RS 04 2008 DIN A4.indd - Apothekerverband Nordrhein
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<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V.<br />
Nr. <strong>04</strong>/<strong>2008</strong><br />
Rundschreiben
Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong> vom 17.4.<strong>2008</strong><br />
Dieses Rundschreiben ist nur für<br />
Verbandsmitglieder bestimmt - und<br />
nicht für „Trittbrettfahrer“. Eine<br />
Weitergabe an Dritte ist deshalb<br />
nicht gestattet.<br />
Unter www.apotheker-nordrhein.de fi nden Sie dieses Rundschreiben im geschlossenen Benutzerkreis des Verbandes.
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
1. 92. Mitgliederversammlung des <strong>Apothekerverband</strong>es <strong>Nordrhein</strong> e.V. am 23.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong> in<br />
Düsseldorf, Beginn 15.00 Uhr..................................................................................................................................................01<br />
Geschäftsbericht 2007 und Abschluss des Haushaltsjahres 2007 liegen bei<br />
2. Neue Organisationsstruktur beim <strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V.....................................................01<br />
Geschäftsbereiche wurden neu geordnet<br />
3. <strong>Nordrhein</strong>ische Apotheker mit einem Stand auf dem Landesparteitag der SPD am<br />
05.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong> in Düsseldorf..............................................................................................................................................................01<br />
Mit der Politik aktiv im Dialog<br />
4. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Drogeriemarkt dm...............................03<br />
Niederlage für den Verbraucherschutz<br />
5. Amerikaner übernehmen die Europa Apotheek Veno........................................................................................03<br />
Konkurrenzdruck auf Versandapotheken erhöht sich.<br />
6. Schlecker-Versandapotheke wegen falscher Preisempfehlungen heftig in der Kritik................<strong>04</strong><br />
Juristische Schritte werden geprüft<br />
7. Großveranstaltung zur Neufassung des Rahmenvertrages.........................................................................<strong>04</strong><br />
1.100 Mitglieder informierten sich am 08.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong> in Düsseldorf<br />
8. Neues aus Rechtsprechung und Gesetzgebung...................................................................................................<strong>04</strong><br />
- Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt sind ausländische Versandapotheken an die<br />
Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) gebunden<br />
- Verwaltungsgericht Osnabrück: Zuzahlungsgutscheine von Sanicare nicht zulässig<br />
9. PTA-Förderverein <strong>Nordrhein</strong> e.V.......................................................................................................................................05<br />
Werden Sie Mitglied<br />
10. Apotheken-Akademie <strong>Nordrhein</strong>....................................................................................................................................06<br />
Angebot der Apotheken-Akademie <strong>Nordrhein</strong><br />
11. Tabellen zur Preiskalkulation............................................................................................................................................08<br />
Für Ihre betriebswirtschaftlichen Planungen<br />
12. Mitteilungen der NORWIMA...............................................................................................................................................08<br />
Grünes Rezept / Rahmenverträge / Retourenbarometer online<br />
13. Kooperation NORWIMA – LAV-SOFO-Markt...........................................................................................................08<br />
- Achtung Zeckensaison beginnt - Borreliose-Gefahr durch Zecken<br />
- Apotheke mit Herz – am 11. Mai ist Muttertag!<br />
- Beginn der Reisezeit: Schutzengel oder geprüfter Autoverbandkasten<br />
14. Importarzneimittel....................................................................................................................................................................09<br />
Dokumentation von Defekten nicht mehr erforderlich<br />
15. Immer wieder: Warnung vor dubiosen Praktiken...............................................................................................09<br />
Wir bitten um Beachtung<br />
16. Unabgestimmte Umfrage.....................................................................................................................................................10<br />
Die ABDA informiert
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
17. Termine.........................................................................................................................................................................................10<br />
Bereits heute im Kalender vormerken<br />
18. Literaturhinweise...................................................................................................................................................................10<br />
Wir bitten um Beachtung<br />
19. Krankenkassenangelegenheiten................................................................................................................................11<br />
Wie immer – aktuell und zeitnah<br />
1. Umsetzung der Rabattverträge – Aktuelle Vollabsetzungen<br />
2. Umsetzung des Rahmenvertrages nach § 129 SGB V<br />
3. Handbuch Preislisten – Hilfsmittellieferungsvertrag VdAK/AEV<br />
Anlagen<br />
• Geschäftsbericht 2007 und Abschluss des Haushaltsjahres 2007<br />
• Tabellen zur Preiskalkulation<br />
• Mitteilungen der NORWIMA – Rahmenverträge / Bestellformulare: Grünes Rezept / Sonderbelege<br />
zur Abrechnung von Hausapothekenleistungen<br />
• Flyer LAV- SOFO Markt<br />
• Apotheken-Akademie <strong>Nordrhein</strong> einschl. des Seminars „Migräne und Triptane – Standards der<br />
Selbstmedikation“<br />
• Literaturhinweise<br />
• PTA-Förderverein <strong>Nordrhein</strong> e.V. – Mitgliedschaftsantrag<br />
• Krankenkassenangelegenheiten<br />
• Mustereinspruch für Vollabsetzungen durch Krankenkassen<br />
• Handbuch Preislisten – Hilfsmittellieferungsvertrag VdAK/AEV
1. 92. Mitgliederversammlung des<br />
<strong>Apothekerverband</strong>es <strong>Nordrhein</strong> e.V.<br />
am 23.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong> in Düsseldorf, Beginn<br />
15.00 Uhr<br />
Zur 92. Mitgliederversammlung des <strong>Apothekerverband</strong>es<br />
<strong>Nordrhein</strong> e.V. am Mittwoch,<br />
den 23.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong>, Maritim Hotel Düsseldorf,<br />
Flughafenstraße 110 / Maritimplatz 1, 4<strong>04</strong>74<br />
Düsseldorf, laden wir alle Mitglieder des<br />
Verbandes herzlich ein. Die Einladung einschließlich<br />
(vorläufi ger) Tagesordnung zur<br />
92. Mitgliederversammlung des <strong>Apothekerverband</strong>es<br />
<strong>Nordrhein</strong> e.V. ist Ihnen bereits<br />
mit Rundschreiben Nr. 3 vom zugegangen.<br />
Wir würden uns freuen, Sie anlässlich unserer<br />
Mitgliederversammlung am 23.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong><br />
in Düsseldorf begrüßen zu dürfen.<br />
Der Geschäftsbericht 2007 sowie der Abschluss<br />
des Haushaltsjahres 2007, die auch<br />
Ihrer Vorbereitung auf diese Versammlung<br />
dienen können, sind diesem Rundschreiben<br />
als Anlage beigefügt.<br />
2. Neue Organisationsstruktur beim<br />
<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V.<br />
Nach fast zwanzigjähriger erfolgreicher Tätigkeit<br />
als Geschäftsführer ist Herr Uwe Hüsgen<br />
aus den Diensten des <strong>Apothekerverband</strong>es<br />
<strong>Nordrhein</strong> e.V. ausgeschieden. Der 59jährige<br />
Dipl.-Mathematiker wird sich in Zukunft neuen<br />
Aufgaben widmen.<br />
Bereits im Jahr 2006 erfolgte die Neustrukturierung<br />
