdem die Absetzung jeweils nur mit<br />

dem Hinweis „Prüfung Rabattpartnerpräpa-<br />

rat“ begründet wird, enthält das Muster auch<br />

die Aufforderung an die GfS, unter Angabe<br />

der jeweiligen Pharmazentralnummer mitzuteilen,<br />

für welches konkrete Arzneimittel<br />

vorliegend zum Zeitpunkt der Abgabe ein Rabattvertrag<br />

bestand, der die Verpfl ichtung zur<br />

vorrangigen Abgabe hätte auslösen können<br />

und worin der angebliche Verstoß zu sehen<br />

ist. In materieller Hinsicht enthält das Muster<br />

die vorliegend in Betracht kommenden unterschiedlichen<br />

Einspruchsgründe. Bitte kreuzen<br />

Sie die zutreffende(n) Begründung(en)<br />

an, ergänzen Sie das Muster mit Ihren Angaben,<br />

und faxen Sie das Ganze anschließend<br />

unterschrieben an die auf dem Formular angegebene<br />

Faxnummer der GfS. Damit haben<br />

Sie zunächst Ihre Ansprüche fristgerecht gewahrt.<br />

Über die weitere Vorgehensweise werden wir<br />

Sie zeitnah informieren.<br />

Vollabsetzungen der Hamburg Münchener<br />

Krankenkasse (HMK)<br />

Bezüglich der Absetzungen der HMK, die<br />

sich ebenfalls auf einen angeblichen Verstoß<br />

gegen die Verpfl ichtung zur Abgabe von rabattbegünstigten<br />

Arzneimitteln stützen, liegen<br />

uns bisher keine weiteren Informationen<br />

vor.<br />

Auch hier sollten Sie umgehend Einspruch<br />

gegen die erfolgte Vollabsetzung mit beigefügtem<br />

Muster einlegen.<br />

Vollabsetzungen der Barmer<br />

Auch die Barmer hat aktuell Vollabsetzungen<br />

wegen angeblicher Nichtbeachtung der Abgabeverpfl<br />

ichtung bei rabattbegünstigten<br />

Arzneimitteln versandt. Im Gegensatz zur<br />

HEK erfolgten die Absetzungen jedoch nicht<br />

fl ächendeckend, sondern selektiv nach Einzelprüfung.<br />

Nach unserer Information ist nur ein sehr geringer<br />

Prozentsatz der nordrheinischen Apotheken<br />

betroffen.<br />

Die betroffenen Apotheken bitten wir, uns die<br />

Absetzungen zwecks Prüfung zu übersenden.<br />

Nach erfolgter Prüfung und Abstimmung der<br />

weiteren Vorgehensweise werden wir unaufgefordert<br />

auf Sie zukommen. Es steht Ihnen<br />

Seite 11


<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong> 17. April <strong>2008</strong><br />

