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ICF-Praxisleitfaden 3 - BAR

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Trägerübergreifende Zusammenarbeit - Koordinierung und Kooperation<br />

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (<strong>BAR</strong>) e. V. ist die gemeinsame<br />

Repräsentanz der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit,<br />

der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung,<br />

des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, der Bundesländer, der<br />

Spitzenverbände der Sozialpartner, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter<br />

und Hauptfürsorgestellen, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der<br />

Sozialhilfe sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Förderung und Koordinierung<br />

der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.<br />

<strong>ICF</strong> 3 • 5.000 • 05.10

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