der Geschäftsleitungsebene des<br />
Berufsverbandes mit über 2000 Mitgliedern<br />
in <strong>Nordrhein</strong>, um den immer komplexer werdenden<br />
Anforderungen einer nachdrücklichen<br />
Interessenvertretung auch zukünftig gerecht<br />
zu werden. Herr RA Christoph Schmölzing,<br />
Leiter des Geschäftsbereiches Recht und<br />
Allgemeine Verwaltung, wird den von Herrn<br />
Hüsgen gemeinsam mit ihm geleiteten Bereich<br />
Allgemeine Verwaltung als Sprecher<br />
der Geschäftsführung eigenverantwortlich<br />
führen. Den Geschäftbereich Fortbildung<br />
leitet weiterhin Frau RA Annette Hettkamp,<br />
den Geschäftsbereich Vertragswesen Herr<br />
<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong><br />
RA Normann Schuster und den Geschäftsbereich<br />
Öffentlichkeitsarbeit Herr Dr. Peter<br />
Szynka. Herr Dr. Szynka übernimmt den von<br />
Herrn Hüsgen kommissarisch betreuten Bereich<br />
Wirtschaft ebenfalls kommissarisch.<br />
In seiner fast zwei Jahrzehnte währenden<br />
Geschäftsführertätigkeit für den <strong>Apothekerverband</strong><br />
<strong>Nordrhein</strong> unterstützte Herr Hüsgen<br />
die Apothekerschaft an Rhein und Ruhr<br />
bei der Auseinandersetzung mit zahlreichen<br />
Gesundheitsreformen. Er erlebte in seiner<br />
Tätigkeit sechs Gesundheitsminister und unzählige<br />
Neufassungen von Arzneimittel- und<br />
Hilfsmittellieferverträgen. Mit Herrn Hüsgen<br />
gelang es immer, das Schiff der Apothekerschaft<br />
auch in „unruhiger gesundheitspolitischer<br />
See“ nachhaltig auf Kurs zu halten.<br />
Dass beste Voraussetzungen vorliegen,<br />
damit dies auch in Zukunft gelingt, ist nicht<br />
zuletzt auch der durch Herrn Hüsgen mit initiierten<br />
Neustrukturierung der Geschäftsleitungsebene<br />
des Verbandes zu verdanken.<br />
Vorstand, Beirat und alle Mitglieder des Verbandes<br />
<strong>Nordrhein</strong> sind Herrn Hüsgen für<br />
die in zwei Jahrzehnten geleistete Arbeit zu<br />
größtem Dank verpfl ichtet und wünschen ihm<br />
für die Zukunft viel Erfolg.<br />
3. <strong>Nordrhein</strong>ische Apotheker mit<br />
einem Stand auf dem Landesparteitag<br />
der SPD am 05.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong> in Düsseldorf<br />
Apothekerkammer <strong>Nordrhein</strong> und <strong>Apothekerverband</strong><br />
<strong>Nordrhein</strong> e.V. nutzten den SPD-<br />
Landesparteitag am 05. April in Düsseldorf für<br />
einen aktiven Informations- und Meinungsaustausch<br />
mit führenden Landes- und Bundespolitikern<br />
und Delegierten. Dabei standen<br />
Informationen zur sicheren Arzneimittelversorgung<br />
durch öffentliche Apotheken und die<br />
damit verbundenen Patientenvorteile ebenso<br />
im Mittelpunkt wie aktuelle Diskussionsthemen,<br />
wie z.B. die zunehmend unkontrollierbaren<br />
Auswüchse beim Versandhandel mit<br />
Arzneimitteln.<br />
Seite 1
<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong><br />
Seite 2<br />
Bei seinem Kurzbesuch<br />
am Informationsstand<br />
der Apotheker wies der<br />
SPD-Parteivorsitzende<br />
Kurt Beck nachdrücklich<br />
darauf hin, dass<br />
er als Befürworter des<br />
bestehenden Systems<br />
der Arzneimittelversorgung<br />
durch die inhabergeführte,<br />
öffentliche<br />
Apotheke jederzeit ein<br />
offenes Ohr für die Anliegen<br />
der Apothekerschaft<br />
habe. Die auf dem Parteitag<br />
der NRW-SPD wiedergewählteLandesvorsitzende<br />
Hannelore Kraft<br />
betonte im Gespräch mit<br />
dem Verbandsvorsitzenden<br />
Thomas Preis und<br />
Kammerpräsident Lutz Engelen, dass das<br />
verbraucherschützende System der Abgabe<br />
in der Apotheke erhalten bleiben müsse, um<br />
eine entsprechende Arzneimittelsicherheit zu<br />
gewährleisten. Dabei forderte die Landeschefi<br />
n der NRW-SPD die Apotheken auf, insbesondere<br />
die Aktivitäten in der Prävention<br />
weiter auszubauen.<br />
Großes Interesse an Apotheken-Informationen<br />
Bereits zu Beginn des SPD-Landesparteitages<br />
wurden die rund 500 Delegierten unter<br />
dem Motto „Wohnortnah. Immer für Sie da“<br />
über einen Informationsfl yer angesprochen.<br />
Der gemeinsam mit den Kammer- und Verbandskollegen<br />
aus Westfalen-Lippe konzipierte<br />
Flyer informiert über die zahlreichen<br />
Alleinstellungsmerkmale der Arzneimittelversorgung<br />
durch die öffentlichen Apotheken in<br />
<strong>Nordrhein</strong>-Westfalen. Die grafi sche Animation<br />
der Daten und Fakten über einen gesonderten<br />
Bildschirm am Informationsstand<br />
stießen bei den Parteitagsbesuchern auf besonders<br />
großes Interesse.<br />
Apothekerkammer und <strong>Apothekerverband</strong><br />
<strong>Nordrhein</strong> zeigten sich sehr zufrieden mit<br />
der Teilnahme am Landesparteitag der SPD.<br />
„Die äußerst positive Resonanz der Parteitagsteilnehmer<br />
hat erneut deutlich gemacht,<br />
dass die inhabergeführten, öffentlichen Apotheken<br />
mit ihrem umfassenden Leistungsprofi<br />
l auch in der Politik einen hohen Stellenwert<br />
haben“, erklärte Thomas Preis, Vorsitzender<br />
des <strong>Apothekerverband</strong>es <strong>Nordrhein</strong> e.V. Lutz<br />
Engelen, Präsident der Apothekerkammer<br />
<strong>Nordrhein</strong>, ergänzte: „Wir werden uns auch<br />
künftig mit gemeinsamen Aktionen aktiv dafür<br />
einsetzen, die inhabergeführte Apotheke<br />
mit ihrem unverwechselbaren Marken- und<br />
Erkennungszeichen, dem roten Apotheken-<br />
A, weiter zu stärken.“<br />
17. April <strong>2008</strong><br />
Die wichtigsten Daten und Fakten zu den Apotheken in<br />
NRW wurden auch als Bildschirmanimation aufbereitet.<br />
Die SPD-Landesvorsitzende, Hannelore Kraft, informierte<br />
sich ausgiebig und diskutierte dabei mit dem Verbandsvorsitzenden<br />
Thomas Preis und Kammerpräsident Lutz<br />
Engelen (Bild rechts) aktuelle Themen.
4. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts<br />
in Sachen Drogeriemarkt<br />
dm<br />
Mit einem gemeinsamen Rundschreiben mit<br />
der Apothekerkammer <strong>Nordrhein</strong> haben wir<br />
Sie darüber informiert, dass das Bundesverwaltungsgericht<br />
(BVerwG) in Leipzig im „dm“-<br />
Fall die endgültige Entscheidung verkündet<br />
hat. Die Richter sind der Auffassung, dass<br />
das von der Drogeriemarktkette in NRW-Filialen<br />
praktizierte Modell zulässig ist. Damit<br />
wurde den Bedenken der Stadt Düsseldorf<br />
nicht Rechnung getragen.<br />
Apothekerkammer und <strong>Apothekerverband</strong><br />
<strong>Nordrhein</strong> e.V. bedauern das Urteil und werten<br />
es als schwarzen Tag für den Verbraucher-<br />
und Patientenschutz.<br />
Die Entscheidung verschärft ein ohnehin<br />
brennendes Problem. Es kann nicht der Wille<br />
des Gesetzgebers gewesen sein, mit der<br />
Zulassung des Versandhandels die Anforderungen<br />
an die stationäre Arzneimittelversorgung<br />
zu demontieren. Der Gesetzgeber ist<br />
nun gefordert, zumindest den Versandhandel<br />
mit verschreibungspfl ichtigen Arzneimitteln<br />
endlich zu verbieten, um diesen und allen anderen<br />
Ausfransungen der Arzneimittelversorgung<br />
Einhalt zu gebieten.<br />
Wir werden dieses Urteil zum Anlass nehmen,<br />
die Politik eindringlich aufzufordern, der<br />
Beliebigkeit von Arzneimittelabgabestellen<br />
außerhalb von Apotheken nachhaltig entgegenzutreten.<br />
Es geht darum, die Verbraucher aktiv zu<br />
schützen und ihnen ausnahmslos das Maß<br />
an Arzneimittelversorgung und -sicherheit<br />
zukommen zu lassen, auf das sie Anspruch<br />
haben. Die Politik in Bund und Ländern muss<br />
jetzt handeln.<br />
<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong><br />
5. Amerikaner übernehmen die<br />
Europa Apotheek Venlo<br />
Der US-Konzern Medco ist neuer Hauptaktionär<br />
der Europa Apotheek Venlo. Wie die Unternehmen<br />
mitteilten, übernimmt die weltweit<br />
führende Versandapotheke einen Mehrheitanteil<br />
an dem niederländischen Unternehmen.<br />
Mit einem Gesamtumsatz von 44 Milliarden<br />
US-Dollar sowie mehr als 20.000 Mitarbeitern<br />
zählt Medco zu den führenden Gesundheitsdienstleistern<br />