Seite 12<br />

Krankenkassenangelegenheiten<br />

natürlich auch frei, selbst Einspruch gegen<br />

die vorgenommene Kürzung mit beigefügtem<br />

Muster einzulegen.<br />

Ankündigung von Vollabsetzungen durch<br />

weitere Krankenkassen<br />

Aus dem Ersatzkassenbereich haben zudem<br />

die DAK und die TK, aus dem Primärkassenbereich<br />

die Deutsche BKK bereits angekündigt,<br />

für Verordnungen ab Juli 2007 Retaxierungen<br />

durchzuführen, falls gegen die<br />

Verpfl ichtung zur Abgabe rabattbegünstigter<br />

Arzneimittel verstoßen wurde. Über das Verfahren<br />

und den Sachstand haben wir selbst<br />

bisher keine genaue Kenntnis.<br />

Sollten Sie künftig Absetzungen dieser – oder<br />

auch anderer – Krankenkassen erhalten, die<br />

sich auf einen Verstoß gegen die Verpfl ichtung<br />

zur Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel<br />

stützen, sollten Sie in jedem Fall umgehend<br />

selbst Einspruch gegen die vorgenommene<br />

Kürzung mit beigefügtem Muster einlegen.<br />

Parallel zu den oben beschriebenen Maßnahmen<br />

werden wir den Krankenkassen unsere<br />

Rechtsauffassung hierzu in aller Deutlichkeit<br />

mitteilen. Einseitige Schuldzuweisungen der<br />

Krankenkassen gegenüber unseren Mitgliedsapotheken<br />

weisen wir mit aller Schärfe<br />

zurück.<br />

Letztlich haben die Apotheker die Umsetzung<br />

der Rabattverträge nicht blockiert, sondern<br />

durch eine schnelle und effi ziente Umsetzung<br />

gemeinsam mit den Versicherten vorangetrieben.<br />

Das einseitige Herausholen der „Retax-Keule“<br />

durch einzelne Krankenkassen konterkariert<br />

das bisher partnerschaftlich geprägte<br />

Vertragsverhältnis in einer nicht zu akzeptierenden<br />

Art und Weise. Wir werden Sie weiter<br />

informieren.<br />

P.S. : Bitte in eigener Sache<br />

Aufgrund der Vielzahl der aktuellen Absetzungen<br />

möchten wir Sie bitten, die Einsprüche<br />

möglichst selbst einzulegen. Nutzen Sie<br />

dazu bitte das beigefügte Muster. Auch bitten<br />

wir Sie - wenn möglich - von telefonischen<br />

oder schriftlichen Nachfragen aufgrund dieser<br />

Retaxationswelle abzusehen, da unsere<br />

Telefonzentrale aktuell bereits überlastet ist<br />

und die Abarbeitung von Rückrufwünschen<br />

in dieser Sache zu Verzögerungen in der Bearbeitung<br />

führen wird. Bitte haben Sie dafür<br />

Verständnis. Über den weiteren Fortgang<br />

werden wir Sie auf dem Laufenden halten.<br />

2. Umsetzung des Rahmenvertrages<br />

nach § 129 SGB V<br />

Mit Sonderrundschreiben Nr. 8/<strong>2008</strong> und<br />

Rundschreiben Nr. 3 hatten wir Sie bereits<br />

über die Neufassung des Rahmenvertrages<br />

über die Arzneimittelversorgung nach § 129<br />

Abs. 2 SGB V ab 01. April <strong>2008</strong> informiert.<br />

Unterschiedliche Interpretationen der bisherigen<br />

Fassung des Rahmenvertrages, insbesondere<br />

zu Fragen der Arzneimittelauswahl,<br />

hatten dazu geführt, dass im Laufe des Jahres<br />

2007 erneut Verhandlungen über die Anpassung<br />

des Rahmenvertrages geführt wurden.<br />

Die Verhandlungen konnten im Januar<br />

<strong>2008</strong> beendet werden.<br />

Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend<br />

aufgeführt. Die Einzelheiten fi nden sich<br />

in dem ausführlichen Kommentar, den wir<br />

Ihnen mit Rundschreiben Nr. 3 übermittelt<br />

haben.<br />

Kurzübersicht der wichtigsten Änderungen<br />

des Vertrages:<br />

1. Auswahl preisgünstiger Arzneimittel und<br />

deren Voraussetzungen<br />

2. Verfahren bei Nichtverfügbarkeit von<br />

rabattbegünstigten Arzneimitteln in Eilfällen<br />

sowie bei pharmazeutischen Bedenken<br />

im Einzelfall<br />

3. Abgabe von patentgeschützten Arzneimitteln<br />

mit Rabattvertrag nach § 130 a<br />

Absatz 8 SGB V<br />

4. Verhältnis zwischen aut-idem-Bestimmungen<br />

und Regelungen zur<br />

Importabgabe<br />

5. Inkrafttreten und Kündigung<br />

6. Rechtssicherheit vor Retaxationen<br />

Hier bitte abtrennen


Hier bitte abtrennen<br />

<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong> 17. April <strong>2008</strong><br />

