29.09.2012 Aufrufe

ICF-Praxisleitfaden 3 - BAR

ICF-Praxisleitfaden 3 - BAR

ICF-Praxisleitfaden 3 - BAR

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

6<br />

<strong>BAR</strong>: <strong>ICF</strong>-<strong>Praxisleitfaden</strong> 3 • 2010<br />

Vorwort<br />

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (<strong>BAR</strong>) veröffentlichte 2006 ihren „<strong>ICF</strong>-<strong>Praxisleitfaden</strong><br />

1“, der wichtige Informationen und Grundlagen für die Vertragsärzte an der Schnittstelle<br />

zur Rehabilitation zur Verfügung stellt. Von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird<br />

der <strong>ICF</strong>-<strong>Praxisleitfaden</strong> 1 als Basisliteratur im Rahmen des von der Rehabilitations-Richtlinie vorgesehenen<br />

Curriculums angegeben.<br />

2008 folgte der „<strong>ICF</strong>-<strong>Praxisleitfaden</strong> 2“, der sich in erster Linie an die in Rehabilitationseinrichtungen<br />

tätigen Ärzte und Therapeuten wendet.<br />

Der nun vorliegende „<strong>Praxisleitfaden</strong> 3“ möchte Krankenhausmitarbeitern in akutmedizinischen<br />

Einrichtungen Möglichkeiten aufzeigen, wie sie möglichst ohne wesentlichen Mehraufwand ihrer<br />

seit dem 01.04.2007 bestehenden Verpflichtung aus dem § 11 Abs. 4 SGB V nachkommen<br />

können. Seither ist festgeschrieben, dass Patienten Anspruch darauf haben, von Krankenhäusern<br />

auch bei der Problemlösung im Zusammenhang mit ihrer Entlassung beim Übergang in andere<br />

Versorgungsbereiche unterstützt zu werden.<br />

Im Fokus der <strong>BAR</strong> stehen in erster Linie die Aktivitäten, die für die Einleitung einer Rehabilitationsleistung<br />

notwendig sind. Insbesondere den an der Schnittstelle zur Rehabilitation (z. B. Rehabilitationszugang<br />

und -nachsorge) tätigen Mitarbeitern soll die Konzeption der Internationalen Klassifikation<br />

der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (<strong>ICF</strong>) näher gebracht werden. Der<br />

<strong>Praxisleitfaden</strong> 3 möchte die Grundlage für eine systematische und ganzheitliche Erfassung sowohl<br />

der zur Krankenhausaufnahme führenden Erkrankung, ihrer Auswirkungen als auch der für<br />

die weitere Versorgung relevanten Aspekte ermöglichen. Der Zielgruppe soll in kurzen und verständlichen<br />

Worten aufgezeigt werden, wie sie die übliche, krankheitsbezogene (bio-medizinische)<br />

Sichtweise um die psycho-soziale Komponente ergänzen kann.<br />

Die Orientierung an der <strong>ICF</strong>-Konzeption erscheint auch für die akut-medizinische Behandlung<br />

im Krankenhaus in vielen Fällen sinnvoll und hilfreich. Für diejenigen, die sich intensiver mit der<br />

Thematik auseinandersetzen möchten, verweist der <strong>Praxisleitfaden</strong> auf die jeweils ausführlicheren<br />

Passagen in den anderen <strong>ICF</strong>-Praxisleitfäden. Der <strong>Praxisleitfaden</strong> 3 soll hingegen in seiner knappen<br />

Form einen Einblick in die Bedeutung und praxisnahen Nutzungsmöglichkeiten der <strong>ICF</strong> in<br />

der akut-medizinischen Krankenhausbehandlung vermitteln. Dabei berücksichtigt er die notwendigen<br />

<strong>ICF</strong>-bezogenen Anforderungen und zeigt zukünftige Herausforderungen der weiteren Organisationsentwicklung<br />

von Akutkrankenhäusern auf.<br />

Bernd Petri Prof. Dr. med. Wolfgang Seger<br />

Geschäftsführer der Vorsitzender des Sachverständigenrates<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft der Ärzteschaft der <strong>BAR</strong><br />

für Rehabilitation (<strong>BAR</strong>)<br />

<strong>BAR</strong>: <strong>ICF</strong>-<strong>Praxisleitfaden</strong> 3 • 2010<br />