in den USA. Als so genannter<br />
Pharmacy Benefi t Manager verhandelt Medco<br />
für unternehmenseigene Versicherungen<br />
Verträge mit Pharmaherstellern und 60.000<br />
Apotheken. Mehr als 17,5 Milliarden Dollar<br />
erwirtschaftete Medco im vergangenen Jahr<br />
mit dem Versand von Arzneimitteln; rund 95<br />
Millionen Rezepte wurden Unternehmensangaben<br />
zufolge beliefert.<br />
Durch den Kauf wird der Konkurrenzdruck<br />
auf DocMorris und andere Versandapotheken<br />
deutlich erhöht. Auf den Aktienkurs von<br />
Celesio, dem Inhaber von DocMorris, hat<br />
sich der Einstieg des US-Konzerns - wie zum<br />
Beispiel auch die Stuttgarter Zeitung vom<br />
10.<strong>04</strong>.08 berichtet - unmittelbar ausgewirkt.<br />
So verlor die im M-Dax notierte Celesio-Aktie<br />
am 09.<strong>04</strong>.08 zwischenzeitlich etwa acht Prozent<br />
an Wert und ging mit einem Minus von<br />
etwa sieben Prozent aus dem Handel.<br />
Seite 3
<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong><br />
Seite 4<br />
6. Schlecker-Versandapotheke<br />
wegen falscher Preisempfehlungen<br />
heftig in der Kritik<br />
Die Drogeriekette Schlecker gerät wegen<br />
falscher Preisangaben ihrer Versandapotheke<br />
Vitalsana zunehmend unter Druck.<br />
Angeblich wirbt Schlecker mit nicht existierenden<br />
oder falschen Preisempfehlungen<br />
der Hersteller. Durch diese falschen Angaben<br />
kommt Schlecker auf eine angebliche Ersparnis<br />
für die Kunden von bis zu 28 %. Betroffen<br />
sind zahlreiche Produkte aus dem aktuellen<br />
Angebot der Schlecker-Versand-apotheke<br />
Vitalsana. Schlecker und Vitalsana haben<br />
sich bislang nicht zu den Vorgängen geäußert.<br />
Die Preisgestaltung von Schlecker wird<br />
derzeitig geprüft, um ggf. juristische Schritte<br />
einzuleiten.<br />
7. Großveranstaltung zur Neufassung<br />
des Rahmenvertrages<br />
Die Großveranstaltung zur am 01. April <strong>2008</strong><br />
in Kraft getretene Neufassung des Rahmenvertrages<br />
nach § 129 Abs. 2 SGB V stieß bei<br />
den Mitgliedern des <strong>Apothekerverband</strong>es<br />
<strong>Nordrhein</strong> e.V. auf sehr große Resonanz.<br />
Insgesamt nahmen 1.100 Mitglieder teil.<br />
Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl musste<br />
kurzfristig ein zweiter Hörsaal an der Universität<br />
genutzt werden. Die Informationsveranstaltung<br />
aus dem ersten Hörsaal wurde live<br />
via Videokonferenz in den zweiten Hörsaal<br />
übertragen, so dass alle Teilnehmer die Möglichkeit<br />
hatten, den Vorträgen zu folgen und<br />
im Rahmen der Abschlussdiskussion ihre<br />
Fragen zu stellen.<br />
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen<br />
die vertraglichen Änderungen im Bereich der<br />
Arzneimittelauswahl und pharmazeutische<br />
Fragestellungen der Neuregelung.<br />
Nach einer kurzen Einführung des Vorsitzenden,<br />
Thomas Preis, stellte Normann Johannes<br />
Schuster, Leiter Geschäftsbereich<br />
Vertragswesen <strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong><br />
e.V., die wichtigsten Änderungen anschaulich<br />
im Überblick dar. Im Anschluss machte<br />
Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer<br />
Pharmazie, ABDA, deutlich, worin die pharmazeutische<br />
Chance und Herausforderung<br />
mit Blick auf die Neufassung des Rahmenvertrages<br />
besteht. Entscheidend dabei ist die<br />
Möglichkeit, von der Verpfl ichtung zur Abgabe<br />
rabattbegünstigter Arzneimittel abzusehen,<br />
wenn der Abgabe aus Sicht des Apothekers<br />
im konkreten Einzelfall pharmazeutische<br />
Bedenken entgegenstehen.<br />
Die Vorträge der Referenten fi nden Sie passwortgeschützt<br />
unter www.apotheker-nordrhein.de;<br />
rechts oben unter den Hinweisen<br />
zur Informationsveranstaltung „Neufassung<br />
zur Neufassung des Rahmenvertrages über<br />
die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs.<br />
2 SGB V“.<br />
Zur Information haben wir nochmals die wesentlichen<br />
Änderungen des Vertrages im Bereich<br />
Krankenkassenangelegenheiten abgedruckt.<br />
Aufgrund der großen Resonanz und des hohen<br />
Informationsbedarfes zu diesem Thema<br />
sind weitere Informationsveranstaltungen auf<br />
Bezirksebene geplant.<br />
Wir werden Sie rechtzeitig informieren.<br />
8. Neues aus Rechtsprechung und<br />
Gesetzgebung<br />
- Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt<br />
sind ausländische Versandapotheken<br />
an die Arzneimittelpreisverordnung (AM-<br />
PreisV) gebunden<br />
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat<br />
entgegen einer bereits verkündeten Entscheidung<br />
des OLG Hamm in einer aktuellen<br />
Entscheidung festgestellt, dass auch ausländische<br />
Internetapotheken an die deutsche<br />
Arzneimittelpreisverordnung gebunden sind<br />
und somit verschreibungspfl ichtige Arzneimittel<br />
nicht preiswerter anbieten dürfen, als<br />
deutsche Apotheken. Der beklagten Europa<br />
Apotheek Venlo wurde damit verboten, mit<br />
einem Bonus von 3 % auf verschreibungspfl<br />
ichtige Arzneimittel gegenüber dem Endverbraucher<br />
zu werben. Damit widerspricht<br />
17. April <strong>2008</strong>
die Entscheidung des OLG Frankfurt der<br />
rechtskräftigen Entscheidung des OLG<br />
Hamm vom 21. November 20<strong>04</strong>, das die Auffassung<br />
vertreten hatte, dass die deutschen<br />
Regeln zur Arzneimittelpreisgestaltung<br />
nicht für ein niederländisches Apothekenunternehmen<br />
gelten. Eine höchstrichterliche<br />
Entscheidung ist in diesem Verfahren nicht<br />
erfolgt, weil die Revision gegen dieses Urteil<br />
vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen<br />
worden war. Daher ist zu hoffen,<br />
dass diese Entscheidung des OLG Frankfurt<br />
nunmehr zu einer höchstrichterlichen<br />
Klärung führt.<br />
Wir werden weiter berichten.<br />
- Verwaltungsgericht Osnabrück: Zuzahlungsgutscheine<br />
von Sanicare nicht zulässig<br />
Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts<br />
Osnabrück vom 17. März <strong>2008</strong> darf<br />
die Versandapotheke Sanicare ihren Kunden<br />
zukünftig nicht mehr die Zuzahlung mit<br />
Hilfe von Gutscheinen der Krankenkassen<br />
erlassen. Das Gericht bestätigte damit die<br />
von der Apothekerkammer Niedersachsen<br />
angeordnete Untersagungsverfügung und<br />
wies den Antrag auf Aufhebung der Verfügung<br />
von Sanicare im Eilverfahren zurück.<br />
Die Apothekerkammer Niedersachsen hatte<br />
es der Versandapotheke untersagt, den<br />
Krankenkassen und ihren Mitgliedern Zuzahlungsgutscheine<br />
anzubieten, zu gewähren<br />
sowie einzulösen. Die Versandapotheke<br />
erließ ihren Kunden auf diese Weise die<br />
gesetzlich festgeschriebene Arzneimittelzuzahlung,<br />
was die Kammer als einen unzulässigen<br />
Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung<br />
betrachtete.<br />
Am 27. März <strong>2008</strong> schrieb die Apothekerkammer<br />
an Sanicare, sie gehe davon aus,<br />
dass Sanicare unverzüglich die „Homepage<br />
ändern und die Werbung für die umstrittenen<br />
Zuzahlungsgutscheine einstellen“ werde.<br />
Die Kammer wies Sanicare zudem darauf<br />
hin, dass die Nichtbeachtung der Untersagungsverfügung<br />
„Konsequenzen für die Bewertung<br />
Ihrer Zuverlässigkeit zur Führung<br />
des Apothekenbetriebs haben kann“.<br />
Sanicare hat seine Kunden bereits ange-<br />
<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong><br />
schrieben und die Werbung auf der Homepage<br />
eingestellt, da die Untersagungsverfügung<br />
sofort zu befolgen ist.<br />
Allerdings ist der Rechtsstreit, der bereits die<br />
Zivilgerichte beschäftigt hat, noch nicht beendet,<br />
da Sanicare Beschwerde gegen den<br />
Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt<br />
hat. Wird dieser stattgegeben, könnte<br />
das Eilverfahren in die zweite Instanz vor<br />
dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gehen.<br />
Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren<br />
steht noch aus.<br />
Im Rahmen des zivilgerichtlichen Verfahrens<br />