Krankenkassenangelegenheiten<br />

1. Auswahl preisgünstiger Arzneimittel und<br />

deren Voraussetzungen<br />

Bereits im April 2007 wurde § 4 des Rahmenvertrages<br />

an die durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz<br />

(GKV-WSG) eingeführte,<br />

gesetzliche Vorgabe der bevorzugten<br />

Abgabe von rabattbegünstigten Arzneimitteln<br />

in § 129 Absatz 1 Satz 3 SGB V angepasst.<br />

Hierbei war unter den Voraussetzungen für<br />

die Arzneimittelauswahl u.a. geregelt, dass<br />

eine gleiche oder austauschbare Darreichungsform<br />

gegeben sein muss und das<br />

Arzneimittel einer Gruppe wirkstoffgleicher<br />

Arzneimittel zuzuordnen ist, für die der Gemeinsame<br />

Bundesausschuss Hinweise zur<br />

Austauschbarkeit nach § 129 Absatz 1a SGB<br />

V gegeben hat. Diese Bestimmung führte<br />

dazu, dass in einigen Fällen die Rabattverträge<br />

der einzelnen Krankenkassen aus Sicht<br />

der Krankenkassen nicht ausreichend zum<br />

Tragen kamen, weil insoweit ein Austausch<br />

zugunsten des rabattbegünstigten Arzneimittels<br />

nicht stattfand.<br />

Die wesentliche Änderung der aktuellen<br />

Neufassung besteht dementsprechend in<br />

der Erweiterung der Arzneimittelauswahl<br />

auf die Bereiche, in denen keine Hinweise<br />

des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen<br />

vorliegen. Danach sind gleiche Darreichungsformen<br />

unabhängig vom Vorliegen<br />

von Hinweisen des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

austauschbar. Für die Gleichheit<br />

der Darreichungsformen ist die entsprechende<br />

Angabe im ABDA-Artikelstamm<br />

(auf Basis der IfA-Meldung des Herstellers)<br />

maßgeblich. Für die Wirkstoffgleichheit wird<br />

die Defi nition des § 24b AMG herangezogen.<br />

D.h. die verschiedenen Salze, Ester, Ether,<br />

Isomere, Mischungen von Isomeren, Komplexe<br />

und Derivate eines Wirkstoffes gelten<br />

als ein und derselbe Wirkstoff und sind damit<br />

austauschbar, es sei denn ihre Eigenschaften<br />

unterscheiden sich nach wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen erheblich hinsichtlich der Unbedenklichkeit<br />