Einleitung<br />

Der <strong>ICF</strong>-<strong>Praxisleitfaden</strong> 3 soll mit der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung<br />

und Gesundheit (<strong>ICF</strong>) vertraut machen und ihre praxisrelevante Bedeutung auch für<br />

die akutmedizinische Tätigkeit im Krankenhaus aufzeigen. Daher richtet sich die Ausarbeitung<br />

grundsätzlich an alle an der Behandlung eines Patienten beteiligten Krankenhausmitarbeiter.<br />

Der <strong>Praxisleitfaden</strong> beinhaltet eine Vielzahl von Basisinformationen und Empfehlungen, deren<br />

Umsetzungen u. a. auch Anforderungen an zertifizierte Organzentren (z. B. Brust, Prostata,<br />

Darm) darstellen. Nur bei Erfüllung auch dieser Anforderungen wird das Zertifikat erteilt. Diese<br />

Anforderungen sind in sogenannten Erhebungsbögen schriftlich fixiert und werden in jährlichen<br />

Audits überprüft. Der <strong>ICF</strong>-Leitfaden eignet sich einerseits als standardisierte Unterstützung bei<br />

der regelmäßigen Umsetzung dieser Anforderungen, andererseits kann er dabei hilfreich sein,<br />

Entscheidungsprozesse und deren Umsetzung zu dokumentieren. Auch außerhalb von zertifizierten<br />

Zentren kann durch eine Strukturierung des Behandlungsfalls nach <strong>ICF</strong>-Kriterien ein Behandlungsvorteil<br />

für alle Patienten erwartet werden.<br />

Die akutmedizinische Behandlung erfordert nicht selten die Einleitung von Leistungen zur Teilhabe<br />

und stellt somit auch die Schnittstelle zur Rehabilitation dar.<br />

Unter Leistungen zur Teilhabe werden Rehabilitationsleistungen, unterhaltssichernde und andere<br />

ergänzende Leistungen (z. B. Krankengeld, Transportkosten, Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten)<br />

oder Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (z. B. Hilfsmittel, heilpädagogische<br />

Leistungen für Kinder) verstanden. Die <strong>BAR</strong> hat u. a. die Aufgabe, die o. g. Schnittstellen<br />

zu optimieren. Hierfür ist es zweckmäßig, die <strong>ICF</strong> auch im akutmedizinischen Bereich im Sinne<br />

einer „gemeinsamen Sprache“ für alle Mitarbeiter zugänglich zu machen, gleichzeitig aber auch<br />

einer damit oft befürchteten übergroßen Bürokratisierung entgegenzuwirken.<br />

Aus Sicht der Versorgungsforschung und der Gesundheitsökonomie (Kosten-Nutzen-Bewertung)<br />

ist ein Wandel in den Therapiezielen im Gang. So gewinnt die gesundheitsbezogene Lebensqualität<br />

als Outcome-Parameter ebenso wie die Bewertung von Behandlungsstrategien anhand des<br />

psychosozialen Funktionsniveaus eine immer größere Bedeutung. Die Berücksichtigung des psychosozialen<br />

Hilfebedarfs ist bereits heute schon in zunehmendem Maße Bestandteil von Zertifizierungen.<br />

K Leistungen zur Teilhabe und der Bezug zur <strong>ICF</strong><br />

Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsleistungen) können gemäß SGB IX für Personen nur dann<br />

erbracht werden, wenn deren Eingebundensein in Lebensbereiche, wie Schul-/Ausbildung, Erwerbsleben<br />

oder Selbstversorgung, krankheitsbedingt bedroht oder bereits beeinträchtigt ist.<br />

Dieser Leistungsanspruch ist mit dem Teilhabeaspekt der <strong>ICF</strong> eng verbunden. Eine rein bio-medizinische<br />

Krankheitsbetrachtung (Diagnose und Befunde) kann Leistungen zur Teilhabe sozialrechtlich<br />

allein nicht ausreichend begründen. Zusätzlich sind die Krankheitsauswirkungen vor dem individuellen<br />

Hintergrund zu berücksichtigen (bio-psycho-soziale Wechselwirkungen). Die Teilhabe<br />

muss hierdurch längerfristig beeinträchtigt oder zumindest bedroht sein.<br />

K Akutmedizinische Leistungen und der Bezug zur <strong>ICF</strong><br />

Krankenbehandlung kann gemäß SGB V stationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht<br />

werden. Im Anschluss an eine stationäre Krankenbehandlung sind nicht selten Rehabilitationsleistungen<br />

(z. B. eine Anschlussrehabilitation) erforderlich.<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!