war Sanicare im September 2006 noch<br />
erfolgreich, da das Landgericht Osnabrück<br />
eine einstweilige Verfügung der Zentrale<br />
zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs<br />
zurückgewiesen hat. Zur Begründung hieß<br />
es damals, die Leistungsbeziehungen zwischen<br />
den Krankenkassen und Sanicare<br />
unterlägen ausschließlich den Vorschriften<br />
des Sozialgesetzbuches, auf das das Gesetz<br />
gegen den unlauteren Wettbewerb keine<br />
Anwendung fi nde.<br />
Über den weiteren Verlauf des Verfahrens<br />
werden wir Sie unterrichten.<br />
9. PTA-Förderverein <strong>Nordrhein</strong> e.V.<br />
Unterstützen auch Sie den PTA-Förderverein<br />
<strong>Nordrhein</strong> durch Ihre Fördermitgliedschaft<br />
um unser gemeinsames Anliegen,<br />
den PTA-Nachwuchs für die öffentlichen<br />
Apotheken in <strong>Nordrhein</strong> zu sichern. Deshalb<br />
haben wir für diejenigen Mitglieder<br />
des <strong>Apothekerverband</strong>es <strong>Nordrhein</strong> e.V.,<br />
die noch nicht Mitglied im PTA-Förderverein<br />
sind, diesem Rundschreiben einen Mitgliedschaftsantrag<br />
nebst Informationen zum<br />
PTA-Förderverein <strong>Nordrhein</strong> e.V. beigefügt.<br />
Informationen über die Mitgliedschaft können<br />
beim PTA-Förderverein <strong>Nordrhein</strong>, c/o<br />
<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V., Tersteegenstr.<br />
12, 4<strong>04</strong>74 Düsseldorf, Tel.: 0211 /<br />
43917-0 bzw. Fax: 0211 / 43917-17, angefordert<br />
werden.<br />
Seite 5
<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong><br />
Seite 6<br />
10. Apotheken-Akademie<br />
<strong>Nordrhein</strong><br />
Bitte beachten Sie das nachfolgende Angebot<br />
der Apotheken-Akademie <strong>Nordrhein</strong>:<br />
Homöopathische Behandlung von Frauenkrankheiten<br />
23. April <strong>2008</strong>, 15.00 – 18.00 Uhr, Köln<br />
kein Anmeldeschluss<br />
IHK-zertifi zierte Ausbildung: ProjektmanagerIn<br />
für Apotheken<br />
23. April <strong>2008</strong>, 10.00 – 18.00 Uhr, Düsseldorf<br />
und<br />
24. April <strong>2008</strong>, 9.00 – 16.00 Uhr, Düsseldorf<br />
NEU!<br />
Verhandlungen mit dem Pharmagroßhandel<br />
und der Industrie<br />
29. April <strong>2008</strong>, 9.00 – 17.00 Uhr, Köln<br />
HV-Saisonalschulung: Fit und gesund<br />
durch den Sommer<br />
29. April <strong>2008</strong>, 9.30 – 17.30 Uhr, Köln<br />
betaCare – soziale Beratung leicht gemacht<br />
30. April <strong>2008</strong>, 14.30 – 18.30 Uhr, Köln<br />
NEU!<br />
Sonnenschutz aus der Apotheke – die<br />
Sonne „richtig“ genießen“<br />
30. April <strong>2008</strong>, 9.30 – 17.30 Uhr, Düsseldorf<br />
Werbematerialien und Aktionswochen<br />
selbst gestalten<br />
30. April <strong>2008</strong>, 9.00 – 13.00 Uhr, Köln<br />
NEU!<br />
Stärken Sie Ihren Kunden den Rücken!<br />
30. April <strong>2008</strong>, 15.00 – 19.00 Uhr, Köln<br />
NEU!<br />
Rund ums Hilfsmittel<br />
07. Mai <strong>2008</strong>, 15.00 - 19.15 Uhr, Köln<br />
Anmeldung bis spätestens 20.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong><br />
NEU!<br />
Homöopathische Behandlung von Hauterkrankungen<br />
07. Mai <strong>2008</strong>, 15.00 – 18.00 Uhr<br />
Anmeldung bis spätestens 22.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong><br />
NEU!<br />
Ernährung und Krebs<br />
08. Mai <strong>2008</strong>, 15.00 – 18.30 Uhr, Düsseldorf<br />
Anmeldung bis spätestens 22.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong><br />
QMS-Schulung für die Praxis<br />
14. Mai <strong>2008</strong>, 10.00 – 17.00 Uhr, Köln<br />
Anmeldung bis spätestens 27.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong><br />
betaCare – soziale Beratung leicht gemacht<br />
14. Mai <strong>2008</strong>, 14.30 – 18.30 Uhr, Düsseldorf<br />
Anmeldung bis spätestens 28.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong><br />
Mehr Ausstrahlung und Kompetenz am<br />
Telefon – so schaffen Sie eine gute Verbindung<br />
(Basis-Seminar)<br />
19. Mai <strong>2008</strong>, 9.00 – 17.00 Uhr, Köln<br />
Anmeldung bis spätestens <strong>04</strong>.05.<strong>2008</strong><br />
NEU!<br />
Mehr Ausstrahlung und Kompetenz am<br />
Telefon – so schaffen Sie eine gute Verbindung<br />
(Aufbau-Seminar)<br />
20. Mai <strong>2008</strong>, 9.00 – 17.00 Uhr, Köln<br />
Anmeldung bis spätestens 14.05.<strong>2008</strong><br />
Praxisnahe Dermatologie für die Apotheke<br />
21. Mai <strong>2008</strong>, 9.30 – 17.30 Uhr, Düsseldorf<br />
Anmeldung bis spätestens 05.05.<strong>2008</strong><br />
17. April <strong>2008</strong>
Professionell beraten – Verkaufserfolg<br />
steigern<br />
26. Mai <strong>2008</strong>, 9.00 – 17.00 Uhr, Düsseldorf<br />
Anmeldung bis spätestens 11.05.<strong>2008</strong><br />
NEU!<br />
Verkaufsgespräch erfolgreich führen<br />
27. Mai <strong>2008</strong>, 9.00 – 17.00 Uhr, Düsseldorf<br />
Anmeldung bis spätestens 12.05.<strong>2008</strong><br />
NEU!<br />
Wie bewältige ich die tägliche Informationsfl<br />
ut?<br />
28. Mai <strong>2008</strong>, 9.00 – 17.00 Uhr, Düsseldorf<br />
Anmeldung bis spätestens 13.05.<strong>2008</strong><br />
Arzneimittelbilder der Homöopathie<br />
28. Mai <strong>2008</strong>, 15.00 – 18.00 Uhr, Köln<br />
Anmeldung bis spätestens 13.05.<strong>2008</strong><br />
English for Pharmacists<br />
29. Mai <strong>2008</strong>, 10.00 – 17.30 Uhr, Köln<br />
Anmeldung bis spätestens 14.05.<strong>2008</strong><br />
Erträge steigern durch günstigen Einkauf<br />
<strong>04</strong>. Juni <strong>2008</strong>, 15.00 – 17.00 Uhr, Köln<br />
Anmeldung bis spätestens 20.05.<strong>2008</strong><br />
Visuelle Menschenkenntnis in der Apotheke<br />
<strong>04</strong>. Juni <strong>2008</strong>, 9.30 – 17.00 Uhr, Düsseldorf<br />
Anmeldung bis spätestens 20.05.<strong>2008</strong><br />
NEU!<br />
Cross-Selling – Motivations- und Verkaufsberatung<br />
für gezielte Zusatzempfehlungen<br />
09. Juni <strong>2008</strong>, 9.30 – 17.00 Uhr, Köln<br />
Anmeldung bis spätestens 25.05.<strong>2008</strong><br />
Margen – Vertrieb – Führung<br />
11. Juni <strong>2008</strong>, Düsseldorf<br />
Anmeldung bis spätestens 26.05.<strong>2008</strong><br />
NEU!<br />
Vitamine & Co. – Nahrungsergänzungsmittel<br />
12. Juni <strong>2008</strong>, 9.00 – 13.00 Uhr, Düsseldorf<br />
Anmeldung bis spätestens 26.05.<strong>2008</strong><br />
<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong><br />
NEU!<br />
Schmerz – Schmerzmittel im OTC-Bereich<br />
12. Juni <strong>2008</strong>, 9.00 – 13.00 Uhr, Düsseldorf<br />
Anmeldung bis spätestens 26.05.<strong>2008</strong><br />
Effi ziente MitarbeiterInnen-Führung in der<br />
Apotheke<br />
17. Juni <strong>2008</strong>, 9.00 – 17.00 Uhr, Düsseldorf<br />
Anmeldung bis spätestens 01.06.<strong>2008</strong><br />
NEU!<br />
Der verblüffte Diabetiker – Marketing für<br />
Kunden mit Metabolischem Syndrom<br />
18. Juni <strong>2008</strong>, 15.00 – 19.00 Uhr, Düsseldorf<br />
Anmeldung bis spätestens 03.06.<strong>2008</strong><br />
NEU!<br />
Geçmis olsun!<br />
Ausländische Mitbürger für die Apotheke<br />
gewinnen<br />
18. Juni <strong>2008</strong>, 15.00 – 19.00 Uhr, Düsseldorf<br />
Anmeldung bis spätestens 03.06.<strong>2008</strong><br />
Weitere Fortbildungsveranstaltungen:<br />
Die Apotheken-Akademie<br />
<strong>Nordrhein</strong><br />
und die Firma<br />
GlaxoSmithKline<br />
Consumer Healthcare<br />
GmbH & Co.<br />
KG laden ein zu einer kostenlosen Informations-<br />
und Fortbildungsveranstaltung zum<br />
Thema<br />
„Migräne und Triptane – Standards der<br />
Selbstmedikation“ am 03. Juni <strong>2008</strong>, 19.30<br />
– ca. 22.00 Uhr, Köln.<br />
Den Anmeldebogen zu diesem Seminarangebot<br />
fi nden Sie auf der Rückseite der<br />
diesem Rundschreiben beigefügten blauen!<br />
Einladungen.<br />
Seite 7
<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong><br />
Seite 8<br />
11. Tabellen zur Preiskalkulation<br />
Wie in der Vergangenheit haben wir auch<br />
diesem Rundschreiben wieder zwei Tabellen<br />
beigefügt. Der einen Tabelle können Sie<br />