und der Wirksamkeit.<br />

Darüber hinaus wurde § 4 neu strukturiert, die<br />

allgemeinen Anforderungen an die Arzneimittelauswahl<br />

wurden an den Anfang gestellt<br />

und in den folgenden Absätzen der Vorrang<br />

der Rabattarzneimittel, Ausnahmen hierzu<br />

sowie die Abgabe preisgünstiger Arzneimittel<br />

geregelt. Hiermit ist keine inhaltliche Änderung<br />

verbunden. Es ergibt sich damit der<br />

folgende neue Aufbau des § 4:<br />

Absatz 1: Voraussetzungen für die Arzneimittelauswahl<br />

Absatz 2. Vorrang der rabattbegünstigten<br />

Arzneimittel<br />

Absatz 3: Ausnahmen vom Vorrang rabattbegünstigter<br />

Arzneimittel in dringenden<br />

Fällen und bei pharmazeutischen<br />

Bedenken im Einzelfall<br />

Absatz 4: Auswahl der drei preisgünstigsten<br />

und des namentlich verordneten<br />

Arzneimittels im Fall der<br />

aut-idem-Ersetzung<br />

Absatz 5: Datenübermittlung<br />

2. Verfahren bei Nichtverfügbarkeit von rabattbegünstigten<br />

Arzneimitteln in Eilfällen<br />

sowie bei pharmazeutischen Bedenken im<br />

Einzelfall<br />

Absatz 2 regelt nun die Voraussetzungen für<br />

die Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels.<br />

Diese sind gegenüber der bisherigen<br />

Regelung unverändert.<br />

Neu geregelt ist nunmehr, dass die Apotheken<br />

in dringenden Fällen, in denen das rabattbegünstigte<br />

Arzneimittel nicht in der Apotheke<br />

verfügbar ist, ein anderes Arzneimittel<br />

nach den Vorgaben des Absatzes 4 (eines<br />

der drei preisgünstigsten bzw. das verordnete<br />

Arzneimittel) abgeben können. Damit ist für<br />

die Apotheken eine Möglichkeit geschaffen,<br />

in Fällen, in denen die unverzügliche Abgabe<br />

eines Arzneimittels zwingend erforderlich ist,<br />

z.B. bei Akutversorgung oder im Notdienst,<br />

von der Abgabe des rabattbegünstigten Arzneimittels<br />

abzusehen, wenn dieses aktuell<br />

nicht in der Apotheke verfügbar ist. Gibt der<br />

Apotheker aus einem solchen Grund nicht<br />

das rabattbegünstigte, sondern ein anderes<br />

Arzneimittel ab, hat die Apotheke den Grund<br />

der abweichenden Abgabe auf dem Verordnungsblatt<br />

zu vermerken und das Sonderkennzeichen<br />

Nichtverfügbarkeit (2567024)<br />

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<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong> 17. April <strong>2008</strong><br />

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Krankenkassenangelegenheiten<br />

aufzudrucken. Davon zu differenzieren ist die<br />

„Lieferfähigkeit“ rabattbegünstigter Arzneimittel<br />

im Sinne des Absatzes 2, also die Möglichkeit<br />

zur Beschaffung beim Großhandel<br />

oder Hersteller. Wie bisher darf die Apotheke<br />

auch mangels Lieferfähigkeit ein anderes<br />

Arzneimittel nach den Vorgaben des Abs. 4<br />

abgeben. Weiterhin ist auch in diesem Fall<br />

das Sonderkennzeichen Nichtverfügbarkeit<br />

(2567024) aufzutragen.<br />

Neu geregelt wurde zudem die Möglichkeit,<br />

von der Verpfl ichtung zur Abgabe rabattbegünstigter<br />

Arzneimittel in Fällen abzusehen,<br />

in denen der Abgabe aus Sicht des Apothekers<br />

im konkreten Fall pharmazeutische<br />

Gründe entgegenstehen. Die Abgabe des rabattbegünstigten<br />

Arzneimittels darf allerdings<br />

nur unterbleiben, wenn die dem Patienten<br />

mit der Beschaffung dieses Arzneimittels verbundene<br />

zeitliche Verzögerung unter medizinisch-therapeutischen<br />

Gründen nicht zumutbar<br />

ist. Gibt der Apotheker in einem solchen<br />

Fall nicht das rabattbegünstigte, sondern ein<br />

anderes Arzneimittel nach den Vorgaben des<br />

Absatz 4 ab, hat die Apotheke den Grund<br />

der abweichenden Abgabe auf dem Verordnungsblatt<br />

stichwortartig zu vermerken und<br />

das Sonderkennzeichen Nichtverfügbarkeit<br />

(2567024) aufzudrucken.<br />

Die Einzelheiten zu den Neuregelungen werden<br />

gesondert in der ausführlichen Kommentierung<br />

zum Rahmenvertrag behandelt.<br />

3. Abgabe von patentgeschützten Arzneimitteln<br />

mit Rabattvertrag nach § 130 a Absatz<br />

8 SGB V<br />

Neu aufgenommen wurde in § 5 eine Bestimmung<br />

zu Arzneimitteln mit Rabattvertrag, für<br />

die neben dem Original nur Importe, aber<br />

keine Generika im Markt sind. Anders als für<br />

Rabattverträge im Generika-Bereich, gibt es<br />

für Rabattverträge über patentgeschützte<br />

Arzneimittel keinen generellen Vorrang der<br />

Abgabe des Rabattarzneimittels. Hier hat<br />

die Apotheke die Wahl, ob sie das rabattbegünstigte<br />

patentgeschützte Arzneimittel oder<br />

ein Importarzneimittel abgibt, wenn der ge-<br />

setzlich vorgeschriebene Preisabstand von<br />

mindestens 15 v.H. oder mindestens € 15,-<br />

eingehalten ist. Gibt die Apotheke das rabattbegünstigte<br />

patentgeschützte Arzneimittel ab,<br />

wirkt sich dies nicht zu Lasten der Importquote<br />

aus. Die abgegebenen Rabattarzneimittel<br />

werden bei der Ermittlung des Fertigarzneimittelumsatzes<br />

nicht berücksichtigt. Dies gilt<br />

sowohl für rabattbegünstigte Arzneimittel im<br />

Sinne des § 4 als auch für die rabattbegünstigten<br />

patentgeschützten Arzneimittel.<br />

4. Verhältnis zwischen aut-idem-Bestimmungen<br />

(§ 4) und Regelungen zur Importabgabe<br />

(§ 5)<br />

Klargestellt wird das Verhältnis zwischen „autidem“<br />

und Importabgabe. Der Apotheker hat<br />

grundsätzlich die Wahl, ob er ein Arzneimittel<br />

nach den aut-idem-Bestimmungen abgibt<br />

oder ein Importarzneimittel nach den Bestimmungen<br />

des § 5 auswählt. Dies ergibt sich<br />

aus § 5 Absatz 1. Wenn danach die Voraussetzungen<br />

für die Abgabe eines rabattbegünstigten<br />

Arzneimittels nach § 4 des Rahmenvertrages<br />

vorliegen, muss dieses abgegeben<br />

werden. Daneben ist weder Raum für die Abgabe<br />

eines anderen preisgünstigen Arzneimittels<br />

im Sinne des § 4 Absatz 4 noch für die<br />

Abgabe eines Importarzneimittels nach § 5.<br />

Vom diesem grundsätzlichen Vorrang rabattbegünstigter<br />

Arzneimittel gibt es lediglich folgende<br />

Ausnahmen:<br />

• Abgabe patentgeschützter Arzneimittel im<br />

nicht generikafähigen Bereich (vgl. 3.)<br />

• Akut- und Notdienstversorgung (vgl. 2.)<br />

• Pharmazeutische Bedenken (vgl. 2.).<br />

5. Inkrafttreten und Kündigung<br />

Die Neufassung des Rahmenvertrages tritt<br />

am 01. April <strong>2008</strong> in Kraft. Für die Wirkstoffe<br />

Amlodipin, Ondansetron, Ramipril mit HCT<br />

und Torasemid gilt der neu gefasste Vertrag<br />

bereits ab dem 01. März <strong>2008</strong>. Dies bedeutet,<br />

dass die geänderten Bestimmungen des<br />

§ 4 zur Arzneimittelauswahl für diese Wirkstoffe<br />

bereits ab dem 01. März <strong>2008</strong> zu beachten<br />

sind. Die Kündigungsfrist von 6 Monaten<br />

zum Ende eines Kalenderjahres wurde<br />

dahingehend verkürzt, dass die Kündigung<br />

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<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong> 17. April <strong>2008</strong><br />

Krankenkassenangelegenheiten<br />

Krankenkassenangelegenheiten<br />

1. des IKK Vertrages <strong>Nordrhein</strong> nunmehr verzichtet zum Ende eines auf GeKanehmigunglendervierteljahres (apothekenpfl möglich ist. ichtiger)<br />