entnehmen, wie viel Mehrumsatz aufgrund<br />
einer Preisreduktion bei einer vorgegebenen,<br />
ursprünglichen Handelsspanne getätigt werden<br />
muss, um absolut den gleichen Rohertrag<br />
zu erzielen.<br />
In der zweiten Tabelle können Sie ablesen,<br />
bis zu wie viel Umsatzverlust (Verlust an<br />
Packungen) aufgrund einer Preiserhöhung<br />
hingenommen werden kann, um dennoch<br />
den bisher erzielten Rohertrag nicht zu unterschreiten.<br />
12. Mitteilungen<br />
der NORWIMA<br />
- Grünes Rezept und<br />
Sonderbelege zur Abrechnung<br />
von Hausapothekenleistungen<br />
Der Arzt kann auf den Grünen Rezepten<br />
Empfehlungen für nicht erstattungsfähige<br />
Medikamente geben. Damit läuft das Zusammenspiel<br />
zwischen Apotheker und Arzt auch<br />
weiterhin unbürokratisch und kooperativ ab.<br />
Die Versicherten können nach wie vor an der<br />
bewährten Therapie des Arztes festhalten,<br />
auch wenn sie das empfohlene oder verordnete<br />
Medikament selbst zahlen müssen.<br />
Das Grüne Rezept dient den Patienten zudem<br />
als Merkhilfe bezüglich Name, Wirkstoff,<br />
Darreichungsform, Packungsgröße etc. und<br />
kann genutzt werden, um bei der Einkommensteuererklärung<br />
eine außergewöhnliche<br />
Belastung im Sinne der Abgabenordnung<br />
nachzuweisen. Das Grüne Rezept gibt den<br />
Patienten Sicherheit bei der Selbstmedikation<br />
und räumt mit dem Missverständnis auf,<br />
ein Arzneimittel sei nicht so wichtig, wenn es<br />
nicht von der Krankenkasse erstattet wird.<br />
Jedem Rundschreiben des <strong>Apothekerverband</strong>es<br />
<strong>Nordrhein</strong> e.V. ist ein Bestellformular<br />
für die Grünen Rezepte und die Sonderbele-<br />
ge zur Abrechnung von Hausapothekenleistungen<br />
beigelegt. Eine schnelle und sichere<br />
Abwicklung Ihrer Bestellung ist daher mit diesem<br />
Formular gewährleistet.<br />
Wir bitten zu beachten, dass aufgrund der<br />
hohen Nachfrage nach Grünen Rezepten die<br />
Lieferzeit hierfür bei ca. 14 Tagen liegt.<br />
- Retourenbarometer online: www.retourenbarometer.de<br />
Der <strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. bietet<br />
im Rahmen seiner Service-Leistungen über<br />
sein Tochterunternehmen NORWIMA mbH<br />
seit Jahren das so genannte „Retourenbarometer“<br />
an, das jetzt als Online-Angebot<br />
erhältlich ist! Die Vorteile für Sie: Die Daten<br />
sind zeitnah aktualisiert. Da die Retourenabwicklungen<br />
der Hersteller zudem schematisch<br />
dargestellt werden, können Sie sofort<br />
feststellen, ob Ihre infrage kommende Retoure<br />
erfolgreich abgewickelt werden kann.<br />
Das Retourenbarometer online ist für öffentliche<br />
Apotheken unter www.retourenbarometer.de<br />
im Jahresabo für € 36,- zzgl. gesetzlicher<br />
MwSt. (Bankeinzug) erhältlich. Für Sie<br />
als Mitglied des <strong>Apothekerverband</strong>es <strong>Nordrhein</strong><br />
e.V. bietet Ihnen die NORWIMA mbH die<br />
jährliche Nutzung zu einem Vorzugspreis von<br />
€ 24,- zzgl. gesetzlicher MwSt. (Bankeinzug)<br />
an.<br />
Weitere Informationen zur Nutzung, zum Ablauf<br />
und zu den AGBs fi nden Sie auf der o. g.<br />
Internetseite. (Wenn Sie nicht weiter wissen,<br />
wenden Sie sich - im Notfall – an folgende<br />
Informationsnummer: 0208/6214249.)<br />
13. Kooperation NORWIMA – LAV-<br />
SOFO-Markt<br />
Der LAV-SOFO-MARKT informiert:<br />
- Achtung Zeckensaison<br />
beginnt - Borreliose-Gefahr<br />
durch Zecken<br />
40.000 Menschen erkranken<br />
jährlich in der BRD an Borreliose.<br />
Bis heute existiert kein<br />
17. April <strong>2008</strong>
Impfstoff - und das bei hohem Risiko zu erkranken,<br />
denn fast jede 3. Zecke trägt Borrelien.<br />
Informieren Sie jetzt Ihre Kunden und<br />
bestellen Sie dazu die passenden Aktionsmaterialien<br />
vom LAV-SOFO-MARKT, die Sie<br />
u. a. auf dem beiliegenden aktuellen Werbefl<br />
yer fi nden.<br />
Passend zum Muttertag fi nden Sie außerdem<br />
zwei neue 3D-Gutschein-Motive - damit machen<br />
Sie Ihren Kunden das Schenken leicht.<br />
Mit 3 neuen Megapostern holen wir für Sie<br />
schon den Sommer und Olympia ins Haus -<br />
damit schaffen Sie richtige Stimmung. Und zu<br />
guter Letzt - nutzten Sie heute den Preisvorteil<br />
bei der Bestellung Ihres apotheken-individuellen<br />
Taschenkalenders - dem langlebigen<br />
Werbemittel im Scheckkartenformat.<br />
- Apotheke mit Herz – am 11. Mai ist Muttertag!<br />
Überraschen und wertschätzen Sie Ihre größte<br />
Kundengruppe doch einmal mit einer kleinen,<br />
herzlichen Aufmerksamkeit. Beim LAV-<br />
SOFO-MARKT gibt es die herrlich leckeren<br />
Schokoladen-Herzen im Apotheken-Design.<br />
Und für alle Herren, die noch eine Geschenkidee<br />
brauchen, fi nden Sie hier faszinierende<br />
Geschenkgutscheine. Aufmerksamen Ehemännern<br />
das Schenken zum Muttertag leicht<br />
gemacht! Auch in allerletzter Minute. Klicken<br />
Sie rein unter www.lav-sofo-markt.de, Suchbegriff<br />
„Muttertag“<br />
- Beginn der Reisezeit:<br />
Schutzengel oder geprüfter Autoverbandkasten<br />
Erweitern Sie Ihre Beratungsleistung zu Reiseapotheke<br />
und Sonnenschutz um die Überprüfung<br />
von Autoverbandkästen. Beim LAV-<br />
SOFO-MARKT bekommen Sie Plakate, mit<br />
denen Sie diesen Service in Schaufenster<br />
und Kundenstopper publik machen können.<br />
Vergessen Sie nicht dem geprüften Verbandkasten<br />
das Gütesiegel Ihrer Dienstleistung<br />
aufzukleben. Auch diese erhalten Sie unter<br />
www.lav-sofo-markt.de. Am einfachsten fi nden<br />
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unter dem Suchbegriff „Urlaub“<br />
<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong><br />
14. Importarzneimittel<br />
Das GKV-WSG ist zum 01.<strong>04</strong>.2007 in Kraft<br />
getreten. Damit waren der Deutsche <strong>Apothekerverband</strong><br />
(DAV) und die Spitzenverbände<br />
der Krankenkassen gefordert, den Rahmenvertrag<br />
zur Arzneimittelversorgung (nach §<br />
129 SGB V) nach zu verhandeln.<br />
Im Zuge dieser Verhandlung ist auch das<br />
Thema „Importarzneimittel“ angesprochen<br />
worden.<br />
Im novellierten Rahmenvertrag ist jetzt ein<br />
Passus aufgenommen, wonach das deutsche<br />
Referenzprodukt bei der Ermittlung des<br />
Fertigarzneimittelumsatzes und des Anteils<br />
importfähiger Arzneimittel im Rahmen der<br />
Importquote nicht berücksichtigt wird, wenn<br />
zu einem Fertigarzneimittel im Zeitpunkt der<br />
Vorlage der Verordnung vom pharmazeutischen<br />
Unternehmer kein importiertes Arzneimittel<br />
geliefert werden konnte. Analog zu<br />
den nach § 130 a Abs. 8 SGB V „rabattierten<br />
Arzneimitteln“ ist in den Fällen, in denen das<br />
Importarzneimittel offensichtlich nicht verfügbar<br />
ist, ebenfalls eine Sonderpharmazentralnummer<br />
auf das Rezept anzubringen.<br />
Nachdem mittlerweile ein Jahr seit Abschluss<br />
des Vertrages vergangen sind und bereits ein<br />
neuer Rahmenvertrag zum 1.4.<strong>2008</strong> in Kraft<br />
getreten ist, ist keine weitere Analyse der Daten<br />
erforderlich. Wir benötigen daher keine<br />
weitere Auswertungen aus den Apotheken,<br />
möchten uns an dieser Stelle aber ausdrücklich<br />
bei allen Mitgliedern, die uns in den vergangenen<br />
Jahren mit den Daten aus Ihren<br />
Apotheken versorgt haben, bedanken.<br />
15. Immer wieder: Warnung vor<br />
dubiosen Praktiken<br />
An dieser Stelle möchten wir wieder auf Firmen<br />
aufmerksam machen, die mit dubiosen<br />
Geschäftspraktiken, Rechnungen und Offerten<br />
für nicht erforderliche Brancheneinträge<br />
an Kolleginnen und Kollegen herangetreten<br />
sind, die erhebliche Kosten auslösen (können):<br />
- Gewerbezentrale – Register für Industrie,<br />
Handel und Gewerbe<br />
Seite 9
<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong><br />
Seite 10<br />
- Gelbes Branchenbuch, Ucalegon Ltd.,<br />
Bangkok<br />
- www.stadtinformationsdienst.com<br />
Bitte prüfen Sie daher bei allen Rechnungen<br />
und Angeboten, die Ihnen dubios und nicht<br />
berechtigt erscheinen, ob nicht eine versteckte<br />
Offerte dahinter steckt.<br />
Weisen Sie Ihre Mitarbeiter insbesondere<br />
in neu eröffneten Filialen darauf hin, dass<br />
sie insbesondere in der Urlaubszeit, in der<br />
Sie abwesend sind, auf solche „Angebote“<br />
achten. Eingegangene Rechnungen sollten<br />
sorgfältig auf ihre Richtigkeit geprüft werden.<br />
Fordern Sie bei Unklarheiten gegebenenfalls<br />
eine Auftragsbestätigung an, die<br />
von Ihnen unterschrieben wurde. In diesem<br />
Zusammenhang möchten wir Sie darauf<br />
aufmerksam machen, dass Firmen, die<br />
Broschüren und Plakate vertreiben, Rechnungen<br />
verschicken, ohne dass ein Auftrag<br />
vergeben wurde. Fordert die Apotheke dann<br />
die Firma auf, eine Auftragsbestätigung vorzulegen,<br />
erhält die Apotheke die Information,<br />
dass der Auftrag storniert wurde und<br />
keine weiteren Kosten mehr anfallen.<br />
An dieser Stelle möchten wir uns wieder<br />
bei den vielen aufmerksamen Mitgliedern<br />
bedanken, die uns (überwiegend per Fax)<br />
über diese dubiosen Praktiken Dritter informiert<br />
haben.<br />
16. Unabgestimmte Umfrage<br />
Die ABDA informiert:<br />
„Das Institut für Handel & Internationales<br />
Marketing an der Universität des Saarlandes<br />
führt zurzeit eine empirische Untersuchung<br />
zur strategischen Ausrichtung<br />
der Apotheken in Deutschland durch. Da<br />
wir nähere Hintergründe dieser Befragung<br />
nicht kennen, raten wir mit Nachdruck von<br />
der Teilnahme ab.“<br />
17. Termine<br />
18. Literaturhinweise<br />
Die Neuerscheinungen des Deutschen Apotheker<br />
Verlages und des GOVI-Verlages<br />
entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.<br />
19. Krankenkassenangelegenheiten<br />
Wir bitten um Beachtung der beigefügten<br />
„Mitteilungen über Krankenkassenangelegenheiten“.<br />
17. April <strong>2008</strong><br />
23.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong><br />
Mitgliederversammlung des <strong>Apothekerverband</strong>es<br />
<strong>Nordrhein</strong> e.V., Düsseldorf<br />
18.05.<strong>2008</strong> – 23.05.<strong>2008</strong><br />
Pharmacon, Meran<br />
28.06.<strong>2008</strong><br />
Hauptversammlung ARZ Haan AG<br />
18.09.<strong>2008</strong> – 21.09.<strong>2008</strong><br />
EXPOPHARM, München<br />
29.09.<strong>2008</strong> – 11.10.<strong>2008</strong><br />
Herbstferien<br />
22.12.<strong>2008</strong> – 06.01.2009<br />
Weihnachtsferien
Hier bitte abtrennen<br />
<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong> 17. April <strong>2008</strong><br />
Krankenkassenangelegenheiten<br />
1. Umsetzung der Rabattverträge<br />
– Aktuelle Vollabsetzungen<br />
Mit Sonderrundschreiben Nr. 11 vom<br />
18.03.<strong>2008</strong> haben wir Sie darüber informiert,<br />
dass die Rechnungsprüfungsstelle GfS aktuell<br />
für die Hanseatische Krankenkasse<br />
(HEK), Hamburg Münchner Krankenkasse<br />
(HMK) und Barmer Vollabsetzungen wegen<br />
angeblicher Nichtbeachtung der Abgabeverpfl<br />
ichtung bei rabattbegünstigten Arzneimitteln<br />
versendet. Offenbar retaxiert die Rechnungsprüfstelle<br />
GfS dabei auch Abgaben von<br />
Arzneimitteln, für die der Gemeinsame Bundesausschuss<br />
keine Hinweise gegeben hat<br />
und für die damit nach dem derzeit geltenden<br />
Rahmenvertrag in der Fassung vom 23. März<br />
2007 keine Verpfl ichtung zum Austausch und<br />
zur Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel<br />
bestanden hat. Nachfolgend der aktuelle<br />
Sachstand:<br />
Vollabsetzungen der Hanseatischen Krankenkasse<br />
(HEK)<br />
Eine erste Prüfung der durch die HEK ausgesprochenen<br />
Vollabsetzungen hat ergeben,<br />
dass die HEK auch Abgaben von Arzneimitteln,<br />
für die der Gemeinsame Bundesausschuss<br />
keine Hinweise gegeben hat, retaxiert,<br />
obwohl für diese Arzneimittel nach dem<br />
derzeit geltenden Rahmenvertrag in der Fassung<br />
vom 23. März 2007 gerade keine Verpfl<br />
ichtung zum Austausch und zur Abgabe rabattbegünstigter<br />
Arzneimittel bestanden hat.<br />
Wir empfehlen Ihnen, in jedem Fall umgehend<br />
selbst Einspruch gegen die erfolgte<br />
Vollabsetzung einzulegen.<br />
Ein entsprechendes Muster ist als Anlage<br />
beigefügt. Sie fi nden dieses zusätzlich auch<br />
zum Download auf unserer Verbandshomepage<br />
www.apotheker-nordrhein.de im geschlossenen<br />
Bereich unter Downloads/Aktuelle<br />
Vollabsetzungen/Muster Einspruch. In<br />
formeller Hinsicht wird durch dieses Muster<br />
generell ein Verstoß gegen die liefervertragliche<br />
Verpfl ichtung, bei Vollabsetzungen das<br />
Verordnungsblatt im Original beizufügen, gerügt.<br />
Nachdem die Absetzung jeweils nur mit<br />
dem Hinweis „Prüfung Rabattpartnerpräpa-<br />
rat“ begründet wird, enthält das Muster auch<br />
die Aufforderung an die GfS, unter Angabe<br />
der jeweiligen Pharmazentralnummer mitzuteilen,<br />
für welches konkrete Arzneimittel<br />
vorliegend zum Zeitpunkt der Abgabe ein Rabattvertrag<br />
bestand, der die Verpfl ichtung zur<br />
vorrangigen Abgabe hätte auslösen können<br />
und worin der angebliche Verstoß zu sehen<br />
ist. In materieller Hinsicht enthält das Muster<br />
die vorliegend in Betracht kommenden unterschiedlichen<br />
Einspruchsgründe. Bitte kreuzen<br />
Sie die zutreffende(n) Begründung(en)<br />
an, ergänzen Sie das Muster mit Ihren Angaben,<br />
und faxen Sie das Ganze anschließend<br />
unterschrieben an die auf dem Formular angegebene<br />
Faxnummer der GfS. Damit haben<br />
Sie zunächst Ihre Ansprüche fristgerecht gewahrt.<br />
Über die weitere Vorgehensweise werden wir<br />
Sie zeitnah informieren.<br />
Vollabsetzungen der Hamburg Münchener<br />
Krankenkasse (HMK)<br />
Bezüglich der Absetzungen der HMK, die<br />
sich ebenfalls auf einen angeblichen Verstoß<br />
gegen die Verpfl ichtung zur Abgabe von rabattbegünstigten<br />
Arzneimitteln stützen, liegen<br />
uns bisher keine weiteren Informationen<br />
vor.<br />
Auch hier sollten Sie umgehend Einspruch<br />
gegen die erfolgte Vollabsetzung mit beigefügtem<br />
Muster einlegen.<br />
Vollabsetzungen der Barmer<br />
Auch die Barmer hat aktuell Vollabsetzungen<br />
wegen angeblicher Nichtbeachtung der Abgabeverpfl<br />
ichtung bei rabattbegünstigten<br />
Arzneimitteln versandt. Im Gegensatz zur<br />
HEK erfolgten die Absetzungen jedoch nicht<br />
fl ächendeckend, sondern selektiv nach Einzelprüfung.<br />
Nach unserer Information ist nur ein sehr geringer<br />
Prozentsatz der nordrheinischen Apotheken<br />
betroffen.<br />
Die betroffenen Apotheken bitten wir, uns die<br />
Absetzungen zwecks Prüfung zu übersenden.<br />
Nach erfolgter Prüfung und Abstimmung der<br />
weiteren Vorgehensweise werden wir unaufgefordert<br />
auf Sie zukommen. Es steht Ihnen<br />
Seite 11
<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong> 17. April <strong>2008</strong><br />
Seite 12<br />
Krankenkassenangelegenheiten<br />
natürlich auch frei, selbst Einspruch gegen<br />
die vorgenommene Kürzung mit beigefügtem<br />
Muster einzulegen.<br />
Ankündigung von Vollabsetzungen durch<br />
weitere Krankenkassen<br />
Aus dem Ersatzkassenbereich haben zudem<br />
die DAK und die TK, aus dem Primärkassenbereich<br />
die Deutsche BKK bereits angekündigt,<br />
für Verordnungen ab Juli 2007 Retaxierungen<br />
durchzuführen, falls gegen die<br />
Verpfl ichtung zur Abgabe rabattbegünstigter<br />
Arzneimittel verstoßen wurde. Über das Verfahren<br />
und den Sachstand haben wir selbst<br />
bisher keine genaue Kenntnis.<br />
Sollten Sie künftig Absetzungen dieser – oder<br />
auch anderer – Krankenkassen erhalten, die<br />
sich auf einen Verstoß gegen die Verpfl ichtung<br />
zur Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel<br />
stützen, sollten Sie in jedem Fall umgehend<br />
selbst Einspruch gegen die vorgenommene<br />
Kürzung mit beigefügtem Muster einlegen.<br />
Parallel zu den oben beschriebenen Maßnahmen<br />
werden wir den Krankenkassen unsere<br />
Rechtsauffassung hierzu in aller Deutlichkeit<br />
mitteilen. Einseitige Schuldzuweisungen der<br />
Krankenkassen gegenüber unseren Mitgliedsapotheken<br />