Medizinprodukte<br />

6. Rechtssicherheit vor Retaxationen<br />

Zudem haben DAV und GKV-Spitzenver-<br />

Die IKK <strong>Nordrhein</strong> verzichtet mit sofortiger<br />

bände nochmals schriftlich fi xiert, dass über-<br />

Wirkung bis auf Weiteres auf die vorherige<br />

gangsweise für den Abgabezeitraum vom 01.<br />

Zustimmung bei der Abgabe (apotheken-<br />

April 2007 bis zum 31. Mai 2007 (zweimonapfl<br />

ichtiger) Medizinprodukte nach § 31 SGB<br />

tige Friedenspfl icht mit allen Krankenkassen)<br />

V. Zur Erinnerung: Die Genehmigungspfl icht<br />

keine Vertragsmaßnahmen und keine Reta-<br />

bei der Abgabe (apothekenpfl ichtiger) Medixationen<br />

stattfi nden, die auf die Nichtbeachzinprodukte<br />

ergibt sich aus § 4 Abs. 12 ALV<br />

tung der im alten Rahmenvertrag (i.d.F. vom<br />

NRW, wonach die Abgabe verordneter (apo-<br />

23. März 2007) geregelten Verpfl ichtung zur<br />

thekenpfl ichtiger) Medizinprodukte nach §<br />

Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel im<br />

31 SGB V aus leistungsrechtlichen Gründen<br />

Rahmen der aut-idem-Substitution gestützt<br />

der vorherigen Zustimmung der zuständigen<br />

werden. Nur bei groben und systematischen<br />

Krankenkasse bedarf, es sei denn diese ver-<br />

Verstößen kommen diese in Betracht.<br />

zichtet hierauf. Erklärt hatten diesen Verzicht<br />

– nun neben der IKK <strong>Nordrhein</strong> – bisher nur<br />

Die Neufassung enthält in einer Protokollnotiz<br />

die AOK Rheinland/Hamburg, die Siemens<br />

zusätzlich die Empfehlung der Spitzenverbän-<br />

Betriebskrankenkasse (SBK) und die Knappde<br />

der Krankenkassen an die Krankenkasschaft.sen,<br />

keine Retaxationen oder Vertragsmaßnahmen<br />

vorzunehmen, die darauf gestützt<br />

sind, dass Apotheken bis zum Zeitpunkt des<br />

Inkrafttretens der Neufassung Arzneimittel<br />

mit gleichen Darreichungsformen, für die<br />

keine Hinweise des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

vorliegen, nicht in die Arzneimittelauswahl<br />

einbezogen haben.<br />

Damit ist dem Meinungsstreit zwischen dem<br />

DAV und Krankenkassen Rechnung getragen.<br />

Verschiedene Krankenkassen hatten<br />

bereits auf Grundlage der bisherigen Fassung<br />

des Rahmenvertrages gefordert, dass<br />

gleiche Darreichungsformen substituierbar<br />

seien, unabhängig davon, ob der Gemeinsame<br />

Bundesausschuss Hinweise gegeben<br />

hatte oder nicht. Eine derartige weitgehende<br />

Verpfl ichtung bestand nach Auffassung des<br />

DAV jedoch nicht. Der Wortlaut der bisherigen<br />

Fassung des Rahmenvertrages war<br />

aber insoweit eindeutig, als dass für den Austausch<br />

das Vorliegen von Hinweisen des Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses sowohl bei<br />

austauschbaren als auch bei gleichen Darreichungsformen<br />

normiert war. Die Empfehlung<br />

der Spitzenverbände der Krankenkassen soll<br />

darauf hinwirken, dass den Apotheken keine<br />

Nachteile entstehen, wenn diese auf Basis<br />

des bisherigen Rahmenvertrages abgegeben<br />

und Arzneimittel mit gleichen Darreichungsformen<br />

nicht in die Arzneimittelauswahl einbezogen<br />

haben. Diese Empfehlung umfasst<br />

den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Neufassung<br />

am 01. April <strong>2008</strong> bzw. für die Wirkstoffe<br />

Amlodipin, Ondansetron, Ramipril mit<br />

HCT und Torasemid bis zum 01. März <strong>2008</strong>.<br />

3. Handbuch Preislisten – Hilfsmittellieferungsvertrag<br />

VdAK/AEV<br />

Mit diesem Rundschreiben erhalten Sie für<br />

Ihr Arbeitshandbuch Preislisten zu I.1.2.<br />

Hilfsmittellieferungsvertrag VdAK/AEV–<br />

Preisvereinbarung die Austauschseiten mit<br />

den neuen Festbeträgen zum 01.01.<strong>2008</strong>.<br />

Bitte tauschen Sie die Seiten 18 bis 21 an<br />

der entsprechenden Stelle aus.<br />

Seite 17 15


<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong> 17. April <strong>2008</strong><br />

Krankenkassenangelegenheiten<br />

Notizen<br />

Hier bitte abtrennen


<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V.<br />

Tersteegenstrasse 12<br />

D-4<strong>04</strong>74 Düsseldorf<br />

Tel.: (0211) 43 917-0<br />

Fax: (0211) 43 917-17<br />

www.av-nr.de

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