weisen wir mit aller Schärfe<br />
zurück.<br />
Letztlich haben die Apotheker die Umsetzung<br />
der Rabattverträge nicht blockiert, sondern<br />
durch eine schnelle und effi ziente Umsetzung<br />
gemeinsam mit den Versicherten vorangetrieben.<br />
Das einseitige Herausholen der „Retax-Keule“<br />
durch einzelne Krankenkassen konterkariert<br />
das bisher partnerschaftlich geprägte<br />
Vertragsverhältnis in einer nicht zu akzeptierenden<br />
Art und Weise. Wir werden Sie weiter<br />
informieren.<br />
P.S. : Bitte in eigener Sache<br />
Aufgrund der Vielzahl der aktuellen Absetzungen<br />
möchten wir Sie bitten, die Einsprüche<br />
möglichst selbst einzulegen. Nutzen Sie<br />
dazu bitte das beigefügte Muster. Auch bitten<br />
wir Sie - wenn möglich - von telefonischen<br />
oder schriftlichen Nachfragen aufgrund dieser<br />
Retaxationswelle abzusehen, da unsere<br />
Telefonzentrale aktuell bereits überlastet ist<br />
und die Abarbeitung von Rückrufwünschen<br />
in dieser Sache zu Verzögerungen in der Bearbeitung<br />
führen wird. Bitte haben Sie dafür<br />
Verständnis. Über den weiteren Fortgang<br />
werden wir Sie auf dem Laufenden halten.<br />
2. Umsetzung des Rahmenvertrages<br />
nach § 129 SGB V<br />
Mit Sonderrundschreiben Nr. 8/<strong>2008</strong> und<br />
Rundschreiben Nr. 3 hatten wir Sie bereits<br />
über die Neufassung des Rahmenvertrages<br />
über die Arzneimittelversorgung nach § 129<br />
Abs. 2 SGB V ab 01. April <strong>2008</strong> informiert.<br />
Unterschiedliche Interpretationen der bisherigen<br />
Fassung des Rahmenvertrages, insbesondere<br />
zu Fragen der Arzneimittelauswahl,<br />
hatten dazu geführt, dass im Laufe des Jahres<br />
2007 erneut Verhandlungen über die Anpassung<br />
des Rahmenvertrages geführt wurden.<br />
Die Verhandlungen konnten im Januar<br />
<strong>2008</strong> beendet werden.<br />
Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend<br />
aufgeführt. Die Einzelheiten fi nden sich<br />
in dem ausführlichen Kommentar, den wir<br />
Ihnen mit Rundschreiben Nr. 3 übermittelt<br />
haben.<br />
Kurzübersicht der wichtigsten Änderungen<br />
des Vertrages:<br />
1. Auswahl preisgünstiger Arzneimittel und<br />
deren Voraussetzungen<br />
2. Verfahren bei Nichtverfügbarkeit von<br />
rabattbegünstigten Arzneimitteln in Eilfällen<br />
sowie bei pharmazeutischen Bedenken<br />
im Einzelfall<br />
3. Abgabe von patentgeschützten Arzneimitteln<br />
mit Rabattvertrag nach § 130 a<br />
Absatz 8 SGB V<br />
4. Verhältnis zwischen aut-idem-Bestimmungen<br />
und Regelungen zur<br />
Importabgabe<br />
5. Inkrafttreten und Kündigung<br />
6. Rechtssicherheit vor Retaxationen<br />
Hier bitte abtrennen
Hier bitte abtrennen<br />
<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong> 17. April <strong>2008</strong><br />
Krankenkassenangelegenheiten<br />
1. Auswahl preisgünstiger Arzneimittel und<br />
deren Voraussetzungen<br />
Bereits im April 2007 wurde § 4 des Rahmenvertrages<br />
an die durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz<br />
(GKV-WSG) eingeführte,<br />
gesetzliche Vorgabe der bevorzugten<br />
Abgabe von rabattbegünstigten Arzneimitteln<br />
in § 129 Absatz 1 Satz 3 SGB V angepasst.<br />
Hierbei war unter den Voraussetzungen für<br />
die Arzneimittelauswahl u.a. geregelt, dass<br />
eine gleiche oder austauschbare Darreichungsform<br />
gegeben sein muss und das<br />
Arzneimittel einer Gruppe wirkstoffgleicher<br />
Arzneimittel zuzuordnen ist, für die der Gemeinsame<br />
Bundesausschuss Hinweise zur<br />
Austauschbarkeit nach § 129 Absatz 1a SGB<br />
V gegeben hat. Diese Bestimmung führte<br />
dazu, dass in einigen Fällen die Rabattverträge<br />
der einzelnen Krankenkassen aus Sicht<br />
der Krankenkassen nicht ausreichend zum<br />
Tragen kamen, weil insoweit ein Austausch<br />
zugunsten des rabattbegünstigten Arzneimittels<br />
nicht stattfand.<br />
Die wesentliche Änderung der aktuellen<br />
Neufassung besteht dementsprechend in<br />
der Erweiterung der Arzneimittelauswahl<br />
auf die Bereiche, in denen keine Hinweise<br />
des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen<br />
vorliegen. Danach sind gleiche Darreichungsformen<br />
unabhängig vom Vorliegen<br />
von Hinweisen des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
austauschbar. Für die Gleichheit<br />
der Darreichungsformen ist die entsprechende<br />
Angabe im ABDA-Artikelstamm<br />
(auf Basis der IfA-Meldung des Herstellers)<br />
maßgeblich. Für die Wirkstoffgleichheit wird<br />
die Defi nition des § 24b AMG herangezogen.<br />
D.h. die verschiedenen Salze, Ester, Ether,<br />
Isomere, Mischungen von Isomeren, Komplexe<br />
und Derivate eines Wirkstoffes gelten<br />
als ein und derselbe Wirkstoff und sind damit<br />
austauschbar, es sei denn ihre Eigenschaften<br />
unterscheiden sich nach wissenschaftlichen<br />
Erkenntnissen erheblich hinsichtlich der Unbedenklichkeit<br />
und der Wirksamkeit.<br />
Darüber hinaus wurde § 4 neu strukturiert, die<br />
allgemeinen Anforderungen an die Arzneimittelauswahl<br />
wurden an den Anfang gestellt<br />
und in den folgenden Absätzen der Vorrang<br />
der Rabattarzneimittel, Ausnahmen hierzu<br />
sowie die Abgabe preisgünstiger Arzneimittel<br />
geregelt. Hiermit ist keine inhaltliche Änderung<br />
verbunden. Es ergibt sich damit der<br />
folgende neue Aufbau des § 4:<br />
Absatz 1: Voraussetzungen für die Arzneimittelauswahl<br />
Absatz 2. Vorrang der rabattbegünstigten<br />
Arzneimittel<br />
Absatz 3: Ausnahmen vom Vorrang rabattbegünstigter<br />
Arzneimittel in dringenden<br />
Fällen und bei pharmazeutischen<br />
Bedenken im Einzelfall<br />
Absatz 4: Auswahl der drei preisgünstigsten<br />
und des namentlich verordneten<br />
Arzneimittels im Fall der<br />
aut-idem-Ersetzung<br />
Absatz 5: Datenübermittlung<br />
2. Verfahren bei Nichtverfügbarkeit von rabattbegünstigten<br />
Arzneimitteln in Eilfällen<br />
sowie bei pharmazeutischen Bedenken im<br />
Einzelfall<br />
Absatz 2 regelt nun die Voraussetzungen für<br />
die Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels.<br />
Diese sind gegenüber der bisherigen<br />
Regelung unverändert.<br />
Neu geregelt ist nunmehr, dass die Apotheken<br />
in dringenden Fällen, in denen das rabattbegünstigte<br />
Arzneimittel nicht in der Apotheke<br />
verfügbar ist, ein anderes Arzneimittel<br />
nach den Vorgaben des Absatzes 4 (eines<br />
der drei preisgünstigsten bzw. das verordnete<br />
Arzneimittel) abgeben können. Damit ist für<br />
die Apotheken eine Möglichkeit geschaffen,<br />
in Fällen, in denen die unverzügliche Abgabe<br />
eines Arzneimittels zwingend erforderlich ist,<br />
z.B. bei Akutversorgung oder im Notdienst,<br />
von der Abgabe des rabattbegünstigten Arzneimittels<br />
abzusehen, wenn dieses aktuell<br />
nicht in der Apotheke verfügbar ist. Gibt der<br />
Apotheker aus einem solchen Grund nicht<br />
das rabattbegünstigte, sondern ein anderes<br />
Arzneimittel ab, hat die Apotheke den Grund<br />
der abweichenden Abgabe auf dem Verordnungsblatt<br />
zu vermerken und das Sonderkennzeichen<br />
Nichtverfügbarkeit (2567024)<br />
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<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong> 17. April <strong>2008</strong><br />
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Krankenkassenangelegenheiten<br />
aufzudrucken. Davon zu differenzieren ist die<br />
„Lieferfähigkeit“ rabattbegünstigter Arzneimittel<br />
im Sinne des Absatzes 2, also die Möglichkeit<br />
zur Beschaffung beim Großhandel<br />
oder Hersteller. Wie bisher darf die Apotheke<br />
auch mangels Lieferfähigkeit ein anderes<br />
Arzneimittel nach den Vorgaben des Abs. 4<br />
abgeben. Weiterhin ist auch in diesem Fall<br />
das Sonderkennzeichen Nichtverfügbarkeit<br />
(2567024) aufzutragen.<br />
Neu geregelt wurde zudem die Möglichkeit,<br />
von der Verpfl ichtung zur Abgabe rabattbegünstigter<br />
Arzneimittel in Fällen abzusehen,<br />
in denen der Abgabe aus Sicht des Apothekers<br />
im konkreten Fall pharmazeutische<br />
Gründe entgegenstehen. Die Abgabe des rabattbegünstigten<br />
Arzneimittels darf allerdings<br />
nur unterbleiben, wenn die dem Patienten<br />
mit der Beschaffung dieses Arzneimittels verbundene<br />
zeitliche Verzögerung unter medizinisch-therapeutischen<br />
Gründen nicht zumutbar<br />
ist. Gibt der Apotheker in einem solchen<br />
Fall nicht das rabattbegünstigte, sondern ein<br />
anderes Arzneimittel nach den Vorgaben des<br />
Absatz 4 ab, hat die Apotheke den Grund<br />
der abweichenden Abgabe auf dem Verordnungsblatt<br />
stichwortartig zu vermerken und<br />
das Sonderkennzeichen Nichtverfügbarkeit<br />
(2567024) aufzudrucken.<br />
Die Einzelheiten zu den Neuregelungen werden<br />
gesondert in der ausführlichen Kommentierung<br />
zum Rahmenvertrag behandelt.<br />
3. Abgabe von patentgeschützten Arzneimitteln<br />
mit Rabattvertrag nach § 130 a Absatz<br />
8 SGB V<br />
Neu aufgenommen wurde in § 5 eine Bestimmung<br />
zu Arzneimitteln mit Rabattvertrag, für<br />
die neben dem Original nur Importe, aber<br />
keine Generika im Markt sind. Anders als für<br />
Rabattverträge im Generika-Bereich, gibt es<br />
für Rabattverträge über patentgeschützte<br />
Arzneimittel keinen generellen Vorrang der<br />
Abgabe des Rabattarzneimittels. Hier hat<br />
die Apotheke die Wahl, ob sie das rabattbegünstigte<br />
patentgeschützte Arzneimittel oder<br />
ein Importarzneimittel abgibt, wenn der ge-<br />
setzlich vorgeschriebene Preisabstand von<br />
mindestens 15 v.H. oder mindestens € 15,-<br />
eingehalten ist. Gibt die Apotheke das rabattbegünstigte<br />
patentgeschützte Arzneimittel ab,<br />
wirkt sich dies nicht zu Lasten der Importquote<br />
aus. Die abgegebenen Rabattarzneimittel<br />
werden bei der Ermittlung des Fertigarzneimittelumsatzes<br />
nicht berücksichtigt. Dies gilt<br />
sowohl für rabattbegünstigte Arzneimittel im<br />
Sinne des § 4 als auch für die rabattbegünstigten<br />
patentgeschützten Arzneimittel.<br />
4. Verhältnis zwischen aut-idem-Bestimmungen<br />
(§ 4) und Regelungen zur Importabgabe<br />
(§ 5)<br />
Klargestellt wird das Verhältnis zwischen „autidem“<br />
und Importabgabe. Der Apotheker hat<br />
grundsätzlich die Wahl, ob er ein Arzneimittel<br />
nach den aut-idem-Bestimmungen abgibt<br />
oder ein Importarzneimittel nach den Bestimmungen<br />
des § 5 auswählt. Dies ergibt sich<br />
aus § 5 Absatz 1. Wenn danach die Voraussetzungen<br />
für die Abgabe eines rabattbegünstigten<br />
Arzneimittels nach § 4 des Rahmenvertrages<br />
vorliegen, muss dieses abgegeben<br />
werden. Daneben ist weder Raum für die Abgabe<br />
eines anderen preisgünstigen Arzneimittels<br />
im Sinne des § 4 Absatz 4 noch für die<br />
Abgabe eines Importarzneimittels nach § 5.<br />
Vom diesem grundsätzlichen Vorrang rabattbegünstigter<br />
Arzneimittel gibt es lediglich folgende<br />
Ausnahmen:<br />
• Abgabe patentgeschützter Arzneimittel im<br />
nicht generikafähigen Bereich (vgl. 3.)<br />
• Akut- und Notdienstversorgung (vgl. 2.)<br />
• Pharmazeutische Bedenken (vgl. 2.).<br />
5. Inkrafttreten und Kündigung<br />
Die Neufassung des Rahmenvertrages tritt<br />
am 01. April <strong>2008</strong> in Kraft. Für die Wirkstoffe<br />
Amlodipin, Ondansetron, Ramipril mit HCT<br />
und Torasemid gilt der neu gefasste Vertrag<br />
bereits ab dem 01. März <strong>2008</strong>. Dies bedeutet,<br />
dass die geänderten Bestimmungen des<br />
§ 4 zur Arzneimittelauswahl für diese Wirkstoffe<br />
bereits ab dem 01. März <strong>2008</strong> zu beachten<br />
sind. Die Kündigungsfrist von 6 Monaten<br />
zum Ende eines Kalenderjahres wurde<br />
dahingehend verkürzt, dass die Kündigung<br />
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<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong> 17. April <strong>2008</strong><br />
Krankenkassenangelegenheiten<br />
Krankenkassenangelegenheiten<br />
1. des IKK Vertrages <strong>Nordrhein</strong> nunmehr verzichtet zum Ende eines auf GeKanehmigunglendervierteljahres (apothekenpfl möglich ist. ichtiger)<br />
Medizinprodukte<br />
6. Rechtssicherheit vor Retaxationen<br />
Zudem haben DAV und GKV-Spitzenver-<br />
Die IKK <strong>Nordrhein</strong> verzichtet mit sofortiger<br />
bände nochmals schriftlich fi xiert, dass über-<br />
Wirkung bis auf Weiteres auf die vorherige<br />
gangsweise für den Abgabezeitraum vom 01.<br />
Zustimmung bei der Abgabe (apotheken-<br />
April 2007 bis zum 31. Mai 2007 (zweimonapfl<br />
ichtiger) Medizinprodukte nach § 31 SGB<br />
tige Friedenspfl icht mit allen Krankenkassen)<br />
V. Zur Erinnerung: Die Genehmigungspfl icht<br />
keine Vertragsmaßnahmen und keine Reta-<br />
bei der Abgabe (apothekenpfl ichtiger) Medixationen<br />
stattfi nden, die auf die Nichtbeachzinprodukte<br />
ergibt sich aus § 4 Abs. 12 ALV<br />
tung der im alten Rahmenvertrag (i.d.F. vom<br />
NRW, wonach die Abgabe verordneter (apo-<br />
23. März 2007) geregelten Verpfl ichtung zur<br />
thekenpfl ichtiger) Medizinprodukte nach §<br />
Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel im<br />
31 SGB V aus leistungsrechtlichen Gründen<br />
Rahmen der aut-idem-Substitution gestützt<br />
der vorherigen Zustimmung der zuständigen<br />
werden. Nur bei groben und systematischen<br />
Krankenkasse bedarf, es sei denn diese ver-<br />
Verstößen kommen diese in Betracht.<br />
zichtet hierauf. Erklärt hatten diesen Verzicht<br />
– nun neben der IKK <strong>Nordrhein</strong> – bisher nur<br />
Die Neufassung enthält in einer Protokollnotiz<br />
die AOK Rheinland/Hamburg, die Siemens<br />
zusätzlich die Empfehlung der Spitzenverbän-<br />
Betriebskrankenkasse (SBK) und die Knappde<br />
der Krankenkassen an die Krankenkasschaft.sen,<br />
keine Retaxationen oder Vertragsmaßnahmen<br />
vorzunehmen, die darauf gestützt<br />
sind, dass Apotheken bis zum Zeitpunkt des<br />
Inkrafttretens der Neufassung Arzneimittel<br />
mit gleichen Darreichungsformen, für die<br />
keine Hinweise des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
vorliegen, nicht in die Arzneimittelauswahl<br />
einbezogen haben.<br />
Damit ist dem Meinungsstreit zwischen dem<br />
DAV und Krankenkassen Rechnung getragen.<br />
Verschiedene Krankenkassen hatten<br />
bereits auf Grundlage der bisherigen Fassung<br />
des Rahmenvertrages gefordert, dass<br />
gleiche Darreichungsformen substituierbar<br />
seien, unabhängig davon, ob der Gemeinsame<br />
Bundesausschuss Hinweise gegeben<br />
hatte oder nicht. Eine derartige weitgehende<br />
Verpfl ichtung bestand nach Auffassung des<br />
DAV jedoch nicht. Der Wortlaut der bisherigen<br />
Fassung des Rahmenvertrages war<br />
aber insoweit eindeutig, als dass für den Austausch<br />
das Vorliegen von Hinweisen des Gemeinsamen<br />
Bundesausschusses sowohl bei<br />
austauschbaren als auch bei gleichen Darreichungsformen<br />
normiert war. Die Empfehlung<br />
der Spitzenverbände der Krankenkassen soll<br />
darauf hinwirken, dass den Apotheken keine<br />
Nachteile entstehen, wenn diese auf Basis<br />
des bisherigen Rahmenvertrages abgegeben<br />
und Arzneimittel mit gleichen Darreichungsformen<br />
nicht in die Arzneimittelauswahl einbezogen<br />
haben. Diese Empfehlung umfasst<br />
den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Neufassung<br />
am 01. April <strong>2008</strong> bzw. für die Wirkstoffe<br />
Amlodipin, Ondansetron, Ramipril mit<br />
HCT und Torasemid bis zum 01. März <strong>2008</strong>.<br />
3. Handbuch Preislisten – Hilfsmittellieferungsvertrag<br />
VdAK/AEV<br />
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Hilfsmittellieferungsvertrag VdAK/AEV–<br />
Preisvereinbarung die Austauschseiten mit<br />
den neuen Festbeträgen zum 01.01.<strong>2008</strong>.<br />
Bitte tauschen Sie die Seiten 18 bis 21 an<br />
der entsprechenden Stelle aus.<br />
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<strong>Apothekerverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> e.V. Rundschreiben Nr. 4 / <strong>2008</strong> 17. April <strong>2008</strong><br />
Krankenkassenangelegenheiten<br />
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